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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7767 A Fragestunde (Drucksachen IV/2949, IV/2954, IV/2974) Frage des Abg. Mischnick: Memorandum des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Dr. Mende, Bundesminister . . . 7767 C, D, 3368 A, B, C, D, 3369 A, B Mischnick (FDP) 7767 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7768 A Erler (SPD) 7768 B, C Rasner (CDU/CSU) . . . . . 7768 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . 7768 D, 7769 A Wehner (SPD) . . . . . . 7769 B, C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Betreuung des Besucherstroms an der Zonengrenze Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7769 D, 3330 A, B, C, D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7770 A, B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 7770 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Deutschland-Initiative der Bundesregierung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7770 D, 7771 A, B, C, D, 7772 A Dr. Mommer (SPD) 7771 A, B Neumann (Berlin) (SPD) . . . 7771 B, C Erler (SPD) 7771 D, 7772 A Fragen des Abg. Mick: Repräsentativerhebung über das Wohnungswesen — Vorwurf des DGB Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 7772 B, C, D, 7773 A, B Frau Meermann (SPD) 7772 D, 7773 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . 7773 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung europäischer Übereinkommen auf dem Gesundheitsgebiet Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7773 B, D Frau Meermann (SPD) . . . 7773 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Empfehlungen der Föderation „Europäischer Gewässerschutz" Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 7773 D, 7774 B, C, D, 7775 A, B Flämig (SPD) 7774 B Jacobi (Köln) (SPD) 7774 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7774 D, 7775 A Frau Berger-Heise (FDP) . . . . 7775 A, B Frage des Abg. Logemann: Zusammenhang zwischen Herzinfarkt und Fettverzehr Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 7775 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Frage des Abg. Logemann: Irreführende Werbung für Lebensmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 C Frage des Abg. Logemann: Fettforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 D Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): EWG-Richtlinie — pharmazeutische Erzeugnisse Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 7775 D, 7776 A Fragen des Abg. Hussong: Hauptbahnhof Saarbrücken Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7776 A, B Fragen des Abg. Wienand: Reprivatisierung der zur Gemeinde Altenrath (Siegkreis) gehörenden Grundstücke 7776 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2960, IV/2964) . . . . 7776 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Tabelle der Bezüge der in Belgien dienstlich verwendeten Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle (Drucksachen IV/2998, IV/2969) 7776 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung (FDP) (Drucksache IV/2686) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (SPD) (Drucksache IV/2687) und mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (II. Vermögensbildungsgesetz) (Drucksache IV/2814) — Erste Beratung —Mischnick (FDP) . . . . 7777 A, 7808 A, Junghans (SPD) . . . . . . . . 3779 B Blank, Bundesminister . . . . 7783 A Katzer (CDU/CSU) 7786 C Leber (SPD) . . . . . . . . 7790 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7799 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7804 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7810 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. September 1962 mit der Republik Madagaskar über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/2636) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/2869) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte (Drucksache IV/2778) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache IV/2855) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . 7812 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der deutschen Filmwirtschaft (Abg. Dr. Martin, Kemmer u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Kahn-Ackermann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1172); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/2324) — Zweite Beratung — . . . . . . . . 7812 C Entwurf eines Blindenwarenvertriebsgesetzes (Drucksache IV/2534) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2825, zu IV/2825) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/2472) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2937) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7813 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (SPD) (Drucksache IV/2822) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag (SPD) betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939) . . 7813 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Drucksache IV/2852) — Erste Beratung — 7813 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 III Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Protokoll vom 15. Juli .1963 zum Internationalen Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik (Drucksache IV/2830) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) — Erste Beratung — 7813 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung (Drucksache IV/2865) —Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache IV/2747) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes und der Reichsabgabenordnung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Lemmrich, Dr. Imle, Frau Funcke [Hagen] u. Gen.) (Drucksache IV/2857) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Abg. Dr. Serres, Diebäcker, Werner, Dr. Artzinger, Blumenfeld u. Gen.) (Drucksache IV/2877) — Erste Beratung — . . . . 7814 B Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (Drucksache IV/2883) — Erste Beratung — . . 7814 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) — Erste Beratung — 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (Drucksache IV/1068) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksachen IV/2019, IV/2204) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/2947) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2871, zu IV/2871) — Zweite und dritte Beratung — 7814 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Abg. Meis, Dr. Stekker, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache W/1854); Schriftlicher Bericht des Finanz- ausschusses (Drucksachen IV/2872, zu IV/2872) — Zweite und dritte Beratung — 7815 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Reitschule in Hannover an die Stadt Hannover (Drucksache IV/2864) 7815 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs der EWG — II. Teil) (Drucksachen IV/2893, IV/2943) . . . . . . . . . 7815 C Fünfte Verordnung zur Änderung des Deut- schen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/2879) 7815 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebzehnte und Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2676, IV/2701, IV/2836) 7815 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Bonn (Drucksachen IV/2669, IV/2841) 7816 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag dès Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Fabrikgrundstücks in Mechernich (Eifel) (Drucksachen IV/2806, IV/2856) . . . . 7816 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Sondervorschriften für in die Gemeinschaft eingeführte Ölsaaten und Saatenöle aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskars und aus den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksachen IV/2842, IV/2944) 7816 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung (Abg. Logemann, Dr. Siemer, Mauk, Ehnes, Reichmann u. Gen.) (Drucksachen IV/2799, IV/2863) . . . . . . . . . 7816 C Übersicht 26 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2837) . . . . 7816 D Nächste Sitzung 7816 Anlagen 7817 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7767 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 22. 1. Dr. Adenauer 22. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Frau Albertz 22. 1. Arendt (Wattenscheid) 22. 1. Dr. Arndt (Berlin) 22. 1. Dr. Aschoff 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading * 22. 1. Dr.-Ing. Balke 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann * 22. 1. Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Dr. h. c. Brauer 22. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer ' 22. 1. Dr. Dichgans * 22. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Frau Dr. Elsner * 22. 1. Etzel 22. 1. Faller * 22. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 22. 1. Dr. Furler ' 22. 1. Glombig 22. 1. Haage (München) 22. 1. Haase (Kassel) 22. 1. Hahn (Bielefeld) * 22. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus ' 22. 1. Kahn-Ackermann 22. 1. Kalbitzer 30. 1. Klein 22. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Kreyssig * 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Dr. Krümmer 22. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 30. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl) * 22. 1. Leukert 22. 1. Logemann 22. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Dr. Martin 22. 1. Marx 1. 2. Mauk * 22. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 22. 1. Metzger * 22. 1. Dr. Morgenstern 22. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller-Hermann * 22. 1. Dr.-Ing. Philipp * 22. 1. Pöhler 22. 1. Dr. Preiß 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher * 22. 1. Ramms 22. 1. Frau Renger 30. 1. Richarts * 22. 1. Ruf 22. 1. Schlick 22. 1. Schneider (Hamburg) 29. 1. Seibert 22. 1. Seifriz * 22. 1. Seuffert * 22. 1. Dr. Starke * 22. 1. Dr. Stoltenberg 22. 1. Storch * 22. 1. Strauß 22. 1. Frau Strobel * 22. 1. Theis 22. 1. Unertl 29. 1. Dr. Wahl 22. 1. Walter 22. 1. Weinkamm * 22. 1. Werner 29. 1. Wischnewski * 22. 1. Dr. Wuermeling 22. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 22. 1. b) Urlaubsanträge Müser 6. 2. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Seither zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (Drucksache IV/2822). Die Fraktion der SPD hat mit der Drucksache IV12822 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vorgelegt. Sie hofft, daß dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiade verabschiedet werden kann. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist es, die landwirtschaftliche Erzeugung 'so zu ordnen, daß sie den Erfordernissen der abnehmenden Hand entspricht, welche ein einheitliches, qualitativ hochwertiges und in großen Gebinden zusammengestelltes Angebot erwartet, wie es teilweise in den EWG- Partnerländern durch entsprechende Marktordnun- * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 gen .und Marktregelungen heute schon vorzufinden ist. Das Gesetz ist ein Rahmengesetz, das mit staatlichen Mitteln auf freiwilliger Grundlage die Bildung von Erzeugergemeinschaften anregen will. Diese sollen sich zu bestimmten Erzeugungsregeln und Qualitätsnormen bei der Produktion ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse verpflichten. Die Oberste Landesbehörde bestimmt durch Rechtsverordnungen die Mindestanbaugröße und -menge der einzelnen Erzeugergemeinschaften für jedes Produkt oder jade Produktgruppe in .den einzelnen Gebieten. Diese dürfen keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (auf (der Basis des Bezuges und des Absatzes von Waren betreiben. Die jeweiligen Erzeuger, (die sich in Erzeugergemeinschaften zusammengeschlossen haben, sollen mit .den Unternehmen des Handels und der Verarbeitung Lieferverträge abschließen, um gleichmäßige Marktbelieferungen zu erreichen. Die Förderungsmittel des Staates bestehen aus Zuschüssen und Krediten zu den notwendigen Erstinvestitionen, zur Beratung, zur Qualitätskontrolle und zur Ingangsetzung ,der Erzeugerbetriebe und der nachgeordneten Stufen. Die Förderungsmittel laufen 1970 laus. Die vorgesehene Strukturverbesserungsprämie beträgt 5 v. H. des Umsatzes, ist degressiv und nach Qualitäten ,gestaffelt. Um eine Zweigleisigkeit mit den bereits zur Anwendung kommenden Maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte zu vermeiden, sind die bestehenden Richtlinien des Grünen Planes mit den neuen Vorschlägen in Einklang zu bringen. Die Erzeugergemeinschaften können sich zu Arbeitsgemeinschaften zusamenschließen. Diese haben die Aufgabe, durch Unterrichtung und Beratung die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes zu fördern. Um monopolistischen Tendenzen vorzubeugen, haben die Landesregierungen Marktbeiräte zu bilden, die sich aus Vertretern aller beteiligten Wirtschaftsgruppen einschließlich der Verbraucher 'zusammensetzen sollen. Aufgabe der Marktbeiräte ist es, Musterverträge zu erarbeiten, über die Marktlage und Preisentwicklung zu beraten, um dem Erzeuger Wirtschaftsdaten für die Erstellung marktgerechter Anbaupläne in die Hand zu geben. Im Vergleich zur übrigen Wirtschaft ist die Produktion von Agrargütern weitgehend von natürtürlichen Bedingungen abhängig. Sie erfolgt meist marktfern und in saisonalen Schwankungen. Die Vielzahl der Anbieter stellt ein Warensortiment zum Verkauf her, das fast immer einer Be- oder Verarbeitung bedarf und teilweise auch gelagert werder muß, damit der Markt laufend bedient werden kann. Viele Produkte sind zudem leicht verderblich und bedürfen einer besonderen Marktpflege. Diese besondere Lage auf den Agrarmärkten hat zu allen Zeiten und in allen Ländern die Agrarpolitik vor die Aufgabe gestellt, wirkungsvolle Marktregelungen für den Agrarsektor zu schaffen. So kennen wir strenge Marktordnungen mit Anbauregelungen, Anbaulenkungen, Abnahmeverpflichtungen des Staates, Preisregelungen und anderes mehr, aber auch Selbsthilfemaßnahmen der beteiligten Wirtschaftsgruppen untereinander, um Angebot und Nachfrage der landwirtschaftlichen Produktion abzustimmen. Gerade in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft findet die deutsche Landwirtschaft Marktformen vor, die sie mit Sorge betrachtet. Besonders augenfällig sind die Marktanstrengungen der holländischen Agrarwirtschaft und ebenso der französischen, die unter dem Namen „Pisani-Pläne" bekanntgeworden sind. Man darf erwarten, daß die Bundesregierung die Anstrengungen der EWG-Kommission unterstützt, die Marktbeeinflussungen durch die französische Forma und die holländische Produktschapen abzubauen, damit keine weiteren Wettbewerbsnachteile für die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte in der Gemeinschaft bestehenbleiben. Der vorgelegte Entwurf beschränkt sich bewußt auf die Förderung solcher organisatorischen Formen der landwirtschaftlichen Erzeugung, die im Zusammenwirken mit erfahrenen Kräften der Vermarktung besonders dafür geeignet erscheinen. Eingriffe in den freien Ablauf des Marktes, wie Marktregelungen, Marktordnungen und Marktstabilisierungsmaßnahmen im Sinne der Preispolitik sind nicht Gegenstand des Gesetzes. Da die Bundesregierung auf diesem Gebiete keine Anpassungsregelung vorlegen konnte, obwohl sie noch genügend Spielraum im Rahmen des EWG-Vertrages hat, ist die SPD initiativ geworden, um fortschrittliche Lösungen vorzuschlagen. Die Landwirtschaft in den modernen Industriestaaten ist mit der übrigen Wirtschaft und dem Markt auf engste verflochten. Im Jahre 1963/64 wurden nur noch 10 v. H. der erzeugten landwirtschaftlichen Produkte. von den Landwirten selbst verbraucht, nur 4 v. H. vom Erzeuger an den Verbraucher veräußert, während der Rest seine Absatzwege über die Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und über die Ernährungsindustrie fand. Mit zunehmendem Wohlstand der Bevölkerung veränderten sich die Verzehrgewohnheiten derart, daß heute qualitativ hochwertige, marktgerecht angebotene, veredelte Produkte bevorzugt gekauft werden. Die veränderte Nachfrage zwang die Ernährungswirtschaft zu großen Umstellungen und führte zu einer fortschreitenden Konzentration auf der Nachfrageseite. Die Wege vom Erzeuger zum Verbraucher haben sich grundlegend geändert. Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, daß den heute andersgearteten Verbrauchsgewohnheiten und der konzentrierten Abnahme ein organisiertes Angebot gegenübersteht und die Marktpartner sich in Form von Lieferverträgen besser den wechselnden Marktverhältnissen anpassen können. Der Gesetzentwurf beruht auf der absoluten Freiwilligkeit der Unternehmen und gibt Hilfen zur Selbsthilfe. Alle früheren Überlegungen in Form eines Referendums, mit zwei Drittel Mehrheit die übrigen Erzeuger in Erzeugergemeinschaften zwingen zu wollen, widersprechen nicht nur der Ver- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7819 fassungswirklichkeit, sondern würden sicher auch in der Praxis auf Schwierigkeiten stoßen. Die Vereinbarungen der Marktkontrahenten bedürfen großer betriebswirtschaftlicher Umdispositionen, die nur der vollziehen wird, der selbst bereit ist, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Das eingebrachte Gesetz wird sicher nicht eine perfekte Lösung bringen, die in Anbetracht der traditionellen Geschäftsbeziehungen in der Bundesrepublik auch nicht nötig erscheint, zumal da viele Landwirte heute schon, besonders in Verbrauchszentren, mit ihren Abnehmern in langen Geschäftsbeziehungen stehen. Das Gesetz hat jedoch Aussicht auf Erfolg, besonders in den marktfernen Gebieten und in den Räumen des Überangebots, so z. B. bei Obst und Gemüse, zumal da die berufsständischen Organisationen selbst den Gedanken der Freiwilligkeit gefordert haben und diesem Gesetz zum Erfolg verhelfen wollen. Ansätze von freiwilligen Zusammenschlüssen der Marktpartner sind bereits auf vielen Gebieten. Wir wollen nur in Anbetracht der europäischen Entwicklung diese guten Anfänge verstärkt und schneller weiterentwickeln. Die heute vorgesehenen Hilfen aus dem Grünen Plan zur horizontalen und vertikalen Verbundwirtschaft werden nur in speziellen Fällen gegeben. Das neue Gesetz will einen breiten Rahmen für fast alle Produkte schaffen und die Hilfen gesetzlich festlegen. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat bekanntlich für 85 % der Agrarprodukte Gemeinschaftsregelungen gefunden, und bis zum Ende der Übergangszeit werden 90-95 % aller Produkte der Landwirtschaft einer Marktregelung unterworfen sein, wobei von Produkt zu Produkt entsprechend unterschiedliche Marktregelungsprinzipien angewendet werden. Ab 1970, wenn nicht gar früher, wird die Gemeinschaft durch den Ministerrat in Brüssel die Agrarpolitik, insbesondere die Preis- und Handelspolitik von sich aus bestimmen. Die Versuche der Schaffung eines Marktstrukturfonds, wie ihn der Arbeitskreis für Agrarpolitik der CDU in die öffentliche Debatte gebracht hat, können deshalb nicht als EWG-konform angesehen werden, zumal da damit die Hoffnung verbunden ist, die Gemeinschaftslösungen nationalstaatlich überspielen zu können. Die Kritik an diesem Entwurf war deshalb in der Öffentlichkeit eindeutig negativ, und die Väter dieser Gedankengänge sind nicht mehr zur Verteidigung ihrer Ursprungsüberlegungen, jedenfalls nicht Ibis zur Stunde, aufgetreten. Praktisch wird ein solches Marktinterventionsgesetz auch um so weniger funktionieren können, je stärker sich der europäische Markt verwirklicht. Hoffentlich ist durch ,die Diskussion über das Marktfondsgesetz nicht die Möglichkeit verbaut, doch noch in diesem Bundestag das Marktstrukturgesetz zu verabschieden, .das im wesentlichen mit der Vorlage des Deutschen Bauernverbandes übereinstimmt, an dessen Zustandekommen viele von Ihnen selbst mitgewirkt haben. Das vorgelegte Gesetz wird zur Vereinfachung der heute noch großen Vielgestaltigkeit der Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb beitragen und wird damit einen wirkungsvollen Rationalisierungseffekt erzielen. Es wird zu einer regionalen Schwerpunktbildung der Erzeugung kommen, die einer Spezialberatung günstigere Ansatzpunkte gibt. Die Vertragspartner werden sich größere Marktübersichten, besonders durch die Marktbeiräte beschaffen und dadurch ihre Marktdispositionen besser abstimmen können. Durch die Qualitätsprämie werden höhere Anforderungen an die Produzenten gestellt, wodurch andererseits der Absatz landwirtschaftlicher Produkte besser gesichert ist. Die Auswirkungen des Marktstrukturgesetzes werden ohne Zweifel die heutigen Marktschwankungen bei bestimmten Produkten ausgleichen und zu einer kontinuierlichen Preisbildung beitragen. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird dadurch eine größere Einkommenssicherheit gegeben, die eine sinnvolle Planung ihrer Investitionen erleichtert. Das vorgelegte Marktstrukturgesetz ist ein wesentlicher Teil einer aktiven und fortschrittlichen Agrarpolitik. Noch haben wir in der Bundesrepublik Zeit, auch im Rahmen der EWG auf diesem Gebiet Entscheidungen selbst zu treffen. Die Sozialdemokratische Partei erwartet von den Regierungsparteien, daß sie im Interesse der Landwirtschaft unseren Entwurf unterstützen und 'bei den Beratungen in den Ausschüssen mithelfen, daß dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung kommt. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Saxowski für die Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939). Am 19. 2. 1964 hat die sozialdemokratische Fraktion mit Drucksache IV/1948 den Antrag eingebracht, auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter eine Struktur- und Preisenquete durchzuführen. Wie aus dem Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache IV/2939 ersichtlich ist, ist die Koalition unserem Anliegen gefolgt. Angesichts der Bedeutung dieser Frage wird die Einstimmigkeit sehr begrüßt. Es ist bekannt, daß ein Großteil der Erzeugerpreise politisch festgelegt wird und dadurch ein Zankapfel der Interessentengruppen geworden ist, während sich die Verbraucherpreise zum größten Teil nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten einspielen. Dabei sind die Höhe und die Entwicklung der Spannen, die Marktstellung, die Marktstruktur bzw. die Marktmacht der einzelnen beteiligten Wirtschaftsgruppen, deren Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte einerseits und die Verbraucherpreise andererseits ständig Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. 7820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Angesichts dieser mißlichen Tatbestände wünscht meine Fraktion die teils unerfreuliche Diskussion über diese Fragen zu versachlichen und Grundlagen für sinnvolle agrar- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Ansätze sind ja — das sollte nicht verschwiegen werden — bereits vorhanden. So weist der Grüne Bericht 1964 beispielsweise aus, daß der Anteil der Erzeugerpreise an den Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel im Schnitt aller Produkte nur noch rund 50 % beträgt. Im dritten Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom Juli 1963 bis Juni 1964 findet man eine Reihe von Angaben über Spannen und deren Entwicklung. So stieg z. B. die Spanne laut Bericht der Bundesregierung bei Schweinefleisch von 1958/59 bis 1963/64 um 64 %, während die Erzeugerpreise, von kurzfristigen zyklischen Auswirkungen abgesehen, konstant blieben. Hierbei darf nicht übersehen werden, daß die betriebliche Kostenentwicklung für alle Teile zumindest gleich war, wenn nicht auf dem agrarischen Sektor sogar höher. Dieses eine Beispiel zeigt, daß sowohl Verbraucher als auch Erzeuger ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, worin diese Steigerungen begründet sind und wie man zu angemessenen Verhältnissen für alle Beteiligten kommen kann. Dabei kommt ohne Frage der Verbesserung der Marktstruktur besondere Bedeutung zu. Hierzu soll ja die vorliegende Enquete eine der grundlegenden Voraussetzungen schaffen. Meine Fraktion hat mit der Vorlage des Marktstrukturgesetzes einen Weg in dieser Hinsicht gewiesen. Wir hoffen, daß die Bundesregierung, die auf diesem so wichtigen Gebiet bislang in unzureichendem Maße tätig war, dafür Sorge trägt, die bereits vorliegenden Ergebnisse zusammenzufassen, sie auszuwerten, weitere Untersuchungen verstärkt in Angriff zu nehmen, dem Bundestag berichtet und auf Grund der gewonnenen Erfahrungen und Übersichten entsprechende Maßnahmen vorschlägt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Vielen Dank für diese deutliche Feststellung! Das bedeutet, daß Sie grundsätzlich davon ausgehen, daß zur Lohn- oder Gehaltserhöhung ein weiterer Betrag hinzukommen soll, der gespart werden kann. Derselbe Betrag könnte selbstverständlich dann auch dazu benutzt werden, Lohn und Gehalt um diesen Betrag noch zu erhöhen, so daß er von dem Betroffenen freiwillig gespart werden kann.

    (Abg. Leber: Das kann er freiwillig machen!)

    — Der Endeffekt ist auf jeden Fall der gleiche. (Abg. Leber: Eben nicht!)

    Durch Tarifvertragsfähigkeit erreichen Sie, daß der Arbeitnehmer über eine bestimmte Leistung des Arbeitgebers — ob wir sie als Lohn, als Gehalt oder als Sonderzuwendung zur Eigentumsbildung bezeichnen — keine Entscheidungsfreiheit hat. Gerade darin unterscheiden wir uns von Ihnen. Wenn ein Betrieb in der Lage ist, mehr zu geben, als die Tarife vorschreiben, wollen wir ihn nicht daran hindern; ganz im Gegenteil. Aber wir wehren uns dagegen, daß dem Arbeitnehmer praktisch neben der gesetzlichen Bestimmung über Sozialversicherung und über Steuerabzug vorgeschrieben wird, einen weiteren Teil seines Einkommens in einer bestimmten Weise 2u verwenden.

    (Abg. Leber: Das will niemand, Herr Kollege Mischnick!)

    — Sie sagen: „Das will niemand". Aber das ist der praktische Effekt, wenn man durch Tarifvertrag vorschreibt, daß 312 DM für das oder für jenes verwendet werden.

    (Abg. Leber: Zusätzlich zum Lohn gespart werden sollen!)

    — Sie sagen: „zusätzlich zum Lohn gespart werden sollen". Dann müssen Sie mir aber zugeben, daß die Betriebe, die das leisten sollen, dazu auch in der Lage sein müssen, sie es also genauso als Lohn oder Gehalt geben könnten. Daß die Konzeption eine andere ist — es soll eben völlig anders verwendet werden —, ist eine Frage, über die wir diskutieren können.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Den Lohn bestimmt der Markt und kein Vertrag!)

    — Völlig richtig.
    Aber Sie müssen doch zugeben, Herr Kollege Leber, daß im Endeffekt das ein Gesamtkostenfaktor ist, der in Erscheinung tritt. Darüber täuscht nichts hinweg, und weil das so ist, hat Herr Kollege Imle hier mit Recht seine Sorgen vorgetragen. Ich bin sicher, daß der nach mir sprechende Kollege Riedel das gleiche tun wird. Gerade das kann nämlich für den lohnintensiven Betrieb von besonderer Bedeutung sein.
    Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren, was der Bundeswirtschaftsminister am 27. Januar 1961 dazu sagte. Der heutige Bundeskanzler hat damals erklärt:
    Natürlich bezahlen bei dieser Art von Sparen
    diejenigen Betriebe relativ die meisten Lasten,



    Mischnick
    bei denen die Arbeitskosten am stärksten ins Gewicht fallen, und das sind nun einmal die mittelständischen Betriebe, während z. B. der vollautomatisierte Großbetrieb, in dem man keine Arbeitskraft mehr sieht, an diesem Gesetz sozusagen fast unbeteiligt ist. Aber hier handelt es sich um eine Frage von viel größerer Tragweite: Alle Sozialleistungen, die lohnbezogen sind, sind unter diesem Gesichtspunkt einer nochmaligen Durchprüfung wert.
    Da wir meinen, daß diese nochmalige Durchprüfung durchaus angebracht ist, halten wir es für falsch, daß nun eine neue Belastung für die lohnintensiven Betriebe in dieser Form erfolgen soll.
    Herr Kollege Leiber, Sie haben darauf hingewiesen, daß es nicht darum gehe, sich mit dem auseinanderzusetzen, was ich hier für die Freien Demokraten gesagt habe, sondern daß man an die Quellen — wie Sie es nannten — gehen müsse. Sie zitierten dann den „Industriekurier". Ich fürchte, Sie haben hier ein Denkschema verwandt, das eben für uns nicht zutrifft. Für Sie ist vielleicht die „Welt der Arbeit" die Quelle; für uns ist unser liberales Gedankengut die Quelle. Bei Ihnen scheint jetzt der Sozialismus eben nicht mehr die Quelle zu sein, während für uns das liberale Gedankengut nach wie vor die Quelle ist. Aus ihr schöpfen wir, und nicht aus Zeitungsveröffentlichungen. Daß in den Zeitungen manches steht, was mit unseren Gedanken übereinstimmt, freut uns sehr, weil es offensichtlich eben auch aus liberalen Quellen kommt. Aber wir werden niemals eine Politik treiben, die davon .ausgeht, was diese oder jene Zeitung dazu schreibt.
    Der Herr Bundesarbeitsminister hat auf interessante Untersuchungen hingewiesen. Danach seien 66 % — das war die höchste Zahl — für und nur 21 % gegen eine Tarifvertragsfähigkeit der Vermögensbildung. Wenn ich das grob überschlage, so bedeuten diese 21 % bei unserer Beschäftigtenzahl immerhin etwas über 4 Millionen. Ich meine, die Freien Demokraten befinden sich da doch in einer recht zahlreichen Gesellschaft, wenn Sie die Meinung dieser 21 % vertreten, daß eben nicht ein Zwangssparen über einen Tarifvertrag aufoktroyiert werden darf.
    Ich kann mir durchaus vorstellen, daß das der Hauptgrund ist, weshalb innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Diskussionen über die Frage, ob man diesen Weg gehen soll oder nicht, noch im Gange sind. Ich halte die Diskussion dar-
    über für eine legitime Sache.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Halten Sie die Alternative für besser, die dort erwogen wird?)

    — Aber lieber Kollege Burgbacher, wir haben schon oft darüber diskutiert. Wir halten den Weg, den wir vorschlagen, für den zur Zeit besten und nicht die andere Alternative.
    Es zeigt sich, daß man sich auch innerhalb der Gewerkschaften Gedanken darüber macht, ob dieser Weg richtig ist. Wir meinen, wenn dort die Diskussion über die Richtigkeit der Tarifvertragsfähigkeit vorhanden ist, muß doch mehr daran sein als nur die Überlegung: Hier wollen wieder einmal ein paar Leute, wie Sie sagten, die noch im vorigen Jahrhundertstehen, etwas tun, was im vorigen Jahrhundert richtig war. Ich kann mich nicht entsinnen, daß zu Bismarcks Zeiten Sparprämiengesetze ,gemacht worden sind. Jedenfalls habe ich beim Nachlesen der Literatur davon nichts gefunden.

    (Abg. Leber: Kollektive Sozialversicherung!)

    — Kollektive Sozialversicherung, Sie haben völlig recht. Auch das ist ein Punkt, den wir weiterentwickeln müssen, wie ich mir vorhin zu bemerken erlaubte.

    (Abg. Leber: Aber der privaten Initiative überlassen?)

    Die Überlegung, die Sie, Herr Kollege Leber, hier dargelegt haben, welche Schwierigkeiten und Wirkungen durch das Sparen entstehen könnten, hat mich auf die Idee gebracht, die Schwundgeldtheorie, die Silvio Gesell aufgestellt hat, jetzt vielleicht durch eine „Strumpfgeldtheorie" à 'la Leber zu ergänzen. Es ist 'schon einiges dazu 'gesagt worden. Ich nehme an, daß das nur ein kleines Abirren war. Deshalb ist es von Herrn Kollegen Burgbacher in einigen Punkten schon klargestellt worden.
    Nun noch eine Frage, die mir von besonderer Bedeutung zu sein scheint. Wir haben hier immer wieder gehört, der. Arbeitnehmer sei nicht eigentumsfeindlich, sondern er sei eigentumsfremd, er habe eine gewisse abwartende Einstellung gegenüber dem Eigentum — dagegen spricht die hohe Zahl der Eigenentscheidungen der Arbeitnehmer in Form von Bauspar- und 'sonstigen Sparverträgen —, und diese Einstellung müsse man überwinden. Hier sehe ich die große Aufgabe beider Tarifpartner, der Arbeitgeber wie der Gewerkschaften, aufklärend zu wirken, damit die Arbeitnehmer — mit Hilfe der Arbeitgeber — die Möglichkeiten, die wir außerhalb des Tarifvertragszwanges haben, auch wirklich nutzen. Meine politischen Freunde und ich sind nicht bereit, einfach zu sagen: Der Arbeiter, der Angestellte 'hat nicht 'das Verhältnis zum Eigentum, 'das er 'haben sollte; deshalb 'müssen wir ihn durch Tarifvertrag zwingen. Wir sind vielmehr der Überzeugung, daß er durchaus darüber entscheiden kann, ob er diesen oder jenen Weg des Verbrauchs, der Ausgabe seines Einkommens, seines Lohnes, seines Gehalts wählt. Wenn man sich dazu bekannt hat, den Arbeitnehmer über die Mitbestimmung mitwirken zu lassen, weil man der Überzeugung ist, daß er dazu reif ist, dann muß man auch anerkennen, daß derselbe Arbeitnehmer mindestens genauso reif ist, selbst über sein Einkommen zu entscheiden.

    (Beifall 'bei der FDP.)

