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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 159. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Dr. h. c. Bade, Hellenbrock und Schneider (Hamburg) . . . . . . . . 7821 A Antrag betr. Ergänzung der GO — Aktuelle Stunde 7821 C Fragestunde (Drucksachen IV/2992, IV/2995, IV/3001) Frage des Abg. Jahn: Unterstützung der Zentralen Stelle Ludwigsburg in ihrer Ermittlungstätigkeit Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7822 B, D, 7823 A, B, C Jahn (SPD) 7822 D Dr. Mommer (SPD) 7823 A, B Spies (CDU/CSU) 7823 B, C Fragen des Abg. Spies: Belastendes Material über NS-Verbrechen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7823 C, D, 7824 A, B, C, D, 7825 A, B Spies (CDU/CSU) . . . 7823 D, 7824 B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7824 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7824 D, 7825 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7825 A, B Frage des Abg. Spies: Verfahren gegen Frau Benjamin in der sog. DDR wegen „Begünstigung im Amt" Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7825 B, C Spies (CDU/CSU) 7825 B Frage des Abg. Dürr: Ausbildung der Referendare im Strafvollzug Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7825 C, D Dürr (FDP) 7825 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7825 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Rechtsanwaltsgebührenordnung Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7826 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . - . 7826 B Frage des Abg. Junghans: Kindergärten im Zonenrandprogramm 1965 Dr. Mende, Bundesminister . . . 7826 C, D, 7827 A, B, C, D, 7828 A, B, C, D Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 7826 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7827 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 7827 B, C Sänger (SPD) 7827 D, 7828 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 Strohmayr (SPD) 7828 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 7828 C Dr. Frede (SPD) 7828 D Frage des Abg. Reichmann: Wirtschaftliche Gleichstellung der deutschen mit den französischen und italienischen Tabakpflanzern Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7829 A, B Reichmann (FDP) 7829 B Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Marktregelung für Tabak Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 7829 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7829 C Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Maßnahmen zugunsten von Tabakpflanzern Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 7829 D, 7830 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) 7829 D, 7830 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Schweinefleisch-Exporte in die Sowjetunion Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7830 B, C Dr. Kohut (FDP) 7830 C Frage des Abg. Leicht: Gefahr eines Preiszusammenbruchs im Weinbau Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7830 D, 7831 A, B, C Leicht (CDU/CSU) 7831 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 7831 B Frage des Abg. Reichmann: Viermächteerklärung zur Deutschlandfrage Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7831 C, D Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7831 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7831 D, 7832 A Frage des Abg. Dröscher: Schaffung von Turn- und Sportstätten Dr. Schäfer, Staatssekretär 7832 A, B, C, D, 7833 A, B, C, D, 7834 A, B, C, D Dröscher (SPD) 7832 A, B Josten (CDU/CSU) 7832 C Kubitza (FDP) 7832 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 7832 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . 7832 D, 7833 A Vogt (CDU/CSU) 7833 A, B Liehr (SPD) 7833 B Neumann (Berlin) (SPD) 7833 C Strohmayr (SPD) 7833 C, D Fritsch (SPD) 7834 A Jacocbi (Köln) (SPD) 7834 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 7 834 C, D Erklärung nach § 36 GO Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7334 D Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses, Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag vom 17. 10. 1961 bis 31. 12. 1964 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/2951) . . 7835 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache IV/2345) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2948) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2875, zu IV/2875) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Luda (CDU/CSU) 7835 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 7840 B Dr. Imle (FDP). . . . . . . 7841 D Schmücker, Bundesminister . . . 7842 C Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 7 GG (Drucksache IV/2746) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/2978) — Zweite und dritte Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7844 A, 7846 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksachen IV/2403, IV/2797) Benda (CDU/CSU) 7844 B, C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7845 A Dr. Schäfer (SPD) 7845 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 III Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2946); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2873, zu IV/2873) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2012) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2874, zu IV/2874) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . . 7847 B Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 7847 B Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . . . 7850 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 7853 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7854 B Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksachen IV/1288, IV/694); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2834) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/2811) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . 7856 A, 7857 A, 7858 B, 7860 B Frau Korspeter (SPD) 7856 A, 7857 C, 7861 C Lemmrich (CDU/CSU) . . . . 7856 D Kuntscher (CDU/CSU) 7857 B Dr. Schäfer (SPD) 7858 A Kaffka (SPD) . . . . 7858 C, 7859 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 7862 D Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 7863 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für bestimmte Sorten Grob- und Feingrieß von Mais usw. (Drucksachen IV/2789, IV/2986) . . 7864 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 114/64/EWG betr. die Erhebung der Ausgleichsabgaben auf dem Gebiet der Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen IV/2876, IV/2987) . . . . . . . . . 7864 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Durchführung einer Grunderhebung im Rahmen eines Erhebungsprogramms zur Untersuchung der Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (Drucksachen IV/2757, IV/2996) . . . . 7864 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Befugnisse der Konsuln der Bundesrepublik Deutschland (Konsulargesetz) (Drucksache IV/2933) — Erste Beratung — 7864 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2945 [neu]) — Erste Beratung — 7864 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Abg. Dr. Müller-Hermann, Blumenfeld u. Gen.) (Drucksache IV/2966) — Erste Beratung — 7865 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze (Drucksache IV/2955) — Erste Beratung — . . . . 7865 A Entwurf eines Gesetzes über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Dr. Dittrich, Frau Funcke [Hagen], Frau Dr. Heuser und Fraktionen der CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2907); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/2941) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange (Essen) und Fraktion der SPD betr. Richtlinien zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Drucksachen IV/2329, IV/2942) . . . . . . 7865 B, C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Drucksache IV/2252) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2961, zu IV/2961) — Zweite und dritte Beratung — 7865 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (Druck- IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 sache IV/2253) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2962, zu IV/2962) — Zweite und dritte Beratung — 7865 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Abg. Dr. Luda, Dr. Weber (Koblenz), Dr. h. c. Güde, Frau Dr. Kuchtner u. Gen. und Fraktion der CDU/ CSU, Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Hellige und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1821); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2975, zu IV/2975) — Zweite und dritte Beratung — 7866 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Drucksachen IV/2125, IV/2349) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2968) — Zweite und dritte Beratung — 7866 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Abg. Dr. Müller-Hermann, Drachsler, Dr. Artzinger und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Dr. Imle, Dr. Mälzig, Mauk und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/2336) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2970) — Zweite und dritte Beratung — 7866 C Entwurf eines Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz) (Drucksache IV/2533) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/2979) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7866 D Entwurf eines Gesetzes über Personalvertretungen im Bundesgrenzschutz (Drucksache IV/451); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/2980) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 7867 A Lautenschlager (SPD) . . . . . . 