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    561. ist.: 1
    562. Denn: 1
    563. überqueren: 1
    564. Regel: 1
    565. Grenzen: 1
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    579. allen,: 1
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    582. nötig: 1
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    638. Erwägungen.Ich: 1
    639. bitte: 1
    640. Haus,: 1
    641. abzulehnen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1964 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen IV/2386, IV/2399) Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Strafgerichtsbarkeit über die ausländischen NATO-Truppen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6619 B, D, 6620 B Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 6619 B, C 6620 A, B Frage des Abg. Josten: Eheschließungen in Gretna-Green Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6620 C, D Josten (CDU/CSU) 6620 D Frage des Abg. Burgemeister: Einstellung von Ermittlungsverfahren bei Warendiebstählen Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6621 A Matthöfer (SPD) 6621 A Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Zusammenlegung der mittelbadischen Hauptzollämter Grund, Staatssekretär . . . 6621 B, C, D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 6621 C, D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder Grund, Staatssekretär . . . 6622 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6622 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 6622 B, C Fragen des Abg. Spies: Grundwehrdienst Gumbel, Staatssekretär 6622 D, 6623 A, B Spies (CDU/CSU) 6623 B Frage des Abg. Fritsch: Hilfe der Bundeswehr beim Sportplatzbau Gumbel, Staatssekretär . . . 6623 C, D Fritsch (SPD) 6623 C, D Fragen des Abg. Weigl: Stationierung eines Teils der Panzergrenadierbrigade 10 in Ebern Gumbel, Staatssekretär 6624 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 Frage des Abg. Cramer: Lärm durch Düsenjäger in SchortensHeidmühle Gumbel, Staatssekretär . . 6624 A, B, D, 6625 A, B, C, 6626 A Cramer (SPD) 6624 D, 6625 A Gerlach (SPD) 6625 B, C Büttner (SPD) 6625 C, 6626 A Frage des Abg. Felder: Mitwirkung von Bundeswehrangehörigen beim Einbau eines Stahlschwimmbassins Gumbel, Staatssekretär . . 6626 A, B, C Felder (SPD) 6626 B Dr. Schäfer (SPD) 6626 C Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Fernsprechdienst in den Landkreisen Villingen und Donaueschingen Stücklen, Bundesminister 6626 D, 6627 A Dr. Rinderspacher (SPD) . 6626 D, 6627 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Mithören von Telefongesprächen über den Landfunkdienst Stücklen, Bundesminister 6627 A, B, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6627 B, C Cramer (SPD) 6627 D Frage des Abg. Hammersen: Angemessener Wohnaufwand Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 6628 A, B Hammersen (FDP) . . . . . . . 6628 B Frage des Abg. Hammersen: Mietwohnungsbau in mehrgeschossigen Wohnblöcken Dr. Ernst, Staatssekretär . . 6628 B, C, D Jacobi (Köln) (SPD) . . . . 6628 C, D Frage des Abg. Hammersen: Heimstätteneigenschaft Dr. Ernst, Staatssekretär . 6628 D, 6629 A Hammersen (FDP) 6629 A Frage des Abg. Lang (München) : Belegung von Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues Dr. Ernst, Staatssekretär . . . 6629 B, C Lang (München) (CDU/CSU) . . . 6629 C Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Siedlung Tannenbusch Kattenstroth, Staatssekretär 6629 D, 6630 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6630 A Frage der Abg. Frau Meermann: Brot in Selbstbedienungsläden Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 6630 B Fragen des Abg. Josten: Müllbeseitigung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 6630 C, D, 6631 A, B Josten (CDU/CSU) . . . 6630 D, 6631 B Jacobi (Köln) (SPD) 6631 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies u. Gen.) (Drucksache IV/1769) ; Schriftlicher Bericht des Wasserwirtschaftsausschusses (Drucksachen IV/2369, zu IV/2369) — Zweite und dritte Beratung — Rauhaus (CDU/CSU) . . . . . 6631 C Weinzierl (CDU/CSU) 6632 D Dr. Bechert (SPD) 6633 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 6635 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6635 B Jacobi (Köln) (SPD) 6635 D Bargatzky, Staatssekretär . . . . 