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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 105. Sitzung Bonn, den 7. Januar 1964 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Hilbert, Dr. Hesberg, Dr. Philipp, Dr. Adenauer und Kuntscher 4795 A Abg. Wolf tritt in den Bundestag ein . . 4795 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700) — Einbringung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699) — Einbringung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister der Finanzen 4796 C Fragestunde (Drucksache IV/1766) Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsverordnung zu § 604 der Reichsversicherungsordnung Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 4807 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Gewährung von Stipendien der Alexander-von-Humboldt-Stiftung Lahr, Staatssekretär . 4807 C, 4808 A, B Dr. Kohut (FDP) 4807 D, 4808 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4808 B Frage der Abg. Frau Dr. Maxsein: Europäisches Abkommen über Gleichwertigkeit der Studienzeit an den Universitäten Lahr, Staatssekretär . . . . . 4808 C Fragen der Abg. Frau Dr. Maxsein: Europäisches Abkommen über die Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen Lahr, Staatssekretär . . . . . 4808 C, D Frage des Abg. Rollmann: Unterschied zwischen zivilem Bevölkerungsschutz und ziviler Verteidigung Höcherl, Bundesminister . . . . . 4808 D Frage des Abg. Rollmann: Akademie für Zivilverteidigung Höcherl, Bundesminister . . . . . 4809 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Statut für deutsche Ortskräfte bei den deutschen Auslandsvertretungen Höcherl, Bundesminister . . . . 4809 A, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4809 B II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Januar 1964 Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Stichtagshärten bei Jubiläumszuwendungen für Beamte Höcherl, Bundesminister 4809 C, D 4810 A Gscheidle (SPD) . . . . . . . 4809 D Brück (CDU/CSU) 4809 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4810 A Frage des Abg. Ertl: Tierquälerei in der Bundesrepublik Dr. Bucher, Bundesminister . . . 4810 B, C Ertl (FDP) 4810 B Frage des Abg. Ertl: Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz Dr. Bucher, Bundesminister . . . 4810 C Ertl (FDP) 4810 D Frage des Abg. Corterier: Europäisches Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 4810 D Fragen der Abg. Frau Döhring: Steuervergünstigungen bei Auf wen-dungen für einen Platz in einem Altersheim Grund, Staatssekretär 4811 A, D, 4812 A, B Frau Döhring (SPD) 4811 C, D Börner (SPD) 4812 A, B Fragen der Abg. Frau Meermann: Ballonpost-Drucksachen an das Pestalozzi-Kinderdorf Wahlwies Grund, Staatssekretär . 4812 C, 4813 A, C Frau Meermann (SPD) . 4812 D, 4813 B Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal): Wettbewerbsungleichheiten des Lebensmitteleinzelhandels im westdeutschen Grenzgebiet Schmücker, Bundesminister . . . . 4813 D Frage des Abg. Cramer: Gewährung von Werfthilfen Schmücker, Bundesminister . . 4814 B, C, D Cramer (SPD) 4814 B, C Müller (Nordenham) (SPD) . . . 4814 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 4814 D Frage des Abg. Dr. Dittrich: Mindest- und Höchstsätze der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (Preugo) Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 4815 A Fragen des Abg. Dr. Dittrich: Anhebung der Gebührensätze der Preugo Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 4815 B, C Fragen des Abg. Geiger: Bedenken gegen die Wiederverwendung des Flugplatzgeländes von Malmsheim durch militärische Einheiten von Hassel, Bundesminister . . . . 4815 D Frage des Abg. Kubitza: Prozentsatz der für den Wehrdienst als nicht geeignet beurteilten Gemusterten von Hassel, Bundesminister . . . 4816 C, D Kubitza (FDP) 4816 D Frage des Abg. Seuffert: Stillegung des Schießstandes in München-Freimann von Hassel, Bundesminister . . 4817 A, B, D Seuffert (SPD) 4817 B, C Frage des Abg. Dr. Kübler: Wehrmachtschießstand zwischen Sekkenheim und Neckarhausen . . . . 4817 D Fragen der Abg. Frau Schanzenbach: Baulasten für die Wirtschaftswege, Entlastungsmaßnahmen für Bundesstraßen Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4818 A, C, D Frau Schanzenbach (SPD) . . . 4818 C, D Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Elztalbahn im Kreis Emmendingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4818 D Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Trasse der B 294 im Zuge der Ortsumgehung Waldkirch Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4819 A Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Ausbau der B 294 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4819 C Nächste Sitzung 4819 C Anlagen 4821 105. Sitzung Bonn, den 7. Januar 1964 Stenographischer Bericht Beginn: 16.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 101. Sitzung Seite 4675 B statt „Dr. Neef": Dr. Langer; Seite 4737 C Zeile 4 von unten statt „zone" : union. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 9. 10. Frau Albertz 10. 1. Arendt (Wattenscheid) 10. 1. Bauer (Wasserburg) 10. 1. Bazille 7. 1. Frau Berger-Heise 10. 1. Bergmann * 9. 1. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 1. Birkelbach * 9. 1. Frau Blohm 10. 1. Brünen 10. 1. Dr. Burgbacher * 9. 1. Deringer * 9. 1. Dr. Dittrich 7. 1. Eisenmann 7. 1. Frau Dr. Elsner * 9. 1. Faller * 9. 1. Dr. Frede 10. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 1. Dr. Furler * 9. 1. Dr. Gerlich 10. 1. Gewandt 7. 1. Günther 10. 1. Hahn (Bielefeld) * 9. 1. Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Dr. Hellige 9. 1. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 7. 1. Illerhaus * 7. 1. Kalbitzer * 9. 1. Dr. Kempfler 10. 1. Klein (Saarbrücken) 10. 1. Klinker * 7. 1. Dr. Kreyssig * 9. 1. Kriedemann * 9. 1. Kuntscher 8. 1. Lenz (Brühl) * 9. 1. Liehr 8. 1. Frau Lösche 7. 1. Lücker (München) * 9. 1. Margulies * 9. 1. Mattick 7. 1. Mauk * 9. 1. Mengelkamp 8. 1. Metzger * 9. 1. Michels * 9. 1. Dr. Müller-Hermann * 9. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Peiter 10. 1. Dr.-Ing. Philipp * 9. 1. Frau Dr. Probst * 9. 1. Rademacher * 9. 1. Richarts * 9. 1. Sander 10. 1. Dr. Schneider (Saarbrücken) 7. 1. Seidl (München) 10.1. Seifriz * 9. 1. Dr. Seume 10. 1. Dr. Starke * 9. 1. Storch* 9. 1. Frau Strobel * 9. 1. Wehking 7. 1. Wellmann 8. 1. Wendelborn 10. 1. Frau Zimmermann (Brackwede) 8. 1. b) Urlaubsanträge Adorno 31. 1. Blumenfeld 18. 1. Dr. von Brentano 21.3. Hörauf 4.2. Dr. Kübler 16. 1. Lenz (Bremerhaven) 15.2. Ruland 22. 2. Dr. Rutschke 17. 1. Schneider (Hamburg) 24.1. Wullenhaupt 31. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 13. Dezember 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache IV/1733 Frage XII/3) : *) Wann ist damit zu rechnen, daß das Fernmeldeamt Limburg an den Selbstwählferndienst angeschlossen und damit die Benachteiligung für Teile des Lahn-, Westewrald-, Aar- und Einrich-Gebietes beseitigt wird? Für den Anschluß Limburgs und seiner Umgebung an den Selbstwählferndienst muß in Limburg eine Knotenvermittlungsstelle eingerichtet werden. Mit dem Aufbau dieser Knotenvermittlungsstelle wird voraussichtlich im Frühjahr 1964 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt V/2 Jahre, so daß mit der Aufnahme des Selbstwählferndienstes im Herbst 1965 gerechnet werden kann. *) Siehe 101. Sitzung Seite 4674 D 4822 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Januar 1964 Für das Vorhaben sind insgesamt nahezu 8 Mio DM aufzuwenden. Die Deutsche Bundespost hat trotz der gegenwärtigen Finanzierungsschwierigkeiten dieses Bauvorhaben für die Jahre 1964/1965 fest eingeplant. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Claussen vom 17. Dezember 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache IV/1744 Frage IV/2) : Wieviel DM beträgt die Rente eines Strafgefangenen in einem Zuchthaus, der vor seiner Inhaftierung ein Monatseinkommen von 900 DM erzielte, wenn er sich wegen Fahrlässigkeit im Zuchthaus eine Unfallbeschädigung von 30 % zuzog? Für die Folgen eines Arbeitsunfalls erhält ein Strafgefangener eine Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach den Vorschriften des Dritten Buchs der Reichsversicherungsordnung. Unter den von Ihnen genannten Voraussetzungen ist eine monatliche Rente von 180,— DM festzusetzen. Diese Geldleistung erhält der Strafgefangene während der Strafhaft nicht ausgezahlt. Aufgelaufene Rentenbeträge stehen ihm nach der Entlassung aus dem Strafvollzug zur Verfügung, soweit die Rente nicht an unterhaltsberechtigte Angehörige nach § 588 RVO zu zahlen war. Erst in diesem Jahr hat der Bundestag die Leistungen an Strafgefangene geregelt. Damit ist der Gesetzgeber der Empfehlung des Zweiten Kongresses der Vereinten Nationen über die Verbrechensverhütung und Behandlung Straffälliger vom 8. bis 20. August 1960 gefolgt. Hiernach soll der Unfallschutz der Gefangenen den für freie Arbeiter geltenden unfallversicherungsrechtlichen Leistungen angeglichen werden. Der Unfallversicherungsschutz für Strafgefangene nach dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz entspricht im wesentlichen der internationalen Behandlung unfallverletzter Strafgefangener, z. B. in Frankreich, Belgien und England. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Bornemann vom 13. Dezember 1963 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Meermann (Drucksache IV/1744 Frage VI) : *) Welche Möglichkeiten bestehen für eine Finordnung des Briefumschlag-Formats DIN C 5 in das „Standard-Format"? Die automatische Briefbearbeitung setzt Standardbriefsendungen voraus. Nur dadurch kann der Aufwand für die benötigten Maschinen in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Die Deutsche Bundespost *) Siehe 101. Sitzung Seite 4675 A hat daher in der am 1. Juni 1964 in Kraft tretenden neuen Postordnung Standardbriefsendungen eingeführt. Unter Standardbriefsendungen sind Briefsendungen bis 20 g zu verstehen, die eine Länge zwischen 14 und 23,5 cm, eine Breite zwischen 9 und 12 cm und eine Höhe bis 0,5 cm haben. Das Format DIN C 5 liegt mit 16,2 X 22,9 cm außerhalb dieser Formatgrenzen und zählt somit nicht mehr zu den Standardbriefsendungen. Die Formatgrenzen der Standardbriefsendungen sind durch die Beratende Kommission des Weltpostvereins für Poststudien, der alle großen Postverwaltungen der Welt angehören, erarbeitet worden. Die Standardbriefsendungen berücksichtigen die bei uns am meisten gebräuchlichen Formate. Der Anteil der mit dem Format DIN C 5 eingelieferten Briefsendungen ist gering. Daher richtet die Deutsche Bundespost ihre automatischen Briefverteilanlagen für Formate ein, die den genannten Grenzen für Standardbriefsendungen entsprechen. Es besteht also keine Möglichkeit, das Format DIN C 5 in das Standard-Briefformat einzuordnen. Anlage 5 Schriftliche Antwort der Frau Bundesminister Dr. Schwarzhaupt vom 18. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Pohlenz (Drucksache IV/1744 Fragen VII/1 und VII/2) : Was geschieht mit den beschlagnahmten und sichergestellten Lieferungen von Hasenfleisch argentinischer Herkunft, das von Salmonellen befallen ist? Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung zu verstehen, daß zwar die für unseren Viehbestand importierten Futtermittel pflichtgemäß stichprobeartig vor der Einfuhr auf Salmonellen und andere Krankheitserreger untersucht, aber die für unsere deutschen Verbraucher importierten Lebensmittel ausländischer Herkunft nicht in gleicher Weise überprüft werden? 1. Das Fleisch, bei dem Salmonellen nachgewiesen sind, ist gesundheitsschädlich und muß vernichtet werden. Nun sind allerdings auch Sendungen in das Bundesgebiet verbracht worden, die viele tausend Hasen umfassen, von denen nur einzelne stichprobenweise untersucht und entweder als befallen oder frei von Salmonellen befunden worden sind. Sofern solche Sendungen auf Grund des Polizeirechts der Länder vorsorglich beschlagnahmt oder sichergestellt worden sind, obliegt es den zuständigen Länderbehörden, eine Entscheidung über die weitere Behandlung unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere des Lebensmittelgesetzes und des Bundesseuchengesetzes, zu treffen. Soweit ich unterrichtet bin, bemühen sich die Länder bereits um eine einheitliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage sowie um eine einheitliche Handhabung. 2. Die Frage einer obligatorischen stichprobenweisen Importkontrolle der Lebensmittel war bereits 1958 Gegenstand eingehender Erörterungen im Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Januar 1964 4823 gelegentlich der Beratung der Lebensmittelgesetz-Novelle. Das Ergebnis fand seinen Niederschlag in dem schriftlichen Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen — Drucksache 553 — zu Artikel 1 Nr. 15. Hierin wurde festgestellt, daß die Lebensmittelüberwachung zur Zeit weder über die technischen noch personellen Möglichkeiten einer solchen gezielten Importkontrolle verfügt. Dies hindert nicht, daß schwerpunktmäßig auf Grund der Ermächtigungen des Lebensmittelgesetzes Regelungen dort getroffen werden können und auch getroffen werden, wo sich ein besonderes Bedürfnis erweist, wie es z. B. bei Erlaß der Verordnung zum Schutze gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten vom 17. Dezember 1956 vorlag. Eine weitere Rechtsvorschrift über Känguruhfleisch ist in meinem Hause vorbereitet worden und wird dem Bundesrat in Kürze zugeleitet werden. Im übrigen darf ich in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung Ihrer Frage XVII/5 vom 5. Dezember 1963 hinweisen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich die Glückwünsche des Hauses zu Geburtstagen aus: Herrn Abgeordneten Hilbert zum 65. Geburtstag,

    (Beifall)

    Herrn Abgeordneten Dr. Hesberg ebenfalls zum 65. Geburtstag,

    (Beifall)

    Herrn Abgeordneten Dr. Philipp zum 60. Geburtstag,

    (Beifall)

    dem Senior des Hauses, Herrn Bundeskanzler außer Diensten Dr. Adenauer, zum 88. Geburtstag

    (lebhafter Beifall)

    und zum heutigen 65. Geburtstag Herrn Abgeordneten Kuntscher.

    (Beifall.)

    Ich gebe dem Hause bekannt, daß für den verstorbenen Herrn Abgeordneten Ollenhauer mit Wirkung vom 19. Dezember 1963 Herr Abgeordneter Wolf in den Bundestag eingetreten ist. Ich begrüße den neuen Kollegen in diesem Hause.

    (Beifall.)

    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1963 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Gesetz zu dem Abkommen vom 13. November 1962 über die Änderung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Zwecke der Assoziierung der Niederländischen Antillen
    Drittes Umstellungsergänzungsgesetz
    Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. März 1962 zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern (ELDO)

    Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehelähigkeftszeugnissen
    Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Landbeschaffung (Drittes Änderungsgesetz LBG)

    Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
    Gesetz über die Umzugskostenvergütung und Trennungsentschädigung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugskostengesetz - BUKG)

    Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
    Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz)

    Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Wertpapierbereinigungsschlußgesetz)

    Gesetz zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes
    Gesetz zu dem Abkommen vom 16. März 1962 zur Ergänzung des Abkommens vom 26. August 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum deutschen Lastenausgleich
    Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 1962 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Ceylon zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
    Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Oktober 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer
    Zweites Gesetz zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 in der Fassung der Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1963) vom 21. Juni 1963 (Zweites Zolltarif-Änderungsgesetz)
    Sechstes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz - 6. RAG)

    Gesetz zu dem Sonderabkommen vom 7. Dezember 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über Arbeitslosenversicherung
    Gesetz zu dem Vertrag vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter
    Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 114 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über den Heuervertrag der Fischer
    Gesetz zu dem Protokoll vom 15. September 1962 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (3. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt)

    Gesetz zu dem Vertrag vom 19. April 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Guinea über die Förderung von Kapitalanlagen
    Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Dezember 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
    Gesetz zu dem Protokoll vom 7. November 1962 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
    Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. Juni 1962 zur Gründung einer Europäischen Weltraumforschungs-Organisation (ESRO)

    Der Herr Bundesminister der Justiz hat unter dem 18. Dezember 1963 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Artzinger, Dr. Imle und Genossen betr. Änderung des HGB und der AO — Drucksache IV/1692 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/1771 verteilt.
    Der Herr Bundesminister der Justiz hat unter dem 18. Dezember 1963 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller (Berlin), Böhme (Hildesheim), Stingl, Diebäcker, Dr. Imle,



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Dr. Löbe und Genossen betr. § 12 des Straßenverkehrsgesetzes
    — Drucksache IV/1693 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/1772 verteilt.
    Der Herr Bundesschatzminister bat unter dem 18. Dezember 1963 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Kurlbaum, Junghans, Höhne und Fraktion der SPD betr. Luitpoldhütte AG, Amberg (Oberpfalz) -- Drucksache IV/1694 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/1775 verteilt.
    Der Herr Bundesminister der finanzen hat unter dem 18. Dezember 1963 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Kurlbaum, Junghans und Fraktion der SPD betr. Erlös aus der Privatisierung des Volkswagenwerkes
    — Drucksache IV/1695 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/1778 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 18. Dezember 1963 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Studentenförderung nach dem Honnefer Modell — Drucksache IV/1749 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/1789 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär ire Bundesministerium der Finanzen hat unter dem 24. Dezember 1963 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Dr.-Ing. Balke und Genossen betr. Finanzielle Auswirkungen von Anträgen der Fraktion der SPD auf Bundes- und Länderhaushalte 1962 und 1963 — Drucksache IV/1733 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/1797 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr hat unter dem 6. Januar 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Corterier, Seidl (München), Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) und Genossen betr. Konvention über Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa — Drucksache IV/1774 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV11811 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des Innern hat am 19. Dezember 1963 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 27. März 1963 über die Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Pässen und Personalausweisen berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/1790 verteilt.
    Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 18. Dezember 1963 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1961 mit der Bitte um Kenntnis übersandt, der im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Verordnung des Rates der EWG zur Änderung der Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 des Rates hinsichtlich der Erstattungen bei der Ausfuhr nach Mitgliedstaaten — Drucksache I V/1777 —
    an den Außenhandelsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. Januar 1964
    Verordnung des Rates der EWG über die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt für Getreide —Drucksache IV/1768 —
    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — an den Außenhandelsausschuß und an den Wirtschaftsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. Januar 1964
    Verordnung Nr. 7/63/Euratom des Rates über die Geschäftsordnung des in Artikel 18 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft vorgesehenen Schiedsausschusses (Amtsbl. 180/63)

    an den Ausschuß für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben vierden
    Verordnung des Rates der EWG über die Verringerung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine und einige Teilstücke von Schweinen für Einfuhren in der Zeit vom 1. bis zum 31. Januar 1964 (Amtsbl. 191/63)

    an den Außenhandelsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Verordnung des Rates Nr. 129/63/EWG vom 12. Dezember 1963 über einzelne Bestimmungen für Bruteier von Hausgeflügel und lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht von höchstens 185 Gramm (Amtsbl. 185/63)

    an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
    Richtlinien des Rates der EWG zur Regelung gesundheitlicher und lebensmittelrechtlicher Fragen beim Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen
    Richtlinien des Rates der EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch — Drucksache IV/1808 —
    an den Ausschuß für Gesundheitswesen mit der Bitte um Vor-
    lage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 11. März 1964
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen
    Zolltarifs 1963 (Graphitdispersionen) — Drucksache IV/1781 —
    an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des I Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 4. März 1964
    Einunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Handelsabkommen EWG — Iran) — Drucksache IV/1782 —
    an den Außenhandelsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 4. März 1964.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll Punkt 1 der heutigen Tagesordnung — Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer — abgesetzt und am 9. Januar um 10 Uhr vormittags behandelt werden. Das Haus ist damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
    a) Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 (Haushaltsgesetz 1964) (Drucksache IV/1700),
    b) Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1963 (Nachtragshaushaltsgesetz 1963) (Drucksache IV/1699).
    Das Wort zur Einbringung hat der Herr Bundesminister der Finanzen.


Rede von Dr. Rolf Dahlgrün
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen namens der Bundesregierung den Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1964 und außerdem den Entwurf eines Nachtrags zum Haushaltsgesetz 1963 vorzulegen und zu begründen.
Bei dem Umfang, den die Haushalte der öffentlichen Hand auf allen drei Ebenen — Bund, Länder und Gemeinden — angenommen haben, kann sich die Haushaltspolitik nicht mehr allein darin erschöpfen, den notwendigen Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben herzustellen. Alle öffentlichen Haushalte und der Bundeshaushalt beeinflussen außerordentlich stark den Wirtschaftsablauf und damit die Sozialpolitik, die Verteidigungspolitik, die Agrarpolitik und die Verkehrspolitik. Die besten Absichten auf allen diesen Gebieten können zunichte gemacht werden, wenn von den Haushalten her die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft überfordert und als Folge Preise und Währung gefährdet werden. Mit Recht hat Herr Bundeskanzler Professor Erhard in seiner Regierungserklärung vom 18. Oktober 1963 betont, daß die freiheitliche Wirtschaftsordnung neben einer festgefugten staatlichen Ordnung eine stabile Währung voraussetzt. Das Bemühen um ein stabiles Preisniveau steht deshalb folgerichtig an der Spitze der finanz- und wirtschaftspolitischen Rangordnung.
Bei der Aufstellung und Verabschiedung des Bundeshaushalts sollte eine gründliche Analyse der Wirtschaftslage und der mutmaßlichen Wirtschaftsentwicklung den Rahmen fügen, den der Haushalt einzuhalten hat. Erst dann kommt die Frage, wie die anstehenden Staatsaufgaben ihrer Bedeutung



