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    Deutscher Bundestag 122. Sitzung Bonn, den 15. April 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl, Storch, Meyer (Frankfurt), Hamacher, Ritzel, Dr. Aschoff und Horn 5695 A Erweiterung der Tagesordnung 5695 B Fragestunde (Drucksache IV/2139) Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef): Außerung des leitenden Oberstaatsanwalts beim Landgericht Hamburg über Verteidigungsbereitschaft Dr. Buchei, Bundesminister 5696 ll, 5697 A, B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5697 A, B Frage des Abg. Hammersen: Dienstanweisung betr. Organisationen der freien Wohlfahrtspflege zur Verteilung von Liebesgaben Grund, Staatssekretär 5697 C Frage des Abg. Dr. Dittrich: Steuerliche Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet Grund, Staatssekretär 5697 D, 5698 A, B Frau Haas (CDU/CSU) . . . . . . 5698 A Dr. Götz (CDU/CSU) . . . . . 5698 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Vorbehalte zum Europäischen Niederlassungsabkommen Dr. Carstens, Staatssekretär 5698 C, 5699 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 5698 D, 5699 A Fragen des Abg. Werner: Studenten aus Sowjetrußland und den Oststaaten als Stipendiaten an deutschen Universitäten und deutsche Studenten in Oststaaten Dr. Carstens, Staatssekretär . 5699 B, C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5699 C, D Fragen des Abg. Müller (Erbendorf) : Öffnung der Grenzübergänge Waldsassen und Bayerisch Eisenstein Höcherl, Bundesminister 5699 D, 5700 A, B Müller (Erbendorf) (SPD) 5700 B Fragen des Abg. Dr. Willeke: Technisierung des Besoldungsverfahrens mit Lochkartenmaschinen Höcherl, Bundesminister . . . . 5700 C, D Dr. Willeke (CDU/CSU) 5700 D Frage des Abg. Fritsch: Einstufung der Stadt Landau (Isar) in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister 5700 D, 5701 A, C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 5701 A Unertl (CDU/CSU) 5701 B, C Hammersen (FDP) 5701 C Brück (CDU/CSU) 5701 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Gutachten betr. Arbeitszeitproblem Blank, Bundesminister . 5702 A, B, C, D, 5703 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5702 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5702 D Killat (SPD) 5703 A Frage des Abg. Dröscher: Entlassung deutscher Arbeitskräfte bei den US-Dienststellen im Raum Baumholder Blank, Bundesminister . . . 5703 B, C, D, 5704 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 5703 C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 5704 A, B Frage des Abg. Spies: Einrichtungen, in denen Wehrdienstverweigerer Ersatzdienst leisten Blank, Bundesminister 5704 B, D Spies (CDU/CSU) 5704 D Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes von Hassel, Bundesminister . . 5705 A, B, D, 5706 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5705 D, 5706 A Frage des Abg. Maucher: Zurückstellung von Wehrpflichtigen, die den Lehrerberuf erlernen wollen von Hassel, Bundesminister . . . . 5706 B Frage des Abg. Cramer: Tätigkeit deutscher Flugzeugingenieure für Ägypten von Hassel, Bundesminister . 5706 B, C, D, 5707 A, B, C Cramer (SPD) 5706 B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5706 C Adorno (CDU/CSU) 5707 A Berkhan (SPD) 5707 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Civilian Labor Group — Aufstellung von Territorialverbänden von Hassel, Bundesminister . . . 5707 C, D, 5708 B, C Dr. Rutschke (FDP) 5708 B, C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . 5708 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Vorschlag der Kommission der EWG und der EAG für sechs Verordnungen des Rats über die Regelung der Amtsbezüge für Mitglieder der Kommission und des Gerichtshofs (Drucksachen IV/2134, IV/2144) 5709 A Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/2116) 5309 B Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Grüner Plan 1964) (Drucksache IV/2128) 5709 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699), Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/1995) — Zweite und dritte Beratung 5709 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) — Zweite Beratung — Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache IV/2050) . 5709 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache IV/2051) 5709 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache IV/2052) 5710 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/2053) Erler (SPD) . . . . . . 5710 B, 5735 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 5719 B Zoglmann (FDP) 5724 A Dr. Dr. h. c. Erhard, - Bundeskanzler 5729 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5739 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . .. . . . 5744 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/2054, zu IV/2054) Kahn-Ackermann (SPD) 5746 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 III Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2055, zu IV/2055) ; in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksache IV/2079) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5747 A, 5755 B, 5762 D, 5776 B Dr. Althammer (CDU/CSU) 5747 D, 5778 B Höcherl, Bundesminister . . . . . 5752 C, 5764 D, 5770 A Dr. Bürgbacher (CDU/CSU) . . . 5758 A Dorn (FDP) 5760 D D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 5762 C, D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 5762 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5765 C, 5773 A Wellmann (SPD) . . . . . . . . 5765 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 5766 A Kubitza (FDP) 5766 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 5769 A Schröder (Osterode) (SPD) . . . 5769 C Frau Renger (SPD) 5770 C Windelen (CDU/CSU) 5774 A Dr. Schäfer (SPD) 5776 C Dr. Miessner (FDP) 5777 A Wehner (SPD) . . . . . . . 5777 B Dürr (FDP) 5779 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/2056) 5782 B Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2063, zu IV/2063) Kreitmeyer (FDP) 5782 C Dr. Schäfer (SPD) 5787 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5791 B, C, 5792 C, 5803 D Leicht (CDU/CSU) 5792 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5794 D Schultz (FDP) 5798 D von Hassel, Bundesminister . . . 5799 C Memmel (CDU/CSU) 5803 B Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/2069) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 5805 A, 5813 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 5806 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 5808 D Lücke, Bundesminister 5809 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/2060, zu IV/2060) 5814 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2065) 5814 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache IV/2066) 5814 B Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/2068) 5814 B Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/2070) 5814 C Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/2072) 5814 C Einzelplan 33 Versorgung (Drucksachen IV/2077, zu IV/2077) . . . . . . . . 5814 C Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/2074) . . . . . . . . 5814 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/2078) 5814 D Nächste Sitzung 5815 Anlagen 5817 12 2. Sitzung Bonn, den 15. April 1964 Stenographischer Bericht Beginn 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. B. Dr. Dr. h. c. Baade 17. 4. Frau Berger-Heise 15.4. Dr. Birrenbach 17.4. Dr. Dittrich 15.4. Dr. Effertz 17.4. Ertl 18. 4. Faller * 15. 4. Gaßmann 17. 4. Dr. Hahn (Heidelberg) 15. 4. Hansing 17. 4. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Dr. Hoven 15.4. Kalbitzer 15.4. Katzer 17. 4. Klinker * 15. 4. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17.4. Kühn 17. 4. Leber 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 30.4. Dr. Löbe 24.4. Frau Lösche 17.4. Lücker (München) * 17. 4. Dr. Mälzig 15.4. Margulies * 15. 4. Mauk * 15. 4. Mengelkamp 17. 4. Dr. von Merkatz 15. 4. Merten 18. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing.E. h. Möller 17. 4. Opitz 16. 4. Dr.-Ing. Philipp 15.4. Richarts * 15. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 15.4. Dr. Seffrin 17.4. Dr. Starke 17.4. Storch * 16. 4. Frau Strobel * 16. 4. Dr. Supf 15.4. Weber (Georgenau) 17.4. Wienand 18. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Adenauer 12.5. Dr.-Ing. Balke 25. 4. Dr. von Brentano 4. 7. Frehsee 20. 4. Dr. h. c. Jaksch 22. 4. Dr. Kreyssig * 24. 4. Metter 30. 5. Müller (Remscheid) 20. 5. Peters (Norden) 30.4. Rasner 6. 5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) 27.4. Riegel (Göppingen) 24.4. Ritzel 20. 4. Stiller 20.4. Wehking 10. 5. Dr. Zimmermann (München) 6. 5. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 20. März 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 267. Sitzung am 20. März 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 1964 verabschiedeten Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gemäß Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr die im Bundestag vertretenen Parteien in der grundsätzlichen Ablehnung einer Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld übereinstimmen. Der Bundesrat hält es für wünschenswert, daß bei der notwendigen systematischen Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs in naher Zukunft auf die Einkommensgrenze verzichtet wird." Kiesinger Vizepräsident Bonn, den 20. März 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 6. März 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Vizepräsident 5818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Anlage 3 Umdruck 410 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2053). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/2053 S. 4, Drucksache IV/1700 Anlage S. 27) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk erhält folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 411 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 1700 Anlage, IV/2055) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 38 000 000 DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM gesenkt. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 2. In Tit. 612 (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) wird der Haushaltsvermerk wie folgt ergänzt: „Von den Mitteln werden 18 000 000 DM qualifiziert gesperrt; die Aufhebung des Sperrvermerks kann erst nach Verabschiedung eines Parteiengesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgen." 3. In Tit. 657 — Zuschüsse auf dem Gebiet des Bildungswesens — wird in a) — Studentenförderung — (Drucksache IV/2055 S. 5) der Ansatz von 41 665 000 DM um 9 000 000 DM auf 50 665 000 DM erhöht. In den Erläuterungen — Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) — Drucksache IV/1700 Anlage S. 35 wird der Ansatz von 33 000 000 DM um 9 000 000 DM auf 42 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Nr. 1 cc) (Honnefer Modell) — Drucksache IV/1700 Anlage S. 36) werden hinter dem Wort „gewährt der Bund einen Zuschuß" die Worte „der 50 v. H. des Gesamtbetrages beträgt" eingefügt. 4. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baus von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 30 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 120) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 19 — Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz 6. In Tit. 303 — Ausbildung und Fortbildung — (Drucksache IV/2055 S. 18) wird der Ansatz von 1 850 000 DM um 100 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. 7. In Tit. 602 — Aufwendungen des Bundesluftschutzverbandes — (Drucksache IV/2055 S. 18) wird der Ansatz von 29 749 300 DM um 3 000 000 auf 32 749 300 DM erhöht. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 425 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers 'des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen In den Erläuterungen zu Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5819 Grundgesetzes — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) werden in Absatz 1 folgende neue Sätze 2 und 3 angefügt: „Die Auszahlung der danach jeder Partei zustehenden Mittel erfolgt auf Antrag. Der Antrag kann auf einen Teilbetrag beschränkt werden." Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 6 Umdruck 417 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2079). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern —In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache IV/2079 S. 3) wird der Ansatz von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 891 — Beschaffung von Hubschraubern für Zwecke des zivilen Bevölkerungsschutzes — (Drucksache IV/2079 S. 3) wird ein Betrag von 1 800 000 DM eingesetzt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 47) wird folgender neuer Satz 3 angefügt: „2 000 000 DM von den Mitteln sind für den Erlaß der Hypothekengewinnabgabe bei finanzschwachen Turn- und Sportvereinen zu verwenden." Bonn, den 15. April 1964 Zoglmann und Fraktion Anlage 8 Umdruck 430 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Umdruck 425 — zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: An den Text des Änderungsantrages — Umduck 425 — wird folgender Absatz angefügt: „Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Partei einen Rechenschaftsbericht über die Aufbringung und Verwendung ihrer Mittel im abgeschlossenen Rechnungsjahr veröffentlicht hat. Spenden sind darin namentlich aufzuführen, soweit der Einzelbetrag 1000 DM übersteigt." Bonn, den 15. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, h i er : Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2063). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. in der Wehrpolitik die Phase der Konsolidierung der Streitkräfte dazu zu benutzen, vor Neuaufstellungen die Ausbildung der vorhandenen Einheiten vorwärts zu treiben, 2. die derzeitigen Stärken der Bundeswehreinheiten vorübergehend dem vorhandenen Istbestand an Führern und Unterführern anzupassen und dadurch überzählig werdende Waffen und Geräte und Fahrzeuge stillzulegen bzw. fallweise für Reserveverbände zu verwenden, 3. den Ausbildunggang für Leutnante und Unteroffiziere um mindestens ein Jahr zu verlängern, die Stabsoffizierlehrgänge auf mindestens ein halbes Jahr auszudehnen, 4. Art und Umfang des Kasernenbaues erneut zu überprüfen, den Nachholbedarf an Turnhallen, Sportplätzen, Soldatenheimen, Unteroffizier- und Offizierheimen vordringlich zu behandeln und den Wohnungsbau besonders zu fördern sowie den gesamten Verwaltungsgang für Bundeswehrbauten drastisch zu verkürzen, 5. die weitere Vermehrung der Atomträgersysteme beim derzeitigen Stand abzustoppen, 6. die Vorratshaltung und das sich daraus ergebende Depotwesen zu überprüfen, 7. der Territorialverteidigung als Schlüsselstellung den Vorrang vor allen anderen Planungen zu geben und den Grundgedanken der jederzeit eingreifbereiten Truppe ohne Bereitschaftsstufen in entsprechender Abwandlung zur Grundlage auch für Reserveverbände zu machen, 5820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 8. Wehrtechnik und Wehrforschung auf die sich aus der besonderen Lage der Bundesrepublik ergebenden wahrscheinlichen Konflikte abzustellen, 9. der Spitzengliederung der Landesverteidigung eine solche Form zu geben, daß sie jederzeit ohne besondere Veränderung aktionsfähig ist. Bonn, den 15. April 1964 Kreitmeyer Schultz und Fraktion Anlage 10 Umdruck 409 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Aigner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 35 — Verteidigungslasten' im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2078). Der Bundestag wolle beschließen: Im Kap. 35 11 a Tit. 960 — Aufwendungen für den verstärkten Ausbau oder den Bau von Straßen, Wegen und Brücken im Zusammenhang mit dem besonderen Kraftwagenverkehr der ausländischen Streitkräfte — (Drucksache IV/2078 S. 3) wird folgender Haushaltsvermerk neu ausgebracht: „Die Mittel können bis zur Höhe von 6 000 000 DM aus den Mitteln des Kap. 35 11 a Tit. 322 und Tit. 311 verstärkt werden." Bonn, den 14. April 1964 Dr. Aigner Memmel Ehnes Schlee Frau Geisendörfer Sühler Frau Haas Vogt Hösl Wagner Lang (München) Weinzierl Lemmrich Wieninger Lermer Ziegler Leukert Drachsler Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker vom 8. April 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kurlbaum") Ihre Zusatzfrage „Trifft es zu, daß die Differenz zwischen den Rohstoffkosten je kg Margarine und dem Verkaufspreis je kg Margarine in der Bundesrepublik drei bis viermal so hoch ist wie z. B. in unserem Nachbarland Holland?" *) Siehe 112. Sitzung Seite 5156 A beantworte ich wie folgt: Eine Berechnung, die mangels ausreichender Unterlagen teilweise auf groben Durchschnittswerten beruht, hat die folgenden Abstände zwischen Rohstoffkosten und Werkpreisen bei Abgabe an den Großhandel (Verarbeitungsspanne) bei deutscher und holländischer Margarine ergeben (die holländischen Preise wurden auf DM umgerechnet) : Durchschnittliche Verarbeitungsspanne bei Margarine in DM/kg Jahr Holland BR Deutschland 1958 0,25 0,84 1962 0,37 1,07 Die Differenz zwischen den Rohstoffkosten und dem Werkpreis (Verarbeitungsspanne) betrug demnach in der Bundesrepublik im Vergleich zu Holland: 1958 etwa das 3'/2 falle, 1962 etwa das 3 fache. Die durchschnittliche Differenz zwischen Werkpreisen und Einzelhandelspreisen (Handelsspanne) ist dem Betrag nach gleichgeblieben. Sie betrug 1958 und 1962 umgerechnet jeweils Holland 0,37 DM/kg, in der BR Deutschland 0,55 DM/kg. Im Ergebnis hat demnach die holländische Margarineindustrie die Verarbeitungsspanne in den vergangenen Jahren relativ etwas stärker erhöhen können. Eine Qualitätssteigerung dürfte in Holland damit jedoch nicht verbunden gewesen sein. Der Anteil an pflanzlichen Fetten bei den Margarinerohstoffen ging in der holländischen Margarine zurück. Er betrug: 1958 1962 im Ø der holländischen Margarine 59 % 51 % im Ø der deutschen Margarine 80 % 83 % Schlüsse auf die Ertragslage der deutschen und der holländischen Margarineindustrie sollen nach den Angaben der Industrie aus folgenden Gründen nicht möglich sein: 1. Die Besteuerungssysteme und die Löhne sind verschieden und liegen in der Bundesrepublik ungünstiger. 2. Die Margarineverpackung ist in Deutschland besser und teurer. 3. Wegen der Weite des Raumes ist der Vertriebsweg und der Frischhaltedienst in der Bundesrepublik aufwendiger als in Holland. 4. Die Fabrikation wird im Durchschnitt der deutschen Betriebe mit mehr Aufwand durchgeführt, so daß der Kapitaldienst der deutschen Betriebe im Vergleich zu den holländischen höher ist. 5. Die deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und die Ansprüche der Konsumenten bezüglich Vitaminisierung und zugelassener Zusätze zur Haltbarmachung bedingen in der Bundesrepublik höhere Aufwendungen, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5821 6. Die deutsche Margarineindustrie wendet im Vergleich zur holländischen große Summen zur Werbung auf. In Holland werben dagegen die Tradition und der Preis für die Margarine. Alle diese Umstände, die von der Margarine-industrie zur Begründung des unterschiedlichen Preises in den beiden Ländern angeführt werden, können mangels Unterlagen in der Auswirkung rechnerisch nicht ausgewertet werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Berlin (Drucksache IV/2035 Fragen VI/6 und VI/7) : Trifft es zu, daß die Bundesfinanzverwaltung für die Finanzämter keine Haftpflichtversicherung für Personenschäden durch Unfälle abgeschlossen hat? Wie und in welcher Weise werden entstandene Personenschäden durch Unfälle reguliert, falls die Bundesfinanzverwaltung für die Finanzämter keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1964 gestellten Fragen wie folgt: Die Finanzämter sind Landesbehörden. Es ist mir nicht bekannt, ob die Länder für durch Unfälle im Bereich der Finanzämter verursachte Personenschäden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben, oder wie solche Schäden reguliert werden. Die Bundesfinanzverwaltung hat keine Haftpflichtversicherung zur Regelung von Personenschäden abgeschlossen. Schäden dieser Art, für die der Bund haftet, werden nach dem Grundsatz der Selbstversicherung aus Haushaltsmitteln ersetzt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 20. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2035 Frage VI/8) : Wann ist mit der Errichtung eines Hauptzollamtes in Deggendorf zu rechnen? Wie ich auch schon anderen Abgeordneten, z. B. Herrn Kollegen Dr. Dittrich, mitgeteilt habe, ist es aus Gründen der Verwaltungsrationalisierung nicht zu umgehen, das Hauptzollamt Landshut nach Deggendorf zu verlegen. Die Verlegung kann jedoch erst erfolgen, wenn der in Deggendorf zu errichtende Neubau für das Hauptzollamt fertiggestellt ist. Ich beabsichtige, in den Haushalt 1965 einen entsprechenden Teilbetrag einzuplanen. Mit der Fertigstellung und damit -der Verlegung des Hauptzollamts kann dann etwa im Jahre 1967 gerechnet werden, Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2035 Frage VI/9) : Wie weit sind die Bemühungen gediehen, den Gemeinden, deren Bürger als zivile Arbeitnehmer bei der Bundeswehr und den alliierten Streitkräften tätig sind, eine Art Gewerbesteuerausgleich zu gewähren? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1964 gestellte Frage wie folgt: Zu dem. vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe — BR-Drucksache 307/63 (Beschluß) — wird zur Zeit die Stellungnahme der Bundesregierung vorbereitet. Bei der Ausarbeitung der Stellungnahme haben sich verfassungsrechtliche Zweifelsfragen ergeben, deren Prüfung durch die Fachressorts noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die Bundesregierung ist bemüht, den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme sobald wie möglich dem Bundestag zuzuleiten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache IV/2035 Frage VII/1): Ist es zutreffend, daß das Bundesgesundheitsministerium schon vor längerer Zeit mit den beteiligten Ressorts für Wirtschaft und Arbeit in Verbindung getreten ist, um die Aufhebung der Pflegesatzverordnung aus dem Jahre 1954 zu erreichen? Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat dem Bundesministerium für Wirtschaft nicht die Aufhebung der Pflegesatzverordnung aus dem Jahre 1954 vorgeschlagen. Die Anregung zu einer Änderung der Verordnung PR Nr. 7/54 ging vom Bundesministerium für Wirtschaft aus, das sich darüber natürlich in engem Gedankenaustausch mit dem Bundesministerium für Gesundheitswesen befindet. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern) (Drucksache IV/2035 Fragen VII/2 und VII/3) : Aus welchen Gründen ist bisher die Anderung der Pflegesatzverordnung vom 31. August 1954, deren Notwendigkeit von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 14. November 1962 bejaht worden ist, nicht erfolgt? Wann wird die Änderung der Pflegesatzverordnung vollzogen sein? Der Bundesminister für Wirtschaft hat den übrigen beteiligten Bundesressorts am 18. Juni 1963 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegesatzverordnung PR Nr. 7/54 vorgelegt. Diesem Entwurf wurde entgegengehalten, er sei nicht verein- 5822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 bar mit dem Entwurf des KrankenversicherungsNeuregelungsgesetzes. Die beteiligten Ressorts haben diesen Sachverhalt am 20. Januar 1964 in einer Besprechung der Staatssekretäre erörtert und festgestellt, daß das Bundeskabinett um eine Entscheidung gebeten werden muß. Eine Vorlage an das Bundeskabinett wird vorbereitet. Die technischen Vorbereitungen zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung PR Nr. 7/54 sind weitgehend abgeschlossen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/2035 Frage VII/7): Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um einer aus Holland betriebenen unlauteren Massenwerbung im Zeichen Europas in den Großstädten der Bundesrepublik Deutschland entgegenzutreten, die bei einem Kauf über die Grenze folgendes anbieten: a) für denselben Betrag, den man beim Kauf eines Kleidungsstückes aufwendet, sich gratis weitere Kleidungsstücke nach Wahl auszusuchen, b) 10- bis 40 %ige Preisermäßigung für Spezialartikel, c) beliebigen Zahlungsaufschub, d) ein Gratismenü für zwei Personen? Die Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz wie folgt: Die Tatsache, daß es in Holland weder ein grundsätzliches Zugabeverbot noch eine Beschränkung der Rabattgewährung ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland gibt, hat verschiedentlich zu Mißhelligkeiten im Grenzverkehr geführt. Durch Verhandlungen der deutschen Industrie- und Handelskammern mit den holländischen Handelskammern im Grenzgebiet konnte jedoch erreicht werden, daß holländische Gewerbetreibende, die im Bundesgebiet tätig werden sollen, auf die Bestimmungen des deutschen Rechtes ausdrücklich hingewiesen werden. Das hat in letzter Zeit dazu geführt, daß Verstöße holländischer Unternehmer gegen deutsche Wettbewerbsbestimmungen nur noch verhältnismäßig selten vorgekommen sind. Soweit Fälle neu bekannt werden, bemühen sich die Kammern um eine möglichst schnelle Bereinigung. Die gerichtliche Verfolgung solcher Fälle, die meist auf Schwierigkeiten stößt, hat keine große Bedeutung erlangt. Die Vorfälle, die Sie anführen, sind Erscheinungen, wie sie sich beim Zusammentreffen der unterschiedlichen Rechtssysteme bei der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes leider mit einer gewissen Zwangsläufigkeit ergeben. Sie werden vollständig erst dann verschwinden, wenn es zu einer Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet gekommen ist. In der Zwischenzeit hält die Bundesregierung die direkte Kontaktaufnahme der deutschen und holländischen Kammern, die unter wesentlicher Beteiligung der Deutsch-Niederländischen Handelskammer stattfindet, für den besten Weg zur Behebung noch eintretender Schwierigkeiten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dörinkel (Drucksache IV/2035 Frage VII/8) : Hat die Bundesregierung die Absicht, geeignete Maßnahmen gegen die Tätigkeit unseriöser ausländischer Versicherungsgesellschaften Im Bundesgebiet zu treffen, nachdem bereits vor zwei Jahren die amerikanische Versicherungsgesellschaft „Brandaris" zahlungsunfähig wurde und neuerdings die „American Military International Insurance Association (AMIIA)" gleichfalls zahlungsunfähig geworden ist? Ausländische Versicherungsunternehmen sind seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland tätig, ohne daß sich aus ihrem Geschäftsbetrieb Nachteile oder Gefahren für die Versicherungsnehmer in einem von Aufsichts wegen nicht tragbaren Ausmaß ergeben haben. Für ,die Zulassung und Beaufsichtigung der inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für deutsche Gesellschaften, soweit nicht Abweichungen dadurch erforderlich sind, daß sich das Eigenkapital und die vertretungsberechtigten Organe dieser Versicherungsunternehmen im Ausland befinden. Die ausländischen Versicherungsunternehmen müssen daher für ihre deutsche Niederlassung einen verantwortlichen Hauptbevollmächtigten bestellen und zur Sicherung der Ansprüche ihrer inländischen Versicherten Kautionen hinterlegen, die aus einer festen Anfangskaution und einer von der Prämieneinnahme abhängigen beweglichen Kaution bestehen. Die holländische Versicherungsgesellschaft „Brandaris" war auf Grund von Art. 36 Abs. 2 b) des Truppenvertrages den amerikanischen Streitkräften mit .der Folge gleichgestellt, daß sie von deutschen Gewerbegeneihmigungen befreit war. Für ihr Kraftfahrversicherungsgeschäft mit Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte benötigte sie daher keine Geschäftserlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und wurde insoweit auch nicht vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen beaufsichtigt. Die „Brandaris" hat seit 1957 neben ihrem genehmigungs- unid aufsichtsfreien Truppenversicherungsgeschäft auch auf Grund einer versicherungsaufsichtsrechtlichen Zulassung allgemein in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. Aus den von ihr hinterlegten Kautionen und mit Hilfe gestellter Bankbürgschaften konnten alle Ansprüche aus dem allgemeinen Versicherungsgeschäft der „ Brandaris" im 'Bundesgebiet voll befriedigt wenden. Über die Vereinbarung, die zwischen dem Bundesminister der Finanzen und der amerikanischen Botschaft für die Geschädigten aus dem Truppenversicherungsgeschäft der „Bnandaris" getroffen wurde und die ebenfalls zu einervollen Befriedigung dieser Gläubiger geführt hat, ist zuletzt in der Fragestunde am 5. Februar 1964 vom Herrn Staatssekretär des Auswärtigen Amtes berichtet worden (vgl. Protokoll der 110. Sitzung des Deutschen Bundestages, 4. Wahlperiode, S. 5035 C). Die American Military International Insurance Association ist nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zum Betrieb der Kraftfahrversicherung mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5823 Angehörigen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte unter Bedingungen zugelassen worden, bei denen hinsichtlich der finanziellen Sicherheiten vorsorglich über idas sonst übliche Maß hinausgegangen worden ist. Nachdem die Heimataufsichtsbehörde in Delaware/USA die Geschäftserlaubnis der American Military International Insurance Association aus Insolvenzgründen und wegen betrügerischer Geschäftsführung am 27. November 1963 zurückgezogen hat, erließ das Bundesaufsichtsamt am 29. November 1963 ein einstweiliges Zahlungsverbot und stellte auf Grund einer Beschlußkammerentscheidung vom 20. Dezember 1963 beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt Konkursantrag. Die dem Bunldesaufsichtsamt sicherheitshalber übereigneten Kautionswerte in Höhe von rd. 6,65 Mio DM werden vom Konkursverwalter als Absonderungsmasse ausschließlich für die Abwicklung der Versicherungsschäden verwandt. Ein genaueres Bild darüber, in welcher Höhe die Versicherungsansprüche befriedigt werden können, wird erst nach dem Prüfungstermin am 17. April 1964 möglich sein. Geeignete Maßnahmen gegen die Tätigkeit unseriöser ausländischer Versicherungsgesellschaften im Bundesgebiet könnten nur in einer Verstärkung der Versicherungsaufsicht bestehen. Selbst eine noch so starke Versicherungsaufsicht könnte es nicht absolut verhindern, daß ein Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig wind. Vor falschen Meldungen ist keine Aufsichtsbehörde sicher. Die Bundesregierung wird jedoch darauf achten, daß die Erfahrungen, die aus dem Fall der American Military International Insurance Association gewonnen worden sind, vom Bundesaufsichtsamt ausgewertet und zur Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer nutzbar gemacht werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 20. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schulhoff (Drucksache IV/2035 Fragen VIII/1 und VIII/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz aller Bemühungen der Industrie die von den auf Grund des § 24 Abs. 4 GewO gebildeten Ausschüssen erarbeiteten Normen und Richtlinien, insbesondere auf dem Gebiet des Dampfkesselwesens, noch immer keine rechtsverbindliche Kraft haben und heute noch die nicht mehr dem Stande der Technik entsprechenden, teilweise mehr als 20 Jahre alten Vorschriften gelten, wodurch neben der Unsicherheit für Hersteller, Betreiber und Überwacher auch der Wettbewerb deutscher Firmen im Ausland erschwert wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die neue Dampfkesselverordnung und die dazugehörigen technischen Regeln noch nicht erlassen sind. Der Entwurf der Verordnung für Landdampfkessel soll mir in diesen Tagen vom Dampfkesselausschuß zugeleitet werden. An diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung weitgehend mitgearbeitet, so daß ich ihn in nächster Zeit dem Kabinett vorlegen kann. Die Technischen Regeln für Hochdruckdampfkessel sind Ende 1963 vom Dampfkesselausschuß vorgelegt worden. Sie stellen ein den internationalen Standards angepaßtes modernes technisches Regelwerk dar, das möglichst bald durch Verwaltungsvorschrift eingeführt werden soll. Nicht ganz so weit ist die Regelung auf dem Gebiet der Niederdruckkessel und Kleinkessel, da hier noch wichtige Teile der technischen Regeln der Beratung im Dampfkesselausschuß bedürfen. Ich hoffe aber zuversichtlich, daß hierdurch die Verabschiedung der Dampfkesselverordnung und die Regelung für Hochdruckkessel nicht verzögert werden wird. Die zur Zeit geltenden Dampfkesselvorschriften sind zum Teil veraltet. Dies ist auch der Grund, weshalb völlig neue technische Regeln aufgestellt werden mußten. Andererseits werden schon seit geraumer Zeit von den Erlaubnisbehörden die veröffentlichten und allen Beteiligten bekannten Entwürfe des Ausschusses in der Praxis im Ausnahmewege angewandt. Daß die in der Übergangszeit noch bestehende Unübersichtlichkeit für die Industrie und die Überwachung lästig ist, ist mir bekannt. Diese Schwierigkeiten und solche, die sich ggf. beim Export ergeben, werden sicherlich mit dem noch in diesem Jahre zu erwartenden Inkrafttreten des neuen Normenwerkes beseitigt sein. Darüber hinaus bin ich bemüht, mindestens im EWG-Raum zum Abbau der durch die Vorschriften anderer Mitgliedstaaten bestehenden Handelshemmnisse beizutragen. Ist die Bundesregierung bereit, eine freiere Entfaltung der Technik im Rahmen der Selbstverantwortung der Industrie unter Einschaltung der technischen Ausschüsse zu ermöglichen, wie sie z. B. für die Elektrotechnik besteht? Die Bundesregierung ist durchaus bereit, die freie Entfaltung der Technik auch im Bereich der Sicherheitstechnik zu fördern. Da die bisher üblichen technisch detaillierten Vorschriften wegen des Fortschritts der Technik zu schnell veralten, mußte ein neuer Weg für den Aufbau des technischen Rechts gesucht werden. Es ist nunmehr gelungen, ein System zur Gestaltung des technischen Sicherheitsrechts zu entwickeln, das einerseits der Verantwortung des Staates für den Schutz des Menschen vor Gefahren der Technik gerecht wird, andererseits dem technischen Fortschritt keine Hemmungen auferlegt. Es ist schwierig, die Grundsätze des Rechtsstaates und den politischen Auftrag auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes mit der Dynamik der Technik in Einklang zu bringen. Das neue System, das in allen beteiligten Kreisen besonderen Anklang gefunden hat, besteht darin, daß der Staat sich darauf beschränkt, nur die Sicherheitsziele in einer vom Wandel der Technik weitgehend unabhängigen Weise verbindlich vorzuschreiben und in Verwaltungsvorschriften auf die allgemein anerkannten Industrienormen als Mittel zur Erreichung dieser Ziele hinzuweisen. Dieses in den letzten Jahren entwickelte System wird es uns auch ermöglichen, einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Einigung Europas durch Angleichung der technischen Sicherheitsnormen zu leisten, weil auch internationale Normen (z. B. ISO) in gleicher Weise wie die deutschen Normen (DIN) ohne Schwierigkeiten in die Verwaltungspraxis eingeführt werden können. 5824 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Außerdem wird es bei diesem System . möglich sein, die Beschlüsse der Technischen Ausschüsse nach § 24 der Gewerbeordnung zu berücksichtigen. Diese Verwaltungsvorschriften sollen jedoch nicht Ausschließlichkeitscharakter besitzen, sondern den im Zeitpunkt ihres Erlasses gegebenen Zustand der Sicherheitstechnik widerspiegeln. Neue technische Erkenntnisse können und sollen neben den traditionellen Methoden als Mittel zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen anerkannt werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie von den Technischen Ausschüssen als sicherheitstechnisch unbedenklich beurteilt worden sind. Sie sehen hieraus, daß die Bundesregierung bemüht ist, im Rahmen rechtsstaatlicher Grundsätze den vorgebrachten Wünschen soweit wie nur irgend möglich entgegenzukommen. Der nach den oben dargelegten Grundsätzen verfaßte Entwurf einer Technischen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ist vorgestern in einer Ressortbesprechung gebilligt worden und wird binnen kurzem der Bundesregierung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 25. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache IV/2035 Fragen VIII/3, VIII/4 und VIII/5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von seiten der amerikanischen Streitkräfte mehreren hundert Zivilbeschäftigten 1m Truppenübungsplatz Grafenwöhr wegen Einsparungsmaßnahmen überraschend gekündigt wurde, nachdem jahrelang vorher verlangt wurde, den Arbeitskräftebedarf vorrangig vor zivilen Ansprüchen zu decken? Wie ich bereits bei der Beantwortung der Anfragen des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert, die die Entlassungen bei den amerikanischen Streitkräften im Raum Kaiserslautern betrafen, in der Fragestunde am 12. Februar 1964 ausgeführt habe, hat die Amerikanische Botschaft der Bundesregierung Anfang des Jahres die geplante Entlassung von Zivilarbeitskräften angekündigt. Im Raum Grafenwöhr steht nach einer Auskunft, die das Personalbüro der amerikanischen Streitkräfte in Grafenwöhr dem zuständigen Arbeitsamt erteilt hat, die Entlassung von etwa 190 Arbeitskräften bevor. Bisher sind noch keine Kündigungen ausgesprochen worden; voraussichtlich wird das Ende Juni 1964 geschehen. Vorwiegend sollen Straßenbauarbeiter und Kraftfahrer, aber nur wenige Angestellte entlassen werden. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die negativen Auswirkungen der in Frage VIII/3 erwähnten Kündigungen auf arbeitsrechtlichem Gebiet zu vermindern unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich hier sowieso um ein Gebiet mit geringer Arbeitsplatzkapazität handelt? Für die anderweitige Unterbringung der betroffenen Arbeitnehmer sind keine Schwierigkeiten zu erwarten. Die Arbeitsämter Weiden und Schwandorf werden umgehend Vermittlungsbemühungen einleiten, sobald feststeht, welche Arbeitskräfte entlassen werden. Eine Reihe von Betrieben, die in einer für die zur Entlassung kommenden Kräfte zumutbaren Entfernung von Grafenwöhr liegen, haben zur Zeit einen hohen Kräftebedarf. Ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um sofort einen neuen Betrieb in Grafenwöhr anzusiedeln, und auf die amerikanischen Streitkräfte Einfluß zu nehmen, so lange die in Frage VIII/3 genannte Ausstellung der Arbeitskräfte hinauszuzögern, bis ein reibungsloser Übergang in neue Arbeitsverhältnisse gefunden wird? Besondere Maßnahmen der Bundesregierung zur Ansiedlung von Betrieben werden unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich gehalten. Die Bundesregierung hätte auch nicht die Möglichkeit, von sich aus Betriebe in Grafenwöhr anzusiedeln. Die Initiative hierzu müßte von der Wirtschaft selbst oder von kommunalen Stellen ausgehen. Sofern es später zur Ansiedlung von Betrieben kommen sollte, könnten hierfür aus Mitteln des regionalen Förderungsprogramms des Bundes zinsgünstige Darlehen gewährt werden, da der Landkreis Eschenbach mit der Stadt Grafenwöhr zu den anerkannten Ausbaugebieten gehört. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kreitmeyer (Drucksache IV/2035 Frage IV/1): Wie viele Bundeswehrbedienstete mit mindestens sechsjähriger Dienstzeit warten seit dem 1. März 1964 länger als 24 Monate auf Zuweisung einer Wohnung? Auf Zuweisung einer Wohnung warten seit dem 1. März 1964, länger als 24 Monate, 4030 Bundeswehr-Angehörige mit mindestens 6jähriger Dienstzeit. Diese Zahl setzt sich zusammen aus: a) Bewerbern, die eine Wohnung haben, aber infolge Versetzung am neuen Standort eine Wohnung noch nicht erhalten haben; b) Bewerbern, die bisher an ihrem Dienstort noch keine Wohnung haben (z. B. Neuverheiratete). Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache IV/2035 Fragen IX/2, IX/3 und IX/4) : Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, daß Panzerfahrzeuge der Bundeswehr in einer südbadischen Garnison mit Gartenschläuchen gereinigt werden müssen? Sind die in Frage IX/2 erwähnten primitiven Reinigungsmethoden auch noch in anderen Garnisonen üblich? Für die Reinigung von Ketten-Kfz sind sowohl am Übungsplatz (Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz) als auch in der Kasernenanlage — für Einheiten bis 40 Ketten-Kfz ein Abspritzstand, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5825 — für Einheiten über 40 Ketten-Kfz eine oder mehrere Panzerwaschanlagen bestimmt. Auf dem Abspritzstand bzw. in der Waschanlage sollen die Ketten-Kfz ihre Grobreinigung erhalten, so daß sie die zur Unterkunft führenden Straßen nicht verschmutzen. Die anschließende „Feinwäsche" wird im technischen Bereich auf den betonierten Vorfeldern vor den Kfz-Hallen bzw. Abstellplätzen durchgeführt. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Einsatz moderner rationeller Reinigungsverfahren für die Panzerfahrzeuge überall in der Bundeswehr gerechnet werden? Der Zeitpunkt der Erstellung aller erforderlichen Abspritzanlagen und Panzerwaschanlagen kann heute noch nicht angegeben werden. Im wesentlichen ist er abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, zum Teil auch von der Festlegung der Endstationierung und von der Lage des Baumarktes. Im Ausbau der vorhandenen Kasernenanlagen ist das Bauprogramm für Panzerwaschanlagen und für die technischen Bereiche in die erste Dringlichkeitsstufe aufgenommen worden. Es kann damit gerechnet werden, daß die fehlenden Anlagen der z. Z. bestehenden Garnisonen im wesentlichen in 3-4 Jahren erstellt sein werden; bis dahin ist die Truppe in Einzelfällen gezwungen, mit behelfsmäßigen Mitteln Panzerfahrzeuge zu reinigen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2035 Frage IX/5) : Zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß der für die Panzerbrigade der 1. Gebirgsjägerdivision vorgesehene endgültige Standort und Ubungsplatz Schwaiganger bezogen werden kann? Zur Unterbringung des im Raum südlich der Donau zu stationierenden PzBt1 der 1. Gebirgsdivision war ein Teil des Staatsgutgeländes Schwaiganger vorgesehen. Die zuständige Stelle hat jedoch diesem Vorhaben zunächst ihre Zustimmung versagt. Weitere Besprechungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung sind in Kürze vorgesehen. Bei diesem Sachstand ist eine Terminangabe im Sinne der Anfrage derzeit leider nicht möglich. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2035 Frage IX/6 und IX/7) : Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu prüfen, ob eine Dienstzeit in der Entwicklungshilfe auf den Grundwehrdienst in der Bundeswehr angerechnet werden kann? Das Wehrpflichtgesetz läßt eine Anrechnung eines geleisteten Entwicklungsdienstes auf den Wehrdienst nicht zu. Der Entwicklungsdienst ist mit dem militärischen Dienst nicht vergleichbar und kann somit nicht zu ihm in Beziehung gesetzt werden. Es sollte auch nicht der unrichtige Eindruck erweckt werden, als handele es sich bei dem Entwicklungsdienst um einen militärähnlichen Dienst. Abgesehen davon soll Anreiz zur Teilnahme am Entwicklungsdienst nicht die Befreiung vom Wehrdienst sein, sondern allein die Möglichkeit, an Ort und Stelle im Entwicklungsland sich Kenntnisse von Ausmaß und Bedeutung der Entwicklungshilfe zu verschaffen. Diese Kenntnisse sind für die eigene Fortbildung wichtig und können in der Bundesrepublik selbst nicht erworben werden. Im übrigen dürfte die Frage der Anrechnung kaum praktische Bedeutung haben. Die Entwicklungshelfer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Sie haben daher ihrer Wehrpflicht schon genügt, bevor sie eingesetzt werden. Sofern das im Einzelfall nicht geschehen ist, kann den Belangen dadurch Rechnung getragen werden, daß Entwicklungshelfer, die zur Ableistung des Wehrdienstes heranstehen, auf Antrag für die Dauer des Entwicklungsdienstes vom Wehrdienst zurückgestellt oder auf entsprechenden Vorschlag uk-gestellt werden. Hat der Herr Bundesverteidigungsminister in der Frage der Ableistung des Grundwehrdienstes für Studenten der Pädagogischen Akademien seine Meinung seit der- Fragestunde vom 13. Dezember 1963 geändert? Der Verteidigungsminister hat seine Meinung zur Frage der Ableistung des Grundwehrdienstes von Studenten der Pädagogischen Akademien nicht gegeändert. Eine grundsätzliche Freistellung vom Wehrdienst für Abiturienten, die an diesen Akademien zu studieren beabsichtigen, ist nach wie vor nicht vertretbar. Die angehenden Lehrer sollten vielmehr ihre staatsbürgerliche Pflicht, Wehrdienst zu leisten, erfüllen, soweit nicht im Einzelfall Zurückstellungsgründe nach dem Wehrpflichtgesetz vorliegen. Wie schon in der Fragestunde am 13. 12. 1963 ausgeführt wurde, gelten für sie die gleichen Bestimmungen wie für Abiturienten, die an Universitäten oder sonstigen Hochschulen studieren wollen. Erst nach Abschluß von 2 Semestern kann auf Antrag ihre Zurückstellung ausgesprochen werden. Die Frage der Einberufung von Wehrpflichtigen, die jetzt ihre 1. Lehramtsprüfung an einer Pädagogischen Akademie abgelegt haben, ist dadurch akut geworden, daß nunmehr auch auf die Jahrgänge 1940 his 1942 zurückgegriffen wenden muß. Diese Wehrpflichtigen können jetzt einberufen werden, weil eine Zurückstellung aus Ausbildungsgründen nicht möglich ist. Mit Beendigung des Studiums an der Pädagogischen Akademie ist ein Ausbildungsabschnitt — das ist nach § 12 Abs. 4 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes entscheidend — abgeschlossen. Während der lanschließenden Zeit bis zur 2. Lehramtsprüfung ist auf Antrag eineZurückstellung nur dann möglich, wenn der Wehrpflichtige mehr als ein Drittel der für diesen Ausbildungsabschnitt notwendigen Zeit hinter sich gebracht hat. Wehrpflichtige, die nach Ablegung der 1. Lehramtsprüfung bereits als Lehrer tätig sind, können auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Behörde 5826 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 im Einzelfall ukgestellt werden, wenn andernfalls die Fortführung des Schulbetriebs ernstlich gefährdet würde. Dadurch wird den beiderseitigen Belangen Rechnung getragen. Eine generelle UK-Stellung ist nach der Auffassung des Verteidigungsministers staatspolitisch nicht richtig. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 20. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache IV/2035 Fragen XI/1, XI/2 und XI/3): Sind dem Herrn Bundespostminister die Klagen der badischen Stadt Villingen darüber bekannt, daß im regionalen Fernsprechbuch für Villingen das Ortsnetz der sechs Kilometer entfernt liegenden württembergischen Nachbarstadt Schwenningen nicht enthalten ist? Wir unterscheiden zwischen amtlichen Fernsprechbüchern, die für die einzelnen Bezirke der Oberpostdirektionen herausgegeben werden, und örtlichen Fernsprechbüchern, die die Teilnehmer einzelner Ortsnetze enthalten; diese werden von Verlegern im Zusammenwirken mit der Gesellschaft Deutsche Postreklame herausgegeben. Es sind mir Klagen darüber bekannt, daß in die Ausgabe 1963 des örtlichen Fernsprechbuchs von Villingen (Schwarzwald) nicht — wie bisher — auch die Teilnehmer von Schwenningen (Neckar) aufgenommen wurden. Der Grund hierfür liegt ausschließlich in technischen Schwierigkeiten, die bei der Herstellung der Ausgabe auftraten und sich nicht wiederholen werden. Die neue Ausgabe erscheint bereits in etwa 4 Wochen wieder in der alten Form. Teilt der Herr Bundespostminister die Meinung, daß es eine Erschwernis für zwei Nachbarstädte bedeutet, wenn ihre Fernsprechteilnehmer in getrennten Verzeichnissen aufgeführt sind? Es ist zweckmäßig, daß Nachbarorte, die in besonders engen Beziehungen zueinander stehen, im gleichen Fernsprechverzeichnis aufgenommen werden. Bei den amtlichen Fernsprechbüchern ist dies grundsätzlich aber nicht möglich, weil sie nach Bezirken aufgestellt werden müssen. Es liegt in der Natur bezirklicher Abgrenzung, daß benachbarte Orte in verschiedene Verzeichnisse aufgenommen werden. Wie man die Grenze auch zieht, benachbarte Orte werden ihrerseits wieder Nachbarorte haben. So erscheinen das badische Villingen und das württembergische Schwenningen von jeher getrennt im amtlichen Fernsprechbuch von Freiburg im Breisgau bzw. Tübingen. Welche Möglichkeiten bestehen, den derzeitigen in Fragen XI/1, 2 geschilderten Zustand zu ändern? Die Schwierigkeiten in der Abgrenzung beim bezirklichen amtlichen Fernsprechbuch werden durch die andersartige Abgrenzung beim örtlichen Fernsprechbuch praktisch aufgehoben. Den verständlichen Wünschen der Fernsprechteilnehmer vor allem der gewerblichen Wirtschaft wird in den örtlichen Fernsprechbüchern entsprochen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 20. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2035 Frage XI/4) : Wann ist mit der Errichtung eines neuen Postamtsgebäudes in Deggendorf zu rechnen? Wie ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Dittrich auf Befragen wiederholt mitteilte, hat die Oberpostdirektion Regensburg mit der Planung eines neuen Postamtsgebäudes in Deggendorf begonnen und will dem Ministerium demnächst die ersten Bauskizzen vorlegen. Im vorigen Jahr ist das Baugrundstück erworben worden. Naturgemäß wird noch einige Zeit vergehen, bis ein baureifer Entwurf vorliegt. Ob nach Fertigstellung der Planung auch die Mittel für das Bauvorhaben bereitgestellt werden können, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen; dies wird nicht zuletzt von der weiteren Entwicklung der zur Zeit außerordentlich angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespost abhängen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich darf wiederholen: Wir setzen voraus, daß diejenigen Kräfte, die aus den Civilian Labor Groups zu uns kommen, nach den gleichen Bestimmungen bei uns zu wirken bereit sind, die für die Angehörigen der Bundeswehr als Soldaten oder als zivile Kräfte gelten.
    Wir haben aus anderen Bereichen geschlossene Einheiten übernommen. Diese alten Kräfte, z. B. in den Ausbesserungswerkstätten der Bundesbahn, haben eine Besitzstandsklausel bekommen. Nun gibt es heute in den Einrichtungen der Bundeswehr zwei verschiedene Gruppen: die älteren zivilen Arbeitskräfte, deren Besitzstand gewahrt ist, und die anderen, die nach den gültigen Tarifbestimmungen heute neu angestellt werden. Zwischen diesen beiden Gruppen bestehen außerordentliche Spannungen.
    Wir sind daher nicht bereit, Gefahr zu laufen, daß erneut über einen solchen Weg — geschlossene Übernahme innerhalb der Bundeswehr — unterschiedliche Kategorien entstehen, die wahrscheinlich nichts weiter bringen werden als Ärger oder Enttäuschung für alle Beteiligten.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Wir stehen damit am Ende der Fragestunde und kommen nunmehr zu den Zusatzpunkten der Tagesordnung.
Ich rufe zunächst auf:
Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses.
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 14. April gebeten, für den Vermittlungsausschuß folgende Nachwahlen vorzunehmen: für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Deist den Abgeordne-



