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    Deutscher Bundestag 169. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1965 Inhalt: Überweisung von Empfehlungen der WEU an Ausschüsse 8437 A Erweiterung der Tagesordnung 8437 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen. Bademeisters und des Krankengymnasten (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern], Dr. Jungmann, Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert u. Gen.) (Drucksache IV/3057) — Erste Beratung — . . . . . . . . 8437 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksachen IV/2500, IV/2901 bis IV/2932) ; Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache IV/3114) — Dritte Beratung — Dr. Conring (CDU/CSU) 8437 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 8447 D Dr. Emde (FDP) 8458 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8464 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 8471 C Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 8473 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 8474 A Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 8475 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 8479 C Leber (SPD) . . . . . . . . . 8480 A Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 8482 A Gescheidle (SPD) . . . . . . . . 8482 A Killat (SPD) . . . . . . . . . 8482 D Seidel (Fürth) (SPD) . . . . . . 8483 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 8483 C Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 8484 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Einschleusungspreise für Bruteier von Hausgeflügel und für lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht von höchstens 125 Gramm (Drucksachen IV/3104, IV/3117) . . . 8484 D Nächste Sitzung 8484 D Anlagen 8485 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 8437 169. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 167. Sitzung Seite 8402 C Zeile 5 statt „60" : 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 26. 2. Dr. Aigner * 26. 2. Dr. Aschoff 26. 2. Dr. Atzenroth 26. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 28. 2. Bading * 26. 2. Dr. Barzel 26. 2. Bazille 26. 2. Benda 26. 2. Berlin 19. 3. Biechele 15. 3. Dr. Birrenbach 9. 3. Blachstein 27. 2. Dr. Bleiß 26. 2. Blumenfeld 26.2. Brese 26. 2. Deringer 5. 3. Dr. Dörinkel 26. 2. Drachsler 26. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 15. 3. Eisenmann 26. 2. Frau Engländer 26. 2. Ertl 26. 2. Etzel 26. 2. Dr. Franz 26. 2. Gaßmann 26. 2. Dr. Gleissner 26. 2. Häussler 26. 2. Härzschel 26. 2. Frau Dr. Heuser 26. 2. Dr. Imle 26. 2. Dr. h. c. Jaksch 26. 2. Kalbitzer 26. 2. Frau Dr. Kiep-Altenloh 26. 2. Klinker* 26. 2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 26. 2. Krug 26. 2. Frhr. von Kühlmann-Stumm 26. 2. Kulawig 15. 4. Kurtz 26. 2. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Leukert 26. 2. Liehr 26. 2. Logemann 26. 2. Dr. Löbe 26. 2. Lücker (München) * 26. 2. Maier (Mannheim) 26. 2. Dr. Mälzig 26. 2. Mattick 26. 2. Mauk * 26. 2. Dr. h. c. Menne 26. 2. Metzger 28. 2. Müser 27. 2. Neumann (Allensbach) 26. 2. Peters (Norden) 26. 2. Dr. Pflaumbaum 26. 2. Frau Dr. Probst 26. 2. Rademacher * 26. 2. Ramms 26. 2. Reichhardt 26. 2. Richarts * 26. 2. Ritzel 28. 2. Scheuren 26. 2. Schlick 26. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 3. Dr. Schwörer 26. 2. Dr. Starke 26. 2. Steinhoff 28. 2. Storch * 26. 2. Strauß 26. 2. Sühler 26. 2. Unertl 27. 2. Urban 26. 2. Walter 26. 2. Wehner 20. 3. Weinkamm 28. 2. Wienand 7. 3. Wilhelm 26. 2. Dr. Wuermeling 27. 2. 8486 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 Anlage 2 Schriftliche Ergänzung der mündlichen Ausführungen des Abgeordneten Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller zum Haushaltsgesetz 1965 Gesetzentwürfe aus den Koalitionsfraktionen lt. Aufstellung des BFM vom Februar 1965 Beantragt von Kurztitel Mehrausgaben/Mindereinnahmen Jahresbelastung für den Bundestags- Bund Rechnungsjahr 1965 Drucksache — in Millionen DM — I. CDU/CSU IV/2718 Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes 70 (1966: 140,1967: 210) IV/1762 Reparationsschädengesetz 800 (1965-1986: 18 Mrd.) IV/2707 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes 410 *) (145 + 265) IV/2697 Gesetz zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Beratung im Finanzausschuß abgeschlossen) 3,8 IV/2417 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 12 I. insgesamt 1 295,8 II. CDU/CSU, FDP IV/3000 - Gesetz über Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung 90 (Beamte einschließ- nachrichtlich: lich Versorgungs- Post: 73 Mio empfänger) Bahn: 92 Mio Angestellte und Arbeiter: 39 Mio IV/2342 Entwurf eines Gesetzes .zur Änderung des EStG (Versorgungsbezüge) 160 II. insgesamt 250 III. FDP 250 einmalig IV/1863 4. Gesetz zum -G 131 (vgl. BT-Drucksache IV/1840) 425,7lfd. IV/2011 Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes 4 000 als Durchschnitt (3000-5000) IV/1161 Gesetz zur Änderung -des Einkommensteuergesetzes (Mehrarbeitslohn) - 160 IV/2686 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung (Prämiengesetz) 160 III. insgesamt 4 995,7 Summe I.—III. insgesamt 6 541,5 *) Abweichend von BFM-Aufstellung, dort Kosten für 1965 mit 655 Mio als Mittelwert angegeben [105 (aus 65-145) plus 550 (aus 500-600) Mio] Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 8487 Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion Jahresbelastung für den Bund Schätzung BT-Drs. Kurztitel SPD BMF lt. Schrb. IV/ in Mio DM Dáhlgrün Februar 1965 in Mio DM 468 Bundeskindergeldgesetz — wird von SPD zurückgezogen. . 220 220 2608 Bundeskindergeldgesetz — erledigt durch CDU-Vorlage 1 000 1 000 Drucksache IV/2649 780 780 415 Ausbildungsförderung 90 750 als Durchschnitt 562 Mutterschutz 590 590 694 Flüchtlingsgesetz 300 900 als Durchschnitt 64 Zuckersteuer 110 110 65 Kaffeesteuer 1 000 1 000 werden 66 Teesteuer zurückgezogen 32 32 2047 EStG-erschwerte Haushaltsführung (inkl. Frei- betrag für über 60jährige); insgesamt 700 Mio (Bund und Länder) 273 273 1850 3. Wohnungsbaugesetz 1) 700 1) 860 1) 2782 Postverwaltungsgesetz (fiktive Kosten für 1965) 410 2) (410) 2) 1947 Altershilfe für Landwirte erledigt durch 840 Mio Vorfeldbereinigung 210 210 2822 Marktstrukturgesetz — Einsparung an anderen Stellen .... — 100 2687 Vermögensbildung der Arbeitnehmer — Steuermind. Bund .. 105 170 273 Prämien für Sparbeiträge 350 360 (350-375) 1. Haushaltsverschlechterung Bund insgesamt 5 170 6 765 Anmerkungen 1) und 2) vgl. S. 8488 8488 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 Jahresbelastung für den Bund Schätzung Verbleibende Netto-Belastungen aus SPD-Anträgen SPD unter Berücksichtigung von in Mio DM Zahlen BMF in Mio DM 1. Haushaltsverschlechterung Bund insgesamt 5 170 6 765 2. davon ab: a) zurückgezogene SPD-Anträge 1 635 1 635 b) durch Reg./Koalitionsvorlagen erledigte SPD-Anträge 990 990 3. Verbleiben Haushaltsverschlechterung Bund durch lfd. SPD-Anträge 2 545 4 140 4. Saldierung mit entsprechenden Koalitionsanträgen: a) Mutterschutz SPD Drs. IV/562 590 Reg. Vorlage Krankenvers. Drs. IV/816 260 b) Postverwaltungsgesetz SPD Drs. IV/2782 410 2) CDU/CSU Drs. IV/2707 410.2) c) Vermögensbildung Arbeitnehmer SPD Drs. IV/2687 105 Regierungsvorlage 90 d) Prämien für Sparbeiträge SPD Drs. IV/273 350 FDP-Vorlage Drs. IV/2686 160 Summe der entsprechenden Koalitionsanträge ist abzusetzen von Ziff. 3 920 920 danach 5. Verbleibende Belastung aus SPD-Anträgen nach Saldierung mit entsprechenden Koalitionsanträgen 1 625 3 220 Nachrichtlich: Mehreinnahmen nach SPD-Schätzung in Mio DM für Bund IV/ 722 Verzinsung von Abschlußzahlungen bei der ESt 150 IV/1569 Erhöhung der Körperschaftsteuer für ausgeschüttete Gewinne 230 IV/1567 Beschränkung der Abzugsfähigkeit gezahlter Vermögensteuer . 98 Summe der Mehreinnahmen Bund: 478 Anmerkungen: 1) Das 3. Wohnungsbaugesetz der SPD soll das zur Zeit noch weiterbestehende 2. Wohnungsbaugesetz ablösen, schließt das zur Zeit von der Bundesregierung vorbereitete Städtebauförderungsgesetz ein und regelt außerdem die gesamte Modernisierung und Instandsetzung für Altbauten. Ein großer Teil der durch dieses Gesetz erforderlichen Mittel wird schon jetzt durch die geltenden Gesetze, durch besondere Titel im Haushaltsplan und durch Gesetzesvorlagen der CDU/CSU und der Bundesregierung bereitgestellt bzw. bereitgestellt werden. 2) Abweichend von BFM-Aufstellung; hier Kosten für 1965 angegeben für SPD und CDU/CSU je 410 Mio DM. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 8489 Anlage 3 Umdruck 592 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zur dritten Beratung des Entwurfs Ides Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 04 — Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2904). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — 1. Im Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/2500 Anlage S. 25) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 5 000 000 DM auf 8 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk erhält folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses ides Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages unid des Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten :des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für ¡die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 314 — Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung auf den Gebieten der Sozialinvestitionen — 5 000 000 DM — Drucksache IV/2904 S. 4) wird gestrichen. Bonn, den 24. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 593 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02' — Allgemeine Bewilligungen —1. In Titel 612 — Sondermittel für Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes — (Drucksache IV/2500 Anlage S. 26) wird der Ansatz von 38 000 000 'DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM vermindert. 3. Bei Titel 657 — Zuschüsse auf dem Gebiet des Bildungswesens — (Drucksache IV/2906 S. 3) wird in Buchstabe a — Studentenförderung — der Ansatz von 57 665 000 DM um 4 000 000 DM auf 61 665 000 DM erhöht. 4. In Titel 973 — Für Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/2906 S. 3) wird der Ansatz von 36 000 000 DM um 14 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. Bonn, den 24. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 595 Änderungsantrag der Abgeordenten Gibbert, Dr. Weber (Koblenz), Josten und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache IV/2500 Anlage, IV/2910, Ergänzung zu IV/2910). Der Bundestag wolle beschließen: Der Erläuterung zu Kap. 10 02 Tit. 959 — Investitionshilfe für landwirtschaftliche Betriebe (Anpassungshilfe 1965) — Ergänzung zu Drucksache IV/2910 S. 13) wird folgender Satz angefügt: „In den Richtlinien sind 10 000 000 DM dem Stabilisierungsfonds für Wein zuzuweisen." Bonn, den 25. Februar 1965 Gibbert Dr. Weber (Koblenz) Josten Arndgen Becker (Pirmasens) Draeger Franzen Günther Holkenbrink Frau Klee Dr. Kliesing (Honnef) Knobloch Leicht Lenze (Attendorn) Leonhard Richarts Stauch Dr. Süsterhenn Dr. Zimmer Anlage 6 Umdruck 596 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung ,des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Haushaltsgesetz 1965 (Drucksachen IV/2500, IV/2932, IV/3114). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 8 Abs. 1 wird der neu eingefügte Satz 3 gestrichen. 2. In § 9 Abs. 2 wird Satz 2 wie folgt gefaßt: „Ausgenommen von der Sperre sind die Mittel zur Gebäudeunterhaltung (Titel 204 und Kapitel 8490 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 24 03 Titel 400) sowie für Tiefbaumaßnahmen des Straßenbaues im Einzelplan 12." Bonn, den 25. Februar 1965 Brand und Fraktion Schultz und Fraktion Anlage 7 Umdruck 598 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Haushaltsgesetz 1965 (Drucksachen IV/ 2500, IV/2932, IV/3114). Der Bundestag wolle beschließen: § 13 wird wie folgt gefaßt: „§ 13 (1) Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wird ermächtigt, auf Antrag des Bundesministers der Finanzen Planstellen umzuwandeln oder zusätzlich zu schaffen. (2) Neue Planstellen sind mit dem Vermerk „künftig wegfallend", umgewandelte Planstellen mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln" zu versehen. ) Über den weiteren Verbleib der neugeschaffenen oder umgewandelten Planstellen ist in dem nächsten Haushaltsplan zu entscheiden." Bonn, den 26. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 585 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 - Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für einen Nachtragshaushalt im Rechnungsjahr 1965 einen ersten Schritt zur Harmonisierung der Stellenpläne zwischen Bund und Ländern vorzubereiten. Danach sollen die Planstellen der Eingangs- und ersten Beförderungsgruppe jeder Laufbahngruppe zusammengefaßt und ihre Gesamtzahl so festgelegt werden, daß die Beamten nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen — im höheren Dienst 4 Jahre nach der Anstellung — in die erste Beförderungsstelle übernommen werden können. Die Planstellen für die zwei Spitzengruppen jeder Laufbahngruppe sollten im Verhältnis 2:1 geschlüsselt werden. Für die Harmonisierung der Stellenpläne sollte ein Zeitraum von insgesamt 3 Jahren vorgesehen sein. Bonn, den 23. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 577 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2906). Der Bundestag wolle beschließen: Dank der Initiative der Bundesregierung für eine allgemeine Anhebung der Beamtengehälter und der Einführung der jährlichen Sonderzuwendung an Beamte und Versorgungsempfänger im Jahre 1964 ist es gelungen, insoweit ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern zu sichern. Im Gegensatz dazu haben die Länder ihre Stellenpläne in starker Abweichung von 'den Grundsätzen des Bundes entwickelt, ohne daß bisher eine Begrenzung erkennbar ist. Die Bundesregierung hat 'bislang keine rechtliche Möglichkeit, eine Vereinheitlichung auf diesem Gebiet zu erreichen, nachdem der Bundestag eine verstärkte rahmenrechtliche Bindung für die Besoldung abgelehnt hat. Inzwischen prüft die vom Herrn Bundesminister des Innern berufene Besoldungskommission, in welcher Weise und in welchem Ausmaß die notwendige Angleichung der Stellenpläne vorgenommen werden muß, inwieweit die Veränderungen in der Struktur des öffentlichen Dienstes sowie in der Bewertung der Aufgaben einzelner Beamtengruppen oder Ämter im Besoldungssystem zu berücksichtigen sind und wie eine Vereinheitlichung der Stellenpläne gesichert werden kann. Unabhängig davon ist es aber nun notwendig, die Stellenpläne des Bundes an die der Länder heranzuführen. Aus diesem Grunde wird die Bundesregierung ersucht, 1. dem Bundestag alsbald Vorschläge für eine entsprechende Verbesserung der Stellenpläne in den Bundesverwaltungen zu unterbreiten, 2. Lösungen vorzuschlagen, die künftig eine weitgehende Übereinstimmung in der Entwicklung der Stellenpläne bei Bund und Ländern sichern. Bonn, den 23. Februar 1965 Brand und Fraktion Mischnick und Fraktion Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 8491 Anlage 10 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Wagner zu dem Entschließungsantrag Umdruck 577. Der Stellenanteil an den Beförderungsgruppen der einzelnen Dienste klafft zwischen den Länderbeamten und den Bundesbeamten weiter auseinander, obwohl der Bund in den Jahren 1963 und 1964 durch erhebliche Verbesserungen seines Stellenverhältnisses, vor allem im einfachen und im mittleren Dienst, große Anstrengungen unternommen hat, dem abzuhelfen. Der Deutsche Bundestag hat § 13 des Haushaltsgesetzes 1965 nach dem Vorschlag der CDU/CSU und FDP verabschiedet, wodurch sichergestellt ist, daß 1965 Stellenumwandlungen nicht an haushaltsrechtlichen Gründen scheitern. Der Ihnen vorgelegte Entschließungsantrag Umdruck 577 beinhaltet folgerichtig den zweiten Schritt, um notwendige Stellenverbesserungen noch vor Eintritt in die Sommerpause herbeizuführen. Dies ist nach unserer Auffassung im Bereich der Bundesverwaltung vor Inangriffnahme der großen Besoldungsreform erforderlich. Bundesminister Höcherl hat erklärt, er werde seine Vorschläge rechtzeitig dem Bundestag zuleiten — ich hoffe, daß sich die Betriebsverwaltungen Bahn und Post diese Überlegungen anschließen —. Dieses Parlament und diese Bundesregierung müssen bei Verwirklichung ihrer beamtenpolitischen Konzeptionen von dem unteilbaren Begriff der gesamten deutschen Beamtenschaft ausgehen. Wir können es nicht zulassen, daß bei gleicher Vorbildung, bei gleicher Bedeutung der Dienstleistungen und bei gleicher Verantwortung unterschiedliche Beförderungschancen bestehen, je nachdem, ob es sich um Bundes- oder Länderbeamte handelt; infolgedessen muß der Bund die Stellenverhältnisse in allen Bereichen seiner Verwaltungen an die der Länder anpassen, wenn er nicht zulassen will, daß in seinem Bereich das Leistungsprinzip weitgehend seines Inhalts beraubt wird. Mit Ziffer 2 unserer Entschließung wollen wir erreichen, daß künftig die Übereinstimmung der Stellenpläne in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes erreicht wird. Wir halten es für die Pflicht aller Dienstherren in Bund, Ländern und Gemeinden, daran durch freiwillige Selbstbindung mitzuarbeiten. Ich kann nicht ganz die Genugtuung verstehen, die dann und wann aus Stellungnahmen der Opposition herauszuhören ist, wenn sie davon spricht, daß sie die Harmonisierung der Beamtenbesoldung verhindert hat. Hat die Opposition wirklich so viel Anlaß, darauf stolz zu sein? Wäre es denn nicht wirklich vom wohlverstandenen Interesse der gesamten Beamtenschaft aus betrachtet besser, wenn wir eine Regelung fänden, damit Gleiches nicht ungleich behandelt wird? Darum geht es doch und nicht um den Vorwurf, den wir immer wieder zu hören bekommen, daß wir nur daran denken, die Fortentwicklung der Stellenpläne und der Beamtenbesoldung zu hemmen. Wer die politischen Strukturen unseres föderalistischen Systems betrachtet, für den wird offenbar, daß es immer wieder Dienstherren geben wird, die in Besoldungsfragen die Fahne an sich reißen und im Alleingang davonstürmen. Dies kann ich nicht als einen edlen Wettstreit ansehen. Noch einmal: bei dem Bemühen, Stellenpläne und Besoldung zu harmonisieren, geht es nicht darum, den Beamten den ihnen zustehenden Anteil an der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung vorzuenthalten. Es geht allein darum, daß alle Dienstherren gemeinsame Fortschritte in der Beamtenbesoldung verwirklichen. Ich bitte, dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Umdruck 577 zuzustimmen. Anlage 11 Umdruck 579 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Gewandt, Dr. Müller-Hermann, Blumenfeld und der Fraktion der CDU/CSU und der Abgeordneten Dr. Aschoff, Frau Dr. Kiep-Altenloh, Dr. Labe, Peters (Poppenbüll), Ramms und der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich de's Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2909). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt von der „Untersuchung über die wirtschaftliche Lage und Strukturverhältnisse der Schiffsbauindustrie der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Wettbewerb" (Werftenquete), die durch die Bundesregierung durchgeführt worden ist, zustimmend Kenntnis. Die Bundesregierung wird ersucht, aus der in der Werftenquete getroffenen Feststellung die Folgerungen zu 'ziehen, 'die zur Erhaltung der Wettbewerbslage der deutschen Seeschiffswerften, insbesondere zur Sicherung von Anschlußaufträgen für den Export von Seeschiffen, erforderlich sind. Bonn, den 23. Februar 1965 Dr. Conring Gewandt Dr. Müller-Hermann Blumenfeld Brand und Fraktion Dr. Aschoff Frau Dr. Kiep-Altenloh Dr. Löbe Peters (Poppenbüll) Ramms Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 578 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2910, Ergänzung zu 1V/2910). 8492 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. dafür Sorge zu tragen, daß ebenso wie im Haushaltsjahr 1965 bei der Finanzierung .aus Kapitalmarktmitteln auch in den kommenden Haushaltsjahren die Empfänger der Mittel nicht zusätzlich belastet und die vorgesehenen Mittel zur Erfüllung des Zweiten Fünfjahresplans zur Verfügung stehen. 2. die Tilgungssätze der Siedlungskredite für Nebenerwerbssiedlungen bis zu 2 % herabzusetzen, um minderbemittelten Bewerbern die Aufbringung des erforderlichen Eigenkapitals zu erleichtern. Bonn, den 23. Februar 1965 Brand und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 13 Umdruck 584 Entschileßungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2911). I Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, für unverzügliche Begleichung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Trägern der sozialen Krankenversicherung Sorge zu tragen, die in Auswirkung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 29. Juli 1964 (3 RK 23/63) auf Grund des § 205 d der Reichsversicherungsordnung in der Zeit vom 1. April 1950 bis einschließlich 27. November 1962 entstanden sind. Bonn, den 23. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 14 Umdruck 597 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP und der Abgeordneten Heiland und. Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2911). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, für die Bemessung der Leistungen des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung für Rechnung der Unternehmen des Steinkohlen- und Eisenerzbergbaus nach Kapitel 11 13 Titel 650 des Bundeshaushaltsplans 1965 zu gegebener Zeit zu prüfen, ob wegen der Entwicklung der besonderen Bedingungen im Steinkohlen- und Eisenerzbergbau wie im Jahr 1964 ein Bemessungssatz von 4,5 v. H. der beitragspflichtigen Arbeitsverdienste zugrunde zu legen ist. Bonn, den 25. Februar 1965 Heiland Anders Beuster Braun Büttner Frau Döhring Frau Eilers Dr. Eppler Folger Gerlach Glombig Hauffe Frau Herklotz Hermsdorf Hörmann (Freiburg) Jacobs Brand und Fraktion Mischnick und Fraktion Jacobi (Köln) Frau Kipp-Kaule Dr. Koch Koenen (Lippstadt) Dr. Kübler Dr. Meyer (Frankfurt) Müller (Ravensburg) Regling Reitz Frau Renger Riegel (Göppingen) Rohde Frau Rudoll Dr. Stammberger Steinhoff Dr. Tamblé Wischnewski Anlage 15 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Killat zum Entschließungsantrag Umdruck 584. Es steht fest, daß die Träger der sozialen Krankenversicherung auf Grund eines höchstrichterlichen Urteils des Bundessozialgerichtes vom Juli 1964 Anspruch auf die Erstattung von Familienwochenhilfe haben, die von den Krankenkassen vorgeleistet worden ist. Dieser Anspruch ist von den Krankenkassen auf 264 Millionen DM veranschlagt worden. Diese 'Verpflichtung des Bundes steht unumstößlich fest. Offen ist nach wie vor die Frage, wann der Bund endlich seine Verpflichtung erfüllen wird. Unter dem Druck der drohenden Beitragserhöhung, die auf die Versicherten zukommt, falls der Bund nicht in Kürze seine Zahlungsverpflichtung erfüllt, haben alle Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses bei der Beratung des Einzelplanes 11 einstimmig beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, umgehend die Folgerungen aus diesem Urteil zu ziehen. Der Entschließungsantrag trägt nicht mehr, wie ursprünglich gemeinsam beschlossen, die Unterschriften aller Fraktionen. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob in der Zwischenzeit — wie schon so oft — bei der letzten Entscheidung in den Fraktionen die Ausschußmitglieder der Koalitions- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 8493 parteien das Selbstbewußtsein verloren haben und nicht mehr die notwendige Courage aufbrachten, diesen Antrag in ihren Fraktionen durchzusetzen, oder ob auf Druck der Regierung die Fraktionsführungen die Antragsteller zurückgepfiffen haben. Wenn der Sachverstand zu entscheiden hätte, dann hätten Sie jetzt die Möglichkeit, durch Zustimmung zu diesem Ihrem Antrag sachgerecht zu entscheiden. Ich hoffe aber auch, daß die nicht absolut sachverständigen Mitglieder des Hauses in dieser Materie zustimmen werden, weil es sich hier um keine sozialpolitische, sondern um eine rechtlich-sittliche Verpflichtung handelt, die jeder Staatsbürger und erst recht eine Regierung hat, wenn es sich darum handelt, Gerechtigkeit walten zu lassen. Die Schuldnermoral in einem geordneten Rechtsstaat verlangt, daß unabänderliche, vom Gericht auferlegte Verpflichtungen umgehend erfüllt werden. Es wäre ein schlechtes Beispiel für unsere Staatsbürger, wenn die Regierung gerichtliche Schuldtitel nicht erfüllt, sondern das geschuldete Geld —264 Millionen DM — zur Finanzierung anderer Ausgaben verwendet, wie es praktisch durch die Nichteinsetzung eines entsprechenden Betrages im Haushalt 1965 geschehen ist. Es geht diesmal nicht, wie seinerzeit bei dem Müller von Sanssouci, um die Durchsetzung des Rechts gegenüber dem Staatssouverän, sondern genau umgekehrt. Diesmal geht es darum, einem letztinstanzlichen Urteil eines obersten Gerichtes gegenüber einer zahlungsunwilligen Regierung zum Durchbruch zu verhelfen. Durch Zustimmung zu diesem Antrag, dem praktisch die einmütige Auffassung aller Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses zugrunde liegt, könnte das geflügelte Wort des Müllers von Sanssouci: „Ja, wenn es kein Kammergericht zu Berlin gäbe!" ersetzt werden durch: „Ja, wenn es keinen souveränen, von der Regierung unabhängigen Bundestag zu Bonn gäbe!" Deshalb darf ich der Hoffnung Ausdruck geben, daß dieser Antrag, der die Bundesregierung zur Innehaltung des Rechts verpflichten soll, Ihre Zustimmung findet. Anlage 16 Umdruck 580 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Müller-Hermann, Mengelkamp, Drachsler, Lemmrich und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 12 —Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2912). Der Bundestag wolle beschließen: I. Ausgehend von der Überzeugung, daß unsere Volkswirtschaft auf eine leistungsfähige Verkehrswirtschaft angewiesen ist, die ihre Dienstleistungen bei einer optimalen Steigerung des technischen Fortschritts zu den geringsten volkswirtschaftlichen Gesamtkosten anbietet, daß dies Ziel am ehesten über einen geordneten Wettbewerb auf der Basis möglichst gleicher Startbedingungen erreicht wird, der die Verkehrsunternehmen zu optimaler Leistung anspornt, daß die Bundesbahn auch in Zukunft das Rückgrat der Verkehrsbedienung bleiben wird, ersucht der Bundestag die Bundesregierung erneut, ihre Bemühungen um eine Angleichung der Startbedingungen — zugleich im Blick auf den Gemeinsamen Markt — zu verstärken sowie in Abstimmung mit Ländern und Gemeinden ein umfassendes Verkehrswegeprogramm aufzustellen, damit die Investitionen für die Infrastruktur — auch unter Berücksichtigung der Pläne der EWG — nach dem Grad der Dringlichkeit und ihrer gesamtwirtschaftlichen Ergiebigkeit sowie aufeinander ,abgestimmt vorgenommen werden. Insbesondere sollte eine stärkere Koordinierung zwischen den Bedürfnissen der Deutschen Bundesbahn und dem Straßenbau erfolgen. II. In Ergänzung der in § 30 a des Haushaltsgesetzes zum Thema Bundesbahn aufgestellten Forderungen ersucht der Bundestag die Bundesregierung, die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Bundesbahn mit dem Ziel einer eindeutigen Abgrenzung der beiderseitigen Verantwortlichkeiten abschließend zu regeln, die Verantwortlichkeiten der Organe der Bundesbahn klarer zu präzisieren, darauf hinzuwirken, daß die Bundesbahn größere und gezieltere Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Kostensituation unternimmt, soweit dies ohne soziale Härten und ohne Schaden für eine optimale Befriedigung der Verkehrsbedürfnisse möglich ist. III. Der Bundestag regt in diesem Zusammenhang folgendes an: 1. Die Bundesbahn möge ihren inneren und organisatorischen Aufbau stärker als bisher den Bedürfnissen eines Wirtschaftsunternehmens anpassen. 2. Die Bundesbahn möge der schon im Brand-Gutachten abgegebenen Empfehlung unverzüglich nachkommen, ihre Regietätigkeit insbesondere im Eisenbahnoberbau und im Waggonbau abzubauen. 3. Die Bundesbahn möge größere Anstrengungen unternehmen, um durch Grundstücksverkäufe ihre Finanzsituation zu verbessern und insbesondere von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, stillgelegte Bahnstraßen für den Straßenbau zur Verfügung zu stellen. 