Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst handelt es sich um die Vorlage für Kohlezoll und Kohlekontingent. Ich glaube, daß wir darüber keine Debatte mehr zu führen brauchen. Wir haben in dieser Vorlage die Einfuhr der Kohlenmenge nicht wie bisher erhöht, sondern sie mit Rücksicht auf die Kohlesituation auf dem alten Stand belassen. Wir haben die Verteilung in Verbrauchsnähe gebracht und haben die Verlängerung auf drei Jahre vorgeschlagen, weil wir annehmen, daß diese Frage nach drei Jahren auf EWG-Ebene ihre Regelung gefunden hat.
Nun zu dem Hauptthema! Ende 1956 hat das Europäische Parlament in Straßburg in langen Debatten die Probleme erörtert, die sich aus der damals gegebenen Kohlenmangellage ergaben. Es wurde die Frage erörtert, ob nicht die Bestimmung der Pariser Verträge über die Verkündung der Mangellage angewandt werden müßte. Knapp zwei Jahre später hat das gleiche Europäische Parlament die Probleme erörtert, die sich aus dem Kohlenüberfluß, der dann an Stelle des Mangels eingetreten war, ergaben. Aus diesem historisch belegten Beispiel mag man ersehen, daß in der energiewirtschaftlichen Entwicklung Prognosen auf längere Sicht zwar zweckmäßig sind, aber immer mit der notwendigen Skepsis, vor allem in Hinblick auf ihre praktischen Folgerungen, gesehen werden müssen.
Diese Kohlenüberflußlage besteht nun also schon seit sechs Jahren. Es ist gelungen, in diesen sechs Jahren Förderung und Verkauf der deutschen Steinkohle zu sichern. Die jetzt in den Revieren des Steinkohlenbergbaus eingetretene Unruhe ist durch die Anmeldung auf Grund des Rationalisierungsverbandsgesetzes entstanden. Sie ist verschärft worden durch die Tatsache, daß auf dem Heizölmarkt Preiszusammenbrüche zu verzeichnen sind, die mit
Kostenpreisen nichts mehr zu tun haben und dadurch die Absatzlage der Kohle verschärfen, da hier ein ruinöser und nicht mehr ein normaler Wettbewerb gegeben ist. Außerdem steht Erdgas vor der Tür.
Man sollte immer von zwei Voraussetzungen ausgehen: einmal davon, daß die europäische Steinkohle in voraussehbarer Zeit zu normalen Bedingungen nicht wettbewerbsfähig wird, und zum anderen davon, daß aus Gründen der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Marktes gegenüber anderen Märkten eine möglichst sichere, vor allem ausreichende und möglichst preiswerte Energie zur Verfügung stehen soll. Aus der ersten Voraussetzung ergibt sich, daß man entweder die Steinkohle in Deutschland und der EWG zu einem sehr großen Teil aufgeben oder daß man zu mittelbaren oder unmittelbaren Subventionen greifen muß, wie es ja auch schon geschehen ist. Aus der zweiten Voraussetzung ergibt sich, daß sich der Wettbewerb unter marktgerechten Bedingungen vollziehen soll, womit eigentlich ausgeschlossen sein müßte, daß einer der Energieträger einen ruinösen Wettbewerb betreibt.
Der Begriff der Sicherheit kann nur relativ und nicht absolut verstanden werden. Sowohl die Bundesrepublik als auch der Gemeinsame Markt sind und bleiben energieimportabhängig, und diese Energieimportabhängigkeit wird mit der Steigerung der Energienachfrage, die nicht nur unvermeidbar, sondern auch notwendig ist, noch steigen. Als sicher wird man ansehen dürfen die Energieträger an heimischer Energie, worunter ich Energie in Europa oder im EWG-Raum verstehe. Dann folgen die anderen Räume des freien Europa, dann folgen die Räume der NATO-Welt, dann die der neutralen Welt und — als unsicherstes Glied — die des Ostens. Es scheint aber nicht gleichgültig zu sein, ob in der Bundesrepublik und im Gemeinsamen Markt der Grad der Energieversorgung aus heimischen Energieträgern 10 bis 20 % oder 30 bis 50 % beträgt. Alle Länder der freien Welt überlegen eine Notstandsgesetzgebung, die nicht nur für Fälle des heißen, sondern auch für Fälle des sogenannten kalten Krieges eine relative Sicherheit gewährleistet,
d. h. die Sicherheit, die aus geologischen Gründen, aus Gründen der Vorkommen der Energieträger möglich ist.
