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    Deutscher Bundestag 161. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Korspeter und Becker (Pirmasens) 7917 A Wahl des Abg. Dr. Wilhelmi als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses 7917 A Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes an den Haushaltsausschuß 7917 B Hinweise des Präsidenten auf die Handhabung der Aktuellen Stunde . . . . 7918 A Aktuelle Stunde Pressekonferenz des französischen Staatspräsidenten am 4. 2. 1965 Erler (SPD) 7918 D, 7927 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler . 7919 C, 7927 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 7920 B, 7928 C Dr. Krümmer (FDP) 7921 B Dr. Mommer (SPD) . . . 7921 D, 7929 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 7922 C Dr. Starke (FDP) 7923 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 7923 C Sänger (SPD) . . . . . . . . 7924 C Zoglmann (FDP) 7924 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 7925 B Mattick (SPD) 7925 D Majonica (CDU/CSU) 7926 C Fragestunde (Drucksache IV/3034) Frage des Abg. Strohmayr: Textilindustrie in Bayern Dr. Langer, Staatssekretär 7930 B, 7930 C Strohmayr (SPD) 7930 C Frage des Abg. Strohmayr: Erdgassammelleitung im Raum Augsburg–München Dr. Langer, Staatssekretär 7930 C, 7930 D Strohmayr (SPD) 7930 D Frage des Abg. Hammersen: Abbau der Wohnungszwangswirtschaft — Freigabetermin 31. 12. 1965 Dr. Ernst, Staatssekretär 7931 A, 7931 B, 7931 C Hammersen (FDP) 7931 B Jacobi (Köln) (SPD) 7931 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 Frage des Abg. Mischnick: Ausstrahlung des Zweiten Deutschen Fernsehprogramms in die Sowjetzone Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7931 D, 7932 A, 7932 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7932 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 7932 B Frage des Abg. Herold: Altersheime und staatsbürgerliche Erziehungsstätten im Zonenrandgebiet Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7932 C Fragen des Abg. Franke: Informationsschrift über das Zonenrandgebiet auch in Fremdsprachen Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7932 D Fragen des Abg. Dr. Lohmar: Begabungsreserven Höcherl, Bundesminister 7933 B, 7933 C, 7933 D, 7934 A Dr. Lohmar (SPD) . . . 7933 C, 7933 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7933 D Fragen des Abg. Spies:: Vorgehen gegen sittenverderbende Machwerke Höcherl, Bundesminister . 7934 A, 7934 B, 7934 C, 7934 D, 7935 A Spies (CDU/CSU) . . . 7934 B, 7934 C Dürr (FDP) 7934 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . 7934 D Frage des Abg. Fritsch: Zahl der unaufgeklärten Mordfälle Höcherl, Bundesminister . 7935 A, 7935 B Fritsch (SPD) 7935 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7935 B Frage der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Studentenförderung nach dem Honnefer Modell Höcherl, Bundesminister 7935 C, 7935 D, 7936 A Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7935 C Gerlach (SPD) 7935 D Frage des Abg. Rademacher: Nächtliche Abfertigung an der deutschniederländischen Grenze in Emmerich Grund, Staatssekretär 7936 A, 7936 B, 7936 C Ramms (FDP) 7936 B Fragen des Abg. Leicht: Nutzung der den französischen Streitkräften in Landau (Pfalz) überlassenen Liegenschaften und Wohnungen Grund, Staatssekretär . . 7936 C, 7936 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 7936 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Bekämpfung und Ausrottung der Tollwut Schwarz, Bundesminister . . . . 7936 D, 7937 A, 7937 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 7937 A Dr. Pohlenz (SPD) . . . . . . . 7937 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Einführung humaner Methoden beim Schlachten von Tieren Schwarz, Bundesminister . 7937 C, 7937 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7937 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Rituelles Schlachten Schwarz, Bundesminister . . . . . 7937 D, 7938 A, 7938 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7937 D, 7938 A, 7938 B Frage des Abg. Hermsdorf: Zeitliche Verkürzung des Deichbauprogramms Schwarz, Bundesminister . 7938 B, 7938 C, 7938 D, 7939 A, 7939 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 7938 C Wächter (FDP) . . . . . . . . 7938 D Müller (Nordenham) (SPD) 7939 A, 7939 B Frage des Abg. Hermsdorf: Sofortmaßnahmen zur vollen Ausschöpfung der Deichbaukapazitäten Schwarz, Bundesminister . . . . . 7939 B, 7939 C, 7939 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 7939 C Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7939 D Frage des Abg. Hermsdorf: Beteiligungsverhältnis bei den Maßnahmen der Grenzabfertigung in Emmerich Schwarz, Bundesminister . . . . 7940 A Hermsdorf (SPD) 7940 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 III Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Behebung der durch die Februar-Sturmflut 1962 an den Deichen entstandenen Schäden Schwarz, Bundesminister . 7940 A, 7940 B Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7940 B Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Fehlen der vorgeschriebenen Deichkappenhöhe Schwarz, Bundesminister 7940 C Frage des Abg. Müller (Nordenham) :: Mangelnde Ausnutzung der Baukapazitäten Schwarz, Bundesminister 7940 D Müller (Nordenham) (SPD) . . . 7940 D Frage des Abg. Liehr: Finanzierung des Europäischen Sozialfonds Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7941 A Frage des Abg. Liehr: Jährliche Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7941 A, 7941 B, 7941 C, 7941 D Liehr (SPD) 7941 B, 7941 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 7941 C Frage des Abg. Felder: Altersversorgung für Rechtsanwälte Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7941 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsverordnung zu § 604 RVO Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7942 A, 7942 B, 7942 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7942 A Börner (SPD) 7942 B, 7942 C Frage des Abg. Rademacher: Mehrbelastung des Kraftfahrtbundesamts Flensburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7942 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Höchstbeträge beim Ersatz für im Luftverkehr verlorene oder beschädigte Sachen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7943 A, 7943 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7943 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990) Schwarz, Bundesminister 7943 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2649); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3053) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen IV/3028, zu IV/3028) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (SPD) (Drucksache IV/2608); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen IV/3028, zu IV/3028) — Zweite Beratung — und mit Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag betr. Kindergeld (Abg. Dr. Dichgans, Wagner, Brück u. Gen.) (Drucksachen IV/2000, IV/3036) in Verbindung mit dem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3053) Gerlach (SPD) . . . . . . . . 7950 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7951 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7952 D Diebäcker (CDU/CSU) 7956 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 7958 A Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 7959 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . 7960 B Blank, Bundesminister . . . . 7963 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 7963 D Stingl (CDU/CSU) 7966 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache IV/2273) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/3027) — Zweite Beratung — . . 7966 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Folger, Dr. Kreyssig, Marx, Seufferth u. Gen.) (Drucksache IV/2340); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3017) — Zweite Beratung — . . . . 7966 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/2991) — Erste Beratung — . . . . 7966 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3000) — Erste Beratung — 7966 C Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Vorschriften der Mitgliedstaaten der EWG zur Aufrechterhaltung von Mindestvorräten an Erdöl und Erdölerzeugnissen (Drucksache IV/2756, IV/3025, zu IV/3025) 7966 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 (Abg. Frau Beyer [Frankfurt], Frau Strobel, Junghans, Kurlbaum, Lange [Essen], Porzner und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/3011, Umdruck 422) 7967 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2879, IV/3031); in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2935, IV/3030) . . . . 7967 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Reitschule in Hannover an die Stadt Hannover (Drucksachen IV/2864, IV/3015) . . . . . . 7967 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandtschaftsgrundstücks in Bangkok . . . . . . 7967 C Antrag betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für das Gebiet entlang der Zonengrenze (FDP) (Drucksache IV/2868) ; in Verbindung mit Antrag betr. Förderung des Zonenrandgebietes (Abg. Wehner, Dr. Gradl, Mischnick, Hösl u. Gen.) (Drucksache IV/3016) Dr. Gradl (CDU/CSU) 7967 D Nächste Sitzung 7968 D Anlagen 7969 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7917 161. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 10.2. Dr. Atzenroth 10. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 12. 2. Bading * 10. 2. Bazille 22. 2. Berlin 19.2. Fürst von Bismarck 13.2. Blachstein 27.2. Eisenmann 12.2. Etzel 12.2. Dr. Franz 19.2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 12. 2. Haase (Kassel) 12. 2. Hahn (Bielefeld) * 10. 2. Heiland 11.2. Hellenbrock 14. 2. Frau Dr. Heuser 12. 2. Kriedemann * 11.2. Kulawig 31. 3. Dr. Löbe 12.2. Dr. Löhr * 10.2. Lücker (München) * 10.2. Dr. Miessner 12.2. Rademacher 12.2. Richarts * 10. 2. Dr. Rinderspacher 14. 2. Scheuren 19.2. Schlick - 12.2. Spitzmüller 10. 2. Unertl 12. 2. Werner 12. 2. Zühlke 13. 2. b) Urlaubsanträge Brünen 19. 2. Frau Dr. Probst 26. 2. Steinhoff 28.2. Wehner 28. 2. Weinkamm 27. 2. Anlage 2 Umdruck 547 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen IV/2608, IV/2649, IV/3028). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Artikel 1 wird eine Nummer 2 b mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,2 b. § 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „ (5) Erfüllt eine Person die Anspruchsvoraussetzungen nur deshalb nicht, weil sie * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlamentes Anlagen zum Stenographischen Bericht ausschließlich oder überwiegend außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erwerbstätig ist (§ 6), so wird für das Kind auch keiner anderen Person Kindergeld gewährt, die ihr bei Anwendung der Absätze 2 bis 4 nachstehen würde." 2. Im Artikel 1 erhält Nummer 3 a folgende Fassung: „3 a. §§ 4 und 5 werden aufgehoben." 3. Im Artikel 1 wird eine Nummer 4 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: „4 a. § 18 wird aufgehoben." 4. Im Artikel 1 wird eine Nummer 4 b mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,4 b. § 19 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Behörden und Träger der Sozialversicherung haben den Arbeitsämtern Amtshilfe zu leisten." ' 5. Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 1 Nr. 2 b, 3 a und 4 a am 1. April 1965 in Kraft; Artikel 1 Nr. 2 b, 3 a und 4 a tritt am 1. Januar 1965 in Kraft." Bonn, den 9. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 548 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen IV/2608, IV/2649, IV/3028). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich mit den Ländern Verhandlungen über ein Verwaltungsabkommen aufzunehmen, das die Ausbildungsförderung aus öffentlichen Mitteln für alle jungen Menschen einheitlich regelt. Das Verwaltungsabkommen soll die Voraussetzungen für gezielte und ausreichende Förderungsmaßnahmen für alle Formen der Ausbildung schaffen und die Finanzierung durch Bund und Länder sicherstellen. Bonn, den 9. Februar 1965 Erler und Fraktion 7970 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 • Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wilhelm für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (Drucksache IV/3000). Die Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung an Bundesbeamte, Richter, Berufssoldaten und Versorgungsempfänger, Drucksache IV/3000, durch die Koalitionsfraktionen und nicht — wie hätte erwartet werden müssen — durch die Bundesregierung, ist, bei richtiger Würdigung der Umstände, ein außergewöhnliches, sehr seltsames und bedenkliches Verfahren. Bereits Anfang Dezember 1964 lag dem Ausschuß für Inneres und dem Haushaltsausschuß ein Entwurf der Bundesregierung zur Stellungnahme bezüglich der für 1964 zu leistenden Weihnachtszuwendungen vor, der mit dem Text der vorliegenden Drucksache 3000 identisch war. Es zwingt sich daher die Frage auf, warum die Bundesregierung den von ihr erarbeiteten Gesetzentwurf den Fraktionen der Koalition zur Einbringung in diesem Hohen Hause zur Verfügung gestellt und ihn nicht selbst eingebracht hat. Es liegt die Annahme nahe, daß mittels dieses Verfahrens der Bundesrat, der bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung innerhalb einer Frist von 3 Wochen im ersten Durchgang Stellung nehmen kann, zunächst umgangen werden soll. Und gerade dies ist bedenklich. Die Stellungnahme des Bundesrates könnte für die weiteren Ausschußberatungen sehr nützlich sein. Die Bundesregierung hätte im Dezember 1964 diesen Gesetzentwurf selbst einbringen können und hätte sich damit diese Kritik am Verfahren erspart. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß es jahrelangen Initiativen der Fraktion der SPD — unterstützt durch eine vernünftige Haltung der Länder — gelungen ist, die Bundesregierung und die Mehrheit des Hohen Hauses von der Notwendigkeit der Gewährung von Weihnachtszuwendungen an Bundesbeamte und Versorgungsempfänger und von der Vereinbarkeit solcher Leistungen mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu überzeugen. Auf dieser Grundlage Ist es nun auch möglich, diese Zuwendungen schrittweise weiter auszubauen. Nach dem Gesetzentwurf soll das Weihnachtsgeld auch künftig als eine Sonderzuwendung neben der Besoldung behandelt werden. Die Fraktion der SPD tritt demgegenüber für dessen Verankerung im Bundesbesoldungsgesetz ein. Durch eine solche klare Bestimmung der Rechtsnatur der Zuwendung würden u. a. a) die Pensionsempfänger der Zusatzversorgungseinrichtungen des Bundes, der Bundesbahn und Bundespost, b) die Empfänger von Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz, deren Bezüge nach der Beamtenbesoldung bemessen werden, in den Genuß dieser Zuwendung kommen. Die Fraktion der SPD begrüßt es, daß in Erfüllung ihrer Wünsche a) die Konkurrenzklausel endlich entfällt, b) die Zwölftelung der Zuwendung vorgesehen ist. Hinsichtlich der in § 13 vorgesehenen Übergangsregelung wird angestrebt werden müssen, daß Empfänger von Zuwendungen nach neuem Recht nicht weniger als nach bisherigem Recht erhalten dürfen. Die Fraktion der SPD wird bemüht sein, bei den. Ausschußberatungen diese Fragen einer guten Lösung zuzuführen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 27. Januar 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Jahn *) : In der heutigen Fragestunde habe ich Ihnen zugesagt, im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt dahin zu wirken, daß über unsere Schutzmächte die Oststaaten aufgefordert werden, uns Aktenmaterial betreffend NS-Verbrecher zur Verfügung zu stellen. Nach der Fragestunde habe ich Herrn Staatssekretär Carstens darauf angesprochen, und er hat mir erklärt, daß dies bereits geschehen sei, und zwar gegenüber Jugoslawien und Albanien durch die französische Schutzmacht. Gegenüber den anderen Oststaaten sei Entsprechendes durch unsere Handelsmissionen erfolgt, gegenüber der Tschechoslowakei durch die derzeitige Handelsdelegation. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 22. Januar 1965 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Memmel zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Stingl **) : Nach Artikel 84 Abs. 3 des Grundgesetzes übt die Bundesregierung die Aufsicht darüber aus, daß die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Recht gemäß ausführen. Der Begriff „Ausführung der Bundesgesetze" ist dabei in derselben Bedeutung verwendet, wie in Artikel 83 GG. Daher ist die Bundesaufsicht nur für den verwaltungsmäßigen Vollzug der Bundesgesetze zulässig. Sie umfaßt dagegen nicht die Anwendung der Bundesgesetze durch die Rechtsprechung der Länder. Für diesen Bereich trifft der IX. Abschnitt des Grundgesetzes eine eigenständige Regelung. Der Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter schließt jedenfalls hinsichtlich der Ausübung der rechtsprechenden Gewalt alle Formen der Bundesaufsicht von vornherein aus. Ob und unter welchen Voraussetzungen der übrige Bereich der Rechtspflege einer bundesaufsichtlichen Ein- *) Siehe 159. Sitzung Seite 7822D **) Siehe 152. Sitzung Seite 7512 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7971 wirkung zugänglich ist, kann hier dahinstehen. Im konkreten Falle erfolgte die Durchsuchung auf Grund eines richterlichen Durchsuchungsbefehls. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, der die richterliche Anordnung ausgelöst hat, hat neben dieser Anordnung keine selbständige Bedeutung mehr. Er kann schon aus diesem Grunde nicht Anlaß für eine Rüge im Wege der Bundesaufsicht sein. Im übrigen ist auch die Staatsanwaltschaft ein Organ der Rechtspflege. Für ihre Maßnahmen, soweit sie nur vorbereitender oder vorläufiger Art sind und richterlicher Bestätigung bedürfen oder richterlicher Kontrolle unterliegen, gilt ebenso wie für die Tätigkeit der Gerichte der VIII. Abschnitt des Grundgesetzes nicht. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit grundsätzlich nicht der Aufsicht der Bundesregierung. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/2992, Frage XI/2) : Bis zu welchem Termin ist mit dem Wiederaufbau der zwischenzeitlich in der Planung neuentwickelten Eisenbahnbrücke zwischen Obrigheim und Neckarelz (Baden) zu rechnen, die eine grundlegende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Eisenbahnstrecke Obrigheim—Meckesheim und damit für die Infrastruktur dieses Raumes, insbesondere auch im Hinblick auf den demnächst beginnenden Bau des Kernkraftwerkes Obrigheim ist? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn hat sich an ihrer Einstellung, die Eisenbahnbrücke über den Neckar zwischen Obrigheim und Neckarelz nicht wieder aufzubauen, nichts geändert. Da sie sich auch durch die Aufnahme des durchgehenden Betriebes zwischen Meckesheim und Neckarelz keine Belebung des Verkehrsaufkommens errechnet, wird sie von rein verkehrswirtschaftlichen Überlegungen geleitet, wenn sie für dieses Projekt keine Mittel vorsieht. Im übrigen wird das künftige Kernkraftwerk Obrigheim durch einen Gleisanschluß bedient werden können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/2992, Fragen XI/3 und XI/4) : Wieviel Unfälle haben sich seit dem 1. Januar 1961 auf den Bundesautobahnen ereignet, die ihre Ursache darin hatten, daß Angehörige der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte mit ihrem Fahrzeug verbotswidrig wendeten? Ist die Bundesregierung bereit, geeignete Maßnahmen mit dem Ziele zu ergreifen, daß gegen die in letzter Zeit häufiger festzustellende Unsitte von Angehörigen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte, mit ihrem Fahrzeug auf der Autobahn zu wenden, wodurch oft schwere Unfälle verschuldet wurden, mit Nachdruck vorgegangen wird? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen und dem Herrn Bundesminister der Justiz wird zu den Fragen wie folgt Stellung genommen: Wie viele Unfälle sich seit dem 1. 1. 1961 auf den Bundesautobahnen ereigneten, die ihre Ursache darin hatten, daß Angehörige der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte mit ihren Fahrzeugen verbotswidrig wendeten, wird in der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik (des Statistischen Bundesamtes) nicht erfaßt. Es wurden folgende Maßnahmen durchgeführt, um Unfälle durch Wenden auf den Bundesautobahnen zu verhindern. 1. Seit 1960 wurden Merkblätter für ausländische Kraftfahrer „So fährt man in Deutschland" ausgegeben, die in einer Gesamtauflage von 5 Millionen Exemplaren in englischer, französischer, holländischer, dänischer, schwedischer, italienischer und deutscher Sprache abgefaßt wurden; diese Merkblätter wurden auch an die Stationierungsstreitkräfte verteilt. In diesen Merkblättern werden die Kraftfahrer belehrt: „Wenden und somit Überqueren des Mittelstreifens ist streng untersagt, selbst wenn er gepflastert oder betoniert ist." 2. Außerdem ist durch die Aufstellung der Leitplanken auf dem Mittelstreifen das Wenden verhindert worden. Auch auf den gepflasterten Überfahrten sind im letzten Jahr Leitplanken angebracht worden, die in Notfällen geöffnet werden können (durch die Polizei und die Straßenbauverwaltungen). 3. Wie vom Hauptquartier der amerikanischen Armee in Heidelberg mitgeteilt worden ist, sind die Angehörigen der Truppe nach Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. 11. 1964 über die verschärften Strafandrohungen dieses Gesetzes belehrt worden; in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich des Wendens auf der Bundesautobahn und der übrigen in § 315 c Abs. 2 des Strafgesetzbuches angeführten Tatbestände. 4. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß seit dem Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts und der Zusatzvereinbarung seit dem 1. 7. 1963 die Strafverfolgungsbehörden der Länder die Möglichkeit haben, derartige Verstöße vor deutschen Gerichten zur Aburteilung zu bringen. Über die Rechtslage im einzelnen hat Ihnen bereits der Herr Bundesminister der Justiz in der Fragestunde vom 26.6. 1964 Auskunft gegeben. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Welslau (Drucksache IV/2992, Frage XI15) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen bei Verkehrsunfällen im Jahre 1963 auf dem Wege zur und von der Arbeitsstätte verletzt wurden? 7972 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 Wegeunfälle, d. h. Unfälle auf dem Wege von und zur Arbeitsstätte, werden von der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes nicht gesondert ausgewiesen. Nach Angaben des Hauptverbandes der gewerblichen Berufgenossenschaften e. V. nahmen die Unfälle mit tödlichem Ausgang auf dem Wege von und zur Arbeitsstätte von 1669 im Jahre 1961 auf 1369 im Jahre 1963 ab. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache IV/2992, Fragen XI/6 und XI/7) : Trifft es zu, daß die Bauarbeiten am Empfangsgebäude des neuen Hanauer Hauptbahnhofes im Jahre 1965 nicht fortgesetzt werden, obwohl die Deutsche Bundesbahn sich am Y0. Dezember 1959 in einem Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Hanau verpflichtet hat, das durch Kriegseinwirkung stark beschädigte und den Bedürfnissen' nicht mehr genügende Hauptbahnhofsgebäude durch einen Neubau zu ersetzen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Hanau erhebliche finanzielle Vorleistungen im Zusammenhang mit den Bauarbeiten am Hauptbahnhof Hanau erbracht und unpopuläre Maßnahmen getroffen hat, die der Bevölkerung gegenüber nur verantwortet werden konnten mit dem Hinweis, daß Hanau 20 Jahre nach Ende des Krieges endlich ein ordentliches, zweckmäßiges und den Bedürfnissen einer Industriestadt von 50 000 Einwohnern gerechtwerdendes Hauptbahnhofsgebäude bekäme? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, sieht sie sich zu ihrem Bedauern im Augenblick nicht in der Lage, für das Empfangsgebäude Hanau in diesem Jahr Mittel bereitzustellen und die Arbeiten fortzusetzen. Die Deutsche Bundesbahn ist trotz des Entgegenkommens der Stadt Hanau zu dieser Maßnahme gezwungen, weil durch die schwierige wirtschaftliche Gesamtlage eine erhebliche Kürzung der Investitionen erforderlich wurde. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2992, Frage XI/8) : Hält die Bundesregierung den Vorschlag des bayerischen Wirtschaftsministers Dr. Schedl für praktikabel, einen großen Teil der von der Deutschen Bundesbahn betriebenen „sehr kostspieligen Entwicklungs- und Forschungsaufgaben" der privaten Wirtschaft zu überlassen? Ihre Entwicklungs- und Forschungsaufträge überträgt die Deutsche Bundesbahn schon heute nach Möglichkeit der Industrie, den Technischen Hochschulen oder privaten wissenschaftlichen Instituten. Sie folgt in dieser Hinsicht weitgehend den Vorschlägen des Herrn Minister Dr. Schedl und wird dies künftig in noch verstärktem Maße fortsetzen. Soweit allerdings Untersuchungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb stehen, kann die Bundesbahn diese nur im eigenen Betrieb und aus Gründen der Sicherheit nur unter eigener Verantwortung durchführen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2992, Frage XI/9) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die kleinen ländlichen Güterannahmestellen der Deutschen Bundesbahn freien Agenten zu übertragen, um so die Schließung der jetzt nicht rentierlichen Stellen zu verhindern oder wenigstens stark einzuschränken? Bei den deutschen Eisenbahnen ist es seit langem üblich, kleinere Verkehrsdienststellen an Agenten zu übertragen. Die Deutsche Bundesbahn hat bisher Güterabfertigungen immer nur dann geschlossen, wenn feststand, daß diese Abfertigungen auch bei Übertragung an Agenten nicht hätten wirtschaftlich betrieben werden können. in den letzten Jahren sind eine Anzahl Agenturen neu feingerichtet worden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2992, Frage XI/10) : Hält es die Bundesregierung für praktikabel, die in Frage XI/9 vorgeschlagenen Güteragenturen z. B. dem Landhandel zu übertragen? Neben Rentner, Hausfrauen usw. sind an manchen Orten auch Inhaber und Angestellte örtlicher Betriebe, z. B. Versandleiter bei den ländlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften oder andere im Landhandel tätige Personen, mit der Führung von Agenturen der Bundesbahn betraut worden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache IV/2992, Frage XI/11): Ist die Bundesregierung im Hinblick auf die Tariferhöhungen bei den kommunalen Verkehrsbetrieben bereit, der Empfehlung der Sachverständigenkommission über Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksache IV/ 2661) zu folgen und den Nahverkehrsbetrieben eine Ausgleichszahlung zuzubilligen, wie sie im § 28 a des Bundesbahngesetzes vorgesehen ist? Die Bundesregierung bereitet z. Z eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission für eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden vor, wie sie idem Hohen Hause bei Vorlage des Berichts (Bundestagsdrucksache IV/2661) in Aus- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7973 sieht gestellt worden ist. Namentlich die Empfehlungen der Kommission, die eine Hilfe für die kommunalen Verkehrsbetriebe vorsehen, werfen sehr schwierige verfassungsrechtliche Probleme auf, die ohne eine eingehende Prüfung nicht gelöst werden können. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 4. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stecker (Drucksache IV/2992, Frage XII/1): Wann wird die Deutsche Bundespost in der Lage sein, die Fernsehsender im Raum Osnabrück-Emsland so auszustatten, daß diese das 3. Fernsehprogramm des Norddeutschen Rundfunks ausstrahlen können? Beim Aufbau der Fernsehnetze der Deutschen Bundespost zur Ausstrahlung ides 2. und 3. Fernsehprogramms genießt das 2. Fernsehprogramm unbedingten Vorrang, damit möglichst bald eine annähernd vollständige Versorgung der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird. Der Aufbau der Fernsehsender für ein 3. Programm hängt von den technischen Möglichkeiten der Deutschen Bundespost auch auf dem Bausektor und von der Liefermöglichkeit und der Montagekapazität der Industrie ab. Ein Inbetriebnahmetermin der Fernsehsender im Raum Osnabrück-Emsland (Fernsehsender Liegen, Aurich und Osnabrück) für das 3. Fernsehprogramm kann noch nicht angegeben werden. Selbstverständlich wird alles nur Mögliche getan, um die notwendigen Arbeiten voranzutreiben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 4. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache IV/2992, Frage XII/3) : Wann ist endgültig mit der Fernsehversorgung (2. und 3. Programm) der nördlichen Oberpfalz zu rechnen? Die nördliche Oberpfalz gehört zum Versorgungsbereich des Fernsehsenders Amberg auf dem Rotbühl. Unter der Voraussetzung, daß bei den Aufbauarbeiten der Fernsehsendeanlage Amberg keine Schwierigkeiten mehr auftreten, kann mit der Inbetriebnahme der Anlage zur Ausstrahlung des 2. Fernsehprogramms bis April 1965 gerechnet werden. Beim Aufbau der Fernsehnetze der Deutschen Bundespost zur Ausstrahlung des 2. und 3. Fernsehprogramms genießt das 2. Programm unbedingten Vorrang, damit möglichst bald eine annähernd vollständige Versorgung der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird. Der Aufbau der Fernsehsender für ein 3. Programm hängt von den technischen Möglichkeiten der Deutschen Bundespost und der Montagekapazität der Industrie ab. Ein Inbetriebnahmetermin des Fernsehsenders Amberg für das 3. Programm kann noch nicht angegeben werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 4. Februar 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache IV/2992, Fragen XII/4 und XII/5) : Hält der Bundespostminister es für zweckmäßig, daß die Vorwahlnummern für den Selbstwählferndienst auch im Amtlichen Telefonverzeichnis unmittelbar und nicht nur in einem Sonderheft aufgenommen werden? Wird der Bundespostminister dem Postverwaltungsrat vorschlagen, am 24. und 31. Dezember schon ab 14 Uhr die ermäßigte Telefongebühr zuzulassen, auch wenn diese Tage nicht auf einen Samstag fallen? Zu Frage XII/4: Für die Beurteilung der Frage ist der Ausbaustand des Selbstwählferndienstes und die Tatsache von Bedeutung, daß zahlreiche, insbesondere größere Orte, keine einheitliche Ortsnetzkennzahl haben. Was den Ausbaustand des Selbstwählferndienstes anbelangt, so ist dieser inzwischen derart fortgeschritten, daß heute von einem Ortsnetz, sofern es überhaupt am abgehenden Selbstwählferndienst teilnimmt, im großen und ganzen dais gesamte Bundesgebiet — ausgenommen etwa 200 Ortsnetze — in Selbstwahl erreicht werden kann. Es bestehen somit die früheren Bedenken gegen die Aufnahme der Ortsnetzkennzahl in die amtlichen Fernsprechbücher wegen des verschieden fortgeschrittenen Ausbaustandes des Selbstwählferndienstes nicht mehr. Es ist von mir bereits am 12. August 1964 grundsätzlich entschieden worden, bei allen Orten, die nur unter bundeseinheitlicher Ortsnetzkennzahl im Selbstwählferndienst erreichbar sind, die Ortsnetzkennzahl im amtlichen Fernsprechbuch anzugeben. Einzelheiten der Druckanordnung werden zur Zeit geklärt und voraussichtlich werden bereits die Herbstausgaben der amtlichen Fernsprechbücher entsprechend ergänzt sein. Hinsichtlich der Ortsnetze mit unterschiedlichen Ortsnetzkennzahlen gilt diese Anordnung leider nicht. Aus wirtschaftlichen Gründen wird bei diesen Ortsnetzen nämlich der Massenverkehr und z. T. auch der Nahverkehr nicht über das Netz der Landesfernwahl, sondern über besondere Bezirksnetze, deren zumeist kurze Kennzahlen mit der Ziffer 9 beginnen, abgewickelt. Aus Platzgründen ist es aber nicht möglich, im amtlichen Fernsprechbuch neben den Ortznetzkennzahlen anzugeben, für welche Ursprungsorte sie gelten. Bei Ortsnetzen mit unterschiedlichen Ortsnetzkennzahlen muß die Ortsnetz- 7974 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 kennzahl daher nach wie vor den örtlich unterschiedlichen Kennzahlverzeichnissen entnommen werden. Zur Frage XII/5: Die angeschnittene Frage war bereits Gegenstand einer mündlichen Frage des Abgeordneten Cramer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 24. 1. 1964. Meine Antwort ist im Sitzungsprotokoll der 109. Sitzung vom 24. 1. 1964 auf Seite 5022 abgedruckt. Wenn auch in der Zwischenzeit einige Gebührenänderungen — ich darf sie als allgemein bekannt voraussetzen — eingetreten sind, so hat sich dies doch auf den Nachmittagsverkehr am 24. und 31. Dezember nicht so entscheidend ausgewirkt, daß die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung gegeben wären. Der Verkehrsumfang an den betreffenden Nachmittagen war auch im letzten Jahr nicht so gering, daß es eines besonderen tariflichen Anreizes der Fernsprechteilnehmer — wie sonst an den Werktagsabenden, den Sonn- und Feiertagen und auch samstags — bedürfte, um das Fernsprechnetz und die Vermittlungseinrichtungen besser auszunutzen. Der Fernsprechverkehr steigt in den Nachmittagsstunden der beiden fraglichen Tage sogar erheblich en; am 24. Dezember sogar fast bis zur Werktagvormittagsstärke. Es wäre daher den Fernsprechteilnehmern nicht gedient, wenn das Selbstwählfernnetz an den Nachmittagen des Heiligen Abend und des Silvestertages infolge einer Gebührenermäßigung zusätzlich belastet und damit die reibungslose Gesprächsabwicklung in Frage gestellt würde. Vergleiche mit Regelungen bei ausländischen Verwaltungen sind mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse nicht möglich. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 29. Januar 1965 auf die 'Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/2992, Fragen XIII/1 und XIII/2) : Wie verhalten sich seit 1950 die durchschnittlichen Ausgaben der 4köpfigen Personengruppe für alkoholische Getränke und für Tabak einerseits und für Aufwendungen an Miete bzw. Wohnlasten andererseits? Wie verhalten sich seit 1950 die Mittel, die zur Aufklärung gegen Alkohol- und Tabakmißbrauch aufgewandt werden, zu den Einnahmen an Verbrauchsteuern aus Alkohol- und Tabakverbrauch? Zu Frage XIII/1: Die Ausgaben der vierköpfigen Arbeitnehmerfamilie betrugen im Jahre 1950 für Alkohol und Tabak im Durchschnitt monatlich 54,90 DM, für Miete 28,54 DM, im Jahre 1957 für Alkohol und Tabak 100,80 DM, für Miete 48,22 DM, im Jahre 1963 für Alkohol und Tabak 147,24 DM, für Miete 76,23 DM. Hieraus ergibt sich, daß seit 1950 für Alkohol und Tabak gleichmäßig etwa doppelt so viel ausgegeben worden ist als für die Miete. Zu Frage XIII/2: Die Fürsorge für Süchtige und damit auch die Aufklärung gegen Alkohol- und Tabakmißbrauch gehört in erster Linie zu den Pflichtaufgaben der Gesundheitsämter. Wie hoch der hierauf entfallende Anteil der Mittel ist, die von den Gesundheitsämtern insgesamt aufgewendet wurden, läßt sich nicht feststellen. Die Mittel, die vom Bund und von den Ländern zur Unterstützung der auf dem Gebiete der Suchtbekämpfung tätigen Organisationen und für gezielte Aktionen aufgewendet worden sind, betrugen im Jahre 1950 rd. 200 000,— DM, im Jahre 1957 rd. 500 000,— DM und im Jahre 1963 rd. 1 200 000,—DM. Die Einnahmen an Tabaksteuer, an Schaumweinsteuer und aus dem Branntweinmonopol betrugen: im Jahre 1950: Tabaksteuer 2 159 800 000,— DM Schaumweinsteuer 19 900 000,— DM Branntweinmonopol 496 300 000,— DM zusammen: 2 676 000 000,— DM im Jahre 1957: Tabaksteuer 2 932 800 000,— DM Schaumweinsteuer 40 500 000,— DM Branntweinmonopol 777 800 000,— DM zusammen: 3 751 100 000 DM im Jahre 1963: Tabaksteuer 4 3,11 100 000,— DM Schaumweinsteuer 97 700 000,— DM Branntweinmonopol 1 335 200 000,— DM zusammen: 5 744 000 000,— DM. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 29. - Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2992, Frage XIII/3) : Wann gedenkt die Bundesregierung das neue Weingesetz dem Deutschen Bundestag vorzulegen? Nach eingehenden Vorberatungen mit einem bei meinem Hause gebildeten Weinbeirat, der aus Vertretern der Wissenschaft, der beteiligten Weinwirtschaft, der Verbraucherschaft und der zuständigen Weinüberwachung ausgewählt wurde, ist in meinem Hause ein Entwurf für ein neues Weingesetz erstellt worden, der soweit gediehen ist, daß er vor einiger Zeit dem Bundesjustizministerium zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit zugeleitet werden konnte. Obwohl außerdem noch einige Fachfragen mit den beteiligten Bundesressorts abzustimmen sind, ist mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, daß der Regierungsentwurf so rechtzeitig dem Bundesrat zugeleitet wird, daß er noch im April von diesem Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7975 im ersten Durchgang verabschiedet werden kann. Wann er nach dem ersten Durchgang im Bundesrat dem Bundestag zugeleitet wird, hängt wesentlich davon ab, wie viele Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge der Bundesrat machen wird. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 28. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2992, Frage XIII/4): Gedenkt die Bundesregierung, in der Verordnung über die medizinische Anwendung von Röntgenstrahlen ein neues Vet.. fahren gebührend zu berücksichtigen, das eine erhebliche Verminderung der Strahlungsmenge (angeblich bis auf 1/10000 der normalen Dosis) für Röntgendurchleuchtungen ermöglicht? Die Bundesregierung ist bemüht, alle Möglichkeiten einer Verminderung der Strahlenbelastung, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik praktisch realisierbar ist, in der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen bei der Anwendung auf Mensch und Tier zu berücksichtigen. Ferner wird sichergestellt, daß die Entwicklung neuer Verfahren auf diesem Gebiet durch gesetzliche Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird. Das in der Frage angesprochene neue Verfahren befindet sich wie ähnliche Verfahren noch im Stadium der Entwicklung. Diese Entwicklung wird von mir sorgfältig verfolgt und im Rahmen der Möglichkeiten gefördert. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt vom 29. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache IV/2995, Fragen III/1 und III/2): Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß eine befriedigende Existenzsicherung für die deutschen Winzer nur durch ein modernes und klares Weingesetz zu erreichen ist? Welches sind die Gründe dafür, daß trotz mehrfacher Ankündigung der Entwurf eines neuen Weingesetzes noch nicht dem Bundestag vorgelegt wurde? Zu Frage III/1: Ich teile Ihre Meinung in vollem Umfang. Ich bin außerdem der Auffassung, daß es auch zum Schutze der Verbraucher eines modernen klaren Weingesetzes bedarf. Aus meiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2992 — Frage Nr. XIII/3 —) ergibt sich, daß mit dem bei meinem Hause gebildeten Weinbeirat umfangreiche Beratungen stattgefunden haben, um die Grundlagen für ein solches Weingesetz zu erarbeiten. Wie Ihnen bekannt sein wird, war es sehr zeitraubend, die Interessen des Weinbaus und des Weinhandels aufeinander abzustimmen und auch die berechtigten Wünsche der Verbraucher gebührend zu berücksichtigen. Nicht zuletzt nimmt die rechtliche Prüfung des Entwurfas beträchtliche Zeit in Anspruch. Zu Frage III/2: Ich habe die Gründe für die Verzögerung schon zum Teil genannt. Obwohl der im Frühjahr 1964 veröffentlichte Referentenentwurf auf der Grundlage der Beratungen im Weinbeirat erstellt worden ist, sind in der Folgezeit von den maßgeblichen Verbänden, vielen Wirtschaftszweigen und einzelnen Firmen zahllose Änderungswünsche vorgebracht worden. Insbesondere sind seitens verschiedener Wirtschaftszweige und einzelner Firmen Neuregelungen des Entwurfs mit der Behauptung angegriffen worden, sie seien verfassungswidrig, weil sie das Recht der freien Berufsausübung einschränkten oder den Besitzstand beeinträchtigten. Die Prüfung der Einwendungen hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen und mehrfach zu einer Neufassung des Entwurfs geführt. Auch das Ergebnis der Beratungen in Brüssel bedurfte wiederholt einer Berücksichtigung durch Änderung des Entwurfs. Nach Zuleitung des Entwurfs meines Hauses an die mitbeteiligten Bundesressorts zur abschließenden Stellungnahme und an das Bundesjustizministerium zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit ergab sich die Notwendigkeit, noch einige unterschiedliche Auffassungen zu bereinigen. Ich hoffe, daß diese Besprechungen bald abgeschlossen sein werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 1. Februar 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Welter (Aachen) (Drucksache IV/2995, Fragen IV/1, IV/2 und IV/3): Aus welchem Grunde hat das Bundesverkehrsministerium es abgelehnt, den Helfern und Helferinnen des freiwilligen sozialen Jahres den ermäßigten Familienfahrpreis zu bewilligen, obwohl das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom 17. August 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 640) das freiwillige soziale Jahr der Berufsausbildung gleichstellt? Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, daß Kinder der Mehrkinderfamilien einen Rechtsanspruch auf den ermäßigten Fahrschein haben, wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden? Hat der Bundesverkehrsminister sich klargemacht, daß, wenn es sich um ein drittes Kind im freiwilligen sozialen Jahr handelt, dem der ermäßigte Familienfahrpreis nicht bewilligt wird, dieses nicht nur selbst der Fahrpreisermäßigung verlustig geht, sondern auch seine beiden jüngeren Geschwister und damit die Familie dreifach bestraft wird? Auch der Bundesminister für Verkehr betrachtet es als wünschenswert, daß die Helfer und Helferinnen im freiwilligen sozialen Jahr im Sinne Ihrer Fragen tariflich begünstigt werden. Allerdings mußte — wie stets, wenn eine erweiterte Anwendung der bestehenden Sozialtarife der Bundesbahn angeregt wird — zunächst die Rechtslage geprüft werden. Neue bisher nicht vorgesehene Belastungen tariflicher Art könnten der Bundesbahn nur auferlegt 7976 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 werden, wenn ihre Schadloshaltung wegen der zusätzlichen Fahrgeldausfälle sichergestellt ist. Im vorliegenden Falle läßt sich allerdings die Ansicht vertreten, daß schon nach ,dem jetzigen Text der Tarifstelle „Für kinderreiche Familien" Helfer und Helferinnen im freiwilligen sozialen Jahr ein Anrecht auf die tarifliche Gleichstellung mit den Kindern im Alter von 4-10 Jahren haben, d. h. eine Ermäßigung von 50% auf Fahrausweise zum normalen Fahrpreis, auf Rückfahrkarten und auf Sonntagsrückfahrkarten sowie Schnellzug- und F-Zugzuschläge in Anspruch nehmen können. Ich werde in diesem Sinne mit den beteiligten Stellen, insbesondere dem Herrn Bundesminister für Familie und Jugend und mit der Deutschen Bundesbahn verhandeln. Über das Ergebnis wird Sie Herr Minister Dr.-Ing. Seebohm in Kürze unterrichten. Ich darf hinzufügen, daß Herr Minister Dr.-Ing. Seebohm über Werdegang ,und Inhalt der Tarifstelle „Für kinderreiche Familien" im einzelnen unterrichtet ist, zumal er selbst seinerzeit die Deutsche Bundesbahn angewiesen hat, diese Ermäßigung einzuführen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (Drucksache IV/2992, Fragen IV/4, IV/5 und IV/6) : Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn die Strecke Bebra—Obersuhl im hessischen Zonenrandgebiet stilllegen will? Wie verträgt sich die Ankündigung der Stilllegung der Bundesbahnstrecke Bebra—Obersuhl mit den Erklärungen der Bundesregierung, die dahin gehen, daß Stillegungen im Gebiet an der Demarkationslinie unterbleiben sollen? Hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Deutschen Bundesbahn Maßnahmen vorbereitet für den Fall, daß die Sowjetzonale Reichsbahn das Wenden von Bundesbahnzügen auf ihrem Bahnhof Gerstungen stört oder untersagt? Bei der Strecke Bebra—Obersuhl und ihrer Weiterführung nach Gerstungen — Eisenach — Leipzig handelt es sich um eine der wichtigsten Verbindungen für die Abwicklung des Interzonenverkehrs. Darüber hinaus ist sie im Reiseverkehr von internationaler Bedeutung. Bei dieser Sachlage wären Überlegungen von seiten der Deutschen Bundesbahn, die auf eine Stillegung der Strecke abzielen, völlig abwegig. Ganz im Gegenteil wurde gerade in letzter Zeit zur Verbesserung des Interzonenverkehrs die Zugzahl auf dieser Strecke erhöht. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn werden von ihr zur Zeit für den Fall einer durch Umbauarbeiten verursachten Sperrung des Bahnhofs Gerstungen für die dort wendenden Personenzüge die zu ergreifenden Maßnahmen untersucht und geprüft. Eine Verschlechterung der Verkehrsbedienung für die betroffene Bevölkerung wird auf keinen Fall eintreten. Ich bin gerne bereit, Sie über das Ergebnis dieser Überlegungen zu gegebener Zeit zu unterrichten.
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    Rede von Brigitte Freyh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Wuermeling, Sie sind offenbar meinem Gedankengang genau gefolgt. Denn ich wollte gerade an dieser Stelle ansetzen, um zu sagen, daß die Ausbildungszulagen damit faktisch zu einem Schüler- und Studentengeld werden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Daher rührt auch der gern von Ihnen zitierte bildungspolitische Aspekt, den das Kindergeldgesetz durch die Einfügung der Ausbildungszulagen erhalten soll, zu dem ich aber später noch ausführlich etwas sagen werde. Ich möchte erst in meinem Gedankengang fortfahren.
    Auch bei dieser Gruppe der 930 000 Schüler und Studenten werden nun bei weitem nicht alle Familien von der Ausbildungszulage einen zusätzlichen Nutzen haben. Während bei den Lehrlingen und Anlernlingen die Ausklammerung wenigstens aus dem Antragstext deutlich wird, muß man sich bei ,den Schülern und Studenten in das unübersichtliche Gestrüpp der schon bestehenden individuellen Förderungsmaßnahmen begeben. Nur dann kann man feststellen, wer zwar zunächst unter die 930 000 fällt, wem aber Kindergeld und damit Ausbildungsgeld auf eine andere Ausbildungshilfe an-



    Frau Freyh (Frankfurt)

    gerechnet werden. Das werden nicht wenige sein. Individuelle bundeseinheitlich geregelte Ausbildungshilfen — von den Länderhilfen sei hier abgesehen — werden noch immer nach über 20 verschiedenen Regelungen an rund 240 000 junge Menschen vergeben.
    Bei einer Reihe von diesen sogenannten Kategorienförderungen, beispielsweise beim Bundessozialhilfegesetz und beim Honnefer Modell, gilt, wie heute in diesem Hause in der Fragestunde noch einmal ausdrücklich bestätigt wurde, Kindergeld als Einkommen der Unterhaltsverpflichteten und wird deshalb auf die Förderungsbeträge angerechnet. Hier wird sich also die neue Ausbildungszulage — ebenso wie bisher das Kindergeld — nicht auswirken.
    Das ist um so weniger zu rechtfertigen, als es sich bei Kindergeld und Ausbildungszulage um Leistungen handelt, die sonst aus sozialen Gründen steuerfrei bleiben. Man begründet diese Handhabung damit, daß es sich bei Kindergeld und Ausbildungshilfen aus der Kategorienförderung gleichermaßen um öffentliche Mittel handelt. Eine solche Aufrechnung wäre meines Erachtens vielleicht noch verständlich, wenn die schließlich gezahlte Beihilfe tatsächlich kostendeckend wäre. Daß das aber häufig nicht der Fall ist, zeigt das Beispiel des Honnefer Modells. Dort ist schon seit längerer Zeit nachweisbar — und diese Auffassung wird mit Nachdruck auch von den Studentenverbänden und vom Deutschen Studentenwerk vertreten —, daß die Stipendien nicht mehr kostendeckend berechnet werden.
    Wenn man also wie bisher das Kindergeld nunmehr auch die Ausbildungszulagen als Einkommen anrechnet, wird der Abstand zwischen den Familien, die für Lebensunterhalt und Ausbildung ihrer Kinder die Leistungen des Familienlastenausgleichs zusätzlich erhalten, und denjenigen, die auf öffentliche Hilfe angewiesen sind, noch größer.
    Es ist meines Erachtens keine gute Form der Sozialpolitik und außerdem inkonsequent, wenn der Familienlastenausgleich dort aufhört, wo er als Ergänzung von schmal bemessenen Beihilfen dringend benötigt würde. Für eine beträchtliche Anzahl der 240 000 Förderungsfälle nach Kategorien wird außerdem die Ausbildungszulage gewissermaßen zu einer neuen Kategorie. Das wird dann auch bei der Ausbildungszulage dazu führen, daß man sie zunächst einmal beantragen kann, dann aber als Einkommen verrechnet bekommt, wobei der Bund aus dem neuen Töpfchen nimmt, was er bei einem alten einsparen kann.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Der darunter fallende Kreis wird also nicht wie die übrigen Anspruchsberechtigten zusätzlich entlastet, sondern er ist im Effekt ebenfalls ausgeklammert.
    Auch bei einer weiteren Gruppe von Schülern und Studenten scheint es mir bemerkenswert, daß sie bei Ausbildungshilfen im System der Kindergeldgesetzgebung nicht berücksichtigt wird. Ich meine den Zweiten Bildungsweg, der in den meisten Bundesländern inzwischen mit Nachdruck ausgebaut wird. Absolventen des Zweiten Bildungsweges sind von den Ausbildungszulagen ausgeschlossen, wenn, wie es im Antragstext heißt, der Besuch der Schule die Arbeitskraft des Kindes weder ganz noch überwiegend in Anspruch nimmt. Schon 1962 waren es über 50 000 Jugendliche, die die Fachschulreifekurse des Zweiten Bildungsweges besuchten. Für diese jungen Menschen besteht bei dieser Schulform eine tatsächliche Chance zum Nachholen der Grundlage für eine weiterführende qualifizierte Berufsausbildung. Von ihren persönlichen Opfern für diese Form der Ausbildung möchte ich hier gar nicht reden. Da diese Ausbildung jedoch überwiegend die Berufsausbildung oder Berufsausübung begleitet, wird sie bei den Ausbildungszulagen nicht berücksichtigt. Das gilt ebenso für Schüler an Abendmittelschulen und an Abendgymnasien.
    Bei den erwachsenen Besuchern von Hochschulreifekursen und Abendgymnasien entstehen zusätzlich Probleme aus der oberen Altersbegrenzung, wegen der diese Personen entweder schon vor der Reifeprüfung, noch häufiger aber beim Besuch von Hochschulen, keine Ausbildungszulagen erhalten werden.
    Die Aufzählung der ausgeklammerten Gruppen ist sicherlich nicht vollständig. Sie sollte jedoch verdeutlichen — das war meine Absicht —, daß zunächst nur bei einem Drittel der in einer. Ausbildung befindlichen jungen Menschen zusätzliche, mit der Ausbildung verbundene Familienlasten unterstellt werden, und zwar ausschließlich bei Schülern und Studenten. Innerhalb dieses Drittels werden dann einer großen Gruppe aus sozial schwächeren Schichten die Leistungen des Familienlastenausgleichs als Einkommen angerechnet werden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Schließlich wird der bildungspolitisch bedeutsame Zweite Bildungsweg fast vollständig nicht daran teilnehmen.
    Problematisch ist jedoch auch die Höhe der pauschalierten Ausbildungszulage. Die vorgesehenen 40 DM sollen ja nicht nur die mit der Ausbildung der Kinder verbundenen Lasten erleichtern, sondern, wie immer wieder aus Kreisen der Antragsteller betont wurde, auch einen Anreiz zu weiterführender Ausbildung ausüben. Lebenshaltungskosten lassen sich wie beim Kindergeld noch einigermaßen pauschalieren. Bei Ausbildungszulagen ist die Pauschalierung hingegen bedenklich. 40 DM haben einen ganz unterschiedlichen Wert, wenn man sie mißt an hohen und niedrigen Einkommen, an langen oder kurzen Ausbildungen und auch an den unterschiedlichen Kosten, die damit verbunden sind. In einigen Bundesländern gibt es seit Jahren vollständige Lernmittelfreiheit. Es müssen also keine Schulbücher angeschafft werden. In anderen Ländern übernimmt der Staat die Förderungskosten für bestimmte Schulformen. Es gibt außerdem Schulen mit und ohne Schulgeld, Ausbildungen am Familienwohnsitz oder getrennt von der Familie. Der Effekt, der mit einem Pauschalbetrag erreicht wird, muß daher sehr verschieden sein, sicherlich am höchsten in den Ländern, in denen schon jetzt am meisten geholfen wird.
    Natürlich werden die Ausbildungszulagen in vielen Familien das Familienbudget entlasten. Das ist
    Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7955
    Frau Freyh (Frankfurt)

    zu begrüßen. Das werden jedoch überwiegend solche Familien sein, in denen ohnehin schon feststand und es auch finanziell möglich war, daß die Kinder weiter eine Schule besuchen. Aber die Ausbildungszulagen werden auch dorthin fließen, wo die Ausbildung der Kinder eine mühelose, durch dieses System unnötig belohnte Selbstverständlichkeit darstellt. Diese Ausweitung bleibt nicht ohne Einfluß auf die Gesamtkosten von jährlich 450 Millionen DM. Sie führt aber andererseits dazu, daß die Pauschale dort zu niedrig bemessen sein wird, wo Begabungsreserven in wirtschaftlich schwächeren Einkommensschichten erschlossen werden müßten.
    Aus einer Unterlage des Bundesfamilienministeriums geht hervor, wie hoch die Ausbildungszulagen sein müßten, wenn Familien aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, ihren begabten Kindern den Weg in einen qualifizierten Beruf zu öffnen. Nach diesen Beispielen lagen die durchschnittlich gezahlten Ausbildungshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz im Jahre 1962 pro Monat für Schüler an Mittel- und höheren Schulen bei 105 bis 110 DM, für Fachschüler bei 180 bis 186 DM, für Lehrlinge und Anlernlinge nach Abzug der Lehrlingsvergütung bei 77 bis 83 DM. Diese Leistungen, wenn sie in die Betrachtung der Ausbildungszulagen einbezogen werden, machen deutlich, daß 40 DM für wirtschaftlich schwächere Familien keine Wirkung haben werden. Der von den Koalitionsparteien eingeschlagene Weg schließt es nach unserer Auffassung aus, die Ausbildungszulagen so zu gestalten, daß sie sich gezielt auswirken können.
    Ausbildungszulagen und gezielte Ausbildungsförderung sind zweierlei. Das ist ja auch von Ihrer Seite immer wieder unterstrichen worden. Beide stehen jedoch in einem engen sachlichen Zusammenhang; denn die hohen Kosten der Ausbildungszulagen zwingen nun einmal zur Beurteilung ihres sozial- und bildungspolitischen Effekts. Wir halten nach wie vor die gezielte Ausbildungsförderung für die vordringliche Aufgabe und haben deshalb auf Änderungsanträge zu der Vorlage verzichtet, weil sie sich nicht in eine gezielte Ausbildungsförderung umwandeln läßt. Jede Differenzierung des Betrages würde die Einführung von Einkommensgrenzen bedeuten, die auch wir im Familienlastenausgleich für unangebracht halten. Selbst eine geringfügige Anhebung des Ausbildungsgeldes — etwa von 40 auf 50 DM monatlich — zieht bei Ihrem Vorschlag eine Erhöhung der Gesamtkosten um 25 % nach sich, ohne daß damit denjenigen gedient wäre, bei denen wirtschaftliche Gründe eine weitere Ausbildung ihrer begabten Kinder verhindern.
    Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Einführung von Ausbildungszulagen, die um des eingeschlagenen Weges willen den Bund jetzt mehr kosten werden als eine gezielte Förderung, ist ungeeignet und unzureichend, um die, finanziellen Hindernisse für die Ausschöpfung der Begabungsreserven zu beseitigen. Der Kostenaufwand ist deshalb — an der Wirksamkeit gemessen — viel zu hoch. In der sozialpolitisch und bildungspolitisch wichtigen Ausgabe, vor allem dort Hilfe zu gewähren, wo es die wirtschaftliche Situation der Familien erfordert und wobei auch die unterschiedlichen
    Ausbildungskosten in die Überlegungen einzubeziehen sind, bringt uns die Einführung von Ausbildungszulagen nicht weiter. Das Postulat der gleichen Chance für alle Begabten — unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen — findet hier nicht seine Verwirklichung, und außerdem — das läßt sich nicht genug unterstreichen — bleibt bei den unübersichtlichen, lückenhaften, ungleichen und daher dringend reformbedürftigen Formen der Kategorienförderung alles beim alten.
    Die Regierungsparteien wären deshalb sicherlich besser beraten gewesen, sich mit allem Nachdruck zunächst für eine gezielte Ausbildungsförderung einzusetzen, statt sie weiter auf die lange Bank zu schieben, wie das hiermit geschieht.
    Es wird nun von seiten der Koalitionsparteien und der Regierung immer wieder versucht, uns Sozialdemokraten in die Schuhe zu schieben, daß in dieser Legislaturperiode keine gezielte Ausbildungsförderung zustande kam. Bekanntlich hat meine Fraktion im ersten Jahr dieser Legislaturperiode — 1962 — einen Initiativgesetzentwurf zur Ausbildungsförderung in diesem Hause eingebracht. Er wurde in mehreren Sachverständigenanhörungen einer verfassungsrechtlichen Begutachtung unterzogen. Abgesehen von der Tatsache, daß sich nämlich das Land Bayern unter Hinweis auf seine Stellungnahme bei den Beratungen des Bundessozialhilfegesetzes strikt gegen die Kompetenz des Bundes aussprach, dagegen, daß nach Art. 74 Nr. 7 des Grundgesetzes ein Ausbildungsförderungsgesetz vom Bund erlassen werden könnte, wurde damals die Zuständigkeit des Bundes von den übrigen vertretenen Ländern nur angezweifelt. Der Vertreter des Landes Hessen verwies auf die Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht und äußerte Zweifel, ob das, was mit ,dem Ausbildungsförderungsgesetz beabsichtigt wird, verfassungsrechtlich gedeckt ist. Diesen Zweifeln schlossen sich die Vertreter der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an. Die Bundesregierung selbst war allem Anschein nach von den angemeldeten Zweifeln oder von der strikten Ablehnung des Landes Bayern nicht so beeindruckt, daß sie ihre eigenen Arbeiten an einem Ausbildungsförderungsgesetz einstellte; denn dem Referentenentwurf vom März 1963 folgte ein weiterer im Mai 1964, den man aber offenbar den Bundesländern nicht mehr zugeleitet hat. Die Gründe werden Sie selbst am besten kennen. Vielleicht war inzwischen das Wahljahr zu nahe gerückt, als daß man es für richtig gehalten hätte, nach jahrelangem Zögern in einem eigenen Rechtsgutachten die verfassungsrechtliche Situation zu klären oder endlich einmal gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder über eine Lösung zu beraten. Ein solches gemeinsames Gespräch wurde diesem Hause im April 1964 sogar schriftlich angekündigt, als die Regierung auf eine _ Kleine Anfrage von CDU-Abgeordneten antwortete, daß sie solche Besprechungen im Auge habe. Von einem solchen Gespräch ist aber bis heute nichts bekanntgeworden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Warum hat man an dieser Stelle nicht mit Nachdruck weitergearbeitet? Sind nicht Zweifel an dem



    Frau Freyh (Frankfurt)

    ernsthaften Willen der Bundesregierung berechtigt, wenn diese Möglichkeiten nicht ausgeschöpft wurden?
    Die Regierungsparteien weichen jedoch nun auf einen Vorschlag aus, der der Begabtenförderung wenig nützt, aber Früchte im Wahljahr zu tragen verspricht.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Memmel: Das hören wir jetzt zum drittenmal, und dadurch wird's nicht wahr! — Zuruf von der CDU/CSU: Man muß nicht immer von sich auf andere schließen!)

    — Herr Kollege, Sie haben sicherlich Gelegenheit, nachher noch dazu Stellung zu nehmen.

    (Abg. Memmel: Das will ich auch tun!)

    Sicherlich können Sie darauf verweisen, daß die gezielte Ausbildungsförderung Gegenstand allgemeiner Regierungserklärungen in diesem Hause war, bis hin zu der Rede des Herrn Bundeskanzlers bei der Einbringung des Haushaltsplans 1965. Wir können Ihnen jedoch den Vorwurf nicht ersparen, daß nicht alle politischen Möglichkeiten genützt wurden. Ihre Jugendorganisation, die Junge Union, fordert beispielsweise noch heute nachdrücklich von der Bundesregierung die Lösung der eigentlichen Ausbildungsförderung.

    (Zuruf von der SPD: Was sagt der Jugendminister?)

    Darin ist sich die Junge Union mit allen Jugendverbänden in der Bundesrepublik einig, die gerade in den letzten Wochen wiederholt gemeinsam oder als Einzelverband mit Nachdruck an dieses Haus appelliert haben, daß die Ausbildungszulagen die eigentlichen Probleme nicht lösen.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber keine freie Rede!)

    Bekanntlich ist die Politik des Vor-sich-Herschiebens von wichtigen Aufgaben eine schlechte Politik.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wieviel Blätter sind es noch?)


    (V o r sitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Nichts anderes tun Sie aber doch, wenn Sie jetzt wieder in der Öffentlichkeit erklären, daß den Ausbildungszulagen selbstverständlich noch eine gezielte Ausbildungsförderung folgen müsse. Wir möchten Sie deshalb heute erneut beim Wort nehmen und legen einen Entschließungsantrag vor, der die Bundesregierung zu Verhandlungen über ein Verwaltungsabkommen über Ausbildungsförderung mit den Ländern auffordert.
    Ich wäre dankbar, Herr Präsident, wenn Sie mir gestatten würden, den bereits vorliegenden Entschließungsantrag meiner Fraktion auf Umdruck 548 *) bereits jetzt im Zusammenhang mit meinen Ausführungen kurz zu begründen.
    *) Siehe Anlage 3


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bitte sehr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Freyh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir fordern in unserem Antrag die Bundesregierung zur unverzüglichen Aufnahme von Verhandlungen mit den Ländern auf, weil wir der Auffassung sind, daß der Auftrag des Hauses aus dem Jahre 1959, der von allen Fraktionen gemeinsam gegeben wurde, nicht weiter verzögert werden darf.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln haben sich inzwischen so entwickelt, daß nebeneinander die verschiedensten Förderungsformen entstanden sind und noch immer wieder entstehen, die von ganz unterschiedlichen Berechtigungen, Leistungen und Verfahren bestimmt werden. Wir halten deshalb eine einheitliche und übersichtliche Regelung für erforderlich, die von dem Grundsatz ausgeht, dort zu helfen, wo die individuelle finanzielle Leistungskraft für eine Ausbildung nicht ausreicht.
    Ausbildungsförderung auf einer solchen einheitlichen Grundlage sollte für alle Formen der Ausbildung in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Der viel zitierte gemeinsame Kulturwille von Bund und Ländern könnte sich für die gezielte Ausbildungsförderung in einem solchen Kulturabkommen niederschlagen. Das Instrument des Verwaltungsabkommens hat sich bereits in anderen Zusammenhängen bewährt, wenn es darum ging, Fragen zu regeln, die Bund und Länder gemeinsam berühren.
    Wir möchten Sie bitten, diesen Entschließungsantrag an 'den Ausschuß für Arbeit — federführend — und an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen — mitberatend — zu überweisen.
    Zum Abschluß meiner Ausführungenmöchte ich mitteilen, daß sich die sozialdemokratische Fraktion bei Ziffer 4 des Antrags in Drucksache IV/3028 der Stimme enthalten wird.

    (Beifall bei der SPD.)