Rede:
ID0414818600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Aschoff.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1964 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Dr. von Brentano, Even und Ehren 7263 A Die Abg. Frau Griesinger, Frau Kleinert und Dr. Preiß treten in den Bundestag ein 7276 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Dr. Dr. h. c. Friedensburg . . . . 7276 A Erweiterung der Tagesordnung 7300 C Fragestunde (Drucksache IV/2776) Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Urteil des Schöffengerichts Bonn vom 19. 11. 1964 Dr. Bülow, Staatssekretär . . . 7264 C Bausch (CDU/CSU) 7264 C Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Schutz der Fußgänger gegen verantwortungslose Autoraserei Dr. Bülow, Staatssekretär 7264 D, 7265 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 7265 A Frage des Abg. Dr. Dröscher: Auswertung der Berichte der Bundesstelle für Außenhandelsinformation Schmücker, Bundesminister 7265 B, 7266 A Dröscher (SPD) . . . . 7265 D, 7266 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Pauschalabgeltungen für Leistungen eines Unternehmens Schmücker, Bundesminister . . . . 7266 A Schmidt (Kempten) (FDP) . .. . 7266 C Frage des Abg. Cramer: Unterhaltung der ehemaligen 3. Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven Kattenstroth, Staatssekretär 7266 D, 7267 A Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7267 A Fragen des Abg. Benda: Drohungen der Arabischen Liga gegen deutsche Firmen und Personen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7267 B, 7268 A, 7269 A, 7270 A, 7271 A Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 7267 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 7268 B Ritzel (SPD) . . . . . . .7268 C Metzger (SPD) . . . . 7268 D, 7269 A Börner (SPD) 7269 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7269 B Wehner (SPD) . . . . . . . 7269 C Sänger (SPD) 7270 B Dröscher (SPD) . . . . 7270 D, 7271 A Schlüter (SPD) 7271 A Gscheidle (SPD) 7271 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 7271 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 Frage des Abg. Rollmann: Deutsche Schule in Tokio Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7271 D Fragen der Abg. Frau Geisendörfer: Laufbahn für Wissenschaftsattachés — Zuständigkeit Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7272 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7272 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7272 D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Lehrer-Ehepaare im Auslandsschuldienst Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7272 D, 7273 B, 7274 A Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7273 A Matthöfer (SPD) 7273 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 7273 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 7273 D, 7274 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7274 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7274 D Fragen des Abg. Biechele: Deutsche Opfer im Kongo Dr. Schröder, Bundesminister . . 7275 A Biechele (CDU/CSU) 7275 A Frage des Abg. Dr. Imle: Errichtung einer Technischen Hochschule in Flensburg Lenz, Bundesminister 7275 D Sammelübersicht 37 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/2762) 7276 D Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1965, 1966 und 1967 (Drucksache IV/2471); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/2752) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Fortsetzung der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus und über die Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Energiepolitik und Lage des Steinkohlenbergbaus (Drucksachen IV/2695, IV/2721) Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 7277 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 7282 D Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . . 7287 C Weinzierl (CDU/CSU) . . . . . . 7291 B Schmücker, Bundesminister 7293 D, 7318 B Dr. Meyers, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen . . 7306 B . Dr. Schedl, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr . 7307 B Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes 7308 C Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 7309 A Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . 7309 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 7312 D Ollesch (FDP) 7314 B Heiland (SPD) 7315 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 7321 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 7300 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7303 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7304 A Dr. Starke (FDP) 7304 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Mai 1962 zwischen der Bundes- republik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung und zu dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963 (Drucksachen IV/718, IV/1433); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/2719) — Zweite und dritte Beratung — Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 7323 A Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7324 A Majonica (CDU/CSU) 7324 C Dr. Krümmer (FDP) 7325 A Dr. Mommer (SPD) 7325 C Dr. Kohut (FDP) 7326 D Rasner (CDU/CSU) 7327 A Entwurf eines Siebenten Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache IV/2666) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Sozialbericht 1964 (Drucksache IV/2566) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Druck- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 III sache IV/2790) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/2753) Büttner (SPD) . . . . . . . . 7327 D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 7328 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 7329 A Kohlberger (SPD) 7329 C Maucher (CDU/CSU) 7330 B Ollesch (FDP) . . . . 7331 B, 7335 C Stingl (CDU/CSU) 7331 D Geiger (SPD) . . . . . . . . 7332 D Blank, Bundesminister 7336 A Dr. Schellenberg (SPD) 7336 D Entwurf eines Rentenversicherungs-Finanzausgleichsgesetzes (Drucksache IV/2354) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/2745) — Zweite und dritte Beratung — Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 7338 A, 7340 A Deneke (FDP) 7338 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 (Nachtragshaushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/2755) — Erste Beratung — . . 7340 C Entwurf eines Gesetzes zur Kürzung von juristischen Ausbildungszeiten für Beamte und Richter (Abg. Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka, Dr. Hauser, Dr. Böhm [Frankfurt], Dr. Weber [Koblenz], Dr. Dichgans und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/2725) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Kürzung von juristischen Ausbildungszeiten für Beamte und Richter (Abg. Busse, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/2726) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7340 D, 7341 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7341 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (SPD) (Drucksache IV/2770) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Antrag der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksache IV/2754) Gscheidle (SPD) . . . . . . . 7341 C Höcherl, Bundesminister 7342 C Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule (Drucksache IV/2733) — Erste Beratung — 7344 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte sowie der hierzu ergangenen Verordnungen (Abg. Dr. Siemer, Burgemeister, Riedel [Frankfurt], u. Gen.) (Drucksache IV/2737) —Erste Beratung— 7344 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Abg. Varelmann, Meis, Drachsler, Dr. Aschoff, Dr. Imle, Arendt [Wattenscheid], Hörmann [Freiburg] u. Gen.) (Drucksache IV/2697) — Erste Beratung — 7344 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2728, Umdruck 72) 7344 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Einundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2579, IV/2729) 7344 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehr (Drucksachen IV/2178, IV/2738) ; für eine Verordnung des Rats über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr (Drucksachen IV/2423, IV/2739) ; an den Rat für Richtlinien, Entscheidungen von Verordnung betr Verkehrswesen (Drucksachen IV/1313, IV/2740) 7344 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/2672, IV/2768) . . . . . . 7345 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen und für eine Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Antioxydantien, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/2528, IV/2769) 7345 C Antrag betr. Qualitätssteigerung und Rationalisierung in der Molkereiwirtschaft (Abg. Wächter, Logemann, Sander, Walter, Ertl u. Gen.) (Drucksache IV/2727) 7345 D Ubersicht 25 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2714) 7345 D Nächste Sitzung 7346 Anlagen 7347 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7263 148. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 147. Sitzung Seite 7231 C Zeile 3 von unten statt „nachher den" : nachher nicht den. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading ** 3. 12. Bauer (Würzburg) * 5. 12. Bazille 15. 12. Frau Berger-Heise 3. 12. Berkhan * 5. 12. Fürst von Bismarck * 5. 12. Dr. h. c. Brauer* 5. 12. Corterier * 5. 12. Eisenmann 4. 12. Erler * 5. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 5. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 2. 12. Dr. Furler * 5. 12. Gedat 15. 12. Dr. Gradl 4. 12. Dr. von Haniel-Niethammer 4. 12. Dr. Hellige 4. 12. Herold 4. 12. Frau Dr. Hubert * 5. 12. Jacobs * 5. 12. Dr. Jaeger * 5. 12. Kahn-Ackermann * 5. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 5. 12. Dr. Kopf * 5. 12. Kriedemann ** 4. 12. Leber 2. 12. Lenze (Attendorn) * 5. 12. Maier (Mannheim) 4. 12. Frau Dr. Maxsein * 5. 12. Memmel * 5. 12. Dr. von Merkatz * 5. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 5. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 2. 12. Freiherr von Mühlen * 5. 12. Paul * 5. 12. Frau Dr. Probst ** 2. 12. Rademacher 2. 12. Frau Renger * 5. 12. Richarts ** 4. 12. Rohde ** 2. 12. Dr. Rutschke * 5. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 12. Dr. Seffrin * 5. 12. Seidl (München) * 5. 12. Dr. Serres * 5. 12. Dr. Starke 2. 12. Storch ** 3. 12. Dr. Süsterhenn * 5. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 3. 12. Dr. Wahl * 5. 12. Weinkamm ** 2. 12. Welke 5. 12. Wienand * 5. 12. Wischnewski ** 2. 12. Dr. Zimmer * 5. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Atzenroth 31. 12. Blachstein 31. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Gaßmann 31. 12. Dr. Gossel 19. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Dr. Preiß 31. 12. Frau Strobel ** 13. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 511 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP - Drucksache IV/2695 - betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag - teilt die Auffassung der Bundesregierung, daß die Unsicherheit im Steinkohlenbergbau umgehend beseitigt und den Bergleuten und Unternehmen das notwendige Vertrauen in die Zukunft eines leistungsfähigen Bergbaus und die dazu erforderliche Sicherheit erhalten werden muß; - begrüßt die Erklärung der Bundesregierung, die wirtschaftspolitischen Maßnahmen so auszurichten, daß im Zusammenwirken mit den Bemühungen des Bergbaus Absatzverhältnisse geschaffen werden, die einer Steinkohlenförderung von 140 Millionen Jahrestonnen entsprechen; - ist beeindruckt von dem Ausmaß der beim Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus angemeldeten Stillegungen und bittet die Bundesregierung, alles zu tun, daß allein der mit dem Gesetz über den Rationalisierungsverband verfolgte Rationalisierungszweck erreicht wird. Er hält es für dringend erforderlich, dabei die Leistungsfähigkeit der zur Stillegung angemeldeten Zechen im Vergleich zu den Zechen des Gemeinsamen Marktes sowie die langfristige Versorgung mit den notwendigen Kohlearten zu berücksichtigen; - begrüßt die Maßnahmen, die die Bundesregierung und die Hohe Behörde zur Milderung sozialer Härten vorgesehen haben. Im Interesse der betroffenen Bergleute, der mit ihnen wirtschaftlich und sozial verbundenen Bevölkerung, der Bergbaugemeinden und des 7348 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 Bergbaus selbst fordert er die Bundesregierung auf, alles zu tun, damit die Bergleute aus ihrer betrieblichen, fachlichen, familiären und persönlichen Umwelt nur in den unvermeidbaren Fällen herausgerissen werden; — teilt die Auffassung der Bundesregierung, daß die neuen großen Anstrengungen des Bergbaus sowie die in letzter Zeit erneut eingetretene Verschärfung der Situation zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen. Er erwartet daher die von der Regierung angekündigten Maßnahmen, insbesondere die Vorlage der vorgesehenen Gesetze über die Förderung der Kohlenverwendung zur Stromerzeugung mit steuerlichen Mitteln und die Anmeldepflicht für Raffinerien und Rohrleitungen; — nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß sich Vertreter der Mineralölindustrie bereit erklärt haben, einen wirksamen Beitrag zur Erleichterung der schwierigen Lage des Steinkohlenbergbaus zu leisten. Er sieht mit der Bundesregierung die hierzu zugesagten Maßnahmen hinsichtlich des künftigen Heizölangebots, insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Stromversorgung, als einen geeigneten Weg an unter der Voraussetzung, daß das Heizöl und die übrigen Energieträger nicht mehr als den jeweiligen Zuwachs des Energieverbrauchs in Anspruch nehmen und alles geschieht, um diese Maßnahmen nachhaltig und umfassend wirksam zu machen. 2. Um diese Wirksamkeit herbeizuführen, hält es der Deutsche Bundestag für unerläßlich, daß die Bundesregierung von der Möglichkeit der Anwendung des Außenwirtschaftsgesetzes Gebrauch macht. Er fordert daher im Anschluß an seine Entschließung vom 16. Mai 1962 — Umdruck 101 (neu) — die Bundesregierung auf, unverzüglich die Einfuhr von Rohöl und Heizöl nach § 10 Außenwirtschaftsgesetz in die Liste der Genehmigungspflichtigen Wareneinfuhren einzubeziehen unter Respektierung der Grundsätze der freien Wahl des Verbrauchers. Diese Sofortmaßnahme ist Voraussetzung, um die vorgenannten von Bundestag und Bundesregierung verfolgten Ziele zu erreichen, weil die angekündigten gesetzlichen Maßnahmen nicht sofort und die entsprechende Verordnung nach dem Außenwirtschaftsgesetz frühestens nach 9 Monaten wirksam werden können. 3. Angesichts der von der Bundesregierung dargelegten Situationen auf dem deutschen Energiemarkt und der zu erwartenden Entwicklung in den nächsten Jahren fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, das Energiewirtschaftsgesetz zu auszugestalten, daß es alle Primärenergien erfaßt und den Erfordernissen einer neuzeitlichen Energiepolitik gerecht wird. Bonn, den 1. Dezember 1964 Dr. Barzel und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 3 Umdruck 5141 Antrag der Fraktion der SPD zu den Großen Anfragen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Drucksache IV/2695 — betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus und der Fraktion der SPD — Drucksache IV/2721 — betr. Energiepolitik und Lage des Steinkohlenbergbaus. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich vorzulegen: 1. einen Bericht über die Ziele, die die Bundesregierung hinsichtlich a) der Beteiligung der verschiedenen Träger der Energiewirtschaft an der Energieversorgung der Bundesrepublik und b) der Preisrelationen auf dem deutschen Energiemarkt verfolgt. 2. Vorschläge für Maßnahmen, die verhindern, daß die Bundesrepublik beim Zugang zu ausländischen Öl- und Gasquellen und bei der Einfuhr, Herstellung und Verteilung flüssiger und gasförmiger Brennstoffe noch weiter in die Abhängigkeit von den großen Mineralölkonzernen gerät; 3. den Entwurf eines umfassenden Energiewirtschaftsgesetzes, durch das einer Energieaufsicht die Möglichkeit gegeben wird, Maßnahmen zu treffen, die den Verbraucher vor dem Mißbrauch wirtschaftlicher Macht schützen und den heimischen Energieträgern einen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung entsprechenden Platz auf dem deutschen Energiemarkt sichern. Bonn, den 2. Dezember 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 510 Antrag der Fraktion der SPD zu den Großen Anfragen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Drucksache IV/2695 — betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus, und der Fraktion der SPD — Drucksache IV/2721 — betr. Energiepolitik und Lage des Steinkohlenbergbaus. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich je einen Bericht vorzulegen: 1. über die Wettbewerbsverhältnisse auf den Märkten der Bundesrepublik für Mineralölprodukte und Erdgas, der insbesondere Aufschluß über folgende Fragen enthält: Mit welchen absoluten und prozentualen Anteilen an der Einfuhr, Herstellung und am Absatz sowie an der Raffinerie-Kapazität und an den Verteilungsanlagen von Mineralölprodukten, insbesondere von Heizöl, sowie von Erdgas sind die international verflochtenen Mine- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7349 ralölgesellschaften, die inländischen Mineralölunternehmen, insbesondere die Bergbauunternehmen, die übrige deutsche Gruppe sowie der unabhängige Importhandel beteiligt? Welches sind die entsprechenden Ziffern für die Unternehmen, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist? Mit welcher Entwicklung der genannten Daten muß voraussichtlich in der Zukunft gerechnet werden? Welches sind die vergleichbaren Daten für diese Märkte in den EWG-Ländern und in Großbritannien? 2. über die bisherige Tätigkeit des Rationalisierungsverbandes im Steinkohlenbergbau, der unter anderem Aufschluß geben soll aber: 1. die Höhe der bisher vom Bund und vom Rationalisierungsverband gezahlten Stilllegungsprämien und den nach den erfolgten Anmeldungen noch erwarteten Prämienaufwand, 2. die Zahl der stillgelegten Schachtanlagen, deren Rentabilität besser ist als die Rentabilität von Zechenanlagen in der Bundesrepublik oder in anderen EWG-Ländern, deren Stillegung nicht vorgesehen ist, 3. die Höhe des zur Rationalisierung in Anspruch genommenen Bürgschafts- und Rückbürgschaftsvolumens, 4. den Umfang der bereits durchgeführten, der in Angriff genommenen und der angemeldeten Rationalisierungsinvestitionen, die aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau steuerlich begünstigt werden. Mit welchem effektiven Rationalisierungserfolg kann aufgrund dieser Maßnahmen gerechnet werden? Bonn, den 13. November 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 513 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Siebentes Rentenanpassungsgesetz — 7. RAG) (Drucksachen IV/2666, IV/2753). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 1 sind die Worte „den Sonderzuschuß und" zu streichen. 2. In § 5 wird Absatz 4 gestrichen. 3. Folgender neuer § 5 a wird eingefügt: „§5a Artikel 2 § 36 Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, Artikel 2 § 35 Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 25 Abs. 2 des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz werden gestrichen." Bonn, den 1. Dezember 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 512 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Siebentes Rentenanpassungsgesetz — 7. RAG) (Drucksachen IV/2666, IV/2753). Der Bundestag wolle beschließen: In § 13 Abs. 1 tritt an die Stelle des Wortes „Mai" das Wort „Dezember". Bonn, den 1. Dezember 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Ergänzung des Abgeordneten Mertes zu dem Schriftlichen Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/ 2728). Das Für und Wider einer Warentesteinrichtung ist seit einigen Jahren und zunehmend in der letzten Zeit in der breiten Öffentlichkeit, bei Verbänden, Regierungsstellen und auch hier im Bundestag erörtert worden. Man konnte dabei fast den Eindruck gewinnen, nun sei der Stein der Weisen gefunden. Doch das ist sicher stark überbetont. Die Bildung eines Warentestinstituts löst nicht alle Probleme. Vergleichende Warentests können zwar die Marktübersicht der Verbraucher verbessern, aber natürlich nur in begrenztem Umfang. Es Ist klar, daß bei einem Angebot von etwa 500 000 verschiedenen Konsumerzeugnissen jeweils nur ein ganz kleiner Sektor vergleichenden Warentests unterzogen werden kann. Allerdings dürfte es sich hierbei gerade um den interessantesten Bereich handeln, in dem ein besonders dringendes Bedürfnis nach Information besteht, etwa um komplizierte technische Güter, Kunststofferzeugnisse u. ä. Daneben bleibt die Notwendigkeit einer breiten Verbraucherunterrichtung durch Schaffung von weiteren Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bestehen. Hinzuweisen ist z. B. auf die Vorschriften über die Preisauszeichnung, Handelsklassen, Größenvorschriften (im Rahmen des Maß- und Gewichtsgesetzes) sowie auf die Einrichtung von Beratungsstellen und die Herausgabe von aufklärenden Schriften. Das Ziel, nämlich richtiges Verbraucherverhalten zu fördern, eine zweckmäßige Einkommensverwendung zu unterstützen und den Wettbewerb anzuregen, kann nur durch eine Vielzahl 7350 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 ineinandergreifender Maßnahmen erreicht werden, wobei diese Maßnahmen sowohl staatlicher als auch freiwilliger Art — wie beispielsweise Gütezeichen und kontrollierte Warenkennzeichnungen — sein können. Die Information der Verbraucher durch vergleichende Warentests ist nicht mehr als ein Mittel neben einer ganzen Reihe von anderen Mitteln zur Verbraucheraufklärung. Ein Preiswettbewerb kann nur funktionieren, wenn der Verbraucher die Warenkenntnisse besitzt, die notwendig sind, um die Preiswürdigkeit des Warenangebots beurteilen zu können. So gesehen verliert die Errichtung einer „Stiftung Warentest" ihre vermeintlichen Schrecken für die Wirtschaft. Sind Besorgnisse auch begreiflich, so scheinen die möglichen Gefahren doch erst mit Hilfe von Euckens „pointierend hervorhebender Methode" sichtbar gemacht worden zu sein, oder wie man auch sagen könnte: „übertreiben macht anschaulich". Es ist nicht so, daß durch vergleichende Warentests, wie sie vorgesehen sind, die Wirtschaft in irgendein Zwangskorsett geschnürt werden könnte. Vernünftige Tests einer unabhängigen Einrichtung — die gerade auch vom Staat unabhängig ist — werden sicherlich eine gewisse Wirkung haben. Sie werden beispielsweise für die Sortimentsgestaltung des Handels und die Produktionsplanung des Herstellers von großer Bedeutung sein. Daß die Wirkung aber nicht über eine sinnvolle Typenbereinigung oder Produktanpassung hinausgeht, zeigen die vielfältigen Erfahrungen im Ausland. Eine solche Wirkung liegt im Interesse aller, auch des einzelnen Betroffenen. In den Beratungen des Wirtschaftsausschusses bestand grundsätzliche Übereinstimmung über die Notwendigkeit, ein Warentestinstitut zu schaffen. In bezug auf die Gestaltung einer solchen Institution gab es verschiedene Vorstellungen. Doch das Ziel war stets dasselbe: Errichtung einer neutralen, objektiven, von Interessenten und vom Staat unabhängigen, leistungsfähigen Einrichtung. Aus dieser prinzipiellen Übereinstimmung heraus kam der Wirtschaftsausschuß zu dem Entschluß, den Vorschlag der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Warentest" zu befürworten und auf seine möglichst baldige Verwirklichung zu drängen. Dazu noch einen allgemeineren Gedanken zur Verbraucherpolitik: Wir beschäftigen uns hier im Bundestag in Zusammenhang mit Gesetzen immer wieder mit dem Schutz des Verbrauchers. So wie ich werden auch sie immer wieder mit Forderungen auf eine Erweiterung dieses Schutzes konfrontiert. Dabei wird häufig gerade auch ein gesetzlicher Schutz des Verbrauchers vor unreellen Angeboten verlangt. Handelt es sich, wie meistens, um Tatbestände, die mit den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht vereinbar sind, so kann einem Begehren auf eine Regelung nicht entsprochen werden. Sofern es sich um Fragen der Gesundheit oder der Sicherheit handelt — ich erinnere an das Arzneimittelgesetz und den dem Bundestag vorliegenden Entwurf über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens —, ist die Regelung durch Gesetz selbstverständlich geboten. Wenn es sich aber darum handelt, zu verhindern, daß Verbrauchern minderwertige Waren aufgeschwätzt werden, dann kann hier nach meiner Meinung keine gesetzliche Regelung helfen. Hier ist vielmehr der typische Fall gegeben, daß der einzelne in seiner Entscheidung frei bleiben muß, ihm aber bei Wahrung seiner freien Entscheidung ausreichende Möglichkeiten zur Information gegeben werden sollten. Einen wesentlichen Fortschrtit in dieser Richtung bedeutet die Errichtung der „Stiftung Warentest" durch die Bundesregierung. Der Beratung des Wirtschaftsausschusses lagen der Vorschlag der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Warentest" und der Antrag der SPD zu einem Gesetz zur Errichtung eines Warentestinstituts zugrunde. Bei der Erörterung wurden die Probleme besonders untersucht, die für Objektivität und Neutralität der Warentesteinrichtung von Bedeutung sind, die Frage der Unabhängigkeit vom Staat und des Umfangs der Haftung, die Auswirkung der vorgeschlagenen Organisationsformen auf die praktische Arbeit und schließlich die dabei entstehenden Kosten. Außerdem wurde die Möglichkeit der Mitwirkung der bisher schon an der Bildung eines Warentestinstituts interessierten Gruppen bzw. Verbände gründlich geprüft. Der Wirtschaftsausschuß hat sich nach eingehender Beratung entschlossen, dem Vorschlag der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Warentest" zuzustimmen und damit den Antrag der SPD als erledigt anzusehen. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich in seiner Sitzung vom 12. 11. 1964 1 dieser Entscheidung des federführenden Wirtschaftsausschusses angeschlossen. Der Wirtschaftsausschuß bittet nunmehr den Deutschen Bundestag, auf der Grundlage und im Sinne des vorliegenden Berichts seiner Entscheidung zuzustimmen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl für den Bundesminister — der Vorsitzende des Bundesverteidigungsrates vom 13. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hammersen (Drucksache IV/2709 Frage V) : Teilt die Bundesregierung die kürzlich von einem bekannten Militärtheoretiker vertretene Auffassung, daß alle Energien, die für die Militärpolitik aufgewandt werden, „so zu lenken" seien, daß sie dem militärischen Instrument zugute kommen", da im Atomzeitalter „jede Hoffnung auf Schutz der Zivilbevölkerung zu einer Illusion zusammenschrumpfen" müsse und daher „eine Militärpolitik, welche auf starken Divisionen beharrt, besser ist als eine Sicherheitspolitik, bei der außerordentliche Summen für einen fiktiven Bevölkerungsschutz ausgegeben" würden (Adelbert Weinstein in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 3. November 1964) ? Die Bundesregierung teilt die von Ihnen zitierte Auffassung eines Militärtheoretikers nicht, wonach jeder Bevölkerungsschutz fiktiv sei. Die Gefährdung der Zivilbevölkerung in einem Verteidigungsfall ist gerade im Atomzeitalter so vielfältig, daß jede verantwortungsbewußte Vertei- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7351 digungspolitik den höchstmöglichen Schutz anstreben muß. Sie muß Vorkehrung gegen die dem Gegner zur Verfügung stehenden Aggressionsmittel treffen. Hierzu bedarf es eines ausgewogenen Verteidigungssystems, in dem die zivile Verteidigung gleichrangig neben der militärischen Verteidigung steht. Die Auffassung der Bundesregierung, daß militärische und zivile Verteidigung eine Einheit bilden, ist auch die unveränderte Meinung der NATO. Diese empfiehlt sogar den Mitgliedsstaaten verstärkte Bemühungen auf dem Gebiet des Zivilschutzes, insbesondere des Schutzraumbaues. Bundesregierung und NATO stimmen auch darin überein, daß der Kampfwert gerade der deutschen Verbände wegen der besonderen Gegebenheiten weitgehend von den Vorsorgemaßnahmen für die zivile Bevölkerung abhängt. Die von dein. zitierten Militärtheoretiker geforderten starken Divisionen sind nur dann stark, wenn ihre Operationsfreiheit gesichert ist. Das setzt aber wiederum einen ausreichenden Schutz der Zivilbevölkerung voraus. Die Bundesregierung weiß sich in der Einschätzung der zivilen Verteidigung, ihrer Rückwirkung auf Kampfwert und Operationsfreiheit der Streitkräfte sowie der Notwendigkeit praktischer Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung einig mit der breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages, den Länderregierungen und der NATO. Hingegen glaubt die Bundesregierung nicht, daß die von dem zitierten Militärtheoretiker vertretene Auffassung von einem größeren Teil der Bevölkerung geteilt wird. Vielmehr glaubt sie, daß die Bevölkerung von ihr aktive Maßnahmen erwartet. Deshalb will die Bundesregierung den Gedanken des Zivilschutzes in der Bevölkerung noch mehr als bisher verankern. Sie will abwegigen Theorien praktische Maßnahmen gegenüberstellen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 25. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2709 Frage VII/1) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der durch die 15%ige Erhöhung der Einfuhrzölle seitens Großbritanniens auch für die Textilindustrie in der Bundesregierung entstandenen neuen Lage Überlegungen bezüglich eines verstärkten Schutzes der gefährdeten Bereiche der Textilindustrie im Rahmen der im EWG-Vertrag vorgesehenen Möglichkeiten anzustellen, die über die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums in der Fragestunde vom 16. Oktober d. J. hinausgehen? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die 15%ige Importabgabe in Großbritannien sich auch auf den Export von Erzeugnissen der Textil- und Bekleidungsindustrie auswirken wird. Sie beobachtet diese Entwicklung mit Aufmerksamkeit. In der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Haase am 4. November 1964 hat die Bundesregierung bereits darauf hingewiesen, daß sie gemeinsam mit ihren EWG-Partnern in der GATT-Ratstagung vom 30. Oktober 1964 gegen das britische Vorgehen protestiert hat und sich an der Prüfung der britischen Maßnahmen im GATT beteiligt. Von dem Ergebnis dieser Untersuchung wird es abhängen, ob und welche Möglichkeiten sich für einen verstärkten Schutz der gefährdeten Bereiche der Textilindustrie ergeben. In der gegenwärtigen Lage sieht die Bundesregierung dazu noch keinen Anlaß. Die durch den EWG-Vertrag vorgesehenen Schutzklauseln können gegenüber Großbritannien, das nicht EWG-Mitglied ist, keine Anwendung finden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 25. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache IV/2709 Fragen VII/2, VII/3 und VII/4) : Teilt die Bundesregierung nach den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit die Auffassung, daß eine Beseitigung der Preisbindung der zweiten Hand oder zumindest die branchenweise Festsetzung maximaler Handelsspannen zu einer Verbilligung der Lebenshaltung der Verbraucher führen wird? Ist die Bundesregierung ebenfalls der Meinung, daß die nach einer Entscheidung des Bundeskartellamtes mit Wirkung vom 16. August 1964 aufgehobene Waschmittelpreisbindung, deren Einführung zu Beginn dieses Jahres Preiserhöhungen bis zu 30 % je Kilogramm Waschpulver bedingte, eine mißbräuchliche Preisfestsetzung darstellte? Wird die Bundesregierung angesichts des Fehlens einer Preisbindung in Frankreich, der beabsichtigten Beschränkung der Preisbindung in Belgien und des Verbots kollektiver Preisbindungen in den Niederlanden im Interesse der wirtschaftlichen Integration Schritte unternehmen, um auch in der Bundesrepublik eine Regelung vorzubereiten, welche eine spätere Angleichung der wirtschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Preisbindung erleichtern würde? Zu Frage 1 Die Bundesregierung ist auch nach den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit der Ansicht, daß eine Beseitigung der Preisbindung der zweiten Hand in vielen Fällen zu einer Verbilligung der Lebenshaltung der Verbraucher führen kann. Preissenkungen können insbesondere dort erwartet werden, wo sich die Angebots-/Nachfragesituation, nachdem der Hersteller den gebundenen Preis zuletzt festgesetzt hat, in der Richtung eines Angebotsüberhanges verändert hat oder wo der Hersteller von vornherein zu wenig Rücksicht auf die tatsächlichen Marktverhältnisse genommen hat. Solange das Preisbindungsprivileg fortbesteht, ist das Bundeskartellamt bemüht, solche überhöhten gebundenen Preise im Wege der Mißbrauchsaufsicht zu beseitigen. Die branchenweise Festsetzung maximaler Handelsspannen für preisgebundene Markenwaren ist nach Auffassung der Bundesregierung kein geeignetes Mittel, um überhöhte gebundene Preise zu bekämpfen. Ein derartiges Vorgehen würde voraussetzen, daß neben die kartellrechtlichen Mißbrauchsvorschriften neue öffentlich-rechtliche Preisvorschriften treten. Die Bundesregierung lehnt dies aus wohlerwogenen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten ab. Zu Frage 2 Das Bundeskartellamt als für die Entscheidung zunächst zuständige Behörde hat die Preisbindungen als mißbräuchlich angesehen. Die Bundesregierung 7352 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 teilt die Ansicht des Bundeskartellamtes. Allerdings sind die Mißbrauchsverfahren noch nicht abgeschlossen, so daß die zuständigen Gerichte noch abweichend entscheiden können. Zu Frage 3 Die sich gegen den Fortbestand der Preisbindung richtende Entwicklung in mehreren- europäischen und außereuropäischen Ländern wird von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt. Darüber, daß die zunehmende Integration der EWG-Staaten dazu zwingen wird, die Aufrechterhaltung des Preisbindungsprivilegs von Zeit 2u Zeit wieder neu zur Diskussion zu stellen, waren sich die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses schon bei der Beratung des Kartellberichts am Anfang dieses Jahres einig. Die Bundesregierung wird nicht zögern, Vorschläge zur Angleichung des deutschen Kartellrechts zu machen, falls die vertikale Preisbindung in anderen EWG-Ländern durch Gesetze oder behördliche Verfügungen überwiegend für unzulässig erklärt werden sollte. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 19. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Felder (Drucksache IV/2709 Fragen IX/7 und IX/8) : Haben nunmehr alle Truppenärzte, die zugleich Standortärzte sind, eine geeignete Schreibkraft zur Verfügung? Teilt das Bundesverteidigungsministerium die Meinung der Truppenärzte, daß jeder über 600 Mann umfassende Sanitätsbereich über eine Schreibkraft verfügen müßte, die neben einer entsprechenden Allgemeinbildung ausreichende Kenntnisse in Stenografie und Maschinenschrift aufweist? Zu Frage 7: Die Frage nach den Schreibkräften für die Truppenärzte, die zugleich Standortärzte sind, kann ich nicht uneingeschränkt mit ja beantworten. Wenn im Einzelfall eine geeignete Schreibkraft nicht vorhanden ist, so liegt das ausschließlich an der Arbeitsmarktsituation. Die erforderlichen Stellen stehen im Organisations- und Stellenplan jedenfalls zur Verfügung. Zu Frage 8: Ja. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 19. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2709 Fragen IX/9 und 1X/10): Ist die Darstellung, welche die Zeitschrift „Pardon" in der September-Nummer 1964, S. 30 bis 33, über die Verfahren bei gewissen Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer gegeben hat, im wesentlichen richtig? Hält die Bundesregierung die in „Pardon" geschilderten Prüfungsmethoden fur vertretbar und mit dem Sinn der Grundgesetzbestimmung vereinbar, welche das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gewährleistet? Zu Frage 9: Die Bundesregierung hat von der Darstellung in der Zeitschrift „PARDON" erst zu einem so späten Zeitpunkt Kenntnis erhalten, daß die sofort eingeleiteten Untersuchungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen baldmöglichst mitteilen. Zu Frage 10: Die Bundesregierung hält die Behauptungen der Zeitschrift — vorbehaltlich des Untersuchungsergebnisses — für unglaubhaft. Allgemein bemerke ich: Der sachgerechten Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wird von der Bundesregierung größte Aufmerksamkeit gewidmet. Die Vorsitzenden der Prüfungsgremien sind in ihre Aufgaben eingewiesen und über ihre Pflichten und Rechte belehrt. Bei ,der Entscheidung ist die gesamte Persönlichkeit des Antragstellers und sein sittliches Verhalten zu würdigen. Vom Kriegsdienstverweigerer wird erwartet, daß er sich den Behörden der Bundeswehrverwaltung gegenüber erklärt, damit diese seine wahre innere Einstellung ergründen können. In der mündlichen Verhandlung müssen deshalb an den Antragsteller sachdienliche Fragen gerichtet werden. Die Vorsitzenden der Prüfungsgremien — Beamte der Bundeswehrverwaltung —, die lediglich die Verhandlung führen, aber kein Stimmrecht haben, sind gehalten, bei der Befragung Alter, Intelligenz und Bildungsgrad des Antragstellers zu berücksichtigen. Es ist unzulässig, die in der Regel noch jugendlichen Wehrpflichtigen vor schwierige geistige und seelische Probleme zu stellen. Die Rechtsstaatlichkeit des geübten Verfahrens hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 20. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2709, Frage XI/9) : Ist der Herr Bundespostminister bereit, auf die Oberpostdirektion Koblenz einzuwirken mit dem Ziel, daß die seit 1926 von der Stadt Bad Kreuznach und von der dortigen Kurverwaltung geforderte Postnebenstelle im Kurbezirk, die angesichts der wachsenden Ausdehnung der Stadt und der überregionalen Bedeutung des Bades immer dringlicher benötigt wird, eingerichtet wird? Ich bedaure, die Anfrage grundsätzlich mit „Nein" beantworten zu müssen, und darf im einzelnen dazu ausführen: Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach hatte die Einrichtung eines Postamtes im Kurbezirk der Stadt beantragt. Die Oberpostdirektion Koblenz hat den Antrag aus folgenden Gründen abgelehnt. In Bad Kreuznach, das 37 000 Einwohner zählt, bestehen 2 Postämter. Die Einrichtung eines dritten Postamtes ist vorgesehen. Der Mittelpunkt des Kurbetriebs, das Kurhaus, ist von den bestehenden Postämtern 1,2 bzw 0,9 km entfernt. Diese Entfernungen müssen nach den allgemein geltenden Richt- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7353 linien für die Einrichtung von Ämtern und Amtsstellen des Postwesens als durchaus tragbar und auch für Kurgäste zumutbar angesehen werden. Im Kurbezirk sind außerdem 2 Amtliche Abgabestellen für Postwertzeichen, 3 Münzfernsprecher und 2 Wertzeichengeber vorhanden. Damit ist dem Verkehrsbedürfnis der Stadt und ihrer Kurgäste in vollem Umfang Rechnung getragen. Die Kurgäste — mit deren Interesse die Stadtverwaltung ihren Antrag vor allem begründet — sind nur verhältnismäßig selten, etwa bei der Abhebung von Postspareinlagen, auf die beiden Postämter angewiesen. Ältere oder gehbehinderte Kurgäste finden dafür sicher Unterstützung in ihren Hotels oder bei ihren Quartiergebern. Die Einrichtung zusätzlicher Postanstalten wird häufig von Stadt- und Landgemeinden gefordert unter Hinweis auf die ganz besonders gelagerten Eigenheiten dieser Gemeinden. Sie würde jedoch in jedem Einzelfall einen erheblichen Aufwand an Mitteln und an Personalkosten erfordern, der bei der bekannten schwierigen Finanzlage der Post nicht zu vertreten wäre. (Ein zusätzliches Annahmepostamt im Kurbezirk in der Stadt Bad Kreuznach würde die Post selbst bei einfachsten Betriebsverhältnissen mit Mehrausgaben in Höhe von 12 500 DM jährlich belasten.) Es kann daher nicht erwartet werden, daß die Post auf alle an sie herangetragenen Wünsche auf die Bereitstellung zusätzlicher Betriebseinrichtungen eingeht, wenn die Verkehrsverhältnisse und das Verkehrsaufkommen solche Einrichtungen nicht unbedingt rechtfertigen. Ich darf bemerken, daß die Bundesrepublik mit 27 700 Ämtern und Amtsstellen des Postwesens, auf die Bevölkerungszahl und die Gebietsgröße 'bezogen, in der ersten Reihe aller europäischen Postverwaltungen steht. Sollte die Stadtverwaltung Bad Kreuznach jedoch bereit sein, wie sie in den letzten Tagen angedeutet hat, die gesamten Kosten für die Einrichtung der von ihr geforderten Postanstalt zu übernehmen, so könnte ihrem Antrag nähergetreten werden. Die Oberpostdirektion Koblenz •steht deswegen noch mit der Stadtverwaltung in Verhandlungen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 20. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache IV/2709 Fragen XI/10 und XI/11): Ist die Bundesregierung bereit, bei den Fernsprechbuchverlagen darauf hinzuwirken, daß sie zu allen Ortsangaben auf dem Kopf der Seiten der Fernsprechbücher und bei den Ortsüberschriften des laufenden Verzeichnisses die Postleitzahlen mit eindrucken? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß in den Fernsprechbüchern die Vorwählnummern in einem grauen Überdruck quer über den Seiten der Ortsverzeichnisse erscheinen? Aus Gründen der besseren Verständlichkeit zunächst zu Frage 2.: Der Überdruck der Ortsnetzkennzahl ist aus wirtschaftlichen, drucktechnischen und betrieblichen Gründen nicht angezeigt. a) Wirtschaftliche Gründe: Der Druck mit Zweifarben-Rotationsmaschinen, also mit einer zweiten Farbe und einem zweiten Druckzylinder, würde die Druckkosten etwa verdoppeln. Die Herstellungskosten der amtlichen Fernsprechbücher würden dadurch um mehrere Millionen ansteigen. b) Drucktechnische Gründe: Der Überdruck müßte so kräftig in der Farbe gehalten werden, daß er gut lesbar ist. Dadurch wäre nicht zu vermeiden, daß zumindest die feine Schrift teilweise schlecht oder ganz unleserlich wird. Müßten mehrere Ortsnetzkennzahlen auf derselben Seite 'abgedruckt werden, erhöht sich die Gefahr der Verstümmelung der Einträge entsprechend. c) Betriebliche Gründe: Die Wiedergabe einer einheitlichen Ortsnetzkennzahl der Landesfernwahl ist bei dem derzeitigen Ausbau des Selbstwählferndienstes nur sehr bedingt möglich. Wegen der begrenzten Aufnahmefähigkeiten der technischen Einrichtungen müssen zahlreiche Verkehrsbeziehungen über den vereinfachten Selbstwählferndienst abgewickelt werden. Alle Verkehrsbeziehungen zu und von einem Ortsnetz wiederzugeben, würde vor allem bei größeren Ortsnetzen sehr aufwendig und als Überdruck nicht mehr möglich sein. Nur die einheitliche Ortsnetzkennzahl abzudrucken, ist aus den oben angegebenen Gründen allein dann möglich, wenn das Ortsnetz unter einer einheitlichen Ortsnetzkennzahl der Landesfernwahl erreichbar ist. Die Möglichkeit, die Ortsnetzkennzahl in diesen Fällen neben dem Ortsnetznamen wiederzugeben, wird z. Z. geprüft. Bei Ortsnetzen, die unter mehreren Ortsnetzkennzahlen zu erreichen sind, kann daher auf das Nachschlagen im Verzeichnis der FernsprechOrtsnetze (AVON) nicht verzichtet werden. Zu Frage 1.: Die Möglichkeit, die Postleitzahlen in den Fernsprechbüchern neben den Ortsnamen wiederzugeben, ist bei der Einführung der Postleitzahlen mehrfach geprüft worden. Aus den soeben dargelegten betrieblichen Gründen ist die Wiedergabe der Ortsnetzkennzahl in den amtlichen, sowie in den nach amtlichen Unterlagen hergestellten Fernsprechbüchern nicht oder nur sehr begrenzt möglich. Wenn nur die Postleitzahl neben dem Ortsnetznamen abgedruckt werden würde, würde sie mit Sicherheit als Ortsnetzkennzahl verwendet werden. Ein weiterer Grund, die Postleitzahl nicht neben dem Ortsnetznamen abzudrucken, ist folgender: Der betriebliche Aufbau des Post- und Fernmeldedienstes deckt sich vielfach nicht, d. h., daß für die unter einem Ortsnetz aufgeführten Teilnehmer für die postalische Anschrift nicht dieselbe, sondern verschiedene Postleitzahlen zutreffen. Die Wiedergabe der Postleitzahl neben dem Ortsnetznamen würde somit auch postalische Fehlleitungen und damit Betriebserschwernisse statt -erleichterungen hervorrufen. Aus diesem Grunde wurde dem amtlichen 7354 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 Fernsprechbuch ein besonderes Postleitzahlenverzeichnis für die jeweiligen Orte .des AFeB-Geltungsbereichs beigebunden. Die von der Deutschen Bundespost angestrebte vielseitige Verwendbarkeit ihrer Verzeichnisse konnte bisher nur beim Verzeichnis der FernsprechOrtsnetze (AVON) verwirklicht werden, weil sich hier Postleitzahl und Ortsnetzkennzahl eindeutig auf den Namen des Ortsnetzes beziehen. Trotz der übersichtlichen Spaltenbezeichnungen in diesem Verzeichnis konnte nicht verhindert werden, daß Teilnehmer die Postleitzahl als Ortsnetzkennzahl anwenden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 23. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/2713 Frage I) : Weiß die Bundesregierung, daß arabische Staaten deutschen Privat- oder Geschäftsreisenden die Einreiseerlaubnis versagen, wenn die Pässe dieser Deutschen ein Einreisevisum für Israel enthalten? Der Bundesregierung ist die Praxis der arabischen Staaten bekannt. Von ihr werden im übrigen nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch Staatsangehörige anderer Länder betroffen. Die arabischen Staaten begründen diese Haltung mit dem Hinweis, daß sie bisher mit Israel noch keinen Frieden, sondern lediglich Waffenstillstandsabkommen geschlossen haben. Irak befindet sich völkerrechtlich noch heute im Kriegszustand mit Israel. Zu ihrem Bedauern sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, eine Sonderregelung für deutsche Staatsangehörige bei den arabischen Staaten herbeizuführen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 23. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache IV/2713 Frage III) : Ist es zutreffend, daß französische Weizenlieferungen nach China durch den EWG-Garantiefonds subventioniert werden sollen? Nach Art. 20 Abs. 2 der EWG-Getreidemarktordnung (Verordnung Nr. 19 EWG) sind die Mitgliedsländer ermächtigt, bei der Ausfuhr von Getreide nach dritten Ländern Erstattungen zu gewähren, um den Unterschied zwischen den Preisen des Mitgliedslandes und den Weltmarktpreisen auszugleichen. Sofern es sich um die Ausfuhr von Überschüssen handelt, kann nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 25 EWG dem Mitgliedsland die gezahlte Erstattung aus dem europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft vergütet werden, und zwar bei Ausfuhren im Getreidewirtschaftsjahr 1964/65 in Höhe von drei Sechstel des Erstattungssatzes des Mitgliedslandes mit dem niedrigsten durchschnittlichen Erstattungsbetrag. Diese Bestimmungen gelten auch für die Lieferung französischen Weizens nach China. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Blank vom 16. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache IV/2713, Frage IV): Sind Konsequenzen aus dem Forschungsbericht „Probleme der Arbeitsbereitschaft" von Prof. Dr. Dr. Erich Fechner, Tübingen, für die Gesetzgebung des Bundes vorgesehen? Der Forschungsbericht soll bei einer Neuregelung der Arbeitszeitordnung als Material verwertet werden. Er stellt die bisher umfassendste Studie auf dem Gebiet der Arbeitsbereitschaft dar. Ob dem Ergebnis des Forschungsberichts gefolgt werden kann, läßt sich allerdings zur Zeit nicht sagen, da sich die Diskussion über die Probleme der Arbeitsbereitschaft noch in vollem Fluß befindet. Fechner vertritt die Auffassung, die Arbeitsbereitschaft lasse sich begrifflich nicht so erfassen, daß eine vollauf befriedigende arbeitsschutzrechtliche Regelung möglich wäre. Es gebe nur folgende zwei Möglichkeiten zur Lösung des Problems: „man überläßt die Regelung den mit dem Sachgebiet am nächsten befaßten Sozialpartnern, die von Fall zu Fall eine tragbare Lösung finden mögen und begnügt sich mit einer Generalklausel, die das dabei anzustrebende Ziel allgemein umschreibt; oder man versucht einen neuen Weg der exakten Feststellung des Intensitätsgrades der Inanspruchnahme, indem man diesen Intensitätsgrad abstrakt zahlenmäßig festzustellen versucht". Andere Wissenschaftler halten dagegen eine Definition des Begriffs der Arbeitsbereitschaft für möglich. So kommen die im Auftrag der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands erstatteten Gutachten und auch das im Auftrag der Deutschen Bundesbahn erstattete Gutachten zu einer Bestimmung des Begriffs der Arbeitsbereitschaft. Die Begriffsbestimmungen dieser Gutachten sind allerdings nicht einheitlich. Das Problem der Arbeitsbereitschaft ist ferner, wie bereits der Herr Bundesminister des Innern in der 128. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Juni 1964 ausgeführt hat, Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Auch nach meiner Auffassung sollten zumindest die Entscheidungen der Revisionsinstanzen in diesen Rechtsstreitigkeiten abgewartet werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 14. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/2713, Frage V) : Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7355 Mit welchem Ergebnis hat das Bundesverkehrsministerium in den verflossenen Jahren neue Entwicklungen für Leitplanken zur Sicherung der von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeuge geprüft? Die bisher im Auftrag des Bundesministers für Verkehr durch das Innenministerium BadenWürttemberg durchgeführten Anfahrversuche an Leitplanken haben ergeben, daß die an den Bundesautobahnen aufgestellten Leitplanken in der Regel das Überqueren des Mittelstreifens ohne erhebliche Schadenwirkung an den mit der Leitplanke in Berührung gekommenen Fahrzeugen verhindern. Es wird angestrebt, auch in den ungünstigen Fällen, bei denen besonders schwere Lastkraftwagen von der Fahrbahn abkommen oder Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit unter stumpfen Winkel gegen die Leitplanke anfahren, den Schutz gegen ein Überqueren des Mittelstreifens zu erhöhen und die Schadenwirkung an den betroffenen Fahrzeugen zu verringern. Zu diesem Zwecke sind bisher einzelne neu entwickelte und verbesserte Leiteinrichtungen durch Anfahrversuche geprüft worden. Der Bericht über diese Untersuchungen liegt noch nicht vor. Der Bundesminister für Verkehr ist jedoch darüber unterrichtet, daß sich durch nachträgliche konstruktive Änderungen an den bereits aufgestellten Stahlleitplanken eine Verbesserung ihrer Wirkungsweise in den genannten ungünstigen Fällen erzielen läßt. Bei den Anfahrversuchen wurden auch Drahtseilabschrankungen und Aluminiumleitplanken geprüft. Die Anzahl der durchgeführten Anfahrten reicht jedoch nach Mitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg für eine abschließende Beurteilung noch nicht aus. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 13. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller (Berlin) (Drucksache IV/2722) : In der Erwägung, daß die Bundesregierung für die Einhaltung des Grundgesetzes, also auch der Pressefreiheit, im gesamten Bundesgebiet, damit auch in Berlin, Sorge zu tragen hat, frage ich die Bundesregierung: Sind die merkwürdigen Vorgänge in Berlin, bei denen das Presseamt des Senats Nachforschungen und Recherchen bei Einsendern von Leserbriefen ohne Wissen der betreffenden Zeitung durchführen ließ, nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar Um bei den sich widersprechenden Pressemeldungen ein klares Bild von dem Sachverhalt zu bekommen, habe ich versucht, mir das Protokoll der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses vom 5. November 1964 zu beschaffen, in der die in Ihrer Anfrage erwähnten Vorgänge erörtert worden sind. Leider ist das Protokoll noch nicht gedruckt, so daß ich zu Ihrer Frage nur in abstrakter Form Stellung nehmen kann. In Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes wird die Meinungsfreiheit ebenso wie die Pressefreiheit gewährleistet. Im staatlichen Bereich tragen der Bund und die Länder einschl. der Gemeinden die ungeteilte Verantwortung dafür, daß die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit beachtet werden. Die Vorgänge, auf die sich Ihre Frage bezieht, fallen primär in die Verantwortung des Landes Berlin, Die Meinungsfreiheit gilt auch für Meinungsäußerungen in Form von Leserbriefen an eine Zeitung. Sofern der Verfasser eines Leserbriefes nicht gegen strafrechtliche Vorschriften verstößt, ist jede Behörde gehalten, bei Untersuchungshandlungen sich immer der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit bewußt zu bleiben. Soweit Leserbriefe durch besondere tatsächliche Umstände in das von Art. 5 GG geschützte Rechtsgut der Pressefreiheit fallen, ist die gleiche Zurückhaltung geboten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Blumenfeld, man kann doch nicht in dieser Schwarz-weiß-Façon über diese Dinge diskutieren. Wir haben hierzu dm einzelnen Vorschläge zu machen, und die werden wir im Ausschuß beraten. Wir schlagen nur vor, daß wir uns einmal gemeinsam sehr genau ansehen, was in den Niederlanden geschehen ist, was in Frankreich geschehen ist, was in Italien geschehen ist und was eben in der Bundesrepublik nicht geschehen ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir glauben, allein dafür ist es notwendig, unserem Antrag Rechnung zu tragen, die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Energiemarkt der Bundesrepublik und die Wettbewerbsverhältnisse auf den Energiemärkten der anderen großen westeuropäischen demokratischen Länder einmal nebeneinander zu betrachten und zu analysieren. Wir stehen auf dem Standpunkt, Herr Blumenfeld, daß das sehr wichtig ist und daß es sich hierbei um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung über eine unserer Lebensgrundlagen handelt. Die Energieversorgung ist nicht nur eine Lebensgrundlage für die großen Unternehmungen, sondern letzten Endes die Grundlage des zukünftigen Lebensstandards unserer Gesamtbevölkerung überhaupt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir glauben, die Sache wäre es wohl wert, daß die Bundesregierung einmal eine zusammenfassende ungeschminkte, lückenlose Darstellung der Verhältnisse bei uns und den anderen demokratischen Staaten herausgibt, damit sich nicht nur die Spezialisten in diesem Parlament ein Bild von dieser entscheidenden Lebensfrage machen können, sondern jeder einzelne Abgeordnete, der das sonst wegen seiner allgemeinen Überlastung mit anderen Fragen nicht tun kann. Es ist notwendig, daß sich jeder einzelne Abgeordnete des Hauses in dieser Frage angesprochen fühlt. Dann werden wir gemeinsam zu brauchbaren Lösungen kommen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Aschoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Albrecht Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir vorweg eine Bemerkung zur Situation. Vor einigen Wochen hat ein hoher Regierunsgbeamter mir gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß wir sozusagen in einer Sternstunde der zukünftigen energiepolitischen Entwicklung ständen. Ich bin nun nicht sternkundig. Soweit ich mich mit Sternen beschäftigt habe, hat sich das im wesentlichen auf das Studium der Venus beschränkt.

    (Heiterkeit.)

    Dabei habe ich festgestellt, daß diese sowohl als Morgen- wie als Abendstern erscheinen kann. Ich habe nun den dringenden Wunsch, diese Debatte, die wir in dieser Form eigentlich nicht mehr alle zwei Jahre wiederholen sollten, möge nicht unter dem Zeichen des Abendsterns stehen, sondern uns selbst wie auch der Bevölkerung zeigen, daß der feste Wille vorhanden ist, die bisher nicht gelösten Probleme einer positiven Erledigung zuzuführen.
    Für die Fraktion der FDP darf ich zunächst erklären, daß wir dem Zollkontingentsgesetz zustimmen. Unsere Zustimmung ist durch die Überlegung bedingt, daß in der zur Zeit besonders schwierig gewordenen allgemeinen Energiesituation nichts geschehen sollte, was derzeit laufende Dinge ändern und damit wieder die Erkenntnis der gegebenen Voraussetzungen erschweren könnte. Man sollte aber die Zustimmung zum Zollkontingentsgesetz doch mit einer Feststellung verbinden, die auch für unsere zukünftigen Beratungen nützlich wäre.
    Dieses Gesetz ist zweifellos ein Kompromiß, durch den berechtigte Wünsche bestimmter Bevölkerungs- und Landeskreise zurückgestellt worden sind. Wir sollten die Gelegenheit ruhig benutzen, uns bei süddeutschen Freunden und bei denen, die im norddeutschen Raum besondere Interessen haben, dafür zu bedanken, daß sie im übergeordneten Interesse ihre Bedenken gegen dieses Gesetz zurückgestellt haben.
    Das Gesetz sollte nun der Anlaß sein, die Energiedebatte vom ,13. November fortzusetzen. Ich möchte nicht Gefahr laufen, die Ausführungen von Herrn Kollegen Burgbacher zu wiederholen. Wir haben unsere Auffassung zu dieser Großen Anfrage durch den Herrn Kollegen Brand hier vortragen lassen. Wir stehen hinter seinen Ausführungen. Ich möchte mich darauf beschränken, zweckmäßigerweise zu den einzelnen Punkten unserer Entschließung noch einige ergänzende Bemerkungen zu machen, , die sich auch auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Kurlbaum beziehen.
    Wie kam es eigentlich, daß wir im November in einer emotional hochgepeitschten Stimmung plötzlich meinten,

    (Widerspruch bei der SPD)

    jetzt müsse über Energie gesprochen werden? Darüber kann man ganz ruhig reden. Wenn ich Ihnen meine Begründung gesagt habe, Herr Kollege, werden Sie mir vermutlich sogar zustimmen.
    7288 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964
    Dr. Aschoff
    Für mich war die Tatsache erstaunlich, — daß man teilweise wohl nicht voraussah —, daß an einem bestimmten Stichtag Anmeldefristen eines Gesetzes ablaufen, das in der Überschrift die Worte „Rationalisierungsverband für den Steinkohlenbergbau" trägt. Ich persönlich hätte, wenn ich darüber hätte bestimmen können, niemals dafür gestimmt, daß diese Frist vom Juli auf den Oktober verlängert wurde, und habe auch überall, wo ich gefragt wurde, gegen diese Verlängerung gesprochen. Ich bin sehr zufrieden, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister neulich erklärt hat, daß eine weitere Verlängerung der Frist über Juli 1965, den Beginn der Stillegungen, hinaus, nicht erwogen wird. Meine Fraktion hält es für untragbar, daß durch eine Verlängerung von Fristen eine weitere Unruhe in die Belegschaften und in die verantwortlichen Unternehmensführungen getragen wird.
    Über den Rationalisierungsverband ist allerdings in diesem Zusammenhang einiges zu sagen. Wir haben seinerzeit im Wirtschaftsausschuß bei der Beratung dieses Gesetzes sehr ausführlich darüber gesprochen, inwieweit es dem Bundeswirtschaftsminister möglich sein sollte, auch die wirtschaftliche Lage einer Zeche zu untensuchen. Es ist damals seitens der beteiligten Regierungsvertreter das Bedenken erhoben worden, daß das über die Verantwortlichkeit der Regierung hinausginge. Nun ist das Gesetz so konstruiert, daß die Voraussetzungen für die Gewährung einer Stillegungsprämie als solche geprüft werden, während das andere innerhalb der Unternehmen stattfindet. Soweit ist das alles schön und gut.
    Die Praxis zeigt eine Schwierigkeit, die darin besteht, daß es offenbar möglich ist, innerhalb der Konzerne die schwächste Konzernzeche zu schließen, wobei sich der nicht erwünschte Tatbestand ergeben kann, daß daneben eine sehr viel schlechtere Zeche liegt, die einer anderen Firma gehört. Wir müssen uns darüber klar sein, daß die Tatsache, daß eine in sich hervorragend funktionierende Zeche stillgelegt werden soll, weil sie im Konzern die schwächste ist, während eine wirklich schwache, die nicht dazu gehört, weiter arbeitet, psychologisch vom geistigen Normalverbraucher schwer zu verkraften ist.
    Es muß also — und das möchten wir bei dieser Gelegenheit zum Ausdruck bringen; Herr Burgbacher hat das schon erwähnt — durch die Aufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums dafür Sorge getragen werden, daß Stillegungen nur dort stattfinden, wo sie dem Gedanken einer echten Rationalisierung, d. h. einer Hebung der Wettbewerbsfähigkeit dienen, aber nicht der Schrumpfung — das schon gar nicht —, auch nicht irgendeinem Interesse an betriebswirtschaftlichen Verbesserungen, die auf ganz anderen Gebieten liegen. Es wird interessant sein, zu hören, inwieweit in dem bundeseigenen Zechenbesitz derartige Überlegungen wirksam geworden sind oder wirksam werden. Dort besteht natürlich die Möglichkeit, innerhalb verschiedener Gesellschaften, die praktisch einen Eigentümer haben, solche Voraussetzungen zu schaffen.
    Endlich sollte man, wenn man über die Konsequenzen des Rationalisierungsverbandes spricht, davon abgehen, immer nur zu sagen, er führe zu unwirtschaftlichen Stillegungen. Das soll er nicht. Er soll zu Stillegungen führen — das ist der Sinn dieses Gesetzes gewesen—, die innerhalb des Kohlenbergbaus unrentable Zechen ausschließen. Dabei müssen — darauf legen wir besonderen Wert, und das ist in unserem Entschließungsantrag zum Ausdruck gekommen — sämtliche Voraussetzungen, deren Erfüllung notwendig ist, um eine Härte gegenüber der Belegschaft zu vermeiden, strengstens beachtet werden.
    Diese Vorsorge erstreckt sich auch auf die Frage, die man in diesem Kreise heute nicht ausführlich erörtern kann, wie das Schicksal der Betroffenen in bezug auf die zunächst zu erhaltende Wohnberechtigung in Zukunft entschieden werden wird. Das große Problem des Bergarbeiterwohnungsbaus steht sowieso vor uns, genauso wie die vorhin schon angeklungene Frage, der Tragbarkeit aller heute vorhandenen Sozialversicherungen. Es gilt den Vorwurf abzuwehren, daß hier unzumutbar subventioniert wird, während Leistungen für Ausgeschiedene in einem Ausmaß übernommen werden müssen, das bei anderen Berufszweigen nicht vorhanden ist. Das ist ein weites Feld. Es gehört genauso zu dem von Herrn Kurlbaum angedeuteten Thema der langfristigen Überlegungen.
    Meine Damen und Herren, wir kommen in unserer Entschließung dann zu einer positiven Einstellung zu den Erklärungen der Bundesregierung über ihre Absichten. Wir lassen keinen Zweifel daran, daß man nach unserer Meinung nicht immer nur ununterbrochen von Absichten sprechen kann, sondern wir legen entscheidenden Wert darauf, daß nun Maßnahmen ergriffen werden. Über einen Teil dieser Maßnahmen haben wir bereits vor zwei Jahren gesprochen.
    Nun ist uns angekündigt worden, daß die Verstromung stärker an die Kohle gebunden werden soll. Wir begrüßen das, nachdem festgestellt worden ist, daß sich die damit für sieben Jahre verbundenen finanziellen Lasten bei Unterstellung einer zwanzigjährigen Laufzeit dieser Elt-Werke in einem tragbaren Ausmaß halten werden und wir damit feststellen können, daß 15,3 Millionen t sozusagen sicher untergebracht sind.
    Diese Frage der Unterbringung der Tonnage bringt mich sofort auf die zweite Frage — ich nehme an, Herr Arendt, daß Ihr Lächeln wohlwollend ist —: Wie stehen wir zu der Zahl von 140 Millionen Tonnen? Meine Freunde haben gegenüber der Nennung einer solchen Zahl von jeher Bedenken gehabt, weil wir unter gar keinen Umständen den falschen Eindruck erwecken wollen, als ob man in einer freien Wirtschaftsordnung irgend jemandem eine sogenannte Garantie geben könne.
    Abet auch nach unserer Auffassung ist es notwendig — damit schließe ich an die Ausführungen von Herrn Kurlbaum an —, daß man sowohl der Unternehmensleitung in einem Wirtschaftszweig, der ganz langfristig investieren muß, als auch der Belegschaft, von der man täglich Leistungssteigerung im Sinne der Rationalisierung erwartet, nicht nur
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7289
    Dr. Aschoff
    ein Gefühl, sondern auch eine Sicherheit dafür gibt, daß sie mit einer gewissen Größenordnung und Sicherheit ihrer Entwicklung rechnen können.
    Wir haben deshalb die Formulierung gewählt, daß wir von der Bundesregierung erwarten, daß sie Absatzverhältnisse schafft, die diese Förderung ermöglichen. Gerade was die Absatzverhältnisse anlangt, Herr Kurlbaum, sind wir, glaube ich, gar nicht weit auseinander. Nur meine ich, daß man heute — das spricht gegen Ihre eigene Argumentation — natürlich nicht in der Lage ist, theoretisch irgendwelche Preisfixierungen beim Heizöl festzulegen; das wäre ja ein ausgesprochener Eingriff in die Marktwirtschaft. Vielmehr werden wir — darin bin ich mit Ihnen einig —, wenn auch vielleicht nicht im Plenum, sondern im Wirtschaftsausschuß — leider sind wir nie dazu gekommen, den notwendigen Energie-Unterausschuß in diesem Hause zu bilden —, mit der Bundesregierung überlegen müssen, welche langfristige Entwicklung über das Jahr 1970 auf dem Gebiet der Preisrelationen zu verfolgen ist. Ihr Vorschlag führt dann umgekehrt ja auch dazu, daß er unter Umständen allein auf Kosten des Verbrauchers ausgeführt wird, nämlich durch eine Anhebung der Heizölpreise. Das will auch kein Mensch. Wir müssen uns überlegen, welche Maßnahmen dabei möglich sind. Hinzu kommt, daß wir in den nächsten Jahren nicht nur die Relation dieser Preise, sondern dazu noch die Relation zu dem Preis des auf uns zukommenden Erdgases einkalkulieren müssen, über das heute noch gar nicht gesprochen worden ist.
    In diesem Sinne sind nach unserer Auffassung die 140 Millionen Tonnen als Richtzahl eine Notwendigkeit, wobei ich durchaus zugebe, daß es darauf ankommen wird, Maßnahmen über das hinaus, was heute als Tageslösung vorgeschlagen wird, zu treffen und für eine längere Zeit der Zukunft beizubehalten. Denn darüber sind wir uns wohl einig — das ist ja auch ein Teil der pragmatischen Wirtschaftspolitik —: Vorsorge auf dreißig Jahre können wir in der Energiewirtschaft durch Gesetze von heute wohl kaum treffen. Ich darf nur an das Schicksal der berühmten Prognose der „Atomweisen" erinnern. Wir werden alle Jahre wieder vor neue Situationen gestellt sein.
    Der zweite Punkt ist der Vorschlag der Bundesregierung — auf Wunsch des Hauses —, eine Anmeldepflicht einzuführen. Ich gebe zu, daß diese Anmeldepflicht natürlich keinen unmittelbaren Einfluß auf die Kapazitäten hat. Ich könnte mir aber doch vorstellen, daß damit erstens der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben ist, überhaupt authentische Unterlagen über die Entwicklungslinie zu gewinnen, während sie ja heute auf die wohlwollende Mitteilung irgendwelcher Interessenten angewiesen ist. Zweitens bestände vielleicht die Möglichkeit, durch Einführung von Fristen den Bau so in den Griff zu bekommen, daß zwischen Anmeldung und Baubeginn eine längere Frist liegen könnte. Das alles sind Dinge, die erörtert werden müssen. Aber es handelt sich nicht um ein Allheilmittel.
    Was bezüglich der Fernheizwerke oder Blockheizwerke gesagt worden ist, ist eine gute Sache, weil
    die vorgesehene Maßnahme auch modern ist. Sie wird sich aber finanziell für die Förderungssicherung vermutlich nicht in größerem Umfange auswirken.
    Es bleiben nun noch einige Punkte, die auch in den Entschließungen nicht angesprochen sind.
    In den Gesprächen war auch das Problem der Vorratshaltung angeschnitten worden. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auf folgende Überlegungen hinweisen: Wir stehen in diesem Hause ja vor den großen Aufgaben der Notstandsgesetzgebung. Dabei beschränke ich mich persönlich auf alle die gesetzlichen Maßnahmen, die zum Bevölkerungsschutz, zur zivilen Landesverteidigung und zur Wirtschaftssicherung gehören. In diesem Zusammenhang gewinnt das Problem der Vorratshaltung auf dem Energiesektor einen ganz bedeutenden und wichtigen Akzent. Ich halte es für unerläßlich, daß die Bundesregierung auf dem Gebiet der Vorratshaltung sehr schnell zu Vorschlägen kommt. Dabei reicht es nach unserer Auffassung nicht aus, zu sagen: es ist ein Vorrat von soundso viel Prozent der Förderung oder der Einfuhr anzulegen!, sondern es wird, wie Besuche und Rücksprachen in den benachbarten Ländern Mitgliedern meines Ausschusses gezeigt haben, darüber hinaus auch notwendig sein, gewisse Standort- und Lagerungsvorschriften zu schaffen. Rein wettbewerbsmäßig gesehen — Herr Kollege Kurlbaum, vielleicht interessiert Sie das — ist ja die Frage der Lagerhaltung für die Frage einer Kostenverteilung zwischen den verschiedenen Energieträgern natürlich auch von einer entscheidenden Bedeutung. Deshalb sollten wir sie nicht außer acht lassen.
    Dann ist in der Entschließung des nordrhein-westfälischen Landtages eine Forderung angesprochen, die von uns unterstützt wird, nämlich die beschleunigte Schaffung eines Gesetzes über Pipelines. Ich begrüße es, daß der nordrhein-westfälische Landtag in seiner Entschließung zum Ausdruck bringt, daß das in engstem Einvernehmen mit der Bundesregierung gesteuert werden soll, weil ich es unmöglich fände, wenn etwa einzelne Ländergesetze kämen, die uns dann wieder eine einheitliche Konzeption in der Energiewirtschaft erschweren würden.
    Es geht bei der Pipeline-Gesetzgebung auch nicht darum, auf diese Weise versteckt irgend jemand zu beschweren, insbesondere etwa Interessen des süddeutschen oder des Rhein-Main-Raumes zu stören, sondern es geht einfach darum, strukturell dafür zu sorgen, daß vor allem das auf uns zukommende Erdgas nach allgemeinen volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu den für den Verbraucher günstigsten Preisen bis in die letzte Ecke kommt.
    Deshalb ist dieses Gesetz notwendig. Es wird nur möglich sein, wenn wir gleichzeitig das Energiewirtschaftsgesetz ändern — das ist eine Forderung, die die Koalition erhebt, aber auch die Opposition ist der Auffassung, daß es baldmöglichst geändert werden muß —, insbesondere die §§ 2 und 4, um zu erreichen, daß die gesamte Primär- und die gesamte Sekundärenergie in Bundesregie erfaßt werden kann.
    7290 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964
    Dr. Aschoff
    Wenn man das aber in einem Energiewirtschaftsgesetz machen will, sollte man gelegentlich darüber nachdenken, ob es sehr praktisch ist, wenn nicht einmal die Zuständigkeiten für die Energie in einem Bundesministerium zusammengefaßt, sondern auf verschiedene Häuser verteilt sind, wie es jetzt der Fall ist.
    Meine Damen und Herren! Bei der Betrachtung der Pipeline-Gesetzgebung ergeben sich zwei neue Gesichtspunkte. Der eine die Entwicklung beim Erdgas. Ich darf bemerken, daß im Kreise meiner Freunde die Entwicklung der internationalen Verflechtung auf dem Energiemarkt mit sehr starker Sorge betrachtet wird. Wir sind durchaus d'accord mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister, wenn wir sagen: wir sind stolz auf einen liberalisierten Kapitalverkehr und alles. Aber wir meinen doch, daß es gerade unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs eine zumindest nicht sehr angenehme Entwicklung ist, wenn die Beziehungen zwischen dem Gaserzeuger in Holland und der Bundesrepublik in Zukunft ausschließlich von der Absicht und der Weichenstellung zweier oder dreier internationaler Konzerne abhängen. Wir bedauern auch, daß es, was die Gewichtigkeit der Teilhaber an der deutschen Erdölproduktion angeht, nunmehr langsam offenbar dazu kommt, daß dieselben Konzerne auch im deutschen Erdölgeschäft eine so überwiegende Stellung bekommen, daß die gutgemeinte Absicht der Bundesregierung und des Bundestages auf dem Gebiete der Förderung des deutschen Erdöls — wofür wir hier in diesem Hause nicht nur 800 Millionen DM, sondern im ganzen 2 Milliarden DM zur Verfügung gestellt haben — nicht verwirklicht wird. Wir sehen also mit Interesse aus privatwirtschaftlicher Sicht der Entwicklung entgegen, wie weit es gelingen wird, im Rahmen der beteiligten Unternehmen Formen zu finden, die auch die berechtigten Interessen der gesamten deutschen Volkswirtschaft auf dem Gebiete der eigenen Erdölförderung und auf dem Gebiete des zukünftigen Bezuges und der Verteilung von Erdgas sicherstellen werden. Wenn das nicht gelingt, ist die zukünftige Energiepolitik wieder nur ein Torso, bei dem ein großer, entscheidender Teil nicht erledigt ist.
    Meine Damen und Herren, wir haben dann in der Entschließung — damit komme ich zu dem letzten „heißen" Punkt — zu dem § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes Stellung genommen. Einer der Herren Vorredner hat vorhin gesagt, es habe in den Besprechungen über die Einfuhrbeschränkungen für Mineralöl ein sogenanntes Gentleman's Agreement stattgefunden. Ich möchte unterstellen, daß ein solches Gentleman's Agreement existiert. Ich glaube aber, daß man ein solches Agreement nicht zum Gesetz machen kann, unter dem wir hier zu arbeiten haben. Ich halte es für mit der Würde und der Verantwortung einer Regierung und eines Parlaments schlecht vereinbar, sich in volkswirtschaftlichen Grundsatzfragen auf Gentleman's Agreements zu stützen.
    Nun, lassen wir einmal den Inhalt und die Wirksamkeit außer Beurteilung. Dann ergibt sich doch
    folgendes. Der § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes
    wird offenbar in weiten Kreisen mißverstanden.
    Meine Fraktion legt Wert auf folgende ausdrückliche Feststellung. Wir verbinden mit der Anwendung des § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes in keiner Weise den Gedanken einer Kontingentierung. Wir würden zu jedem Schritt entschlossen sein, wenn wir feststellten, daß die Bundesregierung aus dem § 10 eine Kontingentierung bis zum Bezugsscheinsystem entwickelte. Wir waren der Auffassung, daß der Sinn eine Lizensierung ist.
    Die Lizenzierung kann man wie folgt beschreiben — hier knüpfe ich wieder an die Worte von Herrn Kurlbaum an —: nach unserer Auffassung kann eine Lizenzierung nicht den Sinn haben — Herr Kurlbaum, ich finde den Satz fast gefährlich —, zu einer Verknappung zu führen, sondern wir wollen dem Verbraucher — das haben wir ausdrücklich gesagt — weiterhin die freie Wahl ermöglichen.
    Wir wollen also eine solche Lizenzierung dahin verstanden wissen, daß man die heutige Höhe der Einfuhr zugrunde legt — das ist mit gutem Willen doch zu machen —, gleichgültig ob Sie einen Stichtag festlegen und sagen: „Wir legen die Einfuhr von voriger Woche zugrunde", oder ob Sie — was auch unschwer möglich ist — eine Feststellung über den derzeitigen Verbrauch treffen. Sie haben Anhaltswerte über den durch Strukturwandel bedingten Übergang von einem Brennstoff zum anderen.
    Wir wollen uns nichts vormachen, und das wird sich auch die Kohle nicht vormachen können: im Hausbrand wird aus den verschiedensten Gründen gelegentlich, hier und da, eine weitere Abwanderung von der Kohle zum Öl eintreten. Bei der Industrie liegen die Dinge schon wieder anders, weil man sie an dieser Hinsicht beeinflussen kann. Wir haben außerdem aus den letzten Jahren — ich frage das Bundeswirtschaftsministerium, ob ich darüber richtig orientiert bin — doch ziemlich ausreichende Anhaltswerte für den jährlichen Anstieg an Zusatzenergie, die ja jeder den anderen Energieträgern zubilligen will, ohne die Kohle hier zu beteiligen.
    Wenn man alles das zusammennimmt, kommt man zu folgender Überlegung. Die Regierung bekommt von uns keinen Auftrag, so und so zu verfahren, sondern sie soll nur gezwungen werden, eine gesetzliche Handhabe zu benutzen, um im Wege der Lizenz zu verhindern, daß das entgegen jeder Voraussage um das Mehrfache gestiegene Einfuhrvolumen an Öl verhindert wird, um eine weitere Deroutierung des Energiemarktes zu verhindern. Wenn man das ganz offen sagt, haben selbst meine Freunde, wenn auch mit schwersten Bedenken, eine Möglichkeit, der Regelung zuzustimmen. Wir tun das in der Erwartung, daß die Regelung im Interesse der unter Umständen Betroffenen liegt. Ich glaube, daß die Mineralölwirtschaft selbst vermutlich besser dabei fährt, wenn sie ein von der Regierung klar geregeltes Verhältnis vor sich sieht, als wenn diese Verhältnisse alle halbe. Jahre wiederkehren und hier erörtert werden müssen. Insofern begrüßen wir die Vorschläge der Bundesregierung.
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7291
    Dr. Aschoff
    Wir stehen gemeinsam mit der CDU hinter dem Entschließungsantrag, dessen wesentliche Punkte ich eben noch einmal erwähnt habe. Die geschäftsordnungsmäßige Behandlung der Entschließungen wird sich ergeben, wenn die Bundesregierung, wie wir hoffen, noch eine abschließende Erklärung über die von ihr eingeleiteten oder beabsichtigten Maßnah-. men abgegeben hat. Ich bin nicht ermächtigt, bereits einen Antrag zur formellen Erledigung der Entschließung zu stellen. Aber vielleicht darf ich einen persönlichen Gedanken entwickeln. Ich habe den Eindruck, daß wir in der Energiefrage — auch Herr Kurlbaum hat das anklingen lassen — mit den Plenardebatten und dem Entschließungsantrag allein in der Sache nicht weit genug kommen. Es wird nötig sein, daß wir uns selbst die Voraussetzung schaffen, in den dafür vorhandenen Ausschüssen die Dinge von Grund auf einmal so mit der Bundesregierung zu besprechen, daß konkrete gesetzliche Regelungen oder volkswirtschaftlich gemeinsam verantwortete Prognosen erarbeitet werden.
    Sie gestatten, daß ich auch als Wahl-NordrheinWestfale — seit 8 Jahren — noch etwas dazu sage. Es handelt sich in der jetzigen Situation nicht allein um ein Problem, das nur mit Verstand, Rechenschieber usw. erledigt werden kann, sondern es ist für das nordrhein-westfälische Land ein soziologisches, gesellschaftspolitisches Problem erster Klasse, von dem wir genauso betroffen sind wie der Kumpel, der unter Umständen hier ernstlich gefährdet wird. Das möchte ich für meine nordrhein-westfälischen Freunde ausdrücklich feststellen.

    (Beifall bei der FDP. — Zuruf von der SPD: Das hat aber Konsequenzen!)

    — Bitte sehr, das ist mir klar. Wir sollten es uns daher sehr überlegen, ob wir nicht etwa durch eine schlichte Überweisung an Ausschüsse in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, wir seien nicht bereit, uns zu einer Meinung durchzuringen. Wir müssen vielmehr beides verbinden. Diesen Gedanken nur als persönliche Anregung.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)