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    Deutscher Bundestag 122. Sitzung Bonn, den 15. April 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl, Storch, Meyer (Frankfurt), Hamacher, Ritzel, Dr. Aschoff und Horn 5695 A Erweiterung der Tagesordnung 5695 B Fragestunde (Drucksache IV/2139) Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef): Außerung des leitenden Oberstaatsanwalts beim Landgericht Hamburg über Verteidigungsbereitschaft Dr. Buchei, Bundesminister 5696 ll, 5697 A, B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5697 A, B Frage des Abg. Hammersen: Dienstanweisung betr. Organisationen der freien Wohlfahrtspflege zur Verteilung von Liebesgaben Grund, Staatssekretär 5697 C Frage des Abg. Dr. Dittrich: Steuerliche Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet Grund, Staatssekretär 5697 D, 5698 A, B Frau Haas (CDU/CSU) . . . . . . 5698 A Dr. Götz (CDU/CSU) . . . . . 5698 A, B Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Vorbehalte zum Europäischen Niederlassungsabkommen Dr. Carstens, Staatssekretär 5698 C, 5699 A Frau Dr. Hubert (SPD) . . 5698 D, 5699 A Fragen des Abg. Werner: Studenten aus Sowjetrußland und den Oststaaten als Stipendiaten an deutschen Universitäten und deutsche Studenten in Oststaaten Dr. Carstens, Staatssekretär . 5699 B, C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5699 C, D Fragen des Abg. Müller (Erbendorf) : Öffnung der Grenzübergänge Waldsassen und Bayerisch Eisenstein Höcherl, Bundesminister 5699 D, 5700 A, B Müller (Erbendorf) (SPD) 5700 B Fragen des Abg. Dr. Willeke: Technisierung des Besoldungsverfahrens mit Lochkartenmaschinen Höcherl, Bundesminister . . . . 5700 C, D Dr. Willeke (CDU/CSU) 5700 D Frage des Abg. Fritsch: Einstufung der Stadt Landau (Isar) in Ortsklasse A Höcherl, Bundesminister 5700 D, 5701 A, C, D Fritsch (SPD) . . . . . . . . . 5701 A Unertl (CDU/CSU) 5701 B, C Hammersen (FDP) 5701 C Brück (CDU/CSU) 5701 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Gutachten betr. Arbeitszeitproblem Blank, Bundesminister . 5702 A, B, C, D, 5703 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 5702 B, C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5702 D Killat (SPD) 5703 A Frage des Abg. Dröscher: Entlassung deutscher Arbeitskräfte bei den US-Dienststellen im Raum Baumholder Blank, Bundesminister . . . 5703 B, C, D, 5704 A, B Dröscher (SPD) . . . . . . . 5703 C, D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 5704 A, B Frage des Abg. Spies: Einrichtungen, in denen Wehrdienstverweigerer Ersatzdienst leisten Blank, Bundesminister 5704 B, D Spies (CDU/CSU) 5704 D Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes von Hassel, Bundesminister . . 5705 A, B, D, 5706 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5705 D, 5706 A Frage des Abg. Maucher: Zurückstellung von Wehrpflichtigen, die den Lehrerberuf erlernen wollen von Hassel, Bundesminister . . . . 5706 B Frage des Abg. Cramer: Tätigkeit deutscher Flugzeugingenieure für Ägypten von Hassel, Bundesminister . 5706 B, C, D, 5707 A, B, C Cramer (SPD) 5706 B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5706 C Adorno (CDU/CSU) 5707 A Berkhan (SPD) 5707 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Civilian Labor Group — Aufstellung von Territorialverbänden von Hassel, Bundesminister . . . 5707 C, D, 5708 B, C Dr. Rutschke (FDP) 5708 B, C Nachwahl von Mitgliedern des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . 5708 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Vorschlag der Kommission der EWG und der EAG für sechs Verordnungen des Rats über die Regelung der Amtsbezüge für Mitglieder der Kommission und des Gerichtshofs (Drucksachen IV/2134, IV/2144) 5709 A Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache IV/2116) 5309 B Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Grüner Plan 1964) (Drucksache IV/2128) 5709 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699), Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache IV/1995) — Zweite und dritte Beratung 5709 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) — Zweite Beratung — Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache IV/2050) . 5709 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache IV/2051) 5709 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache IV/2052) 5710 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache IV/2053) Erler (SPD) . . . . . . 5710 B, 5735 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 5719 B Zoglmann (FDP) 5724 A Dr. Dr. h. c. Erhard, - Bundeskanzler 5729 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 5739 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . .. . . . 5744 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen IV/2054, zu IV/2054) Kahn-Ackermann (SPD) 5746 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 III Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/2055, zu IV/2055) ; in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksache IV/2079) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5747 A, 5755 B, 5762 D, 5776 B Dr. Althammer (CDU/CSU) 5747 D, 5778 B Höcherl, Bundesminister . . . . . 5752 C, 5764 D, 5770 A Dr. Bürgbacher (CDU/CSU) . . . 5758 A Dorn (FDP) 5760 D D. Dr. Gerstenmaier (CDU/CSU) . 5762 C, D Frau Freyh (Frankfurt) (SPD) . . . 5762 D Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) (FDP) 5765 C, 5773 A Wellmann (SPD) . . . . . . . . 5765 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . 5766 A Kubitza (FDP) 5766 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 5769 A Schröder (Osterode) (SPD) . . . 5769 C Frau Renger (SPD) 5770 C Windelen (CDU/CSU) 5774 A Dr. Schäfer (SPD) 5776 C Dr. Miessner (FDP) 5777 A Wehner (SPD) . . . . . . . 5777 B Dürr (FDP) 5779 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache IV/2056) 5782 B Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen IV/2063, zu IV/2063) Kreitmeyer (FDP) 5782 C Dr. Schäfer (SPD) 5787 B Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5791 B, C, 5792 C, 5803 D Leicht (CDU/CSU) 5792 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5794 D Schultz (FDP) 5798 D von Hassel, Bundesminister . . . 5799 C Memmel (CDU/CSU) 5803 B Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Drucksache IV/2069) Jacobi (Köln) (SPD) . . . 5805 A, 5813 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 5806 C Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 5808 D Lücke, Bundesminister 5809 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen IV/2060, zu IV/2060) 5814 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/2065) 5814 B Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache IV/2066) 5814 B Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache IV/2068) 5814 B Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache IV/2070) 5814 C Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache IV/2072) 5814 C Einzelplan 33 Versorgung (Drucksachen IV/2077, zu IV/2077) . . . . . . . . 5814 C Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für besondere Aufgaben (Drucksache IV/2074) . . . . . . . . 5814 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache IV/2078) 5814 D Nächste Sitzung 5815 Anlagen 5817 12 2. Sitzung Bonn, den 15. April 1964 Stenographischer Bericht Beginn 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin) 30. B. Dr. Dr. h. c. Baade 17. 4. Frau Berger-Heise 15.4. Dr. Birrenbach 17.4. Dr. Dittrich 15.4. Dr. Effertz 17.4. Ertl 18. 4. Faller * 15. 4. Gaßmann 17. 4. Dr. Hahn (Heidelberg) 15. 4. Hansing 17. 4. Dr. Harm (Hamburg) 1. 6. Dr. Hoven 15.4. Kalbitzer 15.4. Katzer 17. 4. Klinker * 15. 4. Frau Dr. Kuchtner 4. 7. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17.4. Kühn 17. 4. Leber 15. 4. Lenz (Bremerhaven) 30.4. Dr. Löbe 24.4. Frau Lösche 17.4. Lücker (München) * 17. 4. Dr. Mälzig 15.4. Margulies * 15. 4. Mauk * 15. 4. Mengelkamp 17. 4. Dr. von Merkatz 15. 4. Merten 18. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing.E. h. Möller 17. 4. Opitz 16. 4. Dr.-Ing. Philipp 15.4. Richarts * 15. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 15.4. Dr. Seffrin 17.4. Dr. Starke 17.4. Storch * 16. 4. Frau Strobel * 16. 4. Dr. Supf 15.4. Weber (Georgenau) 17.4. Wienand 18. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Adenauer 12.5. Dr.-Ing. Balke 25. 4. Dr. von Brentano 4. 7. Frehsee 20. 4. Dr. h. c. Jaksch 22. 4. Dr. Kreyssig * 24. 4. Metter 30. 5. Müller (Remscheid) 20. 5. Peters (Norden) 30.4. Rasner 6. 5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) 27.4. Riegel (Göppingen) 24.4. Ritzel 20. 4. Stiller 20.4. Wehking 10. 5. Dr. Zimmermann (München) 6. 5. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 20. März 1964 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 267. Sitzung am 20. März 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 1964 verabschiedeten Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gemäß Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 und Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat begrüßt, daß nunmehr die im Bundestag vertretenen Parteien in der grundsätzlichen Ablehnung einer Einkommensgrenze für das Zweitkindergeld übereinstimmen. Der Bundesrat hält es für wünschenswert, daß bei der notwendigen systematischen Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs in naher Zukunft auf die Einkommensgrenze verzichtet wird." Kiesinger Vizepräsident Bonn, den 20. März 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 6. März 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Kiesinger Vizepräsident 5818 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Anlage 3 Umdruck 410 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2053). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung In Tit. 300 — Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens — (Drucksache IV/2053 S. 4, Drucksache IV/1700 Anlage S. 27) wird der Ansatz von 13 000 000 DM um 3 000 000 DM auf 10 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk erhält folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs. Die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofs bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 411 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 1700 Anlage, IV/2055) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 38 000 000 DM um 18 000 000 DM auf 20 000 000 DM gesenkt. Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 2. In Tit. 612 (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) wird der Haushaltsvermerk wie folgt ergänzt: „Von den Mitteln werden 18 000 000 DM qualifiziert gesperrt; die Aufhebung des Sperrvermerks kann erst nach Verabschiedung eines Parteiengesetzes mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgen." 3. In Tit. 657 — Zuschüsse auf dem Gebiet des Bildungswesens — wird in a) — Studentenförderung — (Drucksache IV/2055 S. 5) der Ansatz von 41 665 000 DM um 9 000 000 DM auf 50 665 000 DM erhöht. In den Erläuterungen — Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des Honnefer Modells (Stipendien und Darlehen) — Drucksache IV/1700 Anlage S. 35 wird der Ansatz von 33 000 000 DM um 9 000 000 DM auf 42 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Nr. 1 cc) (Honnefer Modell) — Drucksache IV/1700 Anlage S. 36) werden hinter dem Wort „gewährt der Bund einen Zuschuß" die Worte „der 50 v. H. des Gesamtbetrages beträgt" eingefügt. 4. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baus von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/2055 S. 5) wird der Ansatz von 30 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 5. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 120) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." Zu Kap. 06 19 — Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz 6. In Tit. 303 — Ausbildung und Fortbildung — (Drucksache IV/2055 S. 18) wird der Ansatz von 1 850 000 DM um 100 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. 7. In Tit. 602 — Aufwendungen des Bundesluftschutzverbandes — (Drucksache IV/2055 S. 18) wird der Ansatz von 29 749 300 DM um 3 000 000 auf 32 749 300 DM erhöht. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 425 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers 'des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen In den Erläuterungen zu Tit. 612 — Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5819 Grundgesetzes — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 30) werden in Absatz 1 folgende neue Sätze 2 und 3 angefügt: „Die Auszahlung der danach jeder Partei zustehenden Mittel erfolgt auf Antrag. Der Antrag kann auf einen Teilbetrag beschränkt werden." Bonn, den 15. April 1964 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 6 Umdruck 417 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2079). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern —In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache IV/2079 S. 3) wird der Ansatz von 8 000 000 DM um 1 000 000 DM auf 9 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 891 — Beschaffung von Hubschraubern für Zwecke des zivilen Bevölkerungsschutzes — (Drucksache IV/2079 S. 3) wird ein Betrag von 1 800 000 DM eingesetzt. Bonn, den 14. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 424 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/ 1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In den Erläuterungen zu Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache IV/1700 Anlage S. 47) wird folgender neuer Satz 3 angefügt: „2 000 000 DM von den Mitteln sind für den Erlaß der Hypothekengewinnabgabe bei finanzschwachen Turn- und Sportvereinen zu verwenden." Bonn, den 15. April 1964 Zoglmann und Fraktion Anlage 8 Umdruck 430 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP — Umdruck 425 — zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2055). Der Bundestag wolle beschließen: An den Text des Änderungsantrages — Umduck 425 — wird folgender Absatz angefügt: „Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Partei einen Rechenschaftsbericht über die Aufbringung und Verwendung ihrer Mittel im abgeschlossenen Rechnungsjahr veröffentlicht hat. Spenden sind darin namentlich aufzuführen, soweit der Einzelbetrag 1000 DM übersteigt." Bonn, den 15. April 1964 Erler und Fraktion Anlage 9 Umdruck 429 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, h i er : Einzelplan 14 — Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2063). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. in der Wehrpolitik die Phase der Konsolidierung der Streitkräfte dazu zu benutzen, vor Neuaufstellungen die Ausbildung der vorhandenen Einheiten vorwärts zu treiben, 2. die derzeitigen Stärken der Bundeswehreinheiten vorübergehend dem vorhandenen Istbestand an Führern und Unterführern anzupassen und dadurch überzählig werdende Waffen und Geräte und Fahrzeuge stillzulegen bzw. fallweise für Reserveverbände zu verwenden, 3. den Ausbildunggang für Leutnante und Unteroffiziere um mindestens ein Jahr zu verlängern, die Stabsoffizierlehrgänge auf mindestens ein halbes Jahr auszudehnen, 4. Art und Umfang des Kasernenbaues erneut zu überprüfen, den Nachholbedarf an Turnhallen, Sportplätzen, Soldatenheimen, Unteroffizier- und Offizierheimen vordringlich zu behandeln und den Wohnungsbau besonders zu fördern sowie den gesamten Verwaltungsgang für Bundeswehrbauten drastisch zu verkürzen, 5. die weitere Vermehrung der Atomträgersysteme beim derzeitigen Stand abzustoppen, 6. die Vorratshaltung und das sich daraus ergebende Depotwesen zu überprüfen, 7. der Territorialverteidigung als Schlüsselstellung den Vorrang vor allen anderen Planungen zu geben und den Grundgedanken der jederzeit eingreifbereiten Truppe ohne Bereitschaftsstufen in entsprechender Abwandlung zur Grundlage auch für Reserveverbände zu machen, 5820 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 8. Wehrtechnik und Wehrforschung auf die sich aus der besonderen Lage der Bundesrepublik ergebenden wahrscheinlichen Konflikte abzustellen, 9. der Spitzengliederung der Landesverteidigung eine solche Form zu geben, daß sie jederzeit ohne besondere Veränderung aktionsfähig ist. Bonn, den 15. April 1964 Kreitmeyer Schultz und Fraktion Anlage 10 Umdruck 409 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Aigner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964, hier: Einzelplan 35 — Verteidigungslasten' im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — (Drucksachen IV/1700 Anlage, IV/2078). Der Bundestag wolle beschließen: Im Kap. 35 11 a Tit. 960 — Aufwendungen für den verstärkten Ausbau oder den Bau von Straßen, Wegen und Brücken im Zusammenhang mit dem besonderen Kraftwagenverkehr der ausländischen Streitkräfte — (Drucksache IV/2078 S. 3) wird folgender Haushaltsvermerk neu ausgebracht: „Die Mittel können bis zur Höhe von 6 000 000 DM aus den Mitteln des Kap. 35 11 a Tit. 322 und Tit. 311 verstärkt werden." Bonn, den 14. April 1964 Dr. Aigner Memmel Ehnes Schlee Frau Geisendörfer Sühler Frau Haas Vogt Hösl Wagner Lang (München) Weinzierl Lemmrich Wieninger Lermer Ziegler Leukert Drachsler Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker vom 8. April 1964 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kurlbaum") Ihre Zusatzfrage „Trifft es zu, daß die Differenz zwischen den Rohstoffkosten je kg Margarine und dem Verkaufspreis je kg Margarine in der Bundesrepublik drei bis viermal so hoch ist wie z. B. in unserem Nachbarland Holland?" *) Siehe 112. Sitzung Seite 5156 A beantworte ich wie folgt: Eine Berechnung, die mangels ausreichender Unterlagen teilweise auf groben Durchschnittswerten beruht, hat die folgenden Abstände zwischen Rohstoffkosten und Werkpreisen bei Abgabe an den Großhandel (Verarbeitungsspanne) bei deutscher und holländischer Margarine ergeben (die holländischen Preise wurden auf DM umgerechnet) : Durchschnittliche Verarbeitungsspanne bei Margarine in DM/kg Jahr Holland BR Deutschland 1958 0,25 0,84 1962 0,37 1,07 Die Differenz zwischen den Rohstoffkosten und dem Werkpreis (Verarbeitungsspanne) betrug demnach in der Bundesrepublik im Vergleich zu Holland: 1958 etwa das 3'/2 falle, 1962 etwa das 3 fache. Die durchschnittliche Differenz zwischen Werkpreisen und Einzelhandelspreisen (Handelsspanne) ist dem Betrag nach gleichgeblieben. Sie betrug 1958 und 1962 umgerechnet jeweils Holland 0,37 DM/kg, in der BR Deutschland 0,55 DM/kg. Im Ergebnis hat demnach die holländische Margarineindustrie die Verarbeitungsspanne in den vergangenen Jahren relativ etwas stärker erhöhen können. Eine Qualitätssteigerung dürfte in Holland damit jedoch nicht verbunden gewesen sein. Der Anteil an pflanzlichen Fetten bei den Margarinerohstoffen ging in der holländischen Margarine zurück. Er betrug: 1958 1962 im Ø der holländischen Margarine 59 % 51 % im Ø der deutschen Margarine 80 % 83 % Schlüsse auf die Ertragslage der deutschen und der holländischen Margarineindustrie sollen nach den Angaben der Industrie aus folgenden Gründen nicht möglich sein: 1. Die Besteuerungssysteme und die Löhne sind verschieden und liegen in der Bundesrepublik ungünstiger. 2. Die Margarineverpackung ist in Deutschland besser und teurer. 3. Wegen der Weite des Raumes ist der Vertriebsweg und der Frischhaltedienst in der Bundesrepublik aufwendiger als in Holland. 4. Die Fabrikation wird im Durchschnitt der deutschen Betriebe mit mehr Aufwand durchgeführt, so daß der Kapitaldienst der deutschen Betriebe im Vergleich zu den holländischen höher ist. 5. Die deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften und die Ansprüche der Konsumenten bezüglich Vitaminisierung und zugelassener Zusätze zur Haltbarmachung bedingen in der Bundesrepublik höhere Aufwendungen, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5821 6. Die deutsche Margarineindustrie wendet im Vergleich zur holländischen große Summen zur Werbung auf. In Holland werben dagegen die Tradition und der Preis für die Margarine. Alle diese Umstände, die von der Margarine-industrie zur Begründung des unterschiedlichen Preises in den beiden Ländern angeführt werden, können mangels Unterlagen in der Auswirkung rechnerisch nicht ausgewertet werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Berlin (Drucksache IV/2035 Fragen VI/6 und VI/7) : Trifft es zu, daß die Bundesfinanzverwaltung für die Finanzämter keine Haftpflichtversicherung für Personenschäden durch Unfälle abgeschlossen hat? Wie und in welcher Weise werden entstandene Personenschäden durch Unfälle reguliert, falls die Bundesfinanzverwaltung für die Finanzämter keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1964 gestellten Fragen wie folgt: Die Finanzämter sind Landesbehörden. Es ist mir nicht bekannt, ob die Länder für durch Unfälle im Bereich der Finanzämter verursachte Personenschäden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben, oder wie solche Schäden reguliert werden. Die Bundesfinanzverwaltung hat keine Haftpflichtversicherung zur Regelung von Personenschäden abgeschlossen. Schäden dieser Art, für die der Bund haftet, werden nach dem Grundsatz der Selbstversicherung aus Haushaltsmitteln ersetzt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 20. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2035 Frage VI/8) : Wann ist mit der Errichtung eines Hauptzollamtes in Deggendorf zu rechnen? Wie ich auch schon anderen Abgeordneten, z. B. Herrn Kollegen Dr. Dittrich, mitgeteilt habe, ist es aus Gründen der Verwaltungsrationalisierung nicht zu umgehen, das Hauptzollamt Landshut nach Deggendorf zu verlegen. Die Verlegung kann jedoch erst erfolgen, wenn der in Deggendorf zu errichtende Neubau für das Hauptzollamt fertiggestellt ist. Ich beabsichtige, in den Haushalt 1965 einen entsprechenden Teilbetrag einzuplanen. Mit der Fertigstellung und damit -der Verlegung des Hauptzollamts kann dann etwa im Jahre 1967 gerechnet werden, Anlage 14 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2035 Frage VI/9) : Wie weit sind die Bemühungen gediehen, den Gemeinden, deren Bürger als zivile Arbeitnehmer bei der Bundeswehr und den alliierten Streitkräften tätig sind, eine Art Gewerbesteuerausgleich zu gewähren? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. März 1964 gestellte Frage wie folgt: Zu dem. vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Ausgleichsbeträge für Betriebe des Bundes und der Länder sowie für gleichgestellte Betriebe — BR-Drucksache 307/63 (Beschluß) — wird zur Zeit die Stellungnahme der Bundesregierung vorbereitet. Bei der Ausarbeitung der Stellungnahme haben sich verfassungsrechtliche Zweifelsfragen ergeben, deren Prüfung durch die Fachressorts noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die Bundesregierung ist bemüht, den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme sobald wie möglich dem Bundestag zuzuleiten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache IV/2035 Frage VII/1): Ist es zutreffend, daß das Bundesgesundheitsministerium schon vor längerer Zeit mit den beteiligten Ressorts für Wirtschaft und Arbeit in Verbindung getreten ist, um die Aufhebung der Pflegesatzverordnung aus dem Jahre 1954 zu erreichen? Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat dem Bundesministerium für Wirtschaft nicht die Aufhebung der Pflegesatzverordnung aus dem Jahre 1954 vorgeschlagen. Die Anregung zu einer Änderung der Verordnung PR Nr. 7/54 ging vom Bundesministerium für Wirtschaft aus, das sich darüber natürlich in engem Gedankenaustausch mit dem Bundesministerium für Gesundheitswesen befindet. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern) (Drucksache IV/2035 Fragen VII/2 und VII/3) : Aus welchen Gründen ist bisher die Anderung der Pflegesatzverordnung vom 31. August 1954, deren Notwendigkeit von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 14. November 1962 bejaht worden ist, nicht erfolgt? Wann wird die Änderung der Pflegesatzverordnung vollzogen sein? Der Bundesminister für Wirtschaft hat den übrigen beteiligten Bundesressorts am 18. Juni 1963 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Pflegesatzverordnung PR Nr. 7/54 vorgelegt. Diesem Entwurf wurde entgegengehalten, er sei nicht verein- 5822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 bar mit dem Entwurf des KrankenversicherungsNeuregelungsgesetzes. Die beteiligten Ressorts haben diesen Sachverhalt am 20. Januar 1964 in einer Besprechung der Staatssekretäre erörtert und festgestellt, daß das Bundeskabinett um eine Entscheidung gebeten werden muß. Eine Vorlage an das Bundeskabinett wird vorbereitet. Die technischen Vorbereitungen zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung PR Nr. 7/54 sind weitgehend abgeschlossen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache IV/2035 Frage VII/7): Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um einer aus Holland betriebenen unlauteren Massenwerbung im Zeichen Europas in den Großstädten der Bundesrepublik Deutschland entgegenzutreten, die bei einem Kauf über die Grenze folgendes anbieten: a) für denselben Betrag, den man beim Kauf eines Kleidungsstückes aufwendet, sich gratis weitere Kleidungsstücke nach Wahl auszusuchen, b) 10- bis 40 %ige Preisermäßigung für Spezialartikel, c) beliebigen Zahlungsaufschub, d) ein Gratismenü für zwei Personen? Die Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz wie folgt: Die Tatsache, daß es in Holland weder ein grundsätzliches Zugabeverbot noch eine Beschränkung der Rabattgewährung ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland gibt, hat verschiedentlich zu Mißhelligkeiten im Grenzverkehr geführt. Durch Verhandlungen der deutschen Industrie- und Handelskammern mit