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ID0413022000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 130. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . .. . . . 6277 A Fragestunde (Drucksache IV/2319) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Nationalkomitee der kroatischen Ustaschi Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers . . . 6277 D, 6278 A Schwabe (SPD) . . . . . . . . 6278 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Zuschüsse für das Pfalz-Theater und das Pfalz-Orchester Dr. Mende, Bundesminister 6278 A, B, C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 6278 B Biechele (CDU/CSU) . . . . . . 6278 C Frage des Abg. Dr. Tamblé: Benutzung österreichischer Postsparbücher in der Bundesrepublik Bornemann, Staatssekretär 6278 D, 6279 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 6279 A Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Schwierigkeiten bei der Anwendung des Bundesbaugesetzes Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 6279 B, D, 6280 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) 6279 D, 6280 A Strohmayr (SPD) . . . . . . 6280 A, C Fritsch (SPD) . . . . . . . . 6280 C, D Fragen des Abg. Müller (Worms) : Nachversicherung des Jakob Koch, Worms Höcherl, Bundesminister . . . . . 6281 A Frage des Abg. Dr. Martin: Deutscher Kulturpreis Höcherl, Bundesminister . . . . 6281 B, C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 6281 B, C Frage des Abg. Kubitza: Jubiläumszuwendung Höcherl, Bundesminister . 6281 D, 6282 A Kubitza (FDP) . . . . . . . . 6281 D Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 6282 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Ein-Prozent-Klausel bei der Entwicklungshilfe Schmücker, Bundesminister . . . 6282 A, B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 6282 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Sonderausgabenabzug und Vertragsabschlüsse der Lebensversicherungsgesellschaften Schmücker, Bundesminister 6282 C, 6283 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6283 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 Frage des Abg. Dr. Gleissner: Volkswagen mit Entgiftern Schmücker, Bundesminister . . . . 6283 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Regreßansprüche der Röhrenwalzwerke Schmücker, Bundesminister . . . 6283 C, D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 6283 C, D Fragen des Abg. Dr. Kohut: Telefonanschlüsse in Kindergärten Dr. Heck, Bundesminister 6283 D, 6284 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 6284 A, B Frage des Abg. Rehs: Leistungen der Heimatvertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge Dr. Nahm, Staatssekretär . . 6284 B, C, D Rehs (SPD) 6284 C Dr. h. c. Jaksch (SPD) 6284 D Fragen des Abg. Biegler: Tetanus-Schutzimpfungen Bargatzky, Staatssekretär . . . 6285 A, B Schwabe (SPD) . . . . . . . . 6285 B Fragen der Abg. Frau Albertz: Auseinandersetzung zwischen Frau Lore Kollbach und der Botschaft der Republik Korea Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 6285 C, 6286 A, B, C, D Frau Albertz (SPD) 6285 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . 6286 A Bühler (CDU/CSU) 6286 B, C Dr. Mommer (SPD) 6286 C Frage des Abg. Dröscher: Abschöpfungsbeträge bei der Einfuhr von Eiprodukten Schwarz, Bundesminister 6286 D, 6287 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 6287 B, C Fragen des Abg. Dröscher: Einfuhr von Eiprodukten Schwarz, Bundesminister . . . . 6287 C, 6288 A, B, C, D Dröscher (SPD) . . 6287 D, 6288 A, B, C Frau Meermann (SPD) . . . . 6288 C, D Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Elektrifizierung der Bahnstrecke Mainz–Bad Kreuznach–Kaiserslautern Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 6289 A, B, C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 6289 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 6289 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Lärm durch Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6289 D, 6290 A, B, C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 6290 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 6290 B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . . 6290 C Frage des Abg. Dr. Gleissner: Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 6290 D, 6291 A, B, C, D, 6292 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 6291 A, B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6291 B, C Börner (SPD) . . . . . . . . . 6291 D Frau Meermann (SPD) . . . . . 6292 A Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 6292 A, B Antrag betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (CDU/CSU) (Drucksache IV/2321) 6292 C Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Viertes Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache IV/2317) — Erste Beratung — Höcherl, Bundesminister . . . . 6292 D Wagner (CDU/CSU) 6294 C Gscheidle (SPD) 6296 A Dr. Miessner (FDP) 6298 A Brück (CDU/CSU) 6298 D Dorn (FDP) . . . . . . . . 6298 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Mai 1964 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 mit dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit (Drucksache IV/2318) — Erste Beratung — 6299 D Entwurf eines Gesetzes über die Alters-und Hinterbliebenenversicherung der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsversicherungsgesetz — RAVG) (Drucksache IV/2298) — Erste Beratung — . . . . 6299 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache IV/2301) — Erste Beratung — 6299 D Entwurf eines Gesetzes über die Anordnung allgemeiner Zwischenfestsetzungen durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienste in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache IV/2304) — Erste Beratung — . . 6300 A Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 18. Dezember 1962 über die Annahme von Grundnormen für den Strahlenschutz (Drucksache IV/1938) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie (Drucksache IV/2295) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6300 A Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 21. Mai 1962 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen mit dem Füstentum Monaco (Drucksache IV/2175) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache IV/2297) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6300 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/2231) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache IV/2312) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) 6300 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (FDP) (Drucksache IV/2011) — Erste Beratung — Logemann (FDP) 6301 D Entwurf eines Gesetzes über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Dr. Dittrich, Frau Funcke [Hagen], Frau Dr. Heuser und Fraktionen der CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/2097) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Antrag betr. Kreditprogramm zur Reinhaltung der Luft (Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange [Essen] und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2328); und dem Antrag betr. Richtlinien zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Abg. Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange [Essen] und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/2329) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6302 C Junghans (SPD) 6303 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 6304 B Bargatzky, Staatssekretär . . . 6305 B Entwurf einer Bundes-Tierärzteordnung (Drucksache IV/2294) — Erste Beratung — Dr. Dichgans (CDU/CSU) 6306 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) 6307 A Bargatzky, Staatssekretär . . . 6307 C Dürr (FDP) 6308 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6308 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verkehrspolitik der Bundesregierung (Drucksache IV/2274) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Müller-Hermann, Holkenbrink, Lemmrich u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU betr. Anpassung des Transportvolumens des Güterfernverkehrs an die Verkehrsnachfrage (Drucksachen IV/804, IV/2041) ; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Abg. Hilbert, Leicht, Dr. Hauser u. Gen.) (Drucksache IV/553) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/2042) — Zweite Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Drucksachen IV/683, IV/838 [neu]); Berichte des Haushalts- und des Finanzausschusses (Drucksachen IV/2216 und IV/2043 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —; Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen (Abg. Lemmrich, Krug, Wagner, Porzner, Dr. Reischl, Dr. Supf, Schmidt [Kempten] u. Gen.) (Drucksache IV/1722); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache IV/2218) — Zweite Beratung —; Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt (Drucksache IV/2227) ; Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. finanzielle Verluste der Binnenschiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/1963 und den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 der Abg. Müller-Hermann u. Gen. betr. finanzielle Verluste der Küstenschiffahrt und der Nord-Ostsee-Schiffahrt durch die Eisperiode im Winter 1962/1963 (Drucksachen IV/1076, IV/1390, IV/2237) ; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache IV/651); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/2161, zu IV/2161) Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . . 6309 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . .6314 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 6320 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6322 A Faller (SPD) 6330 D Rademacher (FDP) 6332 D Drachsler (CDU/CSU) 6338 D Börner (SPD) 6341 C Dr. Löbe (FDP) . . . . . . . 6343 C Lemmrich (CDU/CSU) . . 6345 A Seibert (SPD) . . . . . . . . 6346 D Eisenmann (FDP) 6449 A Frau Funcke (Hagen) (FDP) . . . 6361 A Seifriz (SPD) . . . . . . . . 6362 B Dr. Borttscheller, Senator (Bremen) 6370 A Nächste Sitzung 6370 D Anlagen 6371 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 6277 130. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen Es isst zu lesen: 128. Sitzung Seite 6172 B Zeile 7 statt „um" : auf; Seite 6173 C Zeile 15 statt „Landtag": Landrat; 129. Sitzung Seite 6272 A Zeile 13 statt „pheripher" : peripher. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 13. 6. Arendt (Wattenscheid) * 13. 6. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Dr. Atzenroth 12. 6. Bading * 13. 6. Dr.-Ing. Balke 12. 6. Bazille 12.6. Bergmann * 13. 6. Berkhan * 13. 6. Dr. Brenck 12. 6. Dr. von Brentano 4. 7. Dr. Burgbacher * 13. 6. Deringer * 13. 6. Frau Dr. Elsner * 13. 6. Even (Köln) 12. 6. Faller * 13. 6. Felder 10. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 13. 6. Dr. Furler * 13. 6. Günther 12. 6. Hahn (Bielefeld) * 13. 6. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 16. 6. Dr. Harm (Hammburg) 4. 7. Hauffe 10..6. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27. 6. Holkenbrink 10. 6. Hufnagel 10. 6. Illerhaus 13..6. Jacobi (Köln) 12. 6. Frau Kettig 10. 6. Klinker * 13. 6. Dr. Kreyssig * 13. 6. Kriedemann * 13. 6. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Kulawig * 13. 6. Leber 10. 6. Lenz (Brühl) * 13. 6. Lenze (Attendorn) 12. 6. Lermer 12. 6. Dr. Löhr 13. 6. Lücker (München) * 13. 6. Margulies * 13. 6. Mauk * 13. 6. Menke 30. 6. Michels 12. 6. Dr.-Ing. Philipp 12. 6. Frau Dr. Probst * 13. 6. Rademacher * 13. 6. Ravens 11. 6. Frau Renger 10. 6. Richarts * 13. 6. Rohde * 13. 6. Seifriz * 13. 6. Seuffert * 13. 6. Dr. Starke * 13. 6. Stein 10. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Storch * 13. 6. Strauß 18. 6. Frau Strobel* 13. 6. Theis 10. 6. Weber (Georgenau) 10. 6. Wegener 13. 6. Wehner 10. 6. Weinkamm * 13. 6. Wischnewski 13. 6. b) Urlaubsanträge Dr. h. c. Güde 20. 6. Dr. Hellige 2. 7. Metzger 26. 6. Anlage 2 Umdruck 477 Antrag der Abgeordneten Dr. Müller-Hermann, Drachsler, Holkenbrink, Lemmrich, Wendelborn und Fraktion der CDU/CSU und der Abgeordneten Eisenmann, Ramms, Rademacher und Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD, betreffend Verkehrspolitik der Bundesregierung (Drucksache IV/2274). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag erwartet von der Bundesregierung, daß sie sich im Sinne der im Jahre 1961 vom Bundestag verabschiedeten Verkehrsgesetznovellen nachdrücklich einsetzt 1. innerhalb der EWG für einen echten Preiswettbewerb der Verkehrsträger einschließlich der Rheinschiffahrt sowohl im grenzüberschreitenden als auch im nationalen Verkehr der Mitgliedstaaten nach den gleichen Prinzipien geordnet und nicht durch ungleiche Startbedingungen verzerrt ist, 2. für die rasche Beseitigung vorhandener Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Verkehrsträgern der Bundesrepublik, 3. für eine klare und endgültige Begrenzung der Leistungen des Bundes an die Deutsche Bundesbahn mit dem Ziel, die Eigenverantwortlichkeit der Deutschen Bundesbahn klarzustellen, 4. dafür, daß die verantwortlichen Organe der Deutschen Bundesbahn, u. a. auch in Verwertung der Vorschläge der sogenannten Brand-Kommission, unter Vermeidung jeden unwirtschaftlichen Aufwandes Rationalisierungs- und sonstige Maßnahmen treffen, um die Deutsche Bundesbahn in die Lage zu versetzen, aus eigener Kraft dem verstärkten Wettbewerb zu begegnen, 5. für eine rasche Verständigung über die Abmessungen und Gewichte für Lastkraftwagen und Anhänger innerhalb der EWG, 6372 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 6. für eine Förderung des kombinierten Verkehrs bei der Güter- und Personenbeförderung, 7. für die Vorlage eines gemeinsam mit Ländern und Gemeinden zu erarbeitenden Programms zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, 'das den Zweck hat, durch die stärkere Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Entlastung der innerstädtischen und gemeindlichen Straßen und des Parkraums beizutragen, 8. für eine stärkere Bindung der konzessionierten Kraftfahrzeuge des allgemeinen Güterfernverkehrs an ihrem Standort mit dem Ziel, wirtschaftlich schwache und verkehrsungünstig gelegene Gebiete verkehrsmäßig zu fördern, 9. dafür, daß die Tarifpolitik der Bundesbahn nicht zu einer Verschlechterung der Verkehrsbedienung der revierfernen und wirtschaftlich schwachen Gebiete führen dürfen, 10. dafür, daß vor Genehmigung von Tarifanträgen eine strenge Prüfung nach den Begriffen „Allgemeines Wohl, Billigkeit und Lauterkeit" vorgenommen wird. Bonn, den 9. Juni 1964 Dr. Müller-Hermann Drachsler Holkenbrink Lemmrich Wendelborn Struve und Fraktion Eisenmann Ramms Rademacher Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 472 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Drucksachen IV/683, IV/838 [neu], IV/2043 [neu]. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag bis zum 1. Oktober 1964 Vorschläge zu unterbreiten, durch die im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines unbilligen Wettbewerbs im Güterfernverkehr die Einführung einer Kontingentierung und Genehmigung für die Neuzulassung von Lastkraftwagen im Werkfernverkehr ermöglicht wird. Bonn, den 9. Juni 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 471 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Drucksachen IV/683, IV/838 [neu], IV/2043 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 erhält folgende Fassung: Artikel 1 Das Beförderungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juni 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 366), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes vom 19. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 771), wird wie folgt geändert: § 11 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) in allen anderen Fällen 3 Pfennig je Tonnenkilometer." 2. In Absatz 2 Nr. 2 werden hinter dem Wort „Packmittel" die Worte „und Paletten" eingefügt. Bonn, den 9. Juni 1964 Dr. Barzel und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Bucher vom 5. Juni 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bazille [Drucksache IV/2255 Frage X/5 s)] : Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantworte ich die Frage wie folgt: Die Bundesregierung ist bei der Zusammenstellung der in das deutsch-italienische Abkommen vom 23. Juli 1963 aufzunehmenden deutschen geographischen Bezeichnungen ebenso wie bei den weiteren entsprechenden Abkommen mit anderen Staaten von dem Grundsatz ausgegangen, daß nur solche Bezeichnungen aufgenommen werden können, die entweder für den Export der in Betracht kommenden Erzeugnisse oder Waren in das 'betreffende Land von Bedeutung sind oder die in dem betreffenden Land bereits mißbräuchlich benutzt werden oder für ,die im Hinblick auf ihre allgemeine Bekanntheit eine mißbräuchliche Benutzung in diesem Land zu befürchten ist. Eine derartige Beschränkung ist nach Auffassung der Bundesregierung unerläßlich, um den wirklich bedeutsamen Bezeichnungen einen *) Siehe 126. Sitzung Seite 6142 A Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 6373 wirksamen Schutz zu gewährleisten und die Anlagen der Abkommen nicht unübersehbar umfangreich werden zu lassen. Was die Bezeichnung „Neckarsulm" für den dort erzeugten Wein angeht, so ist der Bundesregierung von keiner Seite, weder von einem der in Betracht kommenden Weinbauverbände noch von der Landesregierung von Baden-Württemberg noch von irgendeiner anderen Stelle, ein Vorschlag für die Aufnahme auch dieser Bezeichnung in das deutschitalienische Abkommen vom 23. Juli 1963 oder in die entsprechenden Abkommen mit anderen Staaten vorgelegt worden. Ich darf Sie aber darauf aufmerksam machen, daß nach Artikel 9 des deutsch-italienischen Abkommens ebenso wie nach den entsprechenden Vorschriften der übrigen Abkommen die Möglichkeit besteht, die Anlagen des Abkommens mit den zu schützenden Bezeichnungen in einem vereinfachten Verfahren mit Zustimmung des anderen Vertragsstaats zu ergänzen. Sollte deshalb der Bezeichnung „Neckarsulm" für Weine schon heute eine Bedeutung zukommen, die ihre Aufnahme in die Abkommen rechtfertigt, oder sollte diese Bezeichnung künftig eine solche Bedeutung erlangen, so wäre die Bundesregierung, sobald ihr dies im einzelnen dargelegt wird, selbstverständlich bereit, zu gegebener Zeit an die Regierungen der übrigen Vertragsstaaten wegen der Aufnahme dieser Bezeichnung in die Anlagen der Abkommen heranzutreten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Carstens vom 5. Juni 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haase (Kassel) [Drucksache IV/2280 Frage III/2 *)] : Das seit dem 1. September 1962 in Daressalam bestehende Kulturinstitut, das vom Goethe-Institut verwaltet wird, ist nicht geschlossen worden. Die vorübergehend erwogene Absicht, das Institut auf Grund der Kürzungen im Kulturhaushalt des Auswärtigen Amts zu schließen, ist aus politischen Gründen wieder aufgegeben worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Juni 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller [Drucksache IV/2280 Fragen I/3 und I/4 **)]: Nach Ansicht der Bundesregierung wird es voraussichtlich in diesem Jahre auf der Rheintal-Strecke *) Siehe 128. Sitzung Seite 6182 C **) Siehe 128. Sitzung Seite 6172 B, C der Deutschen Bundesbahn nicht wiederum zu größeren Stauungen im Güterverkehr kommen, denn die im Vorjahr beobachteten Stauungen betrafen fast ausschließlich den aus der Bundesrepublik und aus den nördlich anstoßenden Ländern nach Italien laufenden Verkehr und waren durch eine erhebliche in ihrem Umfang nicht vorhergesehene Steigerung der Lieferungen nach Italien ausgelöst, die mit den Folgen des schweren Winters 62/63 und mit der Intensivierung des Güteraustausches innerhalb des Gemeinsamen Marktes zusammenhing. Inzwischen sind im Benehmen mit den Behörden der Schweiz und Italiens eine Reihe von Abhilfemaßnahmen getroffen worden, die den Verkehrsfluß erheblich verbessert haben, so daß seit Oktober vergangenen Jahres nennenswerte Störungen im Verkehr mit Italien nicht mehr aufgetreten sind. Nach Lage der Dinge sieht die Bundesbahn z. Z. keine Notwendigkeit, bei der italienischen Regierung wegen weiterer Verbesserungen der Zollabfertigungen vorstellig zu werden. Das Zollabfertigungsverfahren auf den schweizerisch/italienischen Grenzbahnhöfen ist bereits entsprechend den Anregungen der am Italienverkehr interessierten Organisationen und Eisenbahnverwaltungen beschleunigt worden. Die italienische Regierung soll z. Z. ein Gesetz vorbereiten, durch das die Zollbehandlung der Güter weiter vereinfacht wird. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 4. Juni 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) [Drucksache IV/2280 Fragen I/8, I/9 und I/10 i)]: Ihre Frage, Herr Kollege Müller, gab mir Anlaß, mir zunächst den Wortlaut des mir nicht bekannten, von Ihnen angesprochenen Schreibens des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 10. März 1964 an den Gebietsausschuß Rheinhessen im Landesverkehrsverband Rheinland-Pfalz zu beschaffen. Bei dieser Gelegenheit erhielt ich zugleich Kenntnis von einem am 4. Mai 1964 vom gleichen Absender in Mainz an den Gebietsausschuß Rheinhessen gesandten Ergänzungsschreiben, daß Sie möglicherweise noch nicht kennen. Es lautet: „Im Nachgang zu meinem Schreiben vom 10. März 1964 teile ich mit, daß ich zwischenzeitlich mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten übereingekommen bin, daß das Wasserwirtschaftsamt Mainz — Sachgebiet Landschaftspflege — angewiesen wird, in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt Mainz die Straßen Rheinhessens auf die Möglichkeit einer verstärkten Bepflanzung unter Beachtung der Verkehrssicherheit zu untersuchen und das Ergebnis in einer Karte und einer Kostenübersicht festzuhalten. Sobald das Er- *) Siehe 128. Sitzung Seite 6173 D, 6174 A 6374 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juni 1964 gebnis dieser Untersuchung vorliegt, werde ich mit den beteiligten Ressorts prüfen, ob und welche Möglichkeiten sich doch noch für eine Berücksichtigung Ihrer Wünsche einer verstärkten Baumpflanzung an den Straßen in Rheinhessen bieten. Ich werde zu gegebener Zeit auf diese Angelegenheit zurückkommen." Ich bitte, das Ergebnis der laufenden Untersuchungen abzuwarten. Ich habe durchaus Vertrauen zu Herrn Forstmeister Pflug, daß er die schwierigen Probleme zu lösen vermag, die auf die Sünden vergangener Geschlechter zurückzuführen sind. Überall wird zur Zeit, auch in der Tagespresse, das Problem der Bepflanzung der Straßen mit Bäumen, insbesondere das Problem der Alleen diskutiert, bei denen beide Straßenseiten gleichmäßig bepflanzt sind. Ich erlaube mir dazu, auf meine Ausführungen zur Frage des Herrn Kollegen Logemann in der Fragestunde am 12. Februar 1964 zu verweisen. Sie findet sich auf Seite 5200 des Protokolls über die 114. Sitzung. Meine darin vertretene grundsätzliche Auffassung wird von der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Bundesstraßen beachtet. Davon habe ich mich nochmals überzeugt. Übrigens ist mir leider eine zwingende Einwirkung zugunsten des Bepflanzens von Landstraßen I. und II. Ordnung, die nicht in der Baulast des Bundes stehen, auf die zuständigen Baulastträger nicht möglich. Ich kann hier allenfalls Empfehlungen geben.
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    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf der Vorlage, die Ihnen bereits dem Inhalt nach aus der Drucksache wie auch aus der lebhaften öffentlichen Diskussion bekannt ist, einige Worte vorausschicken. Ich habe es außerordentlich bedauert, daß bei der Regierungsvorlage ein Punkt in der öffentlichen Diskussion untergegangen ist, und zwar die Frage der Vereinheitlichung des Kindergeldes. Die Bundesregierung hat diesen Punkt zum 1. Oktober dieses Jahres vorgezogen, um auch dem Arbeiter im öffentlichen Dienst Gelegenheit zu geben, gerade in diesem sozialen Bereich an einem Fortschritt beteiligt zu sein.
    Ich bin Ihnen wohl einige Bemerkungen schuldig, warum die Bundesregierung ihre Vorlage in zwei Teile teilt, und zwar in eine Anhebung von 3 % der Grundgehälter zum 1. Oktober, von weiteren 5 %



    Bundesminister Höcherl
    am 1. Januar 1965, mit den sozialen Verbesserungen hinsichtlich der Ortsklasse B, der Tarifklasse IV und des Ortszuschlages. Bei allen diesen Fragen — wie bei jeder Frage, bei der Leistungen und Arbeitsentgelte zur Debatte stehen — handelt es sich um eine Frage der Gerechtigkeit. Das ist der ausschlaggebende und entscheidende Gesichtspunkt. Das war ausschlaggebend für die Regierung, von sich aus — ohne daß die parlamentarischen Vorgänge irgendwie dazu einen Anlaß gegeben hätten — in Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht eine Vorlage zu machen.
    Bereits im Februar dieses Jahres wurde mit den Ländern Verbindung aufgenommen. Wir waren übereingekommen, gemeinsam mit den Ländern Mitte des Jahres, also im Mai, dem Bundestag eine Vorlage zu machen, damit synchronisiert mit den Haushaltsberatungen für 1965 eine ordnungsgemäße, eingehende und sachgemäße Beratung möglich ist. Dieser Termin wurde auch eingehalten. Die Vorlage ist am 13. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet und auf dem schnellsten Wege dem Hohen Hause zugeleitet worden, so daß bereits heute eine Beratung möglich ist.
    Wenn ich sage, Gehaltsfragen, Lohnfragen seien Fragen der Gerechtigkeit, dann heißt das: Fragen der Gerechtigkeit nicht nur in einer Richtung, sondern in mehreren Richtungen, auch gegenüber allen Ansprüchen, die sich hier sammeln und in einem Haushalt vereinigt werden müssen.
    Es war immer ein Anliegen der Bundesregierung — und ihm Rechnung zu tragen, bestand bei dieser Vorlage zum erstenmal Aussicht —, eine zeitliche Übereinstimmung, eine Synchronisierung zwischen den Haushaltsberatungen und den Beratungen über eine solche Vorlage zu erreichen. Der Art. 110 des Grundgesetzes enthält die entscheidende Bestimmung, daß wir einen jährlichen Haushalt mit jährlichem Ausgleich haben und daß dieses Prinzip nur in Ausnahmefällen unter ganz besonderen Umständen — mit besonderen Einschränkungen, mit besonderen Rechten des Bundesfinanzministers — verlassen werden darf. Niemand von uns, weder das Hohe Haus noch die Bundesregierung, kann sich dieser Bestimmung entziehen. Daß es bisher nicht möglich war, eine solche Synchronisierung zu erreichen, beruht auf einer ganzen Reihe von Umständen. Wir sollten nicht in die Vergangenheit zurückblicken, sondern wir sollten uns mit der Gegenwart und mit dem beschäftigen, was vor uns liegt. Wenn es zum erstenmal möglich ist, bis zum 1. Januar, bis zum Beginn des neuen Haushaltsjahres, den neuen Haushalt, der in sehr kurzer Frist vorgelegt werden wird, abschließend zu beraten und in Kraft zu setzen, dann sollten wir wegen .dieses Ordnungsgesichtspunktes und wegen des materiellen Teiles des Budgetrechts, der in dieser Bestimmung enthalten ist, den Vorschlag der Regierung akzeptieren.
    Das waren unsere Überlegungen, und ich glaube, daß jeder von Ihnen, der die Haushaltslage, die Verfassungssituation bezüglich des Haushalts und alle übrigen Umstände in seine Betrachtungen einbezieht, bestätigen muß, daß die Überlegung und das Begehren der Bundesregierung, entscheidende Verbesserungen mit dem Haushalt am 1. Januar 1965
    in Kraft zu setzen, absolut berechtigt, sinnvoll, wünschenswert sind und im Interesse eines Gleichklanges zwischen Haushalt und solchen Vorgängen, die ja in die Milliarden gehen, liegen.
    Zweitens haben wir Rücksicht zu nehmen auf einen anderen Bereich. Auch wenn gesetzliche Zusammenhänge nicht bestünden, würden pragmatische und politische Beziehungen bestehen zwischen der Entlohnung ,des Angestellten und Arbeiters im öffentlichen Dienst und der Besoldung des Beamten. Über diese wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge zwischen diesen beiden Bereichen hinaus bestehen aber seit 1957 sehr entscheidende rechtliche Zusammenhänge, weil eine ganze Reihe von Leistungen, die der Bundesbeamte bekommt, dem Angestellten gesetzlich zufallen. Ich glaube, es ist nicht gut, mit Gesetzesrecht in Vertragsrecht hineinzuregieren. Wir haben Verträge geschlossen, wir haben sie unterschrieben, sie laufen noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres, und bis dahin sollten wir nicht mit gesetzlichen Bestimmungen in diese Tarifverträge hineinregieren.
    Im übrigen ist niemand von uns davon befreit, den Blick hinzuwenden auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, auf die allgemeine Wirtschaftslage, vor allem auf die monetäre Seite unserer Wirtschaftslage. Wir haben es besser als unsere Freunde im europäischen Bereich vermocht, monetäre Disziplin zu halten. Sie wissen ganz genau, welche Komponenten und Elemente monetäre Disziplin bedingen und wie monetäre Disziplin in der praktischen Verwirklichung entsteht. Wir haben eine unerhörte Chance, diesen Vorrang und diesen Vorsprung, den wir durch größere monetäre Disziplin erzielt haben, im Interesse unserer Vollbeschäftigung, im Interesse der breiten Masse unseres Volkes zu bewahren. Auch in diesem Zusammenhang muß das Besoldungserhöhungsgesetz gesehen werden.
    Ein weiterer Gesichtspunkt, der für die Vorlage der Regierung, für die Besoldungserhöhung in zwei Stufen, maßgeblich gewesen ist: Wir greifen mit einer solchen Vorlage und einer solchen Entscheidung weit hinein in den Bereich der Länder und Gemeinden. Jedes gesetzliche Hineingreifen von hier aus, vor allem mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, in den Bereich der Länder und der Gemeinden verpflichtet uns zu einer ganz besonderen Verantwortung. Es gibt Länder, die sich außerordentlich schwer tun, auch eine bescheidene Verbesserung noch in diesem Jahre zu finanzieren. Ich will diese Länder nicht namentlich nennen. Sie alle sind orientiert genug, um zu wissen, welche Länder davon betroffen sind. Wir haben schwere und ernste Klagen von den Ländern gehört, die sich darüber beschweren, daß wir ihnen einfach Verpflichtungen auferlegen, für die sie keine ordnungsgemäße Dekkung haben. Bei den Gemeinden wird die Situation angesichts der noch viel größeren Unterschiede in der Steuerkraft nicht anders sein. Das alles sind die Überlegungen und Gesichtspunkte, die für uns maßgeblich gewesen sind, Ihnen die Vorlage in dieser Form zu unterbreiten.
    Schließlich wird man der Sache auch nicht gerecht, wenn man eine solche Vorlage isoliert als



    Bundesminister Höcherl
    Einzelvorgang betrachtet. Sie muß im Zusammenhang mit all den Schritten gesehen werden, die die Bundesregierung seit 1961 zur wohlüberlegten, stufenweisen Anpassung und Verbesserung des Rechts des öffentlichen Dienstes unternommen hat. Dazu gehören nicht nur die lineare Verbesserung im Jahre 1963, sondern auch die Harmonisierungsnovelle, durch die für den größten Teil der Bundesbeamten, vor allem im unteren Bereich, wesentliche Verbesserungen erreicht werden konnten, die Frage des Weihnachtsgeldes und die Tatsache, daß wir allein in der letzten Woche vier Vorlagen behandelt haben, darunter Vorlagen für den Personenkreis des Art. 131 des Grundgesetzes mit sehr bedeutsamen finanziellen Auswirkungen. Ich darf darauf hinweisen, daß Ihnen die Bundesregierung ein Reisekostengesetz mit wesentlichen Verbesserungen des Tage- und Übernachtungsgeldes vorgelegt hat, daß die Situation bei den Umzugskosten rechtlich und finanziell wesentlich verbessert worden ist und daß sich darüber hinaus eine ganze Reihe von verwaltungsmäßigen Verbesserungen in der Frage der Stellenpläne, im Bereich der strukturellen Überleitung usw. ergeben. Das wissen Sie alle, und im Rahmen dieses Gesamtbildes muß eine solche Vorlage gesehen werden, die insgesamt eine jährliche Mehrbelastung von 1,3 Milliarden DM bringen wird, ein Vorgang, der nach Umfang und Gewicht außerordentlich bedeutsam erscheint.
    Es sind zu dieser Vorlage bereits erhebliche und bedeutsame politische Äußerungen getan worden. Sie, meine Damen und Herren, haben das Haushaltsrecht. Sie werden entscheiden, in welcher Form diese Vorlage das Parlament verläßt und Wirklichkeit wird. Die Bundesregierung wird mit Wohlwollen jede Überlegung von Ihnen verfolgen, die eine Verbesserung vorsieht und möglicht macht, wenn sie sich im Rahmen unserer Haushaltsordnung und unserer Haushaltswirtschaft bewegt. Von diesem Rahmen und von diesen Bestimmungen ist niemand befreit, ganz gleich, an welchem Platz er hier im Hohen Hause sitzt; auch die Regierung ist nicht davon befreit. Die ordentliche Bewirtschaftung des Haushalts ist das oberste Gesetz.
    Ich würde Sie darum bitten, meine Damen und Herren, daß Sie die Vorlage noch vor den Parlamentsferien verabschieden, um auf diesem sehr bedeutsamen Gebiet eine Beruhigung für die Öffentlichkeit zu schaffen. Die Bundesregierung hat nichts dagegen, wenn Sie die letzten Möglichkeiten ausschöpfen, die die finanzielle Entwicklung bietet. Aber ich darf noch einmal bitten: Nehmen Sie Rücksicht auf die finanzschwachen Länder und auf die finanzschwachen Gemeinden, und sehen Sie nicht alles nur von der Seite dieses Berufsstandes, dessen Arbeit in der Öffentlichkeit nicht die Würdigung und die Anerkennung erfährt, die er in Wirklichkeit verdient. Es gibt oft sehr primitive Witzeleien über die Leistungen der Verwaltung. In Wirklichkeit ist das ganze Volk Nutznießer dieser Verwaltung und dieser Verwaltungsleistungen. Was hier geboten worden ist in einem Staat, der praktisch neu aufgebaut worden ist, das ist auch geschichtlich gesehen einmalig.
    Wenn Sie alle diese Gesichtspunkte zusammenziehen und in diesem Geiste Ihre Entscheidungen treffen, werden Sie für den großen Bereich, für diesen Personenkreis, für unsere öffentliche Ordnung und für die Beruhigung der Diskussion etwas Bedeutsames leisten.
    Ich darf noch einmal bitten, diese Vorlage so rasch zu beraten, daß sie noch vor den Sommerferien Gesetz werden kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wagner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem vorliegenden Wirtschaftsbericht der Bundesregierung hat sich das Volkseinkommen von 1962 auf 1963 von 273 Milliarden DM auf 288 Milliarden DM erhöht. Es ist in der Zwischenzeit auf 306 Milliarden DM angewachsen. Das entspricht einer Zuwachsrate von 8,4 % im Jahre 1962, von 5,7 % im Jahre 1963 und von 6,1 % im Jahre 1964. Ich meine, es ist selbstverständlich und wird sicherlich von niemandem in diesem Hause bestritten, daß wir alle eine gleichmäßige Beteiligung unseres Volkes an dieser wirtschaftlichen Entwicklung wollen.
    Mit dem Vierten Besoldungserhöhungsgesetz wird daraus für die Beamten des Bundes die Konsequenz gezogen. Wir erfüllen damit auch ein Verfassungsgebot. In Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ist uns aufgegeben, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu beachten. Dazu gehört, daß die Beamtenbesoldung an die Entwicklung allgemeiner finanzieller Verhältnisse und an den allgemeinen Lebensstandard anzupassen ist. Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung mit dem Vierten Besoldungserhöhungsgesetz diesem Auftrage Rechnung trägt, und wir begrüßen es vor allem, daß dies rechtzeitig vor den Entscheidungen in den Länderparlamenten und vor Beginn der Tarifverhandlungen erfolgt.
    Mit dem Dritten Besoldungserhöhungsgesetz und dem Zweiten Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften ist der Bundesgesetzgeber in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht im vorigen Jahr tätig geworden. Die genannten Gesetze brachten Besoldungsverbesserungen zum 1. März 1963 und zum 1. April und 1. Oktober 1963. Mit diesen Maßnahmen hat der Bundestag den verbesserten allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen seit Anfang 1961 Rechnung getragen. In erster Linie war es das Verdienst des Bundesinnenministers Höcherl, daß es damals nicht nur gelungen ist, der Beamtenschaft ihren gebührenden Anteil am Wachstum des Volkseinkommens zu sichern, sondern auch, das Besoldungsgefälle innerhalb der Beamtenschaft sozialer und familiengerechter als bisher zu gestalten. In Verfolg dieser Zielsetzung ist die Beamtenbesoldung seinerzeit im einfachen Dienst zum Teil um 16 %, im höheren Dienst bis zu 7 % angehoben worden.



    Wagner
    Mit dem heute vorliegenden Vierten Besoldungserhöhungsgesetz ist uns nun die Aufgabe gestellt, die Beamtenbesoldung an die wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung und an das Wachstum des Volkseinkommens seitdem anzugleichen. Die Kernfragen, die dabei zu lösen sind, lauten: Welche Besoldungserhöhung ist gerecht und entspricht dieser Entwicklung? und: Ist eine Besoldungserhöhung in diesem Umfang mit Rücksicht auf die konjunkturelle Lage und die Haushaltssituation durchsetzbar? Bei der zweiten Frage muß ich auf einen nach meiner Meinung entscheidenden Gesichtspunkt hinweisen. Beamtenbesoldungspolitik ist keine aktive Besoldungspolitik im üblichen Sinn. Ihr wohnt nicht so sehr der Drang nach vorn im Sinne einer Vorausentwicklung inne, sondern sie berücksichtigt die von anderer Seite gesetzten Fakten, sei es den gewachsenen Wohlstand, sei es die Steigerung der Lebenshaltungskosten.
    Was ist nun der materielle Inhalt des Viertes Besoldungserhöhungsgesetzes? Der Regierungsentwurf sieht eine Anhebung der Grundgehälter um 3% zum 1. Oktober 1964 und um weitere 5 % zum 1. Januar 1965 sowie eine Anhebung des Ortszuschlags vor. Nicht zu übersehen sind die sozialen und familienfreundlichen Elemente, mit denen die Politik der jüngsten Beamtengesetzgebung weitergeführt wird. In Verfolg dieser Politik wird der Kinderzuschlag ab 1. Oktober 1964 einheitlich auf 50 DM festgesetzt und nicht mehr wie bisher nach dem Alter des Kindes gestaffelt gewährt. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, daß vor allem die Lebenshaltungskosten für Kleinkinder in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen haben. Im übrigen wird durch diese Gestaltung eine wesentliche Arbeits- und Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt.
    Ab Januar 1965 soll nach dem Entwurf eine neue Ortszuschlagstabelle mit Wegfall der Ortsklasse B und der Tarifklasse IV des Ortszuschlags in Kraft treten. Die Ortsklasse B wird danach in der Ortsklasse A aufgehen. Der bisher in vier Tarifklassen aufgeteilte Ortszuschlag wird künftig auf drei Tarifklassen zugeschnitten, was erneut zu einer gewissen Begünstigung gerade der niedrigeren Einkommen führt. Durch den Wegfall der Ortsklasse B wird den Beamten draußen in den kleinen Gemeinden die Sicherung ihres Lebensunterhaltes erleichtert. Das Preisgefüge zwischen Stadt und Land ist nicht mehr so geartet wie noch vor wenigen Jahren. Die Preise in Stadt und Land haben sich weitgehend aneinander angeglichen.
    Mit dieser Vorlage hat uns die Bundesregierung eine gute Grundlage für unsere Beratungen gegeben und gleichzeitig den Weg gewiesen, wie auch in der Zukunft die Beamtenbesoldung sozial und familienfreundlich geregelt werden kann. Wir wollen hierbei auch erwähnen, daß der Bundesminister des Innern in seinem Hause eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die untersuchen soll, ob durch eine Änderung des Ortszuschlags die familienfreundlichen Elemente der Besoldung noch besser und noch klarer als bisher herausgestellt werden können; ein Vorhaben, das wir begrüßen.
    Nicht einig geht die Fraktion der ,CDU/CSU mit dem Vorschlag betreffend die Erhöhung der Grundgehälter. Wir sind der Meinung, daß die Verbesserung der Grundgehälter nicht aufgesplittert zu zwei verschiedenen Zeitpunkten in Kraft treten sollte. Wir treten dafür ein, die Grundgehälter mit Wirkung ab 1. Oktober 1964 um insgesamt 8 % zu erhöhen. Wir halten dies für ein Gebot der Billigkeit besonders im Hinblick auf die Schätzungen über den Zuwachs des Volkseinkommens für 1964.

    (die Grundgehälter insgesamt um 8 % zu erhöhen. Auch aus Gründen der rationellen Verwaltungsarbeit schlagen wir dieses Verfahren vor; denn sonst müßten alle Kassen zweimal in drei Monaten sämtliche Beamtengehälter umrechnen. Die Bundesregierung hat die Haushaltsmehraufwendungen für 1964, resultierend aus der Verbesserung des Kinderzuschlags und der Grundgehälter um 3 %, mit insgesamt 93 Millionen DM — einschließlich Bundesbahn und Bundespost — berechnet. Wenn der Bundestag dagegen unseren Vorschlägen folgt und die Gehälter bereits .ab 1. Oktober 1964 um volle 8 % erhöht, so bedeutet das gegenüber dem Regierungsentwurf eine weitere Mehrbelastung um wenigstens 121 Millionen DM. Konjunkturund haushaltspolitische Bedenken werden dabei nicht ausbleiben. Eine Reihe von Zuschriften hat ;dies in der Zwischenzeit bereits ausgedrückt. Wir hoffen aber, daß wir die haushaltsmäßige Mehrbelastung im Rahmen der 60,3 Milliarden-Grenze ausgleichen können; dies wird allerdings nicht leicht sein. Im übrigen muß ich nochmals betonen, daß wir mit der vorgeschlagenen Besoldungserhöhung für die Beamten keinen Zuwachs über ihren bisher innegehabten Anteil am Volkseinkommen erstreben, sondern Idle Beamten nur so stellen wollen, wie der Durchschnitt unseres Volkes in diesem Jahr gestellt ist. Es wäre deshalb auch abwegig, zu behaupten, daß der Bund mit der Besoldungserhöhung einen Berufungsfall schaffe, der anderen Gruppen das Recht gebe, ähnliche Forderungen durchzusetzen. Wagner Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt die Grundzüge des Regierungsentwurfs voll und ganz. Diese Vorlage, die rechtzeitig eingebracht und inhaltlich materiell ausreichend ausgestattet ist, ist nicht nur eine Erfüllung des Verfassungsauftrages; sie enthält auch ein Stück Dank an die Beamten in allen Bereichen der Bundesverwaltung für ihre ausgezeichnete Arbeit. Das Wort hat der Abgeordnete Gscheidle. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat mit der Drucksache IV/2317 ihre Vorstellungen über eine notwendige Anpassung der Dienstund Versorgungsbezüge dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Auch diese Besoldungsdebatte steht wie die vorangegangenen unseres Erachtens unter einigen unglücklichen Vorzeichen. Die gesamte Auseinandersetzung in den letzten Jahren läßt doch die Notwendigkeit erkennen, die Beamtenbesoldung zu objektivieren und zu versachlichen. Gleichzeitig wird deutlich, daß das Besoldungsrecht im Rahmen des gesamten Beamtenrechts weiterentwickelt und vereinheitlicht werden muß. Die SPD-Bundestagsfraktion hat anläßlich der Beratung der sogenannten Harmonisierungsnovelle beantragt, gerade im Interesse dieser Grundsatzforderungen eine Kommission von unabhängigen Sachverständigen einzusetzen, die, losgelöst von der täglichen Arbeit, Unterlagen erarbeiten sollte. Die Bundesregierung hielt es für richtig, durch den zuständigen Minister erklären zu lassen, daß sie gegen ein solche Einrichtung Bedenken habe. Meine Fraktion hat mehrfach versucht, die Bundesregierung zu veranlassen, das statistische Material — von dem der Herr Abgeordnete Wagner gesprochen hat —, auf dessen Grundlage sie ihre Maßnahmen zur Anpassung der Beamtenbesoldung stützt, offen auf den Tisch zu legen. Das sollte den Fraktionen ermöglichen, auf Grund dieser Zahlen zu einer sachgerechten Entscheidung in der Erhöhung der Dienstund Versorgungsbezüge zu kommen. Die konkrete Frage der SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Kleinen Anfrage vom 29. April 1964 in der Drucksache Nr. IV/2215 wurde nicht beantwortet. Ist der Bundesminister des Innern nicht in der Lage oder nicht gewillt, die für die Entscheidung über die Höhe der Besoldung der Beamten des Bundes wichtige Frage zu beantworten, wie groß der Abstand zwischen der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und ides allgemeinen Lebensstandards einerseits und den Bezügen im öffentlichen Dienst andererseits ist? ist ebenfalls noch nicht beantwortet. Der notwendige Respekt vor der Bundesregierung verbietet es uns, anzunehmen, daß die in .der Vorlage vorgesehenen Erhöhungen ohne Rücksicht auf die vorhandenen statistischen Zahlen über die Erhöhung der Beamtengehälter ab 1. Oktober 1963 und über die seitherige durchschnittliche Erhöhung der Bruttomonatslöhne eines angelernten Industriearbeiters erfolgt sind. Um so unverständlicher ist es für meine Parteifreunde, daß diese Begründungsunterlagen der Drucksache nicht beigefügt sind. Bei einem solchen Verfahren verdichtet sich der Verdacht bei den Betroffenen, die Personalausgaben des öffentlichen Dienstes würden allein aus konjunkturpolitischen Gesichtspunkten und nach der jeweiligen Haushaltslage getroffen. Eine Objektivierung des Besoldungsstreits ist so nicht möglich. Demgegenüber darf ich für meine Parteifreunde sagen, daß es uns angenehm berührt hat, mit welcher Sachlichkeit auch der Abgeordnete Wagner gerade diesen Punkt in seinen Ausführungen aufgegriffen hat. Zu einer Versachlichung gehört unseres Erachtens ferner, daß die nach § 94 des Bundesbeamtengesetzes mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu führenden Gespräche mit der notwendigen Aufrichtigkeit und unter 'Beachtung der geltend gemachten Gesichtspunkte geführt werden. Der Herr Bundesinnenminister Höcherl hat bei der Pressekonferenz .am 13. Mai 1964 im Bundeshaus bei der Begründung der hier zu behandelnden Vorlage auf die wiederholte Frage eines Journalisten, ob der Beamtenbund oder die Gewerkschaften der Vorlage schon zugestimmt hätten, geantwortet, die Spitzenverbände seien vorschriftsmäßig angehört worden und hätten sich dazu geäußert. Die aus dieser Formulierung deutlichgewordene Geringschätzung der Beteiligung der Spitzenorganisationen bei der Regelung der Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst beschäftigten Beamten läßt die Bedeutung erkennen, welche die Bundesregierung dieser Beteiligung beimißt. Auch dies trägt unseres Erachtens nicht zu einer Versachlichung dieser jährlichen Auseinandersetzung über die verfassungsrechtlich festgelegte, durch oberste Rechtsprechung bestätigte notwendige Anpassung der Beamtenbesoldung an die allgemeinen Wirtschaftsverhältnisse bei. Wir sind der Auffassung, daß bei der Begründung einer Gesetzesvorlage dem Parlament mitgeteilt werden sollte, in welchen Punkten Übereinstimmung und in welchen Punkten — unter Angabe der jeweiligen Gründe —eine solche Übereinstimmung nach § 94 BBG nicht erzielt werden konnte. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt im Gesetzentwurf die Streichung der Tarifklasse IV im Ortszuschlag und den Wegfall der Ortsklasse B sowie die Verbesserung des Kindergeldes. Damit werden alte und ständig wiederholte Forderungen meiner Fraktion endlich erfüllt. (Beifall bei der SPD. — Abg. Brück: Nicht nur Ihrer Fraktion!)





    (Beifall bei den Regierungsparteien.)