Rede:
ID0411409200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 4114

  • date_rangeDatum: 12. Februar 1964

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    Deutscher Bundestag 114. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1964 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Rauhaus 5189 C Fragestunde (Drucksache IV/1915) Fragen des Abg. Wienand: Kilometer-Entschädigung für Kraftfahrzeuge von Bundesbediensteten Höcherl, Bundesminister . . . . . 5189 D Frage des Abg. Strohmayr: Zunahme der Rauschgiftdelikte Höcherl, Bundesminister . . . . 5190 A, B Strohmayr (SPD) 5190 B Frage des Abg. Wächter: Unterschiedliche Ortsklassen . . . . 5190 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Deutsche Ortskräfte bei den Auslandsvertretungen Höcherl, Bundesminister 5190 C Frage des Abg. Seibert: Senkung der Beförderungsteuer für den Werkverkehr Dr. Langer, Staatssekretär . 5190 D, 5191 A, B, C Seibert (SPD) 5191 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 5191 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Verwendung von demineralisiertem Wasser in Infusions- und Injektionslösungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 5191 C Frage des Abg. Fritsch: Folgen der Hirnkammerluftfüllung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 5191 D, 5192 A, B Fritsch (SPD) 5192 A Fragen des Abg. Memmel: Deutschamerikanischer Studentenaustausch 5192 B Frage des Abg. Jahn: Angeblicher Aufenthalt des Arztes Mengele Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5192 C, D Jahn (SPD) 5192 C Frage des Abg. Kaffka: Broschüre über die Rassentrennungspolitik in Südafrika Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5192 D, 5193 A Kaffka (SPD) 5193 A II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 Frage des Abg. Dr. Kohut: Verleihung von Konsultiteln gegen Entgelt Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 5193 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 5193 B Frage des Abg. Jahn: Entwurf eines Gesetzes über das Oberste Bundesgericht Dr. Bucher, Bundesminister . . 5193 C, D Jahn (SPD) 5193 C, D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Richtlinie der EWG-Kommission über die Publizitätspflicht der GmbH Dr. Bucher, Bundesminister . . 5194 A, B, C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5194 B, C Fragen des Abg. Wächter: Monopolisierung der Saueneinfuhr aus Dänemark Schwarz, Bundesminister . 5194 D, 5195 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Gesetz gegen die Verschandelung der Landschaft durch Reklame . Schwarz, Bundesminister . . . . . 5195 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Einfuhrstopp für Eier Schwarz, Bundesminister . . . . . 5195 B, 5196 A, C, D, 5197 A, B Dr. Kohut (FDP) . . . 5195 D, 5196 A, B Dröscher (SPD) 5196 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) . . . . 5196 D Marquard (SPD) 5197 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5197 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Entlassung von deutschen Arbeitnehmern bei den amerikanischen Streitkräften in Kaiserslautern Blank, Bundesminister 5197 B, C Dröscher (SPD) .. . . . . . . 5197 C Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Rentenzahlungen an in Italien lebende Rentner Blank, Bundesminister . 5197 D, 5198 A, B Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 5198 A, B Fragen des Abg. Seibert: Erhöhung der Kontingente für den Güterfernverkehr und Senkung der Beförderungsteuer für den Werkfernverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5198 C Frage des Abg. Strohmayr: Beurlaubung eines Bundesbahninspektors bei seiner Wahl zum Bürgermeister Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 5198 D Fragen des Abg. Frau Meermann: Brücke über den Bodensee Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5199 B Frau Meermann (SPD) 5199 B Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraße 33 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . 5199 D, 5200 A Fragen des Abg. Logemann: Verkehrsunfälle durch Straßenbäume Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5200 B, C Frage des Abg. Spitzmüller: Staustufen im Rhein zwischen Straßburg und Karlsruhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 5200 D, 5201 A, B Spitzmüller (FDP) 5201 A Josten (CDU/CSU) 5201 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen IV/1860, zu IV/1860) Schwarz, Bundesminister . . . . 5201 C Nächste Sitzung 5207 D Anlagen 5209 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 5189 114. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 14. 2. Frau Albertz 12. 2. Dr. Atzenroth 14. 2. Bauer (Wasserburg) 12.2. Frau Beyer (Frankfurt) 13. 2. Dr. Bieringer 14. 2. Dr. Birrenbach 14. 2. Dr. Bleiß 12. 2. Brand 14. 2. Dr. Brenck 14. 2. Dr. von Brentano 21. 3. Brünen 21. 2. Corterier 12. 2. Dr. Deist 12. 2. van Delden 16. 2. Deneke 12. 2. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 12. 2. Ehren 22. 2. Eisenmann 14. 2. Erler 13. 2. Even (Köln) 29. 2. Felder 13. 2. Figgen 13. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 14. 2. Gaßmann 22. 2. Gehring 12. 2. Gewandt 12. 2. Gibbert 12. 2. Dr. Gleissner 12. 2. Glüsing (Dithmarschen) 14. 2. Haage (München) 12. 2 Hahn (Bielefeld) * 12. 2. Hammersen 12. 2. Dr. Harm (Hamburg) 26. 3. Hauffe 15. 3. Hilbert 14. 2. Dr. Höchst 15. 2. Höhne 21. 2. Hoogen 12. 2. Hörauf 1. 3. Illerhaus 12. 2. Dr. Kempfler 12. 2. Kohlberger 12. 2. Kraus 22. 2. Dr. Kreyssig * 12. 2. Kreitmeyer 14. 2. Kriedemann * 12. 2. Kubitza 12. 2. Kühn (Hildesheim) 12. 2. Kulawig 14. 2. Lenz (Bremerhaven) 15. 2. Dr. Löbe 14. 2. Dr. Löhr 12. 2. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum .Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Maier (Mannheim) 14. 2. Mattick 12. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müser 14. 2. Rademacher 12. 2. Richarts * 14. 2. Ruland 21. 3. Schlick 14. 2. Dr. Schmidt (Offenbach) 12. 2. Schneider (Hamburg) 15. 2. Seidl (München) 12. 2. Dr. Serres 12. 2. Dr. Stammberger 12. 2. Stein 12. 2. Steinhoff 12. 2. Strauß 12. 2. Theis 29. 2. Unertl 12. 2. Urban 12. 2. Verhoeven 14. 2. Wegener 29. 2. Weinkamm * 12. 2. Weinzierl 22. 2. Frau Welter (Aachen) 29. 2. Werner 14. 2. Wieninger 12. 2. Wilhelm 14. 2. Dr. Zimmermann (München) 12. 2. b) Urlaubsanträge Dr. Dörinkel 22. 2. Faller 19. 2. Gedat 21. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 21. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 2. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 7. Februar 1964 An den Herrn Bundeskanzler Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat seiner 265. Sitzung am 7. Februar 1964 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 22. Januar 1964 verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz - 2. NOG -) gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. 