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ID0415814400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7767 A Fragestunde (Drucksachen IV/2949, IV/2954, IV/2974) Frage des Abg. Mischnick: Memorandum des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Dr. Mende, Bundesminister . . . 7767 C, D, 3368 A, B, C, D, 3369 A, B Mischnick (FDP) 7767 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7768 A Erler (SPD) 7768 B, C Rasner (CDU/CSU) . . . . . 7768 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . 7768 D, 7769 A Wehner (SPD) . . . . . . 7769 B, C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Betreuung des Besucherstroms an der Zonengrenze Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7769 D, 3330 A, B, C, D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7770 A, B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 7770 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Deutschland-Initiative der Bundesregierung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7770 D, 7771 A, B, C, D, 7772 A Dr. Mommer (SPD) 7771 A, B Neumann (Berlin) (SPD) . . . 7771 B, C Erler (SPD) 7771 D, 7772 A Fragen des Abg. Mick: Repräsentativerhebung über das Wohnungswesen — Vorwurf des DGB Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 7772 B, C, D, 7773 A, B Frau Meermann (SPD) 7772 D, 7773 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . 7773 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung europäischer Übereinkommen auf dem Gesundheitsgebiet Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7773 B, D Frau Meermann (SPD) . . . 7773 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Empfehlungen der Föderation „Europäischer Gewässerschutz" Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 7773 D, 7774 B, C, D, 7775 A, B Flämig (SPD) 7774 B Jacobi (Köln) (SPD) 7774 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7774 D, 7775 A Frau Berger-Heise (FDP) . . . . 7775 A, B Frage des Abg. Logemann: Zusammenhang zwischen Herzinfarkt und Fettverzehr Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 7775 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Frage des Abg. Logemann: Irreführende Werbung für Lebensmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 C Frage des Abg. Logemann: Fettforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 D Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): EWG-Richtlinie — pharmazeutische Erzeugnisse Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 7775 D, 7776 A Fragen des Abg. Hussong: Hauptbahnhof Saarbrücken Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7776 A, B Fragen des Abg. Wienand: Reprivatisierung der zur Gemeinde Altenrath (Siegkreis) gehörenden Grundstücke 7776 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2960, IV/2964) . . . . 7776 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Tabelle der Bezüge der in Belgien dienstlich verwendeten Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle (Drucksachen IV/2998, IV/2969) 7776 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung (FDP) (Drucksache IV/2686) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (SPD) (Drucksache IV/2687) und mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (II. Vermögensbildungsgesetz) (Drucksache IV/2814) — Erste Beratung —Mischnick (FDP) . . . . 7777 A, 7808 A, Junghans (SPD) . . . . . . . . 3779 B Blank, Bundesminister . . . . 7783 A Katzer (CDU/CSU) 7786 C Leber (SPD) . . . . . . . . 7790 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7799 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7804 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7810 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. September 1962 mit der Republik Madagaskar über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/2636) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/2869) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte (Drucksache IV/2778) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache IV/2855) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . 7812 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der deutschen Filmwirtschaft (Abg. Dr. Martin, Kemmer u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Kahn-Ackermann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1172); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/2324) — Zweite Beratung — . . . . . . . . 7812 C Entwurf eines Blindenwarenvertriebsgesetzes (Drucksache IV/2534) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2825, zu IV/2825) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/2472) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2937) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7813 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (SPD) (Drucksache IV/2822) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag (SPD) betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939) . . 7813 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Drucksache IV/2852) — Erste Beratung — 7813 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 III Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Protokoll vom 15. Juli .1963 zum Internationalen Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik (Drucksache IV/2830) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) — Erste Beratung — 7813 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung (Drucksache IV/2865) —Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache IV/2747) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes und der Reichsabgabenordnung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Lemmrich, Dr. Imle, Frau Funcke [Hagen] u. Gen.) (Drucksache IV/2857) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Abg. Dr. Serres, Diebäcker, Werner, Dr. Artzinger, Blumenfeld u. Gen.) (Drucksache IV/2877) — Erste Beratung — . . . . 7814 B Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (Drucksache IV/2883) — Erste Beratung — . . 7814 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) — Erste Beratung — 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (Drucksache IV/1068) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksachen IV/2019, IV/2204) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/2947) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2871, zu IV/2871) — Zweite und dritte Beratung — 7814 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Abg. Meis, Dr. Stekker, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache W/1854); Schriftlicher Bericht des Finanz- ausschusses (Drucksachen IV/2872, zu IV/2872) — Zweite und dritte Beratung — 7815 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Reitschule in Hannover an die Stadt Hannover (Drucksache IV/2864) 7815 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs der EWG — II. Teil) (Drucksachen IV/2893, IV/2943) . . . . . . . . . 7815 C Fünfte Verordnung zur Änderung des Deut- schen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/2879) 7815 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebzehnte und Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2676, IV/2701, IV/2836) 7815 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Bonn (Drucksachen IV/2669, IV/2841) 7816 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag dès Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Fabrikgrundstücks in Mechernich (Eifel) (Drucksachen IV/2806, IV/2856) . . . . 7816 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Sondervorschriften für in die Gemeinschaft eingeführte Ölsaaten und Saatenöle aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskars und aus den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksachen IV/2842, IV/2944) 7816 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung (Abg. Logemann, Dr. Siemer, Mauk, Ehnes, Reichmann u. Gen.) (Drucksachen IV/2799, IV/2863) . . . . . . . . . 7816 C Übersicht 26 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2837) . . . . 7816 D Nächste Sitzung 7816 Anlagen 7817 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7767 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 22. 