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ID0409624500

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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Inhalt: Abg. Mischnick — stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . 4367 A Fragestunde (Drucksache IV/1614 [neu]) Frage des Abg. Seuffert: Lärmbelästigung beim Flugplatz Schleißheim Hopf, Staatssekretär 4367 B, D, 4368 A, B Seuffert (SPD) 4367 D Ertl (FDP) 4368 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 4368 A, B Frage des Abg. Dr. Steinmetz: Rechtsunwirksame Beförderungen in der früheren deutschen Wehrmacht Hopf, Staatssekretär 4368 C, D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 4368 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Unbewohnte Einfamilienhäuser in Wahn Dr. Dollinger, Bundesminister . 4369 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4369 B, C Fragen des Abg. Dr. Aigner: Luitpold-Hütte in Amberg Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4369 C, 4370 B, C, D, 4331 A, C, D, 4372 A Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4370 A, B, 4371 A, B, 4372 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Aktion Deutsch-Französische Freundschaft von Hase, Staatssekretär . . , 4372 B, C, D 4373 A Dr. Eppler (SPD) 4372 B Dr. Schäfer (SPD) 4372 C Dr. Mommer (SPD) 4372 C, D Frau Meermann (SPD) 4373 A Frage des Abg. Kaffka: Mit Moslems verheiratete deutsche Frauen Dr. Carstens, Staatssekretär . , 4373 B, C, D, 4374 A, B Kaffka (SPD) 4373 C Dr. Schäfer (SPD) 4373 C Jahn (SPD) 4373 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4374 A, B Frage des Abg. Welslau: Einkommen einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern Blank, Bundesminister 4374 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Frage des Abg. Welslau: Eigenheimerwerb einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern bei 700 DM Einkommen Lücke, Bundesminister . 4374 D, 4375 A, C Welslau (SPD) 4375 A Dr. Schäfer (SPD) 4375 B, C Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4375 D Frage der Abg. Frau Meermann: Verteilung der Mappe „Schwarz auf Weiß" Lücke, Bundesminister . . 4375 D, 4376 A Frau Meermann (SPD) . . 4375 D, 4376 A Frage des Abg. Dröscher: Uranerz-Verarbeitung im Steinautal Lenz, Bundesminister 4376 B, C Dröscher (SPD) 4376 B, C Frage des Abg. Dröscher: Verfälschtes Eigelb Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 4376 D, 4377 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . 4376 D, 4377 A Dr. Roesch (SPD) 4377 A, B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . 4377 B, C Frage des Abg. Folger: Bittere Mandeln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 4377 C, 4378 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 4378 A Frage des Abg. Dröscher: Signalanlagen innerhalb von Ortsdurchfahrten Dr. Dahlgrün, Bundesminister 4378 B, C, D, 4379 A Dröscher (SPD) 4378 C, D Fragen des Abg. Seidel (Fürth):: Verlegung amerikanischer Anlagen aus dem Langwassergebiet der Stadt Nürnberg Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4379 A, C Seidel (Fürth) (SPD) 4379 B, C Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksache IV/1584) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1963) (Drucksache IV/1486) Blank, Bundesminister 4379 D Dr. Franz (CDU/CSU) 4381 D Dr. Schellenberg (SPD) 4384 B Spitzmüller (FDP) 4387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Scheppmann, Arendt [Wattenscheid], Dr. Aschoff u. Gen.) (Drucksache IV/1555) — Erste Beratung — 4390 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1568) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1569) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) 4390 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4394 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4397 A Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller (SPD) . . 4400 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 4403 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG-BEG) (Drucksache IV/1550) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache IV/1549) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4406 B, 4423 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 4411 C Hirsch (SPD) 4418 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4424 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 III Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/1473); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1613, zu IV/ 1613) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) . . . . 4427 A, 4433 B Drachsler (CDU/CSU) . . . . . . 4429 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 4431 D Dr. Eppler (SPD) . . . . 4434 A, 4435 B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 4434 D Mertes (FDP) . . . . . . . . . 4435 C Antrag betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SPD) (Drucksache IV/ 1494) Dr. Lohmar (SPD) . . . 4436 A, 4447 D Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) . 4439 A Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 4442 A Lenz, Bundesminister . . . . . . 4444 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1961 mit der Republik Togo über die Förderung der Anlage von Kapital (Drucksache IV/592) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/884) — Zweite und dritte Beratung — 4448 C Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für feste Brennstoffe) (Drucksache IV/1612) 4448 D Entwurf eines Gesetzes über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörigen Nebenarms „Alte Süderelbe" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache IV/1593) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache IV/1587) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Offshore-Steuergesetzes (Drucksache IV/ 1589) — Erste Beratung — 4449 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Vereins für die bergbaulichen Interessen an der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbezirk mbH in Essen (Drucksachen IV/1389, IV/1610) 4449 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Logemann, Sander, Wächter u. Gen. betr. EWG-Agrarpreispolitik (Drucksachen IV/ 1258, IV/1611) 4449 C Nächste Sitzung 4449 D Anlagen 4451 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 4367 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) * 15. 11. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Arnold 15. 11. Dr. Atzenroth 15. 11. Bading 15. 11. Benda 14. 11. Bergmann * 14. 11. Berlin 20. 11. Birkelbach * 14. 11. Fürst von Bismarck 15. 11. Börner 15. 11. Dr. von Brentano 15. 11. Brese 16. 11. Burckardt 15. 11. Burgemeister 16. 11. Cramer 15. 11. Dr. Deist * 15. 11. Deringer 14. 11. Dr. Dichgans * 15. 11. Dopatka 18. 11. Dorn 14. 11. Frau Dr. Elsner * 15. 11. Etzel 15. 11. Fritsch 30. 11. Dr. Furler * 14. 11. Goldhagen 16. 11. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Hahn (Bielefeld) 15. 11. Hauffe 15. 11. Dr. Hesberg 14. 11. Holkenbrink 15. 11. Dr. Hoven 30. 11. Illerhaus * 14. 11. Kahn-Ackermann 15. 11. Kalbitzer 15. 11. Frau Kipp-Kaule 15. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 14. 11. Knobloch 15. 11. Kreitmeyer 16. 11. Kriedemann * 16. 11. Dr. Krümmer 14. 11. Leber 15. 11. Lenz (Brühl) * 15. 11. Dr. Löbe 15. 11. Dr. Löhr 15. 11. Lücker (München) * 15. 11. Mauk * 15. 11. Merten 16. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Metzger 21. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 11. Freiherr von Mühlen 24. 11. Müller (Aachen-Land) 16. 11. Müller (Remscheid) 15. 11. Neumann (Allensbach) 16. 11. Ollenhauer 31. 12. Pöhler 15. 11. Porten 15. 11. Porzner 15. 11. Rademacher * 15. 11. Frau Renger 15. 11. Richarts * 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 11. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin 16.11. Seifriz 15. 12. Storch* 15. 11. Frau Strobel * 15. 11. Dr. Supf 15. 11. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Walter 14. 11. Weber (Georgenau) 15. 11. Weinkamm 15. 11. Wellmann 16. 11. Wendelborn 15. 11. Dr. Wilhelmi 16. 11. Wischnewski * 15. 11. b) Urlaubsanträge Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 11. Dr. Müller-Hermann 15. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 8 erhält Artikel 1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes folgende Fassung: „Artikel 1 Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer Das Aufkommen an Mineralölsteuer, ,ausgenommen das Aufkommen aus der Besteuerung der 4452 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Schweröle und Reinigungsextrakte nach § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes, ist in Höhe von 55 von Hundert für Zwecke ides Straßenwesens zu verwenden." Bonn, den 14. November 1963 Ollenhauer unid Fraktion Anlage 3 Umdruck 357 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrags - Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satzgestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht,alsbald Vorschläge zu unterbreiten, die die Wiettbewerbsverzerrungen durch das Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien zu Lasten konkurrierender mittelständischer Betriebe beseitigen." Bonn, Iden 14. November 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Imle, Mertes und Genossen zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrages — Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satz gestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Wettbewerbsgleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber dem Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien sichergestellt werden kann." Bonn, den 14. November 1963 Dr. Imle Mertes Dr. Danz Deneke Dr. Emde Ertl Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Kohut Logemann Dr. Mälzig Margulies Murr Peters (Poppenbüll) Dr. Rieger (Köln) Dr. Rutschke Soetebier Zoglmann Anlage 5 Umdruck 358 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von .der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. zu prüfen, ob der 2. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen durch die starke Entwicklung der Motorisierung überholt und 2. gegebenenfalls bis zum 31. März 1964 einen modifizierten 2. Vierjahresplan vorzulegen, der es ermöglicht, unter voller Ausschöpfung der Straßenbaukapazität den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes an die Motorisierung anzupassen. Bonn, den 13. November 1963 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwischen allen Fraktionen dieses Hauses besteht volle Einigkeit, daß wir eine ganz große Anstrengung machen müssen, die Wissenschaft zu fördern. Wir stehen an einem Punkt, an dem die Wissenschaftsförderung einen ganz neuen Stellenwert in der deutschen Politik gewinnen muß. Denn wenn auch die Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren aufgeweckt worden ist und insbesondere die Presse in dankenswerter Weise immer von neuem auf die Nöte und den höchst unbefriedigenden Zustand von Forschung, wissenschaftlicher Lehre und allgemeinem Bildungswesen hingewiesen hat, so ist doch vielen politisch Verantwortlichen noch nicht klar geworden, daß dies sehr harte Konsequenzen haben muß.
    Wir begrüßen deshalb diese Debatte im Deutschen Bundestag, und wir sind auch erfreut darüber, daß Herr Lohmar soeben zugegeben hat, daß hier nicht eine Gegnerschaft !zwischen den einzelnen Parteien besteht; denn es handelt sich hierbei um eine wahrhaft nationale Frage. Sie kann nur vom ganzen deutschen Volk und deshalb auch nur von allen Parteien gemeinsam gelöst werden. Der deutschen Wissenschaft wäre nicht gedient, ja, ihr würde Schaden zugefügt, wenn sie sich in die Auseinandersetzung der Parteien oder gar der Interessengruppen hineingerissen sähe. Wir müssen gerade gegenüber den Ansprüchen der Interessengruppen hervorheben, daß die deutsche Wissenschaft und das deutsche Bildungswesen keine Interessengruppen darstellen. Denn vom Rang der deutschen Wissenschaft hängt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Staates mit seiner Wirtschaft in der Welt ab. Durch unser Bildungswesen muß jedes deutsche Kind hindurch. Das Bildungswesen stellt die Leiter dar, auf dem es zur Leistung seines Lebens emporsteigt.
    Dieser Erkenntnis hat auch die Regierungserklärung von Bundeskanzler Erhard Rechnung getragen, wenn er feststellt, daß der Bildungspolitik im 20. Jahrhundert die gleiche Bedeutung zukommt wie der Sozialpolitik im 19. Jahrhundert. Die Bildungspolitik wird weithin über Zukunft und dais Schicksal unseres Volkes entscheiden. Die Sprecher aller drei Fraktionen haben sich in eindrucksvollen Ausführungen gerade zu diesem Teil der Regierungserklärung bekannt und sie unterstrichen.
    Auch wir geben zu, die bisherige Situation ist höchst unbefriedigend. Auch wir wissen, daß 1963 unsere Wünsche nicht erfüllt worden sind. Der Bundeshaushalt enthielt zwar die an sich eindrucksvoll erscheinende Zahl von 1,168 Milliarden DM; das sind etwa 2 % unseres Gesamthaushalts. Aber wir sind uns darüber klar, daß das noch keineswegs dem entspricht, was in Zukunft jährlich wird aufgebracht werden müssen. Für den Ausbau der bestehenden Hochschulen wurde statt der vom Wissenschaftsrat angeforderten 265 Millionen DM nur ein Betrag von 220 Milionen DM bewilligt. Dieser wurde noch durch zwei Sperren verringert, zunächst durch eine von 10 % für alle Ersteinrichtungen und dann durch eine von 20 % für alle Baumittel. Erst in letzter Stunde wurde die zweite Sperre aufgehoben. Aber wir befinden uns in großen Schwierigkeiten, das Geld in diesem Jahr nun noch so schnell auszugeben.
    Für 1964 sind vom Wissenschaftsrat 275 Millionen DM für den Ausbau der bestehenden Hochschulen angefordert worden, und es sollen dem Vernehmen nach 250 Millionen DM bewilligt werden, was auch tatsächlich den Ausgaben, die auf uns als Bund nach idem Verwaltungsabkommen zukommen würden, entsprechen würde. Wir sind aber besorgt dadurch, daß für die Neugründung der Universitäten bisher noch kein Pfennig vorgesehen ist und daß auch kein Leertitel im Haushaltsplan erscheint, der später einmal aufgefüllt werden könnte. Ebenso bleiben die Ansätze für die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft hinter den Wünschen zurück. Das entspricht auch unseren Vorstellungen in keiner Weise. Wir erkennen allerdings auch die Schwierigkeiten an, in denen sich die Bundesregierung in diesem Augenblick bei dem Ausgleich des Haushalts befindet.
    Wir wünschen sehr, daß all das, was in den letzten Wochen auf diesem Gebiet gesprochen worden ist, nicht nur Deklamationen für die Öffentlichkeit sind, sondern daß es zu Taten kommt. Dazu ist besonders notwendig, daß auch all die Abgeordneten, die keine Kulturpolitiker sind, die erhöhte Bedeutung der Wissenschaftsförderung erkennen und bereit sind, daraus Konsequenzen zu ziehen,

