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    Deutscher Bundestag 122. Sitzung Bonn, den 15. April 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl, Storch, Meyer (Frankfurt), Hamacher, Ritzel, Dr. Aschoff und Horn 5695 A Erweiterung der Tagesordnung 5695 B Fragestunde (Drucksache IV/2139) Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef): Außerung des leitenden Oberstaatsanwalts beim Landgericht Hamburg über Verteidigungsbereitschaft Dr. Buchei, Bundesminister 5696 ll, 5697 A, B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5697 A, B Frage des Abg. Hammersen: Dienstanweisung betr. Organisationen der freien Wohlfahrtspflege zur Verteilung von Liebesgaben Grund, Staatssekretär 5697 C Frage des Abg. Dr. Dittrich: Steuerliche Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet Grund, Staatssekretär 5697 D, 5698 A, B Frau Haas (CDU/CSU) . . . . . . 5698 A Dr. Götz (CDU/CSU) . . . . . 5698 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Vorbehalte zum Europäischen Niederlassungsabkommen Dr. Carstens, Staatssekretär 5698 C, 5699 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 5698 D, 5699 A Fragen des Abg. Werner: Studenten aus Sowjetrußland und den Oststaaten als Stipendiaten an deutschen Universitäten und deutsche Studenten in Oststaaten Dr. Carstens, Staatssekretär . 5699 B, C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5699 C, D Fragen des Abg. Müller (Erbendorf) : Öffnung der Grenzübergänge Waldsassen und Bayerisch Eisenstein Höcherl, Bundesminister 5699 D, 5700 A, B Müller (Erbendorf) (SPD) 5700 B Fragen des Abg. Dr. Willeke: Technisierung des Besoldungsverfahrens mit Lochkartenmaschinen Höcherl, Bundesminister . . . . 5700 C, D Dr. Willeke (CDU/CSU) 5700 D Frage des Abg. Fritsch: Einstufung der Stadt Landau (Isar) in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister 5700 D, 5701 A, C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 5701 A Unertl (CDU/CSU) 5701 B, C Hammersen (FDP) 5701 C Brück (CDU/CSU) 5701 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Gutachten betr. Arbeitszeitproblem Blank, Bundesminister . 5702 A, B, C, D, 5703 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5702 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5702 D Killat (SPD) 5703 A Frage des Abg. Dröscher: Entlassung deutscher Arbeitskräfte bei den US-Dienststellen im Raum Baumholder Blank, Bundesminister . . . 5703 B, C, D, 5704 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 5703 C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 5704 A, B Frage des Abg. Spies: Einrichtungen, in denen Wehrdienstverweigerer Ersatzdienst leisten Blank, Bundesminister 5704 B, D Spies (CDU/CSU) 5704 D Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes von Hassel, Bundesminister . . 5705 A, B, D, 5706 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5705 D, 5706 A Frage des Abg. Maucher: Zurückstellung von Wehrpflichtigen, die den Lehrerberuf erlernen wollen von Hassel, Bundesminister . . . . 5706 B Frage des Abg. Cramer: Tätigkeit deutscher Flugzeugingenieure für Ägypten von Hassel, Bundesminister . 5706 B, C, D, 5707 A, B, C Cramer (SPD) 5706 B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5706 C Adorno (CDU/CSU) 5707 A Berkhan (SPD) 5707 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Civilian Labor Group — Aufstellung von Territorialverbänden von Hassel, Bundesminister . . . 5707 C, D, 5708 B, C Dr. Rutschke (FDP) 5708 B, C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . 5708 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Vorschlag der Kommission der EWG und der EAG für sechs Verordnungen des Rats über die Regelung der Amtsbezüge für Mitglieder der Kommission und des Gerichtshofs (Drucksachen IV/2134, IV/2144) 5709 A Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/2116) 5309 B Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Grüner Plan 1964) (Drucksache IV/2128) 5709 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699), Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/1995) — Zweite und dritte Beratung 5709 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) — Zweite Beratung — Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache IV/2050) . 5709 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache IV/2051) 5709 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache IV/2052) 5710 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/2053) Erler (SPD) . . . . . . 5710 B, 5735 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 5719 B Zoglmann (FDP) 5724 A Dr. Dr. h. c. Erhard, - Bundeskanzler 5729 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5739 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . .. . . . 5744 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/2054, zu IV/2054) Kahn-Ackermann (SPD) 5746 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 III Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2055, zu IV/2055) ; in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksache IV/2079) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5747 A, 5755 B, 5762 D, 5776 B Dr. Althammer (CDU/CSU) 5747 D, 5778 B Höcherl, Bundesminister . . . . . 5752 C, 5764 D, 5770 A Dr. Bürgbacher (CDU/CSU) . . . 5758 A Dorn (FDP) 5760 D D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 5762 C, D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 5762 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5765 C, 5773 A Wellmann (SPD) . . . . . . . . 5765 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 5766 A Kubitza (FDP) 5766 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 5769 A Schröder (Osterode) (SPD) . . . 5769 C Frau Renger (SPD) 5770 C Windelen (CDU/CSU) 5774 A Dr. Schäfer (SPD) 5776 C Dr. Miessner (FDP) 5777 A Wehner (SPD) . . . . . . . 5777 B Dürr (FDP) 5779 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/2056) 5782 B Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2063, zu IV/2063) Kreitmeyer (FDP) 5782 C Dr. Schäfer (SPD) 5787 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5791 B, C, 5792 C, 5803 D Leicht (CDU/CSU) 5792 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5794 D Schultz (FDP) 5798 D von Hassel, Bundesminister . . . 5799 C Memmel (CDU/CSU) 5803 B Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/2069) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 5805 A, 5813 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 5806 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 5808 D Lücke, Bundesminister 5809 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/2060, zu IV/2060) 5814 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2065) 5814 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache IV/2066) 5814 B Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/2068) 5814 B Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/2070) 5814 C Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/2072) 5814 C Einzelplan 33 Versorgung (Drucksachen IV/2077, zu IV/2077) . . . . . . . . 5814 C Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/2074) . . . . . . . . 5814 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/2078) 5814 D Nächste Sitzung 5815 Anlagen 5817 12 2. Sitzung Bonn, den 15. April 1964 Stenographischer Bericht Beginn 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. B. Dr. Dr. h. c. Baade 17. 4. Frau Berger-Heise 15.4. Dr. Birrenbach 17.4. Dr. Dittrich 15.4. Dr. Effertz 17.4. Ertl 18. 4. Faller * 15. 4. Gaßmann 17. 4. Dr. Hahn (Heidelberg) 15. 4. Hansing 17. 4. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Dr. Hoven 15.4. Kalbitzer 15.4. Katzer 17. 4. Klinker * 15. 4. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17.4. Kühn 17. 4. Leber 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 30.4. Dr. Löbe 24.4. Frau Lösche 17.4. Lücker (München) * 17. 4. Dr. Mälzig 15.4. Margulies * 15. 4. Mauk * 15. 4. Mengelkamp 17. 4. Dr. von Merkatz 15. 4. Merten 18. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing.E. h. Möller 17. 4. Opitz 16. 4. Dr.-Ing. Philipp 15.4. Richarts * 15. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 15.4. Dr. Seffrin 17.4. Dr. Starke 17.4. Storch * 16. 4. Frau Strobel * 16. 4. Dr. Supf 15.4. Weber (Georgenau) 17.4. Wienand 18. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Adenauer 12.5. Dr.-Ing. Balke 25. 4. Dr. von Brentano 4. 7. Frehsee 20. 4. Dr. h. c. Jaksch 22. 4. Dr. Kreyssig * 24. 4. Metter 30. 5. Müller (Remscheid) 20. 5. Peters (Norden) 30.4. Rasner 6. 5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) 27.4. Riegel (Göppingen) 24.4. Ritzel 20. 4. Stiller 20.4. Wehking 10. 5. Dr. Zimmermann (München) 6. 5. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 20. März 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 267. Sitzung am 20. März 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 1964 verabschiedeten Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gemäß Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr die im Bundestag vertretenen Parteien in der grundsätzlichen Ablehnung einer Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld übereinstimmen. Der Bundesrat hält es für wünschenswert, daß bei der notwendigen systematischen Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs in naher Zukunft auf die Einkommensgrenze verzichtet wird." Kiesinger Vizepräsident Bonn, den 20. März 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 6. März 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Vizepräsident 5818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Anlage 3 Umdruck 410 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2053). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/2053 S. 4, Drucksache IV/1700 Anlage S. 27) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk erhält folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 411 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 1700 Anlage, IV/2055) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 38 000 000 DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM gesenkt. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 2. In Tit. 612 (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) wird der Haushaltsvermerk wie folgt ergänzt: „Von den Mitteln werden 18 000 000 DM qualifiziert gesperrt; die Aufhebung des Sperrvermerks kann erst nach Verabschiedung eines Parteiengesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgen." 3. In Tit. 657 — Zuschüsse auf dem Gebiet des Bildungswesens — wird in a) — Studentenförderung — (Drucksache IV/2055 S. 5) der Ansatz von 41 665 000 DM um 9 000 000 DM auf 50 665 000 DM erhöht. In den Erläuterungen — Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) — Drucksache IV/1700 Anlage S. 35 wird der Ansatz von 33 000 000 DM um 9 000 000 DM auf 42 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Nr. 1 cc) (Honnefer Modell) — Drucksache IV/1700 Anlage S. 36) werden hinter dem Wort „gewährt der Bund einen Zuschuß" die Worte „der 50 v. H. des Gesamtbetrages beträgt" eingefügt. 4. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baus von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 30 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 120) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 19 — Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz 6. In Tit. 303 — Ausbildung und Fortbildung — (Drucksache IV/2055 S. 18) wird der Ansatz von 1 850 000 DM um 100 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. 7. In Tit. 602 — Aufwendungen des Bundesluftschutzverbandes — (Drucksache IV/2055 S. 18) wird der Ansatz von 29 749 300 DM um 3 000 000 auf 32 749 300 DM erhöht. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 425 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers 'des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen In den Erläuterungen zu Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5819 Grundgesetzes — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) werden in Absatz 1 folgende neue Sätze 2 und 3 angefügt: „Die Auszahlung der danach jeder Partei zustehenden Mittel erfolgt auf Antrag. Der Antrag kann auf einen Teilbetrag beschränkt werden." Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 6 Umdruck 417 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2079). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern —In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache IV/2079 S. 3) wird der Ansatz von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 891 — Beschaffung von Hubschraubern für Zwecke des zivilen Bevölkerungsschutzes — (Drucksache IV/2079 S. 3) wird ein Betrag von 1 800 000 DM eingesetzt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 47) wird folgender neuer Satz 3 angefügt: „2 000 000 DM von den Mitteln sind für den Erlaß der Hypothekengewinnabgabe bei finanzschwachen Turn- und Sportvereinen zu verwenden." Bonn, den 15. April 1964 Zoglmann und Fraktion Anlage 8 Umdruck 430 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Umdruck 425 — zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: An den Text des Änderungsantrages — Umduck 425 — wird folgender Absatz angefügt: „Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Partei einen Rechenschaftsbericht über die Aufbringung und Verwendung ihrer Mittel im abgeschlossenen Rechnungsjahr veröffentlicht hat. Spenden sind darin namentlich aufzuführen, soweit der Einzelbetrag 1000 DM übersteigt." Bonn, den 15. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, h i er : Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2063). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. in der Wehrpolitik die Phase der Konsolidierung der Streitkräfte dazu zu benutzen, vor Neuaufstellungen die Ausbildung der vorhandenen Einheiten vorwärts zu treiben, 2. die derzeitigen Stärken der Bundeswehreinheiten vorübergehend dem vorhandenen Istbestand an Führern und Unterführern anzupassen und dadurch überzählig werdende Waffen und Geräte und Fahrzeuge stillzulegen bzw. fallweise für Reserveverbände zu verwenden, 3. den Ausbildunggang für Leutnante und Unteroffiziere um mindestens ein Jahr zu verlängern, die Stabsoffizierlehrgänge auf mindestens ein halbes Jahr auszudehnen, 4. Art und Umfang des Kasernenbaues erneut zu überprüfen, den Nachholbedarf an Turnhallen, Sportplätzen, Soldatenheimen, Unteroffizier- und Offizierheimen vordringlich zu behandeln und den Wohnungsbau besonders zu fördern sowie den gesamten Verwaltungsgang für Bundeswehrbauten drastisch zu verkürzen, 5. die weitere Vermehrung der Atomträgersysteme beim derzeitigen Stand abzustoppen, 6. die Vorratshaltung und das sich daraus ergebende Depotwesen zu überprüfen, 7. der Territorialverteidigung als Schlüsselstellung den Vorrang vor allen anderen Planungen zu geben und den Grundgedanken der jederzeit eingreifbereiten Truppe ohne Bereitschaftsstufen in entsprechender Abwandlung zur Grundlage auch für Reserveverbände zu machen, 5820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 8. Wehrtechnik und Wehrforschung auf die sich aus der besonderen Lage der Bundesrepublik ergebenden wahrscheinlichen Konflikte abzustellen, 9. der Spitzengliederung der Landesverteidigung eine solche Form zu geben, daß sie jederzeit ohne besondere Veränderung aktionsfähig ist. Bonn, den 15. April 1964 Kreitmeyer Schultz und Fraktion Anlage 10 Umdruck 409 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Aigner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 35 — Verteidigungslasten' im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2078). Der Bundestag wolle beschließen: Im Kap. 35 11 a Tit. 960 — Aufwendungen für den verstärkten Ausbau oder den Bau von Straßen, Wegen und Brücken im Zusammenhang mit dem besonderen Kraftwagenverkehr der ausländischen Streitkräfte — (Drucksache IV/2078 S. 3) wird folgender Haushaltsvermerk neu ausgebracht: „Die Mittel können bis zur Höhe von 6 000 000 DM aus den Mitteln des Kap. 35 11 a Tit. 322 und Tit. 311 verstärkt werden." Bonn, den 14. April 1964 Dr. Aigner Memmel Ehnes Schlee Frau Geisendörfer Sühler Frau Haas Vogt Hösl Wagner Lang (München) Weinzierl Lemmrich Wieninger Lermer Ziegler Leukert Drachsler Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker vom 8. April 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kurlbaum") Ihre Zusatzfrage „Trifft es zu, daß die Differenz zwischen den Rohstoffkosten je kg Margarine und dem Verkaufspreis je kg Margarine in der Bundesrepublik drei bis viermal so hoch ist wie z. B. in unserem Nachbarland Holland?" *) Siehe 112. Sitzung Seite 5156 A beantworte ich wie folgt: Eine Berechnung, die mangels ausreichender Unterlagen teilweise auf groben Durchschnittswerten beruht, hat die folgenden Abstände zwischen Rohstoffkosten und Werkpreisen bei Abgabe an den Großhandel (Verarbeitungsspanne) bei deutscher und holländischer Margarine ergeben (die holländischen Preise wurden auf DM umgerechnet) : Durchschnittliche Verarbeitungsspanne bei Margarine in DM/kg Jahr Holland BR Deutschland 1958 0,25 0,84 1962 0,37 1,07 Die Differenz zwischen den Rohstoffkosten und dem Werkpreis (Verarbeitungsspanne) betrug demnach in der Bundesrepublik im Vergleich zu Holland: 1958 etwa das 3'/2 falle, 1962 etwa das 3 fache. Die durchschnittliche Differenz zwischen Werkpreisen und Einzelhandelspreisen (Handelsspanne) ist dem Betrag nach gleichgeblieben. Sie betrug 1958 und 1962 umgerechnet jeweils Holland 0,37 DM/kg, in der BR Deutschland 0,55 DM/kg. Im Ergebnis hat demnach die holländische Margarineindustrie die Verarbeitungsspanne in den vergangenen Jahren relativ etwas stärker erhöhen können. Eine Qualitätssteigerung dürfte in Holland damit jedoch nicht verbunden gewesen sein. Der Anteil an pflanzlichen Fetten bei den Margarinerohstoffen ging in der holländischen Margarine zurück. Er betrug: 1958 1962 im Ø der holländischen Margarine 59 % 51 % im Ø der deutschen Margarine 80 % 83 % Schlüsse auf die Ertragslage der deutschen und der holländischen Margarineindustrie sollen nach den Angaben der Industrie aus folgenden Gründen nicht möglich sein: 1. Die Besteuerungssysteme und die Löhne sind verschieden und liegen in der Bundesrepublik ungünstiger. 2. Die Margarineverpackung ist in Deutschland besser und teurer. 3. Wegen der Weite des Raumes ist der Vertriebsweg und der Frischhaltedienst in der Bundesrepublik aufwendiger als in Holland. 4. Die Fabrikation wird im Durchschnitt der deutschen Betriebe mit mehr Aufwand durchgeführt, so daß der Kapitaldienst der deutschen Betriebe im Vergleich zu den holländischen höher ist. 5. Die deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und die Ansprüche der Konsumenten bezüglich Vitaminisierung und zugelassener Zusätze zur Haltbarmachung bedingen in der Bundesrepublik höhere Aufwendungen, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5821 6. Die deutsche Margarineindustrie wendet im Vergleich zur holländischen große Summen zur Werbung auf. In Holland werben dagegen die Tradition und der Preis für die Margarine. Alle diese Umstände, die von der Margarine-industrie zur Begründung des unterschiedlichen Preises in den beiden Ländern angeführt werden, können mangels Unterlagen in der Auswirkung rechnerisch nicht ausgewertet werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Berlin (Drucksache IV/2035 Fragen VI/6 und VI/7) : Trifft es zu, daß die Bundesfinanzverwaltung für die Finanzämter keine Haftpflichtversicherung für Personenschäden durch Unfälle abgeschlossen hat? Wie und in welcher Weise werden entstandene Personenschäden durch Unfälle reguliert, falls die Bundesfinanzverwaltung für die Finanzämter keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1964 gestellten Fragen wie folgt: Die Finanzämter sind Landesbehörden. Es ist mir nicht bekannt, ob die Länder für durch Unfälle im Bereich der Finanzämter verursachte Personenschäden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben, oder wie solche Schäden reguliert werden. Die Bundesfinanzverwaltung hat keine Haftpflichtversicherung zur Regelung von Personenschäden abgeschlossen. Schäden dieser Art, für die der Bund haftet, werden nach dem Grundsatz der Selbstversicherung aus Haushaltsmitteln ersetzt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 20. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2035 Frage VI/8) : Wann ist mit der Errichtung eines Hauptzollamtes in Deggendorf zu rechnen? Wie ich auch schon anderen Abgeordneten, z. B. Herrn Kollegen Dr. Dittrich, mitgeteilt habe, ist es aus Gründen der Verwaltungsrationalisierung nicht zu umgehen, das Hauptzollamt Landshut nach Deggendorf zu verlegen. Die Verlegung kann jedoch erst erfolgen, wenn der in Deggendorf zu errichtende Neubau für das Hauptzollamt fertiggestellt ist. Ich beabsichtige, in den Haushalt 1965 einen entsprechenden Teilbetrag einzuplanen. Mit der Fertigstellung und damit -der Verlegung des Hauptzollamts kann dann etwa im Jahre 1967 gerechnet werden, Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2035 Frage VI/9) : Wie weit sind die Bemühungen gediehen, den Gemeinden, deren Bürger als zivile Arbeitnehmer bei der Bundeswehr und den alliierten Streitkräften tätig sind, eine Art Gewerbesteuerausgleich zu gewähren? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1964 gestellte Frage wie folgt: Zu dem. vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe — BR-Drucksache 307/63 (Beschluß) — wird zur Zeit die Stellungnahme der Bundesregierung vorbereitet. Bei der Ausarbeitung der Stellungnahme haben sich verfassungsrechtliche Zweifelsfragen ergeben, deren Prüfung durch die Fachressorts noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die Bundesregierung ist bemüht, den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme sobald wie möglich dem Bundestag zuzuleiten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache IV/2035 Frage VII/1): Ist es zutreffend, daß das Bundesgesundheitsministerium schon vor längerer Zeit mit den beteiligten Ressorts für Wirtschaft und Arbeit in Verbindung getreten ist, um die Aufhebung der Pflegesatzverordnung aus dem Jahre 1954 zu erreichen? Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat dem Bundesministerium für Wirtschaft nicht die Aufhebung der Pflegesatzverordnung aus dem Jahre 1954 vorgeschlagen. Die Anregung zu einer Änderung der Verordnung PR Nr. 7/54 ging vom Bundesministerium für Wirtschaft aus, das sich darüber natürlich in engem Gedankenaustausch mit dem Bundesministerium für Gesundheitswesen befindet. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern) (Drucksache IV/2035 Fragen VII/2 und VII/3) : Aus welchen Gründen ist bisher die Anderung der Pflegesatzverordnung vom 31. August 1954, deren Notwendigkeit von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 14. November 1962 bejaht worden ist, nicht erfolgt? Wann wird die Änderung der Pflegesatzverordnung vollzogen sein? Der Bundesminister für Wirtschaft hat den übrigen beteiligten Bundesressorts am 18. Juni 1963 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegesatzverordnung PR Nr. 7/54 vorgelegt. Diesem Entwurf wurde entgegengehalten, er sei nicht verein- 5822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 bar mit dem Entwurf des KrankenversicherungsNeuregelungsgesetzes. Die beteiligten Ressorts haben diesen Sachverhalt am 20. Januar 1964 in einer Besprechung der Staatssekretäre erörtert und festgestellt, daß das Bundeskabinett um eine Entscheidung gebeten werden muß. Eine Vorlage an das Bundeskabinett wird vorbereitet. Die technischen Vorbereitungen zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung PR Nr. 7/54 sind weitgehend abgeschlossen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/2035 Frage VII/7): Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um einer aus Holland betriebenen unlauteren Massenwerbung im Zeichen Europas in den Großstädten der Bundesrepublik Deutschland entgegenzutreten, die bei einem Kauf über die Grenze folgendes anbieten: a) für denselben Betrag, den man beim Kauf eines Kleidungsstückes aufwendet, sich gratis weitere Kleidungsstücke nach Wahl auszusuchen, b) 10- bis 40 %ige Preisermäßigung für Spezialartikel, c) beliebigen Zahlungsaufschub, d) ein Gratismenü für zwei Personen? Die Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz wie folgt: Die Tatsache, daß es in Holland weder ein grundsätzliches Zugabeverbot noch eine Beschränkung der Rabattgewährung ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland gibt, hat verschiedentlich zu Mißhelligkeiten im Grenzverkehr geführt. Durch Verhandlungen der deutschen Industrie- und Handelskammern mit den holländischen Handelskammern im Grenzgebiet konnte jedoch erreicht werden, daß holländische Gewerbetreibende, die im Bundesgebiet tätig werden sollen, auf die Bestimmungen des deutschen Rechtes ausdrücklich hingewiesen werden. Das hat in letzter Zeit dazu geführt, daß Verstöße holländischer Unternehmer gegen deutsche Wettbewerbsbestimmungen nur noch verhältnismäßig selten vorgekommen sind. Soweit Fälle neu bekannt werden, bemühen sich die Kammern um eine möglichst schnelle Bereinigung. Die gerichtliche Verfolgung solcher Fälle, die meist auf Schwierigkeiten stößt, hat keine große Bedeutung erlangt. Die Vorfälle, die Sie anführen, sind Erscheinungen, wie sie sich beim Zusammentreffen der unterschiedlichen Rechtssysteme bei der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes leider mit einer gewissen Zwangsläufigkeit ergeben. Sie werden vollständig erst dann verschwinden, wenn es zu einer Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet gekommen ist. In der Zwischenzeit hält die Bundesregierung die direkte Kontaktaufnahme der deutschen und holländischen Kammern, die unter wesentlicher Beteiligung der Deutsch-Niederländischen Handelskammer stattfindet, für den besten Weg zur Behebung noch eintretender Schwierigkeiten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dörinkel (Drucksache IV/2035 Frage VII/8) : Hat die Bundesregierung die Absicht, geeignete Maßnahmen gegen die Tätigkeit unseriöser ausländischer Versicherungsgesellschaften Im Bundesgebiet zu treffen, nachdem bereits vor zwei Jahren die amerikanische Versicherungsgesellschaft „Brandaris" zahlungsunfähig wurde und neuerdings die „American Military International Insurance Association (AMIIA)" gleichfalls zahlungsunfähig geworden ist? Ausländische Versicherungsunternehmen sind seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland tätig, ohne daß sich aus ihrem Geschäftsbetrieb Nachteile oder Gefahren für die Versicherungsnehmer in einem von Aufsichts wegen nicht tragbaren Ausmaß ergeben haben. Für ,die Zulassung und Beaufsichtigung der inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für deutsche Gesellschaften, soweit nicht Abweichungen dadurch erforderlich sind, daß sich das Eigenkapital und die vertretungsberechtigten Organe dieser Versicherungsunternehmen im Ausland befinden. Die ausländischen Versicherungsunternehmen müssen daher für ihre deutsche Niederlassung einen verantwortlichen Hauptbevollmächtigten bestellen und zur Sicherung der Ansprüche ihrer inländischen Versicherten Kautionen hinterlegen, die aus einer festen Anfangskaution und einer von der Prämieneinnahme abhängigen beweglichen Kaution bestehen. Die holländische Versicherungsgesellschaft „Brandaris" war auf Grund von Art. 36 Abs. 2 b) des Truppenvertrages den amerikanischen Streitkräften mit .der Folge gleichgestellt, daß sie von deutschen Gewerbegeneihmigungen befreit war. Für ihr Kraftfahrversicherungsgeschäft mit Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte benötigte sie daher keine Geschäftserlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und wurde insoweit auch nicht vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen beaufsichtigt. Die „Brandaris" hat seit 1957 neben ihrem genehmigungs- unid aufsichtsfreien Truppenversicherungsgeschäft auch auf Grund einer versicherungsaufsichtsrechtlichen Zulassung allgemein in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. Aus den von ihr hinterlegten Kautionen und mit Hilfe gestellter Bankbürgschaften konnten alle Ansprüche aus dem allgemeinen Versicherungsgeschäft der „ Brandaris" im 'Bundesgebiet voll befriedigt wenden. Über die Vereinbarung, die zwischen dem Bundesminister der Finanzen und der amerikanischen Botschaft für die Geschädigten aus dem Truppenversicherungsgeschäft der „Bnandaris" getroffen wurde und die ebenfalls zu einervollen Befriedigung dieser Gläubiger geführt hat, ist zuletzt in der Fragestunde am 5. Februar 1964 vom Herrn Staatssekretär des Auswärtigen Amtes berichtet worden (vgl. Protokoll der 110. Sitzung des Deutschen Bundestages, 4. Wahlperiode, S. 5035 C). Die American Military International Insurance Association ist nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zum Betrieb der Kraftfahrversicherung mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5823 Angehörigen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte unter Bedingungen zugelassen worden, bei denen hinsichtlich der finanziellen Sicherheiten vorsorglich über idas sonst übliche Maß hinausgegangen worden ist. Nachdem die Heimataufsichtsbehörde in Delaware/USA die Geschäftserlaubnis der American Military International Insurance Association aus Insolvenzgründen und wegen betrügerischer Geschäftsführung am 27. November 1963 zurückgezogen hat, erließ das Bundesaufsichtsamt am 29. November 1963 ein einstweiliges Zahlungsverbot und stellte auf Grund einer Beschlußkammerentscheidung vom 20. Dezember 1963 beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt Konkursantrag. Die dem Bunldesaufsichtsamt sicherheitshalber übereigneten Kautionswerte in Höhe von rd. 6,65 Mio DM werden vom Konkursverwalter als Absonderungsmasse ausschließlich für die Abwicklung der Versicherungsschäden verwandt. Ein genaueres Bild darüber, in welcher Höhe die Versicherungsansprüche befriedigt werden können, wird erst nach dem Prüfungstermin am 17. April 1964 möglich sein. Geeignete Maßnahmen gegen die Tätigkeit unseriöser ausländischer Versicherungsgesellschaften im Bundesgebiet könnten nur in einer Verstärkung der Versicherungsaufsicht bestehen. Selbst eine noch so starke Versicherungsaufsicht könnte es nicht absolut verhindern, daß ein Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig wind. Vor falschen Meldungen ist keine Aufsichtsbehörde sicher. Die Bundesregierung wird jedoch darauf achten, daß die Erfahrungen, die aus dem Fall der American Military International Insurance Association gewonnen worden sind, vom Bundesaufsichtsamt ausgewertet und zur Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer nutzbar gemacht werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 20. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schulhoff (Drucksache IV/2035 Fragen VIII/1 und VIII/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz aller Bemühungen der Industrie die von den auf Grund des § 24 Abs. 4 GewO gebildeten Ausschüssen erarbeiteten Normen und Richtlinien, insbesondere auf dem Gebiet des Dampfkesselwesens, noch immer keine rechtsverbindliche Kraft haben und heute noch die nicht mehr dem Stande der Technik entsprechenden, teilweise mehr als 20 Jahre alten Vorschriften gelten, wodurch neben der Unsicherheit für Hersteller, Betreiber und Überwacher auch der Wettbewerb deutscher Firmen im Ausland erschwert wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die neue Dampfkesselverordnung und die dazugehörigen technischen Regeln noch nicht erlassen sind. Der Entwurf der Verordnung für Landdampfkessel soll mir in diesen Tagen vom Dampfkesselausschuß zugeleitet werden. An diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung weitgehend mitgearbeitet, so daß ich ihn in nächster Zeit dem Kabinett vorlegen kann. Die Technischen Regeln für Hochdruckdampfkessel sind Ende 1963 vom Dampfkesselausschuß vorgelegt worden. Sie stellen ein den internationalen Standards angepaßtes modernes technisches Regelwerk dar, das möglichst bald durch Verwaltungsvorschrift eingeführt werden soll. Nicht ganz so weit ist die Regelung auf dem Gebiet der Niederdruckkessel und Kleinkessel, da hier noch wichtige Teile der technischen Regeln der Beratung im Dampfkesselausschuß bedürfen. Ich hoffe aber zuversichtlich, daß hierdurch die Verabschiedung der Dampfkesselverordnung und die Regelung für Hochdruckkessel nicht verzögert werden wird. Die zur Zeit geltenden Dampfkesselvorschriften sind zum Teil veraltet. Dies ist auch der Grund, weshalb völlig neue technische Regeln aufgestellt werden mußten. Andererseits werden schon seit geraumer Zeit von den Erlaubnisbehörden die veröffentlichten und allen Beteiligten bekannten Entwürfe des Ausschusses in der Praxis im Ausnahmewege angewandt. Daß die in der Übergangszeit noch bestehende Unübersichtlichkeit für die Industrie und die Überwachung lästig ist, ist mir bekannt. Diese Schwierigkeiten und solche, die sich ggf. beim Export ergeben, werden sicherlich mit dem noch in diesem Jahre zu erwartenden Inkrafttreten des neuen Normenwerkes beseitigt sein. Darüber hinaus bin ich bemüht, mindestens im EWG-Raum zum Abbau der durch die Vorschriften anderer Mitgliedstaaten bestehenden Handelshemmnisse beizutragen. Ist die Bundesregierung bereit, eine freiere Entfaltung der Technik im Rahmen der Selbstverantwortung der Industrie unter Einschaltung der technischen Ausschüsse zu ermöglichen, wie sie z. B. für die Elektrotechnik besteht? Die Bundesregierung ist durchaus bereit, die freie Entfaltung der Technik auch im Bereich der Sicherheitstechnik zu fördern. Da die bisher üblichen technisch detaillierten Vorschriften wegen des Fortschritts der Technik zu schnell veralten, mußte ein neuer Weg für den Aufbau des technischen Rechts gesucht werden. Es ist nunmehr gelungen, ein System zur Gestaltung des technischen Sicherheitsrechts zu entwickeln, das einerseits der Verantwortung des Staates für den Schutz des Menschen vor Gefahren der Technik gerecht wird, andererseits dem technischen Fortschritt keine Hemmungen auferlegt. Es ist schwierig, die Grundsätze des Rechtsstaates und den politischen Auftrag auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes mit der Dynamik der Technik in Einklang zu bringen. Das neue System, das in allen beteiligten Kreisen besonderen Anklang gefunden hat, besteht darin, daß der Staat sich darauf beschränkt, nur die Sicherheitsziele in einer vom Wandel der Technik weitgehend unabhängigen Weise verbindlich vorzuschreiben und in Verwaltungsvorschriften auf die allgemein anerkannten Industrienormen als Mittel zur Erreichung dieser Ziele hinzuweisen. Dieses in den letzten Jahren entwickelte System wird es uns auch ermöglichen, einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Einigung Europas durch Angleichung der technischen Sicherheitsnormen zu leisten, weil auch internationale Normen (z. B. ISO) in gleicher Weise wie die deutschen Normen (DIN) ohne Schwierigkeiten in die Verwaltungspraxis eingeführt werden können. 5824 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Außerdem wird es bei diesem System . möglich sein, die Beschlüsse der Technischen Ausschüsse nach § 24 der Gewerbeordnung zu berücksichtigen. Diese Verwaltungsvorschriften sollen jedoch nicht Ausschließlichkeitscharakter besitzen, sondern den im Zeitpunkt ihres Erlasses gegebenen Zustand der Sicherheitstechnik widerspiegeln. Neue technische Erkenntnisse können und sollen neben den traditionellen Methoden als Mittel zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen anerkannt werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie von den Technischen Ausschüssen als sicherheitstechnisch unbedenklich beurteilt worden sind. Sie sehen hieraus, daß die Bundesregierung bemüht ist, im Rahmen rechtsstaatlicher Grundsätze den vorgebrachten Wünschen soweit wie nur irgend möglich entgegenzukommen. Der nach den oben dargelegten Grundsätzen verfaßte Entwurf einer Technischen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ist vorgestern in einer Ressortbesprechung gebilligt worden und wird binnen kurzem der Bundesregierung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 25. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache IV/2035 Fragen VIII/3, VIII/4 und VIII/5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von seiten der amerikanischen Streitkräfte mehreren hundert Zivilbeschäftigten 1m Truppenübungsplatz Grafenwöhr wegen Einsparungsmaßnahmen überraschend gekündigt wurde, nachdem jahrelang vorher verlangt wurde, den Arbeitskräftebedarf vorrangig vor zivilen Ansprüchen zu decken? Wie ich bereits bei der Beantwortung der Anfragen des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert, die die Entlassungen bei den amerikanischen Streitkräften im Raum Kaiserslautern betrafen, in der Fragestunde am 12. Februar 1964 ausgeführt habe, hat die Amerikanische Botschaft der Bundesregierung Anfang des Jahres die geplante Entlassung von Zivilarbeitskräften angekündigt. Im Raum Grafenwöhr steht nach einer Auskunft, die das Personalbüro der amerikanischen Streitkräfte in Grafenwöhr dem zuständigen Arbeitsamt erteilt hat, die Entlassung von etwa 190 Arbeitskräften bevor. Bisher sind noch keine Kündigungen ausgesprochen worden; voraussichtlich wird das Ende Juni 1964 geschehen. Vorwiegend sollen Straßenbauarbeiter und Kraftfahrer, aber nur wenige Angestellte entlassen werden. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die negativen Auswirkungen der in Frage VIII/3 erwähnten Kündigungen auf arbeitsrechtlichem Gebiet zu vermindern unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich hier sowieso um ein Gebiet mit geringer Arbeitsplatzkapazität handelt? Für die anderweitige Unterbringung der betroffenen Arbeitnehmer sind keine Schwierigkeiten zu erwarten. Die Arbeitsämter Weiden und Schwandorf werden umgehend Vermittlungsbemühungen einleiten, sobald feststeht, welche Arbeitskräfte entlassen werden. Eine Reihe von Betrieben, die in einer für die zur Entlassung kommenden Kräfte zumutbaren Entfernung von Grafenwöhr liegen, haben zur Zeit einen hohen Kräftebedarf. Ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um sofort einen neuen Betrieb in Grafenwöhr anzusiedeln, und auf die amerikanischen Streitkräfte Einfluß zu nehmen, so lange die in Frage VIII/3 genannte Ausstellung der Arbeitskräfte hinauszuzögern, bis ein reibungsloser Übergang in neue Arbeitsverhältnisse gefunden wird? Besondere Maßnahmen der Bundesregierung zur Ansiedlung von Betrieben werden unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich gehalten. Die Bundesregierung hätte auch nicht die Möglichkeit, von sich aus Betriebe in Grafenwöhr anzusiedeln. Die Initiative hierzu müßte von der Wirtschaft selbst oder von kommunalen Stellen ausgehen. Sofern es später zur Ansiedlung von Betrieben kommen sollte, könnten hierfür aus Mitteln des regionalen Förderungsprogramms des Bundes zinsgünstige Darlehen gewährt werden, da der Landkreis Eschenbach mit der Stadt Grafenwöhr zu den anerkannten Ausbaugebieten gehört. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kreitmeyer (Drucksache IV/2035 Frage IV/1): Wie viele Bundeswehrbedienstete mit mindestens sechsjähriger Dienstzeit warten seit dem 1. März 1964 länger als 24 Monate auf Zuweisung einer Wohnung? Auf Zuweisung einer Wohnung warten seit dem 1. März 1964, länger als 24 Monate, 4030 Bundeswehr-Angehörige mit mindestens 6jähriger Dienstzeit. Diese Zahl setzt sich zusammen aus: a) Bewerbern, die eine Wohnung haben, aber infolge Versetzung am neuen Standort eine Wohnung noch nicht erhalten haben; b) Bewerbern, die bisher an ihrem Dienstort noch keine Wohnung haben (z. B. Neuverheiratete). Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache IV/2035 Fragen IX/2, IX/3 und IX/4) : Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, daß Panzerfahrzeuge der Bundeswehr in einer südbadischen Garnison mit Gartenschläuchen gereinigt werden müssen? Sind die in Frage IX/2 erwähnten primitiven Reinigungsmethoden auch noch in anderen Garnisonen üblich? Für die Reinigung von Ketten-Kfz sind sowohl am Übungsplatz (Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz) als auch in der Kasernenanlage — für Einheiten bis 40 Ketten-Kfz ein Abspritzstand, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5825 — für Einheiten über 40 Ketten-Kfz eine oder mehrere Panzerwaschanlagen bestimmt. Auf dem Abspritzstand bzw. in der Waschanlage sollen die Ketten-Kfz ihre Grobreinigung erhalten, so daß sie die zur Unterkunft führenden Straßen nicht verschmutzen. Die anschließende „Feinwäsche" wird im technischen Bereich auf den betonierten Vorfeldern vor den Kfz-Hallen bzw. Abstellplätzen durchgeführt. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Einsatz moderner rationeller Reinigungsverfahren für die Panzerfahrzeuge überall in der Bundeswehr gerechnet werden? Der Zeitpunkt der Erstellung aller erforderlichen Abspritzanlagen und Panzerwaschanlagen kann heute noch nicht angegeben werden. Im wesentlichen ist er abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, zum Teil auch von der Festlegung der Endstationierung und von der Lage des Baumarktes. Im Ausbau der vorhandenen Kasernenanlagen ist das Bauprogramm für Panzerwaschanlagen und für die technischen Bereiche in die erste Dringlichkeitsstufe aufgenommen worden. Es kann damit gerechnet werden, daß die fehlenden Anlagen der z. Z. bestehenden Garnisonen im wesentlichen in 3-4 Jahren erstellt sein werden; bis dahin ist die Truppe in Einzelfällen gezwungen, mit behelfsmäßigen Mitteln Panzerfahrzeuge zu reinigen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2035 Frage IX/5) : Zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß der für die Panzerbrigade der 1. Gebirgsjägerdivision vorgesehene endgültige Standort und Ubungsplatz Schwaiganger bezogen werden kann? Zur Unterbringung des im Raum südlich der Donau zu stationierenden PzBt1 der 1. Gebirgsdivision war ein Teil des Staatsgutgeländes Schwaiganger vorgesehen. Die zuständige Stelle hat jedoch diesem Vorhaben zunächst ihre Zustimmung versagt. Weitere Besprechungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung sind in Kürze vorgesehen. Bei diesem Sachstand ist eine Terminangabe im Sinne der Anfrage derzeit leider nicht möglich. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2035 Frage IX/6 und IX/7) : Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu prüfen, ob eine Dienstzeit in der Entwicklungshilfe auf den Grundwehrdienst in der Bundeswehr angerechnet werden kann? Das Wehrpflichtgesetz läßt eine Anrechnung eines geleisteten Entwicklungsdienstes auf den Wehrdienst nicht zu. Der Entwicklungsdienst ist mit dem militärischen Dienst nicht vergleichbar und kann somit nicht zu ihm in Beziehung gesetzt werden. Es sollte auch nicht der unrichtige Eindruck erweckt werden, als handele es sich bei dem Entwicklungsdienst um einen militärähnlichen Dienst. Abgesehen davon soll Anreiz zur Teilnahme am Entwicklungsdienst nicht die Befreiung vom Wehrdienst sein, sondern allein die Möglichkeit, an Ort und Stelle im Entwicklungsland sich Kenntnisse von Ausmaß und Bedeutung der Entwicklungshilfe zu verschaffen. Diese Kenntnisse sind für die eigene Fortbildung wichtig und können in der Bundesrepublik selbst nicht erworben werden. Im übrigen dürfte die Frage der Anrechnung kaum praktische Bedeutung haben. Die Entwicklungshelfer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Sie haben daher ihrer Wehrpflicht schon genügt, bevor sie eingesetzt werden. Sofern das im Einzelfall nicht geschehen ist, kann den Belangen dadurch Rechnung getragen werden, daß Entwicklungshelfer, die zur Ableistung des Wehrdienstes heranstehen, auf Antrag für die Dauer des Entwicklungsdienstes vom Wehrdienst zurückgestellt oder auf entsprechenden Vorschlag uk-gestellt werden. Hat der Herr Bundesverteidigungsminister in der Frage der Ableistung des Grundwehrdienstes für Studenten der Pädagogischen Akademien seine Meinung seit der- Fragestunde vom 13. Dezember 1963 geändert? Der Verteidigungsminister hat seine Meinung zur Frage der Ableistung des Grundwehrdienstes von Studenten der Pädagogischen Akademien nicht gegeändert. Eine grundsätzliche Freistellung vom Wehrdienst für Abiturienten, die an diesen Akademien zu studieren beabsichtigen, ist nach wie vor nicht vertretbar. Die angehenden Lehrer sollten vielmehr ihre staatsbürgerliche Pflicht, Wehrdienst zu leisten, erfüllen, soweit nicht im Einzelfall Zurückstellungsgründe nach dem Wehrpflichtgesetz vorliegen. Wie schon in der Fragestunde am 13. 12. 1963 ausgeführt wurde, gelten für sie die gleichen Bestimmungen wie für Abiturienten, die an Universitäten oder sonstigen Hochschulen studieren wollen. Erst nach Abschluß von 2 Semestern kann auf Antrag ihre Zurückstellung ausgesprochen werden. Die Frage der Einberufung von Wehrpflichtigen, die jetzt ihre 1. Lehramtsprüfung an einer Pädagogischen Akademie abgelegt haben, ist dadurch akut geworden, daß nunmehr auch auf die Jahrgänge 1940 his 1942 zurückgegriffen wenden muß. Diese Wehrpflichtigen können jetzt einberufen werden, weil eine Zurückstellung aus Ausbildungsgründen nicht möglich ist. Mit Beendigung des Studiums an der Pädagogischen Akademie ist ein Ausbildungsabschnitt — das ist nach § 12 Abs. 4 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes entscheidend — abgeschlossen. Während der lanschließenden Zeit bis zur 2. Lehramtsprüfung ist auf Antrag eineZurückstellung nur dann möglich, wenn der Wehrpflichtige mehr als ein Drittel der für diesen Ausbildungsabschnitt notwendigen Zeit hinter sich gebracht hat. Wehrpflichtige, die nach Ablegung der 1. Lehramtsprüfung bereits als Lehrer tätig sind, können auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Behörde 5826 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 im Einzelfall ukgestellt werden, wenn andernfalls die Fortführung des Schulbetriebs ernstlich gefährdet würde. Dadurch wird den beiderseitigen Belangen Rechnung getragen. Eine generelle UK-Stellung ist nach der Auffassung des Verteidigungsministers staatspolitisch nicht richtig. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 20. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache IV/2035 Fragen XI/1, XI/2 und XI/3): Sind dem Herrn Bundespostminister die Klagen der badischen Stadt Villingen darüber bekannt, daß im regionalen Fernsprechbuch für Villingen das Ortsnetz der sechs Kilometer entfernt liegenden württembergischen Nachbarstadt Schwenningen nicht enthalten ist? Wir unterscheiden zwischen amtlichen Fernsprechbüchern, die für die einzelnen Bezirke der Oberpostdirektionen herausgegeben werden, und örtlichen Fernsprechbüchern, die die Teilnehmer einzelner Ortsnetze enthalten; diese werden von Verlegern im Zusammenwirken mit der Gesellschaft Deutsche Postreklame herausgegeben. Es sind mir Klagen darüber bekannt, daß in die Ausgabe 1963 des örtlichen Fernsprechbuchs von Villingen (Schwarzwald) nicht — wie bisher — auch die Teilnehmer von Schwenningen (Neckar) aufgenommen wurden. Der Grund hierfür liegt ausschließlich in technischen Schwierigkeiten, die bei der Herstellung der Ausgabe auftraten und sich nicht wiederholen werden. Die neue Ausgabe erscheint bereits in etwa 4 Wochen wieder in der alten Form. Teilt der Herr Bundespostminister die Meinung, daß es eine Erschwernis für zwei Nachbarstädte bedeutet, wenn ihre Fernsprechteilnehmer in getrennten Verzeichnissen aufgeführt sind? Es ist zweckmäßig, daß Nachbarorte, die in besonders engen Beziehungen zueinander stehen, im gleichen Fernsprechverzeichnis aufgenommen werden. Bei den amtlichen Fernsprechbüchern ist dies grundsätzlich aber nicht möglich, weil sie nach Bezirken aufgestellt werden müssen. Es liegt in der Natur bezirklicher Abgrenzung, daß benachbarte Orte in verschiedene Verzeichnisse aufgenommen werden. Wie man die Grenze auch zieht, benachbarte Orte werden ihrerseits wieder Nachbarorte haben. So erscheinen das badische Villingen und das württembergische Schwenningen von jeher getrennt im amtlichen Fernsprechbuch von Freiburg im Breisgau bzw. Tübingen. Welche Möglichkeiten bestehen, den derzeitigen in Fragen XI/1, 2 geschilderten Zustand zu ändern? Die Schwierigkeiten in der Abgrenzung beim bezirklichen amtlichen Fernsprechbuch werden durch die andersartige Abgrenzung beim örtlichen Fernsprechbuch praktisch aufgehoben. Den verständlichen Wünschen der Fernsprechteilnehmer vor allem der gewerblichen Wirtschaft wird in den örtlichen Fernsprechbüchern entsprochen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 20. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2035 Frage XI/4) : Wann ist mit der Errichtung eines neuen Postamtsgebäudes in Deggendorf zu rechnen? Wie ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Dittrich auf Befragen wiederholt mitteilte, hat die Oberpostdirektion Regensburg mit der Planung eines neuen Postamtsgebäudes in Deggendorf begonnen und will dem Ministerium demnächst die ersten Bauskizzen vorlegen. Im vorigen Jahr ist das Baugrundstück erworben worden. Naturgemäß wird noch einige Zeit vergehen, bis ein baureifer Entwurf vorliegt. Ob nach Fertigstellung der Planung auch die Mittel für das Bauvorhaben bereitgestellt werden können, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen; dies wird nicht zuletzt von der weiteren Entwicklung der zur Zeit außerordentlich angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespost abhängen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Kreitmeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Über Entschließungsanträge wird lediglich in der dritten Beratung Beschluß gefaßt; aber sie werden in der zweiten Beratung begründet.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, darf ich noch einmal beginnen. Es tut uns sehr leid, daß es uns nicht möglich war, im Geist jenes guten nordischen Beispiels der Bewegung „Volk und Verteidigung" Sie, meine sehr verehrten Koalitionspartner, und Sie, die verehrte Opposition, von diesem Antrag so zeitig in Kenntnis zu setzen, daß Sie Gelegenheit gehabt hätten, ihm gegebenenfalls beizutreten. Aber ich glaube, daß die Höhe des Verteidigungsbeitrages und die in der Zwischenzeit angekündigte Konsolidierung es diesem Hause zur unerläßlichen Pflicht machen, auch wenn wir in dieser Stunde etwas in Zeitdruck gekommen sein sollten, unserem Anliegen insoweit Rechnung zu tragen. Wir sind nicht etwa so kühn, anzunehmen, daß Sie den hier verzeichneten Punkten geschlossen zustimmen könnten, sondern wir sind durchaus zufrieden, wenn Sie sie als tragbare Diskussionsgrundlage akzeptieren und der von uns gewünschten Ausschußüberweisung in der dritten Lesung zustimmen.
Die Phase der Konsolidierung wurde in der Regierungserklärung 1963 angekündigt. Aber bereits Monate vorher hatte der Herr Bundesverteidigungsminister eine solche Ankündigung verlautbaren lassen. Wenn man versucht, sich zu vergegenwärtigen, was damit gemeint ist, so muß man sich daran erinnern, daß es in den einschlägigen Pressenachrichtendiensten heißt, daß einmal das zahlenmäßige Wachstum zu stoppen und der Truppe Gelegenheit zur inneren Festigung zu geben ist, daß man für eine Zeit von etwa vier bis fünf Jahren bei einem Stand von etwa 400 000 bis 420 000 Mann verharren will und keine neuen Einheiten aufgestellt werden sollten.
*) Siehe Anlage 9



Kreitmeyer
Die Ursachen, die zu dieser Maßnahme geführt haben, sind doch zweifellos darin zu suchen, daß wir unter dem durchaus verständlichen — aber ob man ihm hätte nachgeben sollen, ist zweifelhaft — Druck der NATO Quantität vor Qualität haben gehen lassen. Ich darf Ihnen einmal kurz wiedergeben, was man nunmehr geschrieben hat, um diese Konsolidierung zu rechtfertigen. Es heißt da:
Immer deutlicher zeigte es sich, daß die Leistungen der Truppe nicht mehr den Erfordernissen entsprachen, weil vor allem personelle Schwierigkeiten die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes in den Kasernen vielfach hinderten. Notbehelfe nahmen daher überhand, was dem Geist der Truppe auf die Dauer nicht gut bekommen wäre.
Daher Konsolidierung!
Meine Damen und Herren, nicht die besonderen Vorkommnisse in Ausbildungseinheiten sind symtomatisch für die Bundeswehr, vielmehr der Zwang, mit unzulänglichen Führern und Unterführern ausbilden zu müssen. Die Verantwortung hierfür liegt nicht etwa bei den Soldaten. Ich glaube, es wäre angezeigt, wenn sich alle die Verantwortlichen, die in den entscheidenden Ausschüssen mitgearbeitet haben, zu dieser Verantwortung mit bekennen, die nur so formuliert werden kann: Wir haben aus politischen Gründen diese militärischen Unzulänglichkeiten bewußt hingenommen.
Bei dieser Etatberatung ist es gleichzeitig unser Anliegen, mit zu prüfen, ob der deutsche Wehrbeitrag in der derzeitigen Form in bezug auf die aufgewendeten finanziellen Mittel das Optimum dessen darstellt, was wir leisten können, und ob wir im Sinne einer Arbeitsteilung — denn nur so kann die freie westliche Welt diese enorme Bürde der Rüstung tragen — auch das einhalten, was man von uns erwartet. Lassen Sie mich noch einmal schnell mitteilen, wie diese an uns gestellten Erwartungen von kompetentester Stelle im Jahre 1960 definiert worden sind. Es heißt da etwa:
Wir sollten in der Lage sein,
— die NATO, meine ich, insbesondere unsere Kontingente —
jeder ersten Phase eines wie auch immer gearteten kriegerischen Konflikts, ohne Zuflucht zu atomaren Waffen irgendwelcher Art nehmen zu müssen, begegnen zu können.
Ich meine, daß wir an Hand dieser Definition die weiteren Formen der Konsolidierung sehr sorgsam zu prüfen haben.
Stellen wir zunächst einmal die Tatsache fest, daß ein Drittel der Unteroffiziere und etwa ebensoviel der jungen Offiziere fehlen, um 12 Divisionen so zu erstellen, daß sie einen respektablen Kampfwert haben. Hinzu kommt — das ist unstreitig —, daß die augenblicklichen Ausbildungszeiten der jungen Unteroffiziere und Offiziere zu kurz sind und daß gleichzeitig bei dieser unzulänglichen Qualität des Personals und bei einem sich vergrößernden Fehlbestand an Unteroffizieren und Spezialisten, wobei besonders der Mangel an Technikern hervorragt, ständig zunehmend weitere Fahrzeuge, Geräte und neue Waffensysteme auf die Truppe zukommen. Es ist kein Wunder, wenn dann eine beträchtliche Anzahl der Fahrzeuge nicht fahrbereit ist und die Kosten für Instandsetzung heraufgesetzt werden müssen. Es ist müßig, sich über die Prozentzahl zu streiten, ob sich mehr Material bei der Truppe oder in Reparatur bei den Instandsetzungsdiensten befindet.
Die Richtigkeit meines oft wiederholten Ausspruchs, daß die Bundeswehr mehr Räder als Soldaten bewegt, ist nach wie vor erwiesen und sollte uns zum Nachdenken zwingen, ob es so bleiben darf.
Ich darf es mit anderen Worten noch einmal so ausdrücken: Zwölf Divisionen mit geringem Kampfwert sind unter diesen Umständen sehr viel weniger als zwölf Brigaden mit dem Prädikat „uneingeschränkt für jede Kampfart fähig".

(intensiver schulen zu können und die verbleibende Masse auf das höchstmögliche Niveau als Beispieltruppe zu bringen. Materiallieferungen, die dann allerdings nicht mehr abgestoppt werden können, sollten von der Bundeswehrverwaltung zusätzlich eingelagert werden. Denn die Bundeswehrverwaltung ist keineswegs etwa schwach. Mit 27 000 Beamten, 53 000 Angestellten unid 89 000 Arbeitern, die zum Teil in der Bundeswehr selbst tätig sind, ist eine ausreichende Organisation vorhanden, um eine solche zusätzliche Aufgabe zu erfüllen. Und schließlich, wenn Not am Mann sein sollte, sollte man der Truppe etwas mehr Selbstverwaltung zubilligen, anstatt z. B. Formulare in sechsoder wievielfacher Ausfertigung vorzuschreiben, wenn eine elektrische Birne kaputtgegangen ist. Wichtig ist es für uns, .den Mut für eine vorübergehende Lücke an aktiven Einheiten aufzubringen, um zu gegebener Zeit, wenn die Qualität sich sichtbar gebessert hat, diese Lücke wieder schließen 211 können. Ich glaube sicher zu sein, )daß die erfahrenen Soldaten unter unseren Bundesgenossen, wenn sie von diesem unseren 'Entschluß in Kenntnis gesetzt werden, durchaus Verständnis dafür haben wenden. Dabei und daneben ist es durchaus möglich, die zahlreichen ausgebildeten Reserven, die als Alarmreserve für 'die NATO-Verbände nicht gebraucht werden, organisatorisch zusammenzufassen — unter Berücksichtigung von Spannungszeiten — und die durch die Stillegung eingetretenen Lücken 'in der Präsenzstärke mit diesen Kräften zu kompensieren. Nun haben wir aber im Sinne der Festigung 'der Bundeswehr eine zwar nicht neue, vom Standpunkt der Freien Demokraten aber um so wesentlichere dringende Empfehlung noch einmal in aller Offentlichkeit zu wiederholen. Es liegt dm 'Interesse der Festigung Ides Offizierskorps, in der Phase der Konsolidierung diese Gelegenheit dazu benutzen, die Offenlegung der Beförderungenvorzubereiten. Jeder Kreitmeyer Offizier sollte nach einer öffentlich geführten Rangliste seine Beförderung in etwa abschätzen können. Voraussetzung ist allerdings, daß zwei Dinge anders als bisher gehandhabt werden. Jede Beförderungsposition sollte und kann durchaus imilitänisch vertretbar mit mindestens drei verschiedenen Dienstgraden besetzt werden. Der befähigte Oberleutnant kann bereits Kompaniechef sein, der Hauptmann sollte es, und der Offizier, der längere Zeit in Stäben oder in anderer Verwendung tätig sein mußte, kann durchaus auch als Major noch eine Kompanie führen, um des Erlebnisses der Truppenführung in .dieser Position teilhaftig zu werden. Dasselbe gilt für die Bataillonskommandeurposition und die Brigadekommandeurposition. In Schulen und ,Stäben kann man — im übertragenen Sinne —ähnlich verfahren. Was uns aber daran besonders bewegt, ist einreal das durchaus selbstverständliche menschliche Interesse, daß man nach der nächsten Beförderungsstelle Ausschau hält. Und, Herr 'Bundesverteidigungsminister, um es einmal im Bundeswehrjargon etwas hart zu motivieren: es ist dann natürlich nicht mehr zu billigen, wenn Verdächtigungen und Vermutungen auftreten, daß sich sogenannte Seilschaften bilden, um die nächste Position in gegenseitiger Hilfsstellung zu ergattern. Das alles wäre nach den gemachten Erfahrungen mit einer Offenlegung der Rangliste zu beseitigen. Dabei möchte ich auf die zweite Forderung noch einmal besonders eingehen. Es ist sicher nicht möglich, eine solche Rangliste für Stabsoffiziere früher anzulegen, als daß der Stabsoffizierslehrgang albsolviert worden ist. Dieser Lehrgang darf allerdings nicht mehr nur sechs Wochen dauern; er sollte mindestens auf sechs Monate ausgedehnt werden. Dann ist es auch möglich, daß man am Abschluß dieser Lehrgänge eine Reihenfolge festlegt. Es ist sicherlich schwer, im Frieden so etwas durchzuführen, aber es ist möglich, weil im allgemeinen mindestens zehn Jahre vergangen sind. Es liegen beim Offizier dann genügend theoretische wie praktische Erfahrungen der Truppe vor, es liegen Bewährungen in verschiedenen Positionen in der Truppe und Beurteilungen vor. Unter den gleichmäßigen Bedingungen eines Lehrganges aus einer Vielzahl von unter gleichen Bedingungen stehenden Kameraden ist nachher ein relativ objektives Urteil zu fällen, das zu allgemeiner Zufriedenheit auf Grund der gemachten Erfahrungen in der Vergangenheit und nur zu ganz geringen Fehlerprozenten geführt hat. Ich möchte dabei nicht unterschlagen, daß es auch möglich ist, die Auswahl der prozentual erforderlichen Generalstabsoffiziere bei dieser Gelegenheit ebenso objektiv aus einem Kreis von zahlreichen Persönlichkeiten zu gewinnen. Der Mangel an langdienenden Spezialisten, an Unteroffizieren, ist eine entscheidende Ursache für die Notwendigkeit der Phase der Konsolidierung. Das Bundesverteidigungsministerium hat sich in einer umfassenden Denkschrift in anzuerkennender Weise mit der Lösung dieses Problems befaßt und auch schon Maßnahmen zur Behebung in die Wege geleitet. Wir müssen hier allerdings eine Tatsache schmerzlich bemerken: wir vermissen die energische Lösung des Wohnungsproblems. Die Denkschrift stellt hierzu wörtlich fest: Die Frage, in welcher Zeit der verheiratete Unteroffizier eine Wohnung bekommt, ist schlechthin ein Kriterium dafür, ob Aussicht besteht, die Unteroffizierssituation zu verbessern. Lassen Sie mich hierzu deutlich anmerken, daß gleichzeitig mit darüber entschieden wird, ob bereits außerordentlich hohe Beträge nicht schon jetzt fehlinvestiert sind und weiterhin fehlinvestiert werden, wenn dieses Problem nicht mit außergewöhnlichen Maßnahmen unverzüglich angegangen wird. Wir sind nicht bereit, uns mit der fragwürdigen Hoffnung abzufinden, daß es vielleicht noch zwei oder drei Jahre dauern wird, bis der letzte Bewerber eine Wohnung finden kann. Dafür steht viel zuviel auf dem Spiel. Wir können auch kaum eine Entschuldigung dafür hinnehmen, daß im Jahre 1963 der Zuwachs an Wohnungen auf 9000 Einheiten abgesunken ist, während er 1962 noch 11 500 betrug. Wir glauben ferner keine ausreichende Gewähr dafür zu haben, daß die zahlreichen Verwaltungsstellen, die mit dem Bau von Wohnungen für die Bundeswehr zu tun haben, die nicht in Ihrer Kompetenz liegen, Herr Minister, über ausreichende Kapazitäten verfügen, um gleichen Schritt mit dem jährlich neu zu befriedigenden Bedarf — der Nachholbedarf beträgt etwa 30 000 Wohnungen — überhaupt halten zu können. Unter diesen Umständen muß es beinahe als ein Glücksumstand bezeichnet werden, daß noch 40 000 Unteroffiziere fehlen. Wir empfehlen den zuständigen Stellen, sich einmal mit der Frage zu beschäftigen, wie es die Amerikaner 1940 fertiggebracht haben, in ihrem Atomforschungszentrum Oak Ridge für 50 000 Wohnungssuchende in kürzester Frist angemessenen Wohnraum zu erstellen. Wir werden selbstverständlich alle anderen in der Denkschrift vorgeschlagenen Verbesserungen unterstützen. Wir sind auch bereit, Gesetzesänderungen und, wenn es sein müßte, Grundgesetzänderungen mit vorzunehmen, um die Unteroffiziere so wirkungsvoll wie nur möglich auf die ihnen zugedachten Aufgaben vorzubereiten und damit gleichzeitig ihre Stellung von der natürlichen und gewachsenen Autorität her effektiv zu verbessern. Wir sind allerdings der Meinung, daß der Aufbau der Unteroffiziersschulen rascher und umfangreicher vor sich gehen sollte, und wir sind wiederum bereit, dies auf Kosten der aktiven Verbände vorübergehend voranzutreiben. Gleichzeitig muß aber die Phase der Konsolidierung endlich den menschlichen Belangen — sprich: Fürsorge — in der Bundeswehr den ersten Rang geben. Ich bin mir völlig dessen bewußt, Herr Minister, daß dabei entscheidend erschwerend ist, daß der Offizier nur die Verantwortung und die Verwaltung die Zuständigkeit hat. Dann ergibt sich von selbst, daß der Nachholbedarf an Turnhallen, Sportplätzen, Schwimmbecken, Soldaten-, Unteroffiziersund Offiziersheimen in absehbarer Zeit gedeckt werden kann. Kreitmeyer Diese Vorhaben können aber besonders dann vorrangig durchgeführt werden, wenn auch in der Gesamtplanung des Kasernenbaus ein grundsätzlicher Wandel eintritt. Woher in aller Welt nimmt man den Mut zu der Annahme, daß die Bundeswehr in der derzeitigen Form mindestens 50 Jahre und noch mehr bestehen wird, um den massiven Geschoßbau zu rechtfertigen? Schon an den Wandlungen in der kurzen 15jährigen Geschichte der NATO kann man ablesen, daß diese Annahme nicht nur sehr kühn, sondern, offen gesprochen, reichlich unglaubwürdig erscheint. Ich kann mir dabei die Bemerkung nicht versagen, daß wir andererseits trotz dieser Wandlungen noch immer an den 1950 konzipierten NATO-Divisionen festhalten, die, um einen Vergleich aus der Wirtschaft zu gebrauchen, mit all den Nachteilen einer Monokultur behaftet sind. Dies tritt schon bei unseren Friedensübungen klar zutage, wenn das Gelände anfängt, auch nur etwas unübersichtlich zu werden. Auch hier ist nach unserer Meinung ein grundsätzlicher Wandel unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Belange erforderlich. Aber noch einmal zurück zum Kasernenbau! Wir können es uns leisten, in der Phase der Konsolidierung auf Neubauten zu verzichten. Lediglich Schulen sollten insoweit ausgenommen werden, als klar zu übersehen ist, daß für diese Bauten. wirklich für 50 Jahre und länger eine Daseinsberechtigung nachgewiesen werden kann. Im übrigen begrüßen wir es, daß zunehmend bereits im Jahre 1963 damit begonnen wurde, nur noch vorhandene Altbauten instand zu setzen und dort, wo zusätzlicher Bedarf unausweichlich ist, nur in Form von Leichtbauten Ergänzungen vorzunehmen. Das Depotwesen bedarf ebenfalls einer Überprüfung. Auch hier haben sich die Meinungen zwischen Optimum und Minimum im Laufe der 15 Jahre, und zwar die Meinungen über Größe und Umfang der Bevorratung, erheblich gewandelt, so daß auch hier äußerste Zurückhaltung am Platz wäre. Erlauben Sie mir auch, daß ich einige Worte über die angeblich ausgewogene Kampfkraft der Bundeswehr in bezug auf atomare Trägersysteme und konventionelle Kampfkraft sage. Wir geben uns doch einer glatten Selbsttäuschung hin, wenn wir meinen, daß diese Komponenten in einem ausgewogenen Verhältnis stünden. Allein die Trägersysteme des Heeres übertreffen die konventionelle Kampfkraft schon um das Mehrere-Tausendfache an Feuerkraft, selbst wenn man nur eine Kilotonne je Abschußmöglichkeit zugrunde legt. Von weiteren Kapazitäten soll hier nicht gesprochen werden; denn das fällt nicht mehr in den Bereich der Teilstreitkraft Heer. Sie geben aber im kleineren Maßstab nur dasselbe Problem wieder, welches die Amerikaner unter dem Schlagwort der Overkill-Möglichkeiten ebenfalls zu revidieren im Begriffe sind. Wir halten es durchaus für außerordentlich verantwortungsbewußt, daß auch hier ein Stopp eingelegt werden kann. Meine Damen und Herren, wer von den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses erinnert sich noch der sagenhaften Rakete Matador? Und was wäre geschehen, wenn wir sie nicht angeschafft hätten! Auf der anderen Seite sind wir Freien Demokraten ganz besonders geneigt — das haben wir seit Jahren immer wieder zum Ausdruck gebracht —, der Territorialverteidigung den Vorrang vor allen anderen Organisationen zu geben, weil ihr allein die entscheidende Schlüsselstellung in einer noch immer erst noch zu erstellenden und zu erarbeitenden Konzeption der Gesamtverteidigung im Rahmen der bestehenden Bündnisse zukommt. Bei dem derzeitigen Versuch der Aufstellung einer Territorialreserve ist der nachfolgende Gedanke von ausschlaggebender Bedeutung. Hierdurch soll eine schlagkräftige Truppe geschaffen werden, die jederzeit sofort eingreifen kann, ohne daß zusätzliche Bereitschaftsstufen notwendig sind und ohne daß zusätzlicher Kasernenraum benötigt wird. Gleichzeitig geschieht das Ganze unter größtmöglicher Dezentralisation und Auflockerung. Dieser hervorragende Gedanke verdient weit größere Beachtung in unserem ganzen Wehrsystem, als dies bisher geschehen ist. Er ist auch auf Reserveverbände der aktiven Truppe übertragbar, selbstverständlich mit entsprechenden Abwandlungen je nach Waffengattung. Durch diese Methode ist es auch möglich, Präsenzstärken wie Zahl der aktiven Verbände zu entlasten. Der Grundgedanke, den ich soeben erwähnte, ist der Schlüssel zum effektivsten und politisch wirksamsten Wehrsystem und zu erhöhter Wehrgerechtigkeit. Er ist gleichzeitig geeignet, eine wesentlich günstigere Grundlage für die psychologische Rüstung als bisher im ganzen Volke zu schaffen. Er gibt dem aktiven Soldaten und allen Bediensteten der Verwaltung Gelegenheit, sich vielfach im Sinne des Steuerzahlers bezahlt zu machen, und erlaubt gleichzeitig eine weitgehende Ausschöpfung des Wehrpotentials, Herr Finanzminister, auf finanziell rationellste Weise. Hierbei bietet sich an, die zivile Notstandsplanung in der Methodik sinnvoll mit einzubeziehen. Vor allen Dingen aber wird der so viel diskutierte Abschreckungseffekt vor Angriffen aller Art in einer solchen ausgezeichneten Form gesteigert, daß der Zwang zum sofortigen Einsatz von atomaren Feldwaffen weitgehend in den Hintergrund treten kann. Mit anderen Worten: Eine auf diese Weise verstärkte Abschreckungskraft zwingt einen mutmaßlichen Gegner von vornherein, auf nur lokale Aktionen des dreisten Zupackens mit geringen Kräften zu verzichten. Und wenn der mutmaßliche Gegner doch mehr wollen sollte, dann muß er sich schon massieren, um mit der Vorschrift zu sprechen, so massieren, daß klar zu erkennen ist, daß er mehr vorhat als nur eine begrenzte Auseinandersetzung. Dann aber schlägt nicht etwa die Stunde der verlängerten Artillerie, sondern die Politik erhält noch den Spielraum, der erforderlich ist, um allerletzte Konsequenzen zu vermeiden, ohne daß es zuvor zu irgendwelchen Gewalttätigkeiten gekommen sein muß. Dieser Grundgedanke entspricht einer uralten Forderung der Freien Demokraten. Wir haben sie in unserem Grundsatzprogramm 1957 konzipiert, und wir forderten damals schon nicht nur die allgemeine Kreitmeyer Wehrpflicht, sondern die allgemeine Dienstpflicht. Ein Volk, welches sich schon im Frieden in dieser vorgeschlagenen Form zu einer weitgehenden Durchorganisation entschließt, ist in der Lage, von vornherein jeder geplanten Gewaltaktion, die gegen seine Freiheit gerichtet ist, jede Aussicht auch auf den geringsten Erfolg zu nehmen. Natürlich gehört dazu, auch jenen Gedanken, der schon einmal in diesem Hause auf Ihre Anregung, meine Herren von der Opposition, zur Diskussion stand, zu verwirklichen: daß jeder Bürger seine persönliche Waffe mit nach Hause nehmen kann. Behutsam angepackt und im wohlabgewogenen Truppenversuch in Angriff genommen, ist das auch bei uns im Laufe der Zeit möglich. Nichts kann die moralische Stärke und die politische Festigkeit eines Staatswesens besser beweisen als die Tatsache, daß alle seine Bürger, insbesondere seine gebildeten, im Nebenberuf noch Soldat sind, um ihr Leben unangetastet in Freiheit führen zu können. Gleichzeitig würden diese Bürger aber ihrem Staatswesen Milliardenbeträge für andere Aufgaben frei machen. Ich nenne — nur um ein Beispiel anzuführen — Schulbildung, Wissenschaft, Forschung. Im unmittelbaren Zusammenhang mit einer solchen grundsätzlichen Reform unseres Wehrsystems steht die Frage der erforderlichen Vorarbeiten auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse und der weiteren Entwicklung der Wehrtechnik. Eine systematische Wehrforschung gibt es in der Bundesrepublik bis heute nicht. Mit der Wehrtechnik steht es etwas, aber insgesamt nicht viel besser. Man redet zwar bei jeder Gelegenheit von einer technisierten Armee. Zahlenmäßig liegt das technische Personal der Bundeswehr in den Kompanien und Bataillonen aber noch heute, allein was die Stellenbesetzung angeht, etwa 50'°/o unter dem Stand der alten Wehrmacht. Und wenn man einen Vergleich mit unseren Bundesgenossen anstellt, sieht man, daß dort zweibis dreimal soviel Stellen besetzt sind. Wehrtechnik und -forschung bedürfen unserer Ansicht nach noch einer schärfer umrissenen Auftragserteilung. Wir sollten uns nicht auf alle möglichen Zwischenfälle, sondern auf die wenigen wahrscheinlichen Fälle konzentrieren, mit denen wir in der Auseinandersetzung um die Erhaltung unserer Freiheit bereits konfrontiert worden sind und wieder konfrontiert werden können. Auch hier mangelt es ganz besonders am Prinzip der Arbeitsteilung im derzeitigen Bündnissystem. In der ganzen Welt finden subversive Kriege statt, die teilweise, lokal bedingt, revolutionären Charakter haben. Ausschlaggebend ist dabei aber immer die Überlegenheit konventioneller Stärke an Ort und Stelle gewesen. Wir sollten, was den Schwerpunkt Forschung und Wehrtechnik angeht, die Teilstreitkräfte anhalten, in erster Linie in der unmittelbaren Unterstützung der Heeresverbände ihre Aufgabe zu sehen. Bei den Heeresverbänden selbst sind es die Panzerabwehr und der Pionierdienst. Dabei darf der Kampf in unübersichtlichem Gelände nicht übersehen werden. — Für den Kampf der Heeresverbände in erster Linie. Wir können im Ausschuß über Details, die Ihnen wie uns sicher sehr am Herzen liegen, noch besser sprechen als hier in der Offentlichkeit. Für alle Teilstreitkräfte muß aber dem Kampf bei Nacht und einer neuen Methode der Kampfführung, der elektronischen, der Vorrang eingeräumt werden. Wir werden dem Einzelplan 14 in seiner jetzigen Form unsere Zustimmung geben. Wir sprechen aber unmißverständlich nicht nur die Hoffnung, sondern die Erwartung aus — und zwar im überparteilichen Konzert der Kräfte —, daß es uns bereits im Jahre 1965 im Zuge der vorgesehenen Konsolidierung gelingt, die finanziellen Forderungen nicht nur nicht zu erhöhen, sondern es durch die Inangriffnahme grundsätzlicher Reformen der hier angedeuteten Art zu ermöglichen, daß sie zurückgeschraubt werden. Dabei wird die anzustrebende Kampfkraft in keiner Weise geschmälert werden. Hinzukommen muß allerdings, daß eine Spitzengliederung erarbeitet und in Gesetzesform verankert wird, die so gestaltet ist, daß sie ohne spektakuläre Veränderungen jeder Phase einer möglichen Spannungszeit gerecht wird. Wir haben ferner ebenfalls nicht die Absicht, an den 18 Monaten des Grundwehrdienstes zu rütteln. Wir sind aber der Meinung, daß wir ohne Beeinträchtigung der Wirtschaftskraft hinsichtlich der Gewinnung von Spezialisten für unsere gesamte Landesverteidigung besser zum Ziel kommen, wenn wir es gerade diesen begehrten Kräften ermöglichen, ihre militärische Ausbildung in Teilabschnitten abzuleisten. Uns schwebt vor, daß wir den Spieß umdrehen und verhindern, daß uns die mühsam ausgebildeten Kräfte abgeworben werden. Wir sollten an die Wirtschaft, an die entsprechenden Werke herantreten und die Spezialisten, auf die es uns ankommt, mit der Zusicherung zur Teilnahme an der Ausbildung auffordern, daß sie nicht länger als für eine etwas verlängerte Grundausbildung, sagen wir, für fünf Monate, in Anspruch genommen werden, damit wir sie dann als Reservisten — wie bei der Territorialreserve II — für die vorausschauende Jahresplanung zur Verfügung haben. Ich bin sicher, Herr Bundesverteidigungsminister, daß gerade für diesen Kreis das Bestreben, mindestens einen Unterführergrad, wenn nicht einen Führergrad der Reserve zu erlangen, ein ausgezeichnetes Reizmittel sein wird, um uns als ausgezeichnete Spezialisten, ohne daß wir Zeit und Geld in wesentlichem Umfang aufgewandt haben, zur Verfügung zu stehen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einen Einwand kurz mit abtun. Ich weiß, die Gewinnung von Unteroffizieren entscheidet sich in der Rekrutenausbildung. Ich habe diese Ideen heute nicht zum erstenmal vorgetragen, sondern entsprechend publiziert. Wenn man sich ,dazu entschließen kann und wenn man weiß, daß in den letzten Wochen der Rekrutenausbildung die Entscheidung fällt, ob sich der Betreffende länger verpflichten will oder nicht, dann bitte ich doch, um die Kapazität der Grundausbildung zu erweitern, idie geteilte Ausbildung vorKreitmeyer übergehend für die Phase der Konsolidierung im Interesse einer höheren Ausnutzung des Kasernenraums für einige Zeit zu versuchen, um ein größeres Volumen zu haben, aus dem Unteroffiziere und langdienende Spezialisten gewonnen werden können. Wenn Sie mich fragen, ob es in der deutschen Geschichte ein Beispiel für eine konsolidierte Armee gibt, dann darf ich Sie an einen der letzten Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" mit dem Interview zwischen Weinstein unid dem 'verabschiedeten General Speidel erinnern, der abschließend der Bundeswehr das Wort auf den 'Weg gab: Wehrtüchtig sein im Geiste. Wenn es eine Truppe gab, die unter den denkbar ungünstigsten Umständen wehrtüchtig im Geiste war, dann war es die Reichswehr in den Jahren von 1924 an. Mit den unzulänglichsten, unmodernsten Mitteln, die ihr zur Verfügung standen, mit hervorragend qualifiziertem Führerpersonal ausgestattet, in hervorragenden Methoden der Ausbildung geschult, in einer theoretisch hervorragenden geistigen Schulung geübt, brachte sie es fertig, mit 100 000 Soldaten in weniger als vier Jahren 36 Divisionen, nach damaligen Begriffen modern, neuzeitlich und schlagkräftig ausgerüstet, auf die Beine 211 stellen. Ich habe die politischen Dinge von damals hier nicht berührt. Es ging mir nur um die technischen Möglichkeiten, um das, worauf wir uns in der Phase der Konsolidierung konzentrieren sollten. Ich glaube, es ist möglich, im gemeinsamen Wirken aller Parteien und Fraktionen dieses Hauses eine effektivere Landesverteidigung mit weniger Mitteln an Geld zu erstellen. (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der SPD.)











(Abg. Berkhan: Gilt das auch für die Luftwaffe?)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Kreitmeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, ist damit der .Entschließungsantrag Umdruck 429 begründet?

    (Abg. Kreitmeyer: Jawohl!)

    — Danke!
    Das Wort hat ,der Abgeordnete Dr. Schäfer.