den holländischen Handelskammern im Grenzgebiet konnte jedoch erreicht werden, daß holländische Gewerbetreibende, die im Bundesgebiet tätig werden sollen, auf die Bestimmungen des deutschen Rechtes ausdrücklich hingewiesen werden. Das hat in letzter Zeit dazu geführt, daß Verstöße holländischer Unternehmer gegen deutsche Wettbewerbsbestimmungen nur noch verhältnismäßig selten vorgekommen sind. Soweit Fälle neu bekannt werden, bemühen sich die Kammern um eine möglichst schnelle Bereinigung. Die gerichtliche Verfolgung solcher Fälle, die meist auf Schwierigkeiten stößt, hat keine große Bedeutung erlangt. Die Vorfälle, die Sie anführen, sind Erscheinungen, wie sie sich beim Zusammentreffen der unterschiedlichen Rechtssysteme bei der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes leider mit einer gewissen Zwangsläufigkeit ergeben. Sie werden vollständig erst dann verschwinden, wenn es zu einer Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet gekommen ist. In der Zwischenzeit hält die Bundesregierung die direkte Kontaktaufnahme der deutschen und holländischen Kammern, die unter wesentlicher Beteiligung der Deutsch-Niederländischen Handelskammer stattfindet, für den besten Weg zur Behebung noch eintretender Schwierigkeiten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Langer vom 25. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dörinkel (Drucksache IV/2035 Frage VII/8) : Hat die Bundesregierung die Absicht, geeignete Maßnahmen gegen die Tätigkeit unseriöser ausländischer Versicherungsgesellschaften Im Bundesgebiet zu treffen, nachdem bereits vor zwei Jahren die amerikanische Versicherungsgesellschaft „Brandaris" zahlungsunfähig wurde und neuerdings die „American Military International Insurance Association (AMIIA)" gleichfalls zahlungsunfähig geworden ist? Ausländische Versicherungsunternehmen sind seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland tätig, ohne daß sich aus ihrem Geschäftsbetrieb Nachteile oder Gefahren für die Versicherungsnehmer in einem von Aufsichts wegen nicht tragbaren Ausmaß ergeben haben. Für ,die Zulassung und Beaufsichtigung der inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für deutsche Gesellschaften, soweit nicht Abweichungen dadurch erforderlich sind, daß sich das Eigenkapital und die vertretungsberechtigten Organe dieser Versicherungsunternehmen im Ausland befinden. Die ausländischen Versicherungsunternehmen müssen daher für ihre deutsche Niederlassung einen verantwortlichen Hauptbevollmächtigten bestellen und zur Sicherung der Ansprüche ihrer inländischen Versicherten Kautionen hinterlegen, die aus einer festen Anfangskaution und einer von der Prämieneinnahme abhängigen beweglichen Kaution bestehen. Die holländische Versicherungsgesellschaft „Brandaris" war auf Grund von Art. 36 Abs. 2 b) des Truppenvertrages den amerikanischen Streitkräften mit .der Folge gleichgestellt, daß sie von deutschen Gewerbegeneihmigungen befreit war. Für ihr Kraftfahrversicherungsgeschäft mit Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte benötigte sie daher keine Geschäftserlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und wurde insoweit auch nicht vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen beaufsichtigt. Die „Brandaris" hat seit 1957 neben ihrem genehmigungs- unid aufsichtsfreien Truppenversicherungsgeschäft auch auf Grund einer versicherungsaufsichtsrechtlichen Zulassung allgemein in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. Aus den von ihr hinterlegten Kautionen und mit Hilfe gestellter Bankbürgschaften konnten alle Ansprüche aus dem allgemeinen Versicherungsgeschäft der „ Brandaris" im 'Bundesgebiet voll befriedigt wenden. Über die Vereinbarung, die zwischen dem Bundesminister der Finanzen und der amerikanischen Botschaft für die Geschädigten aus dem Truppenversicherungsgeschäft der „Bnandaris" getroffen wurde und die ebenfalls zu einervollen Befriedigung dieser Gläubiger geführt hat, ist zuletzt in der Fragestunde am 5. Februar 1964 vom Herrn Staatssekretär des Auswärtigen Amtes berichtet worden (vgl. Protokoll der 110. Sitzung des Deutschen Bundestages, 4. Wahlperiode, S. 5035 C). Die American Military International Insurance Association ist nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zum Betrieb der Kraftfahrversicherung mit Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5823 Angehörigen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte unter Bedingungen zugelassen worden, bei denen hinsichtlich der finanziellen Sicherheiten vorsorglich über idas sonst übliche Maß hinausgegangen worden ist. Nachdem die Heimataufsichtsbehörde in Delaware/USA die Geschäftserlaubnis der American Military International Insurance Association aus Insolvenzgründen und wegen betrügerischer Geschäftsführung am 27. November 1963 zurückgezogen hat, erließ das Bundesaufsichtsamt am 29. November 1963 ein einstweiliges Zahlungsverbot und stellte auf Grund einer Beschlußkammerentscheidung vom 20. Dezember 1963 beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt Konkursantrag. Die dem Bunldesaufsichtsamt sicherheitshalber übereigneten Kautionswerte in Höhe von rd. 6,65 Mio DM werden vom Konkursverwalter als Absonderungsmasse ausschließlich für die Abwicklung der Versicherungsschäden verwandt. Ein genaueres Bild darüber, in welcher Höhe die Versicherungsansprüche befriedigt werden können, wird erst nach dem Prüfungstermin am 17. April 1964 möglich sein. Geeignete Maßnahmen gegen die Tätigkeit unseriöser ausländischer Versicherungsgesellschaften im Bundesgebiet könnten nur in einer Verstärkung der Versicherungsaufsicht bestehen. Selbst eine noch so starke Versicherungsaufsicht könnte es nicht absolut verhindern, daß ein Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig wind. Vor falschen Meldungen ist keine Aufsichtsbehörde sicher. Die Bundesregierung wird jedoch darauf achten, daß die Erfahrungen, die aus dem Fall der American Military International Insurance Association gewonnen worden sind, vom Bundesaufsichtsamt ausgewertet und zur Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer nutzbar gemacht werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 20. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schulhoff (Drucksache IV/2035 Fragen VIII/1 und VIII/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz aller Bemühungen der Industrie die von den auf Grund des § 24 Abs. 4 GewO gebildeten Ausschüssen erarbeiteten Normen und Richtlinien, insbesondere auf dem Gebiet des Dampfkesselwesens, noch immer keine rechtsverbindliche Kraft haben und heute noch die nicht mehr dem Stande der Technik entsprechenden, teilweise mehr als 20 Jahre alten Vorschriften gelten, wodurch neben der Unsicherheit für Hersteller, Betreiber und Überwacher auch der Wettbewerb deutscher Firmen im Ausland erschwert wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die neue Dampfkesselverordnung und die dazugehörigen technischen Regeln noch nicht erlassen sind. Der Entwurf der Verordnung für Landdampfkessel soll mir in diesen Tagen vom Dampfkesselausschuß zugeleitet werden. An diesem Entwurf hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung weitgehend mitgearbeitet, so daß ich ihn in nächster Zeit dem Kabinett vorlegen kann. Die Technischen Regeln für Hochdruckdampfkessel sind Ende 1963 vom Dampfkesselausschuß vorgelegt worden. Sie stellen ein den internationalen Standards angepaßtes modernes technisches Regelwerk dar, das möglichst bald durch Verwaltungsvorschrift eingeführt werden soll. Nicht ganz so weit ist die Regelung auf dem Gebiet der Niederdruckkessel und Kleinkessel, da hier noch wichtige Teile der technischen Regeln der Beratung im Dampfkesselausschuß bedürfen. Ich hoffe aber zuversichtlich, daß hierdurch die Verabschiedung der Dampfkesselverordnung und die Regelung für Hochdruckkessel nicht verzögert werden wird. Die zur Zeit geltenden Dampfkesselvorschriften sind zum Teil veraltet. Dies ist auch der Grund, weshalb völlig neue technische Regeln aufgestellt werden mußten. Andererseits werden schon seit geraumer Zeit von den Erlaubnisbehörden die veröffentlichten und allen Beteiligten bekannten Entwürfe des Ausschusses in der Praxis im Ausnahmewege angewandt. Daß die in der Übergangszeit noch bestehende Unübersichtlichkeit für die Industrie und die Überwachung lästig ist, ist mir bekannt. Diese Schwierigkeiten und solche, die sich ggf. beim Export ergeben, werden sicherlich mit dem noch in diesem Jahre zu erwartenden Inkrafttreten des neuen Normenwerkes beseitigt sein. Darüber hinaus bin ich bemüht, mindestens im EWG-Raum zum Abbau der durch die Vorschriften anderer Mitgliedstaaten bestehenden Handelshemmnisse beizutragen. Ist die Bundesregierung bereit, eine freiere Entfaltung der Technik im Rahmen der Selbstverantwortung der Industrie unter Einschaltung der technischen Ausschüsse zu ermöglichen, wie sie z. B. für die Elektrotechnik besteht? Die Bundesregierung ist durchaus bereit, die freie Entfaltung der Technik auch im Bereich der Sicherheitstechnik zu fördern. Da die bisher üblichen technisch detaillierten Vorschriften wegen des Fortschritts der Technik zu schnell veralten, mußte ein neuer Weg für den Aufbau des technischen Rechts gesucht werden. Es ist nunmehr gelungen, ein System zur Gestaltung des technischen Sicherheitsrechts zu entwickeln, das einerseits der Verantwortung des Staates für den Schutz des Menschen vor Gefahren der Technik gerecht wird, andererseits dem technischen Fortschritt keine Hemmungen auferlegt. Es ist schwierig, die Grundsätze des Rechtsstaates und den politischen Auftrag auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes mit der Dynamik der Technik in Einklang zu bringen. Das neue System, das in allen beteiligten Kreisen besonderen Anklang gefunden hat, besteht darin, daß der Staat sich darauf beschränkt, nur die Sicherheitsziele in einer vom Wandel der Technik weitgehend unabhängigen Weise verbindlich vorzuschreiben und in Verwaltungsvorschriften auf die allgemein anerkannten Industrienormen als Mittel zur Erreichung dieser Ziele hinzuweisen. Dieses in den letzten Jahren entwickelte System wird es uns auch ermöglichen, einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Einigung Europas durch Angleichung der technischen Sicherheitsnormen zu leisten, weil auch internationale Normen (z. B. ISO) in gleicher Weise wie die deutschen Normen (DIN) ohne Schwierigkeiten in die Verwaltungspraxis eingeführt werden können. 5824 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 Außerdem wird es bei diesem System . möglich sein, die Beschlüsse der Technischen Ausschüsse nach § 24 der Gewerbeordnung zu berücksichtigen. Diese Verwaltungsvorschriften sollen jedoch nicht Ausschließlichkeitscharakter besitzen, sondern den im Zeitpunkt ihres Erlasses gegebenen Zustand der Sicherheitstechnik widerspiegeln. Neue technische Erkenntnisse können und sollen neben den traditionellen Methoden als Mittel zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen anerkannt werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie von den Technischen Ausschüssen als sicherheitstechnisch unbedenklich beurteilt worden sind. Sie sehen hieraus, daß die Bundesregierung bemüht ist, im Rahmen rechtsstaatlicher Grundsätze den vorgebrachten Wünschen soweit wie nur irgend möglich entgegenzukommen. Der nach den oben dargelegten Grundsätzen verfaßte Entwurf einer Technischen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ist vorgestern in einer Ressortbesprechung gebilligt worden und wird binnen kurzem der Bundesregierung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 25. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache IV/2035 Fragen VIII/3, VIII/4 und VIII/5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von seiten der amerikanischen Streitkräfte mehreren hundert Zivilbeschäftigten 1m Truppenübungsplatz Grafenwöhr wegen Einsparungsmaßnahmen überraschend gekündigt wurde, nachdem jahrelang vorher verlangt wurde, den Arbeitskräftebedarf vorrangig vor zivilen Ansprüchen zu decken? Wie ich bereits bei der Beantwortung der Anfragen des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert, die die Entlassungen bei den amerikanischen Streitkräften im Raum Kaiserslautern betrafen, in der Fragestunde am 12. Februar 1964 ausgeführt habe, hat die Amerikanische Botschaft der Bundesregierung Anfang des Jahres die geplante Entlassung von Zivilarbeitskräften angekündigt. Im Raum Grafenwöhr steht nach einer Auskunft, die das Personalbüro der amerikanischen Streitkräfte in Grafenwöhr dem zuständigen Arbeitsamt erteilt hat, die Entlassung von etwa 190 Arbeitskräften bevor. Bisher sind noch keine Kündigungen ausgesprochen worden; voraussichtlich wird das Ende Juni 1964 geschehen. Vorwiegend sollen Straßenbauarbeiter und Kraftfahrer, aber nur wenige Angestellte entlassen werden. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die negativen Auswirkungen der in Frage VIII/3 erwähnten Kündigungen auf arbeitsrechtlichem Gebiet zu vermindern unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich hier sowieso um ein Gebiet mit geringer Arbeitsplatzkapazität handelt? Für die anderweitige Unterbringung der betroffenen Arbeitnehmer sind keine Schwierigkeiten zu erwarten. Die Arbeitsämter Weiden und Schwandorf werden umgehend Vermittlungsbemühungen einleiten, sobald feststeht, welche Arbeitskräfte entlassen werden. Eine Reihe von Betrieben, die in einer für die zur Entlassung kommenden Kräfte zumutbaren Entfernung von Grafenwöhr liegen, haben zur Zeit einen hohen Kräftebedarf. Ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um sofort einen neuen Betrieb in Grafenwöhr anzusiedeln, und auf die amerikanischen Streitkräfte Einfluß zu nehmen, so lange die in Frage VIII/3 genannte Ausstellung der Arbeitskräfte hinauszuzögern, bis ein reibungsloser Übergang in neue Arbeitsverhältnisse gefunden wird? Besondere Maßnahmen der Bundesregierung zur Ansiedlung von Betrieben werden unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich gehalten. Die Bundesregierung hätte auch nicht die Möglichkeit, von sich aus Betriebe in Grafenwöhr anzusiedeln. Die Initiative hierzu müßte von der Wirtschaft selbst oder von kommunalen Stellen ausgehen. Sofern es später zur Ansiedlung von Betrieben kommen sollte, könnten hierfür aus Mitteln des regionalen Förderungsprogramms des Bundes zinsgünstige Darlehen gewährt werden, da der Landkreis Eschenbach mit der Stadt Grafenwöhr zu den anerkannten Ausbaugebieten gehört. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kreitmeyer (Drucksache IV/2035 Frage IV/1): Wie viele Bundeswehrbedienstete mit mindestens sechsjähriger Dienstzeit warten seit dem 1. März 1964 länger als 24 Monate auf Zuweisung einer Wohnung? Auf Zuweisung einer Wohnung warten seit dem 1. März 1964, länger als 24 Monate, 4030 Bundeswehr-Angehörige mit mindestens 6jähriger Dienstzeit. Diese Zahl setzt sich zusammen aus: a) Bewerbern, die eine Wohnung haben, aber infolge Versetzung am neuen Standort eine Wohnung noch nicht erhalten haben; b) Bewerbern, die bisher an ihrem Dienstort noch keine Wohnung haben (z. B. Neuverheiratete). Anlage 22 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache IV/2035 Fragen IX/2, IX/3 und IX/4) : Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, daß Panzerfahrzeuge der Bundeswehr in einer südbadischen Garnison mit Gartenschläuchen gereinigt werden müssen? Sind die in Frage IX/2 erwähnten primitiven Reinigungsmethoden auch noch in anderen Garnisonen üblich? Für die Reinigung von Ketten-Kfz sind sowohl am Übungsplatz (Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz) als auch in der Kasernenanlage — für Einheiten bis 40 Ketten-Kfz ein Abspritzstand, Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 5825 — für Einheiten über 40 Ketten-Kfz eine oder mehrere Panzerwaschanlagen bestimmt. Auf dem Abspritzstand bzw. in der Waschanlage sollen die Ketten-Kfz ihre Grobreinigung erhalten, so daß sie die zur Unterkunft führenden Straßen nicht verschmutzen. Die anschließende „Feinwäsche" wird im technischen Bereich auf den betonierten Vorfeldern vor den Kfz-Hallen bzw. Abstellplätzen durchgeführt. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dem Einsatz moderner rationeller Reinigungsverfahren für die Panzerfahrzeuge überall in der Bundeswehr gerechnet werden? Der Zeitpunkt der Erstellung aller erforderlichen Abspritzanlagen und Panzerwaschanlagen kann heute noch nicht angegeben werden. Im wesentlichen ist er abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel, zum Teil auch von der Festlegung der Endstationierung und von der Lage des Baumarktes. Im Ausbau der vorhandenen Kasernenanlagen ist das Bauprogramm für Panzerwaschanlagen und für die technischen Bereiche in die erste Dringlichkeitsstufe aufgenommen worden. Es kann damit gerechnet werden, daß die fehlenden Anlagen der z. Z. bestehenden Garnisonen im wesentlichen in 3-4 Jahren erstellt sein werden; bis dahin ist die Truppe in Einzelfällen gezwungen, mit behelfsmäßigen Mitteln Panzerfahrzeuge zu reinigen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache IV/2035 Frage IX/5) : Zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, daß der für die Panzerbrigade der 1. Gebirgsjägerdivision vorgesehene endgültige Standort und Ubungsplatz Schwaiganger bezogen werden kann? Zur Unterbringung des im Raum südlich der Donau zu stationierenden PzBt1 der 1. Gebirgsdivision war ein Teil des Staatsgutgeländes Schwaiganger vorgesehen. Die zuständige Stelle hat jedoch diesem Vorhaben zunächst ihre Zustimmung versagt. Weitere Besprechungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung sind in Kürze vorgesehen. Bei diesem Sachstand ist eine Terminangabe im Sinne der Anfrage derzeit leider nicht möglich. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hopf vom 19. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache IV/2035 Frage IX/6 und IX/7) : Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu prüfen, ob eine Dienstzeit in der Entwicklungshilfe auf den Grundwehrdienst in der Bundeswehr angerechnet werden kann? Das Wehrpflichtgesetz läßt eine Anrechnung eines geleisteten Entwicklungsdienstes auf den Wehrdienst nicht zu. Der Entwicklungsdienst ist mit dem militärischen Dienst nicht vergleichbar und kann somit nicht zu ihm in Beziehung gesetzt werden. Es sollte auch nicht der unrichtige Eindruck erweckt werden, als handele es sich bei dem Entwicklungsdienst um einen militärähnlichen Dienst. Abgesehen davon soll Anreiz zur Teilnahme am Entwicklungsdienst nicht die Befreiung vom Wehrdienst sein, sondern allein die Möglichkeit, an Ort und Stelle im Entwicklungsland sich Kenntnisse von Ausmaß und Bedeutung der Entwicklungshilfe zu verschaffen. Diese Kenntnisse sind für die eigene Fortbildung wichtig und können in der Bundesrepublik selbst nicht erworben werden. Im übrigen dürfte die Frage der Anrechnung kaum praktische Bedeutung haben. Die Entwicklungshelfer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Sie haben daher ihrer Wehrpflicht schon genügt, bevor sie eingesetzt werden. Sofern das im Einzelfall nicht geschehen ist, kann den Belangen dadurch Rechnung getragen werden, daß Entwicklungshelfer, die zur Ableistung des Wehrdienstes heranstehen, auf Antrag für die Dauer des Entwicklungsdienstes vom Wehrdienst zurückgestellt oder auf entsprechenden Vorschlag uk-gestellt werden. Hat der Herr Bundesverteidigungsminister in der Frage der Ableistung des Grundwehrdienstes für Studenten der Pädagogischen Akademien seine Meinung seit der- Fragestunde vom 13. Dezember 1963 geändert? Der Verteidigungsminister hat seine Meinung zur Frage der Ableistung des Grundwehrdienstes von Studenten der Pädagogischen Akademien nicht gegeändert. Eine grundsätzliche Freistellung vom Wehrdienst für Abiturienten, die an diesen Akademien zu studieren beabsichtigen, ist nach wie vor nicht vertretbar. Die angehenden Lehrer sollten vielmehr ihre staatsbürgerliche Pflicht, Wehrdienst zu leisten, erfüllen, soweit nicht im Einzelfall Zurückstellungsgründe nach dem Wehrpflichtgesetz vorliegen. Wie schon in der Fragestunde am 13. 12. 1963 ausgeführt wurde, gelten für sie die gleichen Bestimmungen wie für Abiturienten, die an Universitäten oder sonstigen Hochschulen studieren wollen. Erst nach Abschluß von 2 Semestern kann auf Antrag ihre Zurückstellung ausgesprochen werden. Die Frage der Einberufung von Wehrpflichtigen, die jetzt ihre 1. Lehramtsprüfung an einer Pädagogischen Akademie abgelegt haben, ist dadurch akut geworden, daß nunmehr auch auf die Jahrgänge 1940 his 1942 zurückgegriffen wenden muß. Diese Wehrpflichtigen können jetzt einberufen werden, weil eine Zurückstellung aus Ausbildungsgründen nicht möglich ist. Mit Beendigung des Studiums an der Pädagogischen Akademie ist ein Ausbildungsabschnitt — das ist nach § 12 Abs. 4 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes entscheidend — abgeschlossen. Während der lanschließenden Zeit bis zur 2. Lehramtsprüfung ist auf Antrag eineZurückstellung nur dann möglich, wenn der Wehrpflichtige mehr als ein Drittel der für diesen Ausbildungsabschnitt notwendigen Zeit hinter sich gebracht hat. Wehrpflichtige, die nach Ablegung der 1. Lehramtsprüfung bereits als Lehrer tätig sind, können auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Behörde 5826 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1964 im Einzelfall ukgestellt werden, wenn andernfalls die Fortführung des Schulbetriebs ernstlich gefährdet würde. Dadurch wird den beiderseitigen Belangen Rechnung getragen. Eine generelle UK-Stellung ist nach der Auffassung des Verteidigungsministers staatspolitisch nicht richtig. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 20. März 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache IV/2035 Fragen XI/1, XI/2 und XI/3): Sind dem Herrn Bundespostminister die Klagen der badischen Stadt Villingen darüber bekannt, daß im regionalen Fernsprechbuch für Villingen das Ortsnetz der sechs Kilometer entfernt liegenden württembergischen Nachbarstadt Schwenningen nicht enthalten ist? Wir unterscheiden zwischen amtlichen Fernsprechbüchern, die für die einzelnen Bezirke der Oberpostdirektionen herausgegeben werden, und örtlichen Fernsprechbüchern, die die Teilnehmer einzelner Ortsnetze enthalten; diese werden von Verlegern im Zusammenwirken mit der Gesellschaft Deutsche Postreklame herausgegeben. Es sind mir Klagen darüber bekannt, daß in die Ausgabe 1963 des örtlichen Fernsprechbuchs von Villingen (Schwarzwald) nicht — wie bisher — auch die Teilnehmer von Schwenningen (Neckar) aufgenommen wurden. Der Grund hierfür liegt ausschließlich in technischen Schwierigkeiten, die bei der Herstellung der Ausgabe auftraten und sich nicht wiederholen werden. Die neue Ausgabe erscheint bereits in etwa 4 Wochen wieder in der alten Form. Teilt der Herr Bundespostminister die Meinung, daß es eine Erschwernis für zwei Nachbarstädte bedeutet, wenn ihre Fernsprechteilnehmer in getrennten Verzeichnissen aufgeführt sind? Es ist zweckmäßig, daß Nachbarorte, die in besonders engen Beziehungen zueinander stehen, im gleichen Fernsprechverzeichnis aufgenommen werden. Bei den amtlichen Fernsprechbüchern ist dies grundsätzlich aber nicht möglich, weil sie nach Bezirken aufgestellt werden müssen. Es liegt in der Natur bezirklicher Abgrenzung, daß benachbarte Orte in verschiedene Verzeichnisse aufgenommen werden. Wie man die Grenze auch zieht, benachbarte Orte werden ihrerseits wieder Nachbarorte haben. So erscheinen das badische Villingen und das württembergische Schwenningen von jeher getrennt im amtlichen Fernsprechbuch von Freiburg im Breisgau bzw. Tübingen. Welche Möglichkeiten bestehen, den derzeitigen in Fragen XI/1, 2 geschilderten Zustand zu ändern? Die Schwierigkeiten in der Abgrenzung beim bezirklichen amtlichen Fernsprechbuch werden durch die andersartige Abgrenzung beim örtlichen Fernsprechbuch praktisch aufgehoben. Den verständlichen Wünschen der Fernsprechteilnehmer vor allem der gewerblichen Wirtschaft wird in den örtlichen Fernsprechbüchern entsprochen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 20. März 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Drucksache IV/2035 Frage XI/4) : Wann ist mit der Errichtung eines neuen Postamtsgebäudes in Deggendorf zu rechnen? Wie ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Dittrich auf Befragen wiederholt mitteilte, hat die Oberpostdirektion Regensburg mit der Planung eines neuen Postamtsgebäudes in Deggendorf begonnen und will dem Ministerium demnächst die ersten Bauskizzen vorlegen. Im vorigen Jahr ist das Baugrundstück erworben worden. Naturgemäß wird noch einige Zeit vergehen, bis ein baureifer Entwurf vorliegt. Ob nach Fertigstellung der Planung auch die Mittel für das Bauvorhaben bereitgestellt werden können, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen; dies wird nicht zuletzt von der weiteren Entwicklung der zur Zeit außerordentlich angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespost abhängen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Cramer.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Minister, wie erklären Sie sich dann die Erklärungen der zurückgekommenen Ingenieure Dr. Gronau und Polenz, die behaupten, daß sie veranlaßt worden seien, und zwar durch den Militärattaché Oberst Kriebel, dort zu bleiben, weil die Bundesregierung es wünsche?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johann Cramer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Diese Pressenotiz, Herr Abgeordneter, ist unrichtig. Der Militärattaché in Kairo hat eindeutig berichtet, daß er eine solche Erklärung niemals abgegeben hat.