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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7767 A Fragestunde (Drucksachen IV/2949, IV/2954, IV/2974) Frage des Abg. Mischnick: Memorandum des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Dr. Mende, Bundesminister . . . 7767 C, D, 3368 A, B, C, D, 3369 A, B Mischnick (FDP) 7767 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7768 A Erler (SPD) 7768 B, C Rasner (CDU/CSU) . . . . . 7768 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . 7768 D, 7769 A Wehner (SPD) . . . . . . 7769 B, C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Betreuung des Besucherstroms an der Zonengrenze Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7769 D, 3330 A, B, C, D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7770 A, B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 7770 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Deutschland-Initiative der Bundesregierung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7770 D, 7771 A, B, C, D, 7772 A Dr. Mommer (SPD) 7771 A, B Neumann (Berlin) (SPD) . . . 7771 B, C Erler (SPD) 7771 D, 7772 A Fragen des Abg. Mick: Repräsentativerhebung über das Wohnungswesen — Vorwurf des DGB Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 7772 B, C, D, 7773 A, B Frau Meermann (SPD) 7772 D, 7773 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . 7773 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung europäischer Übereinkommen auf dem Gesundheitsgebiet Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7773 B, D Frau Meermann (SPD) . . . 7773 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Empfehlungen der Föderation „Europäischer Gewässerschutz" Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 7773 D, 7774 B, C, D, 7775 A, B Flämig (SPD) 7774 B Jacobi (Köln) (SPD) 7774 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7774 D, 7775 A Frau Berger-Heise (FDP) . . . . 7775 A, B Frage des Abg. Logemann: Zusammenhang zwischen Herzinfarkt und Fettverzehr Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 7775 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Frage des Abg. Logemann: Irreführende Werbung für Lebensmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 C Frage des Abg. Logemann: Fettforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 D Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): EWG-Richtlinie — pharmazeutische Erzeugnisse Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 7775 D, 7776 A Fragen des Abg. Hussong: Hauptbahnhof Saarbrücken Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7776 A, B Fragen des Abg. Wienand: Reprivatisierung der zur Gemeinde Altenrath (Siegkreis) gehörenden Grundstücke 7776 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2960, IV/2964) . . . . 7776 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Tabelle der Bezüge der in Belgien dienstlich verwendeten Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle (Drucksachen IV/2998, IV/2969) 7776 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung (FDP) (Drucksache IV/2686) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (SPD) (Drucksache IV/2687) und mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (II. Vermögensbildungsgesetz) (Drucksache IV/2814) — Erste Beratung —Mischnick (FDP) . . . . 7777 A, 7808 A, Junghans (SPD) . . . . . . . . 3779 B Blank, Bundesminister . . . . 7783 A Katzer (CDU/CSU) 7786 C Leber (SPD) . . . . . . . . 7790 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7799 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7804 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7810 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. September 1962 mit der Republik Madagaskar über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/2636) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/2869) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte (Drucksache IV/2778) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache IV/2855) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . 7812 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der deutschen Filmwirtschaft (Abg. Dr. Martin, Kemmer u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Kahn-Ackermann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1172); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/2324) — Zweite Beratung — . . . . . . . . 7812 C Entwurf eines Blindenwarenvertriebsgesetzes (Drucksache IV/2534) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2825, zu IV/2825) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/2472) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2937) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7813 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (SPD) (Drucksache IV/2822) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag (SPD) betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939) . . 7813 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Drucksache IV/2852) — Erste Beratung — 7813 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 III Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Protokoll vom 15. Juli .1963 zum Internationalen Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik (Drucksache IV/2830) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) — Erste Beratung — 7813 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung (Drucksache IV/2865) —Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache IV/2747) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes und der Reichsabgabenordnung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Lemmrich, Dr. Imle, Frau Funcke [Hagen] u. Gen.) (Drucksache IV/2857) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Abg. Dr. Serres, Diebäcker, Werner, Dr. Artzinger, Blumenfeld u. Gen.) (Drucksache IV/2877) — Erste Beratung — . . . . 7814 B Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (Drucksache IV/2883) — Erste Beratung — . . 7814 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) — Erste Beratung — 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (Drucksache IV/1068) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksachen IV/2019, IV/2204) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/2947) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2871, zu IV/2871) — Zweite und dritte Beratung — 7814 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Abg. Meis, Dr. Stekker, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache W/1854); Schriftlicher Bericht des Finanz- ausschusses (Drucksachen IV/2872, zu IV/2872) — Zweite und dritte Beratung — 7815 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Reitschule in Hannover an die Stadt Hannover (Drucksache IV/2864) 7815 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs der EWG — II. Teil) (Drucksachen IV/2893, IV/2943) . . . . . . . . . 7815 C Fünfte Verordnung zur Änderung des Deut- schen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/2879) 7815 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebzehnte und Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2676, IV/2701, IV/2836) 7815 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Bonn (Drucksachen IV/2669, IV/2841) 7816 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag dès Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Fabrikgrundstücks in Mechernich (Eifel) (Drucksachen IV/2806, IV/2856) . . . . 7816 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Sondervorschriften für in die Gemeinschaft eingeführte Ölsaaten und Saatenöle aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskars und aus den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksachen IV/2842, IV/2944) 7816 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung (Abg. Logemann, Dr. Siemer, Mauk, Ehnes, Reichmann u. Gen.) (Drucksachen IV/2799, IV/2863) . . . . . . . . . 7816 C Übersicht 26 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2837) . . . . 7816 D Nächste Sitzung 7816 Anlagen 7817 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7767 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 22. 1. Dr. Adenauer 22. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Frau Albertz 22. 1. Arendt (Wattenscheid) 22. 1. Dr. Arndt (Berlin) 22. 1. Dr. Aschoff 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading * 22. 1. Dr.-Ing. Balke 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann * 22. 1. Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Dr. h. c. Brauer 22. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer ' 22. 1. Dr. Dichgans * 22. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Frau Dr. Elsner * 22. 1. Etzel 22. 1. Faller * 22. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 22. 1. Dr. Furler ' 22. 1. Glombig 22. 1. Haage (München) 22. 1. Haase (Kassel) 22. 1. Hahn (Bielefeld) * 22. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus ' 22. 1. Kahn-Ackermann 22. 1. Kalbitzer 30. 1. Klein 22. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Kreyssig * 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Dr. Krümmer 22. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 30. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl) * 22. 1. Leukert 22. 1. Logemann 22. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Dr. Martin 22. 1. Marx 1. 2. Mauk * 22. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 22. 1. Metzger * 22. 1. Dr. Morgenstern 22. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller-Hermann * 22. 1. Dr.-Ing. Philipp * 22. 1. Pöhler 22. 1. Dr. Preiß 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher * 22. 1. Ramms 22. 1. Frau Renger 30. 1. Richarts * 22. 1. Ruf 22. 1. Schlick 22. 1. Schneider (Hamburg) 29. 1. Seibert 22. 1. Seifriz * 22. 1. Seuffert * 22. 1. Dr. Starke * 22. 1. Dr. Stoltenberg 22. 1. Storch * 22. 1. Strauß 22. 1. Frau Strobel * 22. 1. Theis 22. 1. Unertl 29. 1. Dr. Wahl 22. 1. Walter 22. 1. Weinkamm * 22. 1. Werner 29. 1. Wischnewski * 22. 1. Dr. Wuermeling 22. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 22. 1. b) Urlaubsanträge Müser 6. 2. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Seither zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (Drucksache IV/2822). Die Fraktion der SPD hat mit der Drucksache IV12822 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vorgelegt. Sie hofft, daß dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiade verabschiedet werden kann. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist es, die landwirtschaftliche Erzeugung 'so zu ordnen, daß sie den Erfordernissen der abnehmenden Hand entspricht, welche ein einheitliches, qualitativ hochwertiges und in großen Gebinden zusammengestelltes Angebot erwartet, wie es teilweise in den EWG- Partnerländern durch entsprechende Marktordnun- * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 gen .und Marktregelungen heute schon vorzufinden ist. Das Gesetz ist ein Rahmengesetz, das mit staatlichen Mitteln auf freiwilliger Grundlage die Bildung von Erzeugergemeinschaften anregen will. Diese sollen sich zu bestimmten Erzeugungsregeln und Qualitätsnormen bei der Produktion ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse verpflichten. Die Oberste Landesbehörde bestimmt durch Rechtsverordnungen die Mindestanbaugröße und -menge der einzelnen Erzeugergemeinschaften für jedes Produkt oder jade Produktgruppe in .den einzelnen Gebieten. Diese dürfen keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (auf (der Basis des Bezuges und des Absatzes von Waren betreiben. Die jeweiligen Erzeuger, (die sich in Erzeugergemeinschaften zusammengeschlossen haben, sollen mit .den Unternehmen des Handels und der Verarbeitung Lieferverträge abschließen, um gleichmäßige Marktbelieferungen zu erreichen. Die Förderungsmittel des Staates bestehen aus Zuschüssen und Krediten zu den notwendigen Erstinvestitionen, zur Beratung, zur Qualitätskontrolle und zur Ingangsetzung ,der Erzeugerbetriebe und der nachgeordneten Stufen. Die Förderungsmittel laufen 1970 laus. Die vorgesehene Strukturverbesserungsprämie beträgt 5 v. H. des Umsatzes, ist degressiv und nach Qualitäten ,gestaffelt. Um eine Zweigleisigkeit mit den bereits zur Anwendung kommenden Maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte zu vermeiden, sind die bestehenden Richtlinien