Was soll eine Notstandsgesetzgebung nutzen, wenn im Falle eines kalten Krieges die gesamte Energieversorgung und damit praktisch das wirtschaftliche und zivile Leben mehr oder weniger stillgelegt wird? Wenn in der Bundesrepublik für die Bundeswehr über 20 Milliarden DM jährlich ausgegeben werden, so hat dieses notwendige Abwehrinstrument nur seine Effektivität mit einem Minimum an eigener Energieversorgung, auf jeden Fall mit einem Minimum der Energieversorgung, die man dringend und unverzichtbar braucht.
Man könnte demzufolge auch so argumentieren, daß ein öffentlicher Zuschuß zur sicheren Energieversorgung eigentlich zur sicheren Verteidigung der Freiheit und Existenz notwendig ist — wie es übri-
7278 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964
Dr. Burgbacher
gens in der USA-Gesetzgebung mit dieser Begründung geschieht.
Diese Feststellung hat nicht nur Bedeutung für den Fall des kalten oder heißen Krieges, sondern hat auch in sogenannten ruhigen Zeiten, in denen auf politischer, parlamentarischer und diplomatischer Ebene gearbeitet und gefochten wird. Denn der präsumtive Gegner weiß über den Grad der Sicherheit in der Energieversorgung und damit der Überlebensmöglichkeit genau Bescheid, und je nachdem, wie ernst er sie nimmt, beurteilt er die Stärke unserer Argumente.
In allen Ländern bestehen dirigistische oder restriktive Bestimmungen auf dem Gebiet der Energieversorgung. In vielen Teilen der freien Welt, wie etwa in England, Frankreich, Osterreich und de facto im wesentlichen auch in Italien und in gewissem Sinne in Holland, ist die Energiewirtschaft verstaatlicht oder staatlich beherrscht. Es gibt in der freien Welt außer der Bundesrepublik, die eine relativ liberale Energiepolitik betreibt, nur noch die skandinavischen Länder mit liberalen Märkten für Energiewirtschaft. Gleichzeitig ist festzustellen, daß die Bundesrepublik seit Jahren eine hervorragende wirtschaftliche Entwicklung nimmt und voraussichtlich in der Zukunft nehmen wird und demzufolge eine ständig steigende Energienachfrage zu erwarten ist.
Aus ,diesen Gründen stürzt sich die internationale Ölindustrie auf diesen deutschen Markt, um sich einen möglichst großen Anteil für das Erdöl zu sichern. Das ist nicht nur ein prinzipieller Kampf des Öls, sondern es ist auch ein individueller Kampf zwischen den einzelnen Ölunternehmen. Daher erklären sich die Preiszusammenbrüche.
Sicherlich ist es jedem Verbraucher von schwerem oder leichtem Heizöl sehr zu gönnen, daß er sich zu den billigsten Preisen, die es in der Welt gibt, versorgen kann. Er trifft aber aller Wahrscheinlichkeit nach eine Entscheidung auf Grund eines Irrtums, nämlich insofern, als er annimmt, daß diese Preise in Zukunft bleiben, während sie heute schon jenseits unserer Bundesgrenzen erheblich höher sind als bei uns und also in der Höhe, in der sie 'bei uns bestehen, nicht bleiben werden.
Die derzeitigen Welterdölvorkommen reichen für den derzeitigen Welterdölbedarf knapp 40 Jahre. Die Erdölindustrie sagt, daß noch neue Erdölvorkommen gefunden werden. Das mag sein. Vom Verbrauch her aber ist zu sagen, daß der Ölverbrauch rasant weiter steigen wird, auch bei angemessenen Preisen. Außerdem müssen wir geradezu hoffen, daß die Entwicklungsländer sich entwickeln, das heißt vor allem, daß sie anfangen oder fortsetzen, ihren Energiebedarf zu steigern. Was bedeutet es aber, wenn rund 1 Milliarde Menschen beginnen, Energie zu verbrauchen, auch wenn sie in bescheidenem Umfang beginnen! Das bedeutet, daß dann die Nachfrage nach Öl und demzufolge nach den Heizölen erheblich steigt und daß sich dann selbstverständlich die Preise auf ein anderes Niveau einpendeln werden.
Ich bitte, diese Hinweise nicht so aufzufassen, als wollte ich behaupten, ,daß die Preise über die Kostenpreise der europäischen Steinkohle steigen; das liegt mir fern. Ich habe schon in der Einleitung bemerkt, daß in absehbarer Zeit ohne öffentliche Hilfe die europäische und die deutsche Steinkohle nicht wettbewerbsfähig sein kann, aber nicht nur wegen des Öls, sondern wegen der unter gänzlich anderen geologischen Voraussetzungen geförderten US-Kohle.
