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    Deutscher Bundestag 161. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Korspeter und Becker (Pirmasens) 7917 A Wahl des Abg. Dr. Wilhelmi als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses 7917 A Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes an den Haushaltsausschuß 7917 B Hinweise des Präsidenten auf die Handhabung der Aktuellen Stunde . . . . 7918 A Aktuelle Stunde Pressekonferenz des französischen Staatspräsidenten am 4. 2. 1965 Erler (SPD) 7918 D, 7927 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler . 7919 C, 7927 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 7920 B, 7928 C Dr. Krümmer (FDP) 7921 B Dr. Mommer (SPD) . . . 7921 D, 7929 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 7922 C Dr. Starke (FDP) 7923 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 7923 C Sänger (SPD) . . . . . . . . 7924 C Zoglmann (FDP) 7924 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 7925 B Mattick (SPD) 7925 D Majonica (CDU/CSU) 7926 C Fragestunde (Drucksache IV/3034) Frage des Abg. Strohmayr: Textilindustrie in Bayern Dr. Langer, Staatssekretär 7930 B, 7930 C Strohmayr (SPD) 7930 C Frage des Abg. Strohmayr: Erdgassammelleitung im Raum Augsburg–München Dr. Langer, Staatssekretär 7930 C, 7930 D Strohmayr (SPD) 7930 D Frage des Abg. Hammersen: Abbau der Wohnungszwangswirtschaft — Freigabetermin 31. 12. 1965 Dr. Ernst, Staatssekretär 7931 A, 7931 B, 7931 C Hammersen (FDP) 7931 B Jacobi (Köln) (SPD) 7931 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 Frage des Abg. Mischnick: Ausstrahlung des Zweiten Deutschen Fernsehprogramms in die Sowjetzone Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7931 D, 7932 A, 7932 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7932 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 7932 B Frage des Abg. Herold: Altersheime und staatsbürgerliche Erziehungsstätten im Zonenrandgebiet Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7932 C Fragen des Abg. Franke: Informationsschrift über das Zonenrandgebiet auch in Fremdsprachen Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7932 D Fragen des Abg. Dr. Lohmar: Begabungsreserven Höcherl, Bundesminister 7933 B, 7933 C, 7933 D, 7934 A Dr. Lohmar (SPD) . . . 7933 C, 7933 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7933 D Fragen des Abg. Spies:: Vorgehen gegen sittenverderbende Machwerke Höcherl, Bundesminister . 7934 A, 7934 B, 7934 C, 7934 D, 7935 A Spies (CDU/CSU) . . . 7934 B, 7934 C Dürr (FDP) 7934 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . 7934 D Frage des Abg. Fritsch: Zahl der unaufgeklärten Mordfälle Höcherl, Bundesminister . 7935 A, 7935 B Fritsch (SPD) 7935 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7935 B Frage der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Studentenförderung nach dem Honnefer Modell Höcherl, Bundesminister 7935 C, 7935 D, 7936 A Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7935 C Gerlach (SPD) 7935 D Frage des Abg. Rademacher: Nächtliche Abfertigung an der deutschniederländischen Grenze in Emmerich Grund, Staatssekretär 7936 A, 7936 B, 7936 C Ramms (FDP) 7936 B Fragen des Abg. Leicht: Nutzung der den französischen Streitkräften in Landau (Pfalz) überlassenen Liegenschaften und Wohnungen Grund, Staatssekretär . . 7936 C, 7936 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 7936 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Bekämpfung und Ausrottung der Tollwut Schwarz, Bundesminister . . . . 7936 D, 7937 A, 7937 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 7937 A Dr. Pohlenz (SPD) . . . . . . . 7937 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Einführung humaner Methoden beim Schlachten von Tieren Schwarz, Bundesminister . 7937 C, 7937 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7937 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Rituelles Schlachten Schwarz, Bundesminister . . . . . 7937 D, 7938 A, 7938 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7937 D, 7938 A, 7938 B Frage des Abg. Hermsdorf: Zeitliche Verkürzung des Deichbauprogramms Schwarz, Bundesminister . 7938 B, 7938 C, 7938 D, 7939 A, 7939 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 7938 C Wächter (FDP) . . . . . . . . 7938 D Müller (Nordenham) (SPD) 7939 A, 7939 B Frage des Abg. Hermsdorf: Sofortmaßnahmen zur vollen Ausschöpfung der Deichbaukapazitäten Schwarz, Bundesminister . . . . . 7939 B, 7939 C, 7939 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 7939 C Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7939 D Frage des Abg. Hermsdorf: Beteiligungsverhältnis bei den Maßnahmen der Grenzabfertigung in Emmerich Schwarz, Bundesminister . . . . 7940 A Hermsdorf (SPD) 7940 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 III Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Behebung der durch die Februar-Sturmflut 1962 an den Deichen entstandenen Schäden Schwarz, Bundesminister . 7940 A, 7940 B Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7940 B Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Fehlen der vorgeschriebenen Deichkappenhöhe Schwarz, Bundesminister 7940 C Frage des Abg. Müller (Nordenham) :: Mangelnde Ausnutzung der Baukapazitäten Schwarz, Bundesminister 7940 D Müller (Nordenham) (SPD) . . . 7940 D Frage des Abg. Liehr: Finanzierung des Europäischen Sozialfonds Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7941 A Frage des Abg. Liehr: Jährliche Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7941 A, 7941 B, 7941 C, 7941 D Liehr (SPD) 7941 B, 7941 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 7941 C Frage des Abg. Felder: Altersversorgung für Rechtsanwälte Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7941 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsverordnung zu § 604 RVO Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7942 A, 7942 B, 7942 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7942 A Börner (SPD) 7942 B, 7942 C Frage des Abg. Rademacher: Mehrbelastung des Kraftfahrtbundesamts Flensburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7942 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Höchstbeträge beim Ersatz für im Luftverkehr verlorene oder beschädigte Sachen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7943 A, 7943 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7943 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990) Schwarz, Bundesminister 7943 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2649); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3053) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen IV/3028, zu IV/3028) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (SPD) (Drucksache IV/2608); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen IV/3028, zu IV/3028) — Zweite Beratung — und mit Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag betr. Kindergeld (Abg. Dr. Dichgans, Wagner, Brück u. Gen.) (Drucksachen IV/2000, IV/3036) in Verbindung mit dem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3053) Gerlach (SPD) . . . . . . . . 7950 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7951 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7952 D Diebäcker (CDU/CSU) 7956 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 7958 A Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 7959 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . 7960 B Blank, Bundesminister . . . . 