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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1964 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/2386, IV/2399) Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Strafgerichtsbarkeit über die ausländischen NATO-Truppen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6619 B, D, 6620 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 6619 B, C 6620 A, B Frage des Abg. Josten: Eheschließungen in Gretna-Green Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6620 C, D Josten (CDU/CSU) 6620 D Frage des Abg. Burgemeister: Einstellung von Ermittlungsverfahren bei Warendiebstählen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6621 A Matthöfer (SPD) 6621 A Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Zusammenlegung der mittelbadischen Hauptzollämter Grund, Staatssekretär . . . 6621 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 6621 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder Grund, Staatssekretär . . . 6622 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6622 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 6622 B, C Fragen des Abg. Spies: Grundwehrdienst Gumbel, Staatssekretär 6622 D, 6623 A, B Spies (CDU/CSU) 6623 B Frage des Abg. Fritsch: Hilfe der Bundeswehr beim Sportplatzbau Gumbel, Staatssekretär . . . 6623 C, D Fritsch (SPD) 6623 C, D Fragen des Abg. Weigl: Stationierung eines Teils der Panzergrenadierbrigade 10 in Ebern Gumbel, Staatssekretär 6624 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 Frage des Abg. Cramer: Lärm durch Düsenjäger in SchortensHeidmühle Gumbel, Staatssekretär . . 6624 A, B, D, 6625 A, B, C, 6626 A Cramer (SPD) 6624 D, 6625 A Gerlach (SPD) 6625 B, C Büttner (SPD) 6625 C, 6626 A Frage des Abg. Felder: Mitwirkung von Bundeswehrangehörigen beim Einbau eines Stahlschwimmbassins Gumbel, Staatssekretär . . 6626 A, B, C Felder (SPD) 6626 B Dr. Schäfer (SPD) 6626 C Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Fernsprechdienst in den Landkreisen Villingen und Donaueschingen Stücklen, Bundesminister 6626 D, 6627 A Dr. Rinderspacher (SPD) . 6626 D, 6627 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Mithören von Telefongesprächen über den Landfunkdienst Stücklen, Bundesminister 6627 A, B, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6627 B, C Cramer (SPD) 6627 D Frage des Abg. Hammersen: Angemessener Wohnaufwand Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 6628 A, B Hammersen (FDP) . . . . . . . 6628 B Frage des Abg. Hammersen: Mietwohnungsbau in mehrgeschossigen Wohnblöcken Dr. Ernst, Staatssekretär . . 6628 B, C, D Jacobi (Köln) (SPD) . . . . 6628 C, D Frage des Abg. Hammersen: Heimstätteneigenschaft Dr. Ernst, Staatssekretär . 6628 D, 6629 A Hammersen (FDP) 6629 A Frage des Abg. Lang (München) : Belegung von Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 6629 B, C Lang (München) (CDU/CSU) . . . 6629 C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Siedlung Tannenbusch Kattenstroth, Staatssekretär 6629 D, 6630 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6630 A Frage der Abg. Frau Meermann: Brot in Selbstbedienungsläden Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 6630 B Fragen des Abg. Josten: Müllbeseitigung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 6630 C, D, 6631 A, B Josten (CDU/CSU) . . . 6630 D, 6631 B Jacobi (Köln) (SPD) 6631 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/1769) ; Schriftlicher Bericht des Wasserwirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2369, zu IV/2369) — Zweite und dritte Beratung — Rauhaus (CDU/CSU) . . . . . 6631 C Weinzierl (CDU/CSU) 6632 D Dr. Bechert (SPD) 6633 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 6635 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6635 B Jacobi (Köln) (SPD) 6635 D Bargatzky, Staatssekretär . . . . 