des Grünen Planes mit den neuen Vorschlägen in Einklang zu bringen. Die Erzeugergemeinschaften können sich zu Arbeitsgemeinschaften zusamenschließen. Diese haben die Aufgabe, durch Unterrichtung und Beratung die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes zu fördern. Um monopolistischen Tendenzen vorzubeugen, haben die Landesregierungen Marktbeiräte zu bilden, die sich aus Vertretern aller beteiligten Wirtschaftsgruppen einschließlich der Verbraucher 'zusammensetzen sollen. Aufgabe der Marktbeiräte ist es, Musterverträge zu erarbeiten, über die Marktlage und Preisentwicklung zu beraten, um dem Erzeuger Wirtschaftsdaten für die Erstellung marktgerechter Anbaupläne in die Hand zu geben. Im Vergleich zur übrigen Wirtschaft ist die Produktion von Agrargütern weitgehend von natürtürlichen Bedingungen abhängig. Sie erfolgt meist marktfern und in saisonalen Schwankungen. Die Vielzahl der Anbieter stellt ein Warensortiment zum Verkauf her, das fast immer einer Be- oder Verarbeitung bedarf und teilweise auch gelagert werder muß, damit der Markt laufend bedient werden kann. Viele Produkte sind zudem leicht verderblich und bedürfen einer besonderen Marktpflege. Diese besondere Lage auf den Agrarmärkten hat zu allen Zeiten und in allen Ländern die Agrarpolitik vor die Aufgabe gestellt, wirkungsvolle Marktregelungen für den Agrarsektor zu schaffen. So kennen wir strenge Marktordnungen mit Anbauregelungen, Anbaulenkungen, Abnahmeverpflichtungen des Staates, Preisregelungen und anderes mehr, aber auch Selbsthilfemaßnahmen der beteiligten Wirtschaftsgruppen untereinander, um Angebot und Nachfrage der landwirtschaftlichen Produktion abzustimmen. Gerade in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft findet die deutsche Landwirtschaft Marktformen vor, die sie mit Sorge betrachtet. Besonders augenfällig sind die Marktanstrengungen der holländischen Agrarwirtschaft und ebenso der französischen, die unter dem Namen „Pisani-Pläne" bekanntgeworden sind. Man darf erwarten, daß die Bundesregierung die Anstrengungen der EWG-Kommission unterstützt, die Marktbeeinflussungen durch die französische Forma und die holländische Produktschapen abzubauen, damit keine weiteren Wettbewerbsnachteile für die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte in der Gemeinschaft bestehenbleiben. Der vorgelegte Entwurf beschränkt sich bewußt auf die Förderung solcher organisatorischen Formen der landwirtschaftlichen Erzeugung, die im Zusammenwirken mit erfahrenen Kräften der Vermarktung besonders dafür geeignet erscheinen. Eingriffe in den freien Ablauf des Marktes, wie Marktregelungen, Marktordnungen und Marktstabilisierungsmaßnahmen im Sinne der Preispolitik sind nicht Gegenstand des Gesetzes. Da die Bundesregierung auf diesem Gebiete keine Anpassungsregelung vorlegen konnte, obwohl sie noch genügend Spielraum im Rahmen des EWG-Vertrages hat, ist die SPD initiativ geworden, um fortschrittliche Lösungen vorzuschlagen. Die Landwirtschaft in den modernen Industriestaaten ist mit der übrigen Wirtschaft und dem Markt auf engste verflochten. Im Jahre 1963/64 wurden nur noch 10 v. H. der erzeugten landwirtschaftlichen Produkte. von den Landwirten selbst verbraucht, nur 4 v. H. vom Erzeuger an den Verbraucher veräußert, während der Rest seine Absatzwege über die Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und über die Ernährungsindustrie fand. Mit zunehmendem Wohlstand der Bevölkerung veränderten sich die Verzehrgewohnheiten derart, daß heute qualitativ hochwertige, marktgerecht angebotene, veredelte Produkte bevorzugt gekauft werden. Die veränderte Nachfrage zwang die Ernährungswirtschaft zu großen Umstellungen und führte zu einer fortschreitenden Konzentration auf der Nachfrageseite. Die Wege vom Erzeuger zum Verbraucher haben sich grundlegend geändert. Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, daß den heute andersgearteten Verbrauchsgewohnheiten und der konzentrierten Abnahme ein organisiertes Angebot gegenübersteht und die Marktpartner sich in Form von Lieferverträgen besser den wechselnden Marktverhältnissen anpassen können. Der Gesetzentwurf beruht auf der absoluten Freiwilligkeit der Unternehmen und gibt Hilfen zur Selbsthilfe. Alle früheren Überlegungen in Form eines Referendums, mit zwei Drittel Mehrheit die übrigen Erzeuger in Erzeugergemeinschaften zwingen zu wollen, widersprechen nicht nur der Ver- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7819 fassungswirklichkeit, sondern würden sicher auch in der Praxis auf Schwierigkeiten stoßen. Die Vereinbarungen der Marktkontrahenten bedürfen großer betriebswirtschaftlicher Umdispositionen, die nur der vollziehen wird, der selbst bereit ist, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Das eingebrachte Gesetz wird sicher nicht eine perfekte Lösung bringen, die in Anbetracht der traditionellen Geschäftsbeziehungen in der Bundesrepublik auch nicht nötig erscheint, zumal da viele Landwirte heute schon, besonders in Verbrauchszentren, mit ihren Abnehmern in langen Geschäftsbeziehungen stehen. Das Gesetz hat jedoch Aussicht auf Erfolg, besonders in den marktfernen Gebieten und in den Räumen des Überangebots, so z. B. bei Obst und Gemüse, zumal da die berufsständischen Organisationen selbst den Gedanken der Freiwilligkeit gefordert haben und diesem Gesetz zum Erfolg verhelfen wollen. Ansätze von freiwilligen Zusammenschlüssen der Marktpartner sind bereits auf vielen Gebieten. Wir wollen nur in Anbetracht der europäischen Entwicklung diese guten Anfänge verstärkt und schneller weiterentwickeln. Die heute vorgesehenen Hilfen aus dem Grünen Plan zur horizontalen und vertikalen Verbundwirtschaft werden nur in speziellen Fällen gegeben. Das neue Gesetz will einen breiten Rahmen für fast alle Produkte schaffen und die Hilfen gesetzlich festlegen. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat bekanntlich für 85 % der Agrarprodukte Gemeinschaftsregelungen gefunden, und bis zum Ende der Übergangszeit werden 90-95 % aller Produkte der Landwirtschaft einer Marktregelung unterworfen sein, wobei von Produkt zu Produkt entsprechend unterschiedliche Marktregelungsprinzipien angewendet werden. Ab 1970, wenn nicht gar früher, wird die Gemeinschaft durch den Ministerrat in Brüssel die Agrarpolitik, insbesondere die Preis- und Handelspolitik von sich aus bestimmen. Die Versuche der Schaffung eines Marktstrukturfonds, wie ihn der Arbeitskreis für Agrarpolitik der CDU in die öffentliche Debatte gebracht hat, können deshalb nicht als EWG-konform angesehen werden, zumal da damit die Hoffnung verbunden ist, die Gemeinschaftslösungen nationalstaatlich überspielen zu können. Die Kritik an diesem Entwurf war deshalb in der Öffentlichkeit eindeutig negativ, und die Väter dieser Gedankengänge sind nicht mehr zur Verteidigung ihrer Ursprungsüberlegungen, jedenfalls nicht Ibis zur Stunde, aufgetreten. Praktisch wird ein solches Marktinterventionsgesetz auch um so weniger funktionieren können, je stärker sich der europäische Markt verwirklicht. Hoffentlich ist durch ,die Diskussion über das Marktfondsgesetz nicht die Möglichkeit verbaut, doch noch in diesem Bundestag das Marktstrukturgesetz zu verabschieden, .das im wesentlichen mit der Vorlage des Deutschen Bauernverbandes übereinstimmt, an dessen Zustandekommen viele von Ihnen selbst mitgewirkt haben. Das vorgelegte Gesetz wird zur Vereinfachung der heute noch großen Vielgestaltigkeit der Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb beitragen und wird damit einen wirkungsvollen Rationalisierungseffekt erzielen. Es wird zu einer regionalen Schwerpunktbildung der Erzeugung kommen, die einer Spezialberatung günstigere Ansatzpunkte gibt. Die Vertragspartner werden sich größere Marktübersichten, besonders durch die Marktbeiräte beschaffen und dadurch ihre Marktdispositionen besser abstimmen können. Durch die Qualitätsprämie werden höhere Anforderungen an die Produzenten gestellt, wodurch andererseits der Absatz landwirtschaftlicher Produkte besser gesichert ist. Die Auswirkungen des Marktstrukturgesetzes werden ohne Zweifel die heutigen Marktschwankungen bei bestimmten Produkten ausgleichen und zu einer kontinuierlichen Preisbildung beitragen. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird dadurch eine größere Einkommenssicherheit gegeben, die eine sinnvolle Planung ihrer Investitionen erleichtert. Das vorgelegte Marktstrukturgesetz ist ein wesentlicher Teil einer aktiven und fortschrittlichen Agrarpolitik. Noch haben wir in der Bundesrepublik Zeit, auch im Rahmen der EWG auf diesem Gebiet Entscheidungen selbst zu treffen. Die Sozialdemokratische Partei erwartet von den Regierungsparteien, daß sie im Interesse der Landwirtschaft unseren Entwurf unterstützen und 'bei den Beratungen in den Ausschüssen mithelfen, daß dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung kommt. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Saxowski für die Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939). Am 19. 2. 1964 hat die sozialdemokratische Fraktion mit Drucksache IV/1948 den Antrag eingebracht, auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter eine Struktur- und Preisenquete durchzuführen. Wie aus dem Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache IV/2939 ersichtlich ist, ist die Koalition unserem Anliegen gefolgt. Angesichts der Bedeutung dieser Frage wird die Einstimmigkeit sehr begrüßt. Es ist bekannt, daß ein Großteil der Erzeugerpreise politisch festgelegt wird und dadurch ein Zankapfel der Interessentengruppen geworden ist, während sich die Verbraucherpreise zum größten Teil nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten einspielen. Dabei sind die Höhe und die Entwicklung der Spannen, die Marktstellung, die Marktstruktur bzw. die Marktmacht der einzelnen beteiligten Wirtschaftsgruppen, deren Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte einerseits und die Verbraucherpreise andererseits ständig Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. 7820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Angesichts dieser mißlichen Tatbestände wünscht meine Fraktion die teils unerfreuliche Diskussion über diese Fragen zu versachlichen und Grundlagen für sinnvolle agrar- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Ansätze sind ja — das sollte nicht verschwiegen werden — bereits vorhanden. So weist der Grüne Bericht 1964 beispielsweise aus, daß der Anteil der Erzeugerpreise an den Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel im Schnitt aller Produkte nur noch rund 50 % beträgt. Im dritten Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom Juli 1963 bis Juni 1964 findet man eine Reihe von Angaben über Spannen und deren Entwicklung. So stieg z. B. die Spanne laut Bericht der Bundesregierung bei Schweinefleisch von 1958/59 bis 1963/64 um 64 %, während die Erzeugerpreise, von kurzfristigen zyklischen Auswirkungen abgesehen, konstant blieben. Hierbei darf nicht übersehen werden, daß die betriebliche Kostenentwicklung für alle Teile zumindest gleich war, wenn nicht auf dem agrarischen Sektor sogar höher. Dieses eine Beispiel zeigt, daß sowohl Verbraucher als auch Erzeuger ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, worin diese Steigerungen begründet sind und wie man zu angemessenen Verhältnissen für alle Beteiligten kommen kann. Dabei kommt ohne Frage der Verbesserung der Marktstruktur besondere Bedeutung zu. Hierzu soll ja die vorliegende Enquete eine der grundlegenden Voraussetzungen schaffen. Meine Fraktion hat mit der Vorlage des Marktstrukturgesetzes einen Weg in dieser Hinsicht gewiesen. Wir hoffen, daß die Bundesregierung, die auf diesem so wichtigen Gebiet bislang in unzureichendem Maße tätig war, dafür Sorge trägt, die bereits vorliegenden Ergebnisse zusammenzufassen, sie auszuwerten, weitere Untersuchungen verstärkt in Angriff zu nehmen, dem Bundestag berichtet und auf Grund der gewonnenen Erfahrungen und Übersichten entsprechende Maßnahmen vorschlägt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Junghans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte, bevor ich unseren Antrag begründe, einige Bemerkungen zur Begründung des FDP-Entwurfs machen.
    Herr Kollege Mischnick, es kommt doch wohl in diesem Hause nicht darauf an, erneut Bekenntnise zum Eigentum abzulegen.

