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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 114. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Rauhaus 5189 C Fragestunde (Drucksache IV/1915) Fragen des Abg. Wienand: Kilometer-Entschädigung für Kraftfahrzeuge von Bundesbediensteten Höcherl, Bundesminister . . . . . 5189 D Frage des Abg. Strohmayr: Zunahme der Rauschgiftdelikte Höcherl, Bundesminister . . . . 5190 A, B Strohmayr (SPD) 5190 B Frage des Abg. Wächter: Unterschiedliche Ortsklassen . . . . 5190 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Deutsche Ortskräfte bei den Auslandsvertretungen Höcherl, Bundesminister 5190 C Frage des Abg. Seibert: Senkung der Beförderungsteuer für den Werkverkehr Dr. Langer, Staatssekretär . 5190 D, 5191 A, B, C Seibert (SPD) 5191 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 5191 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Verwendung von demineralisiertem Wasser in Infusions- und Injektionslösungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 5191 C Frage des Abg. Fritsch: Folgen der Hirnkammerluftfüllung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 5191 D, 5192 A, B Fritsch (SPD) 5192 A Fragen des Abg. Memmel: Deutschamerikanischer Studentenaustausch 5192 B Frage des Abg. Jahn: Angeblicher Aufenthalt des Arztes Mengele Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5192 C, D Jahn (SPD) 5192 C Frage des Abg. Kaffka: Broschüre über die Rassentrennungspolitik in Südafrika Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5192 D, 5193 A Kaffka (SPD) 5193 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 Frage des Abg. Dr. Kohut: Verleihung von Konsultiteln gegen Entgelt Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5193 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 5193 B Frage des Abg. Jahn: Entwurf eines Gesetzes über das Oberste Bundesgericht Dr. Bucher, Bundesminister . . 5193 C, D Jahn (SPD) 5193 C, D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Richtlinie der EWG-Kommission über die Publizitätspflicht der GmbH Dr. Bucher, Bundesminister . . 5194 A, B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5194 B, C Fragen des Abg. Wächter: Monopolisierung der Saueneinfuhr aus Dänemark Schwarz, Bundesminister . 5194 D, 5195 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Gesetz gegen die Verschandelung der Landschaft durch Reklame . Schwarz, Bundesminister . . . . . 5195 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Einfuhrstopp für Eier Schwarz, Bundesminister . . . . . 5195 B, 5196 A, C, D, 5197 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . 5195 D, 5196 A, B Dröscher (SPD) 5196 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) . . . . 5196 D Marquard (SPD) 5197 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5197 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Entlassung von deutschen Arbeitnehmern bei den amerikanischen Streitkräften in Kaiserslautern Blank, Bundesminister 5197 B, C Dröscher (SPD) .. . . . . . . 5197 C Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Rentenzahlungen an in Italien lebende Rentner Blank, Bundesminister . 5197 D, 5198 A, B Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 5198 A, B Fragen des Abg. Seibert: Erhöhung der Kontingente für den Güterfernverkehr und Senkung der Beförderungsteuer für den Werkfernverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5198 C Frage des Abg. Strohmayr: Beurlaubung eines Bundesbahninspektors bei seiner Wahl zum Bürgermeister Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5198 D Fragen des Abg. Frau Meermann: Brücke über den Bodensee Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5199 B Frau Meermann (SPD) 5199 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraße 33 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 5199 D, 5200 A Fragen des Abg. Logemann: Verkehrsunfälle durch Straßenbäume Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5200 B, C Frage des Abg. Spitzmüller: Staustufen im Rhein zwischen Straßburg und Karlsruhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 5200 D, 5201 A, B Spitzmüller (FDP) 5201 A Josten (CDU/CSU) 5201 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860) Schwarz, Bundesminister . . . . 5201 C Nächste Sitzung 5207 D Anlagen 5209 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 5189 114. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 14. 2. Frau Albertz 12. 2. Dr. Atzenroth 14. 2. Bauer (Wasserburg) 12.2. Frau Beyer (Frankfurt) 13. 2. Dr. Bieringer 14. 2. Dr. Birrenbach 14. 2. Dr. Bleiß 12. 2. Brand 14. 2. Dr. Brenck 14. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Corterier 12. 2. Dr. Deist 12. 2. van Delden 16. 2. Deneke 12. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 12. 2. Ehren 22. 2. Eisenmann 14. 2. Erler 13. 2. Even (Köln) 29. 2. Felder 13. 2. Figgen 13. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 14. 2. Gaßmann 22. 2. Gehring 12. 2. Gewandt 12. 2. Gibbert 12. 2. Dr. Gleissner 12. 2. Glüsing (Dithmarschen) 14. 2. Haage (München) 12. 2 Hahn (Bielefeld) * 12. 2. Hammersen 12. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hilbert 14. 2. Dr. Höchst 15. 2. Höhne 21. 2. Hoogen 12. 2. Hörauf 1. 3. Illerhaus 12. 2. Dr. Kempfler 12. 2. Kohlberger 12. 2. Kraus 22. 2. Dr. Kreyssig * 12. 2. Kreitmeyer 14. 2. Kriedemann * 12. 2. Kubitza 12. 2. Kühn (Hildesheim) 12. 2. Kulawig 14. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Dr. Löbe 14. 2. Dr. Löhr 12. 2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum .Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Maier (Mannheim) 14. 2. Mattick 12. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müser 14. 2. Rademacher 12. 2. Richarts * 14. 2. Ruland 21. 3. Schlick 14. 2. Dr. Schmidt (Offenbach) 12. 2. Schneider (Hamburg) 15. 2. Seidl (München) 12. 2. Dr. Serres 12. 2. Dr. Stammberger 12. 2. Stein 12. 2. Steinhoff 12. 2. Strauß 12. 2. Theis 29. 2. Unertl 12. 2. Urban 12. 2. Verhoeven 14. 2. Wegener 29. 2. Weinkamm * 12. 2. Weinzierl 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Werner 14. 2. Wieninger 12. 2. Wilhelm 14. 2. Dr. Zimmermann (München) 12. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Dörinkel 22. 2. Faller 19. 2. Gedat 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 7. Februar 1964 An den Herrn Bundeskanzler Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat seiner 265. Sitzung am 7. Februar 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Januar 1964 verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz - 2. NOG -) gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 5210 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat stellt aus grundsätzlichen Erwägungen mit Bedauern fest, .daß der Deutsche Bundestag im Zuge der Beratungen des Gesetzentwurfs eine Änderung der Lastenverteilung der Kriegsopferfürsorge beischlossen hat (vgl. Art. V das Gesetzbeschlusses). Der Bundesrat ist der Auffassung, .daß eine solche Maßnahme eingehende Erörterungen mit den Ländern vorausgesetzt hätte, da sie einen fühlbaren Eingriff in das bestehende System der Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern darstellt. Um das Inkrafttreten des Gesetzes in seinen übrigen Teilen nicht zu verzögern, sieht .der Bundesrat davon ab, wegen der in Art. V vorgesehenen Neuregelung ,den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er behält sich jedoch vor, die Frage in anderem Zusammenhang erneut aufzugreifen." Dr. Diederichs Bonn, den 7. Februar 1964 An den Herrn Präsidenten ,des Deutschen Bundestages Vorstehende Albschrift wind mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 23. Januar 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Diederichs Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 8. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wellmann (Drucksache IV/1884 Frage IX/1). In welchem umfang sind nach Inkrafttreten der Verpflichtung hur alle Pkw-Besitzer, in ihren Wagen eine zusätzliche Diebstahlsicherung einzubauen, die Diebstähle von Personenkraftwagen zurückgegangen? Die Zahl der unbefugten Benutzungen von Kraftfahrzeugen ist seit Einführung der Bestimmung des § 38 a StVZO nach dem Ergebnis der statistischen Erhebungen des Bundeskriminalamtes im Jahre 1963 gegenüber 1960 um 26,8 % zurückgegangen. Damit ist erwiesen, daß sich die im Interesse der Straßenverkehrssicherheit erlassene Bestimmung bewährt hat. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vorn 8. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/1884 Fragen IX/2 und IX/3). Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zahl der von den europäischen Eisenbahnverwaltungen an Nord- und Südamerikaner ausgegebenen sogenannten Eurailpässe seit der Einführung im Jahre 1959 von 5000 auf 30 000 im Jahre 1963 zugenommen hat? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn dafür einzutreten, daß die Deutsche Bundesbahn mit den befreundeten europäischen Eisenbahnverwaltungen Verhandlungen aufnimmt mit dem Ziel, auch Europäern den Kauf von „Eurailpässen" zu angemessenen Preisen zu ermöglichen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die europäischen Eisenbahnverwaltungen an Besucher aus Nord- und Südamerika sog. „Eurailpässe" in dem von Ihnen, Herr Kollege, genannten Umfang ausgegeben haben. Die Bundesregierung ist bereit, auf die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn in dem Sinne einzuwirken, daß sie die Verhandlungen über die Einführung eines ähnlichen Fahrausweises für europäische Benutzer wieder aufnimmt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 8. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hörmann (Drucksache IV/1884 Frage IX/4). Welche Pläne bestehen beim Bundesverkehrsministerium zur Beseitigung der verkehrsbehindernden. und verkehrsgefährdenden Ortsdurchfahrten der B 3 in Schallstadt, Wolfenweiler und Norsingen bei Freiburg? Durch den Neubau der Bundesautobahn Karlsruhe—Freiburg—Basel, für den erhebliche Bundesmittel aufgewendet worden sind, hat die Bundesstraße 3 auf dem Abschnitt zwischen Freiburg und Bad Krozingen eine starke Entlastung erfahren. Sollte jedoch der auf der Bundesstraße verbliebene Regionalverkehr weiterhin steigende Tendenzen zeigen, wie dies zur Zeit der Fall ist, so muß an die Ausschaltung der von Ihnen genannten Ortsdurchfahrten von Schallstadt, Wolfenweiler und Norsingen gedacht werden. Zunächst haben wir allerdings gerade im südbadischen Raum noch vordringlichere Maßnahmen durchzuführen, deren Finanzierung bei der derzeitigen Haushaltslage des Bundes allein schon erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 8. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kaffka (Drucksache IV/1884 Frage IX/5) . Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die in Aussicht genommene Stillegung der Bahnlinie Hornbach—Zweibrücken der Grenzraum Zweibrücken—Pirmasens verkehrsmäßig noch stärker benachteiligt werden wird, als dies jetzt bereits der Fall ist? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 5211 Ein Antrag auf Stillegung der Eisenbahnstrecke Zweibrücken—Hornbach liegt mir bisher nicht vor. Eine Rückfrage bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ergab, daß kürzlich anläßlich einer Besprechung zwischen Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesbahndirektion Mainz über allgemeine Verkehrsprobleme auch die Frage der Stillegung von Nebenbahnen 'angeschnitten wurde. Dabei wurde von seiten der Deutschen Bundesbahn auf den erheblichen Verkehrsrückgang auf der Nebenbahn Zweibrücken—Hornbach hingewiesen. Aus diesem Grande werden zur Zeit fürdiese Strecke Vorerhebungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen und die weiteren Verhandlungen der Deutschen Bundesbahn mit den obersten Landesbehörden bleiben abzuwarten. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 8. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache IV/1884 Frage IX/6). Wann werden nach der Meinung des Bundesverkehrsministeriums die restlichen Baustufen der Queralpenstraße in Angriff genommen? Ich betrachte den Ausbau der Deutschen Alpenstraße, der mir schon immer am Herzen gelegen hat, als eine vordringliche Aufgabe. Angesichts der großen Zahl von Baumaßnahmen insbesondere im Vorfeld der größeren Städte, in -den Ballungsräumen und in gewissen Randgebieten kommen wir bei der gegebenen Haushaltslage leider nicht so schnell voran, wie dies zu wünschen wäre. Doch wird laufend und an mehreren Stellen dieses vor allem für den Fremdenverkehr so wichtigen Straßenzuges gebaut. Für den zweibahnig—vierspurigen Neubau der Teilstrecke Immenstadt/Sonthofen, für den aus Sicherheits- und Verkehrsdichte-Gründen besonders vordringlichen autobahnmäßigen Ausbau der Inntalstraße zwischen Kiefersfelden und dem Autobahndreieck bei Pang, den Bau der Klobensteinstraße sowie den Ausbau zwischen Reit im Winkl und Oberwössen sind im 2. Vierjahresplan entsprechende Mittel vorgesehen; diese Maßnahmen sind bereits eingeleitet bzw. seit längerem im Bau. Für die Umgehungsstraßen von Immenstadt und Hindelang und für den Bau der noch offenen Teilstrecken zwischen Oberjoch und Bad Oy, zwischen Krün und Lahnergaster sowie zwischen dem Tatzelwurm und Oberaudorf sind im 2. Vierjahresplan erste Teilbeträge berücksichtigt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 8. Februar 1964 auf die Mündliche An- frage des Abgeorneten Felder (Drucksache IV/1884 Frage 1X/7). Steht der Herr Bundesverkehrsminister heute noch zu seiner im Jahre 1959 gegebenen Zusage, die Alpenstraße von Reit im Winkl auf der Trasse der B 305 nach Bernau zu führen, oder haben inzwischen die Pläne der obersten Baubehörde, die eine Streckenführung über österreichisches Gebiet vorsehen, Vorrang gewonnen? Ich sehe keinen Anlaß, die bisherigen Planungen zu ändern: Der Ausbau der Bundesstraße 305 zwischen Reit im Winkl und Oberwössen wird hoffentlich schon in diesem Jahre zum Abschluß gebracht werden können; der weitere Ausbau, der insbesondere die Umgehungen von Unterwössen, Marquartstein und Grassau einschließt, wird zu gegebener Zeit folgen. Das schließt jedoch nicht aus, daß sich die zuständigen Straßenbauverwaltungen daneben auch Gedanken über die bauliche Verbesserung grenzüberschreitender Straßen machen, die für bestimmte Verkehrsbeziehungen günstig liegen. Die von Reit im Winkl aus in Richtung Bundesgrenze (Kössen) führende Straße steht in der Baulast des Landes Bayern. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Kiep-Altenloh (Drucksache 1V/1884 Fragen X/1, X/2 und X/3. Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch in entlegenen Landbezirken die Mitnahme von Kinderwagen in Postbussen teils verboten ist, teils offenbar bedingt zugelassen, aber in der Regel abgelehnt wird, auch wenn genügend Platz ist? Hält es die Bundespost für richtig, daß bei dem in Frage X/1 geschilderten Verhalten z. B. das Aufsuchen von Fachärzten in diesen Landbezirken fast unmöglich gemacht wird? Wie vereinbart sich die in Frage X/1 geschilderte Maßnahme mit der Familienpolitik der Bundesregierung? Die Mitnahme von Kinderwagen in Postomnibussen ist weder allgemein noch örtlich verboten. Nachprüfungen haben ergeben, daß die Mitnahme tatsächlich gestattet wird, wenn der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird, die Bauart des Fahrzeugs sie zuläßt und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Dies sind allerdings die Bedingungen, die nach den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen" erfüllt sein müssen, die vom Herrn Bundesminister für Verkehr erlassen sind und für alle Verkehrsunternehmen verbindlich sind. Mit ihnen stimmen die „Ordnungsvorschriften für den Postreisedienst" wörtlich überein. Ich glaube nicht, daß sich an diesen naturgegebenen Bedingungen etwas ändern läßt, weil sie praktisch nur darauf hinauslaufen, daß die Mitnahme eines Kinderwagens nur dann nicht zugelassen wird, wenn andernfalls mehrere Personen zurückbleiben müßten. Selbstverständlich müssen aber im Einklang mit der Familienpolitik der Bundesregierung alle nur möglichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Deut- 5212 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 sehe Bundespost bemüht sich, für die Mitnahme von Kinderwagen Omnibusse mit vergrößertem Stehplatzraum einzusetzen. Wenn ihr dies bisher nicht überall gelungen ist, so deshalb, weil der Einsatz von Omnibussen mit weniger Sitzplätzen sogleich Proteste der Berufstätigen auslöst. Es dürfte sich empfehlen, daß Fahrgäste mit Kleinkindern in Kinderwagen die Omnibusse tunlichst nicht zu Zeiten des Hauptberufsverkehrs, sondern in verkehrsschwächeren Tageszeiten benutzen. Außerdem wäre es vorteilhaft, wenn solche Fahrten möglichst nur mit zusammenlegbaren