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ID0410011000

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    Deutscher Bundestag 100. Sitzung Bonn, den 6. Dezember 1963 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4625 B Fragestunde (Drucksache IV/1665) Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Unfallhilfsstellen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4625 D, 4626 B, C, D Herold (SPD) . . . . . . 4626 B, C, D Frage des Abg. Peiter: Vorfahrtsregel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4626 D, 4627 B Peiter (SPD) 4627 B Frage des Abg. Hörmann (Freiburg) : Sperren auf Autobahnen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4627 C, 4628 A, B, C, D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 4628 A Junghans (SPD) 4628 B Schwabe (SPD) 4628 C Berberich (CDU/CSU) 4628 C Ritzel (SPD) 4628 D Frage des Abg. Seibert: Fahrgeldfreiheit für Schüler Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4628 D, 4629 B, C Seidel (Fürth) (SPD) 4629 B Jacobs (SPD) 4629 C Frage des Abg. Porzner: Kosten für die Hochwasserschutzbauten am Vilsufer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 4629 C, D, 4630 A Fritsch (SPD) . . . . . 4629 D, 4630 A Frage des Abg. Jacobs: Gelbes Licht an Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4630 A, C, D, 4631 A, B Jacobs (SPD) 4630 C Börner (SPD) 4630 D Dröscher (SPD) 4631 A Flämig (SPD) . . . . . . . . 4631 B Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Ausbau der B 75 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4631 C, D Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 4631 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Dezember 1963 Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Bundeshilfe für die Binnen- und Küstenschiffahrt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4631 D, 4632 C, D Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 4632 C Wächter (FDP) 4632 C, D Fragen des Abg. Stauch: Ausbau der Lahntalstraße Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4633 A Frage des Abg. Junghans: Zufahrt zum Flughafen Köln-Bonn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4633 B, D Junghans (SPD) . . . . . . . . 4633 D Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Lärmbelästigung durch den Flughafen Riem Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4633 D, 4634 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 4634 C Frage des Abg. Wächter: Feuerschutz auf den Bundeswasserstraßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4634 D, 4635 A Wächter (FDP) . . . . . . . . 4635 A Frage des Abg. Schäfer: Schülerzeitkarten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4635 B, C, D, 4636 A, B Dr. Schäfer (SPD) 4635 B, C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4635 D Schwabe (SPD) . . . . . . . 4636 A Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Anschluß Friedrichshafens an den Selbstwählferndienst Bornemann, Staatssekretär . 4636 B, C, D Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 4636 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Gebührenermäßigung im Selbstwählferndienst Bornemann, Staatssekretär . 4637 A, C, D, 4638 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 4637 C, D, 4638 A Frage des Abg. Strohmayr: Neues Paketpostamt in Memmingen Bornemann, Staatssekretär . . . . 4638 B Frage des Abg. Strohmayr: Neubau für das Fernmeldeamt Memmingen Bornemann, Staatssekretär . . . . 4638 C Frage des Abg. Sänger: Pressekuverts Bornemann, Staatssekretär 4638 D, 4639 A Sänger (SPD) . . . . . . . . . 4639 A Nachwahl zum Vermittlungsausschuß . . 4639 B Entwurf eines Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) (Drucksache IV/270) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über Verwertungsgesellschaft auf dem Gebiet des Urheberrechts (Verwertungsgesellschaftengesetz) (Drucksache IV/271) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes über die in Brüssel am 26. Juni 1948 beschlossene Fassung der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst (Drucksache IV/277) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen (Drucksache IV/278) — Erste Beratung — Dr. Bucher, Bundesminister . . . 4639 C Deringer (CDU/CSU) 4645 C Dr. Reischl (SPD) 4648 C Dürr (FDP) 4651 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. März 1962 zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern (ELDO) (Drucksachen IV/1581, IVI/1707) — Zweite und dritte Beratung — 4653 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Juni 1962 zur Gründung einer Europäischen Weltraumforschungs-Organisation (ESRO) (Drucksachen IV/1582, IV/ 1708) — Zweite und dritte Beratung — 4653 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Dezember 1963 III Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG) (Abg. Rehs, Lemper, Zühlke, Frau Korspeter, Heide und Fraktion der SPD) (Drucksache IV/1621) — Erste Beratung — Lemper (SPD) . . . . . . . . . 4653 D Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 4654 D Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen (Drucksache IV/1649) — Erste Beratung — 4655 D Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Herstellungsdatum und Haltbarkeitsdauer auf verpackten Lebensmitteln (Drucksachen IV/801, IV/1623) Dr. Mommer (SPD) (zur GO) . . 4656 A Nächste Sitzung 4656 C Anlagen 4657 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Dezember 1963 4625 100. Sitzung Bonn, den 6. Dezember 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 6. 12. Dr. Aigner 6. 12. Arendt (Wattenscheid) ** 6. 12. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Atzenroth 6. 12. Dr.-Ing. Balke 6. 12. Bauer (Würzburg) * 6. 12. Dr. Bechert 6. 12. Berkhan * 6. 12. Birkelbach 6. 12. Fürst von Bismarck * 6. 12. Blachstein * 6. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Frau Blohm 6. 12. Blumenfeld 6. 12. Böhme (Hildesheim) 6. 12. Dr. h. c. Brauer * 6. 12. Dr. von Brentano 15. 12. Burckardt 6. 12. Dr. Burgbacher 6. 12. Busse 6. 12. Corterier * 6. 12. Cramer 6. 12. Dr. Danz 6. 12. Dr. Dichgans 6. 12. Dr. Dörinkel 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Dr. h. c. Dresbach 6. 12. Dr. Effertz 6. 12. Ehren 6. 12. Dr. Eppler 6. 12. Erler * 6. 12. Etzel 6. 12. Faller 6. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 6. 12. Dr. Furler * 6. 12. Geiger 6. 12. Gewandt 6. 12. Goldhagen 15. 12. Gscheidle 6. 12. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Haage (München) 6. 12. Haase (Kellinghusen) 6. 12. Hahn (Bielefeld) 6. 12. Hammersen 6. 12. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 6. 12. Frau Dr. Hubert * 6. 12. Hufnagel 6. 12. Jacobs 6. 12. Dr. h. c. Jaksch 6. 12. Kahn-Ackermann * 6. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Kalbitzer 6. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 6. 12. Klinker ** 13. 12. Kohlberger 6. 12. Dr. Kohut 6. 12. Dr. Kopf * 6. 12. Kriedemann ** 6. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Kühn (Hildesheim) 6. 12. Leber 6. 12. Lenz (Brühl) * 6. 12. Lenze (Attendorn) * 6. 12. Lermer * 6. 12. Leukert 6. 12. Logemann 6. 12. Majonica 6. 12. Margulies 6. 12. Dr. Martin 6. 12. Mattick 6. 12. Maucher 6. 12. Frau Dr. Maxsein* 6. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 12. Dr. von Merkatz * 6. 12. Mertes 6. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 6. 12. Mick 6. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 6. 12. Dr. Müller-Hermann 15. 12. 011enhauer 31. 12. Opitz 6. 12. Paul * 6. 12. Frau Pitz-Savelsberg 6. 12. Frau Dr. Probst 6. 12. Rademacher 6. 12. Ramms 6. 12. Frau Dr. Rehling * 6. 12. Frau Renger * 6. 12. Richarts 6. 12. Rollmann 6. 12. Sander 6. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 6. 12. Schoettle 31. 12. Schulhoff 6. 12. Dr. Seffrin * 6. 12. Seibert 6. 12. Seidl (München) 6. 12. Seifriz 15. 12 Dr. Serres * 6. 12. Seuffert 6. 12. Dr. Starke 6. 12. Steinhoff 15. 12. Dr. Stoltenberg 6. 12. Stooß 6. 12. Storch ** 6. 12. Striebeck 6. 12. Frau Strobel ** 15. 12. Sühler 6. 12. Dr. Süsterhenn * 6. 12. Dr. Tamblé 6. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Dr. Vogel 10. 12. Dr. Wahl * 6. 12. 4658 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Dezember 1963 (A) Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Wegener 6. 12. Weinzierl 6. 12. Wendelborn 13. 12. Wienand* 6. 12. Wullenhaupt 6. 12. Dr. Zimmer * 6. 12. Frau Zimmermann (Brackwede) 6. 12. Dr. Zimmermann (München) 6. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Aschoff 13. 12. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) zu der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Herstellungsdatum und Haltbarkeitsdauer auf verpackten Lebensmitteln (Drucksache IV/801, IV/1623). Zu dem vorliegenden einstimmig gefaßten Beschluß des Gesundheitsausschusses, der auf der Grundlage des Antrages meiner Fraktion vom 4. Dezember 1962 gefaßt wurde, erkläre ich: Wir Sozialdemokraten hatten damals diesen Antrag zur Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln gestellt, um endlich einmal in Fragen des Verbraucherschutzes ein Stück weiterzukommen. Wir sind der Auffassung, daß es aus gesundheitspolitischen Gründen von besonderer Bedeutung ist, wenn man dem Verbraucher die Möglichkeit gibt, schon beim Kauf von Lebensmitteln Herstellungsdatum und Haltbarkeit klar zu erkennen. Deshalb sollte die Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Lebensmitteln dahin gehend erweitert werden, daß in Zukunft das unverschlüsselte Herstellungsdatum und die Haltbarkeitsdauer vermerkt werden müssen. Meine Fraktionskollegin Frau Strobel hat dies in der Plenarsitzung vom 16. 1. 1963 ausführlich begründet, wobei betont wurde, daß dieser Antrag nicht der Weisheit letzter Schluß zu sein brauche, daß er aber als wichtige Diskussionsgrundlage gelten müsse. Der Gesundheitsausschuß hat sich eingehend mit der gesamten Problematik befaßt und auch Sachverständige zu beiden Punkten gehört. In der Frage der Haltbarkeitsdauer stellte sich bei den Beratungen heraus, daß diese Art der Kennzeichnung bei den heute bestehenden Voraussetzungen zumindest problematisch ist, weil zuviele Imponderabilien zwischen der Herstellung und dem Verbrauch vorhanden sind. Das fängt schon bei der Verschiedenartigkeit der Lebensmittel bei der Herstellung an und geht über die unterschiedliche Kühlkette und die verschiedenartige Lagerung beim Handel bis zur unterschiedlichen Aufbewahrung im Haushalt. Wenn auch dadurch eine exakte Haltbarkeitsdauer nicht angegeben werden kann, so meinen wir aber doch, daß es möglich sein müsse, der Ware ein kleines Merkblatt beizufügen, das unter Beachtung 'des natürlich notwendigen Spielraumes in Verbindung mit dem bekanntgegebenen Herstellungsdatum dem Verbraucher Gelegenheit gibt, sich über die Haltbarkeit zu informieren, so wie das schon heute bei verschiedenen Tiefkühlkostsorten geschieht. Entsprechend ist ja auch die Aufforderung des Ausschusses an die Bundesregierung, diese Frage ernsthaft zu prüfen. Anders dagegen ist die Frage zu beurteilen, ob das Herstellungsdatum angegeben werden soll. Hier bestand nach sachverständiger Beratung die einmütige Auffassung, daß dies für bestimmte verpackte Lebensmittel verlangt werden muß. Dann wird es für den Verbraucher in vielen Fällen möglich sein, in Verbindung mit entsprechender Aufklärung sich ein Bild darüber zu machen. ob er die angebotene Ware kaufen kann oder ob deren Kauf nicht mehr ratsam erscheint, weil sie unter Umständen nicht mehr verwertbar ist. Wir Sozialdemokraten begrüßen den einstimmigen Ausschußbeschluß und erwarten heute Ihre Zustimmung. Wir glauben, daß damit ein Schritt zum besseren Schutz des Verbrauchers getan wird. Wir behalten uns vor, weitere Schritte auch unter Beachtung der laufenden EWG-Beratungen zu gegebener Zeit zu unternehmen. Wir erwarten aber auch von der Bundesregierung, und das um so mehr nach den Worten von heute vormittag, daß sie sich umgehend mit diesem Antrag befaßt, daß sie so schnell wie möglich die entsprechende Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Lebensmitteln ergänzt und dem Bundesrat vorlegt, daß sie aber auch alles in ihrer Möglichkeit Stehende tut, um den Verbraucher entsprechend zu unterrichten und aufzuklären. Es liegt nun an der Bundesregierung, ob der in dem vorliegenden Beschluß ausgedrückte Wille dieses Hauses auch Wirklichkeit wird, dem Verbraucher, der keine Interessengruppe darstellt, sondern der wir alle sind, einen besseren Schutz zu gewähren. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 5. Dezember 1963 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache IV/1665 Fragen XV/12, XV/13 und XV/14). Billigt es der Herr Bundespostminister, daß es die Oberpostdirektion Freiburg mit Schreiben vom 22. Oktober 1963 abgelehnt hat, die Aufwendungen eines im Ruhestand lebenden langjährigen Postbediensteten aus Lörrach (Baden) als beihilfefähig anzuerkennen, die durch eine schwierige Operation im Diakonissenspital des schweizerischen Grenzortes Riehen entstanden waren? Billigt es der Herr Bundespostminister, daß einem hochbetagten Beamten Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse ausdrücklich versagt wurden, obschon die Einlieferung in das grenznahe Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Dezember 1963 4659 schweizerische Spital in einem lebensbedrohenden Zustand erfolgte und nach Sachlage vertretbar war? Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß die badenwürttembergischen Landesbehörden und auch die meisten Privat- und RVO-Krankenkassen mit ihren Patienten im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet großzügig verfahren und in der Regel jene Leistungen gewähren, die auch bei einem Krankenhausaufenthalt in einer deutschen Anstalt entstanden wären? Zu Frage XV/12: Nach Nr. 10 der für alle Bundesverwaltungen geltenden Beihilfevorschriften — BhV — vom 17. 3. 1959 sind die Aufwendungen für eine Heilbehandlung im Ausland nur bei Tuberkuloseerkrankungen beihilfefähig. Aufwendungen für eine Heilbehandlung, die dadurch entstehen, daß der im Inland wohnende Beihilfeberechtigte zum Zwecke der Heilbehandlung eine ausländische Krankenanstalt aufsucht, sind dagegen nicht beihilfefähig. Das geht auch aus der Bestimmung Nr. 4 Ziffer 3 BhV hervor, die bestimmt, daß die beihilfefähigen Aufwendungen jeweils nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in inländischen Krankenanstalten umfassen. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hält diese Regelung für die Grenzgebiete für nicht ausreichend und hat sich dieserhalb an den für die Beihilfevorschriften federführenden Bundesminister des Innern gewandt. Zu Frage XV/13: Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit eigener Satzungsautonomie. Nach der von den Organen der Kasse beschlossenen Satzung ist der Bereich der Kasse lediglich das Inland. Lediglich wenn bei einem kurzen Auslandsaufenthalt ein Mitglied der Kasse im Ausland nur vorübergehend erkrankt, leistet die Kasse. Doch muß es sich um eine akute Erkrankung handeln. Die Kasse leistet somit nicht, wenn sich ein erkranktes Mitglied zur Behandlung ins Ausland ergibt. Auch ich bin der Auffassung, daß hier ein Härtefall vorliegt. Ich werde daher die Kasse bitten zu leisten und, wenn dies nur nach vorheriger Satzungsänderung möglich ist, eine solche vorzunehmen. Zumindest wird dem Betroffenen auf Grund der Unterstützungsgrundsätze geholfen werden. Zu Frage XV/14: Diese Regelung ist mir nicht bekannt. Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zur Frage XV, 13.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, ich darf vorschlagen, daß ich die
    Fragen 14, 15 und 16 — falls der Herr Abgeordnete
    Dr. Gleissner damit einverstanden ist — gemeinsam
    beantworte.
    4634 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 100. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Dezember 1963


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bitte sehr! Dann rufe ich zusätzlich die Fragen XIV/15 und XIV/16 — des Herrn Abgeordneten Dr. Gleissner — auf:
Ist es der Bundesregierung bekannt, daß die in Frage XIV/14 angeregte Änderung der Start- und Landungsrichtung, die eine außerordentliche Erleichterung für Nerven und Gesundheit der Bevölkerung bedeuten würde, nur deshalb nicht zustande kommt, weil die Fluggesellschaften sich weigern, mit der Begründung, daß es „etwas mehr Benzin kostet"?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, daß die in Fragen XIV/14, 15 genannten Tatsachen durch eine Information bekanntwurden, die der Leiter des Flughafens, Graf Castell, dem Münchener Stadtrat, Herrn Behringer, gewährte und die in der Münchener Presse veröffentlicht wurde?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Für alle größeren Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland haben örtliche Kommissionen Empfehlungen erarbeitet mit dem Ziel, die An- und Abflugverfahren der Flughäfen so weiterzuentwickeln, daß das durch Landung und Start notwendige Überfliegen von dicht besiedelten Gebieten und damit auch die Lärmbelästigung in diesen Gebieten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die örtliche Kommission für den Flughafen München, in der u. a. die Stadtverwaltung München und auch die Deutsche Lufthansa vertreten waren, hat entsprechende Empfehlungen aufgestellt, die im Laufe des Jahres 1962 durch die Bundesanstalt für Flugsicherung verwirklicht wurden. Diese Verfahren stellen eine wesentliche Verbesserung gegenüber den früheren Praktiken dar und lassen die eigentliche Stadt von landenden und startenden Flugzeugen unberührt. Daß die Stadtrandgebiete im Osten und Süden auch weiterhin in verhältnismäßig geringen Höhen überflogen werden, ist durch die Ausrichtung der Start- und Landebahn des Flughafens München, durch die Nähe des militärischen Flugplatzes Neubiberg und durch die technischen Eigenschaften der Flugzeuge selbst bedingt und leider unvermeidbar.
    Die Richtung, in der die Flugzeuge starten und landen, bestimmen in erster Linie die jeweils herrschenden Windverhältnisse. Nach den Erfahrungen der Flugsicherungsleitstelle München sind die Windverhältnisse in München derart, daß selbst unter Ausnutzung von Windstille und schwachen Ostwindwetterlagen nur in 40 % aller Fälle nach Osten gestartet werden kann. Eine weitere Steigerung der Starts nach Osten ist nicht möglich, ohne die Sicherheit des Flugbetriebes entscheidend zu gefährden.
    Bei der Festlegung der jetzigen An- und Abflugverfahren wurden längere Flugwege — zum Umfliegen des Stadtgebietes — in Kauf genommen und Erwägungen der Wirtschaftlichkeit bewußt vernachlässigt, wenn auf andere Weise eine Erhöhung der Sicherheit und eine Minderung des Fluglärms nicht zu erreichen war. Im übrigen werden gerade bei Starts in östlicher Richtung mit Ausnahme einer wenig geflogenen Strecke — nämlich nach Süden über Bad Tölz in Richtung Zürich — die Flugwege nicht länger, als wenn die Flugzeuge nach Westen starten. Daß dennoch die meisten Flugzeuge nach Westen starten, hat eben seine Ursache in den vorherrschenden Winden, die gleichzeitig der Grund dafür sind, daß die meisten Flugzeuge aus östlicher Richtung landen. Denn es wird immer gegen den Wind gestartet und gegen den Wind gelandet.
    Davon, daß die Luftverkehrsgesellschaften sich aus Gründen der Treibstoffersparnis weigern, vorzugsweise in östlicher Richtung zu starten oder aus östlicher Richtung zu landen, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Im Gegenteil: die Vertreter der Luftverkehrsgesellschaften haben bei wiederholten Beratungen mit Vertretern der Flugsicherung betont, daß der Gesichtspunkt des höheren Treibstoffbedarfs in diesem Zusammenhang nicht ausschlaggebend sei.
    Wie mir der Leiter des Flughafens München-Riem, Graf Castell, fernmündlich mitteilte, ist von ihm weder gegenüber Herrn Stadtrat Behringer noch gegenüber dritten Personen behauptet worden, daß 80 % aller Starts und Landungen auf dem Flughafen München-Riem in östlicher Richtung erfolgen und damit unzumutbare Lärmstörungen für die Bevölkerung vermieden werden können.