    (Zuruf des Abg. Mischnick.)

    — Herr Kollege Mischnick, das Eigentum ist im Grundgesetz gewährleistet. Ich darf Ihnen versichern, das, was im Grundgesetz steht, sollte für alle Parteien dieses Hauses gelten. Das dürfte unstrittig sein.
    Worum geht es? Bei der Eigentumsstreuung geht es um die Frage, wie breit das Eigentum gestreut werden soll, und das ist die Frage, an der sich die Geister in diesem Hause scheiden werden.

    (Zurufe von der FDP.)

    Wenn Sie schon mit Zahlen über Sparen usw. operieren, müssen Sie erst einmal wissen, wie sich die Sparkonten zusammensetzen. Das ist die erste Frage. Zweitens möchte ich Ihnen sagen, daß Sparen bisher noch kein Eigentum ist; das Eigentum muß nämlich dann hinterher noch gebildet werden.

    (Lachen und Zurufe in der Mitte und rechts.)

    — Sie wissen doch ganz genau, daß der Sparakt in sich noch keine Eigentumsbildung ist, sondern daß Eigentum erst durch die Festlegung dieser Beträge hinterher gebildet wird. Sie wissen doch ganz genau, daß es ein Sparen für Gebrauchsgüter gibt, daß es ein Eigentumssparen gibt, daß es also verschiedene Motive für das Sparen gibt. Sie können das doch nicht einfach gleichstellen.

    (Lachen und Zurufe in der Mitte und rechts.)

    — Lassen Sie mich erst einmal begründen.
    Es wurde auch gegen den hohen Steuerabzug polemisiert. Wir wünschten, Sie hätten es bei der Beratung des Steueränderungsgesetzes 1964 gemacht, als wir dafür eingetreten sind, gerade die niedrigen Einkommen stärker zu entlasten, als Sie es vorhatten. Ich werde auch noch auf die Motive, die Sie hier angeschnitten haben — von wegen Zwangssparen, von wegen Sparen durch Konsumverzicht —, eingehen. Darüber gibt es sehr eindeutige Aussagen auch der Wissenschaft, und ich glaube, daß sich der Herr Bundesarbeitsminister diese Gedanken auch zu eigen gemacht hat.
    Mit großem Interesse habe ich zur Vorbereitung dieser Debatte die Debatten zur ersten Lesung vor fast vier Jahren nachgelesen. Da war von seiten der Bundesregierung die Rede von einem Meilenstein, von der zweiten Phase der sozialen Marktwirtschaft zur Aufhebung der differenzierten Vermögensverteilung. Meine Kollegen und ich wiesen aber damals nachdrücklich auf die Mängel des 312er-Gesetzes hin und sagten voraus, daß diese Mängel es verhindern würden, mehr als nur einen ganz kleinen Teil des Problems zu lösen.

    (Abg. Leber: Sehr wahr!)

