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ID0413606700

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1964 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Dr. Harm (Hamburg), Schröder (Osterode) und Ruland . . . 6721 A Die Abg. Dr. Eckhardt, Moersch, Ross, Schlüter und Reichhardt treten in den Bundestag ein 6722 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh, Frau Welter (Aachen), Neumann (Berlin), Dr. Wilhelmi, Dr. Ramminger, Dr. h. c. Brauer, Striebeck, Dr. Pflaumbaum und Reitz . . 6722 C Überweisung der Zusammenstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsausgaben (Drucksachen IV/2506, IV/2614 und IV/2562) an den Haushaltsausschuß . . 6722 D Begrüßung einer Delegation von Parlamentariern Indiens 6736 C Fragestunde (Drucksache IV/2586) Fragen des Abg. Dr. Mommer: Nachfolger für das aus der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft ausgeschiedene deutsche Mitglied Heinz L. Krekeler . . . . . . . . 6725 C Fragen des Abg. Ertl: Behandlung bundesdeutscher Urlauber in Südtirol 6725 C Frage des Abg. Ritzel: Leistungen an Personen, die durch den arabisch-israelischen Krieg 1948 ihre Heimat verloren haben Dr. Carstens, Staatssekretär 6725 D, 6726 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 6726 A Frage des Abg. Kaffka: Rückgabe der Deutschen Botschaft in Paris Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 6726 B, C Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 6726 C Frage des Abg. Jahn: Amtliche Teilnahme an der Eröffnung der Ausstellung „Documenta III" in Kassel 6726 C Fragen des Abg. Sanger: Prüfung und Erteilung von Sichtvermerken an Ausländer . . 6726 D, 6727 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ausbau Berlins als Stätte der Bildung, der Wissenschaft und der Kunst . . . 6727 A Frage des Abg. Folger: Wohnungsdefizit und Altbaumieten in München 6727 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 Fragen des Abg. Fritsch: Instandsetzungsdarlehen und verstärkte Mittelzuteilung für den Althausbesitz im Zonenrand- und Grenzlandgebiet 6727 C Frage des Abg. Dr. Huys: Verordnung über die Darstellung im Flächennutzungsplan Dr. Ernst, Staatssekretär 6727 D Fragen des Abg. Erler: Aufgabe des Bundesverteidigungsrates in bezug auf innenpolitische Auseinandersetzung mit Andersdenkenden Dr. Krone, Bundesminister . . . . 6728 A Fragen des Abg. Bading: Durchführungsverordnungen zum Zweiten Neuordnungsgesetz 6728 B Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Bemessungsgrundlagen für die Festset- zung von Sozialbeiträgen 6728 C Frage des Abg. Dr. Lohmar: Versorgungsangelegenheit des G. Wagner, Gütersloh Blank, Bundesminister 6728 D, 6729 A, B Sänger (SPD) 6729 A, B Frage des Abg. Hilbert: Kindergeld für Grenzgänger Blank, Bundesminister 6729 B, D, 6730 B Hilbert (CDU/CSU) 6729 C, D Schwabe (SPD) 6730 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung Blank, Bundesminister . . . 6730 B, C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6730 C Frage des Abg. Moersch: Vermögenszuwachs bei den Arbeitnehmern Blank, Bundesminister 6730 D Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Ausgabe internationaler Reparaturgutscheine für orthopädische Apparate an Kriegsversehrte Blank, Bundesminister . . . . 6731 A, B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 6731 B Frage des Abg. Jahn: Bundesakademie für Straf vollzugsbeamte 6731 C Frage des Abg. Dr. Stecker: Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung eines Presse-Interviews Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6731 D Frage des Abg. Dr. Stecker: Gefahr einer Vorzensur Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6731 D, 6732 A, B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 6732 A, B Frage des Abg. Dr. Stecker: Gesetzliche Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Vorfälle Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6732 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 6732 C Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Haftpflicht der Gaststättenbesitzer für Gegenstände von Reisenden Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6732 D Frage des Abg. Hammersen: Angebliche Korruption der deutschen Wirtschaft 6732 D Frage des Abg. Ertl: Werbungskostenpauschalsatz für landwirtschaftliche Wochenblätter . . . . 6733 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schäden durch Manöver amerikanischer Streitkräfte 6733 B Frage des Abg. Scheuren: Weihnachtszuwendungen 6733 C Frage des Abg. Haage (München) : Abgabenfreie Einfuhr von Treibstoffen im internationalen Verkehr . . . . 6734 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Abzugsfähige Spesensätze 6734 B Frage des Abg. Fritsch: Instandssetzung von Wohnungen des Althausbesitzes 6734 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Wiedergutmachung von durch Stationierungsstreitkräfte verursachte Schäden 6734 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 III Fragen des Abg. Junghans: Bundesdarlehen an Bundesbahn und Bundespost aus dem Verkaufserlös der VW-Aktien — Stiftung Volkswagenwerk Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6735 A, C, 6736 A, B, C Junghans (SPD) . . 6735 C, D, 6736 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Beeinflussung des Kraftverkehrs durch steuerrechtliche Regelungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 6736 D, 6737 A, B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6736 D, 6737 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 6737 B Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Steuerfreiheit für Ruhegehälter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 6737 B, C, D Dr. Dörinkel (FDP) . . . . . . . 6737 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Landkäufe des Bundesfinanzministers in der Lüneburger Heide Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6738 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6738 B Frage des Abg. Spies: Verleihung des nächsthöheren Ranges an nicht mehr zu befördernde Offiziere bei oder nach Ausscheiden . . . . . 6738 C Frage des Abg. Jahn: Hetzschrift des Schriftstellers Kurt Ziesel „Der deutsche Selbstmord" . . . 6738 D Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) : Pressemeldungen betr. Handlungen von Bundeswehreinheiten . 6738 D, 6739 A Fragen des Abg. Mertes: Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarer Belästigung durch Flugzeuglärm 6739 B Frage des Abg. Cramer: Vereinbarkeit des Erlasses betr. Vollstreckung und Vollzug disziplinarer Rechtsstrafen mit Unverletzlichkeit des Postgeheimnisses von Hassel, Bundesminister 6739 D, 6740 A Cramer (SPD) . . . . . . . . . 6740 A Fragen der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kritik des Gen.Lt. Panitzki an dem Verhalten von Abgeordneten gegenüber Beschwerden über den Düsenjägerlärm von Hassel, Bundesminister 6740 B, 6742 A, B, C, D 6741 A, B, C, D, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 6740 D, 6741 A, B Mertes (FDP) . . . . . . . . 6741 C, D Cramer (SDP) 6741 D Wächter (FDP) . . . . . . . 6742 A, B Gerlach (SPD) 6742 B, C Kreitmeyer (FDP) 6742 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Einbringung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6743 A Nächste Sitzung 6758 C Anlagen 6759 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 6721 136. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 16. 10. Dr. Aschoff 16. 10. Dr. Atzenroth 13. 10. Dr.-Ing. Balke 16. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Dr. Burgbacher 13. 10. Deringer * 13. 10. Dr. Dichgans * 14. 10. Dopatka 17. 10. Eisenmann 13. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 10. Dr. Furler * 16. 10. Gaßmann 13. 10. Hahn (Bielefeld) * 16. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 10. Hammersen 16. 10. Holkenbrink 13. 10. Illerhaus * 16. 10. Kalbitzer 16. 10. Klinker 16. 10. Kulawig 14. 10. Lenz (Brühl) * 16. 10. Dr. Löhr * 16. 10. Lücker (München) * 15. 10. Maucher 13. 10. Dr. von Merkatz 16. 10. Missbach 13. 10. Neumann (Allensbach) 13. 10. Ollesch 13. 10. Peters (Poppenbüll) 16.10. Dr.-Ing. Philipp * 16. 10. Pöhler 13. 10. Priebe 13. 10. Frau Dr. Probst * 14. 10. Rademacher 16. 10. Abgeordnete(r) beurlaurbt bis einschließlich Ramms 13. 10. Rohde 13. 10. Ruf 16. 10. Schneider (Hamburg) 13.10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13.10. Dr. Seffrin 13.10. Dr. Serres 16.10. Seuffert 13. 10. Spies 18. 10. Spitzmüller 15. 10. Stein 16. 10. Storch * 13. 10. Weinkamm * 16. 10. Dr. Zimmer 16. 10. b) Urlaubsanträge Dr. von Brentano 15. 11. Ehren 14. 11. Gehring 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Heix 23. 10. Frau Dr. Heuser 20. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Kraus 31. 10. Kubitza 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Liehr 31. 10. Menke 23. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Peters (Norden) 31. 10. Rauhaus 23. 10. Reichhardt 31. 10. Rollmann 31. 10. Seidel (Fürth) 24. 10. Dr. Willeke 23. 10. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments

    Rede von Dr. Ewald Bucher
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)




      b) für eine mehr als einmal wöchentlich erscheinende Zeitung (Zeitschrift) — z. B. Tageszeitung — oder
      c) für eine mindestens einmal wöchentlich erscheinende Zeitung (Zeitschrift), die der umfassenden Darstellung des allgemeinen Tagesgeschehens in Wort oder Bild dient, oder
      d) für ein Nachrichten- oder Korrespondenzbüro oder für eine Rundfunkanstalt
      tätig werden.
      Diese Abgrenzung soll sicherstellen, daß nur solche Journalisten den besonderen Werbungskosten-Pauschbetrag erhalten, bei denen nach der Art der Tätigkeit — insbesondere wegen des umfangreichen Außendienstes — angenommen werden kann, daß ihnen laufend Aufwendungen in einer dem besonderen Pauschbetrag entsprechenden Höhe entstehen. Der besondere Werbungskosten-Pauschbetrag soll dagegen nicht solchen Journalisten gewährt werden, die ihre Tätigkeit überwiegend im Verlagsbüro ausüben und die deshalb regelmäßig keine erhöhten Aufwendungen haben oder bei denen es zumutbar erscheint, die Aufwendungen einzeln nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, weil die Tätigkeit üblicherweise nicht unter dem Zeitdruck ausgeübt wird, wie es in den unter b) bis d) erwähnten Fällen meist der Fall ist. Die Prüfung und Entscheidung, ob die bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind und vor allem, ob eine Wochenzeitschrift der umfassenden Darstellung des allgemeinen Tagesgeschehens dient, obliegt ausschließlich den obersten Finanzbehörden der Länder. Diese haben bisher nach jeweils vorangegangener Prüfung festgestellt, daß z. B. Fachzeitschriften, Kirchenzeitungen, landwirtschaftliche Wochenblätter usw. zumeist nicht der umfassenden Darstellung des allgemeinen Tagesgeschehens dienen und daß den Journalisten dieser Zeitschriften der besondere Werbungskosten-Pauschbetrag deshalb nicht gewährt werden kann.
      Auf diese Entscheidung vermag ich keinen Einfluß zu nehmen. Ich halte es auch nicht für vertretbar, auf eine Regelung hinzuwirken, nach der alle hauptberuflichen Journalisten den besonderen Werbungskosten-Pauschbetrag erhalten. Eine solche Ausweitung würde dem eingangs erwähnten Zweck der Regelung zuwiderlaufen.
      Ich rufe auf die Frage VII/2 — des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert —:
      Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die erheblichen Schäden an Straßen, Wegen, Brücken, Gebäuden und bestellten Feldern, die durch die amerikanischen Streitkräfte bei einem in den letzten Tagen durchgeführten Manöver in den Landkreisen Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen verursacht wurden und die mehrere Millionen Deutsche Mark betragen sollen, beschleunigt reguliert werden?
      Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Ministerialdirektors Korff, Stellvertreter des Staatssekretärs, vom 6. August 1964 lautet:
      Zunächst möchte ich bemerken, daß für die Abwicklung von Schäden dieser Art die Verteidigungslastenbehörden der Länder



      Präsident D. Dr. Gerstenmaier
      Ich rufe auf die Frage VII/4 — des Abgeordneten Haage (München)

      Ist die Bundesregierung bereit, die abgabenfreie Einfuhr von Treibstoffen im internationalen Verkehr, soweit sie in Normalbehältern eingeführt werden, ohne Beschränkung der Höchstmenge zuzulassen, wie dies nach dem Zollabkommen betr. die zeitweilige Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge vom 18. Mai 1956 im Grundsatz von fast allen europäischen Ländern praktiziert wird?
      Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Ministerialdirektors Korff, Stellvertreter des Staatssekretärs, vom 6. August 1964 lautet:
      Die Bundesregierung ist nicht bereit, die abgabenfreie Einfuhr von Treibstoffen im Normaltank grenzüberschreitender Kraftfahrzeuge ohne Beschränkung auf eine Höchstmenge zuzulassen.
      Über die Frage der Freimengen wird schon seit längerer Zeit unter verkehrspolitischen Gesichtspunkten in der EWG verhandelt. Es wäre nicht angebracht, dem Ergebnis dieser Verhandlungen vorzugreifen, zumal die Auffassungen der Mitgliedstaaten sehr verschieden sind. Ich halte aber einen Verzicht auf die Mengenbegrenzung auch sachlich nicht für gerechtfertigt.
      Die Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, arbeiten daneben auch im Inland. Hier stehen sie im Wettbewerb mit Unternehmen, die ihre Tätigkeit ausschließlich auf das Inland beschränken. Schon die Freimengen nach dem geltenden Recht gestatten es ihnen, große Strecken mit abgabenfrei eingeführtem Kraftstoff zurückzulegen, für die ihre Wettbewerber voll versteuerten Inlandskraftstoff verwenden müssen. Ein Verzicht auf die Mengenbegrenzung würde diesen durchaus ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil noch vergrößern.
      Die Freimengen müssen in der gleichen Höhe auch einreisenden Ausländern gewährt werden. Diese können damit auf weite Strecken die deutschen Straßen benutzen, ohne über die Mineralölabgaben zu den Kosten für ihren Bau und ihre Unterhaltung beizutragen. Die Beseitigung der Mengenbegrenzung würde diesen Zustand noch verschärfen.
      Die Regelung in anderen europäischen Ländern kann nicht ohne weiteres übernommen werden, weil die Verhältnisse verschieden sind. Zumindest in den an die Bundesrepublik angrenzenden Ländern außer Frankreich ist die Mineralölsteuer, vor allem auf Dieselkraftstoff, geringer als bei uns; deshalb sind auch die Kraftstoffpreise dort niedriger. Diese Länder brauchen daher nicht damit zu rechnen, daß bei der Einreise aus Deutschland größere Mengen des teuren deutschen Kraftstoffs mitgeführt werden. Sie können daher die Freimengen großzügig bemessen; sie werden ohnehin nur selten voll ausgenutzt werden. Wir dagegen müssen wegen der höheren Steuerbelastung davon ausgehen, daß die Freimengen, wie hoch sie auch immer bemessen werden, in der Regel voll ausgenutzt werden. In Frankreich besteht im übrigen eine noch weit schärfere Mengenbegrenzung als bei uns.
      Ich rufe auf die Frage VII/5 — des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) —:
      Ist der Herr Bundefinanzminister bereit, die Höhe der abzugsfähigen Spesensätze (Reisepauschalsätze, Tagegelder) bei der Gewinnermittlung der freien Wirtschaft gegenüber dem Finanzamt den heutigen Gegebenheiten anzupassen (s. Neufassung des Reisekostengesetzes im öffentlichen Dienst)?
      Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 25. August 1964 lautet:
      Ich bin der Auffassung, daß die steuerlichen ReisekostenPauschbeträge überprüft werden sollten. Da es sich hierbei aber um eine Verwaltungsangelegenheit der Einkommensteuer handelt, kann mein Haus nicht in eigener Zuständigkeit entscheiden, sondern bedarf für eine etwaige Änderung der Zustimmung der Finanzministerien (Finanzsenatoren) der Länder. Mit diesen hat sich die Steuerabteilung meines Hauses inzwischen ins Benehmen gesetzt. Es ist vorgesehen, die Überprüfung im Herbst dieses Jahres im Zusammenhang mit der Änderung der LohnsteuerRichtlinien vorzunehmen. Ich darf Sie bitten, das Ergebnis dieser Überprüfung abzuwarten.
      Ich rufe auf die Frage VII/6 — des Abgeordneten Fritsch —:
      Ist die Bundesregierung bereit, die sofortige Freigabe von 6 Millionen DM für Zwecke der Instandsetzung von Wohnungen des Althausbesitzes in Ansehung des Umstandes vorzunehmen, daß allein im Bereich der Landesbank bayer. Haus- und Grundbesitzer in München noch 221 Anträge mit einem Finanzierungsbetrag von 1,4 Millionen DM vorliegen?
      Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des
      Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 26. September 1964 lautet:
      Nachdem im laufenden Rechnungsjahr für die Übernahme von Darlehensverpflichtungen zugunsten der Instandsetzung von Wohngebäuden bisher Bindungsermächtigungen in Höhe von 24 Mio DM erteilt worden waren, sind nunmehr wegen der regen Nachfrage noch weitere 3 Mio DM zur Verteilung auf die Länder freigegeben worden, so daß im Rechnungsjahr 1964 Darlehenszusagen zu Lasten des Bundeshaushalts von insgesamt 27 Mio DM gegeben werden können. Für die Deckung dieses Betrages sind 5 Mio DM im Rechnungsjahr 1964 und 22 Mio DM im nächsten Rechnungsjahr veranschlagt (zu vgl. Kap. A 2502 Tit. 531). Die Erteilung einer höheren Bindungsermächtigung würde den Haushaltsausgleich im nächsten Rechnungsjahr gefährden, für den außer in anderen Einzelplänen auch im Epl. 25 eine Minderausgabe (70 Mio DM) veranschlagt worden ist, die durch Einsparungen erreicht werden muß.
      Im Hinblick auf diese Schwierigkeiten bestand leider nur die Möglichkeit zur Freigabe eines weiteren Betrages von 3 Mio DM.
      Ich rufe auf die Frage VII/7 — des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert —:
      Ist die Bundesregierung im Interesse der deutschen Unfallgeschädigten zu Maßnahmen bereit, durch die eine Wiedergutmachung der Schäden erreicht wird, die von Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte außerhalb des Dienstes — auf einer Schwarzfahrt oder mit einem nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug — durch Verkehrsunfälle verursacht werden und wo sich die Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte der Wiedergutmachung des Schadens dadurch entziehen, daß sie in ihre Heimat zurückversetzt werden, wodurch die Erwirkung eines deutschen Vollstreckungstitels und die Vollstreckung aus ihm praktisch nicht möglich ist?
      Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 8. Oktober 1964 lautet:
      In den in Ihrer Anfrage genannten Schadensfällen besteht nach den geltenden Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts in Verbindung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften für die Geschädigten die Möglichkeit, eine Entschädigung zur Abgeltung der enstandenen Schäden zu erlangen. Ich darf auf Artikel VIII Abs. (5), (6) und (7) des NATO-Truppenstatuts und auf die Verfahrensbestimmungen des dazu ergangenen Ausführungsgesetzes vom 18. August 1961 (Bundesgesetzbl. II, 1183) hinweisen.
      Soweit bei Schwarzfahrten mit Kraftfahrzeugen der Streitkräfte nicht bereits die Streitkräfte selbst etwa unter dem Gesichtspunkt der Halterhaftung einzutreten haben, besteht in allen
      ' von Ihnen genannten Fällen jedenfalls die Möglichkeit, von den Streitkräften eine sogenannte ex gratia-Entschädigung zu erlangen, die von den Dienststellen der Streitkräfte bei außerdienstlichen Schadenshandlungen ihrer Mitglieder gewährt werden. Gerade für die Fälle unbefugter Benutzung von Kraftfahrzeugen der Streitkräfte ist eine solche ex gratia-Entschädigung in Artikel VIII Abs. (6) und (7) des NATO-Truppenstatuts ausdrücklich vorgesehen.
      Schadensfälle durch nicht versicherte private Kraftfahrzeuge von Mitgliedern der Streitkräfte werden nur außerordentlich selten vorkommen. Denn die Dienststellen der Streitkräfte dürfen eine Zulassung für ein privates Kraftfahrzeug nur erteilen und die Mitglieder dürfen ein solches Fahrzeug im Straßenverkehr nur benutzen, falls eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorliegt. Das ist in den Artikeln 10 und 11 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ausdrücklich geregelt. Sollte entgegen den bestehenden Vorschriften ein nicht versichertes Kraftfahrzeug eines Mitglieds der Streitkräfte einen Schaden verursachen, so sind auch in einem solchen Fall die oben genannten Entschädigungsbestimmungen ausreichend, um die entstandenen Schäden abzugelten.
      Die Bundesregierung sieht deshalb unter den bestehenden Umständen keine Veranlassung zu besonderen Maßnahmen genereller Art.
      Sollte es sich herausstellen, daß in einem Einzelfall trotz Ausschöpfung der bestehenden Möglichkeiten eine Entschädigung in den vorgesehenen Verfahren nicht oder in nicht ausreichendem Umfang gewährt worden ist, so kann zur Vermeidung einer besonderen Härte ein Ausgleich aus Bundesmitteln in Betracht kommen. Eine entsprechende Möglichkeit sieht der Einzelplan 3511 a Titel 340 vor. In welchen Fällen und in welcher Höhe jeweils ein solcher Härteausgleich — ohne Rechtsverpflichtung — aus den zur Verfügung stehenden Mitteln geleistet werden kann, wird unter Würdigung aller Umstände von Fall zu Fall zu prüfen sein.
      Ich rufe die Frage VII/8 — des Herrn Abgeordneten Junghans — auf:
      Welche Gründe hatte die Bundesregierung, als sie im Sommer 1962 der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost aus dem Verkaufserlös der VW-Aktien Darlehen in Höhe von 560 Mio DM zu einem Zinsfuß von 31/2 % gewährte, obwohl der Bund an die Stiftung Volkswagenwerk für diesen Betrag Zinsen in Höhe von 5 °/o aufwenden muß?