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    Deutscher Bundestag 15 2. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Wittmer-Eigenbrodt . . . . . . . 7509 A Erweiterung der Tagesordnung 7509 A Fragestunde (Drucksachen IV/2810, IV/2824) Frage des Abg. Jahn: Verwandtenbesuche in der SBZ — Zwangsgeldumtausch Dr. Mende, Bundesminister . . . 7509 D Jahn (SPD) 7509 D Fragen des Abg. Stingl: Durchsuchungen des Echo-Verlages, Berlin, und weiterer Stellen durch die Berliner Polizei Dr. Bucher, Bundesminister 7510 A, B, C, D, 3511 A, B, C, 7512 A, B, C Stingl (CDU/CSU) . . 7510 A, 7511 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7510 C Liehr (SPD) 7510 C, 7512 C Benda (CDU/CSU) . . 7510 D, 7512 A, B Memmel (CDU/CSU) . 7511 C, D, 7512 A Vizepräsident Dr. Dehler . 7511 D, 7512 C Jahn (SPD) . . . . . . . . . 7512B, C Frage des Abg. Dröscher: Benachteiligung alter Mitbürger durch vorzeitige Auszahlung ihrer Lebensversicherung Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 7512 D, 7513 A, B, C Dröscher (SPD) 7513 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7513 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 7513 C Fragen des Abg. Dr. Kohut: Kaufkraft der Deutschen Mark Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 7513 D, 7514 A, B, C, D, 7515 A, B, D, 7516A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 7513 D, 7514 A, 7515 A, B, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7514 A Vogt (CDU/CSU) . . . . 7514 B, 7516 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 7514 C, D Wehner (SPD) 7516 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 7516 C Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 7516 D, 7517 A, B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 7517 A, B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Strukturwandel der südbadischen Landwirtschaft Schwarz, Bundesminister . . . . 7517 C, D, 7518 A, B, C Dr. Hauser (CDU/CSU) . 7517D, 7518 A Geiger (SPD) . . . . . . . . . 7518 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 7518 B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 7518 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Landwirtschaft in der oberrheinischen Tiefebene Schwarz, Bundesminister . . . . 7518 C, D, 7519 A, B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 7518 D Dr. Hauser (CDU/CSU) . 7518 D, 7519 A Reichmann (FDP) 7519 B Frage des Abg. Fritsch: Gesamtwirtschaftliche Erschließung des Bayerischen Waldes Schwarz, Bundesminister . . . . 7519 C, D, 7520 A, B, C Fritsch (SPD) 7519 D, 7520 A Balkenhol (CDU/CSU) . . . . . 7520 A Sander (FDP) . . . . . . . . 7520 B Lautenschlager (SPD) . . . . .7520 C Frage des Abg. Dröscher: Landwirtschaftliche Familienbetriebe in Rheinland-Pfalz — Winzerverein Merxheim-Meddersheim Schwarz, Bundesminister 7520 D, 7521 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 7521 A, B Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . . 7521 C Frage des Abg. Dröscher: Ausbildungsbeihilfen für Studierende an den Höheren Landbau- und Weinbauschulen in Rheinland-Pfalz Schwarz, Bundesminister . 7521 D, 7522 A Dröscher (SPD) . . . . 7521 D, 7522 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 (Nachtragshaushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/2755) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/2829) — Zweite und dritte Beratung — Schoettle (SPD) 7522 B Dr. Conring (CDU/CSU) 7524 C Dr. Emde (FDP) . . . . . . . 7527 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 7529 C Leicht (CDU/CSU) 7535 A Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 7537 A Entwurf eines Vierten Umstellungsergänzungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2808) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2831, zu IV/2831) — Zweite und dritte Beratung — 7539 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsaus- , schusses über die von der Bundesregierung beschlossene Einhundertundzweite Verordnung zur Änderung des deutschen Zolltarifs 1963 usw. (Drucksachen IV/2816, IV/2833) 7539 D Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung vom 2. Dezember 1964 Struve (CDU/CSU) 7540 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7544 A Schmücker, Bundesminister 7552 B 7564 B Ertl (FDP) 7554 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . . 7559 B Schwarz, Bundesminister . . . . . 7561 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 7563 B Bauknecht (CDU/CSU) 7565 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2413) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache IV/2838) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache IV/2832) — Zweite und dritte Beratung — 7565 A Persönliche Erklärung nach § 35 GO Memmel (CDU/CSU) 7565 C Nächste Sitzung 7565 D Anlagen 7567 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 7509 152. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    7566 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 Berichtigungen Es ist zu lesen: 151. Sitzung Seite 7478 B Zeile 13 statt „renseignement" : enseignement; Seite 7478 D Zeile 9 statt „durch": auf; Zeile 19 bis 21 statt „Gelehrtenrepublik entwickelt im Hinblick auf überschaubare kleinere Universitäten stabile Verhältnisse. Sie hat den Nachteil," : Gelehrtenrepublik, entwickelt im Hinblick auf überschaubare kleinere Universitäten und stabile Verhältnisse, hat den Nachteil, . Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 7567 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11. 12. Dr. Aigner * 11. 12. Frau Albertz 10. 12. Arendt (Wattenscheid) 10. 12. Dr. Atzenroth 31. 12. Bading * 11. 12. Bazille 15. 12. Dr. Besold 31. 12. Dr. Bieringer 11. 12. Blachstein 31. 12. Blumenfeld 11. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Dopatka 11. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Etzel 10. 12. Faller 11. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 11. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 12. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 10. 12. Dr. Furler 12. 12. Gaßmann 31.12. Gedat 15. 12. Gewandt 10. 12. Glombig 11. 12. Gontrum 11. 12. Dr. Gossel 19. 12. Gscheidle 10. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30.1. Hellenbrock 10. 12. Dr. Hellige 11. 12. Hesemann 11. 12. Kalbitzer 11. 12. Klinker 10. 12. Kraus 11. 12. Dr. Kreyssig * 18. 12. Kriedemann 18. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15.1. Leber 11. 12. Lenz (Bremerhaven) 11. 12. Dr. Lohmar 11. 12. Frau Lösche 11. 12. Lücker (München) 10. 12. Maier (Mannheim) 11. 12. Mattick 11. 12. Mauk * 15. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 11. 12. Metzger * 11. 12. Freiherr von Mühlen 11. 12. Müller (Remscheid) 11. 12. Dr. Müller-Hermann * 12. 12. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Rademacher 11. 12. Reichardt 17. 12. */ Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 12. 12. Schlüter 11. 12. Dr. Sinn 11. 12. Dr. Starke 11. 12. Dr. Stoltenberg 11. 12. Storch * 11. 12. Frau Strobel * 13. 12. Theis 10. 12. Unertl 11. 12. Zühlke 11. 12. b) Urlaubsanträge Ritzel 16. 12. Anlage 2 Umdruck 531 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Erklärung der Bundesregierung vom 2. Dezember 1964 betreffend Harmonisierung der EWG-Getreidepreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei den Beratungen zur Harmonisierung der Agrarpolitik lin Ministerrat der EWG folgende Beschlüsse und Feststellungen zu berücksichtigen: 1. Bei der vom Jahre 1967 ab durch die Bundesregierung zugesagten Harmonisierung des europäischen Getreidepreises sind die in der Entschließung vom 19. März 1963 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP aufgestellten Kriterien als Grundlage der kommenden Verhandlungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. 2. Bei der Festsetzung des europäischen Getreidepreises muß eine Revisionsklausel die Kaufkraftentwicklung berücksichtigen. 3. Die Erzeugerpreise zwischen Brot- und Futtergetreide müssen unverändert in der Relation 100 : 91 : 85 verbleiben. 4. Der Getreidepreis muß in Rechnungseinheiten ausgedrückt werden. Dabei muß ein besonderer Interventionszuschlag für Braugerste und Qualitätsweizen sichergestellt werden. 5. Bei der Festsetzung der Preise für die tierischen Veredelungsprodukte sowie für Zuckerrüben und Ölsaaten sind die Kriterien, welche maßgeblich die Kosten des Getreidepreises bestimmen, zu berücksichtigen. 6. Bei der Verwirklichung des Gemeinsamen Agrarmarktes dürfen marktferne landwirtschaftliche Erzeugungsgebiete nicht benachteiligt werden. Dabei ist besonders die schwierige Situation in den Zonenrandgebieten, in den benachteiligten Mittelgebirgs- und Bergbauerngebieten zu berücksichtigen. 7. Das Landwirtschaftsgesetz ist entsprechend dem Antrag der FDP verpflichtender zu gestalten. 7568 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 8. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein EWG-Anpassungsgeisetz für die deutsche Landwirtschaft mit folgender Zielsetzung vorzulegen: a) Ein langfristiges Investitionisförderungsprogramm zu Zinssätzen, die entsprechend der Einkommenslage der deutschen Landwirtschaft tragbar sind. Hierzu gehören als vordringliche Maßnahmen Konsolidierung der Altschulden und Belastungen, die sich aus langfristigen Strukturmaßnahmen ergeben; b) Verbesserung der landwirtschaftlichen Qualitätsproduktion und Absatzsicherung sowie Vermarktung; c) ein langfristiges Strukturprogramm, welches sicherstellt, daß die landwirtschaftliche Produktion durch leistungsfähige Familienbetriebe auch für die Zukunft gesichert wird. 9. Außerdem wird eine gesetzliche Regelung zur Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft und zur Vermeidung einer Überproduktion an Veredelungserzeugnissen als Folge eines harmonisierten Getreidepreises durch gewerbliche Veredelungsbetriebe, wobei auf die französische Regelung hingewiesen wird, gefordert. 10. Die vorgenannten gesetzlichen Maßnahmen müssen, wie es für andere Länder bereits geschehen ist, als EWG-konform durch die EWG anerkannt werden. 11. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag rechtzeitig über das Ergebnis der Verhandlungen in Brüssel zu berichten. Bonn, den 10. Dezember 1964 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 532 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Erklärung der Bundesregierung vom 2. Dezember 1964 betreffend Verhandlungen der Bundesregierung über Harmonisierung der Getreidepreise im EWG-Ministerrat. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei den Verhandlungen im EWG-Ministerrat über die vorzeitige Preisangleichung von Getreide in einem Zuge nachfolgende Grundsätze zu beachten: 1. Die zu beschließenden gemeinsamen Getreidepreise sind im Hinblick auf die allgemeine Preis-und Kostenentwicklung in der Landwirtschaft seit dem Basisjahr des Mansholt-Plans (1962/63) auf einen aktuellen Stand zu bringen. Das entspricht einem derzeitigen Grundrichtpreis für Weichweizen von mindestens 440 DM/t. 2. Der Zeitpunkt der Anwendung der gemeinsamen Getreidepreise darf frühestens auf den 1. Juli 1967 festgelegt werden. 3. Bei der Festsetzung der gemeinsamen Getreidepreise muß eine Revisionsklausel beschlossen werden, nach der eine spätere Anpassung der jetzt beschlossenen Preise entsprechend der allgemeinen Preis- und Kaufkraftentwicklung vorzunehmen ist. Eine solche Anpassung wird um so mehr erforderlich sein, weil jetzt Getreidepreise festgelegt werden, die erst am 1. Juli 1967 zur Anwendung gelangen. 4. Die von der Kommission vorgeschlagenen Preisrelationen zwischen Brotgetreide und Futtergetreide von 100 : 85 muß bestehenbleiben. Die Preisrelationen zwischen Weich- und Hartweizen sind bei 100 : 105 und die Preisrelation zwischen Weichweizen und Roggen bei 100 : 91 festzulegen. Bei der Intervention von Braugerste sollte ein Qualitätszuschlag von 45 DM/t vorgesehen werden. 