Rede:
ID0415922700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 121
    1. —: 16
    2. der: 12
    3. des: 11
    4. das: 6
    5. und: 6
    6. Das: 5
    7. ist: 5
    8. die: 5
    9. nicht: 4
    10. den: 4
    11. bitte: 4
    12. um: 4
    13. Ich: 3
    14. Beratung: 3
    15. Ausschusses: 3
    16. für: 3
    17. dem: 3
    18. Herrn: 3
    19. rufe: 2
    20. Punkt: 2
    21. Sammelübersicht: 2
    22. Petitionen: 2
    23. b): 2
    24. Wird: 2
    25. Wort: 2
    26. gewünscht?: 2
    27. zuzustimmen: 2
    28. wünscht,: 2
    29. ich: 2
    30. Handzeichen.: 2
    31. Gegenprobe.: 2
    32. Keine: 2
    33. Enthaltungen?: 2
    34. kommen: 2
    35. Ergänzung: 2
    36. Bericht: 2
    37. Berichterstatter: 2
    38. Fall.Ich: 2
    39. Abgeordneten: 2
    40. Dr.: 2
    41. Einleitung: 2
    42. Überschrift: 2
    43. 2: 1
    44. Tagesordnung: 1
    45. auf:a): 1
    46. 39: 1
    47. 40: 1
    48. Fall.: 1
    49. Wer: 1
    50. beiden: 1
    51. Anträgen: 1
    52. Gegenstimmen.: 1
    53. Enthaltungen!: 1
    54. Beide: 1
    55. Anträge: 1
    56. sind: 1
    57. einstimmig: 1
    58. angenommen.Wir: 1
    59. zu: 1
    60. 6: 1
    61. Tagesordnung:Zweite: 1
    62. dritte: 1
    63. von: 1
    64. Bundesregierung: 1
    65. eingebrachten: 1
    66. Entwurfs: 1
    67. eines: 1
    68. Gesetzes: 1
    69. zur: 1
    70. Änderung: 1
    71. Einkommensteuergesetzes,: 1
    72. Körperschaftsteuergesetzes: 1
    73. Kapitalverkehrsteuergesetzes: 1
    74. a): 1
    75. Haushaltsausschusses: 1
    76. Schriftlicher: 1
    77. Finanzausschusses: 1
    78. \n: 1
    79. Wünscht: 1
    80. Haushaltsausschusses,: 1
    81. Herr: 1
    82. Abgeordneter: 1
    83. Windelen,: 1
    84. noch: 1
    85. Wort?: 1
    86. danke: 1
    87. Finanzausschusses,: 1
    88. Luda,: 1
    89. seinen: 1
    90. Schriftlichen: 1
    91. Bericht.: 1
    92. Ist: 1
    93. eine: 1
    94. notwendig?: 1
    95. Artikel: 1
    96. 1,: 1
    97. 2,: 1
    98. 3,: 1
    99. 4,: 1
    100. 5,: 1
    101. 6,: 1
    102. --: 1
    103. auf.: 1
    104. hierzu: 1
    105. Fall.Wer: 1
    106. aufgerufenen: 1
    107. Bestimungen,: 1
    108. erste: 1
    109. war: 1
    110. Mehrheit;: 1
    111. es: 1
    112. so: 1
    113. beschlossen.Wir: 1
    114. zurdritten: 1
    115. Beratung.Ich: 1
    116. eröffne: 1
    117. allgemeine: 1
    118. Aussprache: 1
    119. erteile: 1
    120. Luda: 1
    121. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 159. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1965 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Dr. h. c. Bade, Hellenbrock und Schneider (Hamburg) . . . . . . . . 7821 A Antrag betr. Ergänzung der GO — Aktuelle Stunde 7821 C Fragestunde (Drucksachen IV/2992, IV/2995, IV/3001) Frage des Abg. Jahn: Unterstützung der Zentralen Stelle Ludwigsburg in ihrer Ermittlungstätigkeit Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7822 B, D, 7823 A, B, C Jahn (SPD) 7822 D Dr. Mommer (SPD) 7823 A, B Spies (CDU/CSU) 7823 B, C Fragen des Abg. Spies: Belastendes Material über NS-Verbrechen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7823 C, D, 7824 A, B, C, D, 7825 A, B Spies (CDU/CSU) . . . 7823 D, 7824 B Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7824 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7824 D, 7825 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7825 A, B Frage des Abg. Spies: Verfahren gegen Frau Benjamin in der sog. DDR wegen „Begünstigung im Amt" Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7825 B, C Spies (CDU/CSU) 7825 B Frage des Abg. Dürr: Ausbildung der Referendare im Strafvollzug Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7825 C, D Dürr (FDP) 7825 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7825 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Rechtsanwaltsgebührenordnung Dr. Bucher, Bundesminister . . . 7826 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . - . 7826 B Frage des Abg. Junghans: Kindergärten im Zonenrandprogramm 1965 Dr. Mende, Bundesminister . . . 7826 C, D, 7827 A, B, C, D, 7828 A, B, C, D Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 7826 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7827 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 7827 B, C Sänger (SPD) 7827 D, 7828 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 Strohmayr (SPD) 7828 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 7828 C Dr. Frede (SPD) 7828 D Frage des Abg. Reichmann: Wirtschaftliche Gleichstellung der deutschen mit den französischen und italienischen Tabakpflanzern Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7829 A, B Reichmann (FDP) 7829 B Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Marktregelung für Tabak Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 7829 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7829 C Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Maßnahmen zugunsten von Tabakpflanzern Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 7829 D, 7830 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) 7829 D, 7830 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Schweinefleisch-Exporte in die Sowjetunion Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7830 B, C Dr. Kohut (FDP) 7830 C Frage des Abg. Leicht: Gefahr eines Preiszusammenbruchs im Weinbau Hüttebräuker, Staatssekretär . . 7830 D, 7831 A, B, C Leicht (CDU/CSU) 7831 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 7831 B Frage des Abg. Reichmann: Viermächteerklärung zur Deutschlandfrage Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7831 C, D Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7831 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7831 D, 7832 A Frage des Abg. Dröscher: Schaffung von Turn- und Sportstätten Dr. Schäfer, Staatssekretär 7832 A, B, C, D, 7833 A, B, C, D, 7834 A, B, C, D Dröscher (SPD) 7832 A, B Josten (CDU/CSU) 7832 C Kubitza (FDP) 7832 C Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 7832 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . 7832 D, 7833 A Vogt (CDU/CSU) 7833 A, B Liehr (SPD) 7833 B Neumann (Berlin) (SPD) 7833 C Strohmayr (SPD) 7833 C, D Fritsch (SPD) 7834 A Jacocbi (Köln) (SPD) 7834 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 7 834 C, D Erklärung nach § 36 GO Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7334 D Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses, Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag vom 17. 10. 1961 bis 31. 12. 1964 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/2951) . . 7835 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache IV/2345) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2948) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2875, zu IV/2875) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Luda (CDU/CSU) 7835 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 7840 B Dr. Imle (FDP). . . . . . . 7841 D Schmücker, Bundesminister . . . 7842 C Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Art. 29 Abs. 7 GG (Drucksache IV/2746) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/2978) — Zweite und dritte Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7844 A, 7846 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksachen IV/2403, IV/2797) Benda (CDU/CSU) 7844 B, C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7845 A Dr. Schäfer (SPD) 7845 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 III Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2946); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2873, zu IV/2873) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2012) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2874, zu IV/2874) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . . 7847 B Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 7847 B Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . . . 7850 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 7853 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7854 B Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone und dem Sowjetsektor von Berlin (Drucksachen IV/1288, IV/694); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2834) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache IV/2811) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . 7856 A, 7857 A, 7858 B, 7860 B Frau Korspeter (SPD) 7856 A, 7857 C, 7861 C Lemmrich (CDU/CSU) . . . . 7856 D Kuntscher (CDU/CSU) 7857 B Dr. Schäfer (SPD) 7858 A Kaffka (SPD) . . . . 7858 C, 7859 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 7862 D Dr. Nahm, Staatssekretär . . . . 7863 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für bestimmte Sorten Grob- und Feingrieß von Mais usw. (Drucksachen IV/2789, IV/2986) . . 7864 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 114/64/EWG betr. die Erhebung der Ausgleichsabgaben auf dem Gebiet der Milch und Milcherzeugnisse (Drucksachen IV/2876, IV/2987) . . . . . . . . . 7864 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Durchführung einer Grunderhebung im Rahmen eines Erhebungsprogramms zur Untersuchung der Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (Drucksachen IV/2757, IV/2996) . . . . 7864 C Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Befugnisse der Konsuln der Bundesrepublik Deutschland (Konsulargesetz) (Drucksache IV/2933) — Erste Beratung — 7864 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2945 [neu]) — Erste Beratung — 7864 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Abg. Dr. Müller-Hermann, Blumenfeld u. Gen.) (Drucksache IV/2966) — Erste Beratung — 7865 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze (Drucksache IV/2955) — Erste Beratung — . . . . 7865 A Entwurf eines Gesetzes über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Dr. Dittrich, Frau Funcke [Hagen], Frau Dr. Heuser und Fraktionen der CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2907); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache IV/2941) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange (Essen) und Fraktion der SPD betr. Richtlinien zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Drucksachen IV/2329, IV/2942) . . . . . . 7865 B, C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Drucksache IV/2252) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2961, zu IV/2961) — Zweite und dritte Beratung — 7865 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (Druck- IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 sache IV/2253) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2962, zu IV/2962) — Zweite und dritte Beratung — 7865 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Abg. Dr. Luda, Dr. Weber (Koblenz), Dr. h. c. Güde, Frau Dr. Kuchtner u. Gen. und Fraktion der CDU/ CSU, Abg. Dr. Imle, Mertes, Dr. Hellige und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1821); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2975, zu IV/2975) — Zweite und dritte Beratung — 7866 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes (Drucksachen IV/2125, IV/2349) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2968) — Zweite und dritte Beratung — 7866 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Abg. Dr. Müller-Hermann, Drachsler, Dr. Artzinger und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Dr. Imle, Dr. Mälzig, Mauk und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/2336) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2970) — Zweite und dritte Beratung — 7866 C Entwurf eines Gesetzes über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesreisekostengesetz) (Drucksache IV/2533) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/2979) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7866 D Entwurf eines Gesetzes über Personalvertretungen im Bundesgrenzschutz (Drucksache IV/451); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache IV/2980) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 7867 A Lautenschlager (SPD) . . . . . . 