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ID0413602600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1964 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Dr. Harm (Hamburg), Schröder (Osterode) und Ruland . . . 6721 A Die Abg. Dr. Eckhardt, Moersch, Ross, Schlüter und Reichhardt treten in den Bundestag ein 6722 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh, Frau Welter (Aachen), Neumann (Berlin), Dr. Wilhelmi, Dr. Ramminger, Dr. h. c. Brauer, Striebeck, Dr. Pflaumbaum und Reitz . . 6722 C Überweisung der Zusammenstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsausgaben (Drucksachen IV/2506, IV/2614 und IV/2562) an den Haushaltsausschuß . . 6722 D Begrüßung einer Delegation von Parlamentariern Indiens 6736 C Fragestunde (Drucksache IV/2586) Fragen des Abg. Dr. Mommer: Nachfolger für das aus der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft ausgeschiedene deutsche Mitglied Heinz L. Krekeler . . . . . . . . 6725 C Fragen des Abg. Ertl: Behandlung bundesdeutscher Urlauber in Südtirol 6725 C Frage des Abg. Ritzel: Leistungen an Personen, die durch den arabisch-israelischen Krieg 1948 ihre Heimat verloren haben Dr. Carstens, Staatssekretär 6725 D, 6726 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 6726 A Frage des Abg. Kaffka: Rückgabe der Deutschen Botschaft in Paris Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 6726 B, C Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 6726 C Frage des Abg. Jahn: Amtliche Teilnahme an der Eröffnung der Ausstellung „Documenta III" in Kassel 6726 C Fragen des Abg. Sanger: Prüfung und Erteilung von Sichtvermerken an Ausländer . . 6726 D, 6727 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ausbau Berlins als Stätte der Bildung, der Wissenschaft und der Kunst . . . 6727 A Frage des Abg. Folger: Wohnungsdefizit und Altbaumieten in München 6727 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 Fragen des Abg. Fritsch: Instandsetzungsdarlehen und verstärkte Mittelzuteilung für den Althausbesitz im Zonenrand- und Grenzlandgebiet 6727 C Frage des Abg. Dr. Huys: Verordnung über die Darstellung im Flächennutzungsplan Dr. Ernst, Staatssekretär 6727 D Fragen des Abg. Erler: Aufgabe des Bundesverteidigungsrates in bezug auf innenpolitische Auseinandersetzung mit Andersdenkenden Dr. Krone, Bundesminister . . . . 6728 A Fragen des Abg. Bading: Durchführungsverordnungen zum Zweiten Neuordnungsgesetz 6728 B Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Bemessungsgrundlagen für die Festset- zung von Sozialbeiträgen 6728 C Frage des Abg. Dr. Lohmar: Versorgungsangelegenheit des G. Wagner, Gütersloh Blank, Bundesminister 6728 D, 6729 A, B Sänger (SPD) 6729 A, B Frage des Abg. Hilbert: Kindergeld für Grenzgänger Blank, Bundesminister 6729 B, D, 6730 B Hilbert (CDU/CSU) 6729 C, D Schwabe (SPD) 6730 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung Blank, Bundesminister . . . 6730 B, C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6730 C Frage des Abg. Moersch: Vermögenszuwachs bei den Arbeitnehmern Blank, Bundesminister 6730 D Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Ausgabe internationaler Reparaturgutscheine für orthopädische Apparate an Kriegsversehrte Blank, Bundesminister . . . . 6731 A, B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 6731 B Frage des Abg. Jahn: Bundesakademie für Straf vollzugsbeamte 6731 C Frage des Abg. Dr. Stecker: Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung eines Presse-Interviews Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6731 D Frage des Abg. Dr. Stecker: Gefahr einer Vorzensur Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6731 D, 6732 A, B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 6732 A, B Frage des Abg. Dr. Stecker: Gesetzliche Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Vorfälle Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6732 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 6732 C Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Haftpflicht der Gaststättenbesitzer für Gegenstände von Reisenden Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6732 D Frage des Abg. Hammersen: Angebliche Korruption der deutschen Wirtschaft 6732 D Frage des Abg. Ertl: Werbungskostenpauschalsatz für landwirtschaftliche Wochenblätter . . . . 