Rede:
ID0413611800

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 13. Oktober 1964

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1964 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Dr. Harm (Hamburg), Schröder (Osterode) und Ruland . . . 6721 A Die Abg. Dr. Eckhardt, Moersch, Ross, Schlüter und Reichhardt treten in den Bundestag ein 6722 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh, Frau Welter (Aachen), Neumann (Berlin), Dr. Wilhelmi, Dr. Ramminger, Dr. h. c. Brauer, Striebeck, Dr. Pflaumbaum und Reitz . . 6722 C Überweisung der Zusammenstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsausgaben (Drucksachen IV/2506, IV/2614 und IV/2562) an den Haushaltsausschuß . . 6722 D Begrüßung einer Delegation von Parlamentariern Indiens 6736 C Fragestunde (Drucksache IV/2586) Fragen des Abg. Dr. Mommer: Nachfolger für das aus der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft ausgeschiedene deutsche Mitglied Heinz L. Krekeler . . . . . . . . 6725 C Fragen des Abg. Ertl: Behandlung bundesdeutscher Urlauber in Südtirol 6725 C Frage des Abg. Ritzel: Leistungen an Personen, die durch den arabisch-israelischen Krieg 1948 ihre Heimat verloren haben Dr. Carstens, Staatssekretär 6725 D, 6726 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 6726 A Frage des Abg. Kaffka: Rückgabe der Deutschen Botschaft in Paris Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 6726 B, C Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 6726 C Frage des Abg. Jahn: Amtliche Teilnahme an der Eröffnung der Ausstellung „Documenta III" in Kassel 6726 C Fragen des Abg. Sanger: Prüfung und Erteilung von Sichtvermerken an Ausländer . . 6726 D, 6727 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ausbau Berlins als Stätte der Bildung, der Wissenschaft und der Kunst . . . 6727 A Frage des Abg. Folger: Wohnungsdefizit und Altbaumieten in München 6727 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 Fragen des Abg. Fritsch: Instandsetzungsdarlehen und verstärkte Mittelzuteilung für den Althausbesitz im Zonenrand- und Grenzlandgebiet 6727 C Frage des Abg. Dr. Huys: Verordnung über die Darstellung im Flächennutzungsplan Dr. Ernst, Staatssekretär 6727 D Fragen des Abg. Erler: Aufgabe des Bundesverteidigungsrates in bezug auf innenpolitische Auseinandersetzung mit Andersdenkenden Dr. Krone, Bundesminister . . . . 6728 A Fragen des Abg. Bading: Durchführungsverordnungen zum Zweiten Neuordnungsgesetz 6728 B Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Bemessungsgrundlagen für die Festset- zung von Sozialbeiträgen 6728 C Frage des Abg. Dr. Lohmar: Versorgungsangelegenheit des G. Wagner, Gütersloh Blank, Bundesminister 6728 D, 6729 A, B Sänger (SPD) 6729 A, B Frage des Abg. Hilbert: Kindergeld für Grenzgänger Blank, Bundesminister 6729 B, D, 6730 B Hilbert (CDU/CSU) 6729 C, D Schwabe (SPD) 6730 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung Blank, Bundesminister . . . 6730 B, C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6730 C Frage des Abg. Moersch: Vermögenszuwachs bei den Arbeitnehmern Blank, Bundesminister 6730 D Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Ausgabe internationaler Reparaturgutscheine für orthopädische Apparate an Kriegsversehrte Blank, Bundesminister . . . . 6731 A, B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 6731 B Frage des Abg. Jahn: Bundesakademie für Straf vollzugsbeamte 6731 C Frage des Abg. Dr. Stecker: Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung eines Presse-Interviews Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6731 D Frage des Abg. Dr. Stecker: Gefahr einer Vorzensur Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6731 D, 6732 A, B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 6732 A, B Frage des Abg. Dr. Stecker: Gesetzliche Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Vorfälle Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6732 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 6732 C Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Haftpflicht der Gaststättenbesitzer für Gegenstände von Reisenden Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6732 D Frage des Abg. Hammersen: Angebliche Korruption der deutschen Wirtschaft 6732 D Frage des Abg. Ertl: Werbungskostenpauschalsatz für landwirtschaftliche Wochenblätter . . . . 6733 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schäden durch Manöver amerikanischer Streitkräfte 6733 B Frage des Abg. Scheuren: Weihnachtszuwendungen 6733 C Frage des Abg. Haage (München) : Abgabenfreie Einfuhr von Treibstoffen im internationalen Verkehr . . . . 6734 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Abzugsfähige Spesensätze 6734 B Frage des Abg. Fritsch: Instandssetzung von Wohnungen des Althausbesitzes 6734 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Wiedergutmachung von durch Stationierungsstreitkräfte verursachte Schäden 6734 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 III Fragen des Abg. Junghans: Bundesdarlehen an Bundesbahn und Bundespost aus dem Verkaufserlös der VW-Aktien — Stiftung Volkswagenwerk Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6735 A, C, 6736 A, B, C Junghans (SPD) . . 6735 C, D, 6736 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Beeinflussung des Kraftverkehrs durch steuerrechtliche Regelungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 6736 D, 6737 A, B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6736 D, 6737 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 6737 B Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Steuerfreiheit für Ruhegehälter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 6737 B, C, D Dr. Dörinkel (FDP) . . . . . . . 6737 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Landkäufe des Bundesfinanzministers in der Lüneburger Heide Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6738 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6738 B Frage des Abg. Spies: Verleihung des nächsthöheren Ranges an nicht mehr zu befördernde Offiziere bei oder nach Ausscheiden . . . . . 6738 C Frage des Abg. Jahn: Hetzschrift des Schriftstellers Kurt Ziesel „Der deutsche Selbstmord" . . . 6738 D Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) : Pressemeldungen betr. Handlungen von Bundeswehreinheiten . 6738 D, 6739 A Fragen des Abg. Mertes: Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarer Belästigung durch Flugzeuglärm 6739 B Frage des Abg. Cramer: Vereinbarkeit des Erlasses betr. Vollstreckung und Vollzug disziplinarer Rechtsstrafen mit Unverletzlichkeit des Postgeheimnisses von Hassel, Bundesminister 6739 D, 6740 A Cramer (SPD) . . . . . . . . . 6740 A Fragen der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kritik des Gen.Lt. Panitzki an dem Verhalten von Abgeordneten gegenüber Beschwerden über den Düsenjägerlärm von Hassel, Bundesminister 6740 B, 6742 A, B, C, D 6741 A, B, C, D, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 6740 D, 6741 A, B Mertes (FDP) . . . . . . . . 6741 C, D Cramer (SDP) 6741 D Wächter (FDP) . . . . . . . 6742 A, B Gerlach (SPD) 6742 B, C Kreitmeyer (FDP) 6742 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Einbringung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6743 A Nächste Sitzung 6758 C Anlagen 6759 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 6721 136. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 16. 10. Dr. Aschoff 16. 10. Dr. Atzenroth 13. 10. Dr.-Ing. Balke 16. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Dr. Burgbacher 13. 10. Deringer * 13. 10. Dr. Dichgans * 14. 10. Dopatka 17. 10. Eisenmann 13. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 10. Dr. Furler * 16. 10. Gaßmann 13. 10. Hahn (Bielefeld) * 16. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 10. Hammersen 16. 10. Holkenbrink 13. 10. Illerhaus * 16. 10. Kalbitzer 16. 10. Klinker 16. 10. Kulawig 14. 10. Lenz (Brühl) * 16. 10. Dr. Löhr * 16. 10. Lücker (München) * 15. 10. Maucher 13. 10. Dr. von Merkatz 16. 10. Missbach 13. 10. Neumann (Allensbach) 13. 10. Ollesch 13. 10. Peters (Poppenbüll) 16.10. Dr.-Ing. Philipp * 16. 10. Pöhler 13. 10. Priebe 13. 10. Frau Dr. Probst * 14. 10. Rademacher 16. 10. Abgeordnete(r) beurlaurbt bis einschließlich Ramms 13. 10. Rohde 13. 10. Ruf 16. 10. Schneider (Hamburg) 13.10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13.10. Dr. Seffrin 13.10. Dr. Serres 16.10. Seuffert 13. 10. Spies 18. 10. Spitzmüller 15. 10. Stein 16. 10. Storch * 13. 10. Weinkamm * 16. 10. Dr. Zimmer 16. 10. b) Urlaubsanträge Dr. von Brentano 15. 11. Ehren 14. 11. Gehring 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Heix 23. 10. Frau Dr. Heuser 20. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Kraus 31. 10. Kubitza 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Liehr 31. 10. Menke 23. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Peters (Norden) 31. 10. Rauhaus 23. 10. Reichhardt 31. 10. Rollmann 31. 10. Seidel (Fürth) 24. 10. Dr. Willeke 23. 10. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden am
    15. aufgerufen, desgleichen die aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft.
    Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung.
    Ich rufe auf die Frage X/1 — des Abgeordneten Spies —:
    Ist die Bundesregierung bereit, verdienten Offizieren, die mangels Planstellen oder wegen überschrittener Altersgrenze nicht mehr befördert werden konnten, mit oder nach ihrem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis als Anerkennung für ihre Dienste den nächsthöheren Rang als charakterisierten Rang zu verleihen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Ministerialdirektors Dr. Knieper, Stellvertreter des Staatssekretärs, vom 18. August 1964 lautet:
    Die Frage, ob verdienten Offizieren mit oder nach ihrem Ausscheiden aus ihrem Dienstverhältnis als Anerkennung für geleistete Dienste der Charakter des nächsthöheren Dienstgrades verliehen werden kann, ist von mir mehrfach geprüft worden. Ihr Anliegen ist jedoch aus Rechtsgründen nicht erfüllbar.
    Die Charakterverleihung, ursprünglich ein „Allerhöchster Gnadenerweis", wurde in der Reichswehr und zunächst auch Wehrmacht beibehalten, ohne daß Rechtsgrundlagen hierfür ersichtlich sind. Die Anwendung der Charakterisierung wurde am 4. Dezember 1940 durch Befehl des Obersten Befehlshabers der Wehrmacht verboten.
    Für die Bundeswehr ist die Rechtslage eindeutig.
    Nach geltendem Soldatenrecht bedeutet eine Beförderung, daß der Soldat in einen erhöhten Pflichten- und Verantwortungsbereich hineingestellt wird, den er auf Grund seiner Eignung, Befähigung und Leistung auszufüllen verspricht. Das ergibt sich aus § 3 des Soldatengesetzes: Der Soldat ist nach Eignung, Befähigung und Leistung zu ernennen, d. h. auch: zu befördern.
    Diese Vorschrift gründet sich ihrerseits auf die Verfassungsbestimmung des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes. Danach wird der Zugang zu jedem öffentlichen Amt — militärisch also zur Verwendung in einem bestimmten Dienstgrad — allein durch Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eröffnet.
    Eine Beförderung zur Belohnung für bisher geleistete Dienste, d. h. nur als Würdigung und Anerkennung bisheriger Leistungen und Verdienste, ist nicht zulässig. Dieser Grundsatz ruht auf Verfassungsrecht und gilt für das gesamte Gebiet des öffentlichen Dienstes. Der Anerkennung und Würdigung von Verdiensten dient die Ordensverleihung.
    Dem Wunsch nach Beförderung mit oder nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis kann jedoch dadurch Rechnung getragen werden, daß der Berufsoffizier bei Eintritt in den Ruhestand zu dem nächsthöheren Dienstgrad als Reserveoffizier befördert wird. Voraussetzung ist, daß er die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt, die Eignung zum höheren Dienstgrad besitzt, der Wehrpflicht unterliegt und für eine Mob-Verwendung eingeplant ist.
    Ich rufe auf die Frage X/2 — des Abgeordneten Jahn —:
    Billigt es der Herr Bundesverteidigungsminister, wenn in einer Schule der Bundeswehr für die Hetzschrift des Schriftstellers Kurt Ziesel „Der deutsche Selbstmord" in einem Merkblatt geworben wird?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Ministerialdirektors Dr. Knieper, Stellvertreter des Staatssekretärs, vom 27. August 1964 lautet:
    Ich billige es nicht, wenn für ein auf dem deutschen Büchermarkt erhältliches Buch außerhalb der üblichen Formen (Buchbesprechungen in den „Informationen für die Truppe" oder im VMBlatt) geworben wird.
    Der Schlußsatz des Hinweises des Lehrstabsoffiziers der Schule der Techn. Truppe II: „Sorge für die Verbreitung dieses Buches und seine Aufnahme in die Kompaniebücherei" ist in dieser Form unzulässig.
    Der zuständige Schulkommandeur hat bereits am 17. 7. 1964 den betreffenden Offizier entsprechend belehrt.
    Die weitere Ausgabe des Hinweises ist untersagt.
    Ich rufe auf die Fragen X/3, X/4 und X/5 — des Abgeordneten Bauer (Würzburg) —:
    Ist im Bundesverteidigungsministerium die Richtigkeit der Pressemeldungen nachgeprüft worden, nach denen in der zweiten Junihälfte im bayerischen Landkreis Feuchtwangen (Aurach) Angehörige einer Bundeswehreinheit Butter an Bäume geschmiert sowie Wurst, Käse, Brot und Schokolade im Wald zurückgelassen



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    haben, ferner andere Soldaten im Landkreis Amberg (Sollnes) frisch eingesetzte Karpfen mit Seitengewehren getötet bzw. so zugerichtet haben, daß sie wegen schwerer Verletzungen getötet werden mußten?
    Was wurde getan, um die Täter in beiden in Frage X/3 genannten Fällen festzustellen?
    Wie sind die in Frage X/3 erwähnten Täter ggf. zur Rechenschaft gezogen bzw. disziplinarisch bestraft worden?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Ministerialdirektors Dr. Knieper, Stellvertreter des Staatssekretärs, vom 25. August 1964 lautet:
    Die beiden von Ihnen genannten Pressemeldungen sind überprüft worden. Meine Feststellungen haben folgendes ergeben:
    1. Das Raketenartilleriebataillon 92 aus Philippsburg rastete auf dem Rückmarsch vom Truppenübungsplatz Grafenwöhr in der Nacht vom 11. zum 12. Juni 1964 in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 02.00 in einem Waldstück bei Aurach im Landkreis Feuchtwangen. Der Aufbruch des Bataillons zum Weitermarsch erfolgte alarmmäßig.
    Am 12. 6. 1964 wurden in dem Waldstück durch Forstarbeiter Lebensmittel (Margarine, Brot, Wurst, Papier, Büchsen und angerissene sogenannte 1-Mann-Packungen) gefunden. Von diesem Fund erfuhr die örtliche Presse und auch die Bildzeitung. Hierdurch erhielt auch der Bataillonskommandeur Kenntnis. Sofort angestellte Ermittlungen ergaben, daß die Lebensmittel durch Rekruten der Ausbildungskompanie 2/9 nach der Rast liegengelassen wurden. Mehrere Rekruten hatten Teile der Abendverpflegung (Margarine, Brot, Wurst), weitere 8 Rekruten hatten angerissene 1-Mann-Packungen bei dem schnellen Aufbruch in der Dunkelheit zurückgelassen. Ein Soldat gab zu, während des Alarms mit seinem aufgeweichten Margarinepäckchen gegen einen Baum gelaufen zu sein. Der Bataillonskommandeur beauftragte sofort ein Kommando mit der Säuberung des Waldes.
    Das gesamte Bataillon, insbesondere die Soldaten der Ausbildungskompanie 2/9 sind eingehend belehrt worden. Auf Anfrage meldete der Kommandeur, daß er bei den Soldaten seiner 5 Kampfbatterien auf Grund seiner Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren, wobei zahllose Rast- und Biwakplätze in tadellosem Zustand verlassen wurden, mit einer derartig falschen Verhaltensweise nicht zu rechnen hatte. Er anerkennt, die Überprüfung der Sauberkeit der Rastplätze bei der Ausbildungskompanie 2/9 versäumt zu haben.
    Von einer Bestrafung der in so großer Zahl schuldig gewordenen Rekruten wurde durch den zuständigen Disziplinarvorgesetzten abgesehen, weil die Rekruten offen ihr Verschulden eingestanden und auch eingesehen haben.
    2. Mir wurde als sogenanntes „Besonderes Vorkommnis" gemeldet, daß am 19. Juni 1964 zwei Kanoniere der 1./Panzerartilleriebataillon 245 aus Füssen am Lech während einer Übung in Sohnes 3 Karpfen aus einem Weiher herausgefischt und anschließend verzehrt haben. Der Fischwasserpächter hat die Soldaten wegen Fischdiebstahls unter Verwendung von Messern bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Amberg angezeigt. Die Soldaten bestreiten, die Karpfen mit Messern abgestochen zu haben. Das Verfahren ist noch anhängig. Disziplinar wurde einer der beiden Kanoniere mit einer Geldbuße von DM 30,— bestraft. Gegen den anderen Soldaten wurde, in Verbindung mit einem anderen Verstoß gegen die Disziplin, eine längere Arreststrafe beantragt.
    Ich rufe auf die Fragen X/6, X/7 und X/8 — des Abgeordneten Mertes —:
    Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Bevölkerung vor dem gesundheitsschädigenden Lärm zu schützen, der von tieffliegenden Düsenflugzeugen verursacht wird?
    Welchen Einfluß hat die Bundesregierung zur Verhinderung von unzumutbaren Belästigungen der Bevölkerung durch Flugzeuglärm auf die befreundeten Streitkräfte der USA, Kanadas, Frankreichs und Belgiens genommen?
    Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Bevölkerung künftig besser als bisher vor dem gesundheitsschädigenden Lärm tieffliegender Düsenflugzeuge, vor allem bei der Durchbrechung der Schallmauer, zu schützen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers von Hassel vom 24. September 1964 lautet:
    Das Bundesministerium der Verteidigung hat die vorhandenen Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung vor Düsenlärm ausgenutzt. Dazu gehören:
    a) Einschränkende Bestimmungen über Mindestflughöhen, Flugbetriebszeiten (Flugruhe an Sonn- und Feiertagen) sowie Überflugverbote u. ä., deren Einhaltung — soweit möglich —genau überwacht wird. Nachgewiesene Verstöße werden verfolgt und bestraft, z. B. mit der Ablösung vom fliegenden Personal.
    b) Einrichtung von Tieffluggebieten und -strecken über dünn besiedelten Gebieten in Absprache mit den Länderregierungen, wobei der Bundesminister für Verkehr den Vorsitz führt.
    c) Beschränkungen des Flugbetriebes in der Bundesrepublik Deutschland auf das unbedingt notwendige Maß und Verlegung des überwiegenden Teils der Ausbildung in das Ausland (USA).
    Diese Bestimmungen und Maßnahmen wurden und werden ständig überprüft, vervollständigt und verbessert.
    In den vergangenen Jahren hat sich die Bundesregierung des „Ständigen Ausschusses zur Koordinierung der Luftfahrt" bedient, der sich aus Vertretern der Streitkräfte der Entsendestaaten und der Bundeswehr unter Vorstiz des Bundesministers für Verkehr zusammensetzt, um in zahlreichen Sitzungen immer wieder die Probleme des Düsenlärms zu erörtern und gemeinsame Beschlüsse zur Erleichterung der Lärmbelästigung zu fassen.
    Fast in jeder der bisher 35 Zusammenkünfte standen die Bemühungen um die Herabminderung der Lärmbelästigung der Bevölkerung an erster Stelle. Der Ausschuß bildete eine ständige Arbeitsgruppe und entsandte Vertreter zu den Länderregierungen, um durch Änderungen der Tiefflugstrecken und -gebiete Verbesserungen zu erreichen.
    Darüber hinaus hat der Inspekteur der Luftwaffe mit den Kommandierenden Generalen der verbündeten Luftstreitkräfte über gemeinsame Aktionen korrespondiert und verhandelt.
    Im Rahmen des z. Z. anlaufenden Aufklärungsfeldzuges für die Bevölkerung zum Verständnis des unvermeidbaren Düsenlärms wird ebenfalls eine Koordinierung mit den Verbündeten angestrebt.
    Nach allem, was bisher veranlaßt wurde, bleiben für die Zukunft nur noch sehr beschränkte Mittel übrig, um eine weitere Besserung der derzeitigen Verhältnisse zu erreichen, wenn man von der Möglichkeit der Einstellung des Flugbetriebes und damit der Gefährdung des Verteidigungsauftrages absieht.
    Weitere Möglichkeiten werden geprüft, wie z. B. die vermehrte Durchführung von Überschallflugen über die Nordsee oder die Verlagerung weiterer Teile der Ausbildung in die USA und das westliche europäische Ausland.
    Ich muß jedoch betonen, daß mit der fortschreitenden Aufstellung und Ausrüstung der fliegenden Verbände insgesamt eher ein Ansteigen als eine Verminderung des Lärms im Vergleich zum augenblicklichen Zustand erwartet werden muß.
    Darüber hinaus werde ich mir erlauben, Ihnen in diesen Tagen eine Studie übersenden zu lassen, aus deren ausführlicher Darstellung und Begründung eine Antwort auf Ihre Fragen im einzelnen hervorgeht.
    Ich rufe auf die Frage X/9 — des Herrn Abgeordneten Cramer —:
    Hält die Bundesregierung den Erlaß des Bundesverteidigungsministers „Vollstreckung und Vollzug disziplinarer Arreststrafen" vom 10. Juni 1958 — VM Bl. S. 362/58 —, insbesondere Nummern 42 und 43, für vereinbar mit der durch das Grundgesetz gewährten Unverletzlichkeit des Postgeheimnisses?
    Bitte, Herr Minister!


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! In dem Erlaß über Vollstreckung und Vollzug disziplinarer Arreststrafen vom 10. Juni 1958 ist angeordnet, daß der Postverkehr der Arrestanten, abgesehen von gewissen Ausnahmen, zu überwachen ist. Dazu ist folgendes zu bemerken. Das Grundgesetz bestimmt, daß das Briefgeheimnis unverletzlich ist und daß Beschränkungen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden dürfen. Die Wehrdisziplinarordnung als Grundlage für die Verhängung von disziplinaren Arreststrafen enthält allerdings keine ausdrücklichen Vorschriften über die Briefkontrolle. Dennoch ist die Regelung über die Kontrolle des Postverkehrs der Arrestanten mit dem Grundgesetz vereinbar. Denn nach einhelliger ständiger Rechtsprechung oberer Gerichte und der weit überwiegenden Auffassung im wissenschaftlichen Schrifttum ist eine solche gesetzliche Grundlage bei sogenannten besonderen Gewaltverhältnissen wie beim Strafvollzug allgemein nicht erforderlich.
Wegen der rechtlichen Begründung darf ich auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses des Bundesrates verweisen, die dieser im Juni 1958 anläßlich der Beratung der Rechtsverordnung der Bundesregierung über den Vollzug des Strafarrests gegen Soldaten durch Behörden der Bundeswehr beschlossen hat. Der Ausschuß hat im Strafvollzugsverhält-



Bundesminister von Hassel
nis die Briefkontrolle allgemein als durch vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht gerechtfertigt angesehen. Es würde, Herr Abgeordneter, den Rahmen der Fragestunde sprengen, wenn ich eine eingehende Darstellung der juristischen Probleme geben wollte. Ich bin jedoch gern bereit, Ihnen, wenn Sie es wünschen, eine ergänzende schriftliche Darstellung zuzuleiten.
Unbeschadet der eindeutigen Rechtslage halte ich es für zweckmäßig, bei einer Novellierung einschlägiger Gesetze zu prüfen, ob das vorkonstitutionelle Gewohnheitsrecht durch eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung ersetzt werden soll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zusatzfrage?