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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7767 A Fragestunde (Drucksachen IV/2949, IV/2954, IV/2974) Frage des Abg. Mischnick: Memorandum des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Dr. Mende, Bundesminister . . . 7767 C, D, 3368 A, B, C, D, 3369 A, B Mischnick (FDP) 7767 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7768 A Erler (SPD) 7768 B, C Rasner (CDU/CSU) . . . . . 7768 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . 7768 D, 7769 A Wehner (SPD) . . . . . . 7769 B, C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Betreuung des Besucherstroms an der Zonengrenze Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7769 D, 3330 A, B, C, D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7770 A, B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 7770 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Deutschland-Initiative der Bundesregierung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7770 D, 7771 A, B, C, D, 7772 A Dr. Mommer (SPD) 7771 A, B Neumann (Berlin) (SPD) . . . 7771 B, C Erler (SPD) 7771 D, 7772 A Fragen des Abg. Mick: Repräsentativerhebung über das Wohnungswesen — Vorwurf des DGB Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 7772 B, C, D, 7773 A, B Frau Meermann (SPD) 7772 D, 7773 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . 7773 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung europäischer Übereinkommen auf dem Gesundheitsgebiet Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7773 B, D Frau Meermann (SPD) . . . 7773 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Empfehlungen der Föderation „Europäischer Gewässerschutz" Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 7773 D, 7774 B, C, D, 7775 A, B Flämig (SPD) 7774 B Jacobi (Köln) (SPD) 7774 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7774 D, 7775 A Frau Berger-Heise (FDP) . . . . 7775 A, B Frage des Abg. Logemann: Zusammenhang zwischen Herzinfarkt und Fettverzehr Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 7775 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Frage des Abg. Logemann: Irreführende Werbung für Lebensmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 C Frage des Abg. Logemann: Fettforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 D Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): EWG-Richtlinie — pharmazeutische Erzeugnisse Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 7775 D, 7776 A Fragen des Abg. Hussong: Hauptbahnhof Saarbrücken Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7776 A, B Fragen des Abg. Wienand: Reprivatisierung der zur Gemeinde Altenrath (Siegkreis) gehörenden Grundstücke 7776 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2960, IV/2964) . . . . 7776 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Tabelle der Bezüge der in Belgien dienstlich verwendeten Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle (Drucksachen IV/2998, IV/2969) 7776 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung (FDP) (Drucksache IV/2686) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (SPD) (Drucksache IV/2687) und mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (II. Vermögensbildungsgesetz) (Drucksache IV/2814) — Erste Beratung —Mischnick (FDP) . . . . 7777 A, 7808 A, Junghans (SPD) . . . . . . . . 3779 B Blank, Bundesminister . . . . 7783 A Katzer (CDU/CSU) 7786 C Leber (SPD) . . . . . . . . 7790 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7799 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7804 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7810 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. September 1962 mit der Republik Madagaskar über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/2636) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/2869) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte (Drucksache IV/2778) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache IV/2855) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . 7812 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der deutschen Filmwirtschaft (Abg. Dr. Martin, Kemmer u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Kahn-Ackermann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1172); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/2324) — Zweite Beratung — . . . . . . . . 7812 C Entwurf eines Blindenwarenvertriebsgesetzes (Drucksache IV/2534) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2825, zu IV/2825) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/2472) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2937) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7813 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (SPD) (Drucksache IV/2822) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag (SPD) betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939) . . 7813 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Drucksache IV/2852) — Erste Beratung — 7813 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 III Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Protokoll vom 15. Juli .1963 zum Internationalen Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik (Drucksache IV/2830) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) — Erste Beratung — 7813 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung (Drucksache IV/2865) —Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache IV/2747) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes und der Reichsabgabenordnung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Lemmrich, Dr. Imle, Frau Funcke [Hagen] u. Gen.) (Drucksache IV/2857) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Abg. Dr. Serres, Diebäcker, Werner, Dr. Artzinger, Blumenfeld u. Gen.) (Drucksache IV/2877) — Erste Beratung — . . . . 7814 B Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (Drucksache IV/2883) — Erste Beratung — . . 7814 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) — Erste Beratung — 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (Drucksache IV/1068) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksachen IV/2019, IV/2204) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/2947) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2871, zu IV/2871) — Zweite und dritte Beratung — 7814 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Abg. Meis, Dr. Stekker, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache W/1854); Schriftlicher Bericht des Finanz- ausschusses (Drucksachen IV/2872, zu IV/2872) — Zweite und dritte Beratung — 7815 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Reitschule in Hannover an die Stadt Hannover (Drucksache IV/2864) 7815 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs der EWG — II. Teil) (Drucksachen IV/2893, IV/2943) . . . . . . . . . 7815 C Fünfte Verordnung zur Änderung des Deut- schen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/2879) 7815 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebzehnte und Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2676, IV/2701, IV/2836) 7815 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Bonn (Drucksachen IV/2669, IV/2841) 7816 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag dès Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Fabrikgrundstücks in Mechernich (Eifel) (Drucksachen IV/2806, IV/2856) . . . . 7816 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Sondervorschriften für in die Gemeinschaft eingeführte Ölsaaten und Saatenöle aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskars und aus den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksachen IV/2842, IV/2944) 7816 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung (Abg. Logemann, Dr. Siemer, Mauk, Ehnes, Reichmann u. Gen.) (Drucksachen IV/2799, IV/2863) . . . . . . . . . 7816 C Übersicht 26 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2837) . . . . 7816 D Nächste Sitzung 7816 Anlagen 7817 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7767 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 22. 1. Dr. Adenauer 22. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Frau Albertz 22. 1. Arendt (Wattenscheid) 22. 1. Dr. Arndt (Berlin) 22. 1. Dr. Aschoff 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading * 22. 1. Dr.-Ing. Balke 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann * 22. 1. Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Dr. h. c. Brauer 22. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer ' 22. 1. Dr. Dichgans * 22. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Frau Dr. Elsner * 22. 1. Etzel 22. 1. Faller * 22. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 22. 1. Dr. Furler ' 22. 1. Glombig 22. 1. Haage (München) 22. 1. Haase (Kassel) 22. 1. Hahn (Bielefeld) * 22. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus ' 22. 1. Kahn-Ackermann 22. 1. Kalbitzer 30. 1. Klein 22. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Kreyssig * 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Dr. Krümmer 22. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 30. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl) * 22. 1. Leukert 22. 1. Logemann 22. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Dr. Martin 22. 1. Marx 1. 2. Mauk * 22. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 22. 1. Metzger * 22. 1. Dr. Morgenstern 22. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller-Hermann * 22. 1. Dr.-Ing. Philipp * 22. 1. Pöhler 22. 1. Dr. Preiß 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher * 22. 1. Ramms 22. 1. Frau Renger 30. 1. Richarts * 22. 1. Ruf 22. 1. Schlick 22. 1. Schneider (Hamburg) 29. 1. Seibert 22. 1. Seifriz * 22. 1. Seuffert * 22. 1. Dr. Starke * 22. 1. Dr. Stoltenberg 22. 1. Storch * 22. 1. Strauß 22. 1. Frau Strobel * 22. 1. Theis 22. 