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ID0412711500

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 127. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1964 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6151 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache IV/ 2231) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 16/64 EWG (Reis) des Rats ,der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Reis) (Drucksache IV/ 2261) — Erste Beratung —, Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 13/64 EWG (Milch und Milcherzeugnisse) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Milch und Milcherzeugnisse) (Drucksache IV/ 2260) — Erste Beratung —, Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 14/64/ EWG (Rindfleisch) des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Durchführungsgesetz EWG Rindfleisch) (Drucksache IV/ 2254) — Erste Beratung — und Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Abg. Struve, Bauknecht, Bauer [Wasserburg], Dr. Schmidt [Gellersen], Ertl u. Gen.) (Drucksache IV/ 2245) — Erste Beratung — 6151 C Fragestunde (Drucksache IV/ 2255) Frage des Abg. Dr. Roesch: Konkurs der American Military Insurance Company in Frankfurt Dr. Lange, Staatssekretär . . . . 6152 A, C Dr. Roesch (SPD) 6152 C Fragen des Abg. Stingl: Bezeichnung Hamburgs als größte Stadt der Bundesrepublik in einer Fernsehsendung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 6152 D, 6153 A, B, C, D, 6154 A, B, C, D, 6155 A Stingl (CDU/CSU) . 6153 A, 6154 A, B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6153 A, B, 6155 A Hübner (CDU/CSU) 6153 C Neumann (Berlin) (SPD) . . . . 6154 D Fragen des Abg. Ritzel: Flucht des Zech-Nenntwich Dr. Bülow, Staatssekretär . 6155 B, C, D, 6156 A, B, D 6157 A, B, C, D, 6158B, C, D, 6159 A Ritzel (SPD) . . . 6155 B, C, 6156 C, D, 6157D, 6158A Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 6155 C, D, 6157 A, B, 6158C Börner (SPD) . . 6155 D, 6156 A, 6158 B Neumann (Berlin) (SPD) 6156 A, B, 6159 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1964 Büttner (SPD) . . . . . . 6157 B, C Berkhan (SPD) 6158 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6158 D Fragen des Abg. Reichmann: Entschädigungszahlung an die Stadt Donaueschingen für Bauerwartungsgelände Grund, Staatssekretär 6159 A, B, 6160 A, B Reichmann (FDP) . . 6159 D, 6160 A, B Frage des Abg. Jacobi (Köln) : Finanzierungsteil im Städtebauförderungsgesetz Grund, Staatssekretär . 6160 C, 6161 A, B Jacobi (Köln) (SPD) . . 6160 D, 6161 B Fragen des Abg. Geiger: Heranziehung der Vorsitzenden der Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen zur Lohnsteuer 6161 B Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Aufwendungen der öffentlichen Hand für das Straßenwesen Grund, Staatssekretär 6161 C, 6162 B, D Reichmann (FDP) . . . . . . . 6162 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 6162 D Frage des Abg. Hammersen: Ubersicht betr. Umschichtung der Mieter im sozialen Wohnungsbau Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 6163 A Frage der Abg. Frau Herklotz: Zwei Beheizungsarten in einem Doppelhaus Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 6163 B, C Frau Eilers (SPD) 6163 B Fragen des Abg. Büttner: Zuweisung von Landesmitteln für den Wohnungsbau Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 6163 C, D, 6164 A, C, D, 6165 A, B, C Büttner (SPD) . . . . 6163 D, 6165 A, B Jacobi (Köln) (SPD) . 6164 A, B, 6165 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 6164 D Nächste Sitzung 6165 D Anlage 6167 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1964 6151 127. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 27.5. Dr. Arndt (Berlin) 30. 6. Baier (Mosbach) 30.5. Dr.-Ing. Balke 30.5. Bauer (Wasserburg) 27.5. Bauknecht 30. 5. Bazille 27.5. Dr. Bechert 28.5. Dr. Bieringer 31. 5. Dr. Birrenbach 30.5. Blachstein 28. 5. Frau Blohm 27. 5. Blumenfeld 27.5. Dr. Böhm (Frankfurt) 27.5. Dr. von Brentano 4. 7. Brünen 5. 6. Buchstaller 27.5. Burckardt 27.5. van Delden 27. 5. Deneke 27. 5. Diekmann 27 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 27.5. Dr. Dörinkel 27. 5. Drachsler 27 5. Frau Dr. Elsner * 29.5. Erler 27.5. Etzel 27.5. Dr. Franz 27. 5. Dr. Frede 30.5. Frehsee 31.5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 5. 6. Dr. Furler 27. 5. Gaßmann 27.5. Frau Geisendörfer 28. 5. Gewandt 27.5. Gibbert 27. 5. Giencke 30. 5. Dr. Gossel 30.5. Gescheidle 29. 5. Dr. h. c. Güde 27.5. Haage (München) 27.5. Hahn (Bielefeld) * 27.5. Dr. Harm (Hamburg) 4. 7. Dr. Hellige 28. 5. Herberts 8. 6. Herold 28.5. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 27.6. Holkenbrink 28.5. Horn 5. 6. Hösl 27.5. Dr. Jaeger 27. 5. Dr. h. c. Jaksch 6. 6. Dr. Jungmann 27. 5. Kemmer 27.5. Dr. Knorr 28.5. Kohlberger 27. 5. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kreyssig * 27.5. Kriedemann * 29.5. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 27.5. Leber 27.5. Lermer 30.5. Leukert 27.5. Lücker (München) * 27.5. Margulies * 27. 5. Dr. Martin 28.5. Mattick 27.5. Frau Meermann 27.5. Mengelkamp 30.5. Menke 30.6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 30.5. Metter 30.5. Michels 1.6. Freiherr von Mühlen 30.5. Nellen 27.5. Neumann (Allensbach) 27.5. Peters (Poppenbüll) 27.5. Frau Dr. Probst * 29.5. Rademacher 30.5. Rauhaus 27.5. Frau Dr. Rehling 27.5. Dr. Reinhard 27.5. Richarts 27.5. Riegel (Göppingen) 27.5. Rohde * 27.5. Rollmann 27.5. Frau Rudoll 30. 5. Dr. Schäfer 27.5. Dr. Schmidt (Offenbach) 27.5. Schmidt (Würgendorf) 27.5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27.5. Schoettle 28.5. Schulhoff 30.5. Schultz 27.5. Dr. Seffrin 27.5. Seidel (Fürth) 30.5. Seifriz * 27.5. Dr. Sinn 27.5. Soetebier 27.5. Dr. Steinmetz 27.5. Storch * 27.5. Storm 31.5. Strauß 27.5. Struve 27.5. Vogt 27.5. Wegener 31.5. Weinkamm * 27.5. Windelen 27.5. Dr. Zimmer 27.5. Frau Zimmermann (Brackwede) 5. 6. Wischnewski 13. 6. Dr. Zimmermann (München) 27. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident, darf ich die Frage 1 bis 3 gemeinsam beantworten?


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Reichmann, sind Sie einverstanden?

(Abg. Reichmann: Ja!)

Dann rufe ich die Fragen XI/ 2 und XI/ 3 — des Herrn Abgeordneten Reichmann — ebenfalls auf:
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß die beauftragte OFD Freiburg ein Enteignungsverfahren einleitete, weil auf Grund des in Frage XI/1 genannten Unterangebots eine angemessene Preisvereinbarung nicht zustande kam?
Hält es die Bundesregierung für gerechtertigt, daß die OFD Freiburg nach dem in Frage XI/2 geschilderten Vorgehen einen Prozeß einleitet, weil die Enteignungsbehörde eine Entschädigung von 4,80 DM/qm festsetzte?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Zu Frage 1: Das von der Stadt Donaueschingen zu beschaffende Grundstück liegt im nordwestlichen Außengebiet der Stadt. Es ist im Jahre 1954 von der ehemaligen französischen Besatzungsmacht auf Grund des Besatzungsrechts ordnungsgemäß requiriert worden und wird weiterhin für militärische Zwecke der Stationierungsstreitkräfte benötigt.
    Der Bund ist somit nach ,den Internationalen Vereinbarungen verpflichtet, den Bedarf der Streitkräfte an dem Gelände sicherzustellen. 'Grundlage hierfür ist das Landbeschaffungsgesetz aus dem Jahre 1957. Nach § 64 Abs. 4 dieses Gesetzes ist für die Bemessung der Enteignungsentschädigung oder des Kaufpreises der Zustand des Grundstücks im Zeitpunkt der Inanspruchnahme — das ist hier das Jahr 1954 — maßgebend.
    Zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück Bestandteil des zwischen den militärischen Anlagen und dem eigentlichen Stadtrand liegenden zirka 1 km breiten Waldstreifens. Der Verkehrswert des Grundstücks bestimmt sich somit allein nach ,den ortsüblichen Verkehrswerten für vergleichbares Forstgelände.
    Auf Grund von Vergleichspreisen hat der forstwirtschaftliche Sachverständige hierfür einen Quadratmeterpreis von 0,40 DM ermittelt, der der Stadt Donaueschingen auch angeboten worden ist.
    Für eine Einstufung des Grundstücks im maßgebenden Jahr 1954 als Bauerwartungsland oder Bauland haben sich auf Grund umfangreicher örtlicher Ermittlungen der Oberfinanzdirektion Freiburg keine Anhaltspunkte ergeben. Die tatsächliche Entwicklung hat gezeigt, daß das natürliche Ausdehnungsgebiet der Stadt Donaueschingen von Anfang an nicht im Norden, sondern südlich und westlich des alten Stadtkerns lag; denn im Norden hat — abgesehen von Baumaßnahmen der früheren Deutschen Wehrmacht und der ausländischen Streitkräfte — in den letzten Jahrzehnten keine bemerkenswerte private Bautätigkeit stattgefunden. Selbst heute ist nicht einmal das zwischen dem Nordrand des bebauten Stadtgebiets und dem hier in Frage stehenden Grundstück gelegene umfangreiche Waldgebiet von ,der Bauleitplanung der Stadt erfaßt worden. Es sind in diesem Gebiet auch heute keine Grundstückskäufe ermittelt worden, aus denen geschlossen werden könnte, daß dem Gelände im gewöhnlichen Grundstücksverkehr eine Bedeutung als künftiges Bauland beigemessen wird.
    Zu Frage 2: Wie aus der Beantwortung der ersten Frage hervorgeht, stellt das Kaufpreisangebot des Bundes kein „Unterangebot" dar. Die Bundesrepublik Deutschland ist aber, wie bereits erwähnt, nach den bestehenden internationalen Verträgen verpflichtet, den Liegenschaftsbedarf der Stationierungsstreitkräfte sicherzustellen. Hierbei werden vom Bund grundsätzlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um mit den jeweiligen Grundstückseigentümern auf freiwilliger Basis zu einer vertraglichen Einigung zu gelangen.
    Im vorliegenden Fall war jedoch aus den dargelegten Gründen eine gütliche Bereinigung leider nicht zu erzielen. Eine Erhöhung des — angemessenen — Kaufpreisangebots des Bundes war auf Grund der eindeutigen Bestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes und der geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht möglich; andererseits hielt die Stadt Donaueschingen ihre Kaufpreisforderung aufrecht. Es war somit erforderlich, das Enteignungsverfahren durchzuführen.
    Zur Frage 3: Der Enteignungsbeschluß — Teil B — des Landratsamts Donaueschingen vom Oktober 1963 stützte sich im wesentlichen auf ein Gutachten des Gutachterausschusses bei der Stadt Donaueschingen, der das Grundstück unrichtigerweise als erschlossenes Bauland bewertete. Der Beschluß ist fehlerhaft und muß innerhalb der dafür gesetzlich vorgesehenen Frist durch Klage beim Landgericht in Konstanz angefochten werden.