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ID0410200100

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    Deutscher Bundestag 102. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1963 Inhalt: Abg. Dr. Elbrächter — Stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß . . . 4757 A Fragestunde (Drucksachen IV/1737, IV/1744) Frage des Abg. Dr. Kohut: Asylrecht für politisch Verfolgte Höcherl, Bundesminister 4757 D, 4758 B, C Dr. Kohut, (FDP) . . . . . . . 4758 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4758 C Dr. Mommer (SPD) 4758 C Frage des Abg. Dröscher: Besoldung der Bediensteten der europäischen Organisationen Höcherl, Bundesminister . 4758 D, 4759 A Dr. Mommer (SPD) 4759 A Frage der Abg. Frau Funcke (Hagen) : Steuerermäßigung für eine Haushalts-hilf e Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4759 B Fragen des Abg. Dr.-Ing. Philipp: Aufkommen aus der Heizölsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4759 C, D, 4760 B Dr.-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . . 4760 B Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4760 B, D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 4760 D Frage des Abg. Bading: Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4760 D, 4761 A, B Bading (SPD) 4761 A, B Frage des Abg. Vogt: Konservierung von Kartoffeln Schwarz, Bundesminister 4761 C, D, 4762 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 4761 D Frage des Abg. Ertl: Bericht der EWG-Kommission über Beihilfen in der Landwirtschaft Schwarz, Bundesminister . . . . 4762 A, B Ertl (FDP) 4762 B Fragen des Abg. Leicht: Zigarrenguttabake Schwarz, Bundesminister . . . . 4762 C, D, 4763 A, B, C Leicht (CDU/CSU) . . . 4762 D, 4763 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 4763 A, B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . . 4763 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1963 Fragen des Abg. Wächter: Rindereinfuhren aus Dänemark Schwarz, Bundesminister . . . . 4763 C, D, 4764 B, C, D, 4765 A Wächter (FDP) . . . . 4763 D, 4764 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 4764 B, C Sander (FDP) . . . . . . . . . 4764 D Reichmann (FDP) . . . 4764 D, 4765 A Vizepräsident Dr. Schmid 4765 A Frage des Abg. Sander: Kennzeichnungspflicht für Auslandseier Schwarz, Bundesminister . . . . . . 4765 B Sander (FDP) . . . . . . . . . 4765 B Frage des Abg. Ertl: Schnellmastkonzentrat ANGO Schwarz, Bundesminister . . . . 4765 C, D, 4766 A, B, C Ertl (FDP) 4765 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . 4766 A Sander (FDP) . . . . . . . . 4766 B Bading (SPD) 4766 B, C Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Marktordnungen der EWG für Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse Schwarz, Bundesminister . . . . . 4766 C Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Angleichung der Getreidepreise in der EWG Schwarz, Bundesminister . 4766 D, 4767 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 4767 A Frage des Abg. Dr. Roesch: Preiserhöhungen von Grundnahrungsmitteln Schwarz, Bundesminister 4767 A Frage des Abg. Werner: Beihilfe für in landwirtschaftlichen Betrieben verwendetes Gasöl Schwarz, Bundesminister 4767 C Frage des Abg. Felder: Altersvorsorge für Rechtsanwälte Blank, Bundesminister 4767 D, 4768 A, B Felder (SPD) . . . . . 4767 D, 4768 A Dr. Rinderspacher (SPD) 4768 A Fragen des Abg. Welslau: Zweitkindergeld Blank, Bundesminister 4768 C, D Welslau (SPD) 4768 C Überweisung des Entwurfs des Sechsten Rentenanpassungsgesetzes an den Haushaltsausschuß 4768 D Nächste Sitzung 4768 D Anlagen 4769 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1963 4757 102. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Aschoff 13. 12. Dr.-Ing. Balke 13. 12. Bauer (Wasserburg) 13. 12. Berlin 13. 12. Bewerunge 13. 12. Fürst von Bismarck 13. 12. Böhme (Hildesheim) 13. 12. Frau Brauksiepe 13. 12. Dr. von Brentano 15. 12. Burckardt 12. 12. Dr. Deist 13. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Etzel 13.12. Figgen 13. 12. Goldhagen 15. 12. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Dr. Hahn (Heidelberg) 12. 12. Hammersen 12. 12. Dr. Harm (Hamburg) 31. 1. Hellenbrock 12. 12. Hufnagel 13. 12. Klinker 13. 12. Kraus 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 13. 12. Leber 12. 12. Frau Lösche 7. 1. Margulies 13. 12. Mattick 12. 12. Mauk * 12. 12. Michels 13. 12. Dr. Müller-Hermann 15. 12. 011enhauer 31. 12. Porten 13. 12. Rademacher 13. 12. Richarts * 13. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 13. 12. Schoettle 31. 12. Frau Schroeder (Detmold) 13. 12. Seidl (München) 12. 12. Seifriz 15. 12. Dr. Starke 12. 12. Steinhoff 15. 12. Frau Strobel 15.12. Dr. Süsterhenn 13. 12. Dr. Frh. v. Vittinghoff-Schell 15. 12. Wegener 13. 12. Wendelborn 13. 12. Frau Zimmermann (Brackwede) 13. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 4770 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1963 Anlage 2 Europäische Gemeinschaften Vier ältere Organisationen Europäische Bezeichnung Fam.-Stand bei Dienstleistungen für einen deutschen bei Dienstleistungen bei Dienstleistung eines in Brüssel Staatsangehörigen in Paris deutschen Staatsangehörigen für die bei Dienstleistungen für die Organisation Gemeinschaften in Deutschland in Deutschland 1 2 3 4 5 6 Min.-Dir. led. 177,5 139,9 191 124,7 verh., 175,4 141,9 186,8 119,5 2 Kinder Min.-Rat led. .214,3 169,9 227,1 143,2 verh., 209,4 171,1 221,6 136,4 2 Kinder Amtsrat led. 193,3 144,1 168,2 110,0 verh., 190,8 157,4 171,2 109,5 2 Kinder Obersekretär led. 151,3 121,7 168,7 111,0 verh., 159,4 133,7 176,7 110,7 2 Kinder
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Vor Eintritt in die Tagesordnung gebe ich bekannt, daß die Fraktion der CDU/CSU mit Schreiben vom 10. Dezember dieses Jahres als Nachfolger für den aus dem Vermittlungsausschuß ausgeschiedenen Abgeordneten Schmücker den Abgeordneten Dr. Elbrächter als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß benannt hat. — Ist das Haus mit diesem Vorschlag einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist der Abgeordnete Dr. Elbrächter als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß gewählt.
    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 9. Dezember 1963 Übereinkommen und Empfehlungen der 46. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz übersandt. Sie werden als Drucksache IV/1747 verteilt.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die
    Verordnung Nr.. . ./63/Euratom, Nr. . . .163'EWG zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten
    Verordnung Nr. .. ./63/(EAG) zur Änderung der Verordnung Nr. 6/63 des Rats der EAG
    Verordnung Nr. .. ./63/Euratom, Nr. . . ./63/EWG zur Änderung der Verordnung Nr. 6/63/Euratom, Nr. 101/63/EWG der Räte
    — Ducksache IV/1755 —
    dem Innenausschuß überwiesen mit der Bitte um Vorlage des
    Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 13. Dezember 1963.
    Zu der in der Fragestunde der 92. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 1963 gestellten Frage des Abgeordneten Regling Nr. XI/2 ist inzwischen die schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 10. Dezember 1963 eingegangen. Sie lautet:
    Nachdem das Bundeskabinett mich beauftragt hatte, Verband. Lungen mit Finnland aufzunehmen mit dem Ziel, schon für den kommenden Winter im Falle einer schweren Eislage einen Eisbrecher zu erhalten, wurden die ersten Besprechungen mit der Finnischen Regierung im November d. J. aufgenommen. Es hat sich ergeben, daß die finnischen und deutschen Auffassungen über eine wirksame Eisbrecherhilfe in der westlichen Ostsee weitgehend übereinstimmen, so daß bereits ein zwischen den zuständigen Ministerien abzuschließendes Abkommen in rohen Zügen formuliert werden konnte.
    In diesem Abkommen ist vorgesehen, daß die Bundesrepublik auf einer finnischen Werft einen Eisbrecher bauen läßt, der von Finnland bereedert und unterhalten wird.
    In normalen Wintern soll dieser Eisbrecher in finnischen Gewässern und nur in strengen Wintern auf Anfordern der Bundesrepublik in der südwestlichen Ostsee eingesetzt werden. Finnland erklärt sich bereit, bis zur Fertigstellung des neuen Eisbrechers ab sofort, d. h. erforderlichenfalls schon im kommenden Winter, einen eigenen Eisbrecher für die Zufahrten nach Lübeck und Kiel zur Verfügung zu stellen, wenn es die Eisverhältnisse in der Ostsee erfordern. Finnland ist weiter bereit, auch künftig, sofern der neue Eisbrecher aus irgend einem Grund nicht einsatzfähig sein sollte, als Ersatz einen eigenen Eisbrecher für die Bundesrepublik einzusetzen. Durch diese Regelung ist sichergestellt, daß also schon ab kommenden Winter jederzeit ein leistungsfähiger Eisbrecher bei schwerer Eislage zur Verfügung stehen wird.
    In der nächsten Woche erwarte ich die finnische Delegation in Bonn, um die endgültige Formulierung des Abkommens abzustimmen. Sofern eine Übereinstimmung erzielt wird, was nach den bisherigen Verhandlungen mit Sicherheit erwartet werden kann, könnte das Abkommen zu Beginn des nächsten Jahres wirksam werden.
    Wir treten ein in die Tagesordnung:
    Fragestunde (Drucksachen IV/1737, IV/1744).
    Zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Ich rufe auf die Frage VII/1 — des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut —:
    Wie stellt die Bundesregierung eine gleichmäßige Anwendung des Asylrechts für politisch Verfolgte gemäß Artikel 16 Abs. 2 GG sicher?


Rede von Hermann Höcherl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bei aller gebotenen Kürze bitte ich mir zu gestatten, daß ich auf diese schwierige Frage etwas ausführlicher eingehe.
Eine gleichmäßige Anwendung der asylrechtlichen Vorschriften läßt sich nicht sicherstellen, weil die Bundesrepublik Deutschland kein Einheitsstaat, sondern ein Bundesstaat ist. Für die Entscheidung asylrechtlicher Fragen sind, abgesehen von den Oberlandesgerichten im Auslieferungsverfahren, folgende Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte zuständig:
Erstens. Für die Anerkennung von ausländischen Flüchtlingen nach dem Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sind die Anerkennungsausschüsse der Bundesdienststelle in Zirndorf zuständig. Die Anerkennung setzt voraus, daß es sich um Personen handelt, die ihren Heimatstaat infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, und aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verlassen haben. Gegen Entscheidungen der Anerkennungsausschüsse is t der Widerspruch gegeben, über den Widerspruchsausschüsse zu entscheiden haben. Die Entscheidungen können sodann vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach angefochten wer-
4758 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 102. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1963
Bundesminister Höcherl
den. Gegebenenfalls sind Berufung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München und Revision an das Bundesverwaltungsgericht in Berlin zulässig.
Zweitens. Für die Entscheidung asylrechtlicher Fragen nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes sind die Ausländerbehörden der Länder zuständig. Sie prüfen die Frage der Asylgewährung als Vorfrage bei beabsichtigten ausländerrechtlichen Maßnahmen. Ihre Entscheidungen unterliegen der Nachprüfung durch die Widerspruchsbehörden. Darüber hinaus sind Anfechtungsklage an das jeweils zuständige Verwaltungsgericht und gebenenfalls Berufung an das Oberverwaltungsgericht und Revision an das Bundesverwaltungsgericht zulässig.
Soweit hiernach Länderbehörden zuständig sind, hat sich der Bundesminister des Innern um eine möglichst einheitliche Anwendung der Vorschrift des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes bemüht. Er hat zahlreiche Rundschreiben herausgegeben, Besprechungen mit den Vertretern der Länder geführt und dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen.
Bei der besonders gearteten Rechtslage wäre äußerstenfalls auch noch die Möglichkeit des Art. 84 Absatz 5 des Grundgesetzes gegeben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage!