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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1964 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/2386, IV/2399) Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Strafgerichtsbarkeit über die ausländischen NATO-Truppen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6619 B, D, 6620 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 6619 B, C 6620 A, B Frage des Abg. Josten: Eheschließungen in Gretna-Green Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6620 C, D Josten (CDU/CSU) 6620 D Frage des Abg. Burgemeister: Einstellung von Ermittlungsverfahren bei Warendiebstählen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6621 A Matthöfer (SPD) 6621 A Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Zusammenlegung der mittelbadischen Hauptzollämter Grund, Staatssekretär . . . 6621 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 6621 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder Grund, Staatssekretär . . . 6622 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6622 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 6622 B, C Fragen des Abg. Spies: Grundwehrdienst Gumbel, Staatssekretär 6622 D, 6623 A, B Spies (CDU/CSU) 6623 B Frage des Abg. Fritsch: Hilfe der Bundeswehr beim Sportplatzbau Gumbel, Staatssekretär . . . 6623 C, D Fritsch (SPD) 6623 C, D Fragen des Abg. Weigl: Stationierung eines Teils der Panzergrenadierbrigade 10 in Ebern Gumbel, Staatssekretär 6624 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 Frage des Abg. Cramer: Lärm durch Düsenjäger in SchortensHeidmühle Gumbel, Staatssekretär . . 6624 A, B, D, 6625 A, B, C, 6626 A Cramer (SPD) 6624 D, 6625 A Gerlach (SPD) 6625 B, C Büttner (SPD) 6625 C, 6626 A Frage des Abg. Felder: Mitwirkung von Bundeswehrangehörigen beim Einbau eines Stahlschwimmbassins Gumbel, Staatssekretär . . 6626 A, B, C Felder (SPD) 6626 B Dr. Schäfer (SPD) 6626 C Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Fernsprechdienst in den Landkreisen Villingen und Donaueschingen Stücklen, Bundesminister 6626 D, 6627 A Dr. Rinderspacher (SPD) . 6626 D, 6627 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Mithören von Telefongesprächen über den Landfunkdienst Stücklen, Bundesminister 6627 A, B, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6627 B, C Cramer (SPD) 6627 D Frage des Abg. Hammersen: Angemessener Wohnaufwand Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 6628 A, B Hammersen (FDP) . . . . . . . 6628 B Frage des Abg. Hammersen: Mietwohnungsbau in mehrgeschossigen Wohnblöcken Dr. Ernst, Staatssekretär . . 6628 B, C, D Jacobi (Köln) (SPD) . . . . 6628 C, D Frage des Abg. Hammersen: Heimstätteneigenschaft Dr. Ernst, Staatssekretär . 6628 D, 6629 A Hammersen (FDP) 6629 A Frage des Abg. Lang (München) : Belegung von Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 6629 B, C Lang (München) (CDU/CSU) . . . 6629 C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Siedlung Tannenbusch Kattenstroth, Staatssekretär 6629 D, 6630 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6630 A Frage der Abg. Frau Meermann: Brot in Selbstbedienungsläden Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 6630 B Fragen des Abg. Josten: Müllbeseitigung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 6630 C, D, 6631 A, B Josten (CDU/CSU) . . . 6630 D, 6631 B Jacobi (Köln) (SPD) 6631 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/1769) ; Schriftlicher Bericht des Wasserwirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2369, zu IV/2369) — Zweite und dritte Beratung — Rauhaus (CDU/CSU) . . . . . 6631 C Weinzierl (CDU/CSU) 6632 D Dr. Bechert (SPD) 6633 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 6635 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6635 B Jacobi (Köln) (SPD) 6635 D Bargatzky, Staatssekretär . . . . 6636 A Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 6636 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6637 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 6637 D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 6638 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/2267, IV/1854); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 III IV/2408, IV/2350) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seume (SPD) 6639 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6640 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 6641 D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 6643 A Schütz, Senator des Landes Berlin 6644 B Stingl (CDU/CSU) 6645 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964) (Drucksache IV/2108); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen IV/2367, zu IV/2367) — Zweite und dritte Beratung — 6645 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217) — Erste Beratung — . . 6646 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 14/64/EWG (Rindfleisch) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Rindfleisch) (Drucksache IV/2254) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2366) — Zweite und dritte Beratung — 6646 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 13/64/EWG (Milch und Milcherzeugnisse) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse) (Drucksache IV/2260) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2387) — Zweite und dritte Beratung — 6646 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 16/64/EWG (Reis) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Reis) (Drucksache IV/2261); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2365) — Zweite und dritte Beratung — 6647 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Sander, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Logemann, Walter, Ertl, Dr. Frey (Bonn), Struve u. Gen. betr. Zuckerrübenpreis 1963/64 (Drucksachen IV/1416, IV/2270) Sander (FDP) 6647 D Ehnes (CDU/CSU) 6651 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2413) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 6651 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 6652 C Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Mai 1964 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/2325) 6652 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über die versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, das Gutachten des Sozialbeirates und den Bericht der Bundesregierung hierzu (Drucksachen IV/640, IV/2396) Killat (SPD) 6653 A, 6655 B Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 6654 C Ollesch (FDP) 6654 D Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten (Rentenversicherungs-Finanzausgleichsgesetz — RFG) (Drucksache IV/2354) — Erste Beratung — 6656 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Krüger (Drucksache IV/2382) Ritzel (SPD) 6656 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Strauß Ritzel (SPD) 6656 D Nächste Sitzung 6657 C Anlagen 6659 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 6619 134. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26.6. Arendt (Wattenscheid) ** 26. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30.6. Dr. Dr. h. c. Baade 26.6. Bading ** 26.6. Bauer (Wasserburg) 26.6. Bauer (Würzburg) * 26.6. Bäuerle 26.6. Bergmann ** 26.6. Berkhan * 26.6. Birkelbach 26.6. Dr. Birrenbach 26.6. Fürst von Bismarck * 26.6. Blachstein * 26.6. Blumenfeld 26.6. von Bodelschwingh 26.6. Dr. h. c. Brauer * 26. 6. Dr. Brenck 26.6. Dr. von Brentano 4. 7. Corterier * 26.6. Deringer 26. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 26.6. Eisenmann 27. 6. Frau Dr. Elsner ** 26.6. Etzel 26.6. Even (Köln) 4. 7. Faller ** 26.6. Figgen 26.6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26.6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26.6. Frau Funcke (Hagen) 26.6. Dr. Furler * 26.6. Gehring 26.6. Glombig 26.6. Haase (Kassel) 26.6. Haase (Kellinghusen) 28.6. Dr. Hahn (Heidelberg) 26.6. Hammersen 26.6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Dr. Hellige 2. 7. Frau Dr. Heuser 26. 6. Hohmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Frau Dr. Hubert * 26.6. Illerhaus 26.6. Kahn-Ackermann * 26. 6. Kemmer 26.6. Frau Klee 26.6. Dr. Kliesing (Honnef) * 26.6. Klinker ** 26.6. Dr. Koch 26.6. Dr. Kopf * 26.6. Kraus 4. 7. Dr. Kreyssig ** 26.6. Kriedemann ** 26. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht l Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Leber 26.6. Lenz (Bremerhaven) 27.6. Lenz (Brühl) ** 26.6. Lenze (Attendorn) * 26.6. Lermer * 26.6. Liehr 26.6. Dr. Löbe 26.6. Dr. Löhr 26.6. Dr. Lohmar 26. 6. Mattich 26.6. Maucher 26.6. Mauk ** 26. 6. Frau Dr. Maxsein * 26. 6. Memmel * 26.6. Menke 4. 7. Dr. von Merkatz * 26. 6. Metzger ** 26.6. Dr. Meyer (Frankfurt) * 26. 6. Dr. Miessner 26.6. Müller (Aachen-Land) 28.6. Müller (Remscheid) 26.6. Dr. Müller-Hermann 26.6. Dr.-Ing. Philipp 26.6. Frau Dr. Probst 26.6. Rademacher 26. 6. Ramms 26.6. Frau Renger * 26.6. Rohde ** 26.6. Schlee 26.6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 26.6. Schmidt (Würgendorf) 26.6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26.6. Seidl (München) 26.6. Seifriz ** 26. 6. Dr. Serres * 26.6. Seuffert 26.6. Steinhoff 26.6. Dr. Stoltenberg 26.6. Storch ** 26.6. Striebeck 27.6. Frau Strobel ** 26.6. Dr. Süsterhenn * 26.6. Wienand * 26.6. Dr. Zimmer * 26. 6. Anlage 2 Umdruck 495 ánderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen IV/1769, IV/2369). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 19 b Abs. 1 folgenden Satz 4: 6660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 „Die Auflagen müssen nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein." Bonn, den 23. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 3 Umdruck 495 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen IV/1769, IV/2369). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 wird in § 195 Abs. 1 Satz 3 der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: "; nachträgliche Auflagen müssen nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein." Bonn, den 24. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 4 Umdruck 483 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/1854, IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 6 a (§ 11) gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 12 (§ 22) wird Buchstabe „vor a" gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 504 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 6 a gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 12 wird Buchstabe vor a gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1964 Stingl Dr. Götz Dr. Gradl Hübner Müller (Berlin) Frau Kalinke Benda Katzer Eichelbaum Frau Klee Dr. Dr. h. c. FriedensburgKuntscher Gaßmann Riedel (Frankfurt) Vogt Anlage 6 Umdruck 484 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/1854, IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt (mit Bezug auf den Antrag der Abgeordneten Meis, Dr. Stecker, Dr. Imle und Genossen — Drucksache IV/1854), 1. die Wettbewerbssituation in der Spirituosenindustrie und 2. die Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes zu prüfen und dem Bundestag bis zum 31. Oktober 1964 zu berichten und Vorschläge zu unterbreiten. Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage. 7 Umdruck 503 Entschließungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuer- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 6661 erleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksache IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt,- im Hinblick auf den Gesetzentwurf — Drucksache IV/1854 — bis zum 31. Oktober 1964 zu untersuchen, ob und in welchem Maße durch die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes ruinöse Folgen für die westdeutschen Konsumbranntweinhersteller eingetreten sind. Sollte sich herausstellen, daß die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes unvertretbare Störungen für die Branntweinhersteller und eine nicht beabsichtigte Verzerrung des Wettbewerbs bewirkt haben, so wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob in Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes eine Rechtsverordnung erlassen werden muß oder ob sie dem Bundestag Vorschläge zur Änderung des Berlinhilfegesetzes unterbreiten will. Bonn, den 23. Juni 1964 Stingl Dr. Götz Dr. Gradl Hübner Müller (Berlin) Frau Kalinke Benda Katzer Eichelbaum Frau Klee Dr. Dr. h. c. FriedensburgKuntscher Gaßmann Riedel (Frankfurt) Vogt Anlage 8 Schriftliche Begründung des Bundesministers Dr. Bucher zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217). Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Entwurf ein doppeltes Ziel: Einmal bezweckt der Gesetzentwurf, den sogenannten Verbraucherverbänden die Möglichkeit zu geben, selbst im Wege der Klage gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Alle Parteien des Hohen Hauses sind sich wohl darüber einig, daß die Verbraucherverbände die Klagebefugnis für Wettbewerbssachen erhalten sollen. Bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zur Verbraucherpolitik der Bundesregierung und bei der Debatte hierüber in der 98. Sitzung dieses Hauses vom 4. Dezember 1963 ist dies deutlich geworden. Inzwischen haben auch die Kollegen Frau Beyer, Kurlbaum und Lange und die Fraktion der SPD einen Initiativentwurf zu dieser Frage vorgelegt (BT-Drucks. IV/2001), den Sie in der Sitzung vom 29. April 1964 beraten haben. Die Bundesregierung konnte ihren schon bei Beantwortung der Großen Anfrage angekündigten Entwurf dem Bundestag nicht alsbald vorlegen, weil sie zunächst die Stellungnahme des Bundesrates einzuholen hatte. Deswegen liegt Ihnen dieser Entwurf erst jetzt vor. Frau Kollegin Beyer hat am 29. April 1964 die Auffassung vertreten, daß es über die Klagebefugnis der Verbraucherverbände keine Meinungsverschiedenheit gebe. Im Grundsatz trifft das zu, und es ist erfreulich, daß alle Fraktionen in dieser Frage einer Meinung sind. In den Einzelheiten der Ausgestaltung der Klagebefugnis weicht allerdings der Regierungsentwurf von dem Initiativentwurf in einigen Punkten ab. Mein Fraktionskollege Dr. Aschoff hat hierauf in der Sitzung am 29. April 1964 bereits hingewiesen. Ich darf die Unterschiede kurz erläutern: Der Initiativentwurf der SPD geht den an sich naheliegenden und auch gesetzestechnisch einfachsten Weg, den Verbraucherverbänden die gleiche Klagebefugnis einzuräumen, wie sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, im Rabattgesetz und in der Zugabeverordnung bereits für die Verbände der Gewerbetreibenden besteht. Der Bundesregierung scheint dieser Weg nicht gangbar. Viele Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs betreffen nur das Verhältnis der Gewerbetreibenden untereinander. Diese Fälle können von den Verbänden der Gewerbetreibenden aufgegriffen werden. Den Verbraucherverbänden sollte dagegen nicht die Möglichkeit gegeben werden, sich in Streitigkeiten von Gewerbetreibenden einzumischen, die nur deren Verhältnis zueinander betreffen. Sie sollen sich vielmehr um solche Erscheinungen unlauteren Wettbewerbs kümmern, durch die die Belange der Verbraucher berührt werden. Dies sind vor allem die Fälle der irreführenden Werbung. Nach der Regierungsvorlage sollen daher die Verbraucherverbände die Klagebefugnis für alle die Tatbestände erhalten, die eine irreführende Werbung zum Gegenstand haben. Der Inhalt der Klagebefugnis soll also der Aufgabe der Verbände, die Verbraucher aufzuklären und zu beraten, entsprechen. Der Aufgabenstellung entspricht die in den Entwurf vorgesehene Abgrenzung der klageberechtigten Verbände. Mit ihr soll den Gerichten eine klare Formel an die Hand gegeben werden, mit der sie die Klageberechtigung eines Verbandes leicht nachprüfen können. Für das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung sieht der Regierungsentwurf im Gegensatz zu dem Initiativentwurf eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände nicht vor. Unter dem Gesichtspunkt der Rechtssystematik mag es konsequent sein, die Klagebefugnis nicht nur für die Tatbestände des UWG, sondern auch für die Tatbestände des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zu gewähren, weil es sich auch insoweit im wesentlichen um Irreführungstatbestände handelt. Aber, meine Damen und Herren, vergessen wir nicht, daß die Klagebefugnis der Verbraucherverbände in unserem Recht etwas ganz Neues ist. Man sollte deshalb zunächst einmal abwarten, wie sich diese neue Einrichtung bewährt. Es könnten die Verbraucherverbände auch überfordert sein, wenn sie .die Klagebefugnis sogleich für alle Tatbestände bekämen, die in einem systematischen Zusammenhang stehen, und, um 6662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 ihren Aufgaben gerecht zu werden, sich auch verpflichtet fühlen könnten, gegen Verstöße gegen die Zugabeverordnung und das Rabattgesetz vorzugehen. Damit soll nicht gesagt sein, daß man nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Klagebefugnis der Verbraucherverbände auch auf diese Gesetze ausdehnen könnte. Man sollte aber nicht ausschließlich wegen des Sachzusammenhangs schon jetzt die Klagebefugnis auch für diese und möglicherweise noch weitere Nebengesetze zum UWG vorsehen. Überhaupt sollte man sich davor hüten, jetzt plötzlich die Verbraucherverbände zum Sachwalter des öffentlichen Interesses zu machen. Tendenzen in dieser Richtung sind bereits erkennbar. Es liegt dem Bundesjustizministerium ein von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände ausgearbeiteter Gesetzentwurf vor, durch den den Verbraucherverbänden eine Klagebefugnis für alle Handlungen gegeben werden soll, die gegen bundes- oder landesrechtliche Vorschriften verstoßen, es sei denn, daß keine Verbraucherinteressen beeinträchtigt werden. Meine Damen und Herren, die Verbraucherverbände erfüllen eine wichtige Aufgabe und werden dies in Zukunft noch mehr tun. Es muß aber dringend davor gewarnt werden, sie zu gebetenen oder ungebetenen Sachwaltern aller Angelegenheiten öffentlichen Interesses zu machen. Das zweite Ziel des Regierungsentwurfs ist es, in Wettbewerbs-, Warenzeichen- und Gebrauchsmustenstreitsachen die Möglichkeit einer Herabsetzung des Streitwerts zugunsten einer im Verhältnis zum Streitgegenstand schwachen Partei zu schaffen. I Auf diese Weise sollen insbesondere mittelständische Unternehmen in ihren Auseinandersetzungen mit größeren Unternehmen auf diesen Gebieten eine gleiche Ausgangsposition erhalten. Sie wissen, daß in Patent- und Gebrauchsmustenstreitsachen wie auch in Wettbewerbs- und Warenzeichenstreitsachen besonders hohe Streitwerte häufig sind. Es kommt daher nicht selten vor, daß weniger bemittelte Parteien mit Rücksicht auf das sehr hohe Kostenrisiko von einer Rechtsverfolgung entweder überhaupt absehen oder sich auf einen für sie ungünstigen Vergleich einlassen. Besonders der gewerbliche Mittelstand wird von den hohen Prozeßkosten betroffen. Für die Mehrzahl der Verbraucherverbände würde die Klagebefutgnis kaum praktische Bedeutung haben, wenn sie wegen des Kostenrisikos gehindert wären, gegen unlautere Wettbewerbsmaßnahmen vorzugehen. Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände soll nicht dazu führen, daß diese Verbände sich darauf beschränken müssen, gegen verhältnismäßig unwichtige Verstöße einzelner kleiner Gewerbetreibender vorzugehen. Sie sollen vielmehr auch die Möglichkeit erhalten, eine irreführende Großwerbung im Interesse der Verbraucher zu bekämpfen, wenn es einmal nötig wird. In Patentverletzungsprozessen haben die Gerichte wegen der besonderen Kostenlage auf Grund des § 53 des Patentgesetzes seit nunmehr fast 30 Jahren die Möglichkeit, den Streitwert zugunsten einer weniger bemittelten Partei herabzusetzen. Schon damals hat man erkannt, daß die außergewöhnliche Höhe der Kasten in Patentverletzungsprozessen und das wirtschaftliche Übergewicht der einen Partei über die andere häufig einer gerechten Lösung im Wege stand. Die besondere Sachlage, daß typischerweise hohe Streitwerte bei unterschiedlicher Wirtschaftskraft der an einem Prozeß beteiligten Parteien vorkommen, ist auch bei Streitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes gegeben. Die Bundesregierung schlägt daher vor, in diese Gesetze die bewährte Regelung des § 53 Patentgesetz zu übernehmen. Ich möchte Ihnen diesen Vorschlag, meine Damen und Herren, besonders ans Herz legen. Er soll dazu dienen, auch auf diesem Teilgebiet Grundgedanken des sozialen Rechtsstaates zu verwirklichen. Anlage 9 Umdruck 482 Antrag der Fraktion der SPD zum Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik zu den versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, das Gutachten des Sozialbeirats und den Bericht der Bundesregierung hierzu (Drucksachen IV/640, IV/2396). Der Bundestag wolle beschließen: Nummer 2 des Ausschußantrages erhält folgende Fassung: „2. Die Bundesregierung wird ersucht, die für den 1. Januar 1961 zu erstellenden versicherungstechnischen Bilanzen bis zum 30. September 1964 vorzulegen." Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion
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    Rede von Dr. Franz Seume


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (Plos)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu dem Änderungsantrag meiner Fraktion auf Umdruck 483. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die von der Bundesregierung mit dem Entwurf auf Drucksache IV/2267 vorgeschlagene Verlängerung des Berlinhilfegesetzes um weitere fünf Jahre und die in sorgfältiger Abstimmung mit dem Senat von Berlin vorgeschlagenen Verbesserungen und Feineinstellungen des Gesetzes. Leider schlägt Ihnen der Finanzausschuß in der Drucksache IV/2350 mit der Änderung der §§ 11 und 22 des Berlinhilfe-Gesetzes vor, die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuerpräferenzen für in Berlin hergestellte Spirituosen um den Betrag der Branntweinsteuer zu kürzen, weil behauptet wird, daß der Konkurrenzvorsprung der Westberliner Hersteller ruinöse Folgen für die westdeutschen Hersteller habe. In dem Ihnen vorliegenden Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache IV/2350 heißt es hierzu allerdings, daß die Bedeutung der umsatzsteuerlichen Berlin-Präferenzen für die Strukturkrise innerhalb der Konsumbranntwein herstellenden Industrie nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Mit anderen Worten: die vom Finanzausschuß vorgeschlagene Kürzung erfolgt lediglich auf Grund von Behauptungen, ohne daß diese Behauptungen durch amtliche Untersuchungen bestätigt worden sind. Diese vom Finanzausschuß vorgeschlagene Kürzung ist außerdem so unangemessen hoch, daß der vom Gesetzgeber gewollte Wettbewerbsvorsprung damit wieder weitgehend aufgehoben wird.
    Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge gibt es eine Reihe wichtiger Gründe gegen den Vorschlag des Finanzausschusses, den § 11 des Berlinhilfegesetzes zu ändern.
    Bitte erinnern Sie sich, meine Damen und Herren, an folgendes. Der Bundestag hat sich bei der Verabschiedung des Berlinhilfegesetzes davon leiten lassen, daß der politische Druck und das politische Investitionsrisiko in Berlin Ausnahmebedingungen sind, die es — als politische Gründe — rechtfertigen, die Wettbewerbslage Berlins durch steuerliche Präferenzen verschiedener Art zu stärken. Es liegt in der Natur der Sache, daß jede solche nachhaltige Wettbewerbsförderung an anderer Stelle in der Wirtschaft einen mehr oder weniger starken Druck auslösen muß. Der Gesetzgeber hat den Betroffenen diesen Druck aus der gegebenen nationalpolitischen Situation bewußt zugemutet. Er hat lediglich im Falle von Existenzgefährdungen, die durch diese Berliner Umsatzsteuerpräferenzen ausgelöst werden könnten, die Bundesregierung in § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß Umsatzsteuervergünstigungen in solchen Fällen nicht anzuwenden sind.
    Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß auch die im vorliegenden Fall behauptete Existenzgefährdung westdeutscher Spirituosenhersteller hierunter fiele, wenn sie — wie das behauptet wird — durch die Berliner Umsatzsteuerpräferenzen ausgelöst worden wäre. Deshalb ist die vom Finanzausschuß



    Dr. Seume
    vorgeschlagene Änderung des Berlinhilfegesetzes in § 11 völlig unnötig.
    Ebensowenig kann aber ein Zweifel daran bestehen, daß diese Behauptungen dann von Amts wegen von der Bundesregierung geprüft werden müssen, bevor die vom Finanzausschuß vorgeschlagene, unangemessen hohe Kürzung der Umsatzsteuerpräferenzen beschlossen werden kann. Diese Untersuchung und Prüfung hat bisher nicht stattgefunden. Es liegt nicht einmal amtliches, zuverlässiges Zahlenmaterial vor, auf das sich allein eine so schwerwiegende Maßnahme stützen könnte.
    Aus diesem Grunde hat meine Fraktion im übrigen zur dritten Lesung den Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag auf Umdruck 484 gestellt, der bis zum 31. Oktober dieses Jahres eine Untersuchung der Wettbewerbssituation in der Spirituosenindustrie mit Bericht und Vorschlägen an das Hohe Haus und die Prüfung der Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes fordert. Dieser Antrag ist vor allem aber auch deswegen gestellt, weil vorhandene Sorgen und Bedenken untersucht werden müssen und weil wir ein Interesse an einer ordnungsgemäßen Prüfung haben; denn wir sind sicher, daß eine solche Prüfung ergeben wird, daß die Ursache für die Bedrängnis der mittleren und kleineren Spirituosenhersteller nicht die Berliner Umsatzsteuerpräferenzen sind, sondern allein die wachsende Konzentration in der Spirituosenherstellung und die Konzentration bei den großen Einkaufsorganisationen. Eine solche Strukturwandlung kann jedoch durch eine Kürzung der Umsatzsteuerpräferenzen, wie sie der Finanzausschuß vorschlägt, weder wirksam verlangsamt noch überhaupt beseitigt werden.
    Meine Damen und Herren, wenn eine Reihe von Betrieben sich der gegebenen Entwicklung nicht gewachsen zeigt, dann kann ein sachlich so fragwürdiger Ausgleich nicht damit herbeigeführt werden, daß neue, politisch bedenkliche Wettbewerbsnachteile für Berlin ausgelöst werden. Mit Nachdruck möchten wir Ihre Aufmerksamkeit vor allem auch darauf lenken, daß es uns nicht praktikabel erscheint, bei politisch unveränderter Sachlage in Berlin nach knapp zweijähriger Wirksamkeit die Absatzpräferenzen abzubauen, nachdem man in diesen zwei Jahren die Unternehmen auf Grund investitionspolitischer Maßnahmen veranlaßt hat, Produktionsstätten, die andernfalls in Westdeutschland errichtet worden wären, nunmehr in Berlin aufzubauen. Nachdem diese Unternehmen dem Wunsch des Gesetzgebers gefolgt sind, kann und darf ohne ordentliche Prüfung nach so kurzer Frist ein Gesetz von solcher politischen Bedeutung wie das Berlinhilfegesetz nicht einfach wieder geändert werden, nur weil diesbezügliche Interessentenwünsche vorliegen. Das Vertrauen der Wirtschaft, wenn sie auf Grund von Maßnahmen des Gesetzgebers nach Berlin geht, darf nicht auf solche Weise erschüttert werden. Wenn Sie heute hier ein solches Präjudiz schaffen, wird man sich morgen darauf berufen.
    Meine Damen und Herren! Sie wissen, daß das im Jahre 1962 novellierte Berlinhilfegesetz große Erfolge hatte und daß es der Berliner Wirtschaft wieder den Weg zur notwendigen wirtschaftlichen
    Expansion eröffnete. Aber bitte, vergessen Sie bei Ihrer Entscheidung auch nicht, daß seit etwa 1958 gerade die Ausrüstungs- und Anlageinvestitionen nicht mehr im Gleichklang mit denen in Westdeutschland gestiegen sind. Aber gerade dies ist ein entscheidender Faktor in der Wettbewerbsfähigkeit Westberlins. Es ist daher eine zwingende Notwendigkeit, daß alle Förderungsmaßnahmen für Westberlin aufrechterhalten bleiben und daß keine neuen Wettbewerbsnachteile entstehen, wie das durch den Vorschlag des Finanzausschusses der Fall sein würde.
    Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die §§ 11 und 22 BHG in der zur Zeit geltenden Fassung zu belassen und dem Vorschlag des Finanzausschusses nicht zu folgen, weil weder ein Zusammenhang der Bedrängnis westdeutscher Spirituosenhersteller mit den Berliner Umsatzsteuerpräferenzen festgestellt ist noch das Ausmaß dieser Bedrängnis überhaupt untersucht ist, weil dem Kürzungsvorschlag des Finanzausschusses keinerlei angemessener Maßstab zugrunde liegt und, weil es politisch gefährlich ist, derartige Präjudizien zu schaffen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Berlin).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Änderungsantrag Umdruck 504 stimmt inhaltlich mit dem Umdruck 483 überein und hat im Grunde genommen dasselbe Ziel wie der eben von Herrn Abgeordneten Seume begründete Antrag der SPD, nämlich die Wiederherstellung der Regierungsvorlage Drucksache IV/2267. Ich kann mich infolgedessen sehr kurz fassen, wenn ich mich nicht unnötigerweise wiederholen will.
    Zunächst möchte ich aber als Berliner Abgeordneter und namens meiner Berliner Freunde die Gelegnheit nehmen, sowohl der Bundesregierung als auch diesem Hohen Hause aufrichtig zu danken für die stets große Aufgeschlossenheit gegenüber den Berliner Belangen und die grundsätzliche Bereitschaft, die Lebensfähigkeit der deutschen Hauptstadt unter allen Umständen und mit allen geeigneten Maßnahmen zu fördern.

    (Beifall in der Mitte.)

    Gemessen an den bisher und weiterhin vorgesehenen Leistungen im Rahmen des Berlinhilfegesetzes — rund .280 Millionen DM kommen allein jährlich den Berliner Arbeitnehmern auf Grund der Arbeitnehmervergünstigungen zugute — sind die nach dem Beschluß des Finanzausschusses ab 1. Januar 1965 vorgesehenen Kürzungen der Umsatzsteuerpräferenzen für Trinkbranntwein von nicht so großer Bedeutung, als daß man daraus schon eine Gefährdung der Berliner Wirtschaft herleiten könnte. Wir bedauern aber dennoch insofern den Beschluß des Finanzausschusses, als er Zweifel an der Beständigkeit der einmal beschlossenen Berlinhilfen aufkommen lassen könnte.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)




    Müller (Berlin)

    Durch diese Änderung in § 11 kann bei den an sich investitionsbereiten Unternehmen immerhin leicht der Eindruck entstehen, als ob das Gesetz in seinen wesentlichen Bestandteilen immer wieder Änderungen unterworfen würde. Diese Wirkung ist sicher nicht gewollt; davon bin ich überzeugt. Daß eine solche Wirkung nicht eintreten darf, schon um die vom Gesetzgeber an sich gewünschte Auswirkung des Gesetzes und die Erwartungen, die daran geknüpft sind, nicht zu enttäuschen, dem gilt unser Bemühen. Aber gerade deshalb sollte das Gesetz mit Rücksicht auf die Investionen grundsätzlich nicht ohne zwingende Notwendigkeit geändert werden.
    Die Antragsteller des Änderungsantrags zum Berlinhilfegesetz gemäß Drucksache IV/1854, der zu dem Beschluß des Finanzausschusses nach Drucksache IV/2350 führte, begründeten ihr Anliegen im wesentlichen mit der Behauptung, daß das Berliner Angebot an Spirituosen am westdeutschen Markt auf Grund der Umsatzsteuerpräferenzen angeblich eine Existenzgefährdung für westdeutsche Spirituosenhersteller sei. Genauer gesagt, beziehen sich die Beschwerden, die zu diesem Antrag führten, nur auf einen begrenzten Ausschnitt der Spirituosenerzeugung, nämlich die billige Konsumware.
    Wir sind der Meinung, wenn eine gründliche Prüfung amtlicherseits — das ist hier schon einmal gesagt worden — ergibt, daß die Präferenzen im bisherigen Umfang tatsächlich ruinöse Folgen für die westdeutschen Konsumbranntweinhersteller haben, bietet sich die Anwendung des § 14 Abs. 1 geradezu an. Darf ich Ihnen diesen § 14 Abs. 1 zitieren:
    Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung bestimmen, daß die umsatzsteuerlichen Vergünstigungen nach § 3 Abs. i oder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 auf die Lieferung von Gegenständen bestimmter Art nicht anzuwenden sind, wenn die Vergünstigungen der Lieferung von Gegenständen dieser Art die Existenz derjenigen Wirtschaftszweige im Bundesgebiet gefährden würden, die Gegenstände gleicher Art liefern.
    Entgegen der im Finanzausschuß vertretenen Meinung sind wir der Auffassung, daß die „Gegenstände gleicher Art" sich nicht nur auf den ganzen Wirtschaftszweig beziehen müssen. „Gegenstände gleicher Art" können unseres Erachtens auch ganz bestimmte Waren oder Warengruppen sein, so in diesem Falle der Konsumbranntwein. Wenn aber der § 14 nicht anwendbar ist, wie behauptet wird, sollte man ihn praktikabler gestalten, um die unerwünschten Wirkungen zu beseitigen.
    Schon mein Herr Vorredner hat ,darauf hingewiesen, daß, wie der Schriftliche Bericht Drucksache IV/2350 feststellt, die Bedeutung der umsatzsteuerlichen Berlinpräferenzen für die Strukturkrise innerhalb der konsumbranntweinherstellenden Industrie nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Die umsatzsteuerlichen Berlinpräferenzen verschaffen lediglich den Berliner Herstellern — so heißt es dort — einen unangemessen großen Konkurrenzvorsprung, der ruinöse Folgen für die westdeutschen Konsumbranntweinhersteller habe. An sich haben
    wir noch ein halbes Jahr Zeit, an Hand amtlicher Unterlagen — ich betone noch einmal: an Hand amtlicher Unterlagen — und Vergleichszahlen diese Frage erneut ernsthaft zu prüfen; denn die nach ,dem Beschluß des Finanzausschusses vorgesehene Kürzung soll erst ab 1. Januar 1965 eintreten.
    Deshalb schlagen wir Ihnen vor, zunächst die Regierungsvorlage wiederherzustellen und in der dritten Lesung gemäß Umdruck 503 .die Bundesregierung zu beauftragen,
    bis zum 31. Oktober 1964 zu untersuchen, ob und in welchem Maße durch die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes ruinöse Folgen für die westdeutschen Konsumbranntweinhersteller eingetreten sind.
    Sollte sich herausstellen, daß die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes unvertretbare Störungen für die Branntweinhersteller und eine nicht beabsichtigte Verzerrung ides Wettbewerbs bewirkt haben, so wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob in Anwendung Ides § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes eine Rechtsverordnung erlassen worden muß oder ob sie ,dem Bundestag Vorschläge zur Änderung ides Berlinhilfegesetzes unterbreiten will.
    Ich bitte daher das Hohe Haus um seine Unterstützung und um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag Umdruck 504 bzw. in der dritten Lesung zu unserem Entschließungsantrag Umdruck 503.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)