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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 167. Sitzung Bonn, den 24. Februar 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Engländer, Frau Dr. Flitz, Arndgen und Leukert . . . . . . . 8309 A Wahl des Abg. Windelen als Mitglied für den Schuldenausschuß bei der Bundesschuldenverwaltung . . . . . . . 8309 B Überweisung an Ausschüsse 8309 B Sammelübersichten 41 und 42 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksachen IV/3069, IV/3070) . 8309 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Fortsetzung der zweiten Beratung — . . . . . . Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2914, zu IV/2914) — Fortsetzung der Beratung — Wellmann (SPD) . . . . . . . 8310 A Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 8312 C Erler (SPD) 8315 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 8317 C Rasner (CDU/CSU) 8319 A Bausch (CDU/CSU) 8319 D Dr. Tamblé (SPD) 8321 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 8323 D Dr. Mommer (SPD) 8327 C Josten (CDU/CSU) 8328 B Schultz (FDP) . . . . . . . . 8328 D Erklärung nach § 36 GO Cramer (SPD) 8332 B Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache IV/2915) Frau Krappe (SPD) . . . . . . . 8332 D Frau Dr. Hubert (SPD) 8333 C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 8335 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 8338 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 8341 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 8342 D Fragestunde (Drucksache IV/3101) Frage der Abg. Frau Herklotz: Dienstzeit für Schwerkriegsbeschädigte Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8344 D Fritsch (SPD) 8345 A Frage des Abg. Fritsch: Umschulung von Arbeitskräften Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 8345 C Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 8345 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Februar 1965 Frage des Abg. Peiter: Fernsprechhäuschen mit Münzfernsprecher in Landgemeinden Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 8346 A Peiter (SPD) 8346 B Frage des Abg. Felder: Formulare für Glückwunschtelegramme Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 8346 C Frage des Abg. Felder: Eigenheimbau für kinderreiche Gastarbeiterfamilien Dr. Heck, Bundesminister . . . 8346 D Felder (SPD) 8347 A Dr. Rutschke (FDP) 8347 B Schwabe (SPD) 8347 C Fragen des Abg. Dr. Starke: Verlegung von Behörden, Anstalten usw. aus dem Zonenrandgebiet Dr. Mende, Bundesminister . . . . 8347 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 8348 A Seidel (Fürth) (SPD) 8348 A Fritsch (SPD) 8348 B Fragen des Abg. Baier (Mosbach): Repatriierung von Deutschen aus der Sowjetunion Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 8348 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8349 A Dr. Kohut (FDP) 8349 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8349 D Fragen des Abg. Jahn: Waffenlieferung in Spannungsgebiete — Wiedereintritt deutscher Waf f entechniker und Ingenieure in ägyptische Dienste Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 8350 B Jahn (SPD) 8350 D Dr. Mommer (SPD) 8351 A Dr. Rutschke (FDP) 8351 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . 8351 C Mattick (SPD) 8351 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 8352 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8352 C Fragen des Abg. Rollmann: Brüsseler Abkommen über blinde Passagiere . 8352 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Broschürenreihe „Die Orientierung über den Zivilschutz" Höcherl, Bundesminister 8352 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8352 D Jahn (SPD) 8353 A Frage des Abg. Kubitza: Ehrenamtliche außerdienstliche Tätigkeit Höcherl, Bundesminister 8353 C Kubitza (FDP) 8353 C Fragen des Abg. Geiger: Zweites Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 8353 D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . 8353 D Jahn (SPD) 8354 A Frage des Abg. Geiger: Zahl der eingezogenen Führerscheine im Januar 1965 Dr. Bucher, Bundesminister . . . 8354 C Geiger (SPD) 8354 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 8354 D Dürr (FDP) 8355 B Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 8355 B Gerlach (SPD) 8355 C Fragen des Ab. Dr. Rutschke: Folgen der Errichtung des Westwalls Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8356 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 8356 B Frage des Abg. Dr. Hauser: Anhebung des steuerunschädlichen Überschußbetrages Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 8356 D Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . . 8357 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8357 B Frage des Abg. Dr. Hauser: Freibetrag aus Nebeneinkünften Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 8357 C Dr. Hauser (CDU/CSU) . . . . . 8357 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1965) (Drucksache IV/2622) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Be- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Februar 1965 III sitz des Bundes (Drucksachen IV/3026, zu IV/3026) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) 8358 B Windelen (CDU/CSU) 8360 B Dr. Dollinger, Bundesminister . . 8361 A Dr. Aschoff (FDP) 8361 C Junghans (SPD) 8361 D Katzer (CDU/CSU) 8363 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Fortsetzung der zweiten Beratung — . . . . Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen (Drucksache IV/2915) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . . 8364 C Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen IV/2918 [neu], zu IV/2918 [neu]) Gewandt (CDU/CSU) 8365 D Wischnewski (SPD) . . . . . . 8368 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . 8370 C Scheel, Bundesminister 8371 D Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/2919) . 8375 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/2920) Jacobi (Köln) (SPD) 8375 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 8379 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . 8382 C Frau Meermann (SPD) 8384 D Frau Berger-Heise (SPD) 8386 A Hauffe (SPD) 8388 A Lücke, Bundesminister 8390 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 8396 C Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/2921) Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . . 8397 A Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 8397 B Seidel (Fürth) (SPD) . . . . . . 8398 C Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache IV/2922) . . . . . . . . 8399 B Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache IV/2924) . . . . . . . . 8399 C Einzelplan 30 Geschäftsbereich: Bundesminister — Der Vorsitzende des Bundesverteidigungsrates (Drucksache IV/2925) . 8399 C Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksache IV/2926) Dr. Frede (SPD) 8399 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 3401 D Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 8404 A Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache IV/2931) 8405 D Haushaltsgesetz 1965 (Drucksache IV/2932) Müller (Nordenham) (SDP) . . . . 8406 A Seidel (Fürth) (SPD) . . . . . . 8407 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 8407 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8408 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 8409 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8409 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 8411 B Jürgensen (SPD) 8413 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 8414 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Abg. Varelmann, Meis, Drachsler, Dr. Aschoff, Dr. Imle, Arendt [Wattenscheid], Hörmann [Freiburg] u. Gen.) (Drucksache IV/2697) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/3086) — Zweite und dritte Beratung — 8414 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache IV/2346) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/3071); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache IV/3039, Nachtrag zu IV/3039) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schäfer (SPD) 8415 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 8415 A Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Protokoll vom 15. Juli 1963 zum Internationalen Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik (Druck- IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Februar 1965 sache IV/2830) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/3068) — Zweite und dritte Beratung — 8415 D Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. auswärtige Kulturpolitik (Drucksache IV/2888, Umdruck 370) 8415 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen von Brüssel vom 1. März 1965 über Carnets E. C. S. für Warenmuster nebst Unterzeichnungsprotokoll (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckhardt u. Gen.) (Drucksache IV/3004) —Erste Beratung — 8416 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen von Brüssel vom 6. Dezember 1961 über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (Abg. Diebäcker, Dr. Artzinger, Dr. Imle, Burckhardt u. Gen.) (Drucksache IV/3005) — Erste Beratung — 8416 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (FDP, CDU/CSU) (Drucksache IV/3048) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8416 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) 8416 C Jahn (SPD), zur GO 8416 C Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 8416 C Nächste Sitzung 8416 D Anlagen 8417 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Februar 1965 8309 167. Sitzung Bonn, den 24. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 164. Sitzung Seite 8099 B. Die letzte Zeile ist hinter Zeile 2 des letzten Absatzes einzufügen; 165. Sitzung Seite 8231 A Zeile 2 statt „Plan": Bericht; Seite 8232 B Zeile 17 statt „einsichtiger" : einseitiger. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 24. 2. Dr. Aigner * 26. 2. Arendt (Wattenscheid) 24. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 28. 2. Bading * 26. 2. Bartsch 24. 2. Dr. Barzel 26. 2. Bazille 26.2. Berlin 19. 3. Biechele 15. 3. Blachstein 27. 2. Dr. Bleiß 26. 2. Dr. Dichgans * 24. 2. Dr. Dörinkel 26. 2. Drachsler 26. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 15. 3. Eisenmann 26.2. Frau Engländer 26. 2. Ertl 26. 2. Etzel 26. 2. Dr. Franz 26. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 24. 2. Dr. Furler * 24. 2. Gaßmann 26. 2. Hahn (Bielefeld) * 24. 2. Frau Dr. Heuser 26. 2. Dr. Imle 26. 2. Dr. h. c. Jaksch 26. 2. Dr. Kopf 24. 2. Kriedemann* 26. 2. Frhr. von Kühlmann-Stumm 26. 2. Kalbitzer 26. 2. Kulawig 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 29. 3. Liehr 26.2. Dr. Löhr * 24.2. Lücker (München) * 24. 2. Dr. Mälzig 26. 2. Dr. von Merkatz 24. 2. Metzger 28. 2. Müser 27. 2. Peters (Norden) 26. 2. Dr. Pflaumbaum 26.2. Frau Dr. Probst 26. 2. Rademacher * 26. 2. Reichhardt 26. 2. Reichmann 24. 2. Richarts * 26. 2. Ritzel 28. 2. Schlick 26.2. Scheuren 26.2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Dr. Schwörer 24. 2. Dr. Starke 26. 2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Stein 24. 2. Steinhoff 28. 2. Strauß 26. 2. Unertl 27. 2. Urban 26. 2. Wagner 24. 2. Wehner 28. 2. Weinkamm 28. 2. Wienand 7. 3. Wilhelm 26. 2. Dr. Wuermeling 27. 2. Dr. Zimmermann (München) 24. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Birrenbach 9. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 3. Anlage 2 Umdruck 576 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 (ERPWirtschaftsplangesetz 1965) (Drucksachen IV/2622, IV/3026) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Abs. 1 werden die Worte „bis zum Gesamtbetrage von 1 200 000 000 Deutsche Mark" ersetzt durch die Worte „bis zum Gesamtbetrage von 600 000 000 Deutsche Mark". Bonn, den 23. Februar 1965 Dr. Barzel und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 563 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Einzelplan 25 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksachen IV/2500 Anlage, IV/2920). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 - Allgemeine Bewilligungen - In Tit. 550 - Darlehen an die Länder zur Förderung des Wohnungsbaues für alte Menschen - (Drucksache IV/2500 Anlage S. 21) wird die Bindungsermächtigung von 7 500 000 DM auf 15 000 000 DM erhöht. Bonn, den 17. Februar 1965 8418 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Februar 1965 Anlage 4 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Bechert zum Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksache IV/2926). Auf dem Gebiet der Atomkernenergieforschung und -nutzung gibt es ein deutsches Atomprogramm, auf das sich die Bundesregierung gegenüber dem Ausschuß für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft und auch in der Öffentlichkeit festgelegt hat als auf ein Programm, das wenigstens in großen Zügen im Zeitraum der fünf Jahre 1963 bis 1967 verwirklicht werden soll. So steht es dem Sinne nach im Vorwort, das der Herr Minister für wissenschaftliche Forschung zum deutschen Atomprogramm geschrieben hat. Das deutsche Atomprogramm sieht vor, daß die Mittel, die für die deutsche Atomkernforschung und -nutzung aufgewendet werden, von Jahr zu Jahr um etwa 20 % steigen sollten. Die Bundesmittel entsprachen dieser Zahl bei weitem nicht, und sie entsprachen auch nicht der Höhe nach den Summen, die im deutschen Atomprogramm vorgesehen sind. Die wirkliche Steigerung betrug von 1963 auf 1964 nur etwa 2 bis 3 %, und der wirkliche Haushaltsansatz lag 1964 um rund 100 Millionen DM unter der Forderung des deutschen Atomprogramms. Das gilt für 1965 erst recht. Der Herr Bundeskanzler versichert in Grundsatzerklärungen, wie wichtig Wissenschaft , und Forschung sind. Die wirtschaftliche Zukunft unseres Volkes hängt daran, daß wir Wissenschaft, Forschung und Technik tatkräftig fördern, so sagt der Herr Bundeskanzler, und er hat es in diesem Hohen Hause wiederholt gesagt. Als Wirtschaftsfachmann muß er es wissen und als Regierungschef müßte er nach dieser Erkenntnis handeln. Aber diese Regierung hat die Eigenschaft, und besonders die politischen Entscheidungen des Bundeskanzlers machen den Eindruck, daß Politik für den Tag gemacht wird und jetzt Politik für den Wahltag gemacht werden soll, nicht für die Zukunft unseres Volkes. Der Bundesbericht Forschung, den der Herr Forschungsminister vorgelegt hat, spricht von Planungen für mehrere Jahre, aber keinerlei Anzeichen sprechen dafür, daß solche Absichten innerhalb der Bundesregierung oder von der Regierungsmehrheit ernst genommen werden. Die Regierungsmehrheit hat alle Ansätze des Haushalts um 7 % gekürzt und die Sperre der Baumittel in Höhe von 2 % wieder eingesetzt, eine Sperrvorschrift, die im Haushalt des vorigen Jahres mit Mühe wenigstens für den Ausbau bestehender Hochschulen und Institute überwunden werden konnte. Aber im Haushaltsjahr 1965 werden wir die Baumittelsperre von 20 % auch für Hochschul- und Wissenschaftsbauten wieder haben. Das ist ein Rückschritt gegenüber 1964, wenn Sie, meine Damen und Herren von der Regierungsmehrheit, sich nicht noch eines Besseren besinnen. Die Mittel für das Gebiet der Atomkernenergieforschung und -nutzung, die im Haushaltsentwurf für 1965 stehen, sind nach Meinung aller Sachverständigen viel zu gering. Das ist übrigens auch die Ansicht des Ministeriums, wie aus dem Bundesbericht Forschung hervorgeht, und noch deutlicher aus einer Fünfjahresaufstellung des Ministeriums, die ungefähr den Mindestzahlen des deutschen Atomprogramms entspricht. Das gleiche gilt für das Gebiet der Weltraumforschung. Kein Wissender zweifelt daran, daß die Gelder, die wir heute auf diesem Gebiet ausgeben, für die Entwicklung unserer Wirtschaft und Technik fruchtbar und wichtig sein werden. Auch hier bleibt der Haushaltsentwurf erheblich hinter dem zurück, was der Ausschuß und Sachverständige für richtig halten. Wenn man die Nachwuchspolitik im Gebiet der Atomwissenschaft betrachtet, so kann auch da nur wieder festgestellt werden, daß viel zuwenig und nichts Zureichendes getan wurde und getan wird. Ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß ein Vergleich zwischen den verschiedenen hochindustrialisierten Ländern zeigt, daß wir die Gruppe des sogenannten wissenschaftlichen Mittelbaus, die wissenschaftlichen Angestellten der staatlichen Forschungsinstitute des Bundes, unzureichend bezahlen? Ein junger Wissenschaftler bekommt bei uns in der untersten Gehaltsgruppe zwar etwas mehr als sein Kollege in England oder Frankreich, aber seine finanziellen Aufstiegsmöglichkeiten sind ziemlich gering. Schon in der nächsten Gehaltsgruppe verdient man in England und Frankreich erheblich mehr als bei uns, und erst recht in der Spitzengruppe dieser Wissenschaftler. Es ist nicht richtig, die wissenschaftlichen Angestellten von Forschungsinstituten des Bundes nach dem gleichen Tarif zu bezahlen wie die Angestellten des Bundes. Für einen fähigen Angestellten des Bundes ist die Angestelltenposition in der Regel oder häufig eine Durchgangsstation auf dem Weg zum Beamtenverhältnis; für den fähigen Wissenschaftler an einem deutschen Forschungsinstitut aber soll die Angestelltenposition in der Regel die Lebensstellung sein. Nur für wenige gibt es den Aufstieg zum Hochschulprofessor oder zum wissenschaftlichen Mitglied der MaxPlanck-Gesellschaft oder zu einer vergleichbaren Stellung. Die Großforschung, und dazu gehört die Atomkernenergieforschung und die Weltraumforschung, braucht einen großen Stab von hochqualifizierten Wissenschaftlern und Fachkräften, und die Bezahlung sollte dem entsprechen. Zum Schluß: Wir stellen fest, Regierung und Regierungsparteien reden von der Wichtigkeit von Wissenschaft und Forschung, aber sie handeln nicht danach. In der Großforschung gilt das Wort nicht, daß es in großen Dingen genug ist, gewollt zu haben, den guten Willen gezeigt zu haben. Da muß man auch wirklich sich zu Großem entscheiden. Es wandern immer wieder hochbegabte junge Wissenschaftler nach dem Ausland ab. Zum Teil hängt das damit zusammen, daß die Art der Bewilligung der Mittel für die Bezahlung dieser Leute nicht erlaubt, ihnen feste Zusicherung für mehrere Jahre zu geben. Forschungsarbeiten kann man aber nicht am Ende eines Haushaltsjahres abschließen und auch nicht für e i n Rechnungsjahr planen. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Februar 1965 8419 Anlage 5 Umdruck 567 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung .des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Haushaltsgesetz 1965 (Drucksachen IV/2500, IV/2932). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 8 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt: „Der Kürzung unterliegen nicht die Ansätze für Tiefbaumaßnahmen des Küstenschutzes im Einzelplan 10 sowie die Ansätze zur zusätzlichen Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft (Kap. 31 02 Tit. 600)." 2. In § 9 Abs. 2 wird Satz 2 wie folgt neugefaßt: „Ausgenommen von der Sperre sind die Mittel zur Gebäudeunterhaltung (Titel 204 und Kapitel 24 03 Titel 400), für Tiefbaumaßnahmen des Küstenschutzes im Einzelplan 10 und des Straßenbaues im Einzelplan 12 sowie für Baumaßnahmen im Rahmen der zusätzlichen Förderung dringender Bedürfnisse der Wissenschaft (Kap. 3102 Titel 600)." Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 569 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Haushaltsgesetz 1965 (Drucksachen IV/2500, IV/2932). Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 Abs. 2 Satz 3 werden die Worte „mit 21/2 vom Hundert" ersetzt durch die Worte „mit 4 vom Hundert". Bonn, den 17. Februar 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 568 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung deis Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Haushaltsgesetz 1965 (Drucksachen IV/2500, IV/2932). Der Bundestag wolle beschließen: § 13 wird wie folgt gefaßt: „§ 13 (1) Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wird ermächtigt, auf Antrag des Bundesministers ider Finanzen Planstellen umzuwandeln oder zusätzlich zu schaffen. (2) Neue Planstellen sind mit 'dem Vermerk „künftig wegfallend", umgewandelte Planstellen mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln" zu versehen. Über den weiteren Verbleib der neugeschaffenen oder umgewandelten Planstellen ist in dem nächsten Haushaltsplan zu entscheiden." Bonn, den 17. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 8 Umdruck 573 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965, hier: Haushaltsgesetz (Drucksachen IV/2500, IV/2932). Der Bundsetag wolle beschließen: § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Haushaltsausschuß 'des Deutschen Bundestages wird ermächtigt, auf Antrag des Bundesministers der Finanzen in dringenden Fällen Planstellen umzuwandeln oder zusätzlich zu schaffen. Die Neuschaffung ist nur zulässig, wenn ein unabweisbares, auf andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfnis vorliegt, das ein Hinausschieben der Entscheidung bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1966 ausschließt." Bonn, den 18. Februar 1965 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Umdruck 589 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Hamm (Kaiserslautern), Dr. Jungmann, Berkhan, Dr. Dittrich, Frau Dr. Hubert, Rommerskirchen und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/2346, IV/3039, Nachtrag zu Drucksache IV/3039). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 18 Buchstabe d wird in § 24 Abs. 7 Nr. 3 der Halbsatz nach dem Semikolon wie folgt gefaßt: „auf Auffordern der zuständigen Wehrersatzbehörde Erkrankungen und Verletzungen sowie Verschlimmerungen von Erkrankungen und Verletzungen seit der Musterung, Prüfung der Verfügbarkeit oder 8420 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Februar 1965 Entlassungsuntersuchung, von denen er oder sein Arzt annimmt, daß sie für die Beurteilung seiner Tauglichkeit von Belang sind." Bonn, den 24. Februar 1965 Dr. Jaeger Dr. Jungmann Dr. Dittrich Rommerskirchen Frau Blohm Dr. Elbrächter Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Danz Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hoven Schultz Berkhan Frau Dr. Hubert Börner Bruse Dr. Morgenstern Dr. Schmidt (Offenbach) Dr. Tamblé Anlage 10 Umdruck 588 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/2346, IV/3039, Nachtrag zu Drucksache IV/3039). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 32 wird in § 49 Abs. 1 der letzte Satz gestrichen. Bonn, den 24. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 586 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Berkhan, Schultz und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen IV/2346, IV/3039, Nachtrag zu IV/3039). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel XIV erhält folgenden neuen Satz 2: „Artikel III tritt mit dem Inkrafttreten de Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst außer Kraft". Bonn, den 23. Februar 1965 Dr. Jaeger Berkhan Schultz Dr. Kliesing (Honnef) Anlage 12 gem. GO Anl. 1 Nrn. 17 und 19. Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 22. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache IV/3077 Frage V): Dais aus Zeitungsmeldungen bekanntgewordene Projekt eines Schweizer Ingenieurbüros, durch eine Pipeline Teile der Bundesrepublik mit Trinkwasser zu versorgen, betrifft nach dem Wortlaut dieser Meldungen in erster Linie das Ruhrgebiet und damit die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen. Das zuständige Ministerium für Ernährung, Landwirtwirtschaft und Forsten dieses Landeis ist der Überzeugung, daß es im eigenen Lande genug Möglichkeiten besitzt, um den wachsenden Bedarf aus den vorhandenen Reserven zu decken, so daß eine Heranziehung von Auslandswasser zur Zeit nicht erforderlich ist. Das Schweizer Projekt wirft unabhängig hiervon eine Reihe von technischen, wirtschaftlichen und juristischen Fragen auf, die noch völlig ungeklärt sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Blauer (Würzburg).


Rede von Hannsheinz Bauer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Würden Sie, Herr Minister, vor der deutschen Offentlichkeit b'estä'tigen, daß das Gesetz im Ausschuß in ,außerordentlich gründlicher Weise beraten warden ist 'und daß vor allem in der Berichterstattung die Eingaben der größten Organisationen wie des Anwaltvereins, ides ADAC und des AvD vorgetragen worden sind?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    (bestätigen. Wir kommen zu den Fragen aus Idem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, zunächst zu iden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke. Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen des Herrn Kollegen Dr. Rutschke zusammen beantworten? Ich rufe dann die Fragen VIII/1 und VIII/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke — auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der seinerzeitigen Anlage des Westwalds, wie z. B. in der Gemeinde Neuburg Ist die Bundesregierung bereit, durch entsprechende Maßnahmen dafür zu sorgen, daß den durch die in Frage VIII/1 geschilderte Inanspruchnahme geschädigten Grundeigentümern für die durch diese Anlagen unbrauchbar gewordenen Grundstücke oder Grundstücksteile Steuern und Abgaben grundsätzlich erlassen werden, bis es zu einer generellen Regelung der Entschädigung gekommen ist? Bitte, Herr Bundesminister. Die in den beiden Fragen angesprochenen Folgen der Errichtung des Westwalls sind der Bundesregierung bekannt. Die Entschädigung der betroffenen Grundstückseigentümer ist im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz vom 5. Januar 1957 geregelt worden. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 1958 in Kraft getreten, und seitdem werden die den Grundstückseigentümern —Privatpersonen und auch Gemeinden — zustehenden Entschädigungsansprüche kreisweise und innerhalb der Kreise gemarkungsweise abgewickelt. Die Mehrzahl der angemeldeten Ansprüche ist bereits erfüllt. Der Kreis Germersheim wird seit einiger Zeit bearbeitet, so daß die Anmeldungen aus der Gemeinde Neuburg am Rhein etwa bis zum Sommer 1965 erledigt sein werden. Da eine generelle Regelung der Entschädigungen im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz vorliegt, wird sich die Schädigung der in Anspruch genommenen Grundstücksflächen nicht oder nur ganz geringfügig auf die Steuern und Abgaben auswirken. Um die auf dem Grundstücksteil liegenden Steuern und Abgaben pauschal abzugelten, zahlen die Oberfinanzdirektionen bei der Entschädigung der Flächen einen Zuschlag in Höhe von 5 O/o des Verkehrswertes. Es besteht deshalb meiner Ansicht nach kein Grund, Steuern und Abgaben für die beschädigten Grundstücksteile 'allgemein zu erlassen. Dazu wäre auch eine Gesetzesänderung notwendig. Eine Zusatzfrage. Herr Bundesminister, es handelt sich hier darum, daß die Grundstückseigentümer seit mehr als 20 Jahren Teile oder ganze Grundstücke überhaupt nicht benutzen können, aber bisher treu und bieder für diese durch Maßnahmen des Staates unbrauchbar gewordenen Grundstücke oder Grundstücksteile Steuern zahlen, während die Entschädigungszahlungen auf sich warten lassen. Sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß man diesen Leuten etwas zuviel an Opferbereitschaft gegenüber dem Fiskus zumutet? Sicher hat man den Eigentümern dieser Flächen außerordentlich viel zugemutet. Aber das vom Bundestag im Jahre 1957 beschlossene Gesetz ist erst seit dem 1. Januar 1958 in Kraft. Seitdem wird an der Regelung dieser Entschädigungsansprüche gearbeitet. Um Ihnen einmal eine Vorstellung von dem Umfang der Arbeit zu geben, möchte ich Ihnen sagen, daß die Oberfinanzdirektion Koblenz allein rund 26 000 Anmeldungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz gehabt hat. Rund gerechnet gibt es 10 000 Bunker des Westwalls, 73 km Höckerlinie und 36 km Panzergräben. Nun müssen Sie bedenken, daß bei der Abwicklung all dieser Inanspruchnahmen von Grundstückseigentum auf Grund der Anträge sorgfältig gearbeitet werden muß, daß die heutigen Verkehrswerte ermittelt und die Grundstücksflächen vermessen werden müssen. Außerdem nehmen die Verhandlungen mit den einzelnen Berechtigten allein deshalb eine lange Zeit in Anspruch, weil inzwischen Eigentumsübergänge z. B. durch Erbschaft oder Verkäufe vorgekommen sind. Im übrigen wird nicht nur die Beeinträchtigung des Grundstücks durch bauliche Anlagen entschädigt, sondern auch eine Beeinträchtigung z. B. durch die Sprengung eines solchen Bauwerks durch alliierte Truppen. Vor Beendigung oder kurz nach der Beendigung des Krieges sind Grundstücke z. B. durch umherfliegende Riesenbrocken von Trümmern unbrauchbar geworden; auch diese Schäden werden einbezogen. Dabei bemühen wir uns, die Entschädigungen nach dem gesetzlichen Auftrag, den der Bundestag erteilt hat, möglichst schnell und möglichst umfassend und gerecht festzusetzen. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Bundesminister, darf ich also auf Grund Ihrer Auskunft davon ausgehen, daß nunmehr eine Entschädigung für die Gemeinde Neuburg, die ich hier angesprochen habe, bis Mitte dieses Jahres gezahlt wird? Auf Grund Ihrer Frage habe ich mich über den Fall Neuburg informieren lassen. Die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche aus dem Kreis Germersheim ist im Gange. Wir rechnen damit, daß sie für diesen Kreis, der auch gemarkungsweise bearbeitet wird, im Laufe des Sommers 1965 ihre Erledigung findet. Ich rufe die von dem Herrn Abgeordneten Dr. Hauser gestellte Frage VIII/3 auf: Wird der Bundesfinanzminister der unter dem 11. Dezember 1964 im Landtag Baden-Württemberg angenommenen EntschlieBung folgen und den in Abschnitt 13 Abs. 2 der Körperschaftsteuerrichtlinien festgesetzten steuerunschädlichen Überschußbetrag von 2000 DM auf 4000 DM anheben sowie gleichzeitig die Einkommensgrenze in Abschnitt 52 Abs. 1 der genannten Richtlinien, bis zu welcher von einer Veranlagungabzusehen ist, für gemeinnützige, kulturelle und sportliche Vereine angemessen erhöhen? Herr Fragesteller, es ist vorgesehen, den in Abschnitt 13 Abs. 2 der Körperschaftsteuerrichtlinien festgesetzten steuerunschädlichen Überschußbetrag von 2000 DM bei der Änderung der Körperschaftsteuerrichtlinien für 1964 auf 3000 DM zu erhöhen. Bundesminister Dr. Dahlgrün Eine noch weitere Anhebung ist im Hinblick auf den Wortlaut der Gemeinnützigkeitsverordnung leider nicht möglich. Nach dieser Verordnung sind sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins nur dann als steuerunschädliche Geschäftsbetriebe anzusehen, wenn die vereinnahmten Entgelte die Unkosten, die dem Sportverein entstanden sind, höchstens decken oder nur wenig überschreiten. So sagt es die gesetzliche Vorschrift der Gemeinnützigkeitsverordnung. Ist ein Überschuß von mehr als 3000 DM vorhanden, so wird man kaum sagen können, daß die Unkosten nur wenig überschritten sind. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser. Herr Minister, bis wann ist mit der Änderung dieser Richtlinien zu rechnen? Ich nehme an, daß das nicht mehr allzu lange dauern wird. Wir haben eine Änderung dieser Richtlinien selbstverständlich mit den zuständigen Referenten der Länder abzustimmen. Herr Abgeordneter Dröscher zu einer Zusatzfrage. Herr Bundesminister, muß man bei diesem Fragenkomplex nicht berücksichtigen, daß es sich nicht nur um eine Veranstaltung, sondern um alle Veranstaltungen in einem Jahr und die dabei erzielten Überschüsse handelt, und wird dabei nicht zu überprüfen sein, daß diese Überschüsse ja nur entstehen, weil im Rahmen unserer Sportvereine eine große Zahl von Menschen ehrenamtlich Arbeit leisten, um den Vereinen finanziell zu helfen? Das ist sicher richtig, aber auf der anderen Seite werden ja auch die Jahresunkosten dagegengerechnet. Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher. Wäre es nicht richtig — und wollen Sie, Herr Bundesminister, nicht versuchen, das zu erreichen —, den Betrag auf mindestens 6000 DM zu erhöhen, so daß monatlich eine Summe von 500 DM als Überschuß vertreten werden könnte? Ich habe mit den zuständigen Referenten der Länder den Text der Vorschrift der Gemeinnützigkeitsverordnung sehr sorgfältig geprüft. Alle Referenten der Länder und auch die Referenten des Bundes sind der Meinung, daß, wenn in der Gemeinnützigkeitsverordnung gesagt wird, daß die Unkosten nur wenig überschritten werden dürfen, ein Betrag von 3000 DM vertretbar ist; wenn es aber mehr ist, ergibt sich ein Gewinn. Ich weiß, das macht viel Ärger. Ich bin gern bereit, noch einmal mit den Vertretern der Länder — wahrscheinlich habe ich auf der Finanzministerkonferenz morgen früh dazu sogar schon Gelegenheit — über diese Dinge zu sprechen. Ich vermag Ihnen aber keine große Hoffnung zu machen. Die Erhöhung auf 3000 DM kommt. Frage VIII/4 — des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser —: Ist es mit dem Grundsatz der Individualbesteuerung, wie ihn das Bundesverfassugsgericht in seinem Beschluß vom 17. Januar 1957 aufgestellt hat, zu vereinbaren und stößt es nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken, wenn heute noch gemäß § 46 Abs. 2 Ziff. 1 des Einkommensteuergesetzes dem Ledigen ein Freibetrag von 800 DM ,aus Nebeneinkünften steuerfrei belassen wird, während Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, der doppelte Betrag nicht gewährt wird? Herr Fragesteller, die Freigrenze nach § 46 Abs. 2 Ziffer 1 des Einkommensteuergesetzes ist keine Steuervergünstigung; das wird immer wieder verwechselt. Sie ist lediglich eine verwaltungstechnische Vereinfachungsmaßnahme. Nach der vom Bundesfinanzhof in der Entscheidung vom 21. Februar 1964 vertretenen Auffassung ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, verheiratete Arbeitnehmer in den Fällen der Zusammenveranlagung entsprechend der Systematik des Einkommensteuer-und Lohnsteuerrechtes bereits zur Einkommensteuer zu veranlagen, wenn ihre Einkünfte, die nicht dem Abzug vom Arbeitslohn unterlegen haben, zusammengerechnet den Betrag von 800 DM übersteigen. Diese Auffassung wird von mir geteilt. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hauser. Herr Minister, ist Ihnen nicht bekannt, daß in der Fachliteratur nicht ungewichtige Stimmen laut geworden sind, die verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet haben, weil die Richtlinien zum Einkommensteuergesetz aus dem BFH-Urteil vom August 1961 und aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom Jahre 1957 noch nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen haben. Ich glaube, Herr Kollege Hauser, daß man nur Konsequenzen zu ziehen hat aus den von Ihnen zitierten Entscheidungen, wenn es sich um Vergünstigungen handelt, die allen gleich zugute kommen müssen. Bei dem § 46 Abs. 2 Ziffer 1 handelt es sich aber nicht um eine •Steuervergünstigung, sondern um eine Vorschrift zur Verwaltungsvereinfachung, die besagt: Da wir unnötige Veranlagungsverfahren möglichst sparen wollen, wollen wir uns bis 800 DM nicht darum 'kümmern; das ist nicht viel. Im übrigen müssen Sie dabei auch berücksichtigen, daß bei der Zusammenveranlagung der einzelne Ehegatte sich im allgemeinen besserstellt. Wenn er einzeln vorgeht, kann er alles auch einzeln geltend machen. Aber es dreht sich bei Ihrer Frage nur um die Zusammenveranlagung. Ihr Gedanke, statt 800 DM 1600 DM zu sagen, läßt sich nicht durchfühBundesminister Dr. Dahlgrün ren. Es handelt sich nicht um eine Vergünstigung, sondern um eine Maßnahme zur Verwaltungsvereinfachung. Alleingerechnet ist der Betrag zu gering, daß wir glauben, nicht extra Veranlagungsverfahren durchführen zu sollen, weil dabei doch nicht viel herauskommt. Kurze Fragen, kurze Antworten, meine Herren! Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hauser. Herr Minister, nachdem Sie nun so deutlich herausgestellt haben, daß es sich hier nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze handelt, möchte ich Sie fragen, ob Sie sich vorstellen können, daß durch ein über Generationen hin geübtes Herkommen — in der Tat ist diese Freigrenze nun schon seit Generationen Praxis — aus einer solchen Übung auch tatsächlich einmal ein Rechtsanspruch werden kann? Für jeden Ehegatten? Ja! Nein, das glaube ich nicht! Gewohnheitsrechtliche Übung! Keine Diskussion, meine Herren. Die Fragestunde ist sowieso zu Ende. Sie wird morgen um 14 Uhr fortgesetzt. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lange Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 139. Sitzung dieses Hohen Hauses sind der Haushaltsplanentwurf 1965 und der Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1965 gemeinschaftlich behandelt worden. Für die zweite und dritte Beratung gilt das gleiche. Damit wird ein alter Wunsch dieses Hauses erfüllt. Einem Wunsch des Ausschusses entsprechend, ergänze ich den schriftlich vorliegenden Bericht durch ein paar Bemerkungen. Dem Hohen Hause und in diesem Zusammenhang auch der Offentlichkeit soll einmal deutlich gemacht werden, daß die debattelose Verabschiedung der jeweiligen Wirtschaftsplangesetze der verschiedenen Wirtschaftsjahre nicht bedeutet, daß es sich hier um ein weniger bedeutungsvolles Instrument der Wirtschaftspolitik handelt. Vielmehr ging es im wesentlichen um unstreitige Fragen. Aber nunmehr ist von seiten des Ausschusses und auch aus der Mitte dieses Hauses der Wunsch laut geworden, den Umfang dieses Sondervermögens und seine Wirkungsmöglichkeit einmal zu skizzieren. Wir haben eine solche mündliche Ergänzung schon einmal gehabt, als in den Bereich des ERP-Sondervermögens als besondere Aufgabe die Entwicklungshilfe hineingebracht worden ist. Wir sind jetzt an einem Punkte der Entwicklung angelangt, wo es notwendig erscheint, in verstärktem Umfang Wirtschaftsförderung oder Gewerbeförderung — aber insonderheit Wirtschaftsförderung — im Rahmen der sich als notwendig erweisenden Strukturpolitik vorzunehmen. Dieses Sondervermögen des Bundes beläuft sich mittlerweile mit Abschluß des Jahres 1964 auf rund 8,3 Milliarden DM. Die jährlichen Erträge sind im Schnitt 200 Millionen DM, mal etwas mehr, mal etwas weniger. Diese Erträge, die aus Zinsen und Rückflüssen — Tilgungsleistungen und ähnlichem — bestehen, sind im wesentlichen der Anteil, der immer wieder neu verwertbar ist. Inzwischen ist seit der Existenz dessen, was ursprünglich als