Kinder-„sport"-wagen angetreten würden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Spitzmüller (Drucksache IV/1884 Fragen X/4, X/5 und X/6). In welcher Höhe hat der Herr Bundespostminister Mittel für die Errichtung von Fernsehsendern zur Ausstrahlung des 2. Programms für das Rechnungsjahr 1964 vorgesehen? Wo sollen die geplanten Fernsehsender zur Ausstrahlung des 2. Programms errichtet werden? Wann ist damit zu rechnen, daß der auf dem Brandenkopf vorgesehene Fernsehsender errichtet wird? Im — noch nicht angenommenen — Voranschlag der Deutschen Bundespost für 1964 sind für den Aufbau von Fernsehsendeanlagen zur Ausstrahlung des zweiten Fernsehprogramms einschließlich der Modulationsleitungen für Bild und Ton sowie der Hochbauten 54 Mio. DM vorgesehen. Voraussetzung für diesen Ausbau ist allerdings, daß es gelingt, die Haushaltssperre, die in Höhe von 200 Mio. DM verhängt ist, aufzuheben oder durch entsprechende Maßnahmen zu überbrücken. Im Rechnungsjahr 1964 werden für die Ausstrahlung des zweiten Fernsehprogramms voraussichtlich folgende Fernsehsender in Betrieb genommen: Ahrweiler, Amberg, Bad Wildungen, Boppard, Göttingen, Grünten, Höhbeck, Marienberg (Westerwald), Pforzheim, Rimberg (Bad Hersfeld), Rhön, Ulm. Für die Fernsehsender Hoher Bogen (Bayr. Wald) und Heubach (Schwab. Gmünd) werden die Hochbauten begonnen. Ferner werden die Fernsehsender Haardtkopf (Bernkastel), Kassel, Monschau und Nürnberg in ihren Leistungen verstärkt. Außerdem werden etwa 50 Fernseh-Frequenzumsetzeranlagen erstellt werden, deren Standorte z. Z. noch ermittelt werden. Wenn es nicht gelingt, die Haushaltssperre aufzuheben oder durch entsprechende Maßnahmen zu überbrücken, kann das Bauvorhaben Brandenkopf, dessen Bauvolumen mit 2,62 Mio. DM veranschlagt ist, nicht wie vorgesehen im Rechnungsjahr 1964 begonnen werden. Es wird z. Z. jedoch geprüft, ob eine behelfsmäßige Fernsehsendeanlage auf dem Brandenkopf aufgebaut und noch 1964 in Betrieb genommen werden kann. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache IV/1884 Frage X/7). In welcher Auflage ist der kostenlos verteilte Kalender der Deutschen Bundespost erschienen? Der diesjährige Bildkalender „Das Jahr mit der Post" ist in einer Auflage von 120 000 Stücken erschienen. Die gesamten Kosten betrugen rund 500 000 DM. Der Kalender erscheint mit einer Unterbrechung während der Kriegszeit bereits seit 1928. Er soll die Postkunden mit den vielfältigen Einrichtungen der Post näher bekannt machen, sie beraten und zur richtigen Benutzung der Posteinrichtungen anleiten. Er dient also nicht . nur der Werbung, auf die auch die Post nicht verzichten kann, weil sie in vielen ihrer Dienstzweige im freien Wettbewerb steht. Allein durch die Anleitung der Kunden zur Erleichterung des Postdienstes — ich erwähne nur Postleitzahl, Hausbriefkasten und rechtzeitige Weihnachtseinlieferung — und zur zweckentsprechenden und vorschriftsmäßigen Benutzung der Posteinrichtungen erspart der Kalender der Post jährlich erhebliche Beträge. Nicht zuletzt dient der Kalender auch der Werbung von Nachwuchs, die heutzutage nötiger ist denn je. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/1887 Fragen II/1, I1/2 und II/3). Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß der Schweizer Fernsehsender St. Chrischona bei Basel, der auf Kanal 11 das Schweizer Gebiet versorgt, in Richtung auf das deutsche Grenzgebiet abgeschirmt ist und somit die deutschen Fernsehteilnehmer nicht vom Bildverteilernetz erfaßt werden? Die Abschirmung des Senders St. Chrischona in Richtung auf das deutsche Gebiet ist mir bekannt. Sie entspricht den internationalen Vereinbarungen. Diese sind rein technischer Natur. Sie sollen lediglich verhindern, daß nahe der Grenzen liegende Sender sich gegenseitig stören. Trifft es zu, daß der geplante Fernsehsender Hochrhein, der nach seiner Fertigstellung auf Kanal 39 das 2. deutsche Fernsehprogramm ausstrahlen soll, in seiner Südausstrahlung herabgemindert wird, so daß ein Empfang des 2. deutschen Fernsehprogramms für die Schweizer Fernsehteilnehmer nicht möglich ist? Es trifft zu, daß der geplante Fernsehsender Hochrhein aus gleichem Grunde in seiner Südausstrahlung herabgemindert werden soll und muß. Ist der Herr Bundespostminister bereit, im Wege zwischenstaatlicher Zusatzvereinbarungen eine Regelung herbeizuführen, die die Ausstrahlung von Fernsehprogrammen in die Schweiz und nach Deutschland ermöglicht? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 5213 Trotz der Abschirmung kann der Fernsehsender St. Chrischona in einem beachtlichen Bereich des. deutschen Hochrheingebiets empfangen werden. Beim Sender Hochrhein verhindern die südlich des Rheins auf der Schweizer Seite liegenden Höhenzüge von 600 bis 700 m über N. N. weithin eine Ausstrahlung auf Schweizer Gebiet. Soweit aber die Schweizer Seite nicht durch vorgelagerte Höhen abgeschattet ist, wird sie auch bei verminderter Strahlungsleistung gut versorgt. Ich sehe daher keinen Anlaß für eine zwischenstaatliche Zusatzvereinbarung. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Cramer (Drucksache IV/1887 Fragen 11/4 und II/5). Ist das Bundespostministerium bereit, eine Ergänzung des § 23 der Postverordnung dahin gehend vorzunehmen, daß Wurfsendungen nicht nur an „alle Haushaltungen", sondern auch an „alle Postabholer" gerichtet werden können? Trotz der Fassung des § 23 der neuen Postordnung besteht weiter die Möglichkeit, Wurfsendungen an „alle Postabholer" zu richten. In den Ausführungsbestimmungen zu dieser Vorschrift ist nämlich festgelegt, daß zu den „Haushaltungen" auch die Empfänger rechnen, [die ihre Briefsendungen regelmäßig abholen. Die Gesamtheit aller Abholer von Briefsendungen im Bereich eines Zustellpostamts gilt als ein Zustellbezirk. Ein solcher ist nach § 23 Abs. 2 der Postordnung als kleinstes Verteilgebiet zugelassen. Ist das Bundespostministerium bereit, unter ihren Fernsprechkunden dahin gehend aufklärend zu wirken, daß bei Wohnungsoder Bürowechsel neue Anschlußkosten gespart werden können, wenn bisherige und künftige Fernsprechteilnehmer die Übergabe bzw. Übernahme bestehender Anschlüsse dem Fernmeldebauamt rechtzeitig anzeigen? Die Fernsprechordnung unterscheidet zwischen der Übertragung eines bestehenden Anschlusses mit allen Rechten und Pflichten, die nur eine geringe Umschreibgebühr verursacht, und der Verlegung an andere Stelle, die höhere Einrichtungsgebühren zur Folge hat. Der Fernsprechteilnehmer, der seine Wohnung oder sein Büro verlegt, muß sich für Übertragung oder Verlegung seines Anschlusses entscheiden. Das eine schließt das andere aus; der Teilnehmer muß sich entscheiden. Wählt er die Übertragung, so kann er nicht verlangen, daß der Anschluß an anderer Stelle bevorzugt, d. h. zeitlich vor den dort schon früher beantragten Neuanschlüssen errichtet wird: Die Übertragung muß wegen der rechtlichen Folgen stets gemeinsam vom bisherigen und neuen Teilnehmer beantragt werden. Der Umstand, daß ein auf den Wohnungs- oder Geschäftsnachfolger übertragener Fernsprechanschluß nicht an eine andere Stelle verlegt werden kann, veranlaßt den bisherigen Teilnehmer zumeist, seinen Anschluß [eben nicht auf den .Nachfolger zu übertragen, sondern die Verlegung zu beantragen, um an seinem künftigen Wohn- oder Geschäftssitz den Anschluß möglichst schnell wieder zur Verfügung zu haben. Die Anmeldestellen der Fernmeldeämter sollen die Teilnehmer im Einzelfall stets auf die Möglichkeit der Übertragung aufmerksam machen. Deshalb sehe ich keine Notwendigkeit für eine allgemeine Aufklärung der Fernsprechkunden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Darüber sind die Besprechungen noch nicht zum Abschluß gekommen. Es schien so, daß die Franzosen die Absicht hatten, mit uns gemeinsam den Ausbau vorzunehmen. Dabei würden natürlich ganz andere Voraussetzungen zu erfüllen sein als bei der Strecke oberhalb von Straßburg, und zwar bezüglich der Kraftgewinnung, der Erträge der Kraftgewinnung und 'bezüglich der Schiffahrtsfragen, die damit zusammenhängen. Aber diese ganze Frage ist zur Zeit noch nicht geklärt. Ich kann nur vermuten, daß die Franzosen einen solchen Wunsch haben werden.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Die anstehenden Fragen sind beantwortet.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und .5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860).