Wenn ich in diesem Zusammenhang auf das scheinbar ferner liegende Gebiet der Reinhaltung der Luft und des Wassers hinweise, so bitte ich das so zu verstehen, daß die Luftverunreinigung durch die Verwendung der Heizöle und die Gefahr der Wasserverunreinigung durch Undichtigkeit von Ölleitungen oder Öltransporten bestehen. Ich erwähne das, weil auf diesem Gebiet wahrscheinlich noch Kosten auf uns zukommen, die den Ölpreis beeinflussen können.
Wir brauchen die Steinkohle. Die Steinkohle ist vor allem nicht substiuierbar in der Eisen- und Stahlgewinnung und schwer substituierbar in allen auf Kohle gebauten Elektrizitätswerken. Würde man die Kohlenförderung erheblich schrumpfen lassen, so würde das auch für die Entwicklung der Eisen-und Stahlindustrie und der deutschen Elektrizitätswirtschaft von negativer Bedeutung sein.
Die Notwendigkeit, etwas zu tun, haben Bundestag und Bundesregierung rechtzeitig erkannt. Sie haben vor allem die Richtlinie verkündet, daß der deutsche Steinkohlenbergbau die echte Chance haben muß, 140 Millionen Tonnen jährlich zu fördern und zu verkaufen. Abgesichert ist diese Erklärung durch das Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe, das wir heute verabschieden wollen, durch die Heizölbesteuerung, durch die Beihilfen zur Knappschaft, durch das Gesetz über den Rationalisierungsverband und noch einige andere Maßnahmen.
Bei der Beurteilung der Hilfe an die Knappschaft mit rund 1,8 Milliarden DM jährlich muß man allerdings in Betracht ziehen, daß der Bergbau überproportional mit sozialen Leistungen belastet ist, die sich aus der Eigenart des Berufs ergeben, und außerdem, daß die Knappschaft bei relativ sinkender Aktiv-Belegschaft und relativ ständig steigender Zahl der Bezugsberechtigten lebt. Anders formuliert ist es so, daß, wenn die Knappschaft ein Teil der allgemeinen gesetzlichen Sozialversicherung wäre, dieser Tatbestand überhaupt nicht erkennbar wäre.
Nun sind auf Grund des Rationalisierungsverbandsgesetzes 31 große und fünf kleine Schachtanlagen zur Stillegung angemeldet worden. Auf der Basis der Förderung von 1959 bis 1961 würde das die Stillegung von 26 Millionen Tonnen bedeuten, von denen bereits 4 Millionen stillgelegt sind. Es ist nun zweifellos so, daß in diesen Anmeldungen sogenannte Vorsorgeanmeldungen enthalten sind, d. h. die Anmeldungen von all den Schachtanlagen, die noch nicht wissen, ob sie stillegen, die aber zur Vermeidung eventueller finanzieller Nachteile die Frist gewahrt haben. Es scheint jetzt schon erkenn-
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7279
Dr. Burgbacher
bar, daß von den 26 Millionen 12 bis 15 Millionen positiv rationalisierbar sind, d. h. daß heute schon feststeht, daß diese Menge an anderer Stelle gefördert werden wird. Von den verbleibenden 12 bis 14 Millionen Tonnen ist sicherlich ein großer Teil sogenannte Vorsorgeanmeldung und entfällt. Es würde vielleicht noch die Gefahr einer vorläufig echten Reduktion der Förderung um 5 bis 7 Millionen Tonnen bestehen.
Man sollte diese Zahlen, die ja noch nicht effektiv sind, bei allen Beteiligten mit Ruhe und Besonnenheit beurteilen, vor allem sich in die inneren Zusammenhänge vertiefen. Eine offizielle Liste der Antragsteller ist noch nicht bekannt. Was man aber darüber hört, zwingt zum Nachdenken. Wenn unter den beantragten Stillegungen solche mit 1700 kg pro Mann und Schicht und darunter sind, so leuchtet der Antrag sozusagen ohne weiteres ein. Für die zwischen 1700 und 2200 kg fängt es schon an, problematisch zu werden. Ganz problematisch aber wird es, wenn für Zechen über 2200 kg, ja, bis 3000 kg pro Mann und Schicht vorsorglich Stilllegungen beantragt sind.
Warum sage ich das? Nun, die DurchschnittsSchichtleistung im Jahre 1963 betrug in Belgien 1,8 t, in Frankreich 1,9 t, in Holland 2,1 t und in der Bundesrepublik 2,5 t, heute wahrscheinlich geht sie auf 2,8 t zu.