7867 C Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesververfassungsgericht betr. Verfassungsbeschwerde a) der Kommanditgesellschaft Spiegel-Verlag, Rudolf Augstein GmbH & Co, usw.; b) des Verlegers Rudolf Augstein, Hamburg, Maienweg 2, vom 10. August 1964 gegen den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. Juni 1964 — Drucksache IV/2383 — (Drucksache IV/2956) 7868 A Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/2935) 7868 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1965) (Drucksachen IV/2866, IV/2971) in Verbindung mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963, über die Einhundertunderste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963, über die Erste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2844, IV/2846, IV/2892, IV/2972), mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965, über die Vierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2894, IV/2895, IV/2982), mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2835, IV/2983), mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Einhundertste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963, über die Einhundertunddritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2845, IV/2867, IV/2984) und mit Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2899, IV/2985) . . . . . . . . . 7868 B Ubersicht 27 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2981) . . . . 7869 A Nächste Sitzung 7869 C Berichtigungen 7869 Anlagen 7871 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 7821 159. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1965 Stenographischer Bericht. Beginn: 15.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 158. Sitzung Seite 7780 B Zeile 2 statt „das Ausland" : des Auslandes; Seite 7780 D Zeile 18 statt „hohe individuellen Einkommen erzeugen. Die" : hohen Anteil der Selbstfinanzierung durchaus set-; Seite 7780 D 6. Zeile von unten statt „hohen individuellen" : hohe individuelle; Seite 7806 B Zeile 13 statt „5000": 4000; Zeile 14 statt „16 000" : 11 000; statt „40 000" : 22 000; Zeile 15 statt „88 000" : fast 40 000. In Zeile 15 ist hinter „hätte." folgender Satz einzufügen: Bei einer jährlichen Steigerung der Sparleistung um 5% — auf der Basis von 312 DM — würden sich folgende Kapitalbeträge ansammeln: nach 10 Jahren 5000 DM, nach 20 Jahren 16 000 DM, nach 30 Jahren 40 000 DM und nach 40 Jahren 88 000 DM. Seite 7813 C Zeilen 2 und 3 statt „dem Wirtschaftsausschuß sowie nach § 96 der Geschäftsordnung dem Haushaltsausschuß zu überweisen" : dem Wirtschaftsausschuß und dem Haushaltsausschuß, letzterem auch nach § 96 der Geschäftsordnung, zu überweisen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) ** 29. 1. Bauer (Würzburg) * 29. 1. Dr. Besold * 29. 1. Berkhan * 29. 1. Fürst Bismarck * 29. 1. Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Dr. h. c. Brauer * 29. 1. Corterier * 29. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 29. 1. Etzel 27. 1. Eisenmann 29. 1. Frau Dr. Flitz * 29. 1. Dr. Furler * 29. 1. Gaßmann 27. 1. Freiherr zu Guttenberg 29. 1. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 29. 1. Hammersen 30. 1. Dr. Hellige * 29. 1. Herberts 27. 1. Frau Dr. Heuser 30. 1. Frau Dr. Hubert * 29. 1. Jacobs * 29. 1. Junghans 27. 1. Kahn-Ackermann * 29. 1. Kalbitzer 30. 1. Frau Dr. Kiep-Altenloh 29. 1. Frau Kipp-Kaule 29. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 29. 1. Klinker ** 29. 1. Dr. Kopf * 29. 1. Dr. Krümmer 27. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Lenze (Attendorn) * 29. 1. Dr. Löhr 27. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Marx 1. 2. Frau Dr. Maxsein * 29. 1. Memmel * 29. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 1. Dr. von Merkatz 29. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 29. 1. Mick 27. 1. Freiherr von Mühlen * 29. 1. Müller (Remscheid) 27. 1. Müser 6. 2. Paul * 29. 1. Frau Pitz-Savelsberg * 29. 1. Frau Dr. Probst 29. 1. Rehs 29. 1. Frau Renger 30. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für .die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Rohde ** 29. 1. Dr. Rutschke * 29. 1. Schlick 29. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 29. 1. Schneider (Hamburg) 29. 1. Dr. Schneider (Saarbrücken) 29. 1. Schultz 27. 1. Dr. Schwörer 27. 1. Dr. Seffrin * 29. 1. Seidl (München) * 29. 1. Dr. Serres * 29. 1. Soetebier 27. 1. Stauch 27. 1. Storch ** 29. 1. Dr. Supf 27. 1. Sühler 27. 1. Dr. Süsterhenn * 29. 1. Unertl 29. 1. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 29. 1. Dr. Wahl * 29. 1. Werner 29. 1. Wienand * 29. 1. Dr. Zimmer * 29. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Dr. h. c. Baade 12. 2. Bazille 22. 2. Hellenbrock 14. 2. Kulawig 31.3. Dr. Miessner 12. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 22. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache IV/2949, Fragen III/13, III/14 und 111/15): Sind der Bundesregierung die Vorwürfe bekanntgeworden, die gegen das vor allem von deutschen Spenden getragene Amazonas-Hospital in Pucallpa (Peru) bzw. gegen dessen Leiter, Dr. med. Theodor Binder, in der deutschen bzw. in der peruanischen Öffentlichkeit erhoben wurden? Hat die Bundesregierung auf diplomatischem Wege Berichte über die Stichhaltigkeit der in Frage III/13 erwähnten vor allem gegen Dr. Binder erhobenen Vorwürfe erhalten oder angefordert? Was vermag die Bundesregierung zu tun, um die in Frage III/13 bezeichnete Angelegenheit in der deutschen und peruanischen Öffentlichkeit eindeutig zu klären? Zu Frage III/13: Die deutsche Regierung erhielt aus drei Quellen Kenntnis von den gegen das Amazonas-Hospital und Dr. Binder erhobenen Vorwürfen, und zwar: a) von dem Verein „Deutsche Hilfe für das Amazonas-Hospital Albert Schweitzer e. V." Hamburg, der das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 12. November 1964 von seiner Auflösung unterrichtete mit dem Bemerken, es sei unter den gegebenen Umständen nicht möglich, die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins so zu verwirklichen, wie es bei gewissenhafter Führung, insbesondere gegenüber den 7872 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 Mitgliedern und Förderern, verantwortet werden muß, b) aus Berichten deutscher Ärzte, die ihre Eindrücke von einem Besuch im Hospital des Dr. Binder in deutschen medizinischen und allgemeinen Zeitungen und Zeitschriften veröffentlichten und schließlich c) aus der Berichterstattung der deutschen Botschaft in Lima. Zu Frage III/14: Die Deutsche Botschaft in Lima hat mehrfach über die allgemeine Entwicklung des Amazonas-Hospitals berichtet und auch zu bestimmten Anfragen des Auswärtigen Amts Stellung genommen. Da die deutschen Auslandsvertretungen weder das Recht noch die Möglichkeit der Kontrolle privater Pflegeeinrichtungen im Ausland haben, konnte die Deutsche Botschaft in Lima zur Frage der Stichhaltigkeit von Vorwürfen gegen Dr. Binder nicht Stellung nehmen. Dr. Binder ist peruanischer Staatsangehöriger. Zu Frage III/15: Die deutsche Regierung wartet das Ergebnis einer vom peruanischen Gesundheitsministerium eingesetzten Untersuchungskommission ab, die die Vorwürfe gegen das Amazonas-Hospital und Dr. Binder prüfen soll. Hierüber wird unsere Botschaft in Lima berichten. Ich darf jedoch hinzufügen, daß ungeachtet des Untersuchungsergebnisses die deutsche Regierung keine unmittelbare Möglichkeit hat, auf das Amazonas-Hospital oder Dr. Binder einzuwirken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Claussen vom 25. Januar 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache IV/2949, Fragen IX/4, IX/ 5 und IX/6) : Liegt auf Grund der angeordneten Aktenüberprüfung bei der Versorgungsverwaltung für die Kriegsopfer schon ein Ergebnis vor, wobei festgestellt werden kann, in wieviel Fällen Versorgungsleistungen zu Unrecht gezahlt wurden? Ist nicht der Verwaltungsaufwand für die in Frage IX/4 genannte Aktenüberprüfung erheblich höher als das praktische Ergebnis? Ist das Bundesarbeitsministerium bereit, mit dem Bundesrechnungshof darüber zu verhandeln, daß bis zum Abschluß der Durchführung des Zweiten Neuordnungsgesetzes die in Frage IX/4 genannte Aktenüberprüfung ausgesetzt wird? Für die Aktenüberprüfung liegt aus allen Ländern (mit Ausnahme eines großen Landes) bisher nur ein Teilergebnis für die Zeit bis Ende 1963 vor. In den zehn Ländern wurden rd. 243 000 Akten überprüft, das sind 11 % der Gesamtzahl. Dabei ergaben sich 17 000 Beanstandungen. In 1269 Fällen wirkte sich die Überprüfung zugunsten und in 2588 Fällen zuungunsten der Berechtigten aus. Um Mißverständnisse auszuschalten, möchte ich vorweg bemerken, daß ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die Aktenüberprüfung nicht entsteht. Die Länder sind immer wieder darauf- hingewiesen worden, daß die Erledigung der laufenden Arbeiten den Vorrang haben müsse und die Überprüfung nur soweit vorzunehmen sei, als die Erledigung der laufenden Arbeiten es zulasse. Der Verwaltungsaufwand sollte auch nicht nach rein zahlenmäßigen Ergebnissen bewertet werden. Der Zweck der Überprüfung liegt darin, die während der Massenarbeit in den Jahren nach dem Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes unvermeidlichen Fehler richtigzustellen, indem die Akten vervollständigt werden und die unter den damaligen Verhältnissen vielfach nicht mögliche ordnungsmäßige Bearbeitung nachgeholt wird. Das Ziel ist also, wie es für eine ordnungsmäßige Verwaltungsführung notwendig ist, die Berechtigung der anerkannten Ansprüche und der aufgewandten öffentlichen Ausgaben nachzuweisen. Es darf auch nicht übersehen werden, daß die mit der Überprüfung in den Akten erzielte Ordnung auch die zukünftige Bearbeitung erleichtert und die Verwaltung entlastet. Die Aktenüberprüfung trägt demnach ihren Wert in sich. Der geringe Prozentsatz der bisher überprüften Akten läßt m. E. ein Urteil darüber, ob die Durchführung der Arbeiten gerechtfertigt ist, im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu. Die Länder haben sich ganz offensichtlich an meinen — übrigens im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof — immer wieder gegebenen Hinweis gehalten, die Aktenprüfung nur soweit durchzuführen, wie dies neben den vordringlichen laufenden Aufgaben möglich sei, zu denen selbstverständlich die zur Durchführung des 1. und 2. Neuordnungsgesetzes erforderlichen umfangreichen Arbeiten gehören. Daß die Länder entsprechend verfahren sind, ergibt sich daraus, daß in rd. 6 Jahren erst ca. 11 % der Versorgungsakten überprüft worden sind. Einer besonderen Aussetzung der Aktenüberprüfung bis zum Abschluß der Durchführung des Zweiten Neuordnungsgesetzes bedarf es daher nicht. Anlage 4 Umdruck 529 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD — Drucksache IV/2403 — betreffend Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache IV/2797). Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 7873 Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache IV/2797 — wird wie folgt geändert: 1. § 116 b Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Berichte des Wehrbeauftragten kann der Präsident, ohne sie auf die Tagesordnung zu setzen, mit Zustimmung des Bundestages dem Ausschuß für Verteidigung überweisen." 2. § 116 c Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Jedes Mitglied des Bundestages kann die Herbeirufung des Wehrbeauftragten zu den Sitzungen des Bundestages beantragen. Der Antrag bedarf der Unterstützung von 30 anwesenden Mitgliedern des Bundestages. Über den Antrag entscheidet der Bundestag mit einfacher Mehrheit." Bonn, den 9. Dezember 1964 Dr. Jaeger Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Umdruck 534 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577, IV/2873). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 a) wird Nummer 3 gestrichen; b) wird Nummer 13 gestrichen; c) werden in Nummer 14 in § 7 Abs. 3 erster Satz die Worte „oder Ziff. 5 Buchstabe b" gestrichen. 2. Artikel 4 wird gestrichen. Bonn, den 27. Januar 1965 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 539 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Imle, Frau Beyer (Frankfurt) und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1695, IV/,2013, IV/2577, IV/2873). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nummer 4 folgende Fassung: 4. In § 4 wird folgende Ziffer 17 eingefügt: „17. bei Versicherungsvertretern die Umsätze aus der verwaltenden Tätigkeit für Versicherungsunternehmen". Bonn, den 21. Januar 1965 Dr. Schmidt (Wuppertal) Dr. Artzinger Dr. Becker (Mönchengladbach) Schlee Dr. Stecker Dr. Barzel und Fraktion Dr. Imle Frau Funke (Hagen) Weber (Georgenau) Mischnick und Fraktion Frau Beyer (Frankfurt) Dr. Eppler Dr. Koch Regling Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 540 Änderungsantrag der Fraktion der. SPD zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU (Umdruck 538) zur dritten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577, IV/2873) zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes (Drucksachen IV/2012, IV/2874). Der Bundestag wolle beschließen: Der Wortlaut des Entschließungsantrages beginnt eingangs wie folgt: „Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß die auf Grund des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes steuerfrei werdenden". Bonn, den 27. Januar 1965 Erler und Fraktion 7874 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 Anlage 8 Umdruck 538 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen IV/1509, IV/1659, IV/2013, IV/2577, IV/2873), zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes (Drucksachen IV/2012, IV/2874). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stimmt dem 16. Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und dem Gesetz zur Änderung des Vermögensteuergesetzes zu, in der Erwartung, daß die steuerfrei werdenden Energieerzeugungsunternehmen der ersten Stufe die Ersparnisse an die Energie beziehenden und steuerpflichtig werdenden Verteilungsunternehmen der letzten Stufe weitergeben. Bonn, den 21. Januar 1965 Brand und Fraktion Anlage 9 Umdruck 536 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag des Ausschusses für den Lastenausgleich (15. Ausschuß) zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Rechte der Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Flüchtlingsgesetz — FlG) (Drucksachen IV/694, IV/2811). Der Bundestag wolle beschließen: In Antrag des Ausschusses — Drucksache IV/2811 — wird die Nummer 2 gestrichen. Bonn, den 19. Januar 1965 Erler und Fraktion Anlage 10 Umdruck 535 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin (Drucksachen IV/694, IV/ 1288, IV/2811) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 3 Nr. 2 wird gestrichen. 2. § 7 wird gestrichen. 3. § 8 erhält folgende Fassung: ,,§ 8 (1) Die Einrichtungshilfe beträgt bei Einkünften bis zu 4000 RM jährlich 1200 DM bei Einkünften bis zu 6500 RM jährlich 1600 DM bei Einkünften über 6500 RM jährlich 1800 DM. Für die Regelung der Einkünfte gilt § 301 a LAG in Verbindung mit § 295 LAG. (2) Führte ein unverheirateter Geschädigter keinen Haushalt mit überwiegend eigener Einrichtung, war er aber im Zeitpunkt der Schädigung Eigentümer von Möbeln für mindestens einen Wohnraum, so treten an die Stelle der Entschädigungsbeträge von 1200 Deutsche Mark, 1600 Deutsche Mark und 1800 Deutsche Mark die Entschädigungsbeträge von 400 Deutsche Mark, 600 Deutsche Mark und 700 Deutsche Mark. (3) Ist der unmittelbar Geschädigte verstorben, so gilt § 247 LAG entsprechend. (4) Zu den in den Absätzen 1 und 2 genannten Beträgen werden nach dem Familienstand des Geschädigten am 1. April 1952 die folgenden Zuschläge gewährt: a) für den von dem Geschädigten nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten 200 Deutsche Mark, b) für jeden weiteren zum Haushalt des Geschädigten gehörenden und von ihm wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen, sofern dieser nicht selbst entschädigungsberechtigt ist, 150 Deutsche Mark, c) für das dritte und jedes weitere nach Nr. 2 berücksichtigte Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres weitere je 150 Deutsche Mark. Die Zuschläge werden auch für Familienangehörige gewährt, die nach dem 1. April 1952 unter den Voraussetzungen des § 230 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 LAG in den Haushalt des Geschädigten aufgenommen worden sind. Die Zuschläge werden für eine Person nur einmal gewährt; sie werden nicht für den Ehegatten gewährt, der selbst Anspruch hat." Bonn, den 26. Januar 1965 Erler und Fraktion Anlage 11 Umdruck 541 Änderungsantrag des Abgeordneten Marquardt zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Deutscher Bundestag - 4. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1965 7875 Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (Drucksachen IV/2746, IV/2978). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 Abs. 2 letzter Halbsatz werden die Worte „geht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf die Freie und Hansestadt Hamburg über" durch die Worte „geht auf die Freie und Hansestadt Hamburg über, sobald die Grenzen im einzelnen durch das in diesem Staatsvertrag vorgesehene Abkommen festgelegt sind" ersetzt. Bonn, den 27. Januar 1965 Marquardt
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johann Cramer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 36 der Geschäftsordnung habe ich folgende Erklärung abzugeben.
    In der 157. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1965 hat der Bundesverteidigungsminister von Hassel erklärt, ein Mitglied des Verteidigungsausschusses habe während der Sitzung



    Cramer
    des Ausschusses, in der die Entscheidung über die Transall gefallen sei, unablässig Kontakte mit Vertretern einer Rüstungsfirma gehabt. Da er von der Konkurrenzfirma der Hersteller der Transall sprach, kann es sich nur um die Firma Lockheed gehandelt haben. Auf Zwischenfragen hin präzisierte er diesen Vorwurf dahingehend, daß es sich um ein Mitglied der SPD-Fraktion gehandelt habe. Dem Abgeordneten Erler nannte der Minister später meinen Namen.
    Diese Behauptung des Ministers ist nicht wahr.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich habe niemals mit Vertretern der LockheedWerke über den Stand der Beratungen im Ausschuß gesprochen. Ebensowenig habe ich Vertretern der Lockheed-Werke irgendwelche mündlichen oder schriftlichen Informationen anderer Art gegeben.
    Der Bundesverteidigungsminister stützt seine Behauptungen auf angebliche Mitteilungen eines Zeitungsreporters, die er in einer Aufzeichnung festgehalten haben will. Diese Mitteilung soll besagen, ich hätte an dem betreffenden Tage einige Male das Sitzungszimmer während der Ausschußsitzung verlassen.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Und telefoniert!)

    Ich kann mich mit Einzelheiten dieser mir unbekannten Mitteilung deshalb nicht auseinandersetzen, weil der Bundesverteidigungsminister es bisher abgelehnt hat, mir seine Unterlagen zur Prüfung und Stellungnahme vorzulegen.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Verleumdung!)

    Ich stelle deshalb noch einmal fest: Die von Minister von Hassel angestellten Vermutungen haben keine Grundlage. Ich fordere ihn — wie schon mehrfach mündlich und schriftlich — auch von dieser Stelle auf, seine in öffentlicher Sitzung abgegebene Erklärung auch öffentlich richtigzustellen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich werde gegen jeden, der meine Ehre als Abgeordneter dieses Hauses angreift, gerichtlich vorgehen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Den Herrn Präsidenten dieses Hauses bitte ich um seine Unterstützung.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
a) Beratung der Sammelübersicht 39 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/2950) ;
b) Beratung der Sammelübersicht 40 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Dezember 1964 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/2951).
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer den beiden Anträgen des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen! Beide Anträge sind einstimmig angenommen.
Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache IV/2345) ;
a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache IV/2948) ;
b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksachen IV/2875, zu IV/2875) .

(Erste Beratung: 133. Sitzung.)

Wünscht der Berichterstatter des Haushaltsausschusses, Herr Abgeordneter Windelen, noch das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Herrn Abgeordneten Dr. Luda, für seinen Schriftlichen Bericht. Ist eine Ergänzung notwendig? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe die Artikel 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6, -- Einleitung und Überschrift — auf. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer den aufgerufenen Bestimungen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Luda das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Luda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen heute in der dritten Lesung des sogenannten Kuponsteuergesetzes. Die bloße Ankündigung dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung 'am 23. März vorigen Jahres hat — das kann man heute rückblickend eindeutig sagen — den Verlauf des Wirtschaftsjahres 1964 ganz entscheidend geprägt und beeinflußt. Es hat nicht nur den 'unmittelbar betroffenen Rentenmarkt in dieser Weise beeinflußt, sondern darüber hinaus auch die Entwicklung der Aktienkurse, die Preisentwicklung und den .gesamten Konjunkturverlauf. Es hat eine Flut von Publikationen gegeben, wie zuvor in dieser Legislaturperiode höchstens noch im Zusammenhang mit der Frage der Einführung einer Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik. Kein Gesetz hat es gegeben — soweit ich es überschauen kann —, .dessen bloße



    Dr. Luda
    Signalwirkung der Wirkung der Ankündigung dieses Steuergesetzes nahezu gleichzusetzen wäre.
    Der Gesetzentwurf, dessen Verabschiedung uns heute obliegt, ist also außerordentlich bedeutsam, und die Entscheidung, die wir zu treffen haben, fordert uns eine große Verantwortung ab. Es handelt sich in erster Linie um eine Maßnahme zur Stabilerhaltung unserer Währung; das müssen wir sehen. Wir wissen alle, daß solche Maßnahmen vor allen Dingen dann erforderlich sind, wenn die Konjunkturlage sich wie heute in einem sogenannten BoomZustand befindet.
    Falsch wäre eis gewesen, wegen der großen Bedeutung dieser Gesetzesvorlage der Bundesregierung die Sache hier übers Knie zu brechen. Deshalb haben wir die Vorlage auch lange und gründlich beraten. Ebenso falsch aber wäre es gewesen, sie noch länger hinauszuschieben. Dadurch wäre ein unerträgliches Zwielicht entstanden.
    Die Bundesregierung hat, wie gesagt, die Gesetzesvorlage am 23. März vorigen Jahres angekündigt. Im Bundesrat ist der Entwurf am 15. Mai 'eingegangen. Er hat ihn am 5. Juni beraten und verabschiedet. Der Bundestag hat die Sache am 10. Juni vorgelegt 'bekommen. Die Sachverständigen konnten erst am 13. November in einer ausführlichen Befragung gehört werden. Wir hätten es gern gesehen, wenn nach dieser gründlichen und langen Vorbereitungszeit das Gesetz noch vor der Weihnachtspause hätte verabschiedet werden können. Aber wegen der Geschäftslage dieses Hohen Hausees ist das leider nicht mehr möglich gewesen. Deshalb kommen wir erst heute dazu.
    Meine Damen und Herren, warum eine Kuponsteuer? Für 'die Einführung der von der Bundesregierung geforderten Kuponsteuer gibt es drei Gründe. Erstens soll sie eine Maßnahme zur Stabilisierung des Geldwerts sein. Zweitens ist zuzugeben, daß auch rechtssystematische Gründe für die Verabschiedung des Entwurfs sprechen. Schließlich sind wir gehalten, im Sinne der EWG-Steuerharmonisierung diese Steuer auch bei uns in der Bundesrepublik einzuführen.
    Lassen Sie mich zunächst über den ersten Gesichtspunkt sprechen. Im Vordergrund steht also die konjunktur- und währungspolitische Bedeutung dieser Gesetzesvorlage der Bundesregierung. Diese Auffassung ist im Wirtschaftsausschuß, wie ich gelesen habe, teilweise streitig gewesen. Ich möchte deshalb an die Frühgeschichte dieser Steuer erinnern und eindeutig feststellen, daß wir sie schon einmal gehabt haben, daß sie dann aber am 16. Oktober 1930 durch Verordnung der Reichsregierung aufgehoben worden ist, und zwar ausschließlich aus Konjunkturgründen. Damals bedurfte es einer Wirtschaftsankurbelung. Damals hatte man deshalb Auslandskapital nötig. Damals hat man deshalb das Auslandskapital durch Abschaffung der sogenannten Kuponsteuer angereizt. Das war damals die Sachlage. Heute ist die Sachlage entsprechend, nur hat sie das umgekehrte Vorzeichen.
    Ich sagte: Die Bundesregierung hatte diese Maßnahme im Frühjahr 1964 angekündigt. Das geschah
    wegen der damals bestehenden Überliquidität. Wie Sie wissen, hatten wir im Jahre 1963 einen Zahlungsbilanzüberschuß von 2,6 Milliarden DM. Davon machte der Leistungsbilanzüberschuß weniger als ein Drittel aus. Der Kauf festverzinslicher Wertpapiere durch Ausländer hat aber einen Nettokapitalimport in die Bundesrepublik von über 2 Milliarden DM erbracht. Das war die Lage an der Jahreswende 1963/64.
    Hinzu kommen dann die Verhältnisse im ersten Vierteljahr 1964. Da hat es noch einen zusätzlichen Nettokapitalimport von 470 Millionen DM gegeben.
    Liquidität im Zeichen einer sehr gut gehenden Konjunktur ist immer eine gewisse Gefahrenquelle. Deshalb erhob sich 'für die Bundesregierung die Frage: Was ist zu tun?
    Die Zahlen, die ich Ihnen eben darlegen durfte, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigen doch wohl eindeutig: in der Hierarchie der Gründe für die Gefährdung des Geldwertes hat der ausländische Kapitalzufluß den allerersten Platz. Er verstärkte die Liquidität und bedrohte somit die Stabilität des Geldwertes bei uns in der Bundesrepublik.
    Das diese Deutung richtig ist, folgt auch aus dem Gutachten des Sachverständigengremiums, das die Bundesregierung berufen hat. Das Gutachtergremium sagt, daß das jetzige internationale Währungssystem eine Konjunkturgemeinschaft und damit eine Geldwertgemeinschaft darstelle. ' Es bestehe eine unlösliche Interdependenz. Wörtlich wird dann von einer „importierten Unstabilität" gesprochen. Ich bin für diese Wortprägung sehr dankbar; denn ich habe schon bei der Konjunkturdebatte im Sommer vorigen Jahres von dieser Stelle aus gesagt, daß es doch sehr schlecht sei, hier von einer „importierten Inflation" zu reden. Das ist eine sehr schlechte Formulierung.
    Dann heißt es in dem Gutachten der Sachverständigen wörtlich:
    Ohne zu übertreiben, wird man sagen können,
    daß die Hauptquelle des Geldwertschwundes
    in unserem Falle in der Außenwirtschaft liegt.
    Meine Damen und Herren, daß Haupthemmnis liegt in der Währungspolitik. Das ist damit eindeutig festgelegt. Krankheitskeime dringen aus dem Ausland ein und drohen unseren Wirtschaftskörper zu vergiften. Das ist der Tatbestand, mit dem wir uns auch in der heutigen Debatte in allererster Linie zu befassen haben.
    Besonders gefährlich sind diejenigen Devisenzuflüsse, denen kein Leistungsabtausch beim grenzüberschreitenden Verkehr gegenübersteht. Denn diese bedeuten eine sofortige Aufblähung des Geldvolumens in unserer Volkswirtschaft.
    Wenn wir diesen Gefahrenherd heute feststellen müssen, müssen wir uns fragen: Welches ist die Ursache dieser Gefahrenquelle? Meine Damen und Herren, wir sollten heute einmal ganz klar aussprechen: Die Ursache liegt in der Herbeiführung der freien Konvertibilität Ende des Jahres 1958. Die freie Mobilität der internationalen Kapital-



    Dr. Luda
    ströme ist eben die Ursache dieses Tatbestandes, mit dem wir uns heute wiederum zu befassen haben, zumal sie zur Folge hat, daß die Wirksamkeit der nationalen Kreditpolitik automatisch nachlassen muß.
    Wenn das die Ursache ist, ist die Frage, wie wir uns darauf einzustellen haben. Sollen wir also auf dem Kapitalmarkt eine Politik der Entliberalisierung treiben? Nun, das ist nicht unsere Politik, und ich glaube auch nicht, daß eine der hier vertretenen Parteien auf diesem Standpunkt steht. Nicht Entliberalisierung des Kapitalmarktes und also Nichtanwendung des § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes! Wenn wir aber diese erste Antwort hier erteilen, müssen wir uns fragen: Welche möglichen Maßnahmen bleiben übrig?
    Es hat großes Aufsehen erregt, daß sich die Sachverständigen in ihrem Gutachten für die Einführung freier Wechselkurse eingesetzt haben. Die Bedeutung ist klar. Freie Wechselkurse würden den automatischen Ausgleich der Geldwertdifferenz beim Leistungsabtausch an der Grenze zur Folge haben. Sie würden den Export verteuern und den Import verbilligen. Es würde sich also in etwa eine Abwertungstendenz ergeben. Auf diese Weise würde der Überschuß in unserer Leistungsbilanz abgebaut werden. Das steht außer Frage.
    Die zweite Konsequenz ist ein Tatbestand, mit dem sich leider die Sachverständigen in ihrem Gutachten nicht befaßt haben. Wenn nämlich auch auf der einen Seite des Leistungsaustausches eine solche Stabilisierungstendenz die Folge der Einführung freier Wechselkurse wäre, so würde — das müssen wir eindeutig feststellen — die Kapitalzufuhr durch eine solche Maßnahme nicht gebremst werden. Ganz im Gegenteil, für das international fluktuierende Kapital wäre durch Herbeiführung größerer Stabilität, die sich in gewissen Bereichen durch freie Wechselkurse zunächst ergäbe, ein zusätzlicher Anreiz gegeben, zu uns auf den deutschen Markt zu kommen. Wir hätten also wiederum in verstärktem Maße mit Auslandskapital zu rechnen. Ich bedaure — ich sage es nochmals —, daß sich die Sachverständigen in dem Gutachten mit diesem Tatbestand nicht auseinandergesetzt haben.
    Wir müssen also zur Frage der freien Wechselkurse feststellen: Nicht die Wechselkurse sind die Ursache für eine mögliche Unstabilität, nicht das Thermometer ist schuld am Fieber, Ursache ist vielmehr die ausländische Unstabilität.
    Wenn das alles entfällt, wenn die Möglichkeit der Entliberalisierung von uns abgelehnt wird, wenn wohl alle drei Parteien dieses Hauses sagen, daß sie freie Wechselkurse ablehnen, was bleibt dann übrig? Ziehen wir wieder die Sachverständigen zu Rate! In dem Gutachten sind zwei weitere Möglichkeiten angedeutet: a) die Senkung der Abgaben und Vergütungen beim grenzüberschreitenden Verkehr und b) die Möglichkeit der Besteuerung der Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren im Ausländerbesitz.
    Lassen Sie mich zunächst zu der ersten Möglichkeit ein paar Worte sagen. Zuerst einmal ist ganz klar, daß die Minderung des Umsatzsteuerausgleichs weder rechtlich noch politisch für Zwecke der Wirtschaftspolitik geeignet ist. Das sollte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich gesagt werden und kann notfalls hier vertieft werden. Dann werden aber auch Liquidisierungstendenzen des Außenhandels weitgehend durch das Defizit in den Dienstleistungen und den unentgeltlichen Leistungen absorbiert. Diese umsatzsteuerrechtliche Maßnahme, die da als möglich hingestellt wird, hat deshalb nur eine beschränkte Wirkung, weil sie nur im Leistungsbereich der Zahlungsbilanz und auch dort nur teilweise zum Zuge kommt und weil dieser Leistungsbereich der gesamten Zahlungsbilanz gar nicht so hohe und gefährliche Überschüsse erbringt. Ich nenne die Zahlen für die Zeit von Januar bis einschließlich November 1964. Da ergibt die Handelsbilanz mit der Dienstleistungsbilanz und den unentgeltlichen Leistungen per Saldo einen Überschuß von 681 Millionen DM. Das ist also nicht so besonders gravierend.
    Aber jetzt kommt ein weiteres Argument gegen diese mögliche Maßnahme der Reduzierung des Grenzausgleichs, daß nämlich ein normales Wirtschaftswachstum für uns alle in der Bundesrepublik lebensnotwendig ist. Sie wissen, unsere Wirtschaft, unser Wachstum in der Wirtschaft ist exportorientiert. Die Exportmärkte aber sind heiß umkämpft. Weil das der Fall ist, weil sie so heiß umkämpft sind, werden wir den deutschen Export und sein weiteres Wachstum als Grundlage der Existenz aller arbeitenden Menschen mit allen Mitteln verteidigen. Eine deflatorische Politik dieser Art lehnen wir ab. Nicht deflatorische Politik, sondern desinflatorische Politik ist das, was uns vorschwebt. Wenn das also entfällt, wenn die Möglichkeit der Manipulation mit der Umsatzausgleichsteuer und mit den Rückvergütungen hier zu streichen ist, haben wir uns nur noch mit der letzten Möglichkeit zu befassen, der Möglichkeit, die Konjunktur durch Steuern zu steuern. Das ist der Gegenstand unserer Politik, das ist die Absicht der Bundesregierung mit dieser Gesetzesvorlage.
    Kann man das? Kann man die Politik mit dieser Steuer steuern? Das ist die Frage. Der Beweis ist schon geliefert. Sehen Sie die Bilanz. Im ersten Quartal 1964 hatten wir noch, wie ich vorhin schon erwähnte, einen Nettozufluß von 470 Millionen DM. Nach der Ankündigung am 23. März gab es dann aber einen Nettoabfluß von 575 Millionen DM, im dritten Quartal einen Zufluß von 18 Millionen DM, also sozusagen ausgeglichen, und im vierten Quartal einen Zufluß von 22 Millionen DM, also gleichfalls sozusagen ausgeglichen. Die Gesamtbilanz für das Jahr 1964 ergibt ein Minus von 65 Millionen DM, ist also in etwa ausgeglichen. Man kann also offensichtlich sehr wohl die Konjunktur durch diese Steuer steuern.
    Daß diese meine Deutung richtig ist, ergibt sich auch aus dem Gutachten der Sachverständigen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten Ziffer 192:
    Die Bundesregierung hat 1964 mit der Ankündigung einer Kuponsteuer für Gebietsfremde ihre



    Dr. Luda
    Wahl getroffen. Demzufolge zeigte die Bilanz der langfristigen privaten Kapitalbewegungen nach April 1964 zum ersten Male seit langer Zeit wieder ein Defizit.
    Die Entwicklung würde rückläufig werden, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir die Kuponsteuer jetzt nicht verabschiedeten. Das ist der maßgebliche Grund dafür, daß wir heute für diesen Gesetzentwurf stimmen. Manches hat sich entspannt in der Konjunktur, das steht außer Frage. Auch auf der Seite der Leistungsbilanz hat sich manches beruhigt; das ist völlig klar. Aber die Vorzeichen würden sich sofort wieder ins Gegenteil verkehren, wenn wir davon Abstand nähmen, dieses Gesetz nun heute hier zu verabschieden. Deshalb sollten wir hier alle mithelfen.
    Im übrigen aber noch ein anderer Gesichtspunkt, meine Damen und Herren! Wir haben alle Veranlassung, auf Nummer Sicher zu gehen, wir haben alle Veranlassung vorzusorgen. Wer kann denn sagen, welches die weitere Entwicklung der Pfundkrise sein wird? Das kann niemand sagen, und von heute auf morgen könnte sich der Tatbestand ergeben, daß auf einmal internationale Geldströme aus diesem Anlaß hier bei uns Anlage suchen. Auch für einen solchen Fall — um nur ein Beispiel zu geben — müssen wir gerüstet sein. Das Fazit: Der Zeitpunkt für eine konjunkturpolitische Entwarnung ist sicherlich noch nicht gegeben. Soviel positiv zur sogenannten Kuponsteuer.
    Es muß aber ein weiteres dazu gesagt werden. Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verabschieden die Kuponsteuer ohne jede Begeisterung. Manches an diesem Gesetzentwurf gefällt mir durchaus nicht; das muß ausdrücklich gesagt werden. In diesem Zusammenhang läßt sich manches anführen. Zunächst etwas zur Frage des angeblichen Eingriffs in bestehende Rechtsverhältnisse! In sämtlichen Beratungen und auch in der öffentlichen Diskussion hat diese Frage die größte Rolle gespielt. Ich möchte hier ausdrücklich festhalten: juristisch ist dieser Einwand nicht haltbar, denn diese Besteuerung gilt ja nur für künftige Erträge, nicht etwa für Erträge der Vergangenheit.
    Auch kommt hinzu, daß bei diesen ganzen Rechtsverhältnissen, in die da angeblich eingegriffen wird, nicht der Staat Vertragspartner ist. Es gibt allerdings Anleihen — solche, die vor 1955 herausgegeben worden sind —, die teilweise mit der ausdrücklichen Zusicherung des Bundes gegeben worden sind, daß die Steuerfreiheit garantiert sei. Diese Anleihen werden von diesem Gesetzentwurf auch nicht berührt.
    Es ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Steuerhoheit des Staates hinzuweisen. Einem jeden Staat steht es absolut frei, irgendwelche Tatbestände heute so und morgen anders zu besteuern, sie heute unbesteuert zu lassen, morgen aber eine Steuer einzuführen. Das kann nicht zweifelhaft sein, und das ist auch ausdrücklich von den internationalen Gremien, vor allen Dingen der OECD und dem EWG-Währungsausschuß, anerkannt worden. Wenn das aber juristisch so zu beurteilen ist, meine Damen und Herren, dann warne ich davor, oftmals von
    einem Vertrauensschwund zu reden. Denn ein Vertrauensschwund setzt ja einen Vertrauensbruch voraus. Davon aber kann, wie ich eben ausgeführt habe, nicht die Rede sein.
    Was übrigbleibt — und das konzediere ich gerne —, ist die rein subjektive und somit verständliche Verstimmung bei denjenigen, die Altemissionen besitzen. Denn wenn ich als Wertpapierbesitzer davon höre, daß meine bisherigen Erträge von 6 % zu einem wesentlichen Teil abgesteuert werden sollen, dann ärgere ich mich selbstverständlich. Dieser psychologische Faktor ist ein Politikum, und als solches müssen wir es ernst nehmen. Das steht außer Frage. Wir haben uns deshalb große Mühe gegeben — die Damen und Herren aus dem Finanzausschuß wissen es —, da einen Ausweg zu finden, um diesem Politikum irgendwie begegnen zu können. Wir haben geprüft: Können die Altemissionen schlechthin geschont werden? Wir haben geprüft: Können denn wenigstens die Besitzer von Altemissionen geschützt werden? — Beide Möglichkeiten haben aber automatisch eine Spaltung des Marktes und eine Spaltung der Zinssätze zur Folge, beides Konsequenzen, die man vernünftigerweise nicht auf sich nehmen kann.
    Es kommt hinzu, daß eine solche Regelung technisch leider undurchführbar wäre. Die Frage des Depotzwanges hat uns stunden- und tagelang im Ausschuß beschäftigt, ebenso die Frage der Bescheinigung durch ausländische Banken. Alles das hat sich als undurchführbar erwiesen. Wir bedauern das sehr, wir müssen es aber so hinnehmen.
    Ich sagte eben: sprechen wir nicht von einem Vertrauensschwund! Aber vielfach ist davon gesprochen worden, daß durch diese Maßnahme viele Leute vergrämt worden seien. Nun, meine Damen und Herren, inwieweit eine Abkehr vom deutschen Kapitalmarkt auf ausländischer Seite stattgefunden hat, ist haargenau meßbar. Deshalb muß ich hier noch einige wenige Zahlen nennen.
    Von diesem Gesetzentwurf betroffen ist ein Block von 70 Milliarden DM. Davon waren im Zeitpunkt der Ankündigung im Ausland stark 6 Milliarden DM. Zurückgeflossen auf Grund der Signalwirkung sind 600 bis 700 Millionen DM, also nur ein relativ geringer Bruchteil dessen, was sich überhaupt im Ausland befindet. Und wie interessant der deutsche Kapitalmarkt trotz dieser Maßnahme auch für das ausländische Publikum geblieben ist, zeigen die folgenden Zahlen:
    Wir haben 1963 auf dem deutschen Kapitalmarkt einen Nettoabsatz festverzinslicher Wertpapiere von 12,2 Milliarden DM gehabt, 1964 14,4 Milliarden DM, also trotz ,dieses Gesetzentwurfs 2,2 Milliarden DM mehr als im Jahre 1963.
    Hinzugekommen ist aber noch ein weiterer Tatbestand, der, glaube ich, auch recht bedeutsam ist, die Tatsache nämlich, daß es hier bei uns jetzt einen sehr beachtlichen Markt von Ausländer-Anleihen gibt. Vom Jahre 1948 bis einschließlich 1963 sind bei uns in Deutschland Ausländer-Anleihen, die in D-Mark lauten, in Höhe von 775 DM abgesetzt worden, also 775 DM in diesen 15 Jahren. Aber allein im



    Dr. Luda

    (in die D-Mark keineswegs geschwunden; es ist heute noch in starkem Umfang nachweisbar. Ich glaube, es ist gut, das hier deutlich zu sagen. Im übrigen muß noch gesagt werden: Die Steuerehrlichen werden durch diese ,Steuer nicht betroffen, und ,das gibt uns zusätzlich ein recht gutes Gewissen. Das wird ja durch die Doppelbesteuerungsabkommen bewirkt. Zweitens könnte diese Maßnahme eventuell ein Anreiz für eine Erhöhung der Zinssätze sein. Wir befinden uns in dem Dilemma, daß binnenwirtschaftlich gesehen hohe Zinssätze zur Beruhigung der Konjunktur erforderlich wären, daß wir aber aus außenwirtschaftlichen Gründen hohe Zinssätze nicht gebrauchen können, da uns diese zusätzliches Kapital nach Deutschland hereinlocken. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Beschuldigung zurückweisen, die in der Presse teilweise erhoben worden ist. Im Januar 1964 war der Versuch unternommen worden, die Kapitalzinsen zu senken. Dieser Versuch ist gescheitert. Aber er ist gescheitert, Wochen bevor die Bundesregierung diese Kuponsteuer angekündigt hat. Die Kuponsteuer ist also ,an der Tatsache, daß die Zinssenkung keinen Erfolg gehabt hat, nicht schuld. Ich fasse zusammen: Wir betrachten die sogenannte Kuponsteuer als notwendig, stehen aber nicht 'an, hinzuzufügen: sie ist ein notwendiges Übel. Von den mehreren sonstigen Möglichkeiten, die wir eventuell ergreifen können, ist es eindeutig das kleinere Übel; das sollte hier klar festgestellt werden. Wenn wir aber von einem Übel sprechen, müssen wir uns dessen bewußt sein; es gibt keine Maßnahme, die erstens wirksam wäre, zweitens aber niemandem wehe täte. So etwas gibt es nicht. Es gibt keine harte Währung ohne harte Entscheidungen. Das ist wichtig für den heutigen Beschluß. Ich sagte mehrfach, daß die bloße Ankündigung dieser Gesetzesvorlage schon eine enorme und einmalige Wirkung im Sinne der Intentionen der Bundesregierung gehabt hat. Aber nicht nur auf diesem Gebiet ist das festzustellen, sondern mittelbar auch in bezug auf die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, und das ist ja eigentlich das, worum es bei unseren sämtlichen Bemühungen dieser Art geht. Am Anfang des vergangenen Jahres hatten alle Verantwortlichen große Sorge, daß die Lebenshaltungskosten allzusehr ansteigen könnten, vielleicht mehr als in allen vorangegangenen Jahren. Wie ist in diesem Jahr nun die tatsächliche Entwicklung gewesen? Da ist es mir doch sehr wertvoll, jetzt mit Nachdruck feststellen zu können, daß wir zwar leider auch im verflossenen Jahr einen Anstieg der Lebenshaltungskosten zu verzeichnen hatten, im Verhältnis zu allen vergleichbaren Industrienationen in dieser Beziehung aber bei uns in der Bundesrepublik am günstigsten liegen. Ich weise hier nur auf den EWG-Bereich hin. Bei uns haben sich von Oktober 1963 bis Oktober 1964 die Lebenshaltungskosten — leider, sage ich dazu — um 2,5 % erhöht, bei dem nächsten Partner, Frankreich, um 2,7 %, in Luxemburg um 2,8 %, in Belgien um 4,5 %, in den Niederlanden um 6,1 % und in Italien um 6,5 %. Nehmen Sie jetzt den EFTA-Bereich. Die Schweiz hatte einen Anstieg der Lebenshaltungskosten von 2,8 % zu verzeichnen — ich sage nochmals: bei uns knapp 2,5% —, Schweden von 3,6 %, Großbritannien von 4 %, Österreich von 4,3 %, Portugal von 4,7 % und Norwegen von 7,8 %. Ich habe es als sehr dankenswert empfunden, als ich am 11. Dezember auf Grund dieser Zahlen in der Tageszeitung „Die Welt" lesen konnte, daß die Gemeinschaft zum Schutz der deutschen Sparer diese Entwicklung mit Genugtuung registriert hat. Das sollten wir hier nochmals ausdrücklich festhalten. Wenn wir uns aber alle diese objektiven und nicht bestreitbaren Zahlen vor Augen führen, dann müssen wir uns sehr wundern, daß Herr Schacht durch die Lande reist und von der „dritten Inflation" redet und davon spricht, daß der Staat uns um unser Geld betrüge. Nun, meine Damen und Herren, das ist der Herr Schacht, der mit seinen Finanzierungskünsten Hitler gedient hat. Das ist der Herr Schacht, der daher mitschuldig ist an der zweiten deutschen Inflation. Das ist der Herr Schacht, der zugleich mitschuldig ist am Untergang von Millionen Existenzen in Deutschland. Ich bin der Meinung, daß dieser Herr Schacht alle Veranlassung hätte, statt seine angeblichen Weisheiten an die Sensationspresse zu verkaufen, lieber den Rest seiner Jahre in stiller Meditation zu verbringen. Soviel zu der Frage der Kuponsteuer aus konjunkturpolitischer Sicht. Ich sagte schon: Es gibt drei Gründe, die für die Einführung dieser Steuer sprechen. Sprechen wir jetzt also ganz kurz über den zweiten Grund, die rechtssystematische Begründung dieses Gesetzentwurfs. Sie wissen, nach internationalem Recht 'hat der Quellenstaat die Befugnis, die Erträge aus den bei ihm belegenen Quellen zu 'besteuern. Deshalb sind heute schon bei uns steuerpflichtig Dividenden und Zinsen ,aus Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Gewinnobligationen und Hypotheken sowie Lizenzgebühren. Steuerfrei sind seit 1930 nur Zinsen ,aus festverzinslichen Wertpapieren, die eben jetzt steuerpflichtig werden sollen. Aber auch diese festverzinslichen Wertpapiere im Ausländerbesitz besteuern heute schon die USA, Kanada, die Schweiz, Großbritannien, Italien und Luxemburg, um nur einige zu nennen. Darunter sind unsere 'wichtigsten Handelspartner. Wir müssen also einräumen, daß die Bundesrepublik insoweit Steueroase ist. Auch deshalb sind wir gehalten, jetzt nachzuziehen und diese Steuerart 'bei uns einzuführen. Ich möchte aber im Gegensatz zu der Meinung einer Minderheit im Wirtschaftsausschuß ausdrücklich sagen: Das ist nicht der wesentliche Grund. Der dritte Gesichtspunkt ist der der EWG-Steuerharmonisierung. Der Art. 90 'des 'EWG-Vertrages Dr. Luda verpflichtet alle Partnerstaaten, eine gleichmäßige Besteuerung durchzuführen. Im Bericht der Expertenkommission der EWG wird die Angleichung der Besteuerung von Zinsen und Dividenden mittels Quellenabzugs neben der Harmonisierung der Umsatzsteuer als Ziel der ersten Phase der Steuerharmonisierung bezeichnet. Selbst wenn es also Kollegen geben sollte, die aus vielfältigen Gründen wenig Neigung zeigen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, — im Sinne einer Vertragstreue zum EWG-Vertrag wären meines Erachtens auch sie gehalten, diesem Gesetz ihre Zustimmung nicht zu versagen. Soviel zur Kuponsteuer. Wir haben dann letztlich noch die Wertpapiersteuer. Da genügen einige wenige Bemerkungen. Da ist es so, daß Industrieanleihen heute als einzige noch besteuert werden. Insoweit ist teilweise von einer Strafsteuer gesprochen worden. Der Ausdruck ist etwas hart. Immerhin liegt insoweit zweifellos eine Diskriminierung vor. Der Markt ist deshalb verödet. Auch aus Kapitalmarktgründen ist es richtig, diese Wertpapiersteuer jetzt abzuschaffen. Außerdem fördert die Aufhebung dieser Steuer den Erwerb ausländischer Kapitalbeteiligungen. Wenn wir unsere Konjunktur beruhigen wollen, ist es gut, alles zu tun, um Kapitalexporte zu erleichtern und anzureizen. Das sind einige Bemerkungen, die ich namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu dieser Vorlage der Bundesregierung machen wollte. Ich darf mit Genugtuung feststellen, daß in den Ausschüssen alle drei Parteien mit einigen wenigen Ausnahmen dieser Vorlage zugestimmt haben. Wir empfehlen deshalb auch in der heutigen dritten Lesung im Plenum die Annahme dieses Gesetzentwurfs. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Möller. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird der Aufhebung der Wertpapiersteuer zustimmen. Bevor ich mich der Kuponsteuer zuwende und hierzu eine Erklärung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vortrage, möchte ich, soweit mein Herr Vorredner dieses Thema behandelt hat, erklären, daß ich mit weiten Passagen seiner Ausführungen nicht voll übereinstimme. Bei der Kompliziertheit der Materie ist das verständlich. Aber es ist mir doch ein Bedürfnis, mit Nachdruck das zu unterstreichen, was Herr Dr. Luda zu Herrn Schacht und seinen Versuchen, wieder populär zu werden, gesagt hat. Ich glaube, es ist ein Anliegen des ganzen Hauses, das bei dieser Gelegenheit mit allem Nachdruck hervorzuheben. Meine Damen und Herren! Nach unserer Meinung kann es keinem Zweifel unterliegen, daß bereits die Ankündigung der Kuponsteuer einen starken Vertrauensverlust bei ausländischen Kapitalanlegern herbeigeführt hat. Wir befinden uns hier in einem graduellen Unterschied zu der Darstellung des Herrn Kollegen Dr. Luda, der ja eingeräumt hat, daß mindestens eine Verstimmung eingetreten sei und daß dieser psychologische Gesichtspunkt nun ein Politikum geworden sei. Wir sind der Meinung, daß eis sich dabei nicht nur um einen vorübergehenden Schock handelt. Die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank Heft 12/64 ausgewiesenen Zahlenangaben bestätigen, daß die Käufe festverzinslicher Wertpapiere vom ersten zum zweiten Quartal 1964 von 821 Millionen DM auf 390 Millionen DM zurückgegangen sind. Im dritten Vierteljahr haben sie etwa den gleichen Betrag wie im zweiten Vierteljahr ausgemacht. Im gleichen Zeitraum sind die Verkäufe vom ersten zum zweiten Quartal von 378 Millionen DM auf 909 Millionen DM angestiegen. Im dritten Quartal lagen die Verkäufe bei 331 Millionen DM. Per Saldo haben in den ersten neun Monaten des Jahres 1964 die Verkäufe überwogen. Diese Entwicklung, bei der mehr als nur das sogenannte heiße Geld abgeflossen sein dürfte, könnte selbst durch einen offizielle Verzicht auf diese als Diskriminierung empfunde Maßnahme nicht so schnell wieder wettgemacht werden. Das Vertrauen von Gebietsfremden in die Maßnahmen der Bundesregierung wird vor allem dadurch ernstlich berührt, daß mit diesem Gesetz nicht nur kommende Neuemissionen, sondern auch der Altbestand an Rentenpapieren mit der Kuponsteuer belegt werden soll. Die beabsichtigte Einführung einer Kuponsteuer für Gebietsfremde mit rückwirkender Kraft stellt allerdings nicht nur eine Diskriminierung ausländischer Gläubiger da und würde schon aus diesem Grunde das neu zu begründende Vertrauen in das finanzielle Ansehen und die Verläßlichkeit der Bundesrepublik Deutschland als Kreditnehmer weitgehend wieder zerstören. Die Ausdehnung dieser Bestimmung auf bereits begebene Anleihen bzw. in ausländischem Eigentum stehende Stücke solcher Anleihen würde darüber hinaus eine Verletzung des international anerkannten Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben darstellen. Der Vertreter der Hansestadt Hamburg hat im Bundesrat die sich so ergebende Rechtslage in der Plenarsitzung vom 5. Juni 1964 wie folgt charakterisiert: Die Rückwirkung der beabsichtigten Vorschriften auf bereits bestehende Anleihen bedeutet einen klaren Eingriff in vorhandene Rechtsverhältnisse. Darum ist nach Auffassung Hamburgs hier ein Verstoß gegen die den gesamten Rechtsverkehr, insbesondere auch den geschäftlichen Rechtsverkehr mit dem Ausland beherrschenden Grundsätze von Treu und Glauben gegeben. Wie groß der Vertrauensschwund ausländischer Kapitalanleger sein muß, geht aus der Feststellung hervor, daß die Summe der Anleihen der öffentlichen Hand in Form festverzinslicher Wertpapiere in ausländischem Eigentum etwa die Hälfte des gesamten ausländischen Wertpapierbesitzes betragen Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller hat. Für die Zukunft dürften sich durch diese einmal praktizierte Methode der zusätzlichen Besteuerung des Altbesitzes, die mindestens Rechtsunsicherheit hervorruft, langfristig erhebliche Konsequenzen ergeben. Es wird dann schwer sein, der Bundesrepublik Kapital anzubieten, wenn sie es gerade braucht, weil die Rendite rückwirkend solchen Manipulationen ausgeliefert sein kann. Allerdings — das muß ich einräumen — entspricht dieses Verhalten der bekannten Einstellung der Bundesregierung, langfristige Überlegungen aus ihrer Betrachtungsweise auszuklammern. Nun ein Wort zur Berücksichtigung internationaler Verflechtungen und Verpflichtungen. Je mehr wir uns dem Zeitpunkt nähern, in dem die Harmonisierung der Steuern besonders auf dem Gebiete des Kapitalverkehrs innerhalb der EWG Wirklichkeit werden muß, desto zwingender wird es auch, die Kapitalertragsteuer einer möglichst einheitlichen Regelung zu überlassen. Der Regierungsentwurf sieht noch nicht einmal eine Befristung für die Erhebung der Kuponsteuer vor. Innerhalb der EWG findet sich eine Kuponsteuer, wie sie bei uns beschlossen werden soll, nur in Belgien; Frankreich und Italien dagegen belasten private Emittenten mit Steuern, die eher die Merkmale einer Kapitalverkehrsteuer aufweisen, aber nicht mit der Kuponsteuer vergleichbar sind. Nun einiges zu den konjunkturellen Überlegungen. Die Bundesregierung hat in zwei Punkten ihre Ansichten hinsichtlich der konjunkturellen Situation, wie sie Mitte 1964 festzustellen war, ändern müssen: Zum ersten hatten die Stabilisierungsbemühungen einiger Nachbarstaaten wider Erwarten, aber erfreulicherweise Erfolg. Daraus ergibt sich u. a., daß die Bilanz der laufenden Posten geldverknappend und nicht liquidisierend wirkt. Zum zweiten sind der Kapazitätenspielraum und daraus sich ergebende Verknappungen falsch eingeschätzt worden, denn in der zweiten Hälfte des Jahres 1964 trat eine zusätzliche Angebotsausweitung ein, so daß die binnenwirtschaftlichen Spannungen auch von dieser Seite her abnahmen. Nach Ansicht der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ergeben sich aus diesen Überlegungen folgende Schlüsse: Die Frage des Besitzes deutscher Rentenpapiere im Ausland darf nicht kurzfristig gesehen werden, sondern man muß die langfristigen Auswirkungen in die Betrachtung einbeziehen. Wahrscheinlich hätte man es auch im Ausland verstanden, wenn die Bundesregierung auf Grund einer bestimmten Konjunktursituation auf dem Kapitalmarkt Regelungen veranlaßt hätte, um bei Neuemissionen die ausländischen Anleger durch widerrufbare Maßnahmen von der Geldanlage in der Bundesrepublik abzuhalten. Eine Verabschiedung dieses Entwurfs als Gesetz mit rückwirkender Kraft könnte überdies den Zins im Inland hochtreiben. In diesem Zusammenhang nur ein kurzes Wort zur Diskonterhöhung. Generell kann eine Diskonterhöhung schon das Einströmen von Auslandsgeldern bewirken. Die Beurteilung der Diskonterhöhung ist davon abhängig, wie sich die Rentenwerte entwickeln werden. Fallen diese Kurse stärker —was infolge der insgesamt als hoch zu bezeichnenden Anleihbedürfnisse zu erwarten :ist —, dann erhöht sich die Rendite unter Umständen so, daß trotz Kuponsteuer festverzinslicher Wertpapierbesitz in ausländischer Hand wieder interessant wird. Im übrigen verbleibt dem ausländischen Anleger immer die Möglichkeit des Ausweichens von Rentenpapieren zu Aktien. In der gegenwärtigen konjunkturellen Situation kann aber davon ausgegangen werden — amtliche Verlautbarungen bestätigen diese Annahme —, daß durch 'die Ankündigung der Kuponsteuer das heiße Geld bereits 'abgeflossen ist. Es wird also durch die Kuponsteuer nicht mehr erfaßt. Unter diesem Gesichtspunkt kann .ein Verzicht auf die Kuponsteuer keinen Run 'auf deutsche Rentenwerte auslösen. Diese Überlegungen und Feststellungen müßten zu einer Ablehnung der Kuponsteuer führen; dabei sind noch nicht einmal die erheblichen technischen Schwierigkeiten berücksichtigt. Nun sehen aber Bundesregierung und Bundesbank in dieser Maßnahme ein Mittel, das geeignet sein soll, die Preisstabilität sichern zu helfen. Ohne hier den Grad des Einflusses beurteilen zu wollen, ist in einer 'solchen Situation die Opposition bereit, solche Bemühungen um Wahrung der Preisstabilität nicht durch ein Nein zu diesem umstrittenen Gesetz zu erschweren. Wir werden uns daher .der Stimme enthalten. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Imle. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst auf zwei Bemerkungen meiner beiden Vorredner etwas sagen, soweit sie sich auf die Ausführungen eines früheren Reichsbankpräsidenten bezogen. Ich bin hier der Meinung, daß wir uns in der Sache völlig einig sind. Aber ob der Geschichte selbst nicht zuviel Ehre dadurch angetan wurde, daß wir 'im Parlament noch darüber reden, erscheint mir sehr fraglich. Denn wir müssen wohl auch berücksichtigen, daß 'der Inhalt dieser Ausführungen doch sehr angegriffen werden kann und manche Passagen völlig falsch sind, da sie aus unserer heutigen Sicht beurteilt werden müssen. Zu Herrn Kollegen Möller noch folgende Bemerkung. Sie haben von einem Vertrauensschwund des Auslandes gesprochen. Ich möchte zunächst betonen, daß, wenn wir dieses Gesetz heute verabschieden, mit der jetzt vorzunehmenden Besteuerung der Zinsen, was bei der Ausgabe der Anleihe nicht angekündigt war, durchaus kein Rechtsbruch enthalten ist. Denn allein in der Ausgabe zu einem bestimmten Zinssatz, ohne daß eine Quellensteuer darauf ruht, liegt nicht die Zusicherung, daß das für alle Zukunft und immer so bleiben muß; es ist durchaus möglich, eine solche Besteuerung nachträglich einzuführen. Dr. Imle Ich darf aber auch zu dem Gesetz als solchem für meine Fraktion sagen, daß die Vorlage absolut keine ungeteilte Zustimmung bei uns erhalten hat und daß wir sehr eingehende Diskussionen darüber geführt haben. Allerdings muß auch folgendes betont werden: Sie haben beide, insbesondere Herr Dr. Luda, sehr ausführlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, die aus dem Ausland auf uns zukommende Kapitalzufuhr irgendwie zu drosseln, um auf jeden Fall unsere Währung in Ordnung zu halten und um ein Absinken zu verhindern. Wir müssen eigentlich mit Befriedigung feststellen, daß allein schon die Vorlage die Wirkung gehabt hat, daß tatsächlich ein großer Abfluß eingetreten ist; denn mit der Ankündigung des Gesetzes hat der Zustrom ausländischen Kapitals Ende März 1964 aufgehört. Während im Jahre 1963 von den gesamten 12 Milliarden DM noch 2 Milliarden DM von Auslandskäufern finanziert wurden, hörte das nach März auf, und nach Rückflüssen von 575 Millionen DM im zweiten Quartal halten sich seit dem dritten Quartal die Anund Verkäufe von Ausländern am Rentenmarkt die Waage. Ich glaube, 'damit war schon ein wesentlicher Erfolg erzielt, der mit diesem Gesetz beabsichtigt war. Es ergab sich nun allerdings die Frage, ob das Gesetz, wenn es schon diese Wirkung hat, überhaupt noch verabschiedet werden müßte. Man darf hierbei aber nicht vergessen, daß die abgezogenen 575 Millionen DM gewissermaßen in den Wartestand gegangen sind, um dann, wenn das Gesetz nicht kommt, sofort wieder in den deutschen Markt einzufließen. Wir glauben, daß das sehr bedenklich gewesen wäre. Im übrigen ist bei fast allen Auslandskäufern kein Schaden eingetreten, weil mit fast allen Käuferländern entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Das oberste Gebot, worauf Sie beide vorhin hingewiesen haben, ist aber die Erhaltung unserer Währung. Wir wissen, daß auch bei der gesamten Bevölkerung die Erhaltung der Währung, ein Ablehnen des Absinkens der Währung das erste Anliegen ist. Schwierige Probleme waren bei dieser Vorlage zu regeln. Sie sind vorhin angesprochen worden. Wir sind aber auch der Meinung, daß mit dem jetzt vorgelegten Vorschlag des Finanzausschusses dem Anliegen am besten Rechnung getragen wird. Wenn wir mit Absicht keine zeitliche Begrenzung in dieses Gesetz hineingebracht haben, so ist das darauf zurückzuführen, daß eine solche alle diejenigen auf den Plan gerufen hätte, die mit ihren Käufen, die sie ja jetzt versteuern müßten, abwarten wollten, um dann, wenn das Gesetz ausgelaufen wäre, wieder in verstärktem Umfang auf den deutschen Mark zuzukommen. Wir sind daher der Meinung, daß diese zeitliche Begrenzung nicht in das Gesetz hineingenommen werden durfte, daß allerdings aus besonderen verfassungspolitischen Gründen auch der Regierung keine Ermächtigung gegeben werden sollte, das 'Gesetz von sich aus wieder außer Kraft zu