1. Unertl 29. 1. Dr. Wahl 22. 1. Walter 22. 1. Weinkamm * 22. 1. Werner 29. 1. Wischnewski * 22. 1. Dr. Wuermeling 22. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 22. 1. b) Urlaubsanträge Müser 6. 2. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Seither zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (Drucksache IV/2822). Die Fraktion der SPD hat mit der Drucksache IV12822 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vorgelegt. Sie hofft, daß dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiade verabschiedet werden kann. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist es, die landwirtschaftliche Erzeugung 'so zu ordnen, daß sie den Erfordernissen der abnehmenden Hand entspricht, welche ein einheitliches, qualitativ hochwertiges und in großen Gebinden zusammengestelltes Angebot erwartet, wie es teilweise in den EWG- Partnerländern durch entsprechende Marktordnun- * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 gen .und Marktregelungen heute schon vorzufinden ist. Das Gesetz ist ein Rahmengesetz, das mit staatlichen Mitteln auf freiwilliger Grundlage die Bildung von Erzeugergemeinschaften anregen will. Diese sollen sich zu bestimmten Erzeugungsregeln und Qualitätsnormen bei der Produktion ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse verpflichten. Die Oberste Landesbehörde bestimmt durch Rechtsverordnungen die Mindestanbaugröße und -menge der einzelnen Erzeugergemeinschaften für jedes Produkt oder jade Produktgruppe in .den einzelnen Gebieten. Diese dürfen keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (auf (der Basis des Bezuges und des Absatzes von Waren betreiben. Die jeweiligen Erzeuger, (die sich in Erzeugergemeinschaften zusammengeschlossen haben, sollen mit .den Unternehmen des Handels und der Verarbeitung Lieferverträge abschließen, um gleichmäßige Marktbelieferungen zu erreichen. Die Förderungsmittel des Staates bestehen aus Zuschüssen und Krediten zu den notwendigen Erstinvestitionen, zur Beratung, zur Qualitätskontrolle und zur Ingangsetzung ,der Erzeugerbetriebe und der nachgeordneten Stufen. Die Förderungsmittel laufen 1970 laus. Die vorgesehene Strukturverbesserungsprämie beträgt 5 v. H. des Umsatzes, ist degressiv und nach Qualitäten ,gestaffelt. Um eine Zweigleisigkeit mit den bereits zur Anwendung kommenden Maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte zu vermeiden, sind die bestehenden Richtlinien des Grünen Planes mit den neuen Vorschlägen in Einklang zu bringen. Die Erzeugergemeinschaften können sich zu Arbeitsgemeinschaften zusamenschließen. Diese haben die Aufgabe, durch Unterrichtung und Beratung die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes zu fördern. Um monopolistischen Tendenzen vorzubeugen, haben die Landesregierungen Marktbeiräte zu bilden, die sich aus Vertretern aller beteiligten Wirtschaftsgruppen einschließlich der Verbraucher 'zusammensetzen sollen. Aufgabe der Marktbeiräte ist es, Musterverträge zu erarbeiten, über die Marktlage und Preisentwicklung zu beraten, um dem Erzeuger Wirtschaftsdaten für die Erstellung marktgerechter Anbaupläne in die Hand zu geben. Im Vergleich zur übrigen Wirtschaft ist die Produktion von Agrargütern weitgehend von natürtürlichen Bedingungen abhängig. Sie erfolgt meist marktfern und in saisonalen Schwankungen. Die Vielzahl der Anbieter stellt ein Warensortiment zum Verkauf her, das fast immer einer Be- oder Verarbeitung bedarf und teilweise auch gelagert werder muß, damit der Markt laufend bedient werden kann. Viele Produkte sind zudem leicht verderblich und bedürfen einer besonderen Marktpflege. Diese besondere Lage auf den Agrarmärkten hat zu allen Zeiten und in allen Ländern die Agrarpolitik vor die Aufgabe gestellt, wirkungsvolle Marktregelungen für den Agrarsektor zu schaffen. So kennen wir strenge Marktordnungen mit Anbauregelungen, Anbaulenkungen, Abnahmeverpflichtungen des Staates, Preisregelungen und anderes mehr, aber auch Selbsthilfemaßnahmen der beteiligten Wirtschaftsgruppen untereinander, um Angebot und Nachfrage der landwirtschaftlichen Produktion abzustimmen. Gerade in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft findet die deutsche Landwirtschaft Marktformen vor, die sie mit Sorge betrachtet. Besonders augenfällig sind die Marktanstrengungen der holländischen Agrarwirtschaft und ebenso der französischen, die unter dem Namen „Pisani-Pläne" bekanntgeworden sind. Man darf erwarten, daß die Bundesregierung die Anstrengungen der EWG-Kommission unterstützt, die Marktbeeinflussungen durch die französische Forma und die holländische Produktschapen abzubauen, damit keine weiteren Wettbewerbsnachteile für die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte in der Gemeinschaft bestehenbleiben. Der vorgelegte Entwurf beschränkt sich bewußt auf die Förderung solcher organisatorischen Formen der landwirtschaftlichen Erzeugung, die im Zusammenwirken mit erfahrenen Kräften der Vermarktung besonders dafür geeignet erscheinen. Eingriffe in den freien Ablauf des Marktes, wie Marktregelungen, Marktordnungen und Marktstabilisierungsmaßnahmen im Sinne der Preispolitik sind nicht Gegenstand des Gesetzes. Da die Bundesregierung auf diesem Gebiete keine Anpassungsregelung vorlegen konnte, obwohl sie noch genügend Spielraum im Rahmen des EWG-Vertrages hat, ist die SPD initiativ geworden, um fortschrittliche Lösungen vorzuschlagen. Die Landwirtschaft in den modernen Industriestaaten ist mit der übrigen Wirtschaft und dem Markt auf engste verflochten. Im Jahre 1963/64 wurden nur noch 10 v. H. der erzeugten landwirtschaftlichen Produkte. von den Landwirten selbst verbraucht, nur 4 v. H. vom Erzeuger an den Verbraucher veräußert, während der Rest seine Absatzwege über die Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und über die Ernährungsindustrie fand. Mit zunehmendem Wohlstand der Bevölkerung veränderten sich die Verzehrgewohnheiten derart, daß heute qualitativ hochwertige, marktgerecht angebotene, veredelte Produkte bevorzugt gekauft werden. Die veränderte Nachfrage zwang die Ernährungswirtschaft zu großen Umstellungen und führte zu einer fortschreitenden Konzentration auf der Nachfrageseite. Die Wege vom Erzeuger zum Verbraucher haben sich grundlegend geändert. Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, daß den heute andersgearteten Verbrauchsgewohnheiten und der konzentrierten Abnahme ein organisiertes Angebot gegenübersteht und die Marktpartner sich in Form von Lieferverträgen besser den wechselnden Marktverhältnissen anpassen können. Der Gesetzentwurf beruht auf der absoluten Freiwilligkeit der Unternehmen und gibt Hilfen zur Selbsthilfe. Alle früheren Überlegungen in Form eines Referendums, mit zwei Drittel Mehrheit die übrigen Erzeuger in Erzeugergemeinschaften zwingen zu wollen, widersprechen nicht nur der Ver- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7819 fassungswirklichkeit, sondern würden sicher auch in der Praxis auf Schwierigkeiten stoßen. Die Vereinbarungen der Marktkontrahenten bedürfen großer betriebswirtschaftlicher Umdispositionen, die nur der vollziehen wird, der selbst bereit ist, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Das eingebrachte Gesetz wird sicher nicht eine perfekte Lösung bringen, die in Anbetracht der traditionellen Geschäftsbeziehungen in der Bundesrepublik auch nicht nötig erscheint, zumal da viele Landwirte heute schon, besonders in Verbrauchszentren, mit ihren Abnehmern in langen Geschäftsbeziehungen stehen. Das Gesetz hat jedoch Aussicht auf Erfolg, besonders in den marktfernen Gebieten und in den Räumen des Überangebots, so z. B. bei Obst und Gemüse, zumal da die berufsständischen Organisationen selbst den Gedanken der Freiwilligkeit gefordert haben und diesem Gesetz zum Erfolg verhelfen wollen. Ansätze von freiwilligen Zusammenschlüssen der Marktpartner sind bereits auf vielen Gebieten. Wir wollen nur in Anbetracht der europäischen Entwicklung diese guten Anfänge verstärkt und schneller weiterentwickeln. Die heute vorgesehenen Hilfen aus dem Grünen Plan zur horizontalen und vertikalen Verbundwirtschaft werden nur in speziellen Fällen gegeben. Das neue Gesetz will einen breiten Rahmen für fast alle Produkte schaffen und die Hilfen gesetzlich festlegen. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat bekanntlich für 85 % der Agrarprodukte Gemeinschaftsregelungen gefunden, und bis zum Ende der Übergangszeit werden 90-95 % aller Produkte der Landwirtschaft einer Marktregelung unterworfen sein, wobei von Produkt zu Produkt entsprechend unterschiedliche Marktregelungsprinzipien angewendet werden. Ab 1970, wenn nicht gar früher, wird die Gemeinschaft durch den Ministerrat in Brüssel die Agrarpolitik, insbesondere die Preis- und Handelspolitik von sich aus bestimmen. Die Versuche der Schaffung eines Marktstrukturfonds, wie ihn der Arbeitskreis für Agrarpolitik der CDU in die öffentliche Debatte gebracht hat, können deshalb nicht als EWG-konform angesehen werden, zumal da damit die Hoffnung verbunden ist, die Gemeinschaftslösungen nationalstaatlich überspielen zu können. Die Kritik an diesem Entwurf war deshalb in der Öffentlichkeit eindeutig negativ, und die Väter dieser Gedankengänge sind nicht mehr zur Verteidigung ihrer Ursprungsüberlegungen, jedenfalls nicht Ibis zur Stunde, aufgetreten. Praktisch wird ein solches Marktinterventionsgesetz auch um so weniger funktionieren können, je stärker sich der europäische Markt verwirklicht. Hoffentlich ist durch ,die Diskussion über das Marktfondsgesetz nicht die Möglichkeit verbaut, doch noch in diesem Bundestag das Marktstrukturgesetz zu verabschieden, .das im wesentlichen mit der Vorlage des Deutschen Bauernverbandes übereinstimmt, an dessen Zustandekommen viele von Ihnen selbst mitgewirkt haben. Das vorgelegte Gesetz wird zur Vereinfachung der heute noch großen Vielgestaltigkeit der Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb beitragen und wird damit einen wirkungsvollen Rationalisierungseffekt erzielen. Es wird zu einer regionalen Schwerpunktbildung der Erzeugung kommen, die einer Spezialberatung günstigere Ansatzpunkte gibt. Die Vertragspartner werden sich größere Marktübersichten, besonders durch die Marktbeiräte beschaffen und dadurch ihre Marktdispositionen besser abstimmen können. Durch die Qualitätsprämie werden höhere Anforderungen an die Produzenten gestellt, wodurch andererseits der Absatz landwirtschaftlicher Produkte besser gesichert ist. Die Auswirkungen des Marktstrukturgesetzes werden ohne Zweifel die heutigen Marktschwankungen bei bestimmten Produkten ausgleichen und zu einer kontinuierlichen Preisbildung beitragen. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird dadurch eine größere Einkommenssicherheit gegeben, die eine sinnvolle Planung ihrer Investitionen erleichtert. Das vorgelegte Marktstrukturgesetz ist ein wesentlicher Teil einer aktiven und fortschrittlichen Agrarpolitik. Noch haben wir in der Bundesrepublik Zeit, auch im Rahmen der EWG auf diesem Gebiet Entscheidungen selbst zu treffen. Die Sozialdemokratische Partei erwartet von den Regierungsparteien, daß sie im Interesse der Landwirtschaft unseren Entwurf unterstützen und 'bei den Beratungen in den Ausschüssen mithelfen, daß dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung kommt. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Saxowski für die Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939). Am 19. 2. 1964 hat die sozialdemokratische Fraktion mit Drucksache IV/1948 den Antrag eingebracht, auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter eine Struktur- und Preisenquete durchzuführen. Wie aus dem Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache IV/2939 ersichtlich ist, ist die Koalition unserem Anliegen gefolgt. Angesichts der Bedeutung dieser Frage wird die Einstimmigkeit sehr begrüßt. Es ist bekannt, daß ein Großteil der Erzeugerpreise politisch festgelegt wird und dadurch ein Zankapfel der Interessentengruppen geworden ist, während sich die Verbraucherpreise zum größten Teil nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten einspielen. Dabei sind die Höhe und die Entwicklung der Spannen, die Marktstellung, die Marktstruktur bzw. die Marktmacht der einzelnen beteiligten Wirtschaftsgruppen, deren Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte einerseits und die Verbraucherpreise andererseits ständig Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. 7820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Angesichts dieser mißlichen Tatbestände wünscht meine Fraktion die teils unerfreuliche Diskussion über diese Fragen zu versachlichen und Grundlagen für sinnvolle agrar- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Ansätze sind ja — das sollte nicht verschwiegen werden — bereits vorhanden. So weist der Grüne Bericht 1964 beispielsweise aus, daß der Anteil der Erzeugerpreise an den Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel im Schnitt aller Produkte nur noch rund 50 % beträgt. Im dritten Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom Juli 1963 bis Juni 1964 findet man eine Reihe von Angaben über Spannen und deren Entwicklung. So stieg z. B. die Spanne laut Bericht der Bundesregierung bei Schweinefleisch von 1958/59 bis 1963/64 um 64 %, während die Erzeugerpreise, von kurzfristigen zyklischen Auswirkungen abgesehen, konstant blieben. Hierbei darf nicht übersehen werden, daß die betriebliche Kostenentwicklung für alle Teile zumindest gleich war, wenn nicht auf dem agrarischen Sektor sogar höher. Dieses eine Beispiel zeigt, daß sowohl Verbraucher als auch Erzeuger ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, worin diese Steigerungen begründet sind und wie man zu angemessenen Verhältnissen für alle Beteiligten kommen kann. Dabei kommt ohne Frage der Verbesserung der Marktstruktur besondere Bedeutung zu. Hierzu soll ja die vorliegende Enquete eine der grundlegenden Voraussetzungen schaffen. Meine Fraktion hat mit der Vorlage des Marktstrukturgesetzes einen Weg in dieser Hinsicht gewiesen. Wir hoffen, daß die Bundesregierung, die auf diesem so wichtigen Gebiet bislang in unzureichendem Maße tätig war, dafür Sorge trägt, die bereits vorliegenden Ergebnisse zusammenzufassen, sie auszuwerten, weitere Untersuchungen verstärkt in Angriff zu nehmen, dem Bundestag berichtet und auf Grund der gewonnenen Erfahrungen und Übersichten entsprechende Maßnahmen vorschlägt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das 312-DM-Gesetz enthält essentiell nicht die Beteiligung des Arbeitnehmers am eigenen Unternehmen, sondern nach unserem Willen hat der Arbeitnehmer das Recht, den Gegenwert da anzulegen, wo er will. Das kann das eigene, Unternehmen bedeuten, das bedeutet aber den Kapitalmarkt, und das bedeutet nichts anderes, als daß die Banken und Kreditinsti-