1. Dr. Adenauer 22. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Frau Albertz 22. 1. Arendt (Wattenscheid) 22. 1. Dr. Arndt (Berlin) 22. 1. Dr. Aschoff 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading * 22. 1. Dr.-Ing. Balke 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann * 22. 1. Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Dr. h. c. Brauer 22. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer ' 22. 1. Dr. Dichgans * 22. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Frau Dr. Elsner * 22. 1. Etzel 22. 1. Faller * 22. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 22. 1. Dr. Furler ' 22. 1. Glombig 22. 1. Haage (München) 22. 1. Haase (Kassel) 22. 1. Hahn (Bielefeld) * 22. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus ' 22. 1. Kahn-Ackermann 22. 1. Kalbitzer 30. 1. Klein 22. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Kreyssig * 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Dr. Krümmer 22. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 30. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl) * 22. 1. Leukert 22. 1. Logemann 22. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Dr. Martin 22. 1. Marx 1. 2. Mauk * 22. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 22. 1. Metzger * 22. 1. Dr. Morgenstern 22. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller-Hermann * 22. 1. Dr.-Ing. Philipp * 22. 1. Pöhler 22. 1. Dr. Preiß 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher * 22. 1. Ramms 22. 1. Frau Renger 30. 1. Richarts * 22. 1. Ruf 22. 1. Schlick 22. 1. Schneider (Hamburg) 29. 1. Seibert 22. 1. Seifriz * 22. 1. Seuffert * 22. 1. Dr. Starke * 22. 1. Dr. Stoltenberg 22. 1. Storch * 22. 1. Strauß 22. 1. Frau Strobel * 22. 1. Theis 22. 1. Unertl 29. 1. Dr. Wahl 22. 1. Walter 22. 1. Weinkamm * 22. 1. Werner 29. 1. Wischnewski * 22. 1. Dr. Wuermeling 22. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 22. 1. b) Urlaubsanträge Müser 6. 2. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Seither zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (Drucksache IV/2822). Die Fraktion der SPD hat mit der Drucksache IV12822 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vorgelegt. Sie hofft, daß dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiade verabschiedet werden kann. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist es, die landwirtschaftliche Erzeugung 'so zu ordnen, daß sie den Erfordernissen der abnehmenden Hand entspricht, welche ein einheitliches, qualitativ hochwertiges und in großen Gebinden zusammengestelltes Angebot erwartet, wie es teilweise in den EWG- Partnerländern durch entsprechende Marktordnun- * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 gen .und Marktregelungen heute schon vorzufinden ist. Das Gesetz ist ein Rahmengesetz, das mit staatlichen Mitteln auf freiwilliger Grundlage die Bildung von Erzeugergemeinschaften anregen will. Diese sollen sich zu bestimmten Erzeugungsregeln und Qualitätsnormen bei der Produktion ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse verpflichten. Die Oberste Landesbehörde bestimmt durch Rechtsverordnungen die Mindestanbaugröße und -menge der einzelnen Erzeugergemeinschaften für jedes Produkt oder jade Produktgruppe in .den einzelnen Gebieten. Diese dürfen keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (auf (der Basis des Bezuges und des Absatzes von Waren betreiben. Die jeweiligen Erzeuger, (die sich in Erzeugergemeinschaften zusammengeschlossen haben, sollen mit .den Unternehmen des Handels und der Verarbeitung Lieferverträge abschließen, um gleichmäßige Marktbelieferungen zu erreichen. Die Förderungsmittel des Staates bestehen aus Zuschüssen und Krediten zu den notwendigen Erstinvestitionen, zur Beratung, zur Qualitätskontrolle und zur Ingangsetzung ,der Erzeugerbetriebe und der nachgeordneten Stufen. Die Förderungsmittel laufen 1970 laus. Die vorgesehene Strukturverbesserungsprämie beträgt 5 v. H. des Umsatzes, ist degressiv und nach Qualitäten ,gestaffelt. Um eine Zweigleisigkeit mit den bereits zur Anwendung kommenden Maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte zu vermeiden, sind die bestehenden Richtlinien des Grünen Planes mit den neuen Vorschlägen in Einklang zu bringen. Die Erzeugergemeinschaften können sich zu Arbeitsgemeinschaften zusamenschließen. Diese haben die Aufgabe, durch Unterrichtung und Beratung die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes zu fördern. Um monopolistischen Tendenzen vorzubeugen, haben die Landesregierungen Marktbeiräte zu bilden, die sich aus Vertretern aller beteiligten Wirtschaftsgruppen einschließlich der Verbraucher 'zusammensetzen sollen. Aufgabe der Marktbeiräte ist es, Musterverträge zu erarbeiten, über die Marktlage und Preisentwicklung zu beraten, um dem Erzeuger Wirtschaftsdaten für die Erstellung marktgerechter Anbaupläne in die Hand zu geben. Im Vergleich zur übrigen Wirtschaft ist die Produktion von Agrargütern weitgehend von natürtürlichen Bedingungen abhängig. Sie erfolgt meist marktfern und in saisonalen Schwankungen. Die Vielzahl der Anbieter stellt ein Warensortiment zum Verkauf her, das fast immer einer Be- oder Verarbeitung bedarf und teilweise auch gelagert werder muß, damit der Markt laufend bedient werden kann. Viele Produkte sind zudem leicht verderblich und bedürfen einer besonderen Marktpflege. Diese besondere Lage auf den Agrarmärkten hat zu allen Zeiten und in allen Ländern die Agrarpolitik vor die Aufgabe gestellt, wirkungsvolle Marktregelungen für den Agrarsektor zu schaffen. So kennen wir strenge Marktordnungen mit Anbauregelungen, Anbaulenkungen, Abnahmeverpflichtungen des Staates, Preisregelungen und anderes mehr, aber auch Selbsthilfemaßnahmen der beteiligten Wirtschaftsgruppen untereinander, um Angebot und Nachfrage der landwirtschaftlichen Produktion abzustimmen. Gerade in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft findet die deutsche Landwirtschaft Marktformen vor, die sie mit Sorge betrachtet. Besonders augenfällig sind die Marktanstrengungen der holländischen Agrarwirtschaft und ebenso der französischen, die unter dem Namen „Pisani-Pläne" bekanntgeworden sind. Man darf erwarten, daß die Bundesregierung die Anstrengungen der EWG-Kommission unterstützt, die Marktbeeinflussungen durch die französische Forma und die holländische Produktschapen abzubauen, damit keine weiteren Wettbewerbsnachteile für die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte in der Gemeinschaft bestehenbleiben. Der vorgelegte Entwurf beschränkt sich bewußt auf die Förderung solcher organisatorischen Formen der landwirtschaftlichen Erzeugung, die im Zusammenwirken mit erfahrenen Kräften der Vermarktung besonders dafür geeignet erscheinen. Eingriffe in den freien Ablauf des Marktes, wie Marktregelungen, Marktordnungen und Marktstabilisierungsmaßnahmen im Sinne der Preispolitik sind nicht Gegenstand des Gesetzes. Da die Bundesregierung auf diesem Gebiete keine Anpassungsregelung vorlegen konnte, obwohl sie noch genügend Spielraum im Rahmen des EWG-Vertrages hat, ist die SPD initiativ geworden, um fortschrittliche Lösungen vorzuschlagen. Die Landwirtschaft in den modernen Industriestaaten ist mit der übrigen Wirtschaft und dem Markt auf engste verflochten. Im Jahre 1963/64 wurden nur noch 10 v. H. der erzeugten landwirtschaftlichen Produkte. von den Landwirten selbst verbraucht, nur 4 v. H. vom Erzeuger an den Verbraucher veräußert, während der Rest seine Absatzwege über die Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und über die Ernährungsindustrie fand. Mit zunehmendem Wohlstand der Bevölkerung veränderten sich die Verzehrgewohnheiten derart, daß heute qualitativ hochwertige, marktgerecht angebotene, veredelte Produkte bevorzugt gekauft werden. Die veränderte Nachfrage zwang die Ernährungswirtschaft zu großen Umstellungen und führte zu einer fortschreitenden Konzentration auf der Nachfrageseite. Die Wege vom Erzeuger zum Verbraucher haben sich grundlegend geändert. Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, daß den heute andersgearteten Verbrauchsgewohnheiten und der konzentrierten Abnahme ein organisiertes Angebot gegenübersteht und die Marktpartner sich in Form von Lieferverträgen besser den wechselnden Marktverhältnissen anpassen können. Der Gesetzentwurf beruht auf der absoluten Freiwilligkeit der Unternehmen und gibt Hilfen zur Selbsthilfe. Alle früheren Überlegungen in Form eines Referendums, mit zwei Drittel Mehrheit die übrigen Erzeuger in Erzeugergemeinschaften zwingen zu wollen, widersprechen nicht nur der Ver- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7819 fassungswirklichkeit, sondern würden sicher auch in der Praxis auf Schwierigkeiten stoßen. Die Vereinbarungen der Marktkontrahenten bedürfen großer betriebswirtschaftlicher Umdispositionen, die nur der vollziehen wird, der selbst bereit ist, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Das eingebrachte Gesetz wird sicher nicht eine perfekte Lösung bringen, die in Anbetracht der traditionellen Geschäftsbeziehungen in der Bundesrepublik auch nicht nötig erscheint, zumal da viele Landwirte heute schon, besonders in Verbrauchszentren, mit ihren Abnehmern in langen Geschäftsbeziehungen stehen. Das Gesetz hat jedoch Aussicht auf Erfolg, besonders in den marktfernen Gebieten und in den Räumen des Überangebots, so z. B. bei Obst und Gemüse, zumal da die berufsständischen Organisationen selbst den Gedanken der Freiwilligkeit gefordert haben und diesem Gesetz zum Erfolg verhelfen wollen. Ansätze von freiwilligen Zusammenschlüssen der Marktpartner sind bereits auf vielen Gebieten. Wir wollen nur in Anbetracht der europäischen Entwicklung diese guten Anfänge verstärkt und schneller weiterentwickeln. Die heute vorgesehenen Hilfen aus dem Grünen Plan zur horizontalen und vertikalen Verbundwirtschaft werden nur in speziellen Fällen gegeben. Das neue Gesetz will einen breiten Rahmen für fast alle Produkte schaffen und die Hilfen gesetzlich festlegen. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat bekanntlich für 85 % der Agrarprodukte Gemeinschaftsregelungen gefunden, und bis zum Ende der Übergangszeit werden 90-95 % aller Produkte der Landwirtschaft einer Marktregelung unterworfen sein, wobei von Produkt zu Produkt entsprechend unterschiedliche Marktregelungsprinzipien angewendet werden. Ab 1970, wenn nicht gar früher, wird die Gemeinschaft durch den Ministerrat in Brüssel die Agrarpolitik, insbesondere die Preis- und Handelspolitik von sich aus bestimmen. Die Versuche der Schaffung eines Marktstrukturfonds, wie ihn der Arbeitskreis für Agrarpolitik der CDU in die öffentliche Debatte gebracht hat, können deshalb nicht als EWG-konform angesehen werden, zumal da damit die Hoffnung verbunden ist, die Gemeinschaftslösungen nationalstaatlich überspielen zu können. Die Kritik an diesem Entwurf war deshalb in der Öffentlichkeit eindeutig negativ, und die Väter dieser Gedankengänge sind nicht mehr zur Verteidigung ihrer Ursprungsüberlegungen, jedenfalls nicht Ibis zur Stunde, aufgetreten. Praktisch wird ein solches Marktinterventionsgesetz auch um so weniger funktionieren können, je stärker sich der europäische Markt verwirklicht. Hoffentlich ist durch ,die Diskussion über das Marktfondsgesetz nicht die Möglichkeit verbaut, doch noch in diesem Bundestag das Marktstrukturgesetz zu verabschieden, .das im wesentlichen mit der Vorlage des Deutschen Bauernverbandes übereinstimmt, an dessen Zustandekommen viele von Ihnen selbst mitgewirkt haben. Das vorgelegte Gesetz wird zur Vereinfachung der heute noch großen Vielgestaltigkeit der Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb beitragen und wird damit einen wirkungsvollen Rationalisierungseffekt erzielen. Es wird zu einer regionalen Schwerpunktbildung der Erzeugung kommen, die einer Spezialberatung günstigere Ansatzpunkte gibt. Die Vertragspartner werden sich größere Marktübersichten, besonders durch die Marktbeiräte beschaffen und dadurch ihre Marktdispositionen besser abstimmen können. Durch die Qualitätsprämie werden höhere Anforderungen an die Produzenten gestellt, wodurch andererseits der Absatz landwirtschaftlicher Produkte besser gesichert ist. Die Auswirkungen des Marktstrukturgesetzes werden ohne Zweifel die heutigen Marktschwankungen bei bestimmten Produkten ausgleichen und zu einer kontinuierlichen Preisbildung beitragen. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird dadurch eine größere Einkommenssicherheit gegeben, die eine sinnvolle Planung ihrer Investitionen erleichtert. Das vorgelegte Marktstrukturgesetz ist ein wesentlicher Teil einer aktiven und fortschrittlichen Agrarpolitik. Noch haben wir in der Bundesrepublik Zeit, auch im Rahmen der EWG auf diesem Gebiet Entscheidungen selbst zu treffen. Die Sozialdemokratische Partei erwartet von den Regierungsparteien, daß sie im Interesse der Landwirtschaft unseren Entwurf unterstützen und 'bei den Beratungen in den Ausschüssen mithelfen, daß dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung kommt. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Saxowski für die Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939). Am 19. 2. 1964 hat die sozialdemokratische Fraktion mit Drucksache IV/1948 den Antrag eingebracht, auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter eine Struktur- und Preisenquete durchzuführen. Wie aus dem Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache IV/2939 ersichtlich ist, ist die Koalition unserem Anliegen gefolgt. Angesichts der Bedeutung dieser Frage wird die Einstimmigkeit sehr begrüßt. Es ist bekannt, daß ein Großteil der Erzeugerpreise politisch festgelegt wird und dadurch ein Zankapfel der Interessentengruppen geworden ist, während sich die Verbraucherpreise zum größten Teil nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten einspielen. Dabei sind die Höhe und die Entwicklung der Spannen, die Marktstellung, die Marktstruktur bzw. die Marktmacht der einzelnen beteiligten Wirtschaftsgruppen, deren Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte einerseits und die Verbraucherpreise andererseits ständig Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. 7820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Angesichts dieser mißlichen Tatbestände wünscht meine Fraktion die teils unerfreuliche Diskussion über diese Fragen zu versachlichen und Grundlagen für sinnvolle agrar- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Ansätze sind ja — das sollte nicht verschwiegen werden — bereits vorhanden. So weist der Grüne Bericht 1964 beispielsweise aus, daß der Anteil der Erzeugerpreise an den Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel im Schnitt aller Produkte nur noch rund 50 % beträgt. Im dritten Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom Juli 1963 bis Juni 1964 findet man eine Reihe von Angaben über Spannen und deren Entwicklung. So stieg z. B. die Spanne laut Bericht der Bundesregierung bei Schweinefleisch von 1958/59 bis 1963/64 um 64 %, während die Erzeugerpreise, von kurzfristigen zyklischen Auswirkungen abgesehen, konstant blieben. Hierbei darf nicht übersehen werden, daß die betriebliche Kostenentwicklung für alle Teile zumindest gleich war, wenn nicht auf dem agrarischen Sektor sogar höher. Dieses eine Beispiel zeigt, daß sowohl Verbraucher als auch Erzeuger ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, worin diese Steigerungen begründet sind und wie man zu angemessenen Verhältnissen für alle Beteiligten kommen kann. Dabei kommt ohne Frage der Verbesserung der Marktstruktur besondere Bedeutung zu. Hierzu soll ja die vorliegende Enquete eine der grundlegenden Voraussetzungen schaffen. Meine Fraktion hat mit der Vorlage des Marktstrukturgesetzes einen Weg in dieser Hinsicht gewiesen. Wir hoffen, daß die Bundesregierung, die auf diesem so wichtigen Gebiet bislang in unzureichendem Maße tätig war, dafür Sorge trägt, die bereits vorliegenden Ergebnisse zusammenzufassen, sie auszuwerten, weitere Untersuchungen verstärkt in Angriff zu nehmen, dem Bundestag berichtet und auf Grund der gewonnenen Erfahrungen und Übersichten entsprechende Maßnahmen vorschlägt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Katzer.


Rede von Hans Katzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, nichts kennzeichnet die derzeitige Situation über die Vermögensbildung treffender als die Tatsache, daß wir heute über drei Gesetzentwürfe zur Förderung der Vermögensbildung in erster Lesung beraten.
Einmal beraten wir über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung, den Herr Kollege Mischnick soeben begründet hat. — Herr Kollege Mischnick, wenn Sie eine Sekunde noch zuhören würden, wäre ich Ihnen dankbar. Ich wollte gerade auf Ihre vorherige Rede eingehen. Ich will nur sagen: Sie haben verschwiegen, Herr Kollege Mischnick, daß Sie, obwohl Sie jetzt, wie ich zu meiner Freude höre, für eine Förderung des Sparprämiensystems sind, sich in der Vergangenheit gegen dieses Sparprämiengesetz energisch zur Wehr gesetzt haben.

(Abg. Mischnick: Ich war immer dafür!)

— Sie persönlich. Sie haben für Ihre Fraktion gesprochen. Ich freue mich, daß Sie sich in ihrer Fraktion durchgesetzt haben, Herr Kollege Mischnick.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

Zum anderen liegt hier der von der Fraktion der SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vor. Schließlich liegt vor der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer, .den der Herr Bundesarbeitsminister soeben in sehr eindrucksvoller Weise hier begründet hat.
Wir Christlichen Demokraten freuen uns, daß wir bei der Beratung über eigentumspolitische Maßnahmen nun nicht mehr allein stehen.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Wir freuen uns über die Gesellschaft, in der wir
uns jetzt erstmalig befinden; vielleicht sollte ich



Katzer
sagen: Wir freuen uns über die Partnerschaft. Und wir freuen uns über die Entwicklung, weil damit sehr viele ,Hindernisse aus dem Weg geräumt worden sind, 'die in 'der Vergangenheit leider eine gerechtere und ausgewogenere Eigentumsordnung verhindert haben.
Die heutige Diskussion wäre anders angelegt, wenn sich die SPD in einem früheren Zeitpunkt zu einer Politik der Eigentumsbildung in Arbeitnehmerhand bekannt hätte. Ich glaube, wir sollten deshalb die Positionen, von denen aus diese Diskussion geführt werden sollte, politisch einmal klarstellen. Dazu möchte ich dreierlei sagen. Ich möchte erstens darauf hinweisen: Heute könnte jeder Arbeitnehmer bereits über ein, wenn auch bescheidenes, Vermögen verfügen, wenn der Gewerkschafter Karl Arnold im Jahre 1951 mit seinen Plänen das Ohr seiner Gewerkschaften gefunden 'hätte.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Wären die Gewerkschaften schon damals bereit gewesen, die Eigentumspolitik in die Tarifpolitik einzubeziehen und damit zu einer modernen Einkommenspolitik vorzustoßen, dann wären wir in dieser Frage erheblich weiter. Das mag heute, da sich ein neues gesellschaftliches Verständnis der Gewerkschaften abzuzeichnen scheint, etwas hart klingen. Aber zur Klarstellung der Positionen muß es am Anfang dieser Diskussion gesagt werden.
Ein Zweites lassen Sie mich sagen. Als 196.1 das erste Gesetz — wir legen heute den zweiten Gesetzentwurf vor — zur Förderung der Vermögensbildung !der Arbeitnehmer in diesem Hause zur Diskussion stand, Herr Kollege Junghans, haben Sie
— und das haben Sie vorhin auch schamhaft verschwiegen — als Sprecher Ihrer Fraktion angekündigt: „Wir kündigen an," — so sagten Sie damals wörtlich — „daß wir sofort nach Zusammentritt des neuen Bundestages Gesetzentwürfe einreichen werden, um die gesellschaftspolitischen Mängel dieses Gesetzes zu beseitigen."

(Abg. Junghans: Mit Ihrer Unterstützung!)

— Verzeihung, Sie können doch ohne unsere Unterstützung Gesetzentwürfe einreichen, zumal Sie sie hier groß ,angekündigt 'haben! Es wirkt 'doch unecht, wenn Sie uns vorwerfen, daß wir in der Frage nicht weitergekommen sind, wenn Sie doch selbst keinerlei Initiative in diesem Hause ergriffen haben, bis zu idem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, der ,das Wort „Initiative" nach meiner Meinung nicht ganz rechtfertigt. Denn 'im wesentlichen handelt es sich bei Ihrem Gesetzentwurf darum, daß man — ich sage, im wesentlichen — statt des Betrages von 312 DM den Betrag von 624 DM gesetzt 'hat. Ich betrachte .das nicht als eine Erneuerung von Grund auf, wie Herr Professor Schiller seine Pläne zur Vermögensbildung auf Ihrem letzten Parteitag in Karlsruhe bewertet hat. Ich glaube, ,daß es 'sich mehr um eine quantitative Veränderung 'handelt. Das sollte man festhalten.
Ein Drittes lassen Sie mich sagen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Partei sind nicht etwa zufällig auf der Suche nach neuen sozialen Attraktionen und nicht erst im Verlaufe eines wie auch immer gearteten Wandlungsprozesses auf die Eigentumspolitik gestoßen. Die Eigentumspolitik war für uns nie eine Flucht in die Popularität. Die gesellschaftspolitische Zielsetzung unserer Eigentumspolitik war Bestandteil und Mittelpunkt der großen Programme, mit denen die CDU/CSU 1945 als eine Partei neuen Stils in die Geschichte eintrat.

(Beifall in der Mitte.)

Diese Programme und diese Entwicklung haben sich — ich sage das mit Freude — so durchgesetzt, daß sie im Grunde bei allen Parteien dieses Hauses grundsätzliche Anerkennung gefunden haben. Darüber können wir uns nur von ganzem Herzen freuen. Wir tun das auch.

(Beifall in der Mitte.)

Der Herr Bundesarbeitsminister hat vorhin mit Recht sehr nachdrücklich auf die Denkschrift evangelischer und katholischer Sozialethiker zur Eigentumsfrage hingewiesen. Wenn man hier eine Begründung zur ersten Lesung eines wichtigen Gesetzes gibt, dann sollte man sich die Mühe machen, diese Denkschrift zur Grundlage der Diskussion und Aussprache zu machen. Das wird leider aus Zeitgründen nicht möglich sein. Aber ich möchte sehr wünschen und hoffen, daß es all den Kolleginnen und Kollegen, die in den zuständigen Ausschüssen an die Beratung dieses Gesetzentwurfes gehen, möglich sein wird, sich mit diesen Darstellungen vertraut zu machen.
Nach meiner Meinung hat sich zweierlei herausgeschält; das eine ist folgendes. Es gibt keine nennenswerten Überlegungen mehr darüber, ob ein Eingriff in das bestehende Eigentum erfolgen soll. Ich glaube, daß man sich in allen Fraktionen darüber einig ist, daß das Ziel aller eigentumspolitischen Maßnahmen die langfristige Korrektur der laufenden Vermögensbildung und damit — langfristig gesehen — die Korrektur der Vermögenssituation ist.
Wir sind davon überzeugt — und das ist das Zweite, was in der Denkschrift klar herausgestellt wird —, persönliches Eigentum gehört zum Menschen und seiner vollen Entfaltung. Persönliches Eigentum ist in einer leistungsbestimmten Wirtschaftsordnung, die entscheidend von der Qualität, der Leistungsfähigkeit und dem verantwortungsbewußten Selbstbewußtsein breiter Arbeitnehmerschichten abhängt, eine unbedingt notwendige Investition der Volkswirtschaft. Einmal zur Ergänzung der sozialen Sicherheit des einzelnen; darin stimme ich mit Ihnen, Herr Kollege Mischnick, überein. Allerdings wird das nur in bescheidenem Umfang möglich sein. Zum andern gewissermaßen als ein Betriebskapital oder eine Investition für die Ausbildung und Weiterbildung des . einzelnen, die heute, wie wir alle wissen, eine lebenslange Aufgabe darstellt.
Gerade diese Wechselwirkung von Sozialpolitik und Eigentumspolitik haben die Christlichen Demokraten als erste erkannt und herausgestellt, und ich möchte auch heute darauf verweisen. Die Verantwortung für persönliches Eigentum unterstreicht das Verantwortungsbewußtsein des einzelnen für sich selbst und die anderen. Die Notwendigkeit zu dis-