    Nach wie vor ist es das Problem der wahrhaft explosiven Vermögensdifferenzierung. Dazu hat Herr Professor Föhl in seiner kreislaufanalytischen Untersuchung einige Zahlen genannt. Ich möchte aus diesem Gutachten einige wenige Zahlen zitieren: von. 1950 bis 1959 haben 2,8 Millionen Selbständige
    — das sind 17 % der Haushalte — 110 Milliarden DM Vermögen gebildet, d. h. daß 75 % der Vermögensbildung auf 17 % der Haushalbe kommen.
    Diese Zahlen sagen noch nicht einmal etwas über die Vermögensdifferenzierung innerhalb dieser Gruppe aus. Es kann also angenommen werden, daß der Hauptteil des Vermögens sich auf wenige Hunderttausend beschränkt hat. Wir haben leider keine



    Junghans
    ausreichende Vermögensstatistik, um diese Dinge
    näher untersuchen zu können. Das ist ein Mangel.
    Dagegen haben 5,8 Millionen Arbeiterhaushalte

    (Zuruf rechts)

    — Herr Mischnick, hören Sie gut zu! — 9,3 Milliarden DM Vermögen gebildet. Das heißt, daß die Selbständigen-Haushalte in der Zeit von 1950 bis 1959 etwa zwanzigmal soviel Vermögen gebildet haben wie die Haushalte der Arbeiter, Angestellten und Beamten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich sage Ihnen auch noch gleich, worauf das zurückzuführen ist, damit endlich einmal mit der Legende aufgeräumt wird, nur Konsumverzicht habe zu die -ser Vermögensdifferenzierung geführt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Ursachen der Vermögenskonzentration faßt Professor Föhl wie folgt zusammen — ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:

    (Zuruf rechts.)

    — Wenn Sie es gelesen haben, dann bedaure ich, daß Herr Mischnick hier diese alten Legenden wieder auffrischen wollte. — Professor Föhl schreibt:
    1. Das strukturell gegebene Gewinngefälle zwingt, wenn die Vollbeschäftigung erhalten werden soll, dazu, eine bestimmte, meist hohe Gewinnquote durch ein hohes Maß von Investitionen zu erzeugen, und zwar auch dann, wenn der Staat, im Falle eines Importüberschusses das Ausland, Geldvermögen bildet.
    2. Die Umverteilung der Vermögen durch eine nach sozialpolitischen Gesichtspunkten gewählte Verteilung der Steuerlast ist infolge der Überwälzungsmöglichkeiten weitgehend eine Fiktion.
    3. Die Abhängigkeit der Verbrauchsneigung von der Höhe der Einkommen bewirkt kleine Sparquoten bei den Unselbständigen und große Sparquoten bei den Selbständigen.

    (Zuruf rechts: Das ist doch altes Zeug!)

    Es steht darunter: „Wer hat, dem wird gegeben", und nach diesem Motto ist ja bisher verfahren worden.
    Das Gutachten räumt auf mit dem ständig wiederholten Argument — das durch die dauernde Wiederholung nicht zutreffender geworden ist —, daß nur Sparen, d. h. Konsumverzicht zur individuellen Vermögensbildung führe. Für die Volkswirtschaft insgesamt ist der Satz, daß nur Sparen zur Vermögensbildung führt, völlig richtig; aber die individuelle Vermögensbildung sieht ganz anders aus. Auch hier darf ich wieder Professor Föhl zitieren:
    Von echtem Konsumverzicht kann bei den Selbständigen in Anbetracht der standesgemäßen Verbrauchsausgaben kaum noch gesprochen werden. Man kann auf Vermögen in einkommensschwachen Zeiten zurückgreifen, so daß die Verbrauchsausgaben dieses relativ kleinen
    Personenkreises weitgehend unabhängig vom zeitweiligen Einkommen sind.
    Die Verbrauchsausgaben
    — da sind weitgehend die Ausgaben der Arbeitnehmer, der Unselbständigen für den Verbrauch selbstverständlich mit eingeschlossen; denn das sind die Verbraucher —
    decken nicht nur die Kosten, sondern auch die Erzeugung von Investitionsgütern, die dann Eigentum der Unternehmer bleiben.
    So steht es im Gutachten. Mit anderen Worten, Herr Mischnick, nicht der Verzicht auf Annehmlichkeiten dieser Tage bei kärglich lebenden, sparsamen Unternehmern hat zur Vermögensbildung geführt, sondern das permanente Zwangssparen der Verbraucher, also der Unselbständigen, über dem Preis seit der Währungsreform.
    Auch zur Frage der Verbrauchsneigung der Unselbständigen möchte ich Herrn Professor Föhis Angaben zitieren, denn das ist mal ganz interessant zu hören, meine Damen und Herren von der FDP:
    Der Aufwand, den sich die Großaktionäre von Kapitalgesellschaften, die Gesellschafter von Personalgesellschaften, die tantiemeberechtigten Vorstandsmitglieder und Direktoren bei der Höhe ihres Einkommens und dem in diesem Kreis üblichen Lebensstil leisten können, mag, gemessen an dem Aufwand eines Maharadschas, bescheiden sein; gemessen am Aufwand einer Arbeiterfamilie liegt er eben doch beim Zehnfachen oder höher.
    Und das wird von der arbeitenden Bevölkerung nicht immer ohne Kritik hingenommen.
    Jetzt sagt Föhl:
    Für die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines solchen Aufwands können weder volkswirtschaftliche noch gesellschaftspolitische Gründe angegeben werden.
    Häufig ist auch gesagt worden, die hohe Selbstfinanzierungsquote bei den Investitionsgütern sei notwendig für eine hohe Wachstumsrate und damit für die Vollbeschäftigung. Das ist auch wieder nur eine halbe Wahrheit; denn richtig ist, daß natürlich eine hohe Investitionsrate notwendig ist und auch bleibt. Aber ein Fragezeichen kann man hinter den hohe individuellen Einkommen erzeugen. Die zen. Die heutige Vermögensverteilung trägt die Schuld daran, daß die infolge des strukturellen Gewinngefälles für die Erhaltung der Vollbeschäftigung unvermeidlich hohen Gewinne und Zinseinkommen fast ausschließlich der relativ kleinen Gruppe der Selbständigen zufließen und bei diesen hohen individuellen Einkommen erzeugen. Die unterschiedliche Verbrauchsneigung bewirkt, daß auch der weitaus größte Teil des neu gebildeten Vermögens immer wieder der gleichen Gruppe, den bereits Besitzenden, zufließt. Wer hat, dem wird gegeben.



    Junghans
    Deshalb ist hier eine politische Entscheidung notwendig, durch eine Kombination von Maßnahmen Verbrauchsneigung und Sparneigung der Unternehmer und Arbeitnehmer zu beeinflussen, um eine breitere Streuung der Vermögensbildung zu erreichen. Die in vorliegenden Gesetzentwürfen vorgesehenen Regelungen sind ein Teil dieser Maßnahmen. Allerdings muß auch bei den anderen Maßnahmen mehr und mehr von dem Grundsatz abgegangen werden, der bisher zu dieser differenzierten Vermögensbildung geführt hat, nämlich der Grundsatz: Wer hat, dem wird gegeben. Das ist auch eine Frage der allgemeinen Wirtschafts-, Steuer- und Finanzpolitik.
    Das bisherige 312er-Gesetz hat keinen Erfolg gehabt, wie wir bereits 1961 vorausgesagt haben. Dazu sagt der Herr Bundesarbeitsminister in dem Bericht „Leistung und Erfolg der Bundesregierung" — es müßte, da hier auch mal ein Mißerfolg drinsteht, eigentlich heißen: „Leistung und Erfolg einschließlich Mißerfolge" —:
    Seit Jahren hat die Bundesregierung ihr besonderes Augenmerk auf die Eigentumsbildung in den breitesten Schichten des deutschen Volkes gerichtet. Dieser Politik ist nun
    — jetzt hören Sie wieder —
    ein neuer Meilenstein hinzugefügt worden.
    Wir haben schon eine Reihe dieser Meilensteine.
    Über den ersten „Meilenstein" sagt der Herr Bundesarbeitsminister folgendes:
    Ein erster Anlauf wurde mit dem Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer im Jahre 1961 gemacht. Dieses sogenannte 312-DM-Gesetz eröffnete die Möglichkeit, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen zu vereinbaren. Diesem Gesetz blieb jedoch der gewünschte Erfolg versagt. Noch nicht einmal 2 % der Arbeitnehmer haben seine Vergünstigungen erhalten.
    Genau haben nach den Zahlen von 1962 250 000 Arbeitnehmer — das sind 1,4 % der Arbeitnehmer — durchschnittlich im Jahr 220 DM auf Grund der Möglichkeit des 312er-Gesetzes gespart.
    Weiter führt der Herr Bundesarbeitsminister aus: Der entscheidende Grund für dieses unbefriedigende Ergebnis liegt darin, daß nach diesem Gesetz nur Einzelverträge und Betriebsvereinbarungen begünstigt wurden, nicht jedoch Tarifverträge über vermögenswirksame Leistungen.
    Dann schreibt er, daß das Bundeskabinett deshalb auf Drängen des Bundesarbeitsministers, der sich hierbei — das darf man, wenn der Presse Glauben zu schenken ist, auch wohl sagen — natürlich auf die Initiative der SPD bezogen hat, das Gesetz beraten hat.
    Meine Damen und Herren, wir haben unsere Novelle gleich nach Vorliegen der Zahlen über den Mißerfolg beraten und eingebracht. Sie ist im wesentlichen eine Wiederholung der 'bereits in zweiter und dritter Lesung hier vorgebrachten Anträge zur Verbesserung des damaligen 3l2-DM-Gesetzes. Ein Teil der Bundesregierung — ich muß sagen, ein Teil! — ist unter Hinweis auf unsere Initiative nachgezogen.
    Der SPD-Entwurf bringt in der Hauptsache die Einführung der Tariffähigkeit von Abmachungen über die Vermögensbildung, die gesetzlich gefördert werden sollen, ferner die völlige Steuerfreiheit und Sozialabgabenfreiheit von 312 DM im Jahr sowie schließlich die Hereinnahme des öffentlichen Dienstes. Insoweit stimmen SPD-Entwurf und Regierungsentwurf fast überein. Allerdings haben wir eine Befürchtung. Ich möchte sie nur kurz anmerken; denn wir haben hier ja keine Ausschußberatung. Es geht um die Befürchtung, daß den Bestimmungen des Regierungsentwurfs der § 1 des Tarifvertragsgesetzes entgegenstehen könnte, da die Möglichkeit tarifvertraglicher Abschlüsse, anders als im SPD-Entwurf, nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Das wäre aber im Ausschuß eingehend zu prüfen.
    Zur Tarifvertragsfähigkeit möchte ich aber auch noch eine Bemerkung machen. Sie bezieht sich auf das Argument, hier könne eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Arbeitsmarkt entstehen. Interessant ist dazu eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes der übertariflichen Bezahlung bei Zeitlöhnern. Dort wird im wesentlichen festgestellt, daß es keine Beziehung zwischen übertariflicher Entlohnung und Arbeitskräftebedarf gibt und daß auch keine Beziehung zwischen Lohnintensität und übertariflicher Bezahlung nachgewiesen werden konnte.
    Wir schlagen weiter vor, in das Gesetz auch die Einrichtung gemeinnütziger' Fonds der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer als Anlagemöglichkeit aufzunehmen. Das sind Einrichtungen, die übrigens auch nach dem Gutachten von Professor Föhl positiv beurteilt werden.
    Des weiteren wird von uns vorgeschlagen, eine bedingte — ich sage ausdrücklich: bedingte! — Verdoppelung des Betrages von 312 DM auf 624 DM vorzunehmen, wobei ich anmerken möchte, daß auch der Entwurf der Bundesregierung über 312 DM hinausgeht; soweit es sich um Familien mit mehr als drei Kindern handelt, ist eine Erhöhung dieses Betrages um 50 % möglich. Allerdings schlagen wir vor, die Erhöhung nur mit einem Pauschalsteuersatz von 10 % zu belegen. Wir möchten damit vor allem die jährlichen Schwankungen auffangen, die sich beispielsweise auf Grund von Erfolgsprämien, Ergebnisprämien und Jahresabschlußprämien ergeben könnten.
    Nun möchte ich noch einige Ausführungen zum Regierungsentwurf, und zwar zu den Punkten, die ich für sehr bedenklich und gefährlich halte, machen. Uns scheint es zunächst einmal notwendig zu sein, den § 3 so zu fassen, daß die Aufrechnung bisher gewährter außertariflicher Leistungen nicht ohne weiteres möglich wird.
    Gegen § 4, der es jedem Arbeitnehmer freistellt, vom Arbeitgeber zu verlangen, daß von seinem Arbeitseinkommen die 312 DM gespart werden, haben wir schwere Bedenken; denn dieser Para-



    Junghans
    graph ist systemfremd. Beim 312-DM-Gesetz handelt es sich nämlich um eine steuerliche Begünstigung von Zuwendungen der Arbeit g e b e r zur Vermögensbildung. Dagegen ist der § 4 im Grunde nichts weiter als eine Neuauflage des steuerbegünstigten Sparens nach § 10 des Einkommensteuergesetzes; und das wollen wir verhindern.
    Ich darf Ihnen hierzu einige Beispiele nennen, um Ihnen die Auswirkung deutlich zu machen. Nehmen wir an, jemand hat ein versteuerbares Einkommen von 100 000 DM im Jahr. Er würde — das habe ich nach der Einkommensteuertabelle ausgerechnet — mit Sparprämien und allem Drum und Dran eine Gutschrift von 380 DM auf dem Konto haben, bei einer eigenen Beitragsleistung, Herr Mischnick, von 144 DM. Dabei handelt es sich etwa um ein Einkommen, wie es der Herr Bundeskanzler bezieht und das auch in Kreisen der Industrie durchaus gängig ist.
    Hingegen würde ein Industriearbeiter mit einem Monatseinkommen von 800 DM — das ist ein relativ gutes Einkommen; wenn die Statistik stimmt, und ich will das unterstellen, erreichen nicht einmal 50 % der Arbeiter diese Leistungsgruppe mit 800 DM monatlich — für die gleiche Gutschrift von 380 DM auf seinem Konto 244 DM netto sparen, also einen um 100 DM höheren Konsumverzicht leisten müssen.
    Ein Angestellter mit einem Einkommen von etwa 1200 DM im Monat — ein Viertel der Angestellten ist in dieser Leistungsgruppe — müßte ebenfalls 244 DM für den gleichen Kontobetrag von 380 DM aufbringen.
    Wenn die Betreffenden mehr als drei Kinder haben, sieht das noch ganz anders aus. Wer ein Einkommen von 100 000 DM im Jahr bezieht und drei Kinder hat, würde für die Gutschrift von 608 DM selber nur 246 DM sparen und damit dem Konsum entziehen müssen. Ich sagte schon: ein Einkommen von 100 000 DM entspricht etwa dem des Herrn Bundeskanzlers. Der Sparbetrag oder, wie Sie sagen, der Konsumverzicht, würde also nur ungefähr 40 % des endgültigen Kontenbetrages ausmachen. Die Arbeiter und die Angestellten, die ich soeben nannte, würden für dieselbe Summe 468 DM bzw. 378 DM aufzubringen haben.
    Meine Damen und Herren, mit § 4 des Regierungsentwurfs wird genau das gemacht, was man nicht machen sollte: Wer hat, dem wird gegeben; da wird immer noch mehr hinzugefügt.
    In diesem Zusammenhang sollte man, wenn man solche steuerlichen Regelungen trifft, einmal überlegen, ob es nicht richtiger wäre, nicht vom ver-steuerbaren Einkommen, sondern von der Steuerschuld auszugehen. Beim Regierungsentwurf ist diese Überlegung ja auch in einem Fall angestellt worden. Das ist ein begrüßenswerter Anfang. Er wird übrigens auch in dem Gutachten empfohlen.
    Weil wir nun gerade einmal bei diesen Zahlen sind: unseres Erachtens muß die Frage der Kumulation steuerlicher und anderer Maßnahmen zur Sparförderung geprüft werden. Es ist dringend davor zu warnen, daß die Sparförderung — wie es beispielsweise die Vorschläge der FDP vorsehen — immer weiter nach dem Grundsatz betrieben wird: Wer hat, dem wird gegeben, sogar noch mehr als demjenigen, der wenig hat. Der Ausschuß sollte deshalb erneut die Frage prüfen, bei welchen Einkommen die Sparförderung aufzuhören hat. Dagegen sollte das Sparen bei den kleinen Einkommen besonders gefördert werden. Wir haben dazu schon vor längerer Zeit Vorschläge unterbreitet, die aber, zuletzt bei der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1964, von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt worden sind.
    Bei der Frage, wo denn nun die staatliche Förderung des Sparens aufhört, spielen auch finanzwirtschaftliche Überlegungen eine Rolle. Denn die hohen Steuerausfälle sind, wie die von mir genannten Beispiele zeigen, zweifellos bei den hohen Einkommen zu verzeichnen, die sich auch fast hundertprozentig — das ist gar keine Frage — dann an solchen Förderungsmaßnahmen 'beteiligen.
    Die Fragen der Beschränkung der Einkommen sind allerdings mit Ausnahme des § 4 systematisch besser bei .dem Sparförderungsgesetz zu prüfen, wozu wir hier z. B. durch den FDP-Entwurf Gelegenheit haben.
    Auch der FDP-Entwurf ist zu begrüßen, insoweit er eine verstärkte Förderung für kinderreiche Familien bringt. Herr Mischnick, Sie haben vorhin eine besondere Liebe zu .den kleineren und mittleren Einkommen gezeigt.

    (Abg. Mischnick: Die habe ich schon immer!)

    — Deshalb vermissen wir hier, daß Sie auch das Problem der besonderen Förderung der kleineren Einkommen in Ihren Entwurf aufgenommen haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Hier zeigt sich, Herr Kollege Mischnick, ganz deutlich auch die Grenze, bis zu der Sie das Einkommen breit streuen wollen.
    Nach dem FDP-Entwurf — und das ist zweifellos zu begrüßen — werden also die Familienstaffeln noch einmal besonders angehoben. Aber hier möchte ich einmal fragen, meine Damen und Herren: Welche Arbeiter- oder Angestelltenfamilie der von mir 'genannten Einkommen mit drei Kindern ist denn in der Lage, die von der FDP vorgeschlagenen Möglichkeiten überhaupt auszunutzen? Das müssen Sie erst noch beantworten.
    Meine Damen und Herren, es sind jetzt genau auf den Tag wieder vier Jahre vergangen, ohne daß wir im Grundsatz das Problem der explosiven Vermögensdifferenzierung gelöst haben. Wir sind in der Lösung dieses Problems, meine ich, fast überhaupt keinen Schritt weitergekommen. Denn diese 1,4 %, Herr Katzer, wollen doch wohl auch Sie nicht als besonderen Erfolg herausstellen, vor allem dann nicht, wenn man bedenkt, daß darin auch noch Umpolungen sind. Der Herr Bundesarbeitsminister hat selbst den Mißerfolg zugegeben. Ich begrüße, daß auch einmal von der Bundesregierung ein Mißerfolg



    Junghans
    zugegeben wurde. Nun sind wir wieder im Wahljahr. Ich begrüße alle Initiativen und möchte sagen:
    Spät kommt ihr — doch ihr kommt! Der weite Weg, Graf Isolan,
    — es sind immerhin vier Jahre —
    Entschuldigt euer Säumen.
    Und da stehen auch manchmal einige Meilensteine am Wege, über die man ab und zu stolpert.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir werden im Ausschuß mithelfen, die Ideen und Gedanken zu prüfen und, meine Damen und Herren, auch zu sortieren hinsichtlich des Ziels, wie breit denn nun die Eigentumsstreuung sein soll.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Der Entwurf der Bundesregierung wird von dem Herrn Minister für Arbeit und Sozialordnung begründet. Er hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache IV/2814 legt Ihnen die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vor. Sie will mit diesem Entwurf der breiten Eigentumsstreuung, die sie seit langen Jahren gefördert hat, einen neuen Impuls geben, und sie bekräftigt damit erneut ihren Willen, durch breit gestreutes privates Eigentum die Unabhängigkeit des einzelnen zu stärken, seinen sozialen Rang zu heben und seine wirtschaftliche Sicherheit weiter zu befestigen. Persönliches Eigentum ist nach Auffassung der Bundesregierung ein 'geeignetes Mittel für den Menschen, ,seine Schaffenskraft, Initiative und Selbstvorsorge zu entfalten.
    Wir halten es für ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, daß der Vermögenszuwachs, der dank der Vollbeschäftigung und des ausgezeichneten ständigen Wachstums unserer Wirtschaft Jahr für Jahr neu entsteht, nicht nur einer verhältnismäßig kleinen Gruppe, sondern breiten Schichten unseres Volkes — weil eben alle Anteil an den Leistungen unserer Wirtschaft haben — zugute kommt. Wir wissen uns darin einig mit einem großen Teil der öffentlichen Meinung. Insbesondere möchte ich hier den Diskussionsbeitrag der beiden großen Kirchen dankbar hervorheben. Heute wird in der deutschen Öffentlichkeit nicht mehr um das Ob gerungen, sondern allein noch um das Wie.
    Die Bundesregierung schlägt für die breitere Eigentumsstreuung einen, wie ich glaube, gangbaren Weg vor. Der Entwurf hat folgende wesentliche Neuerungen:
    1. Zukünftig soll jedem einzelnen Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, Teile seines Arbeitsentgeltes bis zur Höhe von. 312 DM nach eigener Entscheidung vermögenswirksam anzulegen. Er erhält dann die im Gesetz vorgesehenen Vergünstigungen steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Art.
    2. Es wird vorgeschlagen, auch die Angehörigen des öffentlichen Dienstes nunmehr in das Gesetz einzubeziehen und ihnen dieselben steuerlichen und versicherungsrechtlichen Vergünstigungen zu gewähren wie den Arbeitnehmern in der privaten Wirtschaft. Bei ihrem Vorschlag geht die Bundesregierung davon aus, daß Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nach entsprechender Änderung 'der besoldungsrechtlichen Vorschriften zusätzlich zu ihren Dienstbezügen vermögenswirksame Leistungen erhalten sollen.
    3. Der Gesetzentwurf garantiert die freie Wahl der Anlage für jeden einzelnen Arbeitnehmer.
    4. Für die Familie mit drei und mehr Kindern sieht er eine Erhöhung des 3l2-DM-Betrages um 50 % vor.
    5. Die nach dem geltenden 312-DM-Gesetz zu zahlende Steuerpauschale von 8 %, die der Arbeitgeber bisher aufzubringen hat, soll in Zukunft entfallen.
    6. Um dem Mittelstand die Zahlung von vermögenswirksamen Zuwendungen 'zu erleichtern, ist eine weitere Steuervergünstigung für kleinere mittelständische Betriebe vorgesehen. 20 der zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen soll der Arbeitgeber von seiner Steuerschuld abziehen können.

    (Abg. Schulhoff: Ist 'das nicht ein bißchen wenig, Herr Minister?)

    — Ich nehme an, Sie sind bescheiden, Herr Abgeordneter Schulhoff, und nehmen zunächst einmal das, was man Ihnen hier anbietet.

    (Abg. Schulhoff: Nein, so bescheiden bin ich nicht!)

    Durch die Begrenzung dieses Steuervorteils auf 500 DM im Jahr erreichen wir gleichzeitig, daß 'er nur von Betrieben mit 'bis zu acht Arbeitnehmern voll ausgenutzt werden kann.
    7. Die grundlegende Neuerung 'des Entwurfs ist die Zulassung von Tarifverträgen über vermögenswirksame Leistungen. Damit, meine Damen und Herren, wird den Tarifpartnern die Möglichkeit eröffnet, in einer Lohnpolitik neuen Stils die Eigentumsbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Vermögen'swirks'ame Leistungen stehen mit 'dem Arbeitsverhältnis in einem unmittelbaren Zusammenhang und gehören zu den Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, deren Regelung nach unserem Grundgesetz 'in erster Linie den Tarifpartnern übertragen ist. Der Zusammenhang zwischen Eigentumsbildung und Eigentumspolitik ist unverkennbar. Ohne die Mithilfe 'der Tarifpartner, die bisher 'schon den wesentlichen Anteil an der Einkommenspolitik getragen haben, ist auf die Dauer eine wirksame Förderung der Eigentumsbildung in breiten Schichten nicht möglich. Deshalb ist es nur konsequent, wenn die Bundesregierung den Sozialpartnern jetzt auch die Möglichkeit eröffnet, sich für die Vermögensbildung aus dem Lohn unmittelbar einzusetzen.
    Die Bundesregierung vertritt diese Politik schon seit Jahren. Ich habe oft an die Sozialpartner appelliert, sich doch mit ihren Mitteln für die Eigentumsbildung in Arbeitnehmerhand einzusetzen. Der Re-



    Bundesminister Blank
    gierungsentwurf des Vermögensbildungsgesetzes aus dem Jahre 1960 schloß die Möglichkeit tarifvertraglicher Vereinbarungen über vermögenswirksame Leistungen auch nicht aus. Das Hohe Haus hat den damaligen Entwurf insoweit geändert. Dafür dürfte die Überlegung maßgebend gewesen sein, daß man zunächst einmal versuchen wollte, das Gesetz auf betrieblicher Ebene zu praktizieren, um Erfahrungen auf diesem sozialpolitischen Neuland zu sammeln. Inzwischen aber — und Sie haben recht; ich gebe das freimütig zu; wenn Sie das als einen Mißerfolg konstruieren wollen, bitte! — hat die Erfahrung gelehrt, daß ohne die Mitwirkung der Tarifpartner die erwünschte breite Wirkung nicht zu erreichen ist. Wir handeln daher, so glaube ich, nur folgerichtig, wenn wir nunmehr vorschlagen, die Tarifverträge zuzulassen.
    Nun wird vielfach aus Kreisen der Wirtschaft gegen diesen Entwurf eingewandt, er trage dazu bei, eine nicht erwünschte Preisentwicklung zu begünstigen. Gestern hat man sich, wie Sie ja wissen, mit der Frage der Diskonterhöhung beschäftigt, um unerwünschten Preisbewegungen entgegenzuwirken. Noch ist dieses Gesetz ja gar nicht Gesetz geworden. Wir kennen die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge, wir wissen, welche Faktoren auch auf die Bildung des Preises einwirken und zu welchen wirtschaftspolitischen Maßnahmen man vielleicht greifen kann. Aber ich verwahre mich dagegen, daß bei jedem, auch dem kleinsten sozialpolitischen Schritt immer das Gespenst untragbarer Preiserhöhungen an die Wand gemalt wird.

    (Beifall bei der SPD und bei den Regierungsparteien.)

    Wir halten — das stelle ich fest — diesen Einwand auch nicht für stichhaltig, weil, gesamtwirtschaftlich gesehen, die Nachfrage nach Konsumgütern durch die vermögenswirksamen Leistungen nicht erhöht wird. Gerade das ist einer ihrer gewichtigen Vorzüge gegenüber einer Erhöhung der Barlöhne.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Hier muß auch die Größenordnung beachtet werden. Ich will hier nicht allzusehr mit Zahlen operieren. Aber ich glaube, ein klein wenig muß man doch einmal ein Augenmerk auf die Größenordnungen richten. Selbst wenn für alle Arbeitnehmer, die unter dieses Gesetz fallen, der Höchstbetrag von 312 DM ausgeschöpft würde, machten die vermögenswirksamen Leistungen nur 1,7 % der Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit im Jahre 1965 aus, bei Kleinbetrieben bis zu acht Arbeitnehmern sogar nur 1,4 %. Diese 1,7 oder 1,4 %, die wegen des Charakters dieses Gesetzes ja gar nicht direkt zur Nachfrage werden, können das Preisniveau nicht erhöhen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Sie belasten die Wirtschaft auch nicht über Gebühr. Denn allein von 1958 bis 1964 stiegen die Bruttowochenverdienste der männlichen Arbeiter in der Industrie um rund 60 %, im Handwerk sogar uni rund 75 %. Und nach den neuesten Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes werden in der gewerblichen Wirtschaft und im Dienstleistungsgewerbe für Männer durchschnittlich 14 % über Tarif gezahlt, in einzelnen Fällen sogar über 50 %. Dabei sind die betrieblichen Sozialleistungen nicht berücksichtigt. Angesichts solcher Zahlen kann man 1,7 % oder — für die kleineren Betriebe — 1,4 % nicht unerträglich finden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen — ich bemühe mich immer, auch in der Sozialpolitik Realist zu sein —sind wir gar nicht so optimistisch, anzunehmen, daß alle dem Tarifvertrag unterworfenen Arbeitnehmer schon in naher Zukunft 312 DM vermögenswirksame Leistungen erhalten. Wir sind vielmehr leider überzeugt, daß solche Tarifverträge erst nach und nach und sicher nicht immer gleich mit dem Höchstbetrag von 312 DM abgeschlossen werden. Es kann doch jeder mit einem Blick auf die Statistik die laufende Geltungsdauer der gegenwärtigen Tarifverträge ablesen.
    Die angebliche Höhe der Belastung wird nun in der Diskussion auch herangezogen, um zu beweisen, daß die Investitionsrate der Unternehmer infolge der Leistungen zur Vermögensbildung sinken müsse. Auch diese Befürchtungen teilen wir nicht. Neuere Forschungen zu Fragen der Investitionsneigung haben deutlich gemacht, daß die Unternehmer sich viel stärker durch Absatzerwartungen und außerwirtschaftliche Erwägungen bestimmen lassen als durch Gewinnerwartungen. Auch für die Aufrechterhaltung der Investitionsneigung ist wichtig, daß ja bei der Zulassung von Tarifverträgen nicht mit einem Schlag, sondern nur allmählich Auswirkungen :auf die Ertragslage eintreten. Professor Meinhold, einer unserer angesehensten Nationalökonomen — seine Meinung ist diesem Haus sehr gut bekannt, denn er ist ja auch Vorsitzender des Sozialbeirates, der alljährlich den Sozialbericht zu überprüfen und Ihnen ein Gutachten vorzulegen hat —, hat erst kürzlich für die Vermögensbildung 1,5 % der Lohnsumme als eine durchaus bescheidene Größenordnung bezeichnet, die weder Preisniveau noch Investitionsneigung beeinträchtige. Unsere Vorschläge — das sage ich — sind so vorsichtig abgefaßt, daß eine zu starke Einschränkung der Eigenkapitalbildung und dadurch eine negative Auswirkung auf die Investitionsneigung der Unternehmer und somit auf das Wachstum unserer Wirtschaft nicht zu befürchten ist. Wenn gegenwärtig jährlich über die Tarifverträge hinaus nach freiem Entschluß der Arbeitgeber durch höhere Löhne mehr als 16 Milliarden DM den Arbeitnehmern zugute kommen, dann dürfte es ohne wirtschaftliche Erschütterungen möglich sein, für die breitere Vermögensbildung der Arbeitnehmer Beträge aufzuwenden, die weit unter .dieser Summe liegen.
    Weiter wird behauptet, die Zulassung von Tarifverträgen über vermögenswirksame Leistungen bedeute ein Zwangssparen für den Arbeitnehmer. In Wirklichkeit wird hier niemand gezwungen, sondern der Staat macht nur durch Vergünstigungen die Vermögensbildung attraktiv. Eine Gewerkschaft würde sicher nicht gegen den Willen auch nur einer ins Gewicht fallenden Minderheit solche Tarifverträge abschließen; denn sie kann kein Interesse dar-



    Bundesminister Blank
    an haben, gegen ihre Mitglieder zu handeln. Aber sie handelt im Vollzug des freien Wollens ihrer Mitglieder, wenn sie solche Verträge abschließt. Wenn sich also Gewerkschaften für Tarifverträge über die Vermögensbildung einsetzen, so bedeutet das für die Arbeitnehmer keinen Zwang zum Sparen, sondern nur die Geltendmachung ihres freien Willens mit Hilfe ihrer demokratisch organisierten Interessenvertretung.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Auch wird niemand gezwungen, aus seinem bisherigen Lohn zu sparen. Vielmehr soll der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Lohnanteil zur Vermögensbildung erhalten, durch den er direkt oder indirekt am Produktionskapital unserer Wirtschaft beteiligt wird. Zahlreiche Tarifverträge sehen im übrigen bereits heute vor, daß Teile der Lohnsumme nicht 'bar ausbezahlt, sondern für soziale Zwecke verwandt werden. Darin ist von seiten der 'betroffenen Arbeitnehmer bisher noch nie eine Einschränkung ihrer Freiheit gesehen worden.
    Die Bundesregierung hat die wirtschaftlichen Grundlagen dieses Gesetzes sehr sorgfältig geprüft. Eine Konsequenz daraus sind die Vergünstigungen für den Mittelstand, der nicht in gleichem Maße imstande ist, solche Leistungen zu gewähren, wie sie die übrige Industrie leisten kann. Die Förderungsmaßnahmen — ich habe sie vorhin 'bekanntgegeben — für Klein- und Mittelbetriebe tragen diesem Gesichtspunkt Rechnung.
    ) Verschiedentlich werden gegen die Zulassung von Tarifverträgen unter Berufung auf einige Bestimmungen der Gewerbeordnung arbeitsrechtliche Bedenken erhoben. Ganz abgesehen davon, daß es sehr fraglich ist, ob diese Bestimmungen der Gewerbeordnung aus dem Jahre 1869 — es handelt sich um die §§ 115 und 117 — überhaupt für die Förderung der Vermögensbildung herangezogen werden können,

    (Abg. Leber: Mit Sicherheit nicht!)

    steht es doch diesem Hohen Hause als Gesetzgeber frei, das Gesetz nach seinem Willen zeitgemäß zu gestalten.

    (Abg. Katzer: Sehr richtig!)

    Schließlich sollen — das war der Sinn dieser Bestimmungen — nicht die Rechte der Arbeitnehmer geschmälert, sondern sie sollen durch das Gesetz verbessert werden.
    Noch ein Wort zu den Haushaltsbelastungen! Natürlich wird das Gesetz mit Belastungen für Bund und Länder verbunden sein. Das ist der Preis für jedes wirtschafts- und gesellschaftspolitisch erwünschte Verhalten, das wir nicht erzwingen können, sondern mit Anreizen erreichen wollen. Die Schätzung über die tatsächliche Belastung des Haushalts ist ,außerordentlich schwierig; das hegt einfach daran, daß niemand genau voraussagen kann, in welchem Umfang das Gesetz nun auch verwirklicht wird. Ich glaube aber sagen zu können, daß sich die Belastungen angesichts der Bedeutung des Anliegens durchaus vertreten lassen. Sollten sie von jemandem dennoch als untragbar empfunden werden, so würde ich für die Ausschußberatungen vorschlagen, sich einmal zu überlegen — da es sich um ein eminent gesellschaftspolitisches Ziel handelt —, daß wir auch an anderer Stelle, wo es sich nicht um die Vermögensbildung für breite Schichten handelt, riesige Belastungen im Haushalt auf uns nehmen müssen,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    und einmal zu untersuchen, ob der Personenkreis, an den wir heute bei diesem Gesetz denken, nicht auch einmal einen Anspruch auf eine kleine Förderung hat.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Sehr richtig!)

    Unser Anliegen ist, die Eigentumsbildung in den breiten Schichten zu fördern. Das ist aber nicht allein durch staatliche oder betriebliche Sparprämien möglich. Selbst hohe Prämien, die ihre Bedeutung haben, können doch immer nur diejenigen zum Sparen veranlassen, die dazu auf Grund ihres Einkommens imstande sind. Die unteren Einkommensschichten und dabei insbesondere die kinderreichen Familien, die wir ja gerade an der Eigentumsbildung stärker beteiligen wollen, würden bei dieser Lösung leer ausgehen. Ich will gar nicht behaupten, daß die Mehrheit unserer Arbeitnehmer nicht in der Lage sei, aus ihrem Lohn etwas zu sparen. Aber man darf nicht übersehen, um wieviel schwerer den Beziehern eines kleineren Einkommens der Konsumverzicht fällt als den höheren Einkommensschichten.

    (Abg. Schulhoff: Sehr richtig!)

    Ich teile auch nicht die Auffassung, die deutschen Arbeitnehmer seien nicht sparwillig. Die Zahlen der Geldinstitute beweisen das Gegenteil. Ich befürchte auch nicht, daß die. Arbeitnehmer nach fünf Jahren den angesparten Betrag abheben und in den Konsum bringen. Die Erfahrungen der Kreditinstitute haben gezeigt, daß diejenigen, die erst einmal 2000 DM auf ihrem Konto haben — auf eine solche Summe würden nach fünf Jahren 312 DM jährlich, zur Vermögensbildung angelegt, anwachsen —, auch weiterhin bereit sind, das Geld vermögenswirksam zu verwenden.
    Wie sehr der Gedanke, den Tarifvertrag für die Vermögensbildung einzusetzen, breitesten Überzeugungen entspricht, geht aus ,den Stellungnahmen der beiden großen Kirchen, namentlich aus ihrer gemeinsamen Denkschrift zur Eigentumspolitik, hervor; ferner aus den langjährigen Forderungen der christlichen Arbeitnehmerschaft, der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, des Deutschen Beamtenbundes, des Christlichen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Sparkassen- und Giro-Verbandes und schließlich — das stelle ich mit besonderer Freude fest — aus den in jüngster Zeit zusehends positiveren Stellungnahmen des DGB 'und vor allen Dingen aus der Initiative der Industriegewerkschaft Bau. Ich habe gestern oder vorgestern wieder einmal eine große Darstellung in einer Zeitung gesehen und zu meiner Überraschung aus dieser Darstellung entnommen, die Arbeitnehmer wollten das gar nicht. Das ist doch sehr erstaunlich. Ist überhaupt



    Bundesminister Blank
    anzunehmen, daß die Arbeitnehmer das gar nicht wollten?

    (Abg. Schulhoff: Doch!)

    — Herr Schulhoff, ich komme gleich darauf; ich kann nicht alles zu gleicher Zeit aussprechen. —
    Zunächst einmal, glaube ich, können sich die Institutionen und Organisationen, die ich eben erwähnt habe, der Unterstützung ihrer Mitglieder durchaus sicher sein. Oder glaubt jemand, daß diese Organisationen diese Gedanken verbreiten im Gegensatz zu der Denkweise ihrer Mitglieder? Aber ich wollte es doch präziser wissen, ich wollte es belegt wissen. Deshalb hat eines unserer namhaftesten Meinungsforschungsinstitute einen repräsentativen Querschnitt der berufstätigen Bevölkerung befragt, ob die Gewerkschaften auch über solche Sonderzuwendungen verhandeln sollten, die nicht als Lohn ausbezahlt, sondern zum Sparen gedacht seien, oder ob die Gewerkschaften sich nicht darum kümmern sollten. Und sehen Sie, diese unwilligen Arbeitnehmerhaben sich zu 52 % entschieden für die Einschaltung der Gewerkschaften ausgesprochen. Lediglich 27 % votierten dagegen, und der Rest war — wie immer — ohne Meinung.
    Da von den Widersachern der Tarifverträge auch behauptet wird, die Freiheit der Arbeitnehmer werde beeinträchtigt — ich freue mich, daß die Freiheit der Arbeitnehmer als ein so schätzenswertes Gut angesehen wird, daß sie sich alle in Deutschland so stark für diese Freiheit engagieren —, haben wir diejenigen Arbeitnehmer gesondert befragen lassen, die durch Tarifverträge gebunden würden. Und hier ist das Votum noch eindeutiger: 66 % der Befragten setzten sich dafür ein, daß die Gewerkschaften über die vermögenswirksamen Leistungen verhandeln sollten. Nur 21 % waren dagegen. Bei Würdigung dieser Zahlen ist noch zu erwähnen, daß die Erhebung bereits im August vor der großen eigentumspolitischen Debatte in unserer Öffentlichkeit vorgenommen worden ist. Ich bin der festen Überzeugung, daß heute, bei der aktuellen Diskussion dieser Fragen, die Mehrheit noch viel eindeutiger ausfallen würde.
    Auch aus diesem Ergebnis schließt die Bundesregierung, daß sie mit ihrer Eigentumspolitik auf dem richtigen Wege ist. Sie verbessert die 'bisherigen Maßnahmen folgerichtig, trägt den Belangen der Wirtschaft Rechnung und hilft den breiten Schichten unseres Volkes, Eigentum und Vermögen zu bilden.
    Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in ganz wenigen Sätzen noch einmal zusammenfassen, worum es im wesentlichen geht. Weichen wir dem Problem nicht aus, stellen wir es klar in den Mittelpunkt der Diskussion! Wir haben vor wenigen Jahren ein Vermögensbildungsgesetz verabschiedet. Dabei haben wir damals — im guten Glauben, das möchte ich ausdrücklich sagen — bei der Formulierung des Gesetzes den Sozialpartnern die Möglichkeit genommen, sich dieser Frage gemeinsam anzunehmen. Heute, nachdem wir vier Jahre der Vermögensbildung überblicken können, stellen wir fest, daß sich unsere Erwartungen leider nicht erfüllt haben. Wenn man eine Lohnpolitik neuen Stils will, wenn man will, daß sich die Arbeitnehmer, auch die gewerkschaftlich organisierten, genauso klar zum Eigentum als einer der wesentlichen Grundlagen unseres Gesellschaftssystems und unserer Rechtsordnung aussprechen, und wenn man will, daß sie sich dafür einsetzen, dann muß man diesen Arbeitnehmern und ihren berufenen Organisationen auch das Riecht geben, zusammen mit den Arbeitgebern diese bedeutsamste sozialpolitische Frage unserer Tage in ihrem Geiste und Sinne zu behandeln. Ansonsten hat man kein Recht, die Stellungnahme dieser Organisationen zum Eigentum zu kritisieren.
    Ich bin überzeugt, daß das Hohe Haus diese Vorstellungen teilt. Ich bitte Sie daher, diesem Gesetz nach gründlicher Beratung im Ausschuß Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)