    (Zustimmung in der Mitte)

    die sich auch in einer veränderten Bewertung der Wissenschaft im Haushalt auswirkt.
    Der Satz ist richtig, daß dem Aufbau der Verteidigung unserer Freiheit in der Bundeswehr der Aufbau unserer Wissenschaft und unseres Bildungswesens entsprechen muß. Beides ist für unsere Zukunft gleich wichtig. Dabei ist noch nichts darüber gesagt, wer für einen solchen Ausbau unserer Wissenschaft und unseres Bildungswesens zuständig ist. Es handelt sich in jedem Fall um eine notwendige Leistung unseres ganzen Volkes in allen seinen Gliedern.
    Wie stellt sich nun die Fraktion der CDU/CSU zur Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung? Es ist schon von meinem Vorredner ausgeführt worden, daß am 3. April dieses Jahres durch die Abgeordneten Holkenbrink, Dr. Huys und Dr. Kübler ein gemeinsamer Bericht vorgelegt worden ist, in dem ein solches Gesetz gefordert wurde, und wenn heute die SPD den Antrag auf Vorlage eines solchen Entwurfs stellt, so nimmt sie nur den Antrag des Kulturpolitischen Ausschusses unseres ganzen Hau-



    Dr. Hahn (Heidelberg)

    ses auf. Dein hat schon unser Haus einstimmig seine Zustimmung gegeben. Es ist also im Grunde nichts Neues, worüber wir verhandeln. Wir alle stimmen unserem eigenen Beschluß vom Mai und damit natürlich auch dem Antrag der SPD im Prinzip zu. Denn auch uns erscheint es als wünschenswert, ja als notwendig, daß die stetige und großzügige Förderung der Wissenschaft durch ein solches Gesetz sichergestellt wird.
    Trotzdem glauben wir in diesem Augenblick, um der Sache und das heißt um der Förderung der deutschen Wissenschaft willen die Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs zurückstellen zu müssen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wir hatten auch den Eindruck, daß der Antrag der SPD hier nur mit sehr großer Vorsicht und mit viel Vorbehalten begründet worden ist. Wir meinen, daß diese Zurückstellung notwendig ist, nicht deshalb, weil es uns mit der Förderung der deutschen Wissenschaft nicht wirklich ernst wäre. Wenn ich als Professor, und zwar als einer, der doch jahrelang verantwortlich die älteste deutsche Universität geleitet hat, dieses ausspreche, so wird man mir das gewiß glauben. Wir befinden uns mit unserem Wunsch, dieses Gesetz zunächst zurückzustellen, in vollem Einvernehmen etwa mit dem VDS, aber auch mit den leitenden Gremien der deutschen Wissenschaftsorganisationen, die sich auch ihrerseits nichts davon versprechen können, daß in diesem Augenblick dieses Gesetz durchgebracht wird. Wir haben nämlich allen Grund anzunehmen, daß zu diesem Zeitpunkt die Vorlage eines solchen Gesetzes die Förderung der deutschen Wissenschaft eher behindern, ja blockieren könnte. Es liegt uns aber nur an einem: daß der Wissenschaft wirksam und das heißt auf die beste Weise und so schnell wie möglich geholfen wird.

    (Zuruf von der SPD: Sagen Sie doch, wie!) — Ich werde gleich noch darauf kommen.


    (Abg. Wehner: Das ist ein Eiertanz!)

    Das heißt, daß die jetzt aufgetretenen Hemmnisse nach Möglichkeit beseitigt werden und sich die Lage nicht noch weiter versteift und verfestigt. Letzteres könnte in der Tat durch die Vorlage eines solchen Gesetzes geschehen,
    Was ist die Begründung für diesen Standpunkt? Seit wir jenen Beschluß zur Vorlage eines Gesetzentwurfes gemeinsam im Bundestag faßten, ist es über die Kompetenzen von Bund und Ländern — Sie sind ja darauf eingegangen —, und zwar gerade auf dem Gebiete der Wissenschaftsförderung und des Bildungswesens, zu vielfachen Spannungen gekommen. Der noch nicht beigelegte sogenannte Steuerstreit hat ja einen kulturpolitischen Hintergrund. Die Einstellung der einzelnen Länder in diesem Streit ist zwar unterschiedlich, aber sie haben doch eine geschlossene Front gegenüber dem Bund gebildet, und im Vermittlungsausschuß sind sie dabei durch die Bundestagsmitglieder der SPD unterstützt worden. Das Fernsehurteil, gegen das Sie sich nicht gewandt haben, warnt uns außerdem. Auch gegen den von Bundesschatzminister Dollinger vorgelegten Gesetzentwurf zur Verwendung der Überschüsse des Volkswagenwerkes für die wissenschaftliche Forschung und für Institutionen des Bildungswesens hat der Bundesrat Einspruch erhoben und den Vermittlungsausschuß angerufen.
    Sprechen wir es klar aus: ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, durch den Bund erlassen, würde zu diesem Zeitpunkt die Spannungen zwischen Bund und Ländern nur verschärfen.

    (Abg. Dr. Schäfer: Oder klären!)

    Es würde gewiß nicht den Bundesrat passieren. Das hätte zur Folge, daß wir nicht nur unübersehbar viel Zeit verlieren würden, sondern dadurch auch der Wissenschaft nicht genützt würde.
    Der Streit um das Honnefer Modell und seine Reform warnt uns weiter. Es scheint mir hier jetzt nicht der Ort zu sein, um auf diese Materie im einzelnen einzugehen. Aber soviel ist sichtbar: durch die gegenteiligen Entscheidungen, die der Haushaltsausschuß des Bundestages und das Innenministerium auf der einen Seite und die Kultusminister der Länder auf der anderen Seite getroffen haben, ist die Regelung bereits um zwei Semester verzögert worden. Es ist noch nicht abzusehen, wann das Problem wirklich gelöst werden wird.
    Nun muß man sich aber auch darüber klar sein, daß die schweren Rückstände in der deutschen Wissenschaft, und zwar sowohl in der eigentlichen Forschung als auch in ihren Institutionen, ihren Grund nicht im Fehlen eines solchen Forschungsgesetzes haben, so gewiß ein solches Gesetz ihre Förderung sichern könnte. Hier tragen wir vielmehr an dem bösen Erbe der Vergangenheit. Der Wissenschaftsrat hat dies in seinen Empfehlungen vom Jahre 1960 dargestellt. Ich will Bekanntes nicht lange wiederholen und stelle deshalb nur ganz kurz fest: Wir tragen in der deutschen Wissenschaft schwer an den Folgen der Wissenschaftsfeindlichkeit des Nationalsozialismus, der die Bedeutung der Wissenschaft und des Bildungswesens völlig verkannte, weite Wissenschaftsgebiete, beonders in der Naturwissenschaft, bewußt verkümmern ließ und die besten Gelehrten aus Deutschland heraustrieb. Wir tragen weiter an den vielfältigen Folgen des Krieges, wobei wir an die Menschenverluste denken können, an die Zerstörung wissenschaftlicher Einrichtungen und die Isolierung vom internationalen Austausch. Schließlich denken wir an die anfänglichen Beschränkungen der Forschung auf verschiedenen Gebieten. Wir zahlen aber auch dafür, daß man im ganzen Westen erst Ende der 50er Jahre zur Erkenntnis der politischen, ja militärischen und wirtschaftlichen Bedeutung von Forschung und Bildungswesen kam. Das gilt erst recht für uns, die wir zunächst mit der Sicherung des elementaren Lebens beschäftigt waren. Schließlich sei noch an den Verlust aller ost- und mitteldeutschen Universitäten und Forschungsstätten erinnert. Und wenn es seit 1958 durch die Bildung des Deutschen Wissenschaftsrates und seit seinen Empfehlungen im Jahre 1960 zu einem wirklichen Neuansatz und zu einem erfreulichen Schritt vorwärts im Ausbau unserer wissenschaftlichen Hochschulen gekommen ist, so geschah das nicht durch ein Forschungsgesetz, sondern



    Dr. Hahn (Heidelberg)

    durch das Verwaltungsabkommen vom 5. September 1957, das zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde. Dieses führte zu der erfreulichen Förderung unserer Wissenschaft.
    Wir halten es deshalb für geboten, daß der zweite Schritt nicht vor dem ersten gemacht wird. Mit anderen Worten: zuerst muß das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in dieser Frage geklärt werden. Es müssen die Gespräche auf höchster Ebene geführt werden, die der Bundeskanzler angekündigt hat. Diese Gespräche haben das Nahziel nicht nur des Finanzausgleichs, sondern auch der Inkraftsetzung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern. Dies hat die anteilige Beteiligung ,des Bundes am Ausbau bestehender Hochschulen und an der Finanzierung der großen wissenschaftlichen Organisationen zum Inhalt. Es müßte aber darüber hinaus auch zu einem Abkommen über die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Neugründung von Universitäten kommen.
    Erst als nächster Schritt ist dann ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung überhaupt sinnvoll. Dieses Gesetz muß gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet werden. Nur so wird der verfassungsrechtlichen Situation Rechnung getragen, und nur so kann etwas entstehen, bei dem alle Verantwortlichen willig und energisch zusammenwirken.
    Wir wollen den leidigen Streit um die Kompetenzen nicht verschärfen,. sondern überwinden. Der Bundeskanzler hat richtig festgestellt, daß das deutsche Volk für einen solchen Kompetenzstreit kein Verständnis hat, am wenigstens, wenn er auf Kosten der Wissenschaft geht. Wir vertrauen darauf, daß die Länder sich nicht querlegen werden, wenn sie sehen, daß wir den Föderalismus nicht antasten, wohl aber ihn zu einer überzeugenden Wirkung bringen wollen. Erst unter diesen Voraussetzungen wird auch ein solches Gesetz die Gestalt erhalten können, die der auf uns zukommenden Situation in Forschung und Bildungswesen gerecht wird.
    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ein solches Gesetz nur den derzeitigen unbefriedigenden Zustand wiedergeben. Es wird einen minimalen Charakter tragen müssen, um nirgends auch nur den Verdacht aufkommen zu lassen, der Bund wolle irgend etwas, was ihm nicht zusteht, usurpieren. Dies würde aber einen entscheidenden Gesichtspunkt nicht zur Geltung kommen lassen, der sich erst allmählich durchzusetzen beginnt, nämlich die Interdependenz zwischen wissenschaftlicher Forschung auf höchster Ebene und dem gesamten Bildungs- und Schulwesen. Letztlich müssen der Universitätsaufbau und der Ausbau der Forschung auf der einen Seite und beispielsweise der Ausbau des Landschulwesens und auch des höheren Schulwesens auf der anderen Seite aufeinander abgestimmt werden. Alles ist auf das engste miteinander verzahnt.
    So bedarf es eines großen Wurfes, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Es kann nur Bund und Ländern gemeinsam gelingen. In jedem Falle werden ja die Länder doch die schwerste Last dabei zu tragen haben.
    Um dieses alles leisten zu können, scheint es uns nun allerdings doch gerechtfertigt, auch einige Vorschläge aus dem Antrag, den die SPD gestellt hat, aufzunehmen und zu unterstützen.
    Erstens. Wir werden nicht — da stimmen wir völlig mit Ihnen überein — ohne eine große Planung auskommen, die versucht, die künftige Entwicklung einzufangen. Wir wollen durch eine solche Planung keine Bevormundung der Forschung, sondern wir wollen lediglich das Bett schaffen, in dem der Strom der freien Forschung sich voll entfalten kann. Da aber die Planung die Interdependenz zwischen Wissenschaft und Schulwesen berücksichtigen muß, sollte sie gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführt werden. Die Bedarfsfeststellung 1961 bis 1970 der Kultusministerkonferenz gibt hierfür bereits die Basis ab. Gewiß ist das noch nicht das Ganze. Sie haben mit Recht auf den großzügigen Plan der konservativen Partei und Regierung in England hingewiesen. Wir galuben, daß die Kultusministerkonferenz und das Bundesforschungsministerium hier eine große gemeinsame Aufgabe haben.
    Zweitens. Als erster Schritt sollte der im Antrag angeregte Bericht über die Lage der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen regelmäßig erstattet werden, vielleicht nicht gerade jährlich, aber wenigstens alle zwei Jahre.
    Drittens. Besonderes Augenmerk ist in der Tat der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu widmen. Da sich das Honnefer Modell auf das eigentliche Studium bezieht, hört die Förderung insbesondere der Hochbegabten zu früh auf. Dem ist allein mit Habilitandenstipendien nicht beizukommen. Allerdings ist durch die erhebliche Vermehrung der wissenschaftlichen Assistentenstellen schon eine große Erleichterung auf diesem Gebiet eingetreten, und man sollte diesen Weg weiter beschreiten.
    Viertens. Schließlich wäre es ein erster Anfang, wenn wir in den Haushaltsplan 1964 im Blick auf die zu errichtenden neuen Hochschulen wenigstens den Leertitel „Bundesanteil zur Förderung von Universitätsneugründungen in den Ländern" aufnehmen könnten. Es ist ein Ruhmestitel für Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg — ich möchte aber auch Bayern nennen —, daß sie das Wagnis der Neugründung von Universitäten unternommen haben, auch wenn noch nicht geklärt ist, ob der Bund dabei helfen wird. Wir vermissen dagegen, daß man in Bremen einen solchen Beschluß bis zum heutigen Tage nicht zu fassen gewagt hat. Wir würden wünschen, daß auch andere Bundesländer diese Initiative entwickeln und nicht vor der eigenen Courage Angst bekommen. Wir könnten ihnen vielleicht schon durch einen solchen Leertitel, den wir in unseren Haushaltsplan aufnehmen, etwas Mut machen und zugleich dem eigenen Hause klarmachen, was auf uns alle hier zukommt.
    Das alles, was ich ausgesprochen habe, ist nur von dem einen Motiv diktiert: keine Deklamationen nach außen, keine Maßnahmen, die letztlich der Wissenschaft doch nicht weiterhelfen und politisch nicht



    Dr. Hahn (Heidelberg)

    durchführbar sind, kein neuer Streit zwischen Bund und Ländern. Dafür wollen wir die stärkste Bemühung wagen, daß Bund und Länder zusammenfinden und dann mit vereinten Kräften an das große Werk gehen. Wir sind überzeugt, damit am besten sowohl der deutschen Wissenschaft, der kommenden Generation, aber auch einem gesunden und lebensfähigen Föderalismus zu dienen.
    Wir bitten daher, den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zurückzustellen

    (Zuruf von der CDU/CSU: Überweisen!)

    und an den Ausschuß zu überweisen und zunächst die anderen Schritte, die ich empfohlen habe, zu gehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hellige.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walther Hellige


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 15. März des vergangenen Jahres — das war genau vierzehn Monate, bevor in schöner Einigkeit alle Fraktionen die Vorlage eines Forschungsförderungsgesetzes beschlossen haben — hat der Bundesminister des Innern dem Hohen Hause mitgeteilt, er habe soeben den Auftrag gegeben, ein Gesetz zur Wissenschaftsförderung auszuarbeiten.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Er ist oft in Terminverzug!)

    Inzwischen ist die Wissenschaftsförderung zu unserer Genugtuung in die Hand eines Ministers gekommen, der ihr seine volle Arbeitskraft widmen kann und daher in der Lage ist, diese überaus delikate Aufgabe in Abstimmung mit den zahlreichen und sehr gewichtigen Gesprächspartnern zu fördern.
    Im allgemeinen sieht die Öffentlichkeit das Entstehen eines neuen Ministeriums nicht gern. Die Schaffung dieses Ministeriums ist aber einhellig begrüßt worden. Es entsprach der Würde der Wissenschaft nicht, in der Bundesspitze nur in einer Abteilung des mit ganz anderen Aufgaben betrauten Innenministeriums und in einem Ministerium für zwei naturwissenschaftliche Einzelgebiete vertreten zu sein. Die Einheit der Wissenschaft, so problematisch sie sein mag, verlangt nach der Betreuung durch einen Minister, der auch die Koordinierung der ressorteigenen Forschung sicherstellen wird. Herr Lohmar, das ist meines Wissens jetzt bereits geregelt.
    In diesem Ministerium wird ein Verwaltungskörper entstehen, eine Beamtenschaft, die mit den Fragen der Wissenschaftspolitik aufs beste vertraut ist. In ihrer Heranbildung sehen wir eine wesentliche Voraussetzung für eine fruchtbare Tätigkeit des Bundes in der Kulturpolitik.
    Die Bundesregierung hat das im Vorjahr in Aussicht gestellte Forschungsförderungsgesetz noch nicht vorgelegt. Wir würdigen die Schwierigkeiten, denen sie sich gegenübersieht. Vor zwanzig Monaten haben wir sie gefragt, warum der einstimmige
    Beschluß dieses Hauses vom 1. Juli 1960 auf Abgrenzung der Aufgaben im kulturellen Bereich mit den Ländern noch nicht ausgeführt sei. Der Herr Innenminister verwies auf Verhandlungen, die zu einem Verwaltungsabkommen über die Wissenschaftsförderung führen würden. Das Abkommen liegt nun vor. Es regelt die Zusammenarbeit beider Verfassungsebenen im Ausbau der bestehenden Hochschulen, in der Finanzierung der Max-PlanckGesellschaft, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Studentenförderung. Es liegt vor, aber einige Länder haben es noch nicht unterzeichnet; sie wollen erst das Ergebnis des Streites um den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer abwarten. Hier wird also die Förderung der Wissenschaft und damit unser Anteil an der Bewältigung der Zukunft abhängig gemacht von den Finanzquerelen des Bundes und der Länder. Man könnte bittere Worte finden. Aber wir wollen nicht dramatisieren: diese Länder zahlen, auch ohne unterzeichnet zu haben.
    Es gibt ein zweites Abkommen zur Errichtung neuer Hochschulen, den Mikat-Plan. Soviel ich weiß, soll er die Billigung der Kultusminister gefunden haben, aber noch nicht die der Finanzminister. Daher, Herr Kollege Hahn, kann der Bund auch noch keine Mittel dafür vorsehen.
    Kultusministerkonferenz, Finanzministerkonferenz, Ministerpräsidentenkonferenz — alle diese staatenbündlerischen Elemente in unserem Bundesstaat, die das Grundgesetz nicht kennt — sie alle machen Kulturpolitik. Mit viel gutem Willen und mit starkem Reibungsverlust. Der Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz wird auch weiterhin darüber zu klagen haben, „daß die Koordinationsnotwendigkeiten des föderalistischen Staates nicht selten die Regelung regelungsbedürftiger Fragen behindern", vor allem wenn — ich zitiere ihn weiter — „zu dieser Kooperation der Kultusminister eine Kooperation der Landesfinanzminister hinzukommt und die Zuständigkeiten zwischen den Kultusministern und den Finanzministern laufend hin- und hergeschoben werden und man manchmal nicht weiß, an wen man sich überhaupt zu halten hat und von wem man eine verbindliche Zusage oder Auskunft bekommen kann."
    Die Väter des Grundgesetzes und seine heute fast vergessenen Stiefväter, die Militärgouverneure, haben dem Bund nur wenig Spielraum auf dem kulturellen Sektor gegeben. Wir sollten bestrebt sein, ihn zu erweitern. Der Gedanke einer Grundgesetzänderung sollte erwogen werden. Solange sie nicht möglich ist, sollten wir uns bemühen, die Bundeskompetenz in unserem Verfassungsprovisorium auszuschöpfen.
    Wir begrüßen daher die Initiative der SPD, die die Vorlage eines Wissenschaftsförderungsgesetzes fordert. Auch wir haben bei der Begründung unserer Großen Anfrage am 15. März 1962 diese Forderung gestellt. Dies, meine Damen und Herren, wird ja nicht bedeuten, daß der Herr Minister verpflichtet würde, morgen ein solches Gesetz einzubringen. Wir können das Resultat seiner Verhandlungen mit den Ländern, Herr Kollege Hahn, ruhig abwarten.



    Dr. Hellige
    Das Timing liegt beim Minister, und ich glaube, da werden Sie gleicher Meinung sein, Herr Kollege Lohmar.
    Für uns ist der Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes ein Auftrag an den Bund, sich an der Forschungsförderung zu beteiligen und die organisatorischen Voraussetzungen für diese Aufgabe zu schaffen. So wollte es auch der Hauptausschuß des Parlamentarischen Rates in seiner Sitzung vom 8. Januar 1949 verstanden wissen. Ich bin daher mit Ihnen, Herr Lohmar, der Meinung, daß der Bund sich aus der Wissenschaftsförderung gar nicht zurückziehen darf, auch wenn ihn seine Finanzlage dazu verlocken wollte. Die Regierungserklärung gibt auch keinen Anlaß, das zu vermuten.
    Aus der Wissenschaft kam die Anregung zur Aufnahme der Wissenschaftsförderung in den Katalog des Art. 74. Der Brief vom 18. April 1948, der sie enthielt, trägt die Unterschrift der Professoren Heisenberg, Regener, Rein und Zennek, gewichtige Namen, zur Mehrheit aus der Georgia Augusta. Zahlreiche Stimmen aus der Forschung, der Wirtschaft, der Publizistik, ja aus weitesten Kreisen der Öffentlichkeit haben vor allem in den letzten Jahren den Bund zur Übernahme vermehrter Verantwortung aufgefordert. Nur vereinzelt, Herr Kollege Hahn, wurden Befürchtungen vor engem staatlichem Dirigismus laut, den gewiß niemand ausüben will.
    Nun hätte ich gerne gewußt, woher Sie die ablehnende Haltung der Wissenschaftsgremien gegenüber diesem Forschungsgesetz kennen. Ich habe schon einmal aus dem Bericht des Präsidenten auf der 50. Plenarversammlung der Westdeutschen Rektorenkonferenz in München vom 10. bis zum 12. Juli 1963 zitiert. Da finden Sie zunächst bittere Worte über die Auswirkung des Föderalismus. Da werden Namen wie Hundhammer und Teusch genannt, und dann geht es weiter: „Ich weiß nicht, ob man es heute nicht bedauern sollte", sagte Magnifizenz Speer, „daß die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die MaxPlanck-Gesellschaft 1961 nicht dem damaligen Vorschlag der Westdeutschen Rektorenkonferenz gefolgt sind, nämlich ein Forschungsförderungsgesetz im Parlament durchzusetzen. Sie wollten dieses Forschungsförderungsgesetz nicht und heute fehlt uns dieses Gesetz." Das ist also die Rektorenkonferenz.

    (Abg. Dr. Martin: Sie wollte es nicht!)

    — Sie will es, sie fordert es.

    (Abg. Dr. Martin: 1961!)

    — Aber pardon; leider haben Sie nicht zugehört: 10. bis 12. Juli 1963!

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ein ganz neuer Film, Herr Kollege Martin!)