4. Die Bundesbahn möge im besonders lohnintensiven Stückgutverkehr dadurch einen Kostenabbau anstreben, 'daß der Verteiler- 8494 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 und Zubringerverkehr künftig von und zu Knotenpunkten verstärkt in enger, möglichst auch organisatorisch zu unterbauender Zusammenarbeit mit Speditions- und Güterkraftverkehrsunternehmen abgewikkelt wird. 5. Die Bundesbahn möge im Flächenverkehr eine intensivere Zusammenarbeit mit Unternehmen des Straßenverkehrs aufnehmen, die es ihr gestattet, bei einer verbesserten, zumindest aber gleichwertigen Verkehrsbedienung einen unverhältnismäßig großen Aufwand dort abzubauen, wo dieser durch das verringerte Verkehrsaufkommen volkswirtschaftlich nicht mehr zu rechtfertigen ist und das Verkehrsaufkommen auf andere Weise volkswirtschaftlich wesentlich billiger bewältigt werden kann. Wo aus übergeordneten politischen Gründen — etwa im Zonenrandgebiet oder aus Gründen einer sinnvollen Regionalpolitik — von der Bundesbahn eine Verkehrsbedienung verlangt wird, die den Geboten der Eigenwirtschaftlichkeit widerspricht, hat die Bundesregierung auf diem Wege über abzugeltende Auflagen die Aufrechterhaltung von Strecken und Bahnhöfen sicherzustellen. 6. Die Bundesbahn möge ihr besonderes Augenmerk auch weiterhin auf die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs richten und durch Bereitstellung eines ausreichenden Sitzplatzangebotes und schnelle Reisezeiten, aber auch durch Pauschalierung der Fahrpreise und Automatisierung des Fahrkartenverkaufs einerseits die Attraktivität ihres Reiseverkehrs zu erhöhen, andererseits den personellen Aufwand einzudämmen versuchen. 7. Die Bundesbahn möge alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen, um im Behälter- und Huckepackverkehr Anreize für den Güterkraftverkehr zu bieten, sich für die Beförderung zwischen Knotenpunkten der Bundesbahn zu bedienen. 8. Die 'Bundesbahn möge — unter Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Wirtschaftsstruktur, zur Rationalisierung und zur Verminderung ihrer Ausgaben — einen weiteren Umbau ihres Tarifsystems vorbereiten mit dem Ziel, dem Prinzip der Kostendeckung für ihre Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Marktlage näherzukommen, wo immer das Allgemeinwohl dies zuläßt. 9. Die Bundesregierung sollte, soweit trotz aller Rationalisierungsmaßnahmen kostendeckende Preise vor allem im Berufs- und Schülerverkehr auch mit Rücksicht auf eine mögliche Abwanderung zur Straße nicht erzielt werden können, a) mit 'den Ländern Verhandlungen führen mit dem Ziel, daß die Länder das Defizit der Bundesbahn aus dem Schülerverkehr übernehmen, b) durch eine unabhängige Gesellschaft prüfen lassen, ob die Aufteilung der 'Gemeinkosten der Bundesbahn ,auf ihre einzelnen Dienstleistungsbereiche den betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten entspricht und wettbewerbskonform ist, und gegebenenfalls entsprechende Vorschläge machen. 10. Die Bundesregierung möge die Bundesbahn veranlassen, baldmöglichst ein langfristiges Investitionsprogramm zur Abstimmung mit der Bundesregierung vorzulegen, das mit dem Ziel erhöhter Wirtschaftlichkeit die Bundesbahn in die Lage versetzt, sich bis 1970 die Gestalt zu geben, die bei richtiger Einschätzung der Bedürfnisse unserer Volkswirtschaft und des durch die technische Entwicklung bedingten Strukturwandels auf dem Verkehrsmarkt leine Bahn der Zukunft haben muß. Bonn, den 23. Februar 1965 Dr. Müller-Hermann Mengelkamp Drachsler Lemmrich Brand und Fraktion Anlage 17 Umdruck 594 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CDU und der Abgeordneten Ertl, Dr. Supf und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2912). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag beauftragt die Bundesregierung, vor Übernahme von Verpflichtungen für den Nord-Süd-Kanal eine entsprechende Vereinbarung über den Weiterbau des Rhein-Main-Donau-Kanals von Nürnberg nach Regensburg zu treffen. Dabei sollte sichergestellt werden, daß die Bedingungen über die Beteiligung der betreffenden Länder beim Nord-Süd-Kanal und Rhein-Main-Donau-Kanal dieselben sind. Der Bundestag geht davon aus, daß die Bundesregierung bei Kanalneubauten ein unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbares Gesamtverkehrswegeprogramm im Auge behält, Bonn, den 24. Februar 1965 Brand und Fraktion Ertl Dr. Supf Hammersen Dr. h. c. Menne Schmidt (Kempten) Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 8495 Anlage 18 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann zu dem Entschließungsantrag Umdruck 580. Nach unseren Vorstellungen stellt sich das Verkehrswesen als eine große Einheit dar, die es bei aller Differenziertheit seines Leistungsangebotes zu höchster Wirksamkeit im Interesse des Allgemeinwohls zu entwickeln gilt. Für uns gibt es daher keine gesonderte Eisenbahnpolitik, keine gesonderte Binnenschiffahrts- oder Kraftverkehrspolitik, sondern nur eine Verkehrspolitik als Ganzes. Ein fairer Wettbewerb auf dem Verkehrsmarkt auf der Basis gleicher Chancen — innerhalb eines Ordnungsrahmens und ohne dogmatische Überspitzung — scheint uns der richtige Weg zu sein, um eine optimale Befriedigung der Verkehrsbedürfnisse zu gewährleiten. Die Gesamtschau des Verkehrs findet ihre Ergänzung in einer Vorausschau, die uns insbesondere bei den langfristigen Investitionen für den Verkehrswegeausbau wichtig erscheint. Um den größten volkswirtschaftlichen Nutzen unter angemessener Berücksichtigung der großräumigen wie der regionalen Bedürfnisse zu gewährleisten, halten wir gerade angesichts der unterschiedlichen Zuständigkeiten bei den Investitionen für die Infrastruktur eine bessere Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern für notwendig. Unabhängig davon, daß im besonderen die Begrenztheit der Mittel eine Abstimmung der Verkehrswegebauten nach dem Grad der Dringlichkeit erforderlich macht, sollten sich alle Planungen bereits heute auf einen größeren Zeitraum einrichten, für den mir selbst eine Jahreszahl 2000 keineswegs illusionär zu sein scheint. Ohne daß wir die Probleme und Sorgen der mittelständischen Verkehrswirtschaft übersehen und unterschätzen wollen, gilt der Bundesbahn in diesem Haushalt verständlicherweise unsere besondere Sorge. Die akuten Schwierigkeiten sollten kein Anlaß für parteipolitische Demagogik sein. Wir dienen aber der Bundesbahn am wenigsten damit, daß wir — etwa angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl — am Kern der Dinge vorbeireden. Wir sollten im Gegenteil alles tun, um den Eisenbahnern selbst Mut zu machen, indem wir alle Seiten des Problems beim Namen nennen. So ist es mir auch wichtig, festzustellen, daß nicht etwa alle Zuwendungen des Bundes die Abnahme eines echten Defizits darstellen. Die von meinen Freunden seit langem geforderte Befreiung der Bundesbahn von unzumutbaren betriebsfremden und politischen Lasten würde das Bilanzbild der Bundesbahn sofort entscheidend verbessern und das tatsächliche Defizit wesentlich kleiner erscheinen lassen. Unabhängig davon sind eigene Anstrengungen der Bundesbahn erforderlich und möglich, die zur Erhöhung ihrer Wirtschaftlichkeit beitragen können. Die in Abschnitt III des Entschließungsentwurfs enthaltenen Anregungen sind durchaus nicht neu und sollen auch nicht Ausdruck etwa von Besserwisserei sein, sie mögen vielmehr als ein Akt der Ermunterung an die Adresse der Führung und des Personals der Bundesbahn aufgefaßt werden, durch eine Vielzahl von Einzelaktionen das Wirtschaftsergebnis der Bundesbahn verbessern zu helfen. Um die Bahn der Zukunft zu entwickeln, sind zweifellos erhebliche Investitionen für Zwecke der Modernisierung und Rationalisierung erforderlich. Aus diesem Grunde wünschen wir die Erstellung eines langfristigen Investitionsprogramms, das die Bahn in die Lage versetzt, die Möglichkeiten des technischen Fortschritts überall da zu nutzen, wo der Betriebszweck und das Verhältnis von Aufwand und Wirkung dies rechtfertigen. Die Bundesbahn braucht für ihre eigenen Bemühungen die Unterstützung der Politik, darüber hinaus der ganzen Öffentlichkeit. Ich sage das ausdrücklich auch an die Adresse des Kollegen Möller, der meinte, das Wohl und Wehe der Bundesbahn nur von der Bundespolitik abhängig machen zu können. Die Umstellungen, die die technische Entwicklung und die Strukturveränderungen im Verkehrswesen von der Bundesbahn erfordern, setzen nicht nur ein Mitgehen der Bundespolitik, sondern ebenso ein Mitdenken aller politischen Ebenen voraus, von der Ebene der Bürgermeister bis zur Ebene der Ministerpräsidenten. Hier tragen auch Sie von der Opposition, auf der politischen Ebene wie in den Organen der Bundesbahn, ein gut Teil Mitverantwortung, der Sie sich nicht entziehen können. Ich fürchte sogar, daß Sie aus politischen Motiven sich in Ihrem Verhältnis zur Bundesbahn allzusehr als ein Beharrungselement erweisen, das in einer Zeit, in der die Bundesbahn nichts mehr braucht als ein fortschrittliches „Mit-der-Zeit-Gehen". Anlage 19 Schriftliche Begründung des Ab-geordneten Lemmrich zu dem Entschließungsantrag Umdruck 594 Wasserstraßen stärken die Wirtschaftskraft der Gebiete, durch die sie führen. Dies macht sowohl der Raumordnungsbericht der Bundesregierung deutlich wie auch folgende Zahlen über Industrieumsatz: Industrieumsatz von Gebieten an Wasserstraßen: 245 000 DM/qm, Industrieumsatz von Gebieten, die an keiner Wasserstraße liegen 67 000 DM/qkm. Die strukturpolitische Komponente hat sowohl beim Nord-Süd-Kanal wie beim Rhein-Main-Donau-Kanal ein wesentliches Gewicht. Die bisher durch den Bau der Rhein-Main-Donau-Großischiffahrtsstraße ausgelösten Industrieansiedlungen sprechen dafür. Die Verstärkung der Wirtschaftskraft stellte auch sicher, daß Verkehrseinbußen der Deutschen Bundesbahn verhindert wurden. Infolge der heutigen Situation der Bundesbahn ist ein Einbeziehen der Deutschen Bundesbahn in die Betrachtung unerläßlich. Die 'gleichmäßige Verbesserung der Struktur im Norden und im Süden der Bundesrepublik läßt es geboten erscheinen, daß neben dem großen Programm zum Ausbau der norddeutschen Wasserstraßen. — wie Nord-Süd-Kanal und der besonders 8496 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 vordringlichen Baumaßnahmen zur Erhaltung des Mittellandkanals, der Weiterbau des Rhein-MainDonau-Kanals von Nürnberg, das er 1969 erreicht, nach Regensburg sichergestellt wird. Die Ausnutzung der vorhandenen Planungskapazitäten macht eine Überlappung der Bauabschnitte BambergNürnberg und Nürnberg-Regensburg von zwei Jahren notwendig. Neben strukturpolitischen sprechen außenwirtschaftliche und außenpolitische Gründe für den Rhein-Main-Donau-Kanal. Durch die Schließung der Lücke 'zwischen Nürnberg und Regensburg wird die noch fehlende Verbindung zwischen dem südosteuropäischen und dem westeuropäischen Wasserstraßennetz hergestellt. 