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt dem Hohen Haus mit dem Grünen Bericht 1964 den neun- ten Bericht dieser Art seit der Verabschiedung des Landwirtschaftsgesetzes im Jahre 1955 vor. In seiner aus den bisherigen Veröffentlichungen bekannten Gliederung gibt er einen umfassenden Überblick über die Lage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1962/63. Erweiterungen gegenüber den Vorjahren sind dort vorgenommen worden, wo dies mit Rücksicht auf die Fortschritte der gemeinsamen Agrarpolitik in der EWG und ihre Auswirkungen vor allem auf die Landwirtschaft der Bundesrepublik als notwendig erschien. Die Tatsache, daß die Methodik zur Feststellung der Ertragslage allgemein als objektiv anerkannt ist, verleiht dieser Darstellung zusammen mit den Ergebnissen aus acht vorhergehenden Wirtschaftsjahren 'dokumentarischen Wert. Für die sachliche Diskussion agrarpolitischer Fragen ist dieses Material unentbehrlich geworden.
    Uns allen steht noch das ungünstige Bild der Einkommenslage in der Landwirtschaft vor Augen, das der Grüne Bericht 1963 auswies. Verschiedene Umstände, vor allem die extrem schlechte Ernte des Jahres 1961 und die starke Lohnsteigerung in der gewerblichen Wirtschaft, waren der Grund für eine beträchtliche Ausweitung der Gesamtdisparität. Um so erfreulicher ist die Tatsache, daß sich die Lage der Landwirtschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1962/63 spürbar gebessert hat. Die Verkaufserlöse haben sich gegenüber 1961/62 beachtlich erhöht, so daß sich der Barüberschuß zwischen Verkaufserlösen und gesamten Betriebsausgaben um rund 1,8 Milliarden DM vergrößerte. Diese Verbesserung erscheint deshalb besonders günstig, weil im Wirtschaftsjahr 1961/62 ein größerer Rückschlag erfolgt war.
    Nach den Vorschätzungen für das laufende Wirtschaftsjahr 1963/64 kann damit gerechnet werden, daß sich der Barüberschuß zwischen den Verkaufserlösen und den gesamten baren Betriebsausgaben um 1,7 Milliarden DM gegenüber 1962/63 erhöht.



    Bundesminister Schwarz
    Für eine Beurteilung des Barüberschusses ist zu berücksichtigen, daß er den Landwirten nicht ausschließlich zu ihrer persönlichen Verwendung verbleibt, sondern aus. ihm vor allem der Barlohnanspruch der in den Betrieben mitarbeitenden und etwa 2 Millionen Arbeitskräfte umfassenden Familienarbeitskräfte beglichen werden muß, das in seiner Höhe von dem Lohnniveau in der gewerblichen Wirtschaft bestimmt wird.
    Die Feststellung der erfreulichen Entwicklung der Ertragslage möchte ich meinen Ausführungen vorausschicken, um die augenblickliche Situation unserer Landwirtschaft zu kennzeichnen. Gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint es mir besonders wichtig, das Vertrauen unserer Landwirtschaft in ihre Leistungsfähigkeit zu festigen.
    Das Ergebnis des abgelaufenen Wirtschaftsjahres und die Vorausschau auf die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 1963/64 sind zwar kein Grund für einen übertriebenen Optimismus 'im Hinblick auf die künftige Entwicklung. Sie bestätigen aber eindeutig, daß die Bundesregierung mit den agrarpolitischen Maßnahmen im Rahmen des Grünen Planes auf dem richtigen Weg ist, der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes näherzukommen. Trotzdem muß auch weiterhin durch Selbsthilfe das Entscheidende in den Betrieben und auf dem Weg der Erzeugnisse vom Betrieb zum Markt geschehen. Hier wird über größere Werte entschieden, als sie etwa in Aufstockungen der Grünen Pläne geboten werden könnten.
    Die Agrarverhandlungen in Brüssel haben deutlich gemacht, daß die Integration der Agrarwirtschaft in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft trotz der damit verbundenen großen Schwierigkeiten notwendig ist. Die Bundesregierung wird auch in den künftigen Verhandlungen in der EWG ihr Mögliches tun, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft durch gleiche Erzeugungs- und Absatzmöglichkeiten in der Gemeinschaft zu sichern.
    Nicht nur in Westeuropa, sondern auch in allen anderen hochindustrialisierten Ländern der westlichen Welt steht die Landwirtschaft in einem Anpassungsprozeß, den man als Betriebs- und marktwirtschaftliche Revolution bezeichnen kann. Das besondere Problem für die deutsche Landwirtschaft liegt darin, daß ihr weit weniger Zeit als in manchen anderen Ländern dafür zur Verfügung steht.
    Auch Agrarpolitik ist die Kunst des Möglichen; sie ist oft von Verhältnissen bestimmt, auf die sie selbst keinen Einfluß nehmen kann. Es erscheint mir notwendig, den Kritikern die Aufgaben ins Gedächtnis zu rufen, die der Agrarpolitik nach dem letzten Krieg gestellt waren: Höchstmaß an Selbstversorgung und Eingliederung eines ungeheuren Zustroms vertriebener und geflüchteter landwirtschaftlicher Bevölkerung in das Erwerbsleben. Während unsere Verhältnisse es erforderten, noch eine Massenproduktion zu betreiben, entstanden in verschiedenen anderen Industriestaaten bereits die ersten Selbstbedienungsläden mit standardisierter Qualitätsware aus hierauf ausgerichteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Man macht es sich zu leicht, die damals notwendige Agrarpolitik als „Erzeugung um jeden Preis" oder als „Agrarprotektionismus" abzutun und ihr die Verantwortung für die heutigen Probleme der Landwirtschaft — von der Agrarstruktur bis zum Getreidepreis — zuzuschieben.
    Bereits nach der Währungsreform vollzog sich in der westdeutschen Landwirtschaft die Wandlung von der bisher angestrebten hohen Flächenproduktivität zur kombinierten Flächen- und Arbeitsproduktivität. Diese Entwicklung wurde von der stärker zunehmenden Einkommensbildung in dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und dem davon ausgehenden Sog auf dem Arbeitsmarkt ausgelöst und vor allem von den bisher beispiellosen Fortschritten der Agrartechnik und ihren vielgestaltigen Einsatzmöglichkeiten unterstützt.
    Die Agrartechnik löste selbst wieder vielfältige Wandlungen der Arbeitsverfassung, der Betriebsgrößenstruktur und der Produktionsgestaltung im weitesten Sinne aus. Dieser Umschichtungsprozeß ist heute noch in vollem Fluß, da sich die Agrarstruktur wegen der Höhe der Umstellungskosten nur allmählich den Erfordernissen der Technik anpassen kann.
    Die Folgeerscheinungen sind bekannt. Von 1950/51 bis 1962/63 wanderten rund 1,63 Millionen Vollarbeitskräfte oder 42 % des Bestandes aus der Landwirtschaft ab. Allein im abgelaufenen Wirtschaftsjahr schieden rund 67 000 Arbeitskräfte aus der landwirtschaftlichen Produktion aus. Der Berufswechsel zahlreicher Menschen aus der Landwirtschaft in andere Wirtschaftsbereiche beruhte auf der freien Entscheidung der einzelnen, die gebotenen Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Einkommensverhältnisse wahrzunehmen. Er war verständlicherweise dort am größten, wo in erreichbarer Nähe gewerbliche Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, so daß der Familienwohnsitz beibehalten werden konnte.
    Der Abbau der betrieblichen Vollarbeitskräfte war in den unteren Betriebsgrößenklassen am stärksten, während die Zahl der Vollarbeitskräfte in den Betrieben mit 10 und mehr ha landwirtschaftlicher Nutzfläche geringfügiger zurückging. Von den ständigen Landarbeitern wanderten vor allem die ungelernten Hilfskräfte ab, so daß heute mindestens die Hälfte aller Landarbeiter Fach- oder Spezialkräfte sind. Andererseits hatte der Berufswechsel landwirtschaftlicher Familienarbeitskräfte zur Folge, daß von den in den Haushaltungen der landwirtschaftlichen Betriebe mit 5 und mehr ha landwirtschaftlicher Nutzfläche lebenden Personen — abgesehen von den Jugendlichen unter 14 Jahren — nur noch 55'°/o ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus der Landwirtschaft beziehen. Die übrigen erhalten ihr Einkommen überwiegend aus einer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit in anderen Wirtschaftsbereichen, aus Renten, Pensionen oder eigenem Vermögen, oder sie sind Altenteiler.
    Weiterhin ist bezeichnend für die Entwicklung in der westdeutschen Landwirtschaft, daß die Zahl



    Bundesminister Schwarz
    der landwirtschaftlichen Betriebe seit 1949 bis 1963 um rund 21 % zurückging. Während in den Größenklassen von 0,5 bis 10 ha rund 468 000 Betriebe aufgegeben wurden, erhöhte sich die Zahl der Betriebe mit 10 bis 100 ha um rund 56 000. Das Produktionsvolumen der aufgegebenen Betriebe war zu klein, um bei dem heutigen Stand der Produktionstechnik je Arbeitskraft ein angemessenes Einkommen erzielen zu können. 70 % der freigewordenen Nutzflächen dieser Betriebe dienten dazu, Betriebe in den Größenklassen von 10 bis 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche aufzustocken, während ein Teil der nichtexistenzfähigen Betriebe sich zu Nebenerwerbsbetrieben oder Wohnheimstätten verkleinerte.
    Die Strukturentwicklung zeigt also eindeutig, daß die bäuerlichen Betriebe im Sinne der Zielsetzung unserer Agrarstrukturpolitik sowohl zahlen- als auch flächenmäßig gefördert wurden. Die Bundesregierung bleibt bemüht, diese Entwicklung sich sowohl in menschlicher wie in wirtschaftlicher Beziehung so reibungslos wie nur irgend möglich vollziehen zu lassen.
    Mit dieser strukturellen Umschichtung war gleichzeitig eine beachtliche Leistungssteigerung verbunden. Seit 1950/51 konnte trotz des erheblichen Rückgangs der Zahl der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft die Nahrungsmittelerzeugung um 47 % gesteigert werden, so daß heute die Nahrungsmittelversorgung einer um fast 8 Millionen größeren Bevölkerung zu rund 70 % aus der inländischen Produktion gesichert ist.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Die höhere Leistung einer verminderten Zahl von Arbeitskräften führte von 1950/51 bis 1962/63 zu einer Steigerung der Arbeitsproduktivität um 152 %; ein auch im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft beachtlicher Erfolg.
    Die ständige Abwanderung von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft hat die Betriebsleiter gezwungen, in immer stärkerem Maße Kapital in Form von Maschinen und technischen Einrichtungen einzusetzen. Während zu Anfang der 50er Jahre je ausgeschiedene Arbeitskraft 4800 DM an Nettoinvestitionen für neue Maschinen erforderlich waren, mußte 1962/63 mit 10 300 DM bereits mehr als das Zweifache dieses Betrages aufgewendet werden. Im genannten Zeitraum investierte die westdeutsche Landwirtschaft insgesamt rund 29 Milliarden DM, davon allein über 21 Milliarden DM für neue Maschinen. Der Wert des gesamten landwirtschaftlichen Aktivkapitals betrug 1954/55 rund 26 000 DM je Arbeitskraft und erhöhte sich bis 1962/63 auf rund 46 000 DM je Arbeitskraft. Auch in der Landwirtschaft setzt sich immer mehr die Arbeitsteilung durch. Sie nähert sich damit immer mehr dem Charakter der übrigen Wirtschaft.
    Die Landwirtschaft konnte diese großen Investitionen nicht auf dem Wege der Selbstfinanzierung aufbringen, sondern mußte in erheblichem Umfang Fremdkapital aufnehmen. Trotz des Rückgangs an Investitionen für Maschinen und Gebäude in dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr stieg das Fremdkapital 1962/63 auf rund 15,7 Milliarden DM weiter an. Allerdings ist durch die Erweiterung der Zinsverbilligungsaktion erreicht worden, daß sich die Kreditzunahme fast ausschließlich auf die längerfristigen Kredite verlagert hat. Entsprechend erhöhten sich auch die Zinsleistungen 1962/63 auf 808 Milliönen DM. Gemessen an den gesamten Verkaufserlösen sind sie mit 3,6 % aber niedriger als im Vorjahr.
    Auch in der Zukunft ist noch mit erheblichen Investitionsausgaben zu rechnen. Allein um das derzeitige Maschinenkapital zu erhalten, d. h. die abgenutzten und veralteten Maschinen zu ersetzen, sind jährliche Investitionsausgaben von ca. 1,4 Milliarden DM erforderlich. Bei den heutigen Preisverhältnissen wird sich der Investitionsbedarf für Maschinen in den nächsten 10 Jahren auf schätzungsweise 22 Milliarden DM belaufen, wovon fast zwei Drittel auf Ersatzbeschaffungen fallen.
    Verglichen mit der Außenwirtschaft ist die Hofwirtschaft mit ihren vielfach veralteten und unzweckmäßigen Gebäuden noch weit im Rückstand. Gerade für die bäuerlichen Betriebe führte deshalb die Abwanderung der Fremdarbeitskräfte zu einer starken Belastung der Betriebsleiter und ihrer mithelfenden Familienangehörigen. Entsprechend ist der Investitionsbedarf für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für die Aussiedlungen in den nächsten 10 Jahren sehr hoch.
    Die Leistungssteigerungen der Landwirtschaft, vor allem die bedeutende Verbesserung der Arbeitsproduktivität, führten zusammen mit den staatlichen Hilfen zu einer Erhöhung der Einkommen. Sieht man vom Wirtschaftsjahr 1961/62 ab, in dem wegen der ungewöhnlichen Witterung eine schlechte Ernte eingebracht wurde, dann hat sich das Einkommen je Vollarbeitskraft in der Landwirtschaft seit 1954/55 von Jahr zu Jahr um insgesamt rund 2330 DM verbessert. Trotzdem reichte diese Einkommenssteigerung um rund 100 % nicht aus, sowohl mit der raschen Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in der gewerblichen Wirtschaft Schritt zu halten, das um rund 3000 DM zunahm, als auch den bestehenden Einkommensabstand einzuholen. 1962/63 hat sich der Abstand zwischen dem Einkommen dieser Vergleichsgruppen wegen der beachtlichen Zunahme der Verkaufserlöse von pflanzlichen und besonders von tierischen Produkten zwar erheblich vermindert, er ist mit 29 % aber immer noch größer als im Durchschnitt der Jahre 1957/58 bis 1960/61, als er 26 % betrug.
    Der Einkommensabstand wäre ohne die Hilfen des Bundes, die in den untersuchten Betriebsgruppen zwischen 11 und 30 % des Betriebseinkommens ausmachten, noch größer gewesen. Es hat sich dabei gezeigt, daß die Förderungsmaßnahmen, bezogen auf die Flächeneinheit, insbesondere auch den kleineren Betrieben zugute gekommen sind.
    Für das laufende Wirtschaftsjahr ist nach vorläufiger Schätzung der Verkaufserlöse und der Betriebsausgaben zu erwarten, daß sich die Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft gegenüber 1962/63 verbessern werden. Der Einkommensabstand



    Bundesminister Schwarz
    zwischen den vergleichbaren gewerblichen Berufsgruppen und den in der Landwirtschaft Tätigen wird sich entsprechend verringern. Wie weit das geschieht, hängt vor allem von der Lohnentwicklung in der gewerblichen Wirtschaft ab. Schon jetzt ist aber zu sagen, daß vor allem die Masse der Betriebe von einer Einkommensparität noch weit erntfernt bleiben wird.
    Das Gesamtbild der Einkommenssituation in der Landwirtschaft und ihrer künftigen Entwicklung zeigt also gegenwärtig gute Ansätze zu einer erfreulichen Verbesserung. Wir sollten zwar nicht übersehen, daß die Gunst der Natur dazu nicht unwesentlich beigetragen hat. Wichtig scheint aber zu sein, aus den aufgezeigten Tatbeständen die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Voraussetzung dafür ist die positive Einstellung der Betriebsleiter und aller in der Landwirtschaft erwerbstätigen Menschen zu den Aufgaben, die der Landwirtschaft im modernen Industriestaat gestellt sind. Auch die Landwirtschaft ist als Bestandteil der gesamten Volkswirtschaft dem Prinzip des Wettbewerbs unterworfen. Es ist nicht zu leugnen, daß der Wettbewerb weiterhin hart bleiben wird und große Anstrengungen von jedem Landwirt fordert, der sich darin behaupten will. Die westdeutsche Landwirtschaft hat im vergangenen Jahrzehnt bewiesen, daß sie bereit ist, sich in diesem Umstellungsprozeß von einmaligem Ausmaß den harten Realitäten der Wirtschaftsentwicklung anzupassen.
    Je mehr Funktionen die Technik in der landwirtschaftlichen Produktion übernimmt, desto größer wird das Arbeitsvolumen, das von einer Arbeitskraft bewältigt werden kann. Damit verschiebt sich die untere Grenze eines wirtschaftlich lebensfähigen Betriebes immer mehr nach oben. In den größeren Betrieben liegen die Anpassungsschwierigkeiten vor allem auf betriebsorganisatorischem Gebiet. Der ständige Rückgang der Arbeitskräfte, der zweifellos auch in den kommenden Jahren noch anhalten wird, übt einen zunehmenden Zwang aus, die Betriebsorganisation mehr oder weniger zu vereinfachen. Das bedeutet aber gleichzeitig, daß das wirtschaftliche Risiko dadurch vergrößert wird.
    Die Landwirtschaft steht aber auch vor der schwierigen Aufgabe, ihren Marktanteil im Wettbewerb mit den übrigen EWG-Ländern und mit der Konsumgüterindustrie zu behaupten: Das erfordert eine Verbesserung der Marktstruktur im Sinne einer engeren Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Betrieben und mit den übrigen Sparten der Ernährungswirtschaft.
    Die Landwirtschaft hat in der Vergangenheit bewiesen, daß an ihrer Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht zu zweifeln ist. Sie hat nach besten Kräften versucht, die Schwierigkeiten zu meistern, die mit der Anpassung an die von der Technik bestimmte Wirtschaftsweise entstehen. Viele Probleme werden zusätzlich dadurch verschärft, daß gleichzeitig die Integration in den europäischen Agrarmarkt vollzogen werden muß.
    Es gilt deshalb, die agrarpolitischen Maßnahmen des Staates so einzusetzen, daß sie nicht nur Härten des Umstellungsprozesses mildern, sondern in hohem Maße richtungweisend für die Landwirtschaft wirken. Dann wird es den unternehmerischen Kräften in der Landwirtschaft auch gelingen, die technischen, Betriebs- und marktorganisatorischen Möglichkeiten für eine gesunde Entwicklung unserer bäuerlichen Familienbetriebe auszuschöpfen.
    Das Landwirtschaftsgesetz zählt die Mittel auf, welche der Bundesregierung zur Erreichung dieser Anpassung zur Verfügung stehen: Sie können aus den Bereichen der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik, im besonderen der Handels-, Steuer-, Kredit- und Preispolitik stammen. Der Grüne Plan ist das wichtigste Werkzeug der Agrarpolitik, in welchem Maßnahmen aus den genannten Teilbereichen zusammengefaßt sind. Er liegt Ihnen als Drucksache vor, so daß ich die Kenntnis der Sie interessierenden Einzelheiten voraussetzen darf. Ich kann meine Bemerkungen also auf die wichtigsten Positionen konzentrieren.
    Das Gesamtvolumen des Grünen Planes 1964 ist durch einen Kabinettsbeschluß vom 30. Oktober 1963 mit 2,525 Milliarden DM in der Höhe des Vorjahres festgelegt worden. Ich darf hier daran erinnern, wie die Höhe des Vorjahres zustande gekommen war. Nachdem vorauszusehen war, daß die schlechte Ernte des Jahres 1961 eine erhebliche Verringerung der landwirtschaftlichen Einkommen im Grünen Bericht 1963 ausweisen würde, war der Grüne Plan von 1962 auf 1963 bereits von rund 2,1 Milliarden auf rund 2,5 Milliarden DM aufgestockt worden. Wenn die Höhe des Vorjahres im Grünen Plan 1964 nicht überschritten wurde, dann lagen dafür zwei gewichtige Gründe vor:
    1. der Beschluß des Bundeskabinetts, den Gesamthaushalt im Intereese der Stabilität der Währung auf 60,3 Milliarden DM zu begrenzen — wenn damit Verschiebungen zwischen den Einzelplänen auch nicht ausgeschlossen wurden, so mußte sich dieser grundsätzliche Beschluß zwangsläufig gegen eine weitere Aufstockung des Grünen Planes auswirken —,
    2. die im vorliegenden Grünen Bericht ausgewiesene spürbare Verbesserung der Lage der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1962/63, die sich nach den Vorschätzungen auch 1963/64 fortsetzen dürfte.
    Ich lege aber Wert darauf, zu betonen, daß der Grüne Plan mit dieser Gesamtsumme nicht dem unmittelbaren Ausgleich einer Disparität dienen soll. Er ist vielmehr ein Mittel, die Landwirtschaft in den Stand zu setzen, den schon einmal erwähnten Anpassungs- und Umstellungsprozeß zu erleichtern. Dieser Prozeß hat sich vom Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes im Jahre 1955 bis zum Wirksamwerden der ersten gemeinsamen Marktordnungen der EWG 1962 im wesentlichen noch im Rahmen einer nationalen Wirtschaft vollzogen, welche die volle Souveränität im Hinblick auf die Mittel der Handels- und Preispolitik hatte, wie sie im Landwirtschaftsgesetz angesprochen wurden. Die Veränderung ist bekannt, die sich hier durch die gemeinsamen Marktordnungen der EWG und durch



    Bundesminister Schwarz
    ihre gemeinsamen Außenhandelspolitik ergeben hat.
    Der Grüne Plan beruht, wie gesagt, auf dem Landwirtschaftsgesetz, das älter ist als der EWG-Vertrag. Aber auch ohne eine direkte Beziehung zwischen Landwirtschaftsgesetz und EWG-Vertrag ist der Grüne Plan seit dem Bestehen der EWG von der Bundesregierung als eine Hilfe zur Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in die entstehende europäische Agrarwirtschaft angesehen worden. Ein Großteil seiner Maßnahmen dient direkt, ein anderer Teil indirekt dem Ziele der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Landwirtschaft in der EWG. Infolgedessen konnte mit Ausnahme der Düngerverbilligung, die 1963 ausgelaufen ist und 1964 nicht mehr im Grünen Plan erscheint, der Katalog der bewährten Maßnahmen fast unverändert bleiben.
    Dagegen wird alljährlich von verschiedenen Seiten die Forderung nach einem mehr oder weniger grundsätzlichen Umbau des Grünen Planes erhoben. Entgegen diesen Wünschen auf einen radikalen Umbau legt die Bundesregierung den Grünen Plan in einer kontinuierlich entwickelten Form vor. Ich darf dies begründen. Die entsprechenden Vorschläge sind zum Teil mit der Absicht auf eine erhebliche neuerliche Aufstockung des Grünen Planes verbunden und hätten nur dann ihre Berechtigung, wenn eine solche stattfinden könnte. Ich darf dazu aber auf meine Ausführungen zur Globalsumme des vorliegenden Grünen Planes verweisen. Aus diesen Gründen erscheint ein grundsätzlicher Umbau des Grünen Planes ohne diese materielle Veränderung nicht angebracht. Im besonderen wären weitgehende Verlagerungen zwischen dem Grünen Plan und den übrigen Kapiteln des Einzelplanes 10 bei gleichbleibender Globalsumme nur als formale Veränderungen anzusehen. Im übrigen wird mit Recht die Forderung erhoben, daß die Grünen Pläne von Jahr zu Jahr möglichst vergleichbar bleiben. Ein häufiger Umbau ohne Rücksicht auf diese Vergleichbarkeit würde den notwendigen Überblick erschweren.
    Abgesehen von diesen Umbauwünschen, die letzten Endes auf eine Erhöhung der Gesamtsumme abzielen, waren auch in diesem Jahre zwei Tendenzen erkennbar: eine Tendenz, die Beihilfen zur Verbesserung der Agrarstruktur auf Kosten der Beihilfen zur Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu erhöhen; und eine Tendenz mit umgekehrter Richtung, die den Grünen Plan ausschließlich den Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenslage vorbehalten möchte.
    Ein Vergleich der Vorlage mit den vergangenen Jahren zeigt Ihnen, daß die Bundesregierung im großen und ganzen diesen Tendenzen nicht gefolgt ist, d. h. daß das wohlerwogene Gleichgewicht zwischen diesen beiden größten Gruppen von Maßnahmen erhalten geblieben ist. Der Fortfall der Handelsdüngerverbilligung hat es aber ermöglicht, die Mittel für die Strukturmaßnahmen entsprechend aufzustocken. Vorwürfe der Art, die Grünen Pläne vernachlässigten die Strukturmaßnahmen zugunsten gewisser Subventionen, sind aus der Luft gegriffen. Es ist auch zu berücksichtigen, daß der beliebigen
    Ausweitung agrarstruktureller Maßnahmen, etwa durch mechanische Aufstockung der Ansätze ohne Rücksicht auf die technische Infrastruktur, bestimmte Grenzen gezogen sind. Das gleiche gilt auch bei den Maßnahmen zur Veränderung der Marktstruktur, auf die ich noch zu sprechen kommen werde. Unorganische Veränderungen der Ansätze könnten hier wie dort die Gefahr einer Fehlleitung von Mitteln zur Folge haben.
    Manche Vorschläge für eine Neugestaltung des Grünen Planes gehen von der Annahme aus, die Agrarpolitik der Bundesregierung bedürfe einer „neuen Leitidee" und diese müßte sich in einer ebenso plötzlichen Veränderung des Aufbaues des Grünen Planes äußern. Ich darf daran erinnern, daß das Problem unserer Agrarstruktur schon 1953, vor gut einem Jahrzehnt, von meinem damaligen Amtsvorgänger, dem heutigen Herrn Bundespräsidenten, aufgeworfen worden ist. Seitdem haben die entsprechenden Maßnahmen eine ständige Ausweitung erfahren. Dies ist geschehen bei Wahrung einer Kontinuität, die sowohl für die technische Durchführung wie für die verwaltungsmäßige Bewältigung und für die geistige Vorbereitung solcher langfristiger Projekte unbedingt notwendig ist.
    Leitidee der Agrarpolitik der Bundesregierung in diesem Wandel ist die Überführung der Landwirtschaft der Bundesrepublik, bei gleichzeitiger Erhaltung ihrer materiellen und ideellen Werte, in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. In Verfolgung dieser Leitidee hat die praktische Agrarpolitik einen Mittelweg zu gehen, der sich von überholten autarkistischen Vorstellungen ebenso freizuhalten hat wie von der Vorspiegelung einer möglichen Preisgabe der einheimischen Produktion. Die Vorgänge der letzten Monate auf gewissen Märkten haben gezeigt, daß nicht nur in der EWG, sondern auch in der Welt ein gleichzeitiger Mangel an bestimmten Erzeugnissen eintreten kann. Eine leistungsfähige Eigenproduktion in allen Partnerstaaten der EWG zu erhalten, liegt auch im Interesse der Versorgung des Verbrauchers.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn Sie den Aufbau des Grünen Planes 1964 unter diesem Gesichtspunkt betrachten, dann gewinnen auch die Maßnahmen des Teiles II ein neues Gesicht. Der augenfälligste Posten hierin ist der Beitrag zur Qualitätsverbesserung der Milch, der wieder annähernd in Höhe des Ansatzes des Vorjahres erscheint. Er ist auf einen Förderungszuschlag von 4 Pf je kg Milch abgestellt. Nachdem diese Höhe im vorigen Jahre ausdiskutiert worden ist, kann ich mich dazu auf diese Feststellung beschränken. Es ist verschiedentlich die Meinung geäußert worden, daß hier infolge der Brüsseler Beschlüsse vom Dezember 1963 eine plötzliche Veränderung eintreten müßte; d. h. im besonderen, daß die grundsätzliche Einigung über eine Verordnung über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse einen Wegfall oder Umbau dieser Maßnahme erzwingt.
    Es bestand aber kein Anlaß, die Beihilfe zur Qualitätsverbesserung der Milch im Grünen Plan 1964



    Bundesminister Schwarz
    wegfallen zu lassen oder ganz oder teilweise in andere Formen von Beihilfen zu überführen. Dieses Problem wird auf Grund des Ratsbeschlusses vom Dezember 1963 erst dann voll überschaubar sein, wenn der gemeinsame Richtpreis für Milch bekannt ist, von dem alle weiteren Maßnahmen ausgehen müssen. Im besonderen wird von der weiteren Entwicklung abhängen, ob die Bundesregierung der Empfehlung wird folgen können, schon von 1966/67 an mit der Umwandlung der Milchprämie in produktenneutrale Beihilfen zu beginnen. Inzwischen bitte ich Sie, diese Maßnahme nicht nur, als eine Erzeugersubvention zu betrachten, wie das vielfach geschieht. Sie kann ebenso als eine Subvention im Interesse der Verbraucher angesehen werden, als welche sie in anderen Ländern auch offen deklariert wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir haben uns aber nicht nur mit dieser Maßnahme zufrieden gegeben. Es ist gelungen, die Selbsthilfe der Milchwirtschaft zum Zweck ihrer Strukturverbesserung zu mobilisieren. Der Ernährungsausschuß des Hohen Hauses hat mir die Frage gestellt, was bisher hinsichtlich des strukturellen Umbaues der Milchwirtschaft geschehen ist und welche Planungen für die Zukunft vorliegen. Ein umfangreicher Bericht darüber ist dem Ernährungsausschuß dieser Tage vorgelegt worden. Aus ihm geht eindeutig hervor, daß der Umbau dieses wichtigen Zweiges der Land- und Ernährungswirtschaft gute Fortschritte macht und daß er nach übereinstimmender Meinung auch der Ländervertreter während der Übergangszeit der EWG fortgesetzt werden soll.
    Die deutsche Agrarpolitik muß also die Möglichkeiten ausnutzen, welche ihr von der Übergangszeit geboten werden. Es wäre nicht zu verantworten, wenn sie auf allen Gebieten auf sofortige Regelungen in einem Zuge drängen würde.

    (Sehr gut! rechts.)

    Das gilt, wie gesagt, für die Milchmarktordnung der EWG und die deutsche Qualitätsprämie. Das gilt im Grundsatz aber auch für den deutschen Getreidepreis.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Beispiele Milch und Getreide machen deutlich, daß die Bundesregierung es als ihre Aufgabe ansieht, die im Vertrage mit voller Absicht vorgesehene Übergangszeit für die Agrarpolitik zu nutzen. In dieser Zeit muß selbstverständlich alles getan werden, um die Selbsthilfe der Landwirte auch auf anderen Gebieten als dem bereits genannten der Milchwirtschaft zu mobilisieren. Diesem Zweck dienen im Teil II des Grünen Planes besonders die beiden im Vorjahr neu geschaffenen Positionen für die. Förderung der horizontalen und vertikalen Verbundwirtschaft. Hier finden Sie, besonders wenn Sie noch den Grünen Plan 1962 zum Vergleich heranziehen, die prozentual stärksten Erhöhungen einzelner Positionen. Diese sind durch folgende Überlegung gerechtfertigt: Alle Prognosen über die Stellung der deutschen Landwirtschaft im Gemeinsamen
    Markt müssen davon ausgehen, daß es ihr gelingt, ihre Marktanteile zu halten. Ohne diese Annahme kann es überhaupt keine befriedigende Vorausschau geben. Marktanteile sind heute grundsätzlich nur zu behaupten, wenn das Angebot quantitativ und qualitativ in zeitgemäßer Form erscheint. Deswegen dienen diese Mittel des Grünen Planes dazu, die unternehmerische Initiative sowohl in der Erzeugung als in der Vermarktung zu wecken und zu unterstützen. Dabei drückt schon das Wort „Integration" aus, daß es sich in allen Fällen um moderne Gemeinschaftsformen handelt.
    Teil III der Vorlage enthält die Zinsverbilligungsaktion, die mit gewissen Varianten fortgesetzt werden soll. Es wäre z. B. erwünscht, die Gewährung der Zinszuschüsse für größere Kredite von der Verpflichtung abhängig zu machen, daß buchmäßige Aufzeichnungen gemacht werden, um wenigstens in Zukunft — im eigensten Interesse des Landwirts — eine betriebswirtschaftliche Unterlage verfügbar zu haben.
    Die vorgesehenen Mittel stellen sicher, daß in diesem Jahre das gleiche, mit rund 1,7 Milliarden DM sehr erhebliche Darlehnsvolumen wie im Jahre 1963 zinsverbilligt gegeben werden kann. Ob den von verschiedenen Seiten laut gewordenen Wünschen nach einer noch stärkeren Zinsverbilligung, z. B. bei Aussiedlungen, Althofsanierungen usw., bis herunter auf 1 '°/o entsprochen werden kann, bedarf eingehender Prüfung; insbesondere dahin, ob die Bedenken behoben werden können, die sich in erster Linie aus einer kaum vertretbaren Verlängerung der Laufzeiten ergeben.
    Auch die Konsolidierung kurzfristiger Verbindlichkeiten wird weiter gefördert, eine Maßnahme, die ja eben erst anläuft und ihre Zeit braucht, um den gewollten Effekt zu erreichen. Grundlegende Änderungen des angewandten Verfahrens würde ich im Interesse der Einheitlichkeit dieser auf lange Sicht gedachten Aktion nicht für nützlich halten, obwohl auch in dieser Hinsicht manche Wünsche laut geworden sind. Ich beabsichtige aber, die zur Zeit bestehende Bindung zwischen neuer Investition und altem Schuldenüberhang zu lockern.

    (Zuruf rechts: Zu beseitigen!) — Ein Wunschtraum!

    Alles in allem stelle ich fest, daß für die Versorgung der Landwirtschaft mit Kredit zu tragbaren Zinssätzen sehr viel geschehen ist — und durchaus auch weiterhin geschehen soll —, daß aber darüber hinausgehende Bestrebungen oft bereits die Grenze dessen überschreiten, was mit kreditpolitischen Mitteln angestrebt werden darf. Ich bin nämlich der Ansicht, daß Einkommensverbesserungen auf andere Weise als durch immer stärkere Zinsverbilligungen erreicht werden sollten, weil sonst der Kredit der Landwirtschaft — im Sinne der eigentlichen Wortbedeutung: Kredit gleich Vertrauen — eines Tages empfindlich leiden könnte. Das möchte ich unbedingt vermeiden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Bundesminister Schwarz
    Zum Schluß darf ich auf zwei Maßnahmen hinweisen, die in den agrarstrukturellen Maßnahmen enthalten sind und der Verbesserung der sozialen Lage der Landwirtschaft dienen: den Zuschuß zur Altershilfe und die Beihilfe zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Diese Positionen stellen aber noch keineswegs den Anfang einer Gleichstellung des deutschen Bauern in bezug auf die Sozialmaßnahmen anderer Partnerstaaten der EWG dar. Es steht aber außer Zweifel — und das Mitglied der Kommission von der Groeben hat es erst kürzlich wieder bestätigt —: je mehr die Märkte in der EWG sich vereinheitlichen werden, um so stärker werden die übrigen Diskrepanzen, etwa in sozialer und steuerlicher Hinsicht, in Erscheinung treten. Verschiedenheiten, -die in den früheren Nationalwirtschaften als selbstverständlich hingenommen wurden, werden eines Tages als Wettbewerbsverfälschungen angesehen werden. Wenn wir ernsthafte Rückschläge für benachteiligte Erzeugungsbereiche und benachteiligte Gebiete vermeiden wollen, müssen wir uns in verstärkter Weise um die Kostenangleichung bemühen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Zur Zeit wird von der Kommission der EWG geprüft, inwieweit besondere Förderungsprogramme für betroffene Sektoren und Regionen mit der Herstellung des Gemeinsamen Marktes vereinbar sind. Wir haben dazu von seiten der deutschen Agrarpolitik als Wünsche anzumelden, daß wir neben dem Wunsch nach einer allgemeinen Verbesserung der Lage der Landwirtschaft durchaus noch den besonderen haben, uns um die von Natur benachteiligten Gebiete auch in Zukunft ebenso kümmern zu können, wie es etwa der vorliegende Grüne Plan mit 110 Millionen DM ausweist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir wollen in der Bundesrepublik kein Auseinanderfallen unserer einheitlichen Kulturlandschaft in problematische Ballungsräume einerseits, leergewanderte Agrar- und Grenzräume andererseits.

    (Beifall in der Mitte.)

    Hier ergeben sich, im Zusammenhang mit der Raumordnung, Ansatzpunkte für Regionalprogramme, die durchaus mit dem Geist des Vertrages von Rom vereinbar sind. Es muß unser Bemühen sein, den Ausgleich zwischen Stadt und Land immer wieder und auf allen im Landwirtschaftsgesetz genannten Bereichen zu finden.
    Es besteht in manchen Teilen der deutschen Öffentlichkeit die Neigung, die Landwirtschaft neben ihrer Bedeutung für die Ernährungswirtschaft in erster Linie als ein Reservoir von Arbeitskräften für den ungestillten Bedarf der expandierenden Wirtschaft zu sehen.

    (Sehr richtig in der Mitte.)

    Es liegt also im allgemeinen Interesse, nicht nur dem der Landwirtschaft, auf folgendes hinzuweisen. Der Altersaufbau unserer landwirtschaftlichen Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren in besorgniserregender Weise verändert. Die bekannte Pyramide der bevölkerungsstatistischen Diagramme weist im landwirtschaftlichen Bereich eine völlig unzureichende schmale Basis aus. Bei einer gleichmäßigen Fortsetzung dieser Entwicklung wäre in Zukunft nicht einmal mit einer Selbsterhaltung der ländlichen Bevölkerung zu rechnen, geschweige denn mit einer laufenden Abgabe von Bevölkerungsüberschüssen an die übrige Wirtschaft. Der Hinweis auf diese alarmierende Entwicklung scheint zwar nicht direkt mit dem vorliegenden Grünen Plan zusammenzuhängen; indirekt aber sehr wohl, und nicht zuletzt mit den eben genannten Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage des Bauern.
    Sie mögen daraus ersehen, daß die Bundesregierung die Gesamtheit der agrarpolitischen Maßnahmen als eine Einheit betrachtet. Ohne daß wir uns an jede technische Einzelmaßnahme klammern wollen, stehen doch die großen Maßnahmen in Abhängigkeit voneinander. Wir sehen auch den Zusammenhang zwischen dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft und dem Leben des ganzen Volkes. Der Grüne Plan ist schon bisher umgebaut worden, wenn für diese oder jene Position die politische, wirtschaftliche oder soziale Notwendigkeit einer Umgestaltung gekommen war. Das ist genau so auch in Zukunft möglich. Gerade deswegen liegt der Bundesregierung daran, das wertvolle Werkzeug des Grünen Planes sowohl materiell als auch in der Achtung der öffentlichen Meinung intakt zu erhalten.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)