6733 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schäden durch Manöver amerikanischer Streitkräfte 6733 B Frage des Abg. Scheuren: Weihnachtszuwendungen 6733 C Frage des Abg. Haage (München) : Abgabenfreie Einfuhr von Treibstoffen im internationalen Verkehr . . . . 6734 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Abzugsfähige Spesensätze 6734 B Frage des Abg. Fritsch: Instandssetzung von Wohnungen des Althausbesitzes 6734 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Wiedergutmachung von durch Stationierungsstreitkräfte verursachte Schäden 6734 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 III Fragen des Abg. Junghans: Bundesdarlehen an Bundesbahn und Bundespost aus dem Verkaufserlös der VW-Aktien — Stiftung Volkswagenwerk Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6735 A, C, 6736 A, B, C Junghans (SPD) . . 6735 C, D, 6736 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Beeinflussung des Kraftverkehrs durch steuerrechtliche Regelungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 6736 D, 6737 A, B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6736 D, 6737 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 6737 B Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Steuerfreiheit für Ruhegehälter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 6737 B, C, D Dr. Dörinkel (FDP) . . . . . . . 6737 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Landkäufe des Bundesfinanzministers in der Lüneburger Heide Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6738 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6738 B Frage des Abg. Spies: Verleihung des nächsthöheren Ranges an nicht mehr zu befördernde Offiziere bei oder nach Ausscheiden . . . . . 6738 C Frage des Abg. Jahn: Hetzschrift des Schriftstellers Kurt Ziesel „Der deutsche Selbstmord" . . . 6738 D Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) : Pressemeldungen betr. Handlungen von Bundeswehreinheiten . 6738 D, 6739 A Fragen des Abg. Mertes: Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarer Belästigung durch Flugzeuglärm 6739 B Frage des Abg. Cramer: Vereinbarkeit des Erlasses betr. Vollstreckung und Vollzug disziplinarer Rechtsstrafen mit Unverletzlichkeit des Postgeheimnisses von Hassel, Bundesminister 6739 D, 6740 A Cramer (SPD) . . . . . . . . . 6740 A Fragen der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kritik des Gen.Lt. Panitzki an dem Verhalten von Abgeordneten gegenüber Beschwerden über den Düsenjägerlärm von Hassel, Bundesminister 6740 B, 6742 A, B, C, D 6741 A, B, C, D, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 6740 D, 6741 A, B Mertes (FDP) . . . . . . . . 6741 C, D Cramer (SDP) 6741 D Wächter (FDP) . . . . . . . 6742 A, B Gerlach (SPD) 6742 B, C Kreitmeyer (FDP) 6742 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Einbringung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6743 A Nächste Sitzung 6758 C Anlagen 6759 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 6721 136. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 16. 10. Dr. Aschoff 16. 10. Dr. Atzenroth 13. 10. Dr.-Ing. Balke 16. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Dr. Burgbacher 13. 10. Deringer * 13. 10. Dr. Dichgans * 14. 10. Dopatka 17. 10. Eisenmann 13. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 10. Dr. Furler * 16. 10. Gaßmann 13. 10. Hahn (Bielefeld) * 16. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 10. Hammersen 16. 10. Holkenbrink 13. 10. Illerhaus * 16. 10. Kalbitzer 16. 10. Klinker 16. 10. Kulawig 14. 10. Lenz (Brühl) * 16. 10. Dr. Löhr * 16. 10. Lücker (München) * 15. 10. Maucher 13. 10. Dr. von Merkatz 16. 10. Missbach 13. 10. Neumann (Allensbach) 13. 10. Ollesch 13. 10. Peters (Poppenbüll) 16.10. Dr.-Ing. Philipp * 16. 10. Pöhler 13. 10. Priebe 13. 10. Frau Dr. Probst * 14. 10. Rademacher 16. 