'Der Bau 'dieses Reststückes erfüllt erst die beabsichtigte Sinngebung der bisherigen Baumaßnahmen. Sie stellt die Krönung des Gesamtprojektes einer Schiffahrtsstraße vom Schwarzen Meer zur Nordsee dar. Für Deutschland bedeutet dies die Erschließung eines völlig neuen Verkehrsaufkommens. Welche Bedeutung die ECE — die Europäische Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen, der sowohl 'westeuropäische Staaten wie Staaten des Ostblocks angehören —dem Projekt Rhein-MainDonau beimißt, zeigt die Tatsache, daß sie dem Rhein-Main-Donau-Kanal unter allen vorliegenden Projekten den ersten Platz einräumte. Anlage 20 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Seibert für die Fraktion der SPD zum Entschließungsantrag Umdruck 580. Nach dem Motto „Alle Jahre wieder ..." werden diesem Hause auf die Initiative des Kollegen Dr. Müller-Hermann in regelmäßigen Abständen Entschließungen zur Verkehrspolitik vorgelegt. Ich will mir nicht die Mühe machen, nachzuprüfen, wieviele Entschließungen es bisher waren. Vielleicht können Sie, Herr Kollege, uns die Zahl nennen. Aber darauf kommt es auch nicht an. Diese Ihre Entschließungen sind meistens nichts anderes als eine Ansammlung unverbindlicher und allgemein gehaltener Grundsätze, die uns im Detail nicht weiterhelfen. Fest steht aber auch, daß solche Entschließungen mitunter Dinge enthalten, die über das Ziel hinausschießen, weil sie Selbstverständliches wiederholen, das gesetzlich bereits geregelt ist. Ich will ein Beispiel dafür anführen. Sie empfehlen der Bundesbahn immer wieder kostensenkende Rationalisierungsmaßnahmen und übersehen die unter Ihrer Mitarbeit 1961 neu gefaßten Vorschriften, die Deutsche Bundesbahn sei unter der Verantwortung ihrer Organe wie ein Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel bester Verkehrsbedienung nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen (§ 28 Abs. 1). Unverständlicherweise treten Sie im übrigen nicht konsequent dafür ' ein, daß der Bundesbahn zur Durchführung der notwendigen Rationalisierung auch die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung stehen. Bei der Haushaltsberatung im Jahre 1962 haben Kollegen Ihrer Fraktion nicht nur die Bundesmittel für die Bahn wieder gekürzt, und zwar über Gebühr, sondern auch der Bahn den Vorschlag gemacht, zur Deckung ihres unechten Defizits die Investitionsmittel zu kürzen. Ich bestreite Ihnen daher entschieden das Recht, weiterhin solche Empfehlungen zu geben, weil Sie doch maßgeblichen Anteil daran haben, daß wir in der Verkehrspolitik aus der Sackgasse in den vergangenen Jahren nicht herausgekommen sind. Sie wissen ganz genau, daß der Deutsche Bundestag nicht hier sitzt, um Entschlußlosigkeit durch Abfassung von Entschließungen zu beweisen, sondern um durch Gesetze oder Gesetzesänderungen Mißstände zu beseitigen. In den zurückliegenden Jahren jagte eine Entschließung die andere, ohne daß Ergebnisse erreicht wurden. Sie haben durch Ihre Entschließung vom vorigen Sommer wie jetzt zwar Ihr 10-Punkte-Soll getreu erfüllt, Herr Kollege Müller-Hermann. Das mag sich optisch gut machen. Aber es führt doch zu nichts. Und jetzt kommen Sie schon wieder mit einer solchen Entschließung. Die heute 'hier vorgelegte Entschließung ist die längste Entschließung, die Sie meines Wissens je fabriziert haben. Wenn schon nichts Neues, dann wenigstens etwas länger, meinen Sie affenbar. Nun, Sie haben da wirklich aus Ihrem Herzen keine Mördergrube gemacht und Ihre Überzeugung im Stile der im Europäischen Parlament üblichen Erklärungen ausführlich dargelegt. Wir Sozialdemokraten halten trotzdem nichts von diesem Entwurf und lehnen ihn ab. Wir lehnen ihn besonders deshalb ab, weil der konkrete Nutzen aller früheren Auflagen dieser Entschließung — es handelt sich ja doch um nichts anderes als eine aktuelle Fassung und Zusammenfassung alter Zöpfe — sehr gering ist, wie ich schon angedeutet habe. Lassen Sie mich zu den in Abschnitt III aneinandergereihten „Anregungen" folgendes — in derselben Reihenfolge — sagen: Zu 1.) Die Bundesbahn war und ist von sich aus laufend um einen zweckmäßigen organisatorischen Aufbau bemüht. Sie unterliegen aber einer Illusion, wenn Sie glauben, daß die Auflösung der einen oder anderen Direktion finanziell ins Gewicht fällt. Zu 2.) Ihre Empfehlung, die Deutsche Bundesbahn möge ihre Regietätigkeit im Eisenbahnoberbau abbauen, ist genauso weltfremd wie der gleiche Vorschlag im Brand-Gutachten. Ihre Empfehlung würde keine Einsparung, sondern eine wesentliche Mehrausgabe bringen. Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn wurden seither 60 bis 70 % der Gleiserneuerungsarbeiten durch Oberbauunternehmen ausgeführt. Durch die Kürzung der Investitionen um 900 Millionen DM bei der Deutschen Bundesbahn für das Jahr 1965 haben die Oberbauunternehmen keine Aufträge erhalten. Das ist sehr bedauerlich. Statt daß Sie sich nun dafür verwenden, daß die Deutsche Bundesbahn Investitionsmittel erhält, um wie bisher Oberbauaufträge vergeben zu können, wenden Sie sich gegen die bahneigenen Bahnunterhaltungsarbeiter und empfehlen die Aufgabe der Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 8497 wesentlich billigeren Regiearbeiten. Das kann doch von Ihnen nicht gewollt sein. Sie werden daher bei dieser Sachlage Verständnis dafür haben, wenn auch diese Ihre Empfehlung nicht ernst genommen werden kann. Das gleiche gilt für den Waggonbau. Zu 3. Es ist doch lächerlich, die Finanzsituation der Bundesbahn durch Grundstücksverkäufe verbessern zu wollen. Außerdem rennen Sie mit dieser Empfehlung wieder einmal offene Türen ein. Die Deutsche Bundesbahn hat in den zurückliegenden Jahren fortgesetzt Grundstücke veräußert. Die Gesamtgröße der im Jahre 1963 abgegebenen Grundstücke betrug rund 490 Hektar. Im Jahre 1964 lagen die Grundstücksverkäufe in etwa der gleichen Größenordnung. Die Deutsche Bundesbahn befindet sich auch zur Zeit in Verhandlungen über weitere Grundstücksverkäufe. Sie können aber doch nicht verlangen, daß die Deutsche Bundesbahn das Kind mit dem Bade ausschüttet und ihre vorhandenen Grundstücke übereilt und zu Schleuderpreisen absetzt. Was die Grundstückspolitik der Deutschen Bundesbahn anbetrifft, so verweise ich auf die Frage des Kollegen Drachsler in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 25. Oktober 1962. Herr Staatssekretär Dr. Seiermann erklärte, daß die Grundstückspolitik der Deutschen Bundesbahn auf Veräußerung des nicht benötigten Grundstücksbesitzes gerichtet ist. Das gilt auch für stillgelegte Strecken. Zu 4. und 5. Glauben Sie denn tatsächlich und haben Sie konkrete Anhaltspunkte dafür, durch Gründung neuer Gesellschaften den Stückgutverkehr wirtschaftlicher machen zu können und durch das, was Sie Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehr nennen, den Flächenverkehr verbessern und verbilligen zu können?, Zu 6. und 7. Welche konkreten Maßnahmen kann der Deutsche Bundestag treffen, um der Deutschen Bundesbahn bei der Schaffung einer höheren Attraktivität ihres öffentlichen Personennahverkehrs behilflich zu sein und den Ausbau kombinierter Verkehre zu fördern? Darüber sollten Sie sich einmal Gedanken machen. Zu 8. Sie wissen doch sehr gut, daß ein Umbau des Tarifsystems im Interesse einer vernünftigen Arbeitsteilung sich nicht auf die Bundesbahn beschränken kann. Zu 9. Was glauben Sie wohl, wie viele Jahre noch mit den Bundesländern ergebnislos über die Dekkung des Verlustes aus dem Schülerverkehr verhandelt werden wird? Und soll die Bundesbahn noch jahrelang diesen Verlust immer mit sich herumschleppen und sich von Ihnen den Vorwurf machen lassen, es werde ihr mehr Verlust abgenommen, als man fairerweise vertreten könne? Zu 10. Diese Empfehlung ist mehr als bescheiden. Sie enthält keine Vorstellungen über die Finanzierung eines solchen Investitionsprogrammes. Außerdem hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn auf Verlangen der Bundesregierung einen Bericht über die Bundesbahn abgegeben und in diesem Bericht sehr klare Vorschläge für die Investitionspolitik entwickelt. Die Bundesregierung