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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1964 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Dr. von Brentano, Even und Ehren 7263 A Die Abg. Frau Griesinger, Frau Kleinert und Dr. Preiß treten in den Bundestag ein 7276 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Dr. Dr. h. c. Friedensburg . . . . 7276 A Erweiterung der Tagesordnung 7300 C Fragestunde (Drucksache IV/2776) Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Urteil des Schöffengerichts Bonn vom 19. 11. 1964 Dr. Bülow, Staatssekretär . . . 7264 C Bausch (CDU/CSU) 7264 C Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Schutz der Fußgänger gegen verantwortungslose Autoraserei Dr. Bülow, Staatssekretär 7264 D, 7265 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 7265 A Frage des Abg. Dr. Dröscher: Auswertung der Berichte der Bundesstelle für Außenhandelsinformation Schmücker, Bundesminister 7265 B, 7266 A Dröscher (SPD) . . . . 7265 D, 7266 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Pauschalabgeltungen für Leistungen eines Unternehmens Schmücker, Bundesminister . . . . 7266 A Schmidt (Kempten) (FDP) . .. . 7266 C Frage des Abg. Cramer: Unterhaltung der ehemaligen 3. Hafeneinfahrt in Wilhelmshaven Kattenstroth, Staatssekretär 7266 D, 7267 A Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7267 A Fragen des Abg. Benda: Drohungen der Arabischen Liga gegen deutsche Firmen und Personen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7267 B, 7268 A, 7269 A, 7270 A, 7271 A Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 7267 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 7268 B Ritzel (SPD) . . . . . . .7268 C Metzger (SPD) . . . . 7268 D, 7269 A Börner (SPD) 7269 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7269 B Wehner (SPD) . . . . . . . 7269 C Sänger (SPD) 7270 B Dröscher (SPD) . . . . 7270 D, 7271 A Schlüter (SPD) 7271 A Gscheidle (SPD) 7271 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 7271 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 Frage des Abg. Rollmann: Deutsche Schule in Tokio Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7271 D Fragen der Abg. Frau Geisendörfer: Laufbahn für Wissenschaftsattachés — Zuständigkeit Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7272 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7272 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7272 D Fragen der Abg. Frau Freyh (Frankfurt) : Lehrer-Ehepaare im Auslandsschuldienst Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7272 D, 7273 B, 7274 A Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . 7273 A Matthöfer (SPD) 7273 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 7273 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 7273 D, 7274 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7274 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7274 D Fragen des Abg. Biechele: Deutsche Opfer im Kongo Dr. Schröder, Bundesminister . . 7275 A Biechele (CDU/CSU) 7275 A Frage des Abg. Dr. Imle: Errichtung einer Technischen Hochschule in Flensburg Lenz, Bundesminister 7275 D Sammelübersicht 37 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/2762) 7276 D Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1965, 1966 und 1967 (Drucksache IV/2471); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/2752) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit Fortsetzung der Aussprache über die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus und über die Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Energiepolitik und Lage des Steinkohlenbergbaus (Drucksachen IV/2695, IV/2721) Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 7277 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 7282 D Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . . 7287 C Weinzierl (CDU/CSU) . . . . . . 7291 B Schmücker, Bundesminister 7293 D, 7318 B Dr. Meyers, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen . . 7306 B . Dr. Schedl, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr . 7307 B Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes 7308 C Klein (Saarbrücken) (CDU/CSU) . 7309 A Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . 7309 D Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 7312 D Ollesch (FDP) 7314 B Heiland (SPD) 7315 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 7321 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 7300 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7303 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 7304 A Dr. Starke (FDP) 7304 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Mai 1962 zwischen der Bundes- republik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung und zu dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963 (Drucksachen IV/718, IV/1433); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache IV/2719) — Zweite und dritte Beratung — Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 7323 A Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7324 A Majonica (CDU/CSU) 7324 C Dr. Krümmer (FDP) 7325 A Dr. Mommer (SPD) 7325 C Dr. Kohut (FDP) 7326 D Rasner (CDU/CSU) 7327 A Entwurf eines Siebenten Rentenanpassungsgesetzes (Drucksache IV/2666) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Sozialbericht 1964 (Drucksache IV/2566) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Druck- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 III sache IV/2790) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/2753) Büttner (SPD) . . . . . . . . 7327 D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 7328 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 7329 A Kohlberger (SPD) 7329 C Maucher (CDU/CSU) 7330 B Ollesch (FDP) . . . . 7331 B, 7335 C Stingl (CDU/CSU) 7331 D Geiger (SPD) . . . . . . . . 7332 D Blank, Bundesminister 7336 A Dr. Schellenberg (SPD) 7336 D Entwurf eines Rentenversicherungs-Finanzausgleichsgesetzes (Drucksache IV/2354) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache IV/2745) — Zweite und dritte Beratung — Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 7338 A, 7340 A Deneke (FDP) 7338 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 (Nachtragshaushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/2755) — Erste Beratung — . . 7340 C Entwurf eines Gesetzes zur Kürzung von juristischen Ausbildungszeiten für Beamte und Richter (Abg. Dr. h. c. Güde, Dr. Kanka, Dr. Hauser, Dr. Böhm [Frankfurt], Dr. Weber [Koblenz], Dr. Dichgans und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache IV/2725) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Kürzung von juristischen Ausbildungszeiten für Beamte und Richter (Abg. Busse, Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Fraktion der FDP) (Drucksache IV/2726) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7340 D, 7341 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7341 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (SPD) (Drucksache IV/2770) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Antrag der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksache IV/2754) Gscheidle (SPD) . . . . . . . 7341 C Höcherl, Bundesminister 7342 C Entwurf eines Gesetzes zu der Satzung der Europäischen Schule (Drucksache IV/2733) — Erste Beratung — 7344 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte sowie der hierzu ergangenen Verordnungen (Abg. Dr. Siemer, Burgemeister, Riedel [Frankfurt], u. Gen.) (Drucksache IV/2737) —Erste Beratung— 7344 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Abg. Varelmann, Meis, Drachsler, Dr. Aschoff, Dr. Imle, Arendt [Wattenscheid], Hörmann [Freiburg] u. Gen.) (Drucksache IV/2697) — Erste Beratung — 7344 B Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1962, hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache IV/2728, Umdruck 72) 7344 C Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Einundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/2579, IV/2729) 7344 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehr (Drucksachen IV/2178, IV/2738) ; für eine Verordnung des Rats über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr (Drucksachen IV/2423, IV/2739) ; an den Rat für Richtlinien, Entscheidungen von Verordnung betr Verkehrswesen (Drucksachen IV/1313, IV/2740) 7344 D IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/2672, IV/2768) . . . . . . 7345 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen und für eine Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Antioxydantien, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen IV/2528, IV/2769) 7345 C Antrag betr. Qualitätssteigerung und Rationalisierung in der Molkereiwirtschaft (Abg. Wächter, Logemann, Sander, Walter, Ertl u. Gen.) (Drucksache IV/2727) 7345 D Ubersicht 25 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2714) 7345 D Nächste Sitzung 7346 Anlagen 7347 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7263 148. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 147. Sitzung Seite 7231 C Zeile 3 von unten statt „nachher den" : nachher nicht den. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading ** 3. 12. Bauer (Würzburg) * 5. 12. Bazille 15. 12. Frau Berger-Heise 3. 12. Berkhan * 5. 12. Fürst von Bismarck * 5. 12. Dr. h. c. Brauer* 5. 12. Corterier * 5. 12. Eisenmann 4. 12. Erler * 5. 12. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 5. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 2. 12. Dr. Furler * 5. 12. Gedat 15. 12. Dr. Gradl 4. 12. Dr. von Haniel-Niethammer 4. 12. Dr. Hellige 4. 12. Herold 4. 12. Frau Dr. Hubert * 5. 12. Jacobs * 5. 12. Dr. Jaeger * 5. 12. Kahn-Ackermann * 5. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 5. 12. Dr. Kopf * 5. 12. Kriedemann ** 4. 12. Leber 2. 12. Lenze (Attendorn) * 5. 12. Maier (Mannheim) 4. 12. Frau Dr. Maxsein * 5. 12. Memmel * 5. 12. Dr. von Merkatz * 5. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 5. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 2. 12. Freiherr von Mühlen * 5. 12. Paul * 5. 12. Frau Dr. Probst ** 2. 12. Rademacher 2. 12. Frau Renger * 5. 12. Richarts ** 4. 12. Rohde ** 2. 12. Dr. Rutschke * 5. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 5. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 12. Dr. Seffrin * 5. 12. Seidl (München) * 5. 12. Dr. Serres * 5. 12. Dr. Starke 2. 12. Storch ** 3. 12. Dr. Süsterhenn * 5. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 3. 12. Dr. Wahl * 5. 12. Weinkamm ** 2. 12. Welke 5. 12. Wienand * 5. 12. Wischnewski ** 2. 12. Dr. Zimmer * 5. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr. Atzenroth 31. 12. Blachstein 31. 12. Dr. Dittrich 19. 12. Gaßmann 31. 12. Dr. Gossel 19. 12. Hahn (Bielefeld) 31. 12. Hammersen 30. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 1. Peters (Poppenbüll) 19. 12. Dr. Preiß 31. 12. Frau Strobel ** 13. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 511 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP - Drucksache IV/2695 - betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag - teilt die Auffassung der Bundesregierung, daß die Unsicherheit im Steinkohlenbergbau umgehend beseitigt und den Bergleuten und Unternehmen das notwendige Vertrauen in die Zukunft eines leistungsfähigen Bergbaus und die dazu erforderliche Sicherheit erhalten werden muß; - begrüßt die Erklärung der Bundesregierung, die wirtschaftspolitischen Maßnahmen so auszurichten, daß im Zusammenwirken mit den Bemühungen des Bergbaus Absatzverhältnisse geschaffen werden, die einer Steinkohlenförderung von 140 Millionen Jahrestonnen entsprechen; - ist beeindruckt von dem Ausmaß der beim Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus angemeldeten Stillegungen und bittet die Bundesregierung, alles zu tun, daß allein der mit dem Gesetz über den Rationalisierungsverband verfolgte Rationalisierungszweck erreicht wird. Er hält es für dringend erforderlich, dabei die Leistungsfähigkeit der zur Stillegung angemeldeten Zechen im Vergleich zu den Zechen des Gemeinsamen Marktes sowie die langfristige Versorgung mit den notwendigen Kohlearten zu berücksichtigen; - begrüßt die Maßnahmen, die die Bundesregierung und die Hohe Behörde zur Milderung sozialer Härten vorgesehen haben. Im Interesse der betroffenen Bergleute, der mit ihnen wirtschaftlich und sozial verbundenen Bevölkerung, der Bergbaugemeinden und des 7348 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 Bergbaus selbst fordert er die Bundesregierung auf, alles zu tun, damit die Bergleute aus ihrer betrieblichen, fachlichen, familiären und persönlichen Umwelt nur in den unvermeidbaren Fällen herausgerissen werden; — teilt die Auffassung der Bundesregierung, daß die neuen großen Anstrengungen des Bergbaus sowie die in letzter Zeit erneut eingetretene Verschärfung der Situation zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen. Er erwartet daher die von der Regierung angekündigten Maßnahmen, insbesondere die Vorlage der vorgesehenen Gesetze über die Förderung der Kohlenverwendung zur Stromerzeugung mit steuerlichen Mitteln und die Anmeldepflicht für Raffinerien und Rohrleitungen; — nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß sich Vertreter der Mineralölindustrie bereit erklärt haben, einen wirksamen Beitrag zur Erleichterung der schwierigen Lage des Steinkohlenbergbaus zu leisten. Er sieht mit der Bundesregierung die hierzu zugesagten Maßnahmen hinsichtlich des künftigen Heizölangebots, insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Stromversorgung, als einen geeigneten Weg an unter der Voraussetzung, daß das Heizöl und die übrigen Energieträger nicht mehr als den jeweiligen Zuwachs des Energieverbrauchs in Anspruch nehmen und alles geschieht, um diese Maßnahmen nachhaltig und umfassend wirksam zu machen. 2. Um diese Wirksamkeit herbeizuführen, hält es der Deutsche Bundestag für unerläßlich, daß die Bundesregierung von der Möglichkeit der Anwendung des Außenwirtschaftsgesetzes Gebrauch macht. Er fordert daher im Anschluß an seine Entschließung vom 16. Mai 1962 — Umdruck 101 (neu) — die Bundesregierung auf, unverzüglich die Einfuhr von Rohöl und Heizöl nach § 10 Außenwirtschaftsgesetz in die Liste der Genehmigungspflichtigen Wareneinfuhren einzubeziehen unter Respektierung der Grundsätze der freien Wahl des Verbrauchers. Diese Sofortmaßnahme ist Voraussetzung, um die vorgenannten von Bundestag und Bundesregierung verfolgten Ziele zu erreichen, weil die angekündigten gesetzlichen Maßnahmen nicht sofort und die entsprechende Verordnung nach dem Außenwirtschaftsgesetz frühestens nach 9 Monaten wirksam werden können. 3. Angesichts der von der Bundesregierung dargelegten Situationen auf dem deutschen Energiemarkt und der zu erwartenden Entwicklung in den nächsten Jahren fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, das Energiewirtschaftsgesetz zu auszugestalten, daß es alle Primärenergien erfaßt und den Erfordernissen einer neuzeitlichen Energiepolitik gerecht wird. Bonn, den 1. Dezember 1964 Dr. Barzel und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 3 Umdruck 5141 Antrag der Fraktion der SPD zu den Großen Anfragen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Drucksache IV/2695 — betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus und der Fraktion der SPD — Drucksache IV/2721 — betr. Energiepolitik und Lage des Steinkohlenbergbaus. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich vorzulegen: 1. einen Bericht über die Ziele, die die Bundesregierung hinsichtlich a) der Beteiligung der verschiedenen Träger der Energiewirtschaft an der Energieversorgung der Bundesrepublik und b) der Preisrelationen auf dem deutschen Energiemarkt verfolgt. 2. Vorschläge für Maßnahmen, die verhindern, daß die Bundesrepublik beim Zugang zu ausländischen Öl- und Gasquellen und bei der Einfuhr, Herstellung und Verteilung flüssiger und gasförmiger Brennstoffe noch weiter in die Abhängigkeit von den großen Mineralölkonzernen gerät; 3. den Entwurf eines umfassenden Energiewirtschaftsgesetzes, durch das einer Energieaufsicht die Möglichkeit gegeben wird, Maßnahmen zu treffen, die den Verbraucher vor dem Mißbrauch wirtschaftlicher Macht schützen und den heimischen Energieträgern einen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung entsprechenden Platz auf dem deutschen Energiemarkt sichern. Bonn, den 2. Dezember 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 510 Antrag der Fraktion der SPD zu den Großen Anfragen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Drucksache IV/2695 — betr. Situation des Energiemarktes, insbesondere Lage des Steinkohlenbergbaus, und der Fraktion der SPD — Drucksache IV/2721 — betr. Energiepolitik und Lage des Steinkohlenbergbaus. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich je einen Bericht vorzulegen: 1. über die Wettbewerbsverhältnisse auf den Märkten der Bundesrepublik für Mineralölprodukte und Erdgas, der insbesondere Aufschluß über folgende Fragen enthält: Mit welchen absoluten und prozentualen Anteilen an der Einfuhr, Herstellung und am Absatz sowie an der Raffinerie-Kapazität und an den Verteilungsanlagen von Mineralölprodukten, insbesondere von Heizöl, sowie von Erdgas sind die international verflochtenen Mine- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7349 ralölgesellschaften, die inländischen Mineralölunternehmen, insbesondere die Bergbauunternehmen, die übrige deutsche Gruppe sowie der unabhängige Importhandel beteiligt? Welches sind die entsprechenden Ziffern für die Unternehmen, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist? Mit welcher Entwicklung der genannten Daten muß voraussichtlich in der Zukunft gerechnet werden? Welches sind die vergleichbaren Daten für diese Märkte in den EWG-Ländern und in Großbritannien? 2. über die bisherige Tätigkeit des Rationalisierungsverbandes im Steinkohlenbergbau, der unter anderem Aufschluß geben soll aber: 1. die Höhe der bisher vom Bund und vom Rationalisierungsverband gezahlten Stilllegungsprämien und den nach den erfolgten Anmeldungen noch erwarteten Prämienaufwand, 2. die Zahl der stillgelegten Schachtanlagen, deren Rentabilität besser ist als die Rentabilität von Zechenanlagen in der Bundesrepublik oder in anderen EWG-Ländern, deren Stillegung nicht vorgesehen ist, 3. die Höhe des zur Rationalisierung in Anspruch genommenen Bürgschafts- und Rückbürgschaftsvolumens, 4. den Umfang der bereits durchgeführten, der in Angriff genommenen und der angemeldeten Rationalisierungsinvestitionen, die aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau steuerlich begünstigt werden. Mit welchem effektiven Rationalisierungserfolg kann aufgrund dieser Maßnahmen gerechnet werden? Bonn, den 13. November 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 513 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Siebentes Rentenanpassungsgesetz — 7. RAG) (Drucksachen IV/2666, IV/2753). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 5 Abs. 1 sind die Worte „den Sonderzuschuß und" zu streichen. 2. In § 5 wird Absatz 4 gestrichen. 3. Folgender neuer § 5 a wird eingefügt: „§5a Artikel 2 § 36 Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, Artikel 2 § 35 Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 25 Abs. 2 des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz werden gestrichen." Bonn, den 1. Dezember 1964 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 512 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Siebentes Rentenanpassungsgesetz — 7. RAG) (Drucksachen IV/2666, IV/2753). Der Bundestag wolle beschließen: In § 13 Abs. 1 tritt an die Stelle des Wortes „Mai" das Wort „Dezember". Bonn, den 1. Dezember 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Ergänzung des Abgeordneten Mertes zu dem Schriftlichen Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/ 2728). Das Für und Wider einer Warentesteinrichtung ist seit einigen Jahren und zunehmend in der letzten Zeit in der breiten Öffentlichkeit, bei Verbänden, Regierungsstellen und auch hier im Bundestag erörtert worden. Man konnte dabei fast den Eindruck gewinnen, nun sei der Stein der Weisen gefunden. Doch das ist sicher stark überbetont. Die Bildung eines Warentestinstituts löst nicht alle Probleme. Vergleichende Warentests können zwar die Marktübersicht der Verbraucher verbessern, aber natürlich nur in begrenztem Umfang. Es Ist klar, daß bei einem Angebot von etwa 500 000 verschiedenen Konsumerzeugnissen jeweils nur ein ganz kleiner Sektor vergleichenden Warentests unterzogen werden kann. Allerdings dürfte es sich hierbei gerade um den interessantesten Bereich handeln, in dem ein besonders dringendes Bedürfnis nach Information besteht, etwa um komplizierte technische Güter, Kunststofferzeugnisse u. ä. Daneben bleibt die Notwendigkeit einer breiten Verbraucherunterrichtung durch Schaffung von weiteren Beratungs- und Informationsmöglichkeiten bestehen. Hinzuweisen ist z. B. auf die Vorschriften über die Preisauszeichnung, Handelsklassen, Größenvorschriften (im Rahmen des Maß- und Gewichtsgesetzes) sowie auf die Einrichtung von Beratungsstellen und die Herausgabe von aufklärenden Schriften. Das Ziel, nämlich richtiges Verbraucherverhalten zu fördern, eine zweckmäßige Einkommensverwendung zu unterstützen und den Wettbewerb anzuregen, kann nur durch eine Vielzahl 7350 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 ineinandergreifender Maßnahmen erreicht werden, wobei diese Maßnahmen sowohl staatlicher als auch freiwilliger Art — wie beispielsweise Gütezeichen und kontrollierte Warenkennzeichnungen — sein können. Die Information der Verbraucher durch vergleichende Warentests ist nicht mehr als ein Mittel neben einer ganzen Reihe von anderen Mitteln zur Verbraucheraufklärung. Ein Preiswettbewerb kann nur funktionieren, wenn der Verbraucher die Warenkenntnisse besitzt, die notwendig sind, um die Preiswürdigkeit des Warenangebots beurteilen zu können. So gesehen verliert die Errichtung einer „Stiftung Warentest" ihre vermeintlichen Schrecken für die Wirtschaft. Sind Besorgnisse auch begreiflich, so scheinen die möglichen Gefahren doch erst mit Hilfe von Euckens „pointierend hervorhebender Methode" sichtbar gemacht worden zu sein, oder wie man auch sagen könnte: „übertreiben macht anschaulich". Es ist nicht so, daß durch vergleichende Warentests, wie sie vorgesehen sind, die Wirtschaft in irgendein Zwangskorsett geschnürt werden könnte. Vernünftige Tests einer unabhängigen Einrichtung — die gerade auch vom Staat unabhängig ist — werden sicherlich eine gewisse Wirkung haben. Sie werden beispielsweise für die Sortimentsgestaltung des Handels und die Produktionsplanung des Herstellers von großer Bedeutung sein. Daß die Wirkung aber nicht über eine sinnvolle Typenbereinigung oder Produktanpassung hinausgeht, zeigen die vielfältigen Erfahrungen im Ausland. Eine solche Wirkung liegt im Interesse aller, auch des einzelnen Betroffenen. In den Beratungen des Wirtschaftsausschusses bestand grundsätzliche Übereinstimmung über die Notwendigkeit, ein Warentestinstitut zu schaffen. In bezug auf die Gestaltung einer solchen Institution gab es verschiedene Vorstellungen. Doch das Ziel war stets dasselbe: Errichtung einer neutralen, objektiven, von Interessenten und vom Staat unabhängigen, leistungsfähigen Einrichtung. Aus dieser prinzipiellen Übereinstimmung heraus kam der Wirtschaftsausschuß zu dem Entschluß, den Vorschlag der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Warentest" zu befürworten und auf seine möglichst baldige Verwirklichung zu drängen. Dazu noch einen allgemeineren Gedanken zur Verbraucherpolitik: Wir beschäftigen uns hier im Bundestag in Zusammenhang mit Gesetzen immer wieder mit dem Schutz des Verbrauchers. So wie ich werden auch sie immer wieder mit Forderungen auf eine Erweiterung dieses Schutzes konfrontiert. Dabei wird häufig gerade auch ein gesetzlicher Schutz des Verbrauchers vor unreellen Angeboten verlangt. Handelt es sich, wie meistens, um Tatbestände, die mit den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht vereinbar sind, so kann einem Begehren auf eine Regelung nicht entsprochen werden. Sofern es sich um Fragen der Gesundheit oder der Sicherheit handelt — ich erinnere an das Arzneimittelgesetz und den dem Bundestag vorliegenden Entwurf über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens —, ist die Regelung durch Gesetz selbstverständlich geboten. Wenn es sich aber darum handelt, zu verhindern, daß Verbrauchern minderwertige Waren aufgeschwätzt werden, dann kann hier nach meiner Meinung keine gesetzliche Regelung helfen. Hier ist vielmehr der typische Fall gegeben, daß der einzelne in seiner Entscheidung frei bleiben muß, ihm aber bei Wahrung seiner freien Entscheidung ausreichende Möglichkeiten zur Information gegeben werden sollten. Einen wesentlichen Fortschrtit in dieser Richtung bedeutet die Errichtung der „Stiftung Warentest" durch die Bundesregierung. Der Beratung des Wirtschaftsausschusses lagen der Vorschlag der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Warentest" und der Antrag der SPD zu einem Gesetz zur Errichtung eines Warentestinstituts zugrunde. Bei der Erörterung wurden die Probleme besonders untersucht, die für Objektivität und Neutralität der Warentesteinrichtung von Bedeutung sind, die Frage der Unabhängigkeit vom Staat und des Umfangs der Haftung, die Auswirkung der vorgeschlagenen Organisationsformen auf die praktische Arbeit und schließlich die dabei entstehenden Kosten. Außerdem wurde die Möglichkeit der Mitwirkung der bisher schon an der Bildung eines Warentestinstituts interessierten Gruppen bzw. Verbände gründlich geprüft. Der Wirtschaftsausschuß hat sich nach eingehender Beratung entschlossen, dem Vorschlag der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Warentest" zuzustimmen und damit den Antrag der SPD als erledigt anzusehen. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich in seiner Sitzung vom 12. 11. 1964 1 dieser Entscheidung des federführenden Wirtschaftsausschusses angeschlossen. Der Wirtschaftsausschuß bittet nunmehr den Deutschen Bundestag, auf der Grundlage und im Sinne des vorliegenden Berichts seiner Entscheidung zuzustimmen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl für den Bundesminister — der Vorsitzende des Bundesverteidigungsrates vom 13. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hammersen (Drucksache IV/2709 Frage V) : Teilt die Bundesregierung die kürzlich von einem bekannten Militärtheoretiker vertretene Auffassung, daß alle Energien, die für die Militärpolitik aufgewandt werden, „so zu lenken" seien, daß sie dem militärischen Instrument zugute kommen", da im Atomzeitalter „jede Hoffnung auf Schutz der Zivilbevölkerung zu einer Illusion zusammenschrumpfen" müsse und daher „eine Militärpolitik, welche auf starken Divisionen beharrt, besser ist als eine Sicherheitspolitik, bei der außerordentliche Summen für einen fiktiven Bevölkerungsschutz ausgegeben" würden (Adelbert Weinstein in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 3. November 1964) ? Die Bundesregierung teilt die von Ihnen zitierte Auffassung eines Militärtheoretikers nicht, wonach jeder Bevölkerungsschutz fiktiv sei. Die Gefährdung der Zivilbevölkerung in einem Verteidigungsfall ist gerade im Atomzeitalter so vielfältig, daß jede verantwortungsbewußte Vertei- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7351 digungspolitik den höchstmöglichen Schutz anstreben muß. Sie muß Vorkehrung gegen die dem Gegner zur Verfügung stehenden Aggressionsmittel treffen. Hierzu bedarf es eines ausgewogenen Verteidigungssystems, in dem die zivile Verteidigung gleichrangig neben der militärischen Verteidigung steht. Die Auffassung der Bundesregierung, daß militärische und zivile Verteidigung eine Einheit bilden, ist auch die unveränderte Meinung der NATO. Diese empfiehlt sogar den Mitgliedsstaaten verstärkte Bemühungen auf dem Gebiet des Zivilschutzes, insbesondere des Schutzraumbaues. Bundesregierung und NATO stimmen auch darin überein, daß der Kampfwert gerade der deutschen Verbände wegen der besonderen Gegebenheiten weitgehend von den Vorsorgemaßnahmen für die zivile Bevölkerung abhängt. Die von dein. zitierten Militärtheoretiker geforderten starken Divisionen sind nur dann stark, wenn ihre Operationsfreiheit gesichert ist. Das setzt aber wiederum einen ausreichenden Schutz der Zivilbevölkerung voraus. Die Bundesregierung weiß sich in der Einschätzung der zivilen Verteidigung, ihrer Rückwirkung auf Kampfwert und Operationsfreiheit der Streitkräfte sowie der Notwendigkeit praktischer Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung einig mit der breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages, den Länderregierungen und der NATO. Hingegen glaubt die Bundesregierung nicht, daß die von dem zitierten Militärtheoretiker vertretene Auffassung von einem größeren Teil der Bevölkerung geteilt wird. Vielmehr glaubt sie, daß die Bevölkerung von ihr aktive Maßnahmen erwartet. Deshalb will die Bundesregierung den Gedanken des Zivilschutzes in der Bevölkerung noch mehr als bisher verankern. Sie will abwegigen Theorien praktische Maßnahmen gegenüberstellen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 25. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache IV/2709 Frage VII/1) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der durch die 15%ige Erhöhung der Einfuhrzölle seitens Großbritanniens auch für die Textilindustrie in der Bundesregierung entstandenen neuen Lage Überlegungen bezüglich eines verstärkten Schutzes der gefährdeten Bereiche der Textilindustrie im Rahmen der im EWG-Vertrag vorgesehenen Möglichkeiten anzustellen, die über die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums in der Fragestunde vom 16. Oktober d. J. hinausgehen? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die 15%ige Importabgabe in Großbritannien sich auch auf den Export von Erzeugnissen der Textil- und Bekleidungsindustrie auswirken wird. Sie beobachtet diese Entwicklung mit Aufmerksamkeit. In der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Haase am 4. November 1964 hat die Bundesregierung bereits darauf hingewiesen, daß sie gemeinsam mit ihren EWG-Partnern in der GATT-Ratstagung vom 30. Oktober 1964 gegen das britische Vorgehen protestiert hat und sich an der Prüfung der britischen Maßnahmen im GATT beteiligt. Von dem Ergebnis dieser Untersuchung wird es abhängen, ob und welche Möglichkeiten sich für einen verstärkten Schutz der gefährdeten Bereiche der Textilindustrie ergeben. In der gegenwärtigen Lage sieht die Bundesregierung dazu noch keinen Anlaß. Die durch den EWG-Vertrag vorgesehenen Schutzklauseln können gegenüber Großbritannien, das nicht EWG-Mitglied ist, keine Anwendung finden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 25. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache IV/2709 Fragen VII/2, VII/3 und VII/4) : Teilt die Bundesregierung nach den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit die Auffassung, daß eine Beseitigung der Preisbindung der zweiten Hand oder zumindest die branchenweise Festsetzung maximaler Handelsspannen zu einer Verbilligung der Lebenshaltung der Verbraucher führen wird? Ist die Bundesregierung ebenfalls der Meinung, daß die nach einer Entscheidung des Bundeskartellamtes mit Wirkung vom 16. August 1964 aufgehobene Waschmittelpreisbindung, deren Einführung zu Beginn dieses Jahres Preiserhöhungen bis zu 30 % je Kilogramm Waschpulver bedingte, eine mißbräuchliche Preisfestsetzung darstellte? Wird die Bundesregierung angesichts des Fehlens einer Preisbindung in Frankreich, der beabsichtigten Beschränkung der Preisbindung in Belgien und des Verbots kollektiver Preisbindungen in den Niederlanden im Interesse der wirtschaftlichen Integration Schritte unternehmen, um auch in der Bundesrepublik eine Regelung vorzubereiten, welche eine spätere Angleichung der wirtschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Preisbindung erleichtern würde? Zu Frage 1 Die Bundesregierung ist auch nach den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit der Ansicht, daß eine Beseitigung der Preisbindung der zweiten Hand in vielen Fällen zu einer Verbilligung der Lebenshaltung der Verbraucher führen kann. Preissenkungen können insbesondere dort erwartet werden, wo sich die Angebots-/Nachfragesituation, nachdem der Hersteller den gebundenen Preis zuletzt festgesetzt hat, in der Richtung eines Angebotsüberhanges verändert hat oder wo der Hersteller von vornherein zu wenig Rücksicht auf die tatsächlichen Marktverhältnisse genommen hat. Solange das Preisbindungsprivileg fortbesteht, ist das Bundeskartellamt bemüht, solche überhöhten gebundenen Preise im Wege der Mißbrauchsaufsicht zu beseitigen. Die branchenweise Festsetzung maximaler Handelsspannen für preisgebundene Markenwaren ist nach Auffassung der Bundesregierung kein geeignetes Mittel, um überhöhte gebundene Preise zu bekämpfen. Ein derartiges Vorgehen würde voraussetzen, daß neben die kartellrechtlichen Mißbrauchsvorschriften neue öffentlich-rechtliche Preisvorschriften treten. Die Bundesregierung lehnt dies aus wohlerwogenen wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten ab. Zu Frage 2 Das Bundeskartellamt als für die Entscheidung zunächst zuständige Behörde hat die Preisbindungen als mißbräuchlich angesehen. Die Bundesregierung 7352 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 teilt die Ansicht des Bundeskartellamtes. Allerdings sind die Mißbrauchsverfahren noch nicht abgeschlossen, so daß die zuständigen Gerichte noch abweichend entscheiden können. Zu Frage 3 Die sich gegen den Fortbestand der Preisbindung richtende Entwicklung in mehreren- europäischen und außereuropäischen Ländern wird von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt. Darüber, daß die zunehmende Integration der EWG-Staaten dazu zwingen wird, die Aufrechterhaltung des Preisbindungsprivilegs von Zeit 2u Zeit wieder neu zur Diskussion zu stellen, waren sich die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses schon bei der Beratung des Kartellberichts am Anfang dieses Jahres einig. Die Bundesregierung wird nicht zögern, Vorschläge zur Angleichung des deutschen Kartellrechts zu machen, falls die vertikale Preisbindung in anderen EWG-Ländern durch Gesetze oder behördliche Verfügungen überwiegend für unzulässig erklärt werden sollte. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 19. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Felder (Drucksache IV/2709 Fragen IX/7 und IX/8) : Haben nunmehr alle Truppenärzte, die zugleich Standortärzte sind, eine geeignete Schreibkraft zur Verfügung? Teilt das Bundesverteidigungsministerium die Meinung der Truppenärzte, daß jeder über 600 Mann umfassende Sanitätsbereich über eine Schreibkraft verfügen müßte, die neben einer entsprechenden Allgemeinbildung ausreichende Kenntnisse in Stenografie und Maschinenschrift aufweist? Zu Frage 7: Die Frage nach den Schreibkräften für die Truppenärzte, die zugleich Standortärzte sind, kann ich nicht uneingeschränkt mit ja beantworten. Wenn im Einzelfall eine geeignete Schreibkraft nicht vorhanden ist, so liegt das ausschließlich an der Arbeitsmarktsituation. Die erforderlichen Stellen stehen im Organisations- und Stellenplan jedenfalls zur Verfügung. Zu Frage 8: Ja. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 19. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2709 Fragen IX/9 und 1X/10): Ist die Darstellung, welche die Zeitschrift „Pardon" in der September-Nummer 1964, S. 30 bis 33, über die Verfahren bei gewissen Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer gegeben hat, im wesentlichen richtig? Hält die Bundesregierung die in „Pardon" geschilderten Prüfungsmethoden fur vertretbar und mit dem Sinn der Grundgesetzbestimmung vereinbar, welche das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gewährleistet? Zu Frage 9: Die Bundesregierung hat von der Darstellung in der Zeitschrift „PARDON" erst zu einem so späten Zeitpunkt Kenntnis erhalten, daß die sofort eingeleiteten Untersuchungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen baldmöglichst mitteilen. Zu Frage 10: Die Bundesregierung hält die Behauptungen der Zeitschrift — vorbehaltlich des Untersuchungsergebnisses — für unglaubhaft. Allgemein bemerke ich: Der sachgerechten Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wird von der Bundesregierung größte Aufmerksamkeit gewidmet. Die Vorsitzenden der Prüfungsgremien sind in ihre Aufgaben eingewiesen und über ihre Pflichten und Rechte belehrt. Bei ,der Entscheidung ist die gesamte Persönlichkeit des Antragstellers und sein sittliches Verhalten zu würdigen. Vom Kriegsdienstverweigerer wird erwartet, daß er sich den Behörden der Bundeswehrverwaltung gegenüber erklärt, damit diese seine wahre innere Einstellung ergründen können. In der mündlichen Verhandlung müssen deshalb an den Antragsteller sachdienliche Fragen gerichtet werden. Die Vorsitzenden der Prüfungsgremien — Beamte der Bundeswehrverwaltung —, die lediglich die Verhandlung führen, aber kein Stimmrecht haben, sind gehalten, bei der Befragung Alter, Intelligenz und Bildungsgrad des Antragstellers zu berücksichtigen. Es ist unzulässig, die in der Regel noch jugendlichen Wehrpflichtigen vor schwierige geistige und seelische Probleme zu stellen. Die Rechtsstaatlichkeit des geübten Verfahrens hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 20. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2709, Frage XI/9) : Ist der Herr Bundespostminister bereit, auf die Oberpostdirektion Koblenz einzuwirken mit dem Ziel, daß die seit 1926 von der Stadt Bad Kreuznach und von der dortigen Kurverwaltung geforderte Postnebenstelle im Kurbezirk, die angesichts der wachsenden Ausdehnung der Stadt und der überregionalen Bedeutung des Bades immer dringlicher benötigt wird, eingerichtet wird? Ich bedaure, die Anfrage grundsätzlich mit „Nein" beantworten zu müssen, und darf im einzelnen dazu ausführen: Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach hatte die Einrichtung eines Postamtes im Kurbezirk der Stadt beantragt. Die Oberpostdirektion Koblenz hat den Antrag aus folgenden Gründen abgelehnt. In Bad Kreuznach, das 37 000 Einwohner zählt, bestehen 2 Postämter. Die Einrichtung eines dritten Postamtes ist vorgesehen. Der Mittelpunkt des Kurbetriebs, das Kurhaus, ist von den bestehenden Postämtern 1,2 bzw 0,9 km entfernt. Diese Entfernungen müssen nach den allgemein geltenden Richt- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7353 linien für die Einrichtung von Ämtern und Amtsstellen des Postwesens als durchaus tragbar und auch für Kurgäste zumutbar angesehen werden. Im Kurbezirk sind außerdem 2 Amtliche Abgabestellen für Postwertzeichen, 3 Münzfernsprecher und 2 Wertzeichengeber vorhanden. Damit ist dem Verkehrsbedürfnis der Stadt und ihrer Kurgäste in vollem Umfang Rechnung getragen. Die Kurgäste — mit deren Interesse die Stadtverwaltung ihren Antrag vor allem begründet — sind nur verhältnismäßig selten, etwa bei der Abhebung von Postspareinlagen, auf die beiden Postämter angewiesen. Ältere oder gehbehinderte Kurgäste finden dafür sicher Unterstützung in ihren Hotels oder bei ihren Quartiergebern. Die Einrichtung zusätzlicher Postanstalten wird häufig von Stadt- und Landgemeinden gefordert unter Hinweis auf die ganz besonders gelagerten Eigenheiten dieser Gemeinden. Sie würde jedoch in jedem Einzelfall einen erheblichen Aufwand an Mitteln und an Personalkosten erfordern, der bei der bekannten schwierigen Finanzlage der Post nicht zu vertreten wäre. (Ein zusätzliches Annahmepostamt im Kurbezirk in der Stadt Bad Kreuznach würde die Post selbst bei einfachsten Betriebsverhältnissen mit Mehrausgaben in Höhe von 12 500 DM jährlich belasten.) Es kann daher nicht erwartet werden, daß die Post auf alle an sie herangetragenen Wünsche auf die Bereitstellung zusätzlicher Betriebseinrichtungen eingeht, wenn die Verkehrsverhältnisse und das Verkehrsaufkommen solche Einrichtungen nicht unbedingt rechtfertigen. Ich darf bemerken, daß die Bundesrepublik mit 27 700 Ämtern und Amtsstellen des Postwesens, auf die Bevölkerungszahl und die Gebietsgröße 'bezogen, in der ersten Reihe aller europäischen Postverwaltungen steht. Sollte die Stadtverwaltung Bad Kreuznach jedoch bereit sein, wie sie in den letzten Tagen angedeutet hat, die gesamten Kosten für die Einrichtung der von ihr geforderten Postanstalt zu übernehmen, so könnte ihrem Antrag nähergetreten werden. Die Oberpostdirektion Koblenz •steht deswegen noch mit der Stadtverwaltung in Verhandlungen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 20. November 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache IV/2709 Fragen XI/10 und XI/11): Ist die Bundesregierung bereit, bei den Fernsprechbuchverlagen darauf hinzuwirken, daß sie zu allen Ortsangaben auf dem Kopf der Seiten der Fernsprechbücher und bei den Ortsüberschriften des laufenden Verzeichnisses die Postleitzahlen mit eindrucken? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß in den Fernsprechbüchern die Vorwählnummern in einem grauen Überdruck quer über den Seiten der Ortsverzeichnisse erscheinen? Aus Gründen der besseren Verständlichkeit zunächst zu Frage 2.: Der Überdruck der Ortsnetzkennzahl ist aus wirtschaftlichen, drucktechnischen und betrieblichen Gründen nicht angezeigt. a) Wirtschaftliche Gründe: Der Druck mit Zweifarben-Rotationsmaschinen, also mit einer zweiten Farbe und einem zweiten Druckzylinder, würde die Druckkosten etwa verdoppeln. Die Herstellungskosten der amtlichen Fernsprechbücher würden dadurch um mehrere Millionen ansteigen. b) Drucktechnische Gründe: Der Überdruck müßte so kräftig in der Farbe gehalten werden, daß er gut lesbar ist. Dadurch wäre nicht zu vermeiden, daß zumindest die feine Schrift teilweise schlecht oder ganz unleserlich wird. Müßten mehrere Ortsnetzkennzahlen auf derselben Seite 'abgedruckt werden, erhöht sich die Gefahr der Verstümmelung der Einträge entsprechend. c) Betriebliche Gründe: Die Wiedergabe einer einheitlichen Ortsnetzkennzahl der Landesfernwahl ist bei dem derzeitigen Ausbau des Selbstwählferndienstes nur sehr bedingt möglich. Wegen der begrenzten Aufnahmefähigkeiten der technischen Einrichtungen müssen zahlreiche Verkehrsbeziehungen über den vereinfachten Selbstwählferndienst abgewickelt werden. Alle Verkehrsbeziehungen zu und von einem Ortsnetz wiederzugeben, würde vor allem bei größeren Ortsnetzen sehr aufwendig und als Überdruck nicht mehr möglich sein. Nur die einheitliche Ortsnetzkennzahl abzudrucken, ist aus den oben angegebenen Gründen allein dann möglich, wenn das Ortsnetz unter einer einheitlichen Ortsnetzkennzahl der Landesfernwahl erreichbar ist. Die Möglichkeit, die Ortsnetzkennzahl in diesen Fällen neben dem Ortsnetznamen wiederzugeben, wird z. Z. geprüft. Bei Ortsnetzen, die unter mehreren Ortsnetzkennzahlen zu erreichen sind, kann daher auf das Nachschlagen im Verzeichnis der FernsprechOrtsnetze (AVON) nicht verzichtet werden. Zu Frage 1.: Die Möglichkeit, die Postleitzahlen in den Fernsprechbüchern neben den Ortsnamen wiederzugeben, ist bei der Einführung der Postleitzahlen mehrfach geprüft worden. Aus den soeben dargelegten betrieblichen Gründen ist die Wiedergabe der Ortsnetzkennzahl in den amtlichen, sowie in den nach amtlichen Unterlagen hergestellten Fernsprechbüchern nicht oder nur sehr begrenzt möglich. Wenn nur die Postleitzahl neben dem Ortsnetznamen abgedruckt werden würde, würde sie mit Sicherheit als Ortsnetzkennzahl verwendet werden. Ein weiterer Grund, die Postleitzahl nicht neben dem Ortsnetznamen abzudrucken, ist folgender: Der betriebliche Aufbau des Post- und Fernmeldedienstes deckt sich vielfach nicht, d. h., daß für die unter einem Ortsnetz aufgeführten Teilnehmer für die postalische Anschrift nicht dieselbe, sondern verschiedene Postleitzahlen zutreffen. Die Wiedergabe der Postleitzahl neben dem Ortsnetznamen würde somit auch postalische Fehlleitungen und damit Betriebserschwernisse statt -erleichterungen hervorrufen. Aus diesem Grunde wurde dem amtlichen 7354 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 Fernsprechbuch ein besonderes Postleitzahlenverzeichnis für die jeweiligen Orte .des AFeB-Geltungsbereichs beigebunden. Die von der Deutschen Bundespost angestrebte vielseitige Verwendbarkeit ihrer Verzeichnisse konnte bisher nur beim Verzeichnis der FernsprechOrtsnetze (AVON) verwirklicht werden, weil sich hier Postleitzahl und Ortsnetzkennzahl eindeutig auf den Namen des Ortsnetzes beziehen. Trotz der übersichtlichen Spaltenbezeichnungen in diesem Verzeichnis konnte nicht verhindert werden, daß Teilnehmer die Postleitzahl als Ortsnetzkennzahl anwenden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 23. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Drucksache IV/2713 Frage I) : Weiß die Bundesregierung, daß arabische Staaten deutschen Privat- oder Geschäftsreisenden die Einreiseerlaubnis versagen, wenn die Pässe dieser Deutschen ein Einreisevisum für Israel enthalten? Der Bundesregierung ist die Praxis der arabischen Staaten bekannt. Von ihr werden im übrigen nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch Staatsangehörige anderer Länder betroffen. Die arabischen Staaten begründen diese Haltung mit dem Hinweis, daß sie bisher mit Israel noch keinen Frieden, sondern lediglich Waffenstillstandsabkommen geschlossen haben. Irak befindet sich völkerrechtlich noch heute im Kriegszustand mit Israel. Zu ihrem Bedauern sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, eine Sonderregelung für deutsche Staatsangehörige bei den arabischen Staaten herbeizuführen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schwarz vom 23. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache IV/2713 Frage III) : Ist es zutreffend, daß französische Weizenlieferungen nach China durch den EWG-Garantiefonds subventioniert werden sollen? Nach Art. 20 Abs. 2 der EWG-Getreidemarktordnung (Verordnung Nr. 19 EWG) sind die Mitgliedsländer ermächtigt, bei der Ausfuhr von Getreide nach dritten Ländern Erstattungen zu gewähren, um den Unterschied zwischen den Preisen des Mitgliedslandes und den Weltmarktpreisen auszugleichen. Sofern es sich um die Ausfuhr von Überschüssen handelt, kann nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 25 EWG dem Mitgliedsland die gezahlte Erstattung aus dem europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft vergütet werden, und zwar bei Ausfuhren im Getreidewirtschaftsjahr 1964/65 in Höhe von drei Sechstel des Erstattungssatzes des Mitgliedslandes mit dem niedrigsten durchschnittlichen Erstattungsbetrag. Diese Bestimmungen gelten auch für die Lieferung französischen Weizens nach China. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Blank vom 16. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache IV/2713, Frage IV): Sind Konsequenzen aus dem Forschungsbericht „Probleme der Arbeitsbereitschaft" von Prof. Dr. Dr. Erich Fechner, Tübingen, für die Gesetzgebung des Bundes vorgesehen? Der Forschungsbericht soll bei einer Neuregelung der Arbeitszeitordnung als Material verwertet werden. Er stellt die bisher umfassendste Studie auf dem Gebiet der Arbeitsbereitschaft dar. Ob dem Ergebnis des Forschungsberichts gefolgt werden kann, läßt sich allerdings zur Zeit nicht sagen, da sich die Diskussion über die Probleme der Arbeitsbereitschaft noch in vollem Fluß befindet. Fechner vertritt die Auffassung, die Arbeitsbereitschaft lasse sich begrifflich nicht so erfassen, daß eine vollauf befriedigende arbeitsschutzrechtliche Regelung möglich wäre. Es gebe nur folgende zwei Möglichkeiten zur Lösung des Problems: „man überläßt die Regelung den mit dem Sachgebiet am nächsten befaßten Sozialpartnern, die von Fall zu Fall eine tragbare Lösung finden mögen und begnügt sich mit einer Generalklausel, die das dabei anzustrebende Ziel allgemein umschreibt; oder man versucht einen neuen Weg der exakten Feststellung des Intensitätsgrades der Inanspruchnahme, indem man diesen Intensitätsgrad abstrakt zahlenmäßig festzustellen versucht". Andere Wissenschaftler halten dagegen eine Definition des Begriffs der Arbeitsbereitschaft für möglich. So kommen die im Auftrag der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands erstatteten Gutachten und auch das im Auftrag der Deutschen Bundesbahn erstattete Gutachten zu einer Bestimmung des Begriffs der Arbeitsbereitschaft. Die Begriffsbestimmungen dieser Gutachten sind allerdings nicht einheitlich. Das Problem der Arbeitsbereitschaft ist ferner, wie bereits der Herr Bundesminister des Innern in der 128. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Juni 1964 ausgeführt hat, Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Auch nach meiner Auffassung sollten zumindest die Entscheidungen der Revisionsinstanzen in diesen Rechtsstreitigkeiten abgewartet werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 14. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Mosbach) (Drucksache IV/2713, Frage V) : Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7355 Mit welchem Ergebnis hat das Bundesverkehrsministerium in den verflossenen Jahren neue Entwicklungen für Leitplanken zur Sicherung der von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeuge geprüft? Die bisher im Auftrag des Bundesministers für Verkehr durch das Innenministerium BadenWürttemberg durchgeführten Anfahrversuche an Leitplanken haben ergeben, daß die an den Bundesautobahnen aufgestellten Leitplanken in der Regel das Überqueren des Mittelstreifens ohne erhebliche Schadenwirkung an den mit der Leitplanke in Berührung gekommenen Fahrzeugen verhindern. Es wird angestrebt, auch in den ungünstigen Fällen, bei denen besonders schwere Lastkraftwagen von der Fahrbahn abkommen oder Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit unter stumpfen Winkel gegen die Leitplanke anfahren, den Schutz gegen ein Überqueren des Mittelstreifens zu erhöhen und die Schadenwirkung an den betroffenen Fahrzeugen zu verringern. Zu diesem Zwecke sind bisher einzelne neu entwickelte und verbesserte Leiteinrichtungen durch Anfahrversuche geprüft worden. Der Bericht über diese Untersuchungen liegt noch nicht vor. Der Bundesminister für Verkehr ist jedoch darüber unterrichtet, daß sich durch nachträgliche konstruktive Änderungen an den bereits aufgestellten Stahlleitplanken eine Verbesserung ihrer Wirkungsweise in den genannten ungünstigen Fällen erzielen läßt. Bei den Anfahrversuchen wurden auch Drahtseilabschrankungen und Aluminiumleitplanken geprüft. Die Anzahl der durchgeführten Anfahrten reicht jedoch nach Mitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg für eine abschließende Beurteilung noch nicht aus. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 13. November 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller (Berlin) (Drucksache IV/2722) : In der Erwägung, daß die Bundesregierung für die Einhaltung des Grundgesetzes, also auch der Pressefreiheit, im gesamten Bundesgebiet, damit auch in Berlin, Sorge zu tragen hat, frage ich die Bundesregierung: Sind die merkwürdigen Vorgänge in Berlin, bei denen das Presseamt des Senats Nachforschungen und Recherchen bei Einsendern von Leserbriefen ohne Wissen der betreffenden Zeitung durchführen ließ, nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar Um bei den sich widersprechenden Pressemeldungen ein klares Bild von dem Sachverhalt zu bekommen, habe ich versucht, mir das Protokoll der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses vom 5. November 1964 zu beschaffen, in der die in Ihrer Anfrage erwähnten Vorgänge erörtert worden sind. Leider ist das Protokoll noch nicht gedruckt, so daß ich zu Ihrer Frage nur in abstrakter Form Stellung nehmen kann. In Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes wird die Meinungsfreiheit ebenso wie die Pressefreiheit gewährleistet. Im staatlichen Bereich tragen der Bund und die Länder einschl. der Gemeinden die ungeteilte Verantwortung dafür, daß die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit beachtet werden. Die Vorgänge, auf die sich Ihre Frage bezieht, fallen primär in die Verantwortung des Landes Berlin, Die Meinungsfreiheit gilt auch für Meinungsäußerungen in Form von Leserbriefen an eine Zeitung. Sofern der Verfasser eines Leserbriefes nicht gegen strafrechtliche Vorschriften verstößt, ist jede Behörde gehalten, bei Untersuchungshandlungen sich immer der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit bewußt zu bleiben. Soweit Leserbriefe durch besondere tatsächliche Umstände in das von Art. 5 GG geschützte Rechtsgut der Pressefreiheit fallen, ist die gleiche Zurückhaltung geboten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst handelt es sich um die Vorlage für Kohlezoll und Kohlekontingent. Ich glaube, daß wir darüber keine Debatte mehr zu führen brauchen. Wir haben in dieser Vorlage die Einfuhr der Kohlenmenge nicht wie bisher erhöht, sondern sie mit Rücksicht auf die Kohlesituation auf dem alten Stand belassen. Wir haben die Verteilung in Verbrauchsnähe gebracht und haben die Verlängerung auf drei Jahre vorgeschlagen, weil wir annehmen, daß diese Frage nach drei Jahren auf EWG-Ebene ihre Regelung gefunden hat.
    Nun zu dem Hauptthema! Ende 1956 hat das Europäische Parlament in Straßburg in langen Debatten die Probleme erörtert, die sich aus der damals gegebenen Kohlenmangellage ergaben. Es wurde die Frage erörtert, ob nicht die Bestimmung der Pariser Verträge über die Verkündung der Mangellage angewandt werden müßte. Knapp zwei Jahre später hat das gleiche Europäische Parlament die Probleme erörtert, die sich aus dem Kohlenüberfluß, der dann an Stelle des Mangels eingetreten war, ergaben. Aus diesem historisch belegten Beispiel mag man ersehen, daß in der energiewirtschaftlichen Entwicklung Prognosen auf längere Sicht zwar zweckmäßig sind, aber immer mit der notwendigen Skepsis, vor allem in Hinblick auf ihre praktischen Folgerungen, gesehen werden müssen.
    Diese Kohlenüberflußlage besteht nun also schon seit sechs Jahren. Es ist gelungen, in diesen sechs Jahren Förderung und Verkauf der deutschen Steinkohle zu sichern. Die jetzt in den Revieren des Steinkohlenbergbaus eingetretene Unruhe ist durch die Anmeldung auf Grund des Rationalisierungsverbandsgesetzes entstanden. Sie ist verschärft worden durch die Tatsache, daß auf dem Heizölmarkt Preiszusammenbrüche zu verzeichnen sind, die mit
    Kostenpreisen nichts mehr zu tun haben und dadurch die Absatzlage der Kohle verschärfen, da hier ein ruinöser und nicht mehr ein normaler Wettbewerb gegeben ist. Außerdem steht Erdgas vor der Tür.
    Man sollte immer von zwei Voraussetzungen ausgehen: einmal davon, daß die europäische Steinkohle in voraussehbarer Zeit zu normalen Bedingungen nicht wettbewerbsfähig wird, und zum anderen davon, daß aus Gründen der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Marktes gegenüber anderen Märkten eine möglichst sichere, vor allem ausreichende und möglichst preiswerte Energie zur Verfügung stehen soll. Aus der ersten Voraussetzung ergibt sich, daß man entweder die Steinkohle in Deutschland und der EWG zu einem sehr großen Teil aufgeben oder daß man zu mittelbaren oder unmittelbaren Subventionen greifen muß, wie es ja auch schon geschehen ist. Aus der zweiten Voraussetzung ergibt sich, daß sich der Wettbewerb unter marktgerechten Bedingungen vollziehen soll, womit eigentlich ausgeschlossen sein müßte, daß einer der Energieträger einen ruinösen Wettbewerb betreibt.
    Der Begriff der Sicherheit kann nur relativ und nicht absolut verstanden werden. Sowohl die Bundesrepublik als auch der Gemeinsame Markt sind und bleiben energieimportabhängig, und diese Energieimportabhängigkeit wird mit der Steigerung der Energienachfrage, die nicht nur unvermeidbar, sondern auch notwendig ist, noch steigen. Als sicher wird man ansehen dürfen die Energieträger an heimischer Energie, worunter ich Energie in Europa oder im EWG-Raum verstehe. Dann folgen die anderen Räume des freien Europa, dann folgen die Räume der NATO-Welt, dann die der neutralen Welt und — als unsicherstes Glied — die des Ostens. Es scheint aber nicht gleichgültig zu sein, ob in der Bundesrepublik und im Gemeinsamen Markt der Grad der Energieversorgung aus heimischen Energieträgern 10 bis 20 % oder 30 bis 50 % beträgt. Alle Länder der freien Welt überlegen eine Notstandsgesetzgebung, die nicht nur für Fälle des heißen, sondern auch für Fälle des sogenannten kalten Krieges eine relative Sicherheit gewährleistet,
    d. h. die Sicherheit, die aus geologischen Gründen, aus Gründen der Vorkommen der Energieträger möglich ist.
    Was soll eine Notstandsgesetzgebung nutzen, wenn im Falle eines kalten Krieges die gesamte Energieversorgung und damit praktisch das wirtschaftliche und zivile Leben mehr oder weniger stillgelegt wird? Wenn in der Bundesrepublik für die Bundeswehr über 20 Milliarden DM jährlich ausgegeben werden, so hat dieses notwendige Abwehrinstrument nur seine Effektivität mit einem Minimum an eigener Energieversorgung, auf jeden Fall mit einem Minimum der Energieversorgung, die man dringend und unverzichtbar braucht.
    Man könnte demzufolge auch so argumentieren, daß ein öffentlicher Zuschuß zur sicheren Energieversorgung eigentlich zur sicheren Verteidigung der Freiheit und Existenz notwendig ist — wie es übri-
    7278 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964
    Dr. Burgbacher
    gens in der USA-Gesetzgebung mit dieser Begründung geschieht.
    Diese Feststellung hat nicht nur Bedeutung für den Fall des kalten oder heißen Krieges, sondern hat auch in sogenannten ruhigen Zeiten, in denen auf politischer, parlamentarischer und diplomatischer Ebene gearbeitet und gefochten wird. Denn der präsumtive Gegner weiß über den Grad der Sicherheit in der Energieversorgung und damit der Überlebensmöglichkeit genau Bescheid, und je nachdem, wie ernst er sie nimmt, beurteilt er die Stärke unserer Argumente.
    In allen Ländern bestehen dirigistische oder restriktive Bestimmungen auf dem Gebiet der Energieversorgung. In vielen Teilen der freien Welt, wie etwa in England, Frankreich, Osterreich und de facto im wesentlichen auch in Italien und in gewissem Sinne in Holland, ist die Energiewirtschaft verstaatlicht oder staatlich beherrscht. Es gibt in der freien Welt außer der Bundesrepublik, die eine relativ liberale Energiepolitik betreibt, nur noch die skandinavischen Länder mit liberalen Märkten für Energiewirtschaft. Gleichzeitig ist festzustellen, daß die Bundesrepublik seit Jahren eine hervorragende wirtschaftliche Entwicklung nimmt und voraussichtlich in der Zukunft nehmen wird und demzufolge eine ständig steigende Energienachfrage zu erwarten ist.
    Aus ,diesen Gründen stürzt sich die internationale Ölindustrie auf diesen deutschen Markt, um sich einen möglichst großen Anteil für das Erdöl zu sichern. Das ist nicht nur ein prinzipieller Kampf des Öls, sondern es ist auch ein individueller Kampf zwischen den einzelnen Ölunternehmen. Daher erklären sich die Preiszusammenbrüche.
    Sicherlich ist es jedem Verbraucher von schwerem oder leichtem Heizöl sehr zu gönnen, daß er sich zu den billigsten Preisen, die es in der Welt gibt, versorgen kann. Er trifft aber aller Wahrscheinlichkeit nach eine Entscheidung auf Grund eines Irrtums, nämlich insofern, als er annimmt, daß diese Preise in Zukunft bleiben, während sie heute schon jenseits unserer Bundesgrenzen erheblich höher sind als bei uns und also in der Höhe, in der sie 'bei uns bestehen, nicht bleiben werden.
    Die derzeitigen Welterdölvorkommen reichen für den derzeitigen Welterdölbedarf knapp 40 Jahre. Die Erdölindustrie sagt, daß noch neue Erdölvorkommen gefunden werden. Das mag sein. Vom Verbrauch her aber ist zu sagen, daß der Ölverbrauch rasant weiter steigen wird, auch bei angemessenen Preisen. Außerdem müssen wir geradezu hoffen, daß die Entwicklungsländer sich entwickeln, das heißt vor allem, daß sie anfangen oder fortsetzen, ihren Energiebedarf zu steigern. Was bedeutet es aber, wenn rund 1 Milliarde Menschen beginnen, Energie zu verbrauchen, auch wenn sie in bescheidenem Umfang beginnen! Das bedeutet, daß dann die Nachfrage nach Öl und demzufolge nach den Heizölen erheblich steigt und daß sich dann selbstverständlich die Preise auf ein anderes Niveau einpendeln werden.
    Ich bitte, diese Hinweise nicht so aufzufassen, als wollte ich behaupten, ,daß die Preise über die Kostenpreise der europäischen Steinkohle steigen; das liegt mir fern. Ich habe schon in der Einleitung bemerkt, daß in absehbarer Zeit ohne öffentliche Hilfe die europäische und die deutsche Steinkohle nicht wettbewerbsfähig sein kann, aber nicht nur wegen des Öls, sondern wegen der unter gänzlich anderen geologischen Voraussetzungen geförderten US-Kohle.
    Wenn ich in diesem Zusammenhang auf das scheinbar ferner liegende Gebiet der Reinhaltung der Luft und des Wassers hinweise, so bitte ich das so zu verstehen, daß die Luftverunreinigung durch die Verwendung der Heizöle und die Gefahr der Wasserverunreinigung durch Undichtigkeit von Ölleitungen oder Öltransporten bestehen. Ich erwähne das, weil auf diesem Gebiet wahrscheinlich noch Kosten auf uns zukommen, die den Ölpreis beeinflussen können.
    Wir brauchen die Steinkohle. Die Steinkohle ist vor allem nicht substiuierbar in der Eisen- und Stahlgewinnung und schwer substituierbar in allen auf Kohle gebauten Elektrizitätswerken. Würde man die Kohlenförderung erheblich schrumpfen lassen, so würde das auch für die Entwicklung der Eisen-und Stahlindustrie und der deutschen Elektrizitätswirtschaft von negativer Bedeutung sein.
    Die Notwendigkeit, etwas zu tun, haben Bundestag und Bundesregierung rechtzeitig erkannt. Sie haben vor allem die Richtlinie verkündet, daß der deutsche Steinkohlenbergbau die echte Chance haben muß, 140 Millionen Tonnen jährlich zu fördern und zu verkaufen. Abgesichert ist diese Erklärung durch das Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe, das wir heute verabschieden wollen, durch die Heizölbesteuerung, durch die Beihilfen zur Knappschaft, durch das Gesetz über den Rationalisierungsverband und noch einige andere Maßnahmen.
    Bei der Beurteilung der Hilfe an die Knappschaft mit rund 1,8 Milliarden DM jährlich muß man allerdings in Betracht ziehen, daß der Bergbau überproportional mit sozialen Leistungen belastet ist, die sich aus der Eigenart des Berufs ergeben, und außerdem, daß die Knappschaft bei relativ sinkender Aktiv-Belegschaft und relativ ständig steigender Zahl der Bezugsberechtigten lebt. Anders formuliert ist es so, daß, wenn die Knappschaft ein Teil der allgemeinen gesetzlichen Sozialversicherung wäre, dieser Tatbestand überhaupt nicht erkennbar wäre.
    Nun sind auf Grund des Rationalisierungsverbandsgesetzes 31 große und fünf kleine Schachtanlagen zur Stillegung angemeldet worden. Auf der Basis der Förderung von 1959 bis 1961 würde das die Stillegung von 26 Millionen Tonnen bedeuten, von denen bereits 4 Millionen stillgelegt sind. Es ist nun zweifellos so, daß in diesen Anmeldungen sogenannte Vorsorgeanmeldungen enthalten sind, d. h. die Anmeldungen von all den Schachtanlagen, die noch nicht wissen, ob sie stillegen, die aber zur Vermeidung eventueller finanzieller Nachteile die Frist gewahrt haben. Es scheint jetzt schon erkenn-
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7279
    Dr. Burgbacher
    bar, daß von den 26 Millionen 12 bis 15 Millionen positiv rationalisierbar sind, d. h. daß heute schon feststeht, daß diese Menge an anderer Stelle gefördert werden wird. Von den verbleibenden 12 bis 14 Millionen Tonnen ist sicherlich ein großer Teil sogenannte Vorsorgeanmeldung und entfällt. Es würde vielleicht noch die Gefahr einer vorläufig echten Reduktion der Förderung um 5 bis 7 Millionen Tonnen bestehen.
    Man sollte diese Zahlen, die ja noch nicht effektiv sind, bei allen Beteiligten mit Ruhe und Besonnenheit beurteilen, vor allem sich in die inneren Zusammenhänge vertiefen. Eine offizielle Liste der Antragsteller ist noch nicht bekannt. Was man aber darüber hört, zwingt zum Nachdenken. Wenn unter den beantragten Stillegungen solche mit 1700 kg pro Mann und Schicht und darunter sind, so leuchtet der Antrag sozusagen ohne weiteres ein. Für die zwischen 1700 und 2200 kg fängt es schon an, problematisch zu werden. Ganz problematisch aber wird es, wenn für Zechen über 2200 kg, ja, bis 3000 kg pro Mann und Schicht vorsorglich Stilllegungen beantragt sind.
    Warum sage ich das? Nun, die DurchschnittsSchichtleistung im Jahre 1963 betrug in Belgien 1,8 t, in Frankreich 1,9 t, in Holland 2,1 t und in der Bundesrepublik 2,5 t, heute wahrscheinlich geht sie auf 2,8 t zu.
    Ab 1970 ist der Gemeinsame Markt nach den Römischen Verträgen vollendet. Dann soll im Gemeinsamen Markt jedes Gut dort gefördert oder erzeugt werden, wo das unter den günstigsten Bedingungen geschieht, natürlich auch unter Berücksichtigung der Frachtfragen usw. Aber auch unter dieser Berücksichtigung wird man generell sagen dürfen, daß nach den Grundsätzen des Gemeinsamen Marktes die relativ am wenigsten gefährdeten Zechen die deutschen sein müßten. Es scheint nicht ohne weiteres verständlich, daß wir heute Zechen stillegen, deren Schichtleistungen erheblich über denen in anderen Ländern liegen. Selbstverständlich muß man bei diesem Schichtleistungsvergleich neben den Transport-auch die Sortenfrage mit in Betracht ziehen. Mit anderen Worten, es erscheint mir notwendig, daß sichergestellt wird, daß im Rahmen des Rationalisierungsverbandsgesetzes stillgelegt wird nur aus Rationalisierungsgründen und aus keinen anderen unternehmerisch oder privatwirtschaftlich noch so verständlichen Gründen.

    (Abg. Arendt [Wattenscheid] : Dann müssen Sie unseren Antrag annehmen!)

    Es ist also eine Aufgabe für Bund und Bergbau, alle Anmeldungen darauf zu überprüfen, ob sie dem Sinn der Rationalisierung entsprechen oder nicht. Es wäre nützlich, wenn alle Unternehmensleitungen mit der Stillegung nicht beginnen würden, bevor diese Kernfrage für jede Schachtanlage geprüft ist.
    Wenn man sich die Preise für die Heizöle ansieht, muß man feststellen — ich will auf die reizvolle Verlesung der Zahlen der Zeit wegen hier verzichten -, daß sie in der Bundesrepublik die niedrigsten in der Welt sind und daß in ,den anderen europäischen Ländern die Preise für schwere und leichte Heizöle zwischen 20 und 80 % über den bei uns zur Zeit erhobenen Preisen liegen.
    Wenn man, nebenbei bemerkt, die fiskalischen Belastungen der Heizöle in den europäischen Ländern miteinander vergleicht, stellt man fest, daß bei den leichten Heizölen Großbritannien und Belgien weit über unseren Belastungen, fast beim Doppelten, liegen. Frankreich liegt in der Belastung mit uns gleich. Nur die Niederländer liegen etwas unter unserer Belastung. Beim schweren Heizöl liegen wir in der Belastung allerdings an der Spitze, aber mit geringen Abständen zu Großbritannien und Italien, mit größeren zu den Niederlanden.
    Glaubt man nun, daß sich die Ölindustrie innerhalb des 'Gemeinsamen Marktes auf den niedrigsten Preis, nämlich den bei uns, einpendelt, oder ist das nicht irreal? Wir wollen nicht sagen, daß sie sich auf den höchsten Preis einpendelt, obwohl mir das bei ständig steigender Nachfrage gar nicht ausgeschlossen erscheint, auf jeden Fall möglicher als umgekehrt. Wir wollen aber annehmen, daß das Einpendeln irgendwo zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis stattfinden wird. Dann würde die Wettbewerbssituation schon erheblich anders aussehen.
    Was nun die gebauten, im Bau befindlichen und angemeldeten Raffineriekapazitäten in der Bundesrepublik betrifft, so werden sie 1968 auf knapp 100 Millionen Jahrestonnen ausgerichtet sein. Das entspricht wärmewertmäßig übrigens auch genau 140 Millionen Tonnen Steinkohle. Damit ist entgegen den Prognosen der Ölindustrie, die sie der Bundesregierung damals bekanntgegeben hat, der Stand erreicht, der in der der Bundesregierung mitgeteilten Vorausschau frühestens 1975 hätte erreicht werden sollen. Die Ölindustrie wendet ein, daß die Nachfrage eben stärker gestiegen sei, als sie vermutet habe. Das stimmt auch. Aber offensichtlich ist doch das Angebot noch stärker gestiegen als die Nachfrage; denn wie wäre sonst der Preiszusammenbruch zu erklären? Es ist also so, daß man der Ölindustrie die Abweichung von den Zahlen, die sie der Regierung damals mitgeteilt hat, nicht allein vorhalten kann. Das Entscheidende ist vielmehr, daß sie eine Situation geschaffen oder zugelassen hat, bei der der Überfluß des Öls zu Preiszusammenbrüchen führt, an denen sie letzten Endes selbst keine Freude haben kann und mit denen sie auf die Dauer nicht existieren kann.
    Die großen Ölgesellschaften in England und vor allem in den USA können rote Zahlen bei uns leicht verkraften, einmal, weil sie in allen anderen Ländern höhere Preise haben, und zum anderen, weil sie sich eben sagen — und das würde ich an ihrer Stelle auch tun —: Wenn von den großen freien Ländern der westlichen Welt die Bundesrepublik die relativ liberalste Energiepolitik hat, dann gehen wir mit unserem Überfluß dahin, weil wir dann immer noch bessere Preise bekommen, als wenn wir den Überfluß ins Meer schütten oder sonstwie nutzlos verbrennen müßten. So sind die Preisdifferenzen zu erklären.
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    Dr. Burgbacher
    Wir haben kürzlich den kritischen und pessimistischen Bericht der Deutschen Erdöl-AG in Hamburg gehört. Aus diesem Bericht ergibt sich, daß bei dem Preischaos auf dem Heizölmarkt die großen internationalen Gesellschaften im Rahmen ihrer Gesamtbilanz mit Jahreserträgen von einigen Milliarden Dollar all dies spielend verkraften können. Die deutschen Ölgesellschaften müssen sich mit diesen Preisen aber auch abfinden. Sie haben jedoch keine internationale „Mutter", die ihnen von den reichen Einnahmen aus anderen Ländern einen Zuschuß für den deutschen Markt geben könnte. Das heißt, ihre Existenz ist gefährdet; das heißt aber auch, daß dieses Preischaos vom Standpunkt der internationalen Ölgesellschaften die angenehme Folge hat, daß die deutschen Ölgesellschaften in ihrer Existenz erschüttert, wenn nicht gar auf die Dauer ernstlich bedroht werden. Kann uns das gleichgültig sein? — Ich glaube nicht. Deshalb haben Bundestag und Bundesregierung das Gesetz über die Beihilfen aus dem Mineralölsteueraufkommen zugunsten der Förderung der heimischen Ölindustrie mit der Möglichkeit zu Krediten bis 800 Millionen DM verabschiedet.
    Welche Aussichten hat die Steigerung der Produktion heimischen Öls, wenn die Heizölprodukte weit unter Kostenpreis verkauft werden müssen? Sollen wir uns die Möglichkeit zur Steigerung heimischer Energiedarbietung — darunter verstehen wir nicht nur Kohle, sondern auch heimisches 01 und Erdgas — verscherzen?
    In der vom Bundeswirtschaftsminister am 13. November gehaltenen Rede zu den Großen Anfragen der Koalition und der Opposition sind gewichtige Ansatzpunkte für weitere Maßnahmen enthalten; ich nenne die Förderung der Verstromung der Kohle. Es ist zweifellos für eine Volkswirtschaft von großem Interesse, wenn ein so wichtiger Energiezweig wie die Elektrizitätswirtschaft vorwiegend, wenn nicht ausschließlich, auf heimischer Energie beruht. Nur dann ist mit der sicheren Elektrizitätsversorgung unter allen Umständen zu rechnen. Bei den heutigen Ölpreisen ist die Erzeugung von Strom aus Kohle teurer als aus Öl. Über die Festigkeit der Ölpreise haben wir uns genügend ausgesprochen.
    Ich bin deshalb der Auffassung, daß ernstlich überlegt werden kann, durch gesetzliche Maßnahmen die Elektrizitätserzeugung nicht nur in der Bundesrepublik, sondern im Gemeinsamen Markt auf die heimischen Energien abzustellen, also Steinkohle, Braunkohle, Wasserkraft, deutsches bezw. europäisches Erdöl und Erdgas. Ob man dabei dem Verbraucher zumuten will, eine etwa vorhandene Differenz zwischen den Selbstkostenpreisen von Steinkohle und denen von internationalem Öl hinzunehmen — sie ist relativ unbedeutend bei angemessen stabilisierten Ölpreisen —, oder ob man die Differenz sonstwie ausgleichen will, etwa durch Subventionen, scheint mir eine sekundäre Frage zu sein. Dagegen sollte man an der primären Frage, wenigstens die Elektrizitäsversorgung in Europa auf heimische Energie zu stellen, nicht ohne weiteres mit dem Rechenschieber in der Hand vorübergehen. Der Rechenschieber ist, wie wir alle wissen, ein guter Knecht, aber in vielen Fällen ein miserabler
    Herr. Außerdem ist Politik mehr als Rechenschieberarithmetik.
    Dann wird ein Gesetz über die Ölpipelines kommen. Das heißt, Leitungen für das Öl sollten unter das gleiche Recht gestellt werden wie Gas- und Stromleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Man sollte dieses Gesetz sehr schnell erlassen. An dieser Stelle sei bemerkt, daß sich der nächste Bundestag einer Reform des Energiewirtschaftsgesetzes angelegen sein lassen muß. Denn so, wie es jetzt ist, daß es nur auf Gas- und Elektrizitätswirtschaft abgestellt ist, kann es wohl nicht bleiben, nachdem feststeht, daß andere Energien auf dem Markt sind oder auf den Markt kommen.
    Die Anmeldung der Raffinerien und der Ölleitungen mag ein erster Schritt für weitere Maßnahmen sein. Von wesentlicher Bedeutung außer informativer Art ist diese Maßnahme zunächst wohl nicht.
    Dagegen ist die Anregung, daß sich deutsche Kohle, deutsches Erdgas und deutsches Öl bzw. europäische Kohle, europäisches Erdgas und europäisches Öl zu einer echten Zusammenarbeit zusammenfinden, beginnend hier in der Bundesrepublik, vor allem um bei der Erdgasentwicklung die Vorgänge zu vermeiden, die wir bei der Ölentwicklung zu verzeichnen haben, eine sehr wichtige und nützliche Anregung. Ich hoffe, daß die, die es angeht, sie gut gehört haben, vor allem aber beachten, um eventuelle Maßnahmen dieses Hauses durch ihr eigenes Verhalten überflüssig zu machen.
    Die Förderung des Baus von Blockheizwerken ist eine gute Anregung, aber ein bescheidener Beitrag zur Gesamtlösung des Problems.
    Herr Präsident Schneider aus Düsseldorf hat eine Anregung gegeben, die ich wenigstens mitteilen möchte. Die Regierung bitten wir, sie zu prüfen. Seine Anregung war, man sollte sich einen europäischen Heizölpreis auf Grund der vorhandenen Preissituation in allen Ländern sozusagen erdenken und dann die Differenzen zu diesem europäischen Heizölpreis bei den Importen nach bekannten Vorbildern positiv oder negativ abschöpfen.
    Wir haben in der Bundesrepublik eine Heizölsteuer. Sie bringt zur Zeit rund 500 Millionen DM ein. Die Bundesregierung hat das Recht, sie zu erhöhen. Es könnte angebracht sein, zu prüfen, ob und wann man von diesem Recht Gebrauch machen sollte, ganz oder teilweise. Wahrscheinlich wird man aber prüfen müssen, ob die bis jetzt gesetzlich vorgesehene Degression der Heizölsteuer ab 1967 zur gegebenen Zeit noch verantwortet werden kann.
    Der bayerische Wirtschaftsminister Schedl, für dessen Bekenntnis zur Aufrechterhaltung der Kohle wir alle dankbar sein dürfen, hat nun in Fortsetzung seiner Initiative am 13. November von diesem Platz aus eine weitere Frage zur Diskussion gestellt, die sicherlich auch zu prüfen ist, nämlich die der Einführung einer Frachtbasis der Kohle, also sozusagen eines Kohlenpreises, der in der ganzen Bundesrepublik, wenn auch nicht absolut, so doch relativ gleich, auf jeden Fall weniger ungleich ist als zur Zeit. Er meint, daß auch hei der Bundesbahn die Kohletransporte ohne Verluste, ja, sogar mit Gewinnen
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    Dr. Burgbacher
    für die Bundesbahn verbilligt werden könnten, und tritt schließlich für eine offene Subvention der Kohle ein. Die offene Subvention der Kohle wird zur Zeit auf EWG-Ebene durch eine Initiative der interexekutiven Kommission für Energiepolitik im EWGRaum ebenfalls geprüft und vorgeschlagen.
    Nun haben inzwischen Gespräche bei dem Herrn Bundeskanzler mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister und Vertretern der Ölindustrie, wenigstens von etwa 75 % der Ölindustrie, stattgefunden. Bei diesen Gesprächen hat sich ein an sich erfreulich erscheinendes Ergebnis gezeigt. Die Ölindustrie möchte nämlich selber dafür sorgen, daß sie nicht mit einem höheren Angebot auf den Markt kommt, als der prozentualen Zuwachsrate der Energienachfrage gegenüber dem Vorjahr entspricht, und will Angebote an Kraftwerke nicht ohne Einvernehmen mit der Bundesregierung machen und noch einiges andere. Am Schluß erwartet sie, daß die Bundesregierung die in diesem Gentlemen's Agreement vorgesehenen Maßnahmen unterstützt. Aus der Absicherung der in dieser Besprechung vorgetragenen Auffassung der Ölindustrie, von der man nicht weiß, wie sie sich praktisch auswirkt, ergibt sich logischerweise, daß die beste Absicherung des in Aussicht gestellten Verhaltens der Ölindustrie durch Anwendung des § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes gewährleistet werden kann.
    Wir erlauben uns deshalb, die Bundesregierung zu bitten, von dem ihr nach § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes souverän zustehenden Recht Ge- brauch zu machen. § 10 gibt der Bundesregierung die Möglichkeit, in verschiedenartigen Stufen von sozusagen verschiedensten Härtegraden sich in die Regulierung des Energiemarktes einzuschalten. Das geht von der automatischen Genehmigung bei der Anmeldung über alle möglichen Stufen, von der Lizenzierung bis zur Kontingentierung. Der Bundesregierung muß natürlich überlassen bleiben, wann, wie und mit welchen Härtegraden das geschieht. Es wird sehr wesentlich davon abhängen, wie die Ölindustrie das in Aussicht gestellte Verhalten tatsächlich durchführt.
    Wer an die historisch gewordenen Zeiten des Kohle-Öl-Kartells seligen oder unseligen Angedenkens zurückdenkt, wer an die frühere Erklärung der Ölindustrie bei der Bundesregierung zurückdenkt, der wird sich einer gewissen Skepsis nicht erwehren können. Aber § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes kann dann die Absicherung der Erklärung sein, die die Ölindustrie im letzten Gespräch selber gewünscht hat.