10. Abgeordnete(r) beurlaurbt bis einschließlich Ramms 13. 10. Rohde 13. 10. Ruf 16. 10. Schneider (Hamburg) 13.10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13.10. Dr. Seffrin 13.10. Dr. Serres 16.10. Seuffert 13. 10. Spies 18. 10. Spitzmüller 15. 10. Stein 16. 10. Storch * 13. 10. Weinkamm * 16. 10. Dr. Zimmer 16. 10. b) Urlaubsanträge Dr. von Brentano 15. 11. Ehren 14. 11. Gehring 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Heix 23. 10. Frau Dr. Heuser 20. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Kraus 31. 10. Kubitza 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Liehr 31. 10. Menke 23. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Peters (Norden) 31. 10. Rauhaus 23. 10. Reichhardt 31. 10. Rollmann 31. 10. Seidel (Fürth) 24. 10. Dr. Willeke 23. 10. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Entschuldigen Sie, darauf muß ich dieselbe Antwort geben, die ich soeben gegeben habe. Es handelt sich hier darum: Wind dem Begehren stattgegeben oder nicht? Hier kann es nicht einen Zwischenbescheid .geben.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frage V/5 — des Abgeordneten Hilbert —:
Ist die Bundesregierung bereit, durch Änderung des Kindergeldgesetzes auch den sog. Grenzgängern, die in der Bundesrepublik zur Einkommensteuer herangezogen werden, das gesetzliche Kindergeld zu gewähren?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (der im Ausland erwerbstätigen deutschen Grenzgänger vom Kindergeld folgt dem international fastallgemein anerkannten Grundsatz, daß die Familienbeihilfen vom Beschäftigungsland zu gewähren sind. Demgemäß erhalten deutsche Grenzgänger, die in einem Nachbarland der EWG, also in den Niederlanden, in Belgien, Luxemburg oder Frankreich, erwerbstätig sind, die Familienbeihilfen in diesem Land. Eine entsprechende Regelung enthalten last alle kantonalen Gesetzte der Schweiz über Familienbeihilfen und das deutsch-schweizerische Abkommen über soziale Sicherheit, das allerdings noch nicht ratifiziert ist. Mit Osterreich wird zur Zeit über ein Abkommen über .soziale Sicherheit verhandelt. Für den Fall, daß in dieses Abkommen Vorschriften über das Kindergeld nicht aufgenommen wenden, beabsichtigt die Bundesregierung, die Grenzgänger nach Österreich durch eine Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes in die deutsche Kindergeldgewährung einzubeziehen. Eine Änderung des Gesetzes ist dazu nichterforderlich. Für die deutschen Grenzgänger nach Dänemark — seit langer Zeit sind es (insgesamt nur einige wenige — hat 'sich ein B'edürfni's nach einer 'besonderen Regelung bisher nicht ergeben. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, glauben Sie, daß sich Ihre mehr oder weniger ablehnende Stellungnahme zu meiner Frage nach dem Grundgesetz überhaupt halten läßt? Sind Sie nicht vielmehr der Meinung, daß nach den klaren Bestimmungen unseres Grundgesetzes deutsche Bürger, ganz gleichgültig, wo sie beschäftigt sind und ihren Verdienst erhalten, dann, wenn sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, ebenso behandelt werden müssen wie die in Deutschland arbeitenden Menschen? Der Auffassung bin ich nicht, Herr Abgeordneter. Ich bin der Meinung, daß unser Kindergeldgesetz, das diesem Grundsatz folgt, absolut dem Grundgesetz entspricht. Mir ist nicht bekanntgeworden, daß bei der Beratung des Kindergeldgesetzes irgendwelche Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgetaucht seien. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Minister, es handelt sich doch letztlich nicht um die Väter dieser Kinder. Es ist Ihnen doch bekannt, daß das Kindergeld letztlich zur Ausbildung, zur Ernährung, zum Unterhalt der Kinder, die ja in Deutschland wohnen, und nebenbei für deren Väter, bestimmt ist. Sind Sie nicht der Meinung, daß man sich ernstlich darum bemühen müßte, für die immerhin noch vorhandenen 14 000 Grenzgänger, die in der Schweiz beschäftigt sind, eine Regelung zu finden, die ihre Gleichstellung mit den in Deutschland tätigen Arbeitern gewährleistet? Nein, Herr Abgeordneter, dieser Meinung bin ich nicht. Wir müssen uns an den international gültigen Grundsatz halten, daß das Kindergeld dort gewährt wird, wo der Betreffende beschäftigt ist. Bundesminister Blank Wenn wir uns nicht an diesen Grundsatz hielten, würden wir die gesamte Kindergeldgewährung im europäischen Raum total durcheinanderbringen. Nur in den Fällen, in denen der Staat, in dem die Grenzgänger arbeiten, eine Kindergeldgewährung nicht kennt oder in denen die Kindergeldgewährung mangels einer vertraglichen Vereinbarung nicht zur Geltung kommt, haben wir, wie eben gesagt, die Möglichkeit, durch eine Rechtsverordnung zu helfen. Da aber die Schweizer Kantone in ihrer Mehrzahl solche rechtlichen Bestimmungen haben und da das Abkommen, das wir mit der Schweiz geschlossen haben, sobald es ratifiziert ist, für die Gesamtschweiz gilt, wird die Kindergeldgewährung für die in der Schweiz arbeitenden deutschen Arbeitnehmer geklärt sein. Nur wenn das nicht der Fall sein sollte, können wir über § 6 Abs. 2 des Kindergeldgesetzes durch eine Rechtsverordnung helfen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schwabe. Herr Minister, können Sie in diesem Zusammenhang heute vielleicht auch zu der Problematik Stellung nehmen, die dadurch entsteht, daß bei Gastarbeitern, die Vielfach-Väter sind, das Kindergeld — wie jetzt im Falle dieser 24 kleinen Türken — eine Höhe erreicht, die doch bei Schaffung des Gesetzes bestimmt nicht geplant und beabsichtigt war? Herr Kollege, ich vermag zwar den inneren Zusammenhang nicht zu erkennen, bin Ihnen aber dennoch dafür dankbar, daß Sie diese Zusatzfrage gestellt haben. Wir haben ja verschiedentlich versucht, es durch die deutsche Presse gehen zu lassen — aber es kommt einfach nicht an —: den Ali mit den 24 Kindern gibt es nicht, auch nicht den mit den 23 und auch nicht den Gleisarbeiter mit den 33. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe auf die Frage V/6 — der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus —: Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Empfehlung des 45. Deutschen Juristentages alsbald eine Neuregelung des Verwaltungsverfahrens der Sozialversicherung durch Neufassung des Ersten oder Sechsten Buches der RVO durchzuführen? In meinem Hause wird seit einiger Zeit die Reform des Ersten und des Sechsten Buches der Reichsversicherungsordnung vorbereitet. Im Rahmen dieser Reform soll nicht nur die Rücknahme fehlerhafter Verwaltungsakte in der Sozialversicherung, die allein Gegenstand von Beratungen der Sozialrechtlichen Arbeitsgemeinschaft des 45. Deutschen Juristentages war, sondern auch das Verwaltungsverfahren der Versicherungsträger neu geregelt werden. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, darf ich Sie bitten, daß Sie sich den zusammenfassenden Bericht der entsprechenden Abteilung vom Juristentag beschaffen. Daraus werden Sie ersehen, daß es sich nicht nur um die Rücknahme von Verwaltungsakten, sondern um das gesamte Verwaltungsverfahren handelt. Wann ist damit zu rechnen, daß eine Vorlage an den Bundestag gelangt? Frau Kollegin, erstens ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ebenso wie andere Ministerien durch seine Beamten auf dem Deutschen Juristentag hinreichend vertreten gewesen. Wir wissen also sehr wohl, was da im einzelnen behandelt worden ist, und wir sind selbstverständlich im Besitz aller Unterlagen. Ich glaube, das werden Sie mir gern zugestehen. Nun aber zu der Frage: Wann? Ich will diese Frage zunächst einmal knapp beantworten und dann, wenn Sie es wünschen, ausführlicher: In dieser Legislaturperiode mit Sicherheit nicht mehr. Ist damit zu rechnen, Herr Minister, daß der Reformentwurf dann in der nächsten Legislaturperiode vorgelegt wird, und sind Sie sich bewußt, daß ein sauberes und faires Verfahren auch die Voraussetzung für gerechte Urteile ist? Meine sehr verehrte Frau Kollegin, nach den Erfahrungen, die ich mit der Beratung von Sozialgesetzen auch in diesem Hause gemacht habe, ist nicht damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit ein so umfangreiches Reformwerk Gesetz werden wird. Die gleiche Erfahrung haben Sie sicherlich auch gemacht. Frage V/7 — des Herrn Abgeordneten Moersch —: Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem vom Bundesarbeitsminister in seinen Veröffentlichungen vom 6. August und 28. September 1964 festgestellten zu geringen Vermögenszuwachs bei den Arbeitnehmern und der Sozialgesetzgebung, insbesondere der Gesetzgebung zur Alterssicherung der Arbeitnehmer? Nun zur Frage V/7. Hier gestatte ich mir, die Frage selbst noch einmal zu verlesen: Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem vom Bundesarbeitsminister in seinen Veröffenlichungen vom 6. August und 28. September 1964 festgestellten zu geringen Vermögenszuwachs bei den Arbeitnehmern und der Sozialgesetzgebung, insbesondere der GeBundesminister Blank setzgebung zur Alterssicherung der Arbeitnehmer? Ich habe lange an dieser Frage gerätselt, „Zu geringen Vermögenszuwachs bei den Arbeitnehmern und der Sozialgesetzgebung" : Einen zu geringen Vermögenszuwachs bei der Sozialgesetzgebung habe ich zunächst nicht behauptet. Ich habe nur behauptet, daß der Vermögenszuwachs bei den Arbeitnehmern zu gering sei. Diese Behauptung halte ich aufrecht. Aber die Bundesregierung sieht keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen diesem beklagten zu geringen Vermögenszuwachs und der Gesetzgebung zur Alterssicherung der Arbeitnehmer. Die Bundesregierung ist nach wie vor bestrebt, unabhängig von den Maßnahmen zur Alterssicherung der Arbeitnehmer die Vermögensbildung in breiten Schichten unseres Volkes zu fördern. Keine Zusatzfrage. Frage V/8 — der Frau Abgeordneten Dr. Maxsein —: Bis wann kann mit der Vorlage des Ratifizierungsgesetzes für das Abkommen der Mitgliedstaaten des Europarats über die Ausgabe internationaler Reparaturgutscheine für orthopädische Apparate an militärische und zivile Kriegsversehrte, das vors der Bundesregierung am 17. Dezember 1962 unterzeichnet wurde, gerechnet werden? Frau Kollegin Dr. Maxsein, der Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instandsetzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militärische und zivile Kriegsbeschädigte wird noch in diesem Monat dem Bundeskabinett vorgelegt und anschließend den gesetzgebenden Körperschaften zur Zustimmung zugeleitet werden. Prsident D. Dr. Gerstenmaier: Eine Zusatzfrage. Herr Minister, aus welchem Grunde ist der Gesetzentwurf nicht schon früher vorgelegt worden? Frau Kollegin, das Übereinkommen warf viele rechtsförmliche Fragen auf, deren Klärung einige Zeit beanspruchte. Im übrigen ist aber sachlich kein Schaden entstanden. Ich darf bemerken, daß deutsche Kriegsbeschädigte, die 'sich vorübergehend im Ausland aufhalten, die Aufwendungen für eine erforderliche Notbehandlung erstattet erhalten können. Gleichwohl stimme ich Ihnen zu, daß die Verabschiedung des Gesetzentwurfs dringlich ist. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe auf die Frage VI/1 — des Abgeordneten Jahn —: Wie beurteilt der Herr Bundesjustizminister den Vorschlag des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschland e. V., eine Bundesakademie für Strafvollzugsbeamte zu errichten? Ich begrüße die Initiative des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands e. V., die auf die Schaffung einer überregionalen Ausund Fortbildungseinrichtung für die Vollzugsbediensteten in der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist. Die Ausbildung und Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten ist eine Aufgabe der Landesjustizverwaltungen, in Hamburg der Gefängnisbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Die einzelnen Länder sind jedoch noch kaum in der Lage, diese Aufgabe für die verschiedenen Gruppen der Bediensteten in einer befriedigenden und wirtschaftlich tragbaren Weise für sich allein zu lösen. Eine überregionale Ausbildungseinrichtung würde gleichzeitig die wissenschaftliche Klärung der Probleme des Strafvollzugs fördern und dadurch die Wahrnehmung der Aufgaben der Gesetzgebung wesentlich erleichtern. Ich bin daher gern bereit, zur Prüfung der organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen eines solchen Vorhabens beizutragen, und habe mich dem Vorschlag des Justizministeriums Baden-Württemberg angeschlossen, das auf die Errichtung einer Bundesakademie für Strafvollzugsbeamte gerichtete Anliegen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in der nächsten Sitzung des Strafvollzugsausschusses der Länder, die für die zweite Novemberwoche d. J. in Berlin vorgesehen ist, zu erörtern. Ich habe außerdem den Landesjustizministern und -Senatoren vorgeschlagen, sich bei der nächsten Justizministerkonferenz mit dem Vorschlag des Bundes der Strafvollzugsbediensteten zu befassen. Ich hoffe, daß die gemeinsamen Bemühungen der Länder und des Bundes um eine befriedigende Ausbildung und Fortbildung der Vollzugsbediensteten Erfolg haben werden, um so mehr, als ich überzeugt bin, daß die Verwirklichung einer Reform des Strafvollzugs nicht zuletzt vom Stand der Ausbildung der Strafvollzugsbediensteten abhängig ist. Ich rufe auf die Frage VI/2 — des Herrn Abgeordneten Dr. Stecker Hält es die Bundesregierung für mit den Grundsätzen der Pressefreiheit vereinbar, daß das Amtsgericht Emden auf Antrag der SPD-Organisation in Emden der „Ostfriesen-Zeitung" drei Tage vor der Kommunalwahl durch einstweilige Verfügung untersagt hat, ein Interview mit dem Oberbürgermeister der Stadt Emden zu veröffentlichen? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Justiz! Vorweg möchte ich den der Frage zugrunde liegenden Tatbestand dahin berichtigen, daß das Amtsgericht Emden der „Ostfriesen-Zeitung" nicht die Veröffentlichung eines gesamten Interviews untersagt hat, sondern nur einer einzelnen Behauptung aus dem Interview, die nach Meinung des Gerichts unrichtig und ehrverletzend war. Im übrigen zielt Ihre erste Frage, Herr Kollege, auf eine Kritik an einem einzelnen Urteil. Ich bin gern bereit, Ihnen persönlich als Kollege und Jurist meine Meinung darüber zu sagen, würde es aber für unangebracht halten, von dieser Stelle aus lobend oder kritisch zu dem Urteil Stellung zu nehmen. Frage VI/3 — des Herrn Abgeordneten Dr. Stecker —: Sieht die Bundesregierung in einer solchen in Frage V112 aufgezeigten Praxis nicht die Gefahr der Einführung einer Vorzensur auf dem Weg über die Justiz? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Justiz! Die Gefahr der Einführung einer Vorzensur ist nicht zu sehen. Zwar ist zuzugeben, daß in Einzelfällen wie diesem eine einstweilige Verfügung denselben Effekt wie eine Vorzensur haben kann, besonders in einem so speziellen Falle, wo eine Presseverlautbarung zwei Tage vor einer Wahl untersagt wird, wo sie Bundesminister Dr. Bucher also nach der Wahl uninteressant wird. Aber bis jetzt hat sich nicht gezeigt, daß das Instrument der einstweiligen Verfügung, das wir schon immer in der Zivilprozeßordnung haben, zu einer Gefahr für die Pressefreiheit werden könnte. Es muß in jedem einzelnen Fall abgewogen werden, was auf dem Spiele steht, ob die Pressefreiheit beeinträchtigt werden könnte oder ob die persönliche Ehre verletzt wird. Diese Güterabwägung muß das Gericht in jedem einzelnen Falle vornehmen. Es kann sich dabei an die Richtlinien halten, die die sehr überzeugende Rechtsprechung unserer oberen Gerichte, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, dazu gegeben hat. Zusatzfrage! Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, daß gerade in solchen Fällen, in denen eine Kollision mit der Pressefreiheit zu befürchten ist, eine mündliche Verhandlung obligatorisch sein sollte oder die Dinge auf eine höhere Ebene gehoben werden sollten, um örtliche Einflüsse auszuschalten? Sicher sollte eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung wirklich nur die Ausnahme sein. Aber in dem Fall, der hier zugrunde liegt, wurde abends um 18.20 Uhr, glaube ich, der Antrag gestellt. Er war mit zwei eidesstattlichen Erklärungen versehen, und es wurde gesagt, daß die Veröffentlichung, die vom Antragsteller beanstandet wurde, am nächsten Tage, also am Tage vor der Wahl, in der Zeitung erscheinen sollte und damit dem Antragsteller, wie von Ihnen erwähnt, der SPD, ein politischer Schaden entstehen könnte. Dann konnte das Gericht, wenn es eine einstweilige Verfügung erlassen wollte, diese nur ohne mündliche Verhandlung erlassen. Eine weitere Zusatzfrage! Ist Ihnen bekannt, Herr Minister, daß sich die Zeitung erboten hatte, eine Gegendarstellung noch am anderen Tage, am Samstag vor der Wahl, zuzulassen? Diese Frage führt schon wieder auf das Gebiet der Urteilskritik. Da ohnehin das Parkett hier im Hause seit heute sehr glänzt, möchte ich mich darauf nicht begeben. Dann die Frage VI/4 — des Herrn Abgeordneten Dr. Stecker —: Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch gesetzliche Maßnahmen für die Zukunft ähnliche Vorfälle wie den in Frage VI/2 genannten zu verhüten? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Justiz! Aus dem, was ich gesagt habe, ergibt sich, das ich es nicht für notwendig halte, die Zivilprozeßordnung zu ändern. Ich glaube sicher, daß wir, wenn wir die Entwicklung weiterhin sorgsam beobachten, erkennen werden, daß es sich doch nur um Einzelfälle handelt, in denen man ein Urteil beanstanden kann. Das wird auf allen Rechtsgebieten immer wieder vorkommen. Zusatzfrage! Darf ich, weil die Frage nicht beantwortet ist, noch einmal fragen, ob es nicht zweckmäßig ist, bei diesen politischen Dingen in jedem Falle — das hat man auch im Strafrecht — durch Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes oder ähnliche Maßnahmen ein höheres Gericht für zuständig zu erklären? Es ließe sich allenfalls daran denken, das für solche Fälle zu tun. Ich kann natürlich im Augenblick nicht aus dem Handgelenk sagen, ob das gesetzestechnisch möglich ist. Aber grundsätzlich könnte man erwägen, für solche Fälle mit politischem Gehalt die Zuständigkeit des Landgerichtes vorzusehen. Frage VI/5 — der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein —: Welches ist der gegenwärtige Stand der Ratifizierung der am 17. Dezember 1962 von der Bundesregierung unterzeichneten Europäischen Konvention über die Haftpflicht der Gaststättenbesitzer für die von den Reisenden mitgebrachten Gegenstände? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Justiz! Die Europäische Konvention über die Haftung der Hoteliers für eingebrachte Sachen kann nicht durch einfaches Ratifizierungsgesetz in deutsches Recht transponiert werden, sondern es bedarf dazu außer der Ratifizierung noch zusätzlicher gesetzlicher Maßnahmen, durch die die bisherigen Vorschriften unseres Bürgerlichen Gesetzbuches mit den Grundsätzen der Konvention in Übereinstimmung gebracht werden. Die Konvention hat nur den Charakter eines Modellgesetzes und läßt der innerstaatlichen Gesetzgebung einen erheblichen Spielraum. Deshalb bedarf es einiger Zeit, um die hiernach notwendigen Gesetzgebungsmaßnahmen durchzuführen. Die Vorbereitungen sind unverzüglich nach der Unterzeichnung, d. h. Anfang 1963, eingeleitet worden. Die Erörterungen mit den beteiligten Ressorts und Wirtschaftskreisen sind so weit abgeschlossen, daß ein Entwurf eines Gesetzes erstellt werden konnte. Eine Besprechung mit den beteiligten Stellen über diesen Entwurf ist bereits seit einiger Zeit auf den 16. Oktober anberaumt worden; sie findet also noch in dieser Woche statt. Ich rufe auf die Frage VI/6 — des Abgeordneten Hammersen —: Teilt die Bundesregierung die durch ein Zeitungsinterview bekanntgewordene Auffassung eines Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Koblenz, daß „große Teile der deutschen Wirtschaft korrupt" seien und daß sich „ein weit verbreitetes System von zuständig sind. Diese Behörden unterstehen nicht meiner Dienstaufsicht, so daß ich an sich nicht in der Lage bin, auf den Ablaut der Entschädigungsverfahren Einfluß zu nehmen. Ich habe jedoch den Eindruck daß die Landesbehörden in der von Ihnen zur Sprache gebrachten Sache alles Erforderliche mit der gebotenen Beschleunigung unternommen haben. Das zuständige Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau des Landes Rheinland-Pfalz hat mir dazu folgendes mitgeteilt: Zur Abgeltung der Schäden, die durch Manöver der amerikanischen Streitkräfte während des Monats Juni 1964 im Raume Kaiserslautern-Kusel-Rockenhausen verursacht worden sind, ist mit 682 Anträgen die Zahlung von insgesamt 843 000 DM beantragt worden. In 36 weiteren Fällen von Straßenschäden stehen Anträge noch aus; jedoch ist bereits die Beweissicherung durchgeführt. Es ist allerdings damit zu rechnen, daß noch weitere Entschädigungsanträge eingehen, denn die Antragsfrist von 3 Monaten ist noch nicht abgelaufen. Das zuständige Amt für Verteidigungslasten des Landes beklagt die schleppende Anmeldung der Manöverschäden trotz der an alle Bürgermeister ergangenen Aufforderung, die Schäden an Gemeindeeigentum unverzüglich geltend zu machen und die Schadensersatzanträge der sonstigen Geschädigten schnellstens weiterzuleiten. Die Behörden der Verteidigungslastenverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz haben alle bisher angemeldeten Schäden besichtigt und die Beweissicherung durchgeführt. Ein Drittel dieser Fälle sind — knapp einen Monat nach Schadenseintritt — bereits abgewickelt gewesen; die Entschädigungsbeträge sind insoweit ausgezahlt. Für eine schnelle Abwicklung der Entschädigungsanträge wird auch weiterhin Sorge getragen. Ich darf jedoch hinzufügen, daß insbesondere bei Straßenund Brückenschäden die Schadensabgeltung längere Zeit in Anspruch nehmen kann, weil Sachverständigengutachten von Bauunternehmern oder Fachingenieuren notwendig werden können. Ich rufe auf die Frage VII/3 — des Abgeordneten Scheuren —: Welche gesetzlichen Bestimmungen geben dem Herrn Bundesfinanzminister die Möglichkeit, die von den Organen der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung .einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Grund vom 5. August 1964 lautet: Die von den Organen der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen beschlossene Satzungsänderung über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen geht über den Rahmen des §6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen vom 2. März 1961 Mangels einer rechtlichen Handhabe sehe ich mich leider nicht in der Lage, die Satzungsänderung zu genehmigen. Da die Satzungsänderung nach der Schätzung der Pensionskasse den Bund über seine Zuschußverpflichtung zum Versicherungsbestand D der Pensionskasse jährlich mit mindestens zunächst 500 000,— DM belasten würde, ist es mir angesichts dieser haushaltsmäßigen Belastung schließlich auch versagt, eine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Satzungsänderung nach freiem Ermessen zu genehmigen. Der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen ist es selbstverständlich unbenommen, entsprechend ihrer Ankündigung ihren abweichenden Rechtsstandpunkt zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens zu machen, sofern sie es nicht für angemessen hält, sich wegen der Weihnachtsgeldzuwendungen an die beteiligten Arbeitgeber der Kasse Präsident D. Dr. Gerstenmaier Korruption bei zahlreichen Firmen mit Bundeswehraufträgen zur Perfektion entwickelt" habe? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe auf die Frage VII/1 — des Abgeordneten Ertl —: Warum erhalten Redaktionen der landwirtschaftlichen Wochenblätter nicht denselben Werbungskostenpauschalsatz wie die Journalisten fast aller übrigen Wochenzeitungen? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Ministerialdirektors Korff, Stellvertreter des Staatssekretärs, vom 3. August 1964 lautet: In Abschnitt 24 a der Lohnsteuer-Richtlinien sind für bestimmte Berufsgruppen besondere Werbungskosten-Pauschbeträge festgesetzt worden, die neben dem allgemeinen WerbungskostenPauschbetrag von 564 DM jährlich gewährt werden. Hierbei handelt es sich um eine Vereinfachungsmaßnahme, die den Zweck hat, den Einzelnachweis der tatsächlichen Werbungskosten in den Fällen entbehrlich zu machen, in denen Arbeitnehmern mit gleicher Tätigkeit erfahrungsgemäß nach Art und Höhe in etwa gleiche Werbungskosten entstehen. Journalisten erhalten nach Abschnitt 24 a Abs. 1 Ziff. 4 der Lohnsteuer-Richtlinien einen besonderen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 15 v. H. des Arbeitslohnes, höchstens 250 DM monatlich. Voraussetzung ist, daß sie a)