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    Deutscher Bundestag 15 2. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Wittmer-Eigenbrodt . . . . . . . 7509 A Erweiterung der Tagesordnung 7509 A Fragestunde (Drucksachen IV/2810, IV/2824) Frage des Abg. Jahn: Verwandtenbesuche in der SBZ — Zwangsgeldumtausch Dr. Mende, Bundesminister . . . 7509 D Jahn (SPD) 7509 D Fragen des Abg. Stingl: Durchsuchungen des Echo-Verlages, Berlin, und weiterer Stellen durch die Berliner Polizei Dr. Bucher, Bundesminister 7510 A, B, C, D, 3511 A, B, C, 7512 A, B, C Stingl (CDU/CSU) . . 7510 A, 7511 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7510 C Liehr (SPD) 7510 C, 7512 C Benda (CDU/CSU) . . 7510 D, 7512 A, B Memmel (CDU/CSU) . 7511 C, D, 7512 A Vizepräsident Dr. Dehler . 7511 D, 7512 C Jahn (SPD) . . . . . . . . . 7512B, C Frage des Abg. Dröscher: Benachteiligung alter Mitbürger durch vorzeitige Auszahlung ihrer Lebensversicherung Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7512 D, 7513 A, B, C Dröscher (SPD) 7513 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7513 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 7513 C Fragen des Abg. Dr. Kohut: Kaufkraft der Deutschen Mark Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 7513 D, 7514 A, B, C, D, 7515 A, B, D, 7516A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 7513 D, 7514 A, 7515 A, B, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7514 A Vogt (CDU/CSU) . . . . 7514 B, 7516 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 7514 C, D Wehner (SPD) 7516 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 7516 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 7516 D, 7517 A, B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 7517 A, B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Strukturwandel der südbadischen Landwirtschaft Schwarz, Bundesminister . . . . 7517 C, D, 7518 A, B, C Dr. Hauser (CDU/CSU) . 7517D, 7518 A Geiger (SPD) . . . . . . . . . 7518 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7518 B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 7518 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Landwirtschaft in der oberrheinischen Tiefebene Schwarz, Bundesminister . . . . 7518 C, D, 7519 A, B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 7518 D Dr. Hauser (CDU/CSU) . 7518 D, 7519 A Reichmann (FDP) 7519 B Frage des Abg. Fritsch: Gesamtwirtschaftliche Erschließung des Bayerischen Waldes Schwarz, Bundesminister . . . . 7519 C, D, 7520 A, B, C Fritsch (SPD) 7519 D, 7520 A Balkenhol (CDU/CSU) . . . . . 7520 A Sander (FDP) . . . . . . . . 7520 B Lautenschlager (SPD) . . . . .7520 C Frage des Abg. Dröscher: Landwirtschaftliche Familienbetriebe in Rheinland-Pfalz — Winzerverein Merxheim-Meddersheim Schwarz, Bundesminister 7520 D, 7521 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 7521 A, B Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . . 7521 C Frage des Abg. Dröscher: Ausbildungsbeihilfen für Studierende an den Höheren Landbau- und Weinbauschulen in Rheinland-Pfalz Schwarz, Bundesminister . 7521 D, 7522 A Dröscher (SPD) . . . . 7521 D, 7522 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 (Nachtragshaushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/2755) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/2829) — Zweite und dritte Beratung — Schoettle (SPD) 7522 B Dr. Conring (CDU/CSU) 7524 C Dr. Emde (FDP) . . . . . . . 7527 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 7529 C Leicht (CDU/CSU) 7535 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7537 A Entwurf eines Vierten Umstellungsergänzungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2808) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2831, zu IV/2831) — Zweite und dritte Beratung — 7539 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsaus- , schusses über die von der Bundesregierung beschlossene Einhundertundzweite Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2816, IV/2833) 7539 D Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vom 2. Dezember 1964 Struve (CDU/CSU) 7540 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7544 A Schmücker, Bundesminister 7552 B 7564 B Ertl (FDP) 7554 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 7559 B Schwarz, Bundesminister . . . . . 7561 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 7563 B Bauknecht (CDU/CSU) 7565 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2413) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2838) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2832) — Zweite und dritte Beratung — 7565 A Persönliche Erklärung nach § 35 GO Memmel (CDU/CSU) 7565 C Nächste Sitzung 7565 D Anlagen 7567 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 7509 152. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    7566 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 Berichtigungen Es ist zu lesen: 151. Sitzung Seite 7478 B Zeile 13 statt „renseignement" : enseignement; Seite 7478 D Zeile 9 statt „durch": auf; Zeile 19 bis 21 statt „Gelehrtenrepublik entwickelt im Hinblick auf überschaubare kleinere Universitäten stabile Verhältnisse. Sie hat den Nachteil," : Gelehrtenrepublik, entwickelt im Hinblick auf überschaubare kleinere Universitäten und stabile Verhältnisse, hat den Nachteil, . Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 7567 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11. 12. Dr. Aigner * 11. 12. Frau Albertz 10. 12. Arendt (Wattenscheid) 10. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bading * 11. 12. Bazille 15. 12. Dr. Besold 31. 12. Dr. Bieringer 11. 12. Blachstein 31. 12. Blumenfeld 11. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 11. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Etzel 10. 12. Faller 11. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 11. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 12. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 10. 12. Dr. Furler 12. 12. Gaßmann 31.12. Gedat 15. 12. Gewandt 10. 12. Glombig 11. 12. Gontrum 11. 12. Dr. Gossel 19. 12. Gscheidle 10. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30.1. Hellenbrock 10. 12. Dr. Hellige 11. 12. Hesemann 11. 12. Kalbitzer 11. 12. Klinker 10. 12. Kraus 11. 12. Dr. Kreyssig * 18. 12. Kriedemann 18. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15.1. Leber 11. 12. Lenz (Bremerhaven) 11. 12. Dr. Lohmar 11. 12. Frau Lösche 11. 12. Lücker (München) 10. 12. Maier (Mannheim) 11. 12. Mattick 11. 12. Mauk * 15. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 11. 12. Metzger * 11. 12. Freiherr von Mühlen 11. 12. Müller (Remscheid) 11. 12. Dr. Müller-Hermann * 12. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Rademacher 11. 12. Reichardt 17. 12. */ Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 12. 12. Schlüter 11. 12. Dr. Sinn 11. 12. Dr. Starke 11. 12. Dr. Stoltenberg 11. 12. Storch * 11. 12. Frau Strobel * 13. 12. Theis 10. 12. Unertl 11. 12. Zühlke 11. 12. b) Urlaubsanträge Ritzel 16. 12. Anlage 2 Umdruck 531 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Erklärung der Bundesregierung vom 2. Dezember 1964 betreffend Harmonisierung der EWG-Getreidepreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei den Beratungen zur Harmonisierung der Agrarpolitik lin Ministerrat der EWG folgende Beschlüsse und Feststellungen zu berücksichtigen: 1. Bei der vom Jahre 1967 ab durch die Bundesregierung zugesagten Harmonisierung des europäischen Getreidepreises sind die in der Entschließung vom 19. März 1963 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP aufgestellten Kriterien als Grundlage der kommenden Verhandlungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. 2. Bei der Festsetzung des europäischen Getreidepreises muß eine Revisionsklausel die Kaufkraftentwicklung berücksichtigen. 3. Die Erzeugerpreise zwischen Brot- und Futtergetreide müssen unverändert in der Relation 100 : 91 : 85 verbleiben. 4. Der Getreidepreis muß in Rechnungseinheiten ausgedrückt werden. Dabei muß ein besonderer Interventionszuschlag für Braugerste und Qualitätsweizen sichergestellt werden. 5. Bei der Festsetzung der Preise für die tierischen Veredelungsprodukte sowie für Zuckerrüben und Ölsaaten sind die Kriterien, welche maßgeblich die Kosten des Getreidepreises bestimmen, zu berücksichtigen. 6. Bei der Verwirklichung des Gemeinsamen Agrarmarktes dürfen marktferne landwirtschaftliche Erzeugungsgebiete nicht benachteiligt werden. Dabei ist besonders die schwierige Situation in den Zonenrandgebieten, in den benachteiligten Mittelgebirgs- und Bergbauerngebieten zu berücksichtigen. 7. Das Landwirtschaftsgesetz ist entsprechend dem Antrag der FDP verpflichtender zu gestalten. 7568 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 8. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein EWG-Anpassungsgeisetz für die deutsche Landwirtschaft mit folgender Zielsetzung vorzulegen: a) Ein langfristiges Investitionisförderungsprogramm zu Zinssätzen, die entsprechend der Einkommenslage der deutschen Landwirtschaft tragbar sind. Hierzu gehören als vordringliche Maßnahmen Konsolidierung der Altschulden und Belastungen, die sich aus langfristigen Strukturmaßnahmen ergeben; b) Verbesserung der landwirtschaftlichen Qualitätsproduktion und Absatzsicherung sowie Vermarktung; c) ein langfristiges Strukturprogramm, welches sicherstellt, daß die landwirtschaftliche Produktion durch leistungsfähige Familienbetriebe auch für die Zukunft gesichert wird. 9. Außerdem wird eine gesetzliche Regelung zur Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft und zur Vermeidung einer Überproduktion an Veredelungserzeugnissen als Folge eines harmonisierten Getreidepreises durch gewerbliche Veredelungsbetriebe, wobei auf die französische Regelung hingewiesen wird, gefordert. 10. Die vorgenannten gesetzlichen Maßnahmen müssen, wie es für andere Länder bereits geschehen ist, als EWG-konform durch die EWG anerkannt werden. 11. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag rechtzeitig über das Ergebnis der Verhandlungen in Brüssel zu berichten. Bonn, den 10. Dezember 1964 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 532 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Erklärung der Bundesregierung vom 2. Dezember 1964 betreffend Verhandlungen der Bundesregierung über Harmonisierung der Getreidepreise im EWG-Ministerrat. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei den Verhandlungen im EWG-Ministerrat über die vorzeitige Preisangleichung von Getreide in einem Zuge nachfolgende Grundsätze zu beachten: 1. Die zu beschließenden gemeinsamen Getreidepreise sind im Hinblick auf die allgemeine Preis-und Kostenentwicklung in der Landwirtschaft seit dem Basisjahr des Mansholt-Plans (1962/63) auf einen aktuellen Stand zu bringen. Das entspricht einem derzeitigen Grundrichtpreis für Weichweizen von mindestens 440 DM/t. 2. Der Zeitpunkt der Anwendung der gemeinsamen Getreidepreise darf frühestens auf den 1. Juli 1967 festgelegt werden. 3. Bei der Festsetzung der gemeinsamen Getreidepreise muß eine Revisionsklausel beschlossen werden, nach der eine spätere Anpassung der jetzt beschlossenen Preise entsprechend der allgemeinen Preis- und Kaufkraftentwicklung vorzunehmen ist. Eine solche Anpassung wird um so mehr erforderlich sein, weil jetzt Getreidepreise festgelegt werden, die erst am 1. Juli 1967 zur Anwendung gelangen. 4. Die von der Kommission vorgeschlagenen Preisrelationen zwischen Brotgetreide und Futtergetreide von 100 : 85 muß bestehenbleiben. Die Preisrelationen zwischen Weich- und Hartweizen sind bei 100 : 105 und die Preisrelation zwischen Weichweizen und Roggen bei 100 : 91 festzulegen. Bei der Intervention von Braugerste sollte ein Qualitätszuschlag von 45 DM/t vorgesehen werden. 5. Die einheitliche Durchführung der Regionalisierung und der Markttechnik muß in allen Mitgliedstaaten der EWG sichergestellt sein. Dabei sollte angestrebt werden, eine Anhebung der abgeleiteten Interventionspreise vor allem in den marktfernen Gebieten der Bundesrepublik zu ermöglichen. Die Beförderungkosten sind nach der Herstellung eines gemeinsamen Getreidepreisniveaus ein wesentliches Element zur Berechnung der abgeleiteten Preise.. Es sollte angestrebt werden, bis zum Zeitpunkt der Anwendung der gemeinsamen Preise eine volle Wettbewerbsgleichheit auf dem Gebiet der gemeinsamen Verkehrspolitik für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu erreichen. 6. Es muß sichergestellt sein, daß die deutsche Landwirtschaft die mit der vorzeitigen Getreidepreisharmonisierung verbundenen Einnahmeverluste aus Gemeinschaftsmitteln bis zum Ende der Übergangszeit ohne Degression ersetzt erhält. Hinsichtlich der Höhe der Ausgleichszahlungen müßte von den Berechnungen der Bundesregierung ausgegangen werden. Außerdem muß die Bundesregierung die Möglichkeit behalten, in eigener Zuständigkeit geeignete Maßnahmen für die Landwirtschaft zu treffen, um einen Ausgleich einkommenswirksamer Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, insbesondere auf sozialpolitischem Gebiet, herbeizuführen und um damit die in der Bundesrepublik bestehende Disparität des Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Menschen zu verringern. 7. Es muß sichergestellt werden, daß alle im Zusammenhang mit der vorzeitigen Getreidepreisangleichung getroffenen Beschlüsse ein Ganzes bilden und nicht durch spätere Mehrheitsentscheidungen des Ministerrates wieder geändert werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 7569 8. Es muß vermieden werden, daß die einmal festgelegten gemeinsamen Getreidepreise infolge von währungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten wieder gefährdet werden. Daher sollte die von der Kommission vorgeschlagene Regelung, die gemeinsamen Getreidepreise in Rechnungseinheiten festzusetzen, uneingeschränkt übernommen werden. Bonn, den 10. Dezember 1964 Struve und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Stooß zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache IV/2413). Der interfraktionelle Antrag Drucksache IV/2413 wurde in der heutigen Vormittagssitzung des Finanzausschusses behandelt. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als mitberatender Ausschuß hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 1964 den Antrag beraten. Das Votum dieses Ausschusses lautete auf Zustimmung. Es ist Ziel und Zweck dieses Antrags bzw. Gesetzentwurfs, über eine Zuckersteuersenkung die Voraussetzung für eine Rübenpreisanhebung zu schaffen, ohne daß der Zuckerpreis erhöht wird. Der Antrag sieht eine Zuckersteuersenkung von 10,— DM auf 6,— DM pro dz Zucker vor. Diese Steuersenkung soll eine Rübenpreiserhöhung von 6,75 DM auf 7,25 DM pro dz Zuckerrüben bei 15,5 % Zuckergehalt ermöglichen. Auf eine grundsätzliche Erörterung des ganzen Fragenkomplexes konnte der Ausschuß verzichten, da die Zusammenhänge des Antrags hinreichend bekannt sind, zumal auch in der ersten Lesung grundsätzliche Ausführungen zudem Antrag bereits gemacht wurden. Von der Regierung wurde zu Art. 2 Abs. 1 des Antrags ein Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschlag gemacht. Sinn und Zweck dieses Antrags ist, daß Steuerrückerstattung nur auf Zucker, der aus der inländischen Ernte 1964 hergestellt ist oder wird, gewährt wird. Außerdem soll die Ergänzung verhindern, daß die Steuersenkung auch Anwendung findet auf Zuckervorräte früherer Ernten. Dieser Ergänzungsantrag fand die einstimmige Annahme des Finanzausschusses. Schließlich soll das Gesetz mit dem 1. Januar 1965 in Kraft treten. Der Finanzausschuß empfiehlt dem Hohen Hause, den vom ihm mit großer Mehrheit angenommenen Gesetzentwurf in der Fassung, wie dem Hohen Hause mit Drucksache IV/2832 unterbreitet, zuzustimmen.
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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine weitere Frage, 1) Herr Müller-Emmert.


Rede von Dr. Adolf Müller-Emmert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ist Ihnen vielleicht 'bekannt, daß sehr viele Gläubiger der AMIIA behaupten, daß das Bundesaufsichtsamt seine Aufsichtspflicht ganz eindeutig verletzt habe, so daß sogar die Frage zu prüfen ist, ob nicht unter Umständen die Bundesregierung nach den Grundsätzen der Amtshaftpflicht gemäß § 839 BGB haftbar ist?

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    (der Meinung, daß hier Vorwürfe gegen das Bundesaufsichtsamt nicht zu erheben sind. Ich glaube, ich wiederhole hiermit eine Auskunft, die ich bereits in einer früheren Fragestunde gegeben habe. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe auf die Frage XI/1 — des Abgeordneten Dr. Rinderspacher —: In welcher Weise wird die Bundesregierung die beispielhafte Zusammenarbeit des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes und der Industrieund Handelskammer Freiburg unterstützen, deren Ziel es ist, den Strukturwandel der südbadischen Landwirtschaft durch gemeinsame Maßnahmen zu fördern, so etwa durch ein großzügiges Umschulungsprogramm für bisher in der Landwirtschaft tätige Arbeitskräfte? Bitte, Herr Minister. Das Programm des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes und der Industrieund Handelskammer Freiburg zur Umschulung von bisher in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräften befindet sich noch in der Vorbereitung. Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband bemüht sich zur Zeit, durch Stichproben in den Gemeinden festzustellen, in welchem Umfange jüngere Kleinlandwirte und 'mithelfende landwirtschaftliche Familienarbeitskräfte für eine Umschulung zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse dieser Feststellungen liegen noch nicht vor. Bereits jetzt läßt sich aber übersehen, daß der statistische Arbeitskräfteüberhang in .der kleinbetrieblichen Landwirtschaft nicht ohne weiteres in andere Berufe umgesetzt werden kann, da ein Teil der Personen für eine Umschulung bereits zu alt ist. Sobald der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband zusammen mit der Industrieund Handelskammer Freiburg konkrete Vorstellungen über die geplanten Umschulungsmaßnahmen entwickelt hat, wird geprüft werden, inwieweit (die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung das Vorhaben im Rahmen ihrer beruflichen Bildungsmaßnahmen fördern kann. Ich verweise hierzu auf den Anfang November begonnenen Umschulungslehrgang, der für 25 Kleinlandwirte vom Landesarbeitsamt Nordbayern gemeinsam mit der Handwerkskammer Regensburg (in Cham durchgeführt wird. Für den Fall, daß eine Förderung aus Mitteln der Bundesanstalt nicht möglich ist, wird die Bundesregierung die Möglichkeit (einer finanziellen Unterstützung prüfen. Im übrigen habe ich mich nachdrücklich dafür eingesetzt, daß Müllheim im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung als zentraler Ort für die Industrieansiedlung eingestuft wurde und daß auch Breisach besonders gefördert wird. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Hauser. Ist der Bundesregierung bekannt, Herr Minister, welche Tätigkeiten die im Zuge des Strukturwandels ausgeschiedenen Arbeitskräfte, insbesondere die Betriebsleiter, aufgenommen haben und welche soziale Stellung sie einnehmen? Herr Kollege, eine Statistik über die aus dem landwirtschaftlichen Beruf Ausscheidenden wird nicht geführt. Wir haben lediglich eine repräsentative Untersuchung aus der Forschungsgesellschaft für Agrarsoziologie, die Arbeitnehmer betrifft. Bei den Arbeitnehmern gehen etwa 50 % in den Bereich der Hilfsarbeiter; die anderen 50 % verteilen sich .auf andere Bereiche. 7518 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser. Ist die Bundesregierung der Meinung, Herr Minister, daß die gegenwärtige punktuelle Behandlung sowie die Mittel und die Richtlinien ausreichen, und ist sie nicht der Meinung, daß diese Frage der Umschulungshilfen eigentlich in engem Zusammenhang mit der Bereinigung der gesamten Wirtschaftsstruktur in einer regionalen Wirtschaftspolitik gesehen und gelöst werden muß? Herr Kollege, die Antwort, die ich darauf geben könnte, würde ähnlich lauten wie die Antwort an Herrn Kollegen Rinderspacher. Ich möchte so sagen: eine punktuelle Handhabung der Maßnahmen hat nur bedingten Erfolg, weil hier die Dinge in der Breite gesehen werden müssen. Es müssen dabei die gebietlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Vor allem aber spielen auch Bedarf und Struktur der gewerblichen Wirtschaft dabei eine ausschlaggebende Rolle. Herr Abgeordneter Geiger zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, sind Sie bereit, zu prüfen, ob durch geeignete Umschulungsmaßnahmen nicht auch das Problem des Arbeitskräftemangels unserer Wirtschaft besser behoben werden könnte? Herr Kollege, ich bin gern bereit, dies im Einvernehmen mit dem Arbeitsministerium zu tun. Herr Abgeordneter Reichmann zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, halten Sie es angesichts der besonders schwierigen Verhältnisse in Südbaden nicht für angebracht, daß ein umfassendes Agrarstrukturgesetz geschaffen wird, in dessen Rahmen dann die Folgemaßnahmen der Umstrukturierung besser unterstützt und gefördert werden könnten? Herr Kollege, wir sollten die Maßnahmen auf dem Agrarstrukturgebiet, die zu ergreifen sind, nicht überstürzen. Wenn es so ist, daß wir heute, im Jahre 1964, das, was wir vor zehn Jahren getan haben, bereits kritisch betrachten müssen, dann wäre es nicht gut, mit einem Gewaltakt die derzeitige Struktur zu verändern. Nach meiner Auffassung und auch nach Auffassung der Bundesregierung ist es richtig, organisch