7867 C Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesververfassungsgericht betr. Verfassungsbeschwerde a) der Kommanditgesellschaft Spiegel-Verlag, Rudolf Augstein GmbH & Co, usw.; b) des Verlegers Rudolf Augstein, Hamburg, Maienweg 2, vom 10. August 1964 gegen den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. Juni 1964 — Drucksache IV/2383 — (Drucksache IV/2956) 7868 A Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/2935) 7868 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1965) (Drucksachen IV/2866, IV/2971) in Verbindung mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963, über die Einhundertunderste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963, über die Erste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2844, IV/2846, IV/2892, IV/2972), mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965, über die Vierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2894, IV/2895, IV/2982), mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2835, IV/2983), mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einhundertste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963, über die Einhundertunddritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2845, IV/2867, IV/2984) und mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2899, IV/2985) . . . . . . . . . 7868 B Ubersicht 27 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2981) . . . . 7869 A Nächste Sitzung 7869 C Berichtigungen 7869 Anlagen 7871 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 7821 159. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1965 Stenographischer Bericht. Beginn: 15.01 Uhr
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      Berichtigungen Es ist zu lesen: 158. Sitzung Seite 7780 B Zeile 2 statt „das Ausland" : des Auslandes; Seite 7780 D Zeile 18 statt „hohe individuellen Einkommen erzeugen. Die" : hohen Anteil der Selbstfinanzierung durchaus set-; Seite 7780 D 6. Zeile von unten statt „hohen individuellen" : hohe individuelle; Seite 7806 B Zeile 13 statt „5000": 4000; Zeile 14 statt „16 000" : 11 000; statt „40 000" : 22 000; Zeile 15 statt „88 000" : fast 40 000. In Zeile 15 ist hinter „hätte." folgender Satz einzufügen: Bei einer jährlichen Steigerung der Sparleistung um 5% — auf der Basis von 312 DM — würden sich folgende Kapitalbeträge ansammeln: nach 10 Jahren 5000 DM, nach 20 Jahren 16 000 DM, nach 30 Jahren 40 000 DM und nach 40 Jahren 88 000 DM. Seite 7813 C Zeilen 2 und 3 statt „dem Wirtschaftsausschuß sowie nach § 96 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß zu überweisen" : dem Wirtschaftsausschuß und dem Haushaltsausschuß, letzterem auch nach § 96 der Geschäftsordnung, zu überweisen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) ** 29. 1. Bauer (Würzburg) * 29. 1. Dr. Besold * 29. 1. Berkhan * 29. 1. Fürst Bismarck * 29. 1. Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Dr. h. c. Brauer * 29. 1. Corterier * 29. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 29. 1. Etzel 27. 1. Eisenmann 29. 1. Frau Dr. Flitz * 29. 1. Dr. Furler * 29. 1. Gaßmann 27. 1. Freiherr zu Guttenberg 29. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 29. 1. Hammersen 30. 1. Dr. Hellige * 29. 1. Herberts 27. 1. Frau Dr. Heuser 30. 1. Frau Dr. Hubert * 29. 1. Jacobs * 29. 1. Junghans 27. 1. Kahn-Ackermann * 29. 1. Kalbitzer 30. 1. Frau Dr. Kiep-Altenloh 29. 1. Frau Kipp-Kaule 29. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 29. 1. Klinker ** 29. 1. Dr. Kopf * 29. 1. Dr. Krümmer 27. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Lenze (Attendorn) * 29. 1. Dr. Löhr 27. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Marx 1. 2. Frau Dr. Maxsein * 29. 1. Memmel * 29. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 1. Dr. von Merkatz 29. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 29. 1. Mick 27. 1. Freiherr von Mühlen * 29. 1. Müller (Remscheid) 27. 1. Müser 6. 2. Paul * 29. 1. Frau Pitz-Savelsberg * 29. 1. Frau Dr. Probst 29. 1. Rehs 29. 1. Frau Renger 30. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für .die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Rohde ** 29. 1. Dr. Rutschke * 29. 1. Schlick 29. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 29. 1. Schneider (Hamburg) 29. 1. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 1. Schultz 27. 1. Dr. Schwörer 27. 1. Dr. Seffrin * 29. 1. Seidl (München) * 29. 1. Dr. Serres * 29. 1. Soetebier 27. 1. Stauch 27. 1. Storch ** 29. 1. Dr. Supf 27. 1. Sühler 27. 1. Dr. Süsterhenn * 29. 1. Unertl 29. 1. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 29. 1. Dr. Wahl * 29. 1. Werner 29. 1. Wienand * 29. 1. Dr. Zimmer * 29. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Dr. h. c. Baade 12. 2. Bazille 22. 2. Hellenbrock 14. 2. Kulawig 31.3. Dr. Miessner 12. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 22. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache IV/2949, Fragen III/13, III/14 und 111/15): Sind der Bundesregierung die Vorwürfe bekanntgeworden, die gegen das vor allem von deutschen Spenden getragene Amazonas-Hospital in Pucallpa (Peru) bzw. gegen dessen Leiter, Dr. med. Theodor Binder, in der deutschen bzw. in der peruanischen Öffentlichkeit erhoben wurden? Hat die Bundesregierung auf diplomatischem Wege Berichte über die Stichhaltigkeit der in Frage III/13 erwähnten vor allem gegen Dr. Binder erhobenen Vorwürfe erhalten oder angefordert? Was vermag die Bundesregierung zu tun, um die in Frage III/13 bezeichnete Angelegenheit in der deutschen und peruanischen Öffentlichkeit eindeutig zu klären? Zu Frage III/13: Die deutsche Regierung erhielt aus drei Quellen Kenntnis von den gegen das Amazonas-Hospital und Dr. Binder erhobenen Vorwürfen, und zwar: a) von dem Verein „Deutsche Hilfe für das Amazonas-Hospital Albert Schweitzer e. V." Hamburg, der das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 12. November 1964 von seiner Auflösung unterrichtete mit dem Bemerken, es sei unter den gegebenen Umständen nicht möglich, die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins so zu verwirklichen, wie es bei gewissenhafter Führung, insbesondere gegenüber den 7872 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 Mitgliedern und Förderern, verantwortet werden muß, b) aus Berichten deutscher Ärzte, die ihre Eindrücke von einem Besuch im Hospital des Dr. Binder in deutschen medizinischen und allgemeinen Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichten und schließlich c) aus der Berichterstattung der deutschen Botschaft in Lima. Zu Frage III/14: Die Deutsche Botschaft in Lima hat mehrfach über die allgemeine Entwicklung des Amazonas-Hospitals berichtet und auch zu bestimmten Anfragen des Auswärtigen Amts Stellung genommen. Da die deutschen Auslandsvertretungen weder das Recht noch die Möglichkeit der Kontrolle privater Pflegeeinrichtungen im Ausland haben, konnte die Deutsche Botschaft in Lima zur Frage der Stichhaltigkeit von Vorwürfen gegen Dr. Binder nicht Stellung nehmen. Dr. Binder ist peruanischer Staatsangehöriger. Zu Frage III/15: Die deutsche Regierung wartet das Ergebnis einer vom peruanischen Gesundheitsministerium eingesetzten Untersuchungskommission ab, die die Vorwürfe gegen das Amazonas-Hospital und Dr. Binder prüfen soll. Hierüber wird unsere Botschaft in Lima berichten. Ich darf jedoch hinzufügen, daß ungeachtet des Untersuchungsergebnisses die deutsche Regierung keine unmittelbare Möglichkeit hat, auf das Amazonas-Hospital oder Dr. Binder einzuwirken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 25. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache IV/2949, Fragen IX/4, IX/ 5 und IX/6) : Liegt auf Grund der angeordneten Aktenüberprüfung bei der Versorgungsverwaltung für die Kriegsopfer schon ein Ergebnis vor, wobei festgestellt werden kann, in wieviel Fällen Versorgungsleistungen zu Unrecht gezahlt wurden? Ist nicht der Verwaltungsaufwand für die in Frage IX/4 genannte Aktenüberprüfung erheblich höher als das praktische Ergebnis? Ist das Bundesarbeitsministerium bereit, mit dem Bundesrechnungshof darüber zu verhandeln, daß bis zum Abschluß der Durchführung des Zweiten Neuordnungsgesetzes die in Frage IX/4 genannte Aktenüberprüfung ausgesetzt wird? Für die Aktenüberprüfung liegt aus allen Ländern (mit Ausnahme eines großen Landes) bisher nur ein Teilergebnis für die Zeit bis Ende 1963 vor. In den zehn Ländern wurden rd. 243 000 Akten überprüft, das sind 11 % der Gesamtzahl. Dabei ergaben sich 17 000 Beanstandungen. In 1269 Fällen wirkte sich die Überprüfung zugunsten und in 2588 Fällen zuungunsten der Berechtigten aus. Um Mißverständnisse auszuschalten, möchte ich vorweg bemerken, daß ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die Aktenüberprüfung nicht entsteht. Die Länder sind immer wieder darauf- hingewiesen worden, daß die Erledigung der laufenden Arbeiten den Vorrang haben müsse und die Überprüfung nur soweit vorzunehmen sei, als die Erledigung der laufenden Arbeiten es zulasse. Der Verwaltungsaufwand sollte auch nicht nach rein zahlenmäßigen Ergebnissen bewertet werden. Der Zweck der Überprüfung liegt darin, die während der Massenarbeit in den Jahren nach dem Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes unvermeidlichen Fehler richtigzustellen, indem die Akten vervollständigt werden und die unter den damaligen Verhältnissen vielfach nicht mögliche ordnungsmäßige Bearbeitung nachgeholt wird. Das Ziel ist also, wie es für eine ordnungsmäßige Verwaltungsführung notwendig ist, die Berechtigung der anerkannten Ansprüche und der aufgewandten öffentlichen Ausgaben nachzuweisen. Es darf auch nicht übersehen werden, daß die mit der Überprüfung in den Akten erzielte Ordnung auch die zukünftige Bearbeitung erleichtert und die Verwaltung entlastet. Die Aktenüberprüfung trägt demnach ihren Wert in sich. Der geringe Prozentsatz der bisher überprüften Akten läßt m. E. ein Urteil darüber, ob die Durchführung der Arbeiten gerechtfertigt ist, im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu. Die Länder haben sich ganz offensichtlich an meinen — übrigens im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof — immer wieder gegebenen Hinweis gehalten, die Aktenprüfung nur soweit durchzuführen, wie dies neben den vordringlichen laufenden Aufgaben möglich sei, zu denen selbstverständlich die zur Durchführung des 1. und 2. Neuordnungsgesetzes erforderlichen umfangreichen Arbeiten gehören. Daß die Länder entsprechend verfahren sind, ergibt sich daraus, daß in rd. 6 Jahren erst ca. 11 % der Versorgungsakten überprüft worden sind. Einer besonderen Aussetzung der Aktenüberprüfung bis zum Abschluß der Durchführung des Zweiten Neuordnungsgesetzes bedarf es daher nicht. Anlage 4 Umdruck 529 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache IV/2403 — betreffend Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache IV/2797). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 7873 Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache IV/2797 — wird wie folgt geändert: 1. § 116 b Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Berichte des Wehrbeauftragten kann der Präsident, ohne sie auf die Tagesordnung zu setzen, mit Zustimmung des Bundestages dem Ausschuß für Verteidigung überweisen." 2. § 116 c Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Jedes Mitglied des Bundestages kann die Herbeirufung des Wehrbeauftragten zu den Sitzungen des Bundestages beantragen. Der Antrag bedarf der Unterstützung von 30 anwesenden Mitgliedern des Bundestages. Über den Antrag entscheidet der Bundestag mit einfacher Mehrheit." Bonn, den 9. Dezember 1964 Dr. Jaeger Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Umdruck 534 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577, IV/2873). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 a) wird Nummer 3 gestrichen; b) wird Nummer 13 gestrichen; c) werden in Nummer 14 in § 7 Abs. 3 erster Satz die Worte „oder Ziff. 5 Buchstabe b" gestrichen. 2. Artikel 4 wird gestrichen. Bonn, den 27. Januar 1965 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 539 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Imle, Frau Beyer (Frankfurt) und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1695, IV/,2013, IV/2577, IV/2873). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nummer 4 folgende Fassung: 4. In § 4 wird folgende Ziffer 17 eingefügt: „17. bei Versicherungsvertretern die Umsätze aus der verwaltenden Tätigkeit für Versicherungsunternehmen". Bonn, den 21. Januar 1965 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Artzinger Dr. Becker (Mönchengladbach) Schlee Dr. Stecker Dr. Barzel und Fraktion Dr. Imle Frau Funke (Hagen) Weber (Georgenau) Mischnick und Fraktion Frau Beyer (Frankfurt) Dr. Eppler Dr. Koch Regling Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 540 Änderungsantrag der Fraktion der. SPD zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU (Umdruck 538) zur dritten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577, IV/2873) zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes (Drucksachen IV/2012, IV/2874). Der Bundestag wolle beschließen: Der Wortlaut des Entschließungsantrages beginnt eingangs wie folgt: „Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß die auf Grund des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes steuerfrei werdenden". Bonn, den 27. Januar 1965 Erler und Fraktion 7874 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 Anlage 8 Umdruck 538 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577, IV/2873), zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes (Drucksachen IV/2012, IV/2874). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stimmt dem 16. Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und dem Gesetz zur Änderung des Vermögensteuergesetzes zu, in der Erwartung, daß die steuerfrei werdenden Energieerzeugungsunternehmen der ersten Stufe die Ersparnisse an die Energie beziehenden und steuerpflichtig werdenden Verteilungsunternehmen der letzten Stufe weitergeben. Bonn, den 21. Januar 1965 Brand und Fraktion Anlage 9 Umdruck 536 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag des Ausschusses für den Lastenausgleich (15. Ausschuß) zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz — FlG) (Drucksachen IV/694, IV/2811). Der Bundestag wolle beschließen: In Antrag des Ausschusses — Drucksache IV/2811 — wird die Nummer 2 gestrichen. Bonn, den 19. Januar 1965 Erler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 535 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksachen IV/694, IV/ 1288, IV/2811) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 3 Nr. 2 wird gestrichen. 2. § 7 wird gestrichen. 3. § 8 erhält folgende Fassung: ,,§ 8 (1) Die Einrichtungshilfe beträgt bei Einkünften bis zu 4000 RM jährlich 1200 DM bei Einkünften bis zu 6500 RM jährlich 1600 DM bei Einkünften über 6500 RM jährlich 1800 DM. Für die Regelung der Einkünfte gilt § 301 a LAG in Verbindung mit § 295 LAG. (2) Führte ein unverheirateter Geschädigter keinen Haushalt mit überwiegend eigener Einrichtung, war er aber im Zeitpunkt der Schädigung Eigentümer von Möbeln für mindestens einen Wohnraum, so treten an die Stelle der Entschädigungsbeträge von 1200 Deutsche Mark, 1600 Deutsche Mark und 1800 Deutsche Mark die Entschädigungsbeträge von 400 Deutsche Mark, 600 Deutsche Mark und 700 Deutsche Mark. (3) Ist der unmittelbar Geschädigte verstorben, so gilt § 247 LAG entsprechend. (4) Zu den in den Absätzen 1 und 2 genannten Beträgen werden nach dem Familienstand des Geschädigten am 1. April 1952 die folgenden Zuschläge gewährt: a) für den von dem Geschädigten nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten 200 Deutsche Mark, b) für jeden weiteren zum Haushalt des Geschädigten gehörenden und von ihm wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen, sofern dieser nicht selbst entschädigungsberechtigt ist, 150 Deutsche Mark, c) für das dritte und jedes weitere nach Nr. 2 berücksichtigte Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres weitere je 150 Deutsche Mark. Die Zuschläge werden auch für Familienangehörige gewährt, die nach dem 1. April 1952 unter den Voraussetzungen des § 230 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 LAG in den Haushalt des Geschädigten aufgenommen worden sind. Die Zuschläge werden für eine Person nur einmal gewährt; sie werden nicht für den Ehegatten gewährt, der selbst Anspruch hat." Bonn, den 26. Januar 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 541 Änderungsantrag des Abgeordneten Marquardt zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 7875 Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (Drucksachen IV/2746, IV/2978). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 2 letzter Halbsatz werden die Worte „geht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf die Freie und Hansestadt Hamburg über" durch die Worte „geht auf die Freie und Hansestadt Hamburg über, sobald die Grenzen im einzelnen durch das in diesem Staatsvertrag vorgesehene Abkommen festgelegt sind" ersetzt. Bonn, den 27. Januar 1965 Marquardt
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Werner Jacobi


