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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1964 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/2386, IV/2399) Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Strafgerichtsbarkeit über die ausländischen NATO-Truppen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6619 B, D, 6620 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 6619 B, C 6620 A, B Frage des Abg. Josten: Eheschließungen in Gretna-Green Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6620 C, D Josten (CDU/CSU) 6620 D Frage des Abg. Burgemeister: Einstellung von Ermittlungsverfahren bei Warendiebstählen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6621 A Matthöfer (SPD) 6621 A Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Zusammenlegung der mittelbadischen Hauptzollämter Grund, Staatssekretär . . . 6621 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 6621 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder Grund, Staatssekretär . . . 6622 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6622 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 6622 B, C Fragen des Abg. Spies: Grundwehrdienst Gumbel, Staatssekretär 6622 D, 6623 A, B Spies (CDU/CSU) 6623 B Frage des Abg. Fritsch: Hilfe der Bundeswehr beim Sportplatzbau Gumbel, Staatssekretär . . . 6623 C, D Fritsch (SPD) 6623 C, D Fragen des Abg. Weigl: Stationierung eines Teils der Panzergrenadierbrigade 10 in Ebern Gumbel, Staatssekretär 6624 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 Frage des Abg. Cramer: Lärm durch Düsenjäger in SchortensHeidmühle Gumbel, Staatssekretär . . 6624 A, B, D, 6625 A, B, C, 6626 A Cramer (SPD) 6624 D, 6625 A Gerlach (SPD) 6625 B, C Büttner (SPD) 6625 C, 6626 A Frage des Abg. Felder: Mitwirkung von Bundeswehrangehörigen beim Einbau eines Stahlschwimmbassins Gumbel, Staatssekretär . . 6626 A, B, C Felder (SPD) 6626 B Dr. Schäfer (SPD) 6626 C Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Fernsprechdienst in den Landkreisen Villingen und Donaueschingen Stücklen, Bundesminister 6626 D, 6627 A Dr. Rinderspacher (SPD) . 6626 D, 6627 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Mithören von Telefongesprächen über den Landfunkdienst Stücklen, Bundesminister 6627 A, B, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6627 B, C Cramer (SPD) 6627 D Frage des Abg. Hammersen: Angemessener Wohnaufwand Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 6628 A, B Hammersen (FDP) . . . . . . . 6628 B Frage des Abg. Hammersen: Mietwohnungsbau in mehrgeschossigen Wohnblöcken Dr. Ernst, Staatssekretär . . 6628 B, C, D Jacobi (Köln) (SPD) . . . . 6628 C, D Frage des Abg. Hammersen: Heimstätteneigenschaft Dr. Ernst, Staatssekretär . 6628 D, 6629 A Hammersen (FDP) 6629 A Frage des Abg. Lang (München) : Belegung von Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 6629 B, C Lang (München) (CDU/CSU) . . . 6629 C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Siedlung Tannenbusch Kattenstroth, Staatssekretär 6629 D, 6630 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6630 A Frage der Abg. Frau Meermann: Brot in Selbstbedienungsläden Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 6630 B Fragen des Abg. Josten: Müllbeseitigung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 6630 C, D, 6631 A, B Josten (CDU/CSU) . . . 6630 D, 6631 B Jacobi (Köln) (SPD) 6631 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/1769) ; Schriftlicher Bericht des Wasserwirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2369, zu IV/2369) — Zweite und dritte Beratung — Rauhaus (CDU/CSU) . . . . . 6631 C Weinzierl (CDU/CSU) 6632 D Dr. Bechert (SPD) 6633 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 6635 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6635 B Jacobi (Köln) (SPD) 6635 D Bargatzky, Staatssekretär . . . . 6636 A Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 6636 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6637 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 6637 D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 6638 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/2267, IV/1854); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 III IV/2408, IV/2350) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seume (SPD) 6639 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6640 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 6641 D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 6643 A Schütz, Senator des Landes Berlin 6644 B Stingl (CDU/CSU) 6645 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964) (Drucksache IV/2108); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen IV/2367, zu IV/2367) — Zweite und dritte Beratung — 6645 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217) — Erste Beratung — . . 6646 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 14/64/EWG (Rindfleisch) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Rindfleisch) (Drucksache IV/2254) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2366) — Zweite und dritte Beratung — 6646 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 13/64/EWG (Milch und Milcherzeugnisse) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse) (Drucksache IV/2260) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2387) — Zweite und dritte Beratung — 6646 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 16/64/EWG (Reis) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Reis) (Drucksache IV/2261); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2365) — Zweite und dritte Beratung — 6647 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Sander, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Logemann, Walter, Ertl, Dr. Frey (Bonn), Struve u. Gen. betr. Zuckerrübenpreis 1963/64 (Drucksachen IV/1416, IV/2270) Sander (FDP) 6647 D Ehnes (CDU/CSU) 6651 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2413) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 6651 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 6652 C Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Mai 1964 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/2325) 6652 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über die versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, das Gutachten des Sozialbeirates und den Bericht der Bundesregierung hierzu (Drucksachen IV/640, IV/2396) Killat (SPD) 6653 A, 6655 B Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 6654 C Ollesch (FDP) 6654 D Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten (Rentenversicherungs-Finanzausgleichsgesetz — RFG) (Drucksache IV/2354) — Erste Beratung — 6656 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Krüger (Drucksache IV/2382) Ritzel (SPD) 6656 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Strauß Ritzel (SPD) 6656 D Nächste Sitzung 6657 C Anlagen 6659 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 6619 134. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26.6. Arendt (Wattenscheid) ** 26. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30.6. Dr. Dr. h. c. Baade 26.6. Bading ** 26.6. Bauer (Wasserburg) 26.6. Bauer (Würzburg) * 26.6. Bäuerle 26.6. Bergmann ** 26.6. Berkhan * 26.6. Birkelbach 26.6. Dr. Birrenbach 26.6. Fürst von Bismarck * 26.6. Blachstein * 26.6. Blumenfeld 26.6. von Bodelschwingh 26.6. Dr. h. c. Brauer * 26. 6. Dr. Brenck 26.6. Dr. von Brentano 4. 7. Corterier * 26.6. Deringer 26. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 26.6. Eisenmann 27. 6. Frau Dr. Elsner ** 26.6. Etzel 26.6. Even (Köln) 4. 7. Faller ** 26.6. Figgen 26.6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26.6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26.6. Frau Funcke (Hagen) 26.6. Dr. Furler * 26.6. Gehring 26.6. Glombig 26.6. Haase (Kassel) 26.6. Haase (Kellinghusen) 28.6. Dr. Hahn (Heidelberg) 26.6. Hammersen 26.6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Dr. Hellige 2. 7. Frau Dr. Heuser 26. 6. Hohmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Frau Dr. Hubert * 26.6. Illerhaus 26.6. Kahn-Ackermann * 26. 6. Kemmer 26.6. Frau Klee 26.6. Dr. Kliesing (Honnef) * 26.6. Klinker ** 26.6. Dr. Koch 26.6. Dr. Kopf * 26.6. Kraus 4. 7. Dr. Kreyssig ** 26.6. Kriedemann ** 26. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht l Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Leber 26.6. Lenz (Bremerhaven) 27.6. Lenz (Brühl) ** 26.6. Lenze (Attendorn) * 26.6. Lermer * 26.6. Liehr 26.6. Dr. Löbe 26.6. Dr. Löhr 26.6. Dr. Lohmar 26. 6. Mattich 26.6. Maucher 26.6. Mauk ** 26. 6. Frau Dr. Maxsein * 26. 6. Memmel * 26.6. Menke 4. 7. Dr. von Merkatz * 26. 6. Metzger ** 26.6. Dr. Meyer (Frankfurt) * 26. 6. Dr. Miessner 26.6. Müller (Aachen-Land) 28.6. Müller (Remscheid) 26.6. Dr. Müller-Hermann 26.6. Dr.-Ing. Philipp 26.6. Frau Dr. Probst 26.6. Rademacher 26. 6. Ramms 26.6. Frau Renger * 26.6. Rohde ** 26.6. Schlee 26.6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 26.6. Schmidt (Würgendorf) 26.6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26.6. Seidl (München) 26.6. Seifriz ** 26. 6. Dr. Serres * 26.6. Seuffert 26.6. Steinhoff 26.6. Dr. Stoltenberg 26.6. Storch ** 26.6. Striebeck 27.6. Frau Strobel ** 26.6. Dr. Süsterhenn * 26.6. Wienand * 26.6. Dr. Zimmer * 26. 6. Anlage 2 Umdruck 495 ánderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen IV/1769, IV/2369). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 19 b Abs. 1 folgenden Satz 4: 6660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 „Die Auflagen müssen nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein." Bonn, den 23. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 3 Umdruck 495 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen IV/1769, IV/2369). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 wird in § 195 Abs. 1 Satz 3 der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: "; nachträgliche Auflagen müssen nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein." Bonn, den 24. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 4 Umdruck 483 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/1854, IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 6 a (§ 11) gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 12 (§ 22) wird Buchstabe „vor a" gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 504 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 6 a gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 12 wird Buchstabe vor a gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1964 Stingl Dr. Götz Dr. Gradl Hübner Müller (Berlin) Frau Kalinke Benda Katzer Eichelbaum Frau Klee Dr. Dr. h. c. FriedensburgKuntscher Gaßmann Riedel (Frankfurt) Vogt Anlage 6 Umdruck 484 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/1854, IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt (mit Bezug auf den Antrag der Abgeordneten Meis, Dr. Stecker, Dr. Imle und Genossen — Drucksache IV/1854), 1. die Wettbewerbssituation in der Spirituosenindustrie und 2. die Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes zu prüfen und dem Bundestag bis zum 31. Oktober 1964 zu berichten und Vorschläge zu unterbreiten. Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage. 7 Umdruck 503 Entschließungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuer- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 6661 erleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksache IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt,- im Hinblick auf den Gesetzentwurf — Drucksache IV/1854 — bis zum 31. Oktober 1964 zu untersuchen, ob und in welchem Maße durch die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes ruinöse Folgen für die westdeutschen Konsumbranntweinhersteller eingetreten sind. Sollte sich herausstellen, daß die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes unvertretbare Störungen für die Branntweinhersteller und eine nicht beabsichtigte Verzerrung des Wettbewerbs bewirkt haben, so wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob in Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes eine Rechtsverordnung erlassen werden muß oder ob sie dem Bundestag Vorschläge zur Änderung des Berlinhilfegesetzes unterbreiten will. Bonn, den 23. Juni 1964 Stingl Dr. Götz Dr. Gradl Hübner Müller (Berlin) Frau Kalinke Benda Katzer Eichelbaum Frau Klee Dr. Dr. h. c. FriedensburgKuntscher Gaßmann Riedel (Frankfurt) Vogt Anlage 8 Schriftliche Begründung des Bundesministers Dr. Bucher zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217). Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Entwurf ein doppeltes Ziel: Einmal bezweckt der Gesetzentwurf, den sogenannten Verbraucherverbänden die Möglichkeit zu geben, selbst im Wege der Klage gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Alle Parteien des Hohen Hauses sind sich wohl darüber einig, daß die Verbraucherverbände die Klagebefugnis für Wettbewerbssachen erhalten sollen. Bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zur Verbraucherpolitik der Bundesregierung und bei der Debatte hierüber in der 98. Sitzung dieses Hauses vom 4. Dezember 1963 ist dies deutlich geworden. Inzwischen haben auch die Kollegen Frau Beyer, Kurlbaum und Lange und die Fraktion der SPD einen Initiativentwurf zu dieser Frage vorgelegt (BT-Drucks. IV/2001), den Sie in der Sitzung vom 29. April 1964 beraten haben. Die Bundesregierung konnte ihren schon bei Beantwortung der Großen Anfrage angekündigten Entwurf dem Bundestag nicht alsbald vorlegen, weil sie zunächst die Stellungnahme des Bundesrates einzuholen hatte. Deswegen liegt Ihnen dieser Entwurf erst jetzt vor. Frau Kollegin Beyer hat am 29. April 1964 die Auffassung vertreten, daß es über die Klagebefugnis der Verbraucherverbände keine Meinungsverschiedenheit gebe. Im Grundsatz trifft das zu, und es ist erfreulich, daß alle Fraktionen in dieser Frage einer Meinung sind. In den Einzelheiten der Ausgestaltung der Klagebefugnis weicht allerdings der Regierungsentwurf von dem Initiativentwurf in einigen Punkten ab. Mein Fraktionskollege Dr. Aschoff hat hierauf in der Sitzung am 29. April 1964 bereits hingewiesen. Ich darf die Unterschiede kurz erläutern: Der Initiativentwurf der SPD geht den an sich naheliegenden und auch gesetzestechnisch einfachsten Weg, den Verbraucherverbänden die gleiche Klagebefugnis einzuräumen, wie sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, im Rabattgesetz und in der Zugabeverordnung bereits für die Verbände der Gewerbetreibenden besteht. Der Bundesregierung scheint dieser Weg nicht gangbar. Viele Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs betreffen nur das Verhältnis der Gewerbetreibenden untereinander. Diese Fälle können von den Verbänden der Gewerbetreibenden aufgegriffen werden. Den Verbraucherverbänden sollte dagegen nicht die Möglichkeit gegeben werden, sich in Streitigkeiten von Gewerbetreibenden einzumischen, die nur deren Verhältnis zueinander betreffen. Sie sollen sich vielmehr um solche Erscheinungen unlauteren Wettbewerbs kümmern, durch die die Belange der Verbraucher berührt werden. Dies sind vor allem die Fälle der irreführenden Werbung. Nach der Regierungsvorlage sollen daher die Verbraucherverbände die Klagebefugnis für alle die Tatbestände erhalten, die eine irreführende Werbung zum Gegenstand haben. Der Inhalt der Klagebefugnis soll also der Aufgabe der Verbände, die Verbraucher aufzuklären und zu beraten, entsprechen. Der Aufgabenstellung entspricht die in den Entwurf vorgesehene Abgrenzung der klageberechtigten Verbände. Mit ihr soll den Gerichten eine klare Formel an die Hand gegeben werden, mit der sie die Klageberechtigung eines Verbandes leicht nachprüfen können. Für das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung sieht der Regierungsentwurf im Gegensatz zu dem Initiativentwurf eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände nicht vor. Unter dem Gesichtspunkt der Rechtssystematik mag es konsequent sein, die Klagebefugnis nicht nur für die Tatbestände des UWG, sondern auch für die Tatbestände des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zu gewähren, weil es sich auch insoweit im wesentlichen um Irreführungstatbestände handelt. Aber, meine Damen und Herren, vergessen wir nicht, daß die Klagebefugnis der Verbraucherverbände in unserem Recht etwas ganz Neues ist. Man sollte deshalb zunächst einmal abwarten, wie sich diese neue Einrichtung bewährt. Es könnten die Verbraucherverbände auch überfordert sein, wenn sie .die Klagebefugnis sogleich für alle Tatbestände bekämen, die in einem systematischen Zusammenhang stehen, und, um 6662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 ihren Aufgaben gerecht zu werden, sich auch verpflichtet fühlen könnten, gegen Verstöße gegen die Zugabeverordnung und das Rabattgesetz vorzugehen. Damit soll nicht gesagt sein, daß man nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Klagebefugnis der Verbraucherverbände auch auf diese Gesetze ausdehnen könnte. Man sollte aber nicht ausschließlich wegen des Sachzusammenhangs schon jetzt die Klagebefugnis auch für diese und möglicherweise noch weitere Nebengesetze zum UWG vorsehen. Überhaupt sollte man sich davor hüten, jetzt plötzlich die Verbraucherverbände zum Sachwalter des öffentlichen Interesses zu machen. Tendenzen in dieser Richtung sind bereits erkennbar. Es liegt dem Bundesjustizministerium ein von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände ausgearbeiteter Gesetzentwurf vor, durch den den Verbraucherverbänden eine Klagebefugnis für alle Handlungen gegeben werden soll, die gegen bundes- oder landesrechtliche Vorschriften verstoßen, es sei denn, daß keine Verbraucherinteressen beeinträchtigt werden. Meine Damen und Herren, die Verbraucherverbände erfüllen eine wichtige Aufgabe und werden dies in Zukunft noch mehr tun. Es muß aber dringend davor gewarnt werden, sie zu gebetenen oder ungebetenen Sachwaltern aller Angelegenheiten öffentlichen Interesses zu machen. Das zweite Ziel des Regierungsentwurfs ist es, in Wettbewerbs-, Warenzeichen- und Gebrauchsmustenstreitsachen die Möglichkeit einer Herabsetzung des Streitwerts zugunsten einer im Verhältnis zum Streitgegenstand schwachen Partei zu schaffen. I Auf diese Weise sollen insbesondere mittelständische Unternehmen in ihren Auseinandersetzungen mit größeren Unternehmen auf diesen Gebieten eine gleiche Ausgangsposition erhalten. Sie wissen, daß in Patent- und Gebrauchsmustenstreitsachen wie auch in Wettbewerbs- und Warenzeichenstreitsachen besonders hohe Streitwerte häufig sind. Es kommt daher nicht selten vor, daß weniger bemittelte Parteien mit Rücksicht auf das sehr hohe Kostenrisiko von einer Rechtsverfolgung entweder überhaupt absehen oder sich auf einen für sie ungünstigen Vergleich einlassen. Besonders der gewerbliche Mittelstand wird von den hohen Prozeßkosten betroffen. Für die Mehrzahl der Verbraucherverbände würde die Klagebefutgnis kaum praktische Bedeutung haben, wenn sie wegen des Kostenrisikos gehindert wären, gegen unlautere Wettbewerbsmaßnahmen vorzugehen. Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände soll nicht dazu führen, daß diese Verbände sich darauf beschränken müssen, gegen verhältnismäßig unwichtige Verstöße einzelner kleiner Gewerbetreibender vorzugehen. Sie sollen vielmehr auch die Möglichkeit erhalten, eine irreführende Großwerbung im Interesse der Verbraucher zu bekämpfen, wenn es einmal nötig wird. In Patentverletzungsprozessen haben die Gerichte wegen der besonderen Kostenlage auf Grund des § 53 des Patentgesetzes seit nunmehr fast 30 Jahren die Möglichkeit, den Streitwert zugunsten einer weniger bemittelten Partei herabzusetzen. Schon damals hat man erkannt, daß die außergewöhnliche Höhe der Kasten in Patentverletzungsprozessen und das wirtschaftliche Übergewicht der einen Partei über die andere häufig einer gerechten Lösung im Wege stand. Die besondere Sachlage, daß typischerweise hohe Streitwerte bei unterschiedlicher Wirtschaftskraft der an einem Prozeß beteiligten Parteien vorkommen, ist auch bei Streitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes gegeben. Die Bundesregierung schlägt daher vor, in diese Gesetze die bewährte Regelung des § 53 Patentgesetz zu übernehmen. Ich möchte Ihnen diesen Vorschlag, meine Damen und Herren, besonders ans Herz legen. Er soll dazu dienen, auch auf diesem Teilgebiet Grundgedanken des sozialen Rechtsstaates zu verwirklichen. Anlage 9 Umdruck 482 Antrag der Fraktion der SPD zum Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik zu den versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, das Gutachten des Sozialbeirats und den Bericht der Bundesregierung hierzu (Drucksachen IV/640, IV/2396). Der Bundestag wolle beschließen: Nummer 2 des Ausschußantrages erhält folgende Fassung: „2. Die Bundesregierung wird ersucht, die für den 1. Januar 1961 zu erstellenden versicherungstechnischen Bilanzen bis zum 30. September 1964 vorzulegen." Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich frage, ob man nicht über beide Anträge, die ja wörtlich gleich sind, in einem Gang abstimmen kann.

    (Zustimmung.)

    — Das scheint mir möglich zu sein. — Dann stelle ich zur Abstimmung die Änderungsanträge auf den Umdrucken 483 und 504, und zwar die Anträge in beiden Ziffern; ich denke, die Dinge hängen zusammen.

    (Erneute Zustimmung.)

    — Einverstanden. Wir stimmen also über beide Anträge ab. Wer stimmt ihnen zu? Ich bitte um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; die beiden Anträge sind angenommen.

    (Widerspruch und Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Meine Damen und Herren, es tut mir leid, das Präsidium ist in dieser Frage einer Meinung.
    Wir stimmen nun über den Art. 1 des Gesetzentwurfs ab. Wer dem Art. 1 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Art. 1 ist angenommen.
    Ich rufe auf Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Art. 5,
    — Einleitung .und Überschrift. — Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
    — Die Gegenprobe! — Mit großer Mehrheit angenommen.
    Meine Damen und Herren, wir treten in die
    dritte Beratung
    des Gesetzes ein. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort hat der Herr Senator Schütz, Berlin.
    Schütz, Senator für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens des Landes Berlin ,darf ich folgendes erklären.
    Das Berlinhilfegesetz, das Ihnen heute zur Schlußabstimmung vorliegt, führt das Programm des Bundes zur Stärkung der Wirtschaftskraft der deutschen Hauptstadt geradlinig weiter. Die Bundesregierung steht mit ihrer Vorlage in voller Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Senats von Berlin. Von diesem Augenblick und von dieser Steile aus möchte ich für Ihre verständnisvolle Haltung bei den vielen vorbereitenden Besprechungen danken.
    Bei der Beratung des Gesetzes in den Ausschüssen dieses Hohen Hauses hat es in einer Einzelfrage unterschiedliche Auffassungen gegeben. Ich will und kann die wirtschaftlichen Tatbestände dieser Kontroverse nicht bagatellisieren. Die Entscheidung ist gefallen, und ich danke für diese Entscheidung. Denen, die sich in dieser Frage für Berlin besonders eingesetzt haben, gilt auch der besondere Dank.
    Aber nach der Entscheidung selbst müssen wir den Blick wieder auf das Gesetz als Ganzes richten. Hier müssen die politischen und die gesamtwirtschaftlichen Notwendigkeiten gesehen werden. Deshalb ist die Feststellung wichtig, daß es über diese Notwendigkeiten nie Meinungsverschiedenheiten und nie Auseinandersetzungen gegeben hat.
    Das Berlinhilfegesetz ist der äußeren Form nach ein Steuer- und Wirtschaftsförderungsgesetz. Tatsächlich aber ist es ein Instrument unserer gesamtdeutschen Politik. Es richtet sich gegen die Versuche der Kommunisten, den freien Teil Berlins auszutrocknen. Es kräftigt die Leistungs- und Lebensfähigkeit der Stadt. Es stärkt den Selbstbehauptungswillen der Berliner. Das Berlinhilfegesetz macht das Leben in Berlin nicht nur erträglich, es macht es wieder attraktiv. Aus Berlin wandert man heute nicht mehr ab, im Gegenteil, mehr Menschen aus Westdeutschland gehen heute nach Berlin als in die umgekehrte Richtung. Zum erstenmal seit dem Jahre 1958, dem Jahr des sowjetischen Berlin-Ultimatums, hat die Berliner Bevölkerung absolut wieder zugenommen.

    (Beifall.)

    Die Altersstruktur der Bevölkerung bessert sich. Das Berliner Investitionsklima, im Jahre 1962 noch frostiger als das westdeutsche, hat sich 1963 wesentlich erwärmt. Dazu haben innen- und außenpolitische Ereignisse beigetragen. Der entscheidende Anteil jedoch gebührt ohne Zweifel diesem Gesetzeswerk.
    Aber vieles bleibt noch zu tun. Das Wirtschaftsgeschehen Berlin ist jetzt den im gesamten Bundesgebiet erzielten Durchschnittswerten vergleichbar. Aber übersehen wir nicht: die Berliner Zahlen hinken erheblich hinter denen vergleichbarer Angaben westdeutscher Großstädte her. Berlin wird auch in Zukunft auf die Hilfe des Bundes angewiesen sein.
    Wie auf keinem anderen Gebiet des freien Deutschlands ruht auf dieser Stadt weiterhin die Last der Spaltung unseres Vaterlandes. Stacheldrahtzäune, Minengürtel und Mauern zerreißen den deutschen Wirtschaftsraum. Sie trennen Deutsche von Deutschen. Laufzettel und Warenbegleitscheine sind weiterhin die äußeren Kennzeichen des Verkehrs zwischen Westdeutschland und Berlin.
    Die Sowjetunion hat in ihrem Memorandum vom Dezember 1961 an die Bundesrepublik Deutschland behauptet, daß Berlin als Teil des freien Deutschlands nicht lebensfähig sein werde, daß die Stadt also unvermeidlich verkümmern und dahinsiechen werde; denn — so das sowjetische Memorandum —



    Senator Schütz
    die Hauptbedingung für die Lebensfähigkeit Westberlins, nämlich die Sicherung des Kapitalzuschusses, die Erneuerung der Ausrüstung seiner Industrie und das Wachstum der Arbeitsproduktivität seien auf die Dauer nicht zu gewährleisten. Das freie Deutschland, wir alle also, meine Damen und Herren, haben unsere Antwort auf diese Herausforderung gegeben. Wir alle müssen auch heute wieder unsere Antwort geben. Demgegenüber — das glaube ich sagen zu können — werden wir alle einig sein. Der sogenannte Freundschaftspakt zwischen der Sowjetunion und ihrer Besatzungszone hat an dieser Lage nichts geändert; im Gegenteil, wir müssen sogar wachsam sein, daß wir im freien Teil Deutschlands nicht die Entspannungssirenen aus Ost und West falsch deuten. Die Berliner Krise in ihrer speziellen Form des Memorandums vom Jahre 1958 ist überwunden. Ulbricht hat seinen separaten Friedensvertrag nicht bekommen, und die westlichen Schutzmächte bleiben in der deutschen Hauptstadt. Das ist wichtig, und das ist richtig, aber das Ringen um die Freiheit und die Lebensfähigkeit Berlins ist damit nicht zu Ende.
    Die Entspannungsbemühungen der Welt haben Berlin noch lange nicht erreicht. Es bedarf weiterhin höchster Wachsamkeit, es bedarf weiterhin größter Einsatzbereitschaft. Heute und aus Anlaß der Verabschiedung dieses Gesetzes muß klar erkannt werden: solange die deutsche Hauptstadt geteilt ist, solange Deutschland auseinandergerissen bleibt, muß Berlin in seinem Kampf um die Freiheit weiterhin an die Solidarität der Freien appellieren.

    (Beifall in der Mitte.)

    Wir Berliner tun es in dem Bewußt, daß wir denen, die uns diese Hilfe freimütig geben, nicht zur Last fallen. Wir glauben, daß wir uns allen etwas geben. Dies ist unsere Erkenntnis. Die Deutschen im freien Teil ihres Vaterlandes vertreten eine gemeinsame Überzeugung, wenn sie in Berlin eine blühende Industriestadt und eine Stätte der Kunst und der Wissenschaft errichten. Sie leisten sich selbst einen Dienst, wenn sie gerade am umkämpftesten Punkt die Überlegenheit unserer freiheitlichen und wirtschaftlichen Gesellschaftsordnung gegenüber den kommunistischen Zwangsvorstellungen beweisen.
    Dir Hilfe, die der deutschen Hauptstadt gewahrt wird, erfüllt uns mit Dankbarkeit. Und so darf ich Ihnen, meine Damen und Herren, für dieses Gesetz den Dank des Landes Berlin aussprechen.

    (Beifall.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Schlußabstimmung.

(Abg. Memmel: Erfolgt die Abstimmung durch Auszahlung?)

— Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Kollege.

(Abg. Memmel: Ich habe gefragt, Herr Präsident, ob die Abstimmung durch Auszählung erfolgt. — Unruhe bei .der SPD.)

Herr Kollege Memmel, .die Abstimmung war nicht
zweifelhaft. Das Präsidium war einer Meinung in
dieser Frage. Wir nehmen die Schlußabstimmung in der üblichen Weise vor.
Wer dem Gesetz in der vorgeschlagenen Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. —

(Abg. Dr. Mommer: Schlechter Verlierer!)

Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist mit großer Mehrheit angenommen.

(Unruhe bei der SPD. — Abg. Dr. Mommer: Schnaps ist wichtiger als Berlin!)

Ich bitte um Ruhe!

(Zuruf von der SPD: „Schnaps, das war sein letztes Wort!")

Enthaltungen? — Ich stelle nochmals fest: das Gesetz ist mit großer Mehrheit — gegen einige NeinStimmen, bei einigen Enthaltungen — angenommen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und Beifall in der Mitte.)

Wir haben noch über die Entschließungsanträge abzustimmen, die zu diesem Gesetz eingebracht worden sind, und zwar über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 484 *) und den Entschließungsantrag der Abg. Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin), Benda und Genossen auf Umdruck 503 **Wir stimmen in dieser Reihenfolge ab. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
Wer dem Entschließungsantrag auf Umdruck 503 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Beide Anträge sind angenommen.
Dann müssen wir noch über einen Antrag des Ausschusses abstimmen. Den finden Sie in der Drucksache IV/2350 Seite 3 als Ziffer 2 des Ausschußantrags.
Das Wort hat der Abgeordnete Stingl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Stingl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wäre es angesichts der Annahme der Entschließungsanträge nicht zweckmäßig, diesen Teil des Ausschußantrages an den Ausschuß zurückzuverweisen?