Vizepräsident Dr. Jaeger
ten Dr. Schellenberg als ordentliches Mitglied und für den dadurch als stellvertretendes Mitglied ausscheidenden Dr. Schellenberg den Abgeordneten Junghans als stellvertretendes Mitglied. Ist das Haus mit diesem Vorschlag einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; damit sind die Abgeordneten Dr. Schellenberg und Junghans gewählt.
Als nächsten Punkt der Tagesordnung rufe ich auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG und der EAG für sechs Verordnungen des Rats über die Regelung der Amtsbezüge für Mitglieder der Kommission und des Gerichtshofs (Drucksachen IV/2134, IV/2144).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Marquardt.

(Zurufe.)

— Ist Herr Abgeordneter Marquardt nicht im Saal?

(Zurufe: Er hat verzichtet!)

— Ein Berichterstatter kann auf seine Berichterstattung, die seine Pflicht ist, nicht verzichten; aber das Haus kann darauf verzichten. Verzichtet das Haus auf die Berichterstattung? — Das ist der Fall.
Ich frage nunmehr, ob dem Antrag auf Drucksache IV/2144 zugestimmt wird. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Damit kommen wir zum 2. Punkt der ordentlichen Tagesordnung:
Sammelübersicht 29 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache IV/2116).
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wir kommen nunmehr zum Hauptpunkt des heutigen Tages, zu der Haushaltsberatung. Ich rufe auf Punkt III:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Grüner Plan 1964) (Drucksache IV/2128).
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß vorgeschlagen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr auf Punkt IV:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsj ahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699);
Schriftlicher Bericht 'des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) (Drucksache IV/1995).

(Erste Beratung 105., 106. Sitzung)

Es liegt ein Schriftlicher Bericht ides Abgeordneten Schoettle vor, für den ich danke. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe idamit in zweiter 'Beratung sämtliche Paragraphen sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte
ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Enthaltungen? — Auf 'der einen Seite ging es etwas durcheinander, aber die Mehrheit ist eindeutig; es ist so beschlossen.
Nunmehr kommen wir zu Punkt V der Tagesordnung:
Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) ;
Berichte des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß).
Ich rufe die einzelnen Berichte des Haushaltsausschusses auf, und zwar erstens:
Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 1V/2050).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Baier (Mosbach).

(Abg. Baier [Mosbach] : Ich verzichte!)

— Der 'Berichterstatter regt an, das Haus möge auf seinen Bericht verzichten.

(Heiterkeit.)

— So habe ich es doch, glaube ich, nichtig interpretiert. — Das Haus verzichtet. Damit kommen wir zur Aussprache 'in der zweiten Beratung. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Einzelplan 01 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen? — Ich bitte um die Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf:
Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache IV/2051).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Götz.

(Abg. Dr. Götz: Ich verweise auf den Bericht und rege an, auf einen weiteren Bericht zu verzichten!)




Vizepräsident Dr. Jaeger
— Das Haus entspricht der Anregung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Änderungsanträge liegen nicht vor.
Wer dem Einzelplan 02 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einzelplan 02 ist angenommen.
Ich rufe auf:
Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache IV/2052).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Mengelkamp. Regt auch er Verzicht an? — Offenbar! — Es wird also auf Berichterstattung verzichtet. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer dem Einzelplan 03 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einzelplan 03 — Bundesrat — ist angenommen.
Ich rufe auf:
Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/2053).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Conring.

(Abg. Dr. Conring: Ich verzichte!)

— Er regt auch Verzicht an. — Gut, es wird verzichtet. Wir kommen zur Aussprache. Das Wort als erster Redner hat der Abgeordnete Erler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute, bei der Beratung des Haushalts 1964, ist etwa ein halbes Jahr seit der Regierungserklärung vom 18. Oktober 1963 vergangen. Bei der Entscheidung über diesen Haushaltsplan ist zu prüfen, ob die Erwartungen, die damals an die Umbildung der Bundesregierung und an die Übernahme des Kanzleramts durch Herrn Professor Erhard geknüpft worden sind, in Erfüllung gegangen sind.
    Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Es ist zu fragen, ob er in Ausübung dieser Kompetenz die ihm zustehende politische Führung tatsächlich ausgeübt hat oder nicht. Im wesentlichen ist es bei dem Stillstand in wichtigen politischen Fragen geblieben, der seit dem Jahre 1961 das deutsche politische Leben und die Tätigkeit von Regierung und Parlament ausgezeichnet hat. Durch den Kanzlerwechsel hat sich an dieser Lähmung seit 1961 nichts geändert. Den Worten sind kaum Taten gefolgt.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir haben seit 1961 vier Regierungserklärungen gehört. Die Wiederholungen von Regierungserklärungen sind kein Ersatz für ihre Durchführung.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Der Herr Bundeskanzler hat am 18. Oktober 1963 in seiner Regierungserklärung sein Verhältnis zur Opposition definiert und für diese Definition unsere ausdrückliche Zustimmung gefunden. Er hat damals gesagt — ich zitiere —:
    Gewiß gehört es zum Wesen der parlamentarischen Demokratie, daß sich der Bundeskanzler auf eine Fraktion oder Koalition stützt, die im Parlament über die Mehrheit verfügt. Mit seiner Wahl aber hat er sich über alle Parteiungen hinweg als Sachwalter des ganzen deutschen Volkes zu fühlen und aus dieser Verantwortung heraus zu handeln. Zur Wahrung dieses Grundsatzes
    — so fuhr der Bundeskanzler damals fort —
    bekenne ich mich vor dem Hohen Hause ausdrücklich. So erblicke ich denn auch in der Opposition einen notwendigen und vollwertigen Bestandteil des parlamentarisch-demokratischen Systems und erwarte, daß unsere gewiß unvermeidlichen Auseinandersetzungen von diesem Geist getragen sein werden.
    Ein Blick auf den Parteitag seiner Partei in Hannover und die dort gehaltenen Reden zeigt, daß der Bundeskanzler diese von ihm selbst verkündeten Grundsätze inzwischen aufgegeben hat,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    daß er entgegen diesem damals von ihm ausgesprochenen Satz inzwischen weitgehend dem Agitationsbedürfnis seiner politischen Freunde gefolgt ist.
    Der Hinweis darauf, daß die Schonzeit der Opposition nunmehr zu Ende sei, gibt die Opposition gewissermaßen zum Abschuß frei. Nun, meine Damen und Herren, so ganz ein fröhliches Jagen wird es in der Innenpolitik nicht werden, darauf können Sie sich verlassen!

    (Beifall bei der SPD.)

    Praktisch ist damit eine Art verfrühter Bundestagswahlkampf vom Zaun gebrochen worden. Ich kann durchaus die auf dem Parteitag in Hannover sichtbar gewordene Aufregung verstehen. Sie haben es mit der Lage zu tun, daß wir nun einer wirklichen Chance eines Wechsels in der politischen Machtkonstellation allmählich entgegensehen.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Das haben Sie 1953 auch schon gesagt!)

    Das ist gut so. Das ist deshalb gut so, weil nur die Möglichkeit des Wechsels die Regierung davor bewahrt, allzu leichtfertig mit der Macht umzugehen und allzu schwerwiegende Fehler zu begehen, und weil nur die Aussicht auf die Möglichkeit des Wechsels auch die Opposition davor bewahrt, in skruppellose Demagogie zu verfallen, weil sie morgen als Regierung einlösen muß, was sie heute als Opposition sagt.

    (Beifall bei der SPD)

    Deshalb ist jene Vorstellung, die in Ihren Reihen
    weitgehend noch kultiviert wird, es müsse zwar
    eine Opposition geben, aber regieren dürfe sie nicht
    — eine Vorstellung, die etwa aus dem Erbhofrecht entnommen ist —,

    (Heiterkeit)

    für das politische Leben nicht bekömmlich. Sondern
    nur wenn die Opposition allseitig als die mögliche
    Regierung von morgen empfunden wird, hat das



    Erler
    Verhältnis von Regierungsmehrheit und Opposition den richtigen Sinn in der parlamentarischen Demokratie.

    (Abg. Memmel: Herr Erler, haben wir denn eine echte Opposition?)

    — Sie sind merkwürdige Leute.

    (Lachen in der Mitte.)

    — Ja, wirklich, merkwürdig: Wenn wir in bestimmten Fragen z. B. den Außenminister der Bundesregierung gegen die Heckenschützen in den eigenen Reihen schützen müssen, dann beklagen Sie deli Mangel an Opposition, und wenn wir. uns einmal in wichtigen Fragen kritisch mit Ihnen auseinandersetzen, dann meinen Sie, die Opposition sei nur der Geist, der stets verneint.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie müssen sich nun einmal daran gewöhnen, daß es sich die Opposition herausnimmt, die Regierung dann zu unterstützen, wenn die Regierung etwas Richtiges tut, und auf der anderen Seite die Regierung zu kritisieren, wenn sie nach der Meinung der Opposition Fehler begeht. Diese unsere Funktion werden wir uns auch durch herablassende Bernerkungen nicht streitig machen lassen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nun also zur politischen Führung! Es fehlt — ich habe vorhin schon darauf aufmerksam gemacht — nicht erst seit 1963, sondern ganz klar erkennbar seit 1961 an klarer politischer Führung, und durch die Umbildung der Bundesregierung hat sich daran nichts geändert. Ich möchte einige Beispiele geben.
    Der Anblick des einst von Ihnen der Öffentlichkeit als großes gesetzgeberisches Werk vorgestellten Sozialpakets ist zum Erbarmen. Es muß eine verdammt lange Schnur sein, die ein Paket noch zusammenhält, wenn man inzwischen das Kindergeldgesetz herausgenommen und verabschiedet hat und die weiteren Teile dieses Pakets noch nirgendwo am Horizont sichtbar geworden sind. Keiner weiß, wo sie überhaupt liegen, was darin sein wird und wann sie versandfertig gemacht werden können. Über die Lohnfortzahlung und damit die Gleichstellung der Arbeiter mit den Angestellten in diesem wichtigen Bereich herrscht innerhalb der Regierungskoalition erbitterter Streit. Der Bundesarbeitsminister ist zu seiner alten Konzeption des Mißtrauens gegenüber den Versicherten und Ärzten zurückgekehrt. Sicher wissen wir alle, daß es im Bereich der sozialen Krankenversicherung Mißbräuche gibt. Um deren Abstellung müssen wir uns gemeinsam bemühen. Aber wir müssen uns frei machen von der polizeistaatlichen Vorstellung, daß man alle bestrafen dürfe, weil einige sündigen. Wir sollten uns endlich auch frei machen von Kollektivbeschuldigungen gegenüber den Arbeitnehmern in unserem Land. Die Auswüchse in unserem Wirtschaftsleben — nicht nur bei den Arbeitnehmern, sondern auch bei manchen anderen Gruppen — sollte niemand leugnen. Aber sie sind erfreulicherweise nicht die Regel. Die Aufbauleistungen unseres Volkes und seine Exportleistungen zeugen vom Gegenteil.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ein Volk, das eine solche Gemeinschaftsleistung vollbracht hat, verdient auch in der Sozialpolitik Vertrauen und nicht etwa Mißtrauen. Und dennoch bleibt Herr Blank Minister in der von Professor Erhard geführten Regierung!
    Die Bundesregierung hat in ihrer Erklärung die unverzügliche 'Durchführung einer Sozialenquete angekündigt. Seit einem halben Jahr lesen wir gelegentliche Pressemitteilungen zu diesem Thema. Mit der Durchführung wurde nichtbegonnen. Der Haushaltsplan sieht für die Durchführung 'der Enquete keine Mittel vor.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es wäre richtiger gewesen, wenn Sie damals, als wir hier im Hause über derartige Enqueten stritten, die sozialdemokratischen Anträge angenommen hätten; wir wären erheblich weiter!
    Dies gilt auch für die Sachverständigenkommission auf ,dem Gebiet der Krankenversicherungsreform. Ich hatte damals den Herrn Bundeskanzler gebeten, dem Parlament bei der Beratung des Antrags zur Verfügung zu stehen. Er hatte andere, im wesentlichen mit seiner Partei zusammenhängende Verpflichtungen und erschien nicht. Seiner schriftlichen Antwort war zu entnehmen, die Bundesregierung lege Wert darauf, daß der damals vorliegende Entwurf beschleunigt beraten werde. Das entsprang einer völlig falschen Beurteilung der Lage in seiner eigenen Koalition. .

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Die Sache wurde immer verworrener und mit den Beschlüssen der Koalition vom 4. Februar 1964, die erhebliche Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Konzeption enthielten, keinesfalls besser. Das war zwar damals als Geburtstagsgeschenk für den Herrn Bundeskanzler gedacht, hat aber immer noch nicht in Antragsform gegossen werden können, damit man in diesem Hause vernünftig darüber hätte beraten können. Im Gegenteil, jetzt ergeht sich der Herr Arbeitsminister in neuen dunklen Andeutungen darüber, es sollten neue Formen' der Kostenbeteiligung gefunden werden. 'Er sagt aber immer noch nicht, welche eigentlich.

    (Abg. Wehner: Erfindet schon welche!)

    In dieser Lage ist es verständlich, daß auch der Herr Bundeskanzler selber nicht weiß, wie es eigentlich weitergehen soll. Aber, meine Damen und Herren, eine so wichtige, zentrale Frage kann man nicht allein der Beratung innerhalb eines Ressorts überlassen. In dieser Frage muß der Herr Bundeskanzler den Versuch unternehmen, durch politische Richtlinien die Lösung voranzubringen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Bei diesen koalitionsinternen Auseinandersetzungen ist auch die Gesundheitspolitik auf der Strecke geblieben. Es gibt erhebliche Widersprüche zwischen den 'Forderungen auf dem Gesundheitskongreß der CDU und den Erklärungen des Regierungschefs auf der einen Seite und dem Haushaltsplan des Bundesgesundheitsministeriums auf der anderen. Nur ein paar Beispiele; denn über die Einzelheiten wird an



    Erler
    entsprechender Stelle zu sprechen sein, nicht hier, wo es sich um die Ausübung der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers handelt. Die gesundheitsschädlichen Wirkungen der Wasser- und Luftverschmutzung und des Lärms sind so greifbar, daß das Parlament eigentlich mit Recht bereits Vorlagen zur Eindämmung dieser Gesundheitsgefahren hätte erwarten können. Zu dem drängenden Problem des Krankenhauswesens hat die Bundesregierung bisher keinen anderen Beitrag geleistet als eine Kürzung der Darlehensmittel für den Nachholbedarf der freien, gemeinnützigen Krankenhäuser.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Dabei sind gerade diese beiden Punkte in der vom jetzigen Bundeskanzler schon 1961 verlesenen Regierungserklärung seines Vorgängers als besonders wichtig erachtet worden. Dennoch ist seit drei Jahren nichts geschehen.
    Bei der Kriegsopferversorgung hatte sich der Herr Bundeskanzler zu weit vorgewagt und mußte den Rückzug antreten. Am 12. November 1963 wurde von ihm noch verkündet, es gebe keinen anderen Weg als den Zweistufenplan. Nunmehr verabschieden wir einen Haushalt, der die Mittel für das zweite Neuordnungsgesetz ohne Stufenplan enthält. Erhards Vorstellungen über die Neuordnung waren seinerzeit offenkundig unausgegoren.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Seine Richtlinien, die er damals gab, sind durch die einstimmige Annahme des zweiten Neuordnungsgesetzes vom ganzen Bundestag, einschließlich der Bundesminister, verworfen worden, —

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    eine schwere Niederlage des Bundeskanzlers.
    Der Bundeskanzler hat sich am 5. Dezember 1963 vor der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände für Einkommensgrenzen und damit Einkommensprüfung beim Kindergeld ausgesprochen. Das ist ein klarer Widerspruch zu den Forderungen des Arbeitskreises 3 des Parteitages der Christlichen Demokraten in Hannover, wo vom Wegfall der Einkommensgrenze die Rede war. Der Bundeskanzler hatte im Zusammenhang mit diesen Einkommensgrenzen erklärt:
    Hier wird die Sozialpolitik bereits in eine Kollektivierung getrieben, die zu einer Enthumanisierung führen muß.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Kinderbeihilfen als Enthumanisierung! Wahrhaftig, eine seltsame Konzeption! Offenbar gilt dieser Grundsatz der Kollektivierung und der Enthumanisierung nicht für die Parteienfinanzierung;

    (lebhafter Beifall bei der SPD)

    denn dort sollen Privatorganisationen, die der Initiative freier Bürger und ihrer Leistung ihre Existenz verdanken sollten, durch die Art der Finanzierung allmählich an die staatliche Leine gelegt werden.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, auch die Landwirtschaft ist getäuscht worden. Sie ist am schlechtesten auf die künftigen Wettbewerbsverhältnisse vorbereitet worden. Man riskiert unbesehen das Jahr 1966; denn dann ist ja die Bundestagswahl vorbei. Der klaffende Widerspruch zwischen den Forderungen nach einer weltoffenen Handelspolitik und den Autarkietendenzen auf einem bestimmten Gebiete ist bisher von der Bundesregierung nicht aufgelöst worden. Es ist ein Irrglaube, die Probleme der Landwirtschaft vornehmlich mit der Preispolitik lösen und die Landwirtschaft auf diese Weise vor dem Wettbewerb abschirmen zu können. Wir wissen, wie die Bundesrepublik Deutschland in den Gemeinsamen Markt hineingeflochten wird. Das wirkliche Problem ist die Anpassung der Landwirtschaft, die Stärkung ihrer inneren Struktur für die veränderten Wettbewerbsbedingungen durch Strukturhilfen, Einfluß auf die landwirtschaftlichen Betriebskosten und auch eine angemessene Sozialpolitik für die ländliche Bevölkerung. Hier sind im wesentlichen jene Einkommenshilfen möglich, die in anderer Weise der Landwirtschaft helfen können als der hoffnungslose Versuch, sie vor dem Wettbewerb anderer für immer schützen zu wollen.
    Geradezu lebensgefährlich wäre es, eine Preisangleichung durch die Inflation in anderen Ländern zu erwarten. Das schlägt doch jener Aufgabe ins Gesicht

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wer sagt das?)

    — Herr Schwarz, der Landwirtschaftsminister! —, die sich die Regierungen stellen müssen, nämlich gemeinsam im EWG-Bereich die Inflation zu bekämpfen statt auf sie zu spekulieren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Inflation macht nicht an unseren Grenzen halt, und auch die Landwirtschaft wäre bei der Fortdauer der inflationären Tendenzen in anderen Ländern der Leidtragende, selbst wenn ihre Preise jetzt im Verhältnis gehalten werden könnten. Die Produktionskosten der Landwirtchaft würden damit in die Inflationsspirale hineingerissen werden.
    Die Preispolitik ist ebenfalls ein interessantes Gebiet, zumal auf diesem Gebiete der jetzige Bundeskanzler kein Neuling ist; denn als Bundeswirtschaftsminister hat er da ja auch früher schon ein hohes Maß Verantwortung getragen. Ich möchte Ihnen zwei Zitate vorlegen, die aus Organen stammen, die nicht von der sozialdemokratischen Opposition herausgegeben werden. Das erste:
    Für das Jahr 1963 hatte der frühere Bundeswirtschaftsminister Erhard ein Ende des ständigen Preisauftriebs vorausgesagt. Seine Erwartung hat getrogen. Die Ironie der Geschichte liegt darin, daß diese Entwicklung weitgehend durch Maßnahmen der Bundesregierung herbeigeführt worden ist.
    So der „Kölner Stadt-Anzeiger" vom 8. Januar 1964!
    Aber noch interessanter am 17. Januar 1964 der Satz:
    Trotz der ständigen Beschwörungen, die Stabilität der Währung sei das oberste Ziel der Wirtschaftspolitik, und trotz des Kraftaktes der D-Mark-Aufwertung ist das Leben in der Bundesrepublik Jahr für Jahr teurer geworden.



    Erler
    Das stammt aus dem „Rheinischen Merkur", meine sehr verehrten Damen und Herren!

    (Lachen bei der SPD.)

    Das Jahr 1963 war dadurch gekennzeichnet, daß es im Verhältnis zu vorangegangenen Jahren ein Jahr ruhiger Lohnbewegungen war, während die Preise vor allen Dingen im letzten Teil des Jahres stürmisch anstiegen, und dies, obwohl die Bundesregierung noch einmal in ihrer Regierungserklärung verkündet hatte: Das Bemühen um ein stabiles Preisniveau steht an der Spitze der wirtschaftlichen Rangordnung. Besonders scharfe Steigerungen haben haben wir seit dem Herbst 1963 erlebt. Nach der Ansicht der Bundesbank sind diese Steigerungen nicht konjunkturell bedingt gewesen. Der Anstieg wird in erster Linie auf Sonderfaktoren zurückgeführt, die auch im Einflußbereich der Wirtschaftspolitik lagen. Die Bundesbank nennt dabei ausdrücklich administrative Preisanhebungen. Sie stammen aus der Verknappung bestimmter landwirtschaftlicher Produkte und der partiellen Aufhebung des Mietstopps. Ihnen stand keine preispolitische Aktivität der Bundesregierung gegenüber. Daher wurden die Lasten auf den Verbraucher weitergewälzt. Die Mietpreise in den weißen Gemeinden für bestimmte Wohnungsklassen sind im Februar 1964 gegenüber Oktober 1963 um 8,3 % und in einer anderen Altersklasse der Bauten um 7,2 % gestiegen.
    Ich erlaube mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einmal in Erinnerung zu rufen, was ich als Sprecher der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion in Beantwortung der Regierungserklärung im Oktober letzten Jahres hierzu ausgeführt habe:
    Mit besonderer Sorge beobachten wir, daß ein großer Teil der Preiserhöhungen für Lebensmittel, die den Verbraucher belasten, diem Bauern gar nicht oder nur sehr unzulänglich zugute kommen. Angesichts dieser Entwicklung verlangt die SPD eine Durchleuchtung der Preis-und Marktverhältnisse auf den Lebensmittelmärkten vom Erzeuger bis zum Endverbraucher. Verarbeitungs- und Handelsspannen müssen nicht schneller steigen als Erzeugerpreise. Regionale Marktabreden wirken sich zuungunsten von Erzeugern und Verbrauchern gleichermaßen aus. Die Bundesregierung sollte Maßnahmen zur Stärkung der Marktstellung der landwirtschaftlichen Erzeuger durch eine wirksame Förderung ihrer Selbsthilfeorganisationen treffen.
    So weit mein Zitat aus einem Wunsche vor einem halben Jahr. Dem Wunsche wurde bisher nicht entsprochen. Den Nachteil haben wir alle.
    Die in Aussicht genommene Erhöhung der Postgebühren nimmt sich seltsam aus angesichts der Tatsache, daß dieselbe Regierung für das Wahljahr glaubt erhebliche Steuersenkungen ankündigen zu können, aber bei der Erhöhung der Postgebühren darauf verweist, der Bundeshaushalt könne auf die Einnahmen aus der Abführung der Bundespost nicht verzichten. Wo bleibt hier die Ausübung der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers im Sinne der Erhaltung der Stabilisierung des Geldwertes?

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Anstieg der Baulandpreise hat sich fortgesetzt. Beim Wohnungsbau müssen wir mit erheblichen weiteren Mietsteigerungen rechnen, wenn die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus insbesondere auf den Gebieten, bei denen es sich um preiswürdige Wohnungen handeln würde, eingeschränkt wird. Dann sind ein weiterer Preisanstieg und die Benachteiligung der Kinderreichen unvermeidlich. Statt dessen haben wir bisher nur die Ankündigung von Maßnahmen vernommen, die Unruhe unter der Bevölkerung auslösen und die wohnungspolitischen Probleme nicht voranbringen.
    Ich habe eben ein paar Sätze zur Steuerpolitik gesagt. Meine Damen und Herren, wir sind uns in einem wichtigen Grundsatz einig: daß unser Steuersystem im Sinne der sozialen Gerechtigkeit umgebaut werden muß. Es geht hier einmal um den von Ihnen wie von uns beklagten Zustand, daß mittelständische Einkommen im Verhältnis zu den Spitzeneinkommen zu hart besteuert werden. Es geht auch um jenen Mißstand, daß zahlreiche Arbeitnehmergruppen, die nach ihrer in unserer Gesellschaft angenommenen Einkommensstruktur gar nicht unter die Lohn- und Einkommensteuer fallen sollten, durch die allgemeine Entwicklung der Einkommen und der Preise wieder in die Steuerpflicht hineingewachsen sind und infolgedessen nun die Finanzämter mit Millionen von Anträgen im Jahreslohnsteuerausgleich überschüttet werden, weil isich die Steuerpflichtigen auf diese Weise einen Teil der gezahlten Steuer auf Grund der Bestimmungen zurückerstatten lassen wollen. Wir würden einen erheblichen Verwaltungsaufwand ersparen und den Finanzämtern die Möglichkeit zur Erfüllung nützlicherer Tätigkeiten innerhalb ihres Aufgabenbereiches geben, wenn wir durch angemessene Erhöhung der Freigrenzen dafür sorgten, daß wir die Schichten, die gar nicht von der Lohnsteuer erfaßt werden sollten, wieder herausnähmen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Regierungsvorlage bringt bescheidene Schritte in dieser Richtung. Gut, wer sich darüber einig ist, der muß aber auch den Mut haben, dafür zu sorgen, daß an anderer Stelle der Einnahmeausfall ausgeglichen wird. Der Herr Finanzminister kämpft für diesen Grundsatz bei der Mehrwertsteuer. Er ist für eine Änderung des Umsatzsteuersystems nur dann, wenn die Einnahmen des Bundes dadurch keine Schmälerung erleiden. Er tut das bei einer Steuer, die voll in den Bundeshaushalt fließt. Er tut das nicht bei einer Steuer, die überwiegend in die Länderkassen fließt.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Man muß dann eben versuchen, einen wenigstens teilweisen Ausgleich zu schaffen, wie wir ihn vorgeschlagen haben, mit jener Tarifform, die Steuersenkungen auf der einen Seite zu einem Teil kompensiert durch eine stärkere Besteuerung der Spitzeneinkommen, z. B. auch durch Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer, soweit sie _ über den Jahresbetrag von 200 DM hinausgeht, von dem steuerpflichtigen Einkommen. Der bisherige Zustand ist ungerecht. Je höher Einkommen und



    Erler
    Vermögen sind, desto geringer ist der Promillesatz der Vermögensteuer, der bisher vom Steuerpflichtigen selber wirklich entrichtet wird; das andere wird auf die öffentliche Hand weitergewälzt.
    Wir müssen uns auch 'unterhalten über den Unterschied der konjunkturpolitischen Lage hier und in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort wird ein Steuersenkungsprogramm vorgelegt, um dazu beizutragen, durch Anreiz der Investitionen 5 Millionen Arbeitslose von der Straße zu bringen und in den Produktionsprozeß einzugliedern. Wir haben Überbeschäftigung und beinahe 1 Million fremde Arbeitskräfte in unserem Land beschäftigt. Das ist die genauentgegengesetzte Lage. Wer angesichts eines Booms glaubt, die gleichen steuerpolitischen Rezepte verwenden zu können, heizt den Boom an und leistet damit der Geldwertstabilität einen schlechten Dienst.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es ist ja offenkundig, daß die Pläne der Bundesregierung nicht nur mit der steuerlichen Gerechtigkeit nichts zu tun haben und schon gar nichts mit der konjunkturpolitischen Lage, sondern vor allem mit der Bundestagswahl im Jahre 1965.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Das geschieht von derselben Regierung, die sonst mit Stolz durch ihre Sprecher im Lande verkünden läßt, die Politik der Wahlgeschenke müsse ein Ende haben. Meine Damen und Herren, ist das keins? Wo bleibt der notwendige Ausgleich? Das wird von derselben Regierung verkündet, deren Kanzler auf dem Parteitage seiner Partei, der er ja seit kurzer Zeit angehört,

    (Lachen bei der SPD)

    die Bekämpfung der Opposition zur nationalen Pflicht erklärt hat. Ist etwa die Bekämpfung der Opposition eine nationale Pflicht, weil wir für den Ausgleich der Steuersenkungen durch Mehreinnahmen an anderer Stelle sind?

    (Abg. Wehner: Das ist grotesk!)

    Ich habe ein paar interessante Ausführungen von dem Parteitag in Hannover, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Da ist z. B. die Rede davon, daß es den Gipfel der Scheinheiligkeit darstelle, wenn verantwortungslose Menschen in bezug auf Anforderungen an den Haushalt Anträge stellten, die absolut wirklichkeitsfremd seien und im Falle ihrer Annahme zwangsläufig zur Zerstörung der deutschen Währung führen müßten.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Es sei — Sie werden es gleich hören; „Sehr richtig", jawohl! — die Aufgabe der CDU, diese leichtfertige Politik mit gebührender Schärfe vor dem deutschen Volke bloßzustellen. Wo blieb eigentlich diese Bloßstellung aus dem Mund des Bundeskanzlers bei der Einbringung der verantwortungslosen Gesetzesvorlage der 115 Herren aus der Regierungskoalition, die 17 Milliarden DM kosten würde?

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Den Widerstand gegen diese Vorlage hat der Herr
    Bundeskanzler dem Bundesfinanzminister, einigen
    Sachverständigen seiner Fraktion und der sozialdemokratischen Opposition überlassen. Von ihm war nichts zu hören.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Stoltenberg: Die Erklärung ist von Herrn Dahlgrün im Namen der Bundesregierung abgegeben worden!)

    — Sicher, im Namen der Bundesregierung. Aber der Kanzler hat geschwiegen. Wo hat der Kanzler auf dem Parteitag in der gleichen Weise diese Herren Ihrer Fraktion abgestraft, wie er glaubte, mit politisch Andersdenkenden verfahren zu können?

    (Beifall bei der SPD..— Zuruf von der CDU/CSU: Ist das kein Wahlkampf?)

    Anträge dieser Größenordnung haben wir jedenfalls im Bundestag nicht eingebracht. Das blieb den 115 Herren Ihrer Fraktion überlassen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es gibt sicher das Problem, daß aus der Liquidationsmasse der Folgen des zweiten Weltkrieges noch einige Schäden beglichen werden müssen. Die Regierung hat eine nach unserer Meinung faire Vorlage eingereicht.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Na also!)

    — Entschuldigen Sie, Sie haben offenbar immer noch nicht verstanden, daß ich mich gegen die zweierlei Arten wende, mit denen der Bundeskanzler in der Offentlichkeit auftritt.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Wehner: Doppelter Boden!)

    Die Opposition wird als verantwortungslos gebrandmarkt, und der Widerstand gegen derartige Anträge, die weit über das hinausgehen, was die Opposition in diesem Hause in einem einzigen Antrag je gefordert hat, wird vom Herrn Bundeskanzler zwar gedeckt, wenn andere ihn leisten; aber er schweigt. Das muß ich sagen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dabei wissen wir alle, daß ein erheblicher Teil der Entschädigungsbeträge jener Vorlage nicht den Kleinen, die nach der Regierungsvorlage angemessen entschädigt würden, zufließen würde, sondern jenen großen Unternehmungen, die in Wahrheit ihre Demontageschäden längst verdaut haben

    (Sehr gut! bei der SPD)

    mit Hilfe von Abschreibungsvergünstigungen, Zinsverbilligungen und ERP-Krediten. Jene Unternehmungen befinden sich in einem wesentlich moderneren Zustand als zur Zeit der Demontage, und dann soll ihnen noch nachträglich zu Lasten der Steuerzahler im Verhältnis 1 : 1 für die damaligen Schäden ein Milliardengeschenk gemacht werden, obwohl unsere Sparer nur mit 6,5 bis höchstens 20 % ihrer Spareinlagen abgefunden worden sind!

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, ich verstehe Ihre Erregung. Aber Sie können nicht damit rechnen, daß man hier im Hause den feinen Mann markieren und dann draußen im Land in dieser Weise zu uns spre-



    Erler
    chen kann, ohne daß wir die Tatsachen wieder zurechtrücken.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Wehner: Und zwar hier im Hause!)

    Führung, meine Damen und Herren, besteht nicht in Monologen am Fernsehen. Sie besteht darin, die eigene Einsicht gegen Widerstand Auge in Auge auch gegenüber dem Andersdenkenden in den eigenen Reihen durchzusetzen. Das ist politische Führung.
    Ich habe mit etwas Belustigung den langen Forderungskatalog von Hannover gelesen. Es las sich wie der Forderungskatalog einer Partei, die endlich an die Macht kommen will. Anscheinend haben Sie vergessen, wie lange Sie regieren, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wer hat Sie eigentlich daran gehindert, all diese Dinge durchzuführen? Die Liste von Hannover ist eine eindrucksvolle Liste der Versäumnisse der bisherigen Bundesregierung einschließlich der jetzigen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wie will man die Gemeinschaftsaufgaben anfassen, wenn man gleichzeitig daran geht, den Staat von den zu ihrer Lösung notwendigen Mitteln zu entblößen? Wie wollen Sie den Satz des Bundeskanzlers, die Kulturpolitik habe den Rang der sozialen Frage des neunzehnten Jahrhunderts, in die Wirklichkeit umsetzen, wenn Sie den öffentlichen Körperschaften die dafür notwendigen Mittel nicht zur Verfügung stellen? Das hat auch finanzielle Konsequenzen. Ihr Wahlgeschenk für das Jahr 1965 ist mit der Lösung unserer Gemeinschaftsaufgaben und damit der Bewältigung der Zukunft unvereinbar. Das muß mit aller Härte gesagt werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Man kann auch nicht gleichzeitig gegen die Investitionswütigkeit der öffentlichen Hand wettern und dann den Mangel an Staatsbewußtsein bei unseren Bürgern beklagen.
    Ich habe hier ein Blatt einer Organisation vor mir, die nicht verdächtig ist, sozialdemokratisch eingefärbt zu sein. Es handelt sich um eine Studie des Deutschen Beamtenbundes in der Zeitschrift „Der Beamtenbund" Nr. 3 von 1964. Da setzt man sich sehr gründlich mit den Bemerkungen des Bundeskanzlers vom 19. Februar vor der Vollversammlung des Deutschen Industrie- und Handelstages in Bad Godesberg auseinander, wo die Investitionswütigkeit der öffentlichen Hand attackiert wurde. In dieser Studie werden noch einmal ein paar Zusammenhänge ganz deutlich, die auch Ihnen einleuchten dürften: Was nutzt z. B. das Auto als Symbol des Wohlstandes, wenn der Straßenzustand nicht ausreicht, um es nutzen zu können? Den Arzt können Sie allenfalls bezahlen, das Krankenhaus können Sie sich nicht in Ihren Hinterhof stellen. Früher konnte man sich Privatlehrer leisten, heute kommt niemand, auch der Wohlhabendste nicht, für die Erziehung und die Zukunftschancen seiner eigenen Kinder ohne ein reich gegliedertes, den Anforderungen unserer Zeit entsprechendes öffentliches Schulwesen aus. Wir haben auf diesem Gebiet Nachholbedarf und nicht zu viel getan.
    Das sind aber doch jene öffentliche Investitionen, die hier attackiert werden. Wer auf diese Weise die öffentliche Tätigkeit als beinahe schädliche Vorform der Kollektivierung — was bei Ihnen fast gleichbedeutend mit Bolschewisierung ist — kritisiert, der darf sich nicht wundern, wenn bei unseren Bürgern jeder Sinn, jede Opferbereitschaft für die Lösung der öffentlichen Aufgaben verlorengeht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dabei käme es ganz entscheidend darauf an — in der Theorie ist das in der Regierungserklärung der Bundesregierung auch richtig angesprochen worden, nur die Praxis, sobald man sich diesen Problemen nähert, widerspricht dem eben —, den Bürgersinn, den Sinn für die Verantwortung gegenüber dem Ganzen, den Sinn für die Tatsache, daß man der Gesellschaft gegenüber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat, zu wecken. Das muß dann aber auch in dieser Politik sichtbar werden. Moralische Postulate allein helfen dabei nichts.
    Wir Deutsche in unserer wechselvollen Geschichte, aus der niemand aussteigen kann, mit Glanz und Elend und Aufstieg und Niederlagen, haben es immer schwer gehabt, das richtige Verhältnis zwischen dem Individuum, zwischen dem Bürger und seinen Staat zu finden. In der Zeit der „tausendjährigen" Gewaltherrschaft hieß es, der einzelne sei nichts und die Gemeinschaft sei alles. Unter diesem Stichwort haben wenige, die sich für die Gemeinschaft erklärten, dem ganzen Volk ihren Willen aufgezwungen und es sich und ihrem skrupellosen Machtstreben dienstbar gemacht. Die Reaktion war verständlich: Nach dem grauenhaften Zusammenbruch schlug das Pendel genau nach der anderen Seite aus. Dann hieß es lange Zeit hindurch, der einzelne sei alles und die Gemeinschaft sei nichts.

    (Zuruf von der Mitte: Ohne mich!)

    Das ist genauso falsch. Es kommt darauf an, daß der einzelne weiß, daß die Gemeinschaft nicht ohne ihn bestehen kann, daß seine Freiheit ihre Grenze in der Freiheit des Nachbarn links und rechts neben ihm hat. Sonst entartet das zu einem skrupellosen Kampf aller gegen alle, bei dem nur der Ellenbogenkräftigste sich durchsetzt und der Anständige auf der Strecke bleibt. Es kommt aber auch darauf an, daß der einzelne die Gemeinschaft, in die er hineingeboren wird, nicht als seinen Feind, nicht als etwas anderes empfindet; er ist ein Glied dieser Gemeinschaft. Die Gemeinschaft ist nicht dazu da, den einzelnen aufzusaugen, zu ersticken und zu lähmen, sondern ihm die Erfüllung seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zu gestatten und ihm dabei zu helfen.
    Dieses richtige Verhältnis zueinander muß auch in den praktischen Dingen sichtbar werden, wie wir uns an die Lösung der Gemeinschaftsaufgaben machen. Deshalb darf man die zur Lösung der Gemeinschaftsaufgaben notwendigen öffentlichen Investitionen von den Schulen über die Universitäten bis zur Förderung des Sports und zum Straßenbau nicht



    Erler
    so diffamieren und disqualifizieren, wie der Herr Bundeskanzler es getan hat.

    (Beifall bei der SPD. — Widerspruch in der Mitte.)

    Ein weiterer Punkt. Vor anderthalb Jahren wurde in der Regierungserklärung — —

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Die „SchwimmOpern" sind gemeint und die Kongreßhallen! Das wissen Sie genau so wie wir!)

    — Dann hätte der Herr Bundeskanzler sich etwas deutlicher aussprechen sollen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben Sie nicht kapiert!)

    Die Investitionsfähigkeit der öffentlichen Hand
    — rechnen Sie auch mal bei den Gemeindehaushalten insgesamt durch, wie sich die öffentlichen Ausgaben verteilen; dann werden Sie sehr rasch merken, wo die wirklichen Größenordnungen liegen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wir wissen doch genau, wie es im Lande draußen aussieht, wie a 11 g e -m e in gegen die öffentlichen Investitionen überhaupt operiert wird. Dagegen muß man einmal Front machen, da müssen Sie Roß und Reiter nennen, und auch diejenigen Ihrer eigenen Gemeindevertreter dabei nennen, die sich ja gleichfalls wohl auf diesen Gebieten betätigen; oder nicht?
    Vor einem halben Jahr wurde in der Regierungserklärung ein Gesetz zur Ausführung von Art. 10 des Grundgesetzes angekündigt, ein Gesetz also, das der Rechtsunsicherheit ein Ende machen sollte auf dem Gebiete der Abgrenzung der Freiheitsfelder des Bürgers in Telefon- und Brief- und Postgeheimnis gegenüber den Sicherheitsbedürfnissen des Staates. Zu sehen ist seitdem davon nichts.
    Auch das Parteiengesetz fehlt, obwohl die Bundesregierung nach dem Grundgesetz gehalten wäre, dem Bundestag eine Vorlage zu machen.

    (Abg. Dr. Stoltenberg: Das ist im letzten Bundestag schon geschehen!)

    — Es handelt sich um die Regierung von Professor Erhard, um die neue!
    In der Regierungserklärung vom 18. Oktober 1963 heißt es:
    Verschließen wir die Augen nicht vor der Tatsache, daß dem entwickelten Engagement für das Private und für das Gruppeninteresse zunehmend ein Defizit an Bürgersinn gegenüber-
    steht! ...
    Es muß unser unablässiges Bemühen sein, die Werte, die unsere Verfassung setzt, ins Bewußtsein aller Bürger zu rücken und es immer wieder deutlich zu machen, daß Freiheit mit Verantwortung gepaart sein muß, wenn sie nicht chaotisch entarten soll.
    Das sind völlig richtige Sätze. Ich hoffe nur, daß die Entscheidungen dieser Woche, z. B. auch auf dem Gebiet der Parteienfinanzierung, diesen Grundsätzen entsprechen und dafür sorgen, daß wir ein „entwickeltes Engagement an Bürgersinn" bekommen und nicht nur für das private Wohlleben. Der Bundeskanzler ist nach meiner Auffassung verpflichtet, für die Durchführung der eigenen Grundsätze im eigenen Hause, in der eigenen Partei zu sorgen.
    Meine Damen und Herren, noch einige Sätze zum Presse- und Informationsamt. Es liegt Ihnen der Antrag auf Umdruck 4101 vor. Er enthält zwei Begehren.
    Das eine ist, den Verfügungsfonds des Kanzlers in Tit. 300 von 13 Millionen DM um 3 Millionen DM auf 10 Millionen DM zu senken. Es ist kein zwingendes Bedürfnis einzusehen, dem Geheimtitel diesen hohen Betrag zuzuführen, nachdem der jetzige Bundeskanzler früher durchaus hat erkennen lassen, daß er sich für ein größeres Ausmaß an Rechnungslegung hier einsetzen würde.
    Wir haben zum zweiten — und wir bitten um getrennte Abstimmung zu beiden Punkten — beantragt, dem Haushaltsvermerk folgende Fassung zu geben:
    Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung.
    Allein die Annahme dieses Haushaltsvermerks ist imstande, einen Anlaß zu ständigem innerpolitischem Mißtrauen aus der Welt zu schaffen. Was beim Bundesnachrichtendienst, in dem es wahrhaftig um höchst vertrauliche Dinge im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geht, möglich ist — ohne daß bisher der geringste Anlaß bestand, an der Art der Durchführung der Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes irgendwelche Beanstandungen anzubringen —, das sollte auch beim Bundespresseamt möglich sein. Niemand leugnet, daß die Regierung bestimmte Mittel zu diskreter Verwendung braucht. Wir sind bereit, der Regierung diese Mittel zu dieser Verwendung zu geben; aber es muß die Gewißheit sein, daß sie für Volk und Staat verwendet und nicht im innenpolitischen Machtkampf mißbraucht werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Daher muß eine kleine, auf Diskretion hin zusammengesetzte Gruppe von Abgeordneten imstande sein, die Verausgabung dieser Mittel in geeigneter Weise einzusehen.
    Außerdem mache ich Sie darauf aufmerksam, daß wir es hier mit einer klaren Überschneidung von zwei Haushaltstiteln zu tun haben. Bei Tit. 300 heißt es, daß die Mittel verwendet würden im Rahmen der aktuell politischen Information, die publicrelations-Arbeit im In- und Ausland zu fördern, sowie für die Förderung von Film, Bild, Funk, Fernsehfunk und Publikationen verschiedenster Art, so-
    *) Siehe Anlage 3



    Erler
    weit dafür nicht bei anderen Titeln besondere Ansätze ausgebracht sind. Genau dasselbe erscheint im offenen Ansatz Tit. 315: Öffentlichkeitsarbeit „Ausland"; Veröffentlichungen sonstigen Informationsmaterials auch auf den Gebieten des Films, Funks, Fernsehens und der Bildberichterstattung. In den Erläuterungen heißt es: „Der Ansatz dient der modernen public-relations-Arbeit, soweit entsprechende Aufgaben ..." Sie haben also praktisch einen offenen und einen geheimen Titel für denselben Zweck. Der Tit. 300 ist auch für das Ausland bestimmt; es handelt sich also nicht etwa um die Trennung zwischen Inland und Ausland. Wir meinen, daß die Annahme unserer Anträge imstande wäre, hier etwas Ordnung in die Dinge hineinzubringen.