Katzer
ponieren ist ein wertvolles Element zur Bildung selbstbewußter Persönlichkeiten.
Unter diesen Aspekten sollte in der Diskussion darauf verzichtet werden, Propagandaanträge zu stellen oder auch durch das Verschweigen prinzipiell anderer Vorstellungen die Frage eines wirtschafts- und sozialpolitischen Umdenkens und die Frage einer neuen Struktur unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsverfassung zu umgehen, indem man ihre rein materiellen Aspekte in den Vordergrund rückt.
Wir freuen uns — ich habe das schon gesagt —, daß die FDP sich in ihrem Entwurf zu den von, uns initiierten Wohnungsbau- und Sparförderungsgesetzen bekennt. Sosehr uns .an einem Ausbau dieser Gesetze unter Verstärkung ihrer Wirkung gelegen ist und sosehr wir auch manchen Gedanken, den Herr Kollege Mischnick über die Gestaltung im einzelnen angesprochen hat, gern prüfen werden, müssen wir doch sagen, daß Bedenken bestehen, daß angesichts der Gleichzeitigkeit der in diesem Hause vorgeschlagenen Maßnahmen das im Augenblick finanziell Tragbare überschritten wird. Es kommt hinzu, daß hier in der Tat ein Personenkreis mit erfaßt wird, der in der Lage ist, von sich ,aus sehr erhöhte Sparleistungen zu erbringen. Ich möchte fragen: wer kann denn im Jahre 3000 DM sparen, um die Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, die nach Ihren Gesetzentwürfen in Anspruch genommen werden können?
Das gleiche sage ich mit Freimut auch von dem Antrag der SPD. Ich sagte schon: von einer „Erneuerung von Grund auf", von „neuen Gedanken", von großen Initiativen und all diesen Dingen, was von der Sozialdemokratie angekündigt worden war, ist nichts anderes übriggeblieben als eine Bestätigung dessen, was die Regierung vorgelegt hat.

(Beifall in der Mitte.)

Wir freuen uns darüber, aber es soll doch festgestellt sein. Meine Damen und Herren, Sie schlagen statt 312 DM jetzt 624 DM — bedingt, wie Sie richtig sagen, Herr Junghans — vor. Ich vermag 'also hier keine Erneuerung zu sehen. Aber ich glaube nicht, daß wir Ihnen auf diesem Wege werden folgen können, raus vielerlei Gründen. Der wichtigste ist der: uns scheint es notwendiger, wichtiger und richtiger zu sein, eine breite Anwendung des Gesetzes zu erreichen, als einem kleinen Personenkreis eine höhere Begünstigung zu ermöglichen.

(Beifall in der Mitte.)

Es sind hier Zahlen genannt worden, sowohl von Herrn Kollegen Mischnick als auch von Herrn Kollegen Junghans. Herr Kollege Junghans hat sich ja im wesentlichen darauf beschränkt, das Föhl-Gutachten zu zitieren und teilweise zu kommentieren. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß dieses Föhl-angeführt werden, die nicht bestritten werden können.
Gutachten zusammen mit der Denkschrift der evangelischen und katholischen Sozialwissenschaftler in der Tat eine unerläßliche Grundlage für die Diskussion über die Eigentumsbildung ist. Es könnten eine ganze Reihe stolzer Zahlen über Bausparen angeführt werden. Es könnten auch noch weitere Zahlen
Übrig bleibt — und das hat der Herr Bundesarbeitsminister vorhin dankenswerterweise in aller Klarheit gesagt — folgendes. Wenn wir der Überzeugung wären, unsere Eigentumspolitik sei zu Ende, wenn wir weiter der Überzeugung wären, die Vermögensverteilung sei so, wie wir sie wünschten, dann brauchten wir uns doch heute nicht über eine Novellierung dieses Gesetzes zu unterhalten. Weil wir eben dieser Überzeugung nicht sind, unterhalten wir uns über diese •Novellierung; denn wir wissen, daß wir noch nicht am Ziel sind.
Da ich vorhin auf „Verschweigungen" hingewiesen habe: Ich will nicht verschweigen, daß ich in der dritten Lesung des Gesetzes — am 3. Mai 1961 war es wohl — in diesem Hause gefordert und begründet habe, den Tarifvertrag aus dem Gesetz herauszunehmen. Ich habe damals gesagt: i c h tue das; aber es hätte auch ein anderer Kollege aus der Fraktion tun können.

(Zurufe von der SPD.)

— Wir waren in der Entwicklung zur Volkspartei etwas weiter als Sie, die Sie nun erst allmählich dazu kommen.
Ich halte nichts davon, daß wir mit zwei verschiedenen Zungen und zwei verschiedenen Sprachen sprechen, sondern das, worüber wir untereinander diskutieren müssen, sollte von ein und demselben Mann hier als Meinung der Fraktion vorgetragen werden, und dazu stehe ich.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich füge hinzu, daß ich damals — wie Herr Minister Blank zu Recht gesagt hat — die Überzeugung haben durfte oder haben konnte, daß die Tarifvertragspartner vielleicht doch etwas mehr von den Möglichkeiten, die ihnen dieses Gesetz auch nach der vorliegenden Fassung gibt, Rechnung tragen würden. Das war eine Täuschung.

(Abg. Kurlbaum: Wie sollten sie denn das tun?)

— Der Zwischenruf ist erfreulich. Ich habe ihn zwar schon zweimal beantwortet; ich will ihn aber, gern noch einmal beantworten, Herr Kollege Kurlbaum. Das könnten die Gewerkschaften sehr gut tun und hätten sie sehr gut dadurch tun können, daß sie ihre Betriebsräte über die Möglichkeiten dieses Gesetzes unterrichtet hätten

(Abg. Leber: Die Gewerkschaften haben keine Betriebsräte!)

und die Betriebsräte angehalten hätten, diese Abschlüsse über den Weg der Betriebsvereinbarung, der in diesem Gesetz drinsteht, zu tätigen.

(Beifall in der Mitte. — Abg. Kurlbaum: Das ist doch ganz unrealistisch!)

— Das ist gar nicht unrealistisch, sondern es ist eine sehr realistische Aufgabe moderner Gewerkschaftspolitik, ihre Gewerkschaften und ihre Betriebsräte über die gesetzlichen Möglichkeiten zu unterrichten und nicht alles vom Gesetzgeber abhängig zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Katzer
Das halte ich für durchaus für realistisch und außerdem — im Sinne der Gewerkschaften — für sehr begrüßenswert; denn sie leiden ja nicht an einem außergewöhnlichen starken Enthusiasmus in ihren Versammlungen und Einrichtungen.

(Abg. Dr. Barzel: Es war unrealistisch bei der damaligen Haltung des DGB; das ist richtig, Herr Kurlbaum!)

— Jawohl, das darf ich hinzufügen. Ich dankbar für die Zwischenbemerkung, Herr Kollege Barzel. Das ist allerdings richtig und muß hinzugefügt werden: Damals hätten wir, glaube ich, die Mitwirkung der Gewerkschaften nicht gehabt, selbst wenn Tarifverträge dringestanden hätten. Ich muß hier allerdings korrekterweise sagen: überwiegend der DGB-Gewerkschaften. Denn die DAG hat von Anfang an in dieser Frage eine ganz andere, nämlich eine viel positivere Haltung eingenommen, und von den christlichen Gewerkschaften wissen wir, daß diese sich ebenfalls in der Frage der Eigentumsbildung sehr eng etwa an den Vorstellungen orientiert haben, wie sie uns jetzt vom Arbeitsministerium vorgelegt worden sind.
Wäre der Erfolg des Gesetzes in der Vergangenheit größer gewesen, dann brauchten wir uns heute nicht über eine Novellierung zu unterhalten. Aber wir sind alle miteinander zu dem Ergebnis gekommen, daß, nachdem die Tarifvertragspartner offenbar für die Gedanken unserer Gesetzesvorlage aufgeschlossener sind, nunmehr der Zeitpunkt gekommen ist, wo wir die Tarifpartner in die Verantwortung auch dieses Gesetzes stellen können. Ich sage ausdrücklich und nachdrücklich: in die Verantwortung. Denn dieses Gesetz bringt den Tarifvertragsparteien nicht nur neue Möglichkeiten, sondern schafft auch neue Verantwortlichkeiten. Das möchte ich hier sehr nachdrücklich und klar aussprechen.
Nun sind in der öffentlichen Diskussion — wie es der Herr Bundesarbeitsminister vorhin schon dargestellt hat — auch Bedenken gegen die Einbeziehung von Tarifverträgen erhoben worden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat diese Bedenken sehr sorgfältig geprüft, und ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß wir es uns nicht leicht gemacht haben. Wir haben diesen Gedanken nach allen Seiten hin überlegt und geprüft, besonders auch das Argument des Zwangssparens. Der Herr Bundesarbeitsminister hat bereits vorhin darauf hingewiesen — ich möchte das ergänzen —, daß hier doch offenbar übersehen wird, daß die jeweils vereinbarten Zuwendungen nur vorübergehend einer gewissen Verwendungsbeschränkung unterliegen. Hier scheiden sich nach meiner Meinung in der Tat die Geister. Wer das Eigentum als tragende Säule unserer Gesellschaftsordnung ansieht, der muß mit dafür Sorge tragen, daß der Zugang zu diesem Eigentum breiten Schichten unseres Volkes nicht nur theoretisch, sondern praktisch möglich ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.) Dem dient dieser Vorschlag.

Vorhin wurde bereits mehrfach eine große Zeitung zitiert. Dort lese ich, daß die Arbeitsgemeinschaft der selbständigen Unternehmer — die ich an sich sehr schätze, die sehr beachtliche Meinungsäußerungen dazu von sich gegeben hat — jetzt von sich aus eine Meinungsumfrage gestartet hat, aus deren Ergebnis hervorgeht, daß die Arbeitnehmer das ja gar nicht wollten. Hier ist nach meiner Meinung ein Diskussionspunkt erreicht, den ich als überspielt bezeichnen möchte. Das gleiche wäre es etwa, wenn irgendeine Lohn- und Tarifbewegung ansteht, und die Gewerkschaften zu den einzelnen Unternehmern gehen und sie fragen: Bist du bereit, 6 % zu geben oder nimmst du lieber einen Streik auf dich?, wenn der einzelne Unternehmer dann sagt: Lieber zahle ich 6 %!, wenn die Gewerkschaft antwortet: Dein Verband ist aber nicht bereit, diese 6 % zu gewähren! und wenn man dann argumentiert: Seht ihr, mit den Unternehmern kann man verhandeln, die sind. sehr vernünftig, aber mit den Verbänden kann man nicht reden! Diese Art der Diskussion sollte man nach meiner Auffassung gar nicht aufkommen lassen. Klar und eindeutig ist doch wohl dargestellt worden, daß die Arbeitnehmerschaft in der Tat sparen will — das hat sie bewiesen —, daß wir ihr weitere Möglichkeiten dazu geben wollen und daß sie sie nutzen wird.
Nachdrücklich zurückweisen möchte ich allerdings, wenn es im Rahmen dieser vielleicht etwas überhitzten Diskussion heißt, daß — so steht es in einem Leitartikel einer bedeutenden Wirtschaftszeitung —„der Massenwohlstand untrennbar mit der Vermögensakkumulation einer kleinen Gruppe verbunden" ist. Die CDU/CSU-Fraktion war und ist anderer Auffassung, wir waren, sind und bleiben der Auffassung, daß wir die Möglichkeit bieten sollten, Eigentum für jeden zu bilden.
Was die Frage anbelangt, ob es hier einen Zwang gibt, so darf ich folgendes bemerken. Wenn in Tarifverträgen Abschlüsse über Wohnungsgeld, über Weihnachtsgeld, über Urlaubsgeld und ähnliche Dinge enthalten sind — ich habe nicht gehört, daß sich jemand dagegen gewehrt hat —, dann sollten wir nicht zögern, einer Maßnahme zuzustimmen, die dazu beiträgt, den einzelnen in die Verantwortung zu rufen, für das Seine zu sorgen — um noch einmal mit der Denkschrift der evangelischen und katholischen Sozialwissenschaftler zu sprechen —, um „mein" sagen zu können. Die Kritiker der zielbewußten, schrittweisen Eigentumspolitik der Christlichen Demokraten möchte ich fragen: Wo stünden wir denn heute in der Bundesrepublik, wenn es nicht zuletzt durch unser Bemühen mittlerweile nicht mehr so ist, daß Eigentum als Diebstahl, sondern Vielmehr als ein von einer immer größeren Zahl von Bürgern unseres Landes — besonders von Arbeitnehmern — erstrebenswertes Ziel angesehen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Hier liegt doch seit Jahrzehnten auch ein sozialpädagogischer Prozeß vor, den wir uns mühsam geschaffen haben. All den christlich-sozialen Organisationen und Verbänden, die nicht müde wurden, sich zäh und beharrlich für diese Idee einzusetzen, gebührt ein Wort des Dankes.

(Zustimmung in der Mitte.)




Katzer
Ohne diese Bemühungen stünden wir jedenfalls nicht in der Situation, in der wir uns heute befinden.

(Abg. Behrendt: Der Minister sagt es anders!)

— Wieso?

(Abg. Behrendt: Der Minister hat etwas Entscheidenderes an die erste Stelle gesetzt!)

— Was hat er an die erste Stelle Besetz? (Abg. Behrendt: Den Verzicht auf Löhne!)

— Nein, ich 'glaube, Sie interpretieren den Herrn Minister falsch. Sie hätten ihn ja fragen können, als er sprach. Das Wichtigste in dieser Frage ist die Einbeziehung des Tarifvertrages. Ich bleibe dabei, und ich weiß mich dabei mit dem Minister durchaus einig. Die Argumente haben wir zum Teil dargestellt. Es gibt noch eine Fülle anderer Argumente; aber ich glaube nicht, daß es Aufgabe einer ersten Lesung ist, jetzt alle Fachargumente hier heranzuziehen. Ich will darauf verzichten. 'Das wird in den Ausschußberatungen im einzelnen sorgsam erwogen und geprüft werden können.
Ich möchte mich darauf beschränken, noch auf drei Punkte kurz hinzuweisen, die 'für den Gesetzentwurf bedeutsam sind. Das eine ist die familienfreundliche Gestaltung, eine Tendenz des Gesetzentwurfs, die unsere Fraktion voll und ganz unterstützen wird. Das Zweite ist — was ich nicht nachdrücklich genug unterstreichen kann --, daß der Gesetzentwurf jede erdenkliche Rücksicht auf die Situation in weiten 'Bereichen des Mittelstandes nimmt.

(Abg. Schulhoff: Nein, das bestreite ich!)

— Darüber wollen wir, verehrter Herr Kollege, ebenfalls gern 'diskutieren. Was aber nicht geleugnet und nicht bestritten werden kann, ist doch, daß dieser Gesetzentwurf gegenüber dem bisherigen Gesetz den kleinen Mittelstandsbetrieben durch steuerliche Erleichterungen und durch 'die Möglichkeit der Einbeziehung der mithelfenden Familienangehörigen ganz entscheidende Vorteile bietet. Auf diese Feststellung lege ich sehr großen Wert, weil ich, nicht im Detail, aber in der politischen Linie, dartun möchte, daß es uns Christlichen Demokraten darum gehen muß und geht, eine Eigentumspolitik zu gestalten, bei der eine Rücksichtnahme auf mittelständische Belange möglich ist. Ich bin eigentlich sehr froh darüber, daß der Herr Bundesarbeitsminister immerhin mit dem Gesetzentwurf einen, wie ich glaube, guten Anfang gemacht hat in dem Bestreben, mehr Möglichkeiten für unsere mittelständischen Betriebe zu schaffen. Dieses Mittelstandsargument ist auch, Herr Kollege Junghans, ein entscheidender Grund mit dafür, daß wir uns gegen eine Ausweitung von 312 DM auf 624 DM wenden. Mit Rücksicht auf den mittelständischen Betrieb haben wir eine solche Beschränkung auf 312 DM vorgesehen.
Wir freuen uns, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung endlich auch die Einbeziehung des öffentlichen Dienstes vorsieht. Darin lag eine entscheidende Schwäche des bisherigen Gesetzes. Nunmehr soll also den Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes im Rahmen der Tarifverhandlungen die Möglichkeit gegeben und, wie vorhin angekündigt worden ist, in einer Sonderregelung auch die Möglichkeit geschaffen werden, die Beamten und die Soldaten auf Zeit einzubeziehen.
Damit möchte ich meine Bemerkungen zur ersten Lesung abschließen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt es, daß die Bundesregierung mit ihrer Vorlage die Bemühungen der CDU/CSU in der Eigentumspolitik konsequent fortsetzt. Wir danken dem Arbeitsminister und seinen Mitarbeitern für die Vorlage und werden uns nachdrücklich dafür einsetzen, daß dieses Gesetz in den Ausschüssen sorgsam, aber zügig beraten wird, damit wir noch in dieser Legislaturperiode die dritte Lesung vornehmen können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Leber.