5210 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Bundesrat stellt aus grundsätzlichen Erwägungen mit Bedauern fest, .daß der Deutsche Bundestag im Zuge der Beratungen des Gesetzentwurfs eine Änderung der Lastenverteilung der Kriegsopferfürsorge beischlossen hat (vgl. Art. V das Gesetzbeschlusses). Der Bundesrat ist der Auffassung, .daß eine solche Maßnahme eingehende Erörterungen mit den Ländern vorausgesetzt hätte, da sie einen fühlbaren Eingriff in das bestehende System der Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern darstellt. Um das Inkrafttreten des Gesetzes in seinen übrigen Teilen nicht zu verzögern, sieht .der Bundesrat davon ab, wegen der in Art. V vorgesehenen Neuregelung ,den Vermittlungsausschuß anzurufen. Er behält sich jedoch vor, die Frage in anderem Zusammenhang erneut aufzugreifen." Dr. Diederichs Bonn, den 7. Februar 1964 An den Herrn Präsidenten ,des Deutschen Bundestages Vorstehende Albschrift wind mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 23. Januar 1964 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Diederichs Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 8. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wellmann (Drucksache IV/1884 Frage IX/1). In welchem umfang sind nach Inkrafttreten der Verpflichtung hur alle Pkw-Besitzer, in ihren Wagen eine zusätzliche Diebstahlsicherung einzubauen, die Diebstähle von Personenkraftwagen zurückgegangen? Die Zahl der unbefugten Benutzungen von Kraftfahrzeugen ist seit Einführung der Bestimmung des § 38 a StVZO nach dem Ergebnis der statistischen Erhebungen des Bundeskriminalamtes im Jahre 1963 gegenüber 1960 um 26,8 % zurückgegangen. Damit ist erwiesen, daß sich die im Interesse der Straßenverkehrssicherheit erlassene Bestimmung bewährt hat. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vorn 8. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache IV/1884 Fragen IX/2 und IX/3). Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zahl der von den europäischen Eisenbahnverwaltungen an Nord- und Südamerikaner ausgegebenen sogenannten Eurailpässe seit der Einführung im Jahre 1959 von 5000 auf 30 000 im Jahre 1963 zugenommen hat? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn dafür einzutreten, daß die Deutsche Bundesbahn mit den befreundeten europäischen Eisenbahnverwaltungen Verhandlungen aufnimmt mit dem Ziel, auch Europäern den Kauf von „Eurailpässen" zu angemessenen Preisen zu ermöglichen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die europäischen Eisenbahnverwaltungen an Besucher aus Nord- und Südamerika sog. „Eurailpässe" in dem von Ihnen, Herr Kollege, genannten Umfang ausgegeben haben. Die Bundesregierung ist bereit, auf die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn in dem Sinne einzuwirken, daß sie die Verhandlungen über die Einführung eines ähnlichen Fahrausweises für europäische Benutzer wieder aufnimmt. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 8. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hörmann (Drucksache IV/1884 Frage IX/4). Welche Pläne bestehen beim Bundesverkehrsministerium zur Beseitigung der verkehrsbehindernden. und verkehrsgefährdenden Ortsdurchfahrten der B 3 in Schallstadt, Wolfenweiler und Norsingen bei Freiburg? Durch den Neubau der Bundesautobahn Karlsruhe—Freiburg—Basel, für den erhebliche Bundesmittel aufgewendet worden sind, hat die Bundesstraße 3 auf dem Abschnitt zwischen Freiburg und Bad Krozingen eine starke Entlastung erfahren. Sollte jedoch der auf der Bundesstraße verbliebene Regionalverkehr weiterhin steigende Tendenzen zeigen, wie dies zur Zeit der Fall ist, so muß an die Ausschaltung der von Ihnen genannten Ortsdurchfahrten von Schallstadt, Wolfenweiler und Norsingen gedacht werden. Zunächst haben wir allerdings gerade im südbadischen Raum noch vordringlichere Maßnahmen durchzuführen, deren Finanzierung bei der derzeitigen Haushaltslage des Bundes allein schon erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 8. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kaffka (Drucksache IV/1884 Frage IX/5) . Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die in Aussicht genommene Stillegung der Bahnlinie Hornbach—Zweibrücken der Grenzraum Zweibrücken—Pirmasens verkehrsmäßig noch stärker benachteiligt werden wird, als dies jetzt bereits der Fall ist? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 5211 Ein Antrag auf Stillegung der Eisenbahnstrecke Zweibrücken—Hornbach liegt mir bisher nicht vor. Eine Rückfrage bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ergab, daß kürzlich anläßlich einer Besprechung zwischen Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesbahndirektion Mainz über allgemeine Verkehrsprobleme auch die Frage der Stillegung von Nebenbahnen 'angeschnitten wurde. Dabei wurde von seiten der Deutschen Bundesbahn auf den erheblichen Verkehrsrückgang auf der Nebenbahn Zweibrücken—Hornbach hingewiesen. Aus diesem Grande werden zur Zeit fürdiese Strecke Vorerhebungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen und die weiteren Verhandlungen der Deutschen Bundesbahn mit den obersten Landesbehörden bleiben abzuwarten. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 8. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache IV/1884 Frage IX/6). Wann werden nach der Meinung des Bundesverkehrsministeriums die restlichen Baustufen der Queralpenstraße in Angriff genommen? Ich betrachte den Ausbau der Deutschen Alpenstraße, der mir schon immer am Herzen gelegen hat, als eine vordringliche Aufgabe. Angesichts der großen Zahl von Baumaßnahmen insbesondere im Vorfeld der größeren Städte, in -den Ballungsräumen und in gewissen Randgebieten kommen wir bei der gegebenen Haushaltslage leider nicht so schnell voran, wie dies zu wünschen wäre. Doch wird laufend und an mehreren Stellen dieses vor allem für den Fremdenverkehr so wichtigen Straßenzuges gebaut. Für den zweibahnig—vierspurigen Neubau der Teilstrecke Immenstadt/Sonthofen, für den aus Sicherheits- und Verkehrsdichte-Gründen besonders vordringlichen autobahnmäßigen Ausbau der Inntalstraße zwischen Kiefersfelden und dem Autobahndreieck bei Pang, den Bau der Klobensteinstraße sowie den Ausbau zwischen Reit im Winkl und Oberwössen sind im 2. Vierjahresplan entsprechende Mittel vorgesehen; diese Maßnahmen sind bereits eingeleitet bzw. seit längerem im Bau. Für die Umgehungsstraßen von Immenstadt und Hindelang und für den Bau der noch offenen Teilstrecken zwischen Oberjoch und Bad Oy, zwischen Krün und Lahnergaster sowie zwischen dem Tatzelwurm und Oberaudorf sind im 2. Vierjahresplan erste Teilbeträge berücksichtigt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 8. Februar 1964 auf die Mündliche An- frage des Abgeorneten Felder (Drucksache IV/1884 Frage 1X/7). Steht der Herr Bundesverkehrsminister heute noch zu seiner im Jahre 1959 gegebenen Zusage, die Alpenstraße von Reit im Winkl auf der Trasse der B 305 nach Bernau zu führen, oder haben inzwischen die Pläne der obersten Baubehörde, die eine Streckenführung über österreichisches Gebiet vorsehen, Vorrang gewonnen? Ich sehe keinen Anlaß, die bisherigen Planungen zu ändern: Der Ausbau der Bundesstraße 305 zwischen Reit im Winkl und Oberwössen wird hoffentlich schon in diesem Jahre zum Abschluß gebracht werden können; der weitere Ausbau, der insbesondere die Umgehungen von Unterwössen, Marquartstein und Grassau einschließt, wird zu gegebener Zeit folgen. Das schließt jedoch nicht aus, daß sich die zuständigen Straßenbauverwaltungen daneben auch Gedanken über die bauliche Verbesserung grenzüberschreitender Straßen machen, die für bestimmte Verkehrsbeziehungen günstig liegen. Die von Reit im Winkl aus in Richtung Bundesgrenze (Kössen) führende Straße steht in der Baulast des Landes Bayern. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Kiep-Altenloh (Drucksache 1V/1884 Fragen X/1, X/2 und X/3. Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch in entlegenen Landbezirken die Mitnahme von Kinderwagen in Postbussen teils verboten ist, teils offenbar bedingt zugelassen, aber in der Regel abgelehnt wird, auch wenn genügend Platz ist? Hält es die Bundespost für richtig, daß bei dem in Frage X/1 geschilderten Verhalten z. B. das Aufsuchen von Fachärzten in diesen Landbezirken fast unmöglich gemacht wird? Wie vereinbart sich die in Frage X/1 geschilderte Maßnahme mit der Familienpolitik der Bundesregierung? Die Mitnahme von Kinderwagen in Postomnibussen ist weder allgemein noch örtlich verboten. Nachprüfungen haben ergeben, daß die Mitnahme tatsächlich gestattet wird, wenn der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird, die Bauart des Fahrzeugs sie zuläßt und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Dies sind allerdings die Bedingungen, die nach den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen" erfüllt sein müssen, die vom Herrn Bundesminister für Verkehr erlassen sind und für alle Verkehrsunternehmen verbindlich sind. Mit ihnen stimmen die „Ordnungsvorschriften für den Postreisedienst" wörtlich überein. Ich glaube nicht, daß sich an diesen naturgegebenen Bedingungen etwas ändern läßt, weil sie praktisch nur darauf hinauslaufen, daß die Mitnahme eines Kinderwagens nur dann nicht zugelassen wird, wenn andernfalls mehrere Personen zurückbleiben müßten. Selbstverständlich müssen aber im Einklang mit der Familienpolitik der Bundesregierung alle nur möglichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Deut- 5212 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 sehe Bundespost bemüht sich, für die Mitnahme von Kinderwagen Omnibusse mit vergrößertem Stehplatzraum einzusetzen. Wenn ihr dies bisher nicht überall gelungen ist, so deshalb, weil der Einsatz von Omnibussen mit weniger Sitzplätzen sogleich Proteste der Berufstätigen auslöst. Es dürfte sich empfehlen, daß Fahrgäste mit Kleinkindern in Kinderwagen die Omnibusse tunlichst nicht zu Zeiten des Hauptberufsverkehrs, sondern in verkehrsschwächeren Tageszeiten benutzen. Außerdem wäre es vorteilhaft, wenn solche Fahrten möglichst nur mit zusammenlegbaren Kinder-„sport"-wagen angetreten würden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Spitzmüller (Drucksache IV/1884 Fragen X/4, X/5 und X/6). In welcher Höhe hat der Herr Bundespostminister Mittel für die Errichtung von Fernsehsendern zur Ausstrahlung des 2. Programms für das Rechnungsjahr 1964 vorgesehen? Wo sollen die geplanten Fernsehsender zur Ausstrahlung des 2. Programms errichtet werden? Wann ist damit zu rechnen, daß der auf dem Brandenkopf vorgesehene Fernsehsender errichtet wird? Im — noch nicht angenommenen — Voranschlag der Deutschen Bundespost für 1964 sind für den Aufbau von Fernsehsendeanlagen zur Ausstrahlung des zweiten Fernsehprogramms einschließlich der Modulationsleitungen für Bild und Ton sowie der Hochbauten 54 Mio. DM vorgesehen. Voraussetzung für diesen Ausbau ist allerdings, daß es gelingt, die Haushaltssperre, die in Höhe von 200 Mio. DM verhängt ist, aufzuheben oder durch entsprechende Maßnahmen zu überbrücken. Im Rechnungsjahr 1964 werden für die Ausstrahlung des zweiten Fernsehprogramms voraussichtlich folgende Fernsehsender in Betrieb genommen: Ahrweiler, Amberg, Bad Wildungen, Boppard, Göttingen, Grünten, Höhbeck, Marienberg (Westerwald), Pforzheim, Rimberg (Bad Hersfeld), Rhön, Ulm. Für die Fernsehsender Hoher Bogen (Bayr. Wald) und Heubach (Schwab. Gmünd) werden die Hochbauten begonnen. Ferner werden die Fernsehsender Haardtkopf (Bernkastel), Kassel, Monschau und Nürnberg in ihren Leistungen verstärkt. Außerdem werden etwa 50 Fernseh-Frequenzumsetzeranlagen erstellt werden, deren Standorte z. Z. noch ermittelt werden. Wenn es nicht gelingt, die Haushaltssperre aufzuheben oder durch entsprechende Maßnahmen zu überbrücken, kann das Bauvorhaben Brandenkopf, dessen Bauvolumen mit 2,62 Mio. DM veranschlagt ist, nicht wie vorgesehen im Rechnungsjahr 1964 begonnen werden. Es wird z. Z. jedoch geprüft, ob eine behelfsmäßige Fernsehsendeanlage auf dem Brandenkopf aufgebaut und noch 1964 in Betrieb genommen werden kann. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Februar 1964 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache IV/1884 Frage X/7). In welcher Auflage ist der kostenlos verteilte Kalender der Deutschen Bundespost erschienen? Der diesjährige Bildkalender „Das Jahr mit der Post" ist in einer Auflage von 120 000 Stücken erschienen. Die gesamten Kosten betrugen rund 500 000 DM. Der Kalender erscheint mit einer Unterbrechung während der Kriegszeit bereits seit 1928. Er soll die Postkunden mit den vielfältigen Einrichtungen der Post näher bekannt machen, sie beraten und zur richtigen Benutzung der Posteinrichtungen anleiten. Er dient also nicht . nur der Werbung, auf die auch die Post nicht verzichten kann, weil sie in vielen ihrer Dienstzweige im freien Wettbewerb steht. Allein durch die Anleitung der Kunden zur Erleichterung des Postdienstes — ich erwähne nur Postleitzahl, Hausbriefkasten und rechtzeitige Weihnachtseinlieferung — und zur zweckentsprechenden und vorschriftsmäßigen Benutzung der Posteinrichtungen erspart der Kalender der Post jährlich erhebliche Beträge. Nicht zuletzt dient der Kalender auch der Werbung von Nachwuchs, die heutzutage nötiger ist denn je. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bühler (Drucksache IV/1887 Fragen II/1, I1/2 und II/3). Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß der Schweizer Fernsehsender St. Chrischona bei Basel, der auf Kanal 11 das Schweizer Gebiet versorgt, in Richtung auf das deutsche Grenzgebiet abgeschirmt ist und somit die deutschen Fernsehteilnehmer nicht vom Bildverteilernetz erfaßt werden? Die Abschirmung des Senders St. Chrischona in Richtung auf das deutsche Gebiet ist mir bekannt. Sie entspricht den internationalen Vereinbarungen. Diese sind rein technischer Natur. Sie sollen lediglich verhindern, daß nahe der Grenzen liegende Sender sich gegenseitig stören. Trifft es zu, daß der geplante Fernsehsender Hochrhein, der nach seiner Fertigstellung auf Kanal 39 das 2. deutsche Fernsehprogramm ausstrahlen soll, in seiner Südausstrahlung herabgemindert wird, so daß ein Empfang des 2. deutschen Fernsehprogramms für die Schweizer Fernsehteilnehmer nicht möglich ist? Es trifft zu, daß der geplante Fernsehsender Hochrhein aus gleichem Grunde in seiner Südausstrahlung herabgemindert werden soll und muß. Ist der Herr Bundespostminister bereit, im Wege zwischenstaatlicher Zusatzvereinbarungen eine Regelung herbeizuführen, die die Ausstrahlung von Fernsehprogrammen in die Schweiz und nach Deutschland ermöglicht? Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1964 5213 Trotz der Abschirmung kann der Fernsehsender St. Chrischona in einem beachtlichen Bereich des. deutschen Hochrheingebiets empfangen werden. Beim Sender Hochrhein verhindern die südlich des Rheins auf der Schweizer Seite liegenden Höhenzüge von 600 bis 700 m über N. N. weithin eine Ausstrahlung auf Schweizer Gebiet. Soweit aber die Schweizer Seite nicht durch vorgelagerte Höhen abgeschattet ist, wird sie auch bei verminderter Strahlungsleistung gut versorgt. Ich sehe daher keinen Anlaß für eine zwischenstaatliche Zusatzvereinbarung. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 12. Februar 1964 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Cramer (Drucksache IV/1887 Fragen 11/4 und II/5). Ist das Bundespostministerium bereit, eine Ergänzung des § 23 der Postverordnung dahin gehend vorzunehmen, daß Wurfsendungen nicht nur an „alle Haushaltungen", sondern auch an „alle Postabholer" gerichtet werden können? Trotz der Fassung des § 23 der neuen Postordnung besteht weiter die Möglichkeit, Wurfsendungen an „alle Postabholer" zu richten. In den Ausführungsbestimmungen zu dieser Vorschrift ist nämlich festgelegt, daß zu den „Haushaltungen" auch die Empfänger rechnen, [die ihre Briefsendungen regelmäßig abholen. Die Gesamtheit aller Abholer von Briefsendungen im Bereich eines Zustellpostamts gilt als ein Zustellbezirk. Ein solcher ist nach § 23 Abs. 2 der Postordnung als kleinstes Verteilgebiet zugelassen. Ist das Bundespostministerium bereit, unter ihren Fernsprechkunden dahin gehend aufklärend zu wirken, daß bei Wohnungsoder Bürowechsel neue Anschlußkosten gespart werden können, wenn bisherige und künftige Fernsprechteilnehmer die Übergabe bzw. Übernahme bestehender Anschlüsse dem Fernmeldebauamt rechtzeitig anzeigen? Die Fernsprechordnung unterscheidet zwischen der Übertragung eines bestehenden Anschlusses mit allen Rechten und Pflichten, die nur eine geringe Umschreibgebühr verursacht, und der Verlegung an andere Stelle, die höhere Einrichtungsgebühren zur Folge hat. Der Fernsprechteilnehmer, der seine Wohnung oder sein Büro verlegt, muß sich für Übertragung oder Verlegung seines Anschlusses entscheiden. Das eine schließt das andere aus; der Teilnehmer muß sich entscheiden. Wählt er die Übertragung, so kann er nicht verlangen, daß der Anschluß an anderer Stelle bevorzugt, d. h. zeitlich vor den dort schon früher beantragten Neuanschlüssen errichtet wird: Die Übertragung muß wegen der rechtlichen Folgen stets gemeinsam vom bisherigen und neuen Teilnehmer beantragt werden. Der Umstand, daß ein auf den Wohnungs- oder Geschäftsnachfolger übertragener Fernsprechanschluß nicht an eine andere Stelle verlegt werden kann, veranlaßt den bisherigen Teilnehmer zumeist, seinen Anschluß [eben nicht auf den .Nachfolger zu übertragen, sondern die Verlegung zu beantragen, um an seinem künftigen Wohn- oder Geschäftssitz den Anschluß möglichst schnell wieder zur Verfügung zu haben. Die Anmeldestellen der Fernmeldeämter sollen die Teilnehmer im Einzelfall stets auf die Möglichkeit der Übertragung aufmerksam machen. Deshalb sehe ich keine Notwendigkeit für eine allgemeine Aufklärung der Fernsprechkunden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Dröscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Bundesminister, haben Sie Informationen darüber, in welchem Maße die niedrigen Einstandspreise beim Verbraucher angekommen sind und ob dadurch nicht ein echter Anreiz zum Mehrverbrauch gegeben worden ist?


Rede von Werner Schwarz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich darf feststellen, daß die Verbraucherpreise erheblich zurückgegangen sind und daß die niedrigen Preise stellenweise sogar als Lockpreise verwendet wurden. Es ist gerade auch angesichts der hohen Fleischpreise mit Sicherheit anzunehmen, daß in diesen Tagen und Wochen ein erheblicher Anreiz zum Mehrverbrauch gegeben war.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher!