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    Deutscher Bundestag 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7767 A Fragestunde (Drucksachen IV/2949, IV/2954, IV/2974) Frage des Abg. Mischnick: Memorandum des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Dr. Mende, Bundesminister . . . 7767 C, D, 3368 A, B, C, D, 3369 A, B Mischnick (FDP) 7767 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7768 A Erler (SPD) 7768 B, C Rasner (CDU/CSU) . . . . . 7768 C, D Dr. Mommer (SPD) . . . 7768 D, 7769 A Wehner (SPD) . . . . . . 7769 B, C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Betreuung des Besucherstroms an der Zonengrenze Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7769 D, 3330 A, B, C, D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7770 A, B Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 7770 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Deutschland-Initiative der Bundesregierung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 7770 D, 7771 A, B, C, D, 7772 A Dr. Mommer (SPD) 7771 A, B Neumann (Berlin) (SPD) . . . 7771 B, C Erler (SPD) 7771 D, 7772 A Fragen des Abg. Mick: Repräsentativerhebung über das Wohnungswesen — Vorwurf des DGB Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 7772 B, C, D, 7773 A, B Frau Meermann (SPD) 7772 D, 7773 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . 7773 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung europäischer Übereinkommen auf dem Gesundheitsgebiet Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7773 B, D Frau Meermann (SPD) . . . 7773 C, D Frage des Abg. Dr. Bechert: Empfehlungen der Föderation „Europäischer Gewässerschutz" Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 7773 D, 7774 B, C, D, 7775 A, B Flämig (SPD) 7774 B Jacobi (Köln) (SPD) 7774 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 7774 D, 7775 A Frau Berger-Heise (FDP) . . . . 7775 A, B Frage des Abg. Logemann: Zusammenhang zwischen Herzinfarkt und Fettverzehr Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 7775 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Frage des Abg. Logemann: Irreführende Werbung für Lebensmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 C Frage des Abg. Logemann: Fettforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 7775 D Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): EWG-Richtlinie — pharmazeutische Erzeugnisse Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . 7775 D, 7776 A Fragen des Abg. Hussong: Hauptbahnhof Saarbrücken Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7776 A, B Fragen des Abg. Wienand: Reprivatisierung der zur Gemeinde Altenrath (Siegkreis) gehörenden Grundstücke 7776 B Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen IV/2960, IV/2964) . . . . 7776 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Tabelle der Bezüge der in Belgien dienstlich verwendeten Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle (Drucksachen IV/2998, IV/2969) 7776 D Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung (FDP) (Drucksache IV/2686) ; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (SPD) (Drucksache IV/2687) und mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (II. Vermögensbildungsgesetz) (Drucksache IV/2814) — Erste Beratung —Mischnick (FDP) . . . . 7777 A, 7808 A, Junghans (SPD) . . . . . . . . 3779 B Blank, Bundesminister . . . . 7783 A Katzer (CDU/CSU) 7786 C Leber (SPD) . . . . . . . . 7790 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 7799 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 7804 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7810 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. September 1962 mit der Republik Madagaskar über die Förderung von Kapitalanlagen (Drucksache IV/2636) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/2869) Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte (Drucksache IV/2778) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen (Drucksache IV/2855) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . 7812 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der deutschen Filmwirtschaft (Abg. Dr. Martin, Kemmer u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Kahn-Ackermann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/1172); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache IV/2324) — Zweite Beratung — . . . . . . . . 7812 C Entwurf eines Blindenwarenvertriebsgesetzes (Drucksache IV/2534) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2825, zu IV/2825) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 7812 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Drucksache IV/2472) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2937) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7813 A Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (SPD) (Drucksache IV/2822) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag (SPD) betr. Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939) . . 7813 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Drucksache IV/2852) — Erste Beratung — 7813 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 III Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Protokoll vom 15. Juli .1963 zum Internationalen Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik (Drucksache IV/2830) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (Drucksache IV/2880) — Erste Beratung — . . . . 7813 D Entwurf eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964 (Drucksache IV/2847) — Erste Beratung — 7813 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung (Drucksache IV/2865) —Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache IV/2747) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes und der Reichsabgabenordnung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Lemmrich, Dr. Imle, Frau Funcke [Hagen] u. Gen.) (Drucksache IV/2857) — Erste Beratung — 7814 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Abg. Dr. Serres, Diebäcker, Werner, Dr. Artzinger, Blumenfeld u. Gen.) (Drucksache IV/2877) — Erste Beratung — . . . . 7814 B Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (Drucksache IV/2883) — Erste Beratung — . . 7814 B Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland (Drucksache IV/2884) — Erste Beratung — 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (Drucksache IV/1068) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2761) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksachen IV/2019, IV/2204) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/2947) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2871, zu IV/2871) — Zweite und dritte Beratung — 7814 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Abg. Meis, Dr. Stekker, Dr. Imle u. Gen.) (Drucksache W/1854); Schriftlicher Bericht des Finanz- ausschusses (Drucksachen IV/2872, zu IV/2872) — Zweite und dritte Beratung — 7815 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Reitschule in Hannover an die Stadt Hannover (Drucksache IV/2864) 7815 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs der EWG — II. Teil) (Drucksachen IV/2893, IV/2943) . . . . . . . . . 7815 C Fünfte Verordnung zur Änderung des Deut- schen Zolltarifs 1965 (Drucksache IV/2879) 7815 D Bericht des Außenhandelsausschusses über die Siebzehnte und Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen IV/2676, IV/2701, IV/2836) 7815 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Bonn (Drucksachen IV/2669, IV/2841) 7816 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag dès Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Fabrikgrundstücks in Mechernich (Eifel) (Drucksachen IV/2806, IV/2856) . . . . 7816 A Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Sondervorschriften für in die Gemeinschaft eingeführte Ölsaaten und Saatenöle aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskars und aus den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksachen IV/2842, IV/2944) 7816 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung (Abg. Logemann, Dr. Siemer, Mauk, Ehnes, Reichmann u. Gen.) (Drucksachen IV/2799, IV/2863) . . . . . . . . . 7816 C Übersicht 26 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2837) . . . . 7816 D Nächste Sitzung 7816 Anlagen 7817 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7767 158. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 22. 1. Dr. Adenauer 22. 1. Dr. Aigner * 22. 1. Frau Albertz 22. 1. Arendt (Wattenscheid) 22. 1. Dr. Arndt (Berlin) 22. 1. Dr. Aschoff 22. 1. Dr. Atzenroth 22. 1. Bading * 22. 1. Dr.-Ing. Balke 22. 1. Bauer (Wasserburg) 22. 1. Bergmann * 22. 1. Dr. Birrenbach 30. 1. Blachstein 27. 2. Dr. h. c. Brauer 22. 1. Dr. Burgbacher * 22. 1. Dr. Danz 22. 1. Deringer ' 22. 1. Dr. Dichgans * 22. 1. Drachsler 23. 1. Dr. Dr. h. c. Dresbach 22. 1. Dr. Eckhardt 22. 1. Frau Dr. Elsner * 22. 1. Etzel 22. 1. Faller * 22. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 22. 1. Dr. Furler ' 22. 1. Glombig 22. 1. Haage (München) 22. 1. Haase (Kassel) 22. 1. Hahn (Bielefeld) * 22. 1. Hammersen 30. 1. Dr. von Haniel-Niethammer 23. 1. Illerhaus ' 22. 1. Kahn-Ackermann 22. 1. Kalbitzer 30. 1. Klein 22. 1. Klinker * 22. 1. Dr. Kreyssig * 22. 1. Kriedemann* 22. 1. Dr. Krümmer 22. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 1. Kulawig 30. 1. Lenz (Bremerhaven) 22. 1. Lenz (Brühl) * 22. 1. Leukert 22. 1. Logemann 22. 1. Dr. Lohmar 30. 1. Dr. Löhr * 22. 1. Lücker (München) * 22. 1. Maier (Mannheim) 5. 2. Dr. Martin 22. 1. Marx 1. 2. Mauk * 22. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 22. 1. Metzger * 22. 1. Dr. Morgenstern 22. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller-Hermann * 22. 1. Dr.-Ing. Philipp * 22. 1. Pöhler 22. 1. Dr. Preiß 22. 1. Frau Dr. Probst 22. 1. Rademacher * 22. 1. Ramms 22. 1. Frau Renger 30. 1. Richarts * 22. 1. Ruf 22. 1. Schlick 22. 1. Schneider (Hamburg) 29. 1. Seibert 22. 1. Seifriz * 22. 1. Seuffert * 22. 1. Dr. Starke * 22. 1. Dr. Stoltenberg 22. 1. Storch * 22. 1. Strauß 22. 1. Frau Strobel * 22. 1. Theis 22. 1. Unertl 29. 1. Dr. Wahl 22. 1. Walter 22. 1. Weinkamm * 22. 1. Werner 29. 1. Wischnewski * 22. 1. Dr. Wuermeling 22. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 22. 1. b) Urlaubsanträge Müser 6. 2. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Seither zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) (Drucksache IV/2822). Die Fraktion der SPD hat mit der Drucksache IV12822 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vorgelegt. Sie hofft, daß dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiade verabschiedet werden kann. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist es, die landwirtschaftliche Erzeugung 'so zu ordnen, daß sie den Erfordernissen der abnehmenden Hand entspricht, welche ein einheitliches, qualitativ hochwertiges und in großen Gebinden zusammengestelltes Angebot erwartet, wie es teilweise in den EWG- Partnerländern durch entsprechende Marktordnun- * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 gen .und Marktregelungen heute schon vorzufinden ist. Das Gesetz ist ein Rahmengesetz, das mit staatlichen Mitteln auf freiwilliger Grundlage die Bildung von Erzeugergemeinschaften anregen will. Diese sollen sich zu bestimmten Erzeugungsregeln und Qualitätsnormen bei der Produktion ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse verpflichten. Die Oberste Landesbehörde bestimmt durch Rechtsverordnungen die Mindestanbaugröße und -menge der einzelnen Erzeugergemeinschaften für jedes Produkt oder jade Produktgruppe in .den einzelnen Gebieten. Diese dürfen keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (auf (der Basis des Bezuges und des Absatzes von Waren betreiben. Die jeweiligen Erzeuger, (die sich in Erzeugergemeinschaften zusammengeschlossen haben, sollen mit .den Unternehmen des Handels und der Verarbeitung Lieferverträge abschließen, um gleichmäßige Marktbelieferungen zu erreichen. Die Förderungsmittel des Staates bestehen aus Zuschüssen und Krediten zu den notwendigen Erstinvestitionen, zur Beratung, zur Qualitätskontrolle und zur Ingangsetzung ,der Erzeugerbetriebe und der nachgeordneten Stufen. Die Förderungsmittel laufen 1970 laus. Die vorgesehene Strukturverbesserungsprämie beträgt 5 v. H. des Umsatzes, ist degressiv und nach Qualitäten ,gestaffelt. Um eine Zweigleisigkeit mit den bereits zur Anwendung kommenden Maßnahmen zur Verbesserung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte zu vermeiden, sind die bestehenden Richtlinien des Grünen Planes mit den neuen Vorschlägen in Einklang zu bringen. Die Erzeugergemeinschaften können sich zu Arbeitsgemeinschaften zusamenschließen. Diese haben die Aufgabe, durch Unterrichtung und Beratung die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes zu fördern. Um monopolistischen Tendenzen vorzubeugen, haben die Landesregierungen Marktbeiräte zu bilden, die sich aus Vertretern aller beteiligten Wirtschaftsgruppen einschließlich der Verbraucher 'zusammensetzen sollen. Aufgabe der Marktbeiräte ist es, Musterverträge zu erarbeiten, über die Marktlage und Preisentwicklung zu beraten, um dem Erzeuger Wirtschaftsdaten für die Erstellung marktgerechter Anbaupläne in die Hand zu geben. Im Vergleich zur übrigen Wirtschaft ist die Produktion von Agrargütern weitgehend von natürtürlichen Bedingungen abhängig. Sie erfolgt meist marktfern und in saisonalen Schwankungen. Die Vielzahl der Anbieter stellt ein Warensortiment zum Verkauf her, das fast immer einer Be- oder Verarbeitung bedarf und teilweise auch gelagert werder muß, damit der Markt laufend bedient werden kann. Viele Produkte sind zudem leicht verderblich und bedürfen einer besonderen Marktpflege. Diese besondere Lage auf den Agrarmärkten hat zu allen Zeiten und in allen Ländern die Agrarpolitik vor die Aufgabe gestellt, wirkungsvolle Marktregelungen für den Agrarsektor zu schaffen. So kennen wir strenge Marktordnungen mit Anbauregelungen, Anbaulenkungen, Abnahmeverpflichtungen des Staates, Preisregelungen und anderes mehr, aber auch Selbsthilfemaßnahmen der beteiligten Wirtschaftsgruppen untereinander, um Angebot und Nachfrage der landwirtschaftlichen Produktion abzustimmen. Gerade in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft findet die deutsche Landwirtschaft Marktformen vor, die sie mit Sorge betrachtet. Besonders augenfällig sind die Marktanstrengungen der holländischen Agrarwirtschaft und ebenso der französischen, die unter dem Namen „Pisani-Pläne" bekanntgeworden sind. Man darf erwarten, daß die Bundesregierung die Anstrengungen der EWG-Kommission unterstützt, die Marktbeeinflussungen durch die französische Forma und die holländische Produktschapen abzubauen, damit keine weiteren Wettbewerbsnachteile für die Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte in der Gemeinschaft bestehenbleiben. Der vorgelegte Entwurf beschränkt sich bewußt auf die Förderung solcher organisatorischen Formen der landwirtschaftlichen Erzeugung, die im Zusammenwirken mit erfahrenen Kräften der Vermarktung besonders dafür geeignet erscheinen. Eingriffe in den freien Ablauf des Marktes, wie Marktregelungen, Marktordnungen und Marktstabilisierungsmaßnahmen im Sinne der Preispolitik sind nicht Gegenstand des Gesetzes. Da die Bundesregierung auf diesem Gebiete keine Anpassungsregelung vorlegen konnte, obwohl sie noch genügend Spielraum im Rahmen des EWG-Vertrages hat, ist die SPD initiativ geworden, um fortschrittliche Lösungen vorzuschlagen. Die Landwirtschaft in den modernen Industriestaaten ist mit der übrigen Wirtschaft und dem Markt auf engste verflochten. Im Jahre 1963/64 wurden nur noch 10 v. H. der erzeugten landwirtschaftlichen Produkte. von den Landwirten selbst verbraucht, nur 4 v. H. vom Erzeuger an den Verbraucher veräußert, während der Rest seine Absatzwege über die Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und über die Ernährungsindustrie fand. Mit zunehmendem Wohlstand der Bevölkerung veränderten sich die Verzehrgewohnheiten derart, daß heute qualitativ hochwertige, marktgerecht angebotene, veredelte Produkte bevorzugt gekauft werden. Die veränderte Nachfrage zwang die Ernährungswirtschaft zu großen Umstellungen und führte zu einer fortschreitenden Konzentration auf der Nachfrageseite. Die Wege vom Erzeuger zum Verbraucher haben sich grundlegend geändert. Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, daß den heute andersgearteten Verbrauchsgewohnheiten und der konzentrierten Abnahme ein organisiertes Angebot gegenübersteht und die Marktpartner sich in Form von Lieferverträgen besser den wechselnden Marktverhältnissen anpassen können. Der Gesetzentwurf beruht auf der absoluten Freiwilligkeit der Unternehmen und gibt Hilfen zur Selbsthilfe. Alle früheren Überlegungen in Form eines Referendums, mit zwei Drittel Mehrheit die übrigen Erzeuger in Erzeugergemeinschaften zwingen zu wollen, widersprechen nicht nur der Ver- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 7819 fassungswirklichkeit, sondern würden sicher auch in der Praxis auf Schwierigkeiten stoßen. Die Vereinbarungen der Marktkontrahenten bedürfen großer betriebswirtschaftlicher Umdispositionen, die nur der vollziehen wird, der selbst bereit ist, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Das eingebrachte Gesetz wird sicher nicht eine perfekte Lösung bringen, die in Anbetracht der traditionellen Geschäftsbeziehungen in der Bundesrepublik auch nicht nötig erscheint, zumal da viele Landwirte heute schon, besonders in Verbrauchszentren, mit ihren Abnehmern in langen Geschäftsbeziehungen stehen. Das Gesetz hat jedoch Aussicht auf Erfolg, besonders in den marktfernen Gebieten und in den Räumen des Überangebots, so z. B. bei Obst und Gemüse, zumal da die berufsständischen Organisationen selbst den Gedanken der Freiwilligkeit gefordert haben und diesem Gesetz zum Erfolg verhelfen wollen. Ansätze von freiwilligen Zusammenschlüssen der Marktpartner sind bereits auf vielen Gebieten. Wir wollen nur in Anbetracht der europäischen Entwicklung diese guten Anfänge verstärkt und schneller weiterentwickeln. Die heute vorgesehenen Hilfen aus dem Grünen Plan zur horizontalen und vertikalen Verbundwirtschaft werden nur in speziellen Fällen gegeben. Das neue Gesetz will einen breiten Rahmen für fast alle Produkte schaffen und die Hilfen gesetzlich festlegen. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat bekanntlich für 85 % der Agrarprodukte Gemeinschaftsregelungen gefunden, und bis zum Ende der Übergangszeit werden 90-95 % aller Produkte der Landwirtschaft einer Marktregelung unterworfen sein, wobei von Produkt zu Produkt entsprechend unterschiedliche Marktregelungsprinzipien angewendet werden. Ab 1970, wenn nicht gar früher, wird die Gemeinschaft durch den Ministerrat in Brüssel die Agrarpolitik, insbesondere die Preis- und Handelspolitik von sich aus bestimmen. Die Versuche der Schaffung eines Marktstrukturfonds, wie ihn der Arbeitskreis für Agrarpolitik der CDU in die öffentliche Debatte gebracht hat, können deshalb nicht als EWG-konform angesehen werden, zumal da damit die Hoffnung verbunden ist, die Gemeinschaftslösungen nationalstaatlich überspielen zu können. Die Kritik an diesem Entwurf war deshalb in der Öffentlichkeit eindeutig negativ, und die Väter dieser Gedankengänge sind nicht mehr zur Verteidigung ihrer Ursprungsüberlegungen, jedenfalls nicht Ibis zur Stunde, aufgetreten. Praktisch wird ein solches Marktinterventionsgesetz auch um so weniger funktionieren können, je stärker sich der europäische Markt verwirklicht. Hoffentlich ist durch ,die Diskussion über das Marktfondsgesetz nicht die Möglichkeit verbaut, doch noch in diesem Bundestag das Marktstrukturgesetz zu verabschieden, .das im wesentlichen mit der Vorlage des Deutschen Bauernverbandes übereinstimmt, an dessen Zustandekommen viele von Ihnen selbst mitgewirkt haben. Das vorgelegte Gesetz wird zur Vereinfachung der heute noch großen Vielgestaltigkeit der Produktion im landwirtschaftlichen Betrieb beitragen und wird damit einen wirkungsvollen Rationalisierungseffekt erzielen. Es wird zu einer regionalen Schwerpunktbildung der Erzeugung kommen, die einer Spezialberatung günstigere Ansatzpunkte gibt. Die Vertragspartner werden sich größere Marktübersichten, besonders durch die Marktbeiräte beschaffen und dadurch ihre Marktdispositionen besser abstimmen können. Durch die Qualitätsprämie werden höhere Anforderungen an die Produzenten gestellt, wodurch andererseits der Absatz landwirtschaftlicher Produkte besser gesichert ist. Die Auswirkungen des Marktstrukturgesetzes werden ohne Zweifel die heutigen Marktschwankungen bei bestimmten Produkten ausgleichen und zu einer kontinuierlichen Preisbildung beitragen. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird dadurch eine größere Einkommenssicherheit gegeben, die eine sinnvolle Planung ihrer Investitionen erleichtert. Das vorgelegte Marktstrukturgesetz ist ein wesentlicher Teil einer aktiven und fortschrittlichen Agrarpolitik. Noch haben wir in der Bundesrepublik Zeit, auch im Rahmen der EWG auf diesem Gebiet Entscheidungen selbst zu treffen. Die Sozialdemokratische Partei erwartet von den Regierungsparteien, daß sie im Interesse der Landwirtschaft unseren Entwurf unterstützen und 'bei den Beratungen in den Ausschüssen mithelfen, daß dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung kommt. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Saxowski für die Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Struktur- und Preisenquete auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter (Drucksachen IV/1948, IV/2939). Am 19. 2. 1964 hat die sozialdemokratische Fraktion mit Drucksache IV/1948 den Antrag eingebracht, auf den Märkten land- und ernährungswirtschaftlicher Güter eine Struktur- und Preisenquete durchzuführen. Wie aus dem Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache IV/2939 ersichtlich ist, ist die Koalition unserem Anliegen gefolgt. Angesichts der Bedeutung dieser Frage wird die Einstimmigkeit sehr begrüßt. Es ist bekannt, daß ein Großteil der Erzeugerpreise politisch festgelegt wird und dadurch ein Zankapfel der Interessentengruppen geworden ist, während sich die Verbraucherpreise zum größten Teil nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten einspielen. Dabei sind die Höhe und die Entwicklung der Spannen, die Marktstellung, die Marktstruktur bzw. die Marktmacht der einzelnen beteiligten Wirtschaftsgruppen, deren Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte einerseits und die Verbraucherpreise andererseits ständig Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen. 7820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1965 Angesichts dieser mißlichen Tatbestände wünscht meine Fraktion die teils unerfreuliche Diskussion über diese Fragen zu versachlichen und Grundlagen für sinnvolle agrar- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Ansätze sind ja — das sollte nicht verschwiegen werden — bereits vorhanden. So weist der Grüne Bericht 1964 beispielsweise aus, daß der Anteil der Erzeugerpreise an den Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel im Schnitt aller Produkte nur noch rund 50 % beträgt. Im dritten Bericht über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom Juli 1963 bis Juni 1964 findet man eine Reihe von Angaben über Spannen und deren Entwicklung. So stieg z. B. die Spanne laut Bericht der Bundesregierung bei Schweinefleisch von 1958/59 bis 1963/64 um 64 %, während die Erzeugerpreise, von kurzfristigen zyklischen Auswirkungen abgesehen, konstant blieben. Hierbei darf nicht übersehen werden, daß die betriebliche Kostenentwicklung für alle Teile zumindest gleich war, wenn nicht auf dem agrarischen Sektor sogar höher. Dieses eine Beispiel zeigt, daß sowohl Verbraucher als auch Erzeuger ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, worin diese Steigerungen begründet sind und wie man zu angemessenen Verhältnissen für alle Beteiligten kommen kann. Dabei kommt ohne Frage der Verbesserung der Marktstruktur besondere Bedeutung zu. Hierzu soll ja die vorliegende Enquete eine der grundlegenden Voraussetzungen schaffen. Meine Fraktion hat mit der Vorlage des Marktstrukturgesetzes einen Weg in dieser Hinsicht gewiesen. Wir hoffen, daß die Bundesregierung, die auf diesem so wichtigen Gebiet bislang in unzureichendem Maße tätig war, dafür Sorge trägt, die bereits vorliegenden Ergebnisse zusammenzufassen, sie auszuwerten, weitere Untersuchungen verstärkt in Angriff zu nehmen, dem Bundestag berichtet und auf Grund der gewonnenen Erfahrungen und Übersichten entsprechende Maßnahmen vorschlägt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über Eigentumsbildung ist in den letzten Wochen und Monaten erfreulich vorangeschritten, und wir Freien Demokraten können mit Befriedigung feststellen, daß das Bekenntnis zum Eigentum, was vor 15 Jahren noch nicht so selbstverständlich war, heute Einzug in allen politischen Gruppierungen gefunden hat.
    Wir können vielleicht dabei hoffen, daß der zum Abschluß des letzten, des dritten Deutschen Bundestags von uns gestellte Antrag, die Konsequenzen aus diesem Bekenntnis zum Eigentum zu ziehen und den Artikel 15 des Grundgesetzes über die Enteignungsmöglichkeiten entsprechend zu verändern, jetzt auf Gegenliebe bei allen Fraktionen dieses Hauses stößt; denn nicht anders kann man doch wohl die Erklärungen verstehen, die vor kurzem auch anläßlich des Karlsruher Parteitags der Sozialdemokraten abgegeben worden sind, daß es nicht nur um die Schaffung neuen Eigentums geht, sondern auch die um die Erhaltung vorhandenen Eigentums. Wir sind gespannt, ob, wenn es soweit ist, dann auch hier das Bekenntnis in diesem Hause bei einer solchen Grundsatzentscheidung in gleicher Weise ausfallen wird.
    Wir Freien Demokraten freuen uns darüber, daß diese Diskussion über breit gestreutes Eigentum nunmehr mit sehr positiven Aspekten geführt wird. Als wir 1952 in unserem Sozialprogramm diese Forderung aufstellten, wurden wir noch von sehr vielen belächelt. Als wir sie in unserem Berliner Programm 1957 festlegten, mußten wir erfahren, daß der Wille, der Wunsch nach Eigentum auch bei vielen Arbeitnehmerorganisationen noch nicht besonders verbreitet war. Heute hat die Debatte auch im Bereich der Tarifpartner eine erfreuliche positive Wendung gefunden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Freien Demokraten haben aber auch nie ein Hehl daraus gemacht, daß bei der grundsätzlichen Diskussion dieser Frage das Bekenntnis dazu miteinbezogen werden muß, durch Kriegsfolgen verlorenes Eigentum wiederherzustellen. Wir sehen die Bemühungen, den verschiedenen Kriegsfolgegeschädigten — ich denke an den Lastenausgleich, an die Frage der Reparationsschädengesetzgebung — auch unter dem Gesichtspunkt breiter Eigentumsstreuung, ihren Verlust an Eigentum, soweit es überhaupt in der volkswirtschaftlichen Kraft der Bundesrepublik steht, auszugleichen. Wir wollen damit denjenigen Gerechtigkeit widerfahren lassen, die keine Ansprüche an den Staat haben, sei es über Pensionen, sei es über die Rentenversicherung, die mehr oder weniger vom Staat garantiert ist.
    Lassen Sie mich nach diesen Hinweisen ein paar Bemerkungen zu der Frage der Eigentumsbildung im allgemeinen machen; denn die erste Lesung soll ja grundsätzliche Fragen behandeln und sich nicht mit den Einzelfragen der Gesetzentwürfe auseinandersetzen.
    Wir Freien Demokraten sind davon überzeugt, daß der Wunsch nach Eigentumsbildung bei Angestellten, Arbeitern und Beamten nicht nur eine Zeiterscheinung ist, sondern daß die Steigerung der Spartätigkeit in den letzten Jahren ein untrüglicher Beweis dafür ist, daß der Wille zur Eigentumsbildung ständig gestiegen ist. Ich darf daran erinnern, daß die Spargeldeinzahlungen bei den privaten und öffentlichen Bausparkassen 1962 etwa 4 1/2 Milliarden DM betragen haben und gegenüber 1959, also innerhalb von 3 Jahren, um rund 50 % gestiegen sind. Das ist ein Beweis für den Willen zur Eigentumsbildung.
    In ähnlicher Weise sind natürlich auch die Zins- und Tilgungsleistungen im Wohnungsbausparen gestiegen. Dasselbe ist bei den Spargeldeinlagen in dem gleichen Zeitraum zu beobachten gewesen. Eine Übersicht, die vor wenigen Tagen in den „Politischen Informationen" der Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Kreise veröffentlicht worden ist, macht deutlich, daß im Jahre 1963 z. B. bei den privaten Bausparkassen ,allein 65,1 % der vorhandenen Bausparverträge von Arbeitern, Angestellten und Beamten abgeschlossen worden sind und daß es bei den öffentlichen Bausparkassen 60,1 % waren. Man kann also mit Recht sagen: zu zwei Dritteln sind die Möglichkeiten, die dib Bausparverträge bieten, von Arbeitnehmern genutzt worden. Es hat .sich erwiesen, daß diese Form der Eigentumsbildung weithin Verständnis gefunden hat.
    Ich darf einen zweiten Hinweis geben. Die Eigentumsbildung wird heute noch durch hohen Steuerabzug und durch hohe Sozialabgaben behindert. Wir haben vor kurzem eine Steuersenkung beschlossen — am 1. Januar ist sie in Kraft getreten —, nach der die unterste, die erste Stufe jetzt noch 19 % beträgt. Wenn man aber Steuerbelastung und Sozialabgaben zusammenzieht, muß man feststellen, daß heute bei den Arbeitnehmern Belastungen aus Steuerabzug und Sozialabgaben bereits in einer Größenordnung von 35 bis 45 % vorhanden sind. Das behindert selbstverständlich die Möglichkeit der Eigentumsbildung. Wir haben deshalb die Steuersenkung beschlossen, von der wir meinen, daß sie die erste von mehreren, sich nacheinander auswirkenden Steuersenkungen sein sollte. Dieser Schritt trägt dazu bei, für den Arbeitnehmer freien Raum zur Eigentumsbildung zu schaffen.
    Ich weiß, daß sehr oft entgegengehalten wird: „Ja, ist denn der Betrag, der durch eine solche Steuersenkung freigeworden ist, überhaupt diskutabel?" Aber wenn Sie daran denken, daß der