5. Die einheitliche Durchführung der Regionalisierung und der Markttechnik muß in allen Mitgliedstaaten der EWG sichergestellt sein. Dabei sollte angestrebt werden, eine Anhebung der abgeleiteten Interventionspreise vor allem in den marktfernen Gebieten der Bundesrepublik zu ermöglichen. Die Beförderungkosten sind nach der Herstellung eines gemeinsamen Getreidepreisniveaus ein wesentliches Element zur Berechnung der abgeleiteten Preise.. Es sollte angestrebt werden, bis zum Zeitpunkt der Anwendung der gemeinsamen Preise eine volle Wettbewerbsgleichheit auf dem Gebiet der gemeinsamen Verkehrspolitik für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu erreichen. 6. Es muß sichergestellt sein, daß die deutsche Landwirtschaft die mit der vorzeitigen Getreidepreisharmonisierung verbundenen Einnahmeverluste aus Gemeinschaftsmitteln bis zum Ende der Übergangszeit ohne Degression ersetzt erhält. Hinsichtlich der Höhe der Ausgleichszahlungen müßte von den Berechnungen der Bundesregierung ausgegangen werden. Außerdem muß die Bundesregierung die Möglichkeit behalten, in eigener Zuständigkeit geeignete Maßnahmen für die Landwirtschaft zu treffen, um einen Ausgleich einkommenswirksamer Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, insbesondere auf sozialpolitischem Gebiet, herbeizuführen und um damit die in der Bundesrepublik bestehende Disparität des Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Menschen zu verringern. 7. Es muß sichergestellt werden, daß alle im Zusammenhang mit der vorzeitigen Getreidepreisangleichung getroffenen Beschlüsse ein Ganzes bilden und nicht durch spätere Mehrheitsentscheidungen des Ministerrates wieder geändert werden. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Dezember 1964 7569 8. Es muß vermieden werden, daß die einmal festgelegten gemeinsamen Getreidepreise infolge von währungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten wieder gefährdet werden. Daher sollte die von der Kommission vorgeschlagene Regelung, die gemeinsamen Getreidepreise in Rechnungseinheiten festzusetzen, uneingeschränkt übernommen werden. Bonn, den 10. Dezember 1964 Struve und Fraktion Anlage 4 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Stooß zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache IV/2413). Der interfraktionelle Antrag Drucksache IV/2413 wurde in der heutigen Vormittagssitzung des Finanzausschusses behandelt. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als mitberatender Ausschuß hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 1964 den Antrag beraten. Das Votum dieses Ausschusses lautete auf Zustimmung. Es ist Ziel und Zweck dieses Antrags bzw. Gesetzentwurfs, über eine Zuckersteuersenkung die Voraussetzung für eine Rübenpreisanhebung zu schaffen, ohne daß der Zuckerpreis erhöht wird. Der Antrag sieht eine Zuckersteuersenkung von 10,— DM auf 6,— DM pro dz Zucker vor. Diese Steuersenkung soll eine Rübenpreiserhöhung von 6,75 DM auf 7,25 DM pro dz Zuckerrüben bei 15,5 % Zuckergehalt ermöglichen. Auf eine grundsätzliche Erörterung des ganzen Fragenkomplexes konnte der Ausschuß verzichten, da die Zusammenhänge des Antrags hinreichend bekannt sind, zumal auch in der ersten Lesung grundsätzliche Ausführungen zudem Antrag bereits gemacht wurden. Von der Regierung wurde zu Art. 2 Abs. 1 des Antrags ein Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschlag gemacht. Sinn und Zweck dieses Antrags ist, daß Steuerrückerstattung nur auf Zucker, der aus der inländischen Ernte 1964 hergestellt ist oder wird, gewährt wird. Außerdem soll die Ergänzung verhindern, daß die Steuersenkung auch Anwendung findet auf Zuckervorräte früherer Ernten. Dieser Ergänzungsantrag fand die einstimmige Annahme des Finanzausschusses. Schließlich soll das Gesetz mit dem 1. Januar 1965 in Kraft treten. Der Finanzausschuß empfiehlt dem Hohen Hause, den vom ihm mit großer Mehrheit angenommenen Gesetzentwurf in der Fassung, wie dem Hohen Hause mit Drucksache IV/2832 unterbreitet, zuzustimmen.
Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich freue mich, Herrn Kollegen Wittmer-Eigenbrodt zu seinem 75. Geburtstag unsere herzlichen Wünsche aussprechen zu können.

(Beifall.)

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die heutige Tagesordnung erweitert um die
Beratung ,des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene Einhundertundzweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Erhöhung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1964 (Drucksachen IV/2816, IV/2833).
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Rinderspacher.
— Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in .den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Die Bundesministerin für Gesundheitswesen hat unter dem 8. Dezember 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Siemer, Burgemeister, Riedel (Frankfurt) und Genossen betr. Fleischbeschaugesetz — Drucksache IV/2736 — beantwortet. Ihr Schreiben wird als Drucksache IV/2828 verteilt.
Zu den in der Fragestunde der 151. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 1964 gestellten Fragen des Abgeordneten Sänger Nrn. I/3 und I/4 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Dahlgrün vom 8. Dezember 1964 eingegangen. Sie lautet:
1. Ich gehe davon aus, daß sich diese Frage auf den Anspruch auf Soforthilfe für Rückwanderer nach § 141 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) vom 29. Juni 1956 bezieht. Nach dieser Bestimmung kann der Verfolgte deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehorigkeit, der in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus Verfolgungsgründen ausgewandert ist, eine Soforthilfe in Höhe von 6000 DM erhalten, wenn er nach dem 8. Mai 1945 in der Bundesrepublik oder in West-Berlin seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt genommen hat oder nimmt. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10. Februar 1960 (abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift — Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht" 1960 S. 218) entschieden, daß ein ausgewanderter Verfolgter, der nach dem 8. Mai 1945 im Ausland ohne Zwischenwohnsitz in der Bundesrepublik für diese diplomatische oder konsularische Aufgaben übernimmt, vor Beendigung seines Auslandsaufenthaltes keinen Anspruch auf Soforthilfe hat. Auf die Frage des Wiedererwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit kommt
es daher in diesen Fällen nicht an. Ihre Frage zu 1. muß somit nach der derzeitigen Rechtslage verneint werden, da die Entschädigungsorgane der Länder, die das BEG durchführen, an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gebunden sind.
2. Abgesehen von dem Anspruch auf Soforthilfe nach § 141 BEG spielt die Frage des Wohnsitzes im Ausland für Wiedergutmachungsansprüche keine Rolle. Die maßgeblichen innerdeutschen Wiedergutmachungsgesetze gewähren Ansprüche grundsätzlich unabhängig davon, ob der Verfolgte aus der Emigration zurückgekehrt ist oder seinen Wohnsitz im Ausland beibehalten hat. Eine Ausnahme gilt lediglich in den Fällen, in denen der Verfolgte seinen Wohnsitz in Ländern des Ostblocks hat, mit denen die Bundesrepublik keine diplomatischen Beziehungen unterhält.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 1:
Fragestunde (Drucksachen IV/2817, IV/2810, IV/2815) .
Es liegt vor eine Dringliche Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Jahn — Drucksache IV/2824 —, die den Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen betrifft:
Ist die Bundesregierung bereit, Verwandtenbesuche in der SBZ über die bevorstehenden Weihndchts- und Neujahrsfeiertage in den Fällen finanziell zu unterstützen, in denen wegen des Zwangsgeldumtausches die Besuche unverschuldet und unvorhergesehen aus wirtschaftlichen Gründen unbillig erschwert oder gar unmöglich werden?
Bitte Herr Minister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Auf die Frage des Kollegen Jahn möchte ich erklären: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Besuche zu Weihnachten und Neujahr in Mitteldeutschland nicht am Währungszwangsumtausch scheitern dürfen. Darum prüft gegenwärtig das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen, welche Hilfen in begründeten Fällen gegeben werden können.