setzen. Wir Freien Demokraten sind aber der Auffassung, daß eis notwendig ist, dieses Gesetz, wenn es eines Tages aus konjunkturpolitischen Gründen erforderlich sein sollte, daß wieder eine stärkere Kapitalzufuhr aus dem Ausland einsetzt, dann auf parlamentarischem Wege sehr schnell wieder aufzuheben. Wir werden daher insgesamt gesehen dem Gesetz unsere Zustimmung geben. Das Wort hat der Herr Bundesminister Schmücker! Herr Präsideht! Meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen der drei Herren Vorredner scheint es wohl unstrittig zu sein, daß dieses Gesetz angenommen wird. Darum möchte ich mich auch sehr kurz fassen. Ich freue mich über Ihre Formulierung, Herr Kollege Luda. Es ist so: Wer eine harte Währung will, der muß auch harte Entscheidungen fällen, und wer den Weg der Bequemlichkeit geht, der hat meistens keine Aussicht, die Währungsverhältnisse, die wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt stabil zu erhalten. Herr Kollege Möller, ich lege Wert darauf, Ihnen eine Erwiderung zu geben, wenn ich auch nicht den Versuch machen will, Sie zu überzeugen. Sie haben nämlich noch einmal gesagt, es könne nicht bestritten werden, daß ein Vertrauensverlust eingetreten sei. Nun gut, ich übernehme dieses Wort. Ich frage mich aber: bei wem ist dieser Vertrauensverlust eingetreten? — Natürlich bei denjenigen, deren Geld wir nicht haben wollten. Dieses unversteuerte Geld — ich muß Wert darauf legen, das wieder zu betonen , konnte bisher in Deutschland Unterschlupf finden. Es konnte kommen, wann es wollte, und es konnte auch gehen, wann es wollte. Dadurch entstand natürlich eine Unsicherheit, eine Unsicherheit, von der ich meine, 'daß wir sie auch dann hätten beseitigen sollen, wenn kein dringender konjunkturpolitischer Anlaß bestanden hätte. Nun sahen wir aber zu Beginn des Jahres, daß durch die erhöhte Liquidität eine Gefahr für uns entstand, und wir mußten handeln. Wir freuen uns, daß schon die Ankündigung eine Wirkung in diesem Ausmaß gehabt hat. Herr Kollege Möller, ich darf Sie an eine Resolution erinnern, die wir vor zweieinhalb Jahren in diesem Hause einstimmig gefaßt haben, eine Resolution, welche die Bundesregierung aufforderte, in Verhandlungen dafür zu sorgen, daß das internationale Steuergefälle beseitigt werde. Anlaß war damals der große Arger in der deutschen Öffentlichkeit über deutsche Steuerflüchtige, die ins Ausland gingen. Nun 'meine ich, wenn der umgekehrte Fall eintritt, sind wir selbstverständlich gehalten, wenn sich bei uns Steueroasen 'bilden, diese zu schließen. Meine Damen und Herren, dies und nicht mehr geschieht mit diesem Gesetz. Wenn schon von Vertrauensverlust gesprochen wird, halte ich es für notwendig zu 'betonen, bei welchem Kreis dieser Verlust eingetreten ist, nämlich genau bei dem Kreis, der auch getroffen werden sollte. Nun möchte ich noch etwas zu der Frage sagen, ob es sich hier um eine nur konjunkturpolitische Bundesminister Schmücker Maßnahme — und damit, Herr Kollege Imle, beantworte ich auch Ihre Anregung — handelt oder um eine Maßnahme der Steuerpolitik. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, weshalb man diese beiden Aspekte der Politik immer so behandelt, als seien sie von Natur aus gegensätzlich. Es kommt doch darauf an, daß man die Steuerpolitik, die Gesetzgebung überhaupt, so gestaltet, daß sie sich möglichst langfristig konjunkturpolitisch günstig auswirkt, und das bedeutet für die Steuergesetzgebung, daß wir optimal die Gleichmäßigkeit anzustreben haben. Wenn wir auf lange Sicht gesehen und für einen weiten Kreis — ich meine das international gesehen — die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellen, dann erhalten wir doch aus dieser Gleichmäßigkeit ein Aktivum, ich möchte sagen: eine Begünstigung auch der Gleichmäßigkeit der konjunkturellen Entwicklung. Aus dieser Überlegung heraus ergibt sich von selbst, daß eine Befristung in diesem Gesetz mit dem Sinn dieses Gesetzes kaum zu vereinbaren wäre. Nun noch eine letzte Bemerkung zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Möller, der behauptet hat, die Bundesregierung habe die konjunkturelle Entwicklung falsch eingeschätzt. Meine Damen und Herren, wir sind in der Tat froh darüber, daß die Entwicklungen nicht so eingetreten sind, wie man zeitweilig zu Beginn des vergangenen Jahres befürchten mußte, und zwar gerade auf Grund des Einströmens ausländischen Geldes befürchten mußte. Warum ist diese Entwicklung aber nicht so eingetreten? Weil die Bundesregierung, weil die Bundesbank und auch dieses Hohe Haus die Maßnahmen ergriffen haben, die notwendig waren, um ein Überschäumen der Konjunktur zu verhindern. Ich darf daran erinnern, daß die Importvergünstigung durch die Zollvorlage so stark wurde, daß wir im zivilen Bereich im vergangenen Jahr auf der Importseite eine Steigerung von 17 % gegenüber einer Exportsteigerung von etwa 11 % zu verzeichnen hatten. Daraus haben sich Rückwirkungen ergeben, die beruhigend auf die gesamte konjunkturelle Situation gewirkt haben. Herr Kollege Luda hat ja die Zahlen genannt; er hätte auch die Zahlen von Dezember nennen können; dann hätte er die Zahl 2,3 % hier erwähnen dürfen, die zwar nicht befriedigt, nicht beruhigt, die aber immerhin gegenüber den Erwartungen zu Beginn des Jahres einen außerordentlichen Erfolg darstellt, einen Erfolg — ich sage es nochmals — auf Grund der Bemühungen, die dieses Hohe Haus, die Bundesregierung und die Bundesbank unternommen haben. — Meine Damen und Herren, ich wäre Ihnen sehr dankbar — denn ich halte es für außerordentlich wichtig —, wenn Sie trotz der Schwierigkeit dieses Themas einen Moment achtgäben; denn nach allen Umfragen achtet die deutsche Bevölkerung mehr als auf jede andere politische Tätigkeit auf die Wahrung der Stabilität. Hier wird ein Gesetz beschlossen, das ganz wesentlich dazu beigetragen hat und dazu beitragen soll, daß die Stabilität auch weiterhin gewahrt wird, und so, wie wir es im vergangenen Jahr nach den düsteren Aussichten vom Januar/Februar schließlich geschafft haben, die Konjunktur zu beruhigen, weil entschiedene Maßnahmen getroffen worden sind, müssen wir uns klar darüber sein, daß es auch in diesem Jahr notwendig sein wird, dort, wo die Konjunktur überschäumt, einzugreifen. Ich lege Wert darauf zu betonen, daß ich mich dagegen wehre, daß in der Öffentlichkeit bei interessierten Kreisen immer stärker das Gerücht verbreitet wird, die Bundesregierung, die Bundesbank und auch die Gutachter hätten sich schon damit abgefunden, daß eine Preissteigerung von etwa 3 % unvermeidbar sei. Pressemeldungen, die behaupten, ich hätte so etwas gesagt, sind falsch oder — um eine Pressemeldung von vorgestern zu zitieren — tollkühn. Es ist doch völlig unmöglich, sich damit abzufinden, daß eine Preissteigerung, auch wenn sie geringer ist als in den Nachbarländern, wie ein Naturgesetz über uns kommt. Gerade das letzte Jahr hat doch bewiesen, daß wir in der Lage sind, Maßnahmen zu ergreifen, wenn wir nur den Mut haben, sie durchzuführen. Dieses Gesetz, das doch dazu beigetragen hat, den Überschuß in der Zahlungsbilanz, der an sich aus der Handelbsbilanz hätte eintreten müssen, glatt zu eliminieren, wird einen wesentlichen Beitrag leisten. Ich habe die Bitte, daß wir uns auch bei den übrigen konjunkturpolitisch relevanten Gesetzen, aber nicht nur bei der gesamten politischen, sondern auch bei der vorpolitischen Tätigkeit, gemeinsam Mühe geben — denn nur wir gemeinsam können es schaffen —, die Stabilität zu wahren. Ich danke dem Hohen Hause, daß wir heute ein weiteres wichtiges Instrument für diese Arbeit in die Hand bekommen haben. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache in der dritten Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben.— Danke. Die Gegenprobe bitte! — Eine Gegenstimme. Enthaltungen? — Bei Enthaltung der sozialdemokratischen Fraktion ist das Gesetz mit Mehrheit angenommen. Vereinbarungsgemäß wird jetzt Punkt 23 der Tagesordnung aufgerufen: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres Das Wort hat der Berichterstatter, der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen. — Ich bitte um etwas Ruhe im Haus, meine Damen und Herren! Herr Präsident! Meine Damen und Herren, Niedersachsen hat in letzter Minute den Wunsch geäußert, eine Umformulierung vorzunehmen. Ich hätte gern, wenn es möglich wäre — die Frage ist in fünf Minuten mit dem Innenministerium geklärt —, daß wir den Punkt 23 noch einige Minuten zurückstellen. Ich weiß, daß es in dieser Minute eine Zumutung an das Hohe Haus ist, aber ich wäre dankbar, wenn wir das noch klären könnten. Es ist in der Tat eine Zumutung. Es war eine Vereinbarung, und ich möchte mich an die Vereinbarung halten. Aber wenn es schon nicht anders geht — — Ich wäre wirklich sehr dankbar, weil Niedersachsen in bezug auf die Formulierung des § 8 einen dringenden Wunsch vorträgt, den wir mit dem Bundesinnenministerium noch abstimmen können. 17 Uhr 30, einverstanden! Ich muß mir allerdings überlegen, welchen Punkt. wir vorziehen können, um in der Sitzung fortzufahren, wenn der eine Punkt nicht ausreicht, die Lücke zu füllen. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Benda. Herr Abgeordneter Benda hat das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie, Herr Kollege, daß ich Sie unterbreche. Meine Damen und Herren, ich muß mit aller Entschiedenheit bitten, daß Ruhe eintritt und die Unterhaltungen sich nicht in diesem Raum abspielen. Ich bitte, das zu beachten. — Darf ich die Damen und Herren, die jetzt stehen und . sich unterhalten, auffordern, die Plätze einzunehmen oder die Unterhaltungen draußen fortzusetzen. So geht es auf die Dauer nicht. Ich darf einen Hinweis des Herrn Abgeordneten Benda aufgreifen und das Haus fragen, ob der Herr Wehrbeauftragte, der zu diesem Punkt eigentlich hier sein müßte, herbeigerufen werden soll? Sind Sie der Meinung, daß es nicht nötig ist? (Abg. Rasner: Wir waren uns im Ältestenrat einig, Herr Präsident, daß das erst geschehen soll, wenn diese Bestimmung verabschiedet ist!)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)





    (Beifall bei den Regierungsparteien.)