    Dr. Burgbacher
    tute genügend Mittel in der Hand haben, um der Wirtschaft auch in der Rezession zu helfen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Das hat mit dem Eigentumstitel unmittelbar nichts zu tun. Das ist Sache des Unternehmers oder des Unternehmens und der Arbeitnehmer, ob sie die Beteiligung am eigenen Unternehmen wünschen oder ob sie es anders wünschen.
    Nebenbei bemerkt haben wir — meine Freunde — immer auf dem Standpunkt gestanden, daß man das Arbeitsplatzrisiko nicht mit dem Vermögensrisiko akkumulieren sollte, sondern die Risiken zwischen Vermögen und Arbeitsplatz verteilt werden sollten.
    In der gleichen „Zeit", in der .vom 6. November, ist folgender Artikel enthalten: „Vermögen bilden, aber wie?". Ich nenne die „Zeit", weil sie kaum im Verdacht stehen kann — —. Wie soll ich es sagen? — Na ja, es ist eine angesehene Zeitung. Der Artikel enthält eine scharfe Kritik an den Kritikern:
    Wer hier von kalter Enteignung spricht, der sei darauf hingewiesen, daß es sich bei der ganzen Eigentumsdebatte schon längst nicht mehr um die Umverteilung des in den vergangenen Jahren gebildeten, also bestehenden Vermögens handelt,
    — ich bitte das sehr zu beachten —
    sondern um eine breitere Verteilung des Vermögenszuwachses. Und wer das einen Marsch
    in den Kollektivismus nennt, dem sei gesagt —auch auf die Gefahr hin, empfindliche Nerven zu verletzen —, daß die Vermögensbildung in der Bundesrepublik — was die Seite der Aufbringung angeht — bereits seit Jahren zu einem ganz erheblichen Teil in kollektiven Formen verläuft. Worum es geht, ist lediglich, die einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung angemessenen Konsequenzen daraus zu ziehen. Die Ausrüstung des 312-DM-Gesetzes mit dem Status der Tariffähigkeit wäre eine solche Konsequenz.
    Was die materielle Bedeutung betrifft, so möchte ich noch einmal erwähnen, daß derjenige, der 312 DM pro Jahr spart, mit Zins und Zinseszins — ohne Prämie — nach zehn Jahren 5000 DM, nach 20 Jahren 16 000 DM, nach 30 Jahren 40 000 DM und nach 40 Jahren 88 000 DM hätte. Ohne Prämie! Man sieht, daß man — auch wenn man mit kleinen Zahlen anfängt — im Laufe einer Generation zu einer Sachlösung kommt. Uns kommt es nicht auf einen optischen Erfolg im Jahre 1965 an, sondern uns kommt es darauf an, daß wir belegen können, daß wir mit redlichen Mitteln die Lösung dieses Problems angesteuert haben.
    Einzelheiten gehören nicht in die erste Beratung; die können in die Ausschußberatung gehen. Ich für meine Person würde dann überlegen, ob man die 312 DM im Betrag lassen oder in Prozenten des Einkommens bemessen sollte. Das ist aber eine Frage, die in den Ausschüssen beraten werden kann.
    Ein Haupargument gegen dieses Gesetz ist das Preisargument, das heißt, daß man meint, diese Einführung würde die Preise erhöhen. Diesem Argument halte ich entgegen, daß diese Einführung im Laufe der nächsten Jahre — und niemand wird glauben, daß im nächsten Jahr 22 Millionen Arbeitnehmer je 312 DM auf dieser Ebene haben werden — bei der auch nach den Sachverständigengutachten zu erwartenden weiteren Steigerung des Bruttosozialprodukts eine Aufgabe nicht des Staates, sondern der Verantwortlichkeit der Sozialpartner ist, dieses Gesetz in die Entwicklung der Masseneinkommen der nächsten Jahre — wie ich vorhin schon einmal sagte — in Etappen oder auf einmal — das sollen die einzelnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in freier Verantwortung entscheiden — so einzuschalten, daß keine Preiserhöhungen eintreten, etwa weil die Umsatzsteigerung, die Rationalisierung oder die allgemeine volkswirtschaftliche Entwicklung die Kosten auffängt.
    Das Wachstum der Wirtschaft wird dadurch ebenfalls nicht gehindert. Das Wachstum der Wirtschaft hängt vorwiegend von ganz anderen Umständen ab.
    Da die Preise nach meiner Auffassung nicht beeinflußt zu werden brauchen, wenn alle Sozialpartner in volkswirtschaftlicher und sozialpolitischer Verantwortung die Einschleusung in. die Entwicklung des Bruttosozialprodukts sinnvoll vornehmen, entfällt auch das sogenannte Inflationsargument.
    Was das Argument der Behinderung des Außenhandels betrifft, so möchte ich sagen, was ich schon in anderem Zusammenhang hier ausgeführt habe: Wer den .Außenhandel von der Wettbewerbsfähigkeit her zu beurteilen hat — das ist hier der Fall —, der muß alle Kostenelemente vergleichen und darf nicht nur eines betrachten. Angesichts der bestehenden festen Wechselkurse und der in Konkurrenzländern gezahlten, weit über den unseren liegenden Löhne wird durch das 312-Mark-Gesetz das Außenhandelsvolumen in keiner Weise gefährdet.
    Nun wird mit Recht gesagt, es müsse ein Konsumverzicht stattfinden. Ich habe so den Eindruck, daß das Verständnis für den volkswirtschaftlichen Inhalt des Wortes Konsumverzicht nicht überall vorhanden ist. Es gibt in Wirklichkeit keinen Sparprozeß ohne Konsumverzicht, ob er nun vom Staat, von den Unternehmen oder vom einzelnen ausgeht. Es wäre eine schlechte Sache, wenn ein Konsumverzicht zugemutet würde in einer Höhe, die die gute Konjunktur in eine Rezession oder gar in eine Krise umwandeln würde. Das ist bei der vorgesehenen Größenordnung, die behutsam in Etappen eingeführt werden kann, absolut nicht der Fall. Denn es wäre eine schreckliche Sache, wenn jetzt über Nacht die Sparprozesse aller Beteiligten katastrophal zunehmen würden. Das wäre das Ende der Konjunktur.

    (Abg. Leber: Das ist genau das, was wir meinen!)

    Wir denken nicht daran, etwas so Blödsinniges — hätte ich beinahe gesagt — auch nur in Erwägung zu ziehen. Wir wollen die gute Konjunktur. Wir wollen kein Volk von Spartanern werden, denn dann wäre die Konjunktur zu Ende.
    Was wir wollen, ist, daß bei der Bruttosozialproduktsteigerung mit der auf uns zukommenden Lohn-



    Dr. Burgbacher
    und Gehaltserhöhung die Steigerung nicht nur im Konsum stattfindet, weil das die Preisstabilität gefährden würde. Dagegen wirken Sparelemente im Zuwachs des Eigentums wie Stabilisatoren auf Kaufkraft und Währung. Diese Stabilisatoren müssen wir in unser volkswirtschaftliches Schiff einbauen, damit es von Schlingerbewegungen freibleibt, wenn der konjunkturelle Ablauf gefährdet ist. Der Zusammenhang zwischen Preisen und Währung, konjunktureller Stabilität und den Sparprozessen aller unserer Bürger ist ganz evident, und es ist nicht dasselbe, ob soundsoviel Prozent Lohnerhöhung voll in den Konsum gehen oder ob ein Teil investiv gespart wird. Auf diesen volkswirtschaftlichen Umstand möchte ich besonders hinweisen.
    Richtig ist, daß das Wort „lohnschwer" hier eine Rolle spielt. Falsch ist es, das Wort lohnschwer unterschiedslos auf alle Mittelstandsbetriebe und nur auf sie anzuwenden. Es gibt Großunternehmen, die lohnschwer sind, es gibt Mittelstandsunternehmen, die es sind, und es gibt auf beiden Seiten lohnleichte Unternehmen. Wenn hier ein exakter Maßstab gefunden werden könnte, wäre ich glücklich. Bis jetzt ist als sozialpolitische Bemessungsgrundlage kein besserer Maßstab als die Einkommenshöhe und damit die Lohnschwere gefunden worden. Ich mache darauf aufmerksam, daß es in der Theorie nur noch einen anderen Maßstab gibt, und das ist die Umverteilung vorhandener Reserven. Diesen anderen Maßstab lehnen wir ab, weil wir der Meinung sind, daß man dem Eigentumsbegriff einen tödlichen Schlag versetzen würde, wenn man legal erworbenes Eigentum mit der Begründung der Umverteilung angriffe.
    Das Wort „kollektiv" haben Sie, Herr Kollege Leber, mit dem Zwangssparen identifiziert. Ich weiß nicht, ob das Verhandlungstaktik von Ihnen war oder ob Sie es wirklich so gemeint haben. Wenn hier von Gegnern der Vorlage oder Ihres Planes von Kollektivismus gesprochen wird, dann meinen wir nicht die Tariffähigkeit.

    (Abg. Leber: Eben!)

    Wenn wir vor Kollektivismus warnen, dann meinen wir Ihren „Gemeinschaftssuppentopf", aus dem man, wenn man alt wird, einen Löffel bekommt.

    (Abg. Leber: Das müssen Sie sich einmal richtig angucken; dann denken Sie darüber anders!)

    — Der Respekt vor Ihrer Person hat mir das so nahegelegt, daß ich es schon mindestens dreimal gelesen habe. Das 'ist ein Punkt, in dem wir uns essentiell unterscheiden. Wir bejahen die Tariffähigkeit des 312-DM-Gesetzes; wir lehnen aber jedes Eigentum ab, das nicht in der Form entsteht, in der der einzelne es will, und über das er nicht nach einer durch Prämien honorierten Sparzeit frei verfügen kann. Das ist für uns kein Eigentum.

    (Abg. Leber: Reden wir darüber!)

    Nun sagen viele — und Sie haben es, glaube ich, auch gesagt —, nach fünf Jahren würden alle diese Sparer das wieder vernaschen. Ich bin nicht dieser Auffassung.

    (Abg. Leber: Die Gefahr besteht!)

    Ich bin der Auffassung, wenn die Masse der Arbeitnehmer einmal angefangen hat, zu erkennen, daß sie in der Lage ist, Eigentum zu bilden, und wenn sie Eigentum in Höhe von einigen tausend Mark besitzt, dann werden diese Menschen dieses Eigentum härter verteidigen, als mancher Nicht-Arbeitnehmer sein Eigentum verteidigt. Ich habe dafür einen Beweis: die Erstzeichnung der VW-Aktien und die Erstzeichnung der Preussag-Aktien. Sie sind heute noch zu nahezu oder zu mehr als zwei Dritteln in den Händen der Erstzeichner, während inzwischen sehr verführerische Kursentwicklung bei beiden Papieren zu verzeichnen waren. Ich habe bei der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände meinen Kollegen in den Arbeitgeberverbänden gesagt: Ich frage Sie alle, ob Sie glauben, daß wir, wenn wir diese Aktien gezeichnet hätten, nach den Kursentwicklungen heute noch zwei Drittel in unserer Hand hätten. Ich behaupte also, ,daß das Heranführen unserer Mitbürger an das Eigentum unsere politische Pflicht ist und daß sie, wenn sie mit der Eigentumsbildung angefangen haben und die Hürde der Eigentumsfremdheit übersprungen haben, dem Eigentum treu bleiben und es selbst weiter pflegen.
    Nun wird hier — zum Teil mit ganz grotesken Vorschlägen — eine sogenannte Eigenbeteiligung verlangt, weil die 312 DM im Tarifvertrag keine Eigenleistung seien. Zunächst einmal sind das zum Teil Pläne, die — um mal in der Terminologie der Kritiker zu bleiben — die Wirtschaft mehr kosten würden als das Gesetz, wenn die Pläne zur Anwendung kämen. Ich will ja nicht unterstellen, daß das Pläne sind, die so aufgebaut sind, daß man begründeterweise hoffen dürfte, sie würden nie angewandt. Damit würde ich den geistigen Urhebern dieses Plans ja eine getarnte Sachgegnerschaft unterstellen; denn es wird doch überall bejaht, daß die Vermögensbildung gefördert werden sollte.

    (Abg: Leber: So weit sind sie gar nicht weg!)

    Jetzt komme ich zu der wissenschaftlichen Angelegenheit. Was dem Arbeitnehmer nach dem Tarifvertrag unter den Sozialpartnern zusteht, ist sein Eigentum, und was er davon spart, ist seine Eigenleistung und nichts anderes.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Ich komme jetzt zum Schluß. Mir kam es mit dieser kurzen Intervention vor allem darauf an, erstens die in der Tat große Bedeutung der Vorlage herauszustellen, zweitens die Behutsamkeit beim Tempo der materiellen Durchführung zu betonen und drittens die volkswirtschaftliche Bedeutung der Sparprozesse, die nämlich dazu dienen, Investitionen zu finanzieren, darzulegen. Im übrigen bin ich in der Lage, den Ausführungen des Kollegen Leber über die Investitionen, Selbstfinanzierung 'usw. zuzustimmen. Ich bitte Sie, dieses Gesetz mit Ruhe und Sachlichkeit in den Ausschüssen ohne Verzögerung zu beraten, damit es noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann, wobei sich jeder bemühen sollte, den Argumenten des anderen Rechnung zu tragen, sofern sie nicht am tragenden Grundprinzip rütteln, — das ist und bleibt die Tariffähigkeit!



    Dr. Burgbacher
    Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe — die Entwürfe der FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie die Regierungsvorlage — dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend — und dem Wirtschaftsausschuß zur Mitberatung zu überweisen. Ich habe mir sagen lassen, daß alle Ausschüsse zu dem Gesetz Stellung nehmen können, ohne ausdrücklich mit der Mitberatung beauftragt zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und des Abg. Leber.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bevor ich in der Rednerliste fortfahre, möchte ich alle Mitglieder des Hohen Hauses, besonders aber die Redner, bitten, einen Blick auf die Uhr zu werfen und Sie daran erinnern, daß die Sitzung um 14 Uhr geschlossen werden soll.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mischnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige Anmerkungen zum Ablauf der Debatte machen. Sie haben zunächst einmal gesagt, Herr Kollege Leber, daß einige behaupten, das- Gesetz werde nicht in Anspruch genommen; dann hätten die gleichen aber gesagt, in der Tariffähigkeit liege die Gefahr, daß die 312 DM durch einen Streik erzwungen werden könnten. Hier müsse man doch einmal Klarheit darüber schaffen, was von beidem denn gemeint sei. Das ist eine sehr richtige Überlegung. Nur kann ich feststellen, .daß wir die Gefahr des Streiks nicht als ) das Entscheidende angesehen haben, obwohl unbestritten ist, daß die Tarifvertragsfähigkeit das Streikrecht einbezieht.
    Mir scheint aber eine andere Diskrepanz viel interessanter und aufklärungswerter zu sein. Der Herr Kollege Junghans hat davon gesprochen, daß eine Familie mit zwei, drei oder vier Kindern gar nicht 4n der Lage sei, einen entsprechenden Betrag zu sparen und damit die Vergünstigungen nach dem FDP-Entwurf in Anspruch zu nehmen. Wie läßt sich das eigentlich mit dem Willen vereinbaren, nun zwangsweise Einkommensteile sparen zu lassen und damit gerade diesen Familien einen Teil des für notwendige Ausgaben des Konsums erforderlichen Einkommens vorzuenthalten? — Bitte, Herr Kollege Leber!