Bundesminister Dr. Dahlgrün
und Dringlichkeit entsprechend in diesen Rahmen eingeordnet werden können. Ein wesentlicher Teil dieser Vorarbeit ist für 1964 im Wirtschaftsbericht der Bundesregierung geleistet worden, der Ihnen kürzlich zugegangen ist.
Erfreulicherweise sind die Analyse der wirtschaftlichen Gegenwartslage und die Prognose, die der Wirtschaftsbericht für 1964 stellt, nicht ungünstig ausgefallen. Die allmähliche Wirtschaftsbelebung, die im Herbst 1963 einsetzte, hat angehalten. Die konjunkturellen Spannungen haben nachgelassen und werden sich hoffentlich weiter abbauen lassen. Bei teilweise nachlassendem Druck auf die Unternehmergewinne besteht Aussicht, daß sich die Investitionsneigung weiter belebt, wenn auch nicht verkannt werden soll, daß nach wie vor eine gewisse Aufsplitterung der Konjunktur durch unterschiedliche Entwicklung einzelner Wirtschaftszweige vorhanden ist. Dabei ist zu beachten, daß die- Zunahme der Auftragseingänge sehr wesentlich auf Auslandsbestellungen zurückgeht. Zum Pessimismus besteht jedenfalls keine Veranlassung. Wir können einen gut begründeten, wenn auch nicht überschäumenden Optimismus hegen. Eine Übernachfrage besteht nicht mehr oder doch nicht mehr allgemein, wenn auch auf dem Baumarkt z. B. immer noch ein Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage herrscht. Aber auch hier sind erste Anzeichen der Entspannung erkennbar.
Wenn die Lohn- und Gehaltserhöhungen nicht über den Produktivitätszuwachs hinausgehen, kann nach allem für 1964 mit einer Zunahme des Bruttosozialprodukts um real 4,5 % und um nominal 6,4 % gerechnet werden. Damit rückt der Gleichgewichtszustand zwischen Angebot und Nachfrage näher. Wenn demgegenüber der von der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute gerade in den letzten Tagen geschätzte reale Zuwachs mit 5 % bis 5,5 % angegeben wird, so muß man sich darüber im klaren sein, daß ein Mehr an Gesamtnachfrage über den von der Bundesregierung veranschlagten Zuwachs hinaus mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht ein höheres Angebot, sondern einen größeren Preisdruck zur Folge hätte.
Der Wirtschaftsbericht setzt bei diesen günstigen Prognosen allerdings voraus, daß sich die Zunahme der öffentlichen Ausgaben auf allen Ebenen gleichfalls im Rahmen der Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts hält. Bei dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1964, so wie er Ihnen vorliegt, hat die Bundesregierung diesen Grundsatz beachtet. Der Entwurf schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von 60,3 Milliarden DM ab. Das bedeutet gegenüber dem vorjährigen Haushaltsplan eine Zunahme um 3,5 Milliarden DM oder um rd. 6 %. Das Kabinett hat einsichtsvoll beschlossen, dem damit abgesteckten Rahmen zuzustimmen. Trotz der weit höheren Anforderungen, mit denen die einzelnen Ressorts immer bedrängt werden, haben sie diese Begrenzung in dankenswerter Selbstdisziplin hingenommen. Ich kann das Hohe Haus in ausdrücklicher Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Bundesrates nur dringend bitten,
im Interesse der Stabilität unserer Währung, zur Förderung eines gleichgewichtigen Wachstums unserer Wirtschaft und damit zum Wohle des Ganzen diesen Rahmen unter keinen Umständen zu sprengen. Denn trotz der erfreulichen Beschränkungen, die in diesem Haushaltsplan 1964 erstmalig durchgesetzt wurden, sollte man nicht übersehen, daß die Zunahme des Volumens um rund 3,5 Milliarden DM, eine gewaltig große Summe, schwer ins Gewicht fällt.
Auch die Länder und Gemeinden sind aufgerufen, eine konjunkturgerechte Haushaltsgestaltung anzustreben und die vom Wirtschaftsbericht gezogenen Grenzen ebenfalls zu beachten. Der Bund verfügt nur über etwa die Hälfte des Haushaltsvolumens aller Gebietskörperschaften, das sind Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Deshalb kann das Ziel, Währung und Preise stabil zu halten, durch finanzpolitische Maßnahmen des Bundes allein nicht erreicht werden. Das gilt in gesteigertem Maße für die Bauausgaben, weil das Schwergewicht der öffentlichen Bautätigkeit bei den Ländern und Gemeinden liegt. Um den noch immer bestehenden Überhitzungserscheinungen auf dem Baumarkt entgegenzuwirken und den anderen öffentlichen Auftraggebern auch insoweit mit gutem Beispiel voranzugehen, hat die Bundesregierung in § 8 des Haushaltsgesetzentwurfs wiederum eine 20 %-Sperre der Baumittel vorgesehen. Daneben soll nach § 7 dieses Gesetzes für den Beginn von Hochbaumaßnahmen auch künftig die Zustimmung des Bundesministers der Finanzen notwendig sein, damit überall den konjunkturpolitischen Forderungen Rechnung getragen wird. Erforderlich ist ja vor allem eine abgewogene und koordinierte, stetige Nachfrage nach Bauleistungen. Deshalb sollten Mehrjahresübersichten für die in Betracht kommenden Bauprojekte der öffentlichen Hand geschaffen werden. Je nach den Erfordernissen der Konjunkturlage könnten solche Bauprogramme dann gestreckt oder gerafft werden. Außerdem ist es ein dringendes Anliegen der Bundesregierung, daß die Bautätigkeit nach Möglichkeit auch in den bauschwachen Wintermonaten durchgeführt wird. Damit wird zugleich eine stetige Beschäftigung im Baugewerbe gefördert.
Der Bundesminister der Finanzen schlägt übrigens die 20 %-Sperre der Baumittel und die Zustimmungsabhängigkeit für den Beginn von Hochbaumaßnahmen nicht etwa vor, um in andere Ressorts „hineinzuregieren". Das würde den Verdruß und die Schwierigkeiten, die er das ganze Jahr über durch diese Maßnahmen hat, kaum aufwiegen. Es ist vielmehr im Interesse der gleichmäßigen Berücksichtigung der jeweiligen Finanz- und Konjunkturlage notwendig, daß von einer Stelle aus — mit der notwendigen Gesamtschau — alle Erfordernisse gegeneinander abgewogen werden.
Die Begrenzung des Haushalts 1964 auf 60,3 Milliarden DM war nur dadurch möglich, daß Vorbelastungen aus dem Rechnungsjahr 1963 weitgehend vermieden wurden. Diesem Ziel .dienten u. a. die mit Billigung des Haushaltsausschusses dieses Hohen Hauses im vergangenen Jahr unter Einhaltung des Volumens der Einzelpläne zugelassenen Umschichtungen im Ernährungs- und Verteidigungs-



Bundesminister Dr. Dahlgrün
bereich, die im Ergebnis eine Entlastung des Haushalts 1964 'herbeiführten. Diesem Ziel dient aber auch der jetzt dem Hohen Haus vorliegende Entwurf des Nachtragshaushalts 1963.
Der Nachtrag bezieht sich nur auf den außerordentlichen Haushalt. In ihm sind Ausgaben von insgesamt 650 Millionen DM veranschlagt, von denen 100 Millionen DM auf den Straßenbau und 140 Millionen DM auf eine Liquiditätshilfe für ,die Bundesbahn entfallen. Diese Ausgaben hätten sonst sämtlich das Rechnungsjahr 1964 belastet und werden nun auf das Rechnungsjahr 1963 vorgezogen.
Der verbleibende Betrag von 410 Millionen DM dient, wie das ursprünglich im Haushaltsplanentwurf der Bundesregierung für 1963 vorgesehen war, der Deckung des Fehlbetrags aus 1962, der nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts spätestens im Haushalt 1964 abzudecken gewesen wäre, wo er angesichts der Enge dieses Haushaltes aber nicht unterzubringen war. Auch insoweit wird also der Haushalt 1964 entlastet.
Der Ausgleich des Nachtragshaushalts 1963 wird durch Minderausgaben im außerordentlichen Haushalt in Höhe von rund 370 Millionen DM sowie durch Vereinnahmung eines Teils des Darlehens aus dem Volkswagen-Werk-Erlös in Höhe von 280 Millionen DM herbeigeführt. Nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts dürfte der außerordentliche Haushalt 1963 ausgeglichen abschließen.
Der Ausgleich des ordentlichen Haushalts 1963 hängt, wie Sie wissen, wesentlich von dem Ausgang I der Verhandlungen über die Höhe des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer ab. Nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 18. Dezember 1963 hat sich die überwiegende Mehrzahl der Länder erfreulicherweise bereit gefunden, den für 1963 erwarteten erhöhten Bundesanteil noch vor Abschluß der Bücher an den Bund abzuführen. Von der Differenz zwischen dem alten Anteilssatz von 35 % und dem für 1963 vorgesehenen neuen Satz von 38 %, die rund 1,1 Milliarden DM ausmacht, sind bis heute schon 853 Millionen DM eingegangen.

(Beifall in der Mitte.)

Trotzdem, meine Damen und Herren, wird der ordentliche Haushalt 1963 in Einnahmen und Ausgaben voraussichtlich mit einem Fehlbetrag abschließen. Das endgültige Ergebnis kann ich Ihnen heute noch nicht mitteilen, da die Bücher — nicht zuletzt wegen des Nachtragshaushaltes — noch nicht abgeschlossen werden konnten. Trotz straffer Bewirtschaftungsmaßnahmen erscheint ein Fehlbetrag in einer Größenordnung um 500 Millionen DM möglich. Diese Abweichung vom Plan ist in erster Linie durch geringere Steuereinnahmen als erwartet bedingt;

(Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

sie wird sich aber mit weniger als 1 % des Haushaltsvolumens noch im Rahmen der Schwankungsbreite halten, die bei einer Vorausschätzung von Einnahmen und Ausgaben über ein ganzes Jahr hinweg in Kauf genommen werden muß. Andererseits wird aber durch die Tatsache, daß im Jahre 1963 ein Fehlbetrag im ordentlichen Haushalt entstanden ist, die schwierige Finanzlage des Bundes besonders deutlich herausgestellt, und das um so mehr, als der außerordentliche Haushalt 1963 erstmals voll über den Kapitalmarkt finanziert wurde.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle die Anmerkung, daß ich persönlich kein Freund von defizitären Abschlüssen bin. Das Defizit von 1962 und seine Schwierigkeiten, die letzten Endes zum Nachtrag 1963 geführt haben, sollten uns alle stutzig machen. Wenn sich das Defizit des eben abgelaufenen Haushaltsjahres 1963 auch innerhalb der Schwankungsbreite hält und deshalb gerade noch tragbar ist, wird die spätestens im Jahre 1965 notwendige Abdeckung uns allen noch größtes Kopfzerbrechen machen. Daran ändern mit der Absicht einer Kritik gemachte Hinweise auf die von mir bereits erwähnten Umschichtungen überhaupt nichts, weil die Umschichtungsbeträge sonst den Haushalt 1964 belastet hätten. Das gleiche gilt für die Tatsache, daß der Nachtragshaushalt 1963 verkraftet werden konnte. Wesentlich ist allein der von mir bereits erwähnte Umstand, daß der Fehlbetrag des Jahres 1963 trotz voller Ausschöpfung des Kreditrahmens durch geringere Steuereinnahmen als veranschlagt verursacht worden ist. Das ist sehr bedenklich.
Nach diesem Überblick über die wirtschafts- und finanzpolitische Ausgangslage darf ich mich nunmehr den großen Ausgabeblöcken zuwenden, die das Bild des Bundeshaushalts für 1964 bestimmen.
In den vergangenen Jahren waren die Verteidigungsausgaben sprunghaft angestiegen. Die Ereignisse des 13. August 1961 und die Kubakrise haben allen klargemacht, daß die Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der freien Welt Vorrang vor allen anderen Aufgaben zu beanspruchen hat. Die Verteidigungsanstrengungen zwangen dazu, wichtige zivile Vorhaben, namentlich auch im sozialen Bereich, zurückzustellen. Dadurch wurde auf diesem Sektor ein Bedarf aufgestaut, der jetzt dem Haushalt 1964 sein besonderes Gepräge gibt.
Während bei den Sozialausgaben im engeren Sinne für Mehraufwendungen gegenüber 1962 im Rechnungsjahr 1963 nur 228 Millionen DM vorgesehen werden konnten, werden dafür im Entwurf des Haushaltsplanes 1964 etwa 2,5 Milliarden DM, das sind annähernd 22 v. H. mehr als im Jahre 1963, bereitgestellt. Insgesamt sind 15,2 Milliarden DM für Sozialleistungen im engeren Sinne veranschlagt. Diese Summe wird vor allem benötigt für die Zuschüsse zur Sozialversicherung, das Kindergeld, die Altershilfe für Landwirte, die Arbeitslosenhilfe und die Kriegsopferversorgung sowie die übrigen sozialen Kriegsfolgelasten einschließlich der besonderen Zuschüsse des Bundes zum Lastenausgleich.
Für Sozialleistungen im weiteren Sinne, wozu außer den genannten Aufgaben die Versorgung der verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und die Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, aber auch die freiwilligen Sozialleistungen des Bundes gehören, wird der Bund 1964 insgesamt rd. 18 Milliarden DM ausgeben. Das sind 3 Milliarden DM mehr als im Vorjahr und zugleich rund 30 v. H. der gesamten Ausgaben des Bundes. Ein Drittel davon dient den Aufwendungen für die



Bundesminister Dr. Dahlgrün
sozialen Kriegsfolgelasten, also vor allem der Kriegsopferversorgung. Rund 10 v. H. der Gesamtausgaben des Bundes werden somit diesen Aufgaben zugeführt.
Das ist eine gewaltige Leistung! Sie ist es nicht nur in absoluter Größe, sie ist es auch im Vergleich zu den Beträgen, die der Bund in den vergangenen Jahren auf diesen Gebieten erbracht hat. Nicht nur die Kritik, die die Bundesregierung im sozialen Bereich hier und da erfahren hat, veranlaßt mich, dem Hohen Hause die ungewöhnliche Steigerung der Sozialausgaben kurz zu erläutern. Auch die immer neu aufkommenden Forderungen und Wünsche machen das notwendig, denn nur aus der Gesamtschau können sie richtig beurteilt und eingeordnet werden.
Im Entwurf des Haushaltsplans 1964 sind bereitgestellt:
Rund 71/2 Milliarden DM für die Rentenversicherungen, also für Einrichtungen, die der Versorgung der Arbeitnehmer im Alter und im Invaliditätsfall dienen, das sind 700 Millionen mehr als im Vorjahr;
rund 11/2 Milliarden DM für das Kindergeld, das sind über 1 Milliarde mehr als im Vorjahr;
rund 1/3 Milliarde DM für die Mutterschaftshilfe, das sind über 200 Millionen mehr als im Vorjahr;
rund 43/4 Milliarden DM für die Kriegsopferversorgung, das sind 650 Millionen mehr als im. Vorjahr.
Dazu kommen über 370 Millionen DM für die Kriegsfolgenhilfe, darunter 37 Millionen DM für Leistungsverbesserungen auf Grund einer von der Bundesregierung eingebrachten Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz — weitere 13 Millionen DM werden dafür im Haushaltsplan 1965 bereitgestellt werden müssen — und darunter ferner 33 Millionen DM als Teilbetrag für Beihilfen auf Grund des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Flüchtlingshilfegesetzes.
Aber das ist immer noch nicht alles!
Zu diesen Leistungen von mehr als 14 Milliarden DM kommen ferner noch weitere 312 Millionen DM als Zuschuß zum Lastenausgleich, dazu 242 Millionen DM für die Altershilfe der Landwirte, dazu 2,1 Milliarden DM für Leistungen nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes und 66 Millionen DM für soziale Leistungen — vor allem für die berufliche Fortbildung, für Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer der Kohlen- und Stahlindustrie —, und schließlich dazu Zuschüsse zur allgemeinen Fürsorge, zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege und anderer sozialer Einrichtungen. Alles in allem rund 18 Milliarden DM!
Diese Aufstellung zeigt nicht nur die Größenordnungen der einzelnen Leistungsarten im sozialen Haushalt des Bundes und nicht nur das Ausmaß der gesamten finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung im neuen Haushaltsjahr für den sozialen Bereich. Der Katalog der vorgesehenen sozialen Leistungen macht darüber hinaus deutlich, welche Schwierigkeiten es bereiten muß, die Belange und Interessen der verschiedenen schutz- und förderungswürdigen Bevölkerungsgruppen untereinander
und im Verhältnis zum Gesamtinteresse abzustufen und miteinander in Einklang zu bringen. Wenn für eine der genannten Gruppen — wie auch aus den Reihen des Hohen Hauses gefordert worden ist — mehr gegeben werden soll, so müssen andere Forderungen und Wünsche, selbst innerhalb des sozialen Bereichs zurücktreten. Andernfalls wäre nicht nur der durch das Grundgesetz, durch die Verfassung, vorgeschriebene Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Haushaltsjahres gefährdet;
auch das gesetzte, von uns allen anerkannte Ziel, nämlich die Begrenzung der Ausgabensteigerung auf die volkswirtschaftliche Wachstumsrate, würde nicht mehr erreicht werden können. Deshalb zwingt jede Veränderung der finanziellen Gewichte zu einem Verzicht an anderer Stelle. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit gesehen, Wünsche in größerem Umfange, als vorgesehen, zu berücksichtigen, ohne andere wichtige Belange zu beeinträchtigen.
Wie knapp der Haushalt 1964 zugeschnitten ist, meine Damen und Herren, zeigt sich am besten daran, daß die sozialen Leistungsverbesserungen in vollem Umfange nur durchgeführt werden können, wenn die Zuschüsse zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten teilweise, nämlich in Höhe von 500 Millionen DM, durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen erbracht werden.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Ich hoffe, daß die Organe der Rentenversicherungsträger Verständnis für diese Haushaltslage des Bundes zeigen und sich zu diesem Entgegenkommen gegenüber dem Bund bereit finden werden.
Die Tatsache, daß über den Sozialhaushalt des Bundes in Höhe von einem Drittel aller Bundeseineinnahmen aus Steuern und Zöllen eine Umverteilung von Einkommen bewirkt wird, wirft die Frage auf, ob ein Fortschreiten auf diesem Wege noch gerechtfertigt, ja, ob das überhaupt noch sinnvoll ist. Darauf sollte nicht zuletzt die von Herrn Bundeskanzler Professor Erhard in seiner Regierungserklärung angekündigte Sozialenquete eine Antwort geben. Das Ziel der Sozialenquete zu erreichen, die sozialen Leistungen untereinander und im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, ist aber auch aus finanzpolitischer Sicht eine unabdingbare Notwendigkeit; denn schon jetzt zeichnen sich für die kommenden Jahre erhebliche Mehrbelastungen im sozialen Haushalt des Bundes ab. Sowohl die in Kraft befindlichen als auch die dem Hohen Hause vorliegenden Sozialgesetze werden den Sozialhaushalt des Bundes künftig zusätzlich belasten und schon im Haushaltsjahr 1965 zu Mehrausgaben im sozialen Bereich gegen-
über 1964 führen. Zu diesen Mehrbelastungen werden im Haushaltsjahr 1965, fürchte ich, noch weitere Ausgaben für soziale Maßnahmen kommen, die sich noch nicht so verdichtet haben, daß ihr finanzielles Volumen heute abgeschätzt werden kann.
Die Aufwendungen für die militärische und zivile Verteidigung im engeren Sinne sind mit 20,6 Milliarden DM veranschlagt. Sie stellen wie in den Vorjahren immer noch den allergrößten Ausgabenblock des Bundeshaushalts dar. Der Finanzkraft des Bundes sind aber auch auf diesem Gebiet Grenzen



Bundesminister Dr. Dahlgrün
gesetzt. Die Bedrohung von außen bedingt nicht nur die Stärkung der Verteidigungskraft, sondern fordert auch die Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft und damit die Erhaltung und Schaffung eines gesunden Sozialgefüges. Voraussetzung für beides
— Verteidigungskraft und Verteidigungsbereitschaft
— ist eine leistungsfähige Wirtschaft, die ohne Schaden für das Ganze nicht gefährdet werden darf. In den letzten Jahren sind die Verteidigungsausgaben aus dieser Notwendigkeit heraus besonders stark erhöht worden, im Rechnungsjahr 1962 um 31,7 v. H. und im Rechnungsjahr 1963 nochmals um 19,6 v. H. Eine Steigerung etwa im gleichen Verhältnis wie in den Vorjahren war nicht mehr möglich.
Gleichwohl mußten die Verteidigungsausgaben 1964 wegen des unbestreitbar noch immer vorhandenen Bedarfs um 1 Milliarde DM auf 20,6 Milliarden DM erhöht werden, das sind etwa 5 v. H. Von den 20,6 Milliarden DM entfallen auf die Bundeswehr 19,3 Milliarden DM, auf die Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt verbündeter Streitkräfte 500 Millionen DM und 800 Millionen DM auf die zivile Verteidigung. Einschließlich der Berlinhilfe, die nach Auffassung der Bundesregierung der Verteidigung unserer Freiheit dient, belaufen sich die Verteidigungsausgaben im weiteren Sinne auf 22,4 Milliarden DM, das sind mehr als ein Drittel der Gesamtausgaben des Bundes überhaupt.
Die Bundesregierung hat mit der Bereitstellung dieser Mittel auch in diesem Jahr der Verteidigung einen angemessenen Vorrang eingeräumt, dem andere staatspolitische Aufgaben geopfert werden. Sie bekundet damit erneut ihren festen Willen und ihre Bereitschaft, auch in der Zukunft für die Freiheit und die Verteidigung der westlichen Welt nach besten Kräften beizutragen.
Die zivile Verteidigung befindet sich zur Zeit in einer entscheidenden Entwicklungsphase. Bei Behandlung der Notstandsgesetze, deren Entwürfe dem Hohen Haus zur Beratung vorliegen, werden neue Überlegungen über die Deckung des Finanzbedarfs für die zivile Verteidigung angestellt werden müssen.
Der Finanzhilfe für den Berliner Landeshaushalt, der Bundeshilfe Berlin, kommt weiterhin besondere Bedeutung zu. An Zuschüssen und Darlehen sind insgesamt 1,8 Milliarden DM vorgesehen. Dies entspricht dem Ansatz des Haushaltsjahres 1963, bedeutet aber praktisch, daß Berlin als allgemeinen Zuschuß zur Deckung des Fehlbetrages in seinem Haushalt voraussichtlich etwa 75 Millionen DM mehr als im Vorjahr zur Verfügung haben wird, weil bestimmte Ausgaben, nämlich die besonderen Zuschüsse für die Berliner Krankenkassen und für Familiengründungsdarlehen 1964 voraussichtlich nicht in gleicher Höhe wie 1963 anfallen werden. Die Verhandlungen mit Berlin sind noch nicht abgeschlossen. Wegen eines Betrages von 132 Millionen DM, der vom Bund als Darlehen für Investitionszwecke erwartet wurde, sollte Berlin an den Kapitalmarkt herantreten. Die Bundesregierung hält im derzeitigen Zeitpunkt die Aufnahme einer Berliner Anleihe in dieser Größenordnung für vertretbar.
Dank des Fleißes und des Lebenswillens der Berliner Bevölkerung, dank aber auch der bisherigen, großzügigen Hilfe des Bundes, hat Berlin am wirtschaftlichen Aufschwung im übrigen freien Deutschland teilgenommen. Die Arbeitslbsigkeit in Berlin ist beseitigt. Der Lebensstandard der Berliner Bevölkerung ist dem der Bevölkerung des übrigen Bundesgebietes angeglichen. Eine Anleihe Berlins wurde im übrigen dadurch erleichtert, daß der Bund über die Bundeshilfe den Zins- und Tilgungsdienst übernehmen will.
Die Bundesregierung zeigt, daß sie hinter Berlin als der Hauptstadt eines ungeteilten, freien Deutschlands und als einem Bollwerk des freien Westens steht. Ich bin sicher, daß sie damit für das ganze deutsche Volk spricht und handelt.
Unter den staatspolitisch wichtigen Aufgaben nimmt die Förderung des Verkehrs eine besondere Stellung ein. Gedeihen und Produktivität einer Volkswirtschaft setzen in einem modernen Industriestaat ein gesundes und leistungsfähiges Verkehrs- und Verteilernetz voraus. Das Verkehrssystem der Bundesrepublik muß deshalb weiter an die ständig steigenden Verkehrserfordernisse angepaßt werden, insbesondere — wenn auch nicht allein — auf dem Gebiete des Straßenverkehrs. Für diese Zwecke werden in 1964 rund 4,9 Milliarden DM bereitgestellt; davon rund 4,5 Milliarden DM aus Haushaltsmitteln sowie 350 Millionen DM, die außerhalb des Haushalts über eine Gesellschaft des privaten Rechts finanziert werden sollen, wie das schon in früheren Jahren geschehen ist. Damit steigen die Verkehrsausgaben um 574 Millionen DM, das sind 13,4 v. H. mehr gegenüber 1963.
Die Finanzierung des Bundesfernstraßenbaues ist ab 1964 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Durch die Neufassung des Straßenbaufinanzierungsgesetzes ist das Aufkommen an Mineralölsteuer im Rechnungsjahr 1964, soweit es nicht auf den Verbrauch von Heizöl entfällt, in Höhe von 46 v. H. für den Straßenbau zweckgebunden, das macht rund 21/2 Milliarden-DM aus. Im außerordentlichen Haushalt sind weitere 85 Millionen DM veranschlagt. Zusammen mit den erwähnten, gewissermaßen „freifinanzierten" 350 Millionen DM stehen 1964 somit insgesamt 2,9 Milliarden DM für den Bundesfernstraßenbau bereit. Mit diesen Mitteln kann der Vierjahresplan für den Straßenbauplan wie vorgesehen durchgeführt werden.
Im übrigen isollen auf dem Gebiete des Verkehrs die Investitionshilfen für die Bundesbahn und der Ausbau der Bundeswasserstraßen fortgesetzt werden.
Im Rahmen des Verkehrshaushalts ist schließlich noch folgendes zu erwähnen. Die durch mehrere Jahre anhaltende Frachtenbaisse hat einen Teil der Deutschen Reedereien in eine wirtschaftlich schwierige Lage gebracht. Aus diesem Grund sind in den Haushalten 1962 und 1963 Rationalisierungshilfen für die Seeschiffahrt in beträchtlicher Höhe bereitgestellt worden. In der letzten Zeit haben sich die Frachtraten merklich gefestigt. Im gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich aber noch nicht übersehen. ob es sich dabei um eine nachhaltige und allgemeine



Bundesminister Dr. Dahlgrün
Besserung handelt. Um einer bedrohlichen Entwicklung vorzubeugen, will die Bundesregierung auch 1964 im Rahmen 'der gegebenen finanziellen Möglichkeiten zur Konsolidierung der deutschen Seeschiffahrt beitragen. Diese Hilfe, die gegenüber dem Vorjahr um 4 Millionen DM auf 84 Millionen DM erhöht ist, soll vor allen Dingen die Rationalisierung und Strukturverbesserung der Flotte durch das Abwracken alter Tonnage und den Bau moderner und leistungsfähiger Schiffe fördern.
Der Agrarhaushalt ist mit einem Baransatz von 4,2 Milliarden DM und Bindungsermächtigungen für kommende Rechnungsjahre über 564 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr gleich hoch geblieben.
Der beherrschende Posten dieses Haushalts, nämlich der gemäß § 6 des Landwirtschaftschaftsgesetzes vorsorglich einzustellende Globalbetrag für Maßnahmen des Grünen Plans 1964, beträgt 2,5 Milliarden DM, wozu Bindungsermächtigungen für kommende Rechnungsjahre über 236 Millionen — gegenüber 175 Millionen im Vorjahr — treten. Die Aufgliederung dieser Beträge wird mit der Erstattung des Grünen Berichts bis zum 15. Februar 1964 vorgenommen werden. Wenn die für Maßnahmen des Grünen Plans 1964 vorsorglich eingestellte Summe von 2,5 Milliarden DM dem Stand des Vorjahres entspricht, so stehen trotzdem innerhalb dieses Globalbetrages mindestens 175 Millionen DM mehr für neue oder zur Verstärkung bisheriger Maßnahmen bereit. Dieser Mehrbetrag ergibt sich insbesondere aus dem Wegfall der Düngemittelsubvention und der Übernahme der Förderung der ländlichen Wasserversorgung auf den Normalhaushalt bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des bisherigen Globalbetrages von 2,5 Milliarden DM.
Für die Förderung der ländlichen Siedlung sind 419 Millionen DM angesetzt. Der Bund stellt seit Jahren trotz der bekannten Deckungsschwierigkeiten weit mehr Mittel für das Siedlungsprogramm bereit als gesetzlich vorgesehen. Nur durch die höheren Leistungen des Bundes und einzelner Länder konnten die jährlichen Siedlungsprogramme auf die erneut vorgesehene Gesamthöhe von etwa 700 Millionen DM gebracht werden. Diese Feststellung muß angesichts der noch weitergehenden Forderungen sowie im Hinblick auf die angestrebte Abgrenzung von Bundes- und Landesaufgaben sowie von Gemeinschaftsaufgaben auch hier an dieser Stelle einmal deutlich ausgesprochen werden.
Im Agrarhaushalt gibt es eine Reihe weiterer Aufgaben, die bisher gemeinsam mit den Ländern durchgeführt worden sind und an deren Finanzierung sich der Bund auch 1964 noch beteiligen wird. Das sind namentlich die wasserwirtschaftlichen Vorhaben einschließlich Küstenplan und Alpenplan, die ländliche Wasserversorgung, die Erschließungsmaßnahmen im Emsland, das sogenannte Nordprogramm und die Küstenschutzmaßnahmen.
Zur Frage der sogenannten Dotationsauflagen in diesen und anderen Fällen ist für 1964 — das habe ich bereits vor dem Bundesrat am 20. Dezember 1963 eindeutig erklärt — eine Ausweitung oder Verschärfung der Auflagen nicht beabsichtigt. Eher sollte an eine gewisse Milderung der Auflagen gedacht werden. Die vom Bund und den Ländern gemeinsam eingesetzte Sachverständigengruppe für die Finanzreform sollte auch insoweit Vorschläge für eine klare Abgrenzung der Finanzverantwortlichkeiten erarbeiten.
Auf dem Gebiet der Bevorratung — ohne Notstandsmaßnahmen — und der Marktordnungen für Ernährungsgüter werden wieder erhebliche Anstrengungen unternommen. Dafür sind insgesamt 450 Millionen DM vorgesehen, die der Sicherstellung eines ausgeglichenen landwirtschaftlichen Marktes und damit zugleich weitgehend der Preisstabilität auf dem Agrarsektor und der Erleichterung des Prozesses der Anpassung an Maßnahmen der EWG dienen. Der hiervon für Bevorratungsmaßnahmen veranschlagte Baransatz von rund 275 Millionen DM wird ergänzt durch eine Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungsrisiken bis zum Höchstbetrag von 1,7 Milliarden DM. Von den Marktordnungsmaßnahmen sind hervorzuheben: Förderung des Exports von Agrarerzeugnissen; Aufrechterhaltung der Verbilligung, die bis zum Inkrafttreten der EWG-Marktordnung für Brotgetreide gewährt wurde, um dadurch eine Verteuerung von Mehl und Brot zu vermeiden; Weitergewährung von Frachthilfen für Getreide, um die mit der Einführung des Richtpreissystems verbundene Einkommensminderung der Landwirtschaft in marktfernen Gebieten zu mildern; Förderung des Absatzes von Ölfrüchten mit dem Ziel, eine schnelle Abnahme von Raps und Rübsen unmittelbar nach der Ernte zu erreichen, aber keinesfalls, um die Ausdehnung des Anbaues zu fördern; alles Maßnahmen der Marktordnung, die von Bedeutung sind.
Die Ausgaben infolge gemeinsamer Marktordnungen werden sich wahrscheinlich dadurch wesentlich erhöhen, daß im Jahre 1964 zu den bestehenden Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft für Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch weitere Verordnungen für Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Reis und vielleicht auch Zucker hinzutreten. Art und Ausmaß der sich daraus ergebenden Veränderungen bei Ausgabe- und Einnahmetiteln lassen sich nicht mit Sicherheit überblicken. Dasselbe gilt für den Fall, daß der EWG-Ministerrat in absehbarer Zeit die Durchführungsvorschriften zu der Verordnung Nr. 25 .vom 4. April 1962 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik erlassen sollte. Die Bundesrepublik hat dann 28 v. H. bzw. 31 v. H. der Beiträge zum Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds zu leisten, und zwar rückwirkend ab dem Wirtschaftsjahr 1962/63. Über den im Bundeshaushalt dafür vorgesehenen Leertitel können also — ich bitte Sie, meine Damen und Herren, das zu bedenken — noch weitere Belastungen auf uns im Jahre 1964 zukommen.
Zusammenfassend darf ich zum Agrarhaushalt feststellen: Auch für das Gebiet der Landwirtschaftsförderung sind der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Haushalts nun einmal Grenzen gesetzt. Die isolierte Betrachtung der Probleme darf nicht den Blick für das Ganze trüben. Sinn der Landwirtschaftspolitik der Bundesregierung ist es nicht, einen schwachen Wirtschaftszweig am Leben zu erhalten,
4802 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. Januar ,1964
Bundesminister Dr. Dahlgrün
sondern den bereits erfolgreich eingeleiteten Gesundungsprozeß der deutschen Landwirtschaft auch in der Zukunft weiter zu fördern. Der Schwerpunkt der Maßnahmen der Bundesregierung wird künftig in noch stärkerem Maße als bisher auf der Förderung der Strukturverbesserung und der Förderung der Eigeninitiative für wirtschaftlich notwendige Investitionen und sonstige produktivitäts- und ertragssteigernde Maßnahmen liegen.
Einen weiteren Schwerpunkt im Haushalt 1964 bilden die Ausgaben für die allgemeine Förderung der Wissenschaft und Forschung. Sie sind für 1964 erstmalig zusammen mit den Ausgaben für die Weltraum- und nationale Atomforschung im Einzelplan des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung zentral veranschlagt. Eingedenk der Bedeutung, die diesen Investitionen für die Sicherung unserer Zukunft zukommt — denn die Ergebnisse der Wissenschaft und der Forschung von heute sind die Grundlage für die Leistungen unserer Wirtschaft von morgen —, will die Bundesregierung auch 1964 ihre finanziellen Anstrengungen auf diesem Gebiet wesentlich verstärken. Der Haushalt des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung nähert sich mit fast 900 Millionen DM der Milliardengrenze. Gegenüber dem Vorjahr sind die Ansätze unter Berücksichtigung der bislang im Einzelplan des Bundesministers des Innern veranschlagten Beträge um rund 120 Millionen DM erhöht. Die Steigerungsrate beträgt damit 15,4 0/0, ein Satz, der in diesem Jahr nur auf dem Gebiet der bereits herausgestellten Sozialausgaben erreicht wird.
Es darf aber auch nicht vergessen werden, daß darüber hinaus die Ansätze für die Förderung der Forschung auch in anderen Einzelplänen, z. B. des Bundesministers für Verkehr, des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Bundesministers für Wirtschaft, erheblich verstärkt worden sind. Insgesamt sind für die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bundeshaushalt 1964 über 2 Milliarden DM vorgesehen. Wegen der Aufgliederung des Betrages auf die einzelnen Maßnahmen darf ich auf die Zusammenstellung in der Anlage zu Kap. 31 02 Tit. 600 des Entwurfs des Haushaltsplans 1964 verweisen.
Zur Förderung des Bildungswesens sind 37,2 Millionen DM vorgesehen. Das sind 20,5 Millionen DM weniger als im Vorjahre. Im Interesse des Haushaltsausgleichs war es leider notwendig, die Mittel für die Studentenförderung nach dem Honnefer Modell herabzusetzen. Bei den Beratungen im Haushaltsausschuß wird zu prüfen sein, ob z. B. durch Umstellungen dem Wunsch des Bundesrates nachgekommen werden kann, im Rechnungsjahr 1964, bevor das Gutachten der Expertengruppe zur Finanzreform vorliegt, die Änderung des Aufteilungsschlüssels von Bund und Ländern zu vermeiden.
Im Einzelplan des Bundesministers für Familie und Jugend ist erstmals ein Ansatz in Höhe von 20 Millionen DM in Auswirkung des deutsch-französischen Vertrages vom 22. Januar 1963 für den Austausch und die Begegnung mit der französischen Jugend ausgebracht. Die jungen Menschen beider Völker sollen sich kennen und verstehen lernen,
damit das große Werk der Versöhnung und Freundschaft von den kommenden Generationen weitergetragen und zum Wohl unserer beiden Völker, zum Wohl Europas und der freien Welt immer mehr gefestigt wird.
Die sinnvolle Gewährung von Entwicklungshilfe ist nicht allein ein Gebot der Humanität, sondern zugleich auch das Erfordernis einer weltweiten und vorausschauenden Politik. Unserer Hilfsbereitschaft sind aber auch in diesem Bereich finanzielle Grenzen gesetzt. Der Einzelplan des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit sieht für 1964 mit einer 3/4 Milliarde DM etwas niedrigere Ausgaben vor als im Jahre 1963. Das wird andererseits durch das unlängst verabschiedete Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern zum Teil wieder wettgemacht werden. Durch Verzicht auf Steuereinnahmen bringt das Gesetz also mittelbar eine nicht unwesentliche Erhöhung der Bundesleistungen für die Entwicklungshilfe.
Besondere Deckungsprobleme in diesem Bereich wirft die bilaterale Kapitalhilfe auf, mit der der Aufbau von Industrie-, Verkehrs-, Bewässerungsanlagen oder ähnlichen Vorhaben in den Entwicklungsländern unterstützt wird. Hier stehen wir vor einem Berg von offenen Darlehensverpflichtungen aus früheren Jahren in Höhe von rund 5 Milliarden DM, die auf Grund von Bindungsermächtigungen eingegangen worden sind. Davon werden wir im Jahre 1964 1 Milliarde DM, vielleicht auch etwas mehr, abtragen müssen. 400 Millionen DM sind hierfür in den Haushalt eingestellt. Der darüber hinaus benötigte Betrag kann 1964 im wesentlichen noch aus den Mitteln der in den Vorjahren erschlossenen einmaligen Finanzierungsquellen — also z. B. aus der Wirtschaftsanleihe und den Länderdarlehen — gedeckt werden. Nach deren Ausschöpfung, also voraussichtlich im Laufe des Jahres 1964, wird die Einlösung dieser Verpflichtungen, die eingegangen worden sind, immer schwieriger. Das Problem soll durch Einschaltung der Kreditanstalt für Wiederaufbau angepackt werden. Ungeachtet dieser großen Sorgen hat aber die Bundesregierung auch für 1964 eine Ermächtigung vorgesehen, die es ermöglicht, den Entwicklungsländern weitere Kapitalhilfezusagen bis zur Höhe von 750 Millionen DM zu machen. Möglicherweise werden unsere Verpflichtungen, übrigens auf Grund des Devisenhilfe-Abkommens mit Großbritannien, noch eine gewisse Erhöhung dieser Bindungsermächtigung notwendig machen.
In diesem Zusammenhang muß auch auf die Ausfuhrförderung und die damit verbundenen Risiken für die Haushalte der Zukunft hingewiesen werden. Für 1964 ist eine Erhöhung der Ermächtigungen zur Übernahme von Sicherheitsleistungen des Bundes um 4 Milliarden DM auf 25 Milliarden DM vorgesehen. Die damit vermehrt geschaffene Möglichkeit, Ausfuhrgeschäfte und Finanzkredite zu garantieren, das politische Risiko bei Kapitalanlagen im Ausland abzusichern und durch den Bund gedeckte Forderungen deutscher Gläubiger umzuschulden, kommt praktisch überwiegend den Entwicklungsländern zugute.



Bundesminister Dr. Dahlgrün
Wirtschaftsförderung ist heute mehr denn früher über die Gestaltung des Steuerrechts anzustreben. Trotzdem sind in bestimmten Bereichen vorübergehend unmittelbare Hilfen aus dem Bundeshaushalt unvermeidlich. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen wie z. B. die Förderung der Rationalisierung des Steinkohlenbergbaues und die regionalen Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft in den Förderungsgebieten der Bundesrepublik, vor allen Dingen in den Zonenrandgebieten, sollen 1964 fortgeführt werden.
Als Haushaltsansätze zur Wirtschaftsförderung erscheinen erstmalig die in dem kürzlich verabschiedeten Gesetz über die Umstellung der Abgaben auf Mineralöl vorgesehenen Anpassungshilfen für die deutsche Erdölgewinnungsindustrie und ferner Darlehensmittel für die Aufsuchung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten außerhalb des Bundesgebietes. Der deutschen Erdölgewinnungsindustrie soll damit die Umstellung auf die neue Wettbewerbslage erleichtert werden, die durch den Wegfall des Zolls auf importiertes Erdöl ab 1. Januar 1964 verursacht wurde. Weitere neue Hilfen sind vorübergehend auch für die deutsche Flugzeugindustrie nicht zu vermeiden.
Zu den durch die Kriegsfolgengesetzgebung erforderlichen Haushaltsansätzen kann ich mich darauf beschränken, auf den Entwurf zur Neuregelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts und den Entwurf eines Reparationsschädengesetzes hinzuweisen, die im Hohen Hause bereits zur Beratung anstehen. Es liegt mir bei diesen Gesetzen aus verständlichen Gründen besonders daran, daß das finanzielle Volumen, das die Regierungsvorlage vorsieht, während der parlamentarischen Beratungen nicht überschritten wird.
Im Rahmen des Lastenausgleichs ist die weitere Beschleunigung der Auszahlung der Hauptentschädigung nach wie vor ein besonderes Ziel der Bundesregierung. Diesem Bemühen wirken — ich muß das auch heute hier noch einmal betonen — die Bestrebungen nach weiteren Änderungen, insbesondere auch nach Leistungsverbesserungen entgegen. Jede Novelle, die Änderungen mit sich bringt oder neue Gruppen in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezieht, verzögert zwangsläufig die Abwicklung bestehender Ansprüche. Sie führt zu einer Anspannung der verfügbaren Mittel, die auch mit dem Zauberwort „Vorfinanzierung" nicht aus der Welt geschaffen werden kann. Die 14. Novelle, der später noch weitere finanziell sehr bedeutsame Neuregelungen gefolgt sind — z. B. die 16. Novelle —, hat schon 1962/63 deutlich erkennbare Auswirkungen in dieser Richtung gehabt. Beherzigen wir also bitte diese Erfahrungen!
Der Ausgleich des dem Hohen Haus vorliegenden Entwurfs des Haushaltsplans 1964 bereitet deshalb große Schwierigkeiten, weil den auf 61,1 Milliarden DM gekürzten Ausgaben nur Deckungsmittel in Höhe von 60,3 Milliarden DM gegenüberstehen. Die verbleibende Deckungslücke von 0,8 Milliarden DM kann nur durch Veranschlagung einer globalen Minderausgabe geschlossen werden. Das ist gewiß keine ideale Lösung, um den Haushalt innerhalb des vorgesehenen Ausgaberahmens zu halten. Zu der Veranschlagung dieser Minderausgabe bin ich von der Erfahrung ermutigt worden, daß die Investitionsausgaben nicht in voller Höhe abfließen. Das wird ähnlich straffe Bewirtschaftungsmaßnahmen wie im Vorjahr erfordern, um den Haushaltsausgleich auch im Vollzug sicherzustellen, was als nützliche Nebenwirkung dieser an sich unschönen Maßnahme einen heilsamen Zwang zur Sparsamkeit auslöst, den der Bundesminister der Finanzen manchmal mit viel Verdruß und Ärger wie bei der 20°/oigen Bausperre ausüben muß.
Das Volumen des ordentlichen Haushalts, der die Einnahmen aus den dem Bund zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen erfaßt, beläuft sich auf 58,2 Milliarden DM. Darin sind die Steuereinnahmen des Bundes einschließlich der durchlaufenden Lastenausgleichsabgaben mit 55,2 Milliarden DM auf der Grundlage eines Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer für 1964, wie Sie wissen, in Höhe von 40 % eingefügt.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Der Vermittlungsausschuß, der bei seiner ersten Anrufung durch den Bundesrat für das Rechnungsjahr 1964 nur einen Bundesanteil von 38 % vorgeschlagen hatte, hat auf erneute Anrufung durch die Bundesregierung in seiner Sitzung am 18. Dezember 1963 nunmehr einen Bundesanteil von 39 % in Vorschlag gebracht. Sollte das Hohe Haus diesem Vermittlungsvorschlag zustimmen, würde eine Dekkungslücke auf der Einnahmeseite in Höhe von 392 Millionen DM aufgerissen. Wie diese Deckungslücke geschlossen werden soll, ist bisher insbesondere auch vom Vermittlungsausschuß selbst, nicht beantwortet worden. Angesichts der starken Einengung des Haushalts auf der Ausgabenseite wird ein Ausgleich wohl nur auf der Einnahmeseite geschaffen werden können, wo die Deckungslücke durch die Differenz zwischen 39 und 40 % Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auch entstanden ist. Ob eine Lösung — wenigstens teilweise — durch Überprüfung der Schätzung der ordentlichen Einnahmen zu erwarten ist, läßt sich nicht sagen. Wie in jedem Jahr, meine Damen und Herren — Sie wissen das alle —, wird vor Verabschiedung des Haushaltsgesetzes die Einnahmeschätzung unter Hinzuziehung von Vertretern der Bundesbank, der Wirtschaftsforschungsinstitute und nunmehr auch der Landesregierungen nochmals geprüft. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, dadurch allein den Ausgleich für die fehlenden 392 Millionen DM zu schaffen. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses versetzt daher nicht nur die Bundesregierung, sondern auch den Bundestag in eine schwierige Lage, die nicht dadurch erleichtert wird, daß aus den Reihen des Hohen Hauses Stimmen laut geworden sind, die sich im Interesse von Verbesserungen z. B. bei der Kriegsopferregelung für die Kürzung von Ausgabeansätzen des Entwurfs einsetzen. Bei dieser Sachlage bitte ich um Verständnis dafür, daß sich die Bundesregierung ihre Stellungnahme noch vorbehalten muß.
Auch ein Ausweichen in den außerordentlichen Haushalt ist nicht möglich. Die Bundesregierung hat



Bundesminister Dr. Dahlgrün
im vergangenen Rechnungsjahr den außerordentlichen Haushalt in einer Größenordnung von 2,2 Milliarden DM durch Aufnahme von Anleihen und längerfristigen Krediten voll ,ausgeschöpft. Dies gelang, ohne den Kapitalmarkt zu ,überfordern und einen Druck auf die Bedingungen auszuüben. Die Verhandlungen mit ,dem Bundesanleihekonsortium ließen erkennen, daß der Kreditbedarf des Bundes für den Bundeshaushalt und seine Sondervermögen auf die Leistungsfähigkeit des Kapitalmarktes wohl abgestimmt war. Diese Erfahrung war Anlaß, den außerordentlichen Haushalt für .das Rechnungsjahr 1964 im Rahmen des Vorjahres zu halten. Die Bundesregierung nimmt damit nicht nur auf die Kreditbedürfnisse der Sondervermögen des Bundes — nämlich auf die Bundesbahn, die Bundespost und den Lastenausgleichsfonds — Rücksicht, sondern auch auf die Belange der Länder, der Gemeinden und nicht zuletzt der privaten Wirtschaft. Zudem werden die Länder in größerem Umfang als in ,den Vorjahren gezwungen sein, ihre außerordentlichen Haushalte wieder durch Anleihebegebung zu decken. Der außerordentliche Haushalt des Bundes kann eben nicht beliebig erhöht werden. Die rechnerische Zusammenstellung der Kreditwünsche des Bundes — einschließlich seiner Sondervermögen —, der Länder und der Gemeinden im Rechnungsjahr 1964 kommt auf den Betrag von rund 11 Milliarden DM und erreicht damit eine Größenordnung, die unbestreitbar den Kapitalmarkt äußerst stark anspannt. Der Wirtschaft würde nur noch ein ganz unzulänglicher Kreditspielraum verbleiben, wenn die öffenliche Hand den Geld- und Kapitalmarkt überfordern würde. Ich muß deshalb nachdrücklich davor warnen, die Deckungsschwierigkeiten, die bei Annahme des Vorschlags des Vermittlungsausschusses für den Bundeshaushalt 1964 entstehen, durch eine Erhöhung des außerordentlichen Haushalts über den Kapitalmarkt lösen zu wollen.
Wie ernst die Haushaltslage tatsächlich ist, zeigt am deutlichsten die Tatsache, daß dem Haushalt infolge der veranschlagten Minderausgaben von 791 Millionen DM alle Reserven fehlen und daß er außerdem noch mit erheblichen Risiken belastet ist. Die Verabschiedung in der vorliegenden Form — das finden Sie im Entwurf — setzt nämlich voraus: a) die im Haushaltsentwurf vorgesehene, schon erwähnte teilweise Umwandlung von Zuschüssen an die Träger der Rentenversicherungen in Schuldbuchforderungen in Höhe von 500 Millionen DM, die nur im Einvernehmen mit den Trägern der Rentenversicherung möglich ist; b) die Hinausschiebung der Tilgung eines Teils der für 1964 fälligen Rate der Nachkriegswirtschaftshilfe in Höhe von 400 Millionen DM, die der Zustimmung der Bundesbank bedarf; die Verhandlungen darüber sind recht schwierig und noch nicht abgeschlossen. Ferner wird vorausgesetzt c) die Beachtung der finanziellen Vorstellungen der Bundesregierung über das finanzielle Volumen der neuen Sozialgesetze, also: Sozialpaket, Kriegsopferversorgung, Kriegsgefangenenentschädigung usw.
Ich darf Sie alle, meine Damen und Herren, die Angehörigen der Regierungsparteien wie auch der Opposition, eindringlich bitten, bei der weiteren Beratung von Gesetzentwürfen trotz allen Widerstreites der Meinungen die Bundesregierung in ihrem Bemühen zu unterstützen, die Erhöhung des Haushalts 1964 im Rahmen der Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts zu halten, damit das übergeordnete Ziel, die Erhaltung von Kaufkraft und Währung, erreicht wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dabei darf nicht übersehen werden, daß im Haushaltsentwurf 1964 ohnehin außer den eben erwähnten Verlagerungen von Ausgaben bei den Zuschüssen an die Rentenversicherungsträger und bei der Nachkriegswirtschaftshilfe z. B. 350 Millionen DM Ausgabemittel für den Straßenbau wie auch in früheren Jahren außerhalb des Haushalts beschafft werden sollen.
In diesem Jahr besteht nun besonderer Anlaß, in der Haushaltsrede wenigstens kurz auf die Steuerpolitik des Bundes einzugehen, die auch schon bei den Verhandlungen im Bundesrat bzw. im Finanzausschuß des Bundesrates eine erhebliche Rolle gespielt hat. Die Steuerpolitik ist in Bewegung geraten, das Steuerrecht wird in weiten Bereichen geändert werden.
Im Jahre 1964 werden die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden nach den Schätzungen aller Stellen den Betrag von 97,4 Milliarden DM, also fast die 100-Milliarden-Grenze erreichen. Das entspricht — bezogen auf das Bruttosozialprodukt — einer Steuerbelastungsquote von 24,3 %. Damit beansprucht der Fiskus fast ein Viertel der im Sozialprodukt sich widerspiegelnden Leistungskraft des Volkes, nicht eingerechnet die Belastungen aus den parafiskalischen Abgaben, zu denen die Beiträge an die Sozialversicherungsträger und die Kirchensteuern zu rechnen sind.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß mit dieser Quote von 25 % eine Grenze erreicht ist, die nicht überschritten werden darf, wenn man nicht die Fundamente unserer Wirtschafts- und Sozialordnung gefährden will.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Durch eine zu hohe steuerliche Belastung wird der Leistungswille der Wirtschaft gehemmt, die Stabilität des Preisniveaus und das große Ziel der breiten Eigentumsstreuung gefährdet. Wie bei allen Steuersystemen mit progressiv steigenden Steuersätzen — nicht nur in Deutschland — ist auch unserem Einkommensteuersystem eigen, daß bei steigenden Einkommen die Steuerbelastung stärker wächst als das Bruttosozialprodukt. Deshalb betrachte ich es als eine der wichtigsten Aufgaben der Steuerpolitik, dieser Tendenz, die als „unsichtbare Steuererhöhung" gekennzeichnet worden ist, durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der durch die angespannte Haushaltslage gesetzten Grenzen entgegenzuwirken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das fortbestehende Ziel der Steuerpolitik bleibt im übrigen die Anpassung der Systeme und der Steuern, die in diesem System mit unterschiedlicher Belastungsintensität wirken. Diese Anpassung an



Bundesminister Dr. Dahlgrün
die veränderten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Tatbestände ist bereits eingeleitet, wie ich hier mit Genugtuung feststellen kann. Sie wird insbesondere zu einer weiteren Verbesserung der Wettbewerbsneutralität der Besteuerung sowie zu einer gerechteren steuerlichen Belastung führen. Der Anpassungsprozeß hat auch — und das mit ständig wachsender Bedeutung — den internationalen Erfordernissen, vor allem auf dem Gebiete der Steuerangleichung im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Rechnung zu tragen.
Die Bundesregierung hat dementsprechend bereits zwei Gesetzentwürfe eingebracht, die als Reformvorhaben von weittragender Bedeutung anzusehen sind: den Entwurf des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) und den Entwurf eines Bewertungsgesetzes, auf die näher einzugehen ich mir heute versagen muß.
Zu den beiden großen Vorhaben einer Reform des Umsatzsteuer- und des Bewertungsrechts soll nach Möglichkeit in Kürze noch der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1964 treten. Die Bundesregierung wird unter Würdigung der Grenzen der Steuerbelastungsfähigkeit unseres Volkes im Rahmen der durch die Haushaltslage abgesteckten Möglichkeiten — ich muß das immer wieder betonen — die notwendigen Folgerungen ziehen. Damit sollen für weite Kreise der Steuerpflichtigen Entlastungen auf dem Gebiet der Einkommen- und Lohnsteuern verbunden sein, damit wird aber zugleich die Haushaltspolitik vor neue Probleme gestellt.
Das finanzielle Schwergewicht des Steueränderungsgesetzes liegt auf der schon in der Regierungserklärung angedeuteten Reform, des Einkommensteuertarifs, die im engsten Einvernehmen mit den Ländern angestrebt wird. Das Ziel ist neben der Bereinigung gewisser Unebenheiten im derzeitigen Tarifverlauf eine angemessene Entlastung der unteren und mittleren Einkommen. Diese sind in den letzten Jahren durch das überproportionale Wachstum der Belastung im Vergleich zu den Steigerungen, also durch die erwähnten „heimlichen Steuererhöhungen" im besonderen Maße betroffen worden. Im Gegensatz zur Opposition ist die Bundesregierung allerdings der Auffassung, daß eine solche Maßnahme nicht durch Steuererhöhungen bei den höheren Einkommen und der Körperschaftsteuer kompensiert werden sollte.

(Zuruf von der SPD: Warum nicht?)

Gegen Steuererhöhungen der höheren Einkommen und gegen Steuererhöhungen bei der Körperschaftsteuer bestehen schwerwiegende volkswirtschaftliche Bedenken. Nach unserem Steuersystem treten zur Einkommensteuer nämlich noch Belastungen mit Kirchensteuer, Vermögensteuer, Gewerbesteuer und gegebenenfalls Lastenausgleichsabgaben hinzu. Das Zusammentreffen aller dieser Steuern führt bei hohen gewerblichen Einkünften — die Investitionseinkünfte sind, keine Konsumeinkünfte — zu einer Gesamtbelastung bis zu 65 v. H., und damit ist eine Belastungsgrenze erreicht, die nicht überschritten werden sollte. Eine noch stärkere Steueranspannung wäre nur geeignet, die Investitionsneigung der Unternehmer zu beeinträchtigen und damit die Stellung unserer Wirtschaft im internationalen Wettbewerb wesentlich zu schwächen und zu verschlechtern. Außerdem würde eine Verwirklichung des Vorschlags der Opposition leicht Preissteigerungstendenzen auslösen,

(Zuruf des Abg. Wehner)

Verzerrungen in der Ausgabengebarung hervorrufen und letztlich auch, Herr Kollege Wehner, zur Steuerflucht anreizen.