    Das ist der wesentliche Grund, weshalb wir Freien Demokraten die Tarifvertragsfähigkeit ablehnen und verlangen, daß 'dem Arbeitne'hm'er die Entscheidungsfreiheit wie bisher belassen wird.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wir fahren in der Rednerliste fort. Das Wort hat der Abgeordnete Riedel.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Clemens Riedel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn am Schluß dieser Debatte noch einmal zu dem Begriff der Tarifierung Stellung genommen wird, dann einfach deshalb, weil in weiten Kreisen des beteiligten, mit seinem Vermögen personalgebundenen Unternehmertums die Sorge besteht, daß die Tariffähigkeit eine bequeme Gelegenheit werden könnte, nicht nur zuwachsendes, sondern überhaupt Produktiveigentum dieser Unternehmer und ihrer Familien zu schmälern. Die Bundesregierung hat mit der Einbringung des Zweiten Vermögenbildungsgesetzes für Arbeitnehmer klargestellt, daß nach ihren Vorstellungen die Wirtschaft in zunehmendem Maße von möglichst vielen unserer Mitbürger kapitalmäßig getragen werden soll. Die bisherigen Sprecher meiner Fraktion haben unter Berufung auf Karl Arnold, Hans Albers, Josef Gockeln und sogar Erwin Häußler dargelegt, daß in der CDU dieses Anliegen nicht die Forderung eines Flügels oder einer Gruppe ist, sondern ausweislich unserer bisherigen Parteitagsbeschlüsse zur Vorstellungswelt unserer weitgespannten Volkspartei gehört. In allen Gruppen unserer Partei wird bejaht, daß zur Vervollkommnung der Freiheit des Menschen neben der sozialen Sicherheit auch die auf Eigentum gegründete wirtschaftliche Unabhängigkeit gehört. Deshalb nimmt der vorliegende Entwurf darauf Bedacht, sicherzustellen, daß das zu bildende Eigentum der Arbeitnehmer diesen individuell zur Verfügung bleibt.
    Mit meinem Beitrag zur Erörterung des Entwurfs will ich darauf aufmerksam machen, daß wir damit an einer Schwelle der Ausgestaltung unserer Sozialpolitik angekommen sind, an der wir überlegen müssen, um nicht ein Eigentor gegen die aus christlicher Grundanschauung vertretene freie und personenbezogene Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu schießen. Aus diesem Konzept heraus haben wir bis heute die Unternehmer und die Unternehmen, unbeschadet der Größenordnung und der Ertragskraft eines Betriebes, zur Mutsicherung unserer Arbeitnehmer gegen die lebensmäßige Gefährdung durch Krankheit, Invalidität, Alter und Tod herangezogen. Darin kommt die Gesellschaftsbezogenheit unserer sozialen Marktwirtschaft zum Ausdruck.
    Die Schwelle, von der ich sprach, bedeutet, daß wir mit diesem Gesetz nicht nur schlicht Eigentumsbildung betreiben wollen, sondern, gestützt auf die Empfehlungen der beiden Kirchen, die Umverteilung von angeblich nur zuwachsendem Produktiveigentum einleiten. Dieses Eigentum ist aber gespalten. Wenn es auch in der Grundform von Aktien in der Hand des Aktionärs ebenfalls persönliches Eigentum ist, so ist es doch durch die Rechtsform unserer verschiedenen Kapitalgesellschaften vom Betrieb distanziert und damit zum mindesten in seinem nominellen Wert gesichert. Zur heutigen Wirtschaftswirklichkeit in unserem Lande muß aber gesagt werden, daß der größte Teil des Eigentums an Produktivkapital unmittelbar mit dem risikobelastet wirtschaftenden Betriebsinhaber verbunden ist und nur zu oft das einzige Vermögen einer Familie darstellt. Es kann nicht der Sinn der Mehrung von Eigentum und Eigentümern an Wirtschaftskapital sein, auf diesem Wege bestehendes Eigentum solcher Art, seinen Träger und seine Familie existentiell zu gefährden. Die Forderung nach Tariffähigkeit in diesem Entwurf zwingt mich deshalb, die begründete Befürchtung auszusprechen, daß mit der Einbeziehung der Tariffähigkeit der Teil der Unternehmer zuerst getroffen wird, -an dessen existentieller Gefährdung niemand gelegen sein kann. Dem Tarifvertrag ist ja nicht zuerst der Charakter eines Empfehlungsinstrumentes, sondern der eines alle Beteiligten verpflichtenden Zwanges eigen. Durch die Einbeziehung des öffentlichen Dienstes wird ja die Forderung nach solchen Zuwendungen geradezu gesetzlich verankert. In der Praxis kann deshalb dieser Entwurf, wenn er unmodifiziert Gesetz wird, die Gewichtigkeit eines Verfassungsartikels erhalten.
    Ohne mich über die Nebenwirkung der Kostensteigerung verbreiten zu wollen, müssen wir uns die Frage stellen, ob wir die Ertragskraft unserer Volkswirtschaft in allen ihren Teilen für so stark halten, daß wir unbeschadet der weiterhin zunehmenden allgemeinen Sicherungen uns allen ohne Gefährdung der Geldwertstabilität und der Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt noch obendrein gegenseitig Eigentum am Produktivkapital der Wirtschaft „zuleiten" oder „zuteilen" können.
    Die Umverteilung anwachsenden Produktivkapitals wird von Eigentumspolitikern aus sogenannten makroökonomischen Überlegungen gefordert. Mikroökonomische Lösungen, also vom Einzelbetrieb oder von der Ertragskraft einzelner Branchen her, werden als untauglich abgelehnt. Ich stelle zur Diskussion, ob die Tariffähigkeit das richtige Übersetzungsmittel für makroökonomische Eigentumsumverteilungspläne in die Differenziertheit unserer kleinen und mittelgroßen Wirtschaft ist.

    (Abg. Leber: Das alles haben wir schon im „Industriekurier" gelesen!)