vorzugehen. Das schließt nicht aus, daß man in jenen Gebieten, die Sie meinen, besonderen Nachdruck auf die Verbesserung der Agrarstruktur legen sollte. Noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneter Rinderspacher. Herr Minister, sind Ihnen die Maßnahmen im benachbarten Elsaß bekannt, wo die Zusammenarbeit sämtlicher Stellen der Wirtschaft, der Landwirtschaft, der Industrie, der Landesplanung und anderer Einrichtungen wesentlich besser koordiniert ist als bei uns? Mir ist bekannt, daß das Zusammenwirken der verschiedenen Kräfte im Elsaß, wie in Frankreich schlechthin, ein außergewöhnlich gutes ist. Frage IX/2 — des Abgeordneten Dr. Rinderspacher —: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die aufgesplitterte, kapitalarme und arbeitsintensive Landwirtschaft in der oberrheinischen Tiefebene eine besonders schwache Ausgangsbasis für den Gemeinsamen Europäischen Markt hat? Bitte, Herr Minister. Der Bundesregierung ist die schwierige Lage der Landwirtschaft in der oberrheinischen Tiefebene sehr wohl bekannt. Sie hat deshalb auch die hervorragende Zusammenarbeit des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes mit allen Organisationen und Behörden stets begrüßt, weil sie beispielhaft für eine konstruktive Unterstützung der Agrarstrukturpolitik der Bundesregierung ist. Abgesehen von den mannigfachen Förderungsmaßnahmen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg, die sich besonders mit der Behebung der Schäden wasserwirtschaftlicher Art durch den Rheinseitenkanal befassen, ist das Gesamtentwicklungsprogramm Oberrhein mit meiner Befürwortung bei der EWG-Kommission in Brüssel mit einem Antrag auf Beihilfen aus dem Europäischen Ausrichtungsund Garantiefonds eingereicht worden. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, sind Sie auch bereit, durch umfassende Information die Aufklärung zu unterstützen, die der landwirtschaftlichen Bevölkerung über Aufstiegsmöglichkeiten im gewerblichen Sektor der Wirtschaft gegeben werden kann? Herr Kollege, es wird sich hier um eine Zusammenarbeit zwischen Bundes-und Landesregierung handeln, weil die örtlichen Verhältnisse jeweils auch von den Landesregierungen mit einbezogen werden müssen. Herr Abgeordneter Dr. Hauser. Herr Minister, ist die Bundesregierung davon überzeugt, daß die von Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 7519 Dr. Hauser Ihnen soeben angeführten Maßnahmen in ihrer Gestaltung ausreichen, um die allgemeine Struktur in diesem oberrheinischen Raum so zu verbessern, daß die Landwirtschaft dieses Raumes der Konkurrenz im Gemeinsamen Markt gewachsen ist? Wenn das Gesamtentwicklungsprogramm Oberrhein, das vom Land Baden-Württemberg mit allen beteiligten und interessierten Stellen und Organisationen aufgestellt wurde, zur Durchführung kommt, dann bezweifle ich nicht, daß die Voraussetzungen dafür gegeben sind, daß die Landwirtschaft in diesem Raum auch mit der benachbarten EWG-Landwirtschaft konkurrieren kann. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hauser. Ist die Bundesregierung der Meinung, Herr Minister, daß die Landwirtschaft in diesem schwachstrukturierten Gebiet einer ähnlichen Förderung bedarf wie etwa das Emsland oder andere Entwicklungsräume? Herr Kollege, ich glaube nicht, daß man die Maßnahmen im Emsland mit den Maßnahmen, die hier durchgeführt werden, vergleichen kann. Die Maßnahmen im Emsland dienten vorwiegend dazu, nach dem Zusammenbruch 1945 für Vertriebene und Flüchtlinge neues Siedlungsland zu beschaffen. Das ist in einem immerhin beachtlichen Umfange gelungen. Hier haben wir aber doch ein Programm zu entwickeln, das den Förderungsmaßnahmen anderer, ähnlich gelagerter Räume entspricht. Ich darf sagen, daß die hier beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie zur Wirksamkeit kommen, durchaus voll dasselbe bezwecken werden, was wir anderwärts bereits erreichen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Reichmann. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß die Wettbewerbslage der Landwirtschaft in der oberrheinischen Tiefebene besonders deshalb so ungünstig ist, weil die Situation des für sie existenzwichtigen Tabakanbaues, verglichen mit der Situation in Frankreich mit seinem Tabakmonopol, so schlecht ist, daß es dringend einer Harmonisierung im Rahmen der EWG bedarf? Der Bundesregierung ist der Umstand bekannt. Aber ich glaube, daß das Tempo, mit dem wir in der Harmonisierungsfrage vorwärtsschreiten, nichts zu wünschen übrigläßt. Ich rufe auf die Frage IX/3 — des Herrn Abgeordneten Fritsch —: Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Agrarausschuß des Europäischen Parlaments nach einem Besuch des Oberpfälzer und des Bayerischen Waldes in einem Bericht an die Kommission der EWG u. a. zu folgenden Schlußfolgerungen gelangte: „Dem Bayerischen Wald als agrarischer Region fehlt ein praktikables Programm für eine gesamtwirtschaftliche Erschließung. Die von der Bundesrepublik und dem Land Bayern geführten agrarischen Einzelmaßnahmen verpuffen vielfach als Teilmaßnahmen, obwohl an sich eine Steuerung möglich ist."? Weder der Bundesregierung noch der Bayerischen Staatsregierung ist bisher ein offizieller Bericht über die Bereisung des Oberpfälzer und des Bayerischen Waldes durch den Agrarausschuß des Europäischen Parlaments bekanntgeworden. Nach meinen Feststellungen liegt auch der EWG-Kommission ein derartiger Bericht nicht vor. Es steht noch nicht fest, ob ein Bericht über den Besuch überhaupt erstattet werden soll. Zum sachlichen Inhalt der Anfrage kann ich daruf hinweisen, daß die Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seit geraumer Zeit an einem Gesamtentwicklungsplan für diese Räume arbeiten, der die besonderen Schwierigkeiten im Zonenrandgebiet, d. h. in diesem Falle der Grenze zur Tschechoslowakei, berücksichtigt. Die besonderen Förderungsmaßnahmen des Bundes sowohl auf den rein agrarischen Gebieten, wie z. B. für die von Natur benachteiligten Gebiete, als auch des regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung werden in dieses Gesamtprogramm eingegliedert. Pläne über einige Teilmaßnahmen aus dem Gesamtentwicklungsprogramm, insbesondere vordringliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Verarbeitungsund Vermarktungsvorhaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, sind auch von mir mit Anträgen auf Beihilfen aus dem Europäischen Ausrichtungsund Garantiefonds an die Kommission der EWG eingereicht worden. Vorrangskriterium für die Bewilligung derartiger Anträge ist die Einordnung in einen Gesamtentwicklungsplan des betreffenden Gebietes. Dieser Forderung ist bei den Anträgen zu den von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegten Entwicklungsplänen voll entsprochen worden. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, ist dabei berücksichtigt worden, daß es bei diesen Gebieten Bayerischer Wald und Oberpfälzer Wald nicht allein um von Natur benachteiligte Gebiete geht, sondern daß es sich auch um Grenzlandgebiete handelt, wo die Förderung über das normale Maß der Förderung der von Natur benachteiligten Gebiet hinausgehen soll? Herr Kollege, es dürfte Ihnen bekannt sein, daß hier zwei Fakten zusammentreffen. Einmal handelt es sich um die Maßnahmen für die Zonenrandgebiete und zum anderen um die Maßnahmen für benachteiligte Gebiete. Die Möglichkeiten, die sich aus diesen beiden Gruppen von Maßnahmen ergeben, werden in diesem Fall voll ausgeschöpft. 