6636 A Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 6636 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6637 A Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 6637 D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 6638 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/2267, IV/1854); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 III IV/2408, IV/2350) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seume (SPD) 6639 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6640 C Dr. Stecker (CDU/CSU) 6641 D Dr. Dichgans (CDU/CSU) 6643 A Schütz, Senator des Landes Berlin 6644 B Stingl (CDU/CSU) 6645 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1964 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1964) (Drucksache IV/2108); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen IV/2367, zu IV/2367) — Zweite und dritte Beratung — 6645 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217) — Erste Beratung — . . 6646 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 14/64/EWG (Rindfleisch) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Rindfleisch) (Drucksache IV/2254) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2366) — Zweite und dritte Beratung — 6646 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 13/64/EWG (Milch und Milcherzeugnisse) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse) (Drucksache IV/2260) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2387) — Zweite und dritte Beratung — 6646 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 16/64/EWG (Reis) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Reis) (Drucksache IV/2261); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2365) — Zweite und dritte Beratung — 6647 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Sander, Peters (Poppenbüll), Dr. Effertz, Logemann, Walter, Ertl, Dr. Frey (Bonn), Struve u. Gen. betr. Zuckerrübenpreis 1963/64 (Drucksachen IV/1416, IV/2270) Sander (FDP) 6647 D Ehnes (CDU/CSU) 6651 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2413) — Erste Beratung — Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 6651 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . . 6652 C Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die in der Zeit vom 17. Oktober 1961 bis 31. Mai 1964 eingegangenen Petitionen (Drucksache IV/2325) 6652 D Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses über die versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, das Gutachten des Sozialbeirates und den Bericht der Bundesregierung hierzu (Drucksachen IV/640, IV/2396) Killat (SPD) 6653 A, 6655 B Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 6654 C Ollesch (FDP) 6654 D Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten (Rentenversicherungs-Finanzausgleichsgesetz — RFG) (Drucksache IV/2354) — Erste Beratung — 6656 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Krüger (Drucksache IV/2382) Ritzel (SPD) 6656 A Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. h. c. Strauß Ritzel (SPD) 6656 D Nächste Sitzung 6657 C Anlagen 6659 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 6619 134. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26.6. Arendt (Wattenscheid) ** 26. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30.6. Dr. Dr. h. c. Baade 26.6. Bading ** 26.6. Bauer (Wasserburg) 26.6. Bauer (Würzburg) * 26.6. Bäuerle 26.6. Bergmann ** 26.6. Berkhan * 26.6. Birkelbach 26.6. Dr. Birrenbach 26.6. Fürst von Bismarck * 26.6. Blachstein * 26.6. Blumenfeld 26.6. von Bodelschwingh 26.6. Dr. h. c. Brauer * 26. 6. Dr. Brenck 26.6. Dr. von Brentano 4. 7. Corterier * 26.6. Deringer 26. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 26.6. Eisenmann 27. 6. Frau Dr. Elsner ** 26.6. Etzel 26.6. Even (Köln) 4. 7. Faller ** 26.6. Figgen 26.6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 26.6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 26.6. Frau Funcke (Hagen) 26.6. Dr. Furler * 26.6. Gehring 26.6. Glombig 26.6. Haase (Kassel) 26.6. Haase (Kellinghusen) 28.6. Dr. Hahn (Heidelberg) 26.6. Hammersen 26.6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Dr. Hellige 2. 7. Frau Dr. Heuser 26. 6. Hohmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Frau Dr. Hubert * 26.6. Illerhaus 26.6. Kahn-Ackermann * 26. 6. Kemmer 26.6. Frau Klee 26.6. Dr. Kliesing (Honnef) * 26.6. Klinker ** 26.6. Dr. Koch 26.6. Dr. Kopf * 26.6. Kraus 4. 7. Dr. Kreyssig ** 26.6. Kriedemann ** 26. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht l Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Leber 26.6. Lenz (Bremerhaven) 27.6. Lenz (Brühl) ** 26.6. Lenze (Attendorn) * 26.6. Lermer * 26.6. Liehr 26.6. Dr. Löbe 26.6. Dr. Löhr 26.6. Dr. Lohmar 26. 6. Mattich 26.6. Maucher 26.6. Mauk ** 26. 6. Frau Dr. Maxsein * 26. 6. Memmel * 26.6. Menke 4. 7. Dr. von Merkatz * 26. 6. Metzger ** 26.6. Dr. Meyer (Frankfurt) * 26. 6. Dr. Miessner 26.6. Müller (Aachen-Land) 28.6. Müller (Remscheid) 26.6. Dr. Müller-Hermann 26.6. Dr.-Ing. Philipp 26.6. Frau Dr. Probst 26.6. Rademacher 26. 6. Ramms 26.6. Frau Renger * 26.6. Rohde ** 26.6. Schlee 26.6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 26.6. Schmidt (Würgendorf) 26.6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 26.6. Seidl (München) 26.6. Seifriz ** 26. 6. Dr. Serres * 26.6. Seuffert 26.6. Steinhoff 26.6. Dr. Stoltenberg 26.6. Storch ** 26.6. Striebeck 27.6. Frau Strobel ** 26.6. Dr. Süsterhenn * 26.6. Wienand * 26.6. Dr. Zimmer * 26. 6. Anlage 2 Umdruck 495 ánderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen IV/1769, IV/2369). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 19 b Abs. 1 folgenden Satz 4: 6660 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 „Die Auflagen müssen nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein." Bonn, den 23. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 3 Umdruck 495 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Margulies und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksachen IV/1769, IV/2369). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 wird in § 195 Abs. 1 Satz 3 der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: "; nachträgliche Auflagen müssen nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein." Bonn, den 24. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 4 Umdruck 483 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/1854, IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 6 a (§ 11) gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 12 (§ 22) wird Buchstabe „vor a" gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 504 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 6 a gestrichen. 2. In Artikel 1 Nr. 12 wird Buchstabe vor a gestrichen. Bonn, den 23. Juni 1964 Stingl Dr. Götz Dr. Gradl Hübner Müller (Berlin) Frau Kalinke Benda Katzer Eichelbaum Frau Klee Dr. Dr. h. c. FriedensburgKuntscher Gaßmann Riedel (Frankfurt) Vogt Anlage 6 Umdruck 484 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuererleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksachen IV/1854, IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt (mit Bezug auf den Antrag der Abgeordneten Meis, Dr. Stecker, Dr. Imle und Genossen — Drucksache IV/1854), 1. die Wettbewerbssituation in der Spirituosenindustrie und 2. die Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes zu prüfen und dem Bundestag bis zum 31. Oktober 1964 zu berichten und Vorschläge zu unterbreiten. Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage. 7 Umdruck 503 Entschließungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Gradl, Müller (Berlin) und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Gesetzes über Steuer- Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 6661 erleichterungen und Arbeitnehmervergünstigungen in Berlin (West) (Drucksache IV/2267, IV/2350). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt,- im Hinblick auf den Gesetzentwurf — Drucksache IV/1854 — bis zum 31. Oktober 1964 zu untersuchen, ob und in welchem Maße durch die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes ruinöse Folgen für die westdeutschen Konsumbranntweinhersteller eingetreten sind. Sollte sich herausstellen, daß die Präferenzen des Berlinhilfegesetzes unvertretbare Störungen für die Branntweinhersteller und eine nicht beabsichtigte Verzerrung des Wettbewerbs bewirkt haben, so wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob in Anwendung des § 14 Abs. 1 des Berlinhilfegesetzes eine Rechtsverordnung erlassen werden muß oder ob sie dem Bundestag Vorschläge zur Änderung des Berlinhilfegesetzes unterbreiten will. Bonn, den 23. Juni 1964 Stingl Dr. Götz Dr. Gradl Hübner Müller (Berlin) Frau Kalinke Benda Katzer Eichelbaum Frau Klee Dr. Dr. h. c. FriedensburgKuntscher Gaßmann Riedel (Frankfurt) Vogt Anlage 8 Schriftliche Begründung des Bundesministers Dr. Bucher zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes (Drucksache IV/2217). Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Entwurf ein doppeltes Ziel: Einmal bezweckt der Gesetzentwurf, den sogenannten Verbraucherverbänden die Möglichkeit zu geben, selbst im Wege der Klage gegen unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Alle Parteien des Hohen Hauses sind sich wohl darüber einig, daß die Verbraucherverbände die Klagebefugnis für Wettbewerbssachen erhalten sollen. Bei der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zur Verbraucherpolitik der Bundesregierung und bei der Debatte hierüber in der 98. Sitzung dieses Hauses vom 4. Dezember 1963 ist dies deutlich geworden. Inzwischen haben auch die Kollegen Frau Beyer, Kurlbaum und Lange und die Fraktion der SPD einen Initiativentwurf zu dieser Frage vorgelegt (BT-Drucks. IV/2001), den Sie in der Sitzung vom 29. April 1964 beraten haben. Die Bundesregierung konnte ihren schon bei Beantwortung der Großen Anfrage angekündigten Entwurf dem Bundestag nicht alsbald vorlegen, weil sie zunächst die Stellungnahme des Bundesrates einzuholen hatte. Deswegen liegt Ihnen dieser Entwurf erst jetzt vor. Frau Kollegin Beyer hat am 29. April 1964 die Auffassung vertreten, daß es über die Klagebefugnis der Verbraucherverbände keine Meinungsverschiedenheit gebe. Im Grundsatz trifft das zu, und es ist erfreulich, daß alle Fraktionen in dieser Frage einer Meinung sind. In den Einzelheiten der Ausgestaltung der Klagebefugnis weicht allerdings der Regierungsentwurf von dem Initiativentwurf in einigen Punkten ab. Mein Fraktionskollege Dr. Aschoff hat hierauf in der Sitzung am 29. April 1964 bereits hingewiesen. Ich darf die Unterschiede kurz erläutern: Der Initiativentwurf der SPD geht den an sich naheliegenden und auch gesetzestechnisch einfachsten Weg, den Verbraucherverbänden die gleiche Klagebefugnis einzuräumen, wie sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, im Rabattgesetz und in der Zugabeverordnung bereits für die Verbände der Gewerbetreibenden besteht. Der Bundesregierung scheint dieser Weg nicht gangbar. Viele Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs betreffen nur das Verhältnis der Gewerbetreibenden untereinander. Diese Fälle können von den Verbänden der Gewerbetreibenden aufgegriffen werden. Den Verbraucherverbänden sollte dagegen nicht die Möglichkeit gegeben werden, sich in Streitigkeiten von Gewerbetreibenden einzumischen, die nur deren Verhältnis zueinander betreffen. Sie sollen sich vielmehr um solche Erscheinungen unlauteren Wettbewerbs kümmern, durch die die Belange der Verbraucher berührt werden. Dies sind vor allem die Fälle der irreführenden Werbung. Nach der Regierungsvorlage sollen daher die Verbraucherverbände die Klagebefugnis für alle die Tatbestände erhalten, die eine irreführende Werbung zum Gegenstand haben. Der Inhalt der Klagebefugnis soll also der Aufgabe der Verbände, die Verbraucher aufzuklären und zu beraten, entsprechen. Der Aufgabenstellung entspricht die in den Entwurf vorgesehene Abgrenzung der klageberechtigten Verbände. Mit ihr soll den Gerichten eine klare Formel an die Hand gegeben werden, mit der sie die Klageberechtigung eines Verbandes leicht nachprüfen können. Für das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung sieht der Regierungsentwurf im Gegensatz zu dem Initiativentwurf eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände nicht vor. Unter dem Gesichtspunkt der Rechtssystematik mag es konsequent sein, die Klagebefugnis nicht nur für die Tatbestände des UWG, sondern auch für die Tatbestände des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zu gewähren, weil es sich auch insoweit im wesentlichen um Irreführungstatbestände handelt. Aber, meine Damen und Herren, vergessen wir nicht, daß die Klagebefugnis der Verbraucherverbände in unserem Recht etwas ganz Neues ist. Man sollte deshalb zunächst einmal abwarten, wie sich diese neue Einrichtung bewährt. Es könnten die Verbraucherverbände auch überfordert sein, wenn sie .die Klagebefugnis sogleich für alle Tatbestände bekämen, die in einem systematischen Zusammenhang stehen, und, um 6662 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1964 ihren Aufgaben gerecht zu werden, sich auch verpflichtet fühlen könnten, gegen Verstöße gegen die Zugabeverordnung und das Rabattgesetz vorzugehen. Damit soll nicht gesagt sein, daß man nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Klagebefugnis der Verbraucherverbände auch auf diese Gesetze ausdehnen könnte. Man sollte aber nicht ausschließlich wegen des Sachzusammenhangs schon jetzt die Klagebefugnis auch für diese und möglicherweise noch weitere Nebengesetze zum UWG vorsehen. Überhaupt sollte man sich davor hüten, jetzt plötzlich die Verbraucherverbände zum Sachwalter des öffentlichen Interesses zu machen. Tendenzen in dieser Richtung sind bereits erkennbar. Es liegt dem Bundesjustizministerium ein von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände ausgearbeiteter Gesetzentwurf vor, durch den den Verbraucherverbänden eine Klagebefugnis für alle Handlungen gegeben werden soll, die gegen bundes- oder landesrechtliche Vorschriften verstoßen, es sei denn, daß keine Verbraucherinteressen beeinträchtigt werden. Meine Damen und Herren, die Verbraucherverbände erfüllen eine wichtige Aufgabe und werden dies in Zukunft noch mehr tun. Es muß aber dringend davor gewarnt werden, sie zu gebetenen oder ungebetenen Sachwaltern aller Angelegenheiten öffentlichen Interesses zu machen. Das zweite Ziel des Regierungsentwurfs ist es, in Wettbewerbs-, Warenzeichen- und Gebrauchsmustenstreitsachen die Möglichkeit einer Herabsetzung des Streitwerts zugunsten einer im Verhältnis zum Streitgegenstand schwachen Partei zu schaffen. I Auf diese Weise sollen insbesondere mittelständische Unternehmen in ihren Auseinandersetzungen mit größeren Unternehmen auf diesen Gebieten eine gleiche Ausgangsposition erhalten. Sie wissen, daß in Patent- und Gebrauchsmustenstreitsachen wie auch in Wettbewerbs- und Warenzeichenstreitsachen besonders hohe Streitwerte häufig sind. Es kommt daher nicht selten vor, daß weniger bemittelte Parteien mit Rücksicht auf das sehr hohe Kostenrisiko von einer Rechtsverfolgung entweder überhaupt absehen oder sich auf einen für sie ungünstigen Vergleich einlassen. Besonders der gewerbliche Mittelstand wird von den hohen Prozeßkosten betroffen. Für die Mehrzahl der Verbraucherverbände würde die Klagebefutgnis kaum praktische Bedeutung haben, wenn sie wegen des Kostenrisikos gehindert wären, gegen unlautere Wettbewerbsmaßnahmen vorzugehen. Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände soll nicht dazu führen, daß diese Verbände sich darauf beschränken müssen, gegen verhältnismäßig unwichtige Verstöße einzelner kleiner Gewerbetreibender vorzugehen. Sie sollen vielmehr auch die Möglichkeit erhalten, eine irreführende Großwerbung im Interesse der Verbraucher zu bekämpfen, wenn es einmal nötig wird. In Patentverletzungsprozessen haben die Gerichte wegen der besonderen Kostenlage auf Grund des § 53 des Patentgesetzes seit nunmehr fast 30 Jahren die Möglichkeit, den Streitwert zugunsten einer weniger bemittelten Partei herabzusetzen. Schon damals hat man erkannt, daß die außergewöhnliche Höhe der Kasten in Patentverletzungsprozessen und das wirtschaftliche Übergewicht der einen Partei über die andere häufig einer gerechten Lösung im Wege stand. Die besondere Sachlage, daß typischerweise hohe Streitwerte bei unterschiedlicher Wirtschaftskraft der an einem Prozeß beteiligten Parteien vorkommen, ist auch bei Streitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes gegeben. Die Bundesregierung schlägt daher vor, in diese Gesetze die bewährte Regelung des § 53 Patentgesetz zu übernehmen. Ich möchte Ihnen diesen Vorschlag, meine Damen und Herren, besonders ans Herz legen. Er soll dazu dienen, auch auf diesem Teilgebiet Grundgedanken des sozialen Rechtsstaates zu verwirklichen. Anlage 9 Umdruck 482 Antrag der Fraktion der SPD zum Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik zu den versicherungstechnischen Bilanzen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten für den 1. Januar 1959, das Gutachten des Sozialbeirats und den Bericht der Bundesregierung hierzu (Drucksachen IV/640, IV/2396). Der Bundestag wolle beschließen: Nummer 2 des Ausschußantrages erhält folgende Fassung: „2. Die Bundesregierung wird ersucht, die für den 1. Januar 1961 zu erstellenden versicherungstechnischen Bilanzen bis zum 30. September 1964 vorzulegen." Bonn, den 23. Juni 1964 Erler und Fraktion
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bechert.


Rede von Dr. Karl Bechert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob sich die Antragsteller darüber im klaren sind, daß sie mit ihrem Antrag das Inkrafttreten dieses Gesetzes verzögern oder verhindern werden, falls das Hohe Haus ihrem Antrag zustimmen sollte. Ich will das erläutern.
Worum es bei diesem Gesetz geht, hat der Herr Berichterstatter, Kollege Rauhaus, bereits gesagt. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Gefahren für die Trinkwasserversorgung, allgemein für den Wasserhaushalt abzuwehren, die von Treibstoffleitungen kommen können. Der unmittelbare Anlaß ist bekannt. Er hat in der Öffentlichkeit große Aufregung verursacht. Es besteht die Absicht, die Ölleitung von Genua, die bei Ingolstadt enden soll, im Ufer — ich sage: im Ufer! — des Bodensees zu verlegen. Daß der Bodensee der größte Trinkwasserspeicher in Westeuropa ist, ist vielfach nicht allgemein bekannt. Etwa 50 Gemeinden beziehen ihr Trinkwasser aus dem Bodensee, darunter die Großstadt Stuttgart und die Städte Konstanz und Lindau.
Da das Öl unter einem sehr hohen Druck steht — der Herr Berichterstatter hat die Zahlen bereits genannt: in der Größenordnung von 60 Atmosphären —, bedeutet dies, daß bei einem Bruch einer solchen Leitung sehr viel Öl ausgeströmt sein wird, bevor man dem Ausströmen Halt gebieten kann. Fachleute schätzen, daß etwa soviel ausgeströmt sein kann, bevor abgesperrt ist, wie in einem Güterzug mit Öltankwagen enthalten ist.
Diese Gefahr zusammen mit der Tatsache, die der Herr Berichterstatter schon genannt hat, daß ein Liter Öl auf etwa eine Million Liter Wasser das Wasser für den Trinkwasserverbrauch unbenutzbar macht, hat die bayerische und die baden-württembergische Landesregierung veranlaßt, öffentlich gegen die Absicht zu protestieren, diese Ölleitung in das Ufer des Bodensees zu verlegen. Die Frau Ministerin für das Gesundheitswesen und ich als Vorsitzender des zuständigen ;Bundestagsausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft haben eine ganze Reihe von Protestschreiben bekommen: von einem Ärztekongreß der Ärzteschaft BodenseeHochrhein, vom Deutschen Gewerkschaftsbund, von den Vorsitzenden aller Bundesverbände der Wassernutzung und Wasserforschung und von Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Hygiene, vom Kreistag des Landkreises Lindau, vom Prasidium des Deutschen Städtetages und vom Wasserbeirat des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Ölleitung kommt von Genua. In Italien und in der Schweiz haben .die Behörden dem Wunsch der Bevölkerung entsprechend verhindert, daß die Leitung an den Ufern des Luganer Sees und des Corner Sees verlegt wenden konnte.

(Hört! Hört! bei der .SPD.)

Sie verläuft in angemessener Entfernung davon. In der Bundesrepublik — das hat der Herr Berichterstatter schon gesagt, ich möchte aber nochmals darauf hinweisen — sind in den letzten Jahren große Ölleitungen zu Bruch gegangen, und es ist viel Öl bei dieser Gelegenheit ausgeflossen. Im Jahre 1961 wurde die Leitung Wilhelmshaven—Köln undicht und im Jahre 1962 die Leitung Marseille—Karlsruhe in der Gegend von Wörth, wobei der Boden weithin mit Öl verschmutzt wurde und auch Wasserläufe Öl abbekommen haben.
Der Kern Ihres Antrages, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, sind die Worte „wirtschaftlich gerechtfertigt". Gemeint ist, daß dann, wenn nach der behördlichen Genehmigung für eine Treibstoffleitung noch Auflagen gemacht werden, diese nach dem jeweiligen Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sein müssen.
Der Herr Berichterstatter hat schon darauf hingewiesen, daß sich 'die erste Bedingung von selbst ver-



Dr. Bechert
steht; denn sie steht in der Gewerbeordnung. Selbstverständlich müssen solche Auflagen nach dem jeweiligen Stand ,der Technik erfüllbar sein. Was aber die zweite Bedingung bedeutet, das will ich Ihnen an Hand von Ergebnissen der Ausschußberatungen erläutern, die der Herr Berichterstatter noch nicht genannt hat. Im Ausschuß wurde zugunsten der Wirtschaft gesagt, auch einer großen Ölfirma könne nicht zugemutet werden, daß sie eine solche Ölleitung für längere Zeit stillegt.

(Hört! Hört! 'bei der SPD.)

Nun, wenn das so ist, wie es von Sachverständigen gesagt wurde, dann kann es einer kleineren Firma erst :recht nicht zugemutet werden.
Hinzu kommt folgendes, was ebenfalls im Ausschuß klargestellt wurde. Die großen Ölgesellschaften betreiben die Ölleitungen gar nicht selber, sondern sie gründen und haben Tochtergesellschaften mit verhältnismäßig geringem Kapitalgegründet. Die können dann natürlich bei einer Auflage schnell mit dem Argument bei der Hand sein, die Auflage sei wirtschaftlich nicht gerechtfertigt und nicht zumutbar.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Außerdem haben sie auch noch gute Syndizi, die das dann durch mehrere Instanzen bringen!)

Wenn eine solche Wendung, wie sie im Antrag Umdruck 495 vorgesehen ist — Auflagen müßten wirtschaftlich gerechtfertigt sein —, in das Gesetz aufgenommen wird, so wird das Ergebnis in der Praxis dies sein: Je ärmer ein Betrieb ist, desto leichter kann er sich einer Auflage mit der Begründung entziehen, daß sie wirtschaftlich nicht gerechtfertigt sei.

(Zustimmung bei der SPD.)

Der Ausschuß hat über eine ähnliche Formulierung, wie sie in dem Antrag auf Umdruck 495 steht, ausgiebig beraten; das sagte der Herr Berichterstatter schon. Er hat gegen eine Stimme bei einer Enthaltung mit deutlicher Mehrheit diese Formulierung, Auflagen müßten wirtschaftlich gerechtfertigt sein, abgelehnt. Auch CDU-Mitglieder haben 'für die Ablehnung gestimmt. Es war nämlich die Meinung des Ausschusses, daß die Reinhaltung ides Wassers, die Abwehr von Gefahren von dem immer knapper werdenden Wasserhaushalt den Vorrang vor allen wirtschaftlichen Interessen haben muß.

(Abg. Jacobi [Köln] : Sehr richtig!)

Einem entsprechenden Grundsatz ist das Hohe Haus beim Atomgesetz und beim Lebensmittelgesetz gefolgt. Die Versorgung mit dem nötigen Wasser wird von Jahrzehnt zu Jahrzehnt schwieriger. Das ist wohl allgemein bekannt. Der jetzige trockene Sommer und der voraufgegangene niederschlagsarme Winter sollten uns mahnen.
Der Ausschuß hat durch die Streichung der Formulierung „wirtschaftlich gerechtfertigt" klargelegt, daß die Reinhaltung des Wassers ein übergeordneter Grundsatz ist, dem ,gegenüber wirtschaftliche Interessen nur geringeres Gewicht haben dürfen. Es versteht sich von selbst, daß das Gesetz nicht etwa 'dazu dasein soll, den Brau von Treibstoffleitungen zu verhindern. Natürlich enthält das Gesetz Entschädigungsbestimmungen für den Fall von Auflagen. Es geht aber darum, zu verhindern, daß unser notwendiger Trinkwasservorrat gefährdet wird. Ohne Zweifel werden durch die Einfügung des auf Umdruck 495 beantragten Satzes die Möglichkeiten einer Gefährdung der Trinkwasserversorgung erhöht werden.
Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wenn Sie jetzt für den Antrag auf Umdruck 495 stimmen, dann stimmen Sie gegen die von Ihren Parteien getragenen Landesregierungen von Bayern und Baden-Württemberg, die wiederholt und öffentlich erklärt haben, daß sie den vollen Schutz der Wasserversorgung aus dem Bodensee wollen. In den Ausschußberatungen wurde folgendes ganz klar; weil ich als Vorsitzender die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser zu diesen Beratungen eingeladen hatte, wissen wir es genau: allgemein sind die Länder gegen eine solche Beschränkung der zum Schutz des Wassers notwendigen Auflagen, wie sie in den Worten des Antrags „wirtschaftlich gerechtfertigt" zum Ausdruck kommt.
Die Länder sind an der Regelung dieser Rechtsmaterie erheblich interessiert. Wenn das Hohe Haus dem Antrag auf Umdruck 495 zustimmen sollte, was ich nicht hoffe und nicht wünsche, dann wird der Bundesrat den Vermittlungsausschuß anrufen. Das Gesetz kann dann frühestens im Herbst in Kraft treten. Die Länder warten auf das Gesetz, das wurde uns ganz deutlich gesagt. Sie warten darauf, daß der Bund eine Regelung erläßt. Sonst sind die Länder gezwungen, Einzelregelungen zu treffen, und eine unsinnige Gesetzeszersplitterung wird Platz greifen, wo einheitliches Recht notwendig ist. Denn die Ölleitungen überqueren in aller Regel die Grenzen mehrerer Bundesländer, in dem Falle der Leitung Genua-Ingolstadt sogar die Bundesgrenze.
Das Gesetz ist eilbedürftig. Mit der Annahme des Antrags Umdruck 495 würden Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, bewirken, daß das Inkrafttreten eines Gesetzes verzögert wird, das von allen, auch vom Bundesverband der Deutschen Industrie, für nötig und eilbedürftig gehalten wird.
Noch eine Bemerkung zu Ihrem Antrag. Ich glaube, Ihnen ist nicht deutlich genug geworden, daß Ihr Antrag sich nicht mit dem übrigen Gesetzestext verträgt, der hier vorliegt. Er würde eine Ungleichheit vor dem Gesetz schaffen. Er würde nämlich für Anlagen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits in Betrieb sind, strengere, schärfere Auflagen ermöglichen als für Anlagen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden. Das widerspricht der Gleichheit vor dem Gesetz.
Ganz gleich, was Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, unternehmen werden, um Ihren Antrag durchzubringen: jedenfalls wird eine Verzögerung bis mindestens zum Herbst das Ergebnis sein. Damit aber geben Sie die Möglichkeit, daß die Ölleitung im Bodenseeufer gebaut wird. Wenn sie erst einmal dort liegt, wird es viel schwerer sein, zum Schutz des Trinkwassers einzugreifen. Seien



Dr. Bechert
wir uns alle klar darüber, daß die Bevölkerung von uns allen in diesem Hause erwartet, daß wir die Reinhaltung des Wassers, die Vorsorge für den nötigen Wasservorrat höher stellen als wirtschaftliche Erwägungen.
Ich bitte das Hohe Haus, den Antrag auf Umdruck 495 abzulehnen.

(Beifall bei der SPD und .bei Abgeordneten der FDP.)


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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Burgbacher.