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ID0412237000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 122. Sitzung Bonn, den 15. April 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl, Storch, Meyer (Frankfurt), Hamacher, Ritzel, Dr. Aschoff und Horn 5695 A Erweiterung der Tagesordnung 5695 B Fragestunde (Drucksache IV/2139) Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef): Außerung des leitenden Oberstaatsanwalts beim Landgericht Hamburg über Verteidigungsbereitschaft Dr. Buchei, Bundesminister 5696 ll, 5697 A, B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5697 A, B Frage des Abg. Hammersen: Dienstanweisung betr. Organisationen der freien Wohlfahrtspflege zur Verteilung von Liebesgaben Grund, Staatssekretär 5697 C Frage des Abg. Dr. Dittrich: Steuerliche Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet Grund, Staatssekretär 5697 D, 5698 A, B Frau Haas (CDU/CSU) . . . . . . 5698 A Dr. Götz (CDU/CSU) . . . . . 5698 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Vorbehalte zum Europäischen Niederlassungsabkommen Dr. Carstens, Staatssekretär 5698 C, 5699 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 5698 D, 5699 A Fragen des Abg. Werner: Studenten aus Sowjetrußland und den Oststaaten als Stipendiaten an deutschen Universitäten und deutsche Studenten in Oststaaten Dr. Carstens, Staatssekretär . 5699 B, C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5699 C, D Fragen des Abg. Müller (Erbendorf) : Öffnung der Grenzübergänge Waldsassen und Bayerisch Eisenstein Höcherl, Bundesminister 5699 D, 5700 A, B Müller (Erbendorf) (SPD) 5700 B Fragen des Abg. Dr. Willeke: Technisierung des Besoldungsverfahrens mit Lochkartenmaschinen Höcherl, Bundesminister . . . . 5700 C, D Dr. Willeke (CDU/CSU) 5700 D Frage des Abg. Fritsch: Einstufung der Stadt Landau (Isar) in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister 5700 D, 5701 A, C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 5701 A Unertl (CDU/CSU) 5701 B, C Hammersen (FDP) 5701 C Brück (CDU/CSU) 5701 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Gutachten betr. Arbeitszeitproblem Blank, Bundesminister . 5702 A, B, C, D, 5703 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5702 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5702 D Killat (SPD) 5703 A Frage des Abg. Dröscher: Entlassung deutscher Arbeitskräfte bei den US-Dienststellen im Raum Baumholder Blank, Bundesminister . . . 5703 B, C, D, 5704 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 5703 C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 5704 A, B Frage des Abg. Spies: Einrichtungen, in denen Wehrdienstverweigerer Ersatzdienst leisten Blank, Bundesminister 5704 B, D Spies (CDU/CSU) 5704 D Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes von Hassel, Bundesminister . . 5705 A, B, D, 5706 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5705 D, 5706 A Frage des Abg. Maucher: Zurückstellung von Wehrpflichtigen, die den Lehrerberuf erlernen wollen von Hassel, Bundesminister . . . . 5706 B Frage des Abg. Cramer: Tätigkeit deutscher Flugzeugingenieure für Ägypten von Hassel, Bundesminister . 5706 B, C, D, 5707 A, B, C Cramer (SPD) 5706 B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5706 C Adorno (CDU/CSU) 5707 A Berkhan (SPD) 5707 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Civilian Labor Group — Aufstellung von Territorialverbänden von Hassel, Bundesminister . . . 5707 C, D, 5708 B, C Dr. Rutschke (FDP) 5708 B, C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . 5708 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Vorschlag der Kommission der EWG und der EAG für sechs Verordnungen des Rats über die Regelung der Amtsbezüge für Mitglieder der Kommission und des Gerichtshofs (Drucksachen IV/2134, IV/2144) 5709 A Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/2116) 5309 B Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Grüner Plan 1964) (Drucksache IV/2128) 5709 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699), Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/1995) — Zweite und dritte Beratung 5709 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) — Zweite Beratung — Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache IV/2050) . 5709 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache IV/2051) 5709 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache IV/2052) 5710 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/2053) Erler (SPD) . . . . . . 5710 B, 5735 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 5719 B Zoglmann (FDP) 5724 A Dr. Dr. h. c. Erhard, - Bundeskanzler 5729 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5739 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . .. . . . 5744 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/2054, zu IV/2054) Kahn-Ackermann (SPD) 5746 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 III Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2055, zu IV/2055) ; in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksache IV/2079) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5747 A, 5755 B, 5762 D, 5776 B Dr. Althammer (CDU/CSU) 5747 D, 5778 B Höcherl, Bundesminister . . . . . 5752 C, 5764 D, 5770 A Dr. Bürgbacher (CDU/CSU) . . . 5758 A Dorn (FDP) 5760 D D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 5762 C, D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 5762 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5765 C, 5773 A Wellmann (SPD) . . . . . . . . 5765 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 5766 A Kubitza (FDP) 5766 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 5769 A Schröder (Osterode) (SPD) . . . 5769 C Frau Renger (SPD) 5770 C Windelen (CDU/CSU) 5774 A Dr. Schäfer (SPD) 5776 C Dr. Miessner (FDP) 5777 A Wehner (SPD) . . . . . . . 5777 B Dürr (FDP) 5779 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/2056) 5782 B Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2063, zu IV/2063) Kreitmeyer (FDP) 5782 C Dr. Schäfer (SPD) 5787 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5791 B, C, 5792 C, 5803 D Leicht (CDU/CSU) 5792 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5794 D Schultz (FDP) 5798 D von Hassel, Bundesminister . . . 5799 C Memmel (CDU/CSU) 5803 B Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/2069) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 5805 A, 5813 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 5806 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 5808 D Lücke, Bundesminister 5809 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/2060, zu IV/2060) 5814 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2065) 5814 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache IV/2066) 5814 B Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/2068) 5814 B Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/2070) 5814 C Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/2072) 5814 C Einzelplan 33 Versorgung (Drucksachen IV/2077, zu IV/2077) . . . . . . . . 5814 C Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/2074) . . . . . . . . 5814 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/2078) 5814 D Nächste Sitzung 5815 Anlagen 5817 12 2. Sitzung Bonn, den 15. April 1964 Stenographischer Bericht Beginn 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. B. Dr. Dr. h. c. Baade 17. 4. Frau Berger-Heise 15.4. Dr. Birrenbach 17.4. Dr. Dittrich 15.4. Dr. Effertz 17.4. Ertl 18. 4. Faller * 15. 4. Gaßmann 17. 4. Dr. Hahn (Heidelberg) 15. 4. Hansing 17. 4. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Dr. Hoven 15.4. Kalbitzer 15.4. Katzer 17. 4. Klinker * 15. 4. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17.4. Kühn 17. 4. Leber 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 30.4. Dr. Löbe 24.4. Frau Lösche 17.4. Lücker (München) * 17. 4. Dr. Mälzig 15.4. Margulies * 15. 4. Mauk * 15. 4. Mengelkamp 17. 4. Dr. von Merkatz 15. 4. Merten 18. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing.E. h. Möller 17. 4. Opitz 16. 4. Dr.-Ing. Philipp 15.4. Richarts * 15. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 15.4. Dr. Seffrin 17.4. Dr. Starke 17.4. Storch * 16. 4. Frau Strobel * 16. 4. Dr. Supf 15.4. Weber (Georgenau) 17.4. Wienand 18. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Adenauer 12.5. Dr.-Ing. Balke 25. 4. Dr. von Brentano 4. 7. Frehsee 20. 4. Dr. h. c. Jaksch 22. 4. Dr. Kreyssig * 24. 4. Metter 30. 5. Müller (Remscheid) 20. 5. Peters (Norden) 30.4. Rasner 6. 5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) 27.4. Riegel (Göppingen) 24.4. Ritzel 20. 4. Stiller 20.4. Wehking 10. 5. Dr. Zimmermann (München) 6. 5. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 20. März 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 267. Sitzung am 20. März 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 1964 verabschiedeten Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gemäß Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr die im Bundestag vertretenen Parteien in der grundsätzlichen Ablehnung einer Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld übereinstimmen. Der Bundesrat hält es für wünschenswert, daß bei der notwendigen systematischen Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs in naher Zukunft auf die Einkommensgrenze verzichtet wird." Kiesinger Vizepräsident Bonn, den 20. März 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 6. März 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Vizepräsident 5818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Anlage 3 Umdruck 410 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2053). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/2053 S. 4, Drucksache IV/1700 Anlage S. 27) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk erhält folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 411 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 1700 Anlage, IV/2055) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 38 000 000 DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM gesenkt. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 2. In Tit. 612 (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) wird der Haushaltsvermerk wie folgt ergänzt: „Von den Mitteln werden 18 000 000 DM qualifiziert gesperrt; die Aufhebung des Sperrvermerks kann erst nach Verabschiedung eines Parteiengesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgen." 3. In Tit. 657 — Zuschüsse auf dem Gebiet des Bildungswesens — wird in a) — Studentenförderung — (Drucksache IV/2055 S. 5) der Ansatz von 41 665 000 DM um 9 000 000 DM auf 50 665 000 DM erhöht. In den Erläuterungen — Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) — Drucksache IV/1700 Anlage S. 35 wird der Ansatz von 33 000 000 DM um 9 000 000 DM auf 42 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Nr. 1 cc) (Honnefer Modell) — Drucksache IV/1700 Anlage S. 36) werden hinter dem Wort „gewährt der Bund einen Zuschuß" die Worte „der 50 v. H. des Gesamtbetrages beträgt" eingefügt. 4. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baus von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 30 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 120) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 19 — Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz 6. In Tit. 303 — Ausbildung und Fortbildung — (Drucksache IV/2055 S. 18) wird der Ansatz von 1 850 000 DM um 100 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. 7. In Tit. 602 — Aufwendungen des Bundesluftschutzverbandes — (Drucksache IV/2055 S. 18) wird der Ansatz von 29 749 300 DM um 3 000 000 auf 32 749 300 DM erhöht. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 425 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers 'des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen In den Erläuterungen zu Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5819 Grundgesetzes — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) werden in Absatz 1 folgende neue Sätze 2 und 3 angefügt: „Die Auszahlung der danach jeder Partei zustehenden Mittel erfolgt auf Antrag. Der Antrag kann auf einen Teilbetrag beschränkt werden." Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 6 Umdruck 417 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2079). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern —In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache IV/2079 S. 3) wird der Ansatz von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 891 — Beschaffung von Hubschraubern für Zwecke des zivilen Bevölkerungsschutzes — (Drucksache IV/2079 S. 3) wird ein Betrag von 1 800 000 DM eingesetzt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 47) wird folgender neuer Satz 3 angefügt: „2 000 000 DM von den Mitteln sind für den Erlaß der Hypothekengewinnabgabe bei finanzschwachen Turn- und Sportvereinen zu verwenden." Bonn, den 15. April 1964 Zoglmann und Fraktion Anlage 8 Umdruck 430 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Umdruck 425 — zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: An den Text des Änderungsantrages — Umduck 425 — wird folgender Absatz angefügt: „Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Partei einen Rechenschaftsbericht über die Aufbringung und Verwendung ihrer Mittel im abgeschlossenen Rechnungsjahr veröffentlicht hat. Spenden sind darin namentlich aufzuführen, soweit der Einzelbetrag 1000 DM übersteigt." Bonn, den 15. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, h i er : Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2063). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. in der Wehrpolitik die Phase der Konsolidierung der Streitkräfte dazu zu benutzen, vor Neuaufstellungen die Ausbildung der vorhandenen Einheiten vorwärts zu treiben, 2. die derzeitigen Stärken der Bundeswehreinheiten vorübergehend dem vorhandenen Istbestand an Führern und Unterführern anzupassen und dadurch überzählig werdende Waffen und Geräte und Fahrzeuge stillzulegen bzw. fallweise für Reserveverbände zu verwenden, 3. den Ausbildunggang für Leutnante und Unteroffiziere um mindestens ein Jahr zu verlängern, die Stabsoffizierlehrgänge auf mindestens ein halbes Jahr auszudehnen, 4. Art und Umfang des Kasernenbaues erneut zu überprüfen, den Nachholbedarf an Turnhallen, Sportplätzen, Soldatenheimen, Unteroffizier- und Offizierheimen vordringlich zu behandeln und den Wohnungsbau besonders zu fördern sowie den gesamten Verwaltungsgang für Bundeswehrbauten drastisch zu verkürzen, 5. die weitere Vermehrung der Atomträgersysteme beim derzeitigen Stand abzustoppen, 6. die Vorratshaltung und das sich daraus ergebende Depotwesen zu überprüfen, 7. der Territorialverteidigung als Schlüsselstellung den Vorrang vor allen anderen Planungen zu geben und den Grundgedanken der jederzeit eingreifbereiten Truppe ohne Bereitschaftsstufen in entsprechender Abwandlung zur Grundlage auch für Reserveverbände zu machen, 5820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 8. Wehrtechnik und Wehrforschung auf die sich aus der besonderen Lage der Bundesrepublik ergebenden wahrscheinlichen Konflikte abzustellen, 9. der Spitzengliederung der Landesverteidigung eine solche Form zu geben, daß sie jederzeit ohne besondere Veränderung aktionsfähig ist. Bonn, den 15. April 1964 Kreitmeyer Schultz und Fraktion Anlage 10 Umdruck 409 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Aigner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 35 — Verteidigungslasten' im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2078). Der Bundestag wolle beschließen: Im Kap. 35 11 a Tit. 960 — Aufwendungen für den verstärkten Ausbau oder den Bau von Straßen, Wegen und Brücken im Zusammenhang mit dem besonderen Kraftwagenverkehr der ausländischen Streitkräfte — (Drucksache IV/2078 S. 3) wird folgender Haushaltsvermerk neu ausgebracht: „Die Mittel können bis zur Höhe von 6 000 000 DM aus den Mitteln des Kap. 35 11 a Tit. 322 und Tit. 311 verstärkt werden." Bonn, den 14. April 1964 Dr. Aigner Memmel Ehnes Schlee Frau Geisendörfer Sühler Frau Haas Vogt Hösl Wagner Lang (München) Weinzierl Lemmrich Wieninger Lermer Ziegler Leukert Drachsler Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker vom 8. April 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kurlbaum") Ihre Zusatzfrage „Trifft es zu, daß die Differenz zwischen den Rohstoffkosten je kg Margarine und dem Verkaufspreis je kg Margarine in der Bundesrepublik drei bis viermal so hoch ist wie z. B. in unserem Nachbarland Holland?" *) Siehe 112. Sitzung Seite 5156 A beantworte ich wie folgt: Eine Berechnung, die mangels ausreichender Unterlagen teilweise auf groben Durchschnittswerten beruht, hat die folgenden Abstände zwischen Rohstoffkosten und Werkpreisen bei Abgabe an den Großhandel (Verarbeitungsspanne) bei deutscher und holländischer Margarine ergeben (die holländischen Preise wurden auf DM umgerechnet) : Durchschnittliche Verarbeitungsspanne bei Margarine in DM/kg Jahr Holland BR Deutschland 1958 0,25 0,84 1962 0,37 1,07 Die Differenz zwischen den Rohstoffkosten und dem Werkpreis (Verarbeitungsspanne) betrug demnach in der Bundesrepublik im Vergleich zu Holland: 1958 etwa das 3'/2 falle, 1962 etwa das 3 fache. Die durchschnittliche Differenz zwischen Werkpreisen und Einzelhandelspreisen (Handelsspanne) ist dem Betrag nach gleichgeblieben. Sie betrug 1958 und 1962 umgerechnet jeweils Holland 0,37 DM/kg, in der BR Deutschland 0,55 DM/kg. Im Ergebnis hat demnach die holländische Margarineindustrie die Verarbeitungsspanne in den vergangenen Jahren relativ etwas stärker erhöhen können. Eine Qualitätssteigerung dürfte in Holland damit jedoch nicht verbunden gewesen sein. Der Anteil an pflanzlichen Fetten bei den Margarinerohstoffen ging in der holländischen Margarine zurück. Er betrug: 1958 1962 im Ø der holländischen Margarine 59 % 51 % im Ø der deutschen Margarine 80 % 83 % Schlüsse auf die Ertragslage der deutschen und der holländischen Margarineindustrie sollen nach den Angaben der Industrie aus folgenden Gründen nicht möglich sein: 1. Die Besteuerungssysteme und die Löhne sind verschieden und liegen in der Bundesrepublik ungünstiger. 2. Die Margarineverpackung ist in Deutschland besser und teurer. 3. Wegen der Weite des Raumes ist der Vertriebsweg und der Frischhaltedienst in der Bundesrepublik aufwendiger als in Holland. 4. Die Fabrikation wird im Durchschnitt der deutschen Betriebe mit mehr Aufwand durchgeführt, so daß der Kapitaldienst der deutschen Betriebe im Vergleich zu den holländischen höher ist. 5. Die deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und die Ansprüche der Konsumenten bezüglich Vitaminisierung und zugelassener Zusätze zur Haltbarmachung bedingen in der Bundesrepublik höhere Aufwendungen, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5821 6. Die deutsche Margarineindustrie wendet im Vergleich zur holländischen große Summen zur Werbung auf. In Holland werben dagegen die Tradition und der Preis für die Margarine. Alle diese Umstände, die von der Margarine-industrie zur Begründung des unterschiedlichen Preises in den beiden Ländern angeführt werden, können mangels Unterlagen in der Auswirkung rechnerisch nicht ausgewertet werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Berlin (Drucksache IV/2035 Fragen VI/6 und VI/7) : Trifft es zu, daß die Bundesfinanzverwaltung für die Finanzämter keine Haftpflichtversicherung für Personenschäden durch Unfälle abgeschlossen hat? Wie und in welcher Weise werden entstandene Personenschäden durch Unfälle reguliert, falls die Bundesfinanzverwaltung für die Finanzämter keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1964 gestellten Fragen wie folgt: Die Finanzämter sind Landesbehörden. Es ist mir nicht bekannt, ob die Länder für durch Unfälle im Bereich der Finanzämter verursachte Personenschäden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben, oder wie solche Schäden reguliert werden. Die Bundesfinanzverwaltung hat keine Haftpflichtversicherung zur Regelung von Personenschäden abgeschlossen. Schäden dieser Art, für die der Bund haftet, werden nach dem Grundsatz der Selbstversicherung aus Haushaltsmitteln ersetzt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 20. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2035 Frage VI/8) : Wann ist mit der Errichtung eines Hauptzollamtes in Deggendorf zu rechnen? Wie ich auch schon anderen Abgeordneten, z. B. Herrn Kollegen Dr. Dittrich, mitgeteilt habe, ist es aus Gründen der Verwaltungsrationalisierung nicht zu umgehen, das Hauptzollamt Landshut nach Deggendorf zu verlegen. Die Verlegung kann jedoch erst erfolgen, wenn der in Deggendorf zu errichtende Neubau für das Hauptzollamt fertiggestellt ist. Ich beabsichtige, in den Haushalt 1965 einen entsprechenden Teilbetrag einzuplanen. Mit der Fertigstellung und damit -der Verlegung des Hauptzollamts kann dann etwa im Jahre 1967 gerechnet werden, Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2035 Frage VI/9) : Wie weit sind die Bemühungen gediehen, den Gemeinden, deren Bürger als zivile Arbeitnehmer bei der Bundeswehr und den alliierten Streitkräften tätig sind, eine Art Gewerbesteuerausgleich zu gewähren? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1964 gestellte Frage wie folgt: Zu dem. vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe — BR-Drucksache 307/63 (Beschluß) — wird zur Zeit die Stellungnahme der Bundesregierung vorbereitet. Bei der Ausarbeitung der Stellungnahme haben sich verfassungsrechtliche Zweifelsfragen ergeben, deren Prüfung durch die Fachressorts noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die Bundesregierung ist bemüht, den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme sobald wie möglich dem Bundestag zuzuleiten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache IV/2035 Frage VII/1): Ist es zutreffend, daß das Bundesgesundheitsministerium schon vor längerer Zeit mit den beteiligten Ressorts für Wirtschaft und Arbeit in Verbindung getreten ist, um die Aufhebung der Pflegesatzverordnung aus dem Jahre 1954 zu erreichen? Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat dem Bundesministerium für Wirtschaft nicht die Aufhebung der Pflegesatzverordnung aus dem Jahre 1954 vorgeschlagen. Die Anregung zu einer Änderung der Verordnung PR Nr. 7/54 ging vom Bundesministerium für Wirtschaft aus, das sich darüber natürlich in engem Gedankenaustausch mit dem Bundesministerium für Gesundheitswesen befindet. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern) (Drucksache IV/2035 Fragen VII/2 und VII/3) : Aus welchen Gründen ist bisher die Anderung der Pflegesatzverordnung vom 31. August 1954, deren Notwendigkeit von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 14. November 1962 bejaht worden ist, nicht erfolgt? Wann wird die Änderung der Pflegesatzverordnung vollzogen sein? Der Bundesminister für Wirtschaft hat den übrigen beteiligten Bundesressorts am 18. Juni 1963 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegesatzverordnung PR Nr. 7/54 vorgelegt. Diesem Entwurf wurde entgegengehalten, er sei nicht verein- 5822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 bar mit dem Entwurf des KrankenversicherungsNeuregelungsgesetzes. Die beteiligten Ressorts haben diesen Sachverhalt am 20. Januar 1964 in einer Besprechung der Staatssekretäre erörtert und festgestellt, daß das Bundeskabinett um eine Entscheidung gebeten werden muß. Eine Vorlage an das Bundeskabinett wird vorbereitet. Die technischen Vorbereitungen zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung PR Nr. 7/54 sind weitgehend abgeschlossen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/2035 Frage VII/7): Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um einer aus Holland betriebenen unlauteren Massenwerbung im Zeichen Europas in den Großstädten der Bundesrepublik Deutschland entgegenzutreten, die bei einem Kauf über die Grenze folgendes anbieten: a) für denselben Betrag, den man beim Kauf eines Kleidungsstückes aufwendet, sich gratis weitere Kleidungsstücke nach Wahl auszusuchen, b) 10- bis 40 %ige Preisermäßigung für Spezialartikel, c) beliebigen Zahlungsaufschub, d) ein Gratismenü für zwei Personen? Die Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz wie folgt: Die Tatsache, daß es in Holland weder ein grundsätzliches Zugabeverbot noch eine Beschränkung der Rabattgewährung ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland gibt, hat verschiedentlich zu Mißhelligkeiten im Grenzverkehr geführt. Durch Verhandlungen der deutschen Industrie- und Handelskammern mit den holländischen Handelskammern im Grenzgebiet konnte jedoch erreicht werden, daß holländische Gewerbetreibende, die im Bundesgebiet tätig werden sollen, auf die Bestimmungen des deutschen Rechtes ausdrücklich hingewiesen werden. Das hat in letzter Zeit dazu geführt, daß Verstöße holländischer Unternehmer gegen deutsche Wettbewerbsbestimmungen nur noch verhältnismäßig selten vorgekommen sind. Soweit Fälle neu bekannt werden, bemühen sich die Kammern um eine möglichst schnelle Bereinigung. Die gerichtliche Verfolgung solcher Fälle, die meist auf Schwierigkeiten stößt, hat keine große Bedeutung erlangt. Die Vorfälle, die Sie anführen, sind Erscheinungen, wie sie sich beim Zusammentreffen der unterschiedlichen Rechtssysteme bei der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes leider mit einer gewissen Zwangsläufigkeit ergeben. Sie werden vollständig erst dann verschwinden, wenn es zu einer Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet gekommen ist. In der Zwischenzeit hält die Bundesregierung die direkte Kontaktaufnahme der deutschen und holländischen Kammern, die unter wesentlicher Beteiligung der Deutsch-Niederländischen Handelskammer stattfindet, für den besten Weg zur Behebung noch eintretender Schwierigkeiten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dörinkel (Drucksache IV/2035 Frage VII/8) : Hat die Bundesregierung die Absicht, geeignete Maßnahmen gegen die Tätigkeit unseriöser ausländischer Versicherungsgesellschaften Im Bundesgebiet zu treffen, nachdem bereits vor zwei Jahren die amerikanische Versicherungsgesellschaft „Brandaris" zahlungsunfähig wurde und neuerdings die „American Military International Insurance Association (AMIIA)" gleichfalls zahlungsunfähig geworden ist? Ausländische Versicherungsunternehmen sind seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland tätig, ohne daß sich aus ihrem Geschäftsbetrieb Nachteile oder Gefahren für die Versicherungsnehmer in einem von Aufsichts wegen nicht tragbaren Ausmaß ergeben haben. Für ,die Zulassung und Beaufsichtigung der inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für deutsche Gesellschaften, soweit nicht Abweichungen dadurch erforderlich sind, daß sich das Eigenkapital und die vertretungsberechtigten Organe dieser Versicherungsunternehmen im Ausland befinden. Die ausländischen Versicherungsunternehmen müssen daher für ihre deutsche Niederlassung einen verantwortlichen Hauptbevollmächtigten bestellen und zur Sicherung der Ansprüche ihrer inländischen Versicherten Kautionen hinterlegen, die aus einer festen Anfangskaution und einer von der Prämieneinnahme abhängigen beweglichen Kaution bestehen. Die holländische Versicherungsgesellschaft „Brandaris" war auf Grund von Art. 36 Abs. 2 b) des Truppenvertrages den amerikanischen Streitkräften mit .der Folge gleichgestellt, daß sie von deutschen Gewerbegeneihmigungen befreit war. Für ihr Kraftfahrversicherungsgeschäft mit Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte benötigte sie daher keine Geschäftserlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und wurde insoweit auch nicht vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen beaufsichtigt. Die „Brandaris" hat seit 1957 neben ihrem genehmigungs- unid aufsichtsfreien Truppenversicherungsgeschäft auch auf Grund einer versicherungsaufsichtsrechtlichen Zulassung allgemein in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. Aus den von ihr hinterlegten Kautionen und mit Hilfe gestellter Bankbürgschaften konnten alle Ansprüche aus dem allgemeinen Versicherungsgeschäft der „ Brandaris" im 'Bundesgebiet voll befriedigt wenden. Über die Vereinbarung, die zwischen dem Bundesminister der Finanzen und der amerikanischen Botschaft für die Geschädigten aus dem Truppenversicherungsgeschäft der „Bnandaris" getroffen wurde und die ebenfalls zu einervollen Befriedigung dieser Gläubiger geführt hat, ist zuletzt in der Fragestunde am 5. Februar 1964 vom Herrn Staatssekretär des Auswärtigen Amtes berichtet worden (vgl. Protokoll der 110. Sitzung des Deutschen Bundestages, 4. Wahlperiode, S. 5035 C). Die American Military International Insurance Association ist nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zum Betrieb der Kraftfahrversicherung mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5823 Angehörigen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte unter Bedingungen zugelassen worden, bei denen hinsichtlich der finanziellen Sicherheiten vorsorglich über idas sonst übliche Maß hinausgegangen worden ist. Nachdem die Heimataufsichtsbehörde in Delaware/USA die Geschäftserlaubnis der American Military International Insurance Association aus Insolvenzgründen und wegen betrügerischer Geschäftsführung am 27. November 1963 zurückgezogen hat, erließ das Bundesaufsichtsamt am 29. November 1963 ein einstweiliges Zahlungsverbot und stellte auf Grund einer Beschlußkammerentscheidung vom 20. Dezember 1963 beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt Konkursantrag. Die dem Bunldesaufsichtsamt sicherheitshalber übereigneten Kautionswerte in Höhe von rd. 6,65 Mio DM werden vom Konkursverwalter als Absonderungsmasse ausschließlich für die Abwicklung der Versicherungsschäden verwandt. Ein genaueres Bild darüber, in welcher Höhe die Versicherungsansprüche befriedigt werden können, wird erst nach dem Prüfungstermin am 17. April 1964 möglich sein. Geeignete Maßnahmen gegen die Tätigkeit unseriöser ausländischer Versicherungsgesellschaften im Bundesgebiet könnten nur in einer Verstärkung der Versicherungsaufsicht bestehen. Selbst eine noch so starke Versicherungsaufsicht könnte es nicht absolut verhindern, daß ein Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig wind. Vor falschen Meldungen ist keine Aufsichtsbehörde sicher. Die Bundesregierung wird jedoch darauf achten, daß die Erfahrungen, die aus dem Fall der American Military International Insurance Association gewonnen worden sind, vom Bundesaufsichtsamt ausgewertet und zur Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer nutzbar gemacht werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 20. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schulhoff (Drucksache IV/2035 Fragen VIII/1 und VIII/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz aller Bemühungen der Industrie die von den auf Grund des § 24 Abs. 4 GewO gebildeten Ausschüssen erarbeiteten Normen und Richtlinien, insbesondere auf dem Gebiet des Dampfkesselwesens, noch immer keine rechtsverbindliche Kraft haben und heute noch die nicht mehr dem Stande der Technik entsprechenden, teilweise mehr als 20 Jahre alten Vorschriften gelten, wodurch neben der Unsicherheit für Hersteller, Betreiber und Überwacher auch der Wettbewerb deutscher Firmen im Ausland erschwert wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die neue Dampfkesselverordnung und die dazugehörigen technischen Regeln noch nicht erlassen sind. Der Entwurf der Verordnung für Landdampfkessel soll mir in diesen Tagen vom Dampfkesselausschuß zugeleitet werden. An diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung weitgehend mitgearbeitet, so daß ich ihn in nächster Zeit dem Kabinett vorlegen kann. Die Technischen Regeln für Hochdruckdampfkessel sind Ende 1963 vom Dampfkesselausschuß vorgelegt worden. Sie stellen ein den internationalen Standards angepaßtes modernes technisches Regelwerk dar, das möglichst bald durch Verwaltungsvorschrift eingeführt werden soll. Nicht ganz so weit ist die Regelung auf dem Gebiet der Niederdruckkessel und Kleinkessel, da hier noch wichtige Teile der technischen Regeln der Beratung im Dampfkesselausschuß bedürfen. Ich hoffe aber zuversichtlich, daß hierdurch die Verabschiedung der Dampfkesselverordnung und die Regelung für Hochdruckkessel nicht verzögert werden wird. Die zur Zeit geltenden Dampfkesselvorschriften sind zum Teil veraltet. Dies ist auch der Grund, weshalb völlig neue technische Regeln aufgestellt werden mußten. Andererseits werden schon seit geraumer Zeit von den Erlaubnisbehörden die veröffentlichten und allen Beteiligten bekannten Entwürfe des Ausschusses in der Praxis im Ausnahmewege angewandt. Daß die in der Übergangszeit noch bestehende Unübersichtlichkeit für die Industrie und die Überwachung lästig ist, ist mir bekannt. Diese Schwierigkeiten und solche, die sich ggf. beim Export ergeben, werden sicherlich mit dem noch in diesem Jahre zu erwartenden Inkrafttreten des neuen Normenwerkes beseitigt sein. Darüber hinaus bin ich bemüht, mindestens im EWG-Raum zum Abbau der durch die Vorschriften anderer Mitgliedstaaten bestehenden Handelshemmnisse beizutragen. Ist die Bundesregierung bereit, eine freiere Entfaltung der Technik im Rahmen der Selbstverantwortung der Industrie unter Einschaltung der technischen Ausschüsse zu ermöglichen, wie sie z. B. für die Elektrotechnik besteht? Die Bundesregierung ist durchaus bereit, die freie Entfaltung der Technik auch im Bereich der Sicherheitstechnik zu fördern. Da die bisher üblichen technisch detaillierten Vorschriften wegen des Fortschritts der Technik zu schnell veralten, mußte ein neuer Weg für den Aufbau des technischen Rechts gesucht werden. Es ist nunmehr gelungen, ein System zur Gestaltung des technischen Sicherheitsrechts zu entwickeln, das einerseits der Verantwortung des Staates für den Schutz des Menschen vor Gefahren der Technik gerecht wird, andererseits dem technischen Fortschritt keine Hemmungen auferlegt. Es ist schwierig, die Grundsätze des Rechtsstaates und den politischen Auftrag auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes mit der Dynamik der Technik in Einklang zu bringen. Das neue System, das in allen beteiligten Kreisen besonderen Anklang gefunden hat, besteht darin, daß der Staat sich darauf beschränkt, nur die Sicherheitsziele in einer vom Wandel der Technik weitgehend unabhängigen Weise verbindlich vorzuschreiben und in Verwaltungsvorschriften auf die allgemein anerkannten Industrienormen als Mittel zur Erreichung dieser Ziele hinzuweisen. Dieses in den letzten Jahren entwickelte System wird es uns auch ermöglichen, einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Einigung Europas durch Angleichung der technischen Sicherheitsnormen zu leisten, weil auch internationale Normen (z. B. ISO) in gleicher Weise wie die deutschen Normen (DIN) ohne Schwierigkeiten in die Verwaltungspraxis eingeführt werden können. 5824 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Außerdem wird es bei diesem System . möglich sein, die Beschlüsse der Technischen Ausschüsse nach § 24 der Gewerbeordnung zu berücksichtigen. Diese Verwaltungsvorschriften sollen jedoch nicht Ausschließlichkeitscharakter besitzen, sondern den im Zeitpunkt ihres Erlasses gegebenen Zustand der Sicherheitstechnik widerspiegeln. Neue technische Erkenntnisse können und sollen neben den traditionellen Methoden als Mittel zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen anerkannt werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie von den Technischen Ausschüssen als sicherheitstechnisch unbedenklich beurteilt worden sind. Sie sehen hieraus, daß die Bundesregierung bemüht ist, im Rahmen rechtsstaatlicher Grundsätze den vorgebrachten Wünschen soweit wie nur irgend möglich entgegenzukommen. Der nach den oben dargelegten Grundsätzen verfaßte Entwurf einer Technischen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ist vorgestern in einer Ressortbesprechung gebilligt worden und wird binnen kurzem der Bundesregierung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 25. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache IV/2035 Fragen VIII/3, VIII/4 und VIII/5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von seiten der amerikanischen Streitkräfte mehreren hundert Zivilbeschäftigten 1m Truppenübungsplatz Grafenwöhr wegen Einsparungsmaßnahmen überraschend gekündigt wurde, nachdem jahrelang vorher verlangt wurde, den Arbeitskräftebedarf vorrangig vor zivilen Ansprüchen zu decken? Wie ich bereits bei der Beantwortung der Anfragen des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert, die die Entlassungen bei den amerikanischen Streitkräften im Raum Kaiserslautern betrafen, in der Fragestunde am 12. Februar 1964 ausgeführt habe, hat die Amerikanische Botschaft der Bundesregierung Anfang des Jahres die geplante Entlassung von Zivilarbeitskräften angekündigt. Im Raum Grafenwöhr steht nach einer Auskunft, die das Personalbüro der amerikanischen Streitkräfte in Grafenwöhr dem zuständigen Arbeitsamt erteilt hat, die Entlassung von etwa 190 Arbeitskräften bevor. Bisher sind noch keine Kündigungen ausgesprochen worden; voraussichtlich wird das Ende Juni 1964 geschehen. Vorwiegend sollen Straßenbauarbeiter und Kraftfahrer, aber nur wenige Angestellte entlassen werden. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die negativen Auswirkungen der in Frage VIII/3 erwähnten Kündigungen auf arbeitsrechtlichem Gebiet zu vermindern unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich hier sowieso um ein Gebiet mit geringer Arbeitsplatzkapazität handelt? Für die anderweitige Unterbringung der betroffenen Arbeitnehmer sind keine Schwierigkeiten zu erwarten. Die Arbeitsämter Weiden und Schwandorf werden umgehend Vermittlungsbemühungen einleiten, sobald feststeht, welche Arbeitskräfte entlassen werden. Eine Reihe von Betrieben, die in einer für die zur Entlassung kommenden Kräfte zumutbaren Entfernung von Grafenwöhr liegen, haben zur Zeit einen hohen Kräftebedarf. Ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um sofort einen neuen Betrieb in Grafenwöhr anzusiedeln, und auf die amerikanischen Streitkräfte Einfluß zu nehmen, so lange die in Frage VIII/3 genannte Ausstellung der Arbeitskräfte hinauszuzögern, bis ein reibungsloser Übergang in neue Arbeitsverhältnisse gefunden wird? Besondere Maßnahmen der Bundesregierung zur Ansiedlung von Betrieben werden unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich gehalten. Die Bundesregierung hätte auch nicht die Möglichkeit, von sich aus Betriebe in Grafenwöhr anzusiedeln. Die Initiative hierzu müßte von der Wirtschaft selbst oder von kommunalen Stellen ausgehen. Sofern es später zur Ansiedlung von Betrieben kommen sollte, könnten hierfür aus Mitteln des regionalen Förderungsprogramms des Bundes zinsgünstige Darlehen gewährt werden, da der Landkreis Eschenbach mit der Stadt Grafenwöhr zu den anerkannten Ausbaugebieten gehört. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kreitmeyer (Drucksache IV/2035 Frage IV/1): Wie viele Bundeswehrbedienstete mit mindestens sechsjähriger Dienstzeit warten seit dem 1. März 1964 länger als 24 Monate auf Zuweisung einer Wohnung? Auf Zuweisung einer Wohnung warten seit dem 1. März 1964, länger als 24 Monate, 4030 Bundeswehr-Angehörige mit mindestens 6jähriger Dienstzeit. Diese Zahl setzt sich zusammen aus: a) Bewerbern, die eine Wohnung haben, aber infolge Versetzung am neuen Standort eine Wohnung noch nicht erhalten haben; b) Bewerbern, die bisher an ihrem Dienstort noch keine Wohnung haben (z. B. Neuverheiratete). Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache IV/2035 Fragen IX/2, IX/3 und IX/4) : Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, daß Panzerfahrzeuge der Bundeswehr in einer südbadischen Garnison mit Gartenschläuchen gereinigt werden müssen? Sind die in Frage IX/2 erwähnten primitiven Reinigungsmethoden auch noch in anderen Garnisonen üblich? Für die Reinigung von Ketten-Kfz sind sowohl am Übungsplatz (Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz) als auch in der Kasernenanlage — für Einheiten bis 40 Ketten-Kfz ein Abspritzstand, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5825 — für Einheiten über 40 Ketten-Kfz eine oder mehrere Panzerwaschanlagen bestimmt. Auf dem Abspritzstand bzw. in der Waschanlage sollen die Ketten-Kfz ihre Grobreinigung erhalten, so daß sie die zur Unterkunft führenden Straßen nicht verschmutzen. Die anschließende „Feinwäsche" wird im technischen Bereich auf den betonierten Vorfeldern vor den Kfz-Hallen bzw. Abstellplätzen durchgeführt. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Einsatz moderner rationeller Reinigungsverfahren für die Panzerfahrzeuge überall in der Bundeswehr gerechnet werden? Der Zeitpunkt der Erstellung aller erforderlichen Abspritzanlagen und Panzerwaschanlagen kann heute noch nicht angegeben werden. Im wesentlichen ist er abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, zum Teil auch von der Festlegung der Endstationierung und von der Lage des Baumarktes. Im Ausbau der vorhandenen Kasernenanlagen ist das Bauprogramm für Panzerwaschanlagen und für die technischen Bereiche in die erste Dringlichkeitsstufe aufgenommen worden. Es kann damit gerechnet werden, daß die fehlenden Anlagen der z. Z. bestehenden Garnisonen im wesentlichen in 3-4 Jahren erstellt sein werden; bis dahin ist die Truppe in Einzelfällen gezwungen, mit behelfsmäßigen Mitteln Panzerfahrzeuge zu reinigen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2035 Frage IX/5) : Zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß der für die Panzerbrigade der 1. Gebirgsjägerdivision vorgesehene endgültige Standort und Ubungsplatz Schwaiganger bezogen werden kann? Zur Unterbringung des im Raum südlich der Donau zu stationierenden PzBt1 der 1. Gebirgsdivision war ein Teil des Staatsgutgeländes Schwaiganger vorgesehen. Die zuständige Stelle hat jedoch diesem Vorhaben zunächst ihre Zustimmung versagt. Weitere Besprechungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung sind in Kürze vorgesehen. Bei diesem Sachstand ist eine Terminangabe im Sinne der Anfrage derzeit leider nicht möglich. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2035 Frage IX/6 und IX/7) : Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu prüfen, ob eine Dienstzeit in der Entwicklungshilfe auf den Grundwehrdienst in der Bundeswehr angerechnet werden kann? Das Wehrpflichtgesetz läßt eine Anrechnung eines geleisteten Entwicklungsdienstes auf den Wehrdienst nicht zu. Der Entwicklungsdienst ist mit dem militärischen Dienst nicht vergleichbar und kann somit nicht zu ihm in Beziehung gesetzt werden. Es sollte auch nicht der unrichtige Eindruck erweckt werden, als handele es sich bei dem Entwicklungsdienst um einen militärähnlichen Dienst. Abgesehen davon soll Anreiz zur Teilnahme am Entwicklungsdienst nicht die Befreiung vom Wehrdienst sein, sondern allein die Möglichkeit, an Ort und Stelle im Entwicklungsland sich Kenntnisse von Ausmaß und Bedeutung der Entwicklungshilfe zu verschaffen. Diese Kenntnisse sind für die eigene Fortbildung wichtig und können in der Bundesrepublik selbst nicht erworben werden. Im übrigen dürfte die Frage der Anrechnung kaum praktische Bedeutung haben. Die Entwicklungshelfer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Sie haben daher ihrer Wehrpflicht schon genügt, bevor sie eingesetzt werden. Sofern das im Einzelfall nicht geschehen ist, kann den Belangen dadurch Rechnung getragen werden, daß Entwicklungshelfer, die zur Ableistung des Wehrdienstes heranstehen, auf Antrag für die Dauer des Entwicklungsdienstes vom Wehrdienst zurückgestellt oder auf entsprechenden Vorschlag uk-gestellt werden. Hat der Herr Bundesverteidigungsminister in der Frage der Ableistung des Grundwehrdienstes für Studenten der Pädagogischen Akademien seine Meinung seit der- Fragestunde vom 13. Dezember 1963 geändert? Der Verteidigungsminister hat seine Meinung zur Frage der Ableistung des Grundwehrdienstes von Studenten der Pädagogischen Akademien nicht gegeändert. Eine grundsätzliche Freistellung vom Wehrdienst für Abiturienten, die an diesen Akademien zu studieren beabsichtigen, ist nach wie vor nicht vertretbar. Die angehenden Lehrer sollten vielmehr ihre staatsbürgerliche Pflicht, Wehrdienst zu leisten, erfüllen, soweit nicht im Einzelfall Zurückstellungsgründe nach dem Wehrpflichtgesetz vorliegen. Wie schon in der Fragestunde am 13. 12. 1963 ausgeführt wurde, gelten für sie die gleichen Bestimmungen wie für Abiturienten, die an Universitäten oder sonstigen Hochschulen studieren wollen. Erst nach Abschluß von 2 Semestern kann auf Antrag ihre Zurückstellung ausgesprochen werden. Die Frage der Einberufung von Wehrpflichtigen, die jetzt ihre 1. Lehramtsprüfung an einer Pädagogischen Akademie abgelegt haben, ist dadurch akut geworden, daß nunmehr auch auf die Jahrgänge 1940 his 1942 zurückgegriffen wenden muß. Diese Wehrpflichtigen können jetzt einberufen werden, weil eine Zurückstellung aus Ausbildungsgründen nicht möglich ist. Mit Beendigung des Studiums an der Pädagogischen Akademie ist ein Ausbildungsabschnitt — das ist nach § 12 Abs. 4 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes entscheidend — abgeschlossen. Während der lanschließenden Zeit bis zur 2. Lehramtsprüfung ist auf Antrag eineZurückstellung nur dann möglich, wenn der Wehrpflichtige mehr als ein Drittel der für diesen Ausbildungsabschnitt notwendigen Zeit hinter sich gebracht hat. Wehrpflichtige, die nach Ablegung der 1. Lehramtsprüfung bereits als Lehrer tätig sind, können auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Behörde 5826 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 im Einzelfall ukgestellt werden, wenn andernfalls die Fortführung des Schulbetriebs ernstlich gefährdet würde. Dadurch wird den beiderseitigen Belangen Rechnung getragen. Eine generelle UK-Stellung ist nach der Auffassung des Verteidigungsministers staatspolitisch nicht richtig. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 20. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache IV/2035 Fragen XI/1, XI/2 und XI/3): Sind dem Herrn Bundespostminister die Klagen der badischen Stadt Villingen darüber bekannt, daß im regionalen Fernsprechbuch für Villingen das Ortsnetz der sechs Kilometer entfernt liegenden württembergischen Nachbarstadt Schwenningen nicht enthalten ist? Wir unterscheiden zwischen amtlichen Fernsprechbüchern, die für die einzelnen Bezirke der Oberpostdirektionen herausgegeben werden, und örtlichen Fernsprechbüchern, die die Teilnehmer einzelner Ortsnetze enthalten; diese werden von Verlegern im Zusammenwirken mit der Gesellschaft Deutsche Postreklame herausgegeben. Es sind mir Klagen darüber bekannt, daß in die Ausgabe 1963 des örtlichen Fernsprechbuchs von Villingen (Schwarzwald) nicht — wie bisher — auch die Teilnehmer von Schwenningen (Neckar) aufgenommen wurden. Der Grund hierfür liegt ausschließlich in technischen Schwierigkeiten, die bei der Herstellung der Ausgabe auftraten und sich nicht wiederholen werden. Die neue Ausgabe erscheint bereits in etwa 4 Wochen wieder in der alten Form. Teilt der Herr Bundespostminister die Meinung, daß es eine Erschwernis für zwei Nachbarstädte bedeutet, wenn ihre Fernsprechteilnehmer in getrennten Verzeichnissen aufgeführt sind? Es ist zweckmäßig, daß Nachbarorte, die in besonders engen Beziehungen zueinander stehen, im gleichen Fernsprechverzeichnis aufgenommen werden. Bei den amtlichen Fernsprechbüchern ist dies grundsätzlich aber nicht möglich, weil sie nach Bezirken aufgestellt werden müssen. Es liegt in der Natur bezirklicher Abgrenzung, daß benachbarte Orte in verschiedene Verzeichnisse aufgenommen werden. Wie man die Grenze auch zieht, benachbarte Orte werden ihrerseits wieder Nachbarorte haben. So erscheinen das badische Villingen und das württembergische Schwenningen von jeher getrennt im amtlichen Fernsprechbuch von Freiburg im Breisgau bzw. Tübingen. Welche Möglichkeiten bestehen, den derzeitigen in Fragen XI/1, 2 geschilderten Zustand zu ändern? Die Schwierigkeiten in der Abgrenzung beim bezirklichen amtlichen Fernsprechbuch werden durch die andersartige Abgrenzung beim örtlichen Fernsprechbuch praktisch aufgehoben. Den verständlichen Wünschen der Fernsprechteilnehmer vor allem der gewerblichen Wirtschaft wird in den örtlichen Fernsprechbüchern entsprochen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 20. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2035 Frage XI/4) : Wann ist mit der Errichtung eines neuen Postamtsgebäudes in Deggendorf zu rechnen? Wie ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Dittrich auf Befragen wiederholt mitteilte, hat die Oberpostdirektion Regensburg mit der Planung eines neuen Postamtsgebäudes in Deggendorf begonnen und will dem Ministerium demnächst die ersten Bauskizzen vorlegen. Im vorigen Jahr ist das Baugrundstück erworben worden. Naturgemäß wird noch einige Zeit vergehen, bis ein baureifer Entwurf vorliegt. Ob nach Fertigstellung der Planung auch die Mittel für das Bauvorhaben bereitgestellt werden können, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen; dies wird nicht zuletzt von der weiteren Entwicklung der zur Zeit außerordentlich angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespost abhängen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albert Leicht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Kliesing.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich betrachte es



Dr. Kliesing (Honnef)

zu Beginn meiner Ausführungen nach den nach meiner Überzeugung ungerechtfertigten Angriffen des Kollegen Dr. Schäfer als meine ganz selbstverständliche Pflicht, hier zugleich auch im Namen meiner politischen Freunde aus dem Verteidigungsausschuß zum Ausdruck zu bringen, daß der Verteidigungsminister von Hassel sich nach unserer Überzeugung bisher immer ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen um ein loyales und positives Verhältnis zum Verteidigungsausschuß bemüht hat. Ich möchte ihm deshalb ausdrücklich für seine Bemühungen in dieser Richtung und für die bisherige gute Zusammenarbeit zwischen Minister und Ausschuß herzlich danken.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich bedaure es außerordentlich, daß das Entgegenkommen des Ministers hier so ausgelegt worden ist, daß ich eigentlich nur noch von einem Mißbrauch sprechen kann. Nach unserer verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Situation ist der Minister keineswegs verpflichtet, dem Verteidigungsausschuß über organisatorische Maßnahmen in seinem Hause, ehe er sie ausführt, Rechenschaft zu geben oder auch nur Bericht zu erstatten. Er hat es dennoch getan. Herr Minister, Sie werden leider zur Kenntnis nehmen müssen, wie ein derartiges Entgegenkommen von anderer Seite mißdeutet und mißbraucht wird.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Schöne Parlamentarier!)

Sodann darf ich kurz auf )die Ausführungen des Herrn Kollegen Kreitmeyer eingehen, nicht in der Sache; ich glaube, Herr Kollege Kreitmeyer, es ist auch im Sinne Ihrer Freunde, wenn ich vorschlage, diesen Entschließungsantrag dem Verteidigungsausschuß zu überweisen. Dort können wir zu allem sprechen. Sie selbst haben im Zusammenhang mit dem Inhalt Ihres Antrages hier von einer Reform unseres Wehrsystems gesprochen, und Sie werden verstehen, daß wir eine grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich einer Reform unseres Wehrsystems nicht abends zwischen neun und halbzehn so kurzerhand fällen können.
Es wäre aber unfair von mir, wenn ich nicht jetzt schon sagte, daß wir gegen wesentliche Teile Ihres Entschließungsentwurfes sehr ernste politische Bedenken . haben, weil wir der Auffassung sind, daß Sie doch sehr stark, zum Teil jedenfalls, an die Wurzeln unserer derzeitigen Verteidigungspolitik rühren. Sie sprechen ja selbst von einer Reform. Wie gesagt, wir sind auch der Auffassung, daß wir in außerordentliche Schwierigkeiten mit unseren Verbündeten kommen würden, und in einem Fall handelt es sich, glaube ich, auch um verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Sie haben uns zwar freundlicherweise angeboten, auch an einer Änderung des Grundgesetzes in diesem Sinne mit tätig sein zu wollen; aber dazu gehören bekanntlich zwei, nicht nur dieses Hohe Haus, sondern auch der Bundesrat, und ich glaube, es wäre eine Illusion, anzunehmen, daß der 'Bundesrat sich 2u einer hier notwendig werdenden Grundgesetzänderung entschließen könnte.
Nun gestatten Sie mir eine kurze Bemerkung zum bisherigen Verlauf der Debatte, die sich, wie ich glaube, grundsätzlich doch sehr stark von früheren Debatten über den Verteidigungshaushalt untarscheidet. Wer die früheren Haushaltsdebatten noch in Erinnerung hat, der wird wissen, daß es sich hier um sehr gegensätzliche und oft sehr leidenschaftliche Debatten handelte. Das wurde seit der Verabschiedung des Godesberger 'Programmes von Jahr zu Jahr etwas milder. Aber allmählich ist es, was die verteidigungspolitische Substanz dieser Debatte angeht — und darauf kommt es mir an —, doch etwas reichlich milde geworden. Denn im 'Grunde genommen ist davon in der Aussprache zwischen Koalition und Opposition doch gar nichts mehr übriggeblieben.
Ich glaube, eines der wesentlichen Kennzeichen desheutigen Tages ist das, daß die Opposition hier offensichtlich bewußt auf eine verteidigungspolitische Debatte verzichtet hat.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Diese Abstinenz ist meines Erachtens zu bedauern, insbesondere nach all den Vorlesungen, die wir im Laufe der Jahre von der linken Seite des Hauses gehört haben und die uns über das belehrten, was eine Pflicht der Opposition sei.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Erler: Den Streit haben Sie ja zur Zeit auch im eigenen Hause!)

— Nein, es geht nicht darum, daß wir einen Streit im eigenen Hause haben, sondern ich glaube, das Wichtige und geradezu Grundlegende für die Demokratie ist, daß bei solch wichtigen Fragen, wie wir sie hier zu entscheiden haben — denn es handelt sich ja immerhin um über 19 Milliarden DM —, auch eine politische Unterhaltung zwischen Opposition und Koalition stattfindet. Es war schon sehr auffallend, Herr Erler, daß Sie in Ihrer Rede heute vormittag zwar eine ganze Menge politischer Sachgebiete angesprochen, aber in einer sehr bemerkenswerten Weise die Verteidigungspolitik völlig ausgeklammert haben.
Man muß natürlich nach den Gründen fragen. Offensichtlich fehlt es nicht an verteidigungspolitischen Problemen. Ich glaube — das ist meine Überzeugung —, das Hohe Haus wäre gut beraten, wenn es gewisse verteidigungspolitische Fragen recht bald einmal in den Mittelpunkt seiner Debatten stellte. Dazu wird heute abend nicht mehr die Gelegenheit sein. Wenn wir z. B. an die NATO denken: wir haben eine NATO-Ratstagung in Paris hinter uns, die sich nicht gerade dadurch ausgezeichnet hat, daß sie von politischer Substanz und politischen Ideen übersprudelte. Wir stehen vor einer NATO-Ratssitzung in Den Haag, deren Substanz wir noch nicht beurteilen können. Und dazwischen steht der 15. Geburtstag der NATO mit einem etwas problematischen Geschenk, nämlich dem Zypern-Konflikt, und wir fragen uns, wie ein solcher Streit zwischen zweien unserer Freunde nach 15jähriger Bündniszeit möglich ist.
Ich glaube, alles das sind Dinge, die uns Anlaß zu einigen Überlegungen geben könnten.
Ich habe hier vor mir den Text der Rede des amerikanischen Außenministers, die er vorige Woche in



Dr. Kliesing (Honnef)

New York gehalten hat und in der er über die NATO sagte:
Sie hat die zentrale Aufgabe, für die sie ins Leben gerufen wurde, erfüllt.
Eine Feststellung, die wir alle, glaube ich, unterstreichen werden. Er sagte weiter:
Sie bleibt wesentlich für den Schutz ihrer Mitglieder und für die Sicherheit der freien Welt.
Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich noch etwas weiter aus dieser Rede zitieren:
Die Zeit ist nun reif für umfassendere Aufgaben: bei der Beteiligung an der Verantwortung für die Atommacht, bei der Abstimmung der gemeinsamen Politik "gegenüber den kommunistischen Nationen und der Regelung von Streitfällen innerhalb der freien Welt und bei der engeren Zusammenarbeit an den weltweiten Problemen der Hilfe, des Handels und der Währungspolitik.
Diese Aufgaben können nur geleistet werden, wenn neue Formen gemeinsamen Handelns entwickelt werden.
Ich glaube, das ist ein Appell an alle Verbündeten. Ich begrüße diese Ausführungen außerordentlich. Und wenn hier schon einmal von der linken Seite des Hauses der Zwischenruf von der Lähmung des Parlaments kommt, — hier sind Gegenstände politischer Entscheidungen und politische Vorhaben angesprochen, die dieses Parlament nicht schweigend an sich vorübergehen lassen sollte.

(Abg. Berkhan: Außenpolitik!)

— Und Verteidigungspolitik. Das läßt sich — ich glaube, Herr Berkhan, da stimmen Sie mit mir überein — nicht voneinander trennen. Also politische Probleme wären schon da. Oder ist vielleicht der Grund für die verteidigungspolitische Abstinenz der SPD am heutigen Tage darin zu sehen, daß wir uns einig wären in der Verteidigungspolitik? Ich glaube, das kann man nicht behaupten. Denn sonst würde doch die SPD diesem Haushalt zustimmen und sich nicht enthalten.
Damit komme ich zu den Ausführungen des Kollegen Schäfer. Herr Kollege Schäfer, Sie haben zunächst einmal den Kollegen Erler vom vorigen Jahr und dann etwas mehr den Kollegen Möller von diesem Jahr zitiert. Sie haben dann das angegriffen, was Sie die Finanzgebarung des Verteidigungsministers nannten, und Sie haben ihn dann persönlich angegriffen. Das weckt einige Erinnerungen in uns. Sie haben hier gesagt, Sie wollten, daß ein Politiker an der Spitze des Verteidigungsministeriums stehe. Aber gleichzeitig greifen Sie den Mann an, sobald er sich als Politiker darstellt, sobald er Farbe bekennt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wollen Sie denn etwa das Ideal in einer unpolitischen Geßler-Natur sehen, oder wie stellen Sie sich die politische Situation eines Bundesverteidigungsministers vor? Aber entschuldigen Sie bitte, wenn ich das alles nur als Vorwand ansehe. Denn wir haben gewisse Erinnerungen. Es ist nicht der
erste bundesdeutsche Verteidigungsminister. Die älteren Mitglieder dieses Hohen Hauses erinnern sich noch recht wohl, wie Sie gegen den ersten Verteidigungsminister, unseren Parteifreund Blank, aus allen Rohren geschossen haben.

(Abg. Dr. Schäfer: Meinen Sie den Herrn Strauß?)

— Gegen den ersten, gegen den Herrn Blank. Lesen Sie es nach in den Protokollen!

(Abg. Erler: Den hat doch der Herr Strauß abgeschossen!)

— Moment, Moment. Zunächst einmal haben Sie dagegen geschossen.

(Abg. Wehner: Aber abgeschossen, das sei neidlos erklärt, hat ihn der Strauß!)

— Dann kam der zweite, Herr Wehner,

(Zuruf von der SPD: Der hat sich selber abgeschossen!)

und mehr und mehr verdichtete sich das Feuer gegen Herrn Strauß. Bereits in der Etatdebatte des Jahres 1961 konnte ich hier feststellen, daß Sie nicht mehr die Sache meinen, sondern den Mann. Ich habe Sie damals bereits auf das Problematische hingewiesen — und ich wiederhole es heute —, das darin liegt, unter Ausklammerung einer sachlichen Debatte den Mann, der in diesem Fall der Oberbefehlshaber der Bundeswehr ist, anzuschießen mit dem Ziel, ihn damit in den Augen der ihm unterstellten Truppe zu diffamieren. Ich halte das für außerordentlich gefährlich. Nun, nachdem der dritte Verteidigungsminister da war und Sie ihm gewissermaßen eine Schonfrist gegeben haben, stehen wir wieder vor derselben Situation wie vor zwei Jahren, nämlich daß Sie über die Verteidigungspolitik kein Wort verlieren, aber gegen seine Person schießen. Ich glaube, das ist eine Methode, die sehr verderblich ist und vor deren Fortsetzung wir deshalb warnen sollten.
Und was bleibt dann noch von Ihrer Rede übrig, Herr Dr. Schäfer? Eines müssen Sie mir zugeben — ich habe Ihnen sehr genau zugehört —: wenn Sie den Text Ihrer Rede lesen, werden Sie aber auch nicht einen Satz finden, der sich mit den Problemen des vorliegenden Etats beschäftigt, über den wir heute verhandeln.

(Abg. Dr. Schäfer: Studieren Sie sie mall)

All Ihre Ausführungen bezogen sich auf Vorkommnisse oder Nichtvorkommnisse im abgelaufenen Etatsjahr. Sie haben nichts über die Problematik dieses Etatjahres gesagt. Sie haben nichts vom haushaltspolitischen Standpunkt und erst recht natürlich nichts vom verteidigungspolitischen Standpunkt gesagt.

(Abg. Dr. Schäfer: Da haben Sie weggehört!)

— Nein, ich habe sehr genau zugehört. Sie werden keinen einzigen Satz finden, der sich auf diesen Etat bezieht.

(Zuruf des Abg. Dr. Schäfer.)

Ich habe eine zu hohe Meinung von der Opposition,
als daß ich ihr unterstellen würde, daß ihre Enthal-



Dr. Kliesing (Honnef)

tung darin begründet ist, daß sie auf der einen Seite bei ihren Kasernenbesuchen den Soldaten sagen kann: Wir sind nicht dagegen gewesen, und auf der anderen Seite auch ein gewisses Alibi gegenüber den konservativen sozialistischen Wählerschichten haben will, die eben auf den neuen Geist noch nicht so reagieren, wie es die Parteiführung wünscht.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Wehner: Sie merken aber auch alles! Sie sind wirklich ganz helle!)

Jedenfalls möchte ich vor einer Methode sehr nachdrücklich warnen: daß man die Diskussion verteidigungspolitischer Fragen aus diesem Hause und damit aus der Offentlichkeit wegnimmt und sie statt dessen in die Kasernen verlagert;

(Sehr gut! bei der CDU/CSU) das wäre, glaube ich, sehr gefährlich.


(Zurufe von der SPD: Wer macht denn das eigentlich? — Was sind das für Unterstellungen? — Weitere Zurufe von der SPD.)

— Man hat so einige Informationen, man sieht und hört so einiges, was einen etwas bedenklich werden läßt.

(Abg. Erler: Roß und Reiter nennen! — Abg. Wehner: Raus damit!)

— Nehmen Sie Ihre Rundbriefe an die Truppe, dann werden Sie es schon haben.
Nun möchte ich zu einem verteidigungspolitischen Problem kommen, das in sehr engem Zusammenhang mit diesem Haushalt steht. Wir alle wissen, daß unsere Verteidigungspolitik nur dann einen Sinn haben kann, wenn sie im Ergebnis dazu führt, daß das Gebiet der Bundesrepublik — zumindest der größte Teil dieses Gebietes — durch die Verteidigungsanstrengungen gedeckt ist und im Ernstfall unter den Schutz des Bündnisses fällt. Das heißt, wir alle — darüber gibt es in diesem Hause keine Meinungsverschiedenheiten — sind Anhänger dessen, was man neuerdings die Vorwärtsverteidigung nennt. Diese Vorwärtsverteidigung ist seit dem vorigen Herbst möglich. Sie wurde erst möglich, nachdem die Bundeswehr einen Bestand von 400 000 Mann hatte; sie würde nicht mehr möglich sein, wenn der Bestand wesentlich darunter absinken würde. Wir alle betrachten die Vorwärtsverteidigung nicht nur als notwendig, sondern sehen sie geradezu als unverzichtbar an.
Es reimt -sich aber nicht ganz, wenn man auf der einen Seite die Vorwärtsverteidigung verlangt und auf der anderen Seite dauernd an dem sogenannten überstürzten Aufbau der Bundeswehr Kritik übt.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Wir müssen uns folgendes klar vor Augen halten: wenn wir diesen sogenannten überstürzten oder übereilten Aufbau der Bundeswehr in den letzten Jahren nicht gehabt hätten, hätten wir heute seitens der NATO keine Vorwärtsverteidigung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Selbstverständlich wissen wir, daß dieses Aufbautempo der Bundeswehr gewisse Nachteile mit sich gebracht hat. Wir begrüßen es daher sehr, daß der Bundesminister der Verteidigung nunmehr von der Konsolidierungsphase der Bundeswehr spricht; hier wird er volle Unterstützung haben. Aber ich bitte doch, das, was geleistet wurde, und das Ziel, das damit erreicht wurde, nicht dadurch künstlich abzuwerten, daß man immer wieder an der „übereilt geschaffenen Struktur" und an „Mängeln der Bundeswehr" herumnörgelt. Die Bundeswehr verdient unseren Dank und nicht, daß wir sie in dieser Art und Weise herabsetzen. Wer ja zur Vorwärtsverteidigung sagt, kann nicht nein zum Aufbautempo der Bundeswehr sagen. Das muß klar herausgestellt
werden.
Daraus ergibt sich noch ein zweites Problem, das haushaltspolitisch für uns sehr interessant ist. Schon die Konsolidierung der Bundeswehr muß darauf Rücksicht nehmen, daß die Vorwärtsstrategie nicht beeinträchtigt wird. Die Vorwärtsverteidigung kann jedoch nur dann aufrecht erhalten werden, wenn dafür auch die nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Es wurde heute im Laufe der Debatte einmal geäußert — nicht beim Verteidigungshaushalt, sondern vorher —, man sei mit der Bereitstellung von Finanzen für die militärische Verteidigung sehr großzügig verfahren. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß der Verteidigungshaushalt sich augenblicklich in einer derart engen Situation befindet, daß mit jeder Mark gespart werden muß und daß personelle und materielle Rationalisierungsmaßnahmen eine der vordringlichsten Verteidigungsaufgaben in diesem und in dem nächsten Jahr darstellen.
Wir müssen davon ausgehen, daß zwischen dem Volumen dieses Verteidigungshaushalts, so wie er uns jetzt vorliegt, und dem, was auf Grund der NATO-Forderungen für die Aufrechterhaltung der Vorwärtsverteidigung erforderlich ist, eine Differenz von etwa 2 Milliarden DM klafft. Man kann das in diesem Jahre vielleicht noch bis zu einem gewissen Grade ausgleichen. Aber, meine Damen und Herren, wie soll das denn nun werden, wenn das im Laufe der nächsten Jahre so fortgesetzt werden sollte, wenn wir immer mehr hinter dem zurückbleiben, was notwendig ist für die Aufrechterhaltung unserer Vorwärtsverteidigung und damit für die Sinngebung unserer Verteidigungspolitik überhaupt? Dann könnte die Situation eintreten, in der eine Vorwärtsverteidigung nicht mehr möglich wäre.
Deshalb möchte ich nachdrücklichst davor warnen, daß man das, was man aus durchaus verständlichen haushaltspolitischen Gründen in diesem Jahr hat tun müssen, nämlich die Einschränkung des Verteidigungshaushalts, das Zurückbleiben des Verteidigungshaushaltes hinter den Forderungen, zum System werden läßt. Das könnte eines Tages dazu führen, unsere Verteidigungspolitik ihres Sinnes überhaupt zu berauben.
Nun lassen Sie mich abschließend noch zu einem wichtigen Kapitel ganz kurz Stellung nehmen. Alle unsere Verteidigungsanstrengungen, militärisch, wirtschaftlich, finanziell, sind unnütz, wenn dahinter nicht die Verteidigungsbereitschaft des deutschen Volkes steht. Es wäre dazu manches zu sagen. Ich



Dr. Kliesing (Honnef)

muß hier die Feststellung treffen, daß es leider — zu meinem sehr großen Bedauern muß ich das sagen — immer noch Kräfte in unserem Volke gibt, die offensichtlich daran interessiert sind, die Bundeswehr zu verleumden, zu diffamieren und damit den Verteidigungswillen unseres Volkes zu sabotieren. Wir haben dafür ein sehr bedauerliches, beklagenswertes Beispiel gehabt in einem Aufsatz, der sich im Märzheft der „Gewerkschaftlichen Monatshefte" befindet. Hier geht jemand hin und vergleicht die von uns allen sehr ernst genommenen Dinge, die sich in Nagold ereignet haben, mit den Massenmorden von Auschwitz. Den Gefreiten Raub
— dessen Verhalten weiß Gott hier niemand billigen wird — setzt er auf eine Stufe mit dem Massenmörder Eichmann und versteigt sich dann zu dem Satz: „Es kann kaum ein Zweifel darüber bestehen, daß d i e Fallschirmjäger von Nagold als Typen nicht wesentlich verschieden sind von den Massenmördern des nationalsozialistischen Verbrecherstaates."

(Hört! Hört! und Pfui-Rufe von der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ein Stabsoffizier der Bundeswehr, der bis zu seiner Reaktivierung Funktionär des Deutschen Gewerkschaftsbundes war, ihm sicherlich auch heute noch angehört, und der nicht meiner Partei, sondern einer anderen Partei angehört,

(Abg. Berkhan: Welcher wohl? Dreimal dürfen Sie raten!)

hat dazu den handschriftlichen Vermerk gemacht — ich bitte um Entschuldigung, wenn ich etwas hart zitiere, Herr Präsident —: „Dieser Vergleich ist eine Schweinerei."

(Zurufe von der SPD: Recht hat der Mann!)

Dieser Meinung habe ich nicht das geringste hinzuzufügen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Erler: Wir auch nicht! — Weitere Zurufe von der SPD: Wir auch nicht! — Abg. Wehner: Da sind wir uns ja einig!)

— Ich glaube ja, daß wir uns einig sind. Ich setze es ja voraus, daß wir uns einig sind. Es geht mir nur folgendes: Man würde diese Dinge wahrscheinlich gar nicht erwähnen, wenn es sich nicht um eine Zeitschrift handelte, die vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes herausgegeben wird — den ich in keiner Weise mit dieser Meinungsäußerung identifizieren möchte —

(Zuruf von der CDU/CSU: Das macht man nur beim „Bayern-Kurier! — Zuruf des Abg. Berkhan.)

— Moment, Moment, Moment, lassen Sie mich mal ausreden, Herr Berkhan, Sie werden gleich schon Ihren Willen bekommen — und wenn nicht die Redaktion dieser Zeitung in ihren Mitteilungen am Schluß des Heftes ausdrücklich noch eine positive Wertung dieses Artikels vorgenommen hätte.

(Abg. Berkhan: Sie wissen doch, daß der Chefredakteuer zurückgetreten ist!)

— Man hört so einiges, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund sich nicht damit identifiziert, — was auch niemand angenommen hat. Man hört sogar munkeln, daß man dem verantwortlichen Redakteur nahegelegt habe zu kündigen.

(Abg. Berkhan: Er hat bereits sein Amt niedergelegt!)

— Ich glaube, es kommt auf etwas anderes an, Herr Berkhan; es kommt darauf an, daß sich der Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes in aller Offentlichkeit von diesem Artikel klar distanziert und ihn verurteilt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Jedenfalls zeigt uns dieser Vorfall, daß wir weiterhin aufmerksam beobachten müssen. Ich muß hier leider feststellen, daß sich diese negativen Kräfte, die sich gegen die Bereitschaft unseres Volkes, seine Freiheit zu verteidigen, wenden, offensichtlich nicht nur in gewissen Programmstellen von Rundfunk und Fernsehen, sondern auch anderswo ein Refugium bereiten, zu bereiten versuchen, so will ich es einmal ausdrücken.

(Abg. Berkhan: Nun reden Sie schon wieder vom Panorama!)

Ich glaube, es ist wichtig, diese Dinge zu beobachten. Ich bin überzeugt, daß das Haus über alle Parteien hinweg jedenfalls in diesen Fragen durchaus einig ist.
Zum Schluß möchte ich sagen, daß wir, die wir gegen härtesten und leidenschaftlichen Widerstand die Verteidigungspolitik dieses Staates von Anfang an bejaht und getragen haben, das auch weiterhin tun werden, daß wir dem Verteidigungsminister und der Bundeswehr unser Vertrauen aussprechen, daß wir diesem Etat zustimmen werden und daß in allen Sorgen, in allen Problemen, die zu lösen sind, der Bundesverteidigungsminister uns auf seiner Seite finden wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Georg Kliesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Schultz.