    Mischnick
    Vorschlag unseres Kollegen Leber — 1 1/2 % der Lohnsumme — bei 8000 DM Durchschnittseinkommen 120 DM ausmacht, dann ist eine durchschnittliche Lohnsteuersenkung gerade für ein Einkommen von 8000 DM in Höhe von 153 DM praktisch schon um rund 30 % mehr, als die 1 1/2 % der Lohnsumme ausmachen, die der Kollege Leber in seinen Vorstellungen vorgeschlagen hat. Sie sehen also, daß die Beschlüsse dieses Hohen Hauses zur Vorlage der Bundesregierung mehr ausgemacht haben als die 1 1/2 % der Lohnsumme, die nach dem Leber-Plan überhaupt zur Diskussion gestellt waren.
    Ich darf hier aber auch den Gesichtspunkt mit erwähnen, daß der Wunsch nach gesteigerter sozialer Sicherheit, der unbestreitbar in allen Bevölkerungsgruppen spürbar ist, mit dem Wunsch nach Eigentumsbildung in Einklang gebracht werden muß. Dieses Verlangen, sich gegen die Risiken des Lebens abzusichern, das früher nur für in abhängiger Stellung Tätige galt, ist heute ebenfalls spürbar in den freien Berufen, bei den Selbständigen, bei den mithelfenden Familienangehörigen. Aber umgekehrt ist gleichzeitig spürbar, daß Arbeiter und Angestellte ihre traditionellen Sicherungseinrichtungen, also die Sozialversicherung, nicht mehr als ausreichend ansehen und deshalb die Eigentumsbildung, den Erwerb von Eigentum, speziell natürlich Wohnungseigentum, als eine Ergänzung der Sicherungsfunktion der Sozialversicherung betrachten und immer mehr bereit sind, in dieser Richtung durch eigene Leistung die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
    Da wir überzeugt sind — und wir hoffen, daß sich diese Überzeugung bei allen politischen Gruppierungen immer mehr durchsetzen wird —, daß Eigentum neben den gesetzlichen Sozialversicherungseinrichtungen die soziale Sicherheit des einzelnen verstärken kann, scheint uns der Gedanke durchaus diskussionswert, zu überlegen, ob wir im Zuge der weiteren Gestaltung unserer Sazialgesetzgebung nicht eine Wahlmöglichkeit für den einzelnen Arbeiter und Angestellten schaffen sollten, Teile der heute an die Rentenversicherung geleisteten Beiträge nach eigener Entscheidung z. B. auch eigentumsbildend anzulegen, statt sie als Beitragszahlung an die Rentenversicherung gelangen zu lassen. Das ist keine Frage, die man von heute auf morgen entscheiden kann, die aber im Rahmen der Gesamtdiskussion über die Weiterentwicklung unserer Gesellschaftspolitik mit einbezogen werden sollte. Wir hoffen, daß uns die von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Sozial-Enquete auch für diese Überlegungen weitere neue Erkenntnisse vermitteln wird.
    Ich möchte einen weiteren Punkt erwähnen. Das ist die Frage, ob es notwendig ist, daß Eigentumsbildung eine eigene Leistung voraussetzt, oder ob man von einer sinnvollen Eigentumsbildung auch dann sprechen kann, wenn diese eigene unmittelbare Leistung fehlt. Der Herr Bundeskanzler hat 1961 als Wirtschaftsminister in der Debatte über das sogenannte 312-DM-Gesetz zum Ausdruck gebracht — ich zitiere —:
    Es ist klar, es gibt keine Eigentumsbildung, an welcher Stelle der Volkswirtschaft auch immer, ohne daß diese nicht mit einem Sparakt und mit einem Konsumverzicht zwingend verbunden wäre.
    Wir bejahen diese Einstellung und gehen deshalb von dem Grundgedanken aus, daß die Schaffung breit gestreuten Eigentums nur dann wirklich erreicht werden kann, wenn der einzelne an der Bildung seines Eigentums unmittelbar und nicht nur indirekt mitwirkt. Deshalb sind unsere Bedenken gegen die verschiedenartigen Konstruktionen der Eigentumsbildung, wie sie heute in anderen Entwürfen vorliegen, zum Ausdruck gebracht worden. Wir werden nach der Begründung dieser Gesetzentwürfe in der Disskussion dazu im einzelnen Stellung zu nehmen haben.
    Ich darf aber hier schon ganz klar zum Ausdruck bringen, daß eine sinnvolle Eigentumsbildung nach Meinung der Freien Demokraten nur dann erfolgen kann, wenn derjenige, der Eigentum bildet, dieses Eigentum durch Verzicht auf Konsum allmählich anspart, entwickelt und wir ihm dabei behilflich sind.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir Freien Demokraten haben uns deshalb nach Überprüfung aller Möglichkeiten, die in den letzten Monaten zur Diskussion gestellt worden sind, dazu entschlossen, die Weiterentwicklung unseres Bausparprämien- und Sparprämiensystems in den Vordergrund der Eigentumsbildung zu stellen und mit unserem Gesetzentwurf die Voraussetzungen dazu zu schaffen.
    Der Gesetzentwurf geht davon aus, daß einmal die Erhöhung der Prämienstaffel erfolgt, wobei wir gegenüber dem jetzigen System ja die Besonderheit hineingebracht haben, daß für junge Familien Prämien einer höheren Stufe gewährt werden können, um damit die finanziellen Schwierigkeiten einer jungen Ehe etwas mit überwinden zu helfen und die Voraussetzungen zu bessern, damit auch junge Ehepaare schon in der Lage sind, entsprechende Sparleistungen zum Bau eines Eigenheims aufzubringen.
    Die Anhebung der Höchstprämie auf 500 DM ist ein weiterer wesentlicher Punkt.
    Wir glauben, daß der nächste Punkt unseres Vorschlages von ganz erheblicher Bedeutung ist, nämlich die Einführung einer Prämienleistung auch für die Tilgung der nach Zuteilung des Bausparvertrages notwendigerweise aufgenommenen Darlehen. Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen und dafür eigene Leistungen aufgebracht und eine Prämie erhalten hat, wird natürlich am meisten nach der Zuteilung seines Bausparvertrages belastet, also zu dem Zeitpunkt, wo die Verwirklichung des Eigentumsgedankens eingetreten ist.
    Wir halten es deshalb für sinnvoll, daß die Prämie, die bisher nur für das Ansparen gezahlt wurde, in ähnlicher Form, wenn auch zunächst in der Höhe begrenzt, ebenfalls für die Tilgungsleistung gegeben wird. Denn hier steht fest, daß der Betreffende mit der Tilgung tatsächlich Eigentum bildet und sei-



    Mischnick
    nen Vertrag nicht abgeschlossen hat, nur um irgendwelche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Uns Freien Demokraten scheint gerade dieser Gesichtspunkt von besonderer Bedeutung zu sein.
    Ähnliche Verbesserungen der Prämienstaffel sind von uns auch für das Sparprämiengesetz vorgesehen. Ich will hier auf die Einzelheiten nicht eingehen; wir werden das ja im zuständigen Ausschuß zu beraten haben.
    Die Freien Demokraten haben ihre Gesellschaftspolitik immer darauf abgestellt, dem einzelnen, ganz gleich, ob in abhängiger Stellung oder selbständig tätig, ein Höchstmaß an persönlicher Unabhängigkeit zu sichern. Soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit, wachsenden Wohlstand gibt es nach unserer Überzeugung nur in einer auf der Freiheit der Persönlichkeit, dem Privateigentum und dem Leistungswettbewerb aufgebauten Gesellschaftsordnung. Unsere Eigentumspolitik, unser Vorschlag, das über den Ausbau des Bausparprämien- und des Sparprämiengesetzes zu vollziehen, geht genau von diesem Gedanken aus, weil wir es für nicht richtig halten, Eigentumsbildung über eine Form — wie sie auch immer gestaltet sein mag — des Zwangssparens zu vollziehen, sondern den Entschluß des einzelnen, Eigentum zu bilden, in den Vordergrund stellen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich glaube wir sind alle gut beraten, wenn wir das Bekenntnis unserer Arbeiter, Angestellten und Beamten zur Eigentumsbildung, das in den 4,2 Millionen Bausparverträgen und in über 4 Millionen Ratensparverträgen zum Ausdruck gebracht worden ist, so ernst nehmen, daß wir diese Freiwilligkeit fortsetzen und die Sparer davor bewahren, zwangsmäßig Wege gehen zu müssen, die sie selbst, wie Umfragen beweisen, nicht gehen wollen. Ich bitte, den Gesetzentwurf der Freien Demokraten nicht nur den Ausschüssen zu überweisen, die vom Ältestenrat vorgesehen sind, sondern den Wirtschaftsausschuß als mitberatenden Ausschuß hinzuzuziehen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Der Entwurf der SPD wird vom Abgeordneten Junghans begründet. Ich gebe ihm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Junghans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte, bevor ich unseren Antrag begründe, einige Bemerkungen zur Begründung des FDP-Entwurfs machen.
    Herr Kollege Mischnick, es kommt doch wohl in diesem Hause nicht darauf an, erneut Bekenntnise zum Eigentum abzulegen.

    (Zuruf des Abg. Mischnick.)

    — Herr Kollege Mischnick, das Eigentum ist im Grundgesetz gewährleistet. Ich darf Ihnen versichern, das, was im Grundgesetz steht, sollte für alle Parteien dieses Hauses gelten. Das dürfte unstrittig sein.
    Worum geht es? Bei der Eigentumsstreuung geht es um die Frage, wie breit das Eigentum gestreut werden soll, und das ist die Frage, an der sich die Geister in diesem Hause scheiden werden.

    (Zurufe von der FDP.)

    Wenn Sie schon mit Zahlen über Sparen usw. operieren, müssen Sie erst einmal wissen, wie sich die Sparkonten zusammensetzen. Das ist die erste Frage. Zweitens möchte ich Ihnen sagen, daß Sparen bisher noch kein Eigentum ist; das Eigentum muß nämlich dann hinterher noch gebildet werden.

    (Lachen und Zurufe in der Mitte und rechts.)

    — Sie wissen doch ganz genau, daß der Sparakt in sich noch keine Eigentumsbildung ist, sondern daß Eigentum erst durch die Festlegung dieser Beträge hinterher gebildet wird. Sie wissen doch ganz genau, daß es ein Sparen für Gebrauchsgüter gibt, daß es ein Eigentumssparen gibt, daß es also verschiedene Motive für das Sparen gibt. Sie können das doch nicht einfach gleichstellen.

    (Lachen und Zurufe in der Mitte und rechts.)

    — Lassen Sie mich erst einmal begründen.
    Es wurde auch gegen den hohen Steuerabzug polemisiert. Wir wünschten, Sie hätten es bei der Beratung des Steueränderungsgesetzes 1964 gemacht, als wir dafür eingetreten sind, gerade die niedrigen Einkommen stärker zu entlasten, als Sie es vorhatten. Ich werde auch noch auf die Motive, die Sie hier angeschnitten haben — von wegen Zwangssparen, von wegen Sparen durch Konsumverzicht —, eingehen. Darüber gibt es sehr eindeutige Aussagen auch der Wissenschaft, und ich glaube, daß sich der Herr Bundesarbeitsminister diese Gedanken auch zu eigen gemacht hat.
    Mit großem Interesse habe ich zur Vorbereitung dieser Debatte die Debatten zur ersten Lesung vor fast vier Jahren nachgelesen. Da war von seiten der Bundesregierung die Rede von einem Meilenstein, von der zweiten Phase der sozialen Marktwirtschaft zur Aufhebung der differenzierten Vermögensverteilung. Meine Kollegen und ich wiesen aber damals nachdrücklich auf die Mängel des 312er-Gesetzes hin und sagten voraus, daß diese Mängel es verhindern würden, mehr als nur einen ganz kleinen Teil des Problems zu lösen.

    (Abg. Leber: Sehr wahr!)

    Nach wie vor ist es das Problem der wahrhaft explosiven Vermögensdifferenzierung. Dazu hat Herr Professor Föhl in seiner kreislaufanalytischen Untersuchung einige Zahlen genannt. Ich möchte aus diesem Gutachten einige wenige Zahlen zitieren: von. 1950 bis 1959 haben 2,8 Millionen Selbständige
    — das sind 17 % der Haushalte — 110 Milliarden DM Vermögen gebildet, d. h. daß 75 % der Vermögensbildung auf 17 % der Haushalbe kommen.
    Diese Zahlen sagen noch nicht einmal etwas über die Vermögensdifferenzierung innerhalb dieser Gruppe aus. Es kann also angenommen werden, daß der Hauptteil des Vermögens sich auf wenige Hunderttausend beschränkt hat. Wir haben leider keine



    Junghans
    ausreichende Vermögensstatistik, um diese Dinge
    näher untersuchen zu können. Das ist ein Mangel.
    Dagegen haben 5,8 Millionen Arbeiterhaushalte

    (Zuruf rechts)

    — Herr Mischnick, hören Sie gut zu! — 9,3 Milliarden DM Vermögen gebildet. Das heißt, daß die Selbständigen-Haushalte in der Zeit von 1950 bis 1959 etwa zwanzigmal soviel Vermögen gebildet haben wie die Haushalte der Arbeiter, Angestellten und Beamten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich sage Ihnen auch noch gleich, worauf das zurückzuführen ist, damit endlich einmal mit der Legende aufgeräumt wird, nur Konsumverzicht habe zu die -ser Vermögensdifferenzierung geführt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Ursachen der Vermögenskonzentration faßt Professor Föhl wie folgt zusammen — ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:

    (Zuruf rechts.)

    — Wenn Sie es gelesen haben, dann bedaure ich, daß Herr Mischnick hier diese alten Legenden wieder auffrischen wollte. — Professor Föhl schreibt:
    1. Das strukturell gegebene Gewinngefälle zwingt, wenn die Vollbeschäftigung erhalten werden soll, dazu, eine bestimmte, meist hohe Gewinnquote durch ein hohes Maß von Investitionen zu erzeugen, und zwar auch dann, wenn der Staat, im Falle eines Importüberschusses das Ausland, Geldvermögen bildet.
    2. Die Umverteilung der Vermögen durch eine nach sozialpolitischen Gesichtspunkten gewählte Verteilung der Steuerlast ist infolge der Überwälzungsmöglichkeiten weitgehend eine Fiktion.
    3. Die Abhängigkeit der Verbrauchsneigung von der Höhe der Einkommen bewirkt kleine Sparquoten bei den Unselbständigen und große Sparquoten bei den Selbständigen.

    (Zuruf rechts: Das ist doch altes Zeug!)

    Es steht darunter: „Wer hat, dem wird gegeben", und nach diesem Motto ist ja bisher verfahren worden.
    Das Gutachten räumt auf mit dem ständig wiederholten Argument — das durch die dauernde Wiederholung nicht zutreffender geworden ist —, daß nur Sparen, d. h. Konsumverzicht zur individuellen Vermögensbildung führe. Für die Volkswirtschaft insgesamt ist der Satz, daß nur Sparen zur Vermögensbildung führt, völlig richtig; aber die individuelle Vermögensbildung sieht ganz anders aus. Auch hier darf ich wieder Professor Föhl zitieren:
    Von echtem Konsumverzicht kann bei den Selbständigen in Anbetracht der standesgemäßen Verbrauchsausgaben kaum noch gesprochen werden. Man kann auf Vermögen in einkommensschwachen Zeiten zurückgreifen, so daß die Verbrauchsausgaben dieses relativ kleinen
    Personenkreises weitgehend unabhängig vom zeitweiligen Einkommen sind.
    Die Verbrauchsausgaben
    — da sind weitgehend die Ausgaben der Arbeitnehmer, der Unselbständigen für den Verbrauch selbstverständlich mit eingeschlossen; denn das sind die Verbraucher —
    decken nicht nur die Kosten, sondern auch die Erzeugung von Investitionsgütern, die dann Eigentum der Unternehmer bleiben.
    So steht es im Gutachten. Mit anderen Worten, Herr Mischnick, nicht der Verzicht auf Annehmlichkeiten dieser Tage bei kärglich lebenden, sparsamen Unternehmern hat zur Vermögensbildung geführt, sondern das permanente Zwangssparen der Verbraucher, also der Unselbständigen, über dem Preis seit der Währungsreform.
    Auch zur Frage der Verbrauchsneigung der Unselbständigen möchte ich Herrn Professor Föhis Angaben zitieren, denn das ist mal ganz interessant zu hören, meine Damen und Herren von der FDP:
    Der Aufwand, den sich die Großaktionäre von Kapitalgesellschaften, die Gesellschafter von Personalgesellschaften, die tantiemeberechtigten Vorstandsmitglieder und Direktoren bei der Höhe ihres Einkommens und dem in diesem Kreis üblichen Lebensstil leisten können, mag, gemessen an dem Aufwand eines Maharadschas, bescheiden sein; gemessen am Aufwand einer Arbeiterfamilie liegt er eben doch beim Zehnfachen oder höher.
    Und das wird von der arbeitenden Bevölkerung nicht immer ohne Kritik hingenommen.
    Jetzt sagt Föhl:
    Für die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines solchen Aufwands können weder volkswirtschaftliche noch gesellschaftspolitische Gründe angegeben werden.
    Häufig ist auch gesagt worden, die hohe Selbstfinanzierungsquote bei den Investitionsgütern sei notwendig für eine hohe Wachstumsrate und damit für die Vollbeschäftigung. Das ist auch wieder nur eine halbe Wahrheit; denn richtig ist, daß natürlich eine hohe Investitionsrate notwendig ist und auch bleibt. Aber ein Fragezeichen kann man hinter den hohe individuellen Einkommen erzeugen. Die zen. Die heutige Vermögensverteilung trägt die Schuld daran, daß die infolge des strukturellen Gewinngefälles für die Erhaltung der Vollbeschäftigung unvermeidlich hohen Gewinne und Zinseinkommen fast ausschließlich der relativ kleinen Gruppe der Selbständigen zufließen und bei diesen hohen individuellen Einkommen erzeugen. Die unterschiedliche Verbrauchsneigung bewirkt, daß auch der weitaus größte Teil des neu gebildeten Vermögens immer wieder der gleichen Gruppe, den bereits Besitzenden, zufließt. Wer hat, dem wird gegeben.



    Junghans
    Deshalb ist hier eine politische Entscheidung notwendig, durch eine Kombination von Maßnahmen Verbrauchsneigung und Sparneigung der Unternehmer und Arbeitnehmer zu beeinflussen, um eine breitere Streuung der Vermögensbildung zu erreichen. Die in vorliegenden Gesetzentwürfen vorgesehenen Regelungen sind ein Teil dieser Maßnahmen. Allerdings muß auch bei den anderen Maßnahmen mehr und mehr von dem Grundsatz abgegangen werden, der bisher zu dieser differenzierten Vermögensbildung geführt hat, nämlich der Grundsatz: Wer hat, dem wird gegeben. Das ist auch eine Frage der allgemeinen Wirtschafts-, Steuer- und Finanzpolitik.
    Das bisherige 312er-Gesetz hat keinen Erfolg gehabt, wie wir bereits 1961 vorausgesagt haben. Dazu sagt der Herr Bundesarbeitsminister in dem Bericht „Leistung und Erfolg der Bundesregierung" — es müßte, da hier auch mal ein Mißerfolg drinsteht, eigentlich heißen: „Leistung und Erfolg einschließlich Mißerfolge" —:
    Seit Jahren hat die Bundesregierung ihr besonderes Augenmerk auf die Eigentumsbildung in den breitesten Schichten des deutschen Volkes gerichtet. Dieser Politik ist nun
    — jetzt hören Sie wieder —
    ein neuer Meilenstein hinzugefügt worden.
    Wir haben schon eine Reihe dieser Meilensteine.
    Über den ersten „Meilenstein" sagt der Herr Bundesarbeitsminister folgendes:
    Ein erster Anlauf wurde mit dem Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer im Jahre 1961 gemacht. Dieses sogenannte 312-DM-Gesetz eröffnete die Möglichkeit, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen zu vereinbaren. Diesem Gesetz blieb jedoch der gewünschte Erfolg versagt. Noch nicht einmal 2 % der Arbeitnehmer haben seine Vergünstigungen erhalten.
    Genau haben nach den Zahlen von 1962 250 000 Arbeitnehmer — das sind 1,4 % der Arbeitnehmer — durchschnittlich im Jahr 220 DM auf Grund der Möglichkeit des 312er-Gesetzes gespart.
    Weiter führt der Herr Bundesarbeitsminister aus: Der entscheidende Grund für dieses unbefriedigende Ergebnis liegt darin, daß nach diesem Gesetz nur Einzelverträge und Betriebsvereinbarungen begünstigt wurden, nicht jedoch Tarifverträge über vermögenswirksame Leistungen.
    Dann schreibt er, daß das Bundeskabinett deshalb auf Drängen des Bundesarbeitsministers, der sich hierbei — das darf man, wenn der Presse Glauben zu schenken ist, auch wohl sagen — natürlich auf die Initiative der SPD bezogen hat, das Gesetz beraten hat.
    Meine Damen und Herren, wir haben unsere Novelle gleich nach Vorliegen der Zahlen über den Mißerfolg beraten und eingebracht. Sie ist im wesentlichen eine Wiederholung der 'bereits in zweiter und dritter Lesung hier vorgebrachten Anträge zur Verbesserung des damaligen 3l2-DM-Gesetzes. Ein Teil der Bundesregierung — ich muß sagen, ein Teil! — ist unter Hinweis auf unsere Initiative nachgezogen.
    Der SPD-Entwurf bringt in der Hauptsache die Einführung der Tariffähigkeit von Abmachungen über die Vermögensbildung, die gesetzlich gefördert werden sollen, ferner die völlige Steuerfreiheit und Sozialabgabenfreiheit von 312 DM im Jahr sowie schließlich die Hereinnahme des öffentlichen Dienstes. Insoweit stimmen SPD-Entwurf und Regierungsentwurf fast überein. Allerdings haben wir eine Befürchtung. Ich möchte sie nur kurz anmerken; denn wir haben hier ja keine Ausschußberatung. Es geht um die Befürchtung, daß den Bestimmungen des Regierungsentwurfs der § 1 des Tarifvertragsgesetzes entgegenstehen könnte, da die Möglichkeit tarifvertraglicher Abschlüsse, anders als im SPD-Entwurf, nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Das wäre aber im Ausschuß eingehend zu prüfen.
    Zur Tarifvertragsfähigkeit möchte ich aber auch noch eine Bemerkung machen. Sie bezieht sich auf das Argument, hier könne eine Wettbewerbsverzerrung auf dem Arbeitsmarkt entstehen. Interessant ist dazu eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes der übertariflichen Bezahlung bei Zeitlöhnern. Dort wird im wesentlichen festgestellt, daß es keine Beziehung zwischen übertariflicher Entlohnung und Arbeitskräftebedarf gibt und daß auch keine Beziehung zwischen Lohnintensität und übertariflicher Bezahlung nachgewiesen werden konnte.
    Wir schlagen weiter vor, in das Gesetz auch die Einrichtung gemeinnütziger' Fonds der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer als Anlagemöglichkeit aufzunehmen. Das sind Einrichtungen, die übrigens auch nach dem Gutachten von Professor Föhl positiv beurteilt werden.
    Des weiteren wird von uns vorgeschlagen, eine bedingte — ich sage ausdrücklich: bedingte! — Verdoppelung des Betrages von 312 DM auf 624 DM vorzunehmen, wobei ich anmerken möchte, daß auch der Entwurf der Bundesregierung über 312 DM hinausgeht; soweit es sich um Familien mit mehr als drei Kindern handelt, ist eine Erhöhung dieses Betrages um 50 % möglich. Allerdings schlagen wir vor, die Erhöhung nur mit einem Pauschalsteuersatz von 10 % zu belegen. Wir möchten damit vor allem die jährlichen Schwankungen auffangen, die sich beispielsweise auf Grund von Erfolgsprämien, Ergebnisprämien und Jahresabschlußprämien ergeben könnten.
    Nun möchte ich noch einige Ausführungen zum Regierungsentwurf, und zwar zu den Punkten, die ich für sehr bedenklich und gefährlich halte, machen. Uns scheint es zunächst einmal notwendig zu sein, den § 3 so zu fassen, daß die Aufrechnung bisher gewährter außertariflicher Leistungen nicht ohne weiteres möglich wird.
    Gegen § 4, der es jedem Arbeitnehmer freistellt, vom Arbeitgeber zu verlangen, daß von seinem Arbeitseinkommen die 312 DM gespart werden, haben wir schwere Bedenken; denn dieser Para-



    Junghans
    graph ist systemfremd. Beim 312-DM-Gesetz handelt es sich nämlich um eine steuerliche Begünstigung von Zuwendungen der Arbeit g e b e r zur Vermögensbildung. Dagegen ist der § 4 im Grunde nichts weiter als eine Neuauflage des steuerbegünstigten Sparens nach § 10 des Einkommensteuergesetzes; und das wollen wir verhindern.
    Ich darf Ihnen hierzu einige Beispiele nennen, um Ihnen die Auswirkung deutlich zu machen. Nehmen wir an, jemand hat ein versteuerbares Einkommen von 100 000 DM im Jahr. Er würde — das habe ich nach der Einkommensteuertabelle ausgerechnet — mit Sparprämien und allem Drum und Dran eine Gutschrift von 380 DM auf dem Konto haben, bei einer eigenen Beitragsleistung, Herr Mischnick, von 144 DM. Dabei handelt es sich etwa um ein Einkommen, wie es der Herr Bundeskanzler bezieht und das auch in Kreisen der Industrie durchaus gängig ist.
    Hingegen würde ein Industriearbeiter mit einem Monatseinkommen von 800 DM — das ist ein relativ gutes Einkommen; wenn die Statistik stimmt, und ich will das unterstellen, erreichen nicht einmal 50 % der Arbeiter diese Leistungsgruppe mit 800 DM monatlich — für die gleiche Gutschrift von 380 DM auf seinem Konto 244 DM netto sparen, also einen um 100 DM höheren Konsumverzicht leisten müssen.
    Ein Angestellter mit einem Einkommen von etwa 1200 DM im Monat — ein Viertel der Angestellten ist in dieser Leistungsgruppe — müßte ebenfalls 244 DM für den gleichen Kontobetrag von 380 DM aufbringen.
    Wenn die Betreffenden mehr als drei Kinder haben, sieht das noch ganz anders aus. Wer ein Einkommen von 100 000 DM im Jahr bezieht und drei Kinder hat, würde für die Gutschrift von 608 DM selber nur 246 DM sparen und damit dem Konsum entziehen müssen. Ich sagte schon: ein Einkommen von 100 000 DM entspricht etwa dem des Herrn Bundeskanzlers. Der Sparbetrag oder, wie Sie sagen, der Konsumverzicht, würde also nur ungefähr 40 % des endgültigen Kontenbetrages ausmachen. Die Arbeiter und die Angestellten, die ich soeben nannte, würden für dieselbe Summe 468 DM bzw. 378 DM aufzubringen haben.
    Meine Damen und Herren, mit § 4 des Regierungsentwurfs wird genau das gemacht, was man nicht machen sollte: Wer hat, dem wird gegeben; da wird immer noch mehr hinzugefügt.
    In diesem Zusammenhang sollte man, wenn man solche steuerlichen Regelungen trifft, einmal überlegen, ob es nicht richtiger wäre, nicht vom ver-steuerbaren Einkommen, sondern von der Steuerschuld auszugehen. Beim Regierungsentwurf ist diese Überlegung ja auch in einem Fall angestellt worden. Das ist ein begrüßenswerter Anfang. Er wird übrigens auch in dem Gutachten empfohlen.
    Weil wir nun gerade einmal bei diesen Zahlen sind: unseres Erachtens muß die Frage der Kumulation steuerlicher und anderer Maßnahmen zur Sparförderung geprüft werden. Es ist dringend davor zu warnen, daß die Sparförderung — wie es beispielsweise die Vorschläge der FDP vorsehen — immer weiter nach dem Grundsatz betrieben wird: Wer hat, dem wird gegeben, sogar noch mehr als demjenigen, der wenig hat. Der Ausschuß sollte deshalb erneut die Frage prüfen, bei welchen Einkommen die Sparförderung aufzuhören hat. Dagegen sollte das Sparen bei den kleinen Einkommen besonders gefördert werden. Wir haben dazu schon vor längerer Zeit Vorschläge unterbreitet, die aber, zuletzt bei der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1964, von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt worden sind.
    Bei der Frage, wo denn nun die staatliche Förderung des Sparens aufhört, spielen auch finanzwirtschaftliche Überlegungen eine Rolle. Denn die hohen Steuerausfälle sind, wie die von mir genannten Beispiele zeigen, zweifellos bei den hohen Einkommen zu verzeichnen, die sich auch fast hundertprozentig — das ist gar keine Frage — dann an solchen Förderungsmaßnahmen 'beteiligen.
    Die Fragen der Beschränkung der Einkommen sind allerdings mit Ausnahme des § 4 systematisch besser bei .dem Sparförderungsgesetz zu prüfen, wozu wir hier z. B. durch den FDP-Entwurf Gelegenheit haben.
    Auch der FDP-Entwurf ist zu begrüßen, insoweit er eine verstärkte Förderung für kinderreiche Familien bringt. Herr Mischnick, Sie haben vorhin eine besondere Liebe zu .den kleineren und mittleren Einkommen gezeigt.

    (Abg. Mischnick: Die habe ich schon immer!)

    — Deshalb vermissen wir hier, daß Sie auch das Problem der besonderen Förderung der kleineren Einkommen in Ihren Entwurf aufgenommen haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Hier zeigt sich, Herr Kollege Mischnick, ganz deutlich auch die Grenze, bis zu der Sie das Einkommen breit streuen wollen.
    Nach dem FDP-Entwurf — und das ist zweifellos zu begrüßen — werden also die Familienstaffeln noch einmal besonders angehoben. Aber hier möchte ich einmal fragen, meine Damen und Herren: Welche Arbeiter- oder Angestelltenfamilie der von mir 'genannten Einkommen mit drei Kindern ist denn in der Lage, die von der FDP vorgeschlagenen Möglichkeiten überhaupt auszunutzen? Das müssen Sie erst noch beantworten.
    Meine Damen und Herren, es sind jetzt genau auf den Tag wieder vier Jahre vergangen, ohne daß wir im Grundsatz das Problem der explosiven Vermögensdifferenzierung gelöst haben. Wir sind in der Lösung dieses Problems, meine ich, fast überhaupt keinen Schritt weitergekommen. Denn diese 1,4 %, Herr Katzer, wollen doch wohl auch Sie nicht als besonderen Erfolg herausstellen, vor allem dann nicht, wenn man bedenkt, daß darin auch noch Umpolungen sind. Der Herr Bundesarbeitsminister hat selbst den Mißerfolg zugegeben. Ich begrüße, daß auch einmal von der Bundesregierung ein Mißerfolg



    Junghans
    zugegeben wurde. Nun sind wir wieder im Wahljahr. Ich begrüße alle Initiativen und möchte sagen:
    Spät kommt ihr — doch ihr kommt! Der weite Weg, Graf Isolan,
    — es sind immerhin vier Jahre —
    Entschuldigt euer Säumen.
    Und da stehen auch manchmal einige Meilensteine am Wege, über die man ab und zu stolpert.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir werden im Ausschuß mithelfen, die Ideen und Gedanken zu prüfen und, meine Damen und Herren, auch zu sortieren hinsichtlich des Ziels, wie breit denn nun die Eigentumsstreuung sein soll.

    (Beifall bei der SPD.)