Rede:
ID0413111600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. der: 2
    2. Das: 1
    3. Wort: 1
    4. hat: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
    7. Justiz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 131. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1964 Inhalt: Begrüßung von Parlamentariern Kanadas . 6395 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Kanka 6375 A Erweiterung der Tagesordnung 6375 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache IV/ 2231) — Erste Beratung — 6375 B Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel (Drucksache IV/ 2341) — Erste Beratung -- 6375 B Wahl der Abg. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) als ordentliches Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 6375 D Fragestunde (Drucksachen IV/ 2319, IV/ 2322) Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Bau der 2. Filstalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6376 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . 6376 A, B Frage des Abg. Dr. Riegel (Göppingen) : Umgehungsstraße Göppingen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . . 6376 B, C, D Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 6376 C, D Frage des Abg. Peiter: Zebrastreifen an Fußgängerüberwegen Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister . 6376 D Frage des Abg. Peiter: Aufklärung der Öffentlichkeit über die neuen Verkehrsregeln durch das Fernsehen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6377 A, B Peiter (SPD) 6377 A Frage des Abg. Ertl: Brenner-Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6377 B, C Ertl (FDP) 6377 C Fragen des Abg. Peters (Norden) : Baggerungen auf der unteren Ems Dr. -Ing. Seebohm, Bundesminister 6377 D, 6378 B Peters (Norden) (SPD) 6378 B Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Russische Sprachkurse Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . 6378 C, D, 6379 A Hörmann (Freiburg) (SPD) 6378 D, 6379 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1964 Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Förderungswürdige Sprachen Dr. Cartellieri, Staatssekretär 6379 A, B, C Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 6379 B, C Frage des Abg. Vogt: Brandt/ Main -Echo Dr. Mende, Bundesminister . . . . 6379 D, 6380 A, C, D, 6381 A, B Vogt (CDU/CSU) . . . 6379 D, 6380 A, D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 6380 A Mattick (SPD) . . . . . . . . . 6380 D Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 6381 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6381 B Frage des Abg. Josten: Postamt Mayen Bornemann, Staatssekretär . . . 6381 B Josten (CDU/CSU) 6381 C Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Drucksache IV/ 2227) — Fortsetzung der Beratung — Blumenfeld (CDU/CSU) 6381 D Gewandt (CDU/CSU) 6385 D Dr. Löbe (FDP) 6387 D Müller (Nordenham) (SPD) . . . 6391 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 6392 B Seifriz (SPD) 6395 A Schriftlicher Bericht ,des Haushaltsausschusses über den Antrag der CDU/CSU, SPD, FDP betr. finanzielle Verluste der Binnenschiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/1963, in Verbindung mit Antrag SPD, FDP und Abg. Dr. Müller-Hermann u. Gen. betr. finanzielle Verluste der Küstenschiffahrt und der NordOstsee-Schiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/1963 (Drucksachen IV/ 1076, IV/ 1390, IV/ 2237) Müller (Nordenham) (SPD) . . . 6396 A Gewandt (CDU/CSU) 6396 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache IV/ 651); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/ 2161, zu IV/ 2161) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (FDP) . . . . . . 6396 D, 6398 D Bauer (Würzburg) (SPD) . 6398 A, 6399 B Dr. Kanka (CDU/CSU) 6398 C Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . 6401 D Busse (FDP) 6402 D Dr. Bucher, Bundesminister . . . 6403 D Entwurf eines Gesetzes über die Anordnung allgemeiner Zwischenfestsetzungen durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienste in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/ 2304) — Zweite und dritte Beratung — 6405 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Krankenpflege (Drucksachen IV/ 1405, IV/ 2155) Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 6405 C Frau Blohm (CDU/CSU) 6406 C Frau Dr. Heuser (FDP) 6406 C Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für getrocknete Pflaumen) (Drucksache IV/ 2311) . . . . . . . . 6407 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Mittelstandsfragen über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr stärkere Berücksichtigung freier Berufe bei staatlichen Aufträgen (Drucksachen IV/ 384, IV/ 2302) 6407 A Nächste Sitzung 6407 C Anlagen 6409 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1964 6375 131. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 13. 6. Frau Albertz 12. 6. Arendt (Wattenscheid) * 13. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Aschoff 12. 6. Dr. Atzenroth 12. 6. Bading * 13.6. Dr.-Ing. Balke 12. 6. Bauer (Würzburg) * 13. 6. Bausch 12.6. Bazille 12.6. Bergmann * 13. 6. Berkhan * 13.6. Birkelbach 12. 6. Fürst von Bismarck * 13. 6. Blachstein * 13.6. Dr. Bleiß 12.6. Dr. h. c. Brauer 12.6. Frau Brauksiepe 12.6. Dr. Brenck 12.6. Dr. von Brentano 4. 7. Dr. Burgbacher * 13.6. Corterier * 13. 6. Cramer 12.6. Deringer * 13. 6. Dr. Dichgans * 13.6. Dr. Dittrich 12.6. Eisenmann 12.6. Frau Dr. Elsner * 13.6. Erler 12. 6. Etzel 12.6. Even (Köln) 12.6. Faller * 13. 6. Figgen 12. 6. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 13. 6. Dr. Franz 12. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 13.6. Dr. Furler * 13. 6. Geiger 12.6. Glombig 12. 6. Dr. h. c. Güde 20.6. Günther 12. 6. Haage (München) 12. 6. Hahn (Bielefeld) * 13. 6. Dr. Hamm (Kaiserlautern) 16.6. Hammersen 12.6. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Heiland 12.6. Dr. Dr. Heinemann 12.6. Dr. Hellige 2. 7. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Frau Dr. Hubert * 13.6. Hübner 12. 6. Illerhaus * 13. 6. Jacobi (Köln) 12. 6. Jacobs * 13. 6. Dr. h. c. Jaksch 12. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kahn-Ackermann * 13. 6. Klinker * 13. 6. Könen (Düsseldorf) 12. 6. Dr. Kopf * 13.6. Kraus 12.6. Dr. Kreyssig * 13. 6. Kriedemann * 13. 6. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 12.6. Kulawig * 13. 6. Leber 12. 6. Lenz (Brühl) * 13: 6. Lenze (Attendorn) 12.6. Lermer * 13.6. Dr. Lohmar 12.6. Dr. Löhr 12. 6. Frau Lösche 12. 6. Lücker (München) * 13. 6. Margulies * 13. 6. Dr. Martin 12. 6. Maucher 12. 6. Mauk * 13.6. Frau Dr. Maxsein * 13.6. Frau Meermann 12.6. Memmel * 13.6. Menke 30.6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 12.6. Dr. von Merkatz * 13.6. Metzger 26. 6. Dr. Meyer (Frankfurt) * 13. 6. Michels 12. 6. Dr. Miessner 12.6. Neumann (Allensbach) 12.6. Nieberg 12. 6. Paul * 13. 6. Dr.-Ing. Philipp 12. 6. Frau Pitz-Savelsberg 12. 6. Frau Dr. Probst * 13.6. Rademacher 13.6. Ramms 12. 6. Reitz 12. 6. Frau Renger * 13. 6. Richarts * 13.6. Rohde * 13.6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 13. 6. Schoettle 12. 6. Frau Schroeder (Detmold) 12. 6. Dr. Seffrin * 13.6. Seidl (München) * 13.6. Dr. Serres * 13.6. Seuffert * 13.6. Spitzmüller 12.6. Dr. Starke * 13. 6. Dr. Stoltenberg 12. 6. Storch * 13.6. Storm 12.6. Strauß 18.6. Striebeck 12.6. Frau Strobel * 13.6. Dr. Süsterhenn * 13.6. Unertl 13. 6. Dr. Wahl* 13.6. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Wegener 13. 6. Weinkamm* 13. 6. Welslau 13. 6. Werner 12. 6. Wienand * 13. 6. Dr. Willeke 13. 6. Wischnewski 13. 6. Dr. Zimmer * 13. 6. Dr. Zimermann (München) 12. 6. Zoglmann 12. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Hahn (Heidelberg) 16. 6. Lenz (Bremerhaven) 27. 6. Leukert 16. 6. Dr. Müller-Hermann * 20. 6. Seidel (Fürth) 20. 6. Anlage 2 Umdruck 473 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Drucksache IV/ 2227). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. dem Bundestag so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Oktober 1964 den Entwurf eines Gesetzes über die Förderung der deutschen Seeschiffahrt („Blauer Plan") vorzulegen, der die Voraussetzung a) zur Konsolidierung und Rationalisierung der leistungsfähigen Reedereien einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, b) zum Bau von 1,5 Mio BRT (jährlich ca. 300 000 BRT) auf deutschen Werften schafft; 2. den „Blauen Plan" mit den norddeutschen Küstenländern unter Berücksichtigung der im 3. Memorandum der Küstenländer über die Lage der Seeschiffahrt in der Bundesrepublik gemachten Vorschläge abzustimmen; 3. in den Bundeshaushaltsplan ab 1965 ausreichende Mittel einzusetzen, die es gestatten, ab 1. Januar 1965 die Wettbewerbslage der deutschen Seeschiffahrt über ein fünfjähriges Förderungsprogramm („Blauer Plan") nachhaltig zu verbessern. Bonn, den 9. Juni 1964 Erler und Fraktion * Für die Teilnahme an einer Gemeinsamen Sitzung des Europäischen Parlaments und der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 3 Umdruck 476 Antrag der Abgeordneten Blumenfeld, Dr. Müller-Hermann, Gewandt, Dr. Artzinger, Dr. Stecker, Stein und Fraktion der CDU/CSU, Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms, Peters (Poppenbüll) und Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Drucksache IV/ 2227). Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß die Lage der deutschen Seeschiffahrt und des deutschen Schiffbaus zu ernsten Besorgnissen Anlaß gibt. Trotz weitreichender Hilfen des Bundes und der Länder, die der deutschen Handelsflotte bei ihrem Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg zuteil geworden sind, stellen Kapitalstruktur und Kostenlage der deutschen Reedereien immer noch schwere Wettbewerbsnachteile dar. Vielfältige Maßnahmen des Auslands zur Förderung der eigenen Handelsflotten wie z. B. steuerliche Begünstigungen, direkte staatliche Subventionen, Ladungslenkung, Flaggenprotektion u. a. verschärfen seit Jahren die Lage. Wettbewerbsverfälschende Maßnahmen des Auslands beeinträchtigen auch die Ertragslage des deutschen Schiffbaus immer nachhaltiger. Seeschiffahrt wie Schiffbau unterliegen gleichzeitig dem Zwang, ihre Betriebe wegen des schnell voranschreitenden Strukturwandels in Welthandel, Seeverkehr und Schiffbau umgehend und durchgreifend zu modernisieren und rationalisieren. IL Die Bundesregierung wird daher ersucht, 1. dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschiffahrt so rechtzeitig vorzulegen, daß er bereits für das Haushaltsjahr 1965 voll wirksam werden kann, und in diesem Entwurf im Rahmen eines mehrjährigen Strukturprogramms vorzusehen a) Maßnahmen zu einer allgemeinen Verbesserung der Kapitalstruktur der deutschen Seeschiffahrt, b) Maßnahmen zu einer Verbesserung der Kostenlage der deutschen Reedereien; 2. darauf hinzuwirken, daß der Weg der Sonderabschreibungen auf Seeschiffe, wie sie die Bundesregierung im Steuer-ÄnderungsGesetzentwurf vorgesehen hat, zu einem nachhaltigen Beitrag zur Kapitalstrukturverbesserung der deutschen Handelsflotte ausgestaltet wird; 3. dem Deutschen Bundestag gleichfalls rechtzeitig zum Haushaltsjahr 1965 einen Gesetzentwurf zur Beseitigung der Wettbewerbsnachteile des deutschen Schiffbaus vorzulegen und darin vorzusehen Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1964 6411 a) Maßnahmen zur Unterstützung der Rationalisierungsbestrebungen deutscher Werften, b) Maßnahmen, die es dem deutschen Schiffbau gestatten, inländischen wie ausländischen Auftraggebern Finanzierungsbedingungen zu bieten, die der gegenwärtigen Situation im Weltschiffbau entsprechen; 4. in diesen Gesetzentwürfen der Tatsache Rechnung zu tragen, daß die deutsche Seeschiffahrt ihre Bedeutung als „geborener" Auftraggeber der deutschen Werftindustrie auch in Zukunft behalten kann. III. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag baldmöglichst und eingehend über die Lage der deutschen Binnenschiffahrt zu berichten. Bonn, den 9. Juni 1964 Blumenfeld Eisenmann Dr. Müller-Hermann Dr. Löbe Gewandt Rademacher Dr. Artzinger Ramms Dr. Stecker Peters (Poppenbüll) Stein Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 478 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betreffend finanzielle Verluste der Binnenschiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/63 (Drucksachen IV/ 1076, IV/ 2237). Der Bundestag wolle beschließen: Die im Außerordentlichen Haushalt des Rechnungsjahres 1964 bei Kap. A 1202 Tit. 530 ausgebrachten 3 Mio DM werden um 12 Mio DM auf 15 Mio .DM erhöht. Die Deckung soll in Ausgabeersparnissen des Verkehrshaushalts 1964 — ordentlicher Teil — gesucht werden. Bonn, den 9. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 475 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen IV/ 651, IV/ 2161). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 4 a wird gestrichen. Bonn, den 10. Juni 1964 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 474 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Bauer (Würzburg), Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksachen IV/ 651, IV/ 2161). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: „5. In § 94 Abs. 1 werden die Worte „gemeingefährliche Handlungen (§§ 308, 315, 315 a Abs. 1 Nr. 1, §§ 316b, 317, 321, 324)" ersetzt durch die Worte „gemeingefährliche Handlungen (§§ 308, 315 Abs. 1 bis 3, 315 b Abs. 1 bis 3, §§ 316 b, 317, 321, 324)". 2. Die Eingangsworte des Artikels 6 erhalten folgende Fassung: „§ 59 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung vom 10. Januar 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 9), zuletzt geändert durch das Gesetz vom ... 1964 (Bundesgesetzbl. 1. S. ...), erhält folgende Fassung:". Bonn, den 9. Juni 1964 Hoogen Hirsch Bewerunge Dr. Müller-Emmert Brück Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Freiherr Busse von Vittinghoff-Schell Dorn Dr. Weber (Koblenz) Eisenmann Dr. Winter Dr. Krümmer Bauer (Würzburg) Rademacher Brünen Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 10. Juni 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seuffert (Drucksache IV/ 2280 Fragen X/3, X/4 und X/5 *) : Die Fragen beantworte ich wie folgt: Frage X/3: Die Bundesregierung beabsichtigt, demnächst zur Klarstellung durch eine Verordnung nach § 77 Abs. 2 des Zollgesetzes die Begriffsabgrenzung *) Siehe 129 Sitzung Seite 6257 A 6412 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Juni 1964 für Bitumen im Zolltarif zu beseitigen. Sie wendet schon jetzt die Begriffsabgrenzung nach dem TarifAvis des Brüsseler Zollrats von Juli 1962 an und beabsichtigt, sie auch in die nationalen Rechtsvorschriften zu übernehmen. Sie erfüllt damit eine Verpflichtung, die sie durch den Beitritt zum Abkommen über das Zolltanifschema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife übernommen hat. Frage X/4: Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, daß die Übernnahme des Brüsseler Tarifierungs- Hinweises die Rechtslage für die Mineralölsteuerbelastung der etwa betroffenen Waren, hier mancher Mengen von Heizbitumen, unberührt lassen würde. Sie ist vielmehr der Ansicht, daß diese Waren, soweit sie infolge einer gewandelten Anschauung über den Inhalt der Warenbegriffe heute als Schweröle anzusehen sind, auch der Mineralölsteuer unterliegen. Die gewandelte Anschauung kommt in dem Tarif-Avis zum Ausdruck. Frage X/5: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die geltende Fassung des Zolltarifs der Anwendung des Brüsseler Tarif-Avis nicht entgegensteht. Im Zolltarif sind nicht die Waren mit einem bestimmten Merkmal positiv zu Bitumen erklärt; die Fassung besagt vielmehr, daß andere als solche Waren nicht Bitumen sein können. Es wird also auch dann, wenn der Brüsseler Tarif-Avis angewandt wird, „nach dem Zolltarif in der geltenden Fassung verfahren". Die vorgesehene Änderung der Tariffassung dient nur der Klarstellung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Busse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Herren Kollegen! Heute wird in der dritten Lesung ein Gesetz verabschiedet werden, bei dem streitige Probleme nicht mehr vorhanden sind. Da Herr Kollege Bauer zunächst in 'seinem — es ist vielleicht erlaubt, das zu



    Busse
    sagen — geradezu vorzüglichen Bericht, den er dem Bundestag schriftlich vorgelegt hat, dann aber auch in den Ausführungen, 'die er zur dritten Lesung gemacht hat, alle wesentlichen Probleme angesprochen hat, die von Ihnen, Herr von Vittinghoff, in mancher Hinsicht wirkungsvoll ergänzt wurden, kann ich mich zu dieser Stunde glücklicherweise sehr kurz fassen.
    Aber einige Gesichtspunkte möchte ich doch noch einmal ganz kurz unterstreichen. Dabei muß man nun eben doch wieder mit einigen Zahlen anfangen. Vor mir liegt eine kurze Zeitungsnotiz vom 8. Juni 1964, in der die Unfallzahlen des letzten Vierteljahres wiedergegeben werden. Nach dieser Notiz hat das erste Vierteljahr 1964 die Zahl von 3349 Verkehrstoten und 82 520 Verletzten bei insgesamt 63 253 Unfällen ergeben. Diese Zahlen sind bezogen auf ein Vierteljahr. Sie erscheinen beiläufig in der Zeitung in einer kleinen Notiz und werden zum Teil überhaupt nicht gelesen und beachtet.
    Ich brauche in diesem Hause nicht zu betonen, um welche geradezu erschütternden Zahlen es sich hier handelt. Von diesen Unfällen werden ja nicht nur die unmittelbar Betroffenen berührt, sondern es hängen an diesen Menschen, die getötet, die verletzt sind, doch eine Reihe weiterer Menschen, in deren Schicksal durch diese Ereignisse tief eingegriffen wird. Man sollte überlegen, ob diese Zahlen nicht periodisch groß herausgestellt werden sollten, damit die ganze Offentlichkeit laufend gewahr wird, welche ungeheuren Gefahren der heutige Verkehr mit sich bringt. Das sollte nicht nur in kleinen Glossen am Rande mitgeteilt werden.
    Ich möchte auch unterstreichen, was Herr Bauer und mein Herr Vorredner, Herr von Vittinghoff, so klar herausgestellt haben, daß wir nämlich mit den Maßnahmen, die der zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf vorsieht, allein nur einen relativ geringen Erfolg erzielen werden, daß die anderenDinge daneben unabweisbar notwendig bleiben, ja täglich notwendiger werden; insbesondere die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf den Straßen und die Erziehung. Man sollte gerade im Zusammenhang mit einem Strafgesetz betonen: die Bestrafung der Verkehrsteilnehmer kann immer nur die Ultima ratio sein. Alle diejenigen, die, wo auch immer, mit den Problemen befaßt sind, sollten ihr Augenmerk in erster Linie auf eine Erziehung richten. Sie muß klarmachen, daß die Verhältnisse, wie sie nun mal eben sind, erhöhte Anforderungen an den Menschen stellen, an seine Aufmerksamkeit wie auch an sein moralisches Verhalten; Intellekt und Moral sind im gleichen Maße angesprochen und müssen, solange nicht die tatsächlichen Verhältnisse verbessert sind, mehr beachtet werden, als es in der Vergangenheit geschehen ist. Gerade die Trunkenheitsdelikte, deren Zahlen heute genannt worden sind, zeigen meines Erachtens mit erschreckender Deutlichkeit, wie wenig die Einsicht bisher auf diesem Gebiet vorgeschritten ist. Steigt doch die Zahl der notwendigen Verurteilungen laufend. Trotz immer schwerer werdender Strafen wird in diesem Punkte mehr und mehr gesündigt, ein Zeichen, wie wenig auf diese Weise letztlich gebessert werden kann. Immerhin ist es gerechtfertigt, daß der Trunkenheitstatbestand nunmehr zu einem Vergehen gemacht worden ist, womit die Möglichkeit harter Bestrafung gegeben ist. Inwieweit sie zum Erfolg führt, müssen wir der Zukunft überlassen.
    Ich will mir ersparen, noch einmal auf die Bestimmungen im einzelnen einzugehen. Es ist schon so, wie gesagt worden ist: gewiß sind einige Verschärfungen vorgenommen worden, auf der anderen Seite sind aber auch eine Fülle von Dingen im Interesse der Verkehrsteilnehmer klarer gemacht worden. Damit ist künftig auch die Rechtsprechung in der Lage, das effektive Schuldmaß, so wie es notwendig ist, zur Festsetzung der Strafe, der Maßnahmen und all der Dinge heranzuziehen.
    Ich möchte zum Schluß nur zwei Anregungen geben. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn wir mit der von Ihnen, Herr von Vittinghoff, angesprochenen Harmonisierung im europäischen Raum weiterkommen könnten. Denn die Divergenzen zwischen den verschiedenen Strafrechtsbestimmungen, Verkehrsbestimmungen usw. in den einzelnen Ländern sind kein Tatbestand, der die Verkehrssicherheit fördert. Aber das wird ein schwerer und langer Weg sein. In diesem Zusammenhang darf ich auch noch die Anregung geben, die in anderen Ländern, wie ich gehört habe, bereits praktiziert wird: daß man dem vom Ausland kommenden Fahrer an unserer Grenze ein Merkblatt aushändigt, in dem ihm die wichtigsten Bestimmungen unseres Verkehrsrechts noch einmal vorgehalten und verständlich gemacht werden, damit er sich danach richten kann.
    Gerade die Debatte vom Mittwoch und auch die des heutigen Vormittags zum Teil haben sich um ein großes einheitliches Problem bewegt. Das, was wir jetzt beschließen, ist ein Baustein, wie Herr Bauer mit Recht gesagt hat, — vielleicht nur ein kleiner Baustein, aber ein notwendiger Baustein und ein guter Baustein. Darum werden wir dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße es sehr, daß das Hohe Haus sich dieser Verkehrsstrafrechtsnovelle mit Vorzug angenommen hat. Da die umfangreicheren Reformwerke, die aus meinem Hause kommen, hier nicht mit allzu großer Begeisterung aufgenommen werden, bin ich schon sehr dankbar, daß diese Novelle heute verabschiedet wird. Es ist nur eine kleine Novelle, aber sie ist von sehr großer praktischer Bedeutung. Das ist in den Ausführungen der drei Herren Fraktionssprecher übereinstimmend zum Ausdruck gekommen. Ich kann mit Rücksicht auf diese Ausführungen und auf die vorgeschrittene Zeit darauf verzichten, zu der Novelle noch ausführlich Stellung zu nehmen. .Ich möchte nur zu zwei Punkten etwas sagen.
    Einmal, glaube ich, ist hier ein Anlaß, diesem Hause und der Offentlichkeit Aufschluß zu geben



    Bundesminister Dr. Bucher
    über den Stand unserer Überlegungen in der Frage des Blutalkohols. Zum zweiten möchte ich noch besonders auf die Punkte in der Novelle hinweisen, die eine Verbesserung vom Standpunkt des Verkehrsteilnehmers und eventuellen Beschuldigten aus bedeuten. Es ist kein Zufall, daß man öfters darauf angesprochen wurde, wann denn nun diese Novelle komme, und zwar hauptsächlich von Rechtsanwälten, was ja zeigt, daß gerade auf seiten des Verteidigers ein Interesse an dieser Novelle besteht.
    Zunächst zur Frage des Blutalkohols. Ich begrüße es, daß der Rechtsausschuß sich entschlossen hat, den Übertretungstatbestand zu einem Vergehenstatbestand anzuheben — was ja in der Regierungsvorlage noch nicht enthalten war —; denn tatsächlich liegt in diesem Komplex der bedenklichste Anteil dessen, was man als die menschliche Komponente im Straßenverkehr bezeichnet, eine Komponente, der wir nicht durch vermehrten und verbesserten Ausbau unseres Straßennetzes abhelfen können.
    Ich möchte dazu noch zwei Zahlen nennen. Der Anteil der alkoholbeeinflußten Unfälle mit Personenschaden an der Gesamtzahl der Unfälle mit Personenschaden ist erheblich gestiegen, und zwar bei Unfällen mit Verletzten von 7,8 % im Jahre 1953 auf 14,1 % im Jahre 1962, bei Unfällen mit Getöteten sogar von 15,1% im Jahre 1953 auf 28,3 %. im Jahre 1962. Ich glaube, diese Zahlen haben sich im Bewußtsein der Öffentlichkeit niedergeschlagen. Jedenfalls ist heute die Opposition gegen die Auffassung, daß man gegen diese Zunahme der Unfälle infolge Alkoholeinflusses etwas tun müsse, nicht mehr so stark, wie sie noch vor einiger Zeit war. Weithin macht sich doch die Einsicht bemerkbar, daß man auch an die Opfer dieser Unfälle denken muß und der Gesetzgeber dem Rechnung zu tragen hat.
    Bekanntlich hat mein Vorgänger im Amt, Herr Bundesminister Schäffer, gegen Ende des Jahres 1960 ein umfassendes medizinisches Gutachten des Bundesgesundheitsamtes zur Frage der Alkoholdelikte im Straßenverkehr angefordert. Von diesem Gesamtgutachten sind zwei Teilgutachten erstattet worden, das erste im Frühjahr 1962 und das zweite im Herbst 1963; das dritte kann wohl noch für dieses Jahr erwartet werden.
    Die beiden bisherigen Gutachten kommen im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:
    1. Die derzeitige Behandlung des Alkoholdelikts im Verkehrsstrafrecht wird den verwickelten Zusammenhängen zwischen Alkoholwirkung und Verkehrssicherheit nicht mehr gerecht.
    2. Für eine Neuregelung des Alkoholdelikts wird — so das Gutachten — empfohlen, das Führen eines Kraftfahrzeuges bei dem Gefahrengrenzwert von 0,8 pro mille und darüber unter Strafe zu stellen, ohne daß im Einzelfall Fahrunsicherheit nachgewiesen zu werden braucht. Das steht also im Gegensatz zum jetzigen Zustand, wo nach der Rechtsprechung ein absoluter Fahruntüchtigkeitswert von 1,5 pro mille besteht, unterhalb dessen der einzelne nachweisen muß, daß er nicht fahruntüchtig war. Bei diesem vorgeschlagenen Gefahrengrenzwert von 0,8 pro mille handelt es sich sozusagen um einen schematischen Wert.
    3. Im Gutachten wird empfohlen, die Rechtsprechung möge bis zu einer gesetzlichen Neuregelung den Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,5 pro mille auf 1,2 pro mille herabsetzen.
    Damit ist aber der Auftrag, ein Gutachten zu erstatten, noch nicht vollständig erfüllt. Es steht noch, wie gesagt, das dritte Teilgutachten aus, das sich vor allem mit der Zuverlässigkeit der bisher gebräuchlichen Alkoholbestimmungsmethoden und den Möglichkeiten ihrer Verbesserung zu befassen hat. Dieses Gutachten ist selbstverständlich Voraussetzung für eine abschließende Beurteilung der Frage, ob man den bisher in den beiden Teilgutachten gemachten Vorschläge folgen soll.
    Die beiden Teilgutachten sind den Landesjustizverwaltungen und auch den Gerichten zugeleitet worden. Einige Gerichte sind unter Berufung auf das zweite Teilgutachten dazu übergegangen, die absolute Fahruntüchtigkeit tatsächlich schon bei 1,2 Promille anzunehmen. Der Bundesgerichtshof ist jedoch diesem Vorschlag des Gutachtens nicht gefolgt. Er hat entschieden, daß zur Zeit kein hinreichender Grund bestehe, von dem allgemeinen Grenzwert von 1,5 Promille abzugehen, und unter anderem auch darauf hingewiesen, daß das dritte Teilgutachten noch ausstehe und eine klare Aussage über die Fehlerbreite der Blutalkoholbestimmung noch nicht vorgelegt worden sei.
    Das ist also die Situation. Die Bundesregierung wird nach Fertigstellung des gesamten Gutachtens des Bundesgesundheitsamts prüfen, ob sie, wie bis jetzt vorgeschlagen, die Schaffung eines Alkoholtatbestandes, der das Fahren von einem bestimmten Gefahrengrenzwert an unter Strafe stellt, vorschlagen soll. — Das zum ersten Punkt.
    Zum zweiten liegt mir noch daran, darauf hinzuweisen, daß dieser Entwurf auch eine Reihe von Verbesserungen der Situation eines Beschuldigten bringt. Schon die Einführung eines Fahrverbots wird sich in vielen Fällen als eine solche Verbesserung auswirken. Denn der Richter ist in Zukunft nicht mehr wie bis jetzt vor die Entscheidung gestellt, ob er eine Entziehung der Fahrerlaubnis auf mindestens sechs Monate aussprechen oder ob er gar nichts tun soll. Er wird dann auf dieses Fahrverbot ausweichen können.
    Vor allem aber ermöglicht es der Entwurf, die Zeit einer vorläufigen Entziehung auf die festgesetzte Sperrfrist in bestimmter Weise anzurechnen. Diese Regelung, die immer wieder erhobenen Wünschen der Praxis entspricht, vermeidet es, daß Verzögerungen des Verfahrens, auch etwa durch Einlegung von Rechtsmitteln, einseitig zu Lasten des Beschuldigten gehen.
    Ferner wird es ermöglicht, daß bei der Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmte Arten von Fahzeugen wie etwa der Traktor eines Landwirts von der Sperre ausgenommen werden.



    Bundesminister Dr. Bucher
    Auch wird sich als Erleichterung auswirken — was ebenfalls auf eine Bestimmung zurückzuführen ist, die der Rechtsausschuß eingefügt hat —, daß das Gericht künftig gehalten ist, im Urteil anzugeben, weshalb die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht angeordnet worden ist, obwohl sie nach Art der Tat möglich war. Dadurch wird die Verwaltungsbehörde an den Inhalt der strafgerichtlichen Entscheidung gebunden und kann nicht die Tat zum Anlaß nehmen, nun ihrerseits dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis zu entziehen.
    Es ist auch noch darauf hinzuweisen, daß nach dem geltenden § 315 die Regelstrafe Zuchthaus ist, während jetzt als Regelstrafe Gefängnis vorgesehen wird, — eine Tendenz, die auch der Tendenz des Strafgesetzentwurfs entspricht.
    Diese Beispiele ließen sich noch vermehren. Ich möchte es aber damit bewenden lassen. Er soll damit auch nur gezeigt werden, daß der Entwurf keineswegs die Tendenz hat, uns zu einem Volk von Vorbestraften zu machen.
    Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß es sehr wesentlich wäre, wenn auch folgendes bald Gesetz würde, was in der Strafrechtsreform vorgesehen ist: daß für den ganzen Bereich der Fahrlässigkeitstaten, insbesondere also der Fahrlässigkeit im Verkehr, überhaupt nicht mehr die Gefängnisstrafe in Betracht kommt, sondern eine neue Strafart, die Strafhaft. Das ist ein sehr guter Vorschlag, der es vermeiden soll, daß in Zukunft derjenige, der sich eines fahrlässigen Verkehrsdelikts schuldig gemacht hat, schon äußerlich dadurch, daß er im Gefängnis sitzt, einem Kriminellen gleichgestellt wird. Ich darf diese Gelegenheit benutzen, dem Hohen Hause und der Offentlichkeit die Bedeutung der Strafrechtsreform auch auf diesem Gebiet klarzumachen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)