Rede:
ID0412230400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Flitz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 122. Sitzung Bonn, den 15. April 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl, Storch, Meyer (Frankfurt), Hamacher, Ritzel, Dr. Aschoff und Horn 5695 A Erweiterung der Tagesordnung 5695 B Fragestunde (Drucksache IV/2139) Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef): Außerung des leitenden Oberstaatsanwalts beim Landgericht Hamburg über Verteidigungsbereitschaft Dr. Buchei, Bundesminister 5696 ll, 5697 A, B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5697 A, B Frage des Abg. Hammersen: Dienstanweisung betr. Organisationen der freien Wohlfahrtspflege zur Verteilung von Liebesgaben Grund, Staatssekretär 5697 C Frage des Abg. Dr. Dittrich: Steuerliche Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet Grund, Staatssekretär 5697 D, 5698 A, B Frau Haas (CDU/CSU) . . . . . . 5698 A Dr. Götz (CDU/CSU) . . . . . 5698 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Vorbehalte zum Europäischen Niederlassungsabkommen Dr. Carstens, Staatssekretär 5698 C, 5699 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 5698 D, 5699 A Fragen des Abg. Werner: Studenten aus Sowjetrußland und den Oststaaten als Stipendiaten an deutschen Universitäten und deutsche Studenten in Oststaaten Dr. Carstens, Staatssekretär . 5699 B, C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5699 C, D Fragen des Abg. Müller (Erbendorf) : Öffnung der Grenzübergänge Waldsassen und Bayerisch Eisenstein Höcherl, Bundesminister 5699 D, 5700 A, B Müller (Erbendorf) (SPD) 5700 B Fragen des Abg. Dr. Willeke: Technisierung des Besoldungsverfahrens mit Lochkartenmaschinen Höcherl, Bundesminister . . . . 5700 C, D Dr. Willeke (CDU/CSU) 5700 D Frage des Abg. Fritsch: Einstufung der Stadt Landau (Isar) in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister 5700 D, 5701 A, C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 5701 A Unertl (CDU/CSU) 5701 B, C Hammersen (FDP) 5701 C Brück (CDU/CSU) 5701 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Gutachten betr. Arbeitszeitproblem Blank, Bundesminister . 5702 A, B, C, D, 5703 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5702 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5702 D Killat (SPD) 5703 A Frage des Abg. Dröscher: Entlassung deutscher Arbeitskräfte bei den US-Dienststellen im Raum Baumholder Blank, Bundesminister . . . 5703 B, C, D, 5704 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 5703 C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 5704 A, B Frage des Abg. Spies: Einrichtungen, in denen Wehrdienstverweigerer Ersatzdienst leisten Blank, Bundesminister 5704 B, D Spies (CDU/CSU) 5704 D Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes von Hassel, Bundesminister . . 5705 A, B, D, 5706 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5705 D, 5706 A Frage des Abg. Maucher: Zurückstellung von Wehrpflichtigen, die den Lehrerberuf erlernen wollen von Hassel, Bundesminister . . . . 5706 B Frage des Abg. Cramer: Tätigkeit deutscher Flugzeugingenieure für Ägypten von Hassel, Bundesminister . 5706 B, C, D, 5707 A, B, C Cramer (SPD) 5706 B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5706 C Adorno (CDU/CSU) 5707 A Berkhan (SPD) 5707 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Civilian Labor Group — Aufstellung von Territorialverbänden von Hassel, Bundesminister . . . 5707 C, D, 5708 B, C Dr. Rutschke (FDP) 5708 B, C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . 5708 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Vorschlag der Kommission der EWG und der EAG für sechs Verordnungen des Rats über die Regelung der Amtsbezüge für Mitglieder der Kommission und des Gerichtshofs (Drucksachen IV/2134, IV/2144) 5709 A Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/2116) 5309 B Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Grüner Plan 1964) (Drucksache IV/2128) 5709 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699), Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/1995) — Zweite und dritte Beratung 5709 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) — Zweite Beratung — Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache IV/2050) . 5709 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache IV/2051) 5709 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache IV/2052) 5710 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/2053) Erler (SPD) . . . . . . 5710 B, 5735 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 5719 B Zoglmann (FDP) 5724 A Dr. Dr. h. c. Erhard, - Bundeskanzler 5729 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5739 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . .. . . . 5744 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/2054, zu IV/2054) Kahn-Ackermann (SPD) 5746 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 III Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2055, zu IV/2055) ; in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksache IV/2079) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5747 A, 5755 B, 5762 D, 5776 B Dr. Althammer (CDU/CSU) 5747 D, 5778 B Höcherl, Bundesminister . . . . . 5752 C, 5764 D, 5770 A Dr. Bürgbacher (CDU/CSU) . . . 5758 A Dorn (FDP) 5760 D D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 5762 C, D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 5762 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5765 C, 5773 A Wellmann (SPD) . . . . . . . . 5765 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 5766 A Kubitza (FDP) 5766 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 5769 A Schröder (Osterode) (SPD) . . . 5769 C Frau Renger (SPD) 5770 C Windelen (CDU/CSU) 5774 A Dr. Schäfer (SPD) 5776 C Dr. Miessner (FDP) 5777 A Wehner (SPD) . . . . . . . 5777 B Dürr (FDP) 5779 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/2056) 5782 B Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2063, zu IV/2063) Kreitmeyer (FDP) 5782 C Dr. Schäfer (SPD) 5787 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5791 B, C, 5792 C, 5803 D Leicht (CDU/CSU) 5792 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5794 D Schultz (FDP) 5798 D von Hassel, Bundesminister . . . 5799 C Memmel (CDU/CSU) 5803 B Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/2069) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 5805 A, 5813 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 5806 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 5808 D Lücke, Bundesminister 5809 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/2060, zu IV/2060) 5814 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2065) 5814 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache IV/2066) 5814 B Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/2068) 5814 B Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/2070) 5814 C Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/2072) 5814 C Einzelplan 33 Versorgung (Drucksachen IV/2077, zu IV/2077) . . . . . . . . 5814 C Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/2074) . . . . . . . . 5814 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/2078) 5814 D Nächste Sitzung 5815 Anlagen 5817 12 2. Sitzung Bonn, den 15. April 1964 Stenographischer Bericht Beginn 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. B. Dr. Dr. h. c. Baade 17. 4. Frau Berger-Heise 15.4. Dr. Birrenbach 17.4. Dr. Dittrich 15.4. Dr. Effertz 17.4. Ertl 18. 4. Faller * 15. 4. Gaßmann 17. 4. Dr. Hahn (Heidelberg) 15. 4. Hansing 17. 4. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Dr. Hoven 15.4. Kalbitzer 15.4. Katzer 17. 4. Klinker * 15. 4. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17.4. Kühn 17. 4. Leber 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 30.4. Dr. Löbe 24.4. Frau Lösche 17.4. Lücker (München) * 17. 4. Dr. Mälzig 15.4. Margulies * 15. 4. Mauk * 15. 4. Mengelkamp 17. 4. Dr. von Merkatz 15. 4. Merten 18. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing.E. h. Möller 17. 4. Opitz 16. 4. Dr.-Ing. Philipp 15.4. Richarts * 15. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 15.4. Dr. Seffrin 17.4. Dr. Starke 17.4. Storch * 16. 4. Frau Strobel * 16. 4. Dr. Supf 15.4. Weber (Georgenau) 17.4. Wienand 18. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Adenauer 12.5. Dr.-Ing. Balke 25. 4. Dr. von Brentano 4. 7. Frehsee 20. 4. Dr. h. c. Jaksch 22. 4. Dr. Kreyssig * 24. 4. Metter 30. 5. Müller (Remscheid) 20. 5. Peters (Norden) 30.4. Rasner 6. 5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) 27.4. Riegel (Göppingen) 24.4. Ritzel 20. 4. Stiller 20.4. Wehking 10. 5. Dr. Zimmermann (München) 6. 5. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 20. März 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 267. Sitzung am 20. März 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 1964 verabschiedeten Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gemäß Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr die im Bundestag vertretenen Parteien in der grundsätzlichen Ablehnung einer Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld übereinstimmen. Der Bundesrat hält es für wünschenswert, daß bei der notwendigen systematischen Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs in naher Zukunft auf die Einkommensgrenze verzichtet wird." Kiesinger Vizepräsident Bonn, den 20. März 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 6. März 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Vizepräsident 5818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Anlage 3 Umdruck 410 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2053). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/2053 S. 4, Drucksache IV/1700 Anlage S. 27) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk erhält folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 411 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 1700 Anlage, IV/2055) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 38 000 000 DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM gesenkt. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 2. In Tit. 612 (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) wird der Haushaltsvermerk wie folgt ergänzt: „Von den Mitteln werden 18 000 000 DM qualifiziert gesperrt; die Aufhebung des Sperrvermerks kann erst nach Verabschiedung eines Parteiengesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgen." 3. In Tit. 657 — Zuschüsse auf dem Gebiet des Bildungswesens — wird in a) — Studentenförderung — (Drucksache IV/2055 S. 5) der Ansatz von 41 665 000 DM um 9 000 000 DM auf 50 665 000 DM erhöht. In den Erläuterungen — Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) — Drucksache IV/1700 Anlage S. 35 wird der Ansatz von 33 000 000 DM um 9 000 000 DM auf 42 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Nr. 1 cc) (Honnefer Modell) — Drucksache IV/1700 Anlage S. 36) werden hinter dem Wort „gewährt der Bund einen Zuschuß" die Worte „der 50 v. H. des Gesamtbetrages beträgt" eingefügt. 4. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baus von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 30 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 120) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 19 — Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz 6. In Tit. 303 — Ausbildung und Fortbildung — (Drucksache IV/2055 S. 18) wird der Ansatz von 1 850 000 DM um 100 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. 7. In Tit. 602 — Aufwendungen des Bundesluftschutzverbandes — (Drucksache IV/2055 S. 18) wird der Ansatz von 29 749 300 DM um 3 000 000 auf 32 749 300 DM erhöht. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 425 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers 'des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen In den Erläuterungen zu Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5819 Grundgesetzes — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) werden in Absatz 1 folgende neue Sätze 2 und 3 angefügt: „Die Auszahlung der danach jeder Partei zustehenden Mittel erfolgt auf Antrag. Der Antrag kann auf einen Teilbetrag beschränkt werden." Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 6 Umdruck 417 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2079). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern —In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache IV/2079 S. 3) wird der Ansatz von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 891 — Beschaffung von Hubschraubern für Zwecke des zivilen Bevölkerungsschutzes — (Drucksache IV/2079 S. 3) wird ein Betrag von 1 800 000 DM eingesetzt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 47) wird folgender neuer Satz 3 angefügt: „2 000 000 DM von den Mitteln sind für den Erlaß der Hypothekengewinnabgabe bei finanzschwachen Turn- und Sportvereinen zu verwenden." Bonn, den 15. April 1964 Zoglmann und Fraktion Anlage 8 Umdruck 430 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Umdruck 425 — zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: An den Text des Änderungsantrages — Umduck 425 — wird folgender Absatz angefügt: „Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Partei einen Rechenschaftsbericht über die Aufbringung und Verwendung ihrer Mittel im abgeschlossenen Rechnungsjahr veröffentlicht hat. Spenden sind darin namentlich aufzuführen, soweit der Einzelbetrag 1000 DM übersteigt." Bonn, den 15. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, h i er : Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2063). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. in der Wehrpolitik die Phase der Konsolidierung der Streitkräfte dazu zu benutzen, vor Neuaufstellungen die Ausbildung der vorhandenen Einheiten vorwärts zu treiben, 2. die derzeitigen Stärken der Bundeswehreinheiten vorübergehend dem vorhandenen Istbestand an Führern und Unterführern anzupassen und dadurch überzählig werdende Waffen und Geräte und Fahrzeuge stillzulegen bzw. fallweise für Reserveverbände zu verwenden, 3. den Ausbildunggang für Leutnante und Unteroffiziere um mindestens ein Jahr zu verlängern, die Stabsoffizierlehrgänge auf mindestens ein halbes Jahr auszudehnen, 4. Art und Umfang des Kasernenbaues erneut zu überprüfen, den Nachholbedarf an Turnhallen, Sportplätzen, Soldatenheimen, Unteroffizier- und Offizierheimen vordringlich zu behandeln und den Wohnungsbau besonders zu fördern sowie den gesamten Verwaltungsgang für Bundeswehrbauten drastisch zu verkürzen, 5. die weitere Vermehrung der Atomträgersysteme beim derzeitigen Stand abzustoppen, 6. die Vorratshaltung und das sich daraus ergebende Depotwesen zu überprüfen, 7. der Territorialverteidigung als Schlüsselstellung den Vorrang vor allen anderen Planungen zu geben und den Grundgedanken der jederzeit eingreifbereiten Truppe ohne Bereitschaftsstufen in entsprechender Abwandlung zur Grundlage auch für Reserveverbände zu machen, 5820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 8. Wehrtechnik und Wehrforschung auf die sich aus der besonderen Lage der Bundesrepublik ergebenden wahrscheinlichen Konflikte abzustellen, 9. der Spitzengliederung der Landesverteidigung eine solche Form zu geben, daß sie jederzeit ohne besondere Veränderung aktionsfähig ist. Bonn, den 15. April 1964 Kreitmeyer Schultz und Fraktion Anlage 10 Umdruck 409 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Aigner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 35 — Verteidigungslasten' im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2078). Der Bundestag wolle beschließen: Im Kap. 35 11 a Tit. 960 — Aufwendungen für den verstärkten Ausbau oder den Bau von Straßen, Wegen und Brücken im Zusammenhang mit dem besonderen Kraftwagenverkehr der ausländischen Streitkräfte — (Drucksache IV/2078 S. 3) wird folgender Haushaltsvermerk neu ausgebracht: „Die Mittel können bis zur Höhe von 6 000 000 DM aus den Mitteln des Kap. 35 11 a Tit. 322 und Tit. 311 verstärkt werden." Bonn, den 14. April 1964 Dr. Aigner Memmel Ehnes Schlee Frau Geisendörfer Sühler Frau Haas Vogt Hösl Wagner Lang (München) Weinzierl Lemmrich Wieninger Lermer Ziegler Leukert Drachsler Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker vom 8. April 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kurlbaum") Ihre Zusatzfrage „Trifft es zu, daß die Differenz zwischen den Rohstoffkosten je kg Margarine und dem Verkaufspreis je kg Margarine in der Bundesrepublik drei bis viermal so hoch ist wie z. B. in unserem Nachbarland Holland?" *) Siehe 112. Sitzung Seite 5156 A beantworte ich wie folgt: Eine Berechnung, die mangels ausreichender Unterlagen teilweise auf groben Durchschnittswerten beruht, hat die folgenden Abstände zwischen Rohstoffkosten und Werkpreisen bei Abgabe an den Großhandel (Verarbeitungsspanne) bei deutscher und holländischer Margarine ergeben (die holländischen Preise wurden auf DM umgerechnet) : Durchschnittliche Verarbeitungsspanne bei Margarine in DM/kg Jahr Holland BR Deutschland 1958 0,25 0,84 1962 0,37 1,07 Die Differenz zwischen den Rohstoffkosten und dem Werkpreis (Verarbeitungsspanne) betrug demnach in der Bundesrepublik im Vergleich zu Holland: 1958 etwa das 3'/2 falle, 1962 etwa das 3 fache. Die durchschnittliche Differenz zwischen Werkpreisen und Einzelhandelspreisen (Handelsspanne) ist dem Betrag nach gleichgeblieben. Sie betrug 1958 und 1962 umgerechnet jeweils Holland 0,37 DM/kg, in der BR Deutschland 0,55 DM/kg. Im Ergebnis hat demnach die holländische Margarineindustrie die Verarbeitungsspanne in den vergangenen Jahren relativ etwas stärker erhöhen können. Eine Qualitätssteigerung dürfte in Holland damit jedoch nicht verbunden gewesen sein. Der Anteil an pflanzlichen Fetten bei den Margarinerohstoffen ging in der holländischen Margarine zurück. Er betrug: 1958 1962 im Ø der holländischen Margarine 59 % 51 % im Ø der deutschen Margarine 80 % 83 % Schlüsse auf die Ertragslage der deutschen und der holländischen Margarineindustrie sollen nach den Angaben der Industrie aus folgenden Gründen nicht möglich sein: 1. Die Besteuerungssysteme und die Löhne sind verschieden und liegen in der Bundesrepublik ungünstiger. 2. Die Margarineverpackung ist in Deutschland besser und teurer. 3. Wegen der Weite des Raumes ist der Vertriebsweg und der Frischhaltedienst in der Bundesrepublik aufwendiger als in Holland. 4. Die Fabrikation wird im Durchschnitt der deutschen Betriebe mit mehr Aufwand durchgeführt, so daß der Kapitaldienst der deutschen Betriebe im Vergleich zu den holländischen höher ist. 5. Die deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und die Ansprüche der Konsumenten bezüglich Vitaminisierung und zugelassener Zusätze zur Haltbarmachung bedingen in der Bundesrepublik höhere Aufwendungen, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5821 6. Die deutsche Margarineindustrie wendet im Vergleich zur holländischen große Summen zur Werbung auf. In Holland werben dagegen die Tradition und der Preis für die Margarine. Alle diese Umstände, die von der Margarine-industrie zur Begründung des unterschiedlichen Preises in den beiden Ländern angeführt werden, können mangels Unterlagen in der Auswirkung rechnerisch nicht ausgewertet werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Berlin (Drucksache IV/2035 Fragen VI/6 und VI/7) : Trifft es zu, daß die Bundesfinanzverwaltung für die Finanzämter keine Haftpflichtversicherung für Personenschäden durch Unfälle abgeschlossen hat? Wie und in welcher Weise werden entstandene Personenschäden durch Unfälle reguliert, falls die Bundesfinanzverwaltung für die Finanzämter keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1964 gestellten Fragen wie folgt: Die Finanzämter sind Landesbehörden. Es ist mir nicht bekannt, ob die Länder für durch Unfälle im Bereich der Finanzämter verursachte Personenschäden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben, oder wie solche Schäden reguliert werden. Die Bundesfinanzverwaltung hat keine Haftpflichtversicherung zur Regelung von Personenschäden abgeschlossen. Schäden dieser Art, für die der Bund haftet, werden nach dem Grundsatz der Selbstversicherung aus Haushaltsmitteln ersetzt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 20. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2035 Frage VI/8) : Wann ist mit der Errichtung eines Hauptzollamtes in Deggendorf zu rechnen? Wie ich auch schon anderen Abgeordneten, z. B. Herrn Kollegen Dr. Dittrich, mitgeteilt habe, ist es aus Gründen der Verwaltungsrationalisierung nicht zu umgehen, das Hauptzollamt Landshut nach Deggendorf zu verlegen. Die Verlegung kann jedoch erst erfolgen, wenn der in Deggendorf zu errichtende Neubau für das Hauptzollamt fertiggestellt ist. Ich beabsichtige, in den Haushalt 1965 einen entsprechenden Teilbetrag einzuplanen. Mit der Fertigstellung und damit -der Verlegung des Hauptzollamts kann dann etwa im Jahre 1967 gerechnet werden, Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2035 Frage VI/9) : Wie weit sind die Bemühungen gediehen, den Gemeinden, deren Bürger als zivile Arbeitnehmer bei der Bundeswehr und den alliierten Streitkräften tätig sind, eine Art Gewerbesteuerausgleich zu gewähren? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1964 gestellte Frage wie folgt: Zu dem. vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe — BR-Drucksache 307/63 (Beschluß) — wird zur Zeit die Stellungnahme der Bundesregierung vorbereitet. Bei der Ausarbeitung der Stellungnahme haben sich verfassungsrechtliche Zweifelsfragen ergeben, deren Prüfung durch die Fachressorts noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die Bundesregierung ist bemüht, den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme sobald wie möglich dem Bundestag zuzuleiten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache IV/2035 Frage VII/1): Ist es zutreffend, daß das Bundesgesundheitsministerium schon vor längerer Zeit mit den beteiligten Ressorts für Wirtschaft und Arbeit in Verbindung getreten ist, um die Aufhebung der Pflegesatzverordnung aus dem Jahre 1954 zu erreichen? Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat dem Bundesministerium für Wirtschaft nicht die Aufhebung der Pflegesatzverordnung aus dem Jahre 1954 vorgeschlagen. Die Anregung zu einer Änderung der Verordnung PR Nr. 7/54 ging vom Bundesministerium für Wirtschaft aus, das sich darüber natürlich in engem Gedankenaustausch mit dem Bundesministerium für Gesundheitswesen befindet. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern) (Drucksache IV/2035 Fragen VII/2 und VII/3) : Aus welchen Gründen ist bisher die Anderung der Pflegesatzverordnung vom 31. August 1954, deren Notwendigkeit von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 14. November 1962 bejaht worden ist, nicht erfolgt? Wann wird die Änderung der Pflegesatzverordnung vollzogen sein? Der Bundesminister für Wirtschaft hat den übrigen beteiligten Bundesressorts am 18. Juni 1963 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegesatzverordnung PR Nr. 7/54 vorgelegt. Diesem Entwurf wurde entgegengehalten, er sei nicht verein- 5822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 bar mit dem Entwurf des KrankenversicherungsNeuregelungsgesetzes. Die beteiligten Ressorts haben diesen Sachverhalt am 20. Januar 1964 in einer Besprechung der Staatssekretäre erörtert und festgestellt, daß das Bundeskabinett um eine Entscheidung gebeten werden muß. Eine Vorlage an das Bundeskabinett wird vorbereitet. Die technischen Vorbereitungen zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung PR Nr. 7/54 sind weitgehend abgeschlossen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/2035 Frage VII/7): Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um einer aus Holland betriebenen unlauteren Massenwerbung im Zeichen Europas in den Großstädten der Bundesrepublik Deutschland entgegenzutreten, die bei einem Kauf über die Grenze folgendes anbieten: a) für denselben Betrag, den man beim Kauf eines Kleidungsstückes aufwendet, sich gratis weitere Kleidungsstücke nach Wahl auszusuchen, b) 10- bis 40 %ige Preisermäßigung für Spezialartikel, c) beliebigen Zahlungsaufschub, d) ein Gratismenü für zwei Personen? Die Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz wie folgt: Die Tatsache, daß es in Holland weder ein grundsätzliches Zugabeverbot noch eine Beschränkung der Rabattgewährung ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland gibt, hat verschiedentlich zu Mißhelligkeiten im Grenzverkehr geführt. Durch Verhandlungen der deutschen Industrie- und Handelskammern mit den holländischen Handelskammern im Grenzgebiet konnte jedoch erreicht werden, daß holländische Gewerbetreibende, die im Bundesgebiet tätig werden sollen, auf die Bestimmungen des deutschen Rechtes ausdrücklich hingewiesen werden. Das hat in letzter Zeit dazu geführt, daß Verstöße holländischer Unternehmer gegen deutsche Wettbewerbsbestimmungen nur noch verhältnismäßig selten vorgekommen sind. Soweit Fälle neu bekannt werden, bemühen sich die Kammern um eine möglichst schnelle Bereinigung. Die gerichtliche Verfolgung solcher Fälle, die meist auf Schwierigkeiten stößt, hat keine große Bedeutung erlangt. Die Vorfälle, die Sie anführen, sind Erscheinungen, wie sie sich beim Zusammentreffen der unterschiedlichen Rechtssysteme bei der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes leider mit einer gewissen Zwangsläufigkeit ergeben. Sie werden vollständig erst dann verschwinden, wenn es zu einer Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet gekommen ist. In der Zwischenzeit hält die Bundesregierung die direkte Kontaktaufnahme der deutschen und holländischen Kammern, die unter wesentlicher Beteiligung der Deutsch-Niederländischen Handelskammer stattfindet, für den besten Weg zur Behebung noch eintretender Schwierigkeiten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dörinkel (Drucksache IV/2035 Frage VII/8) : Hat die Bundesregierung die Absicht, geeignete Maßnahmen gegen die Tätigkeit unseriöser ausländischer Versicherungsgesellschaften Im Bundesgebiet zu treffen, nachdem bereits vor zwei Jahren die amerikanische Versicherungsgesellschaft „Brandaris" zahlungsunfähig wurde und neuerdings die „American Military International Insurance Association (AMIIA)" gleichfalls zahlungsunfähig geworden ist? Ausländische Versicherungsunternehmen sind seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland tätig, ohne daß sich aus ihrem Geschäftsbetrieb Nachteile oder Gefahren für die Versicherungsnehmer in einem von Aufsichts wegen nicht tragbaren Ausmaß ergeben haben. Für ,die Zulassung und Beaufsichtigung der inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für deutsche Gesellschaften, soweit nicht Abweichungen dadurch erforderlich sind, daß sich das Eigenkapital und die vertretungsberechtigten Organe dieser Versicherungsunternehmen im Ausland befinden. Die ausländischen Versicherungsunternehmen müssen daher für ihre deutsche Niederlassung einen verantwortlichen Hauptbevollmächtigten bestellen und zur Sicherung der Ansprüche ihrer inländischen Versicherten Kautionen hinterlegen, die aus einer festen Anfangskaution und einer von der Prämieneinnahme abhängigen beweglichen Kaution bestehen. Die holländische Versicherungsgesellschaft „Brandaris" war auf Grund von Art. 36 Abs. 2 b) des Truppenvertrages den amerikanischen Streitkräften mit .der Folge gleichgestellt, daß sie von deutschen Gewerbegeneihmigungen befreit war. Für ihr Kraftfahrversicherungsgeschäft mit Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte benötigte sie daher keine Geschäftserlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und wurde insoweit auch nicht vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen beaufsichtigt. Die „Brandaris" hat seit 1957 neben ihrem genehmigungs- unid aufsichtsfreien Truppenversicherungsgeschäft auch auf Grund einer versicherungsaufsichtsrechtlichen Zulassung allgemein in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. Aus den von ihr hinterlegten Kautionen und mit Hilfe gestellter Bankbürgschaften konnten alle Ansprüche aus dem allgemeinen Versicherungsgeschäft der „ Brandaris" im 'Bundesgebiet voll befriedigt wenden. Über die Vereinbarung, die zwischen dem Bundesminister der Finanzen und der amerikanischen Botschaft für die Geschädigten aus dem Truppenversicherungsgeschäft der „Bnandaris" getroffen wurde und die ebenfalls zu einervollen Befriedigung dieser Gläubiger geführt hat, ist zuletzt in der Fragestunde am 5. Februar 1964 vom Herrn Staatssekretär des Auswärtigen Amtes berichtet worden (vgl. Protokoll der 110. Sitzung des Deutschen Bundestages, 4. Wahlperiode, S. 5035 C). Die American Military International Insurance Association ist nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zum Betrieb der Kraftfahrversicherung mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5823 Angehörigen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte unter Bedingungen zugelassen worden, bei denen hinsichtlich der finanziellen Sicherheiten vorsorglich über idas sonst übliche Maß hinausgegangen worden ist. Nachdem die Heimataufsichtsbehörde in Delaware/USA die Geschäftserlaubnis der American Military International Insurance Association aus Insolvenzgründen und wegen betrügerischer Geschäftsführung am 27. November 1963 zurückgezogen hat, erließ das Bundesaufsichtsamt am 29. November 1963 ein einstweiliges Zahlungsverbot und stellte auf Grund einer Beschlußkammerentscheidung vom 20. Dezember 1963 beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt Konkursantrag. Die dem Bunldesaufsichtsamt sicherheitshalber übereigneten Kautionswerte in Höhe von rd. 6,65 Mio DM werden vom Konkursverwalter als Absonderungsmasse ausschließlich für die Abwicklung der Versicherungsschäden verwandt. Ein genaueres Bild darüber, in welcher Höhe die Versicherungsansprüche befriedigt werden können, wird erst nach dem Prüfungstermin am 17. April 1964 möglich sein. Geeignete Maßnahmen gegen die Tätigkeit unseriöser ausländischer Versicherungsgesellschaften im Bundesgebiet könnten nur in einer Verstärkung der Versicherungsaufsicht bestehen. Selbst eine noch so starke Versicherungsaufsicht könnte es nicht absolut verhindern, daß ein Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig wind. Vor falschen Meldungen ist keine Aufsichtsbehörde sicher. Die Bundesregierung wird jedoch darauf achten, daß die Erfahrungen, die aus dem Fall der American Military International Insurance Association gewonnen worden sind, vom Bundesaufsichtsamt ausgewertet und zur Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer nutzbar gemacht werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 20. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schulhoff (Drucksache IV/2035 Fragen VIII/1 und VIII/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz aller Bemühungen der Industrie die von den auf Grund des § 24 Abs. 4 GewO gebildeten Ausschüssen erarbeiteten Normen und Richtlinien, insbesondere auf dem Gebiet des Dampfkesselwesens, noch immer keine rechtsverbindliche Kraft haben und heute noch die nicht mehr dem Stande der Technik entsprechenden, teilweise mehr als 20 Jahre alten Vorschriften gelten, wodurch neben der Unsicherheit für Hersteller, Betreiber und Überwacher auch der Wettbewerb deutscher Firmen im Ausland erschwert wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die neue Dampfkesselverordnung und die dazugehörigen technischen Regeln noch nicht erlassen sind. Der Entwurf der Verordnung für Landdampfkessel soll mir in diesen Tagen vom Dampfkesselausschuß zugeleitet werden. An diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung weitgehend mitgearbeitet, so daß ich ihn in nächster Zeit dem Kabinett vorlegen kann. Die Technischen Regeln für Hochdruckdampfkessel sind Ende 1963 vom Dampfkesselausschuß vorgelegt worden. Sie stellen ein den internationalen Standards angepaßtes modernes technisches Regelwerk dar, das möglichst bald durch Verwaltungsvorschrift eingeführt werden soll. Nicht ganz so weit ist die Regelung auf dem Gebiet der Niederdruckkessel und Kleinkessel, da hier noch wichtige Teile der technischen Regeln der Beratung im Dampfkesselausschuß bedürfen. Ich hoffe aber zuversichtlich, daß hierdurch die Verabschiedung der Dampfkesselverordnung und die Regelung für Hochdruckkessel nicht verzögert werden wird. Die zur Zeit geltenden Dampfkesselvorschriften sind zum Teil veraltet. Dies ist auch der Grund, weshalb völlig neue technische Regeln aufgestellt werden mußten. Andererseits werden schon seit geraumer Zeit von den Erlaubnisbehörden die veröffentlichten und allen Beteiligten bekannten Entwürfe des Ausschusses in der Praxis im Ausnahmewege angewandt. Daß die in der Übergangszeit noch bestehende Unübersichtlichkeit für die Industrie und die Überwachung lästig ist, ist mir bekannt. Diese Schwierigkeiten und solche, die sich ggf. beim Export ergeben, werden sicherlich mit dem noch in diesem Jahre zu erwartenden Inkrafttreten des neuen Normenwerkes beseitigt sein. Darüber hinaus bin ich bemüht, mindestens im EWG-Raum zum Abbau der durch die Vorschriften anderer Mitgliedstaaten bestehenden Handelshemmnisse beizutragen. Ist die Bundesregierung bereit, eine freiere Entfaltung der Technik im Rahmen der Selbstverantwortung der Industrie unter Einschaltung der technischen Ausschüsse zu ermöglichen, wie sie z. B. für die Elektrotechnik besteht? Die Bundesregierung ist durchaus bereit, die freie Entfaltung der Technik auch im Bereich der Sicherheitstechnik zu fördern. Da die bisher üblichen technisch detaillierten Vorschriften wegen des Fortschritts der Technik zu schnell veralten, mußte ein neuer Weg für den Aufbau des technischen Rechts gesucht werden. Es ist nunmehr gelungen, ein System zur Gestaltung des technischen Sicherheitsrechts zu entwickeln, das einerseits der Verantwortung des Staates für den Schutz des Menschen vor Gefahren der Technik gerecht wird, andererseits dem technischen Fortschritt keine Hemmungen auferlegt. Es ist schwierig, die Grundsätze des Rechtsstaates und den politischen Auftrag auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes mit der Dynamik der Technik in Einklang zu bringen. Das neue System, das in allen beteiligten Kreisen besonderen Anklang gefunden hat, besteht darin, daß der Staat sich darauf beschränkt, nur die Sicherheitsziele in einer vom Wandel der Technik weitgehend unabhängigen Weise verbindlich vorzuschreiben und in Verwaltungsvorschriften auf die allgemein anerkannten Industrienormen als Mittel zur Erreichung dieser Ziele hinzuweisen. Dieses in den letzten Jahren entwickelte System wird es uns auch ermöglichen, einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Einigung Europas durch Angleichung der technischen Sicherheitsnormen zu leisten, weil auch internationale Normen (z. B. ISO) in gleicher Weise wie die deutschen Normen (DIN) ohne Schwierigkeiten in die Verwaltungspraxis eingeführt werden können. 5824 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Außerdem wird es bei diesem System . möglich sein, die Beschlüsse der Technischen Ausschüsse nach § 24 der Gewerbeordnung zu berücksichtigen. Diese Verwaltungsvorschriften sollen jedoch nicht Ausschließlichkeitscharakter besitzen, sondern den im Zeitpunkt ihres Erlasses gegebenen Zustand der Sicherheitstechnik widerspiegeln. Neue technische Erkenntnisse können und sollen neben den traditionellen Methoden als Mittel zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen anerkannt werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie von den Technischen Ausschüssen als sicherheitstechnisch unbedenklich beurteilt worden sind. Sie sehen hieraus, daß die Bundesregierung bemüht ist, im Rahmen rechtsstaatlicher Grundsätze den vorgebrachten Wünschen soweit wie nur irgend möglich entgegenzukommen. Der nach den oben dargelegten Grundsätzen verfaßte Entwurf einer Technischen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ist vorgestern in einer Ressortbesprechung gebilligt worden und wird binnen kurzem der Bundesregierung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 25. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache IV/2035 Fragen VIII/3, VIII/4 und VIII/5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von seiten der amerikanischen Streitkräfte mehreren hundert Zivilbeschäftigten 1m Truppenübungsplatz Grafenwöhr wegen Einsparungsmaßnahmen überraschend gekündigt wurde, nachdem jahrelang vorher verlangt wurde, den Arbeitskräftebedarf vorrangig vor zivilen Ansprüchen zu decken? Wie ich bereits bei der Beantwortung der Anfragen des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert, die die Entlassungen bei den amerikanischen Streitkräften im Raum Kaiserslautern betrafen, in der Fragestunde am 12. Februar 1964 ausgeführt habe, hat die Amerikanische Botschaft der Bundesregierung Anfang des Jahres die geplante Entlassung von Zivilarbeitskräften angekündigt. Im Raum Grafenwöhr steht nach einer Auskunft, die das Personalbüro der amerikanischen Streitkräfte in Grafenwöhr dem zuständigen Arbeitsamt erteilt hat, die Entlassung von etwa 190 Arbeitskräften bevor. Bisher sind noch keine Kündigungen ausgesprochen worden; voraussichtlich wird das Ende Juni 1964 geschehen. Vorwiegend sollen Straßenbauarbeiter und Kraftfahrer, aber nur wenige Angestellte entlassen werden. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die negativen Auswirkungen der in Frage VIII/3 erwähnten Kündigungen auf arbeitsrechtlichem Gebiet zu vermindern unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich hier sowieso um ein Gebiet mit geringer Arbeitsplatzkapazität handelt? Für die anderweitige Unterbringung der betroffenen Arbeitnehmer sind keine Schwierigkeiten zu erwarten. Die Arbeitsämter Weiden und Schwandorf werden umgehend Vermittlungsbemühungen einleiten, sobald feststeht, welche Arbeitskräfte entlassen werden. Eine Reihe von Betrieben, die in einer für die zur Entlassung kommenden Kräfte zumutbaren Entfernung von Grafenwöhr liegen, haben zur Zeit einen hohen Kräftebedarf. Ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um sofort einen neuen Betrieb in Grafenwöhr anzusiedeln, und auf die amerikanischen Streitkräfte Einfluß zu nehmen, so lange die in Frage VIII/3 genannte Ausstellung der Arbeitskräfte hinauszuzögern, bis ein reibungsloser Übergang in neue Arbeitsverhältnisse gefunden wird? Besondere Maßnahmen der Bundesregierung zur Ansiedlung von Betrieben werden unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich gehalten. Die Bundesregierung hätte auch nicht die Möglichkeit, von sich aus Betriebe in Grafenwöhr anzusiedeln. Die Initiative hierzu müßte von der Wirtschaft selbst oder von kommunalen Stellen ausgehen. Sofern es später zur Ansiedlung von Betrieben kommen sollte, könnten hierfür aus Mitteln des regionalen Förderungsprogramms des Bundes zinsgünstige Darlehen gewährt werden, da der Landkreis Eschenbach mit der Stadt Grafenwöhr zu den anerkannten Ausbaugebieten gehört. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kreitmeyer (Drucksache IV/2035 Frage IV/1): Wie viele Bundeswehrbedienstete mit mindestens sechsjähriger Dienstzeit warten seit dem 1. März 1964 länger als 24 Monate auf Zuweisung einer Wohnung? Auf Zuweisung einer Wohnung warten seit dem 1. März 1964, länger als 24 Monate, 4030 Bundeswehr-Angehörige mit mindestens 6jähriger Dienstzeit. Diese Zahl setzt sich zusammen aus: a) Bewerbern, die eine Wohnung haben, aber infolge Versetzung am neuen Standort eine Wohnung noch nicht erhalten haben; b) Bewerbern, die bisher an ihrem Dienstort noch keine Wohnung haben (z. B. Neuverheiratete). Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache IV/2035 Fragen IX/2, IX/3 und IX/4) : Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, daß Panzerfahrzeuge der Bundeswehr in einer südbadischen Garnison mit Gartenschläuchen gereinigt werden müssen? Sind die in Frage IX/2 erwähnten primitiven Reinigungsmethoden auch noch in anderen Garnisonen üblich? Für die Reinigung von Ketten-Kfz sind sowohl am Übungsplatz (Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz) als auch in der Kasernenanlage — für Einheiten bis 40 Ketten-Kfz ein Abspritzstand, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5825 — für Einheiten über 40 Ketten-Kfz eine oder mehrere Panzerwaschanlagen bestimmt. Auf dem Abspritzstand bzw. in der Waschanlage sollen die Ketten-Kfz ihre Grobreinigung erhalten, so daß sie die zur Unterkunft führenden Straßen nicht verschmutzen. Die anschließende „Feinwäsche" wird im technischen Bereich auf den betonierten Vorfeldern vor den Kfz-Hallen bzw. Abstellplätzen durchgeführt. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Einsatz moderner rationeller Reinigungsverfahren für die Panzerfahrzeuge überall in der Bundeswehr gerechnet werden? Der Zeitpunkt der Erstellung aller erforderlichen Abspritzanlagen und Panzerwaschanlagen kann heute noch nicht angegeben werden. Im wesentlichen ist er abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, zum Teil auch von der Festlegung der Endstationierung und von der Lage des Baumarktes. Im Ausbau der vorhandenen Kasernenanlagen ist das Bauprogramm für Panzerwaschanlagen und für die technischen Bereiche in die erste Dringlichkeitsstufe aufgenommen worden. Es kann damit gerechnet werden, daß die fehlenden Anlagen der z. Z. bestehenden Garnisonen im wesentlichen in 3-4 Jahren erstellt sein werden; bis dahin ist die Truppe in Einzelfällen gezwungen, mit behelfsmäßigen Mitteln Panzerfahrzeuge zu reinigen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2035 Frage IX/5) : Zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß der für die Panzerbrigade der 1. Gebirgsjägerdivision vorgesehene endgültige Standort und Ubungsplatz Schwaiganger bezogen werden kann? Zur Unterbringung des im Raum südlich der Donau zu stationierenden PzBt1 der 1. Gebirgsdivision war ein Teil des Staatsgutgeländes Schwaiganger vorgesehen. Die zuständige Stelle hat jedoch diesem Vorhaben zunächst ihre Zustimmung versagt. Weitere Besprechungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung sind in Kürze vorgesehen. Bei diesem Sachstand ist eine Terminangabe im Sinne der Anfrage derzeit leider nicht möglich. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2035 Frage IX/6 und IX/7) : Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu prüfen, ob eine Dienstzeit in der Entwicklungshilfe auf den Grundwehrdienst in der Bundeswehr angerechnet werden kann? Das Wehrpflichtgesetz läßt eine Anrechnung eines geleisteten Entwicklungsdienstes auf den Wehrdienst nicht zu. Der Entwicklungsdienst ist mit dem militärischen Dienst nicht vergleichbar und kann somit nicht zu ihm in Beziehung gesetzt werden. Es sollte auch nicht der unrichtige Eindruck erweckt werden, als handele es sich bei dem Entwicklungsdienst um einen militärähnlichen Dienst. Abgesehen davon soll Anreiz zur Teilnahme am Entwicklungsdienst nicht die Befreiung vom Wehrdienst sein, sondern allein die Möglichkeit, an Ort und Stelle im Entwicklungsland sich Kenntnisse von Ausmaß und Bedeutung der Entwicklungshilfe zu verschaffen. Diese Kenntnisse sind für die eigene Fortbildung wichtig und können in der Bundesrepublik selbst nicht erworben werden. Im übrigen dürfte die Frage der Anrechnung kaum praktische Bedeutung haben. Die Entwicklungshelfer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Sie haben daher ihrer Wehrpflicht schon genügt, bevor sie eingesetzt werden. Sofern das im Einzelfall nicht geschehen ist, kann den Belangen dadurch Rechnung getragen werden, daß Entwicklungshelfer, die zur Ableistung des Wehrdienstes heranstehen, auf Antrag für die Dauer des Entwicklungsdienstes vom Wehrdienst zurückgestellt oder auf entsprechenden Vorschlag uk-gestellt werden. Hat der Herr Bundesverteidigungsminister in der Frage der Ableistung des Grundwehrdienstes für Studenten der Pädagogischen Akademien seine Meinung seit der- Fragestunde vom 13. Dezember 1963 geändert? Der Verteidigungsminister hat seine Meinung zur Frage der Ableistung des Grundwehrdienstes von Studenten der Pädagogischen Akademien nicht gegeändert. Eine grundsätzliche Freistellung vom Wehrdienst für Abiturienten, die an diesen Akademien zu studieren beabsichtigen, ist nach wie vor nicht vertretbar. Die angehenden Lehrer sollten vielmehr ihre staatsbürgerliche Pflicht, Wehrdienst zu leisten, erfüllen, soweit nicht im Einzelfall Zurückstellungsgründe nach dem Wehrpflichtgesetz vorliegen. Wie schon in der Fragestunde am 13. 12. 1963 ausgeführt wurde, gelten für sie die gleichen Bestimmungen wie für Abiturienten, die an Universitäten oder sonstigen Hochschulen studieren wollen. Erst nach Abschluß von 2 Semestern kann auf Antrag ihre Zurückstellung ausgesprochen werden. Die Frage der Einberufung von Wehrpflichtigen, die jetzt ihre 1. Lehramtsprüfung an einer Pädagogischen Akademie abgelegt haben, ist dadurch akut geworden, daß nunmehr auch auf die Jahrgänge 1940 his 1942 zurückgegriffen wenden muß. Diese Wehrpflichtigen können jetzt einberufen werden, weil eine Zurückstellung aus Ausbildungsgründen nicht möglich ist. Mit Beendigung des Studiums an der Pädagogischen Akademie ist ein Ausbildungsabschnitt — das ist nach § 12 Abs. 4 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes entscheidend — abgeschlossen. Während der lanschließenden Zeit bis zur 2. Lehramtsprüfung ist auf Antrag eineZurückstellung nur dann möglich, wenn der Wehrpflichtige mehr als ein Drittel der für diesen Ausbildungsabschnitt notwendigen Zeit hinter sich gebracht hat. Wehrpflichtige, die nach Ablegung der 1. Lehramtsprüfung bereits als Lehrer tätig sind, können auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Behörde 5826 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 im Einzelfall ukgestellt werden, wenn andernfalls die Fortführung des Schulbetriebs ernstlich gefährdet würde. Dadurch wird den beiderseitigen Belangen Rechnung getragen. Eine generelle UK-Stellung ist nach der Auffassung des Verteidigungsministers staatspolitisch nicht richtig. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 20. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache IV/2035 Fragen XI/1, XI/2 und XI/3): Sind dem Herrn Bundespostminister die Klagen der badischen Stadt Villingen darüber bekannt, daß im regionalen Fernsprechbuch für Villingen das Ortsnetz der sechs Kilometer entfernt liegenden württembergischen Nachbarstadt Schwenningen nicht enthalten ist? Wir unterscheiden zwischen amtlichen Fernsprechbüchern, die für die einzelnen Bezirke der Oberpostdirektionen herausgegeben werden, und örtlichen Fernsprechbüchern, die die Teilnehmer einzelner Ortsnetze enthalten; diese werden von Verlegern im Zusammenwirken mit der Gesellschaft Deutsche Postreklame herausgegeben. Es sind mir Klagen darüber bekannt, daß in die Ausgabe 1963 des örtlichen Fernsprechbuchs von Villingen (Schwarzwald) nicht — wie bisher — auch die Teilnehmer von Schwenningen (Neckar) aufgenommen wurden. Der Grund hierfür liegt ausschließlich in technischen Schwierigkeiten, die bei der Herstellung der Ausgabe auftraten und sich nicht wiederholen werden. Die neue Ausgabe erscheint bereits in etwa 4 Wochen wieder in der alten Form. Teilt der Herr Bundespostminister die Meinung, daß es eine Erschwernis für zwei Nachbarstädte bedeutet, wenn ihre Fernsprechteilnehmer in getrennten Verzeichnissen aufgeführt sind? Es ist zweckmäßig, daß Nachbarorte, die in besonders engen Beziehungen zueinander stehen, im gleichen Fernsprechverzeichnis aufgenommen werden. Bei den amtlichen Fernsprechbüchern ist dies grundsätzlich aber nicht möglich, weil sie nach Bezirken aufgestellt werden müssen. Es liegt in der Natur bezirklicher Abgrenzung, daß benachbarte Orte in verschiedene Verzeichnisse aufgenommen werden. Wie man die Grenze auch zieht, benachbarte Orte werden ihrerseits wieder Nachbarorte haben. So erscheinen das badische Villingen und das württembergische Schwenningen von jeher getrennt im amtlichen Fernsprechbuch von Freiburg im Breisgau bzw. Tübingen. Welche Möglichkeiten bestehen, den derzeitigen in Fragen XI/1, 2 geschilderten Zustand zu ändern? Die Schwierigkeiten in der Abgrenzung beim bezirklichen amtlichen Fernsprechbuch werden durch die andersartige Abgrenzung beim örtlichen Fernsprechbuch praktisch aufgehoben. Den verständlichen Wünschen der Fernsprechteilnehmer vor allem der gewerblichen Wirtschaft wird in den örtlichen Fernsprechbüchern entsprochen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 20. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2035 Frage XI/4) : Wann ist mit der Errichtung eines neuen Postamtsgebäudes in Deggendorf zu rechnen? Wie ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Dittrich auf Befragen wiederholt mitteilte, hat die Oberpostdirektion Regensburg mit der Planung eines neuen Postamtsgebäudes in Deggendorf begonnen und will dem Ministerium demnächst die ersten Bauskizzen vorlegen. Im vorigen Jahr ist das Baugrundstück erworben worden. Naturgemäß wird noch einige Zeit vergehen, bis ein baureifer Entwurf vorliegt. Ob nach Fertigstellung der Planung auch die Mittel für das Bauvorhaben bereitgestellt werden können, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen; dies wird nicht zuletzt von der weiteren Entwicklung der zur Zeit außerordentlich angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespost abhängen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten vereinbart, den Einzelplan 36 mit zu behandeln und die Anträge dazu mit zu begründen. Ich darf mir erlauben, einige' allgemeine Bemerkungen voranzuschicken, weil ich es Ihnen dann ersparen kann, daß ich morgen noch einmal auf die Tribüne gehe, um die Entschließungsanträge zum zivilen Bevölkerungsschutz zu vertreten.
    In dieser Haushaltsberatung ist es außerordentlich bedauerlich für uns alle, daß die Mittel für die zivile Verteidigung nicht nur nicht erhöht worden sind, sondern auch noch gekürzt werden mußten. Das Argument, daß in den vergangenen Jahren nicht einmal die bewilligten Mittel ausgegeben worden sind, ist ein ganz schlechtes Argument. Es scheint mir zu zeigen, daß ein ziemlicher Wirrwarr innerhalb der Ressorts besteht und daß noch immer nicht eine vernünftige langfristige Planung im Bundesministerium des Innern und im Kabinett vorhanden ist. Die zivile Verteidigung läuft leider noch immer unter „ferner liefen". Es würde mich wirklich interessieren, zu erfahren, wann im Bundesverteidigungsrat zu diesen Dingen Stellung genommen wird und welche Rolle der Herr Innenminister dann in diesem Gremium spielt. Wäre er so stark, wie er da sein müßte, dann müßten wir allerdings mehr praktische Ergebnisse sehen. Wenn wir sehen, daß für die militärische Verteidigung wirklich keine Mittel gescheut werden und daß erhebliche Beträge auch in falschen Investitionen und für Fehlkonstruktionen eingesetzt wurden, dann muß man sagen, daß die Zivilverteidigung wirklich sehr viel zurückhaltender vorgeht und daß mit ihren inzwischen etwa 4 Milliarden DM wirklich das niedrigste, was überhaupt denkbar ist, in Ansatz gebracht wurde.



    Frau Renger
    Aber das schlimmste scheint zu sein, daß auf der höheren Ebene überhaupt die richtige Initiative für die Bewältigung der Aufgaben der Zivilverteidigung fehlt. Wir haben im Innenausschuß eine ganze Menge Gesetzentwürfe vorliegen, und es regnet immer wieder neue Entwürfe. Mir scheint, daß es manchmal besser wäre, wenn wir die alten bestehenden Gesetze erst einmal durchführten und bis hinunter in die Gemeinden die notwendigen Durchführungsbestimmungen erlassen würden, damit wenigstens die bereits vorhandenen Gesetze und Verordnungen ordnungsgemäß angewendet werden könnten.
    In den Ministerien und draußen scheint im allgemeinen auch bezüglich dessen, was man Bevölkerungsschutz nennt, ein ziemlicher Begriffswirrwarr zu herrschen. Man spricht von ziviler Verteidigung, man spricht von Zivilschutz, von Luftschutz, von Katastrophenschutz. Die sozialdemokratische Fraktion wird Ihnen dazu in der dritten Lesung einen Entschließungsantrag vorlegen, mit dem versucht werden soll, diesen Sprachenwirrwarr etwas aufzulösen. Wir bitten Sie, dem zuzustimmen, daß wir in Zukunft prinzipiell von ziviler Verteidigung und Zivilschutz sprechen und dementsprechend auch den bisherigen Bundesluftschutzverband in Zivilschutzverband und das Amt für zivilen Bevölkerungsschutz in Amt für Zivilverteidigung umbenennen. Das ist, glaube ich, auch deshalb von Bedeutung, weil der Begriff Luftschutz bei der Bevölkerung wirklich auf große Abneigung stößt; dadurch bekommen wir weniger Menschen zur Mitarbeit. Außerdem umfaßt der Begriff gar nicht mehr das, was auf uns zukommen könnte.
    Sie wissen, daß es in der Bevölkerung immer noch eine große Skepsis gegenüber den Möglichkeiten der zivilen Verteidigung gibt. Die Vereinigung der deutschen Wissenschaftler hat sich in besonderer Weise der Untersuchung der Bevölkerungsschutzmaßnahmen angenommen. Man kann sagen, daß hier eine private Vereinigung eine Aufgabe übernommen hat, die längst von der Bundesregierung hätte in Angriff genommen sein müssen. Den Wissenschaftlern sollte man für ihre ausgezeichnete Arbeit auch an dieser Stelle Dank sagen, wobei man sich keineswegs zu jeder politischen Konsequenz zu bekennen braucht.
    Mir scheint aber, daß eine private Untersuchung allein nicht genügt. Sehr verehrter Herr Minister, Sie werden wieder unsere Aufforderung finden, daß Sie erneut eine Sachverständigenkommission von unabhängigen Wissenschaftlern, Ärzten, Psychologen, Bausachverständigen und auch Vertretern der Bevölkerung berufen sollten, um der deutschen Bevölkerung ein umfassendes Bild von den Aufgaben und Möglichkeiten der Zivilverteidigung geben zu können. Die Freie Hansestadt Hamburg hat hier ein vorzügliches Beispiel gegeben. Einige Länder haben jetzt erfreulicherweise Aufgaben übernommen, die eigentlich Sache des Bundes wären.
    Im übrigen scheint es mir manchmal so, Herr Minister, daß die große Aufgabe der Zivilverteidigung sehr viel für Ihr Amt ist. Ich frage mich, ob es nicht gut wäre, wenn Sie — wie das im Lande Schleswig-Holstein oder in Hamburg der Fall ist — nicht noch einen zusätzlichen Berater für diese Aufgaben berufen würden. Das würde vielleicht die Dinge voranbringen.
    Lassen Sie mich noch eine Kritik, die heute schon von dem Kollegen Dorn vorgebracht wurde; wiederholen. Die Koordinierung in den verschiedenen Am-tern und Ministerien, die sich mit der Zivilverteidigung befassen, scheint uns nicht in Ordnung zu sein. Es gibt viele Überschneidungen, Doppelarbeit und dadurch unnötige Kosten und leider kein Ergebnis. Ich glaube, wir sollten auch hier eine Änderung schaffen. Die Bundesoberbehörden sind extra geschaffen worden, um die Ministerien zu entlasten. Daher sollten die Arbeiten dort geleistet werden, wo sie hindelegiert worden sind.
    Das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz ist für die Schulung, Ausbildung und Aufklärung zuständig. Die sozialdemokratische Fraktion ist geneigt, zuzustimmen, daß wir eine Führungsakademie für Zivilverteidigung bekommen. Aber es ist sehr fraglich, ob dafür wieder eine besondere Organisation und ein besonderer Verwaltungsapparat geschaffen werden muß oder ob es nicht richtiger wäre, daß auch diese neue Akademie vom Bundesamt geleitet wird.
    Ich glaube, daß es auch notwendig wäre, eine Koordinierung der Aufklärung vorzunehmen. Man findet Ansätze dafür im Haushalt des Bundesministeriums des Innern, „Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz" Tit. 304 — Werbung und Aufklärung — und Tit. 602 — Aufwendungen des Bundesluftschutzverbandes —. Wir könnten uns vorstellen, daß man diese Mittel besser und mit größerem Nutzen einsetzt, wenn man diese Dinge noch mehr konzentriert.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn schon .alle anderen Kürzungen äußerst bedenklich sind, so z. B. bei den Ansätzen für das Alarmprogramm, die Nachrichtenübermittlung usw. — von den baulichen Maßnahmen überhaupt nicht zu reden, da sind es ja keine Kürzungen, da waren ja praktisch noch nie Mittel eingesetzt —, dann muß ich aber ganz besonders sagen, daß die Kürzungen, die bei den Ansätzen für Ausbildung und Werbung im Bundesamt oder im Bundesluftschutzverband vorgenommen worden sind, nicht akzeptiert werden können. Deshalb bittet die SPD-Fraktion, bei Tit. 303 den ursprünglichen Ansatz von 1 950 000 DM wiederherzustellen und bei Tit. 602 — Bundesluftschutzverband — den Ansatz um 3 Millionen DM zu erhöhen. Das ist immer noch weniger, als das Bundesministerium des Innern vorgeschlagen hat. Sie finden diese Anträge im Umdruck 411 unter den Ziffern 6 und 7.
    Es ist nach wie vor nötig, der Bevölkerung zu sagen: Die Bundesregierung hat auf dem Gebiet des Zivilschutzes nicht genügend getan; man könnte sogar noch weiter gehen. Das ist um so bedauerlicher, als man, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, in vielen Versammlungen feststellen kann, daß die Menschen wirklich Verständnis für den Bevölkerungsschutz haben, aber vor einer Teilnahme zurück-



    Frau Renger
    schrecken, weil sie sehen: es geschieht ja eigentlich nichts. Es ist auf die Dauer unerträglich, wenn wir ihnen immer wieder die Antwort auf die Frage schuldig bleiben müssen: „Ihr habt uns zwar Sirenen auf das Dach gebaut; aber was soll denn nun wirklich geschehen, wenn es einmal ernst wird? Wohin sollen wir dann gehen?"
    Ich muß hier im Namen der sozialdemokratischen Fraktion wiederholen, daß die außerordentlich hohen Belastungen des einzelnen Bürgers, die auch in den kommenden Gesetzen enthalten sind, als unerträglich empfunden werden.
    Im übrigen ist schon wieder so viel Zeit ins Land gegangen — oder es war von Anfang an so —, daß die Mittel, die Sie vorgesehen haben, auch für die kommenden Gesetze nicht mehr stimmen. Es wäre gut und dringend notwendig — und wir werden Sie darum bitten —, eine neue Kostenübersicht und einen Zeitplan vorzulegen.
    Sehr verehrter Herr Minister, man wird immer wieder gefragt, warum denn, wenn in den Gemeinden Schulen, Krankenhäuser usw. gebaut werden, vom Bund keine Mittel dazu gegeben werden können. Es wird damit begründet, daß die Räume nicht als öffentliche Schutzräume zu betrachten seien. Ich meine, es wäre gut, wenn sich die Bundesregierung überlegte, ob nicht doch ein Weg zu finden wäre, einen Zuschuß zu geben. Es wäre doch sehr viel billiger, wenn schon gebaut wird, die Einrichtungen jetzt mit einzubauen, denn in einem Ernstfall würden diese Räume ganz sicher auch als öffentliche Schutzräume benutzt.
    Meine Damen und Herren, denken Sie daran, daß wir Gesetze schaffen wollen — wir haben schon das Selb.stschutzgesetz und andere —, in denen Zwangsund Strafbestimmungen enthalten sind. Ich muß wieder fragen: Wie wollen Sie diese Bestimmungen durchführen, wenn die Voraussetzung, nämlich der Schutzraum, fehlt?
    Aus der Tagespresse muß man leider entnehmen, daß innerhalb der Ressorts wieder neue Schwierigkeiten und Differenzen entstanden sind. Wenn ich jetzt höre, daß das Bundesschatzministerium völlig anderer Meinung über die vorgesehenen Schutzräume ist, dann weiß ich überhaupt nicht mehr, wonach wir uns zu richten haben. Um so bedeutsamer und wichtiger wäre also eine Sachverständigenkommission, die die Fragen einmal richtig klärt.
    Herr Minister, es wäre sehr, sehr gut, wenn Sie einmal in Ihrem Hause Vorbereitungen träfen, urn den unglaublichen Instanzenweg sowohl für die öffentliche Hand, die Schutzräume baut, wie für die Privaten, etwas abzubauen. Ich hörte davon, daß etwa 25 Instanzen durchlaufen werden müssen, und daß es die Länder und Gemeinden mit 4 bis 5 Ministerien zu tun haben. Sehr geehrter Herr Minister, da muß eine Änderung geschaffen werden. Ich glaube, daß das auch möglich ist.
    Die Opposition kann feststellen, daß, wenn sie lange genug geredet 'hat — ich meine, nicht 'gerade heute, sondern lange Jahre darüber geredet hat —, schließlich das Bundeskabinett und die Mehrheit dieses Hauses ihren Vorschlägen zustimmt. Es sind immer nur sehr kleine Erfolge; aber wir sind auch für diese kleinen Erfolge dankbar. Wir hoffen, daß, wenn 'Sie mehr auf die Opposition hören, sogar aus der Zivilverteidigung noch etwas werden kann.
    Wir freuen uns also darüber, 'daß Sie in diesem Haushalt die Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern in einem besonderen Titel vorgesehen haben. Daß der vorgesehene Ansatz dieses Titels aber gleich wieder um 1 Million DMgekürzt werden soll, scheint uns nicht zu verantworten zu sein. Wir bitten, auch in diesem Punkt unserem Erhöhungsantrag zuzustimmen.
    Seit Jahren, meine Damen und Herren, gibt es eine Diskussion über die Anschaffung von Hubschraubern. Auch hier ist die Bundesregierung endlich zu der Erkenntnis gekommen — und sie ist damit dem Vorschlag der sozialdemokratischen Fraktion gefolgt —, daß die .Anschaffung von Hubschraubern unbedingt notwendig ist. Ich glaube, die Notwendigkeit braucht kaum begründet zu werden. Wir haben das gerade bei der Katastrophe in Norddeutschland alle verfolgen können.
    Für den Zivilschutz ist die 'Anschaffung der Hubschrauber unbedingt erforderlich. Ich glaube, die wirklich geringe Summe von 1,8 Millionen DM sollte dafür aufgebracht werden. Wenn schon so viel Mangelerscheinungen auf dem Gebiet der Zivilverteidigung vorhanden sind, meine Damen und Herren, dann versuchen Sie, wenigstens mit kleinen Maßnahmen einen Teil auszugleichen.

    (Zuruf von der Mitte: Späte Einsicht!)

    — Die späte Einsicht kommt bei Ihnen! Wir waren, glaube ich, die ersten, und lange Zeit die .einzigen, die sich in diesem Haus für den zivilen Bevölkerungsschutz eingesetzt haben.

    (Beifall bei der SPD. — Heiterkeit und Zurufe von der Mitte.)

    — Ja, mit Lachen ist das nicht abgetan; da muß man halt die Protokolle lesen und sehen, in welcher Weise jeder einzelne vernünftige Antrag der Opposition niedergestimmt worden ist.
    Meine Damen und Herren, es gibt wirklich eine große Anzahl von freiwilligen Kräften im Zivilschutz, die mit dem geringsten Unkostenersatz ihre Aufgaben erfüllen. Wir sollten diesen Leuten, die oftmals sogar angefeindet werden, dankbar sein und ihre Leistung auch dadurch anerkennen, daß wir die geringen Entschädigungen erhöhen.
    Verteidigen heißt ja wohl erhalten und bewahren. Trotz der seit Jahren in der Bundesrepublik betriebenen Vorbereitungen ist es noch nicht zu überzeugenden Ergebnissen auf dem Gebiet der Zivilverteidigung gekommen. Man muß leider immer wieder feststellen, daß es an der Gesamtkonzeption mangelt. Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Minister, diesem Hohen Hause nun eine wirklich überzeugende Darstellung dessen vorzulegen, was Sie in der nächsten Zeit zu tun gedenken. Alles, was vernünftig ist — davon können Sie überzeugt sein —, findet die Unterstützung der sozialdemokratischen Fraktion.

    (Beifall bei der SPD.)






Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Flitz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Aller guten Dinge sind zwei. Ich darf jetzt im Namen der Freien Demokratischen Partei zu den Umdrucken 411 und 417 Stellung nehmen, die soeben von der Kollegin Frau Renger begründet worden sind. Es handelt sich um die Mittel für die Ausbildung und Fortbildung im zivilen Bevölkerungsschutz und um die Aufwendungen für den Bundesluftschutzverband. Auch wir bedauern es, daß es nicht möglich war, die Ansätze, die ursprünglich festgelegt waren, beizubehalten und daß der Haushaltsausschuß sich genötigt sah, diese Ansätze zu kürzen. Es muß anerkannt werden, daß für den Bundesluftschutzverband — Tit. 602 — immerhin die Mittel um 6 Millionen DM erhöht worden sind. Aber wir bedauern es eben, daß der Haushaltsausschuß dennoch Kürzungen vorgenommen hat, weil wir ja alle der Überzeugung sind, daß eine militärische Verteidigung eben gar keinen Sinn hat, wenn nicht gleichzeitig eine zivile Verteidigung mit vorbereitet wird. Wir wissen, daß diese zivile Verteidigung einer ganz großen und umfangreichen Ausbildungs- und Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung bedarf. Erfreulicherweise sieht es nun so aus, daß wenigstens das Selbstschutzgesetz bis zum Herbst verabschiedet werden soll als ein sehr wichtiger Bestandteil der lange erwarteten Notstandsplanung. Es ist ein Gesetz, das dem Menschen dienen soll, dem Überleben, und zwar auch dem Überleben derjenigen, die sich nicht selbst helfen känenen.
    Selbstschutz bedeutet ja, daß der einzelne weiß, was ihm droht, wie er sich schützen kann und wie er andere schützen kann. Dazu ist es eben auch nötig, einen kleinen Führungsstab zu organisieren; denn es muß Menschen geben, die wirklich wissen, wie man sich in schwierigen Situationen zu verhalten hat. In § 43 und § 45 werden dem Bundesluftschutzverband die Aufgaben der Organisation des Selbstschutzes in Wohnstätten, der Betriebsselbstschutz und die Aufklärung und Ausbildung übertragen. Mit der Verabschiedung dieses Selbstschutzgesetzes wird eine große Aufgabe auf den Bundesluftschutzverband zukommen, und gerade deshalb ist es bedauerlich, daß der Haushaltsausschuß Kürzungen hat vornehmen müssen. Es ist auch deshalb bedauerlich, weil sich jetzt allmählich die zehnjährige Tätigkeit des Bundesluftschutzverbandes auszuzahlen beginnt. Viele angelaufene Aktionen werden wahrscheinlich nicht voll durchgeführt werden können wegen dieser Kürzungen. Dabei ist es doch so wichtig, daß die Dienststellen auf der Kreis- und auf der Ortsebene nun wirklich gestärkt und verstärkt werden. Natürlich sind auch Neueinrichtungen dringend notwendig.
    Ich glaube, es ist richtig — und meine Kollegin Frau Renger hat schon kurz darauf hingewiesen —, in diesem Hause einmal folgendes zu sagen: Seit zehn Jahren sind in den Gemeinden Tausende von ehrenamtlichen Helfern im Bundesluftschutzverband mit einem nicht, zu überbietenden Idealismus tätig. Wir wissen, wie schwer ihre Arbeit war, weil starke
    Ressentiments überwunden werden mußten. Die Arbeit wird weitgehend in der Stille geleistet; sie wird von wenigen beobachtet und sicherlich eher einmal belächelt als gewürdigt. Der große Helfertag des Bundesluftschutzverbandes Ende Mai in Hamburg, in der Stadt, deren Bevölkerung die Notwendigkeit und die Bedeutung der Selbsthilfemöglichkeiten am eigenen Leibe erlebt hat, soll der deutschen Bevölkerung zeigen, daß auf dem Gebiet des Bundesluftschutzverbandes wirklich etwas geleistet worden ist. Übrigens wird dieser Helfertag in Anwesenheit von Vertretern ausländischer befreundeter Organisationen stattfinden.
    Ein Wort noch zu dem Schutzbaugesetz. Wie Frau Renger schon bemerkt hat, ist es bedauerlich, daß wir mit diesem Gesetz noch nicht weitergekommen sind. Auch in diesem Haushalt sind keine Mittel für Schutzbauten vorgesehen. Seit 1957 ist nichts geschehen. Wir wissen, daß das verschiedene Gründe hat. Es sind einmal die verschiedenen Kompetenzstreitigkeiten; andererseits wollte man einen allzu perfektionierten Schutzbau haben. Heute denkt man mehr an einen Grundschutz wenigstens gegen Trümmer, Brand und radioaktiven Ausfall. Es ist sehr bedauerlich, daß die Hauptbauraten in den Jahren 1957 bis 1964 ungenutzt verstrichen sind; denn wir wissen ja alle, daß jeder spätere Einbau eines Schutzraums eine Verteuerung bedeutet. Wir hoffen, daß die von der Kollegin Renger angedeuteten neuen Komplikationen nicht zu groß sind und mit der baldigen Verabschiedung eines Schutzbaugesetzes gerechnet werden kann. In der Schweiz hat man im Jahre 1950 mit den Schutzbauten angefangen, und heute ist man dort tatsächlich so weit, daß 50 % aller Gebäude bereits einen Schutzraum haben.
    Nun etwas zu dem Änderungsantrag Umdruck 417, zu den Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesinnenministeriums, zu den Hilfskrankenhäusern und den Hubschraubern. Ich glaube, wir sind alle davon überzeugt, daß es notwendig ist, gerade auf dem Gebiet der Krankenhäuser Vorsorge zu treffen. Ich glaube aber, man sollte zunächst einmal die angesetzten Mittel, die immerhin um 3 Millionen DM über denen des Vorjahres liegen, ausnutzen.
    Was die Hubschrauber angeht, so besteht ja noch keine gesetzliche Grundlage. Ehe der Bund eigene Maßnahmen auf diesem Gebiet ergreift, sollte man die Einrichtungen ausnützen, die bereits bestehen. Ich denke hier an die Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes, aber auch an diejenigen Einrichtungen, die aus freier, privater Initiative geschaffen worden sind, wie z. B; der Deutsche Luftrettungsdienst. Einrichtungen, die sich schon oft bewährt haben, wenn es nötig war, den Abtransport von Menschen möglichst schnell zu bewerkstelligen.
    Ich darf im Namen der Freien Demokratischen Partei sagen, daß wir bedauern, den Änderungsanträgen der SPD nicht zustimmen zu können. Wir möchten aber empfehlen, daß die Bundesregierung in den nächsten Monaten Erfahrungen sammelt. Falls sich ergeben sollte, daß die Mittel nicht aus-



    Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven)

    reichen, sollten auf jeden Fall im nächsten Haushalt Erhöhungen vorgenommen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)