    Es ist interessant, daß sich die gleiche Ölindustrie anderswo auch anders verhalten kann. So spricht die internationale Ölindustrie in den USA — das sind zwar nicht dieselben Menschen, aber dieselben Kräfte — verschiedene Sprachen. Während die deutschen Töchter der Ölkonzerne eine Politik der freien Einfuhr in die Bundesrepublik propagieren, versuchen die Zentralen derselben Konzerne, den Import billigen Rückstandsöls in die USA durch Steuern und Einfuhrquoten zu beschränken. So tritt die Sun Oil Co. als Sprecherin der US-amerikanischen Ölindustrie in einer Kampagne gegen das gegenwärtige Ölimportprogramm der Regierung vor dem amerikanischen Kongreß auf. Das American Petroleum Institute — API — gab eine Grundsatzerklärung zur Importfrage heraus, wonach es Aufgabe der Regierung sei, „ein geeignetes Programm zur Beschränkung der Öleinfuhren vorzulegen, wenn das freie Einströmen von Öl die Sicherheit des Landes bedrohen, die nationale Verteidigung beeinträchtigen oder im Gegensatz zu den übergeordneten Interessen der USA stehen sollte". Zu den nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten gehöre vor allem auch die Erhaltung einer gesunden heimischen produzierenden Energieindustrie. „Angesichts der zur Zeit herrschenden Umstände sind wir einstimmig der Meinung, daß stets gewisse Beschränkungen für Öleinfuhren im nationalen Interesse nötig sind", heißt es in dieser Erklärung, die von einem Ausschuß unter dem Vorsitz des Standard-Oil-Präsidenten ausgearbeitet worden war.
    Auch aus einer anderen Richtung wird der Kampf gegen die Ölimporte in die USA geführt: 36 Senatoren aus den Öl produzierenden Staaten drängen Präsident Johnson, diese Einfuhren baldigst zu beschränken, da „die sich stetig verschlechternde Situation in den Ölstaaten einer Katastrophe zusteuere". Wir brauchen das Wort „Ölstaaten" nur durch „Kohlestaaten" zu ersetzen, dann haben wir alles, was wir in unserer Situation brauchen.
    Nun wird die Frage aufgeworfen, ob dieser § 10 mit den Bestimmungen des EWG-Vertrages und des GATT in Übereinstimmung zu bringen sei. Ich möchte behaupten, daß ,es möglich ist, nach den Artikeln 115 und eventuell 226 des Römischen Vertrages die Vereinbarkeit zu erreichen. Ich bin aber unabhängig davon fast sicher, daß die Entwicklung der europäischen Energiewirtschaftspolitik, was die Kohle- und Ölfragen betrifft, in ungefähr der Richtung der Ausführungen, die ich hier mache, laufen wird. Ich erinnere noch einmal daran, daß die interexekutive Arbeitsgruppe der Europäischen Kommissionen zur Zeit eine Vorlage über die Subventionierung der europäischen Steinkohle in allen Körperschaften Europas diskutieren läßt, und zwar — das ist auch interessant — deshalb, weil man bekanntlich in idem Pariser Vertrag über die Errichtung der Montanunion nur an Kohlemangel und nie an Kohleüberfluß gedacht hat, so daß der Vertrag in diesem Punkte heute nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Ich erwähne das nicht als Kritik an den Schöpfern dieser Verträge — sie waren mindestens so klug, wahrscheinlich klüger als wir —, sondern ich erwähne das, weil sich also so große, weise Männer in der Prognose über die Energieentwicklung handfest getäuscht haben, und das erwähne ich, um zu vermeiden, ,daß wir auf Grund einer Augenblickssituation irreparable Entschlüsse für alle Zukunft fassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nun wird natürlich mit Recht über die Wettbewerbsfähigkeit der bundesrepublikanischen und der europäischen Industrie auf Grund verschiedener Energiepreise nachgedacht. Die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen oder EWG-Produkten entscheidet
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    Dr. Burgbacher
    sich aber nicht an einem Kostenfaktor, sondern an der Gesamtheit aller Kostenfaktoren. Man muß deshalb bei der Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit immer von dieser Gesamtheit der Kostenfaktoren ausgehen, z. B. von den Unterschieden in der Lohngestaltung, die auch heute noch in der freien Welt, in der NATO, außerordentlich groß sind.
    Im vorliegenden Falle ist es so, daß bei dem Preischaos auf dem Heizölmarkt die deutsche Wirtschaft zur Zeit eine sozusagen überproportionale Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Wirtschaft der anderen EWG-Länder besitzt, die ganz andere Heizölpreise zu zahlen haben. Dagegen wäre vom deutschen Standpunkt aus gar nichtseinzuwenden, wenn dieser Vorgang nicht später mit volkswirtschaftlichen Nachteilen bezahlt werden müßte. Es droht aber eben die Gefahr, daß er mit übernotwendiger Stillegung der Zechen bezahlt wird; und da diese irreparabel ist, ist dieser Weg falsch.
    Der Vizepräsident der Hohen Behörde hat kürzlich auf einer Pressekonferenz in Brüssel als Richtzahl für die EWG-Produktion an Steinkohle 200 bis 220 Millionen Tonnen genannt. Zur Zeit sind es 240 Millionen Tonnen. Auch wenn man solchen Richtzahlen auf europäischer Ebene, wo man anfängt, sie zu nennen, keine übertriebene Bedeutung beimessen kann, muß man doch feststellen, daß, wenn es sich um eine eventuelle, so maßvolle Reduktion der europäischen Steinkohle handelt, nicht die deutsche Steinkohle die erste zu sein braucht, diese Reduktion durchzuführen.
    Es gibt Sachverständige, die der Meinung sind, daß von 1980 ab infolge der enormen Steigerung des Weltenergiebedarfs an den errechneten 10 Milliarden Tonnen Steinkohle-Einheiten 2,6 Milliarden fehlen werden. Es kann weiter festgestellt werden, daß die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion sich darauf einrichten, ihre Förderkapazitäten an Steinkohle ausweiten, in den USA bis 1980 um 100%, in Rußland um 50 %.
    Die ante portas stehende Atomelektrizität kann uns in unserer Haltung zur heutigen Kohle- und Energiepolitik noch nicht entscheidend beeinflussen. Auch bei optimistischer Entwicklung der Atomelektrizität wird sie im Jahre 1970 oder 1975 höchstens — höchstens! — 10 % des dann vorhandenen Strombedarfs decken. Das wären wahrscheinlich 2 bis 2,5 % des dann vorhandenen Gesamtbedarfs.
    Die Zunahme an Energienachfrage, die wahrscheinlich einer Verdoppelung der Energienachfrage in zehn Jahren entsprechen dürfte, wird, das ist unbestritten, zunächst vor allem dem Öl zufallen, dann dem Erdgas und dann, im Jahre 1970 anfangend, der Atomelektrizität.
    Daß wir in der Bundesrepublik und in Europa mit diesen Erwägungen weit entfernt sein wollen von irgendwelchen nach Autarkie auf dem Energiesektor auch nur riechenden Überlegungen, möchte ich ausdrücklich feststellen. Die Importabhängigkeit der Bundesrepublik und des Gemeinsamen Marktes von zur Zeit 30 bis 35 % wird sich unvermeidlich steigern — wahrscheinlich bis auf 60 % —, sie wird
    sich auch steigern müssen und sollen, und die Energie soll so preiswert wie möglich sein.
    Es soll aber auch angestrebt werden, der heimischen Energie in dieser Entwicklung einen Platz zu lassen, wahrscheinlich durch Kombination der verschiedensten Maßnahmen, von denen in diesem Referat und vor allem in der Politik der Bundesregierung gesprochen wird.
    Gestern hat sich der Landtag Nordrhein-Westfalen mit diesen Fragen in einer stundenlangen Sitzung befaßt und eine Entschließung gefaßt, die ich Ihrer Aufmerksamkeit empfehle.
    Die Entschließung, die wir Ihnen vorschlagen, deckt sich in wesentlichen Punkten mit der Entschließung des Landtags Nordrhein-Westfalen.
    Ich erlaube mir, Ihnen den Antrag Umdruck 511 *) vorzulegen. Der Zeit wegen möchte ich darauf verzichten, ihn punktweise zu begründen, weil alles, was ich ausführte, die Begründung für diese Entschließung ist.
    Den Antrag der Fraktion der SPD zu den Großen Anfragen finden Sie auf Umdruck 514 **).
    Wir bitten — das Hohe Haus wird das verstehen —, dem Entschließungsantrag der Koalition auf Umdruck 511 den Vorzug zu geben und den Antrag der Fraktion der SPD abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kurlbaum.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir heute zweifellos eine ausgiebige Debatte haben werden — und angesichts der großen Problematik auch haben müssen —, werde ich mich bei meinen jetzigen Ausführungen auf das allgemeine energiepolitische Problem beschränken; zu den Spezialproblemen des Steinkohlenbergbaues und der Gemeinden, die von den Stillegungen betroffen werden, werden sich nachher Freunde von mir noch im einzelnen äußern.
    Wenn man die energiepolitische Auseinandersetzung der letzten Jahre in diesem Hause an sich vorübergehen läßt, wird man folgendes festhalten müssen. Ende 1958 wurde der Kohlezoll beschlossen, zusammen mit einem zollfreien Kohlekontingent. Dieses Gesetz war zunächst eng befristet; seine Geltungsdauer mußte mehrmals verlängert werden. Schon im Jahre 1960 erwies sich diese Maßnahme als unzureichend. Man ging zur Heizölsteuer über, befristete sie zunächst bis 1963 und hat sie nunmehr bis 1967 befristet. Warum sage ich das? Ich sage das, weil daraus offenbar wird, daß die Bundesregierung und die Mehrheit in diesem Hause bei jeder dieser Beratungen von der Illusion ausgegangen sind, man könne die Probleme der deutschen Energiewirtschaft und insbesondere die Probleme des Steinkohlenbergbaues kurzfristig mit befristeten Maßnahmen lösen.
    *) Siehe Anlage 2 **) Siehe Anlage 3
    Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7283
    Kurlbaum
    In diesem Zusammenhang möchte ich ein gewisses Vokabularium beanstanden, das auch von diesem Platz aus angewendet wurde; es wird so getan, als wenn es sich beim deutschen Steinkohlenbergbau um so etwas wie eine Art Gesundungsprozeß handele. Der deutsche Steinkohlenbergbau ist nicht krank. Aber er sieht sich einem Strukturwandel in der Energiewirtschaft gegenüber, dem Rechnung zu tragen ihm angesichts seiner Kostenlage schwerfallen muß. Das Problem des Steinkohlenbergbaues besteht insbesondere darin, daß er wegen der relativen Starrheit seiner Kosten und wegen seiner knappen Gewinnspannen natürlich in seiner Preispolitik nicht den Spielraum hat, den die großen internationalen Mineralölkonzerne haben.
    Es handelt sich also nicht darum, immer wieder Augenblicksschwierigkeiten durch befristete Maßnahmen zu beseitigen. Nein, es handelt sich um einen langfristigen Anpassungsprozeß der Steinkohle an die rasante Entwicklung auf dem Öl- und Gassektor. Niemand in diesem Hause kann eine zuverlässige Aussage darüber machen, wie lange und wie schwierig dieser Anpassungsprozeß sich auf die Dauer gestalten wird. Ich glaube, daß die Ehrlichkeit gegenüber denjenigen, die im Steinkohlenbergbau beschäftigt sind, und denjenigen, die dort ihr Geld investieren sollen, aber auch die Ehrlichkeit gegenüber den Verbrauchern der Steinkohle es erfordert, daß mit mehr Klarheit und Ehrlichkeit über diese Probleme gesprochen wird.
    Wir wundern uns allerdings nicht darüber, daß die Bundesregierung auch bei diesen Problemen immer wieder versucht, mit einer hinhaltenden Taktik mit ihnen fertigzuwerden. Wir haben etwas Ähnliches auch bei der Agrarpolitik immer wieder feststellen müssen. Allerdings hat die Bundesregierung diese Taktik gerade auf dem Gebiete der Agrarpolitik nunmehr in den letzten Tagen bezüglich des Getreidepreises mit so etwas wie einem Offenbarungseid beenden müssen.

    (Zuruf.)

    — Bitte schön!