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    Deutscher Bundestag 161. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Korspeter und Becker (Pirmasens) 7917 A Wahl des Abg. Dr. Wilhelmi als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses 7917 A Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes an den Haushaltsausschuß 7917 B Hinweise des Präsidenten auf die Handhabung der Aktuellen Stunde . . . . 7918 A Aktuelle Stunde Pressekonferenz des französischen Staatspräsidenten am 4. 2. 1965 Erler (SPD) 7918 D, 7927 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler . 7919 C, 7927 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 7920 B, 7928 C Dr. Krümmer (FDP) 7921 B Dr. Mommer (SPD) . . . 7921 D, 7929 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 7922 C Dr. Starke (FDP) 7923 B Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 7923 C Sänger (SPD) . . . . . . . . 7924 C Zoglmann (FDP) 7924 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 7925 B Mattick (SPD) 7925 D Majonica (CDU/CSU) 7926 C Fragestunde (Drucksache IV/3034) Frage des Abg. Strohmayr: Textilindustrie in Bayern Dr. Langer, Staatssekretär 7930 B, 7930 C Strohmayr (SPD) 7930 C Frage des Abg. Strohmayr: Erdgassammelleitung im Raum Augsburg–München Dr. Langer, Staatssekretär 7930 C, 7930 D Strohmayr (SPD) 7930 D Frage des Abg. Hammersen: Abbau der Wohnungszwangswirtschaft — Freigabetermin 31. 12. 1965 Dr. Ernst, Staatssekretär 7931 A, 7931 B, 7931 C Hammersen (FDP) 7931 B Jacobi (Köln) (SPD) 7931 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 Frage des Abg. Mischnick: Ausstrahlung des Zweiten Deutschen Fernsehprogramms in die Sowjetzone Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7931 D, 7932 A, 7932 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7932 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 7932 B Frage des Abg. Herold: Altersheime und staatsbürgerliche Erziehungsstätten im Zonenrandgebiet Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7932 C Fragen des Abg. Franke: Informationsschrift über das Zonenrandgebiet auch in Fremdsprachen Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7932 D Fragen des Abg. Dr. Lohmar: Begabungsreserven Höcherl, Bundesminister 7933 B, 7933 C, 7933 D, 7934 A Dr. Lohmar (SPD) . . . 7933 C, 7933 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7933 D Fragen des Abg. Spies:: Vorgehen gegen sittenverderbende Machwerke Höcherl, Bundesminister . 7934 A, 7934 B, 7934 C, 7934 D, 7935 A Spies (CDU/CSU) . . . 7934 B, 7934 C Dürr (FDP) 7934 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . 7934 D Frage des Abg. Fritsch: Zahl der unaufgeklärten Mordfälle Höcherl, Bundesminister . 7935 A, 7935 B Fritsch (SPD) 7935 A Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 7935 B Frage der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Studentenförderung nach dem Honnefer Modell Höcherl, Bundesminister 7935 C, 7935 D, 7936 A Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7935 C Gerlach (SPD) 7935 D Frage des Abg. Rademacher: Nächtliche Abfertigung an der deutschniederländischen Grenze in Emmerich Grund, Staatssekretär 7936 A, 7936 B, 7936 C Ramms (FDP) 7936 B Fragen des Abg. Leicht: Nutzung der den französischen Streitkräften in Landau (Pfalz) überlassenen Liegenschaften und Wohnungen Grund, Staatssekretär . . 7936 C, 7936 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 7936 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Bekämpfung und Ausrottung der Tollwut Schwarz, Bundesminister . . . . 7936 D, 7937 A, 7937 B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 7937 A Dr. Pohlenz (SPD) . . . . . . . 7937 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Einführung humaner Methoden beim Schlachten von Tieren Schwarz, Bundesminister . 7937 C, 7937 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7937 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Rituelles Schlachten Schwarz, Bundesminister . . . . . 7937 D, 7938 A, 7938 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7937 D, 7938 A, 7938 B Frage des Abg. Hermsdorf: Zeitliche Verkürzung des Deichbauprogramms Schwarz, Bundesminister . 7938 B, 7938 C, 7938 D, 7939 A, 7939 B Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 7938 C Wächter (FDP) . . . . . . . . 7938 D Müller (Nordenham) (SPD) 7939 A, 7939 B Frage des Abg. Hermsdorf: Sofortmaßnahmen zur vollen Ausschöpfung der Deichbaukapazitäten Schwarz, Bundesminister . . . . . 7939 B, 7939 C, 7939 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 7939 C Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7939 D Frage des Abg. Hermsdorf: Beteiligungsverhältnis bei den Maßnahmen der Grenzabfertigung in Emmerich Schwarz, Bundesminister . . . . 7940 A Hermsdorf (SPD) 7940 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 III Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Behebung der durch die Februar-Sturmflut 1962 an den Deichen entstandenen Schäden Schwarz, Bundesminister . 7940 A, 7940 B Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 7940 B Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Fehlen der vorgeschriebenen Deichkappenhöhe Schwarz, Bundesminister 7940 C Frage des Abg. Müller (Nordenham) :: Mangelnde Ausnutzung der Baukapazitäten Schwarz, Bundesminister 7940 D Müller (Nordenham) (SPD) . . . 7940 D Frage des Abg. Liehr: Finanzierung des Europäischen Sozialfonds Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7941 A Frage des Abg. Liehr: Jährliche Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7941 A, 7941 B, 7941 C, 7941 D Liehr (SPD) 7941 B, 7941 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 7941 C Frage des Abg. Felder: Altersversorgung für Rechtsanwälte Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7941 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsverordnung zu § 604 RVO Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7942 A, 7942 B, 7942 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7942 A Börner (SPD) 7942 B, 7942 C Frage des Abg. Rademacher: Mehrbelastung des Kraftfahrtbundesamts Flensburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7942 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Höchstbeträge beim Ersatz für im Luftverkehr verlorene oder beschädigte Sachen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7943 A, 7943 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7943 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft (Drucksachen IV/2990, zu IV/2990) Schwarz, Bundesminister 7943 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2649); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3053) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen IV/3028, zu IV/3028) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (SPD) (Drucksache IV/2608); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen IV/3028, zu IV/3028) — Zweite Beratung — und mit Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag betr. Kindergeld (Abg. Dr. Dichgans, Wagner, Brück u. Gen.) (Drucksachen IV/2000, IV/3036) in Verbindung mit dem Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/3053) Gerlach (SPD) . . . . . . . . 7950 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7951 B Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7952 D Diebäcker (CDU/CSU) 7956 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 7958 A Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 7959 C Frau Schanzenbach (SPD) . . . 7960 B Blank, Bundesminister . . . . 7963 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 7963 D Stingl (CDU/CSU) 7966 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache IV/2273) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache IV/3027) — Zweite Beratung — . . 7966 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Folger, Dr. Kreyssig, Marx, Seufferth u. Gen.) (Drucksache IV/2340); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/3017) — Zweite Beratung — . . . . 7966 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abschöpfungserhebungsgesetzes (Abg. Dr. Serres u. Gen.) (Drucksache IV/2991) — Erste Beratung — . . . . 7966 C IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/3000) — Erste Beratung — 7966 C Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Vorschriften der Mitgliedstaaten der EWG zur Aufrechterhaltung von Mindestvorräten an Erdöl und Erdölerzeugnissen (Drucksache IV/2756, IV/3025, zu IV/3025) 7966 D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 (Abg. Frau Beyer [Frankfurt], Frau Strobel, Junghans, Kurlbaum, Lange [Essen], Porzner und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/3011, Umdruck 422) 7967 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2879, IV/3031); in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2935, IV/3030) . . . . 7967 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Reitschule in Hannover an die Stadt Hannover (Drucksachen IV/2864, IV/3015) . . . . . . 7967 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Veräußerung des früheren reichseigenen Gesandtschaftsgrundstücks in Bangkok . . . . . . 7967 C Antrag betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für das Gebiet entlang der Zonengrenze (FDP) (Drucksache IV/2868) ; in Verbindung mit Antrag betr. Förderung des Zonenrandgebietes (Abg. Wehner, Dr. Gradl, Mischnick, Hösl u. Gen.) (Drucksache IV/3016) Dr. Gradl (CDU/CSU) 7967 D Nächste Sitzung 7968 D Anlagen 7969 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7917 161. Sitzung Bonn, den 10. Februar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 10.2. Dr. Atzenroth 10. 2. Dr. Dr. h. c. Baade 12. 2. Bading * 10. 2. Bazille 22. 2. Berlin 19.2. Fürst von Bismarck 13.2. Blachstein 27.2. Eisenmann 12.2. Etzel 12.2. Dr. Franz 19.2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 12. 2. Haase (Kassel) 12. 2. Hahn (Bielefeld) * 10. 2. Heiland 11.2. Hellenbrock 14. 2. Frau Dr. Heuser 12. 2. Kriedemann * 11.2. Kulawig 31. 3. Dr. Löbe 12.2. Dr. Löhr * 10.2. Lücker (München) * 10.2. Dr. Miessner 12.2. Rademacher 12.2. Richarts * 10. 2. Dr. Rinderspacher 14. 2. Scheuren 19.2. Schlick - 12.2. Spitzmüller 10. 2. Unertl 12. 2. Werner 12. 2. Zühlke 13. 2. b) Urlaubsanträge Brünen 19. 2. Frau Dr. Probst 26. 2. Steinhoff 28.2. Wehner 28. 2. Weinkamm 27. 2. Anlage 2 Umdruck 547 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen IV/2608, IV/2649, IV/3028). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Im Artikel 1 wird eine Nummer 2 b mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,2 b. § 3 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „ (5) Erfüllt eine Person die Anspruchsvoraussetzungen nur deshalb nicht, weil sie * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlamentes Anlagen zum Stenographischen Bericht ausschließlich oder überwiegend außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erwerbstätig ist (§ 6), so wird für das Kind auch keiner anderen Person Kindergeld gewährt, die ihr bei Anwendung der Absätze 2 bis 4 nachstehen würde." 2. Im Artikel 1 erhält Nummer 3 a folgende Fassung: „3 a. §§ 4 und 5 werden aufgehoben." 3. Im Artikel 1 wird eine Nummer 4 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: „4 a. § 18 wird aufgehoben." 4. Im Artikel 1 wird eine Nummer 4 b mit folgendem Wortlaut eingefügt: ,4 b. § 19 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Behörden und Träger der Sozialversicherung haben den Arbeitsämtern Amtshilfe zu leisten." ' 5. Artikel 3 erhält folgende Fassung: „Artikel 3 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 1 Nr. 2 b, 3 a und 4 a am 1. April 1965 in Kraft; Artikel 1 Nr. 2 b, 3 a und 4 a tritt am 1. Januar 1965 in Kraft." Bonn, den 9. Februar 1965 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 548 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksachen IV/2608, IV/2649, IV/3028). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich mit den Ländern Verhandlungen über ein Verwaltungsabkommen aufzunehmen, das die Ausbildungsförderung aus öffentlichen Mitteln für alle jungen Menschen einheitlich regelt. Das Verwaltungsabkommen soll die Voraussetzungen für gezielte und ausreichende Förderungsmaßnahmen für alle Formen der Ausbildung schaffen und die Finanzierung durch Bund und Länder sicherstellen. Bonn, den 9. Februar 1965 Erler und Fraktion 7970 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 • Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wilhelm für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (Drucksache IV/3000). Die Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung an Bundesbeamte, Richter, Berufssoldaten und Versorgungsempfänger, Drucksache IV/3000, durch die Koalitionsfraktionen und nicht — wie hätte erwartet werden müssen — durch die Bundesregierung, ist, bei richtiger Würdigung der Umstände, ein außergewöhnliches, sehr seltsames und bedenkliches Verfahren. Bereits Anfang Dezember 1964 lag dem Ausschuß für Inneres und dem Haushaltsausschuß ein Entwurf der Bundesregierung zur Stellungnahme bezüglich der für 1964 zu leistenden Weihnachtszuwendungen vor, der mit dem Text der vorliegenden Drucksache 3000 identisch war. Es zwingt sich daher die Frage auf, warum die Bundesregierung den von ihr erarbeiteten Gesetzentwurf den Fraktionen der Koalition zur Einbringung in diesem Hohen Hause zur Verfügung gestellt und ihn nicht selbst eingebracht hat. Es liegt die Annahme nahe, daß mittels dieses Verfahrens der Bundesrat, der bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung innerhalb einer Frist von 3 Wochen im ersten Durchgang Stellung nehmen kann, zunächst umgangen werden soll. Und gerade dies ist bedenklich. Die Stellungnahme des Bundesrates könnte für die weiteren Ausschußberatungen sehr nützlich sein. Die Bundesregierung hätte im Dezember 1964 diesen Gesetzentwurf selbst einbringen können und hätte sich damit diese Kritik am Verfahren erspart. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß es jahrelangen Initiativen der Fraktion der SPD — unterstützt durch eine vernünftige Haltung der Länder — gelungen ist, die Bundesregierung und die Mehrheit des Hohen Hauses von der Notwendigkeit der Gewährung von Weihnachtszuwendungen an Bundesbeamte und Versorgungsempfänger und von der Vereinbarkeit solcher Leistungen mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu überzeugen. Auf dieser Grundlage Ist es nun auch möglich, diese Zuwendungen schrittweise weiter auszubauen. Nach dem Gesetzentwurf soll das Weihnachtsgeld auch künftig als eine Sonderzuwendung neben der Besoldung behandelt werden. Die Fraktion der SPD tritt demgegenüber für dessen Verankerung im Bundesbesoldungsgesetz ein. Durch eine solche klare Bestimmung der Rechtsnatur der Zuwendung würden u. a. a) die Pensionsempfänger der Zusatzversorgungseinrichtungen des Bundes, der Bundesbahn und Bundespost, b) die Empfänger von Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz, deren Bezüge nach der Beamtenbesoldung bemessen werden, in den Genuß dieser Zuwendung kommen. Die Fraktion der SPD begrüßt es, daß in Erfüllung ihrer Wünsche a) die Konkurrenzklausel endlich entfällt, b) die Zwölftelung der Zuwendung vorgesehen ist. Hinsichtlich der in § 13 vorgesehenen Übergangsregelung wird angestrebt werden müssen, daß Empfänger von Zuwendungen nach neuem Recht nicht weniger als nach bisherigem Recht erhalten dürfen. Die Fraktion der SPD wird bemüht sein, bei den. Ausschußberatungen diese Fragen einer guten Lösung zuzuführen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 27. Januar 1965 auf die Zusatzfrage zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Jahn *) : In der heutigen Fragestunde habe ich Ihnen zugesagt, im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt dahin zu wirken, daß über unsere Schutzmächte die Oststaaten aufgefordert werden, uns Aktenmaterial betreffend NS-Verbrecher zur Verfügung zu stellen. Nach der Fragestunde habe ich Herrn Staatssekretär Carstens darauf angesprochen, und er hat mir erklärt, daß dies bereits geschehen sei, und zwar gegenüber Jugoslawien und Albanien durch die französische Schutzmacht. Gegenüber den anderen Oststaaten sei Entsprechendes durch unsere Handelsmissionen erfolgt, gegenüber der Tschechoslowakei durch die derzeitige Handelsdelegation. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 22. Januar 1965 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Memmel zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Stingl **) : Nach Artikel 84 Abs. 3 des Grundgesetzes übt die Bundesregierung die Aufsicht darüber aus, daß die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Recht gemäß ausführen. Der Begriff „Ausführung der Bundesgesetze" ist dabei in derselben Bedeutung verwendet, wie in Artikel 83 GG. Daher ist die Bundesaufsicht nur für den verwaltungsmäßigen Vollzug der Bundesgesetze zulässig. Sie umfaßt dagegen nicht die Anwendung der Bundesgesetze durch die Rechtsprechung der Länder. Für diesen Bereich trifft der IX. Abschnitt des Grundgesetzes eine eigenständige Regelung. Der Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter schließt jedenfalls hinsichtlich der Ausübung der rechtsprechenden Gewalt alle Formen der Bundesaufsicht von vornherein aus. Ob und unter welchen Voraussetzungen der übrige Bereich der Rechtspflege einer bundesaufsichtlichen Ein- *) Siehe 159. Sitzung Seite 7822D **) Siehe 152. Sitzung Seite 7512 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7971 wirkung zugänglich ist, kann hier dahinstehen. Im konkreten Falle erfolgte die Durchsuchung auf Grund eines richterlichen Durchsuchungsbefehls. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, der die richterliche Anordnung ausgelöst hat, hat neben dieser Anordnung keine selbständige Bedeutung mehr. Er kann schon aus diesem Grunde nicht Anlaß für eine Rüge im Wege der Bundesaufsicht sein. Im übrigen ist auch die Staatsanwaltschaft ein Organ der Rechtspflege. Für ihre Maßnahmen, soweit sie nur vorbereitender oder vorläufiger Art sind und richterlicher Bestätigung bedürfen oder richterlicher Kontrolle unterliegen, gilt ebenso wie für die Tätigkeit der Gerichte der VIII. Abschnitt des Grundgesetzes nicht. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit grundsätzlich nicht der Aufsicht der Bundesregierung. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/2992, Frage XI/2) : Bis zu welchem Termin ist mit dem Wiederaufbau der zwischenzeitlich in der Planung neuentwickelten Eisenbahnbrücke zwischen Obrigheim und Neckarelz (Baden) zu rechnen, die eine grundlegende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Eisenbahnstrecke Obrigheim—Meckesheim und damit für die Infrastruktur dieses Raumes, insbesondere auch im Hinblick auf den demnächst beginnenden Bau des Kernkraftwerkes Obrigheim ist? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn hat sich an ihrer Einstellung, die Eisenbahnbrücke über den Neckar zwischen Obrigheim und Neckarelz nicht wieder aufzubauen, nichts geändert. Da sie sich auch durch die Aufnahme des durchgehenden Betriebes zwischen Meckesheim und Neckarelz keine Belebung des Verkehrsaufkommens errechnet, wird sie von rein verkehrswirtschaftlichen Überlegungen geleitet, wenn sie für dieses Projekt keine Mittel vorsieht. Im übrigen wird das künftige Kernkraftwerk Obrigheim durch einen Gleisanschluß bedient werden können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache IV/2992, Fragen XI/3 und XI/4) : Wieviel Unfälle haben sich seit dem 1. Januar 1961 auf den Bundesautobahnen ereignet, die ihre Ursache darin hatten, daß Angehörige der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte mit ihrem Fahrzeug verbotswidrig wendeten? Ist die Bundesregierung bereit, geeignete Maßnahmen mit dem Ziele zu ergreifen, daß gegen die in letzter Zeit häufiger festzustellende Unsitte von Angehörigen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte, mit ihrem Fahrzeug auf der Autobahn zu wenden, wodurch oft schwere Unfälle verschuldet wurden, mit Nachdruck vorgegangen wird? Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen und dem Herrn Bundesminister der Justiz wird zu den Fragen wie folgt Stellung genommen: Wie viele Unfälle sich seit dem 1. 1. 1961 auf den Bundesautobahnen ereigneten, die ihre Ursache darin hatten, daß Angehörige der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte mit ihren Fahrzeugen verbotswidrig wendeten, wird in der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik (des Statistischen Bundesamtes) nicht erfaßt. Es wurden folgende Maßnahmen durchgeführt, um Unfälle durch Wenden auf den Bundesautobahnen zu verhindern. 1. Seit 1960 wurden Merkblätter für ausländische Kraftfahrer „So fährt man in Deutschland" ausgegeben, die in einer Gesamtauflage von 5 Millionen Exemplaren in englischer, französischer, holländischer, dänischer, schwedischer, italienischer und deutscher Sprache abgefaßt wurden; diese Merkblätter wurden auch an die Stationierungsstreitkräfte verteilt. In diesen Merkblättern werden die Kraftfahrer belehrt: „Wenden und somit Überqueren des Mittelstreifens ist streng untersagt, selbst wenn er gepflastert oder betoniert ist." 2. Außerdem ist durch die Aufstellung der Leitplanken auf dem Mittelstreifen das Wenden verhindert worden. Auch auf den gepflasterten Überfahrten sind im letzten Jahr Leitplanken angebracht worden, die in Notfällen geöffnet werden können (durch die Polizei und die Straßenbauverwaltungen). 3. Wie vom Hauptquartier der amerikanischen Armee in Heidelberg mitgeteilt worden ist, sind die Angehörigen der Truppe nach Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. 11. 1964 über die verschärften Strafandrohungen dieses Gesetzes belehrt worden; in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich des Wendens auf der Bundesautobahn und der übrigen in § 315 c Abs. 2 des Strafgesetzbuches angeführten Tatbestände. 4. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß seit dem Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts und der Zusatzvereinbarung seit dem 1. 7. 1963 die Strafverfolgungsbehörden der Länder die Möglichkeit haben, derartige Verstöße vor deutschen Gerichten zur Aburteilung zu bringen. Über die Rechtslage im einzelnen hat Ihnen bereits der Herr Bundesminister der Justiz in der Fragestunde vom 26.6. 1964 Auskunft gegeben. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Welslau (Drucksache IV/2992, Frage XI15) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen bei Verkehrsunfällen im Jahre 1963 auf dem Wege zur und von der Arbeitsstätte verletzt wurden? 7972 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 Wegeunfälle, d. h. Unfälle auf dem Wege von und zur Arbeitsstätte, werden von der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes nicht gesondert ausgewiesen. Nach Angaben des Hauptverbandes der gewerblichen Berufgenossenschaften e. V. nahmen die Unfälle mit tödlichem Ausgang auf dem Wege von und zur Arbeitsstätte von 1669 im Jahre 1961 auf 1369 im Jahre 1963 ab. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache IV/2992, Fragen XI/6 und XI/7) : Trifft es zu, daß die Bauarbeiten am Empfangsgebäude des neuen Hanauer Hauptbahnhofes im Jahre 1965 nicht fortgesetzt werden, obwohl die Deutsche Bundesbahn sich am Y0. Dezember 1959 in einem Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Hanau verpflichtet hat, das durch Kriegseinwirkung stark beschädigte und den Bedürfnissen' nicht mehr genügende Hauptbahnhofsgebäude durch einen Neubau zu ersetzen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Hanau erhebliche finanzielle Vorleistungen im Zusammenhang mit den Bauarbeiten am Hauptbahnhof Hanau erbracht und unpopuläre Maßnahmen getroffen hat, die der Bevölkerung gegenüber nur verantwortet werden konnten mit dem Hinweis, daß Hanau 20 Jahre nach Ende des Krieges endlich ein ordentliches, zweckmäßiges und den Bedürfnissen einer Industriestadt von 50 000 Einwohnern gerechtwerdendes Hauptbahnhofsgebäude bekäme? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, sieht sie sich zu ihrem Bedauern im Augenblick nicht in der Lage, für das Empfangsgebäude Hanau in diesem Jahr Mittel bereitzustellen und die Arbeiten fortzusetzen. Die Deutsche Bundesbahn ist trotz des Entgegenkommens der Stadt Hanau zu dieser Maßnahme gezwungen, weil durch die schwierige wirtschaftliche Gesamtlage eine erhebliche Kürzung der Investitionen erforderlich wurde. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2992, Frage XI/8) : Hält die Bundesregierung den Vorschlag des bayerischen Wirtschaftsministers Dr. Schedl für praktikabel, einen großen Teil der von der Deutschen Bundesbahn betriebenen „sehr kostspieligen Entwicklungs- und Forschungsaufgaben" der privaten Wirtschaft zu überlassen? Ihre Entwicklungs- und Forschungsaufträge überträgt die Deutsche Bundesbahn schon heute nach Möglichkeit der Industrie, den Technischen Hochschulen oder privaten wissenschaftlichen Instituten. Sie folgt in dieser Hinsicht weitgehend den Vorschlägen des Herrn Minister Dr. Schedl und wird dies künftig in noch verstärktem Maße fortsetzen. Soweit allerdings Untersuchungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb stehen, kann die Bundesbahn diese nur im eigenen Betrieb und aus Gründen der Sicherheit nur unter eigener Verantwortung durchführen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2992, Frage XI/9) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die kleinen ländlichen Güterannahmestellen der Deutschen Bundesbahn freien Agenten zu übertragen, um so die Schließung der jetzt nicht rentierlichen Stellen zu verhindern oder wenigstens stark einzuschränken? Bei den deutschen Eisenbahnen ist es seit langem üblich, kleinere Verkehrsdienststellen an Agenten zu übertragen. Die Deutsche Bundesbahn hat bisher Güterabfertigungen immer nur dann geschlossen, wenn feststand, daß diese Abfertigungen auch bei Übertragung an Agenten nicht hätten wirtschaftlich betrieben werden können. in den letzten Jahren sind eine Anzahl Agenturen neu feingerichtet worden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/2992, Frage XI/10) : Hält es die Bundesregierung für praktikabel, die in Frage XI/9 vorgeschlagenen Güteragenturen z. B. dem Landhandel zu übertragen? Neben Rentner, Hausfrauen usw. sind an manchen Orten auch Inhaber und Angestellte örtlicher Betriebe, z. B. Versandleiter bei den ländlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften oder andere im Landhandel tätige Personen, mit der Führung von Agenturen der Bundesbahn betraut worden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache IV/2992, Frage XI/11): Ist die Bundesregierung im Hinblick auf die Tariferhöhungen bei den kommunalen Verkehrsbetrieben bereit, der Empfehlung der Sachverständigenkommission über Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksache IV/ 2661) zu folgen und den Nahverkehrsbetrieben eine Ausgleichszahlung zuzubilligen, wie sie im § 28 a des Bundesbahngesetzes vorgesehen ist? Die Bundesregierung bereitet z. Z eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission für eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden vor, wie sie idem Hohen Hause bei Vorlage des Berichts (Bundestagsdrucksache IV/2661) in Aus- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7973 sieht gestellt worden ist. Namentlich die Empfehlungen der Kommission, die eine Hilfe für die kommunalen Verkehrsbetriebe vorsehen, werfen sehr schwierige verfassungsrechtliche Probleme auf, die ohne eine eingehende Prüfung nicht gelöst werden können. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 4. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stecker (Drucksache IV/2992, Frage XII/1): Wann wird die Deutsche Bundespost in der Lage sein, die Fernsehsender im Raum Osnabrück-Emsland so auszustatten, daß diese das 3. Fernsehprogramm des Norddeutschen Rundfunks ausstrahlen können? Beim Aufbau der Fernsehnetze der Deutschen Bundespost zur Ausstrahlung ides 2. und 3. Fernsehprogramms genießt das 2. Fernsehprogramm unbedingten Vorrang, damit möglichst bald eine annähernd vollständige Versorgung der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird. Der Aufbau der Fernsehsender für ein 3. Programm hängt von den technischen Möglichkeiten der Deutschen Bundespost auch auf dem Bausektor und von der Liefermöglichkeit und der Montagekapazität der Industrie ab. Ein Inbetriebnahmetermin der Fernsehsender im Raum Osnabrück-Emsland (Fernsehsender Liegen, Aurich und Osnabrück) für das 3. Fernsehprogramm kann noch nicht angegeben werden. Selbstverständlich wird alles nur Mögliche getan, um die notwendigen Arbeiten voranzutreiben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 4. Februar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache IV/2992, Frage XII/3) : Wann ist endgültig mit der Fernsehversorgung (2. und 3. Programm) der nördlichen Oberpfalz zu rechnen? Die nördliche Oberpfalz gehört zum Versorgungsbereich des Fernsehsenders Amberg auf dem Rotbühl. Unter der Voraussetzung, daß bei den Aufbauarbeiten der Fernsehsendeanlage Amberg keine Schwierigkeiten mehr auftreten, kann mit der Inbetriebnahme der Anlage zur Ausstrahlung des 2. Fernsehprogramms bis April 1965 gerechnet werden. Beim Aufbau der Fernsehnetze der Deutschen Bundespost zur Ausstrahlung des 2. und 3. Fernsehprogramms genießt das 2. Programm unbedingten Vorrang, damit möglichst bald eine annähernd vollständige Versorgung der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird. Der Aufbau der Fernsehsender für ein 3. Programm hängt von den technischen Möglichkeiten der Deutschen Bundespost und der Montagekapazität der Industrie ab. Ein Inbetriebnahmetermin des Fernsehsenders Amberg für das 3. Programm kann noch nicht angegeben werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 4. Februar 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Kleinert (Drucksache IV/2992, Fragen XII/4 und XII/5) : Hält der Bundespostminister es für zweckmäßig, daß die Vorwahlnummern für den Selbstwählferndienst auch im Amtlichen Telefonverzeichnis unmittelbar und nicht nur in einem Sonderheft aufgenommen werden? Wird der Bundespostminister dem Postverwaltungsrat vorschlagen, am 24. und 31. Dezember schon ab 14 Uhr die ermäßigte Telefongebühr zuzulassen, auch wenn diese Tage nicht auf einen Samstag fallen? Zu Frage XII/4: Für die Beurteilung der Frage ist der Ausbaustand des Selbstwählferndienstes und die Tatsache von Bedeutung, daß zahlreiche, insbesondere größere Orte, keine einheitliche Ortsnetzkennzahl haben. Was den Ausbaustand des Selbstwählferndienstes anbelangt, so ist dieser inzwischen derart fortgeschritten, daß heute von einem Ortsnetz, sofern es überhaupt am abgehenden Selbstwählferndienst teilnimmt, im großen und ganzen dais gesamte Bundesgebiet — ausgenommen etwa 200 Ortsnetze — in Selbstwahl erreicht werden kann. Es bestehen somit die früheren Bedenken gegen die Aufnahme der Ortsnetzkennzahl in die amtlichen Fernsprechbücher wegen des verschieden fortgeschrittenen Ausbaustandes des Selbstwählferndienstes nicht mehr. Es ist von mir bereits am 12. August 1964 grundsätzlich entschieden worden, bei allen Orten, die nur unter bundeseinheitlicher Ortsnetzkennzahl im Selbstwählferndienst erreichbar sind, die Ortsnetzkennzahl im amtlichen Fernsprechbuch anzugeben. Einzelheiten der Druckanordnung werden zur Zeit geklärt und voraussichtlich werden bereits die Herbstausgaben der amtlichen Fernsprechbücher entsprechend ergänzt sein. Hinsichtlich der Ortsnetze mit unterschiedlichen Ortsnetzkennzahlen gilt diese Anordnung leider nicht. Aus wirtschaftlichen Gründen wird bei diesen Ortsnetzen nämlich der Massenverkehr und z. T. auch der Nahverkehr nicht über das Netz der Landesfernwahl, sondern über besondere Bezirksnetze, deren zumeist kurze Kennzahlen mit der Ziffer 9 beginnen, abgewickelt. Aus Platzgründen ist es aber nicht möglich, im amtlichen Fernsprechbuch neben den Ortznetzkennzahlen anzugeben, für welche Ursprungsorte sie gelten. Bei Ortsnetzen mit unterschiedlichen Ortsnetzkennzahlen muß die Ortsnetz- 7974 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 kennzahl daher nach wie vor den örtlich unterschiedlichen Kennzahlverzeichnissen entnommen werden. Zur Frage XII/5: Die angeschnittene Frage war bereits Gegenstand einer mündlichen Frage des Abgeordneten Cramer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 24. 1. 1964. Meine Antwort ist im Sitzungsprotokoll der 109. Sitzung vom 24. 1. 1964 auf Seite 5022 abgedruckt. Wenn auch in der Zwischenzeit einige Gebührenänderungen — ich darf sie als allgemein bekannt voraussetzen — eingetreten sind, so hat sich dies doch auf den Nachmittagsverkehr am 24. und 31. Dezember nicht so entscheidend ausgewirkt, daß die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung gegeben wären. Der Verkehrsumfang an den betreffenden Nachmittagen war auch im letzten Jahr nicht so gering, daß es eines besonderen tariflichen Anreizes der Fernsprechteilnehmer — wie sonst an den Werktagsabenden, den Sonn- und Feiertagen und auch samstags — bedürfte, um das Fernsprechnetz und die Vermittlungseinrichtungen besser auszunutzen. Der Fernsprechverkehr steigt in den Nachmittagsstunden der beiden fraglichen Tage sogar erheblich en; am 24. Dezember sogar fast bis zur Werktagvormittagsstärke. Es wäre daher den Fernsprechteilnehmern nicht gedient, wenn das Selbstwählfernnetz an den Nachmittagen des Heiligen Abend und des Silvestertages infolge einer Gebührenermäßigung zusätzlich belastet und damit die reibungslose Gesprächsabwicklung in Frage gestellt würde. Vergleiche mit Regelungen bei ausländischen Verwaltungen sind mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse nicht möglich. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 29. Januar 1965 auf die 'Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/2992, Fragen XIII/1 und XIII/2) : Wie verhalten sich seit 1950 die durchschnittlichen Ausgaben der 4köpfigen Personengruppe für alkoholische Getränke und für Tabak einerseits und für Aufwendungen an Miete bzw. Wohnlasten andererseits? Wie verhalten sich seit 1950 die Mittel, die zur Aufklärung gegen Alkohol- und Tabakmißbrauch aufgewandt werden, zu den Einnahmen an Verbrauchsteuern aus Alkohol- und Tabakverbrauch? Zu Frage XIII/1: Die Ausgaben der vierköpfigen Arbeitnehmerfamilie betrugen im Jahre 1950 für Alkohol und Tabak im Durchschnitt monatlich 54,90 DM, für Miete 28,54 DM, im Jahre 1957 für Alkohol und Tabak 100,80 DM, für Miete 48,22 DM, im Jahre 1963 für Alkohol und Tabak 147,24 DM, für Miete 76,23 DM. Hieraus ergibt sich, daß seit 1950 für Alkohol und Tabak gleichmäßig etwa doppelt so viel ausgegeben worden ist als für die Miete. Zu Frage XIII/2: Die Fürsorge für Süchtige und damit auch die Aufklärung gegen Alkohol- und Tabakmißbrauch gehört in erster Linie zu den Pflichtaufgaben der Gesundheitsämter. Wie hoch der hierauf entfallende Anteil der Mittel ist, die von den Gesundheitsämtern insgesamt aufgewendet wurden, läßt sich nicht feststellen. Die Mittel, die vom Bund und von den Ländern zur Unterstützung der auf dem Gebiete der Suchtbekämpfung tätigen Organisationen und für gezielte Aktionen aufgewendet worden sind, betrugen im Jahre 1950 rd. 200 000,— DM, im Jahre 1957 rd. 500 000,— DM und im Jahre 1963 rd. 1 200 000,—DM. Die Einnahmen an Tabaksteuer, an Schaumweinsteuer und aus dem Branntweinmonopol betrugen: im Jahre 1950: Tabaksteuer 2 159 800 000,— DM Schaumweinsteuer 19 900 000,— DM Branntweinmonopol 496 300 000,— DM zusammen: 2 676 000 000,— DM im Jahre 1957: Tabaksteuer 2 932 800 000,— DM Schaumweinsteuer 40 500 000,— DM Branntweinmonopol 777 800 000,— DM zusammen: 3 751 100 000 DM im Jahre 1963: Tabaksteuer 4 3,11 100 000,— DM Schaumweinsteuer 97 700 000,— DM Branntweinmonopol 1 335 200 000,— DM zusammen: 5 744 000 000,— DM. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 29. - Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2992, Frage XIII/3) : Wann gedenkt die Bundesregierung das neue Weingesetz dem Deutschen Bundestag vorzulegen? Nach eingehenden Vorberatungen mit einem bei meinem Hause gebildeten Weinbeirat, der aus Vertretern der Wissenschaft, der beteiligten Weinwirtschaft, der Verbraucherschaft und der zuständigen Weinüberwachung ausgewählt wurde, ist in meinem Hause ein Entwurf für ein neues Weingesetz erstellt worden, der soweit gediehen ist, daß er vor einiger Zeit dem Bundesjustizministerium zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit zugeleitet werden konnte. Obwohl außerdem noch einige Fachfragen mit den beteiligten Bundesressorts abzustimmen sind, ist mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, daß der Regierungsentwurf so rechtzeitig dem Bundesrat zugeleitet wird, daß er noch im April von diesem Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 7975 im ersten Durchgang verabschiedet werden kann. Wann er nach dem ersten Durchgang im Bundesrat dem Bundestag zugeleitet wird, hängt wesentlich davon ab, wie viele Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge der Bundesrat machen wird. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 28. Januar 1965 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2992, Frage XIII/4): Gedenkt die Bundesregierung, in der Verordnung über die medizinische Anwendung von Röntgenstrahlen ein neues Vet.. fahren gebührend zu berücksichtigen, das eine erhebliche Verminderung der Strahlungsmenge (angeblich bis auf 1/10000 der normalen Dosis) für Röntgendurchleuchtungen ermöglicht? Die Bundesregierung ist bemüht, alle Möglichkeiten einer Verminderung der Strahlenbelastung, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik praktisch realisierbar ist, in der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen bei der Anwendung auf Mensch und Tier zu berücksichtigen. Ferner wird sichergestellt, daß die Entwicklung neuer Verfahren auf diesem Gebiet durch gesetzliche Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird. Das in der Frage angesprochene neue Verfahren befindet sich wie ähnliche Verfahren noch im Stadium der Entwicklung. Diese Entwicklung wird von mir sorgfältig verfolgt und im Rahmen der Möglichkeiten gefördert. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt vom 29. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache IV/2995, Fragen III/1 und III/2): Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß eine befriedigende Existenzsicherung für die deutschen Winzer nur durch ein modernes und klares Weingesetz zu erreichen ist? Welches sind die Gründe dafür, daß trotz mehrfacher Ankündigung der Entwurf eines neuen Weingesetzes noch nicht dem Bundestag vorgelegt wurde? Zu Frage III/1: Ich teile Ihre Meinung in vollem Umfang. Ich bin außerdem der Auffassung, daß es auch zum Schutze der Verbraucher eines modernen klaren Weingesetzes bedarf. Aus meiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2992 — Frage Nr. XIII/3 —) ergibt sich, daß mit dem bei meinem Hause gebildeten Weinbeirat umfangreiche Beratungen stattgefunden haben, um die Grundlagen für ein solches Weingesetz zu erarbeiten. Wie Ihnen bekannt sein wird, war es sehr zeitraubend, die Interessen des Weinbaus und des Weinhandels aufeinander abzustimmen und auch die berechtigten Wünsche der Verbraucher gebührend zu berücksichtigen. Nicht zuletzt nimmt die rechtliche Prüfung des Entwurfas beträchtliche Zeit in Anspruch. Zu Frage III/2: Ich habe die Gründe für die Verzögerung schon zum Teil genannt. Obwohl der im Frühjahr 1964 veröffentlichte Referentenentwurf auf der Grundlage der Beratungen im Weinbeirat erstellt worden ist, sind in der Folgezeit von den maßgeblichen Verbänden, vielen Wirtschaftszweigen und einzelnen Firmen zahllose Änderungswünsche vorgebracht worden. Insbesondere sind seitens verschiedener Wirtschaftszweige und einzelner Firmen Neuregelungen des Entwurfs mit der Behauptung angegriffen worden, sie seien verfassungswidrig, weil sie das Recht der freien Berufsausübung einschränkten oder den Besitzstand beeinträchtigten. Die Prüfung der Einwendungen hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen und mehrfach zu einer Neufassung des Entwurfs geführt. Auch das Ergebnis der Beratungen in Brüssel bedurfte wiederholt einer Berücksichtigung durch Änderung des Entwurfs. Nach Zuleitung des Entwurfs meines Hauses an die mitbeteiligten Bundesressorts zur abschließenden Stellungnahme und an das Bundesjustizministerium zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit ergab sich die Notwendigkeit, noch einige unterschiedliche Auffassungen zu bereinigen. Ich hoffe, daß diese Besprechungen bald abgeschlossen sein werden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 1. Februar 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Welter (Aachen) (Drucksache IV/2995, Fragen IV/1, IV/2 und IV/3): Aus welchem Grunde hat das Bundesverkehrsministerium es abgelehnt, den Helfern und Helferinnen des freiwilligen sozialen Jahres den ermäßigten Familienfahrpreis zu bewilligen, obwohl das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom 17. August 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 640) das freiwillige soziale Jahr der Berufsausbildung gleichstellt? Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, daß Kinder der Mehrkinderfamilien einen Rechtsanspruch auf den ermäßigten Fahrschein haben, wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden? Hat der Bundesverkehrsminister sich klargemacht, daß, wenn es sich um ein drittes Kind im freiwilligen sozialen Jahr handelt, dem der ermäßigte Familienfahrpreis nicht bewilligt wird, dieses nicht nur selbst der Fahrpreisermäßigung verlustig geht, sondern auch seine beiden jüngeren Geschwister und damit die Familie dreifach bestraft wird? Auch der Bundesminister für Verkehr betrachtet es als wünschenswert, daß die Helfer und Helferinnen im freiwilligen sozialen Jahr im Sinne Ihrer Fragen tariflich begünstigt werden. Allerdings mußte — wie stets, wenn eine erweiterte Anwendung der bestehenden Sozialtarife der Bundesbahn angeregt wird — zunächst die Rechtslage geprüft werden. Neue bisher nicht vorgesehene Belastungen tariflicher Art könnten der Bundesbahn nur auferlegt 7976 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Februar 1965 werden, wenn ihre Schadloshaltung wegen der zusätzlichen Fahrgeldausfälle sichergestellt ist. Im vorliegenden Falle läßt sich allerdings die Ansicht vertreten, daß schon nach ,dem jetzigen Text der Tarifstelle „Für kinderreiche Familien" Helfer und Helferinnen im freiwilligen sozialen Jahr ein Anrecht auf die tarifliche Gleichstellung mit den Kindern im Alter von 4-10 Jahren haben, d. h. eine Ermäßigung von 50% auf Fahrausweise zum normalen Fahrpreis, auf Rückfahrkarten und auf Sonntagsrückfahrkarten sowie Schnellzug- und F-Zugzuschläge in Anspruch nehmen können. Ich werde in diesem Sinne mit den beteiligten Stellen, insbesondere dem Herrn Bundesminister für Familie und Jugend und mit der Deutschen Bundesbahn verhandeln. Über das Ergebnis wird Sie Herr Minister Dr.-Ing. Seebohm in Kürze unterrichten. Ich darf hinzufügen, daß Herr Minister Dr.-Ing. Seebohm über Werdegang ,und Inhalt der Tarifstelle „Für kinderreiche Familien" im einzelnen unterrichtet ist, zumal er selbst seinerzeit die Deutsche Bundesbahn angewiesen hat, diese Ermäßigung einzuführen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 30. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (Drucksache IV/2992, Fragen IV/4, IV/5 und IV/6) : Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn die Strecke Bebra—Obersuhl im hessischen Zonenrandgebiet stilllegen will? Wie verträgt sich die Ankündigung der Stilllegung der Bundesbahnstrecke Bebra—Obersuhl mit den Erklärungen der Bundesregierung, die dahin gehen, daß Stillegungen im Gebiet an der Demarkationslinie unterbleiben sollen? Hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Deutschen Bundesbahn Maßnahmen vorbereitet für den Fall, daß die Sowjetzonale Reichsbahn das Wenden von Bundesbahnzügen auf ihrem Bahnhof Gerstungen stört oder untersagt? Bei der Strecke Bebra—Obersuhl und ihrer Weiterführung nach Gerstungen — Eisenach — Leipzig handelt es sich um eine der wichtigsten Verbindungen für die Abwicklung des Interzonenverkehrs. Darüber hinaus ist sie im Reiseverkehr von internationaler Bedeutung. Bei dieser Sachlage wären Überlegungen von seiten der Deutschen Bundesbahn, die auf eine Stillegung der Strecke abzielen, völlig abwegig. Ganz im Gegenteil wurde gerade in letzter Zeit zur Verbesserung des Interzonenverkehrs die Zugzahl auf dieser Strecke erhöht. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn werden von ihr zur Zeit für den Fall einer durch Umbauarbeiten verursachten Sperrung des Bahnhofs Gerstungen für die dort wendenden Personenzüge die zu ergreifenden Maßnahmen untersucht und geprüft. Eine Verschlechterung der Verkehrsbedienung für die betroffene Bevölkerung wird auf keinen Fall eintreten. Ich bin gerne bereit, Sie über das Ergebnis dieser Überlegungen zu gegebener Zeit zu unterrichten.
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    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum 10. Male kann heute der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Namen der Bundesregierung diesem Hohen Hause den Bericht über die Lage der Landwirtschaft und die Zusammenstellung über die Maßnahmen zugunsten der Landwirtschaft entsprechend dem Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 vorlegen. Es war damals das erste Mal in der Geschichte der deutschen Agrarpolitik, daß sich die parlamentarische Vertretung des deutschen Volkes einmütig zu einem gesetzlich verankerten, langfristigen Agrarprogramm bekannte.
    Auch heute, nach zehn Jahren, ist der mit 'dem Landwirtschaftsgesetz gegebene Auftrag, der deutschen Landwirtschaft zu helfen, als gleichberechtigter Partner in der Volkswirtschaft ihre vielschichtige Aufgabe erfüllen zu können, immer wieder Gegenstand eifriger Diskussionen nicht nur im parlamentarischen Raum, sondern auch in der übrigen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Öffentlichkeit.
    Das Landwirtschaftsgesetz darf wie wenige Gesetze für sich in Anspruch nehmen, mit zunehmendem Alter sich eines wachsenden Interesses aller Bevölkerungskreise zu erfreuen, wozu nicht zuletzt die fortschreitende Integrierung der sechs Volkswirtschaften — und vor allem der Agrarwirtschaften
    der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ihre Impulse beigetragen hat.
    Die Bundesregierung war und ist immer bemüht, den Grünen Bericht als die wichtigste Erkenntnisquelle über die Ertragslage der Landwirtschaft zu verbessern und seine Aussagekraft zu stärken. Ich darf dabei vor allem die verantwortungsvolle Arbeit der Parlamentarier, der Wissenschaftler, der Beiratsmitglieder meines Ministeriums, der Ländervertreter sowie meiner Mitarbeiter und nicht zuletzt der 8000 landwirtschaftlichen Betriebsinhaber erwähnen, die uneigennützig die gesamten Buchführungsunterlagen ihrer Betriebe zur Verfügung stellten. Erst durch diese Zusammenarbeit konnte der Grüne Bericht Jahr für Jahr termingerecht als ein gut fundiertes Dokument vorgelegt werden.
    Wir sollten uns mit Recht darüber freuen, daß wir in der Bundesrepublik jetzt für 10 Jahre über ein derartiges authentisches Zahlenmaterial in der Form des Grünen Berichtes verfügen, der auch in anderen Ländern als Vorlage für ähnliche Erhebungen dient.
    Der besondere Wert des Grünen Berichtes liegt neben dem Ausweis der Ergebnisse des abgelaufenen Wirtschaftsjahres vor allem in dein langfristigen



    Bundesminister Schwarz
    Entwicklungsvergleich. Die Verbesserungen der Aussage der verschiedenen Zahlenreihen erfolgten stets unter dem Gesichtspunkt, das Entwicklungsbild in seinem Kern zu wahren. Das hat die Bundesregierung auch grundsätzlich dazu bewogen, durch die wirtschaftliche Entwicklung bedingte Korrekturen verschiedener Ansätze in der vom Gesetz vorgeschriebenen Vergleichsrechnung durch wissenschaftliche Untersuchungen sowohl quantitativ und qualitativ als auch in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit so exakt wie möglich zu erfassen, bevor sie in die Rechnung aufgenommen werden.
    Für den Aufbau des Berichtes ist, abgesehen von einigen Umstellungen, die den Überblick erleichtern sollen, die aus den früheren Veröffentlichungen bekannte Gliederung beibehalten worden. Erweiterungen sind nur dort erfolgt, wo dies im Hinblick auf die Fortschritte der Agrarpolitik in der EWG und hinsichtlich bisher nicht veröffentlichten Materials aus der letzten Landwirtschaftszählung als notwendig erschien.
    Nachdem bereits im letzten Grünen Bericht eine spürbare Verbesserung der Ertragslage der Landwirtschaft ausgewiesen werden konnte, ist es besonders erfreulich, daß sich diese günstige Entwicklung auch im abgelaufenen Jahr weiter fortgesetzt hat. Die Verkaufserlöse haben sich 1963/65 gegenüber dem Vorjahr beachtlich erhöht. Da die Betriebsausgaben nicht in gleichem Maße stiegen, vergrößerte sich der Differenzbetrag zwischen den Verkaufserlösen und den gesamten baren Betriebsausgaben um rund 1,3 Milliarden DM. Nach den Vorschätzungen für das laufende Wirtschaftsjahr 1964/ 65 kann mit einem ähnlich großen Unterschied zwischen den Verkaufserlösen und den gesamten baren Betriebsausgaben wie 1963/64 gerechnet werden.
    Allerdings ist für die Beurteilung der Höhe des Differenzbetrages zu bedenken, daß aus ihm zunächst der Barlohnanspruch der in den Betrieben mitarbeitenden Familienarbeitskräften, die rund 2 Millionen betragen, beglichen werden muß und nur der dann verbleibende Teil den Landwirten zur persönlichen Verwendung verbleibt.
    Die Zunahme der Verkaufserlöse um 1,74 Milliarden DM auf insgesamt 24,47 Milliarden DM erreichte zwar nicht den besonders hohen Zuwachs des Vorjahres, übertraf aber die entsprechenden jährlichen Zunahmen wahrend des letzten Jahrzehnts und war hauptsächlich den höheren Barerlösen bei tierischen Produkten zu verdanken, deren Anteil an den Verkaufserlösen sich auf 76% belief.
    Das Ergebnis des abgelaufenen Wirtschaftsjahres bestätigt erneut die Tatsache, daß die Landwirtschaft sich ständig bemüht, ihren Leistungswillen durch die erhöhte Leistungsfähigkeit ihrer Betriebe zu beweisen. Es ist mehr als eine Pflicht, es an dieser Stelle anerkennend festzustellen!
    Der Wille zur Selbsthilfe ist und bleibt die unabdingbare Voraussetzung dafür, daß die agrarpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der westdeutschen Landwirtschaft innerhalb und außerhalb des Rahmens der Grünen Pläne ihren größtmöglichen Nutzeffekt erreichen und gesamtwirtschaftlich vertretbar sind.
    Die Schwierigkeiten, mit denen die westdeutsche Landwirtschaft zu kämpfen hat, um sich im Rahmen einer hochindustrialisierten Volkswirtschaft den durch rasche Änderung der Technik bedingten vielfältigen 'Entwicklung mit Erfolg anzupassen, sind bekannt und mit graduellen Unterschieden in allen Industrieländern der westlichen Welt anzutreffen. Dieser notwendige Anpassungsprozeß wirft nicht nur betriebs- und marktwirtschaftliche Probleme auif, sondern greift auch tief in die gesellschaftlichsoziale Struktur einer Bevölkerungsgruppe ein, deren Stabilität aus staatspolitischer Sicht immer als ein positiver Faktor eines demokratischen Staatswesens gewertet wird. Manche Kritik, die sich gegen ein angeblich zu weitgehendes Beharrungsvermögen in der Landwirtschaft richtet, muß für den Kenner der Struktur und der geschichtlichen Entwicklung unserer westdeutschen Landwirtschaft unverständlich bleiben, zumal die Erfolge der mit den Grünen Plänen eingeleiteten Umstrukturierung offensichtlich sind.
    Hier einige konkrete Zahlen. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ging seit 1949 bis 1964 um 23 % zurück. Während in den Größenklassen von 0,5 bis 10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche — und 1964 erstmalig auch in der Größenklasse von 10 bis 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche — rund 509 000 Betriebe aufgegeben wurden oder in eine höhere Größenklasse aufrückten, erhöhte sich die Zahl der Betriebe mit 10 ha bis unter 100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche um rund 59 000 Betriebe, so daß heute rund 450 000 Betriebe weniger vorhanden sind als vor 15 Jahren. Das Produktionsvolumen der aufgegebenen Betriebseinheiten war zu klein, um je Arbeitskraft ein ausreichendes Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit erzielen zu können. Die von diesen Betrieben durch Verpachtung oder Verkauf abgegebenen Nutzflächen dienten überwiegend zur Aufstockung von Betrieben in den Größenklassen von 10 bis unter 100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche.
    Ein weiteres Kennzeichen der Umstrukturierung in der westdeutschen Landwirtschaft ist der Rückgang der Zahl der Vollarbeitskräfte seit 1949 bis heute um insgesamt rund 1,69 Millionen Arbeitskräfte; allein im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verminderte sich ihre Zahl wiederum um 56 000 Arbeitskräfte. Dabei wurde die freie Entscheidung des einzelnen, gebotene bessere Einkommenschancen in außerlandwirtschaftlichen Berufen wahrzunehmen, erleichtert, wenn gewerbliche Arbeitsplätze in erreichbarer Nähe zur Verfügung standen, so daß der bisherige Wohnort trotz Berufswechsels beibehalten werden konnte. Deshalb zeigt sich, daß unbeschadet ihrer Berufszugehörigkeit heute relativ mehr Familienmitglieder in landwirtschaftlichen Haushalten leben als vor acht Jahren. Hier wird deutlich, daß der bäuerliche Familienverband trotz beruflicher Umschichtung seinen Zusammenhalt nicht verliert.
    Die Verminderung der Zahl der betrieblichen Vollarbeitskräfte war in den Betriebsgrößenklassen unter 10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und über 50 ha landwirtschaftliche Nutzfläche am stärksten.