hat zu diesem Bericht leider immer noch nicht ihre Stellungnahme dem Deutschen Bundestag unterbreitet, wie sie es mehrmals zugesagt hat. Der Herr Bundeskanzler selbst hat nach seiner eigenen Erklärung immer noch kein Rezept gefunden, wie der Bundesbahn geholfen werden kann, obwohl in den vergangenen Jahren eine große Zahl von Gutachten zu diesem Zweck erstellt worden ist. Wir lehnen diese Entschließung nicht nur deshalb in ihrer Gesamtheit ab, weil wir glauben, daß wir mit solchen Dingen nicht weiterkommen, sondern auch deshalb, weil Sie doch konkret nichts anderes tun, als immer wieder Fragen zusammenzustellen, die neue Fragen aufwerfen und dann doch nicht so beantwortet werden, daß der Gesetzgeber daraus praktische Konsequenzen ziehen kann. Sie geben mit der vorliegenden 10-Punkte-Entschließung der Bundesbahn lediglich Empfehlungen, die in die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit der Bundesbahnleitung hineinragen, aber die der Bahn zustehenden finanziellen Mittel bleiben ihr versagt. Sie appellieren an die verantwortliche Mitarbeit der Gewerkschaften, aber für eine Aussprache mit den Gewerkschaften, die darum ersucht hatten, haben weder der Herr Bundeskanzler noch Sie selbst bislang leider die notwendige Zeit gehabt. Die Fraktion der SPD hat kein Verständnis dafür, daß die Bundesregierung limmer noch keine Stellungnahme zu dem Gesamtbericht der Deutschen Bundesbahn abgegeben hat. Sie hat auch kein Verständnis dafür, daß der Herr Bundeskanzler noch nicht über ein Rezept zur Lösung der Bundesbahnprobleme verfügt. Die SPD-Fraktion hält die vorliegende Entschließung für ungeeignet und überflüssig und lehnt sie daher ab. Die SPD erwartet, daß die Bundesregierung endlich ihre Vorstellungen über die Lösung der Bundesbahnprobleme und darüber hinaus der gesamten Verkehrsprobleme diesem Hause vorlegt, damit die notwendigen Schlußfolgerungen gezogen werden können und dem jahrelangen Versteckspiel ein Ende bereitet wird. Anlage 21 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Seidel (Fürth) für die fraktion der SPD zum Entschließungsantrag Umdruck 594 Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist daran interessiert, daß der Rhein-Main-Donau-Kanal in möglichst früher Zeit seine Vollendung erreicht. Es kommt darauf an, das Bautempo zu steigern, damit früher als geplant das Endziel erreicht wird. Zu diesem Zweck wäre es notwendig, erheblich mehr für die Finanzierung zu tun, vor allem die finanziellen Voraussetzungen für die letzte Strecke Nürnberg-Regensburg rechtzeitig zu schaffen. Ohne eine kräftige Vorfinanzierung wird das nicht gelingen. Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 verlangt, daß die Bedingungen über die Beteiligung der betreffen- den Länder beim Nord-Süd-Kanal und beim RheinMain-Donau-Kanal dieselben sind. Wenn sich aus solcher Koppelung für die Finanzierung des RheinMain-Donau-Kanals bessere finanzielle Bedingungen ergeben, würden wir gegenüber einer solchen Koppelung keine Bedenken haben. Wir wünschen nicht, daß bei diesen Überlegungen Bremswirkungen gegenüber der beschleunigten Weiterführung des Rhein-Main-Donau-Kanals entstehen. Andererseits wollen wir nicht, daß aus einer solchen Koppelung dem Projekt Nord-Süd-Kanal irgendwelche Schwierigkeiten bereitet werden. Würden sich aus den Vereinbarungen zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern für den Nord-Süd-Kanal bessere finanzielle Bedingungen für die Länder ergeben als aus der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern zum Bau des Rhein-Main-DonauKanals, dann könnte das kein Hindernis sein, auch dem Freistaat Bayern die entsprechenden Vorteile einzuräumen. Es wird Aufgabe des Verkehrsausschusses und des Haushaltsausschusses des Bundestags sein, diese Fragen zu klären. Anlage 22 Umdruck 581 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef), Adorno, Kreitmeyer, Schultz und der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2914). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Fragen zu prüfen, um die Vorwärtsverteidigung zu sichern und um die notwendigen Schwerpunkte in der Konsoldierung der Bundeswehr zu bilden: 1. Kann darauf hingewirkt werden, daß die USA den für die Verteidigung Europas erforderlichen Teil ihres strategischen Potentials SACEUR unterstellen? 2. Kann dem Ausbau der Panzerabwehrwaffensysteme und der Tieffliegerabwehr ein besonderer Vorrang eingeräumt werden? 3. Kann der Kraftfahrzeugbestand in der Bundeswehr den vorhandenen Möglichkeiten der Wartung und Pflege angepaßt werden? 4. Kann durch eine Prämie für die Weiterverpflichtung der Mangel an Zeitsoldaten verringert werden? 5. Kann der Wohnungsbau für die Bundeswehr durch Beauftragung der vorhandenen bundeseigenen Wohnungsbaugesellschaften entscheidend beschleunigt werden? Bonn, den 23. Februar 1965 Dr. Kliesing (Honnef) Adorno Brand und Fraktion Kreitmeyer Schultz Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 23 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Schultz zu dem Entschließungsantrag Umdruck 581 Der Entschließungsantrag 'der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf Unidruck 581 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 betrifft den Einzelplan 14. Er wirft eine Reihe von Fragen auf, die für die Weiterentwicklung der Verteidigungspolitik der ,Bundesregierung von Bedeutung sind. Nach ihm soll die Bundesregierung gebeten werden, diese Fragen zu prüfen und ihre Überlegungen zunächst dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages vorzutragen. Später werden wir dann über idas Ergebnis der Beratungen des Verteidigungsausschusses 'hier im Plenum diskutieren können. Die Ansichten der im NATO-Pakt vereinten Staaten über die Strategie, die das Bündnis anstreben sollte, sind verschieden. Ohne Zweifel ist festzustellen, daß zwischen' den Auffassungen der Amerikaner unid denen der Franzosen jetzt keine Übereinstimmung besteht. Es erscheint uns notwendig, daß in dieser Lage die Bundesrepublik im NATO-Rat ihre Stimme erhebt. Dazu sind wir, so glaube ich, noch mehr berechtigt, da ohne Zweifel die Bundesrepublik jetzt im mitteleuropäischen Raum den an Zahl größten Beitrag zur Verteidigung leistet. Dadurch sollten sich 'letzten Endes auch einmal Rückwirkungen auf die Besetzung in den integrierten Stäben ergeben. Das heißt, ich wünsche mir, daß, dem Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik angemessen, deutsche Fachleute, sei eis auf dem militärischen, sei auf dem zivilen Gebiet, in dem Bündnis an entscheidenden Stellen Verwendung finden. Ich sagte vorhin, daß die Auffassungen über die anzuwendende Strategie im Bündnis differieren. Ein deutliches Beispiel dafür ist das Weißbuch, das die englische Regierung in den letzten Tagen herausgegeben hat. An dieses Weißbuch sind hier in der Presse Folgerungen geknüpft worden, nach denen die Auffassungen, die in diesem Weißbuch vertreten werden, (die Verringerung der Kräfte in der Rheinarmee zur Folge haben würden. Wenn auch diese Kommentare inzwischen von englischer Seite aus dementiert worden sind, so bleibt dais Faktum bestehen, daß selbstverständlich hier von Regierung zu Regierung über die Probleme diskutiert werden muß, die -weiter dann im NATO-Rat erörtert werden müssen. Es handelt 'sich hier nämlich nicht nur um eine reine verteidigungspolitische, sondern um eine eminent bedeutsame außenpolitische Frage. Wir können nicht damit einverstanden sein, daß Truppen verbündeter Mächte, die auf unserem Boden stehen, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 8499 aus finanziellen Gründen verringert werden. Wir müssen vielmehr die sich daraus ergebenden politischen Wirkungen berücksichtigen und überlegen; denn Sicherheitspolitik und Außenpolitik hängen — gerade, wenn man das Gebiet der Bundesrepublik im Auge hat — eng miteinander zusammen. Wir müssen idem Bestreben der Sowjetunion entgegentreten, die Probleme der Sicherheitspolitik und der Abrüstung von der Gesamtpolitik zu trennen. Wir müssen dabei im Auge haben, daß oberstes Ziel unserer Politik die deutsche Wiedervereinigung sein muß. Es ist weiter notwendig, innerhalb des Bündnisses den atomaren wie den konventionellen Waffen die richtige Gewichtung zu geben, so daß wir innerhalb des Bündnisses über eine ausgewogene Bewaffnung verfügen, die dazu ausreicht, abschrekkend zu wirken und somit den Krieg zu verhindern. Sollte — aus welchen Gründen auch immer — die Abschreckung versagen, muß die Bewaffnung so sein, daß bei möglichen Auseinandersetzungen dem Gegner die richtige Antwort erteilt werden kann. Daraus ergibt sich, daß die nationalen Programme der einzelnen Bündnispartner auf die gemeinsame Strategie abgestimmt werden müssen. Nur so kann erreicht werden, daß Doppelbelastungen in den Militärhaushalten vermieden werden. Mit anderten Worten ausgedrückt: Es muß erreicht werden, daß die immer wieder angestrebte „Arbeitsteilung" im Bündnis Wirklichkeit wird. Schließlich scheint es mir wichtig zu sein, daß das Parlament der Bundesregierung bestimmte Empfehlungen für die Verhandlungen im NATO-Rat gibt. Sie stimmen sicher mit mir überein, wenn ich sage, daß die Entwicklung einer Strategie nicht nur Sache der militärischen Fachleute, sondern vornehmlich Sache der Politiker ist, die sich dabei des Rats der militärischen Fachleute bedienen. Wir können uns der Verantwortung, die uns durch unser Mandat übertragen worden ist, nicht entziehen. Ja, wir müssen sogar auch bestimmte Details der Militärpolitik beherrschen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich sagen, daß das Wort, man fühle sich überfordert, nicht die richtige Auffassung ist. Sicher kann der Abgeordnete im Parlament ebensowenig wie der Jurist, der eine wirtschaftliche oder technische Abteilung im Verteidigungsministerium leitet, für sich in Anspruch nehmen, daß er aile technischen Einzelheiten voll beherrscht; denn schließlich sind beide nicht Physiker, Mathematiker oder Chemiker. Aber beide müssen letzten Endes abwägen können, was ihnen von Fachleuten vorgetragen wird, und müssen die letzte Entscheidung dann treffen. Schließlich haben wir immer wieder Überlegungen anzustellen, wie dem Mangel an Führungspersonal abgeholfen werden kann und welche weiteren Fürsorgemaßnahmen für die Soldaten ebenso wie für die Beamten, Angestellten und Arbeiter, die die Streitkräfte als Ganzes bilden, getroffen werden müssen. Dieser Entschließungsantrag bedeutet, daß die militärpolitische Diskussion weitergeführt werden soll, die im letzten Jahr dadurch begonnen hat, daß die Fraktion der FDP im April 1964 einen Entschließungsantrag zum Einzelplan 14 bei der dritten Lesung des Haushaltes 1964 eingebracht hatte. Wie Sie sich entsinnen werden, haben wir über die Ergebnisse dieses Entschließungsantrages nach der Diskussion im Verteidigungsausschuß im Parlament im Januar gesprochen. Der Berichterstatter, Herr Kollege Adorno, sagte dazu am 20. Januar 1965, alle Maßnahmen, die den Erfolg der Konsolidierung der Bundeswehr sicherstellen sollten, müßten mit den Verpflichtungen aus dem Nordatlantikpakt übereinstimmen; man sei bestrebt, die Bemühungen um die Konsolidierung unserer Bundeswehr durch eigene Vorschläge zu ergänzen. Nichts mehr soll auch dieser Entschließungsantrag bedeuten. Wir haben vom Vorjahr her noch den Bericht des Ministeriums zum 1. April 1965 über die gemachten Erfahrungen im Ausbau der Territorialen Verteidigung zu erwarten, insbesondere den Bericht darüber, wie die Einsatzbereitschaft von Reserveverbänden beschleunigt hergestellt werden kann; ebenso den Gesetzentwurf für die Spitzengliederung der Bundeswehr gemäß § 66 des Soldatengesetzes. Hier soll nach Beschluß des Hohen Hauses ein Organisationsgesetz vorgelegt werden. Diese beiden Punkte wurden deshalb nicht erneut in den Entschließungsantrag aufgenommen. Lassen Sie mich nun zu den Einzelfragen kommen. Wir fordern in Punkt 1, daß untersucht wird, ob die Möglichkeit besteht, die USA zu veranlassen, den für die Verteidigung Europas erforderlichen Teil des strategischen Potentials der USA SACEUR, d. h. dem Oberbefehlshaber der NATO in Europa, zu unterstellen. Es ist bekannt, daß schon General Norstad ein atomares Potential gefordert hat, das bestimmt ist, die Drohung der in der Sowjetunion befindlichen 700 auf Europa gerichteten MRBM abzudecken. Dieses Potential sollte SACEUR unmittelbar unterstellt werden. Die Forderung Norstads wurde auch von seinem Nachfolger, General Lemnitzer, aufgegriffen. Es wurde versucht, durch die MLF die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Es ist bekannt, daß dem Aufbau der MLF eine Reihe von politischen Schwierigkeiten entgegenstehen. Ich will auf sie im einzelnen nicht eingehen. Wichtig ist dabei aber zu wissen, daß auch bei der NATO-Parlamentarier-Konferenz im November vorigen Jahres diese politischen Schwierigkeiten durch den Rat der Parlamentarier der NATO-Staaten keiner Lösung zugeführt werden konnten. Die militärischen Experten bei der Konferenz fühlten sich nicht zuständig und übertrugen das Problem. dem Politischen Komitee. Auch das Politische Komitee traf keine Entscheidung, sondern gab nur die Empfehlung weiter, zu prüfen, und zwar auch zu prüfen die Vorschläge der britischen Regierung, bekannt unter dem Namen ANF. Besonderer Wert wurde in der Empfehlung darauf gelegt, daß unter allen Umständen die Multilateralität gewahrt würde. Es wird Ihnen noch in Erinnerung sein, daß gerade das Problem der Multilateralität am wenigstens gelöst worden ist. Eine politische Lösung ist so noch nicht in Sicht. Daher scheint es uns angebracht zu sein, weitere Überlegungen, wie man das Problem anders 8500 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 lösen könnte, anzustellen. Wir sind sicher, daß die genannten MRBMs auch jetzt in der Zielplanung der NATO ihren Platz gefunden haben und daß wir von der Seite her durchaus sicher sein können. Vermutlich werden Einheiten von dem strategischen Luftwaffenkommando der USA u. a. mit der Abdeckung dieser Ziele betraut worden sein. Warum ist es nun nicht möglich, diese Betrauungen vorübergehend zur Institution zu erheben? Es sollte damit ein direkter Befehlsstrang von SACEUR zu diesem Potential gehen. Das Problem der Verfügungsgewalt über atomare Waffen ist dann natürlich nach wie vor noch nicht im Sinn einer europäischen Mitbestimmung gelöst; aber wir hätten dann doch die sichtbare Durchführung der Beschlüsse der NATO-Ratstagung von Ottawa vom Jahr 1963. Ich darf in Ihre Erinnerung zurückrufen: Die Minister .der NATO erörterten damals die Verteidigungspolitik der NATO und billigten, wie in .dem Kommuniqué unter Ziffer 8 zu lesen ist, die Maßnahmen, die getroffen werden, um die nuklearen Streitkräfte zu organisieren und dem obersten alliierten Befehlshaber Europa (SACEUR) zu unterstellen, oder zur Unterstellung vorzusehen. Diese Maßnahmen umfassen vor allem a) die Unterstellung der britischen V-Bomberflotte und von drei amerikanischen Polaris-U-Booten unter SACEUR; b) die Einsetzung eines von SACEUR zu bestimmenden Stellvertreters in seinem Stab, der ihm für nukleare Angelegenheiten verantwortlich ist; c) Vorkehrungen für eine erweiterte Mitwirkung von Offizieren der NATO-Mitgliedstaaten an den nuklearen Aufgaben des Alliierten Oberkommandos Europa und bei der Koordinierung der operativen Planung in Omaha; d) vollständigere Unterrichtung der politischen und militärischen Behörden der Mitgliedstaaten. Im Punkt 2 bitten wir zu prüfen, ob dem Ausbau der Panzerabwehrsysteme und der Tieffliegerabwehr ein besonderer Vorrang eingeräumt werden kann. Möglichkeiten ,der Aggression bestehen auch in drastischen Übergriffen des Gegners an der Demarkationslinie oder an den Grenzen, die die Bundesrepublik — und damit auch 'die NATO — zu den osteuropäischen Staaten hat. Sie wissen, daß nicht auszuschließen ist, daß durch Gewinnung eines Faustpfandes die Ausgangsbasis für politische Verhandlungen unterstützt werden soll, insbesondere dann, wenn man vorher mit diplomatischem Druck nicht zu dem gewünschten Ziel gekommen ist. Der Einsatz von Atomwaffen in diesem Fall kann ja wohl kaum in Frage kommen. So ist, wie wir glauben, dem Ausbau konventioneller Abwehrsysteme ein immer stärkeres Gewicht zu verleihen. Feindliche Angriffskraft drückt sich insbesondere in dem Vorhandensein von Panzern größerer Zahl aus, und, wenn überhaupt, wird sicher mit ihnen eine solche Unternehmung gestartet werden. Es kommt darauf an, daß hier die Bekämpfung auf große Entfernung mit schneller Feuerfolge möglich ist. Der waffentechnischen Entwicklung auf diesem Gebiet muß besonderes Augenmerk geschenkt werden. Das Dilemma fehlender Tieffliegerabwehr, oder ich möchte anders sagen: die Tatsache, daß auch hier die waffentechnische Entwicklung noch nicht mit der militärischen Forderung übereinstimmt, veranlaßt uns, zu fordern, daß diesem Problemkreis besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die dritte Frage, die die Bundesregierung nach unserem Entschließungsantrag prüfen möge, ist die, ob der Kraftfahrzeugbestand in der Bundeswehr den vorhandenen Möglichkeiten der Wartung und Pflege angepaßt werden kann. Es ist Ihnen bekannt, daß wir uns schon dauernd mit dem Fehl an Spezialisten und technisch vorgebildetem Personal in der Bundeswehr beschäftigen und daß ein Großteil der Beratung des Verteidigungsausschusses dem Problem gewidmet ist, wie man diesen Schwierigkeiten beikommen kann. Wenn nun, wie man aus dem Vergleich der Haushaltstitel feststellen kann, die Unterhaltungskosten des Fahrzeugbestandes laufend steigen, ist die Schlußfolgerung berechtigt, daß diese Steigerung ursächlich damit zusammenhängt, daß eben nicht entsprechend, wie das notwendig wäre, gewartet und gepflegt werden kann. Es wäre hierbei notwendig, zu überprüfen, ob die Stärke- und Ausrüstungsnachweisungen an die angegebenen Verhältnisse angepaßt werden müssen. Dabei sollte auch erörtert werden, inwieweit Friedensstärke und Kriegsstärke voneinander abhängen, bzw. unter welchen 'Gesichtspunkten beide gesehen werden müssen. Die Frage wird zu stellen sein, ob es nicht, wie wir es im Vorjahr bereits erwogen haben, richtig ist, auch den Fahrzeugzulauf in gewissem Umfang vorübergehend zu beschränken, um zu vermeiden, daß Material, weil es nicht in ausreichendem Maße bewegt und in Gang gehalten werden kann, auf Abstellplätzen verrottet. Schließlich ist hierbei auch die Frage der Instandsetzung — wieweit bundeswehreigen, wieweit durch Übertragung an die zivile Wirtschaft — zu prüfen und neu zu durchdenken. Viertens bitten wir zu überprüfen, ob durch eine Prämie für die Weiterverpflichtung von Zeitsoldaten der Mangel, der hier besteht, behoben werden kann. Der durch diese Fragen als möglich angedeutete Weg ist selbstverständlich etwas problematisch; denn er erinnert an das Handgeld, das zur Zeit der Söldner an die Männer gezahlt wurde, die bereit waren, für irgendeinen Landesherrn 'zu fechten. Vor allen Dingen ist dabei festzustellen, daß nur von 24 % der Soldaten, die sich nicht weiterverpflichten, als Grund die schlechten Verdienstverhältnisse angegeben werden. Alle anderen bringen andere Gründe vor. Jedoch steht eindeutig fest, daß zu viele Unteroffiziere nach kurzer Dienstzeit ausscheiden und daß das Aufkommen an Freiwilligen und die Zahl der Verpflichtungen von Wehrpflichtigen nicht ausreicht, die Entlassungen auszugleichen. Ich will hier nicht im einzelnen auf die Zahlen eingehen. Wir werden im Ausschuß darüber beraten müssen. Jedoch wird der Personenkreis, aus dem Unteroffiziere gewonnen werden können, immer kleiner. Es besteht die Gefahr, daß die Qualität des künftigen Unteroffiziers abnimmt. Auf der anderen Seite kann qualitativer Mangel nur durch eine bessere und längere Ausbildung der kommenden Unteroffiziere vermieden werden. Hierfür müssen aber der Truppe weitere Ausbilder und zum Unteroffizier auszu- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 8501 bildende Mannschaften entzogen werden. Wie stellen uns vor, daß die Einführung einer Verpflichtungsprämie zunächst nur auf drei Jahre befristet werden kann, da man Erfahrungen natürlich erst sammeln muß, ehe man eine solche Lösung zur Dauereinrichtung werden läßt. Schließlich meinen wir in Frage 5, daß überprüft werden muß, ob durch Beauftragung der vorhandenen bundeseigenen Wohnungsbaugesellschaften der Wohnungsbau für die Bundeswehr entscheidend beschleunigt werden kann. Die Bundesrepublik verfügt über etwa ein halbes Dutzend Wohnungsbaugesellschaften, die bundeseigen sind. Der Bedarf an Wohnungen in der Bundeswehr liegt, wenn man die Zahlen aus dem Bericht des Wehrbeauftragten heranzieht, bei 12 000 bis 15 000 Wohnungen pro Jahr. Der Nachholbedarf hält sich kontinuierlich auf etwa 20 000 bis 25 000 Wohnungen, und zwar deswegen, weil mit Ausscheiden aus dem Dienst der Bundeswehr nicht immer auch das Ausziehen aus der Wohnung verbunden ist. Ein wesentliches Mittel aber, um Soldaten dazu zu gewinnen, sich weiter zu verpflichten, ist die Sorge für die Wohnung. Ganz abgesehen davon, daß es sich hier sowieso um eine Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinem Bediensteten handelt, ist auch augenscheinlich, daß es für die innere Disziplin und den Zusammenhalt der Truppe entscheidend ist, daß die Zahl derer — seien es Sodaten, seien es zivile Kräfte —, die von ihren Familien getrennt leben müssen, so gering wie möglich gehalten wird. Dabei ist allerdings auch noch anzumerken, daß die Kompliziertheit der Bedingungen für Wohnungsbauträger, die als Einzelpersonen im zivilen Bereich vorhanden sind und die Wohnungen für die Bundeswehr erstellen wollen, zu groß ist. Es wird sich niemand mehr in dieses Unternehmen stürzen, der es einmal getan hat. Es ist daher notwendig, diese Bedingungen zu überprüfen. Ich habe mich bemüht, in der gebotenen Kürze, die Probleme aufzuzeigen, die dieser Entschließungsantrag gelöst haben will. Ich bitte, den Antrag dem Verteidigungsausschuß zur weiteren Beratung zu überweisen. Anlage 24 Umdruck 591 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2921). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung . wird ersucht, zu überprüfen und dem Bundestag zu berichten, in welchem Umfang der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes und der kirchlichen Wohlfahrtsverbände fortgesetzt werden muß, um die Klärung des Schicksals der Wehrmachtsvermißten und verschollenen Kriegsgefangenen, der gefangenen oder verschleppten Zivilpersonen sowie der vermißten Heimatvertriebenen sicherzustellen. Bonn, den 24. Februar 1965 Brand und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 25 Umdruck 582 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg, Frau Welter (Aachen), Dr. Wuermeling, Lenz (Brühl), Arndgen, Winkelheide und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU, Kubitza und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2924). Der Bundestag wolle beschließen: „Die Bundesregierung möge alle zwei Jahre einen Bericht über die Lage der Familien mit Kindern in der Bundesrepublik vorlegen. Der Bericht möge erstmalig zum 1. Mai 1966 erstattet werden." Bonn, den 23. Februar 1965 Frau Pitz-Savelsberg Frau Welter (Aachen) Dr. Wuermeling Lenz (Brühl) Arndgen Winkelheide Frau Dr. Bleyler Frau Engländer Häussler Frau Jacobi (Marl) Frau Kalinke Frau Schroeder (Detmold) Teriete Frau Brauksiepe Kubitza Ertl Frau Funcke (Hagen) Schmidt (Kempten) Schmidt (Kempten) und Fraktion Anlage 26 Umdruck 583 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2926). 8502 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1965 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, Mittel, die im Haushaltsjahr 1965 durch zusätzliche Minderausgaben frei werden, in erster Linie dafür zu verwenden, den Ansatz für die Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft bei Kap. 31 02 Tit. 600 in der ursprünglich vorgesehenen Höhe von 300 000 000 DM zu bedienen. Bonn, den 23. Februar 1965 Brand und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 27 Schriftliche Begründung der Abgeordneten Frau Geisendörfer zum Entschließungsantrag Umdruck 583 Die ablehnende Haltung der CDU/CSU-Fraktion in der namentlichen Abstimmung von vorgestern über den Antrag der SPD auf Umdruck 567 wurde von der SPD und auch in manchen Pressestimmen kommentiert: „Weniger Geld für die Wissenschaft!" Wir stehen auf dem Standpunkt: „Genug Geld für die Wissenschaft!" Der Verwirklichung dieser Forderung kommt die Zusage ides Herrn Bundesministers der Finanzen entgegen, der vorhin der Hoffnung Ausdruck gab, daß er die „Sperre vom Tisch kriegen" wird. Unser Antrag auf Umdruck 598 soll ihn nachdrücklich an seine Worte erinnern und wirwerden dafür sorgen, daß sie nicht in Vergessenheit geraten. Anlage 28 Umdruck 587 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2926). Der Bundestag wolle beschließen: In (dem kürzlich veröffentlichten Bundesbericht „Forschung I" hat die Bundesregierung deutlich gemacht, daß die Aufwendungen für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in den nächsten Jahren erheblich gesteigert werden müssen, wenn die Bundesrepublik hier mit den Leistungen anderer Industriestaaten Schritt halten will. Der Deutsche Bundestag teilt diese Auffassung und fordert die Bundesregierung auf, bei ihrer haushaltspolitischen Planung von den Bedarfsfeststellungen im Bundesbericht „Forschung I" auszugehen. Bonn, den 24. Februar 1965 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion enthält bereits einen Sach-Vorschlag. Unser Antrag zielt auf Vorschläge der Bundesregierung zur selben Sache ab. Wenn wir nicht in Zeitnot kommen wollen — das Thema verträgt keinen Aufschub —, dann müssen wir erreichen, daß die Vorschläge der Bundesregierung so bald wie möglich dem Bundestag vorliegen. Ich bitte deshalb, dem Antrag der CDU/CSU und FDP bereits heute zuzustimmen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, ich komme in der Reihenfolge der Nummern zuerst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf Umdruck 577. Hierzu ist der Antrag auf Ausschußüberweisung gestellt.

(Widerspruch bei der CDU/CSU.)

— Die sozialdemokratische Fraktion hat zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP den Antrag auf Ausschußüberweisung gestellt. Das ist geschäftsordnungsmäßig zulässig. Darüber wird abgestimmt. Er kann angenommen oder abgelehnt werden.
Ich lasse abstimmen. Wer für die Überweisung des Antrags Umdruck 577 ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer dagegen ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Das zweite war die Mehrheit; die Ausschußüberweisung ist abgelehnt.
*) Siehe Anlage 10
Ich lasse nunmehr über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf Umdruck 577 in der Sache abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich komme nun zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 585. Hierzu ist einmütig Überweisung an den Ausschuß für Inneres vorgeschlagen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich komme 'nunmehr zu Einzelplan 09. Hierzu liegt ein Antrag der Abgeordneten Dr. Conring, Gewandt, Dr. Müller-Hermann, Blumenfeld und der Fraktion der CDU/CSU und der Abgeordneten Dr. Aschoff, Frau Dr. Kiep-Altenloh, Dr. Löbe, Peters (Poppenbüll), Ramms und der Fraktion der FDP auf Umdruck 579 (neu) *) vor. Wird er begründet?

(Zurufe: Nein!)

— Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. — Ausschußüberweisung wird auch nicht beantragt.
Ich komme zur Sachabstimmung. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich komme zu den Entschließungen zu Einzelplan 10. Hierzu liegt nur der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Umdruck 578 **) vor. Wird er begründet? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Auch Ausschußüberweisung wird nicht beantragt.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Zu Einzelplan 11 sind die Entschließungsanträge Umdruck 584 ***) und Umdruck 597 ***) eingebracht. Wird der Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 584 begründet? — Bitte sehr!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Arthur Killat


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, meine Begründung zu Protokoll geben zu dürfen. Ich möchte nur bemerken: es handelt sich um einen Antrag, der in dieser Form von allen Mitgliedern des Sozialpolitischen Ausschusses vorgeschlagen worden ist.

    (Abg. Dr. Conring: Ausschußüberweisung!)