7520 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Fritsch. Ist bei diesen Maßnahmen vorgesehen, auch den landwirtschaftlichen Betrieben eine Hilfe angedeihen zu lassen, deren Ertragswert unter der Grenze bleibt, die 'die Verpflichtung begründet, Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterssicherung zu zahlen und Leistungen zu empfangen? Die Maßnahmen für von Natur benachteiligte Gebiete umfassen jene Betriebe, die mindestens zur Alterskasse gehören, d. h. von der Alterskassengrenze ab. Die Maßnahmen für benachteiligte Gebiete kommen allen dort befindlichen Betrieben und dort lebenden Menschen in irgendeiner Form zugute. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Balkenhol. Herr Minister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß wir durch die schnelle Verabschiedung des Raumordnungsgesetzes der Lösung dieser Probleme näherkommen? Herr Kollege, es ist sogar eine Voraussetzung. Ihre Bemerkung trifft völlig zu. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sander. Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, daß die Bundesregierung endlich einmal das Problem der benachteiligten Gebiete nicht nur in einigen Ländern, sondern ,allgemein in der Bundesrepublik aufgreifen und im Hinblick auf die starke Technisierung berücksichtigen müßte, daß teilweise Böden mit guten Bodenwertzahlen heute zu den benachteiligten Gebieten gehören? Die Bundesregierung hat in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament in der Vergangenheit alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die ihr gut und richtig erschienen, um dort Hilfe zu geben, wo sie nötig war. Die Bundesregierung wird sich weiterhin in dieser Richtung bemühen. Die Frage aber, welche Böden besserer oder schlechterer Art besonders gefördert werden müssen, ist so schwierig, daß sie einer sehr eingehenden Prüfung und auch Behandlung in dem zuständigen Ausschuß bedarf. Eine weitere Frage? — Bitte. Herr Minister, sind Sie bereit, hierfür eventuell einen Forschungsauftrag zu geben, damit endlich einmal in der Bundesrepublik dieses Problem vom Grundsätzlichen her geklärt wird? Ich will den Fragenkomplex gern daraufhin prüfen lassen, ob er geeignet ist, bei einem Forschungsauftrag untersucht zu werden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lautenschlager! Herr Minister, bis wann sieht sich die Bundesregierung in der Lage, zur Beruhigung der Mittelund Kleinbetriebe in den genannten Gebieten in der Form beizutragen, daß sie eine Aussage darüber macht, welche Betriebe nach Größe, Struktur und Bonität keine Aussicht mehr haben, nach 1970 noch wettbewerbsfähig zu sein? Herr Kollege, wenn ich Prophet wäre, würde ich diese Auskunft sofort geben. Da es mir aber leider daran ermangelt, vermag ich das nicht zu tun. Es wird in allen Zeitläuften Klein-und Kleinstbetriebe geben, die auf Grund besonderer Verhältnisse — der Bodenqualität, der Stadtnähe oder der Tüchtigkeit des Betriebsleiters — existenzfähig sein werden. Eine generelle Antwort wird es nicht geben. Wahrscheinlich werden wir im Bereich der mittelgroßen Betriebe einen Zuwachs bekommen, während wir bei den ganz großen und ganz kleinen Betrieben eine Schrumpfung zu verzeichnen haben werden. Ich rufe auf die Frage IX/4 — des Herrn Abgeordneten Dröscher —: Wie verträgt sich die von der Bundesregierung immer wieder in den Vordergrund gestellte Hilfe für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe mit der im Land Rheinland-Pfalz geübten Praxis bei der Verteilung von Bundesmitteln, wenn z. B. dar Winzerverein Merxheim-Meddersheim mit 72 angeschlossenen Familienbetrieben und 240 Morgen bewirtschafteter Weinberge nicht mehr in den Genuß einer Beihilfe zur Erweiterung der Aufnahmekapazität kommen kann, sondern diese Mittel alle zum Einsatz bei den Groß-Genossenschaften kommen sollen? Bitte, Herr Minister. Die Bundesregierung hat im „Grünen Plan 1964", ähnlich wie in den vergangenen Jahren, 5,5 Millionen DM zur Strukturverbesserung des deutschen Weinbaues bereitgestellt. Diese Mittel werden zur Förderung der Kellerwirtschaft durch Errichtung und Ausbau von Winzergenossenschaften eingesetzt. Bei der Vergabe der Mittel arbeitet die Bundesregierung eng mit den Landesregierungen der weinbautreibenden Länder zusammen. Um Fehlinvestitionen von öffentlichen Zuwendungen zu vermeiden, werden nach einem Strukturplan nur solche Winzergenossenschaften unterstützt, deren Wirtschaftlichkeit sich über Jahre voraussagen läßt. Von den Landesregierungen werden geeignete Projekte ausgewählt und der Bundesregierung zur Prüfung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vorgelegt. Die Vorschriften hierzu sind in den Richtlinien zur Förderung der Kellerwirtschaft festgelegt. Hierdurch soll nach Möglichkeit vermieden werden, nicht entwicklungsfähige Winzergenossenschaften in die Maßnahmen einzubeziehen. Größere Genossenschaften werden nur geDeutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 7521 Bundesminister Schwarz fördert, wenn sie die Funktion einer Zentralkellerei übernehmen. Diesen fällt bei der Konzentration der Weinerzeugung die Aufgabe zu, Weinausbau und Absatz für die angeschlossenen benachbarten kleineren Winzergenossenschaften zu übernehmen. Der von Ihnen benannte Winzerverein MerxheimMeddersheim zählt zu den sieben an der Nahe bestehenden Winzergenossenschaften. In diesem relativ kleinen Raum arbeiten aber auch drei Gebietsgenossenschaften, die in der Lage sind, alle anfallenden Mosternten aufzunehmen. Die Aufgabe des Winzervereins Merxheim-Meddersheim beschränkt sich daher künftig auf das Abkeltern der Moste als Kelterstation. Die Landesregierung hat aus diesen Gründen in den eingereichten Projektlisten für 1964 den erwähnten Winzerverein bei der Erweiterung der Aufnahmekapazität nicht berücksichtigen können. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher. Muß ich Ihrer Antwort entnehmen, Herr Minister, daß hier gegen den erklärten Willen der 72 Familienbetriebe, die seit Jahren eine funktionierende Winzergenossenschaft unterhalten und auf der mittleren Ebene durchaus wettbewerbsfähig sind, gewissermaßen das Todesurteil über diese Genossenschaft gesprochen wird, weil sie in dem Strukturplan der Landesregierung nicht berücksichtigt wird? Ich glaube, hier liegt ein Irrtum vor. Es kann nicht davon gesprochen werden, daß wir die Familienbetriebe nicht durch die von mir soeben genannten Maßnahmen unterstützen wollen. Im Gegenteil, wir sehen diesen Weg, den Familienbetrieben zu helfen, als den sichereren und aussichtsreicheren an. Das ist besser, als daß diese Betriebe sich in dem Drang, sich individuell zu verhalten, zersplittern, ein zersplittertes Angebot auf den Markt bringen und auf diese Art und Weise dann nicht den einem Familienbetrieb eigentlich zustehenden Lohn erhalten können. Eine weitere Frage? — Bitte. Herr Bundesminister, halten Sie es nicht für richtig, daß neben den großen GebietsWinzergenossenschaften, die ein großes Angebot an Konsumweinen auf einer ganz breiten Mengenbasis unterhalten, auch noch lebensfähige kleinere Genossenschaften existieren, die ein Qualitätsangebot in einer besonderen Differenzierung haben, was sich aus ihrer Bodenqualität, aus ihrer Lage, aus ihrer örtlichen Situation und aus der Bereitschaft ergibt, auch in kleineren Familienbetrieben etwas Besonderes zu leisten? Wenn Ihre Frage vor 20, 30 oder 40 Jahren gestellt worden wäre, hätte ich sie mit Ja beantwortet. Heute, im Zeichen des großen Angebots, müssen wir die Zersplitterung möglichst vermeiden. Ich darf darauf hinweisen, Herr Kollege, daß wir auch an ,die Verbraucher denken müssen, die bei der Vielzahl der verschiedenen Weine heute oft nicht mehr wissen, was sie trinken und was sie trinken sollen. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gibbert. Herr Minister, sind Sie mit mit mir der Meinung, daß es sich hier um eine der in den letzten 50 Jahren gegründeten Genossenschaften handelt, an denen nur ein Teil der Winzer oder die Winzer nur mit einem Teil ihres Ertrages beteiligt sind? Sind Sie nicht grundsätzlich mit mir der Meinung, daß es richtig wäre, Genossenschaften, die sich bisher verdient gemacht haben, zu fördern, um sie zu einer Größe zu bringen — meinetwegen unter der Garantie, daß sie eine gewisse Größe erlangen —, bei der gewährleistet ist, daß diese Genossenschaften alle kellertechnischen Voraussetzungen und Marktvoraussetzungen erhalten, um sich durchsetzen zu können? Unter den von Ihnen genannten Voraussetzungen würde ich immer ja sagen. Ich rufe auf die Frage IX/5 — des Abgeordneten Dröscher —: Trifft es zu, daß die Studierenden an den Höheren Landbau-und Weinbauschulen des Landes Rheinland-Pfalz im Jahre 1964 die gesetzlich möglichen Ausbildungsbeihilfen nur zu 60 % ausgezahlt erhalten konnten, weil angeblich dem Land Rheinland-Pfalz zu wenig Bundesmittel zugewiesen worden sind? Die Bundesregierung gibt aus den Haushaltsmitteln meines Hauses zu den von den Ländern im Bereich der Landwirtschaft gewährten Ausbildungsbeihilfen einen Zuschuß. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz hat in diesem Rechnungsjahr zunächst 160 000 DM erhalten. Entsprechend dem Bedarf beantragte es zusätzlich 120 000 DM Bundesmittel, die in den Monaten Mai und August in voller Höhe bewilligt worden sind. Weitere Beträge wurden für Ausbildungsbeihilfen nicht angefordert. Es trifft also nicht zu, daß dem Land Rheinland-Pfalz zuwenig Bundesmittel zugewiesen worden sind und aus diesem Grunde bedürftige Studierende der Höheren Landbauund Weinbauschulen nicht ausreichend gefördert werden konnten. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher. Herr Bundesminister, wie erklären Sie sich unter diesen Umständen, daß das Land Rheinland-Pfalz — bisher wenigstens — nur 60 % der möglichen Beihilfen ausgezahlt hat unter 7522 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 Dröscher ausdrücklichem Hinweis darauf, daß nicht ausreichend Geld zur Verfügung stehe? Ich kann nur das eine sagen, daß ich gerne bereit bin, den Sachverhalt noch einmal nachzuprüfen. Aber die Auskünfte von Rheinland-Pfalz bewegen sich eindeutig in der Richtung, daß das von dort angeforderte Geld dort auch empfangen wurde. Wenn es heute noch nicht so weit ist, daß die Studierenden in den vollen Genuß gekommen sind, so könnte es sich dabei um eine technische Panne handeln. Das ist aber nicht meine Sache. Eine weitere Frage? — Bitte. Darf ich der Antwort entnehmen, daß Sie Ihr Haus noch einmal bemühen werden, das festzustellen und dafür zu sorgen, daß die Studierenden das Geld bekommen? Auf Grund der von Ihnen gestellten Frage bin ich gerne dazu bereit. Ich danke Ihnen, Herr Minister. Wir sind am Ende der heutigen Fragestunde. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 Bericht des Haushaltsausschusses Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Nachtrag zum Haushalt des Jahres 1964, der heute dem Hause zur zweiten und dritten Beratung vorliegt, wäre an und für sich eine durchaus normale Sache, wenn nicht einige Aspekte seines Inhalts und der allgemeinen Finanzund Haushaltspolitik der gegenwärtigen Bundesregierung es notwendig machten, sich kritisch mit dem auseinanderzusetzen, was wir heute hier zu verabschieden haben. Die rechtzeitige Vorlage eines Nachtragshaushalts ist von den Sozialdemokraten stets gefordert worden. Auch wir wissen, daß im Laufe eines Haushaltsjahres bei einzelnen Positionen Veränderungen von oft beträchtlichem Gewicht eintreten können. Das ist schon deshalb unvermeidlich, weil bei der etwas schwierigen, um nicht zu sagen schwerfälligen Art unserer Gesetzgebung — auch der Haushaltsgesetzgebung — zwischen der Aufstellung eines Etats und seiner Verabschiedung und erst recht seinem Vollzug relativ lange Zeiträume liegen. Die Methode des Nachtrags wäre also an sich nicht zu beanstanden, obwohl er — auch das kann nicht verschwiegen werden — reichlich spät vorgelegt worden ist. Anders verhält es sich mit den Einzelheiten seines Inhalts. Wir Sozialdemokraten wollen nicht etwa alle Einzelheiten kritisieren. Im Gegenteil, es gibt sogar einige Einzelheiten, in denen wir alte, gute Bekannte erblicken, nämlich solche, die wir bei der Beratung des Haushalts 1964 dem Hause in Form von Anträgen vorgelegt haben und die im Frühjahr mit der Begründung, sie seinen nicht durchführbar oder nicht realistisch, oder was sich immer sonst an ablehnenden Argumenten anbot, abgelehnt worden sind. Solche Anträge sind dann allerdings der sozialdemokratischen Fraktion auf ihr NegativKonto geschrieben worden, auf jene berühmte Milchmädchenrechnung über die „Kosten sozialdemokratischer Anträge", mit der die Legende von der verantwortungslosen Ausgabenpolitik der SPD gestützt werden soll, die angeblich die Währung gefährden und auch sonst das Vaterland dem Untergang entgegensteuern würde. Wenn man an die Art denkt, wie in den letzten Wochen in diesem Hause und von dieser Stelle aus — von höchster Stelle — mit hohen Millionenbeträgen zu Lasten kommender Haushalte operiert worden ist, wenn man daran denkt, wie im Schoße der Regierungsfraktionen gerade jetzt unter dem Eindruck der langsam einsetzenden Wahlkampfpanik noch eine ganze Serie von reichlich dicken Wahlgeschenken ausgetüftelt wurde, kann man nur feststellen, daß es offensichtlich nicht dasselbe ist, wenn zwei dasselbe tun. Über diese Themen wird übrigens noch heute zu sprechen sein. Ich denke, daß das mein Freund Alex Möller besorgen wird. Doch zurück zum Nachtragshaushalt. — Ich möchte nicht allzusehr in die Details gehen, obwohl auch hier richtig ist, daß im Detail der Teufel sitzt. Meine Damen und Herren, wir anerkennen durchaus, daß z. B. staatspolitische Notwendigkeiten für die Verstärkung gewisser Titel im Etat des Auswärtigen Amtes sprechen oder daß beim Etat des Gesamtdeutschen Ministeriums einige Titel aufgestockt worden sind. Wir begrüßen z. B. auch, daß für die Studentenförderung nach dem Honnefer Modell 14 Millionen Mark mehr eingesetzt worden sind, so daß sich der Gesamtbetrag nunmehr auf 47 Millionen Mark beläuft. Bei der Gelegenheit erinnern wir aber daran, daß die sozialdemokratische Fraktion im April 1964, also vor rund acht Monaten, eine Erhöhung des Ansatzes um 9 Millionen Mark beantragt hat. Damals wurde dieser Antrag abgelehnt. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß nun auch der Bund die Studentenförderung besser ausstattet und damit die Verpflichtungen aus dem mit den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsabkommen erfüllt. Zu den Veränderungen im Haushalt des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten müssen allerdings einige kritische Anmerkungen gemacht werden. Auch hier wird durch die ErhöDeutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 7523 Schoettle hung der Mittel für die Preisverbilligung von Getreide einem sozialdemokratischen Antrag vom Frühjahr dieses Jahres nachträglich entsprochen. Die Deckung für die Mehrbelastungen insgesamt wird in dem Einzelplan 10 selbst gefunden, nach unserer Meinung leider auch mit den Mitteln für die Verbesserung der Agrarstruktur. Das müssen wir allerdings bedauern. Die Tatsache, daß bei dieser Etatposition beträchtliche Reste bestehen, bot zwar eine bequeme Ausweichmöglichkeit. Sie hätte aber nicht Veranlassung sein sollen, gerade diese für einen so notwendigen Zweck gemeinten Titel zur Dekkung heranzuziehen. Noch eine kritische Bemerkung zu den Ansätzen für die Preisverbilligung von Getreide! Nach Einführung der EWG-Marktordnung Nr. 19 wurde das importierte Brotgetreide teurer. Es war der Wille des Gesetzgebers, diese Verteuerung durch eine entsprechende Subvention auszugleichen. Deshalb wurden Ausgleichsbeträge zur Preisverbilligung von Getreide in den Haushalt eingesetzt. Im Haushaltsausschuß ist dieses Thema Gegenstand von mehreren Debatten gewesen. Dabei wurde beschlossen, daß nur diejenigen Mühlen die Subventionen erhalten sollten, die bei der Antragstellung versichern, daß sie den für eingeführtes Getreide — für e i n -g e f ü h r t es Getreide! — festgesetzten sogenannten Schwellenpreis bezahlt haben. Die Regierung hat sich leider über diesen Beschluß hinweggesetzt, angeblich weil er nicht praktikabel sei. Daß der Ernährungsausschuß dieses Hauses denselben Standpunkt vertreten hat, ist nicht weiter verwunderlich. Aber das Ergebnis ist folgendes. Der Schwellenpreis dürfte im Durchschnitt eine Verteuerung von 80 DM je t gegenüber der Zeit vor der Einführung der EWG-Marktordnung ausmachen. Dieser Schwellenpreis wurde aber im ersten Halbjahr 1964 um bis zu 40 DM je t unterlaufen. Die Regierung hat sich leider nicht entschließen können, dieser Tatsache Rechnung zu tragen. Im Gegenteil, sie hat die sicher bequemere Methode gewählt, die Subvention auf die gesamte Weizenvermahlung umzulegen. So erhalten jetzt auch diejenigen Mühlen die Subvention, die überhaupt keinen Auslandsweizen vermahlen. Es genügt, daß eine Mühle einfach versichert, sie habe die Menge vermahlen, um die Subvention zu bekommen. Die Subvention, die schließlich auf Grund unseres Drängens von 26 DM je t auf 24 DM und zum Schluß auf 21 DM gesenkt wurde, wird jetzt also ohne Rücksicht auf die effektive Verteuerung bezahlt. 'Man kann das eine echte Jedermannsmaßnahme nennen, die aber vom Gesetzgeber so niemals beabsichtigt worden ist. Auch im Verkehrshaushalt werden einige Veränderungen vorgenommen, die von der sozialdemokratischen Fraktion bereits früher vorausgesagt und gefordert wurden. Sie betreffen in der Hauptsache die Bundesbahn und den Straßenbau. Wir begrüßen diese Maßnahmen, wenn sie auch nicht darüber hinwegtäuschen dürfen, daß sich die Bundesregierung besonders gegenüber der Bundesbahn und deren Sanierungsnotwendigkeiten schwere Versäumnisse hat zuschulden kommen lassen, die durch die jetzigen Maßnahmen nicht aufgeholt werden. Zwei bemerkenswerte Züge dieses Nachtrages müssen ebenfalls vermerkt werden. Da ist einmal die Streichung einer Minderausgabe von 400 Millionen DM beim Einzelplan 32, bei der Bundesschuld. In den Erläuterungen zu diesem Titel heißt es etwas einsilbig: Die Voraussetzungen für die Veranschlagung einer Minderausgabe sind entfallen. Dahinter steckt aber die harte Tatsache, daß sich die Bundesregierung offenbar getäuscht hat, als sie bei der Festsetzung des Haushaltes 1964 von einer Bereitschaft der Bundesbank ausging, sie werde in eine Stundung der Tilgungsraten aus der Nachkriegshilfe einwilligen. In der Streichung der Minderausgaben drückt sich offenbar das Scheitern dieser Hoffnung aus. Das zweite bemerkenswerte Charakteristikum dieses Nachtrages sind die recht bescheidenen Hinweise auf Quellen, aus denen die Deckung für die veranschlagten Mehraufwendungen fließen soll. Gewiß, die Endzahlen des Haushalts 1964 bleiben unverändert. Damit hat sich die Bundesregierung an ihre Maxime gehalten, daß die Erhöhung des Jahresetats an die Steigerung des Nationaleinkommens gebunden ist. Darüber, ob diese Bindung an die magische Grenze, wie das genannt worden ist, eine Tugend oder das Gegenteil davon ist, könnte man lange reden. Wir haben bei der ersten Beratung des Haushalts 1964 auch hier im Plenum des Bundestages darüber debattiert. Sicher ist nur eines, meine Damen und Herren: mit dieser Bindung der öffentlichen Haushalte wird man unter den gegenwärtigen Umständen in aller Regel unter der wirklichen Erhöhung des Sozialprodukts bleiben. Daraus ergibt sich dann für den Finanzminister noch eine ganz bequeme Manövriermasse. Daß das so ist, zeigt sogar, auf eine negative Weise, dieser Nachtragshaushalt, in dem die 500 Millionen DM Steuermehreingänge die das Bundesfinanzministerium selber zugibt, überhaupt nicht erscheinen. Sie sind ganz einfach hineingebuttert worden, wie man zu sagen pflegt. Auch sonst sind die Hinweise auf die Herkunft der Deckungsmittel dürftig. Wir finden lediglich in den Erläuterungen zu Kap. 60 02 zu Tit. 300 — Minderausgaben — eine lakonische Bemerkung über die Deckungsund Finanzierungsmöglichkeiten: In .einigen Bereichen, namentlich bei der militärischen und zivilen Verteidigung, fließt ein Teil der Investitionsausgaben langsamer als erwartet ab. Eine Erhöhung der Minderausgabe auf den veranschlagten Betrag erscheint gerechtfertigt. Das ist der einzige Hinweis in der ganzen Regierungsvorlage, und man kann wohl mit Fug und Recht hinzufügen, daß durch diese Art der Nicht-Veranschlagung oder Nicht-Offenlegung der Herkunft der Deckungsmittel der Haushalt sicher nicht durchsichtiger und nicht ehrlicher wird. 7524 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 Schoettle Nun ist es sicher zweckmäßig, dort, wo Minderausgaben zu erwarten sind, diese zur Deckung von Mehrausgaben im Wege eines Nachtragshaushalts heranzuziehen. Das ist immerhin besser als die Umschichtungen, die sozusagen hinten herum die Gewichte in einem vom Parlament verabschiedeten Haushalt verschieben. Aber die Frage muß doch gestellt werden, ob nicht z. B. im Verteidigungshaushalt schon bei der Programmierung für den Haushalt 1964 vorausgesehen werden konnte, .daß wesentliche Bestandteile der Programme nicht in diesem Haushaltsjahr durchgeführt werden könnten und daß infolgedessen die betreffenden Programme zu hoch veranschlagt worden sind. Es ist zu vermuten, daß bei der Veranschlagung ,dieser Programme mehr die politische Optik nach außen als die realen Verwendungsmöglichkeiten eine Rolle gespielt