Ab 1970 ist der Gemeinsame Markt nach den Römischen Verträgen vollendet. Dann soll im Gemeinsamen Markt jedes Gut dort gefördert oder erzeugt werden, wo das unter den günstigsten Bedingungen geschieht, natürlich auch unter Berücksichtigung der Frachtfragen usw. Aber auch unter dieser Berücksichtigung wird man generell sagen dürfen, daß nach den Grundsätzen des Gemeinsamen Marktes die relativ am wenigsten gefährdeten Zechen die deutschen sein müßten. Es scheint nicht ohne weiteres verständlich, daß wir heute Zechen stillegen, deren Schichtleistungen erheblich über denen in anderen Ländern liegen. Selbstverständlich muß man bei diesem Schichtleistungsvergleich neben den Transport-auch die Sortenfrage mit in Betracht ziehen. Mit anderen Worten, es erscheint mir notwendig, daß sichergestellt wird, daß im Rahmen des Rationalisierungsverbandsgesetzes stillgelegt wird nur aus Rationalisierungsgründen und aus keinen anderen unternehmerisch oder privatwirtschaftlich noch so verständlichen Gründen.
Es ist also eine Aufgabe für Bund und Bergbau, alle Anmeldungen darauf zu überprüfen, ob sie dem Sinn der Rationalisierung entsprechen oder nicht. Es wäre nützlich, wenn alle Unternehmensleitungen mit der Stillegung nicht beginnen würden, bevor diese Kernfrage für jede Schachtanlage geprüft ist.
Wenn man sich die Preise für die Heizöle ansieht, muß man feststellen — ich will auf die reizvolle Verlesung der Zahlen der Zeit wegen hier verzichten -, daß sie in der Bundesrepublik die niedrigsten in der Welt sind und daß in ,den anderen europäischen Ländern die Preise für schwere und leichte Heizöle zwischen 20 und 80 % über den bei uns zur Zeit erhobenen Preisen liegen.
Wenn man, nebenbei bemerkt, die fiskalischen Belastungen der Heizöle in den europäischen Ländern miteinander vergleicht, stellt man fest, daß bei den leichten Heizölen Großbritannien und Belgien weit über unseren Belastungen, fast beim Doppelten, liegen. Frankreich liegt in der Belastung mit uns gleich. Nur die Niederländer liegen etwas unter unserer Belastung. Beim schweren Heizöl liegen wir in der Belastung allerdings an der Spitze, aber mit geringen Abständen zu Großbritannien und Italien, mit größeren zu den Niederlanden.
Glaubt man nun, daß sich die Ölindustrie innerhalb des 'Gemeinsamen Marktes auf den niedrigsten Preis, nämlich den bei uns, einpendelt, oder ist das nicht irreal? Wir wollen nicht sagen, daß sie sich auf den höchsten Preis einpendelt, obwohl mir das bei ständig steigender Nachfrage gar nicht ausgeschlossen erscheint, auf jeden Fall möglicher als umgekehrt. Wir wollen aber annehmen, daß das Einpendeln irgendwo zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis stattfinden wird. Dann würde die Wettbewerbssituation schon erheblich anders aussehen.
Was nun die gebauten, im Bau befindlichen und angemeldeten Raffineriekapazitäten in der Bundesrepublik betrifft, so werden sie 1968 auf knapp 100 Millionen Jahrestonnen ausgerichtet sein. Das entspricht wärmewertmäßig übrigens auch genau 140 Millionen Tonnen Steinkohle. Damit ist entgegen den Prognosen der Ölindustrie, die sie der Bundesregierung damals bekanntgegeben hat, der Stand erreicht, der in der der Bundesregierung mitgeteilten Vorausschau frühestens 1975 hätte erreicht werden sollen. Die Ölindustrie wendet ein, daß die Nachfrage eben stärker gestiegen sei, als sie vermutet habe. Das stimmt auch. Aber offensichtlich ist doch das Angebot noch stärker gestiegen als die Nachfrage; denn wie wäre sonst der Preiszusammenbruch zu erklären? Es ist also so, daß man der Ölindustrie die Abweichung von den Zahlen, die sie der Regierung damals mitgeteilt hat, nicht allein vorhalten kann. Das Entscheidende ist vielmehr, daß sie eine Situation geschaffen oder zugelassen hat, bei der der Überfluß des Öls zu Preiszusammenbrüchen führt, an denen sie letzten Endes selbst keine Freude haben kann und mit denen sie auf die Dauer nicht existieren kann.
Die großen Ölgesellschaften in England und vor allem in den USA können rote Zahlen bei uns leicht verkraften, einmal, weil sie in allen anderen Ländern höhere Preise haben, und zum anderen, weil sie sich eben sagen — und das würde ich an ihrer Stelle auch tun —: Wenn von den großen freien Ländern der westlichen Welt die Bundesrepublik die relativ liberalste Energiepolitik hat, dann gehen wir mit unserem Überfluß dahin, weil wir dann immer noch bessere Preise bekommen, als wenn wir den Überfluß ins Meer schütten oder sonstwie nutzlos verbrennen müßten. So sind die Preisdifferenzen zu erklären.
7280 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964
Dr. Burgbacher
Wir haben kürzlich den kritischen und pessimistischen Bericht der Deutschen Erdöl-AG in Hamburg gehört. Aus diesem Bericht ergibt sich, daß bei dem Preischaos auf dem Heizölmarkt die großen internationalen Gesellschaften im Rahmen ihrer Gesamtbilanz mit Jahreserträgen von einigen Milliarden Dollar all dies spielend verkraften können. Die deutschen Ölgesellschaften müssen sich mit diesen Preisen aber auch abfinden. Sie haben jedoch keine internationale „Mutter", die ihnen von den reichen Einnahmen aus anderen Ländern einen Zuschuß für den deutschen Markt geben könnte. Das heißt, ihre Existenz ist gefährdet; das heißt aber auch, daß dieses Preischaos vom Standpunkt der internationalen Ölgesellschaften die angenehme Folge hat, daß die deutschen Ölgesellschaften in ihrer Existenz erschüttert, wenn nicht gar auf die Dauer ernstlich bedroht werden. Kann uns das gleichgültig sein? — Ich glaube nicht. Deshalb haben Bundestag und Bundesregierung das Gesetz über die Beihilfen aus dem Mineralölsteueraufkommen zugunsten der Förderung der heimischen Ölindustrie mit der Möglichkeit zu Krediten bis 800 Millionen DM verabschiedet.
Welche Aussichten hat die Steigerung der Produktion heimischen Öls, wenn die Heizölprodukte weit unter Kostenpreis verkauft werden müssen? Sollen wir uns die Möglichkeit zur Steigerung heimischer Energiedarbietung — darunter verstehen wir nicht nur Kohle, sondern auch heimisches 01 und Erdgas — verscherzen?
In der vom Bundeswirtschaftsminister am 13. November gehaltenen Rede zu den Großen Anfragen der Koalition und der Opposition sind gewichtige Ansatzpunkte für weitere Maßnahmen enthalten; ich nenne die Förderung der Verstromung der Kohle. Es ist zweifellos für eine Volkswirtschaft von großem Interesse, wenn ein so wichtiger Energiezweig wie die Elektrizitätswirtschaft vorwiegend, wenn nicht ausschließlich, auf heimischer Energie beruht. Nur dann ist mit der sicheren Elektrizitätsversorgung unter allen Umständen zu rechnen. Bei den heutigen Ölpreisen ist die Erzeugung von Strom aus Kohle teurer als aus Öl. Über die Festigkeit der Ölpreise haben wir uns genügend ausgesprochen.
Ich bin deshalb der Auffassung, daß ernstlich überlegt werden kann, durch gesetzliche Maßnahmen die Elektrizitätserzeugung nicht nur in der Bundesrepublik, sondern im Gemeinsamen Markt auf die heimischen Energien abzustellen, also Steinkohle, Braunkohle, Wasserkraft, deutsches bezw. europäisches Erdöl und Erdgas. Ob man dabei dem Verbraucher zumuten will, eine etwa vorhandene Differenz zwischen den Selbstkostenpreisen von Steinkohle und denen von internationalem Öl hinzunehmen — sie ist relativ unbedeutend bei angemessen stabilisierten Ölpreisen —, oder ob man die Differenz sonstwie ausgleichen will, etwa durch Subventionen, scheint mir eine sekundäre Frage zu sein. Dagegen sollte man an der primären Frage, wenigstens die Elektrizitäsversorgung in Europa auf heimische Energie zu stellen, nicht ohne weiteres mit dem Rechenschieber in der Hand vorübergehen. Der Rechenschieber ist, wie wir alle wissen, ein guter Knecht, aber in vielen Fällen ein miserabler
Herr. Außerdem ist Politik mehr als Rechenschieberarithmetik.
Dann wird ein Gesetz über die Ölpipelines kommen. Das heißt, Leitungen für das Öl sollten unter das gleiche Recht gestellt werden wie Gas- und Stromleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Man sollte dieses Gesetz sehr schnell erlassen. An dieser Stelle sei bemerkt, daß sich der nächste Bundestag einer Reform des Energiewirtschaftsgesetzes angelegen sein lassen muß. Denn so, wie es jetzt ist, daß es nur auf Gas- und Elektrizitätswirtschaft abgestellt ist, kann es wohl nicht bleiben, nachdem feststeht, daß andere Energien auf dem Markt sind oder auf den Markt kommen.
Die Anmeldung der Raffinerien und der Ölleitungen mag ein erster Schritt für weitere Maßnahmen sein. Von wesentlicher Bedeutung außer informativer Art ist diese Maßnahme zunächst wohl nicht.
Dagegen ist die Anregung, daß sich deutsche Kohle, deutsches Erdgas und deutsches Öl bzw. europäische Kohle, europäisches Erdgas und europäisches Öl zu einer echten Zusammenarbeit zusammenfinden, beginnend hier in der Bundesrepublik, vor allem um bei der Erdgasentwicklung die Vorgänge zu vermeiden, die wir bei der Ölentwicklung zu verzeichnen haben, eine sehr wichtige und nützliche Anregung. Ich hoffe, daß die, die es angeht, sie gut gehört haben, vor allem aber beachten, um eventuelle Maßnahmen dieses Hauses durch ihr eigenes Verhalten überflüssig zu machen.
Die Förderung des Baus von Blockheizwerken ist eine gute Anregung, aber ein bescheidener Beitrag zur Gesamtlösung des Problems.
Herr Präsident Schneider aus Düsseldorf hat eine Anregung gegeben, die ich wenigstens mitteilen möchte. Die Regierung bitten wir, sie zu prüfen. Seine Anregung war, man sollte sich einen europäischen Heizölpreis auf Grund der vorhandenen Preissituation in allen Ländern sozusagen erdenken und dann die Differenzen zu diesem europäischen Heizölpreis bei den Importen nach bekannten Vorbildern positiv oder negativ abschöpfen.
Wir haben in der Bundesrepublik eine Heizölsteuer. Sie bringt zur Zeit rund 500 Millionen DM ein. Die Bundesregierung hat das Recht, sie zu erhöhen. Es könnte angebracht sein, zu prüfen, ob und wann man von diesem Recht Gebrauch machen sollte, ganz oder teilweise. Wahrscheinlich wird man aber prüfen müssen, ob die bis jetzt gesetzlich vorgesehene Degression der Heizölsteuer ab 1967 zur gegebenen Zeit noch verantwortet werden kann.
Der bayerische Wirtschaftsminister Schedl, für dessen Bekenntnis zur Aufrechterhaltung der Kohle wir alle dankbar sein dürfen, hat nun in Fortsetzung seiner Initiative am 13. November von diesem Platz aus eine weitere Frage zur Diskussion gestellt, die sicherlich auch zu prüfen ist, nämlich die der Einführung einer Frachtbasis der Kohle, also sozusagen eines Kohlenpreises, der in der ganzen Bundesrepublik, wenn auch nicht absolut, so doch relativ gleich, auf jeden Fall weniger ungleich ist als zur Zeit. Er meint, daß auch hei der Bundesbahn die Kohletransporte ohne Verluste, ja, sogar mit Gewinnen
Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964 7281
Dr. Burgbacher
für die Bundesbahn verbilligt werden könnten, und tritt schließlich für eine offene Subvention der Kohle ein. Die offene Subvention der Kohle wird zur Zeit auf EWG-Ebene durch eine Initiative der interexekutiven Kommission für Energiepolitik im EWGRaum ebenfalls geprüft und vorgeschlagen.
Nun haben inzwischen Gespräche bei dem Herrn Bundeskanzler mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister und Vertretern der Ölindustrie, wenigstens von etwa 75 % der Ölindustrie, stattgefunden. Bei diesen Gesprächen hat sich ein an sich erfreulich erscheinendes Ergebnis gezeigt. Die Ölindustrie möchte nämlich selber dafür sorgen, daß sie nicht mit einem höheren Angebot auf den Markt kommt, als der prozentualen Zuwachsrate der Energienachfrage gegenüber dem Vorjahr entspricht, und will Angebote an Kraftwerke nicht ohne Einvernehmen mit der Bundesregierung machen und noch einiges andere. Am Schluß erwartet sie, daß die Bundesregierung die in diesem Gentlemen's Agreement vorgesehenen Maßnahmen unterstützt. Aus der Absicherung der in dieser Besprechung vorgetragenen Auffassung der Ölindustrie, von der man nicht weiß, wie sie sich praktisch auswirkt, ergibt sich logischerweise, daß die beste Absicherung des in Aussicht gestellten Verhaltens der Ölindustrie durch Anwendung des § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes gewährleistet werden kann.
Wir erlauben uns deshalb, die Bundesregierung zu bitten, von dem ihr nach § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes souverän zustehenden Recht Ge- brauch zu machen. § 10 gibt der Bundesregierung die Möglichkeit, in verschiedenartigen Stufen von sozusagen verschiedensten Härtegraden sich in die Regulierung des Energiemarktes einzuschalten. Das geht von der automatischen Genehmigung bei der Anmeldung über alle möglichen Stufen, von der Lizenzierung bis zur Kontingentierung. Der Bundesregierung muß natürlich überlassen bleiben, wann, wie und mit welchen Härtegraden das geschieht. Es wird sehr wesentlich davon abhängen, wie die Ölindustrie das in Aussicht gestellte Verhalten tatsächlich durchführt.