    — Leider.
    Nun, wenn damals im Jahre 1961 die Max-PlanckGesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft Bedenken hatten, so beruhten sie eben auf Befürchtungen vor engem staatlichem Dirigismus. Den will niemand üben, wohl am allerwenigsten unser liberaler Forschungsminister.
    Die Voraussetzung für das Tätigwerden des Bundes regelt der Art. 72 des Grundgesetzes. Das Ergebnis der Prüfung dieser Voraussetzung steht außer Zweifel. Die Angelegenheit kann durch die Gesetzgebung einzelner Länder nicht wirksam geregelt werden. Die Wahrung der Rechtseinheit und der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse verlangt die Initiative des Bundes.
    Nun hat Herr Hahn schon darauf hingewiesen: Wer heute ein Bundesgesetz zur Kulturpolitik fordert, der greift mit Sorgen zum Kommentar des renommierten Gelehrten. Mich hat Herr Professor Maunz getröstet. Er hält das Vorliegen der Voraussetzungen nach Art. 7.2 Nr. 2 auf Grund zweier von ihm angezogener Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht für einen Gegenstand richterlicher Beurteilung, sondern des gesetzgeberischen Ermessens des Bundes. Innerhalb dieses Ermessensspielraums sei eine Nachprüfung nicht möglich. Hoffentlich ist der Herr bayerische Kultusminister der gleichen Meinung wie Herr Professor Maunz.

    (Heiterkeit.)

    Wir können dem Gesetz also beruhigt zustimmen, Herr Kollege Hahn, wenn es vorgelegt wird.
    Übrigens: Wem tut es weh? Für die Länder bleibt alles beim alten. Auch weiterhin wird die gemeinsame Förderung der Forschung durch Verwaltungsabkommen geregelt werden müssen. Uns ist bei solchen Abkommen nicht recht wohl. Es sind Absprachen von Verwaltungen, Mittel für bestimmte Zwecke in bestimmter Höhe anzufordern. Sie schaffen aber keine rechtliche Basis. Sie binden nicht die Volksvertretung. Jeder Beschluß eines der beteiligten Parlamente kann sie umstoßen. Das ist eine unsichere Grundlage für eine so wichtige Aufgabe.
    Über die Materien, die das Gesetz enthalten soll, ist wohl weitgehende Übereinstimmung festzustellen. Es dürfte auch dem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern nicht sehr fernstehen. Wir möchten den Katalog durch die Studentenförderung nach dem Honnefer Modell ergänzt sehen. Nach unserer Meinung wie nach Meinung der Sprecher der Wissenschaft ist sie ein unabtrennbarer Bestandteil der Wissenschaftsförderung.
    Ein regelmäßiger Bericht über die Lage der Wissenschaft wird dem Parlament, der Fachwelt und der Öffentlichkeit Gelegenheit geben, Fortschritte und Stand der Förderungsmaßnahmen zu überdenken und zu erörtern. Die Notwendigkeit langfristiger Planung möchten auch wir unterstreichen. Von Bindungsermächtigungen sollte man in ausreichendem Maße Gebrauch machen. Für die Länder wird das Gesetz nur die Fixierung der bisherigen Praxis bringen. Für den Bund kommt ein wesentliches hinzu: Der heute schon mehrfach zitierte Präsident der Westdeutschen Rektorenkonferenz hat mit Recht darüber geklagt, daß Ansprüche der Wissenschaft an den Bund nicht gesetzlich begründet werden können. Das trifft bislang zu. Überdies ist die Beteiligung des Bundes an den Förderungsmaßnahmen, die in dem genannten Verwaltungsabkommen auf 50 % festgelegt war, auf 30 % der geplanten gemeinsamen Leistung gesunken. Für uns liegt die



    Dr. Hellige
    Bedeutung eines Förderungsgesetzes vor allem in der Selbstverpflichtung des Bundes zur Erfüllung der Aufgaben, die ihm das Grundgesetz zuweist. Wir entziehen damit zugleich den Wissenschaftsetat der Gefahr, von der Finanzlage des Bundes allzu abhängig zu werden und wie bisher in die Haushaltsmanipulationen einbezogen zu werden.
    Sie sprachen vom Fernsehurteil, Herr Kollege Hahn. Wir glauben, daß der Juckepunkt Kulturhoheit von diesem Gesetz gar nicht berührt wird. Kulturarbeit ist nach unserer Meinung nicht das Reservat einer bestimmten Ebene unserer Staatlichkeit. Alle sind — darin stimme ich Ihnen zu — zur Mitarbeit aufgerufen: der Bürger, die Gemeinden, die Gebietskörperschaften, die Länder und auch der Bund. Die Förderung der Wissenschaft ist eins der wesentlichen Teilgebiete der Kulturarbeit. Hier müssen Bund und Länder vertrauensvoll zusammenarbeiten. Hier kommt es weniger darauf an, wer etwas leistet, als darauf, daß etwas geleistet wird. Es kommt darauf an, daß die Aufbauarbeit nicht durch Kompetenzstreitigkeiten behindert oder gebremst wird. Nicht aus der Staatsphilosophie, nur aus dem harmonischen Zusammenwirken aller zum allgemeinen Besten läßt sich die Existenzberechtigung eines sinnvollen Föderalismus ableiten.

    (Allseitiger Beifall.)