6636 A Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 6636 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6637 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 6637 D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 6638 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/2267, IV/1854); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 III IV/2408, IV/2350) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seume (SPD) 6639 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6640 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 6641 D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 6643 A Schütz, Senator des Landes Berlin 6644 B Stingl (CDU/CSU) 6645 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964) (Drucksache IV/2108); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen IV/2367, zu IV/2367) — Zweite und dritte Beratung — 6645 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217) — Erste Beratung — . . 6646 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 14/64/EWG (Rindfleisch) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Rindfleisch) (Drucksache IV/2254) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2366) — Zweite und dritte Beratung — 6646 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 13/64/EWG (Milch und Milcherzeugnisse) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse) (Drucksache IV/2260) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2387) — Zweite und dritte Beratung — 6646 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 16/64/EWG (Reis) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Reis) (Drucksache IV/2261); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2365) — Zweite und dritte Beratung — 6647 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Sander, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Logemann, Walter, Ertl, Dr. Frey (Bonn), Struve u. Gen. betr. Zuckerrübenpreis 1963/64 (Drucksachen IV/1416, IV/2270) Sander (FDP) 6647 D Ehnes (CDU/CSU) 6651 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2413) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 6651 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 6652 C Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Mai 1964 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/2325) 6652 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über die versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, das Gutachten des Sozialbeirates und den Bericht der Bundesregierung hierzu (Drucksachen IV/640, IV/2396) Killat (SPD) 6653 A, 6655 B Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 6654 C Ollesch (FDP) 6654 D Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten (Rentenversicherungs-Finanzausgleichsgesetz — RFG) (Drucksache IV/2354) — Erste Beratung — 6656 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Krüger (Drucksache IV/2382) Ritzel (SPD) 6656 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Strauß Ritzel (SPD) 6656 D Nächste Sitzung 6657 C Anlagen 6659 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 6619 134. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26.6. Arendt (Wattenscheid) ** 26. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30.6. Dr. Dr. h. c. Baade 26.6. Bading ** 26.6. Bauer (Wasserburg) 26.6. Bauer (Würzburg) * 26.6. Bäuerle 26.6. Bergmann ** 26.6. Berkhan * 26.6. Birkelbach 26.6. Dr. Birrenbach 26.6. Fürst von Bismarck * 26.6. Blachstein * 26.6. Blumenfeld 26.6. von Bodelschwingh 26.6. Dr. h. c. Brauer * 26. 6. Dr. Brenck 26.6. Dr. von Brentano 4. 7. Corterier * 26.6. Deringer 26. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 26.6. Eisenmann 27. 6. Frau Dr. Elsner ** 26.6. Etzel 26.6. Even (Köln) 4. 7. Faller ** 26.6. Figgen 26.6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26.6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26.6. Frau Funcke (Hagen) 26.6. Dr. Furler * 26.6. Gehring 26.6. Glombig 26.6. Haase (Kassel) 26.6. Haase (Kellinghusen) 28.6. Dr. Hahn (Heidelberg) 26.6. Hammersen 26.6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Dr. Hellige 2. 7. Frau Dr. Heuser 26. 6. Hohmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Frau Dr. Hubert * 26.6. Illerhaus 26.6. Kahn-Ackermann * 26. 6. Kemmer 26.6. Frau Klee 26.6. Dr. Kliesing (Honnef) * 26.6. Klinker ** 26.6. Dr. Koch 26.6. Dr. Kopf * 26.6. Kraus 4. 7. Dr. Kreyssig ** 26.6. Kriedemann ** 26. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht l Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Leber 26.6. Lenz (Bremerhaven) 27.6. Lenz (Brühl) ** 26.6. Lenze (Attendorn) * 26.6. Lermer * 26.6. Liehr 26.6. Dr. Löbe 26.6. Dr. Löhr 26.6. Dr. Lohmar 26. 6. Mattich 26.6. Maucher 26.6. Mauk ** 26. 6. Frau Dr. Maxsein * 26. 6. Memmel * 26.6. Menke 4. 7. Dr. von Merkatz * 26. 6. Metzger ** 26.6. Dr. Meyer (Frankfurt) * 26. 6. Dr. Miessner 26.6. Müller (Aachen-Land) 28.6. Müller (Remscheid) 26.6. Dr. Müller-Hermann 26.6. Dr.-Ing. Philipp 26.6. Frau Dr. Probst 26.6. Rademacher 26. 6. Ramms 26.6. Frau Renger * 26.6. Rohde ** 26.6. Schlee 26.6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 26.6. Schmidt (Würgendorf) 26.6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26.6. Seidl (München) 26.6. Seifriz ** 26. 6. Dr. Serres * 26.6. Seuffert 26.6. Steinhoff 26.6. Dr. Stoltenberg 26.6. Storch ** 26.6. Striebeck 27.6. Frau Strobel ** 26.6. Dr. Süsterhenn * 26.6. Wienand * 26.6. Dr. Zimmer * 26. 6. Anlage 2 Umdruck 495 ánderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen IV/1769, IV/2369). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 19 b Abs. 1 folgenden Satz 4: 6660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 „Die Auflagen müssen nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein." Bonn, den 23. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 3 Umdruck 495 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen IV/1769, IV/2369). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 wird in § 195 Abs. 1 Satz 3 der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: "; nachträgliche Auflagen müssen nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein." Bonn, den 24. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 4 Umdruck 483 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/1854, IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 6 a (§ 11) gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 12 (§ 22) wird Buchstabe „vor a" gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 504 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 6 a gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 12 wird Buchstabe vor a gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1964 Stingl Dr. Götz Dr. Gradl Hübner Müller (Berlin) Frau Kalinke Benda Katzer Eichelbaum Frau Klee Dr. Dr. h. c. FriedensburgKuntscher Gaßmann Riedel (Frankfurt) Vogt Anlage 6 Umdruck 484 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/1854, IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt (mit Bezug auf den Antrag der Abgeordneten Meis, Dr. Stecker, Dr. Imle und Genossen — Drucksache IV/1854), 1. die Wettbewerbssituation in der Spirituosenindustrie und 2. die Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes zu prüfen und dem Bundestag bis zum 31. Oktober 1964 zu berichten und Vorschläge zu unterbreiten. Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage. 7 Umdruck 503 Entschließungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuer- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 6661 erleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksache IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt,- im Hinblick auf den Gesetzentwurf — Drucksache IV/1854 — bis zum 31. Oktober 1964 zu untersuchen, ob und in welchem Maße durch die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes ruinöse Folgen für die westdeutschen Konsumbranntweinhersteller eingetreten sind. Sollte sich herausstellen, daß die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes unvertretbare Störungen für die Branntweinhersteller und eine nicht beabsichtigte Verzerrung des Wettbewerbs bewirkt haben, so wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob in Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes eine Rechtsverordnung erlassen werden muß oder ob sie dem Bundestag Vorschläge zur Änderung des Berlinhilfegesetzes unterbreiten will. Bonn, den 23. Juni 1964 Stingl Dr. Götz Dr. Gradl Hübner Müller (Berlin) Frau Kalinke Benda Katzer Eichelbaum Frau Klee Dr. Dr. h. c. FriedensburgKuntscher Gaßmann Riedel (Frankfurt) Vogt Anlage 8 Schriftliche Begründung des Bundesministers Dr. Bucher zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217). Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Entwurf ein doppeltes Ziel: Einmal bezweckt der Gesetzentwurf, den sogenannten Verbraucherverbänden die Möglichkeit zu geben, selbst im Wege der Klage gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Alle Parteien des Hohen Hauses sind sich wohl darüber einig, daß die Verbraucherverbände die Klagebefugnis für Wettbewerbssachen erhalten sollen. Bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zur Verbraucherpolitik der Bundesregierung und bei der Debatte hierüber in der 98. Sitzung dieses Hauses vom 4. Dezember 1963 ist dies deutlich geworden. Inzwischen haben auch die Kollegen Frau Beyer, Kurlbaum und Lange und die Fraktion der SPD einen Initiativentwurf zu dieser Frage vorgelegt (BT-Drucks. IV/2001), den Sie in der Sitzung vom 29. April 1964 beraten haben. Die Bundesregierung konnte ihren schon bei Beantwortung der Großen Anfrage angekündigten Entwurf dem Bundestag nicht alsbald vorlegen, weil sie zunächst die Stellungnahme des Bundesrates einzuholen hatte. Deswegen liegt Ihnen dieser Entwurf erst jetzt vor. Frau Kollegin Beyer hat am 29. April 1964 die Auffassung vertreten, daß es über die Klagebefugnis der Verbraucherverbände keine Meinungsverschiedenheit gebe. Im Grundsatz trifft das zu, und es ist erfreulich, daß alle Fraktionen in dieser Frage einer Meinung sind. In den Einzelheiten der Ausgestaltung der Klagebefugnis weicht allerdings der Regierungsentwurf von dem Initiativentwurf in einigen Punkten ab. Mein Fraktionskollege Dr. Aschoff hat hierauf in der Sitzung am 29. April 1964 bereits hingewiesen. Ich darf die Unterschiede kurz erläutern: Der Initiativentwurf der SPD geht den an sich naheliegenden und auch gesetzestechnisch einfachsten Weg, den Verbraucherverbänden die gleiche Klagebefugnis einzuräumen, wie sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, im Rabattgesetz und in der Zugabeverordnung bereits für die Verbände der Gewerbetreibenden besteht. Der Bundesregierung scheint dieser Weg nicht gangbar. Viele Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs betreffen nur das Verhältnis der Gewerbetreibenden untereinander. Diese Fälle können von den Verbänden der Gewerbetreibenden aufgegriffen werden. Den Verbraucherverbänden sollte dagegen nicht die Möglichkeit gegeben werden, sich in Streitigkeiten von Gewerbetreibenden einzumischen, die nur deren Verhältnis zueinander betreffen. Sie sollen sich vielmehr um solche Erscheinungen unlauteren Wettbewerbs kümmern, durch die die Belange der Verbraucher berührt werden. Dies sind vor allem die Fälle der irreführenden Werbung. Nach der Regierungsvorlage sollen daher die Verbraucherverbände die Klagebefugnis für alle die Tatbestände erhalten, die eine irreführende Werbung zum Gegenstand haben. Der Inhalt der Klagebefugnis soll also der Aufgabe der Verbände, die Verbraucher aufzuklären und zu beraten, entsprechen. Der Aufgabenstellung entspricht die in den Entwurf vorgesehene Abgrenzung der klageberechtigten Verbände. Mit ihr soll den Gerichten eine klare Formel an die Hand gegeben werden, mit der sie die Klageberechtigung eines Verbandes leicht nachprüfen können. Für das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung sieht der Regierungsentwurf im Gegensatz zu dem Initiativentwurf eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände nicht vor. Unter dem Gesichtspunkt der Rechtssystematik mag es konsequent sein, die Klagebefugnis nicht nur für die Tatbestände des UWG, sondern auch für die Tatbestände des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zu gewähren, weil es sich auch insoweit im wesentlichen um Irreführungstatbestände handelt. Aber, meine Damen und Herren, vergessen wir nicht, daß die Klagebefugnis der Verbraucherverbände in unserem Recht etwas ganz Neues ist. Man sollte deshalb zunächst einmal abwarten, wie sich diese neue Einrichtung bewährt. Es könnten die Verbraucherverbände auch überfordert sein, wenn sie .die Klagebefugnis sogleich für alle Tatbestände bekämen, die in einem systematischen Zusammenhang stehen, und, um 6662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 ihren Aufgaben gerecht zu werden, sich auch verpflichtet fühlen könnten, gegen Verstöße gegen die Zugabeverordnung und das Rabattgesetz vorzugehen. Damit soll nicht gesagt sein, daß man nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Klagebefugnis der Verbraucherverbände auch auf diese Gesetze ausdehnen könnte. Man sollte aber nicht ausschließlich wegen des Sachzusammenhangs schon jetzt die Klagebefugnis auch für diese und möglicherweise noch weitere Nebengesetze zum UWG vorsehen. Überhaupt sollte man sich davor hüten, jetzt plötzlich die Verbraucherverbände zum Sachwalter des öffentlichen Interesses zu machen. Tendenzen in dieser Richtung sind bereits erkennbar. Es liegt dem Bundesjustizministerium ein von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände ausgearbeiteter Gesetzentwurf vor, durch den den Verbraucherverbänden eine Klagebefugnis für alle Handlungen gegeben werden soll, die gegen bundes- oder landesrechtliche Vorschriften verstoßen, es sei denn, daß keine Verbraucherinteressen beeinträchtigt werden. Meine Damen und Herren, die Verbraucherverbände erfüllen eine wichtige Aufgabe und werden dies in Zukunft noch mehr tun. Es muß aber dringend davor gewarnt werden, sie zu gebetenen oder ungebetenen Sachwaltern aller Angelegenheiten öffentlichen Interesses zu machen. Das zweite Ziel des Regierungsentwurfs ist es, in Wettbewerbs-, Warenzeichen- und Gebrauchsmustenstreitsachen die Möglichkeit einer Herabsetzung des Streitwerts zugunsten einer im Verhältnis zum Streitgegenstand schwachen Partei zu schaffen. I Auf diese Weise sollen insbesondere mittelständische Unternehmen in ihren Auseinandersetzungen mit größeren Unternehmen auf diesen Gebieten eine gleiche Ausgangsposition erhalten. Sie wissen, daß in Patent- und Gebrauchsmustenstreitsachen wie auch in Wettbewerbs- und Warenzeichenstreitsachen besonders hohe Streitwerte häufig sind. Es kommt daher nicht selten vor, daß weniger bemittelte Parteien mit Rücksicht auf das sehr hohe Kostenrisiko von einer Rechtsverfolgung entweder überhaupt absehen oder sich auf einen für sie ungünstigen Vergleich einlassen. Besonders der gewerbliche Mittelstand wird von den hohen Prozeßkosten betroffen. Für die Mehrzahl der Verbraucherverbände würde die Klagebefutgnis kaum praktische Bedeutung haben, wenn sie wegen des Kostenrisikos gehindert wären, gegen unlautere Wettbewerbsmaßnahmen vorzugehen. Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände soll nicht dazu führen, daß diese Verbände sich darauf beschränken müssen, gegen verhältnismäßig unwichtige Verstöße einzelner kleiner Gewerbetreibender vorzugehen. Sie sollen vielmehr auch die Möglichkeit erhalten, eine irreführende Großwerbung im Interesse der Verbraucher zu bekämpfen, wenn es einmal nötig wird. In Patentverletzungsprozessen haben die Gerichte wegen der besonderen Kostenlage auf Grund des § 53 des Patentgesetzes seit nunmehr fast 30 Jahren die Möglichkeit, den Streitwert zugunsten einer weniger bemittelten Partei herabzusetzen. Schon damals hat man erkannt, daß die außergewöhnliche Höhe der Kasten in Patentverletzungsprozessen und das wirtschaftliche Übergewicht der einen Partei über die andere häufig einer gerechten Lösung im Wege stand. Die besondere Sachlage, daß typischerweise hohe Streitwerte bei unterschiedlicher Wirtschaftskraft der an einem Prozeß beteiligten Parteien vorkommen, ist auch bei Streitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes gegeben. Die Bundesregierung schlägt daher vor, in diese Gesetze die bewährte Regelung des § 53 Patentgesetz zu übernehmen. Ich möchte Ihnen diesen Vorschlag, meine Damen und Herren, besonders ans Herz legen. Er soll dazu dienen, auch auf diesem Teilgebiet Grundgedanken des sozialen Rechtsstaates zu verwirklichen. Anlage 9 Umdruck 482 Antrag der Fraktion der SPD zum Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik zu den versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, das Gutachten des Sozialbeirats und den Bericht der Bundesregierung hierzu (Drucksachen IV/640, IV/2396). Der Bundestag wolle beschließen: Nummer 2 des Ausschußantrages erhält folgende Fassung: „2. Die Bundesregierung wird ersucht, die für den 1. Januar 1961 zu erstellenden versicherungstechnischen Bilanzen bis zum 30. September 1964 vorzulegen." Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion
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    Rede von Heinrich Sander


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte!


Rede von Detlef Struve
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Sander, gehen Sie davon aus, daß .die Regierung der Öffentlichkeit nicht .die Wahrheit gesagt hat? Das war das, was mich zum Lachen veranlaßt hat.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Sander


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Struve, da wir selber mit in der Regierung sind

    (Zuruf von der SPD: Gar nicht gemerkt in Ihrer Rede!)

    — ich habe als Abgeordneter meine Meinung klar ausgesprochen, so, wie ich glaube, es tun zu müssen —, bin ich der Meinung, daß wir zur Aufklärung der Bevölkerung über die berechtigten Forderungen und Nöte der Landwirtschaft noch einiges tun müssen, um hier ein besseres Klima zu schaffen.

    (Zuruf von der Mitte: Sie haben die Frage nicht beantwortet!)

    Bei normalen Ernten hat die Bundesrepublik einen Einfuhrbedarf von rund 4 Millionen Zentner Zucker. Das bedeutet bei der von mir geschilderten Sachlage, die sich meines Erachtens nicht mehr ändern, sondern eher noch verschärfen wird, daß wir eine jährliche Subvention zugunsten der Verbraucher aus dem Staatssäckel je nach Höhe der deutschen Eigenerzeugung und auch der Preise auf dem Weltmarkt von rund 40 bis 80 Millionen DM oder 10 bis 20 Pfennig je Pfund Zucker aufzubringen haben. Im Jahr 1961 entsprach die Verbrauchersubvention etwa dem Betrag, der notwendig gewesen wäre, den Rübenpreis der Ernte 1963 um 50 Pfennig je Doppelzentner Zuckerrüben anzuheben.
    Ich meine, es sollte deshalb für uns alle eine zwingende Verpflichtung sein, alles zu tun, um eine ausreichende Eigenerzeugung zu gewährleisten. In fast allen Ländern der Erde wird heute die Entwicklung einer hohen Eigenerzeugung gefördert. Ich sagte bereits, daß aus dein Zuckerüberfluß von 1961 nichts mehr vorhanden ist, daß der Zuckerberg restlos abgebaut ist, und ich glaube, es ist interessant, daß man im letzten Jahr sogar in Amerika vorübergehend zu einer Kontingentierung schreiten mußte.
    Die Weltmarktpreise für Zucker erreichten im Jahre 1963 eine in diesem Jahrhundert noch nicht bekannte Höhe und lagen zeitweise beachtlich über den deutschen Zuckerfabrikabgabepreisen. Ob und wann die angespannte Weltzuckerversorgungslage überwunden wird. können wir alle heute noch nicht übersehen. Fest steht aber, daß der Weltzuckerverbrauch jährlich um 2 Millionen t, das sind rund 5 %, zunimmt. Diese jährliche Zunahme ist größer als die gesamte jährliche Zuckererzeugung, .die wir augenblicklich in der Bundesrepublik haben.
    Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Produktionsreserven der Welt sowohl in den Rohr- als auch in den Rübenzuckererzeugungsgebieten wesentlich stärker mobilisiert werden. Das wird aber auch bei uns letzten Endes nur mit gerechten, attraktiven Preisen möglich .sein. Die derzeitige Zuckerrübenanbaufläche der Bundesrepublik reicht, im Schnitt der Jahre gesehen, nicht aus, den Zuckerbedarf der Bevölkerung zu decken. Um in etwa den Bedarf an Zucker in der Bundesrepublik zu decken, müssen wir den Anbau von 300 000 auf rund 360 000 ha steigern.
    Ich frage nun: Was tun wir oder was wollen wir tun, um einen Rückgang des deutschen Zuckerrübenanbaus zu verhindern? Ich bin der Meinung, daß wir recht schnell die Erhöhung der Zuckerrübenpreise hier durchziehen müssen. Ich sagte bereits: Die Ablehnung für 1963 war für die Landwirtschaft ein sehr schwerer Schock.
    In diesem Hause müßten wir einmal sagen, daß man das Wort „Maßhalten" nicht immer nur an die Adresse der Landwirtschaft richten darf.

    (Lachen bei der SPD.)

    — Meine Damen und Herren, ich wiederhole es: Man darf das Wort „Maßhalten" nicht einseitig immer nur für die Landwirtschaft bereithalten, sondern man sollte es vor allen Dingen an die richten, die letzten Endes von dem sogenannten Wirtschaftswunder profitieren. Hier möchte ich beide Seiten ansprechen. Ich sage ganz bewußt das Wort „Großkapital" und das Wort „Gewerkschaften". Wenn ich jetzt von seiten der Gewerkschaften lese, daß die Getreidepreise bei uns in Deutschland immer noch zu hoch seien und daß man geringere Lebensmittelpreise haben wolle, so weiß ich nicht, wie man das moralisch verantworten will.
    Meine Damen und Herren, die Maßnahmen, die jetzt seitens der Bundesregierung Gott sei Dank getroffen werden, sind natürlich für die zuckerrübenbautreibende Landwirtschaft im besonderen und im allgemeinen ein Testfall. Die Landwirtschaft wird hieran messen, ob es der Bundesregierung mit ihren Zusagen über die Notwendigkeit der Erhaltung und Förderung unserer bäuerlichen Familienbetriebe ernst ist. In diesen bäuerlichen Familienbetrieben liegt das Schwergewicht des Zuckerrübenanbaus, da von den 200 000 zuckerrübenbautreibenden Betrieben rund 86% auf Betriebe bis zu 80 Morgen entfallen. Auf diese entfallen und 70% der bei uns angebauten Zuckerrüben.
    Ich möchte deshalb noch einmal sagen: Ich bedaure, daß die so dringend notwendige und vom Wirtschaftsausschuß und vom Bundesernährungsministerium befürwortete Erhöhung der Zuckerrübenpreise für 1963 unterblieben ist.
    Abschließend darf ich meiner ehrlichen Freude darüber Ausdruck geben, daß es nun doch noch, wenn auch rund ein Jahr nach unserem Antrag auf Korrektur des Zuckerrübenpreises, gelungen ist, nicht nur in Kreisen der Koalitionsparteien, sondern darüber hinaus auch seitens der SPD einen interfraktionellen Antrag auf Senkung der Zuckersteuer herbeiführen.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen]: Sie stellen die Dinge auf den Kopf! Das haben wir ja immer gesagt!)

    — Herr Schmidt, vielleicht verstehen Sie etwas mehr davon, und Sie werden ja wahrscheinlich noch dazu Stellung nehmen.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Glaube ich kaum!)




    Sander
    Meine Damen und Herren, die deutsche Landwirtschaft wird dankbar sein, daß dieser Antrag jetzt eingebracht ist. Sie wissen ganz genau, was die Bauwirtschaft in der großen Volkswirtschaft ist, ist für den größten Teil unserer landwirtschaftlichen Betriebe der Zuckerrübenanbau. Der Anbau ist außerordentlich intensiv. Er ist sehr stark vom Wetter abhängig und hat sich heute zu dem kostspieligsten Zweig in der Landwirtschaft entwickelt.
    Ich möchte damit schließen, daß ich allen Beteiligten, ganz besonders aber Herrn Kollegen Knobloch, der im letzten Jahr von Anfang an immer bereit war, für diesen Antrag einzustehen, aber auch all denen, die gerade in der letzten Zeit mitgeholfen haben, meinen herzlichsten Dank ausspreche. Ich will hoffen, daß es uns recht bald gelingt, bis zum Beginn der Zuckerrübenernte den jetzt einzubringenden Antrag durchzusetzen.

    (Beifall.)