    Bundesminister Schwarz
    Während in den Jahren zwischen 1949 und 1960 die Gesamtzahl der hauptberuflichen Betriebsinhaber um rund 321 000 zurückging, erhöhte sich diejenige der nebenberuflichen Betriebsinhaber um 43 000. Dabei ist zu beachten, daß die Zahl der über 65 Jahre alten Landwirte zugunsten der unter 45 Jahre alten Landwirte abnimmt. Daneben geht die Zahl der männlichen hauptberuflich mithelfenden Familienangehörigen erheblich stärker zurück als diejenigen der weiblichen; der Anteil der weiblichen Kräfte am Gesamtbestand der mithelfenden Familienangehörigen steigt damit laufend an. Allerdings beschränkte sich die Abwanderung von hauptberuflich Mithelfenden seit etwa 10 Jahren fast ausschließlich auf die Betriebsgrößenklassen unter 10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Außerdem verschiebt sich der Zeitpunkt des Berufswechsels in den letzten Jahren immer mehr zum Schulentlassungsalter hin. Mithilfe im Eltern- oder Geschwisterbetrieb als Lebensberuf in der traditionellen Form wird in absehbarer Zeit nahezu verschwunden sein.
    Andererseits nimmt in Betrieben mit 5 und mehr ha landwirtschaftliche Nutzfläche die Teilbeschäftigung der männlichen Mithelfenden stetig zu. Besonders in der Größenklasse von 5 bis unter 10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche findet ein ständiger Übergang von hauptberuflicher zu nebenberuflicher Tätigkeit in der Landwirtschaft statt.
    Die Veränderung der beruflichen Struktur der bäuerlichen Familien wirkt sich auch hinsichtlich der Einkommensquellen aus. Nur je rund 60% aller Betriebsinhaber und ihrer Familienangehörigen in Betrieben mit 0,5 und mehr ha landwirtschaftliche Nutzfläche beziehen vorwiegend ihren Lebensunterhalt aus der Land- und Forstwirtschaft. Die übrigen erhalten ihr Einkommen überwiegend aus nichtlandwirtschaftlichen Quellen oder sind Rentner und Pensionäre. Innerhalb der Landarbeiterschaft hat sich vor allem die Abwanderung jüngerer lediger Arbeitskräfte in Hausgemeinschaft, die sich schon seit Jahren vollzieht, weiter fortgesetzt. Der Bestand an technisch ausgebildeten Facharbeitern nimmt zwar zu, erreicht aber nicht die benötigte Zahl an qualifizierten Arbeitnehmern.
    Die strukturelle Umschichtung der westdeutschen Landwirtschaft war von einer beachtlichen Leistungssteigerung begleitet. Gegenüber 1950 konnte trotz des starken Rückgangs der Zahl der Erwerbstätigen die Nahrungsmittelproduktion um rund 55% gesteigert werden. Sie reicht heute aus, um die Nahrungsmittelversorgung einer inzwischen um über 8 Millionen größeren Bevölkerung zu rund 68 % aus dem Inland zu sichern.
    Die höhere Leistung einer verminderten Zahl von Arbeitskräften führte von 1950/51 bis 1963/64 zu einer Steigerung der Arbeitsproduktivität je Arbeitskraft um 174%, eine auch im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft beachtliche Leistung!
    Sie war nur dadurch möglich, daß die Betriebsleiter anstelle menschlicher Arbeitskraft in immer stärkerem Maße Kapital in Form von Maschinen und technischen Einrichtungen einsetzten. In dem genannten Zeitraum tätigte die westdeutsche Landwirtschaft Investitionen für Wirtschaftsgebäude und
    Maschinen von rund 32,0 Milliarden DM; davon allein rund 24,0 Milliarden DM für neue Maschinen. Der Zeitwert des gesamten landwirtschaftlichen Aktivkapitals errechnete sich 1954/55 auf rund 26 000 DM je Arbeitskraft und stieg bis 1963/64 auf rund 50 000 DM je Arbeitskraft an. Auch diese Zahlen zeigen deutlich, wie sehr sich die Landwirtschaft durch immer weitergehende Arbeitsteilung dem Charakter der gewerblichen Wirtschaft nähert. Die arbeitsteilige Verflechtung mit der übrigen Volkswirtschaft wird sich auch weiterhin verstärken.
    Die umfangreichen Investitionen in der Landwirtschaft mußten zu einem erheblichen Teil auf dem Wege der Kreditaufnahme erfolgen. Obwohl die Investitionen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr noch nicht wieder die Höhe des Jahres 1960/61 erreicht haben, ist das Fremdkapital auf 16,8 Milliarden DM weiter angestiegen. Allerdings ist durch die erweiterte Zinsverbilligungsaktion erreicht worden, daß sich die Kreditzunahme mehr auf die länger- und mittelfristigen Kredite verlagert hat. Erstmalig im Wirtschaftsjahr 1963/64 ist der Anteil der langfristigen Kredite höher als der Anteil der kurzfristigen Kredite. Die Zinsleistungen erhöhten sich 1963/64 auf 847 Millionen DM; gemessen an den Verkaufserlösen lagen sie mit 3,5 % niedriger als in den drei vorhergehenden Jahren.
    Auch in der Zukunft ist noch mit einem großen Investitionsbedarf vor allem für Neu- und Umbauten von Wirtschaftsgebäuden zu rechnen. Verglichen mit der Außenwirtschaft ist die Hofwirtschaft mit ihren vielfach veralteten und unzweckmäßigen Gebäuden noch weit im Rückstand. Gerade für die bäuerlichen Betriebe führte diese Situation nach der Abwanderung der Fremdarbeitskräfte zu einer starken Belastung der Betriebsleiter und ihrer mithelfenden Familienangehörigen.
    Die Leistungssteigerungen in der Landwirtschaft und hier vor allem die erhebliche Verbesserung der Arbeitsproduktivität haben zusammen mit den staatlichen Hilfen die Einkommen in der Landwirtschaft beachtlich erhöht. Abgesehen vom Wirtschaftsjahr 1961/62 hat sich das Einkommen je Vollarbeitskraft seit 1954/55 von Jahr zu Jahr steigend um insgesamt rund 3180 DM verbessert. Diese Einkommenssteigerung von rund 137 % reichte aber nicht aus, um mit der noch größeren Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens in der gewerblichen Wirtschaft um rund 3480 DM Schritt zu halten. 1963/64 hat sich der Abstand zwischen dem Einkommen der in der Landwirtschaft Tätigen und dem Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen der gewerblichen Wirtschaft erneut erheblich verringert. Er ist mit 1488 DM zwar absolut noch größer als in den Jahren 1954/55 bis 1960/61; aber der relative Abstand ist 1963/64 mit 21 % der bisher niedrigste seit Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes. Der Einkommensabstand wäre ohne die Direkthilfe des Bundes, die in den untersuchten Betriebsgruppen zwischen 6 und 17 % des Betriebseinkommens ausmachten, noch größer gewesen. Dabei ist festzustellen, daß das Ziel der Direkthilfen, das Betriebsergebnis möglichst in Betrieben aller Größenklassen und aller Bodennutzungssysteme zu verbessern, weitgehend er-



