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    555. Bindungsermächtigung: 1
    556. Angesichts: 1
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    597. Bundesbaugesetz: 1
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    600. Abs.: 1
    601. 10: 1
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    604. Darstellung: 1
    605. Im: 1
    606. Flächennutzungsplan: 1
    607. gerechnet: 1
    608. werden?Zur: 1
    609. Raumordnung.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1964 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Dr. Harm (Hamburg), Schröder (Osterode) und Ruland . . . 6721 A Die Abg. Dr. Eckhardt, Moersch, Ross, Schlüter und Reichhardt treten in den Bundestag ein 6722 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh, Frau Welter (Aachen), Neumann (Berlin), Dr. Wilhelmi, Dr. Ramminger, Dr. h. c. Brauer, Striebeck, Dr. Pflaumbaum und Reitz . . 6722 C Überweisung der Zusammenstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsausgaben (Drucksachen IV/2506, IV/2614 und IV/2562) an den Haushaltsausschuß . . 6722 D Begrüßung einer Delegation von Parlamentariern Indiens 6736 C Fragestunde (Drucksache IV/2586) Fragen des Abg. Dr. Mommer: Nachfolger für das aus der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft ausgeschiedene deutsche Mitglied Heinz L. Krekeler . . . . . . . . 6725 C Fragen des Abg. Ertl: Behandlung bundesdeutscher Urlauber in Südtirol 6725 C Frage des Abg. Ritzel: Leistungen an Personen, die durch den arabisch-israelischen Krieg 1948 ihre Heimat verloren haben Dr. Carstens, Staatssekretär 6725 D, 6726 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 6726 A Frage des Abg. Kaffka: Rückgabe der Deutschen Botschaft in Paris Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 6726 B, C Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 6726 C Frage des Abg. Jahn: Amtliche Teilnahme an der Eröffnung der Ausstellung „Documenta III" in Kassel 6726 C Fragen des Abg. Sanger: Prüfung und Erteilung von Sichtvermerken an Ausländer . . 6726 D, 6727 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ausbau Berlins als Stätte der Bildung, der Wissenschaft und der Kunst . . . 6727 A Frage des Abg. Folger: Wohnungsdefizit und Altbaumieten in München 6727 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 Fragen des Abg. Fritsch: Instandsetzungsdarlehen und verstärkte Mittelzuteilung für den Althausbesitz im Zonenrand- und Grenzlandgebiet 6727 C Frage des Abg. Dr. Huys: Verordnung über die Darstellung im Flächennutzungsplan Dr. Ernst, Staatssekretär 6727 D Fragen des Abg. Erler: Aufgabe des Bundesverteidigungsrates in bezug auf innenpolitische Auseinandersetzung mit Andersdenkenden Dr. Krone, Bundesminister . . . . 6728 A Fragen des Abg. Bading: Durchführungsverordnungen zum Zweiten Neuordnungsgesetz 6728 B Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Bemessungsgrundlagen für die Festset- zung von Sozialbeiträgen 6728 C Frage des Abg. Dr. Lohmar: Versorgungsangelegenheit des G. Wagner, Gütersloh Blank, Bundesminister 6728 D, 6729 A, B Sänger (SPD) 6729 A, B Frage des Abg. Hilbert: Kindergeld für Grenzgänger Blank, Bundesminister 6729 B, D, 6730 B Hilbert (CDU/CSU) 6729 C, D Schwabe (SPD) 6730 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung Blank, Bundesminister . . . 6730 B, C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6730 C Frage des Abg. Moersch: Vermögenszuwachs bei den Arbeitnehmern Blank, Bundesminister 6730 D Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Ausgabe internationaler Reparaturgutscheine für orthopädische Apparate an Kriegsversehrte Blank, Bundesminister . . . . 6731 A, B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 6731 B Frage des Abg. Jahn: Bundesakademie für Straf vollzugsbeamte 6731 C Frage des Abg. Dr. Stecker: Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung eines Presse-Interviews Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6731 D Frage des Abg. Dr. Stecker: Gefahr einer Vorzensur Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6731 D, 6732 A, B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 6732 A, B Frage des Abg. Dr. Stecker: Gesetzliche Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Vorfälle Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6732 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 6732 C Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Haftpflicht der Gaststättenbesitzer für Gegenstände von Reisenden Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 6732 D Frage des Abg. Hammersen: Angebliche Korruption der deutschen Wirtschaft 6732 D Frage des Abg. Ertl: Werbungskostenpauschalsatz für landwirtschaftliche Wochenblätter . . . . 6733 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schäden durch Manöver amerikanischer Streitkräfte 6733 B Frage des Abg. Scheuren: Weihnachtszuwendungen 6733 C Frage des Abg. Haage (München) : Abgabenfreie Einfuhr von Treibstoffen im internationalen Verkehr . . . . 6734 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Abzugsfähige Spesensätze 6734 B Frage des Abg. Fritsch: Instandssetzung von Wohnungen des Althausbesitzes 6734 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Wiedergutmachung von durch Stationierungsstreitkräfte verursachte Schäden 6734 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 III Fragen des Abg. Junghans: Bundesdarlehen an Bundesbahn und Bundespost aus dem Verkaufserlös der VW-Aktien — Stiftung Volkswagenwerk Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6735 A, C, 6736 A, B, C Junghans (SPD) . . 6735 C, D, 6736 A, B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Beeinflussung des Kraftverkehrs durch steuerrechtliche Regelungen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 6736 D, 6737 A, B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6736 D, 6737 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 6737 B Fragen des Abg. Dr. Dörinkel: Steuerfreiheit für Ruhegehälter Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 6737 B, C, D Dr. Dörinkel (FDP) . . . . . . . 6737 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Landkäufe des Bundesfinanzministers in der Lüneburger Heide Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6738 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6738 B Frage des Abg. Spies: Verleihung des nächsthöheren Ranges an nicht mehr zu befördernde Offiziere bei oder nach Ausscheiden . . . . . 6738 C Frage des Abg. Jahn: Hetzschrift des Schriftstellers Kurt Ziesel „Der deutsche Selbstmord" . . . 6738 D Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) : Pressemeldungen betr. Handlungen von Bundeswehreinheiten . 6738 D, 6739 A Fragen des Abg. Mertes: Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarer Belästigung durch Flugzeuglärm 6739 B Frage des Abg. Cramer: Vereinbarkeit des Erlasses betr. Vollstreckung und Vollzug disziplinarer Rechtsstrafen mit Unverletzlichkeit des Postgeheimnisses von Hassel, Bundesminister 6739 D, 6740 A Cramer (SPD) . . . . . . . . . 6740 A Fragen der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) : Kritik des Gen.Lt. Panitzki an dem Verhalten von Abgeordneten gegenüber Beschwerden über den Düsenjägerlärm von Hassel, Bundesminister 6740 B, 6742 A, B, C, D 6741 A, B, C, D, Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 6740 D, 6741 A, B Mertes (FDP) . . . . . . . . 6741 C, D Cramer (SDP) 6741 D Wächter (FDP) . . . . . . . 6742 A, B Gerlach (SPD) 6742 B, C Kreitmeyer (FDP) 6742 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 (Haushaltsgesetz 1965) (Drucksache IV/2500) — Einbringung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 6743 A Nächste Sitzung 6758 C Anlagen 6759 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Oktober 1964 6721 136. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 16. 10. Dr. Aschoff 16. 10. Dr. Atzenroth 13. 10. Dr.-Ing. Balke 16. 10. Frau Brauksiepe 13. 10. Dr. Burgbacher 13. 10. Deringer * 13. 10. Dr. Dichgans * 14. 10. Dopatka 17. 10. Eisenmann 13. 10. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 10. Dr. Furler * 16. 10. Gaßmann 13. 10. Hahn (Bielefeld) * 16. 10. Dr. Hahn (Heidelberg) 13. 10. Hammersen 16. 10. Holkenbrink 13. 10. Illerhaus * 16. 10. Kalbitzer 16. 10. Klinker 16. 10. Kulawig 14. 10. Lenz (Brühl) * 16. 10. Dr. Löhr * 16. 10. Lücker (München) * 15. 10. Maucher 13. 10. Dr. von Merkatz 16. 10. Missbach 13. 10. Neumann (Allensbach) 13. 10. Ollesch 13. 10. Peters (Poppenbüll) 16.10. Dr.-Ing. Philipp * 16. 10. Pöhler 13. 10. Priebe 13. 10. Frau Dr. Probst * 14. 10. Rademacher 16. 10. Abgeordnete(r) beurlaurbt bis einschließlich Ramms 13. 10. Rohde 13. 10. Ruf 16. 10. Schneider (Hamburg) 13.10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13.10. Dr. Seffrin 13.10. Dr. Serres 16.10. Seuffert 13. 10. Spies 18. 10. Spitzmüller 15. 10. Stein 16. 10. Storch * 13. 10. Weinkamm * 16. 10. Dr. Zimmer 16. 10. b) Urlaubsanträge Dr. von Brentano 15. 11. Ehren 14. 11. Gehring 23. 10. Gräfin vom Hagen 31. 10. Heix 23. 10. Frau Dr. Heuser 20. 10. Kahn-Ackermann 20. 11. Kraus 31. 10. Kubitza 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 4. 11. Liehr 31. 10. Menke 23. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 11. Peters (Norden) 31. 10. Rauhaus 23. 10. Reichhardt 31. 10. Rollmann 31. 10. Seidel (Fürth) 24. 10. Dr. Willeke 23. 10. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter, diese Tatsache ist mir nicht bekannt. Ich kann nur noch einmal sagen, was ich soeben gesagt habe: eine Verbindung zwischen den beiden Komplexen besteht nicht.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Ich rufe auf die Frage II/1 — des Abgeordneten Jahn —:
Aus welchen Gründen hat kein Mitglied der Bundesregierung, keiner der Staatssekretäre des Auswärtigen Amts und des Bundesinnenministeriums, auch nicht der Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts oder ein sonstiger zuständiger Abteilungsleiter an dem internationalen Ereignis der Eröffnung der Ausstellung „documenta III" am 27. Juni 1964 in Kassel teilgenommen, obwohl dort Künstler mit internationalem Namen und hervorragende Vertreter des kulturellen Lebens aus aller Welt versammelt waren?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. Hölzl vom 24. Juli 1964 lautet:
Soweit sich bei der Fülle der täglich einlaufenden Einladungen jetzt noch feststellen ließ, haben leider weder der Herr Bundeskanzler noch der Herr Bundesaußenminister und seine Staatssekretäre noch der Bundesminister des Innern, in dessen Haushalt der Bundeszuschuß zur „documenta III" ausgeworfen ist, noch der zuständige Staatssekretär und Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium eine Einladung erhalten. Lediglich dem Leiter der Kulturabteilung im Auswärtigen Amt, Herrn Ministerialdirektor Dr. Sattler, und dem zuständigen Referenten im Bundesinnenministerium, Ministerialrat Dr. Gussone, ist wenige Tage vor dem Eröffnungstermin eine gedruckte Einladung zugegangen, wie sie wohl an viele Hunderte herausgegangen ist. Die beiden Letztgenannten haben wegen anderweitiger Verpflichtungen absagen müssen, haben aber inzwischen die Ausstellung besucht bzw. werden das in den nächsten Tagen tun, — sicherlich mit größerem sachlichem Nutzen, als dies bei einer Eröffnungsveranstaltung mit mehr als 1500 Teilnehmern möglich gewesen wäre.
Wenn auf die Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung Wert gelegt wird, ist es bei der großen Zahl der Veranstaltungen allgemein üblich, daß durch besondere Schreiben darauf aufmerksam gemacht wird.
Ich rufe auf die Fragen II/2, II/3, und II/4 — des Abgeordneten Sänger —:
Wieviel und welche Dienststellen des Bundes und der Länder sind bei der Prüfung und Erteilung von Sichtvermerken, um die von Ausländern nachgesucht wird, beteiligt?
Werden Ersuchen um Sichtvermerke von Ausländern etwa aus den Mitgliedstaaten des NATO-Paktes anders behandelt als entsprechende Ersuchen von Ausländern aus Staaten etwa des Warschauer Paktes?
Wie erklären sich die effektiv vorhandenen, zeitlich beträchtlichen Unterschiede bei der Erteilung der Sichtvermerke an Antragsteller aus verschiedenen Ländern?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antworten des Staatssekretärs Dr. Hölzl vom 28. August 1964 lauten:
Die Entscheidung über Sichtvermerksanträge treffen die deutschen Auslandsvertretungen. Bei der Prüfung der Anträge werden die Ausländerbehörden der Länder insbesondere dann beteiligt, wenn der Ausländer im Bundesgebiet eine Tätigkeit auszuüben beabsichtigt.
Für die Entscheidung der Sichtvermerksanträge von Staatsangehörigen der Staaten, in denen die Bundesrepublik Deutschland keine diplomatischen oder konsularischen Vertretungen



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
unterhält, sind das Auswärtige Amt und der Bundesminister des Innern zuständig. Vom Bundesministerium des Innern werden in das Prüfungsverfahren die jeweils in Betracht kommenden Sicherheitsstellen eingeschaltet und bei Reisen zu geschäftlichen Zwekken gleichzeitig Rückfragen beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft gehalten, ob die in dem Sichtvermerksantrag angegebenen Unternehmen mit dem Besuch des Sichtvermerksbewerbers einverstanden sind.
Die Sichtvermerksanträge von Staatsangehörigen der Ostblockstaaten werden insofern anders behandelt als die Sichtvermerksanträge von Staatsangehörigen anderer Staaten, als bei den ersteren regelmäßig auf eine Prüfung der Anträge durch die Sicherheitsstellen und Rückfragen beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft nicht verzichtet werden kann.
Ihre Annahme, daß zeitlich beträchtliche Unterschiede bei der Sichtvermerkserteilung an Antragsteller aus verschiedenen Ländern bestehen, ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend. Die Dauer der Bearbeitung der Sichtvermerksanträge hängt von dem Umfang der im Einzelfall erforderlichen Nachprüfungen und Ermittlungen durch die in meiner Antwort auf Ihre erste Frage genannten Behörden ab.
Ich rufe auf die Frage II/5 — des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen —:
In welcher Form wird die Bundesregierung entsprechend den Schlußbemerkungen in dem Bericht der Bundesregierung — Drucksache IV/2429 — über den Ausbau Berlins als Stätte der Bildung, der Wissenschaft und der Kunst (Ziffer VI) initiativ werden, um gemeinsame Planungen von Berlin, Bund und Ländern auf der Grundlage des vom Senat von Berlin erstatteten „Zweiten Berichts über den Ausbau Berlins als Stätte der Bildung, der Wissenschaft und der Kunst" vom 1. November 1963 in Gang zu bringen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. Hölzl vom 12. August 1964 lautet:
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht über die Beteiligung des Bundes am Ausbau Berlins als Stätte der Bildung, der Wissenschaft und der Kunst (Ziff. VI) zum Ausdruck gebracht, daß sie es begrüßen würde, wenn der weitere Ausbau der kulturellen Einrichtungen Berlins zum Gegenstand gemeinsamer Planungen von Berlin, Bund und Ländern würde. Die Bundesregierung wird an derartigen Planungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv mitarbeiten.
Der Ausbau und die Pflege des kulturellen Lebens in Berlin sind Aufgaben, die sich ohne maßgebliche Mitwirkung des Berliner Senats nicht durchführen lassen. Auch hierauf ist in dem Bericht der Bundesregierung (Ziff. II) hingewiesen worden. Der „Interministerielle Arbeitskreis für den Ausbau Berlins zu einem Kulturzentrum" wird im Herbst zu einer weiteren Sitzung zusammentreten. Es ist beabsichtigt, zu dieser Sitzung Vertreter Berlins und der Länder einzuladen. Die Bundesregierung nimmt an, daß ein solches Verfahren auch den Vorstellungen des Berliner Senats entspricht. Sie wird in ihrer Annahme dadurch bestärkt, daß der Herr Regierende Bürgermeister von Berlin in einem Schreiben an Herrn Minister Höcherl vom 27. Juli 1964 erklärt hat, er habe die zuständigen Senatsmitglieder gebeten, der Frage gemeinsamer Planungen von Berlin, Bund und Ländern besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung!
Ich rufe auf die Frage III/1 — des Abgeordneten Folger —:
Ist die Bundesregierung der gleichen Meinung wie Ministerialdirektor Schornstein vom Bundeswohnungsbauministerium, daß das hohe Wohnungsdefizit in München weder 1970 noch im Jahre 2000 beseitigt sein wird, die Altbaumieten aber dennoch nach dem 31. Dezember 1965 freigegeben werden müßten, um die Hausbesitzer nicht darunter leiden zu lassen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Lücke vom 16. September 1964 lautet:
Auf Ihre vorbezeichnete Anfrage darf ich zunächst erwidern, daß die Äußerung von Herrn Ministerialdirektor Dr. Schornstein von der Bundespressekonferenz am 30. Juli 1964 aus dem Zusammenhang gerissen und unvollständig wiedergegeben worden ist. Dr. Schornstein hat ausgeführt, daß die Wohnungszwangswirtschaft in den restlichen rund hundert Kreisen des Bundesgebietes, die noch sogenannte schwarze Kreise sind, spätestens am 31. Dezember 1965 aufgehoben würden, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie hoch das Wohnungsdefizit in diesen Kreisen am 31. Dezember 1965 sein werde. Diese Regelung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht.
Das Sonderproblem der Stadt München ist durch einen jährlichen Zuzug von etwa 30 000 Menschen charakterisiert. Wenn
man davon ausgeht, daß dieser Zuzug anhält, wird die Stadt München noch auf lange Zeit ein Wohnungsdefizit haben. Das schwierige Problem der Wohnraumversorgung in München wird aber nicht dadurch gelöst, daß in München auf Jahre hinaus noch die Wohnungszwangswirtschaft für den Althausbesitz aufrechterhalten wird, ganz abgesehen davon, daß eine solche Maßnahme auch politisch und rechtsstaatlich nicht vertretbar wäre. Das Problem des Ballungsgebietes München kann wirksam nur durch Maßnahmen der Raumordnung gelöst werden. Das und nichts anderes hat Dr. Schornstein seinerzeit erklärt, und das entspricht auch meiner wiederholt im Bundestag und in der Öffentlichkeit vertretenen Auffassung.
Wie Sie wissen, liegt dem Bundestag schon seit geraumer Zeit der Entwurf eines Raumordnungsgesetzes der Bundesregierung zur Beschlußfassung vor. Ich hoffe, daß dieses Gesetz alsbald verabschiedet wird.
Ich rufe auf die Fragen III/2 und III/3 — des Abgeordneten Fritsch —:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Landesbank bayer. Haus- und Grundbesitzer in München eine erhebliche Anzahl von Anträgen auf Gewährung von Instandsetzungsdarlehen aus dem Zonenrand- .und Grenzlandgebiet vorliegt, die nicht erledigt werden kann, da die für die Wohnungsinstandsetzung eingesetzten Haushaltsmittel noch nicht in vollem Umfange freigegeben sind?
Ist die Bundesregierung bereit, mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse des Althausbesitzes im Zonenrand- und Grenzlandgebiet eine verstärkte Mittelzuteilung für diese Gebiete vorzusehen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antworten des Bundesministers Lücke vom 24. September 1964 lauten:
Mir ist bekannt, daß der Landesbank bayerischer Haus- und Grundbesitzer in München eine erhebliche Anzahl von Anträgen auf Gewährung von Instandsetzungsdarlehen aus Bundesmitteln vorliegt, die nicht bearbeitet werden können. Leider läßt es die angespannte Haushaltslage nicht zu, den vollen Betrag der für 1964 vorgesehenen Bindungsermächtigung (30 Mio DM) zur Verfügung zu stellen. Den nunmehr vom Herrn Bundesminister der Finanzen weiter freigegebenen Betrag von 3 Mio DM — der diesjährige Bewilligungsrahmen beträgt damit 27 Mio DM — werde ich umgehend auf die Länder verteilen. Auf das Land Bayern werden hierbei 492 000,— DM entfallen, mit denen nur ein Teil der vorliegenden Anträge berücksichtigt werden kann.
Angesichts der Knappheit der insgesamt für Instandsetzungsdarlehen zur Verfügung stehenden Bundesmittel vermag ich von diesen leider keine besonderen Mittel für Zonenrand- und Grenzlandgebiete abzuzweigen. Ich habe daher den Ländern schon früher nahegelgt, Sondertatbeständen mit eigenen Mitteln Rechnung zu tragen.
Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, daß das Land Bayern vom Bund seit 1957 bis jetzt insgesamt rd. 40 Mio DM Instandsetzungsdarlehen erhalten hat. Außerdem sind für Antragsteller aus Bayern seit Herbst 1960 bis einschließlich 1963 mehr als 51 Mio DM Kapitalmarktdarlehen für Instandsetzung und Modernisierung (über den Realkredit) durch Bundeszuschüsse (anfänglich 2 %, heute 3 % vom Ursprungsdarlehen auf die Dauer von 5 Jahren) verbilligt worden.
Ich rufe auf die Frage III/4 — des Herrn Abgeordneten Dr. Huys —:
Zu welchem Zeitpunkt kann mit der im Bundesbaugesetz § 2 Abs. 10 angekündigten Verordnung über die Darstellung Im Flächennutzungsplan gerechnet werden?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Der Entwurf einer Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die dabei zu verwendenden Planzeichen ist jetzt mit allen beteiligten Stellen abgestimmt. Er wird noch im Laufe der nächsten Wochen dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden.