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    Deutscher Bundestag 159. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Dr. h. c. Bade, Hellenbrock und Schneider (Hamburg) . . . . . . . . 7821 A Antrag betr. Ergänzung der GO — Aktuelle Stunde 7821 C Fragestunde (Drucksachen IV/2992, IV/2995, IV/3001) Frage des Abg. Jahn: Unterstützung der Zentralen Stelle Ludwigsburg in ihrer Ermittlungstätigkeit Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7822 B, D, 7823 A, B, C Jahn (SPD) 7822 D Dr. Mommer (SPD) 7823 A, B Spies (CDU/CSU) 7823 B, C Fragen des Abg. Spies: Belastendes Material über NS-Verbrechen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7823 C, D, 7824 A, B, C, D, 7825 A, B Spies (CDU/CSU) . . . 7823 D, 7824 B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7824 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7824 D, 7825 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7825 A, B Frage des Abg. Spies: Verfahren gegen Frau Benjamin in der sog. DDR wegen „Begünstigung im Amt" Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7825 B, C Spies (CDU/CSU) 7825 B Frage des Abg. Dürr: Ausbildung der Referendare im Strafvollzug Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7825 C, D Dürr (FDP) 7825 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7825 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Rechtsanwaltsgebührenordnung Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7826 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . - . 7826 B Frage des Abg. Junghans: Kindergärten im Zonenrandprogramm 1965 Dr. Mende, Bundesminister . . . 7826 C, D, 7827 A, B, C, D, 7828 A, B, C, D Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 7826 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7827 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 7827 B, C Sänger (SPD) 7827 D, 7828 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 Strohmayr (SPD) 7828 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 7828 C Dr. Frede (SPD) 7828 D Frage des Abg. Reichmann: Wirtschaftliche Gleichstellung der deutschen mit den französischen und italienischen Tabakpflanzern Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7829 A, B Reichmann (FDP) 7829 B Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Marktregelung für Tabak Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 7829 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7829 C Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Maßnahmen zugunsten von Tabakpflanzern Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 7829 D, 7830 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) 7829 D, 7830 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Schweinefleisch-Exporte in die Sowjetunion Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7830 B, C Dr. Kohut (FDP) 7830 C Frage des Abg. Leicht: Gefahr eines Preiszusammenbruchs im Weinbau Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7830 D, 7831 A, B, C Leicht (CDU/CSU) 7831 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 7831 B Frage des Abg. Reichmann: Viermächteerklärung zur Deutschlandfrage Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7831 C, D Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7831 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7831 D, 7832 A Frage des Abg. Dröscher: Schaffung von Turn- und Sportstätten Dr. Schäfer, Staatssekretär 7832 A, B, C, D, 7833 A, B, C, D, 7834 A, B, C, D Dröscher (SPD) 7832 A, B Josten (CDU/CSU) 7832 C Kubitza (FDP) 7832 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 7832 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . 7832 D, 7833 A Vogt (CDU/CSU) 7833 A, B Liehr (SPD) 7833 B Neumann (Berlin) (SPD) 7833 C Strohmayr (SPD) 7833 C, D Fritsch (SPD) 7834 A Jacocbi (Köln) (SPD) 7834 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 7 834 C, D Erklärung nach § 36 GO Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7334 D Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses, Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag vom 17. 10. 1961 bis 31. 12. 1964 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/2951) . . 7835 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache IV/2345) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2948) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2875, zu IV/2875) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Luda (CDU/CSU) 7835 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 7840 B Dr. Imle (FDP). . . . . . . 7841 D Schmücker, Bundesminister . . . 7842 C Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 7 GG (Drucksache IV/2746) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/2978) — Zweite und dritte Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7844 A, 7846 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksachen IV/2403, IV/2797) Benda (CDU/CSU) 7844 B, C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7845 A Dr. Schäfer (SPD) 7845 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 III Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2946); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2873, zu IV/2873) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2012) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2874, zu IV/2874) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . . 7847 B Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 7847 B Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . . . 7850 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 7853 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7854 B Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksachen IV/1288, IV/694); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2834) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/2811) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . 7856 A, 7857 A, 7858 B, 7860 B Frau Korspeter (SPD) 7856 A, 7857 C, 7861 C Lemmrich (CDU/CSU) . . . . 7856 D Kuntscher (CDU/CSU) 7857 B Dr. Schäfer (SPD) 7858 A Kaffka (SPD) . . . . 7858 C, 7859 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 7862 D Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 7863 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für bestimmte Sorten Grob- und Feingrieß von Mais usw. (Drucksachen IV/2789, IV/2986) . . 7864 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 114/64/EWG betr. die Erhebung der Ausgleichsabgaben auf dem Gebiet der Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen IV/2876, IV/2987) . . . . . . . . . 7864 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Durchführung einer Grunderhebung im Rahmen eines Erhebungsprogramms zur Untersuchung der Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (Drucksachen IV/2757, IV/2996) . . . . 7864 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Befugnisse der Konsuln der Bundesrepublik Deutschland (Konsulargesetz) (Drucksache IV/2933) — Erste Beratung — 7864 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2945 [neu]) — Erste Beratung — 7864 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Abg. Dr. Müller-Hermann, Blumenfeld u. Gen.) (Drucksache IV/2966) — Erste Beratung — 7865 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze (Drucksache IV/2955) — Erste Beratung — . . . . 7865 A Entwurf eines Gesetzes über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Dr. Dittrich, Frau Funcke [Hagen], Frau Dr. Heuser und Fraktionen der CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2907); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/2941) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange (Essen) und Fraktion der SPD betr. Richtlinien zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Drucksachen IV/2329, IV/2942) . . . . . . 7865 B, C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Drucksache IV/2252) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2961, zu IV/2961) — Zweite und dritte Beratung — 7865 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (Druck- IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 sache IV/2253) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2962, zu IV/2962) — Zweite und dritte Beratung — 7865 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Abg. Dr. Luda, Dr. Weber (Koblenz), Dr. h. c. Güde, Frau Dr. Kuchtner u. Gen. und Fraktion der CDU/ CSU, Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Hellige und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1821); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2975, zu IV/2975) — Zweite und dritte Beratung — 7866 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Drucksachen IV/2125, IV/2349) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2968) — Zweite und dritte Beratung — 7866 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Abg. Dr. Müller-Hermann, Drachsler, Dr. Artzinger und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Dr. Imle, Dr. Mälzig, Mauk und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/2336) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2970) — Zweite und dritte Beratung — 7866 C Entwurf eines Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz) (Drucksache IV/2533) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/2979) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7866 D Entwurf eines Gesetzes über Personalvertretungen im Bundesgrenzschutz (Drucksache IV/451); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/2980) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 7867 A Lautenschlager (SPD) . . . . . . 7867 C Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesververfassungsgericht betr. Verfassungsbeschwerde a) der Kommanditgesellschaft Spiegel-Verlag, Rudolf Augstein GmbH & Co, usw.; b) des Verlegers Rudolf Augstein, Hamburg, Maienweg 2, vom 10. August 1964 gegen den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. Juni 1964 — Drucksache IV/2383 — (Drucksache IV/2956) 7868 A Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/2935) 7868 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1965) (Drucksachen IV/2866, IV/2971) in Verbindung mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963, über die Einhundertunderste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963, über die Erste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2844, IV/2846, IV/2892, IV/2972), mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965, über die Vierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2894, IV/2895, IV/2982), mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2835, IV/2983), mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einhundertste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963, über die Einhundertunddritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2845, IV/2867, IV/2984) und mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2899, IV/2985) . . . . . . . . . 7868 B Ubersicht 27 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2981) . . . . 7869 A Nächste Sitzung 7869 C Berichtigungen 7869 Anlagen 7871 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 7821 159. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1965 Stenographischer Bericht. Beginn: 15.01 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 158. Sitzung Seite 7780 B Zeile 2 statt „das Ausland" : des Auslandes; Seite 7780 D Zeile 18 statt „hohe individuellen Einkommen erzeugen. Die" : hohen Anteil der Selbstfinanzierung durchaus set-; Seite 7780 D 6. Zeile von unten statt „hohen individuellen" : hohe individuelle; Seite 7806 B Zeile 13 statt „5000": 4000; Zeile 14 statt „16 000" : 11 000; statt „40 000" : 22 000; Zeile 15 statt „88 000" : fast 40 000. In Zeile 15 ist hinter „hätte." folgender Satz einzufügen: Bei einer jährlichen Steigerung der Sparleistung um 5% — auf der Basis von 312 DM — würden sich folgende Kapitalbeträge ansammeln: nach 10 Jahren 5000 DM, nach 20 Jahren 16 000 DM, nach 30 Jahren 40 000 DM und nach 40 Jahren 88 000 DM. Seite 7813 C Zeilen 2 und 3 statt „dem Wirtschaftsausschuß sowie nach § 96 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß zu überweisen" : dem Wirtschaftsausschuß und dem Haushaltsausschuß, letzterem auch nach § 96 der Geschäftsordnung, zu überweisen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) ** 29. 1. Bauer (Würzburg) * 29. 1. Dr. Besold * 29. 1. Berkhan * 29. 1. Fürst Bismarck * 29. 1. Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Dr. h. c. Brauer * 29. 1. Corterier * 29. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 29. 1. Etzel 27. 1. Eisenmann 29. 1. Frau Dr. Flitz * 29. 1. Dr. Furler * 29. 1. Gaßmann 27. 1. Freiherr zu Guttenberg 29. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 29. 1. Hammersen 30. 1. Dr. Hellige * 29. 1. Herberts 27. 1. Frau Dr. Heuser 30. 1. Frau Dr. Hubert * 29. 1. Jacobs * 29. 1. Junghans 27. 1. Kahn-Ackermann * 29. 1. Kalbitzer 30. 1. Frau Dr. Kiep-Altenloh 29. 1. Frau Kipp-Kaule 29. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 29. 1. Klinker ** 29. 1. Dr. Kopf * 29. 1. Dr. Krümmer 27. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Lenze (Attendorn) * 29. 1. Dr. Löhr 27. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Marx 1. 2. Frau Dr. Maxsein * 29. 1. Memmel * 29. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 1. Dr. von Merkatz 29. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 29. 1. Mick 27. 1. Freiherr von Mühlen * 29. 1. Müller (Remscheid) 27. 1. Müser 6. 2. Paul * 29. 1. Frau Pitz-Savelsberg * 29. 1. Frau Dr. Probst 29. 1. Rehs 29. 1. Frau Renger 30. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für .die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Rohde ** 29. 1. Dr. Rutschke * 29. 1. Schlick 29. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 29. 1. Schneider (Hamburg) 29. 1. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 1. Schultz 27. 1. Dr. Schwörer 27. 1. Dr. Seffrin * 29. 1. Seidl (München) * 29. 1. Dr. Serres * 29. 1. Soetebier 27. 1. Stauch 27. 1. Storch ** 29. 1. Dr. Supf 27. 1. Sühler 27. 1. Dr. Süsterhenn * 29. 1. Unertl 29. 1. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 29. 1. Dr. Wahl * 29. 1. Werner 29. 1. Wienand * 29. 1. Dr. Zimmer * 29. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Dr. h. c. Baade 12. 2. Bazille 22. 2. Hellenbrock 14. 2. Kulawig 31.3. Dr. Miessner 12. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 22. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache IV/2949, Fragen III/13, III/14 und 111/15): Sind der Bundesregierung die Vorwürfe bekanntgeworden, die gegen das vor allem von deutschen Spenden getragene Amazonas-Hospital in Pucallpa (Peru) bzw. gegen dessen Leiter, Dr. med. Theodor Binder, in der deutschen bzw. in der peruanischen Öffentlichkeit erhoben wurden? Hat die Bundesregierung auf diplomatischem Wege Berichte über die Stichhaltigkeit der in Frage III/13 erwähnten vor allem gegen Dr. Binder erhobenen Vorwürfe erhalten oder angefordert? Was vermag die Bundesregierung zu tun, um die in Frage III/13 bezeichnete Angelegenheit in der deutschen und peruanischen Öffentlichkeit eindeutig zu klären? Zu Frage III/13: Die deutsche Regierung erhielt aus drei Quellen Kenntnis von den gegen das Amazonas-Hospital und Dr. Binder erhobenen Vorwürfen, und zwar: a) von dem Verein „Deutsche Hilfe für das Amazonas-Hospital Albert Schweitzer e. V." Hamburg, der das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 12. November 1964 von seiner Auflösung unterrichtete mit dem Bemerken, es sei unter den gegebenen Umständen nicht möglich, die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins so zu verwirklichen, wie es bei gewissenhafter Führung, insbesondere gegenüber den 7872 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 Mitgliedern und Förderern, verantwortet werden muß, b) aus Berichten deutscher Ärzte, die ihre Eindrücke von einem Besuch im Hospital des Dr. Binder in deutschen medizinischen und allgemeinen Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichten und schließlich c) aus der Berichterstattung der deutschen Botschaft in Lima. Zu Frage III/14: Die Deutsche Botschaft in Lima hat mehrfach über die allgemeine Entwicklung des Amazonas-Hospitals berichtet und auch zu bestimmten Anfragen des Auswärtigen Amts Stellung genommen. Da die deutschen Auslandsvertretungen weder das Recht noch die Möglichkeit der Kontrolle privater Pflegeeinrichtungen im Ausland haben, konnte die Deutsche Botschaft in Lima zur Frage der Stichhaltigkeit von Vorwürfen gegen Dr. Binder nicht Stellung nehmen. Dr. Binder ist peruanischer Staatsangehöriger. Zu Frage III/15: Die deutsche Regierung wartet das Ergebnis einer vom peruanischen Gesundheitsministerium eingesetzten Untersuchungskommission ab, die die Vorwürfe gegen das Amazonas-Hospital und Dr. Binder prüfen soll. Hierüber wird unsere Botschaft in Lima berichten. Ich darf jedoch hinzufügen, daß ungeachtet des Untersuchungsergebnisses die deutsche Regierung keine unmittelbare Möglichkeit hat, auf das Amazonas-Hospital oder Dr. Binder einzuwirken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 25. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache IV/2949, Fragen IX/4, IX/ 5 und IX/6) : Liegt auf Grund der angeordneten Aktenüberprüfung bei der Versorgungsverwaltung für die Kriegsopfer schon ein Ergebnis vor, wobei festgestellt werden kann, in wieviel Fällen Versorgungsleistungen zu Unrecht gezahlt wurden? Ist nicht der Verwaltungsaufwand für die in Frage IX/4 genannte Aktenüberprüfung erheblich höher als das praktische Ergebnis? Ist das Bundesarbeitsministerium bereit, mit dem Bundesrechnungshof darüber zu verhandeln, daß bis zum Abschluß der Durchführung des Zweiten Neuordnungsgesetzes die in Frage IX/4 genannte Aktenüberprüfung ausgesetzt wird? Für die Aktenüberprüfung liegt aus allen Ländern (mit Ausnahme eines großen Landes) bisher nur ein Teilergebnis für die Zeit bis Ende 1963 vor. In den zehn Ländern wurden rd. 243 000 Akten überprüft, das sind 11 % der Gesamtzahl. Dabei ergaben sich 17 000 Beanstandungen. In 1269 Fällen wirkte sich die Überprüfung zugunsten und in 2588 Fällen zuungunsten der Berechtigten aus. Um Mißverständnisse auszuschalten, möchte ich vorweg bemerken, daß ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die Aktenüberprüfung nicht entsteht. Die Länder sind immer wieder darauf- hingewiesen worden, daß die Erledigung der laufenden Arbeiten den Vorrang haben müsse und die Überprüfung nur soweit vorzunehmen sei, als die Erledigung der laufenden Arbeiten es zulasse. Der Verwaltungsaufwand sollte auch nicht nach rein zahlenmäßigen Ergebnissen bewertet werden. Der Zweck der Überprüfung liegt darin, die während der Massenarbeit in den Jahren nach dem Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes unvermeidlichen Fehler richtigzustellen, indem die Akten vervollständigt werden und die unter den damaligen Verhältnissen vielfach nicht mögliche ordnungsmäßige Bearbeitung nachgeholt wird. Das Ziel ist also, wie es für eine ordnungsmäßige Verwaltungsführung notwendig ist, die Berechtigung der anerkannten Ansprüche und der aufgewandten öffentlichen Ausgaben nachzuweisen. Es darf auch nicht übersehen werden, daß die mit der Überprüfung in den Akten erzielte Ordnung auch die zukünftige Bearbeitung erleichtert und die Verwaltung entlastet. Die Aktenüberprüfung trägt demnach ihren Wert in sich. Der geringe Prozentsatz der bisher überprüften Akten läßt m. E. ein Urteil darüber, ob die Durchführung der Arbeiten gerechtfertigt ist, im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu. Die Länder haben sich ganz offensichtlich an meinen — übrigens im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof — immer wieder gegebenen Hinweis gehalten, die Aktenprüfung nur soweit durchzuführen, wie dies neben den vordringlichen laufenden Aufgaben möglich sei, zu denen selbstverständlich die zur Durchführung des 1. und 2. Neuordnungsgesetzes erforderlichen umfangreichen Arbeiten gehören. Daß die Länder entsprechend verfahren sind, ergibt sich daraus, daß in rd. 6 Jahren erst ca. 11 % der Versorgungsakten überprüft worden sind. Einer besonderen Aussetzung der Aktenüberprüfung bis zum Abschluß der Durchführung des Zweiten Neuordnungsgesetzes bedarf es daher nicht. Anlage 4 Umdruck 529 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache IV/2403 — betreffend Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache IV/2797). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 7873 Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache IV/2797 — wird wie folgt geändert: 1. § 116 b Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Berichte des Wehrbeauftragten kann der Präsident, ohne sie auf die Tagesordnung zu setzen, mit Zustimmung des Bundestages dem Ausschuß für Verteidigung überweisen." 2. § 116 c Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Jedes Mitglied des Bundestages kann die Herbeirufung des Wehrbeauftragten zu den Sitzungen des Bundestages beantragen. Der Antrag bedarf der Unterstützung von 30 anwesenden Mitgliedern des Bundestages. Über den Antrag entscheidet der Bundestag mit einfacher Mehrheit." Bonn, den 9. Dezember 1964 Dr. Jaeger Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Umdruck 534 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577, IV/2873). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 a) wird Nummer 3 gestrichen; b) wird Nummer 13 gestrichen; c) werden in Nummer 14 in § 7 Abs. 3 erster Satz die Worte „oder Ziff. 5 Buchstabe b" gestrichen. 2. Artikel 4 wird gestrichen. Bonn, den 27. Januar 1965 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 539 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Imle, Frau Beyer (Frankfurt) und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1695, IV/,2013, IV/2577, IV/2873). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nummer 4 folgende Fassung: 4. In § 4 wird folgende Ziffer 17 eingefügt: „17. bei Versicherungsvertretern die Umsätze aus der verwaltenden Tätigkeit für Versicherungsunternehmen". Bonn, den 21. Januar 1965 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Artzinger Dr. Becker (Mönchengladbach) Schlee Dr. Stecker Dr. Barzel und Fraktion Dr. Imle Frau Funke (Hagen) Weber (Georgenau) Mischnick und Fraktion Frau Beyer (Frankfurt) Dr. Eppler Dr. Koch Regling Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 540 Änderungsantrag der Fraktion der. SPD zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU (Umdruck 538) zur dritten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577, IV/2873) zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes (Drucksachen IV/2012, IV/2874). Der Bundestag wolle beschließen: Der Wortlaut des Entschließungsantrages beginnt eingangs wie folgt: „Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß die auf Grund des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes steuerfrei werdenden". Bonn, den 27. Januar 1965 Erler und Fraktion 7874 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 Anlage 8 Umdruck 538 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577, IV/2873), zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes (Drucksachen IV/2012, IV/2874). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stimmt dem 16. Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und dem Gesetz zur Änderung des Vermögensteuergesetzes zu, in der Erwartung, daß die steuerfrei werdenden Energieerzeugungsunternehmen der ersten Stufe die Ersparnisse an die Energie beziehenden und steuerpflichtig werdenden Verteilungsunternehmen der letzten Stufe weitergeben. Bonn, den 21. Januar 1965 Brand und Fraktion Anlage 9 Umdruck 536 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag des Ausschusses für den Lastenausgleich (15. Ausschuß) zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz — FlG) (Drucksachen IV/694, IV/2811). Der Bundestag wolle beschließen: In Antrag des Ausschusses — Drucksache IV/2811 — wird die Nummer 2 gestrichen. Bonn, den 19. Januar 1965 Erler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 535 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksachen IV/694, IV/ 1288, IV/2811) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 3 Nr. 2 wird gestrichen. 2. § 7 wird gestrichen. 3. § 8 erhält folgende Fassung: ,,§ 8 (1) Die Einrichtungshilfe beträgt bei Einkünften bis zu 4000 RM jährlich 1200 DM bei Einkünften bis zu 6500 RM jährlich 1600 DM bei Einkünften über 6500 RM jährlich 1800 DM. Für die Regelung der Einkünfte gilt § 301 a LAG in Verbindung mit § 295 LAG. (2) Führte ein unverheirateter Geschädigter keinen Haushalt mit überwiegend eigener Einrichtung, war er aber im Zeitpunkt der Schädigung Eigentümer von Möbeln für mindestens einen Wohnraum, so treten an die Stelle der Entschädigungsbeträge von 1200 Deutsche Mark, 1600 Deutsche Mark und 1800 Deutsche Mark die Entschädigungsbeträge von 400 Deutsche Mark, 600 Deutsche Mark und 700 Deutsche Mark. (3) Ist der unmittelbar Geschädigte verstorben, so gilt § 247 LAG entsprechend. (4) Zu den in den Absätzen 1 und 2 genannten Beträgen werden nach dem Familienstand des Geschädigten am 1. April 1952 die folgenden Zuschläge gewährt: a) für den von dem Geschädigten nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten 200 Deutsche Mark, b) für jeden weiteren zum Haushalt des Geschädigten gehörenden und von ihm wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen, sofern dieser nicht selbst entschädigungsberechtigt ist, 150 Deutsche Mark, c) für das dritte und jedes weitere nach Nr. 2 berücksichtigte Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres weitere je 150 Deutsche Mark. Die Zuschläge werden auch für Familienangehörige gewährt, die nach dem 1. April 1952 unter den Voraussetzungen des § 230 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 LAG in den Haushalt des Geschädigten aufgenommen worden sind. Die Zuschläge werden für eine Person nur einmal gewährt; sie werden nicht für den Ehegatten gewährt, der selbst Anspruch hat." Bonn, den 26. Januar 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 541 Änderungsantrag des Abgeordneten Marquardt zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 7875 Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (Drucksachen IV/2746, IV/2978). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 2 letzter Halbsatz werden die Worte „geht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf die Freie und Hansestadt Hamburg über" durch die Worte „geht auf die Freie und Hansestadt Hamburg über, sobald die Grenzen im einzelnen durch das in diesem Staatsvertrag vorgesehene Abkommen festgelegt sind" ersetzt. Bonn, den 27. Januar 1965 Marquardt
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    Rede von Ernst Theodor Eichelbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf gleich zu Anfang sagen: Dem Antrag Umdruck 536 werden wir zustimmen. Diese Beute geben wir Ihnen gern.

    (Unruhe bei der SPD. — Abg. Frau Korspeter: Was ist das für ein Ausdruck: Diese Beute geben wir Ihnen gerne!? Das ist doch ein formeller Fehler!)

    Das Plenum hat vielleicht den Eindruck haben müssen, als ob wir im Ausschuß mit Keulen aufeinander losgedroschen hätten. Ich will das Plenum gern beruhigen. Wir haben durchaus fruchtbare grundsätzliche Aussprachen über diese Gesetzgebung gehabt. Wir haben uns am Schluß in der Formulierung ,des Gesetzes sehr gut verstanden, und in der letzten Abstimmung am 9. November des vorigen Jahres haben sämtliche Mitglieder des Lastenausgleichsausschusses bei einer Enthaltung dem Gesetzentwurf zugestimmt, wie der Bericht wahrheitsgetreu meldet. Sie sehen daraus, daß die Heftigkeit der Auseinandersetzungen gar nicht so wild gewesen ist, wie das vielleicht für einen Augenblick hier hätte erscheinen 'können.
