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    Deutscher Bundestag 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7767 A Fragestunde (Drucksachen IV/2949, IV/2954, IV/2974) Frage des Abg. Mischnick: Memorandum des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Dr. Mende, Bundesminister . . . 7767 C, D, 3368 A, B, C, D, 3369 A, B Mischnick (FDP) 7767 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7768 A Erler (SPD) 7768 B, C Rasner (CDU/CSU) . . . . . 7768 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . 7768 D, 7769 A Wehner (SPD) . . . . . . 7769 B, C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Betreuung des Besucherstroms an der Zonengrenze Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7769 D, 3330 A, B, C, D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7770 A, B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 7770 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Deutschland-Initiative der Bundesregierung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7770 D, 7771 A, B, C, D, 7772 A Dr. Mommer (SPD) 7771 A, B Neumann (Berlin) (SPD) . . . 7771 B, C Erler (SPD) 7771 D, 7772 A Fragen des Abg. Mick: Repräsentativerhebung über das Wohnungswesen — Vorwurf des DGB Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 7772 B, C, D, 7773 A, B Frau Meermann (SPD) 7772 D, 7773 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . 7773 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung europäischer Übereinkommen auf dem Gesundheitsgebiet Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7773 B, D Frau Meermann (SPD) . . . 7773 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Empfehlungen der Föderation „Europäischer Gewässerschutz" Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 7773 D, 7774 B, C, D, 7775 A, B Flämig (SPD) 7774 B Jacobi (Köln) (SPD) 7774 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7774 D, 7775 A Frau Berger-Heise (FDP) . . . . 7775 A, B Frage des Abg. Logemann: Zusammenhang zwischen Herzinfarkt und Fettverzehr Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 7775 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Frage des Abg. Logemann: Irreführende Werbung für Lebensmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 C Frage des Abg. Logemann: Fettforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 D Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): EWG-Richtlinie — pharmazeutische Erzeugnisse Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 7775 D, 7776 A Fragen des Abg. Hussong: Hauptbahnhof Saarbrücken Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7776 A, B Fragen des Abg. Wienand: Reprivatisierung der zur Gemeinde Altenrath (Siegkreis) gehörenden Grundstücke 7776 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2960, IV/2964) . . . . 7776 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Tabelle der Bezüge der in Belgien dienstlich verwendeten Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle (Drucksachen IV/2998, IV/2969) 7776 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung (FDP) (Drucksache IV/2686) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (SPD) (Drucksache IV/2687) und mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (II. Vermögensbildungsgesetz) (Drucksache IV/2814) — Erste Beratung —Mischnick (FDP) . . . . 7777 A, 7808 A, Junghans (SPD) . . . . . . . . 3779 B Blank, Bundesminister . . . . 7783 A Katzer (CDU/CSU) 7786 C Leber (SPD) . . . . . . . . 7790 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7799 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7804 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7810 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. September 1962 mit der Republik Madagaskar über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/2636) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/2869) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte (Drucksache IV/2778) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache IV/2855) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . 7812 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der deutschen Filmwirtschaft (Abg. Dr. Martin, Kemmer u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Kahn-Ackermann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1172); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/2324) — Zweite Beratung — . . . . . . . . 7812 C Entwurf eines Blindenwarenvertriebsgesetzes (Drucksache IV/2534) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2825, zu IV/2825) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/2472) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2937) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7813 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (SPD) (Drucksache IV/2822) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag (SPD) betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939) . . 7813 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Drucksache IV/2852) — Erste Beratung — 7813 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 III Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Protokoll vom 15. Juli .1963 zum Internationalen Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik (Drucksache IV/2830) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) — Erste Beratung — 7813 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung (Drucksache IV/2865) —Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache IV/2747) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes und der Reichsabgabenordnung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Lemmrich, Dr. Imle, Frau Funcke [Hagen] u. Gen.) (Drucksache IV/2857) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Abg. Dr. Serres, Diebäcker, Werner, Dr. Artzinger, Blumenfeld u. Gen.) (Drucksache IV/2877) — Erste Beratung — . . . . 7814 B Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (Drucksache IV/2883) — Erste Beratung — . . 7814 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) — Erste Beratung — 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (Drucksache IV/1068) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksachen IV/2019, IV/2204) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/2947) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2871, zu IV/2871) — Zweite und dritte Beratung — 7814 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Abg. Meis, Dr. Stekker, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache W/1854); Schriftlicher Bericht des Finanz- ausschusses (Drucksachen IV/2872, zu IV/2872) — Zweite und dritte Beratung — 7815 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Reitschule in Hannover an die Stadt Hannover (Drucksache IV/2864) 7815 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs der EWG — II. Teil) (Drucksachen IV/2893, IV/2943) . . . . . . . . . 7815 C Fünfte Verordnung zur Änderung des Deut- schen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/2879) 7815 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebzehnte und Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2676, IV/2701, IV/2836) 7815 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Bonn (Drucksachen IV/2669, IV/2841) 7816 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag dès Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Fabrikgrundstücks in Mechernich (Eifel) (Drucksachen IV/2806, IV/2856) . . . . 7816 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Sondervorschriften für in die Gemeinschaft eingeführte Ölsaaten und Saatenöle aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskars und aus den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksachen IV/2842, IV/2944) 7816 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung (Abg. Logemann, Dr. Siemer, Mauk, Ehnes, Reichmann u. Gen.) (Drucksachen IV/2799, IV/2863) . . . . . . . . . 7816 C Übersicht 26 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2837) . . . . 7816 D Nächste Sitzung 7816 Anlagen 7817 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7767 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 22. 1. Dr. Adenauer 22. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Frau Albertz 22. 1. Arendt (Wattenscheid) 22. 1. Dr. Arndt (Berlin) 22. 1. Dr. Aschoff 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading * 22. 1. Dr.-Ing. Balke 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann * 22. 1. Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Dr. h. c. Brauer 22. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer ' 22. 1. Dr. Dichgans * 22. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Frau Dr. Elsner * 22. 1. Etzel 22. 1. Faller * 22. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 22. 1. Dr. Furler ' 22. 1. Glombig 22. 1. Haage (München) 22. 1. Haase (Kassel) 22. 1. Hahn (Bielefeld) * 22. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus ' 22. 1. Kahn-Ackermann 22. 1. Kalbitzer 30. 1. Klein 22. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Kreyssig * 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Dr. Krümmer 22. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 30. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl) * 22. 1. Leukert 22. 1. Logemann 22. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Dr. Martin 22. 1. Marx 1. 2. Mauk * 22. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 22. 1. Metzger * 22. 1. Dr. Morgenstern 22. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller-Hermann * 22. 1. Dr.-Ing. Philipp * 22. 1. Pöhler 22. 1. Dr. Preiß 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher * 22. 1. Ramms 22. 1. Frau Renger 30. 1. Richarts * 22. 1. Ruf 22. 1. Schlick 22. 1. Schneider (Hamburg) 29. 1. Seibert 22. 1. Seifriz * 22. 1. Seuffert * 22. 1. Dr. Starke * 22. 1. Dr. Stoltenberg 22. 1. Storch * 22. 1. Strauß 22. 1. Frau Strobel * 22. 1. Theis 22. 1. Unertl 29. 1. Dr. Wahl 22. 1. Walter 22. 1. Weinkamm * 22. 1. Werner 29. 1. Wischnewski * 22. 1. Dr. Wuermeling 22. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 22. 1. b) Urlaubsanträge Müser 6. 2. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Seither zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (Drucksache IV/2822). Die Fraktion der SPD hat mit der Drucksache IV12822 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vorgelegt. Sie hofft, daß dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiade verabschiedet werden kann. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist es, die landwirtschaftliche Erzeugung 'so zu ordnen, daß sie den Erfordernissen der abnehmenden Hand entspricht, welche ein einheitliches, qualitativ hochwertiges und in großen Gebinden zusammengestelltes Angebot erwartet, wie es teilweise in den EWG- Partnerländern durch entsprechende Marktordnun- * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 gen .und Marktregelungen heute schon vorzufinden ist. Das Gesetz ist ein Rahmengesetz, das mit staatlichen Mitteln auf freiwilliger Grundlage die Bildung von Erzeugergemeinschaften anregen will. Diese sollen sich zu bestimmten Erzeugungsregeln und Qualitätsnormen bei der Produktion ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse verpflichten. Die Oberste Landesbehörde bestimmt durch Rechtsverordnungen die Mindestanbaugröße und -menge der einzelnen Erzeugergemeinschaften für jedes Produkt oder jade Produktgruppe in .den einzelnen Gebieten. Diese dürfen keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (auf (der Basis des Bezuges und des Absatzes von Waren betreiben. Die jeweiligen Erzeuger, (die sich in Erzeugergemeinschaften zusammengeschlossen haben, sollen mit .den Unternehmen des Handels und der Verarbeitung Lieferverträge abschließen, um gleichmäßige Marktbelieferungen zu erreichen. Die Förderungsmittel des Staates bestehen aus Zuschüssen und Krediten zu den notwendigen Erstinvestitionen, zur Beratung, zur Qualitätskontrolle und zur Ingangsetzung ,der Erzeugerbetriebe und der nachgeordneten Stufen. Die Förderungsmittel laufen 1970 laus. Die vorgesehene Strukturverbesserungsprämie beträgt 5 v. H. des Umsatzes, ist degressiv und nach Qualitäten ,gestaffelt. Um eine Zweigleisigkeit mit den bereits zur Anwendung kommenden Maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte zu vermeiden, sind die bestehenden Richtlinien des Grünen Planes mit den neuen Vorschlägen in Einklang zu bringen. Die Erzeugergemeinschaften können sich zu Arbeitsgemeinschaften zusamenschließen. Diese haben die Aufgabe, durch Unterrichtung und Beratung die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes zu fördern. Um monopolistischen Tendenzen vorzubeugen, haben die Landesregierungen Marktbeiräte zu bilden, die sich aus Vertretern aller beteiligten Wirtschaftsgruppen einschließlich der Verbraucher 'zusammensetzen sollen. Aufgabe der Marktbeiräte ist es, Musterverträge zu erarbeiten, über die Marktlage und Preisentwicklung zu beraten, um dem Erzeuger Wirtschaftsdaten für die Erstellung marktgerechter Anbaupläne in die Hand zu geben. Im Vergleich zur übrigen Wirtschaft ist die Produktion von Agrargütern weitgehend von natürtürlichen Bedingungen abhängig. Sie erfolgt meist marktfern und in saisonalen Schwankungen. Die Vielzahl der Anbieter stellt ein Warensortiment zum Verkauf her, das fast immer einer Be- oder Verarbeitung bedarf und teilweise auch gelagert werder muß, damit der Markt laufend bedient werden kann. Viele Produkte sind zudem leicht verderblich und bedürfen einer besonderen Marktpflege. Diese besondere Lage auf den Agrarmärkten hat zu allen Zeiten und in allen Ländern die Agrarpolitik vor die Aufgabe gestellt, wirkungsvolle Marktregelungen für den Agrarsektor zu schaffen. So kennen wir strenge Marktordnungen mit Anbauregelungen, Anbaulenkungen, Abnahmeverpflichtungen des Staates, Preisregelungen und anderes mehr, aber auch Selbsthilfemaßnahmen der beteiligten Wirtschaftsgruppen untereinander, um Angebot und Nachfrage der landwirtschaftlichen Produktion abzustimmen. Gerade in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft findet die deutsche Landwirtschaft Marktformen vor, die sie mit Sorge betrachtet. Besonders augenfällig sind die Marktanstrengungen der holländischen Agrarwirtschaft und ebenso der französischen, die unter dem Namen „Pisani-Pläne" bekanntgeworden sind. Man darf erwarten, daß die Bundesregierung die Anstrengungen der EWG-Kommission unterstützt, die Marktbeeinflussungen durch die französische Forma und die holländische Produktschapen abzubauen, damit keine weiteren Wettbewerbsnachteile für die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte in der Gemeinschaft bestehenbleiben. Der vorgelegte Entwurf beschränkt sich bewußt auf die Förderung solcher organisatorischen Formen der landwirtschaftlichen Erzeugung, die im Zusammenwirken mit erfahrenen Kräften der Vermarktung besonders dafür geeignet erscheinen. Eingriffe in den freien Ablauf des Marktes, wie Marktregelungen, Marktordnungen und Marktstabilisierungsmaßnahmen im Sinne der Preispolitik sind nicht Gegenstand des Gesetzes. Da die Bundesregierung auf diesem Gebiete keine Anpassungsregelung vorlegen konnte, obwohl sie noch genügend Spielraum im Rahmen des EWG-Vertrages hat, ist die SPD initiativ geworden, um fortschrittliche Lösungen vorzuschlagen. Die Landwirtschaft in den modernen Industriestaaten ist mit der übrigen Wirtschaft und dem Markt auf engste verflochten. Im Jahre 1963/64 wurden nur noch 10 v. H. der erzeugten landwirtschaftlichen Produkte. von den Landwirten selbst verbraucht, nur 4 v. H. vom Erzeuger an den Verbraucher veräußert, während der Rest seine Absatzwege über die Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und über die Ernährungsindustrie fand. Mit zunehmendem Wohlstand der Bevölkerung veränderten sich die Verzehrgewohnheiten derart, daß heute qualitativ hochwertige, marktgerecht angebotene, veredelte Produkte bevorzugt gekauft werden. Die veränderte Nachfrage zwang die Ernährungswirtschaft zu großen Umstellungen und führte zu einer fortschreitenden Konzentration auf der Nachfrageseite. Die Wege vom Erzeuger zum Verbraucher haben sich grundlegend geändert. Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, daß den heute andersgearteten Verbrauchsgewohnheiten und der konzentrierten Abnahme ein organisiertes Angebot gegenübersteht und die Marktpartner sich in Form von Lieferverträgen besser den wechselnden Marktverhältnissen anpassen können. Der Gesetzentwurf beruht auf der absoluten Freiwilligkeit der Unternehmen und gibt Hilfen zur Selbsthilfe. Alle früheren Überlegungen in Form eines Referendums, mit zwei Drittel Mehrheit die übrigen Erzeuger in Erzeugergemeinschaften zwingen zu wollen, widersprechen nicht nur der Ver- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7819 fassungswirklichkeit, sondern würden sicher auch in der Praxis auf Schwierigkeiten stoßen. Die Vereinbarungen der Marktkontrahenten bedürfen großer betriebswirtschaftlicher Umdispositionen, die nur der vollziehen wird, der selbst bereit ist, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Das eingebrachte Gesetz wird sicher nicht eine perfekte Lösung bringen, die in Anbetracht der traditionellen Geschäftsbeziehungen in der Bundesrepublik auch nicht nötig erscheint, zumal da viele Landwirte heute schon, besonders in Verbrauchszentren, mit ihren Abnehmern in langen Geschäftsbeziehungen stehen. Das Gesetz hat jedoch Aussicht auf Erfolg, besonders in den marktfernen Gebieten und in den Räumen des Überangebots, so z. B. bei Obst und Gemüse, zumal da die berufsständischen Organisationen selbst den Gedanken der Freiwilligkeit gefordert haben und diesem Gesetz zum Erfolg verhelfen wollen. Ansätze von freiwilligen Zusammenschlüssen der Marktpartner sind bereits auf vielen Gebieten. Wir wollen nur in Anbetracht der europäischen Entwicklung diese guten Anfänge verstärkt und schneller weiterentwickeln. Die heute vorgesehenen Hilfen aus dem Grünen Plan zur horizontalen und vertikalen Verbundwirtschaft werden nur in speziellen Fällen gegeben. Das neue Gesetz will einen breiten Rahmen für fast alle Produkte schaffen und die Hilfen gesetzlich festlegen. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat bekanntlich für 85 % der Agrarprodukte Gemeinschaftsregelungen gefunden, und bis zum Ende der Übergangszeit werden 90-95 % aller Produkte der Landwirtschaft einer Marktregelung unterworfen sein, wobei von Produkt zu Produkt entsprechend unterschiedliche Marktregelungsprinzipien angewendet werden. Ab 1970, wenn nicht gar früher, wird die Gemeinschaft durch den Ministerrat in Brüssel die Agrarpolitik, insbesondere die Preis- und Handelspolitik von sich aus bestimmen. Die Versuche der Schaffung eines Marktstrukturfonds, wie ihn der Arbeitskreis für Agrarpolitik der CDU in die öffentliche Debatte gebracht hat, können deshalb nicht als EWG-konform angesehen werden, zumal da damit die Hoffnung verbunden ist, die Gemeinschaftslösungen nationalstaatlich überspielen zu können. Die Kritik an diesem Entwurf war deshalb in der Öffentlichkeit eindeutig negativ, und die Väter dieser Gedankengänge sind nicht mehr zur Verteidigung ihrer Ursprungsüberlegungen, jedenfalls nicht Ibis zur Stunde, aufgetreten. Praktisch wird ein solches Marktinterventionsgesetz auch um so weniger funktionieren können, je stärker sich der europäische Markt verwirklicht. Hoffentlich ist durch ,die Diskussion über das Marktfondsgesetz nicht die Möglichkeit verbaut, doch noch in diesem Bundestag das Marktstrukturgesetz zu verabschieden, .das im wesentlichen mit der Vorlage des Deutschen Bauernverbandes übereinstimmt, an dessen Zustandekommen viele von Ihnen selbst mitgewirkt haben. Das vorgelegte Gesetz wird zur Vereinfachung der heute noch großen Vielgestaltigkeit der Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb beitragen und wird damit einen wirkungsvollen Rationalisierungseffekt erzielen. Es wird zu einer regionalen Schwerpunktbildung der Erzeugung kommen, die einer Spezialberatung günstigere Ansatzpunkte gibt. Die Vertragspartner werden sich größere Marktübersichten, besonders durch die Marktbeiräte beschaffen und dadurch ihre Marktdispositionen besser abstimmen können. Durch die Qualitätsprämie werden höhere Anforderungen an die Produzenten gestellt, wodurch andererseits der Absatz landwirtschaftlicher Produkte besser gesichert ist. Die Auswirkungen des Marktstrukturgesetzes werden ohne Zweifel die heutigen Marktschwankungen bei bestimmten Produkten ausgleichen und zu einer kontinuierlichen Preisbildung beitragen. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird dadurch eine größere Einkommenssicherheit gegeben, die eine sinnvolle Planung ihrer Investitionen erleichtert. Das vorgelegte Marktstrukturgesetz ist ein wesentlicher Teil einer aktiven und fortschrittlichen Agrarpolitik. Noch haben wir in der Bundesrepublik Zeit, auch im Rahmen der EWG auf diesem Gebiet Entscheidungen selbst zu treffen. Die Sozialdemokratische Partei erwartet von den Regierungsparteien, daß sie im Interesse der Landwirtschaft unseren Entwurf unterstützen und 'bei den Beratungen in den Ausschüssen mithelfen, daß dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung kommt. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Saxowski für die Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939). Am 19. 2. 1964 hat die sozialdemokratische Fraktion mit Drucksache IV/1948 den Antrag eingebracht, auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter eine Struktur- und Preisenquete durchzuführen. Wie aus dem Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache IV/2939 ersichtlich ist, ist die Koalition unserem Anliegen gefolgt. Angesichts der Bedeutung dieser Frage wird die Einstimmigkeit sehr begrüßt. Es ist bekannt, daß ein Großteil der Erzeugerpreise politisch festgelegt wird und dadurch ein Zankapfel der Interessentengruppen geworden ist, während sich die Verbraucherpreise zum größten Teil nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten einspielen. Dabei sind die Höhe und die Entwicklung der Spannen, die Marktstellung, die Marktstruktur bzw. die Marktmacht der einzelnen beteiligten Wirtschaftsgruppen, deren Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte einerseits und die Verbraucherpreise andererseits ständig Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. 7820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Angesichts dieser mißlichen Tatbestände wünscht meine Fraktion die teils unerfreuliche Diskussion über diese Fragen zu versachlichen und Grundlagen für sinnvolle agrar- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Ansätze sind ja — das sollte nicht verschwiegen werden — bereits vorhanden. So weist der Grüne Bericht 1964 beispielsweise aus, daß der Anteil der Erzeugerpreise an den Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel im Schnitt aller Produkte nur noch rund 50 % beträgt. Im dritten Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom Juli 1963 bis Juni 1964 findet man eine Reihe von Angaben über Spannen und deren Entwicklung. So stieg z. B. die Spanne laut Bericht der Bundesregierung bei Schweinefleisch von 1958/59 bis 1963/64 um 64 %, während die Erzeugerpreise, von kurzfristigen zyklischen Auswirkungen abgesehen, konstant blieben. Hierbei darf nicht übersehen werden, daß die betriebliche Kostenentwicklung für alle Teile zumindest gleich war, wenn nicht auf dem agrarischen Sektor sogar höher. Dieses eine Beispiel zeigt, daß sowohl Verbraucher als auch Erzeuger ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, worin diese Steigerungen begründet sind und wie man zu angemessenen Verhältnissen für alle Beteiligten kommen kann. Dabei kommt ohne Frage der Verbesserung der Marktstruktur besondere Bedeutung zu. Hierzu soll ja die vorliegende Enquete eine der grundlegenden Voraussetzungen schaffen. Meine Fraktion hat mit der Vorlage des Marktstrukturgesetzes einen Weg in dieser Hinsicht gewiesen. Wir hoffen, daß die Bundesregierung, die auf diesem so wichtigen Gebiet bislang in unzureichendem Maße tätig war, dafür Sorge trägt, die bereits vorliegenden Ergebnisse zusammenzufassen, sie auszuwerten, weitere Untersuchungen verstärkt in Angriff zu nehmen, dem Bundestag berichtet und auf Grund der gewonnenen Erfahrungen und Übersichten entsprechende Maßnahmen vorschlägt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Aber sicher.


Rede von Hans-Jürgen Junghans
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Dr. Imle, sind Sie bereit, jetzt auch noch den nächsten Absatz vorzulesen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Aber natürlich. Es heißt dort:
    Ist schon bei 'diesem Kreis ,der Selbständigen die Vorausschätzung der Einkommenshöhe unsicherer als bei den Unselbständigen, so trifft dies ganz besonders zu bei Iden unternehmerisch Tätigen, insbesondere bei den Gesellschaftern von Personalgesellschaften. Ihre Einkommenshöhe ergibt sich erst bei der Bilanzerstellung. Sie kann je nach ,der Marktlage in weiten Grenzen schwanken. ihre Verbrauchsausgaben richten sich kaum noch nach der jeweiligen Höhe des Einkommens, sondern halten sich in einem Rahmen, der eine als standesgemäß betrachtete Lebenshaltung erlaubt. Von einem echten Konsumverzicht kann in Anbetracht der Höhe der Verbrauchsausgaben kaum noch gesprochen werden.
    Das beinhaltet aber nicht, was Sie hiermit dartun wollen — Sie sehen, ich geniere mich gar nicht, Ihnen 'da entgegenzukommen —, daß 'bei einem Unternehmen, )das größere Verbrauchsausgaben machen kann, auch 'größere Rücklagen für. die Instandhaltung des Unternehmens selbst ,gebildet werden müssen. Es ist ein Unterschied, ob ich ein Handwerksmeister bin und ein kleines Einkommen habe oder ob ich ein Unternehmer bin, der Millionenumsätze tätigt und einen großen Maschinenpark hat. Dann muß ich nämlich entsprechende Rücklagen machen. Machen wir uns doch nichts vor! Es geht uns allen so — da wollen wir uns gar nicht ausnehmen —: Mit dem Steigen der Einkommen werden auch die persönlichen Ausgaben größer. Sie kennen doch den alten Spruch: Mit 500 DM lebt man ganz zufrieden, aber von 500 bis 3000 DM weiß man nicht mehr, wie man alles schaffen soll. Ich glaube also, so sollten wir die Dinge nicht alle darstellen.
    Lassen Sie mich nun zu dem eigentlichen Problem übergehen: zu den hier vorliegenden Gesetzentwürfen. Vorhin wurde gesagt, daß sich bei der Entscheidung über die Eigentumsbildung die Geister scheiden. Dem kann ich hundertprozentig zustimmen, weil wir seitens der Freien Demokraten eine völlig andere Auffassung haben.
    Wenn für die Neuregelung des 312-DM-Gesetzes, also für das zweite Gesetz, das nun geschaffen werden soll, angeführt wird, daß bisher nur 250 000 Arbeitnehmer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten und daß deshalb jetzt eine Erweiterung geschaffen werden solle, muß man eigentlich fragen, ob nicht das erste Gesetz überhaupt schon eine Fehlspekulation war. Uns. Freien Demokraten kommt es in dieser Angelegenheit nicht so sehr auf die kleinen Dinge an, die in dem neuen. Entwurf damit verknüpft werden, sondern besonders auf die grundsätzlichen Fragen, die vorhin angeschnitten wurden, und die Regelungen, die neu eingeführt werden sollen.
    Vorhin hat schon mein Kollege Mischnick auf die frühere Aussage des jetzigen Bundeskanzlers hingewiesen, daß der Sparakt immer von einem freiwilligen Konsumverzicht begleitet sein muß. Wenn ich aber nun durch Tarifvertrag die Unternehmen zwinge, für jeden einzelnen Arbeitnehmer einen Sparakt vorzunehmen, ist es nicht mehr ein freiwilliger Akt, an dem der Arbeitnehmer beteiligt ist, sondern es ist eine, von ihm vielleicht mit Befriedigung aufgenommene, Erhöhung seines Vermögens.
    Wir haben aber auch Bedenken, ob ein solcher Tarifvertrag sich noch im Rahmen des Grundgesetzes hält, und zwar deswegen, weil nicht nur über die Höhe eines bestimmten Betrages, sondern auch über dessen ganz bestimmte Verwendung entschieden wird. Ich darf Ihnen hier offen sagen, daß wir unseren Widerstand in dieser Hinsicht wahrscheinlich fallenlassen würden, wenn man in das Gesetz eine Bestimmung aufnähme, wonach der Arbeitnehmer selbst entscheiden könnte, was mit seinem Geld geschehen soll, wonach er also auch die Auszahlung verlangen und sagen könnte: Ich mache dies und das damit. Wir sind der Meinung, daß der Arbeitnehmer, der Angestellte und der Arbeiter, heute so mündig ist, daß man ihm nicht vorzuschreiben braucht, was er mit seinem Geld, das man ihm gibt, macht. — Herr Kollege Katzer, Sie schmunzeln etwas. Ich glaube doch nicht daraus entnehmen zu müssen, daß Sie dem Arbeitnehmer diese Mündigkeit abstreiten.

    (Abg. Katzer: Sie beurteilen das Verhältnis des Arbeitnehmers zu seiner Organisation falsch! Das ist der Punkt!)

    — Nein, das hat mit der Organisation nichts zu tun. Es dreht sich darum, daß der Arbeitnehmer eine Selbständigkeit in der Verfügungsgewalt haben soll. Darum lehnen wir eine Bevormundung ab.

    (Abg. Katzer: Dann müssen Sie 27 Millionen einzelne Verträge schließen! Das ist doch nicht möglich!)

    — Das werden wir sehen.
    Sehr entscheidend scheint mir dabei das Problem der lohnintensiven Betriebe zu sein. Der Herr Bundesarbeitsminister hat vorhin bei der Begründung erklärt, man habe nun auch einmal etwas für die mittelständischen Betriebe getan, indem man bei Betrieben bis zu 50 Arbeitnehmern dem Arbeitgeber selbst einen Steuerabzug von 500 DM zugebilligt



    Dr. Imle
    habe. Hier scheint es mir sehr notwendig zu sein, einmal zu prüfen, ob damit den Belangen der mittelständischen Unternehmen überhaupt Rechnung getragen wird.
    Und nun kommt ein, wie ich glaube, sehr wesentlicher und entscheidender Punkt. Wenn solche Tarifverträge abgeschlossen werden, dann wird sich die Frage stellen: Bleibt dieser Betrag von 312 DM im Rahmen der allgemeinen Lohnerhöhung oder kommt er obendrauf? Das heißt mit anderen Worten: Werden sich in Zukunft die Tarifverhandlungen mit dem Ziel abspielen: x — 312 DM, oder mit dem Ziel: x + 312 DM? Wir haben hierzu bereits eine sehr klare Stellungnahme der Gewerkschaften. In einer Meldung der Deutschen Presseagentur vom 21. Januar, also von gestern, heißt es: „Im Grundsatz vertreten fast alle Gewerkschaften zu Beginn des Jahres 1965 den Standpunkt: keine Vermögensbildung auf Grund von Lohnverzichten." Das bedeutet mit anderen Worten: nie x — 312 DM, sondern immer x + 312 DM. Wenn sich eine Lohnerhöhung im Rahmen der Zunahme des Sozialprodukts halten soll, muß es immer heißen: x — 312 DM, und es darf nicht heißen: x + 312 DM. Wenn über diesen Rahmen hinausgegangen wird, sehen wir darin allerdings eine große Gefahr.
    Wenn dann an einer Stelle von sehr maßgeblicher Seite gesagt wird, der Unternehmer brauche keine Angst zu haben, daß sich seine Gewinne dadurch vermindern würden, weil er dann die zusätzlichen Ausgaben für das 312-DM-Gesetz auf die Preise aufschlagen werde, — ja, meine Damen und Herren, dann sind wir natürlich bei der gesetzlichen Fixierung der Inflation angekommen, dann machen wir Inflation von Gesetzes wegen, und gegen ein solches Vorgehen haben wir doch die allergrößten Bedenken.
    Weiter wird erklärt, es würden ja nicht sofort alle Arbeitnehmer hiervon betroffen, weil nicht alle Tarifverträge gekündigt seien und nicht alle zu gleicher Zeit zur Neuberatung anstünden. Dazu darf ich doch wohl darauf aufmerksam machen, daß allein im Jahre 1965 noch für rund 10 Millionen Arbeitnehmer neue Tarifverträge abgeschlossen werden sollen, die also, soweit sie noch nicht gekündigt sind, noch in diesem Jahr gekündigt werden. Das sind bereits 50 Prozent aller Arbeitnehmer. Ich glaube, wenn so etwas in diesem Jahr bereits für 10 Millionen Arbeitnehmer in die Tarifverträge aufgenommen wird, werden sich die anderen Arbeitnehmer mit Recht beeilen, ebenfalls da hineinzukommen, und werden verlangen, daß auch für sie solche Tarifverträge abgeschlossen werden.
    Wir haben also schwere Bedenken, ob das von den Unternehmen verkraftet werden kann, ohne eine inflationistische Tendenz auszulösen.
    Ich darf auch hier noch einmal ein Wort zu den mittelständischen Unternehmen sagen. Für sie wird es schon auf Grund ihrer geringen Eigenkapitalbildung und ihrer geringeren Gewinnmargen schwieriger sein, ihren Arbeitnehmern solche Vergünstigungen zu gewähren. Wenn so etwas aber durch Tarifvertrag festgelegt wird und dieser Tarifvertrag dann, was ja zu erwarten ist, für allgemeinverbindlich erklärt wird, ist der mittelständische Unternehmer gezwungen, das zu tun, und dann bleibt ihm, wenn die Belastung für ihn zu groß wird, als Abwehr nicht einmal der Weg, aus dem Arbeitgeberverband auszutreten — weil der Tarifvertrag ja allgemeinverbindlich ist —, sondern dann ist er halt genötigt, seine Rücklagen einzuschränken, und damit kommt er dann gegenüber den anderen konkurrierenden Betrieben in die Hinterhand. Man darf auch, glaube ich, hierbei nicht vergessen, daß sich auf diese Weise die Tendenz zum größeren Unternehmen verstärken wird.
    Ein weiteres Bedenken — es ist von mir vorhin nicht angesprochen worden — bezieht sich auf die Einbeziehung des öffentlichen Dienstes. Es ist immer gesagt worden, man könne die Vergünstigung nicht mehr- nur den Arbeitnehmern der freien Wirtschaft zukommen lassen, sondern man müsse auch den öffentlichen Dienst einbeziehen. Wie wirkt sich das nachher auf die Privatwirtschaft aus? Selbst wenn bei der Privatwirtschaft zunächst noch eine gewisse Zurückhaltung bestehen sollte, wird doch mit Sicherheit — meine Damen und Herren, machen wir uns doch nichts vor! — bei den ersten Tarifverhandlungen im Bereich des öffentlichen Dienstes für die Arbeiter und Angestellten diese 312-DM-Vergünstigung in den Vertrag einbezogen werden. Von Herrn Kollegen Leber wurde vorhin gesagt: Wir werden uns dann hier im Hause für die Vervollständigung einzusetzen haben. Das heißt, für die Beamten wird dann ein entsprechendes Gesetz gemacht. Und wenn wir dann erst einmal den gesamten öffentlichen Dienst drin haben, wird sich das wiederum — als Rückwirkung — auf die Privatwirtschaft auswirken, und dann haben wir es in der gesamten Privatwirtschaft drin.

    (Abg. Leber: Das wollen Sie nicht?)

    — Wir wollen ja das ganze Gesetz nicht, Herr Kollege Leber. Wir wollen ja andere Möglichkeiten schaffen. Ich werde gleich noch etwas dazu sagen, wie wir uns das vorstellen.

    (Abg. Leber: Was würden Sie denn als Arbeitgeber, als Staat, sagen, wenn die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sagten: Machen wir jetzt von dem Gesetz Gebrauch! Würden Sie dann ja oder nein sagen?)

    — Wenn der Arbeitnehmer freiwillig davon Gebrauch macht und sagt: „Ich will von meinem Lohn 312 DM sparen", ist dagegen gar nichts zu sagen. Im Gegenteil, das würde ich 'sogar sehr begrüßen.

    (Abg. Leber: Aber zusätzlich würden Sie nichts geben?)

    — Aber Herr Leber, was heißt hier „zusätzlich"? Sie können das doch nicht einfach aus der Luft nehmen, sondern Sie müssen das doch zunächst durch Steuern usw. aufbringen! Sie beschweren sich ja immer darüber, daß die Bezieher niedriger Einkommen noch so viel Steuern bezahlen, daß sie Steuern dafür bezahlen müssen, daß andere, die zum Teil weitaus mehr haben, davon etwas abkriegen. Das ist doch wohl eine nicht richtige Betrachtung. Die Ausgaben, die mit den Zahlungen an den öffentlichen Dienst



    Dr. Imle
    verbunden sind, werden, glaube ich, so hoch sein, daß jedenfalls eine Herabsetzung des Steuertarifs, wie wir sie in diesem und im letzten Jahr durchgeführt haben, künftig nicht mehr möglich seil. wird, weil die erhöhten Steuereinnahmen dann für diese Zahlungen werden 'verwendet werden müssen.
    Wir Freien Demokraten sind demgegenüber de Meinung, daß es besser ist, einen größeren Teil der verdienten Einkommens in der Hand des einzelne zu belassen und ihm — eben durch Steuersenkr gen — in größerem Umfang die Möglichkeit zu geben, so zu sparen, wie er es will, als dem einzelnen von oben, von Gesetzes wegen vorzuschreiben, was er zu tun hat.
    Ein sehr bedeutender Wirtschaftsführer hat kürzlich längere Ausführungen darüber gemacht, welche Kosten sich jährlich ergeben würden, wenn sämtliche 22 Millionen Arbeitnehmer in dieses 312-DM-
    Gesetz einbezogen würden. Er hat den insgesamt erforderlichen Betrag für das Jahr wohl mit Recht — auch auf Grund von Unterlagen des Institutes Steuern und Finanzen — auf 6 bis 7 Milliarden DM errechnet. Darin sehen wir eine inflationäre Gefahr; denn das wird sich erheblich auf die Preise auswirken.
    Wir dürfen dieses Gesetz aber meines Erachtens auch nicht ganz herauslösen aus den anderen geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen betrachten, durch die ebenfalls eine Belastung auf die öffentlichen Haushalte und auf die Wirtschaft zukommt. Es sind ja noch einige andere Gesetze hier im Hause im Gespräch, die ganz bedeutende Auswirkungen haben werden. Dazu gehört einmal das Gesetz über die Lohnfortzahlung und die Neuregelung der Krankenversicherung. Auch hier sollte man die Dinge keineswegs isoliert angehen.
    Unsere allgemeinen Bedenken gegen das Gesetz kann ich in dem Satz zusammenfassen, daß nach unserer Auffassung erstens durch die gute wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik sehr große Teile der Bevölkerung in der Lage waren, auch unter den bisherigen Voraussetzungen Vermögen zu bilden, und daß einer besseren Vermögensbildung durch die von uns vorgebrachten Vorschläge und eingebrachten Gesetzentwürfe über das Prämienspargesetz und das Bausparprämiengesetz ein weiterer Auftrieb gegeben wird.
    Wenn hier nun immer bemängelt wurde, daß die kleinen Einkommen daran weniger Anteil nehmen könnten, müssen wir uns doch auch einmal vorstellen, wo denn die kleinen Einkommen liegen. Es ist doch sicherlich nicht der Sinn der Gesetze, daß bereits jemand, der seine Lehre gerade erst beendet hat, in den vollen Genuß eines solchen Gesetzes kommen soll und kommen kann. Dazu gehört zunächst einmal wirklich ein Konsumverzicht. Wenn Sie sich einmal die jüngeren Jahrgänge in der Bundesrepublik ansehen, die bereits motorisiert sind, dann finden Sie, daß trotz geringen Einkommens gespart wird, um sich eben ein solches Fortbewegungsmittel zuzulegen,
    In unseren Entwurf haben wir auch noch aufgenommen — ich glaube, das ist sehr wesentlich —, daß für jüngere Ehepaare bis zum 40. Lebensjahr immer eine höhere Gruppe" zugebilligt werden soll, um ihnen eine stärkere Vermögensbildung zu ermöglichen.
    Wir sind also der Meinung, daß die Eigenverantwortung bei der Vermögensbildung in entscheidendem Maße gestärkt werden muß, daß wir hier wieder zu einem allgemeinen Umdenken kommen müssen, indem man dabei nicht immer auf die Allgemeinheit abzielt, sondern einmal bei sich selber anfängt.
    Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß der Finanzausschuß des Bundesrates seinerzeit bei der Beratung diese Gedanken auch verfolgt hat.

    (Abg. Leber meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Bitte, Herr Kollege Leber.