7963 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 7963 D Stingl (CDU/CSU) 7966 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache IV/2273) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/3027) — Zweite Beratung — . . 7966 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Folger, Dr. Kreyssig, Marx, Seufferth u. Gen.) (Drucksache IV/2340); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3017) — Zweite Beratung — . . . . 7966 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/2991) — Erste Beratung — . . . . 7966 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3000) — Erste Beratung — 7966 C Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Vorschriften der Mitgliedstaaten der EWG zur Aufrechterhaltung von Mindestvorräten an Erdöl und Erdölerzeugnissen (Drucksache IV/2756, IV/3025, zu IV/3025) 7966 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 (Abg. Frau Beyer [Frankfurt], Frau Strobel, Junghans, Kurlbaum, Lange [Essen], Porzner und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/3011, Umdruck 422) 7967 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2879, IV/3031); in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2935, IV/3030) . . . . 7967 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Reitschule in Hannover an die Stadt Hannover (Drucksachen IV/2864, IV/3015) . . . . . . 7967 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandtschaftsgrundstücks in Bangkok . . . . . . 7967 C Antrag betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für das Gebiet entlang der Zonengrenze (FDP) (Drucksache IV/2868) ; in Verbindung mit Antrag betr. Förderung des Zonenrandgebietes (Abg. Wehner, Dr. Gradl, Mischnick, Hösl u. Gen.) (Drucksache IV/3016) Dr. Gradl (CDU/CSU) 7967 D Nächste Sitzung 7968 D Anlagen 7969 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7917 161. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 10.2. Dr. Atzenroth 10. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 12. 2. Bading * 10. 2. Bazille 22. 2. Berlin 19.2. Fürst von Bismarck 13.2. Blachstein 27.2. Eisenmann 12.2. Etzel 12.2. Dr. Franz 19.2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 12. 2. Haase (Kassel) 12. 2. Hahn (Bielefeld) * 10. 2. Heiland 11.2. Hellenbrock 14. 2. Frau Dr. Heuser 12. 2. Kriedemann * 11.2. Kulawig 31. 3. Dr. Löbe 12.2. Dr. Löhr * 10.2. Lücker (München) * 10.2. Dr. Miessner 12.2. Rademacher 12.2. Richarts * 10. 2. Dr. Rinderspacher 14. 2. Scheuren 19.2. Schlick - 12.2. Spitzmüller 10. 2. Unertl 12. 2. Werner 12. 2. Zühlke 13. 2. b) Urlaubsanträge Brünen 19. 2. Frau Dr. Probst 26. 2. Steinhoff 28.2. Wehner 28. 2. Weinkamm 27. 2. Anlage 2 Umdruck 547 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen IV/2608, IV/2649, IV/3028). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Artikel 1 wird eine Nummer 2 b mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,2 b. § 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „ (5) Erfüllt eine Person die Anspruchsvoraussetzungen nur deshalb nicht, weil sie * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlamentes Anlagen zum Stenographischen Bericht ausschließlich oder überwiegend außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erwerbstätig ist (§ 6), so wird für das Kind auch keiner anderen Person Kindergeld gewährt, die ihr bei Anwendung der Absätze 2 bis 4 nachstehen würde." 2. Im Artikel 1 erhält Nummer 3 a folgende Fassung: „3 a. §§ 4 und 5 werden aufgehoben." 3. Im Artikel 1 wird eine Nummer 4 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: „4 a. § 18 wird aufgehoben." 4. Im Artikel 1 wird eine Nummer 4 b mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,4 b. § 19 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Behörden und Träger der Sozialversicherung haben den Arbeitsämtern Amtshilfe zu leisten." ' 5. Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 1 Nr. 2 b, 3 a und 4 a am 1. April 1965 in Kraft; Artikel 1 Nr. 2 b, 3 a und 4 a tritt am 1. Januar 1965 in Kraft." Bonn, den 9. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 548 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen IV/2608, IV/2649, IV/3028). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich mit den Ländern Verhandlungen über ein Verwaltungsabkommen aufzunehmen, das die Ausbildungsförderung aus öffentlichen Mitteln für alle jungen Menschen einheitlich regelt. Das Verwaltungsabkommen soll die Voraussetzungen für gezielte und ausreichende Förderungsmaßnahmen für alle Formen der Ausbildung schaffen und die Finanzierung durch Bund und Länder sicherstellen. Bonn, den 9. Februar 1965 Erler und Fraktion 7970 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 • Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wilhelm für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (Drucksache IV/3000). Die Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung an Bundesbeamte, Richter, Berufssoldaten und Versorgungsempfänger, Drucksache IV/3000, durch die Koalitionsfraktionen und nicht — wie hätte erwartet werden müssen — durch die Bundesregierung, ist, bei richtiger Würdigung der Umstände, ein außergewöhnliches, sehr seltsames und bedenkliches Verfahren. Bereits Anfang Dezember 1964 lag dem Ausschuß für Inneres und dem Haushaltsausschuß ein Entwurf der Bundesregierung zur Stellungnahme bezüglich der für 1964 zu leistenden Weihnachtszuwendungen vor, der mit dem Text der vorliegenden Drucksache 3000 identisch war. Es zwingt sich daher die Frage auf, warum die Bundesregierung den von ihr erarbeiteten Gesetzentwurf den Fraktionen der Koalition zur Einbringung in diesem Hohen Hause zur Verfügung gestellt und ihn nicht selbst eingebracht hat. Es liegt die Annahme nahe, daß mittels dieses Verfahrens der Bundesrat, der bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung innerhalb einer Frist von 3 Wochen im ersten Durchgang Stellung nehmen kann, zunächst umgangen werden soll. Und gerade dies ist bedenklich. Die Stellungnahme des Bundesrates könnte für die weiteren Ausschußberatungen sehr nützlich sein. Die Bundesregierung hätte im Dezember 1964 diesen Gesetzentwurf selbst einbringen können und hätte sich damit diese Kritik am Verfahren erspart. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß es jahrelangen Initiativen der Fraktion der SPD — unterstützt durch eine vernünftige Haltung der Länder — gelungen ist, die Bundesregierung und die Mehrheit des Hohen Hauses von der Notwendigkeit der Gewährung von Weihnachtszuwendungen an Bundesbeamte und Versorgungsempfänger und von der Vereinbarkeit solcher Leistungen mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu überzeugen. Auf dieser Grundlage Ist es nun auch möglich, diese Zuwendungen schrittweise weiter auszubauen. Nach dem Gesetzentwurf soll das Weihnachtsgeld auch künftig als eine Sonderzuwendung neben der Besoldung behandelt werden. Die Fraktion der SPD tritt demgegenüber für dessen Verankerung im Bundesbesoldungsgesetz ein. Durch eine solche klare Bestimmung der Rechtsnatur der Zuwendung würden u. a. a) die Pensionsempfänger der Zusatzversorgungseinrichtungen des Bundes, der Bundesbahn und Bundespost, b) die Empfänger von Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz, deren Bezüge nach der Beamtenbesoldung bemessen werden, in den Genuß dieser Zuwendung kommen. Die Fraktion der SPD begrüßt es, daß in Erfüllung ihrer Wünsche a) die Konkurrenzklausel endlich entfällt, b) die Zwölftelung der Zuwendung vorgesehen ist. Hinsichtlich der in § 13 vorgesehenen Übergangsregelung wird angestrebt werden müssen, daß Empfänger von Zuwendungen nach neuem Recht nicht weniger als nach bisherigem Recht erhalten dürfen. Die Fraktion der SPD wird bemüht sein, bei den. Ausschußberatungen diese Fragen einer guten Lösung zuzuführen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 27. Januar 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Jahn *) : In der heutigen Fragestunde habe ich Ihnen zugesagt, im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt dahin zu wirken, daß über unsere Schutzmächte die Oststaaten aufgefordert werden, uns Aktenmaterial betreffend NS-Verbrecher zur Verfügung zu stellen. Nach der Fragestunde habe ich Herrn Staatssekretär Carstens darauf angesprochen, und er hat mir erklärt, daß dies bereits geschehen sei, und zwar gegenüber Jugoslawien und Albanien durch die französische Schutzmacht. Gegenüber den anderen Oststaaten sei Entsprechendes durch unsere Handelsmissionen erfolgt, gegenüber der Tschechoslowakei durch die derzeitige Handelsdelegation. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 22. Januar 1965 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Memmel zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Stingl **) : Nach Artikel 84 Abs. 3 des Grundgesetzes übt die Bundesregierung die Aufsicht darüber aus, daß die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Recht gemäß ausführen. Der Begriff „Ausführung der Bundesgesetze" ist dabei in derselben Bedeutung verwendet, wie in Artikel 83 GG. Daher ist die Bundesaufsicht nur für den verwaltungsmäßigen Vollzug der Bundesgesetze zulässig. Sie umfaßt dagegen nicht die Anwendung der Bundesgesetze durch die Rechtsprechung der Länder. Für diesen Bereich trifft der IX. Abschnitt des Grundgesetzes eine eigenständige Regelung. Der Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter schließt jedenfalls hinsichtlich der Ausübung der rechtsprechenden Gewalt alle Formen der Bundesaufsicht von vornherein aus. Ob und unter welchen Voraussetzungen der übrige Bereich der Rechtspflege einer bundesaufsichtlichen Ein- *) Siehe 159. Sitzung Seite 7822D **) Siehe 152. Sitzung Seite 7512 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7971 wirkung zugänglich ist, kann hier dahinstehen. Im konkreten Falle erfolgte die Durchsuchung auf Grund eines richterlichen Durchsuchungsbefehls. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, der die richterliche Anordnung ausgelöst hat, hat neben dieser Anordnung keine selbständige Bedeutung mehr. Er kann schon aus diesem Grunde nicht Anlaß für eine Rüge im Wege der Bundesaufsicht sein. Im übrigen ist auch die Staatsanwaltschaft ein Organ der Rechtspflege. Für ihre Maßnahmen, soweit sie nur vorbereitender oder vorläufiger Art sind und richterlicher Bestätigung bedürfen oder richterlicher Kontrolle unterliegen, gilt ebenso wie für die Tätigkeit der Gerichte der VIII. Abschnitt des Grundgesetzes nicht. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit grundsätzlich nicht der Aufsicht der Bundesregierung. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/2992, Frage XI/2) : Bis zu welchem Termin ist mit dem Wiederaufbau der zwischenzeitlich in der Planung neuentwickelten Eisenbahnbrücke zwischen Obrigheim und Neckarelz (Baden) zu rechnen, die eine grundlegende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Eisenbahnstrecke Obrigheim—Meckesheim und damit für die Infrastruktur dieses Raumes, insbesondere auch im Hinblick auf den demnächst beginnenden Bau des Kernkraftwerkes Obrigheim ist? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn hat sich an ihrer Einstellung, die Eisenbahnbrücke über den Neckar zwischen Obrigheim und Neckarelz nicht wieder aufzubauen, nichts geändert. Da sie sich auch durch die Aufnahme des durchgehenden Betriebes zwischen Meckesheim und Neckarelz keine Belebung des Verkehrsaufkommens errechnet, wird sie von rein verkehrswirtschaftlichen Überlegungen geleitet, wenn sie für dieses Projekt keine Mittel vorsieht. Im übrigen wird das künftige Kernkraftwerk Obrigheim durch einen Gleisanschluß bedient werden können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/2992, Fragen XI/3 und XI/4) : Wieviel Unfälle haben sich seit dem 1. Januar 1961 auf den Bundesautobahnen ereignet, die ihre Ursache darin hatten, daß Angehörige der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte mit ihrem Fahrzeug verbotswidrig wendeten? Ist die Bundesregierung bereit, geeignete Maßnahmen mit dem Ziele zu ergreifen, daß gegen die in letzter Zeit häufiger festzustellende Unsitte von Angehörigen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte, mit ihrem Fahrzeug auf der Autobahn zu wenden, wodurch oft schwere Unfälle verschuldet wurden, mit Nachdruck vorgegangen wird? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen und dem Herrn Bundesminister der Justiz wird zu den Fragen wie folgt Stellung genommen: Wie viele Unfälle sich seit dem 1. 1. 1961 auf den Bundesautobahnen ereigneten, die ihre Ursache darin hatten, daß Angehörige der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte mit ihren Fahrzeugen verbotswidrig wendeten, wird in der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik (des Statistischen Bundesamtes) nicht erfaßt. Es wurden folgende Maßnahmen durchgeführt, um Unfälle durch Wenden auf den Bundesautobahnen zu verhindern. 1. Seit 1960 wurden Merkblätter für ausländische Kraftfahrer „So fährt man in Deutschland" ausgegeben, die in einer Gesamtauflage von 5 Millionen Exemplaren in englischer, französischer, holländischer, dänischer, schwedischer, italienischer und deutscher Sprache abgefaßt wurden; diese Merkblätter wurden auch an die Stationierungsstreitkräfte verteilt. In diesen Merkblättern werden die Kraftfahrer belehrt: „Wenden und somit Überqueren des Mittelstreifens ist streng untersagt, selbst wenn er gepflastert oder betoniert ist." 2. Außerdem ist durch die Aufstellung der Leitplanken auf dem Mittelstreifen das Wenden verhindert worden. Auch auf den gepflasterten Überfahrten sind im letzten Jahr Leitplanken angebracht worden, die in Notfällen geöffnet werden können (durch die Polizei und die Straßenbauverwaltungen). 3. Wie vom Hauptquartier der amerikanischen Armee in Heidelberg mitgeteilt worden ist, sind die Angehörigen der Truppe nach Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. 11. 1964 über die verschärften Strafandrohungen dieses Gesetzes belehrt worden; in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich des Wendens auf der Bundesautobahn und der übrigen in § 315 c Abs. 2 des Strafgesetzbuches angeführten Tatbestände. 4. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß seit dem Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts und der Zusatzvereinbarung seit dem 1. 7. 1963 die Strafverfolgungsbehörden der Länder die Möglichkeit haben, derartige Verstöße vor deutschen Gerichten zur Aburteilung zu bringen. Über die Rechtslage im einzelnen hat Ihnen bereits der Herr Bundesminister der Justiz in der Fragestunde vom 26.6. 1964 Auskunft gegeben. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Welslau (Drucksache IV/2992, Frage XI15) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen bei Verkehrsunfällen im Jahre 1963 auf dem Wege zur und von der Arbeitsstätte verletzt wurden? 7972 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 Wegeunfälle, d. h. Unfälle auf dem Wege von und zur Arbeitsstätte, werden von der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes nicht gesondert ausgewiesen. Nach Angaben des Hauptverbandes der gewerblichen Berufgenossenschaften e. V. nahmen die Unfälle mit tödlichem Ausgang auf dem Wege von und zur Arbeitsstätte von 1669 im Jahre 1961 auf 1369 im Jahre 1963 ab. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache IV/2992, Fragen XI/6 und XI/7) : Trifft es zu, daß die Bauarbeiten am Empfangsgebäude des neuen Hanauer Hauptbahnhofes im Jahre 1965 nicht fortgesetzt werden, obwohl die Deutsche Bundesbahn sich am Y0. Dezember 1959 in einem Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Hanau verpflichtet hat, das durch Kriegseinwirkung stark beschädigte und den Bedürfnissen' nicht mehr genügende Hauptbahnhofsgebäude durch einen Neubau zu ersetzen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Hanau erhebliche finanzielle Vorleistungen im Zusammenhang mit den Bauarbeiten am Hauptbahnhof Hanau erbracht und unpopuläre Maßnahmen getroffen hat, die der Bevölkerung gegenüber nur verantwortet werden konnten mit dem Hinweis, daß Hanau 20 Jahre nach Ende des Krieges endlich ein ordentliches, zweckmäßiges und den Bedürfnissen einer Industriestadt von 50 000 Einwohnern gerechtwerdendes Hauptbahnhofsgebäude bekäme? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, sieht sie sich zu ihrem Bedauern im Augenblick nicht in der Lage, für das Empfangsgebäude Hanau in diesem Jahr Mittel bereitzustellen und die Arbeiten fortzusetzen. Die Deutsche Bundesbahn ist trotz des Entgegenkommens der Stadt Hanau zu dieser Maßnahme gezwungen, weil durch die schwierige wirtschaftliche Gesamtlage eine erhebliche Kürzung der Investitionen erforderlich wurde. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2992, Frage XI/8) : Hält die Bundesregierung den Vorschlag des bayerischen Wirtschaftsministers Dr. Schedl für praktikabel, einen großen Teil der von der Deutschen Bundesbahn betriebenen „sehr kostspieligen Entwicklungs- und Forschungsaufgaben" der privaten Wirtschaft zu überlassen? Ihre Entwicklungs- und Forschungsaufträge überträgt die Deutsche Bundesbahn schon heute nach Möglichkeit der Industrie, den Technischen Hochschulen oder privaten wissenschaftlichen Instituten. Sie folgt in dieser Hinsicht weitgehend den Vorschlägen des Herrn Minister Dr. Schedl und wird dies künftig in noch verstärktem Maße fortsetzen. Soweit allerdings Untersuchungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb stehen, kann die Bundesbahn diese nur im eigenen Betrieb und aus Gründen der Sicherheit nur unter eigener Verantwortung durchführen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2992, Frage XI/9) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die kleinen ländlichen Güterannahmestellen der Deutschen Bundesbahn freien Agenten zu übertragen, um so die Schließung der jetzt nicht rentierlichen Stellen zu verhindern oder wenigstens stark einzuschränken? Bei den deutschen Eisenbahnen ist es seit langem üblich, kleinere Verkehrsdienststellen an Agenten zu übertragen. Die Deutsche Bundesbahn hat bisher Güterabfertigungen immer nur dann geschlossen, wenn feststand, daß diese Abfertigungen auch bei Übertragung an Agenten nicht hätten wirtschaftlich betrieben werden können. in den letzten Jahren sind eine Anzahl Agenturen neu feingerichtet worden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2992, Frage XI/10) : Hält es die Bundesregierung für praktikabel, die in Frage XI/9 vorgeschlagenen Güteragenturen z. B. dem Landhandel zu übertragen? Neben Rentner, Hausfrauen usw. sind an manchen Orten auch Inhaber und Angestellte örtlicher Betriebe, z. B. Versandleiter bei den ländlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften oder andere im Landhandel tätige Personen, mit der Führung von Agenturen der Bundesbahn betraut worden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache IV/2992, Frage XI/11): Ist die Bundesregierung im Hinblick auf die Tariferhöhungen bei den kommunalen Verkehrsbetrieben bereit, der Empfehlung der Sachverständigenkommission über Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksache IV/ 2661) zu folgen und den Nahverkehrsbetrieben eine Ausgleichszahlung zuzubilligen, wie sie im § 28 a des Bundesbahngesetzes vorgesehen ist? Die Bundesregierung bereitet z. Z eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission für eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden vor, wie sie idem Hohen Hause bei Vorlage des Berichts (Bundestagsdrucksache IV/2661) in Aus- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7973 sieht gestellt worden ist. Namentlich die Empfehlungen der Kommission, die eine Hilfe für die kommunalen Verkehrsbetriebe vorsehen, werfen sehr schwierige verfassungsrechtliche Probleme auf, die ohne eine eingehende Prüfung nicht gelöst werden können. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 4. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stecker (Drucksache IV/2992, Frage XII/1): Wann wird die Deutsche Bundespost in der Lage sein, die Fernsehsender im Raum Osnabrück-Emsland so auszustatten, daß diese das 3. Fernsehprogramm des Norddeutschen Rundfunks ausstrahlen können? Beim Aufbau der Fernsehnetze der Deutschen Bundespost zur Ausstrahlung ides 2. und 3. Fernsehprogramms genießt das 2. Fernsehprogramm unbedingten Vorrang, damit möglichst bald eine annähernd vollständige Versorgung der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird. Der Aufbau der Fernsehsender für ein 3. Programm hängt von den technischen Möglichkeiten der Deutschen Bundespost auch auf dem Bausektor und von der Liefermöglichkeit und der Montagekapazität der Industrie ab. Ein Inbetriebnahmetermin der Fernsehsender im Raum Osnabrück-Emsland (Fernsehsender Liegen, Aurich und Osnabrück) für das 3. Fernsehprogramm kann noch nicht angegeben werden. Selbstverständlich wird alles nur Mögliche getan, um die notwendigen Arbeiten voranzutreiben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 4. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache IV/2992, Frage XII/3) : Wann ist endgültig mit der Fernsehversorgung (2. und 3. Programm) der nördlichen Oberpfalz zu rechnen? Die nördliche Oberpfalz gehört zum Versorgungsbereich des Fernsehsenders Amberg auf dem Rotbühl. Unter der Voraussetzung, daß bei den Aufbauarbeiten der Fernsehsendeanlage Amberg keine Schwierigkeiten mehr auftreten, kann mit der Inbetriebnahme der Anlage zur Ausstrahlung des 2. Fernsehprogramms bis April 1965 gerechnet werden. Beim Aufbau der Fernsehnetze der Deutschen Bundespost zur Ausstrahlung des 2. und 3. Fernsehprogramms genießt das 2. Programm unbedingten Vorrang, damit möglichst bald eine annähernd vollständige Versorgung der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird. Der Aufbau der Fernsehsender für ein 3. Programm hängt von den technischen Möglichkeiten der Deutschen Bundespost und der Montagekapazität der Industrie ab. Ein Inbetriebnahmetermin des Fernsehsenders Amberg für das 3. Programm kann noch nicht angegeben werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 4. Februar 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache IV/2992, Fragen XII/4 und XII/5) : Hält der Bundespostminister es für zweckmäßig, daß die Vorwahlnummern für den Selbstwählferndienst auch im Amtlichen Telefonverzeichnis unmittelbar und nicht nur in einem Sonderheft aufgenommen werden? Wird der Bundespostminister dem Postverwaltungsrat vorschlagen, am 24. und 31. Dezember schon ab 14 Uhr die ermäßigte Telefongebühr zuzulassen, auch wenn diese Tage nicht auf einen Samstag fallen? Zu Frage XII/4: Für die Beurteilung der Frage ist der Ausbaustand des Selbstwählferndienstes und die Tatsache von Bedeutung, daß zahlreiche, insbesondere größere Orte, keine einheitliche Ortsnetzkennzahl haben. Was den