    Bei dem ersten Durchgang des Gesetzes im Juni 1963 habe ich im Namen meiner Fraktion ausgeführt, daß wir der weiteren Entwicklung der Flüchtlingsgesetzgebung positiv gegenüberstehen und an ihr mitarbeiten wollen. Das hatte ich auch schon im Namen der Fraktion der CDU/CSU bei der ersten Lesung des 'sozialdemokratischen Gesetzentwurfs im März 1963 ausgedrückt, indem ich sagte: „Die CDU bejaht die Weiterbildung der Flüchtlingsgesetzgebung". Bei der ersten Lesung des Hilfsmaßnahmengesetzes hatte 'ich ausdrücklich erklärt, daß die CDU sich vorbehalte, den Regierungsentwurf „zu ändern und zu verbessern" . Es ist also nicht richtig, daß etwa im Sommer 1964 eine grundsätzliche Wendung in der Haltung der CDU dieser Gesetzgebung gegenüber eingetreten wäre.
    Wenn man das hier vorliegende Werk der Ausschußarbeit mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf vergleicht, wird uns jeder zugeben, daß es eine geradezu großzügige Erweiterung des ersten Entwurfs darstellt. Der Berichterstatter des Haushaltsausschusses hat schon die Summe genannt. Der finanzielle Gesamtumfang dieses Gesetzes ist durch die Ausschußarbeit nahezu versechsfacht worden. Niemand wird den Regierungsparteien nachsagen, daß sie etwa finanziell engherzig wären und diese Gesetzgebung an finanziellen Bedenken hätten scheitern oder verkümmern lassen wollen.
    Der Gesetzentwurf stellt auch eine großzügige Verbesserung dessen dar, was die Regierung durch das Verwaltungsabkommen des Jahres 1961 mit den Landesflüchtlingsverwaltungen und den Länderregierungen ausgemacht hat.
    Der Gesamtumfang von über 1,7 Milliarden DM teilt sich gewissermaßen in drei fast gleiche Teile: ein Drittel für die Einrichtungshilfe, ein Drittel für den Lebensunterhalt, ein Drittel für Eingliederungsdarlehen, und zwar alles ausdrücklich für solche Mitteldeutschen, die nicht die Möglichkeit hatten, sich als Flüchtling anerkennen zu lassen, die aber, als sie in die Bundesrepublik kamen, die Notaufnahme verlangten, d. h. einen Anspruch auf Hilfe erhoben, die ihnen Bundesregierung und Bundesrepublik schuldig sind.
    Wir hätten es uns leichter machen können, wenn wir die Einkommensgrenze — der uns augenblicklich so heftig gemachte Vorwurf! — dadurch vermieden hätten, daß wir für die Einrichtungshilfe verlangt hätten, es müsse in jedem Falle ein Bedarf



    Eichelbaum
    vorliegen und nachgewiesen werden. Dann hätten wir die Einkommensgrenze glatt fallenlassen können. Dann würden uns aber auf der anderen Seite wieder Vorwürfe gemacht werden, das wäre Sozialfürsorge. Wir glaubten, einen Weg wählen zu können, der die weitere Entwicklung des Gesetzes und damit der Gesetzgebung leicht ermöglicht. Denn eine Einkommensgrenze zu verändern, den Kreis der Betroffenen zu erweitern, ist durch eine einfache Novellierung möglich. Dadurch wird auch niemand geschädigt. Die Opposition hat ja selbst gesagt, daß die jetzt noch nicht Bedachten angesichts der augenblicklich vorhandenen Mittel auch gar nicht bedacht werden könnten; sie können also durch die Zeit, die noch vergeht, nicht benachteiligt werden.
    Ich glaube, das Gesetz geht auch weit über den Rahmen hinaus, den es ursprünglich als Arbeitstitel hatte: Flüchtlingshilfegesetz. Es umfaßt einen Kreis von Menschen, der nicht eine Flucht und einen Fluchtgrund nachzuweisen braucht. Es tritt neben die Gesetzgebung für die anerkannten Flüchtlinge und sucht den einzelnen Leistungen dieser Gesetzgebung, soweit irgend möglich, gleichzukommen. Das sehen Sie aus den zahlreichen Entlehnungen aus dem Wortlaut des Lastenausgleichs und den zahlreichen Verweisungen auf die Paragraphen des Lastenausgleichsgesetzes.
    Natürlich gibt es noch Wünsche. Ob die Verteilung auf diese drei Hauptgebiete auch anders gemacht werden könnte, ist vielfach diskutiert worden. Es gibt Menschen, die uns als Betroffene vorgeklagt haben, wir hätten noch mehr für die alten Menschen, die früher selbständig waren, tun sollen. In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß wir die Erweiterung der Gesetzgebung für diese alt gewordenen hilfsbedürftigen Menschen, die wir in der 17. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz durch die „besonderen laufenden Beihilfen" neu hinzugenommen, daß wir sie trotz anfänglicher Bedenken ausdrücklich in dieses Gesetz mit hineingenommen haben, so daß gerade diese Alten genauso behandelt werden wie die anerkannten Flüchtlinge.
    Wenn gesagt wird, ,das sei noch nicht genügend, dann müßte festgestellt werden, ob für diese Gruppe zusätzlich etwas getan werden kann. Jedenfalls hat der Gesetzgeber das Notwendige und Mögliche für diese Gleichstellung getan. Das Vertriebenenministerium ist sicher in der Lage, darzustellen, ob die nun auf Grund der Ermächtigung gegebene Verordnung alle diese Wünsche erfüllt bzw. ob sie noch besser erfüllt werden können.
    Aber ich glaube, daß wir als Bundestag, wenn wir das Gesetz annehmen, mit gutem Gewissen vor die Betroffenen treten können, zumal wir im Ausschuß auch das Feststellungs- und Beweissicherungsgesetz fertiggestellt haben, und zwar, wie ich ausdrücklich betonen möchte und freudig betone, in völlig einvernehmlicher Formulierung mit der Billigung aller drei Fraktionen.
    Wir wollen die Menschen, die aus Not und Sorge das mitteldeutsche Gebiet verlassen haben, vor sozialer Deklassierung bewahren. Ein Gesetz, das in diesem Sinne eine soziale Hilfe leistet, ist ein Sozialgesetz in einem sehr positiven Sinne, und ich glaube, wenn wir diesen Menschen gegenüber dastehen als gesetzgebende Körperschaft, die das Mögliche getan hat, haben wir gleichzeitig ein gutes Gewissen den Menschen gegenüber, die nun in keiner Weise gleichgestellt sand, die immer noch drüben in ihrer Heimat materiell Mangel leiden, die in politischer Bedrückung und in seelischer Not leben und deren wir auch bei dieser Gelegenheit mit ganzem Herzen gedenken müssen.
    Ich hoffe, daß das Haus dieses Gesetz einstimmig annehmen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Korspeter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lisa Korspeter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Im Auftrag meiner Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab: Mit dem Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjektsektor von Berlin, das wir heute verabschieden, wollte die Bundesregierung ein Versprechen einlösen, das sie den Flüchtlingen in ihren Regierungserklärungen vom 29. November 1961 und vom 6. Februar 1963 gegeben hatte.
    Dort wurde die Zusicherung gemacht, daß die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf die Gleichstellung der Sowjetzonenflüchtlinge mit den Heimatvertriebenen auf allen sozialen Gebieten herbeiführen wolle.
    Dieser vorgelegte Entwurf entsprach in seinem Inhalt in keiner Weise dem von der Bundesregierung angekündigten Ziel. Sie mußte es deshalb hinnehmen, daß dieser Entwurf mit Recht bei den Betroffenen, die auf eine Gleichstellung warten, mit größter Enttäuschung und zum Teil mit einer ablehnenden Haltung aufgenommen wurde. Sie mußte es auch hinnehmen, daß Zweifel über die Glaubwürdigkeit der Regierungserklärungen laut wurden.
    Dabei ging es einmal um den Personenkreis, der erfaßt werden soll, und zum anderen um die Leistungen, die gewährt werden sollen.
    Der Personenkreis sollte in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf dadurch eingeschränkt werden, daß man durch einen neuen Stichtag alle die Flüchtlinge von den Leistungen ausschließen wollte, die bereits vor dem 1. Januar 1953 in das Bundesgebiet gekommen waren.
    Die Leistungsgewährung sollte durch fürsorgerische Voraussetzungen weitgehend eingeschränkt werden. Zum Beispiel sollte die Einrichtungshilfe nur den Flüchtlingen gewährt werden, die noch Bedarf an notwendigem Hausrat hatten, obwohl jedem die Fragwürdigkeit einer solchen Überprüfung bewußt sein mußte. Darüber hinaus sollte dieser Bedarf aber nur dann befriedigt werden, wenn nachgewiesen werden konnte, daß keine Unterhaltsansprüche gegen Angehörige bestehen und wenn das Einkommen des Flüchtlings 500 DM monatlich nicht übersteigt. Das bedeutete eine entscheidende



    Frau Korspeter
    Schlechterstellung gegenüber den anderen Geschädigtengruppen.
    Die Beihilfe zum Lebensunterhalt sollten nur diejenigen erhalten, die sowohl eine selbständige Existenz verloren als auch einen Vermögensverlust erlitten hatten, so daß danach alle die unberücksichtigt bleiben sollten, die nur einen Einkommensverlust, aber keinen Vermögensverlust erlitten hatten. Auch hierbei wurde eine unterschiedliche Behandlung im sozialen Bereich vorgenommen.
    Auch die Eingliederungsdarlehen zum Existenzaufbau und insbesondere die Darlehen für den Wohnungsbau unterlagen gegenüber dienen für die anderen Geschädigtengruppen weitgehenden Einschränkungen.
    Dieser kurze Überblick macht deutlich, daß der Regierungsentwurf in keiner Weise der angekündigten Gleichstellung der Flüchtlinge aus der Zone mit den Heimatvertriebenen entsprach. Er gab einen beredten Ausdruck von den tatsächlichen Vorstellungen der Bundesregierung über die Eingliederung der Deutschen aus der Zone und dem Sowjetsektor von Berlin.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Hilfsmaßnahmen wurde zusammen mit dem Flüchtlingsgesetzentwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion beraten. In unseren Anträgen, die wir zur Verbesserung des Regierungsentwurfes einbrachten, kamen die Grundsätze unseres Entwurfes, soweit sie dem Regierungsentwurf sachlich entsprachen, zum Ausdruck.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bedauert, daß der Schriftliche Bericht diese Auseinandersetzung nicht widerspiegelt. Denn es ist uns gelungen, im Ausschuß die Einsicht für eine Reihe wesentlicher Verbesserungen zu schaffen. Unter anderem wurden der Stichtag beseitigt, die Bedarfsprüfung und die Prüfung der Verwandtenhilfe aufgehoben und die Alterssicherung, wenn auch nicht völlig nach unseren Vorstellungen, so doch in bestimmten Voraussetzungen verbessert. Insofern kann mit Genugtuung festgestellt werden, daß sich der Gesetzentwurf in einigen Punkten unseren Vorstellungen angenähert hat.

    (Abg. Eichelbaum: Durch das Wirken der drei Fraktionen!)

    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bedauert allerdings, daß sie es auch heute nicht erreichen konnte, die Einkommensgrenze für die Einrichtungshilfe von 500 DM zu beseitigen und die Höhe der Einrichtungshilfe den Sätzen der Hausratshilfe, die die Vertriebenen und die Flüchtlinge mit C-Ausweis erhalten, anzupassen. Infolge der Aufrechterhaltung dieser Einkommensgrenze werden schätzungsweise nur 30'0/o der Flüchtlinge die Einrichtungshilfe erhalten können. Wir sind der Meinung, mit dem guten Willen der Mehrheit dieses Hauses wäre es möglich gewesen, den Rechtsanspruch auf Einrichtungshilfe für alle Flüchtlinge zu schaffen und die Auszahlung durch ein entsprechendes Punktsystem nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel vorzunehmen.

    (Abg. Lemmrich: Auf 15 Jahre!) Der vorliegende Entwurf eines Flüchtlingshilfegesetzes erledigt die grundsätzlichen Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion nach rechtlicher Gleichstellung aller Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen in keiner Weise. Wir bedauern, daß die Bundesnegierung und die Regierungsfraktionen unseren grundsätzlichen Vorschlag, die Aufspaltung der Flüchtlinge in zwei Gruppen aufzuheben, abgelehnt haben, so daß durch die heute vorgenommene Regelung die Gruppe der sogenannten nichtanerkannten Flüchtlinge leider weiterhin manifestiert wird. Für diese Entwicklung tragen sowohl die Bundesregierung als auch die Regierungskoalition die Verantwortung.

    Vor allem wurden die von uns geforderten Ausgleichsleistungen, die den wesentlichen Teil der Gleichstellung ausmachen, abgelehnt. Wir sind der Meinung, daß diese Ablehnung in keiner Weise mit der Erklärung der CDU/CSU, allen Flüchtlingen sollten grundsätzlich gleiche Leistungen und Vergünstigungen gewährt werden, wie sie die Heimatvertriebenen erhalten, in Einklang zu bringen ist. Die weitere Erklärung der CDU, daß die Gleichstellung in Stufen verwirklicht werden soll, könnte nur dann akzeptiert werden, wenn Ausmaß und Zeitpunkt dieser stufenweisen Regelung noch in dieser Legislaturperiode festgelegt würden.

    (Abg. Stingl: Dann hätten wir 1952 alle 17 Novellen zum Lastenausgleichsgesetz machen müssen!)

    — Herr Kollege Stingl, die Flüchtlinge haben kein Vertrauen zu Erklärungen und zu Worten, solange keine Taten erkennbar sind.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nach wie vor wird deshalb die SPD-Bundestagsfraktion mit Nachdruck für die Gleichstellung der Flüchtlinge untereinander und mit den Heimatvertriebenen eintreten. Sie wird alles tun, um dieses Ziel zu erreichen.

    (Abg. Stingl: Wir auch!)

    Meine Damen und Herren, trotz der angeführten Mängel werden wir aber diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht versagen, da, insbesondere auch durch unsere Initiative, eine Reihe von Verbesserungen erreicht werden konnte.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Eichelbaum: Das stimmt nicht! Die Initiative haben wir alle gehabt!)