    Dabei ist auch noch das Ertragsgefälle von hochrentierlicher Produktion zu den Dienstleistungen zu beachten. — Sehr schön, Herr Leber, daß Sie aufmerksam den „Industriekurier" lesen. Aber Sie haben hier auch schon manches von dem gesagt, was Sie schon einmal geschrieben und von sich gegeben haben.
    In der Tat habe ich nicht im Sinn, den unselbständig wirtschaftenden Mitbürgern den Zugang zu Eigentum am Produktivkapital zu verwehren oder zu erschweren. Meine Aufforderung, die Tarifierung vermögenswirksamer Einkommen zu vermeiden, kommt aus meinem Wunsch, die Wirtschaftsfreiheit für alle zu erhalten, also gerade den Arbeitnehmern die Möglichkeit, selbständig zu werden, offenzuhalten.
    Das Leistungsprinzip und die Freiheit des einzelnen sind die Grundlagen unserer Wirtschaft und Gesellschaft. In diesem Konzept kann die Gerechtigkeit nicht darin liegen, daß es eine absolute Gleichheit aller Einkommen und Eigentume gibt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Gibt es auch nicht!)

    Eine mechanische Egalisierung dieser Faktoren wird
    die Unternehmensfreudigkeit und Risikobereitschaft



    Riedel (Frankfurt)

    des Volkes nach meiner Auffassung lähmen. Wenn die Kapitalschwelle zur Erringung wirtschaftlicher Selbständigkeit zu hoch wird und das junge Unternehmen, das erst die Bestreitung der Fremdkapitalien erwirtschaften muß, außerdem durch Tarifvertrag verpflichtet ist, vom ersten Tage seiner Existenz an Teile des Produktivkapitals an seine Arbeitnehmer abzugeben, gehört schon ein Löwenmut dazu, aus der bis zur Versorgung mit Produktivkapital abgesicherten, so „schäbigen Abhängigkeit", von der immer gesprochen wird, des Arbeitnehmers auf die risikobehaftete Seite des Unternehmers überzuwechseln.

    (Abg. Leber: Der Löwe brüllt!)

    Ich darf Ihnen sagen, daß gerade während der Diskussionen, die ich in der letzten Zeit hatte, ein Tischlermeister zu mir kam, ein junger Mann von
    29 Jahren, kein Meistersohn, der sich mit seiner
    Braut 15 000 DM erspart hatte, einen Betrieb im
    Werte von 75 000 DM hingestellt und inzwischen
    30 000 DM zusätzlich erwirtschaftet hat und der zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Dieser Mann fragte mich, wie ich dazu käme, nachdem er sich für seinen Betrieb wirklich „krummgelegt" habe, gesetzlich zu verordnen, daß er, obwohl er noch gar nicht Eigentümer seines Produktivkapitals sei, über Tarifvertrag Eigentumsteile an Arbeitnehmer abzugeben habe.
    Weil das zur Wirtschaftlichkeit gehört, möchte ich der Vorstellung entgegentreten, daß eine Umverteilung des Produktivkapitals möglich ist, ohne daß die Unternehmergewinne angegriffen werden. Im Bereich der personeneigenen Betriebe sehe ich bei dem geltenden Steuerrecht keine Möglichkeit dazu.
    Ebenso muß ich die Auffassung in Zweifel ziehen, daß eine solche Prozedur bei Erhaltung der Selbstfinanzierungsquote in der Wirtschaft in „dem Maße, das sie jetzt erreicht hat", möglich ist. Das ist auch in der personenbezogenen Wirtschaft weithin nicht möglich.
    Meine Sorge ist gerade die, daß die im Gesetz vorgesehene Tariffähigkeit dazu führt, daß wir eben nicht zu einer Lohnpolitik neuen Stils kommen. Ich sehe eher die Gefahr, daß hier — kumulierend wirksam — ein neuer Lohnteil auf die alte Schiene draufgepfropft wird und wir damit das, was wir erreichen wollen, nicht erreichen.
    Im übrigen sage ich Ihnen noch einmal, daß auch ich die Notwendigkeit bejahe, unseren Arbeitnehmern den Zugang zu Produktiveigentum zu erschließen. Wir müssen nur einen geeigneten Weg finden, damit nicht das gefährdet wird, was inzwischen an Eigentum, besonders in Kreisen der mittelständischen Wirtschaft, vorhanden ist.
    Mit einer kurzen Bemerkung möchte ich auf das eingehen, was der Herr Kollege Leber hier vorhin ausgeführt hat. Es ist erfreulich, daß wir die heutige Diskussion hier im Plenum so unter Darlegung unserer divergierenden Auffassungen führen können. Daß wir diese Diskussion im Zeichen einer so günstigen wirtschaftlichen Lage führen können, verdanken wir weder der Sozialdemokratie noch den Gewerkschaften, sondern dem Umstand, daß wir ein so gut funktionierendes Wirtschaftssystem haben, daß wir soziale Marktwirtschaft nennen und das mit dem Namen unseres derzeitigen Bundeskanzlers verbunden ist. Ihm verdanken wir es, daß wir uns heute, ohne daß in der Bannmeile draußen Hungermärsche aufgeführt werden, hier nicht über die Erhöhung von Löhnen, sondern sogar über eine Beteiligung am Eigentum unserer Volkswirtschaft unterhalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Leber: Ein guter Volkswirt sind Sie!)