(Abg. Wehner: Endlich mal ein Argument!)

Eine Erhöhung des höchsten Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer würde außerdem nur verhältnismäßig geringfügige Mehreinnahmen zur Folge haben, die nach Auffassung der Bundesregierung in keinem angemessenen Verhältnis zu den erwähnten Nachteilen stehen. Die Reform des Einkommensteuertarifs wird sich auch im Bereich der Lohnsteuer auswirken und für die meisten Arbeitnehmer Erleichterungen mit sich bringen.
Durch das Steueränderungsgesetz 1964 sollen ferner - das ist unser Wunsch, die Verwirklichung bleibt vorbehalten — die Sparförderung nach Möglichkeit harmonisiert, die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften hinsichtlich der Veräußerungsgewinne geändert, die Forschung und Entwicklung weiter gefördert und die Bewertungsfreiheit nach § 7 e und § 10 a des Einkommensteuergesetzes verlängert werden.
Das Hohe Haus hat — ich darf das hier einmal einschalten — in einer Entschließung vom 13. März 1963 eine Neuregelung der Abschreibungen von Wohngebäuden gefordert. Auf Grund dieser Entschließung wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen. Bei Gebäuden, die nach 1924 errichtet worden sind, wird eine Nutzungsdauer von 50 Jahren — Absetzungen für Abnutzung 2 v. H. —, bei Gebäuden, die bis 1924 errichtet worden sind, eine Nutzungsdauer von 40 Jahren zugrunde gelegt — Absetzung für Abnutzung 2,5 v. H. —. Falls der Steuerpflichtige glaubhaft macht, daß die tatsächliche Nutzungsdauer noch kürzer ist, soll diese tatsächliche Nutzungsdauer maßgebend sein.
Die in der Entschließung ferner angezogenen Gesichtspunkte der Wohnungspolitik und der Raumordnung können in eine Neuregelung der normalen Abschreibungen nach unserer auf Grund von Prüfungen erworbenen Überzeugung nicht einbezogen werden. Dafür müßte eine besondere Vergünstigung — ähnlich dem bisherigen § 7 b des Einkommensteuergesetzes — geschaffen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden nun fragen, wie solche Steuersenkungsmaßnahmen und die damit verbundenen Einnahmeausfälle haushaltsmäßig getragen werden können. Diese Frage ist bei der angespannten Haushaltslage, wie sie hoffentlich uns allen vor Augen steht, nur zu berechtigt. Andererseits ist die Antwort darauf aber auch nicht allzu schwer, wenn man mit einiger Zuversicht und etwas Optimismus die künftige Entwicklung unserer Wirtschaft betrachtet. Wie bereits



Bundesminister Dr. Dahlgrün
vorhin an anderer Stelle ausgeführt, ergeben die neuesten Berechnungen und Prognosen für die künftige Wirtschaftsentwicklung auch über 1964 hinaus ein keineswegs ungünstiges Bild. Es kann danach auch für die Zeit ab 1965 mindestens mit einer Wachstumsrate der Steuereinnahmen gerechnet werden, wie wir sie für 1964 zugrunde gelegt haben. Die daraus resultierenden Steuermehreinnahmen in einem Volumen — wenn ich bei der für 1964 geschätzten Zuwachsrate bleibe — von 3,5 bis 4 Milliarden DM auf Bundesebene und in einer dementsprechenden Höhe auf der Länderebene würden Steuersenkungsmaßnahmen der geschilderten Art und Höhe wohl ermöglichen.
Ich weiß nun sehr wohl, daß auf der anderen Seite auch die Ausgaben der kommenden Jahre schon auf Grund der bestehenden Gesetze und auf Grund sonstiger Verpflichtungen, nicht zuletzt infolge der ihnen teilweise innewohnenden Automatik, steigen und ebenfalls zu Lasten der erwarteten Wachstumsrate der Einnahmen gehen werden. Gleichwohl sollte und könnte ein entsprechender Teil der künftigen Mehreinnahmen für Steuersenkungsmaßnahmen vorgesehen werden, schon um die bei uns ohnehin viel zu hohe Steuerbelastungsquote im Verhältnis zum Sozialprodukt nicht noch weiter zum Nachteil der deutschen Wirtschaft ansteigen zu lassen. Das würde übrigens auch einen heilsamen Zwang zur Beschränkung bei der Bewilligung künftiger Ausgaben ausüben, weil sich jeder verantwortliche Abgeordnete darüber klar sein muß, daß durch Beschlüsse in dieser Richtung über Teile des erhofften und erwarteten Zuwachses schon vorher verfügt wird. Ist das aber geschehen, steht ein solcher disponierter Zuwachsteil für andere Ausgaben nicht mehr zur Verfügung. Auch hier gilt die Binsenweisheit, daß man Geld nur einmal ausgeben kann.
Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sind auch die tiefgreifenden Auswirkungen des Gemeinsamen Marktes von besonderer Bedeutung. Daß dabei gerade auch die ungleiche, für uns ungünstige Steuerbelastungsquote in den Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine wichtige Rolle spielt, liegt auf der Hand. Deshalb müssen die direkten Steuern in den Mitgliedsländern der EWG ebenfalls bei den Harmonisierungsbestrebungen berücksichtigt werden, damit im Gemeinsamen Markt keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Die haushaltspolitischen Probleme, vor die wir in der Zukunft neu gestellt werden, wiegen sehr schwer. Als die heute geltende Finanzverfassung geschaffen wurde, waren die Verteidigungslasten und die Römischen Verträge noch außerhalb jeden Gesprächs, an das gewaltige Ausmaß der Kosten, die heute für Forschung, Wissenschaft und Ausbildung notwendig sind, hat damals noch niemand gedacht.

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

Eine Finanzreform, vielleicht in Abschnitten, je nach dem Schwierigkeitsgrad des Teilgebietes, ist im Interesse von Bund, Ländern und Gemeinden vordringlich. Der bundesstaatliche Finanzausgleich
muß langfristig auf eine neue Grundlage gestellt und die gegenseitigen Aufgabengebiete müssen neu abgegrenzt werden. Der Streit über den Anteil des Bundes und der Länder am Steueraufkommen darf nicht zu einer ständigen Quelle von Mißhelligkeiten in den Beziehungen zwischen Bund und Ländern werden. Nach dem Stand der Verhandlungen zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten der Länder besteht begründete Aussicht auf eine zukünftige dauerhafte Verständigung. Die Bundesregierung und die Länderregierungen sind entschlossen, die Fragen der Finanzreform gemeinsam in Angriff zu nehmen. Eine Gruppe von vier Sachverständigen hat bereits Vorschläge für ein Arbeitsprogramm vorgelegt, die ich in Kürze mit Vertretern des Bundes und der Länder prüfen werde. Nach Abstimmung über das Programm wird die Sachverständigengruppe ausführliche Vorschläge erarbeiten.
Um die vor uns liegenden Aufgaben entsprechend der ihnen zukommenden Dringlichkeit im Rahmen einer vorgegebenen Rangordnung sinnvoll erfüllen zu können, ist eine längerfristige Finanzplanung, die der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung angekündigt hat, als Teil einer umfassenden Haushaltsreform auch aus finanzpolitischer Sicht eine zwingende Notwendigkeit.
Für einen modernen Haushalt ist ein modernes Haushaltsrecht Voraussetzung. Das Ziel muß die Schaffung einer Haushaltswirtschaftsordnung sein, die das klassische Haushaltsrecht den Erfordernissen der Gegenwart anpaßt und einen ausreichenden Spielraum für die konjunkturpolitische Beeinflussung der Wirtschaftsentwicklung läßt. Über eine elastische und antizyklische Haushalts- und Steuerpolitik muß die öffentliche und auch die private Nachfrage entsprechend der konjunkturellen Entwicklung kurzfristig erhöht oder vermindert werden können. Die konjunkturpolitische Einflußnahme über den Haushalt soll dabei nicht an die Stelle der Maßnahmen, sondern neben die Maßnahmen der zentralen Notenbankpolitik treten, mit denen eine laufende Abstimmung erforderlich ist.
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen einen Überblick gegeben über die finanz- und steuerpolitischen Probleme der Gegenwart. Das Bild, das ich gezeichnet habe, gibt sicherlich nicht Anlaß zu ungehemmtem Optimismus, braucht aber auch nicht Anlaß zu übertriebenem Pessimismus zu sein. Es ist nahezu ein Kennzeichen der modernen Gesellschaft, immer mehr und mehr zu verlangen und die Ansprüche in die Höhe zu schrauben. Ich bin jedoch zuversichtlich, daß die vor uns liegenden Fragen bei gutem Willen aller Beteiligten, an dem ich nicht zweifeln möchte, gemeistert werden. Denken wir stets und bei allem daran: Die größte Gefahr liegt in uns selbst, in dem häufig zu beklagenden Verlust des Willens, ja der Fähigkeit, über den eigenen Bereich hinaus, über Gruppen-, Verbands- und Branchendenken hinweg, den Blick auf das Ganze zu erhalten. Es gibt Höheres als das Streben nach dem eigenen Vorteil: Unser Volk, unser Staat und unser Vaterland.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)




Bundesminister Dr. Dahlgrün
Über allen Sonderwünschen muß der Grundsatz stehen, daß Geldwertstabilität und Ertragskraft der Wirtschaft den Vorrang vor jedem Gruppeninteresse und vor allen Verbandsforderungen haben, so wünschenswert wichtig, notwendig, ja berechtigt diese Forderungen im einzelnen auch sein mögen. Stellen wir die Haushalts- und Finanzpolitik unter diesen strengen Grundsatz, so wird das auch draußen im Lande verstanden, selbst wenn einzelne Maßnahmen, für sich betrachtet, zunächst wenig populär erscheinen. Wenn es das Wohl des Ganzen fordert, müssen wir alle, das Parlament und die Bundesregierung, auch den Mut zur Unpopularität aufbringen. Die Bundesregierung ist jedenfalls entschlossen, sich mit allen ihr zu Gebote stehenden, gesetzlichen Mitteln einer Entwicklung entgegenzustemmen, durch die Kaufkraft und Währung in Gefahr gebracht würden. Auf keinen Fall darf der Sparer nochmals in seinem Vertrauen auf die Stabilität der Währung enttäuscht werden.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, das Haushaltsgesetz 1964 und das Nachtragshaushaltsgesetz 1963 sind eingebracht. Ich danke dem Herrn Bundesminister der Finanzen. Die Aussprache beginnt vereinbarungsgemäß in der Sitzung am Donnerstag, dem 9. Januar, nach der Fragestunde, also um 10 Uhr. Damit verlassen wir diesen Punkt der Tagesordnung.
    'Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung: Fragestunde (Drucksache IV/1766)

    Wir kommen zunächst zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich rufe auf die Frage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen:
    Wann wird die Bundesregierung die Rechtsverordnung zu § 604 der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 30. April 1963 erlassen?
    Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.