Marshallplanhilfe in der Bundesrepublik Deutschland begonnen hat und dann in der Verwaltung des ERP-Ministeriums gestanden hat, in die Binnenwirtschaft an Krediten und Beteiligungen bis Ende 1963 ein Betrag — einschließlich der Gegenwerte — von fast 13 Milliarden DM gegeben worden. Davon sind für Westdeutschland rund 9,7 Milliarden DM und für Berlin 3,25 Milliarden DM zur Verfügung gestellt worden. An Beteiligungen sind 'im Rahmen des Sondervermögens 343 Millionen DM im Laufe dieser Jahre bis Ende 1963 zur Verfügung gestellt worden, davon in Westdeutschland 208 Millionen DM und in Berlin 135 Millionen DM. An Entwicklungshilfe ist — da wir das Entwicklungshilfegesetz vom 9. Juni 1961 mit seinen Instrumentarien hier weitgehend mit hineingebaut haben —, soweit es sich um die Wirtschaftsförderung handelt, bis Ende 1963 fast 1 Milliarde DM zur Verfügung gestellt worden. Damit wird deutlich, daß mit diesem Sondervermögen in einer etwas elastischeren Art, als es mit Haushaltsmitteln sonst möglich ist, Wirtschaftsförderung betrieben werden kann. Dem Ausschuß kam es darauf an, diesen Sachverhalt hier einmal darzustellen. Der Bundesrat hat bei der Beratung des Entwurfs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1965 neben der besonderen Förderung des Zonenrandgebiets und des Saarlandes auch noch die Vorstellung entwickelt — der sich auch der Ausschuß angeschlossen hat, wie in dem Bericht nachzulesen ist —, daß besondere Problemgebiete noch der Förderung bedürfen. Solche Problemgebiete sind auch nach der Auffassung des Lange Bundesrates diejenigen Gebiete, die insonderheit aus sich ergebenden Strukturwandlungen der Wirtschaft besonderer Förderung bedürfen. Dazu gehören beispielsweise die Steinkohlenbergbaugebiete, und dazu könnte man die Gebiete zählen, die im besonderen von der Textilindustrie bestimmt gewesen sind. Die Förderung solcher Problemgebiete, besonders des Zonenrandes, dessen wirtschaftliche neben der politischen Bedeutung nicht in Frage gestellt ist, bietet die Möglichkeit, ein Schaufenster der Bundesrepublik zur Zone hin zu haben, wie Berlin ein Schaufenster innerhalb der Zone ist. Die Förderungswürdigkeit des Zonenrandgebietes ist unbestritten. In diesem Wirtschaftsplan sind besondere Maßnahmen vorgesehen. Er soll dem Zonenrandgebiet jährlich 100 Millionen DM als Kredite zur Verfügung stellen. Das bedeutet gegenüber der bisherigen Übung 40 Millionen DM Erhöhung pro Jahr. Auf drei Jahre erstreckt, kommen effektiv 120 Millionen, DM mehr ins Zonenrandgebiet. Dazu kommt dann das besondere Instrument, das in § 4 des Gesetzes enthalten 'ist, nämlich der Ermächtigungsrahmen von 1,2 Milliarden DM, der für Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen erforderlich ist. Gegenüber diesem Ermächtigungsrahmen von 1,2 Milliarden DM sind seitens des Haushaltsausschusses Bedenken geltend gemacht worden, mit denen sich der Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes sehr gewissenhaft auseinandergesetzt hat. Die Bedenken zielten besonders darauf ab, daß hier der Kapitalmarkt unter Umständen in einem zu starken Maße in Anspruch genommen würde. Es geht bei dieser Ermächtigung doch darum, neben den tatsächlichen, aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung stehenden Mitteln als Kredite und Zuschüsse zusätzliche Mittel für die Wirtschaftsförderung dadurch frei zu machen und diese Mittel am Kapitalmarkt zu verbürgen; denn diejenigen, die solcher Kredithilfen 'bedürfen, bringen bis zu einem bestimmten Umfang nicht die notwendigen Voraussetzungen für die dingliche Sicherung der Kredite mit. Aus diesem Grunde und um insoweit die vorhandene Kapazität des ERP-Sondervermögens mit Kapitalmarktmitteln zu ergänzen, ist diese Ermächtigung 'im Rahmen des § 4 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1965 vorgesehen. Die Kapitalmarktmittel kommen unmittelbar Iden Unternehmungen und Betrieben zugute, stehen 'also nicht zur Verfügung der Öffentlichen Hand, sondern werden von ihr für die Betriebe und Unternehmen nutzbar gemacht. Man muß sich einmal Gedanken darüber machen — der Ausschuß hat des getan —, daß im Zweifelsfall 'in allen 'Bundesländern in einem 'bestimmten Umfang Problemgebiete vorhanden sind. Der Ausschuß glaubte sich bei der Aufrechterhaltung dieses Ermächtigungsrahmens deshalb auch in Übereinstimmung mit den Vorstellungen ides Bundesrats und der Länder, wobei es nur darauf ankommt, daß die Länder auch ihrerseits in entsprechender Weise die für die Problemgebiete notwendigen strukturpolitischen Maßnahmen so schnell wie möglich mit vorbereiten helfen. Hier sei im besonderen auch auf 'das Problemgebiet Saarland verwiesen, demgegenüber der Bund auch politisch im Wort ist. Wenn man es einmal auf elf Länder bezieht, einschließlich Berlin — wir könnten Berlin hier, weil es im ERP-Wirtschaftsplan besonders behandelt ist, auch außer acht lassen —, wenn man also an die Gesamtheit der Problemgebiete vom Zonenrand über das Saarland bis zu anderen von mir als Problemgebiete bezeichneten 'Gebieten denkt, an die Verhältnisse in über zehn Ländern und an die 1,2 Milliarden DM, die an Garantien möglicherweise zur Verfügung stehen, um Kreditmittel für entsprechende Unternehmungen am Kapitalmarkt frei zu machen, dann erscheint einem 'das, verteilt auf diese Länder, auch für diesen Wirtschaftsplan nicht als eine übertriebene Forderung und erst recht nicht als eine unzumutbare Belastung des Kapitalmarkts. (Abg. Dr. Conring: Wenn das man richtig ist!)