    Bundesminister Schwarz
    reicht wurde. Auch den kleineren Betrieben kommen die Förderungsmaßnahmen, bezogen auf die Flächeneinheit, in mindestens gleichem Maße wie den größeren Betrieben zugute.
    Nach der vorläufigen Schätzung der Verkaufserlöse und der Betriebsausgaben für das Wirtschaftsjahr 1964/65 kann angenommen werden, daß die Ertragslage der Landwirtschaft nicht ganz so günstig sein wird wie im Vorjahr. Es ist allerdings zur Zeit noch nicht zu übersehen, ob und wieweit sich der Einkommensabstand zwischen den vergleichbaren Berufsgruppen der gewerblichen Wirtschaft und der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung verändern wird, da dies vor allem von der Lohnentwicklung in der gewerblichen Wirtschaft abhängt. Sicher wird aber die Masse der Betriebe von einer Einkommensparität noch weit entfernt bleiben.
    Die größeren und intensiver bewirtschafteten Betriebe mit guten Ertragsvoraussetzungen erzielen in der Regel höhere Einkommen als die kleineren, extensiver bewirtschafteten Betriebe mit geringen Ertragsvoraussetzungen. Bei den gegebenen Strukturverhältnissen führt das regional gesehen zu einer Differenzierung zwischen den nordwest- und den süddeutschen Betrieben. Der im Durchschnitt aller süddeutschen Betriebe erzielte Lohn blieb seit 1956/57 durchschnittlich um 14 % hinter dem der nordwestdeutschen Betriebe zurück.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) — Das ist eine Größenfrage.

    Ih allen modernen Industriestaaten besteht das Problem der Einkommensdisparität, wenn auch mit graduellen Unterschieden. Mit Hilfe der forcierten Anwendung des technischen Fortschritts und der Rationalisierung wird im allgemeinen in der Industrie die Steigerung der Produktivität und der Einkommen bei annähernd voller Ausnutzung der Investitionen wegen der sehr viel höheren Nachfrageelastizitäten über eine stärkere Steigerung der Gesamtproduktion erreicht. Die Landwirtschaft muß diesen Prozeß dagegen vollziehen, ohne daß wegen der niedrigen Nachfrageelastizitäten eine entsprechende Steigerung der Gesamtproduktion möglich ist.
    Außerdem ist der Ausnutzungsgrad der je Beschäftigten bereits hohen Investitionen wegen des Saisoncharakters vieler landwirtschaftlicher Betriebszweige und Arbeiten nicht annähernd so hoch wie in der Industrie. Es ist nicht zu verkennen, daß der Zwang zu noch stärkerem Ersatz menschlicher Arbeitskraft durch Kapital anhalten wird, wenn je Beschäftigten in der Landwirtschaft ein der allgemeinen Entwicklung entsprechendes Einkommen erzielt werden soll.
    Die überwiegende Zahl der Leiter landwirtschaftlicher Betriebe steht vor der Aufgabe, die vorhandene Arbeitskapazität ihrer Familien durch einen entsprechenden Einsatz technischer Hilfsmittel so zu ergänzen, daß eine optimale Betriebsorganisation erreicht wird. Dieser unumgängliche Anpassungsprozeß wird mehr und mehr das Bild unserer Landwirtschaft verändern: die Betriebe werden größer, mit weniger Arbeitskräften bewirtschaftet, verbinden höhere Kapitalintensität mit einer stärkeren Betriebsvereinfachung, werden aber damit auch mit höherem Produktions- und Marktrisiko belastet. Diese Betriebe müssen in der Lage sein, neben einem angemessenen Arbeitseinkommen auch eine angemessene Kapitalverzinsung zu erwirtschaften.
    Es bedarf keiner näheren Begründung, daß ein solcher außerdem unter Zeitdruck stehender Prozeß nur dann erfolgreich verlaufen kann, wenn zur Unterstützung der eigenen äußersten Anstrengungen der Betroffenen staatliche Hilfestellung in ausreichendem Maße und in angemessener Form geboten wird.
    Wenn ich nun auf den Grünen Plan zu sprechen komme, so möchte ich zunächst darauf hinweisen, daß das agrarpolitische Tagesgeschehen, insbesondere die Verhandlungen in Brüssel, die Öffentlichkeit haben fast vergessen lassen, daß in der Bundesrepublik von den Bauern und Landwirten große Leistungen vollbracht worden sind. Der Wille der landwirtschaftlichen Bevölkerung, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewältigen und sich den ändernden ökonomischen Gegebenheiten anzupassen, ist durch die staatliche Agrarpolitik wirksam unterstützt worden; und es wird auch weiterhin eine wesentliche Aufgabe der Bundesregierung sein, eine leistungsfähige Landwirtschaft in den kommenden Jahren innerhalb der EWG zu erhalten und zu stärken.
    Eines der wichtigsten Werkzeuge staatlicher Agrarpolitik in der Bundesrepublik ist der Grüne Plan, den die Bundesregierung diesem Hohen Hause nun zum zehnten Male vorzulegen hat.
    In meinen Ausführungen über die Ertragslage der Landwirtschaft habe ich auf die Erfolge und Leistungen der Landwirtschaft hinweisen können. Sie sind zu einem wesentlichen Teil auf die Hilfen des Staates, die in den bisherigen Grünen Plänen enthalten gewesen sind, zurückzuführen.
    Der Grüne Plan 1965 enthält daher außer den Maßnahmen, die sich 'bereits seit einem Jahrzehnt bewährt 'haben, zusätzlich solche Hilfen, die geeignet sind, die landwirtschaftliche Bevölkerung weiterhin dabei zu unterstützen, den raschen und zugleich schwierigen Umstellungsprozeß zu meistern, den die wirtschaftliche Entwicklung und der Übergang zur Endphase des europäischen Agrarmarktes ihr abverlangt.
    Die Erfolgsbilanz der deutschen Landwirtschaft macht deutlich, daß die Bundesregierung richtig gehandelt hat, wenn sie nicht nur Mittel zur Verbesserung der Ertragslage der Landwirtschaft eingesetzt hat, sondern daß die Hilfen des Staates sich insbesondere darauf konzentriert haben, strukturelle Unzulänglichkeiten im weitesten Maße auf den Gebieten der Produktion und des Absatzes zu beseitigen. Nur eine strukturell gesunde Landwirtschaft ist über Jahre hinaus in der Lage, den wirtschaftlichen Anforderungen, die an sie gestellt werden, gerecht zu werden.
    Der Grüne Plan 1965 liegt Ihnen als Drucksache vor, so daß ich die Kenntnis der Sie interessierenden Einzelheiten voraussetzen darf. Ich möchte daher



    Bundesminister Schwarz
    meine Erläuterungen auf die wichtigsten Positionen und auf grundsätzliche Fragen beschränken.
    Der Gesamthaushalt des Bundes ist im Interesse einer stabilen Währung entsprechend der Zuwachsrate des Sozialprodukts auf 63,9 Mrd. DM begrenzt worden. Damit wurde auch der Haushalt meines Ressorts, der auch den Grünen Plan umfaßt, festgelegt. Für den Grünen Plan 1965 ergibt sich eine Ausgabensumme von 2517 Millionen DM. Das Volumen liegt damit unter Berücksichtigung des Nachtragshaushalts 1964 um rund 61 Millionen DM höher als das des Jahres 1964.
    Die gegenüber dem Vorjahr um rund 60 Millionen DM erhöhte Dotierung erstreckt sich mit 30 Millionen DM in erster Linie auf die Aufwendungen für die Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung sind gleichfalls aufgestockt worden. Hier sind insbesondere für das immer wichtiger werdende Gebiet der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse vermehrt Mittel bereitgestellt worden. Das gleiche gilt für den Ansatz für die Qualitätsverbesserung der Milch. Das steigende Investitionsvolumen in der gesamten Landwirtschaft erfordert auf dem Sektor der Zinsverbilligung gleichfalls vermehrte Bundesmittel.
    Im Interesse der Bereinigung des Grünen Planes ist schon im Jahre 1964 eine Neugliederung des Grünen Planes vorgenommen worden. Diese Gliederung ist im Grünen Plan 1965 beibehalten worden. Zugleich ist gemäß dem Bundestagsbeschluß vom 16. April 1964 die Zusammenfassung der einzelnen Hilfen in formeller Hinsicht geändert worden. Während in den bisherigen Grünen Plänen drei Gruppen von Maßnahmen bestanden haben, ist der diesjährige Grüne Plan erstmals um die Gruppe „Verbesserung der sozialen Lage in der Landwirtschaft" erweitert worden. In dieser Gruppe treffen wir die Hilfen mit spezifisch sozialpolitischem Charakter an. Diese umfassen die finanziellen Aufwendungen für die Altershilfe und für die landwirtschaftliche Unfallversicherung. Diese sind bisher in der Gruppe „Verbesserung der Agrarstruktur und der landwirtschaftlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse" enthalten gewesen. Somit sind nunmehr vergleichende Betrachtungen sozialer Leistungen zugunsten der Landwirtschaft mit denen anderer Wirtschaftsbereiche und mit denen der übrigen EWG-Mitgliedstaaten auf dem Agrarsektor erleichtert.
    Ich lege Wert darauf, auch hier noch festzustellen, daß die Grünen Pläne dazu da sind, eine weitsichtige Agrarpolitik zu unterstützen. Das Landwirtschaftsgesetz als Rechtsgrundlage des Grünen Planes verpflichtet die Bundesregierung nicht dazu, bestehende Einkommensdisparitäten durch direkt einkommensausgleichende Maßnahmen jährlich zu beseitigen; vielmehr sollen die Mittel der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik so eingesetzt werden, daß die für die Landwirtschaft bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden und die Produktivität erhöht wird. Die Bundesregierung ist daher in erster Linie bestrebt, solche Maßnahmen zu ergreifen, die die
    Lage der Landwirtschaft nachhaltig zu verbessern in der Lage sind.
    Die bisherigen Erfolge sind ermutigend, das Hillsprogramm in seinen wesentlichen Zügen in der bisherigen Form fortzuführen. Das schließt nicht aus, daß infolge der wirtschaftlichen Entwicklung und wegen der fortschreitenden europäischen Integration einige Schwerpunkte dieses Programms verschoben und neue Maßnahmen in das Programm einbezogen werden. Gerade die elastische Handhabung beim Einsatz staatlicher Mittel zur Förderung der Landwirtschaft ist die Voraussetzung für den Erfolg des Grünen Planes. Uns sind Hilfsprogramme zugunsten der Landwirtschaft anderer Staaten bekannt, die wegen ihrer einmal eingeschlagenen Richtung durch die fortschreitende wirtschaftliche Entwicklung so unelastisch geworden sind, daß es von dem einmal beschrittenen Weg kaum ein Zurück gibt, ohne daß schwere wirtschaftliche und politische Störungen die Folge sein würden. Es besteht angesichts des zweifellos auch in der Landwirtschaft zu erkennenden wirtschaftlichen Aufstiegs keine Veranlassung, die bewährten Methoden des Grünen Planes grundlegend zu ändern.
    Die Bundesregierung verfolgt mit den Grünen Plänen kontinuierlich die Leitidee der Agrarpolitik, die Anpassung der Landwirtschaft an die arbeitsteilige Volkswirtschaft und die Eingliederung in den Gemeinsamen Markt zu vollziehen. Die materiellen und ideellen Werte der Landwirtschaft sollen bei diesem Umstellungsprozeß erhalten bleiben. Das bedeutet, daß die Agrarpolitik der Bundesregierung nicht darauf abgestellt ist, einerseits überkommenen oder gar autarkistischen Gedanken Vorschub zu leisten; anderseits soll aber der einheimischen agrarischen Produktion ein angemessener Anteil an der Marktversorgung erhalten bleiben. Gerade die Sicherstellung einer ausreichenden Nahrungsmittelproduktion im eigenen Lande ist immer noch die beste Gewähr dafür, daß die Gesamtbevölkerung — auch in Krisenzeiten — ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgt wird. Der augenblickliche Wohlstand in der Bundesrepublik, unter dessen Zeichen Nahrungsmittel und Bedarfsgüter aller Art aus dem Ausland beschafft werden können, darf darüber nicht hinwegtäuschen. Der Bundesregierung und auch Ihnen allen ist bekannt, daß die Preisgabe der landwirtschaftlichen Produktion zugunsten ungehemmter Einfuhren von Agrarerzeugnissen sich in Krisenzeiten bitter rächen kann. Die oft vertretene Meinung, daß die einheimische Erzeugung vernachlässigt oder stark eingeschränkt werden könnte, kann von einer verantwortungsbewußten Regierung nicht unterstützt werden, weil einer verstärkten Nahrungsmittelversorgung aus. Importen durch zusätzliche gewerbliche Exporte Grenzen gesetzt sind. Alle verantwortungsbewußten Regierungen haben daher ihre Agrarpolitik auch darauf auszurichten, die Versorgung der inländischen Bevölkerung aus der eigenen Produktion im vertretbaren Umfang decken zu können. Darüber können selbst die Überlegungen, daß die Produktion sich unter ökonomischen Gesichtspunkten nur auf den wirtschaftlich günstigsten Standort auszurichten hat, nicht hinwegtäuschen.



    Bundesminister Schwarz
    Wenn Aufbau und Art des Grünen Planes unter diesen Aspekten gesehen werden, ist zu erkennen, daß die Mittel einerseits so eingesetzt werden, daß den Bauern und Landwirten eine sofortige Hilfe zuteil wird, daß aber ein anderer Teil der Maßnahmen seine große Bedeutung darin hat, die Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion nachhaltig zu verbessern. Die Auswirkungen werden erst im Laufe der Jahre voll zur Geltung kommen.
    Insbesondere die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur werden erst in der Zukunft wirksam werden. Sie schaffen für viele Betriebe die notwendigen Voraussetzungen, um den Anforderungen an die moderne Landbewirtschaftung gewachsen zu sein. Die Erhöhung dieses Mittelansatzes erfolgt in erster Linie auf dem Gebiet struktureller Betriebsverbesserungen. Alle Vorhaben auf diesem Sektor sind darauf abgestellt, wettbewerbsfähige Höfe zu erhalten und zu schaffen.
    Darüber hinaus sind im Haushalt meines Ressorts Mittel für die wirtschaftliche Stärkung des gesamten ländlichen Raumes enthalten, die nicht allein der Landwirtschaft zugute kommen. Ich darf hier insbesondere verweisen auf den Wirtschaftswegebau, für den im Grünen Plan 100 Millionen DM eingesetzt sind, die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Restelektrifizierung. Sie alle dienen als infrastrukturelle Maßnahmen den Bewohnern ländlicher Gemeinden, gleichgültig, ob sie Landwirte sind oder nicht.
    Der Verbesserung der Agrarstruktur steht eine relative Unbeweglichkeit des Produktionsfaktors Boden entgegen. Erstmalig werden daher im Grünen Plan auch Hilfen bei der freiwilligen Landabgabe bereitgestellt. Das optimale Verhältnis der' Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital im landwirtschaften Betrieb zueinander ändert sich ständig. Mit den Hilfen bei der freiwilligen Landabgabe kann das Verhältnis der Produktionsfaktoren in den landwirtschaftlichen Betrieben der Bundesrepublik wesentlich verbessert werden. Was bisher auf dem Gebiet der Verbesserung der Agrarstruktur geleistet worden ist — die Erfolge sind beachtlich —, bitte ich Sie aus den Zahlenangaben der Drucksache zu IV/2990 zu entnehmen.
    So wie diese Maßnahmen darauf abzielen, in der Zukunft zur vollen Wirkung zu gelangen, indem strukturelle Unzulänglichkeiten beseitigt werden, für die die heutige Generation der in der Landwirtschaft Tätigen keineswegs verantwortlich zu machen sind, so sind auch die Hilfen zur Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung darauf abgestellt, sofort und nachhaltig zu wirken. Dies gilt sowohl für die Mittel, die für die rationellere Gestaltung der Erzeugung eingesetzt werden, als auch für die Förderung von Qualität und Absatz.
    Durch die Hilfen auf dem Gebiet der rationelleren Gestaltung der Erzeugung sollen den Landwirten Mittel in die Hand gegeben werden, um kurzfristige Umstellungen und Anpassungen in ihren Betrieben vornehmen zu können. Insbesondere die Futterbaubetriebe partizipieren an diesen Hilfen. Die Futterbaubetriebe wirtschaften zum Teil unter besonders schwierigen natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Diese durch zweckdienliche Investitionen zu beseitigen oder zumindest in ihrer Auswirkung herabzusetzen, ist das Ziel der Hilfen für die Futterbaubetriebe. Die bisher auf diesem Gebiet gewährten Hilfen zeigen, daß es durchaus möglich ist, solche Betriebe bei ansprechender Gestaltung der Produktion und des Einsatzes von Betriebsmitteln mit einer Rentabilität zu bewirtschaften, die der der Ackerbaubetriebe gleichkommt.
    Zu den Maßnahmen, die der Förderung der Qualität und des Absatzes dienen, möchte ich einige grundsätzliche Ausführungen machen. Die Verwirklichung des europäischen Agrarmarktes schreitet schnell voran. In einem gemeinsamen europäischen Agrarmarkt treten die Bauern und auch die Verarbeitungs- und Handelsbetriebe von Agrarprodukten der EWG-Mitgliedstaaten in einen echten Wettstreit miteinander. Schauplatz dieses Kampfes um den Absatz von Agrarprodukten wird in erster Linie die Bundesrepublik sein, da sie von allen EWG-Staaten den höchsten Einfuhrbedarf an Lebensmitteln hat. In den übrigen EWG-Ländern — insbesondere in den Niederlanden und in Frankreich — ist die Landwirtschaft für einen derartigen Wettstreit wohl gerüstet. Diese Staaten, deren Produktion schon lange Jahre auf den Export ausgerichtet ist, verfügen zum Teil schon über hervorragende Absatzorganisatonen für landwirtschaftliche Produkte, oder sie sind im Begriff, sich solche Einrichtungen zu schaffen.

    (aus der Bundesrepublik läßt in den letzten Jahren ermutigende Ansätze erkennen. Um die Landund Ernährungswirtschaft in den Stand zu setzen, in einem europäischen Großmarkt ihre Chance wahrzunehmen, hat die Bundesregierung für die Maßnahmegruppe „Förderung von Qualität und Absatz" rund 44 Millionen DM mehr in Ansatz gebracht als im vergangenen Jahr. Die Notwendigkeit, Marktanteile zu behaupten oder zu erweitern, stellt die Landund Ernährungswirtschaft in der Bundesrepublik vor neue Aufgaben. Eines läßt sich mit Bestimmtheit voraussagen: Die Marktanteile lassen sich nur sichern, wenn das Angebot an Nahrungsmitteln quantitativ und qualitativ in zeitgerechter Form erscheint. Die Mittel des Grünen Planes, die helfen sollen, das deutsche Angebot quantitativ und qualitativ zu verbessern, sind in diesem Jahr erhöht worden. Sie Bundesminister Schwarz sollen dazu dienen, die Initiative sowohl in der Erzeugung als auch in der Vermarktung zu wecken und zu unterstützen. Insbesondere die Bezeichnungen horizontale und vertikale Verbundwirtschaft oder Integration deuten darauf hin, daß es sich um neue Gemeinschaftsformen handelt. Erzeugergemeinschaften sind beispielsweise bereits für den Qualitätsweizen und die Schweinemast entstanden. Die Bildung weiterer Erzeugergemeinschaften hängt in erster Linie von der Aufgeschlossenheit der Erzeuger für diese Art der Bewirtschaftung und Betriebsführung ab. Den Wünschen der Erzeuger in dieser Richtung kann durch entsprechende Ausgestaltung der Richtlinien Rechnung getragen werden. Vielerlei Initiative regt sich auf diesem Gebiet. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt diese auf die Zukunft ausgerichteten Bestrebungen, indem sie ihrerseits neue Gesetzentwürfe durch ihre Mitarbeit fördert und zur Verwirklichung einer verbesserten Marktstruktur finanzielle Mittel bereitstellt. Eine besondere Förderung ist auch im Grünen Plan 1965 für die Milch vorgesehen. Es soll — wie bereits in den früheren Jahren — die aus Tbcund brucellosefreien Beständen an die Molkereien angelieferte Milch mit 4 Pf je kg bezuschußt werden. Gerade dieser Förderungszuschlag bedeutet für die bäuerlichen Betriebe eine wesentliche Hilfe. Der Umstellungsund Anpassungsprozeß in der Landwirtschaft ist noch keineswegs zum Abschluß gekommen. Der Kreditbedarf der Landwirtschaft für Investitionen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlicher Betriebe sowie für Maßnahmen auf dem Gebiet der Agrarstruktur wird daher auch 1965 beträchtlich sein. Ein weiteres Anwachsen des Kreditvolumens ist daher die Folge. Die Gesamtaufwendungen im Grünen Plan für die Kreditverbilligung belaufen sich auf 268,1 Millionen DM. Sie sind damit um 26,6 Millionen DM höher als im Vorjahr. In dieser erhöhten Summe ist die Bedienung bereits früher in die Zinsverbilligung einbezogener Kredite enthalten. Die fortschreitende wirtschaftliche Entwicklung und die damit im Zusammenhang stehende soziale Sicherung der arbeitenden Bevölkerung in der gewerblichen Wirtschaft macht es erforderlich, auch die soziale Sicherung der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu stärken. Die Bundesregierung ist dieser Entwicklung im Grünen Plan sichtbar dadurch gefolgt, daß sie die Förderungsmaßnahmen auf sozialem Gebiet zugunsten der Landwirtschaft in einer besonderen Gruppe zusammengefaßt hat. Es handelt sich um die Zuschüsse für die landwirtschaftlichen Alterskassen und für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Die hierfür eingesetzten Mittel sind dazu bestimmt, die Aufwendungen der Altershilfe zu decken und angemessene Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu sichern, ohne die landwirtschaftlichen Betriebe durch Beitragserhöhung zusätzlich belasten zu müssen. Die der selbständig erwerbstätigen landwirtschaftlichen Bevölkerung gewährten Leistungen für die soziale Sicherheit haben noch keineswegs die Höhe erreicht, die in anderen Ländern besteht. Hinzu kommt, daß sich aus der agrarstrukturellen Entwicklung ein Mißverhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsberechtigten durch einen Überhang an Leistungsberechtigten ergibt und daß die dadurch entstehende alte Last nicht allein der wirtschaftenden Generation aufgebürdet werden kann. Ich halte es für notwendig, daß unseren alten Bauern und Bäuerinnen, die zeit ihres Lebens hart gearbeitet haben und die auf Grund der besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage waren, sich für ihr Alter genügend Rücklagen zu schaffen, auf diese Weise geholfen wird. Mit der Verbesserung der sozialen Sicherheit, insbesondere der Altersversorgung, für die landwirtschaftliche Bevölkerung wird gleichzeitig auch eine günstige agrarstrukturelle Wirkung erzielt. Den alten Landwirten wird die Abgabe ihrer Betriebe erleichtert; damit wird zum einen erreicht, daß Land für die Aufstockung frei wird, zum anderen rückt eine jüngere Generation in die Leitung der Betriebe ein, die den Anforderungen einer modernen Wirtschaftsführung besser gewachsen ist. Die Altersstruktur der Betriebsinhaber hat sich, wie der Grüne Bericht zeigt, seit Inkrafttreten des Altershilfegesetz erheblich verjüngt. Damit habe ich die wesentlichsten Punkte des Grünen Planes erläutert. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß auch in Zukunft der Grüne Plan als notwendiges Werkzeug staatlicher Agrarpolitik beibehalten werden soll. In diesem Zusammenhang will ich noch kurz auf die Mittel eingehen, die die Bundesregierung zur sogenannten „Vorfeldbereinigung" zur Verfügung stellt. Die langwierigen Verhandlungen in Brüssel um den Getreidepreis haben gezeigt, daß die Bundesregierung sich bewußt ist, welches Opfer der Landwirtschaft durch die Getreidepreissenkung zugemutet wird. Wie der diesjährige Grüne Bericht zeigt, hat sich die Lage der Landwirtschaft gebessert; aber die Ziele des Landwirtschaftsgesetzes sind noch nicht erreicht. Deshalb hat die Bundesregierung, unabhängig von den Ausgleichszahlungen, die die Kommission aus der Gemeinschaftskasse vorsieht, als Konsequenz aus dieser Erkenntnis sich entschlossen, für das Jahr 1965 weitere 770 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Davon sind 150 Millionen DM für die Verbesserung der Altersversorgung und die Erhöhung der Leistungen der Unfallversicherung vorgesehen. Zur Erweiterung der Zinsverbilligungsprogramme sind über die Mittel des Grünen Plans hinaus weitere 50 Millionen DM bereitgestellt worden. Zur Senkung der Produktionskosten soll der Dieselkraftstoff mit 40 Millionen DM verstärkt verbilligt werden. Darüber hinaus ist eine Senkung der Zuckersteuer um 70 Millionen DM vorgesehen, um eine Erhöhung des Zuckerrübenpreises auf 7,25 DM je Doppelzentner zu ermöglichen. Der Rest von 380 Millionen DM soll als besondere Anpassungshilfe zur Verfügung gestellt werden, um die Startbedingungen der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt in der Endphase zu verbessern. Diese Mittel sind in erster Linie dazu bestimmt, die notwendigen Investitionen zu erleichtern und zur Verbesserung der sozialen Sicherung beizutragen. Bundesminister Schwarz Es ist eine der vordringlichsten Aufgaben der zukünftigen Agrarpolitik, die Mittel des Grünen Planes zusammen mit den zusätzlich vorgesehenen Mitteln in einem aufeinander abgestimmten und wohldurchdachten Umstellungsund Anpassungsprogramm einzusetzen. Ich bin davon überzeugt, daß es den unternehmerischen Kräften in unserer Landwirtschaft gelingen wird, die keineswegs geringen Anpassungsschwierigkeiten zu meistern. Aufgabe der Bundesregierung ist es, durch den Einsatz agrarpolitischer Hilfen die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Der Bericht der Bundesregierung wird am 1.7. Februar zur Aussprache gestellt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: a)








    (Beifall bei den Regierungsparteien.)


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3053),
bb) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) (Drucksachen IV/ 3028, zu IV/3028) ;

(Erste Beratung 142. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache IV/2608)

Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) (Drucksachen IV/3028, zu IV/3028) ;

(Erste Beratung 142. Sitzung)

c) Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Dichgans, Wagner, Brück und Genossen betr. Kindergeld (Drucksachen IV/2000, IV/3036)
in Verbindung mit dem Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/3053).
Ich danke den Herrn Berichterstattern. Werden Ergänzungen der Berichte für nötig gehalten? — Das ist nicht der Fall.
Wir treten dann in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf Art. 1 Nrn. 1, — 2, — 2 a. — Wer zustimmen will, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Es liegt vor der Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 547 *) Nr. 1, eine Nr. 2 b ein-
*) Siehe Anlage 2
zufügen. Wird der Antrag begründet? — Bitte schön, Herr Abgeordneter Gerlach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Gerlach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der zweiten und der dritten Beratung des Bundeskindergeldgesetzes am 4. und 6. März 1964 haben Sprecher aller Fraktionen insbesondere in ihren Erklärungen zur Schlußabstimmung den Fortfall der Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld für wünschenswert angesehen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. März 1964 eine Entschließung gefaßt, in der .es u. a. heißt, daß bei der notwendigen systematischen Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs in naher Zukunft auf die Einkommensgrenze verzichtet werden sollte. Dieser Auffassung haben sich nach der Verabschiedung des Bundeskindergeldgesetzes in der Öffentlichkeit und in Verlautbarungen Sprecher der Koalitionsfraktionen angeschlossen, obwohl es ihnen bereits am
    4. März 1964 möglich gewesen wäre, dem Antrag der SPD-Fraktion auf Aufhebung der Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld zuzustimmen, zumal da mit diesem Antrag ein Deckungsvorschlag für das Jahr 1964 verbunden war. Herr Kollege Spitzmüller hat namens seiner Fraktion den Antrag damals abgelehnt, weil für 1965 noch keine Deckungsmöglichkeit vorhanden gewesen sei. Daß wir aber optimistisch sein konnten, beweist der Beschluß des Haushaltsausschusses, für das Jahr 1965 zusätzlich 617 Millionen DM in den Bundeshaushalt aufzunehmen.
    Der vorliegende Antrag meiner Fraktion auf Umdruck 547, den ich hier in der Gänze, also in den Ziffern 1 bis 5 begründe, hat keine höheren Aufwendungen zur Folge. Wenn also die Sprecher der Koalitionsfraktionen vor einem knappen Jahr der Aufhebung der Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld nicht zustimmen zu können glaubten, weil für 1965 keine Deckung möglich erschien, so haben sie heute Gelegenheit, diesem von mir vertretenen Antrag zuzustimmen. Im übrigen bin ich allerdings der Meinung, daß Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, vor einem Jahr Ihre Zustimmung zur Aufhebung der Einkommensgrenze deshalb versagten, weil Sie sich für das Wahljahr 1965 noch eine Speckseite auf Vorrat legen wollten.

    (Abg. Memmel: Sehr billig, Herr Gerlach!)

    Die Einkommensgrenze hat gerade beim Kindergeld zu kuriosen Ergebnissen geführt. So kann z. B. ein nicht buchführungspflichtiger Landwirt Zweitkindergeld erhalten, sein bei ihm beschäftigter Melker mit der gleichen Kinderzahl vom Bezug des Zweitkindergeldes ausgeschlossen werden, wenn er mehr als 600 bzw. 650 DM verdient.
    Ich muß noch einmal betonen: die Beibehaltung einer Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld, auch wenn sie nur noch für Zweikinderfamilien gelten soll, widerspricht einer fortschrittlichen Familienpolitik. Sie verfälscht die Leistungen des Kindergeldes zu bloßen Fürsorgemaßnahmen und führt gerade bei geringem Überschreiten der Einkommensgrenze zu unbilligen Härten. Die mit der Prüfung der Einkommensgrenze beauftragten Bediensteten der Arbeitsämter wissen besonders gut, daß



    Gerlach
    die ständige Überprüfung der Einkommen unerfreulich ist. Sie ist aber nicht nur unerfreulich, sondern auch teuer. Jede Uberprüfung kostet etwa 10 bis 12 D-Mark, fast die Hälfte des eigentlichen Zweitkindergeldes. Die Beibehaltung der Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld für Familien, die weniger als drei Kinder haben, benachteiligt vornehmlich junge Familien, die bei niedrigem Anfangseinkommen ohnehin mit erheblichen wirtschaftlichen Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen haben.
    Der vorliegende Änderungsantrag auf Umdruck 547 ist identisch mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes, Drucksache IV/2608, der dem Ausschuß für Arbeit — federführend — von diesem Hohen Hause überwiesen wurde. Auch im Ausschuß war man einhellig der Meinung, daß die Einkommensgrenze beim Zweitkindergeld beseitigt werden muß.

    (Abg. Memmel: Ja, leider kann man nicht zwei Klöße auf einmal essen!)

    Dennoch hat sich die Mehrheit im Ausschuß praktisch gegen die völlige Aufhebung der Einkommensgrenze entschieden. Das gleiche gilt also, wie es in der Vergangenheit war: man gibt nach außen hin Erklärungen ab, daß es richtig und notwendig sei, die Einkommensgrenze aufzuheben; kommt es dann zur Entscheidung, weicht man aus, und statt zu seinem Wort zu stehen, fabriziert man Nebenprodukte nach dem Gießkannensystem.
    Der Änderungsantrag meiner Fraktion hält sich an die Systematik der Kindergeldgesetzgebung. Er verfolgt zielgerecht den Ausbau eines gerechten Familienlastenausgleichs. Er kommt dem eigentlichen Endziel näher, Kindergeld für alle Kinder, also auch für Erstkinder, zu gewähren.
    Ich bitte um Annahme dieses Antrages.