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    Deutscher Bundestag 141. Sitzung Bonn, den 23. Oktober 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7047 A Fragestunde (Drucksachen IV/2621, IV/2635 [neu]) Fragen der Abg. Rommerskirchen und Müller (Aachen-Land) : Fernsehsendung „Deutschlands Osten—Polens Westen" — Deutscher Rechtsstandpunkt Höcherl, Bundesminister . . . . 7047 B, C, 7048 A, B, C, D, 7049 A, B, C Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 7048 A Müller (Aachen-Land) (CDU/CSU) 7048 B Kuntscher (CDU/CSU) 7048 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 7048 C Dr. h. c. Jaksch (SPD) 7048 C Rehs (SPD) 7048 D, 7049 A Kreitmeyer (FDP) 7049 A, B Stingl (CDU/CSU) 7049 B, C Vizepräsident Dr. Jaeger . . . 7049 C, D Fragen des Abg. Gewandt: Wettbewerbssituation bei Presse, Funk und Fernsehen . . . . . . . . . 7049 C Fragen des Abg. Mischnick: Bezug von Waren aus der Sowjetzone Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 7050 A Frage der Abg. Frau Dr. Elsner: Entwicklung des Eifel-HunsrückGebietes 7050 B Frage der Abg. Frau Dr. Elsner: Vorrang des Zonenrandgebietes . . . 7050 B Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Geöffnete Privatbriefe und -sendungen 7050 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Schottischer Whisky Schwarz, Bundesminister 7050 C Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Krise der Konservenindustrie Schwarz, Bundesminister . 7050 D, 7051 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7051 A Frage des Abg. Wächter: Wassergehalt der Margarine Schwarz, Bundesminister 7051 C, 7052 A, B Wächter (FDP) . . . . 7051 D, 7052 A Bauer (Würzburg) (CDU/CSU) . . 7052 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Novellierung des deutschen Saatgutgesetzes Schwarz, Bundesminister . . . . . 7052 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung Blank, Bundesminister . . 7052 D, 7053 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 7053 A, B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1964 Frage des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Gebrauchs-Gegenstände für ArmAmputierte Blank, Bundesminister 7053 C, 7054 A, B, C Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 7054 A, B Fritsch (SPD) 7054 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anwerbung von Pflegepersonal in Ostasien Blank, Bundesminister . . 7054 D, 7055 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7054 D, 7055 A Fragen des Abg. Stingl: Einräumung von Sendezeiten im Sender Freies Berlin Höcherl, Bundesminister . . 7055 B, C, D, 7056 A, B, C, D Stingl (CDU/CSU) . . . 7055 D, 7056 A Wellmann (SPD) 7056 A, B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 7056 D Frage des Abg. Stingl: Kündigung einer Vereinbarung über Sendezeiten Höcherl, Bundesminister . . 7057 A, B, C Stingl (CDU/CSU) 7057 A Dr. Mommer (SPD) 7057 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7057 C Frage des Abg. Rasner: Pendant der Regierung Höcherl, Bundesminister . . . . . 7057 C, 7058 A, B, C, D, 7059 A, B, C, D, 7060 A, B, C, D Rasner (CDU/CSU) . . . 7057 D, 7058 A Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 7058 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7058 C, D, 7059 A Blachstein (SPD) . . . . . . . 7059 A, B Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 7059 C Sänger (SPD) 7059 D, 7060 A Jahn (SPD) 7060 A, B Stingl (CDU/CSU) 7060 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7060 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1959 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen IV/854, IV/2475) Windelen (CDU/CSU) 7061 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 7063 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Entwurf der Kommission der EWG/EAG über eine Verordnung der Räte zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (Drucksachen IV/2589, IV/2645) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7065 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO Dr. Rieger (Köln) (FDP) . . . . . 7065 D Sammelübersichten 33, 34 und 35 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und Systematische Übersicht 7070 B Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Warentestinstituts (Abg. Frau Beyer [Frankfurt], Junghans, Kurlbaum, Porzner, Dr. Seume u. Fraktion SPD) (Drucksache IV/2236) — Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 7070 C, 7079 A Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 7073 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) 7076 B, 7079 C Mertes (FDP) 7078 B Nächste Sitzung 7079 D Anlagen 7081 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1964 7047 141. Sitzung Bonn, den 23. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 10. Adorno 23. 10. Dr. Aigner * 23. 10. Frau Albertz 23. 10. Arendt (Wattenscheid) * 23. 10. Dr. Arnold 23. 10. Dr. Aschoff 23.10. Dr. Aatzenroth 23.10. Dr. Dr. h. c. Baade 23. 10. Bading 23. 10. Dr.-Ing. Balke 23.10. Dr. Bechert 23.10. Bergmann * 23. 10. Berkhan 23. 10. Berlin 23. 10. Dr. Bieringer 23. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Fürst von Bismarck 23. 10. Dr. Bleiß 23. 10. Blumenfeld 23. 10. Börner 23. 10. Dr. von Brentano 15. 11. Dr. Burgbacher * 23. 10. Corterier 23. 10. Deringer * 23. 10. Dr. Dichgans * 23. 10. Dr. Dörinkel 23.10. Ehnes 23. 10. Ehren 14. 11. Frau Dr. Elsner * 23. 10. Erler 23. 10. Etzel 23. 10. Faller * 23. 10. Figgen 23. 10. Dr. Franz 23. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 23. 10. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 23. 10. Dr. Furler * 23. 10. Gedat 23. 10. Gehring 23. 10. Frau Geisendörfer 23. 10. Dr. h. c. Güde 23. 10. Freiherr zu Guttenberg 23. 10. Haase (Kassel) 23.10. Gräfin vom Hagen 31.10. Hahn (Bielefeld) 23.10. Dr. Hahn (Heidelberg) 23.10. Hammersen 23. 10. Häussler 23. 10. Heix 23. 10. Holkenbrink 23. 10. Hörmann (Freiburg) 23. 10. Horn 23. 10. Illerhaus * 23. 10. Dr. Jungmann 23. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Frau Dr. Kiep-Altenloh 23. 10. Klinker * 23. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Koenen (Lippstadt) 23.10. Dr. Kopf 23. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig * 23. 10. Kriedemann * 23. 10. Dr. Krümmer 23.10. Kubitza 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Kulawig * 23. 10. Leber 23. 10. Lenz (Bremerhaven) 23.10. Lenz (Brühl) * 23. 10. Lenze (Attendorn) 23.10. Liehr 31. 10. Dr. Löbe 23.10. Dr. Lohmar 23. 10. Dr. Löhr * 23. 10. Lücker München) * 23. 10. Mauk * 23. 10. Memmel 31. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 10. Dr. von Merkatz 23. 10. Metzger ' 23. 10. Michels 23. 10. Mischnick 23. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Müller (Erbendorf) 23.10. Dr. Müller-Hermann ' 23. 10. Peters (Norden) 31.10. Peters (Poppenbüll) 30.11. Dr.-Ing. Philipp * 23. 10. Frau Dr. Probst* 23. 10. Rademacher * 23. 10. Reichhardt 31. 10. Richarts * 23. 10. Rohde * 23. 10. Rollmann 31. 10. Ross 23. 10. Schlee 23. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 23.10. Dr. Schmidt (Offenbach) 23.10. Schultz 23. 10. Seidel (Fürth) 23.10. Seuffert * 23. 10. Dr. Stammberger 23. 10. Dr. Starke * 23. 10. Steinhoff 23. 10. Dr. Stoltenberg 23. 10. Storch * 23. 10. Strauß 23. 10. Frau Strobel * 23. 10. Weber (Georgenau) 23.10. Wehking 23. 10. Weinkamm * 23. 10. Werner 23. 10. Wienand 23. 10. Dr. Willeke 23. 10. Wischnewski 23. 10. Wullenhaupt 23. 10. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7082 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1964 Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bargatzky vom 21. Oktober 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2586 Fragen XIII/6, XIII/7 und XIII/8) : Gibt es in der Bundesrepublik zentrale Forschungsinstitute, die sich ausschließlich der Krebsforschung widmen und die an Ausstattung mit Geldmitteln und Personal mit entsprechenden Instituten in England und den Vereinigten Staaten vergleichbar sind? Wie ist die Ausstattung mit Geldmitteln (in Millionen DM) und Personal in den zentralen Krebsforschungsinstituten der Bundesrepublik, Englands und der Vereinigten Staaten? Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, durch Förderung der psychiatrischen Forschung und Ausbildung, um verhindern zu helfen, daß Geisteskranke, die infolge ärztlich falscher Beurteilung trotz bekannter Geisteskrankheit frei herumlaufen dürfen, Mordtaten an Kindern und Erwachsenen verüben können? Zu Frage XIII/6: Die Frage muß für den Augenblick verneint werden. Zu Frage XIII/7: 1. Der Bund und das Land Baden-Württemberg finanzieren gemeinsam das „Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg". Die gesamten Errichtungskosten werden über 50 Millionen DM, die laufenden Kosten im Endzustand jährlich mindestens 5 Millionen DM betragen. Der Bund wird sich in einer der Bedeutung der Aufgabe angemessenen Höhe an der Finanzierung beteiligen. Der Bau wurde im Frühjahr 1964 begonnen. Die endgültige Fertigstellung des Zentrums wird etwa 6 Jahre dauern. Die Betriebsstufe I des Zentrums wird aber schon am 31. Oktober dieses Jahres in Betrieb genommen werden können. Diese Betriebsstufe umfaßt u. a. 5 Spezialinstitute mit einem Personalbestand von insgesamt 125 Mitarbeitern, davon 66 wissenschaftlichen und technischen. An den Kosten der Errichtung der Betriebsstufe I beteiligt sich der Bund auf Empfehlung des Wissenschaftsrates mit 2/3 der entstehenden Kosten. Es werden laufende Kosten von zunächst rd. 2,75 Millionen DM jährlich erwartet. 2. In England ist die Krebsforschung, nach den mir vorliegenden Unterlagen, stark dezentralisiert. Es bestehen 7 Institute — davon 2 private —, die sich ausschließlich der Krebsforschung widmen. Diesen Instituten standen im Rechnungsjahr 1962/63 insgesamt rd. 34 Millionen DM zur Verfügung, von denen 21,7 Millionen durch private Stiftungen, Sammlungen und Spenden aufgebracht wurden. Angaben über die personelle Besetzung dieser Institute liegen mir nicht vor. 3. In den Vereinigten Staaten wurde, soweit ich unterrichtet bin, das Nationale Krebsinstitut im Jahre 1937 durch Gesetz mit einem Jahreshaushalt von zunächst rd. 1,6 Millionen DM gegründet. Derzeit beläuft sich der jährliche Etat auf rd. 580 Millionen DM. Das Institut beschäftigt 1218 Personen hauptamtlich und 117 nebenamtlich, darunter 516 Wissenschaftler, einschließlich des technischen Hilfspersonals. Zu Frage XIII/8: Unter dem Eindruck einer Reihe schwerer Gewalttaten, die in den letzten Monaten in der Bundesrepublik von Geisteskranken oder Geistesgestörten verübt worden sind, hat das Bundesministerium für Gesundheitswesen einen Forschungsauftrag an eine Universitätsklinik für Psychiatrie und Neurologie vergeben. Er bezieht sich auf die sozialen und psychiatrischen Befunde bei den von Geisteskranken oder Geistesgestörten begangenen Gewalttaten und wird die Grundlage für eine psychiatrische Versorgung geben, die zur Verhütung solcher Gewalttaten geeignet ist. Gleichzeitig wird zu prüfen sein, inwieweit die psychiatrische ärztliche Versorgung gegenwärtig ausreicht oder ob andere, möglicherweise neuartige Maßnahmen ergriffen werden sollten, die geeignet erscheinen, die Gefährdung durch geisteskranke Gewalttäter oder durch — vielleicht — spezifisch zu Gewalttaten disponierte Personen zu verringern. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 21. Oktober 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Drucksache IV/2621, Fragen XII/2, XII/3 und XII/4) : Sind in der Bundesrepublik in den letzten Jahren Versuche zur künstlichen Erzeugung von Niederschlägen gemacht worden und mit welchem Ergebnis? Denkt die Bundesregierung daran, bei anhaltender Trockenheit Wolken künstlich abregnen zu lassen, wie man das in Versuchen in den Vereinigten Staaten und auch in anderen Ländern schon gemacht hat? Sind internationale oder auch innerstaatliche Verhandlungen beabsichtigt oder bereits geführt worden, um über niederschlagsarmem Gebiet in Trockenzeiten Niederschläge herbeizuführen? Zur Frage XII/2 In den letzten Jahren wurden folgende nennenswerte Versuche zur künstlichen Erzeugung von Niederschlägen in der Bundesrepublik Deutschland gemacht: 1956 von einer amerikanischen Dienststelle in Oberbayern zum Studium des Problems der Wolkenauflösung durch künstliche Erzeugung von Niederschlag. Angehörige des Deutschen Wetterdienstes nahmen als Beobachter teil. 1958-1964 von der Deutschen Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. mit Unterstützung durch den Deutschen Wetterdienst in Oberbayern mit dem Ziel, durch künstliche Erzeugung von Niederschlag Hagelschäden zu verringern. Mit Laboratoriumsversuchen auf dem Gebiet der Niederschlags- und Wolkenphysik befaßten und be- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Oktober 1964 7083 fassen sich das Meteorologische Observatorium Hohenpeißenberg des Deutschen Wetterdienstes und einige Universitätsinstitute. Angehörige des Deutschen Wetterdienstes nahmen an Versuchen zur künstlichen Erzeugung von Niederschlag ;im Ausland teil. Die Untersuchungen .der Amerikaner und die Laboratoriumsversuche hatten im wesentlichen eine Vertiefung der theoretischen Erkenntisse zur Folge. Die Hagelabwehrversuche sind noch nicht abgeschlossen. Wegen der Schwierigkeit der Auswertung der Beobachtungsdaten läßt sich z. Z. nicht angeben, ob .ein positives Ergebnis erhalten wird. Bei Versuchen im Ausland, an denen Angehörige des Deutschen Wetterdienstes teilnahmen, wurden im wesentlichen die Ergebnisse der Amerikaner, die die größte Erfahrung auf diesem Gebiet haben, bestätigt: In verhältnismäßig ebenem Gelände läßt sich kein Erfolg nachweisen, im Stau von Gebirgen kann wahrscheinlich der Niederschlag um etwa 10% erhöht werden, wobei auf der Leeseite dann eine Verminderung der Niederschläge eintritt. Zur Frage XII/3 Bei anhaltender Trockenheit sind die meteorologischen Verhältnisse für eine 'künstliche Niederschlagserzeugung so ungünstig, daß bei dem augenblicklichen Stand der Technik kein nennenswerter Nutzen zu erwarten ist. Die Bundesregierung ist daher der Ansicht, daß zumindest vorerst Trockenperioden auf diese Weise nicht gemildert werden können. Die Erfahrungen in anderen Ländern bestätigen diese Ansicht. Zur Frage XII/4 Im Rahmen der Weltorganisation für Meteorologie, der z. Z. 112 Staaten bzw. Territorien angehören, werden Erfahrungen aller Länder auch auf diesem Gebiet ausgetauscht. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesrepublik um eine enge Zusammenarbeit mit amerikanischen Stellen. Das 'wird dadurch erleichtert, daß deutsche Wissenschaftler in Amerika an führender Stele an dem Problem der künstlichen Niederschlagserzeugung mitarbeiten. Vereinbarungen über eine praktische Zusammenarbeit mehrerer Nationen bei Trockenperioden sind aus den erwähnten Gründen nicht getroffen worden.
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    Rede von Dr. Walter Rieger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Art. 17 des Grundgesetzes gibt jedem das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Über die Ausübung dieses als Petitionsrecht bezeichneten Bitt- und Beschwerderechts gegenüber dem Deutschen Bundestag und über seine Erfüllung durch den Petitionsausschuß in der Zeit von Anfang Januar bis Ende August dieses Jahres sei hier gemäß § 113 der Geschäftsordnung des Bundestages berichtet.
    Petitionen hat es zu allen Zeiten gegeben, in denen eine staatlich organisierte, hoheitliche Gewalt ausübende Macht aufgetreten ist. Daß sie eine wichtige Rolle im parlamentarischen Leben der Bundesrepublik spielen und daß das Petitionsrecht eines der wichtigsten Rechte des Staatsbürgers ist, zeigen die Zahlen in der systematischen Übersicht am Ende der Ihnen vorliegenden Drucksache IV/2569. Von Oktober 1961 bis 31. August dieses Jahres wurden 20 671 Einzelpetitionen und 508 165 Masseneingaben — also Zuschriften mit gleichem Anliegen, Inhalt und meist gleichem Text — an den 4. Bundestag gesandt.



    Dr. Rieger (Köln)

    Seit dem Bestehen der Bundesrepublik — von 1949 bis Ende August dieses Jahres — wandten sich damit über 125 000 Einsender mit Einzelanliegen und rund 800 000 mit Massenzuschriften an den Bundestag bzw. den Ausschuß für Petitionen. Hinzu kommt eine nicht näher festgestellte größere Zahl von Sammelpetitionen, d. h. Einzeleingaben mit mehreren Unterschriften.
    Es schrieben und schreiben Menschen aller Berufe, Bildungsgrade und Altersschichten, Männer, Frauen und manchmal sogar Kinder, jeder Konfession und Nationalität, auch Straf- und Untersuchungsgefangene, Organisationen und Verbände. Denn „jedermann", der imstande ist, seine Gedanken vernünftig und in verständlicher Form zu äußern, darf sich bittend oder beschwerdeführend an den Deutschen Bundestag wenden. Es gibt Eingaben in geschliffenstem Stil und mit messerscharfer Argumentation sowie stammelnde, schwerfällige Hilferufe von unbeholfener Hand. Jeder hat das Recht, zu schreiben, wie es ihm ums Herz ist, und mancher macht hiervon Gebrauch. Grundsätzlich bleibt keiner dieser Briefe unbeachtet. Nicht behandelt und nicht beantwortet wurden lediglich 5,62 % der Eingaben, weil sie beleidigend, nötigend, herausfordernd, völlig verworren, anonym, ohne Anschrift usw. waren.
    31,32 % der Einsender waren in der 4. Wahlperiode Männer und 24,45 % Frauen; 2,16 % der Eingaben stammten von juristischen Personen, während es sich in 2,07 % der Fälle um anonyme Zuschriften handelte.
    Nach der Herkunft aus den Bundesländern aufgegliedert verzeichneten den höchsten Anteil der Eingaben Nordrhein-Westfalen mit 28,35 %, Bayern mit 14,46 % und Niedersachsen mit 13,27%. Setzt man allerdings die Zahl der Petitionen ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Bundesländer, dann erwiesen sich die Berliner mit 531, die Schleswig-Holsteiner mit 488 und die Hamburger mit 486 — auf eine Million der Bevölkerung bezogen — als am petitionsfreudigsten. Selbst aus der sowjetischen Besatzungszone kamen in dieser Wahlperiode 58 Zuschriften und aus dem Ausland 503.
    Die genannten Zahlen sind ein löblicher Beweis staatsbürgerlicher Mitverantwortung. Es ist zwar eines der ersten Prinzipien unseres Rechtsstaates, daß alle Verwaltungsmaßnahmen auf Gesetzen beruhen müssen. Dennoch kommt es immer wieder vor, daß sich ein Staatsbürger durch ein Verwaltungshandeln oder -unterlassen benachteiligt fühlt. Jeder Staatsbürger kann jedoch dazu beitragen, daß wirkliche Fehler und Mißstände in der Verwaltung, im Staate, bekanntgemacht und damit abgestellt werden. Das ist eines der großen Vorrechte der Freiheit, der Vorzug unseres demokratischen Staates. Kein Mißstand, der vor aller Augen liegt, kann auf die Dauer unbeseitigt bleiben. Dafür sorgt der Mechanismus der Demokratie, die im Interesse des Wohles aller Bürger allerdings der aktiven Mitarbeit und der verantwortungsvollen Mitsorge aller Staatsbürger bedarf.
    Die Ausübung des Petitionsrechts bietet hierzu eine ausgezeichnete Möglichkeit, und zwar die einzige nach dem Grundgesetz, außerhalb der Wahlen auf das Parlament, auf das Gebaren der staatlichen Organe Einfluß zu nehmen. Hierin äußert sich der demokratische Charakter dieses Grundrechts.
    Die Fülle der an den Bundestag gerichteten Zuschriften zeigt unseres Erachtens, daß sich das Petitionsrecht im Bewußtsein der Öffentlichkeit verankert und daß sich die Institution des Petitionsausschusses in der Verfassungswirklichkeit bewährt hat.
    Sie bedeutet allerdings für den Ausschuß, seine Mitglieder und Mitarbeiter eine erhebliche Arbeitslast. Denn jeder Einsender, der eine zulässige Petition einreicht, hat einen Anspruch darauf, daß die Eingabe nicht nur entgegengenommen, sondern auch sachlich geprüft und dem Einsender die Art der Erledigung schriftlich mitgeteilt wird. Zur Erfüllung dieses Anspruchs und zur Bewältigung der außerordentlich hohen Zahl von Petitionen hat der Ausschuß daher — entsprechend den Verfahrensvorschriften in der Bundestagsgeschäftsordnung — besondere Bearbeitungsrichtlinien entwickelt, nach denen jede einzelne Petition gründlich behandelt wird. Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind jedoch der Auffassung, daß das Verfahren bei der Petitionsbearbeitung einer weiteren Beschleunigung, Verbesserung und Vertiefung bedarf. Der Ausschuß hat hierzu vor längerer Zeit dem Herrn Bundestagspräsidenten und dem Herrn Bundestagsdirektor Anregungen gegeben und konkrete Vorschläge unterbreitet. Es ist darüber hinaus aus eigener Kraft um eine Fortentwicklung des Petitionsverfahrens bemüht.
    Wiederholt wurde die Frage erörtert, in welcher Form Petitionen mehr für Gesetzesvorlagen genützt, für Gesetzesänderungen und -ergänzungen ausgewertet und als Erkenntnisquelle zur Anregung der Gesetzesinitiative des Parlaments genutzt werden können. In diesem Zusammenhang darf an die letzten Mündlichen Tätigkeitsberichte des Ausschusses in der 97. und 115. Bundestagssitzung vom 15. November 1963 und 19. Februar dieses Jahres erinnert werden. Der Ausschuß hat zu diesem Fragenkomplex den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung um Stellungnahme gebeten.
    Im Berichtszeitraum wurde ferner damit begonnen, an Stelle der Bezugnahmen auf die zu den Beschwerden eingeholten Regierungsstellungnahmen eigene Begründungen zu den Endbescheiden an die Einsender zu geben. Voraussetzung hierfür war eine etwas andere Gestaltung der Sitzungsprotokolle und der Sammelübersichten des Ausschusses. Es muß abgewartet werden, ob diese im Interesse des Ansehens des Hohen Hauses vorgenommene Verbesserung, die eine erhebliche Mehrbelastung des Petitionsbüros mit sich bringt, unter Berücksichtigung der Personallage beibehalten werden kann.
    Der Ausschuß führte im April dieses Jahres in München eine gemeinsame Sitzung und einen Erfahrungsaustausch über die Behandlung von Petitionen mit dem Ausschuß für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtages durch. Interessant war für die Ausschußmitglieder der wesent-



    Dr. Rieger (Köln)

    liche Verfahrensunterschied, wonach die Ausschüsse des Bayerischen Landtages über Eingaben und Beschwerden grundsätzlich selbständig, d. h. ohne Beteiligung der Vollversammlung, entscheiden. Im Interesse einer Beschleunigung des Petitionsverfahrens und vor allem zwecks schnellerer, zur Zeit erst nach dem Plenarbeschluß zulässiger Bescheidung prüft der Ausschuß seit längerem die Möglichkeiten einer Erweiterung seiner Befugnisse. Die bayerische Verfahrensweise kann unseres Erachtens aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht übernommen werden, weil der Petitionsausschuß wie jeder andere Bundestagsausschuß lediglich vorbereitendes Beschlußorgan des Bundestages ist und weil die endgültige Entscheidung über Petitionen nach § 17 des Grundgesetzes zur Kompetenz des Bundestages, d. h. seiner Vollversammlung, gehört.
    Es ist unseres Erachtens jedoch kein rechtlicher Grund dafür ersichtlich, warum der Petitionsausschuß, unserer früheren Anregung entsprechend, nicht grundsätzlich ermächtigt werden sollte, sogenannte Vorentscheidungen zu treffen, und zwar vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung in der Plenarsitzung oder in einem vereinfachten, stillschweigenden Verfahren etwa dergestalt, daß die Beschlüsse, Sammelübersichten, des Ausschusses dem Bundestag, ohne auf die Tagesordnung gesetzt zu werden, schriftlich mitgeteilt werden und als Entscheidung des Bundestages gelten, wenn beispielsweise innerhalb von drei Tagen nach der Mitteilung kein Widerspruch erfolgt.
    Eine derartige Verfahrensweise würde das Plenum entlasten, sie würde von Terminschwierigkeiten, vor allem an den letzten Sitzungstagen vor den Parlamentsferien, frei sein und zu einer nicht unerheblichen Abkürzung des Petitionsverfahrens mit einer schnelleren Bescheidung der Einsender führen. Der Ausschuß wird daher seinen früheren Vorschlag dem Herrn Bundestagspräsidenten und dem Geschäftsordnungsausschuß gegenüber erneuern.
    Im Januar dieses Jahres wurde auf einer Tagung in der Evangelischen Akademie Rheinland-Westfalen in Iserlohn von Parlamentariern, Professoren, Juristen und Beamten im Beisein des dänischen Ombudsmans, Professor Hurwitz, vor größerem Kreise die Frage „Brauchen wir einen Ombudsman?" erörtert. Die Einrichtung des in den skandinavischen Ländern bestehenden und bei uns wachsendem Interesse begegnenden Parlamentsbeauftragten für die zivile Verwaltung, eines Ombudsmans — ähnlich der Institution des Wehrbeauftragten für den militärischen Bereich —, wurde von mehreren namhaften Tagungsteilnehmern als notwendig und zweckmäßig angesehen. Sie wird auch zunehmend in der Literatur, in Leserzuschriften und auch in Petitionen gefordert, und zwar nicht zuletzt im Hinblick auf die Praxis der Petitionsausschüsse in Bund und Ländern mit ihren begrenzten rechtlichen Befugnissen, insbesondere zur Aufklärung der Sachverhalte.
    Ausschußvorsitzende und Ausschußreferent, die an dieser Tagung teilnahmen, wiesen demgegenüber darauf hin, daß sich der sehr begrenzte Aufgabenbereich, der einem zivilen Ombudsman angesichts der vorhandenen Rechtsschutzeinrichtungen und Bürgerschutzmöglichkeiten verbleibe, im wesentlichen mit dem Tätigkeitsgebiet des Petitionsausschusses decke. Sie hielten es daher für zweckmäßig, solange nicht die Notwendigkeit der Schaffung eines derartigen zusätzlichen, im übrigen delegierten und damit doch wieder bürokratisch arbeitenden Organs überzeugend dargetan sei, den bestehenden Schutz des Bürgers zu verbessern und vor allem die Möglichkeiten und Befugnisse des Petitionsausschusses auszugestalten.
    Dieser Anregung folgend meine ich, die Einrichtung des Ombudsmans sollte bei den Verbesserungen in der Arbeit der Petitionsstelle und bei ihrer Ausgestaltung als Vorbild beachtet werden. Es sei mir an dieser Stelle der Hinweis gestattet, daß jedoch eine nachhaltige Verbesserung nur möglich ist, wenn den Personalwünschen des Petitionsbüros Rechnung getragen wird. Notwendig sind insbesondere Planstellen für ein einzurichtendes drittes Eingabenreferat, das die vorhandenen beiden Referate entlasten und gleichzeitig dazu beitragen soll, die Arbeit zu beschleunigen und zu vertiefen. Ich bitte, diese Wünsche bei den kommenden Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
    Im zweiten Teil meines Berichts, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen etwas zu den in den Petitionen angesprochenen Sachgebieten sagen und einige praktische Fälle aus der Arbeit des Petitionsausschusses aufzeigen. Die Anliegen der Einsender betreffen praktisch alle Gebiete des täglichen Lebens und der staatlichen Betätigung.
    Der Anteil der Petitionen, die durch die Zeit von 1933 bis 1945 und durch den verlorenen Krieg ausgelöst wurden, ist — wenn man ihn mit der sachgebietlichen Aufgliederung der Petitionen am Anfang dieser Wahlperiode vergleicht — von rund 6 % auf nahezu 28 % aller Eingaben angestiegen. Sie verteilen sich in der Hauptsache auf die Sachgebiete Lastenausgleich, Kriegsopferversorgung, Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts und Kriegsfolgelasten. In diesen Zahlen sind die Eingaben der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen nicht enthalten. Das Ansteigen dieser Eingaben steht vermutlich mit den zahlreichen verabschiedeten oder dem Bundestag noch zur Beratung vorliegenden Gesetzentwürfen und ihrem lebhaften Echo in der breiten Öffentlichkeit in Zusammenhang.
    Vor allem ist hier das Zweite Neuordnungsgesetz zum Bundesversorgungsgesetz zu nennen, das — abgesehen von den Rentenanhebungen — manche in zahlreichen Eingaben geforderte Verbesserungen gebracht hat.
    Zum Lastenausgleichsgesetz verlangen viele Einsender, soweit nicht Beschwerde über einen ablehnenden Feststellungs- oder Entschädigungsantrag geführt wird, eine Korrektur der Einheitswerte, eine Außerachtlassung von bereits vor dem Zusammenbruch auf Grund der Kriegssachschädenverordnung gewährten Reichsmarkentschädigungen oder aber eine Erhöhung der Unterhaltshilfe. Dem letztgenannten Verlangen konnte mit der Verabschiedung der 17. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz



    Dr. Rieger (Köln)

    teilweise entsprochen werden; die anderen Begehren müssen jedoch als unerfüllbar angesehen werden.
    Zum Problem der Kriegsfolgelasten im engeren Sinne erscheinen immer wieder Klagen wegen des im Ausland beschlagnahmten Privatvermögens. Vor allem von betagten Petenten wird auf eine beschleunigte Verabschiedung des Reparationsschädengesetzes gedrängt. Nicht wenige Sterilisationsgeschädigte verlangen Wiedergutmachung für Schäden, die sie auf Grund von Entscheidungen nach dem Erbgesundheitsgesetz erlitten.
    Eine Reihe von Petenten beklagt sich über eine unzureichende Entschädigung von durch alliierte Kraftfahrzeuge verursachten Besatzungsschäden. In diesem Zusammenhang ist der in der Fragestunde der 60. Bundestagssitzung vom 13. Februar 1963 und in einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion bereits behandelte Brandaris-Komplex zu erwähnen. Die Brandaris war bekanntlich eine der für Zwecke der Kraftverkehrsversicherung den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Art. 36 Abs. 2 Buchstabe b des Truppenvertrages gleich- und von den Vorschriften des Rechts über Gewerbeaufsicht und ausländische Gesellschaften freigestellten Versicherungsgesellschaften. Durch ihren Konkurs konnten zahlreiche von ihren Versicherungsnehmern geschädigte deutsche Staatsangehörige zunächst keine Entschädigung erhalten. Während die amerikanische Regierung nach Verhandlungen mit dem Auswärtigen Amt eine Entschädigungsregelung zugestand, ist es bisher nicht gelungen, eine Vereinbarung mit der Königlich-Britischen Regierung zu erzielen. In einigen Petitionen wird daher ein Ausgleich für die durch den Konkurs der Brandaris geschädigten deutschen Staatsangehörigen in Form einer gesetzlichen Regelung begehrt.
    Der in sich geschlossenste und prozentual größte Anteil der Petitionen — fast 17 % — betrifft nach wie vor Fragen des Sozialversicherungsrechts. Die gegenüber der dritten Wahlperiode eingetretene Erhöhung um fast 6% ist vermutlich zum überwiegenden Teil auf die seit Einführung der Reformgesetze am 1. Januar 1957 nicht zur Ruhe gekommene öffentliche Diskussion zurückzuführen.
    Durch die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes, nach der das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung nur dem Versicherten zusteht, der innerhalb von zehn Jahren mindestens 60 Beiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet hat, werden insbesondere diejenigen benachteiligt, die durch Einberufung zum Wehr- oder Kriegsdienst daran gehindert waren, die Voraussetzung für die freiwillige Weiterversicherung zu erfüllen. Nach geltendem Recht zählen Ersatzzeiten nämlich nicht als Vorversicherungszeiten für die Weiterversicherung, wohl aber zählen sie zu den anrechenbaren Versicherungszeiten. Hiernach kann ein Versicherter zwar Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsfähigkeitsrente haben, nicht aber das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung. Dieses Problem wird häufig von jungen Akademikern angesprochen. Bei dem heutigen Stand der Gehälter erreichen oder überschreiten sie vielfach schon nach kurzer versicherungspflichtiger Beschäftigung die Jahresarbeitsverdienstgrenze, so daß sie versicherungsfrei werden und sich dann nicht freiwillig weiterversichern dürfen, weil der hierfür gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum von fünf versicherungspflichtigen Jahren nicht erfüllt ist.
    Nachteilig für Versicherte mit Wehr- oder Kriegsdienstzeiten kann auch die Vorschrift des § 36 Abs. 3 sein, nach der Ausfallzeiten nur dann angerechnet werden, wenn die Zeit vom Beginn der Versicherung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles mindestens zur Hälfte, jedoch nicht unter 60 Monaten mit Pflichtbeiträgen bzw. freiwilligen Beiträgen wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze belegt ist. Das hat zur Folge, daß bei der Berechnung der sogenannten Halbdeckung die Ersatzzeiten nicht abgesetzt und Ausfallzeiten nicht berücksichtigt werden können, wenn der Versicherte Wehr- oder Kriegsdienst leisten mußte. Diese ausgesprochene Härte für Kriegsdienstteilnehmer könnte dadurch beseitigt werden, daß bei der Berechnung der Halbdeckung die Ersatzzeiten abgesetzt oder den Beiträgen gleichgestellt werden.
    Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 4 des Angestelltenversicherungsgesetzes können Zeiten einer nach Vollendung des 15. Lebensjahres liegenden weiteren Schulausbildung sowie einer abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung bis zur Höhe von vier bzw. fünf Jahren als Ausfallzeiten angerechnet werden, wenn im Anschluß daran oder innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer an die Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung anschließenden Ersatzzeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen worden ist.
    Es erscheint dem betreffenden Petenten unbillig, nur die Schulzeiten und nicht die Lehrzeiten 'als Ausfallzeiten anerkannt zu bekommen. Eine nach Abschluß einer Schul- oder Hochschulausbildung liegende Berufsausbildung sollte ebenfalls bewirken, daß die Zweijahresfrist erst mit der Beendigung der Berufsausbildung beginnt. Es müßte deshalb erwogen werden, an die Stelle der Worte „Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung" das Wort „Ausbildung" zu setzen. Dann würden auch Lehrzeiten, in denen wegen Nichtzahlung von Lehrlingsvergütung oder Nichtbestehens einer Versicherungspflicht keine Beiträge entrichtet wurden, als Ausfallzeiten rentensteigernd angerechnet werden können.
    Der Petitionsausschuß wird Eingaben mit sozialversicherungsrechtlichen Anliegen, wie sie in meinen Beispielen angesprochen wurden, wie bisher an den zuständigen federführenden Fachausschuß als Material abgeben. Es wird dessen Aufgabe sein, sich bei der Beratung der von der Bundesregierung angekündigten Novelle darüber Klarheit zu verschaffen, welche immer wieder als Härten und deshalb als Unrecht empfundenen Regelungen oder Auswirkungen der einschlägigen Gesetze im Sinne der Petenten geändert werden können.
    Beachtenswerte Anregungen zur Neuordnung des Depotstimmrechts der Banken im Rahmen der anstehenden Aktienrechtsreform, wie ´ie übrigens



    Dr. Rieger (Köln)

    auch in dem inzwischen erstatteten Bericht über das Ergebnis einer Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft — Bundestagsdrucksache IV/2320 — anklingen, enthielt die umfangreichere Eingabe eines sachkundigen Petenten. Dem Einsender, der sich mit dem Problem „Depotstimmrecht und Gewinnthesaurierung" auseinandersetzt, geht es um die Besserstellung der Kleinaktionäre. Die Eingabe wurde dem Rechtsausschuß als Material für die Beratung der Entwürfe eines Aktiengesetzes und eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz überwiesen.
    Ebenfalls dem Rechtsausschuß überwiesen worden war die Petition einer Kölner Firma, in der das Verfahren bei der Zulassung von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof kritisiert wurde. Der Ausschuß war der Auffassung, daß das Prinzip des geltenden Zulassungsverfahrens nicht angetastet werden, jedoch eine wesentlich großzügigere Handhabung der Zulassungen im Rahmen des ohne Grundsatzverletzung verbleibenden Spielraums empfohlen werden solle, damit eine Monopolbildung mit all ihren nachteiligen Folgen für Rechtsuchende und für Rechtsfindung bei der Anwaltschaft beim Bundesgerichtshof vermieden bzw. beseitigt werde. Das Ergebnis der Beratungen des Rechtsausschusses bleibt abzuwarten.
    Wegen der Kollision von Beamten- und Wehrrecht wird von vielen Beamtenanwärtern, die ihren Grundwehrdienst ableisten, die jetzige Fassung des § 9 Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst beanstandet. Diese Vorschrift bestimmt, daß Vorbereitungsdienst und Probezeiten um die Zeit des Grundwehrdienstes verlängert werden. Die laufbahnmäßige Benachteiligung liegt hier darin, daß diejenigen jungen Beamtenanwärter, die ihrer Wehrpflicht genügt haben, in folgenden Punkten schlechter gestellt sind als ihre Kollegen, die nicht eingezogen worden waren: 1. Für die Zeitdauer des verlängerten Vorbereitungsdienstes werden nur Unterhaltszuschüsse an Stelle der Dienstbezüge gezahlt. 2. Der Zeitpunkt der Anstellung verschiebt sich um die Dauer der verlängerten Probezeit. 3. Soweit für Beförderungen und für den Aufstieg Dienstzeiten durch die Laufbahnordnung vorgeschrieben sind, verschieben sich die Zeitpunkte zur Erfüllung dieser Voraussetzungen um die Zeitdauer der verspäteten Anstellung. Die Bundesregierung hat in Fragestunden des Bundestages und auch dem Petitionsausschuß wiederholt erklärt, sie prüfe, wie sich diese Härten mildern ließen; als Lösung schwebe ihr eine Regelung dergestalt vor, daß die um den Wehrdienst verlängerte Probezeit im planmäßigen Beamtenverhältnis abgegolten werden könne. Diese endgültige Regelung steht jedoch noch aus und sollte nun beschleunigt angestrebt werden.
    Beschwerdeursache für einige letztlich durch die Spaltung Deutschlands bedingte Petitionen war die Rechtsprechung des Obersten Gerichts der Sowjetisch besetzen Zone, nach der Unterhaltszahlungen sowjetzonaler Schuldner an Unterhaltsgläubiger, die in der Bundesrepublik leben, insbesondere dann verhindert werden, wenn letztere früher in der Zone gewohnt haben und deshalb als republikflüchtig gelten. Diese Rechtsprechung ist sogar auf Unterhaltsforderungen unmündiger Kinder ausgedehnt worden, die von einem Elternteil oder im Falle der Unehelichkeit von der Kindesmutter in die Bundesrepublik mitgenommen worden sind. Der Bundesminister der Justiz erklärte dem Ausschuß in einer Stellungnahme, er werde im Benehmen mit den beteiligten Ressorts prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen getroffen werden können, um den sich daraus ergebenden Unzuträglichkeiten zu begegnen. Der Ausschuß begrüßt die zugesagte Prüfung vor allen Dingen deshalb, weil sich die Maßnahme der Zonenbehörde, Unterhaltsleistungen an sogenannte Republikflüchtige zu verhindern, jedesmal dann besonders kraß und ungerecht auswirkt, wenn in ein und derselben in der Bundesrepublik wohnenden Familie die grundsätzlich durchsetzbaren Unterhaltsansprüche sowjetzonaler Gläubiger und eigene, nicht realisierbare Unterhaltsansprüche gegen sowjetzonale Schuldner zusammentreffen. Unbillige Härten konnten in solchen Fällen bisher nur dadurch vermieden werden, daß die Gerichte der Bundesrepublik die Zwangsvollstreckung des sowjetzonalen Schuldners nach § 765 a der Zivilprozeßordnung einstellten, wenn sie im Einzelfall die Möglichkeit hatten, die Nichtdurchsetzbarkeit des eigenen Unterhaltsanspruches als eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte zu werten.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Rieger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte sehr.