Wer an die historisch gewordenen Zeiten des Kohle-Öl-Kartells seligen oder unseligen Angedenkens zurückdenkt, wer an die frühere Erklärung der Ölindustrie bei der Bundesregierung zurückdenkt, der wird sich einer gewissen Skepsis nicht erwehren können. Aber § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes kann dann die Absicherung der Erklärung sein, die die Ölindustrie im letzten Gespräch selber gewünscht hat.
Es ist interessant, daß sich die gleiche Ölindustrie anderswo auch anders verhalten kann. So spricht die internationale Ölindustrie in den USA — das sind zwar nicht dieselben Menschen, aber dieselben Kräfte — verschiedene Sprachen. Während die deutschen Töchter der Ölkonzerne eine Politik der freien Einfuhr in die Bundesrepublik propagieren, versuchen die Zentralen derselben Konzerne, den Import billigen Rückstandsöls in die USA durch Steuern und Einfuhrquoten zu beschränken. So tritt die Sun Oil Co. als Sprecherin der US-amerikanischen Ölindustrie in einer Kampagne gegen das gegenwärtige Ölimportprogramm der Regierung vor dem amerikanischen Kongreß auf. Das American Petroleum Institute — API — gab eine Grundsatzerklärung zur Importfrage heraus, wonach es Aufgabe der Regierung sei, „ein geeignetes Programm zur Beschränkung der Öleinfuhren vorzulegen, wenn das freie Einströmen von Öl die Sicherheit des Landes bedrohen, die nationale Verteidigung beeinträchtigen oder im Gegensatz zu den übergeordneten Interessen der USA stehen sollte". Zu den nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten gehöre vor allem auch die Erhaltung einer gesunden heimischen produzierenden Energieindustrie. „Angesichts der zur Zeit herrschenden Umstände sind wir einstimmig der Meinung, daß stets gewisse Beschränkungen für Öleinfuhren im nationalen Interesse nötig sind", heißt es in dieser Erklärung, die von einem Ausschuß unter dem Vorsitz des Standard-Oil-Präsidenten ausgearbeitet worden war.
Auch aus einer anderen Richtung wird der Kampf gegen die Ölimporte in die USA geführt: 36 Senatoren aus den Öl produzierenden Staaten drängen Präsident Johnson, diese Einfuhren baldigst zu beschränken, da „die sich stetig verschlechternde Situation in den Ölstaaten einer Katastrophe zusteuere". Wir brauchen das Wort „Ölstaaten" nur durch „Kohlestaaten" zu ersetzen, dann haben wir alles, was wir in unserer Situation brauchen.
Nun wird die Frage aufgeworfen, ob dieser § 10 mit den Bestimmungen des EWG-Vertrages und des GATT in Übereinstimmung zu bringen sei. Ich möchte behaupten, daß ,es möglich ist, nach den Artikeln 115 und eventuell 226 des Römischen Vertrages die Vereinbarkeit zu erreichen. Ich bin aber unabhängig davon fast sicher, daß die Entwicklung der europäischen Energiewirtschaftspolitik, was die Kohle- und Ölfragen betrifft, in ungefähr der Richtung der Ausführungen, die ich hier mache, laufen wird. Ich erinnere noch einmal daran, daß die interexekutive Arbeitsgruppe der Europäischen Kommissionen zur Zeit eine Vorlage über die Subventionierung der europäischen Steinkohle in allen Körperschaften Europas diskutieren läßt, und zwar — das ist auch interessant — deshalb, weil man bekanntlich in idem Pariser Vertrag über die Errichtung der Montanunion nur an Kohlemangel und nie an Kohleüberfluß gedacht hat, so daß der Vertrag in diesem Punkte heute nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Ich erwähne das nicht als Kritik an den Schöpfern dieser Verträge — sie waren mindestens so klug, wahrscheinlich klüger als wir —, sondern ich erwähne das, weil sich also so große, weise Männer in der Prognose über die Energieentwicklung handfest getäuscht haben, und das erwähne ich, um zu vermeiden, ,daß wir auf Grund einer Augenblickssituation irreparable Entschlüsse für alle Zukunft fassen.
Nun wird natürlich mit Recht über die Wettbewerbsfähigkeit der bundesrepublikanischen und der europäischen Industrie auf Grund verschiedener Energiepreise nachgedacht. Die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen oder EWG-Produkten entscheidet
7282 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1964
Dr. Burgbacher
sich aber nicht an einem Kostenfaktor, sondern an der Gesamtheit aller Kostenfaktoren. Man muß deshalb bei der Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit immer von dieser Gesamtheit der Kostenfaktoren ausgehen, z. B. von den Unterschieden in der Lohngestaltung, die auch heute noch in der freien Welt, in der NATO, außerordentlich groß sind.
Im vorliegenden Falle ist es so, daß bei dem Preischaos auf dem Heizölmarkt die deutsche Wirtschaft zur Zeit eine sozusagen überproportionale Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Wirtschaft der anderen EWG-Länder besitzt, die ganz andere Heizölpreise zu zahlen haben. Dagegen wäre vom deutschen Standpunkt aus gar nichtseinzuwenden, wenn dieser Vorgang nicht später mit volkswirtschaftlichen Nachteilen bezahlt werden müßte. Es droht aber eben die Gefahr, daß er mit übernotwendiger Stillegung der Zechen bezahlt wird; und da diese irreparabel ist, ist dieser Weg falsch.
Der Vizepräsident der Hohen Behörde hat kürzlich auf einer Pressekonferenz in Brüssel als Richtzahl für die EWG-Produktion an Steinkohle 200 bis 220 Millionen Tonnen genannt. Zur Zeit sind es 240 Millionen Tonnen. Auch wenn man solchen Richtzahlen auf europäischer Ebene, wo man anfängt, sie zu nennen, keine übertriebene Bedeutung beimessen kann, muß man doch feststellen, daß, wenn es sich um eine eventuelle, so maßvolle Reduktion der europäischen Steinkohle handelt, nicht die deutsche Steinkohle die erste zu sein braucht, diese Reduktion durchzuführen.
Es gibt Sachverständige, die der Meinung sind, daß von 1980 ab infolge der enormen Steigerung des Weltenergiebedarfs an den errechneten 10 Milliarden Tonnen Steinkohle-Einheiten 2,6 Milliarden fehlen werden. Es kann weiter festgestellt werden, daß die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion sich darauf einrichten, ihre Förderkapazitäten an Steinkohle ausweiten, in den USA bis 1980 um 100%, in Rußland um 50 %.
Die ante portas stehende Atomelektrizität kann uns in unserer Haltung zur heutigen Kohle- und Energiepolitik noch nicht entscheidend beeinflussen. Auch bei optimistischer Entwicklung der Atomelektrizität wird sie im Jahre 1970 oder 1975 höchstens — höchstens! — 10 % des dann vorhandenen Strombedarfs decken. Das wären wahrscheinlich 2 bis 2,5 % des dann vorhandenen Gesamtbedarfs.
Die Zunahme an Energienachfrage, die wahrscheinlich einer Verdoppelung der Energienachfrage in zehn Jahren entsprechen dürfte, wird, das ist unbestritten, zunächst vor allem dem Öl zufallen, dann dem Erdgas und dann, im Jahre 1970 anfangend, der Atomelektrizität.
Daß wir in der Bundesrepublik und in Europa mit diesen Erwägungen weit entfernt sein wollen von irgendwelchen nach Autarkie auf dem Energiesektor auch nur riechenden Überlegungen, möchte ich ausdrücklich feststellen. Die Importabhängigkeit der Bundesrepublik und des Gemeinsamen Marktes von zur Zeit 30 bis 35 % wird sich unvermeidlich steigern — wahrscheinlich bis auf 60 % —, sie wird
sich auch steigern müssen und sollen, und die Energie soll so preiswert wie möglich sein.
Es soll aber auch angestrebt werden, der heimischen Energie in dieser Entwicklung einen Platz zu lassen, wahrscheinlich durch Kombination der verschiedensten Maßnahmen, von denen in diesem Referat und vor allem in der Politik der Bundesregierung gesprochen wird.
Gestern hat sich der Landtag Nordrhein-Westfalen mit diesen Fragen in einer stundenlangen Sitzung befaßt und eine Entschließung gefaßt, die ich Ihrer Aufmerksamkeit empfehle.
Die Entschließung, die wir Ihnen vorschlagen, deckt sich in wesentlichen Punkten mit der Entschließung des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Ich erlaube mir, Ihnen den Antrag Umdruck 511 *) vorzulegen. Der Zeit wegen möchte ich darauf verzichten, ihn punktweise zu begründen, weil alles, was ich ausführte, die Begründung für diese Entschließung ist.
Den Antrag der Fraktion der SPD zu den Großen Anfragen finden Sie auf Umdruck 514 **).
Wir bitten — das Hohe Haus wird das verstehen —, dem Entschließungsantrag der Koalition auf Umdruck 511 den Vorzug zu geben und den Antrag der Fraktion der SPD abzulehnen.