Ausbaustand des Selbstwählferndienstes anbelangt, so ist dieser inzwischen derart fortgeschritten, daß heute von einem Ortsnetz, sofern es überhaupt am abgehenden Selbstwählferndienst teilnimmt, im großen und ganzen dais gesamte Bundesgebiet — ausgenommen etwa 200 Ortsnetze — in Selbstwahl erreicht werden kann. Es bestehen somit die früheren Bedenken gegen die Aufnahme der Ortsnetzkennzahl in die amtlichen Fernsprechbücher wegen des verschieden fortgeschrittenen Ausbaustandes des Selbstwählferndienstes nicht mehr. Es ist von mir bereits am 12. August 1964 grundsätzlich entschieden worden, bei allen Orten, die nur unter bundeseinheitlicher Ortsnetzkennzahl im Selbstwählferndienst erreichbar sind, die Ortsnetzkennzahl im amtlichen Fernsprechbuch anzugeben. Einzelheiten der Druckanordnung werden zur Zeit geklärt und voraussichtlich werden bereits die Herbstausgaben der amtlichen Fernsprechbücher entsprechend ergänzt sein. Hinsichtlich der Ortsnetze mit unterschiedlichen Ortsnetzkennzahlen gilt diese Anordnung leider nicht. Aus wirtschaftlichen Gründen wird bei diesen Ortsnetzen nämlich der Massenverkehr und z. T. auch der Nahverkehr nicht über das Netz der Landesfernwahl, sondern über besondere Bezirksnetze, deren zumeist kurze Kennzahlen mit der Ziffer 9 beginnen, abgewickelt. Aus Platzgründen ist es aber nicht möglich, im amtlichen Fernsprechbuch neben den Ortznetzkennzahlen anzugeben, für welche Ursprungsorte sie gelten. Bei Ortsnetzen mit unterschiedlichen Ortsnetzkennzahlen muß die Ortsnetz- 7974 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 kennzahl daher nach wie vor den örtlich unterschiedlichen Kennzahlverzeichnissen entnommen werden. Zur Frage XII/5: Die angeschnittene Frage war bereits Gegenstand einer mündlichen Frage des Abgeordneten Cramer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 24. 1. 1964. Meine Antwort ist im Sitzungsprotokoll der 109. Sitzung vom 24. 1. 1964 auf Seite 5022 abgedruckt. Wenn auch in der Zwischenzeit einige Gebührenänderungen — ich darf sie als allgemein bekannt voraussetzen — eingetreten sind, so hat sich dies doch auf den Nachmittagsverkehr am 24. und 31. Dezember nicht so entscheidend ausgewirkt, daß die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung gegeben wären. Der Verkehrsumfang an den betreffenden Nachmittagen war auch im letzten Jahr nicht so gering, daß es eines besonderen tariflichen Anreizes der Fernsprechteilnehmer — wie sonst an den Werktagsabenden, den Sonn- und Feiertagen und auch samstags — bedürfte, um das Fernsprechnetz und die Vermittlungseinrichtungen besser auszunutzen. Der Fernsprechverkehr steigt in den Nachmittagsstunden der beiden fraglichen Tage sogar erheblich en; am 24. Dezember sogar fast bis zur Werktagvormittagsstärke. Es wäre daher den Fernsprechteilnehmern nicht gedient, wenn das Selbstwählfernnetz an den Nachmittagen des Heiligen Abend und des Silvestertages infolge einer Gebührenermäßigung zusätzlich belastet und damit die reibungslose Gesprächsabwicklung in Frage gestellt würde. Vergleiche mit Regelungen bei ausländischen Verwaltungen sind mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse nicht möglich. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 29. Januar 1965 auf die 'Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/2992, Fragen XIII/1 und XIII/2) : Wie verhalten sich seit 1950 die durchschnittlichen Ausgaben der 4köpfigen Personengruppe für alkoholische Getränke und für Tabak einerseits und für Aufwendungen an Miete bzw. Wohnlasten andererseits? Wie verhalten sich seit 1950 die Mittel, die zur Aufklärung gegen Alkohol- und Tabakmißbrauch aufgewandt werden, zu den Einnahmen an Verbrauchsteuern aus Alkohol- und Tabakverbrauch? Zu Frage XIII/1: Die Ausgaben der vierköpfigen Arbeitnehmerfamilie betrugen im Jahre 1950 für Alkohol und Tabak im Durchschnitt monatlich 54,90 DM, für Miete 28,54 DM, im Jahre 1957 für Alkohol und Tabak 100,80 DM, für Miete 48,22 DM, im Jahre 1963 für Alkohol und Tabak 147,24 DM, für Miete 76,23 DM. Hieraus ergibt sich, daß seit 1950 für Alkohol und Tabak gleichmäßig etwa doppelt so viel ausgegeben worden ist als für die Miete. Zu Frage XIII/2: Die Fürsorge für Süchtige und damit auch die Aufklärung gegen Alkohol- und Tabakmißbrauch gehört in erster Linie zu den Pflichtaufgaben der Gesundheitsämter. Wie hoch der hierauf entfallende Anteil der Mittel ist, die von den Gesundheitsämtern insgesamt aufgewendet wurden, läßt sich nicht feststellen. Die Mittel, die vom Bund und von den Ländern zur Unterstützung der auf dem Gebiete der Suchtbekämpfung tätigen Organisationen und für gezielte Aktionen aufgewendet worden sind, betrugen im Jahre 1950 rd. 200 000,— DM, im Jahre 1957 rd. 500 000,— DM und im Jahre 1963 rd. 1 200 000,—DM. Die Einnahmen an Tabaksteuer, an Schaumweinsteuer und aus dem Branntweinmonopol betrugen: im Jahre 1950: Tabaksteuer 2 159 800 000,— DM Schaumweinsteuer 19 900 000,— DM Branntweinmonopol 496 300 000,— DM zusammen: 2 676 000 000,— DM im Jahre 1957: Tabaksteuer 2 932 800 000,— DM Schaumweinsteuer 40 500 000,— DM Branntweinmonopol 777 800 000,— DM zusammen: 3 751 100 000 DM im Jahre 1963: Tabaksteuer 4 3,11 100 000,— DM Schaumweinsteuer 97 700 000,— DM Branntweinmonopol 1 335 200 000,— DM zusammen: 5 744 000 000,— DM. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 29. - Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2992, Frage XIII/3) : Wann gedenkt die Bundesregierung das neue Weingesetz dem Deutschen Bundestag vorzulegen? Nach eingehenden Vorberatungen mit einem bei meinem Hause gebildeten Weinbeirat, der aus Vertretern der Wissenschaft, der beteiligten Weinwirtschaft, der Verbraucherschaft und der zuständigen Weinüberwachung ausgewählt wurde, ist in meinem Hause ein Entwurf für ein neues Weingesetz erstellt worden, der soweit gediehen ist, daß er vor einiger Zeit dem Bundesjustizministerium zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit zugeleitet werden konnte. Obwohl außerdem noch einige Fachfragen mit den beteiligten Bundesressorts abzustimmen sind, ist mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, daß der Regierungsentwurf so rechtzeitig dem Bundesrat zugeleitet wird, daß er noch im April von diesem Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7975 im ersten Durchgang verabschiedet werden kann. Wann er nach dem ersten Durchgang im Bundesrat dem Bundestag zugeleitet wird, hängt wesentlich davon ab, wie viele Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge der Bundesrat machen wird. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 28. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2992, Frage XIII/4): Gedenkt die Bundesregierung, in der Verordnung über die medizinische Anwendung von Röntgenstrahlen ein neues Vet.. fahren gebührend zu berücksichtigen, das eine erhebliche Verminderung der Strahlungsmenge (angeblich bis auf 1/10000 der normalen Dosis) für Röntgendurchleuchtungen ermöglicht? Die Bundesregierung ist bemüht, alle Möglichkeiten einer Verminderung der Strahlenbelastung, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik praktisch realisierbar ist, in der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen bei der Anwendung auf Mensch und Tier zu berücksichtigen. Ferner wird sichergestellt, daß die Entwicklung neuer Verfahren auf diesem Gebiet durch gesetzliche Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird. Das in der Frage angesprochene neue Verfahren befindet sich wie ähnliche Verfahren noch im Stadium der Entwicklung. Diese Entwicklung wird von mir sorgfältig verfolgt und im Rahmen der Möglichkeiten gefördert. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt vom 29. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache IV/2995, Fragen III/1 und III/2): Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß eine befriedigende Existenzsicherung für die deutschen Winzer nur durch ein modernes und klares Weingesetz zu erreichen ist? Welches sind die Gründe dafür, daß trotz mehrfacher Ankündigung der Entwurf eines neuen Weingesetzes noch nicht dem Bundestag vorgelegt wurde? Zu Frage III/1: Ich teile Ihre Meinung in vollem Umfang. Ich bin außerdem der Auffassung, daß es auch zum Schutze der Verbraucher eines modernen klaren Weingesetzes bedarf. Aus meiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2992 — Frage Nr. XIII/3 —) ergibt sich, daß mit dem bei meinem Hause gebildeten Weinbeirat umfangreiche Beratungen stattgefunden haben, um die Grundlagen für ein solches Weingesetz zu erarbeiten. Wie Ihnen bekannt sein wird, war es sehr zeitraubend, die Interessen des Weinbaus und des Weinhandels aufeinander abzustimmen und auch die berechtigten Wünsche der Verbraucher gebührend zu berücksichtigen. Nicht zuletzt nimmt die rechtliche Prüfung des Entwurfas beträchtliche Zeit in Anspruch. Zu Frage III/2: Ich habe die Gründe für die Verzögerung schon zum Teil genannt. Obwohl der im Frühjahr 1964 veröffentlichte Referentenentwurf auf der Grundlage der Beratungen im Weinbeirat erstellt worden ist, sind in der Folgezeit von den maßgeblichen Verbänden, vielen Wirtschaftszweigen und einzelnen Firmen zahllose Änderungswünsche vorgebracht worden. Insbesondere sind seitens verschiedener Wirtschaftszweige und einzelner Firmen Neuregelungen des Entwurfs mit der Behauptung angegriffen worden, sie seien verfassungswidrig, weil sie das Recht der freien Berufsausübung einschränkten oder den Besitzstand beeinträchtigten. Die Prüfung der Einwendungen hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen und mehrfach zu einer Neufassung des Entwurfs geführt. Auch das Ergebnis der Beratungen in Brüssel bedurfte wiederholt einer Berücksichtigung durch Änderung des Entwurfs. Nach Zuleitung des Entwurfs meines Hauses an die mitbeteiligten Bundesressorts zur abschließenden Stellungnahme und an das Bundesjustizministerium zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit ergab sich die Notwendigkeit, noch einige unterschiedliche Auffassungen zu bereinigen. Ich hoffe, daß diese Besprechungen bald abgeschlossen sein werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 1. Februar 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Welter (Aachen) (Drucksache IV/2995, Fragen IV/1, IV/2 und IV/3): Aus welchem Grunde hat das Bundesverkehrsministerium es abgelehnt, den Helfern und Helferinnen des freiwilligen sozialen Jahres den ermäßigten Familienfahrpreis zu bewilligen, obwohl das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom 17. August 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 640) das freiwillige soziale Jahr der Berufsausbildung gleichstellt? Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, daß Kinder der Mehrkinderfamilien einen Rechtsanspruch auf den ermäßigten Fahrschein haben, wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden? Hat der Bundesverkehrsminister sich klargemacht, daß, wenn es sich um ein drittes Kind im freiwilligen sozialen Jahr handelt, dem der ermäßigte Familienfahrpreis nicht bewilligt wird, dieses nicht nur selbst der Fahrpreisermäßigung verlustig geht, sondern auch seine beiden jüngeren Geschwister und damit die Familie dreifach bestraft wird? Auch der Bundesminister für Verkehr betrachtet es als wünschenswert, daß die Helfer und Helferinnen im freiwilligen sozialen Jahr im Sinne Ihrer Fragen tariflich begünstigt werden. Allerdings mußte — wie stets, wenn eine erweiterte Anwendung der bestehenden Sozialtarife der Bundesbahn angeregt wird — zunächst die Rechtslage geprüft werden. Neue bisher nicht vorgesehene Belastungen tariflicher Art könnten der Bundesbahn nur auferlegt 7976 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 werden, wenn ihre Schadloshaltung wegen der zusätzlichen Fahrgeldausfälle sichergestellt ist. Im vorliegenden Falle läßt sich allerdings die Ansicht vertreten, daß schon nach ,dem jetzigen Text der Tarifstelle „Für kinderreiche Familien" Helfer und Helferinnen im freiwilligen sozialen Jahr ein Anrecht auf die tarifliche Gleichstellung mit den Kindern im Alter von 4-10 Jahren haben, d. h. eine Ermäßigung von 50% auf Fahrausweise zum normalen Fahrpreis, auf Rückfahrkarten und auf Sonntagsrückfahrkarten sowie Schnellzug- und F-Zugzuschläge in Anspruch nehmen können. Ich werde in diesem Sinne mit den beteiligten Stellen, insbesondere dem Herrn Bundesminister für Familie und Jugend und mit der Deutschen Bundesbahn verhandeln. Über das Ergebnis wird Sie Herr Minister Dr.-Ing. Seebohm in Kürze unterrichten. Ich darf hinzufügen, daß Herr Minister Dr.-Ing. Seebohm über Werdegang ,und Inhalt der Tarifstelle „Für kinderreiche Familien" im einzelnen unterrichtet ist, zumal er selbst seinerzeit die Deutsche Bundesbahn angewiesen hat, diese Ermäßigung einzuführen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (Drucksache IV/2992, Fragen IV/4, IV/5 und IV/6) : Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn die Strecke Bebra—Obersuhl im hessischen Zonenrandgebiet stilllegen will? Wie verträgt sich die Ankündigung der Stilllegung der Bundesbahnstrecke Bebra—Obersuhl mit den Erklärungen der Bundesregierung, die dahin gehen, daß Stillegungen im Gebiet an der Demarkationslinie unterbleiben sollen? Hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Deutschen Bundesbahn Maßnahmen vorbereitet für den Fall, daß die Sowjetzonale Reichsbahn das Wenden von Bundesbahnzügen auf ihrem Bahnhof Gerstungen stört oder untersagt? Bei der Strecke Bebra—Obersuhl und ihrer Weiterführung nach Gerstungen — Eisenach — Leipzig handelt es sich um eine der wichtigsten Verbindungen für die Abwicklung des Interzonenverkehrs. Darüber hinaus ist sie im Reiseverkehr von internationaler Bedeutung. Bei dieser Sachlage wären Überlegungen von seiten der Deutschen Bundesbahn, die auf eine Stillegung der Strecke abzielen, völlig abwegig. Ganz im Gegenteil wurde gerade in letzter Zeit zur Verbesserung des Interzonenverkehrs die Zugzahl auf dieser Strecke erhöht. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn werden von ihr zur Zeit für den Fall einer durch Umbauarbeiten verursachten Sperrung des Bahnhofs Gerstungen für die dort wendenden Personenzüge die zu ergreifenden Maßnahmen untersucht und geprüft. Eine Verschlechterung der Verkehrsbedienung für die betroffene Bevölkerung wird auf keinen Fall eintreten. Ich bin gerne bereit, Sie über das Ergebnis dieser Überlegungen zu gegebener Zeit zu unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der soeben von Herrn Kollegen Gerlach in seiner Gesamtheit begründete Änderungsantrag auf Umdruck 547 verfolgt in der Tat das gleiche Ziel, das die SPD-Fraktion bereits in der zweiten Lesung des Bundeskindergeldgesetzes am 4. März 1964 und erneut mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. Oktober 1964, Drucksache IV/2608, zu erreichen versucht hat. Das Problem ist also nicht neu, und ich möchte gleich an den Anfang meiner Ausführungen stellen: es besteht auch gar kein Zweifel, daß die generelle Aufhebung der Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld in nicht allzu ferner Zeit erfolgen wird.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Wann denn?)

    Ich nehme also praktisch das Ergebnis meiner weiteren Ausführungen vorweg.
    Ich muß aber noch einmal auf meine Ausführungen in der zweiten Lesung des Bundeskindergeldgesetzes zurückkommen. Ich habe damals betont und möchte es heute deutlich wiederholen: Das Zweitkindergeld hatte bisher die Funktion und soll sie zunächst — ich sage ausdrücklich: zunächst —, soweit die Einkommensgrenze noch nicht beseitigt wird, weiter haben, den Familien mit einem Einkommen bis zu der Höhe, in der sich die steuerfreien Beträge nach dem Einkommensteuergesetz für das zweite Kind überhaupt nicht oder nicht in vollem Umfange auswirken, hierfür einen Ausgleich zu geben. Aus diesem Grunde mußte ja auch die Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld nach § 4 Abs. 1 der Ausschußvorlage im Sinne des Steueränderungsgesetzes von 7200 DM auf 7800 DM erhöht werden.
    Darf ich noch eine zweite, auch am 4. März 1964 bereits getroffene Feststellung wiederholen. Wir haben damals in der Debatte mehrfach ausdrücklich betont — und darauf bezog sich auch Herr Kollege Gerlach —, daß wir die Frage der Einbeziehung auch des zweiten Kindes in die Gewährung eines echten Kindergeldes, also ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Einkommensgrenze, erneut überprüfen würden. Schon damals glaubten wir, darauf hinweisen zu müssen, daß wir sicherlich auch zu dem Ergebnis kommen würden, die Einkommensgrenze zu beseitigen. Soweit ist es richtig. Die von uns angestellte Uberprüfung ergab denn auch, daß die Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld so bald wie möglich — und ich lege besonderen Wert darauf, das zu betonen — fallen soll. Aus diesem Grunde heißt es auch — was hier schon einmal erwähnt wurde — mit Recht in dem vorliegenden Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit, daß der Ausschuß einmütig der Auffassung war, daß die Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld beseitigt werden muß. Die Mehrheit .des Ausschusses hielt jedoch den Zeitpunkt für eine völlige Aufhebung der Einkommensgrenze wegen der erheblichen Mehraufwendungen, die damit verbunden wären, noch nicht für gekommen.
    Die CDU/CSU-Fraktion bekennt sich zu diesem Mehrheitsbeschluß. Wir können aber nicht alles auf einmal tun. Im Jahre 1964 war eine wirksame Verbesserung des Kindergeldes für die dritten und weiteren Kinder vordringlich. Das Bundeskindergeldgesetz hat diese Verbesserung rückwirkend ab 1. Januar 1964 gebracht. Im Haushalt 1965 wirkt sich erstmals die Übernahme des Kindergeldes auf den Bundeshaushalt voll aus. Die Mittel, die in diesem Jahre für weitere Verbesserungen des Kindergeldes verfügbar gemacht werden konnten, sind aber begrenzt. Immerhin kommt der von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachte Entwurf der Abschaffung der Einkommensgrenze generell einen großen Schritt näher. Die Beseitigung der Einkommensgrenze für Familien mit zwei und mehr Kindern führt zusammen mit der vorgesehenen Erhöhung der Einkommensgrenze für die übrigen Familien zu einer Verdoppelung der Zahl der Empfänger des Zweitkindergeldes.
    Nun werden manche sagen, damit werde nur der Rückgang der Zahl der Berechtigten seit 1961 wieder einigermaßen ausgeglichen. Ich komme damit auf die Diskussion vom 4. März zurück und möchte weiteren Entgegnungen vorbeugen. Doch dies ist nicht



    Müller (Berlin)

    richtig. Die höchste Zahl der Zweitkindergeld-Berechtigten, die bisher erreicht worden ist, hat 1,6 Millionen betragen. Nach Inkrafttreten des heute zur Beratung stehenden Gesetzentwurfs werden aber insgesamt 2,24 Millionen Familien in den Genuß des Zweitkindergeldes gelangen.
    Die Beseitung der Einkommensgrenze für die übrigen noch vorhandenen 1,46 Millionen Zweitkinder muß zu unserem großen Bedauern dem nächsten Bundestag vorbehalten bleiben, damit auch er auf diesem Gebiet noch etwas zu tun hat. Sie wäre jetzt finanziell gesehen nur möglich bei Verzicht auf die Ausbildungszulage. Das will ich ganz offen aussprechen.
    Nun könnte man sagen, daß es bei dem heutigen Stand der Kindergeldleistungen nahe liege, zunächst das seit Jahren bestehende Ärgernis der Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld zu beseitigen und für alle Zweitkinder Kindergeld zu zahlen. Auch dieses Problem ist uns ja nicht unbekannt. Das hätte bei einem Zweitkindergeld von 25 DM monatlich aber zusätzlich zu den bereits gezahlten 330 Millionen DM für das Zweitkindergeld einen Finanzbedarf von 780 Millionen DM jährlich verursacht.
    Auf der anderen Seite kommt man einfach nicht an der Tatsache vorbei, daß Eltern, die ihre Kinder über die Volksschulpflicht hinaus auf weiterführende Schulen schicken, dafür erheblich größere finanzielle Opfer auf sich nehmen müssen als andere Eltern, die ihre Kinder einem Lehr- oder Anlernberuf zuführen, in dem ihnen in der Regel je nach Lehrjahr gestaffelte Vergütungen gezahlt werden.
    Bei Abwägung der beiderseitigen Interessenlage erscheint es uns sachgerecht, zunächst den Eltern, die ihre Kinder auf eine weiterführende Schule schicken, eine Ausbildungszulage zu gewähren und die Einkommensgrenze für die Zahlung des Zweitkindergeldes bei der Mehrkinderfamilie aufzuheben. Wir sind also der Auffassung, daß dieser Ausbildungszulage als einer besonderen Leistung des Familienlastenausgleichs im Augenblick der Vorrang zukommt. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt darüber hinaus eben den Mehrkinderfamilien oder, wenn Sie wollen, den kinderreichen Familien. Hier muß auch künftig der Schwerpunkt jeder echten und konstruktiven Familienpolitik liegen.
    Meine Damen und Herren, ich brauche wohl nicht besonders zu betonen; daß das Hohe Haus in seiner Gesamtheit ohne Unterschied der Fraktionen darin übereinstimmt, daß familienpolitische Maßnahmen grundsätzlich nicht von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängig sein dürfen. Für einen großen Teil der Kinder, die sich in schulischer Ausbildung befinden, werden nach dem geltenden Bundeskindergeldgesetz zur Zeit überhaupt noch keine Familienbeihilfen gewährt. Für die übrigen Kinder wird nur das allgemeine Kindergeld gezahlt. Das kann auf die Dauer nicht befriedigen. Der besonderen Belastung der Familien, deren Kinder sich in Ausbildung befinden, muß bei Gewährung der Familienbeihilfen künftig in stärkerem Maße als bisher Rechnung getragen werden. Die neue Ausbildungszulage soll diesem dringenden Bedürfnis Rechnung tragen. Sie hat gegenüber der generellen Aufhebung der Einkommensgrenze für die Zahlung des Zweitkindergeldes nach unserer Meinung den Vorrang.
    Ich darf nochmals betonen: Es bleibt unser erklärtes Ziel, auch das zweite Kind generell in die Gewährung eines echten Kindergeldes einzubeziehen, d. h. die Einkommensgrenze zu beseitigen. Noch muß dieser letzte Schritt aus finanziellen Gründen und mit Rücksicht auf den Ausgleich des Haushalts zunächst zurückgestellt werden. Ich darf deshalb namens der CDU/CSU-Fraktion bitten, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion in ihrer Gesamtheit abzulehnen und der Ausschußvorlage Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 547 unter Ziffer 1. Wer zustimmt, gebe bitte Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe auf Art. 1 Nr. 3. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich rufe auf Nr. 3 a. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD

(Abg. Dr. Schellenberg: Erledigt!)

— Sind damit sämtliche Änderungsanträge auf Umdruck 547 erledigt?

(Abg. Dr. Schellenberg: Ja:)

Wir können dann abstimmen über die Nrn. 3.a, 3 b und 3 c. Wer zustimmt, gebe bitte Handzeichen.
— Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Nr. 4. Hierzu hat das Wort Frau Abgeordnete Brigitte Freyh.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Freyh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter Ziffer 4 — § 14 a — sieht der Antrag der Koalitionsfraktionen die Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes durch einen Unterabschnitt „Ausbildungszulage" vor. Hierzu möchte ich im Auftrage meiner Fraktion Stellung nehmen.
    Lassen Sie mich zunächst vorausschicken, daß der jetzt zur zweiten Lesung vorliegende Antrag nach unserer Auffassung überstürzt und unsorgfältig beraten wurde. Beispielsweise schloß der federführende Ausschuß seine Einzelberatung über den Antrag nach nur dreistündiger Dauer ab. Die rechtliche Prüfung ist nicht hinreichend erfolgt. Von Regierungsseite wurde noch in der abschließenden Beratung im Ausschuß für Arbeit erklärt, daß die im Bundesjustizministerium bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Vorlage im Laufe der Beratungen nur abgeschwächt, nicht aber ausgeräumt worden seien.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es wurde auch nicht ernsthaft nach Lösungen von Einzelfragen gesucht, die während der Beratungen auftauchten; ich nenne z. B. die Problematik der Altersgrenze des 15. Lebensjahres für Volksschüler
    — die bekanntlich noch in der Mehrzahl mit dem



    Frau Freyh (Frankfurt)

    14. Lebensjahr beispielsweise auf berufsbildende Schulen überwechseln —, die Nichtberücksichtigung von Berufspraktikanten, von Vollwaisen, von Pflegekindern, die Auswirkungen der Einbeziehung von Gastarbeiterkindern.
    Es ist sicherlich auch ungewöhnlich, daß dem federführenden Ausschuß zur abschließenden Beratung nur Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vorlagen, nicht aber die eigentlichen Protokolle dieser Ausschüsse.
    Die Eile, mit der dieser Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten wurde, ist sicherlich damit zu erklären, daß man unter allen Umständen den Termin des 1. April für das Inkrafttreten einhalten wollte. Denn dieser Termin wird es ermöglichen, daß die vorgesehenen Ausbildungszulagen, für die ebenfalls der zweimonatliche Auszahlungsrhythmus des Kindergeldes gelten wird, etwa am 1. Juli rückwirkend für vier Monate an die Empfänger ausgezahlt werden. Mir scheint, daß ein weiterer Kommentar dazu überflüssig ist.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Ausbildungszulagen sollen in das Bundeskindergeldgesetz als eine Form des Familienlastenausgleichs eingefügt werden. Nach den bisher hierbei angewandten Grundsätzen heißt das, daß die Leistungen in Pauschalbeträgen bestehen, daß sie ihrer Höhe nach nur dazu bestimmt sind, Familienlasten zu erleichtern, nicht aber sie voll auszugleichen, daß sie ohne Einkommensgrenzen gewährt werden und schließlich daß nicht ein individueller Anspruch auf Ausbildungszulagen begründet wird, sondern daß diese Hilfe ausdrücklich den Familien gilt. Unter diesem Vorzeichen wird bei uns das Kindergeld gezahlt. Es ist sicherlich in Ihrem Sinne dann konsequent, wenn man diese Grundsätze auf die vorgesehene Erweiterung des Familienlastenausgleichs durch Ausbildungszulagen anwendet. Es fragt sich jedoch, ob ein System, das bisher dem Zweck einer Hilfe zum Lebensunterhalt für Familien mit Kindern einigermaßen gerecht wurde, für die neue Aufgabe der Ausbildungszulagen geeignet ist.
    Zunächst handelt es sich bei den Ausbildungszulagen wie beim Kindergeld um eine unvollständige Lösung. Trotz der im vorliegenden Antrag vorgesehenen Erweiterung wird bei der allgemeinen Kindergeldregelung nach dem Willen der Koalitionsparteien ein großer Teil von Kindern aus dem Familienlastenausgleich weiter ausgeklammert bleiben. Sie haben sich gegen eine Vervollständigung der Kindergeldregelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgesprochen. Statt dessen wird aber auch für die Ausbildungszulagen nur eine Teillösung angestrebt.
    Wie sieht diese beabsichtigte Teillösung aus, wenn man sich den Kreis der Berechtigten näher anschaut? Wer wird diese Ausbildungszulagen erhalten, wer nicht? Von den insgesamt 2,7 Millionen jungen Menschen, die sich augenblicklich nach dem
    15. Lebensjahr in einer Ausbildung befinden, werden nur die Familien von 930 000 Kindern tatsächlich einen Anspruch auf Ausbildungszulagen haben. Das ist ungefähr ein Drittel aller in einer Ausbildung befindlichen jungen Menschen.
    Ausgeklammert sind zunächst alle Einzelkinder aus vollständigen Familien; eine Regelung, die sicher Probleme mit sich bringt, wenn man auf die unterschiedlichen Einkommen der Familien generell keine Rücksicht nehmen kann. Ausgeklammert sind ferner faktisch alle Lehrlinge und Anlernlinge. Bei ihnen wird der Anspruch auf den Ausgleich der zusätzlich mit der Ausbildung verbundenen Familienlasten durch Vergütungen und Erziehungsbeihilfen als abgegolten betrachtet. Die unterschiedliche Höhe dieser Vergütungen oder Beihilfen spielt dabei weitgehend keine Rolle, obwohl sie sich erheblich unterscheiden und bei weitem nicht überall in der Höhe gezahlt werden, in der man sie gern zu zitieren pflegt. Die Ausschußberatungen haben ergeben, daß keine Form der Lehrlings- oder Anlernlingsausbildung bekannt ist, in der Vergütungen nicht gezahlt werden oder so gering sind, daß sie die 40 DM Ausbildungszulage unterschreiten. Die Aufführung der Lehrlinge und Anlernlinge im Antragstext wird also weitgehend zur Farce, wenn man diese Gruppe zunächst ausdrücklich einbezieht, um sie dann in einem späteren Satz wieder auszuklammern.