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ID0413026300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 130. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . .. . . . 6277 A Fragestunde (Drucksache IV/2319) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Nationalkomitee der kroatischen Ustaschi Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers . . . 6277 D, 6278 A Schwabe (SPD) . . . . . . . . 6278 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Zuschüsse für das Pfalz-Theater und das Pfalz-Orchester Dr. Mende, Bundesminister 6278 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 6278 B Biechele (CDU/CSU) . . . . . . 6278 C Frage des Abg. Dr. Tamblé: Benutzung österreichischer Postsparbücher in der Bundesrepublik Bornemann, Staatssekretär 6278 D, 6279 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 6279 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schwierigkeiten bei der Anwendung des Bundesbaugesetzes Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 6279 B, D, 6280 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) 6279 D, 6280 A Strohmayr (SPD) . . . . . . 6280 A, C Fritsch (SPD) . . . . . . . . 6280 C, D Fragen des Abg. Müller (Worms) : Nachversicherung des Jakob Koch, Worms Höcherl, Bundesminister . . . . . 6281 A Frage des Abg. Dr. Martin: Deutscher Kulturpreis Höcherl, Bundesminister . . . . 6281 B, C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 6281 B, C Frage des Abg. Kubitza: Jubiläumszuwendung Höcherl, Bundesminister . 6281 D, 6282 A Kubitza (FDP) . . . . . . . . 6281 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 6282 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Ein-Prozent-Klausel bei der Entwicklungshilfe Schmücker, Bundesminister . . . 6282 A, B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6282 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Sonderausgabenabzug und Vertragsabschlüsse der Lebensversicherungsgesellschaften Schmücker, Bundesminister 6282 C, 6283 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6283 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 Frage des Abg. Dr. Gleissner: Volkswagen mit Entgiftern Schmücker, Bundesminister . . . . 6283 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Regreßansprüche der Röhrenwalzwerke Schmücker, Bundesminister . . . 6283 C, D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 6283 C, D Fragen des Abg. Dr. Kohut: Telefonanschlüsse in Kindergärten Dr. Heck, Bundesminister 6283 D, 6284 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 6284 A, B Frage des Abg. Rehs: Leistungen der Heimatvertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge Dr. Nahm, Staatssekretär . . 6284 B, C, D Rehs (SPD) 6284 C Dr. h. c. Jaksch (SPD) 6284 D Fragen des Abg. Biegler: Tetanus-Schutzimpfungen Bargatzky, Staatssekretär . . . 6285 A, B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 6285 B Fragen der Abg. Frau Albertz: Auseinandersetzung zwischen Frau Lore Kollbach und der Botschaft der Republik Korea Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 6285 C, 6286 A, B, C, D Frau Albertz (SPD) 6285 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 6286 A Bühler (CDU/CSU) 6286 B, C Dr. Mommer (SPD) 6286 C Frage des Abg. Dröscher: Abschöpfungsbeträge bei der Einfuhr von Eiprodukten Schwarz, Bundesminister 6286 D, 6287 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 6287 B, C Fragen des Abg. Dröscher: Einfuhr von Eiprodukten Schwarz, Bundesminister . . . . 6287 C, 6288 A, B, C, D Dröscher (SPD) . . 6287 D, 6288 A, B, C Frau Meermann (SPD) . . . . 6288 C, D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Elektrifizierung der Bahnstrecke Mainz–Bad Kreuznach–Kaiserslautern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 6289 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 6289 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 6289 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Lärm durch Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6289 D, 6290 A, B, C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 6290 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 6290 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6290 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6290 D, 6291 A, B, C, D, 6292 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 6291 A, B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6291 B, C Börner (SPD) . . . . . . . . . 6291 D Frau Meermann (SPD) . . . . . 6292 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 6292 A, B Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU) (Drucksache IV/2321) 6292 C Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Viertes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache IV/2317) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . . . . 6292 D Wagner (CDU/CSU) 6294 C Gscheidle (SPD) 6296 A Dr. Miessner (FDP) 6298 A Brück (CDU/CSU) 6298 D Dorn (FDP) . . . . . . . . 6298 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Mai 1964 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 mit dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/2318) — Erste Beratung — 6299 D Entwurf eines Gesetzes über die Alters-und Hinterbliebenenversicherung der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsversicherungsgesetz — RAVG) (Drucksache IV/2298) — Erste Beratung — . . . . 6299 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/2301) — Erste Beratung — 6299 D Entwurf eines Gesetzes über die Anordnung allgemeiner Zwischenfestsetzungen durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienste in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2304) — Erste Beratung — . . 6300 A Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 18. Dezember 1962 über die Annahme von Grundnormen für den Strahlenschutz (Drucksache IV/1938) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie (Drucksache IV/2295) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6300 A Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 21. Mai 1962 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen mit dem Füstentum Monaco (Drucksache IV/2175) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2297) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6300 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/2231) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2312) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) 6300 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (FDP) (Drucksache IV/2011) — Erste Beratung — Logemann (FDP) 6301 D Entwurf eines Gesetzes über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Dr. Dittrich, Frau Funcke [Hagen], Frau Dr. Heuser und Fraktionen der CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2097) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Kreditprogramm zur Reinhaltung der Luft (Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange [Essen] und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2328); und dem Antrag betr. Richtlinien zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange [Essen] und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2329) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6302 C Junghans (SPD) 6303 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 6304 B Bargatzky, Staatssekretär . . . 6305 B Entwurf einer Bundes-Tierärzteordnung (Drucksache IV/2294) — Erste Beratung — Dr. Dichgans (CDU/CSU) 6306 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 6307 A Bargatzky, Staatssekretär . . . 6307 C Dürr (FDP) 6308 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6308 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verkehrspolitik der Bundesregierung (Drucksache IV/2274) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Anpassung des Transportvolumens des Güterfernverkehrs an die Verkehrsnachfrage (Drucksachen IV/804, IV/2041) ; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Hilbert, Leicht, Dr. Hauser u. Gen.) (Drucksache IV/553) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/2042) — Zweite Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Drucksachen IV/683, IV/838 [neu]); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2216 und IV/2043 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (Abg. Lemmrich, Krug, Wagner, Porzner, Dr. Reischl, Dr. Supf, Schmidt [Kempten] u. Gen.) (Drucksache IV/1722); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/2218) — Zweite Beratung —; Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Drucksache IV/2227) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. finanzielle Verluste der Binnenschiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/1963 und den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 der Abg. Müller-Hermann u. Gen. betr. finanzielle Verluste der Küstenschiffahrt und der Nord-Ostsee-Schiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/1963 (Drucksachen IV/1076, IV/1390, IV/2237) ; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache IV/651); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/2161, zu IV/2161) Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 6309 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . .6314 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 6320 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6322 A Faller (SPD) 6330 D Rademacher (FDP) 6332 D Drachsler (CDU/CSU) 6338 D Börner (SPD) 6341 C Dr. Löbe (FDP) . . . . . . . 6343 C Lemmrich (CDU/CSU) . . 6345 A Seibert (SPD) . . . . . . . . 6346 D Eisenmann (FDP) 6449 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 6361 A Seifriz (SPD) . . . . . . . . 6362 B Dr. Borttscheller, Senator (Bremen) 6370 A Nächste Sitzung 6370 D Anlagen 6371 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 6277 130. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen Es isst zu lesen: 128. Sitzung Seite 6172 B Zeile 7 statt „um" : auf; Seite 6173 C Zeile 15 statt „Landtag": Landrat; 129. Sitzung Seite 6272 A Zeile 13 statt „pheripher" : peripher. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 13. 6. Arendt (Wattenscheid) * 13. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Atzenroth 12. 6. Bading * 13. 6. Dr.-Ing. Balke 12. 6. Bazille 12.6. Bergmann * 13. 6. Berkhan * 13. 6. Dr. Brenck 12. 6. Dr. von Brentano 4. 7. Dr. Burgbacher * 13. 6. Deringer * 13. 6. Frau Dr. Elsner * 13. 6. Even (Köln) 12. 6. Faller * 13. 6. Felder 10. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 13. 6. Dr. Furler * 13. 6. Günther 12. 6. Hahn (Bielefeld) * 13. 6. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 16. 6. Dr. Harm (Hammburg) 4. 7. Hauffe 10..6. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Holkenbrink 10. 6. Hufnagel 10. 6. Illerhaus 13..6. Jacobi (Köln) 12. 6. Frau Kettig 10. 6. Klinker * 13. 6. Dr. Kreyssig * 13. 6. Kriedemann * 13. 6. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Kulawig * 13. 6. Leber 10. 6. Lenz (Brühl) * 13. 6. Lenze (Attendorn) 12. 6. Lermer 12. 6. Dr. Löhr 13. 6. Lücker (München) * 13. 6. Margulies * 13. 6. Mauk * 13. 6. Menke 30. 6. Michels 12. 6. Dr.-Ing. Philipp 12. 6. Frau Dr. Probst * 13. 6. Rademacher * 13. 6. Ravens 11. 6. Frau Renger 10. 6. Richarts * 13. 6. Rohde * 13. 6. Seifriz * 13. 6. Seuffert * 13. 6. Dr. Starke * 13. 6. Stein 10. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch * 13. 6. Strauß 18. 6. Frau Strobel* 13. 6. Theis 10. 6. Weber (Georgenau) 10. 6. Wegener 13. 6. Wehner 10. 6. Weinkamm * 13. 6. Wischnewski 13. 6. b) Urlaubsanträge Dr. h. c. Güde 20. 6. Dr. Hellige 2. 7. Metzger 26. 6. Anlage 2 Umdruck 477 Antrag der Abgeordneten Dr. Müller-Hermann, Drachsler, Holkenbrink, Lemmrich, Wendelborn und Fraktion der CDU/CSU und der Abgeordneten Eisenmann, Ramms, Rademacher und Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD, betreffend Verkehrspolitik der Bundesregierung (Drucksache IV/2274). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag erwartet von der Bundesregierung, daß sie sich im Sinne der im Jahre 1961 vom Bundestag verabschiedeten Verkehrsgesetznovellen nachdrücklich einsetzt 1. innerhalb der EWG für einen echten Preiswettbewerb der Verkehrsträger einschließlich der Rheinschiffahrt sowohl im grenzüberschreitenden als auch im nationalen Verkehr der Mitgliedstaaten nach den gleichen Prinzipien geordnet und nicht durch ungleiche Startbedingungen verzerrt ist, 2. für die rasche Beseitigung vorhandener Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Verkehrsträgern der Bundesrepublik, 3. für eine klare und endgültige Begrenzung der Leistungen des Bundes an die Deutsche Bundesbahn mit dem Ziel, die Eigenverantwortlichkeit der Deutschen Bundesbahn klarzustellen, 4. dafür, daß die verantwortlichen Organe der Deutschen Bundesbahn, u. a. auch in Verwertung der Vorschläge der sogenannten Brand-Kommission, unter Vermeidung jeden unwirtschaftlichen Aufwandes Rationalisierungs- und sonstige Maßnahmen treffen, um die Deutsche Bundesbahn in die Lage zu versetzen, aus eigener Kraft dem verstärkten Wettbewerb zu begegnen, 5. für eine rasche Verständigung über die Abmessungen und Gewichte für Lastkraftwagen und Anhänger innerhalb der EWG, 6372 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 6. für eine Förderung des kombinierten Verkehrs bei der Güter- und Personenbeförderung, 7. für die Vorlage eines gemeinsam mit Ländern und Gemeinden zu erarbeitenden Programms zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, 'das den Zweck hat, durch die stärkere Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Entlastung der innerstädtischen und gemeindlichen Straßen und des Parkraums beizutragen, 8. für eine stärkere Bindung der konzessionierten Kraftfahrzeuge des allgemeinen Güterfernverkehrs an ihrem Standort mit dem Ziel, wirtschaftlich schwache und verkehrsungünstig gelegene Gebiete verkehrsmäßig zu fördern, 9. dafür, daß die Tarifpolitik der Bundesbahn nicht zu einer Verschlechterung der Verkehrsbedienung der revierfernen und wirtschaftlich schwachen Gebiete führen dürfen, 10. dafür, daß vor Genehmigung von Tarifanträgen eine strenge Prüfung nach den Begriffen „Allgemeines Wohl, Billigkeit und Lauterkeit" vorgenommen wird. Bonn, den 9. Juni 1964 Dr. Müller-Hermann Drachsler Holkenbrink Lemmrich Wendelborn Struve und Fraktion Eisenmann Ramms Rademacher Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 472 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Drucksachen IV/683, IV/838 [neu], IV/2043 [neu]. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1964 Vorschläge zu unterbreiten, durch die im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines unbilligen Wettbewerbs im Güterfernverkehr die Einführung einer Kontingentierung und Genehmigung für die Neuzulassung von Lastkraftwagen im Werkfernverkehr ermöglicht wird. Bonn, den 9. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 471 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Drucksachen IV/683, IV/838 [neu], IV/2043 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: Artikel 1 Das Beförderungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 366), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes vom 19. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 771), wird wie folgt geändert: § 11 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) in allen anderen Fällen 3 Pfennig je Tonnenkilometer." 2. In Absatz 2 Nr. 2 werden hinter dem Wort „Packmittel" die Worte „und Paletten" eingefügt. Bonn, den 9. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Bucher vom 5. Juni 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bazille [Drucksache IV/2255 Frage X/5 s)] : Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantworte ich die Frage wie folgt: Die Bundesregierung ist bei der Zusammenstellung der in das deutsch-italienische Abkommen vom 23. Juli 1963 aufzunehmenden deutschen geographischen Bezeichnungen ebenso wie bei den weiteren entsprechenden Abkommen mit anderen Staaten von dem Grundsatz ausgegangen, daß nur solche Bezeichnungen aufgenommen werden können, die entweder für den Export der in Betracht kommenden Erzeugnisse oder Waren in das 'betreffende Land von Bedeutung sind oder die in dem betreffenden Land bereits mißbräuchlich benutzt werden oder für ,die im Hinblick auf ihre allgemeine Bekanntheit eine mißbräuchliche Benutzung in diesem Land zu befürchten ist. Eine derartige Beschränkung ist nach Auffassung der Bundesregierung unerläßlich, um den wirklich bedeutsamen Bezeichnungen einen *) Siehe 126. Sitzung Seite 6142 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 6373 wirksamen Schutz zu gewährleisten und die Anlagen der Abkommen nicht unübersehbar umfangreich werden zu lassen. Was die Bezeichnung „Neckarsulm" für den dort erzeugten Wein angeht, so ist der Bundesregierung von keiner Seite, weder von einem der in Betracht kommenden Weinbauverbände noch von der Landesregierung von Baden-Württemberg noch von irgendeiner anderen Stelle, ein Vorschlag für die Aufnahme auch dieser Bezeichnung in das deutschitalienische Abkommen vom 23. Juli 1963 oder in die entsprechenden Abkommen mit anderen Staaten vorgelegt worden. Ich darf Sie aber darauf aufmerksam machen, daß nach Artikel 9 des deutsch-italienischen Abkommens ebenso wie nach den entsprechenden Vorschriften der übrigen Abkommen die Möglichkeit besteht, die Anlagen des Abkommens mit den zu schützenden Bezeichnungen in einem vereinfachten Verfahren mit Zustimmung des anderen Vertragsstaats zu ergänzen. Sollte deshalb der Bezeichnung „Neckarsulm" für Weine schon heute eine Bedeutung zukommen, die ihre Aufnahme in die Abkommen rechtfertigt, oder sollte diese Bezeichnung künftig eine solche Bedeutung erlangen, so wäre die Bundesregierung, sobald ihr dies im einzelnen dargelegt wird, selbstverständlich bereit, zu gegebener Zeit an die Regierungen der übrigen Vertragsstaaten wegen der Aufnahme dieser Bezeichnung in die Anlagen der Abkommen heranzutreten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Carstens vom 5. Juni 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haase (Kassel) [Drucksache IV/2280 Frage III/2 *)] : Das seit dem 1. September 1962 in Daressalam bestehende Kulturinstitut, das vom Goethe-Institut verwaltet wird, ist nicht geschlossen worden. Die vorübergehend erwogene Absicht, das Institut auf Grund der Kürzungen im Kulturhaushalt des Auswärtigen Amts zu schließen, ist aus politischen Gründen wieder aufgegeben worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Juni 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller [Drucksache IV/2280 Fragen I/3 und I/4 **)]: Nach Ansicht der Bundesregierung wird es voraussichtlich in diesem Jahre auf der Rheintal-Strecke *) Siehe 128. Sitzung Seite 6182 C **) Siehe 128. Sitzung Seite 6172 B, C der Deutschen Bundesbahn nicht wiederum zu größeren Stauungen im Güterverkehr kommen, denn die im Vorjahr beobachteten Stauungen betrafen fast ausschließlich den aus der Bundesrepublik und aus den nördlich anstoßenden Ländern nach Italien laufenden Verkehr und waren durch eine erhebliche in ihrem Umfang nicht vorhergesehene Steigerung der Lieferungen nach Italien ausgelöst, die mit den Folgen des schweren Winters 62/63 und mit der Intensivierung des Güteraustausches innerhalb des Gemeinsamen Marktes zusammenhing. Inzwischen sind im Benehmen mit den Behörden der Schweiz und Italiens eine Reihe von Abhilfemaßnahmen getroffen worden, die den Verkehrsfluß erheblich verbessert haben, so daß seit Oktober vergangenen Jahres nennenswerte Störungen im Verkehr mit Italien nicht mehr aufgetreten sind. Nach Lage der Dinge sieht die Bundesbahn z. Z. keine Notwendigkeit, bei der italienischen Regierung wegen weiterer Verbesserungen der Zollabfertigungen vorstellig zu werden. Das Zollabfertigungsverfahren auf den schweizerisch/italienischen Grenzbahnhöfen ist bereits entsprechend den Anregungen der am Italienverkehr interessierten Organisationen und Eisenbahnverwaltungen beschleunigt worden. Die italienische Regierung soll z. Z. ein Gesetz vorbereiten, durch das die Zollbehandlung der Güter weiter vereinfacht wird. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Juni 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) [Drucksache IV/2280 Fragen I/8, I/9 und I/10 i)]: Ihre Frage, Herr Kollege Müller, gab mir Anlaß, mir zunächst den Wortlaut des mir nicht bekannten, von Ihnen angesprochenen Schreibens des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 10. März 1964 an den Gebietsausschuß Rheinhessen im Landesverkehrsverband Rheinland-Pfalz zu beschaffen. Bei dieser Gelegenheit erhielt ich zugleich Kenntnis von einem am 4. Mai 1964 vom gleichen Absender in Mainz an den Gebietsausschuß Rheinhessen gesandten Ergänzungsschreiben, daß Sie möglicherweise noch nicht kennen. Es lautet: „Im Nachgang zu meinem Schreiben vom 10. März 1964 teile ich mit, daß ich zwischenzeitlich mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten übereingekommen bin, daß das Wasserwirtschaftsamt Mainz — Sachgebiet Landschaftspflege — angewiesen wird, in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt Mainz die Straßen Rheinhessens auf die Möglichkeit einer verstärkten Bepflanzung unter Beachtung der Verkehrssicherheit zu untersuchen und das Ergebnis in einer Karte und einer Kostenübersicht festzuhalten. Sobald das Er- *) Siehe 128. Sitzung Seite 6173 D, 6174 A 6374 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 gebnis dieser Untersuchung vorliegt, werde ich mit den beteiligten Ressorts prüfen, ob und welche Möglichkeiten sich doch noch für eine Berücksichtigung Ihrer Wünsche einer verstärkten Baumpflanzung an den Straßen in Rheinhessen bieten. Ich werde zu gegebener Zeit auf diese Angelegenheit zurückkommen." Ich bitte, das Ergebnis der laufenden Untersuchungen abzuwarten. Ich habe durchaus Vertrauen zu Herrn Forstmeister Pflug, daß er die schwierigen Probleme zu lösen vermag, die auf die Sünden vergangener Geschlechter zurückzuführen sind. Überall wird zur Zeit, auch in der Tagespresse, das Problem der Bepflanzung der Straßen mit Bäumen, insbesondere das Problem der Alleen diskutiert, bei denen beide Straßenseiten gleichmäßig bepflanzt sind. Ich erlaube mir dazu, auf meine Ausführungen zur Frage des Herrn Kollegen Logemann in der Fragestunde am 12. Februar 1964 zu verweisen. Sie findet sich auf Seite 5200 des Protokolls über die 114. Sitzung. Meine darin vertretene grundsätzliche Auffassung wird von der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Bundesstraßen beachtet. Davon habe ich mich nochmals überzeugt. Übrigens ist mir leider eine zwingende Einwirkung zugunsten des Bepflanzens von Landstraßen I. und II. Ordnung, die nicht in der Baulast des Bundes stehen, auf die zuständigen Baulastträger nicht möglich. Ich kann hier allenfalls Empfehlungen geben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Bundesregierung hat am 11. Dezember folgenden Beschluß gefaßt:
    Die Bundesregierung lehnt die beantragte Herabsetzung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr von 5 Dpf auf 1 Dpf je Tonnenkilometer ab, stellt aber ihre Bedenken gegen eine Herabsetzung von 5 Dpf auf 3 Dpf je Tonnenkilometer entsprechend dem Grundsatzbeschluß des Bundestagsverkehrsausschusses vom 20. Juni 1963 zu den ihm vorliegenden Initiativanträgen der Koalitionsparteien zurück. Entsprechendes gilt für die Anhebung des Kontingentes für den gewerblichen Güterfernverkehr um eine dem Verkehrsbedürfnis angemessene Erhöhung von rund 22 000 Konzessionen auf rund 24 000 Konzessionen.
    Voraussetzung hierfür ist aber vor allem, daß
    a) den verschiedenen Bestrebungen auf Erweiterung bzw. Änderung der Nahverkehrszone nicht entsprochen wird. Der Entscheidung über die Frage, ob in einem späteren Zeitpunkt gewisse Änderungen etwa aus regionalpolitischen Erwägungen vorzunehmen sein werden, soll hierdurch nicht vorgegriffen werden;
    b) bei der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr keine weiteren Begünstigungen und Ausnahmen zugunsten bestimmter Waren oder Wirtschaftskreise vorgenommen werden.



    Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm
    Soweit der Beschluß der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat dabei die Erfordernisse der Straßenverkehrssicherheit abgewogen. Im Hinblick darauf, daß sich die Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen auf die Straßenverkehrssicherheit in einem noch vertretbaren Rahmen halten, hat sie geglaubt, den gegebenen verkehrswirtschaftlichen Belangen in diesem Rahmen noch Rechnung tragen zu können. Dem Hohen Hause ist bekannt, welche Bedeutung die Bundesregierung der Hebung der Straßenverkehrssicherheit zumißt. Ich verweise auf die Regierungserklärung vom Herbst vorigen Jahres. Gerade mit Beginn dieses Monates sind neue gesetzgeberische Maßnahmen in Kraft getreten, von denen sich die Bundesregierung weitere Erfolge auf diesem Gebiet erhofft. Sie wird auch in Zukunft in ihren Bemühungen nicht nachlassen und ist sich dabei der Unterstützung des Hohen Hauses sicher.
    Die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages haben der Senkung der Beförderungsteuer im Werkfernverkehr, eingebracht auf Initiativantrag der Herren Abgeordneten Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich und Genossen — Bundestagsdrucksache IV/838 (neu) —, zugestimmt, und zwar der Ausschuß für Verkehr-, Post und Fernmeldewesen am 20. Juni 1963, der Finanzausschuß am 23. Januar 1964, der Wirtschaftsausschuß am 6. Februar 1964, der Haushaltsausschuß am 23. April 1964, letzter mit der Maßgabe, daß der Termin für das Inkrafttreten des Entwurfs auf den 1. Oktober 1964 gelegt wird.

    (Abg. Haage: Aber ohne uns!)

    — Zugestimmt! Über die inneren Zusammenhänge kann ich hier nichts sagen.

    (Abg. Lemmrich: Einige haben zugestimmt, einige haben sich der Stimme enthalten! — Abg. Börner: Aber wenn Sie schon das Datum nennen, könnten Sie das auch betonen!)

    — Verzeihung, Herr Kollege Börner! Ich meine, das steht wohl hoffentlich im Protokoll.
    Die Aufstockung der Kontingente im gewerblichen Güterfernverkehr durch eine Rechtsverordnung des Bundesministers für Verkehr ist, wie bereits dargestellt, nach sorgfältiger Bedürfnisprüfung vorgenommen worden. Eines der Ziele dieser Maßnahme ist eine Verstärkung des Wettbewerbs. Solcher vermehrter Wettbewerb kann bei der größeren Beweglichkeit in der Tarifgestaltung nicht ohne Einfluß auf die Tarife aller Verkehrsträger bleiben. Diese Wirkung hat der Gesetzgeber bei Erlaß der Verkehrsnovellen im August 1961 gewollt. Die Bundesregierung war sich der Möglichkeit einer solchen Wirkung bei Erlaß der 5. Höchstzahlenverordnung bewußt. Das gleiche gilt auch für die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages, zumal ja der Vorstand der Deutschen Bundesbahn wiederholt darauf hingewiesen hat, daß er zu entsprechenden Tarifmaßnahmen greifen würde. Erlauben Sie mir eine Bemerkung in Parenthese: Ohne eine solche Entwicklung ist ja die von uns gewünschte Auseinanderentwicklung von Reichskraftwagentarif und Eisenbahngütertarif gar nicht denkbar.
    Ausmaß und Art der zu ergreifenden und vorzuschlagenden Tarifmaßnahmen liegen nach den geltenden Gesetzen in der Zuständigkeit der Verkehrsträger, hier der Deutschen Bundesbahn. Sie hat am 11. Mai 1964 einen Antrag betreffend Änderung der Tarifelemente des Deutschen Eisenbahngütertarifs eingereicht, der die Zustimmung der ständigen Tarifkommission, des Ausschusses der Verkehrsinteressenten und des Verwaltungsrats der Deutschen Bundesbahn gefunden hat. Der Antrag wird zur Zeit bei uns geprüft. Die gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer der Bundesminister für Verkehr eine Entscheidung zu treffen hat, läuft am 13. Juli 1964 ab. Die Deutsche Bundesbahn hat Ihre Vorschläge auch unter Berücksichtigung der Entwicklung der gemeinsamen Verkehrspolitik im Gemeinsamen Markt gemacht. Dies gilt vor allem für das weitere Zusammendrängen der Wertstaffel.
    Zu Frage 5: Die Frage zielt offensichtlich dahin, ob die Eisenbahnen nach dem Willen der Bundesregierung bei der Tarifkalkulation zwischen Güterund Personenverkehr trennen dürfen und sollen. Das ist aus folgenden Gründen zu bejahen.
    Nach den Verkehrsänderungsgesetzen vom 1. August 1961 soll dem Wettbewerb im Verkehr nicht zuletzt durch eine beweglichere Tarifgestaltung als bisher verstärkt Raum gegeben werden. Ein von kaufmännischen Gesichtspunkten getragener Wettbewerb spielt jedoch fast ausschließlich im Güterverkehr, während der Personenverkehr vor allem im Hinblick auf den ständig steigenden Individualverkehr in starkem Maße auch Einflüssen unterworfen ist, die nicht auf wirtschaftlichen Überlegungen beruhen. Das Hohe Haus hat in seiner Entschließung vom 29. Juni 1961 den von der Bundesregierung erbetenen Bericht über die Verzerrungen der Wettbewerbsbedingungen im binnenländischen Verkehr deshalb ausdrücklich auf den Güterverkehr beschränkt.
    Sollen aber die Eisenbahnen ihrer Aufgabenstellung im Wettbewerb der Güterverkehrsträger gerecht werden, so muß insoweit ihre Stellung als Verbundbetriebe berücksichtigt werden, die sie grundsätzlich von ihren Konkurrenten Binnenschiffahrt und Güterkraftverkehr unterscheidet, die ja fast ausschließlich Güterverkehr betreiben. Schon aus eigenwirtschaftlichen Gründen der Betriebsüberwachung zwingt eine Verbundproduktion stets zu einer anteiligen Kostenzurechnung für jede einzelne Verkehrs- oder Produktionsart. Sie wird bei der Deutschen Bundesbahn nach dein Benutzungsprinzip ausgeführt, d. h. es werden jeder einzelnen Verkehrsart nach der auch bei der übrigen Wirtschaft üblichen Methode so viel an Kosten zugeschieden, wie ihrem Anteil an der Inanspruchnahme des Betriebsapparates einschließlich der Gemeinkosten entspricht.
    Darüber hinaus ist eine solche Kostenaufteilung bei der Bildung der Gütertarife gerade unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs unerläßlich. Dem widerspricht nicht das auch für die Eisenbahnen



    Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm
    geltende Prinzip der Gesamtkostendeckung. Der darauf beruhende innerbetriebliche Finanzausgleich defizitärer Betriebszweige durch Überschüsse anderer Betriebszweige steht mit der in die Zukunft gerichteten Preiskalkulation eines Unternehmens nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Hier kommt es vielmehr darauf an, Kasten eines nicht kostendeckenden Betriebszweiges nicht etwa mit den Kosten eines gewinnbringenden Betriebszweiges zu vermischen.
    Dies gilt um so mehr, als es sich bei einem defizitären Betriebszweig wie dem Personennahverkehr der Eisenbahnen um einen Bereich handelt, der vorwiegend nicht in einem kaufmännischen Wettbewerb steht. Eine so verstandene kalkulatorische Trennung zwischen Güter- und Personenverkehr ist deshalb nicht nur zulässig, sondern im Hinblick auf den Wettbewerbsgedanken der Verkehrsänderungsgesetze 1961 für die Deutsche Bundesbahn geradezu geboten. Die Trennung gestattet einmal der Unternehmensführung der Eisenbahnen den im Wettbewerb erforderlichen kaufmännischen Spielraum. Zum anderen wird erwartet, daß sie nach dem Prinzip der Gesamtkostendeckung zu einer Verlustminderung der Eisenbahnen führen wird. Die deutschen Eisenbahnen verfahren insoweit nicht anders als die meisten europäischen und 'auch die amerikanischen Eisenbahnen.
    Obwohl die Bundesregierung eine betriebswirtschaftliche Trennung zwischen Güter- und Personenverkehr bejaht, muß sie es ablehnen, grundsätzlich zu erklären, daß sie das Defizit des Personenverkehrs unter Aufrechterhaltung der Sozialtarife voll auszugleichen bereit und in der Lage sei. Sie erwartet vielmehr, daß die Deutsche Bundesbahn nach wie vor im Güter- und Personenverkehr alle Anstrengungen unternimmt, um ihren Gesamtverlust unter Anwendung des Prinzips des inneren Finanzausgleichs zu senken und auf lange Sicht gesehen Überschüsse zu erwirtschaften. Die Bundesregierung verkennt andererseits nicht, daß gerade im Bereich des Personenverkehrs der Eisenbahnen eine optimale Verkehrsbedienung der Bevölkerung eine wichtige Rolle spielt. Es erscheint deswegen gerechtfertigt, daß der Bund in einem gewissen Umfang Finanzhilfen zum Teilausgleich des Defizits im Personenverkehr wie bisher auch weiterhin zur Verfügung stellt, wie es nach dem Sofortprogramm der Bundesregierung vom Jahre 1960 bereits seit 1961 unter Bereitstellung von Anpassungshilfen zur Rationalisierung in diesem Verkehrsbereich alljährlich geschehen ist. Dies gilt um so mehr, als z. B. bei der Deutschen Bundesbahn weder die anteiligen Fixkosten noch die variablen Kosten aus den Einnahmen im Verkehr mit Personenzügen, vor allem im Nahverkehr, gedeckt werden.
    Zur Frage 6: Die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn ist kein isoliert zu behandelndes Problem. Die Bundesregierung hat vielmehr, seit sie ihre die Binnenverkehrsträger umfassende allgemeine verkehrspolitische Konzeption zu Beginn der 50er Jahre entwickelte, die Frage der Gesundung der Deutschen Bundesbahn und die Herstellung ihrer Wettbewerbsfähigikeit immer in einem gesamtverkehrspolitischen Zusammenhang gesehen. So waren die stärkere Heranziehung des die Deutsche Bundesbahn besonders konkurrierenden Schwerlastverkehrs zu den von ihm verursachten Wegekosten durch erhöhte Steuern und die im Verkehrsfinanzgesetz 1955 festgelegten Finanzhilfen für die Bundesbahn Schritte auf diesem Wege. Zahlreiche weitere im Rahmen der allgemeinen Verkehrspolitik aufeinander abgestimmte Maßnahmen wurden in den späteren Jahren getroffen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn wurde vor allem dadurch gestärkt, daß sie durch die Verkehrsänderungsgesetze vom 1. August 1961 das Recht der tarifpolitischen Initiative und die Möglichkeit einer beweglicheren Tarifgestaltung erhielt.
    Ferner wurden der Deutschen Bundesbahn politische und betriebsfremde Lasten abgenommen. Erst in jüngster Zeit hat die Bundesregierung dem Hohen Hause in ihrem Bericht rüber die finanziellen Verhältnisse zwischen Bund und Bundesbahn —Bundestagsdrucksache IV/2220 — u. a. einen Vorschlag über die Behandlung der Versorgungslasten unterbreitet. Sie hält es nach dem gegenwärtigen Stand der Untersuchungen für angemessen, daß der Deutschen Bundesbahn ein Anteil der Versorgungslasten in Höhe von 30 % der Aufwendungen für die aktiven Beamten angelastet wird, aber nicht mehr. Die Lösung dieses Problems kann allerdings nur nach Maßgabe der Haushaltslage erreicht wenden. Durch die damit in Aussicht genommene Abnahme weiterer strukturell bedingter überhöhter Versorgungslasten und durch die im Bericht der Bundesregierung, den ich ,soeben zitiert halbe, behandelten weiteren Maßnahmen des Bundes zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Deutschen Bundesbahn sowie zur Förderung ihrer Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung weitere wirksame Schritte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Bundesbahn eingeleitet.
    Damit habe ich, Herr Präsident, die Große Anfrage beantwortet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Nach der Mittagspause werden wir zunächst die Punkte 15 a ibis 15 c und 16 behandeln. Die Herren Berichterstatter werden dann Gelegenheit haben, das Wort zu nehmen. Danach beginnt erst die allgemeine Aussprache über die ibis dahin behandelten fünf Punkte.
Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.18 Uhr bis 15.02 Uhr.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Sitzung ist wieder eröffnet.
    Wir fahren in der Tagesordnung fort, und zwar rufe ich nunmehr Punkt 15 a bis c auf: Anpassung des Transportvolumens des Güterfernverkehrs an die Verkehrsnachfrage, Änderung des Güterkraft-



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    verkehrsgesetzes und Änderung des Beförderungsteuergesetzes.
    Das Wort haben zunächst die Berichterstatter, als erster zu Punkt a der Abgeordnete Schmidt (Braunschweig).

    (Abg. Schmidt [Braunschweig] : Ich verzichte und verweise auf meinen Schriftlichen Bericht!)

    — Sie haben einen Schriftlichen Bericht erstattet. Dann ist allerdings ein mündlicher Bericht nicht mehr notwendig. Ich danke Ihnen.
    Das gleiche gilt für Punkt b.
    Zu Punkt c hat der Berichterstatter, Abgeordneter Dr. Schwörer, ebenfalls einen Schriftlichen Bericht erstattet. Er wünscht ihn noch zu ergänzen. Bitte sehr, Herr Abgeordneter Dr. Schwörer.