haben. Es ist schließlich nicht selbstverständlich, daß aus dem Einzelplan 14, dessen Höhe bei den Beratungen des Haushalts jedesmal mit Zähnen und Nägeln verteidigt wird, nahezu der gesamte Mehraufwand dieses Nachtrags, mindestens aber zwischen 1,5 und 1,6 Milliarden DM, finanziert werden kann. Das erscheint uns denn ,doch als eine so erhebliche Fehlplanung, daß wir sie nur mit Erstaunen feststellen können. Was hätten Sie gesagt, meine Damen und Herren, wenn wir Sozialdemokraten etwa bei der Beratung des Haushalts 1964 eine Kürzung des Verteidigungshaushalts auch nur um -eine Milliarde gefordert hätten? Feindschaft gegen die Bundeswehr, Gleichgültigkeit gegenüber der Verteidigung der Bundesrepublik, wenn nicht gar unpatriotische Gesinnung, das wären wohl die mindestens Vorwürfe gewesen, die Sie uns dann gemacht hätten. Ich will mich auf ,diese Bemerkungen zum Nachtragshaushalt 1964 beschränken und abschließend namens meiner Fraktion erklären, daß wir diesen Nachtrag trotz unserer Zustimmung zu seinen Einzelheiten aus allgemeinen politischen Gründen ablehnen werden. Einer dieser Gründe — das möchte ich ganz offen noch einmal aussprechen — ist die Finanzund Haushaltspolitik der Bundesregierung. In diesem Hause wird gegenwärtig der Bundeshaushalt 1965 beraten. Er wurde dem Parlament und der Öffentlichkeit mit sehr anspruchsvollen Begründungen als ein Haushalt der Mäßigung, der Beschränkung auf das Mögliche vorgelegt. Ganz abgesehen davon, daß dieser Entwurf schon von vornherein wieder mit recht zweifelhaften Mitteln ins Gleichgewicht gebracht worden ist — ich denke nur an die Veranschlagung von Globalkürzungen —, ist er durch die Vorgänge der letzten Woche noch stärker in Zweifel gezogen worden. Dazu gehört auch die Erklärung, die der Herr Bundeskanzler am Mittwoch der vergangenen Woche von dieser Stelle aus dem Hause abgegeben hat, mit der neue große Belastungen des nächst jährigen Haushalts angekündigt werden, ohne daß bis jetzt zu erkennen wäre, wie die Regierung — nicht der Haushaltsausschuß dieses Hauses, sondern die Regierung — diese Belastungen in den von ihr selbst gezogenen Rahmen pressen will. Dazu gehört auch die hektische Betriebsamkeit der Regierung und ihrer Koalition, 'die darauf abzielt, unter dem Eindruck der herannahenden Bundestagswahl noch so viel Wahlgeschenke zu produzieren, daß auch dadurch der Rahmen von 63,9 Milliarden DM gesprengt werden müßte, wenn ehrlich und ohne Kunststücke veranschlagt würde. Man hätte Grund, meine Damen und Herren, sich die Frage vorzulegen, ob es unter solchen Umständen für dieses Haus nicht besser wäre, der Bundesregierung einen Etat zurückzureichen, der doch offensichtlich auf eine sehr eigenartige Weise unausgeglichen und unvollständig geblieben ist. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Conring. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich darüber gefreut, daß der Redner der Opposition zum Ausdruck gebracht hat, daß er die Methode eines Nachtragshaushalts nicht anfechten möchte. — Das ist nichts Neues. Aber man ist auf manches, insbesondere nach Ihren letzten Andeutungen, gefaßt gewesen. Ich entsinne mich noch gut, daß in der Zeit, als die Bundesregierung den Haushaltsplan 1964 einbrachte, das Wort „Nachtragshaushalt" fiel und daß damals manche in der Öffentlichkeit die Andeutung machten: Nun, sie werden die Grenze von 60,3 Milliarden DM im Haupthaushalt 1964 wahren; aber sobald der Zeitpunkt des Nachtragshaushalts gekommen sein wird, dann werden sie diese — von Ihnen als „magisch" bezeichnete — Grenze überschreiten. Wir freuen uns, daß die Bundesregierung durch ihren Nachtragshaushalt deutlich gemacht hat, daß sie die öffentlichen Ausgaben in der Begrenzung auch weiterhin an den Zuwachs des Bruttosozialprodukts binden woll. Wir freuen uns darüber, weil wir das als einen notwendigen Beitrag ansehen, von der Haushaltsseite her den Stabilisierungsbemühungen eine Stütze zu geben. Wir freuen uns auch darüber, daß diese Politik der Bundesregierung, die ja vor allem von dem Herrn Bundeskanzler selber vertreten wird, nicht nur beim Haushalt 1964 und nicht nur beim Nachtragshaushalt 1964 ihren Ausdruck gefunden hat, sondern daß auch bei dem Haushaltsplan 1965 die fälschlich als „magisch" bezeichnete Grenze, aufrechterhalten werden wird. — Ich glaube es, Herr Schoettle, daß es nicht Ihre Erfindung ist. Denn diese magische Grenze ist gar keine magische Grenze, sondern es geht einfach um die Feststellung, daß man die öffentlichen Ausgaben nicht beliebig ausweiten kann, sondern daß es dort Grenzen gibt. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 7525 Dr. Conring Wie es bei dem Einzelmenschen ist, daß er nur dann mehr ausgeben kann, wenn er auch mehr einnimmt, wenn er also einen Zuwachs an Einkommen hat, so ist es in dem ganz anderen Bereich der öffentlichen Wirtschaft auch, daß nicht mehr ausgegeben werden kann, als der Zuwachs des Sozialprodukts der Volkswirtschaft für öffentliche Ausgaben hergibt. Man kann natürlich auch mehr ausgeben; sicher kann man das. Aber man muß sich dann nicht darüber wundern, daß das kein Beitrag zur Erhaltung der Stabilität und zur Abwehr der Geldentwertung ist, sondern daß man damit geradewegs einen Beitrag zur Geldentwertung leistet. Und dazu sind wir von der CDU/CSU allerdings nicht bereit. Wir freuen uns also darüber, daß der Nachtragshaushalt nicht nur in bezug auf die Ausgabenbegrenzung die bisherige Politik der Bundesregierung fortsetzt, sondern daß er sich auch in bezug auf die Konjunktur richtig verhält. Herr Schoettle, Sie haben in Ihrer Haushaltsrede zum Etat 1964 davon gesprochen, daß sich ein „Gesetz", glaube ich, sagten Sie, zu entwickeln drohe, daß man die Bindung der öffentlichen Ausgaben an den Zuwachs des Sozialprodukts der Volkswirtschaft vornehme. Dies Gesetz ist kein ehernes Gesetz, das durch Jahre und Jahrzehnte hindurch bestehen bleiben müßte. Aber in der jetzigen Lage, von der Sie selbst gesagt haben, daß sie einem Boom entgegengehe — was übrigens gar nicht zutrifft —, m u ß allerdings die Haushaltspolitik darauf ausgerichtet sein, daß sie auf die Konjunktur die nötige Rücksicht nimmt. Wir sind deshalb auch zufrieden damit, daß die Bundesregierung sich auch bei ihrem Nachtragshaushalt konjunkturmäßig richtig verhalten hat, indem sie mit mehr als der Hälfte der Ausgaben, die gedeckt werden sollen, Schulden tilgt, nämlich den Fehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 1963 und die bekannten Schulden bei der Bundesbank. Ich habe nicht vor, eine Debatte über die Haushaltspolitik zu entfesseln. Ich mache lediglich darauf aufmerksam, daß wir es zur Zeit nur mit dem Nachtragshaushalt 1964 zu tun haben. Wenn wir uns über den Haushaltsplan 1965 in der zweiten Lesung unterhalten werden, wird der Zeitpunkt gekommen sein, um die Fragen klarzustellen, die mit diesem Haushaltsplan in Einnahme und Ausgabe zu tun haben. Im übrigen haben Sie doch, Herr Schoettle — darauf mache ich aufmerksam —, im Haushaltsausschuß einstimmig den Nachtragshaushalt gebilligt. Ich war etwas überrascht zu hören, daß Sie jetzt den gesamten Nachtragshaushalt ablehnen wollen. (Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der Mitte: Neue Masche!)