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Schriftlichen Bericht des
      *) Siehe Anlage 5 **) Siehe Anlage 6
      Finanzausschusses — zu Drucksache IV/2873 —, der dem Hohen Hause vorliegt, findet sich nach einer kurzen Skizzierung einiger Befreiungstatbestände, über die sich bei den Ausschußberatungen ein Einverständnis ergeben hat, folgender Satz:
      Von wesentlicher Bedeutung ist sodann die vom Ausschuß vorgeschlagene Gleichstellung der umsatzsteuerlichen Belastung bei öffentlich-rechtlichen, gemischtwirtschaftlichen und privaten Energieversorgungsunternehmungen.
      Es wird hinzugefügt, daß es sich um eine Frage handele, die von politischer Aktualität sei. Wesentliche Bedeutung, politische Aktualität, — wer könnte diesen Feststellungen des Herrn Berichterstatters widersprechen!
      In der Tat wird bei der hier angesprochenen Frage das wesentliche politische Kernstück der gesamten Novelle sichtbar, und was in diesem Zusammenhang für die Umsatzsteuerregelung gilt, das gilt ebenso für die in der Drucksache IV/2874 vorgesehene, die Vermögensteuer betreffende Parallelregelung. Der Ihnen von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vorgelegte Antrag, den ich zu begründen habe — Sie finden ihn auf Umdruck 534 —, begehrt die Streichung jener Bestimmungen, die den öffentlichen Energieversorgungsunternehmen für ihre Lieferungen an Letztverbraucher eine 1,5%ige Umsatzsteuerbelastung auferlegt. Der Antrag will es bei dem bisherigen Rechtszustand, also der Steuerfreiheit für die öffentlichen Unternehmen belassen. Er bezweckt vor allem, der drohenden Gefahr von Tariferhöhungen zu begegnen. Ich werde auf diesen Punkt alsbald zurückkommen. — Gestatten Sie mir jedoch zunächst eine kurze Vorbemerkung, die die beabsichtigte Neuregelung für die öffentlichen Unternehmen betrifft und von größter praktischer Bedeutung ist.
      Bei dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes fällt auf, .daß in dem vorgesehenen § 73 c Abs. 1 Ziffer 1 des Bewertungsgesetzes eine Formulierung gewählt worden ist, die von der bisherigen Formulierung des § 3 a des Vermögensteuergesetzes abweicht. In § 3 a Ziffer 3 des Vermögensteuergesetzes in der bisherigen Fassung war die Steuerfreiheit für dasjenige Vermögen der Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt — ich zitiere wörtlich —:
      ... das der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Strom oder Wärme dient.
      Hierzu hat die Finanzverwaltung Ausführungsanweisungen erlassen, die — soweit ich es übersehen kann — eine im ganzen befriedigende Regelung darstellen. Ich möchte festhalten, daß die nunmehr gewählte Formulierung, die von einem Betriebsvermögen spricht,
      das unmittelbar und nicht nur vorübergehend der Erzeugung, Lieferung und Verteilung von Gas, Strom oder Wärme zur öffentlichen Versorgung dient ...



      Jacobi (Köln)

      — soweit das Zitat — keine Änderung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand hinsichtlich der Abgrenzung des steuerbegünstigten und des voll steuerbegünstigten Vermögens beabsichtigt. Eine Rückfrage im Bundesfinanzministerium hat Übereinstimmung mit einer entsprechenden Interpretation ergeben. Ich möchte dies hier ausdrücklich festhalten und bemerken, daß wir nur unter dieser Voraussetzung darauf verzichten, einen Änderungsantrag zu § 73 Abs. 1 Ziffer 1 mit dem Ziel, den früheren Wortlaut des § 3 a des Vermögensteuergesetzes wiederherzustellen, vorzulegen.
      Im Rahmen dieser Vorbemerkung eine ebenfalls für die Praktizierung der Bestimmungen unerläßliche Feststellung zum Umsatzsteuergesetz, und zwar zu Art. 3 Abs. 1 Ziffer 2. Versorgungsunternehmen rechnen 'bekanntlich auf Grund der Zählerablesung in bestimmten Zeiträumen ab, deren Länge je nach dem gewählten Abrechnungssystem unterschiedlich ist. Sofern der im Gesetz bezeichnete Stichtag, nämlich der 31. März 1965, in eine Abrechnungsperiode fällt, muß eine Aufteilung der Lieferungen, und zwar pro rata temporis, in einen steuerfreien und in einen steuerpflichtigen Teil vorgenommen werden. Wir dürfen erwarten — ich befinde mich in diesem Punkt in völliger Übereinstimmung mit dem Herrn Kollegen Dr. Burgbacher, mit dem ich vor einigen Tagen über die sich hier ergebende Problematik gesprochen habe —, daß die Finanzverwaltung eine diesbezügliche Regelung in einer Verwaltungsanordnung trifft. Sie ist praktisch einfach unerläßlich.
      Nach diesen Vorbemerkungen darf ich mich nunmehr 'der Hauptsache zuwenden. Meine Damen und Herren, wir haben diese Hauptsache anläßlich der ersten Lesung am 30. April 1964 und in den Beratungen der 'beteiligten Ausschüsse mehr oder weniger ausführlich diskutiert. Ich möchte deshalb auf die hierbei gemachten Ausführungen, besonders auf die erwähnte Plenardebatte Bezug nehmen. Dies gilt besonders für die Darlegung der Gründe, die seinerzeit zu der bis jetzt aufrechterhalten gebliebenen Befreiung der Versorgungsunternehmen der öffentlichen Hand geführt haben. Bereits 'bei der erwähnten ersten Plenarberatung, vor allem aber in den Ausschußberatungen, hat die Frage wieder und wieder eine Rolle gespielt, ob die Befreiung der Versorgungsunternehmen der öffentlichen Hand von der Umsatz- und Vermögensteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die sozialdemokratische Opposition verneint diese Frage unverändert, und zwar aus folgenden Gründen:
      Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung findet dort seine Grenze, wo sich der Staat aus Gründen volkswirtschaftlicher Zweckmäßigkeit oder zur Erreichung bestimmter wirtschaftspolitischer Ziele des Instruments der Besteuerung bedient. Unser Steuerrecht ist durchsetzt mit Vorschriften, die solchen Überlegungen ihre Entstehung verdanken.
      Ich kann die Situation auf diesem Gebiet nicht besser kennzeichnen als mit den Worten, mit denen Senatspräsident Dr. Hartz (München) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. November 1964 in der
      Zeitschrift „Der Betrieb" 1964 Nr. 51 kommentiert. Dr. Hartz bemerkt — ich bitte um die Erlaubnis des Herrn Präsidenten, dieses kurze Zitat vortragen zu
      dürfen —:
      Hält man überhaupt die Erreichung bestimmter wirtschaftspolitischer Ziele durch die Besteuerung für verfassungsrechtlich zulässig, so muß man die damit zwangsläufig gegebenen Verletzungen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Kauf nehmen. Die Gleichmäßigkeit der Belastung war bei den älteren Steuersystemen, die nur der Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs im klassischen Sinne dienen wollten, zweifellos ein Ordnungsprinzip ersten Ranges. In den modernen Steuersystemen, in denen die Besteuerung weithin ein Mittel zur Lenkung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen geworden ist, tritt der Gedanke der Gleichmäßigkeit der Belastung gegenüber dem der volkswirtschaftlichen Zweckmäßigkeit in den Hintergrund.
      In der Tat, meine Damen und Herren, kann kein moderner Staat auf dieses Mittel verzichten. Wenn dem aber so ist, dann kann die Steuerbefreiung der Versorgungsunternehmen der öffentlichen Hand nicht einfach als auf sachfremden Erwägungen beruhend abgetan werden. Hier liegen, wie ich bei der ersten Lesung des ursprünglichen Initiativgesetzentwurfs in der 125. Sitzung am 30. April 1964 bereits dargelegt habe, in der Tat wichtige volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Überlegungen im Hinblick auf die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Unternehmen vor, die vor Jahrzehnten zur Einführung der Steuerfreiheit geführt haben. Sie rechtfertigen nach meiner Überzeugung und nach der Überzeugung meiner Freunde auch heute noch diese Steuerfreiheit voll und ganz. Sie würden sie auch vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen.
      Im übrigen sind Sie ja doch nach Lage des Falles selbst gelegentlich durchaus bereit, eine ungleiche Behandlung als vertretbar anzusehen. Darf ich hierfür ein sozusagen taufrisches Beispiel anführen: Im Bundeswirtschaftsministerium ist soeben ein Gesetzentwurf vorlagereif geworden, der zur Unterstützung der Kohle den kohleverbrauchenden Kraftwerken in einem ganz erheblichen Umfange die Bildung steuerfreier Rücklagen einräumen soll. Zur Sache selbst möchte ich hier nichts sagen, aber ich muß folgendes feststellen. Hier findet in eklatanter Weise aus volkswirtschaftlichen Gründen eine ungleiche Behandlung gleichartiger Unternehmen statt, und hierbei wird interessanterweise nicht der Einwand erhoben, daß eine solche Regelung den Gleichheitsgrundsatz verletze und unzulässig sei.
      Nur am Rande sei vermerkt, daß auch bei anderen Gelegenheiten steuergesetzliche Regelungen erfolgt sind, die bewußt als wirtschaftspolitisches Instrument eingesetzt werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an § 6 b des Einkommensteuergesetzes.
      Zurück zur Debatte vom 30. April 1964. Bereits damals ist von uns darauf hingewiesen worden, daß



      Jacobi (Köln)

      es falsch sei, die Folgen der Gesetzesänderung in der Weise zu bagatellisieren, wie es vielfach — und nicht zuletzt im Hause des Herrn Bundeswirtschaftsministers — geschehen ist. Gerade diese Seite meiner damaligen Darlegungen hat in den letzten Wochen eine besondere, und ich muß sagen: unerfreuliche Aktualität gewonnen.
      Die Energiepreise sind in Bewegung geraten, und diese Bewegung wird durch die vorgesehene Steuerbelastung nolens volens einen zusätzlichen Auftrieb erhalten. Wir geben erneut unserer Sorge darüber Ausdruck, daß die Mehrheit dieses Hauses die Augen vor dieser unerfreulichen Konsequenz verschließt, daß sie gewisse Tatsachen nicht genügend beachtet. Das einzige, meine Damen und Herren, was Sie in diesem Zusammenhang bei den Ausschußberatungen nicht bestritten haben, ist die drohende weitere Verschlechterung der Gemeindefinanzen. Bei dieser Erkenntnis ist es aber geblieben; Schlüsse daraus haben Sie leider nicht gezogen, sondern Sie haben lediglich — entschuldigen Sie, ich kann es nicht anders ausdrücken — Trostsprüche von sich gegeben, so den Hinweis, es müßten bei den Folgekosten bei Straßenumbauten oder Straßenneubauten und damit verbundenen Leistungsverlegungen finanzielle Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen eingeführt werden. Eine solche Erklärung und ähnliche Vertröstungen, die sich in einem Beschluß des Wirtschaftsausschusses zu dieser Sache finden, sind leider völlig unsichere und unzulängliche Wechsel auf die Zukunft.
      Wie ist die Lage? In einer globalen Berechnung, die die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen in ihrer Eingabe vom 27. April 1964 diesem Hohen Hause vorgelegt haben, wurde die Mehrbelastung mit Umsatz und Vermögensteuer mit rund 2 % angegeben. Eine Überprüfung hat ergeben, daß dieser Satz zum Teil noch höher liegt. Es ist nun leicht gesagt, 2 % vom Umsatz seien so unbedeutend, daß die Unternehmen eine solche Belastung leicht auffangen könnten. Wer so argumentiert, vergißt, daß die Kostensituation eines Unternehmens sich in der Regel aus mehreren, und zwar häufig gegenläufigen Tendenzen ergibt. Ob eine zusätzliche Belastung von 2 % getragen werden kann oder nicht, ob sie beträchtlich ist oder nicht, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die Ereignisse der letzten Zeit haben eindeutig bewiesen, daß unsere Ihnen wiederholt vorgehaltene besorgte Prognose richtig war. Wir befinden uns an einem Punkt der Entwicklung, wo empfindliche Mehrbelastungen zu Konsequenzen führen. Sie müssen sich mit Sicherheit ergeben, wenn mehrere Kostensteigerungen zusammentreffen, wie es im gegenwärtigen Zeitpunkt der Fall ist.
      Beispiele aus ,der Praxis zeigen eindeutig, wie sich die geplante neue Steuerbelastung der bisher steuerfreien Unternehmen unter Berücksichtigung anderer, inzwischen offenkundig gewordener Kostensteigerungen auswirken würde. Sie erreicht bei vielen kommunalen Unternehmen 4,3 %, 4,7 %, ja 5,4 % des Umsatzes. Hierbei ist 'die Wasserversorgung, die diese Unternehmen betreiben, ebenso außer Betracht gelblieben wie die Nahverkehrsbetriebe, wo sich besonders hohe Kostensteigerungen ergeben haben. Ich lasse Isie aber in Idiesem Zusammenhang einmal dahingestellt, obwohl sich bei den Verkehrsbetrieben die Verluste empfindlich vergrößern und damit die Gesamtsituation der Unternehmen weiter erschwert.
      Die Zahlen, die ich Ihnen soeben nannte, sind unter Miteinrechnung .der Mehrbelastungen ermittelt worden, die sich im Jahre .1965 — bzw., wenn ich die Vermögensteuer einbeziehe, im Jahre 1966 — für die Unternehmen ergeben werden. Nur ein konkretes Beispiel! Es betrifft ein mittleres Unternehmen. Dieses Unternehmen hat seine Verbrauchertarife für Strom, Gas und Fernwärme zum letzten Male am 1. Januar 1959 erhöht. Für die Gasversorgung wurde 1962/1963 bei der Umstellung auf Erdgas der am 1. September 1959 erhöhte Gaspreis wieder um 5 % gesenkt; Idas ist eine Tatsache, die ich angesichts des allgemein ,gestiegenen Preisniveaus besonders hervorheben möchte. Der Umsatz dieses Unternehmens stieg von 1962 bis 1965 von 66,4 auf 76,3 Millionen DM. Gleichzeitig sind seit den genannten letzten Tariferhöhungen bis einschließlich 1964 Steigerungen allein der Lohn- und Gehalts- sowie der Kohlekosten — vor allem dieser — in Höhe von 6,30 Millionen DM eingetreten. Von der Möglichkeit der Abwälzung der Mehrkosten über die Kohleklausel auf die Sonderabnehmer wurde kein Gebrauch gemacht.
      Warum trage ich dies hier vor? Warum nenne ich dieses Beispiel? Weil ich aufzeigen möchte, daß eine Mehrbelastung von 2,88 Millionen DM, wie sie 1965 für 'dieses Unternehmen zu erwarten ist, nur im Zusammenhang mit diesem allgemeinen Trend gesehen werden kann. Dabei sind die Steigerungen bei den Investitionskosten und die Erhöhung sonstiger Kostenfaktoren, die sich grade bei der anlagenintensiven Energiewirtschaft sehr empfindlich auswirken, völlig außer Betracht geblieben.
      Der Leiter eines großen privaten süddeutschen Elekrizitätswerkes hat vor kurzem darauf hingewiesen, daß im letzten Jahr allein die Kosten für Fremdmontagen um 15 % gestiegen sind. Innerhalb von sechs Jahren hätten sich die Kosten für die Dachabdeckungen der Kraftwerke fast verdoppelt. Den Leitungsbau z. B. verteuern die hohen Kupferpreise, die 1963 260 DM, 1964 490 DM pro 100 kg betrugen.
      Bei diesen wenigen Zahlen möchte ich es 'bewenden lassen. Ich kann 'die komplizierten betriebswirtschaftlichen Probleme, die sich innerhalb der einzelnen Unternehmen ergeben, natürlich 'hier nicht behandeln. Worauf es mir ankommt, ist lediglich, Ihnen allen deutlich zu machen, daß ein Beschluß ,dieses Hauses, der einem großen Teil der Unternehmen neue Steuerlasten aufbürdet, nicht ohne Folgen bleiben kann. Man tut gut daran, sich diese Konsequenzen heute zu überlegen. Sie später nur zu bedauern genügt nicht.
      Ich habe schon am 30. April 1964 darauf hingewiesen, daß es falsch ist, innerhalb eines Wirtschaftszweiges Steuerbelastungen und Steuerentlastungen einfach gegeneinander aufzurechnen und die Folgerung zu ziehen, wenn sich Belastungen und Entlastungen ausglichen, sei alles in Ordnung, und



      Jacobi (Köln)

      es ,ergäben sich für den Verbraucher keine Konsequenzen. Nicht .der Wirtschaftszweig als Ganzes, sondern einzelne Unternehmen werden besteuert. Auf deren Kosten- und Ertragslage kommt es letztlich an. Für die preispolitischen Konsequenzen bedeuten solche auf dem Papier durchgeführten Ausgleichsrechnungen also gar nichts.
      Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen haben in mehreren Eingaben auf diese Konsequenzen eindeutig hingewiesen. Sie haben .dabei exaktes Zahlenmaterial unterbreitet, aus dem sich ergibt, daß sich in keiner Weise erhoffen läßt, die Umsatz- und .die Vermögensteuer könnten ohne negative Auswirkungen auf die Preise oder auf die Gemeindehaushalte aufgefangen werden.
      Auch hat .es an Unterrichtungen aus idem Land nicht gefehlt, die die drohenden Auswirkungen an Einzelbeispielen erläutern. Sie alle, jeder von uns, der die finanzielle Lage der Gemeinden und ihrer Unternehmen kennt, weiß um die auftretenden Schwierigkeiten.
      Es ist nun einmal keine Bagatellbelastung, wenn zusätzlich zu .den bereits erwähnten allgemeinen Kostensteigerungen, mit denen alle Unternehmen fertig werden müssen, die öffentlichen Letztverteiler nunmehr Steuerbeträge aufzubringen haben, die schon 'bei mittleren Werken in die Hunderttausende gehen und bei größeren Unternehmen Millionenbeträge ausmachen.
      Dazu möchte ich, um das Ganze so deutlich wie möglich zu machen, einige konkrete Zahlen nennen. Bei 'den Stadtwerken Remscheid, deren Situation vor allem idem Kollegen Brand genauestens bekannt ist, betragen die Steuerbelastungen allein 572 000 DM. In Aachen sind .es 950 000 DM, in Wiesbaden 721 000 DM. In Wuppertal werden es 2 Millionen DM und in Stuttgart gar etwa 6 Millionen DM sein. Dais sind nur wenige Beispiele. Aber sie dürften doch wohl eindeutig aufzeigen, daß die These, es handle sich um unwesentliche Belastungen, schlicht und einfach falsch ist.
      Die Mehrheit dieses Hauses hat dies bei den Ausschußberatungen im Grunde genommen auch gar nicht abgeleugnet; denn sonst wäre der bereits erwähnte, leider nur aus Vertröstungen bestehende Beschluß des Wirtschaftsausschusses ja überhaupt nicht verständlich. Main darf ,sich .aber nicht wundern, wenn die Gemeinden mit derartig en Blankowechseln in die Zukunft nichts anzufangen winsen. Die Erfahrungen bei den verschiedenen Gewerbesteuereingriffen, so bei .der Erhöhung dier Freibeträge und den damit verbundenen Appellen an die Länder, für einen Ausgleich zu sorgen, sind nun ,einmal nicht dazu angetan, Hoffnungen und Erwartungen zu wecken.

      (in einem Entschließungsantrag ,die bisher steuerpflichtigen Unternehmen zu einer Weitergabe der Steuerersparnisse anzuhalten. Die Opposition hat eine gesetzliche Regelung dieser Frageangestrebt. Auch der Wirtschaftsausschuß hat dem federführenden Ausschuß einen 'entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Leider ist ein Ergebnis nicht erreicht worden, obwohl in der Vergangenheit schon einmal in ähnlicher Weise verfahren wurde, und zwar bei der 5. Novelle zum Umsatzsteuergesetz. Damals wurde den befreiten privaten Wasserwerken zur Pflicht gemacht, die Steuerersparnisse weiterzugeben. Auch dieser Hinweis hat leider nicht dazu geführt, daß sich der federführende Ausschuß zu einem entsprechenden Entscheid aufraffen konnte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns völlig darüber im klaren, daß der Antrag, den Sie jetzt vorliegen, nur eine kleine Hilfe darstellt, 'daß er nur relativ wenige Unternehmen überhaupt betrifft. Aber wir sind trotzdem der Auffassung, daß er angenommen werden sollte. Wir bitten Sie jedoch, eine Fassung zu wählen, die uns eine ausdrückliche Zustimmung ermöglicht. Ein entsprechender Änderungsantrag liegt Ihnen auf Umdruck 540* vor. Herr Kollege Brand hat mir soeben erklärt, er habe Verständnis dafür, daß wir einen solchen Änderungsantrag eingebracht hätten, um auch uns die Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag zu ermöglichen. Seine Annahme würde den Beteiligten den einmütigen Willen des Gesetzgebers nachdrücklichst kundtun, und das wäre gut. Ich komme zum Schluß. Was immer die Motive sind, die Sie zu den für uns nicht akzeptablen Belastungen der öffentlichen Versorgungsunternehmen bewogen haben mögen — VEBA-Privatisierung oder andere Gründe —, Sie nehmen eine schwere Verantwortung auf sich. Auch wenn Sie dies nicht wollen, Sie helfen mit, Preisauftriebstendenzen durch die Schaffung neuer objektiver Belastungsfaktoren wesentlich zu verstärken. Sie legalisieren Preissteigerungen und lassen so lebhafte Zweifel daran aufkommen, daß Sie es mit Ihrem immer wieder so lebhaft betonten Willen, die Preisstabilität zu wahren, wirklich so genau nehmen. Aus diesem Grunde geben wir Ihnen noch einmal eine Möglichkeit, von dieser bedenklichen Methode Abstand zu nehmen. Dem dient unser Streichungsantrag. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Luda. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Ausführungen des Herrn Kollegen Jacobi nicht zu folgen und den Streichungsantrag der SPD abzulehnen. Wir haben bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes in diesem Hause schon ausführlich zu der Materie Stellung genommen. Soweit Herr Kollege Jacobi heute noch auf Einzelfragen eingegangen ist, darf ich dazu ganz kurz Stellung nehmen. Im Vordergrund steht die Betrachtung der Rechtslage. Soweit Herr Kollege Jacobi Zweifel darin gesetzt hat, daß durch die heutige Rechtslage der Siehe Anlage 7 Dr. Luda Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt wird, kann ihm nicht gefolgt werden. Sie alle wissen, daß dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Vorlagebeschlüsse vorliegen. Sie wissen, daß außerdem über zwei Verfassungsbeschwerden zu entscheiden ist. Leider hat Herr Kollege Jacobi seine Rechtsauffassung, daß das Grundgesetz nicht verletzt sei, hier in keiner Weise begründet. Ich möchte sagen: wenn es auf der einen Seite Kommunen gibt, die verpflichtet sind, Versorgungsunternehmen für Elektrizität, Wärme und Gas zu finanzieren, die mit 4 % Umsatzsteuer und 1 % Vermögensteuer voll steuerpflichtig sind, dann ist nicht einzusehen, warum irgendwelche Nachbargemeinden, die gleichfalls an irgendwelche Versorgungsunternehmen angeschlossen sind, den Vorteil haben, steuerfreie Unternehmen tragen zu dürfen. Da ist ein Ungleichgewicht, und das wollen und müssen wir beseitigen. Das wird sogar von der beteiligten Wirtschaft anerkannt. Ich verweise auf den Beschluß des Vorstandsrates der Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke vom 10. April 1959, in dem es ausdrücklich heißt, daß in Zukunft alle Arten von Energieversorgungsunternehmen, und zwar auch die rein öffentlichen auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber die gemischtwirtschaftlichen und privaten, steuerlich völlig gleichmäßig behandelt werden sollen. Wenn der Spitzenverband der beteiligten und betroffenen Unternehmen diesen Beschluß im Jahre 1959 gefaßt hat, dann ist daraus sicherlich zu ersehen, daß er die ungleiche Behandlung und die Verletzung des Grundgesetzes insoweit anerkennt. (Abg. Jacobi [Köln] : Sie werden wissen, daß das nur die Stromversorgungsunternehmen betrifft!)


      (Beifall bei der SPD.)


    Rede von Erwin Schoettle
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Manfred Luda


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)




      — Das ist ja der größte Teil dessen, was wir heute hier regeln wollen.
      Es kommt die Entschließung des Bundestages vom 4. Juli 1959 hinzu, mit der sich das ganze Haus und damit auch die SPD auf den Standpunkt gestellt hat, daß dieser Tatbestand umgehend geprüft und geregelt werden muß. Ich weise ferner nochmals auf den entsprechenden Bericht des Finanzausschusses zum Steueränderungsgesetz vom 3. Mai 1961 hin, der gleichfalls einstimmig, also auch mit den Stimmen der SPD beschlossen worden ist. Herr Kollege Jacobi, nachdem Sie heute wieder diese Zweifel — allerdings ohne nähere Begründung — hier aufgewärmt haben, muß ich Sie auf Ihre eigenen Ausführungen vor dem Verband kommunaler Unternehmen im Jahre 1963 in Mannheim hinweisen. Sie haben damals gesagt, daß die kommunale Energiewirtschaft der Förderung des freien Wettbewerbs auf gesetzgeberischem Wege „ohne große Sorge" entgegensehe. Na also! Wenn das der Fall ist, können wir es ja auch heute machen.

      (Zuruf des Abg. Jacobi [Köln].)

      Wir sagen also erstens, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes unserer Verfassung müssen wir jetzt diese Korrektur vornehmen. Zweitens möchte ich aber fragen: Was ist eine Demokratie? Eine Demokratie ist eine Ordnung ohne Privilegien. Seien wir also Demokraten!
      Ferner hat der Herr Kollege Jacobi hier den Gesichtspunkt der Kommunen nochmals herausgestrichen. Meine Damen und Herren, ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich selbst seit mehr als zehn Jahren in der Kommunalpolitik aktiv tätig bin und daß mir das Schicksal und auch das Finanzwesen der Kommunen sehr am Herzen liegen. Aber gerade weil das der Fall ist, kann ich nicht einsehen, daß es dort ein Zweiklassenrecht gibt, daß es solche Gemeinden gibt, die mit ihrem Bedarf an Elektrizität, Wärme und Gas voll besteuert werden, und daß es andere gibt, wo das nicht der Fall ist, und zwar nur, weil sich vielleicht ein Eigentumsanteil des Versorgungsunternehmens zufällig in privatem Besitz befindet. Soweit also der Gesichtspunkt der Kommunen hier herausgestellt worden ist, muß ich ausdrücklich nochmals darauf hinweisen, daß sich ja auch die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen zu mehr als 50 % im Besitz der Kommunen und der übrigen öffentlichen Hand befinden. Es ist also falsch, hier schlechthin von einer Benachteiligung „der Kommunen" zu sprechen. Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch darauf hinweisen, daß ausgerechnet die schwer zu versorgenden Gebiete — das sind die Grenzgebiete, die Zonenrandgebiete — nicht etwa von den privilegierten, rein öffentlichen Versorgungsunternehmen versorgt werden, sondern gerade von den voll steuerpflichtigen gemischtwirtschaftlichen Unternehmen.
      Auch der Einwand des Querverbundes, den wir immer wieder gehört haben, ist falsch; denn es gibt auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen, die mit ihren Überschüssen irgendwelche Verkehrsunternehmen der Kommunen mit finanzieren und mit tragen helfen. Also das ist doch nicht so einseitig wie Sie, Herr Kollege Jacobi, es hier dargestellt haben. Ich verweise auf die §§ 1 und 8 des Energiewirtschaftsgesetzes und § 108 des Kartellgesetzes, wonach die Versorgungsunternehmen beider Arten gemeinwohlfördernd sind. Sie erfüllen beide dieselbe Versorgungsverpflichtung im Interesse der Allgemeinheit und unterliegen beide denselben Kontrollen von seiten der Behörden. Beide sind gemeinwohlfördernd. Wir können also hier nicht die rein kommunalen Unternehmen gegen die gemischtwirtschaftlichen ausspielen.
      Im übrigen sind wir, soweit die rein kommunalen Unternehmen hier belastet werden, den entsprechenden Einwendungen nachgegangen. Der kommunalpolitische Ausschuß und der Wirtschaftsausschuß haben ja deshalb empfohlen, daß eine Regelung über die Kostenerstattung für die Beförderung von Kriegsbeschädigten demnächst in diesem Hause verabschiedet wird.

      (Abg. Jacobi [Köln] : Das hat damit gar nichts zu tun!)

      Deshalb haben sich beide Ausschüsse dafür ausgesprochen, daß die Regelung über die Folgekosten im Rahmen des Bundesfernstraßengesetzes hier nach der vorliegenden Gesetzesvorlage verabschiedet werden möge. Wir haben schließlich den zunächst vorgesehenen Vermögensteuersatz von 0,75 % auf 0,5 % reduziert. Ich glaube, das sind eindeutige Beweise dafür, daß wir für den von Ihnen



      Dr. Luda
      besonders angesprochenen Teil der Städte und Gemeinden in unserem Land Verständnis gehabt haben. Ich darf außerdem noch darauf hinweisen, daß wir die Wasserwirtschaft jetzt vollständig befreit haben. Auch das ist, glaube ich, wichtig und hilft den Kommunen in ihrer Situation.
      Daß wir durch diesen Gesetzentwurf das Prozeßrisiko, welches gerade für den von Ihnen vertretenen Teil der Kommunen besteht, aus den Rechtsstreiten in Karlsruhe weitgehend ausgeräumt haben, sollte auch von Ihnen anerkannt werden. Denn wenn demnächst in Karlsruhe ein Urteil in der Weise ergehen würde, daß die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes festgestellt wird, müßten alle beteiligten Unternehmen und besonders die, die Ihnen, Herr Jacobi, am Herzen liegen, die voll öffentlichen Unternehmen, von heute auf morgen 4 % Umsatzsteuer und 1 % Vermögensteuer bezahlen, während wir. die Gleichschaltung auf einer ermäßigten Basis mit nur 1,5 % in der Umsatzsteuer und 0,5 % in der Vermögensteuer vornehmen wollen.

      (Abg. Jacobi [Köln] : Stimmt nicht!)

      Diese stufenweise Anpassung ist auch für die demnächst kommende Mehrwertsteuer gut. Auch das möchte ich gesagt haben.
      Eine Entlastung tritt nun vor allen Dingen auch in Berlin bei der BEWAG ein. Ich möchte das einmal ausdrücklich hervorheben. Daß man die Dinge auch unter sozialdemokratischen Aspekten ganz anders betrachten kann, als Herr Jacobi es in seinen Ausführungen soeben getan hat, ergibt sich aus dem bedeutsamen Umstand, daß kein geringerer als der Kollege Steinhoff aus Hagen bei den Beratungen im Kommunalpolitischen Ausschuß sich auf den Standpunkt gestellt hat, daß die Regierungsvorlage richtig ist, daß mit der ungleichen Behandlung von Kommunen jetzt endlich Schluß gemacht werden müsse. Meine Damen und Herren, da kann ich nur sagen: Hut ab vor dem Kollegen Steinhoff! Aber als es dann zur Abstimmung kam, hat der Herr Kollege Steinhoff mit seinen anderen Fraktionskollegen gegen die Regierungsvorlage gestimmt. Und dann behauptet die SPD noch, bei ihr gebe es keinen Fraktionszwang.