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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1964 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/2386, IV/2399) Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Strafgerichtsbarkeit über die ausländischen NATO-Truppen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6619 B, D, 6620 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 6619 B, C 6620 A, B Frage des Abg. Josten: Eheschließungen in Gretna-Green Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6620 C, D Josten (CDU/CSU) 6620 D Frage des Abg. Burgemeister: Einstellung von Ermittlungsverfahren bei Warendiebstählen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6621 A Matthöfer (SPD) 6621 A Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Zusammenlegung der mittelbadischen Hauptzollämter Grund, Staatssekretär . . . 6621 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 6621 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder Grund, Staatssekretär . . . 6622 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6622 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 6622 B, C Fragen des Abg. Spies: Grundwehrdienst Gumbel, Staatssekretär 6622 D, 6623 A, B Spies (CDU/CSU) 6623 B Frage des Abg. Fritsch: Hilfe der Bundeswehr beim Sportplatzbau Gumbel, Staatssekretär . . . 6623 C, D Fritsch (SPD) 6623 C, D Fragen des Abg. Weigl: Stationierung eines Teils der Panzergrenadierbrigade 10 in Ebern Gumbel, Staatssekretär 6624 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 Frage des Abg. Cramer: Lärm durch Düsenjäger in SchortensHeidmühle Gumbel, Staatssekretär . . 6624 A, B, D, 6625 A, B, C, 6626 A Cramer (SPD) 6624 D, 6625 A Gerlach (SPD) 6625 B, C Büttner (SPD) 6625 C, 6626 A Frage des Abg. Felder: Mitwirkung von Bundeswehrangehörigen beim Einbau eines Stahlschwimmbassins Gumbel, Staatssekretär . . 6626 A, B, C Felder (SPD) 6626 B Dr. Schäfer (SPD) 6626 C Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Fernsprechdienst in den Landkreisen Villingen und Donaueschingen Stücklen, Bundesminister 6626 D, 6627 A Dr. Rinderspacher (SPD) . 6626 D, 6627 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Mithören von Telefongesprächen über den Landfunkdienst Stücklen, Bundesminister 6627 A, B, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6627 B, C Cramer (SPD) 6627 D Frage des Abg. Hammersen: Angemessener Wohnaufwand Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 6628 A, B Hammersen (FDP) . . . . . . . 6628 B Frage des Abg. Hammersen: Mietwohnungsbau in mehrgeschossigen Wohnblöcken Dr. Ernst, Staatssekretär . . 6628 B, C, D Jacobi (Köln) (SPD) . . . . 6628 C, D Frage des Abg. Hammersen: Heimstätteneigenschaft Dr. Ernst, Staatssekretär . 6628 D, 6629 A Hammersen (FDP) 6629 A Frage des Abg. Lang (München) : Belegung von Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 6629 B, C Lang (München) (CDU/CSU) . . . 6629 C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Siedlung Tannenbusch Kattenstroth, Staatssekretär 6629 D, 6630 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6630 A Frage der Abg. Frau Meermann: Brot in Selbstbedienungsläden Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 6630 B Fragen des Abg. Josten: Müllbeseitigung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 6630 C, D, 6631 A, B Josten (CDU/CSU) . . . 6630 D, 6631 B Jacobi (Köln) (SPD) 6631 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/1769) ; Schriftlicher Bericht des Wasserwirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2369, zu IV/2369) — Zweite und dritte Beratung — Rauhaus (CDU/CSU) . . . . . 6631 C Weinzierl (CDU/CSU) 6632 D Dr. Bechert (SPD) 6633 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 6635 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6635 B Jacobi (Köln) (SPD) 6635 D Bargatzky, Staatssekretär . . . . 6636 A Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 6636 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6637 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 6637 D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 6638 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/2267, IV/1854); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 III IV/2408, IV/2350) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seume (SPD) 6639 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6640 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 6641 D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 6643 A Schütz, Senator des Landes Berlin 6644 B Stingl (CDU/CSU) 6645 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964) (Drucksache IV/2108); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen IV/2367, zu IV/2367) — Zweite und dritte Beratung — 6645 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217) — Erste Beratung — . . 6646 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 14/64/EWG (Rindfleisch) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Rindfleisch) (Drucksache IV/2254) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2366) — Zweite und dritte Beratung — 6646 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 13/64/EWG (Milch und Milcherzeugnisse) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse) (Drucksache IV/2260) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2387) — Zweite und dritte Beratung — 6646 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 16/64/EWG (Reis) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Reis) (Drucksache IV/2261); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2365) — Zweite und dritte Beratung — 6647 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Sander, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Logemann, Walter, Ertl, Dr. Frey (Bonn), Struve u. Gen. betr. Zuckerrübenpreis 1963/64 (Drucksachen IV/1416, IV/2270) Sander (FDP) 6647 D Ehnes (CDU/CSU) 6651 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2413) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 6651 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 6652 C Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Mai 1964 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/2325) 6652 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über die versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, das Gutachten des Sozialbeirates und den Bericht der Bundesregierung hierzu (Drucksachen IV/640, IV/2396) Killat (SPD) 6653 A, 6655 B Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 6654 C Ollesch (FDP) 6654 D Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten (Rentenversicherungs-Finanzausgleichsgesetz — RFG) (Drucksache IV/2354) — Erste Beratung — 6656 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Krüger (Drucksache IV/2382) Ritzel (SPD) 6656 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Strauß Ritzel (SPD) 6656 D Nächste Sitzung 6657 C Anlagen 6659 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 6619 134. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26.6. Arendt (Wattenscheid) ** 26. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30.6. Dr. Dr. h. c. Baade 26.6. Bading ** 26.6. Bauer (Wasserburg) 26.6. Bauer (Würzburg) * 26.6. Bäuerle 26.6. Bergmann ** 26.6. Berkhan * 26.6. Birkelbach 26.6. Dr. Birrenbach 26.6. Fürst von Bismarck * 26.6. Blachstein * 26.6. Blumenfeld 26.6. von Bodelschwingh 26.6. Dr. h. c. Brauer * 26. 6. Dr. Brenck 26.6. Dr. von Brentano 4. 7. Corterier * 26.6. Deringer 26. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 26.6. Eisenmann 27. 6. Frau Dr. Elsner ** 26.6. Etzel 26.6. Even (Köln) 4. 7. Faller ** 26.6. Figgen 26.6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26.6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26.6. Frau Funcke (Hagen) 26.6. Dr. Furler * 26.6. Gehring 26.6. Glombig 26.6. Haase (Kassel) 26.6. Haase (Kellinghusen) 28.6. Dr. Hahn (Heidelberg) 26.6. Hammersen 26.6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Dr. Hellige 2. 7. Frau Dr. Heuser 26. 6. Hohmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Frau Dr. Hubert * 26.6. Illerhaus 26.6. Kahn-Ackermann * 26. 6. Kemmer 26.6. Frau Klee 26.6. Dr. Kliesing (Honnef) * 26.6. Klinker ** 26.6. Dr. Koch 26.6. Dr. Kopf * 26.6. Kraus 4. 7. Dr. Kreyssig ** 26.6. Kriedemann ** 26. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht l Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Leber 26.6. Lenz (Bremerhaven) 27.6. Lenz (Brühl) ** 26.6. Lenze (Attendorn) * 26.6. Lermer * 26.6. Liehr 26.6. Dr. Löbe 26.6. Dr. Löhr 26.6. Dr. Lohmar 26. 6. Mattich 26.6. Maucher 26.6. Mauk ** 26. 6. Frau Dr. Maxsein * 26. 6. Memmel * 26.6. Menke 4. 7. Dr. von Merkatz * 26. 6. Metzger ** 26.6. Dr. Meyer (Frankfurt) * 26. 6. Dr. Miessner 26.6. Müller (Aachen-Land) 28.6. Müller (Remscheid) 26.6. Dr. Müller-Hermann 26.6. Dr.-Ing. Philipp 26.6. Frau Dr. Probst 26.6. Rademacher 26. 6. Ramms 26.6. Frau Renger * 26.6. Rohde ** 26.6. Schlee 26.6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 26.6. Schmidt (Würgendorf) 26.6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26.6. Seidl (München) 26.6. Seifriz ** 26. 6. Dr. Serres * 26.6. Seuffert 26.6. Steinhoff 26.6. Dr. Stoltenberg 26.6. Storch ** 26.6. Striebeck 27.6. Frau Strobel ** 26.6. Dr. Süsterhenn * 26.6. Wienand * 26.6. Dr. Zimmer * 26. 6. Anlage 2 Umdruck 495 ánderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen IV/1769, IV/2369). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 19 b Abs. 1 folgenden Satz 4: 6660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 „Die Auflagen müssen nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein." Bonn, den 23. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 3 Umdruck 495 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen IV/1769, IV/2369). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 wird in § 195 Abs. 1 Satz 3 der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: "; nachträgliche Auflagen müssen nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein." Bonn, den 24. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 4 Umdruck 483 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/1854, IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 6 a (§ 11) gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 12 (§ 22) wird Buchstabe „vor a" gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 504 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 6 a gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 12 wird Buchstabe vor a gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1964 Stingl Dr. Götz Dr. Gradl Hübner Müller (Berlin) Frau Kalinke Benda Katzer Eichelbaum Frau Klee Dr. Dr. h. c. FriedensburgKuntscher Gaßmann Riedel (Frankfurt) Vogt Anlage 6 Umdruck 484 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/1854, IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt (mit Bezug auf den Antrag der Abgeordneten Meis, Dr. Stecker, Dr. Imle und Genossen — Drucksache IV/1854), 1. die Wettbewerbssituation in der Spirituosenindustrie und 2. die Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes zu prüfen und dem Bundestag bis zum 31. Oktober 1964 zu berichten und Vorschläge zu unterbreiten. Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage. 7 Umdruck 503 Entschließungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuer- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 6661 erleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksache IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt,- im Hinblick auf den Gesetzentwurf — Drucksache IV/1854 — bis zum 31. Oktober 1964 zu untersuchen, ob und in welchem Maße durch die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes ruinöse Folgen für die westdeutschen Konsumbranntweinhersteller eingetreten sind. Sollte sich herausstellen, daß die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes unvertretbare Störungen für die Branntweinhersteller und eine nicht beabsichtigte Verzerrung des Wettbewerbs bewirkt haben, so wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob in Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes eine Rechtsverordnung erlassen werden muß oder ob sie dem Bundestag Vorschläge zur Änderung des Berlinhilfegesetzes unterbreiten will. Bonn, den 23. Juni 1964 Stingl Dr. Götz Dr. Gradl Hübner Müller (Berlin) Frau Kalinke Benda Katzer Eichelbaum Frau Klee Dr. Dr. h. c. FriedensburgKuntscher Gaßmann Riedel (Frankfurt) Vogt Anlage 8 Schriftliche Begründung des Bundesministers Dr. Bucher zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217). Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Entwurf ein doppeltes Ziel: Einmal bezweckt der Gesetzentwurf, den sogenannten Verbraucherverbänden die Möglichkeit zu geben, selbst im Wege der Klage gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Alle Parteien des Hohen Hauses sind sich wohl darüber einig, daß die Verbraucherverbände die Klagebefugnis für Wettbewerbssachen erhalten sollen. Bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zur Verbraucherpolitik der Bundesregierung und bei der Debatte hierüber in der 98. Sitzung dieses Hauses vom 4. Dezember 1963 ist dies deutlich geworden. Inzwischen haben auch die Kollegen Frau Beyer, Kurlbaum und Lange und die Fraktion der SPD einen Initiativentwurf zu dieser Frage vorgelegt (BT-Drucks. IV/2001), den Sie in der Sitzung vom 29. April 1964 beraten haben. Die Bundesregierung konnte ihren schon bei Beantwortung der Großen Anfrage angekündigten Entwurf dem Bundestag nicht alsbald vorlegen, weil sie zunächst die Stellungnahme des Bundesrates einzuholen hatte. Deswegen liegt Ihnen dieser Entwurf erst jetzt vor. Frau Kollegin Beyer hat am 29. April 1964 die Auffassung vertreten, daß es über die Klagebefugnis der Verbraucherverbände keine Meinungsverschiedenheit gebe. Im Grundsatz trifft das zu, und es ist erfreulich, daß alle Fraktionen in dieser Frage einer Meinung sind. In den Einzelheiten der Ausgestaltung der Klagebefugnis weicht allerdings der Regierungsentwurf von dem Initiativentwurf in einigen Punkten ab. Mein Fraktionskollege Dr. Aschoff hat hierauf in der Sitzung am 29. April 1964 bereits hingewiesen. Ich darf die Unterschiede kurz erläutern: Der Initiativentwurf der SPD geht den an sich naheliegenden und auch gesetzestechnisch einfachsten Weg, den Verbraucherverbänden die gleiche Klagebefugnis einzuräumen, wie sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, im Rabattgesetz und in der Zugabeverordnung bereits für die Verbände der Gewerbetreibenden besteht. Der Bundesregierung scheint dieser Weg nicht gangbar. Viele Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs betreffen nur das Verhältnis der Gewerbetreibenden untereinander. Diese Fälle können von den Verbänden der Gewerbetreibenden aufgegriffen werden. Den Verbraucherverbänden sollte dagegen nicht die Möglichkeit gegeben werden, sich in Streitigkeiten von Gewerbetreibenden einzumischen, die nur deren Verhältnis zueinander betreffen. Sie sollen sich vielmehr um solche Erscheinungen unlauteren Wettbewerbs kümmern, durch die die Belange der Verbraucher berührt werden. Dies sind vor allem die Fälle der irreführenden Werbung. Nach der Regierungsvorlage sollen daher die Verbraucherverbände die Klagebefugnis für alle die Tatbestände erhalten, die eine irreführende Werbung zum Gegenstand haben. Der Inhalt der Klagebefugnis soll also der Aufgabe der Verbände, die Verbraucher aufzuklären und zu beraten, entsprechen. Der Aufgabenstellung entspricht die in den Entwurf vorgesehene Abgrenzung der klageberechtigten Verbände. Mit ihr soll den Gerichten eine klare Formel an die Hand gegeben werden, mit der sie die Klageberechtigung eines Verbandes leicht nachprüfen können. Für das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung sieht der Regierungsentwurf im Gegensatz zu dem Initiativentwurf eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände nicht vor. Unter dem Gesichtspunkt der Rechtssystematik mag es konsequent sein, die Klagebefugnis nicht nur für die Tatbestände des UWG, sondern auch für die Tatbestände des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zu gewähren, weil es sich auch insoweit im wesentlichen um Irreführungstatbestände handelt. Aber, meine Damen und Herren, vergessen wir nicht, daß die Klagebefugnis der Verbraucherverbände in unserem Recht etwas ganz Neues ist. Man sollte deshalb zunächst einmal abwarten, wie sich diese neue Einrichtung bewährt. Es könnten die Verbraucherverbände auch überfordert sein, wenn sie .die Klagebefugnis sogleich für alle Tatbestände bekämen, die in einem systematischen Zusammenhang stehen, und, um 6662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 ihren Aufgaben gerecht zu werden, sich auch verpflichtet fühlen könnten, gegen Verstöße gegen die Zugabeverordnung und das Rabattgesetz vorzugehen. Damit soll nicht gesagt sein, daß man nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Klagebefugnis der Verbraucherverbände auch auf diese Gesetze ausdehnen könnte. Man sollte aber nicht ausschließlich wegen des Sachzusammenhangs schon jetzt die Klagebefugnis auch für diese und möglicherweise noch weitere Nebengesetze zum UWG vorsehen. Überhaupt sollte man sich davor hüten, jetzt plötzlich die Verbraucherverbände zum Sachwalter des öffentlichen Interesses zu machen. Tendenzen in dieser Richtung sind bereits erkennbar. Es liegt dem Bundesjustizministerium ein von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände ausgearbeiteter Gesetzentwurf vor, durch den den Verbraucherverbänden eine Klagebefugnis für alle Handlungen gegeben werden soll, die gegen bundes- oder landesrechtliche Vorschriften verstoßen, es sei denn, daß keine Verbraucherinteressen beeinträchtigt werden. Meine Damen und Herren, die Verbraucherverbände erfüllen eine wichtige Aufgabe und werden dies in Zukunft noch mehr tun. Es muß aber dringend davor gewarnt werden, sie zu gebetenen oder ungebetenen Sachwaltern aller Angelegenheiten öffentlichen Interesses zu machen. Das zweite Ziel des Regierungsentwurfs ist es, in Wettbewerbs-, Warenzeichen- und Gebrauchsmustenstreitsachen die Möglichkeit einer Herabsetzung des Streitwerts zugunsten einer im Verhältnis zum Streitgegenstand schwachen Partei zu schaffen. I Auf diese Weise sollen insbesondere mittelständische Unternehmen in ihren Auseinandersetzungen mit größeren Unternehmen auf diesen Gebieten eine gleiche Ausgangsposition erhalten. Sie wissen, daß in Patent- und Gebrauchsmustenstreitsachen wie auch in Wettbewerbs- und Warenzeichenstreitsachen besonders hohe Streitwerte häufig sind. Es kommt daher nicht selten vor, daß weniger bemittelte Parteien mit Rücksicht auf das sehr hohe Kostenrisiko von einer Rechtsverfolgung entweder überhaupt absehen oder sich auf einen für sie ungünstigen Vergleich einlassen. Besonders der gewerbliche Mittelstand wird von den hohen Prozeßkosten betroffen. Für die Mehrzahl der Verbraucherverbände würde die Klagebefutgnis kaum praktische Bedeutung haben, wenn sie wegen des Kostenrisikos gehindert wären, gegen unlautere Wettbewerbsmaßnahmen vorzugehen. Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände soll nicht dazu führen, daß diese Verbände sich darauf beschränken müssen, gegen verhältnismäßig unwichtige Verstöße einzelner kleiner Gewerbetreibender vorzugehen. Sie sollen vielmehr auch die Möglichkeit erhalten, eine irreführende Großwerbung im Interesse der Verbraucher zu bekämpfen, wenn es einmal nötig wird. In Patentverletzungsprozessen haben die Gerichte wegen der besonderen Kostenlage auf Grund des § 53 des Patentgesetzes seit nunmehr fast 30 Jahren die Möglichkeit, den Streitwert zugunsten einer weniger bemittelten Partei herabzusetzen. Schon damals hat man erkannt, daß die außergewöhnliche Höhe der Kasten in Patentverletzungsprozessen und das wirtschaftliche Übergewicht der einen Partei über die andere häufig einer gerechten Lösung im Wege stand. Die besondere Sachlage, daß typischerweise hohe Streitwerte bei unterschiedlicher Wirtschaftskraft der an einem Prozeß beteiligten Parteien vorkommen, ist auch bei Streitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes gegeben. Die Bundesregierung schlägt daher vor, in diese Gesetze die bewährte Regelung des § 53 Patentgesetz zu übernehmen. Ich möchte Ihnen diesen Vorschlag, meine Damen und Herren, besonders ans Herz legen. Er soll dazu dienen, auch auf diesem Teilgebiet Grundgedanken des sozialen Rechtsstaates zu verwirklichen. Anlage 9 Umdruck 482 Antrag der Fraktion der SPD zum Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik zu den versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, das Gutachten des Sozialbeirats und den Bericht der Bundesregierung hierzu (Drucksachen IV/640, IV/2396). Der Bundestag wolle beschließen: Nummer 2 des Ausschußantrages erhält folgende Fassung: „2. Die Bundesregierung wird ersucht, die für den 1. Januar 1961 zu erstellenden versicherungstechnischen Bilanzen bis zum 30. September 1964 vorzulegen." Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wäre es angesichts der Annahme der Entschließungsanträge nicht zweckmäßig, diesen Teil des Ausschußantrages an den Ausschuß zurückzuverweisen?


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Abgeordnete Stingl schlägt vor, diesen Teil des Ausschußantrages an den Ausschuß zurückzuverweisen. Ist das Haus mit diesem Vorschlag einverstanden? — Das ist der Fall.
Ich rufe auf Punkt 33 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung ides Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964) (Drucksache IV/2108);
*ÜSiehe Anlage 6 **Siehe Anlage 7



Vizepräsident Schoettle
Schriftlicher Bericht ides Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß) (Drucksachen IV/2367, zu IV/2367).

(Erste Beratung 125. Sitzung).

Es liegt ein Schriftlicher Bericht vor. Berichterstatter ist der Abgeordnete Lange. — Das Haus verzichtet auf die Ergänzung der Berichterstattung.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Es scheint keine große Neigung zu beistehen. Meine Damen und Herren, es handelt sich um den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens, immerhin eine nicht unwichtige Angelegenheit. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Ich eigne mich zwar nicht zum Pädagogen, muß aber in diesem Fall doch pädagogische Mittel anwenden.

(Zuruf von der Mitte: Das gelingt Ihnen gut!)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist in der zweiten Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort wird nicht begehrt. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke. Gegenprobe! — Ich nehme an, auch die Herren, die stehen, wollen dem Gesetzentwurf zustimmen. — Das scheint der Fall zu sein. Der Gesetzentwurf ist in der dritten Beratung angenommen.
Ich rufe auf Punkt 34 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217).
Die Schriftliche Begründung des Gesetzentwurfs wird zu Protokoll genommen *). Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Der Gesetzentwurf soll an den Wirtschaftsausschuß — 'federführend — und an den Rechtsausschuß — mitberatend — überwiesen werden. Ist das Haus mit diesen Überweisungsvorschlägen einverstanden? — Das scheint der Fall zu sein; es ist so beschlossen.
*) Siehe Anlage 8 Ich rufe auf Punkt 37 a:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 14/64/EWG (Rindfleisch) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Rindfleisch) (Drucksache IV/2254) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten .(19. Ausschuß) (Drucksache IV/2366).

(Erste Beratung 127. Sitzung)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Wächter. Will der Herr Berichterstatter seinen Bericht ergänzen? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist in der zweiten Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke. Gegenprobe! Dem Anschein nach sind weder Gegenstimmen noch Enthaltungen zu erwarten; alle Anwesenden haben sich von den Plätzen erhoben. — Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf in dritter Beratung einstimmig angenommen worden ist.
Ich rufe auf Punkt 37 b:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 13/64/EWG (Milch und Milcherzeugnisse) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse) (Drucksache IV/2260) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Drucksache IV/2387).

(Erste Beratung 127. Sitzung)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Sühler. — Das Haus verzichtet auf eine Ergänzung des Schriftlichen Berichts.
Ich bin gebeten worden, eine Berichtigung bekanntzugeben. In § 5 Abs. 1 ist in der fünften Zeile das Wort „oder" zu streichen und dafür ein Komma zu setzen. Das Haus nimmt von dieser Berichtigung Kenntnis. Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort in der Aussprache wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.



Vizepräsident Schoettle
Wir kommen zur Abstimmung in der zweiten Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Weder Gegenstimmen noch Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 37 c auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 16/64/EWG (Reis) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Reis) (Drucksache IV/2261); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Drucksache IV/2365).

(Erste Beratung 127. Sitzung)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Roesch. Es liegt ein Schriftlicher Bericht vor. Der Bericht wird mündlich nicht ergänzt.
Ich eröffne die Aussprache. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt ein Antrag des Ausschusses vor, der lautet:
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf — Drucksache IV/2261 — mit der Maßgabe, daß
1. die Eingangsworte folgende Fassung erhalten:
„Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:",
2. § 15 folgende Fassung erhält:
„§ 15
Das Unterwerfungsverfahren nach § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist zulässig. Die §§ 42 und 43 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 bis 6 des Außenwirtschaftsgesetzes gelten entsprechend."
3. § 18 folgende Fassung erhält: „§ 18
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.",
im übrigen unverändert nach der Vorlage anzunehmen.
Wir müssen zunächst über diesen Antrag des Ausschusses abstimmen, weil er eine Änderung des Gesetzentwurfes bringt. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen.
Wir kommen in der zweiten Beratung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf im ganzen. Wer dem Gesetzentwurf in der durch den Antrag des Ausschusses geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Weder Gegenstimmen noch Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist in der zweiten Beratung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der in der zweiten Beratung herbeigeführten Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 39 a auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Sander, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Logemann, Walter, Ertl, Dr. Frey (Bonn), Struve und Genossen betr. Zuckerrübenpreis 1963/64 (Drucksachen IV/1416, IV/2270) .
Berichterstatter ist der Abgeordnete Marquardt. Es liegt ein Schriftlicher Bericht vor. — Zur Ergänzung wird das Wort nicht gewünscht.
Ich eröffne die Ausprache. Das Wort hat der Abgeordnete Sander.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Sander


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme an, daß Sie den Bericht des Herrn Abgeordneten Marquardt zur Drucksache IV/1416, betreffend Erhöhung des Zuckerrübenpreises 1963/64, gelesen haben. Dieser Antrag von Abgeordneten hat leider ein Jahr lang die verschiedensten Ausschüsse in diesem Hohen Hause beschäftigt. Die Arbeit und das Mühen sind nicht umsonst gewesen, und ich kann deshalb wohl sagen: Ende gut, alles gut!

    (Abg. Dr. Barzel: Na bitte!)

    Lassen Sie mich nun aber, Herr Dr. Barzel, dazu bitte sachlich Stellung nehmen. Der von der FDP im vorigen Jahr mit Unterstützung einiger Koalitionskollegen eingebrachte Antrag, die Bundesregierung um eine Anpassung des Erzeugermindestpreises für Zuckerrüben an die erheblich gestiegenen Produktionskosten durch Anhebung von 6,75 DM auf 7,25 DM je Doppelzentner zu ersuchen, hat im vorigen Jahr nicht nur die Unterstützung des Bundesernährungsministeriums gefunden, wo-



    Sander
    rüber wir sehr erfreut sind, Herr Minister, sondern auch die Zustimmung des Ernährungsausschusses. Auch der Wirtschaftsausschuß hat im Grundsatz die Forderung für berechtigt erklärt, den Zuckerrübenanbauern einen Ausgleich für die Verteuerung der Produktionsmittel und der Arbeitskräfte zuzugestehen. Zweifellos ließen sich die Mitglieder beider Ausschüsse dabei von den Besorgnissen leiten, daß der — das Wort darf man hier gebrauchen — sensationelle Wandel auf dem Weltzuckermarkt von einem preisdrückenden Überschuß zur preistreibenden Knappheit die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Eigenversorgung im Interesse nicht zuletzt der Verbraucher heute dringender denn je notwendig macht. In der Bundesrepublik werden im langjährigen Durchschnitt rund 1,5 Millionen t Zucker erzeugt. Die „süße Welle" — ich bitte, das jetzt nicht zu verwechseln —, das heißt, der Drang zu immer süßerem Essen, hat jedoch inzwischen den Zuckerbedarf in unserer Bundesrepublik auf rund 1,8 Millionen t erhöht. Interessant ist, daß der Verbrauch nach wie vor nach oben tendiert. Dementsprechend steigt selbstverständlich auch der Einfuhrbedarf.
    Von Interesse wird nun für Sie sein, daß auf Grund der niedrigeren Produktion in der Welt die Erzeugung Kubas von 6,8 Millionen t im Jahr 1960 auf rund 3 Millionen t im Jahr 1963 fiel. Diese Begleiterscheinung der politischen Veränderungen in diesem früher ausschlaggebenden Zuckerexportland wird erfahrungsgemäß noch auf längere Zeit die Situation am Weltzuckermarkt bestimmen. Ich glaube, es ist noch nicht vorgekommen, daß sich, wie im vorigen Jahr oder in den letzten beiden Jahren, der Zuckerpreis am Weltmarkt versechsfacht und, wie im letzten Jahr allein, vervierfacht hat.
    Bei dem hohen Weltmarktpreis für Zucker mußte die Bundesregierung, um diese radikale Verteuerung des Zuckers am Weltmarkt vom Verbraucher abzuwehren, jedes eingeführte Kilo Zucker mit durchschnittlich 0,40 DM subventionieren. Das macht je nach Ernteertrag hier in Deutschland — zumindest war das im letzten Jahr der Fall — einen Subventionsbetrag in Höhe von 70 bis 80 Millionen DM aus. Daher müßte es, meine ich, auch im Interesse des Herrn Bundesfinanzministers liegen, alles zu tun, um bei uns in Deutschland einen guten, leistungsfähigen Zuckerrübenbau zu erhalten. Denn es dürfte, glaube ich, nicht unsere Aufgabe sein, auch auf diesem Sektor noch Subventionen zu zahlen.
    Am Beispiel des Zuckers wird klar, wie schnell, wie sehr schnell durch politische Ereignisse in der Welt die Versorgungsverhältnisse grundlegend geändert werden können. Sollte man deshalb nicht alles tun, um eine möglichst ausreichende Eigenversorgung leistungsfähig zu erhalten? Dazu ist aber die von uns geforderte Erhöhung des Erzeugerpreises für Zuckerrüben notwendig. Dieser Erzeugerpreis ist — das ist, glaube ich, nicht uninteressant — seit 1957 auf dem gleichen Stand. Dagegen sind in der gleichen Zeit die Tarifsätze für Akkordarbeiten bei der Aufwuchspflege um rund 200 DM je Hektar gestiegen. Auch der Ecklohn für landwirtschaftliche Arbeiter — wir sind durchaus dafür — ist in dieser Zeit um mehr als 60 %gestiegen. Auch die Kosten
    der Maschinenunterhaltung, für Lohn, Dünger usw. sind wesentlich erhöht, so daß nach den Unterlagen der Fachleute hier eine Erhöhung der Gestehungskosten um 1 DM je Doppelzentner Zuckerrüben entstanden ist.
    Meine Damen und Herren, die verlangte Aufbesserung des Zuckerrübenpreises um 0,50 DM je Doppelzentner bleibt also noch hinter der Kostensteigerung zurück. Die Richtigkeit dieser Kostenansätze wurde niemals, von keiner Stelle angezweifelt.
    Ich bedauere, daß unser Herr Bundeskanzler in diesem Fall den Grundsatz der Kostendeckung, der sonst, z. B. bei der Kohle oder beim deutschen Erdöl, immer angewandt worden ist, nicht anerkannt hat. Ich bedauere das deshalb ganz besonders, weil wir ja auch bei diesen Urprodukten mit Milliardensubventionen arbeiten. Die Anhebung des Zuckerrübenpreises im letzten Jahr, deren Berechtigung — ich betone das noch einmal — von keiner Stelle angezweifelt wurde und die vom Ernährungsministerium und den beiden entscheidenden Ausschüssen anerkannt worden ist, hätte eine Verteuerung um ganze 3 Pf je Pfund Zucker gebracht. Dazu muß hier einmal gesagt werden, daß der Zuckerpreis heute um 61/2 Pf niedriger ist als vor zehn Jahren.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Haben Sie was dagegen?)

    — Ich habe nichts dagegen.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Warum sagen Sie denn das hier?)

    — Herr Schmidt, Sie haben ja nachher genug Gelegenheit, dazu zu sprechen. Eine Anhebung um 3 Pf würde die Ernährungsausgaben pro Kopf und Monat um 8 Pf anheben.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das wollten Sie doch?)

    Vielleicht darf ich hier einmal ein Beispiel anführen. Wir haben im letzten Jahr 16 Milliarden DM für Genußmittel ausgegeben — die ich persönlich jedem gern gönne —; wir bitten dann allerdings auch jeden um Verständnis für die echten Schwierigkeiten, die heute in der Landwirtschaft vorhanden sind. Fast hätte ,ich vergessen, Ihnen zu sagen, daß die ganze Erhöhung eine Zigarette pro Monat ausgemacht hätte.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Warum halten Sie daran nicht fest? — Zuruf von der SPD: Was machen die Kinder, die keine Zigaretten rauchen?)

    Meine Damen und Herren, für die deutsche Landwirtschaft war es sehr bedrückend, daß das Bundeskabinett am 23. Oktober vorigen Jahres einen Antrag des Bauernverbandes auf Erhöhung des Zukkerrübenpreises nun nicht etwa aus sachlichen, sondern aus allgemein politischen Gründen ablehnte. Es ist Ihnen bekannt, daß der Ernährungsausschuß und der Wirtschaftsausschuß des Bundestages bei der Beratung des Antrags auf Drucksache IV/1614, wie ich bereits anführte, nach sorgfältiger Prüfung eine höhere, d. h. kostengerechtere Bezahlung der Zuckerrüben als vordringlich und berechtigt aner-



    Sander
    kannt hat. Brüskierend für das ganze Parlament — hier meine ich nicht die Koalition, sondern hier meine ich das gesamte Parlament — war jedoch im Vorjahr die Aussage des Bundespressechefs. Herr von Hase erklärte auf einer Pressekonferenz, daß auch bei einer positiven Entscheidung über den Antrag der Abgeordneten sogar ein einstimmiger Beschluß des Bundestages die Regierung nicht von ihrem Vorsatz würde abbringen können, eine Preiserhöhung für Zuckerrüben zu verhindern. Hierzu muß ich allerdings sagen, daß man in jeder echten Demokratie die Meinung des Parlaments doch ein kleines bißchen ernster nehmen sollte.

    (Zuruf von der SPD: Bloß ein wenig?!)

    Wir wissen sehr genau, daß wir mit diesem Antrag nur eine Empfehlung an die Bundesregierung aussprechen konnten. Wir wollten es im vorigen Jahr bewußt der Bundesregierung ersparen, eine Diskussion über die Zuckersteuer führen zu müssen. Bei dieser Gelegenheit frage ich aber mich und Sie, ob es einer Kulturnation würdig ist, ein als lebenswichtig anerkanntes und hochwertiges Nahrungsmittel überhaupt mit einer Steuer zu belegen. Bei der Senkung der Zuckersteuer kann das Parlament selbstverständlich das Gesetz ändern. Sie werden verstehen, daß wir es damals — wie ich bereits anführte — gern gesehen hätten, wenn der Herr Bundeskanzler, der sonst ein Verfechter der sozialen Marktwirtschaft ist, angesichts unserer auf Grund der nachgewiesenen Kostensteigerung berechtigten Belange auch für die Erhöhung der Zukkerrübenpreise eingetreten wäre. Warum will man immer und immer wieder auf den schwächsten Teil unserer Volkswirtschaft — ich glaube, niemand kann hier bezweifeln, daß dies die Landwirtschaft ist
    — ausweichen und ihr den kostengerechten Preis versagen?
    Meine Damen und Herren, es sieht heute draußen wirklich schon so aus, als wenn man hier mit zweierlei Maß mißt. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder gebe ich dem Beruf auf Grund der nachgewiesenen Berechnungen den gerechten Preis oder ich muß ihm auf einem anderen Weg helfen. Eines möchte ich jedenfalls einmal sagen: Die Landwirtschaft ist es satt, im Volk immer nur als Almosenempfänger angesprochen zu werden. Wir verlangen
    — genau wie jeder andere Beruf — dort, wo es noch möglich ist, unseren gerechten Preis.
    Ich sage dies ganz bewußt; denn es ist Ihnen bekannt, daß man bei Kohle, bei Heizöl, bei Kali-Stickstoff und vielen anderen Dingen nach dem Grundsatz der Kostenerhebung verfährt und notwendige Preisverbesserungen entschlossen und schnell genehmigt. Ich erinnere mich noch sehr genau an ein entscheidendes Wort aus der Regierungserklärung, wo unser Herr Bundeskanzler mit Recht
    — und ich habe mich sehr darüber gefreut — sagte, daß er auch in Zukunft ein fairer Sachwalter der deutschen Landwirtschaft sein möchte.
    Nun, meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber weiter gehen. Das Problem der Zuckerrübenpreise ist ja auch ein Problem der Versorgung unseres Volkes. Bei der Behandlung dieses Antrags dürfte für uns alle die Frage nicht ganz ohne Bedeutung sein, daß die Zuckerversorgung in der Welt und im EWG-Raum nicht mehr im Zeichen einer Überproduktion steht. Das ist auch der Grund dafür, daß Italien und Holland im letzten Jahr die Zuckerrübenpreise wesentlich erhöht haben. Trotz wesentlicher Festkosten bei uns in der Bundesrepublik liegt der deutsche Zuckerrübenpreis im Rahmen der EWG heute nur noch in der Mitte. Der Zuckerrübenanbau zeigt deshalb auch bei uns seit 1957 keine steigende Tendenz; er hält sich etwa auf einer Höhe von rund 300 000 ha. Die Zuckererzeugung in der Welt ist stark rückläufig, auch in anderen Ländern. Ich denke hier nicht zuletzt an das zweitwichtigste Zucker-exportland, nämlich an Indonesien. Gerade auch dieses Land steht heute wieder im Blickpunkt von Auseinandersetzungen. Auch in Marokko und vielen anderen Ländern ist ein Rückgang der Zuckererzeugung festzustellen.
    Meine Damen und Herren, auf der anderen Seite steigt aber der Lebensstandard nicht nur bei uns, sondern auch in den Ländern Osteuropas, und es wird auch in den noch unterentwickelten Ländern so sein. Es wird unsere Aufgabe sein, zunächst von uns aus Hilfe zu geben. Meine Damen und Herren! Wir müßten aus alle dem doch wohl erkennen, daß politische Ereignisse in der Welt den Handelsaustausch und damit die Versorgung schnell und grundlegend ändern können. Ich meine, daß wir deshalb auch von uns aus alles tun müßten, um eine möglichst ausreichende eigene Erzeugung zu entwickeln.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich einmal feststellen, daß die so oft von den Verbrauchern geschmähte landwirtschaftliche Marktordnung, im besonderen hier die Zuckermarktordnung, nicht nur dem Erzeuger zu dienen bestimmt ist, sondern auch dem Verbraucher. Sie schützt ihn vor dem eigenwilligen Preisdiktat vom Weltmarkt her, vor Preisseigerungen also, wie wir sie im letzten Jahr erleben mußten. Wir sehen gerade jetzt, daß die Marktordnung für alle ein sehr entscheidender Preisstabilisator ist, wenn sie sich auf eine leistungsfähige Erzeugung stützen kann.
    Meine Damen und Herren! Der Umschwung auf dem Weltzuckermarkt muß dem deutschen Verbraucher von seiten der Regierung durch Veröffentlichung im Film, in der Presse und im Funk

    (Abg. Killat: Bild! — Heiterkeit.)

    — von mir aus auch im „Bild" — vor Augen geführt werden. Mir ist jedes Mittel recht, das dazu dient, eine besseres Verständnis zwischen der Landwirtschaft und dem Verbraucher herzustellen. Ich bin der Meinung, daß die Regierung den Mut haben sollte, hier der Bevölkerung die Wahrheit zu sagen und aufklärend zu wirken.

    (Heiterkeit.)

    — Herr Kollege Struve, ich wünsche Ihnen noch ein langes gesundes Lächeln.

    (Großre Heiterkeit.)

    Vielleicht ist das für Ihre Gesundheit sehr gut.