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ID0409624300

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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Inhalt: Abg. Mischnick — stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . 4367 A Fragestunde (Drucksache IV/1614 [neu]) Frage des Abg. Seuffert: Lärmbelästigung beim Flugplatz Schleißheim Hopf, Staatssekretär 4367 B, D, 4368 A, B Seuffert (SPD) 4367 D Ertl (FDP) 4368 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 4368 A, B Frage des Abg. Dr. Steinmetz: Rechtsunwirksame Beförderungen in der früheren deutschen Wehrmacht Hopf, Staatssekretär 4368 C, D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 4368 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Unbewohnte Einfamilienhäuser in Wahn Dr. Dollinger, Bundesminister . 4369 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4369 B, C Fragen des Abg. Dr. Aigner: Luitpold-Hütte in Amberg Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4369 C, 4370 B, C, D, 4331 A, C, D, 4372 A Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4370 A, B, 4371 A, B, 4372 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Aktion Deutsch-Französische Freundschaft von Hase, Staatssekretär . . , 4372 B, C, D 4373 A Dr. Eppler (SPD) 4372 B Dr. Schäfer (SPD) 4372 C Dr. Mommer (SPD) 4372 C, D Frau Meermann (SPD) 4373 A Frage des Abg. Kaffka: Mit Moslems verheiratete deutsche Frauen Dr. Carstens, Staatssekretär . , 4373 B, C, D, 4374 A, B Kaffka (SPD) 4373 C Dr. Schäfer (SPD) 4373 C Jahn (SPD) 4373 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4374 A, B Frage des Abg. Welslau: Einkommen einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern Blank, Bundesminister 4374 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Frage des Abg. Welslau: Eigenheimerwerb einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern bei 700 DM Einkommen Lücke, Bundesminister . 4374 D, 4375 A, C Welslau (SPD) 4375 A Dr. Schäfer (SPD) 4375 B, C Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4375 D Frage der Abg. Frau Meermann: Verteilung der Mappe „Schwarz auf Weiß" Lücke, Bundesminister . . 4375 D, 4376 A Frau Meermann (SPD) . . 4375 D, 4376 A Frage des Abg. Dröscher: Uranerz-Verarbeitung im Steinautal Lenz, Bundesminister 4376 B, C Dröscher (SPD) 4376 B, C Frage des Abg. Dröscher: Verfälschtes Eigelb Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 4376 D, 4377 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . 4376 D, 4377 A Dr. Roesch (SPD) 4377 A, B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . 4377 B, C Frage des Abg. Folger: Bittere Mandeln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 4377 C, 4378 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 4378 A Frage des Abg. Dröscher: Signalanlagen innerhalb von Ortsdurchfahrten Dr. Dahlgrün, Bundesminister 4378 B, C, D, 4379 A Dröscher (SPD) 4378 C, D Fragen des Abg. Seidel (Fürth):: Verlegung amerikanischer Anlagen aus dem Langwassergebiet der Stadt Nürnberg Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4379 A, C Seidel (Fürth) (SPD) 4379 B, C Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksache IV/1584) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1963) (Drucksache IV/1486) Blank, Bundesminister 4379 D Dr. Franz (CDU/CSU) 4381 D Dr. Schellenberg (SPD) 4384 B Spitzmüller (FDP) 4387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Scheppmann, Arendt [Wattenscheid], Dr. Aschoff u. Gen.) (Drucksache IV/1555) — Erste Beratung — 4390 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1568) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1569) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) 4390 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4394 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4397 A Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller (SPD) . . 4400 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 4403 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG-BEG) (Drucksache IV/1550) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache IV/1549) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4406 B, 4423 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 4411 C Hirsch (SPD) 4418 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4424 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 III Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/1473); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1613, zu IV/ 1613) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) . . . . 4427 A, 4433 B Drachsler (CDU/CSU) . . . . . . 4429 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 4431 D Dr. Eppler (SPD) . . . . 4434 A, 4435 B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 4434 D Mertes (FDP) . . . . . . . . . 4435 C Antrag betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SPD) (Drucksache IV/ 1494) Dr. Lohmar (SPD) . . . 4436 A, 4447 D Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) . 4439 A Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 4442 A Lenz, Bundesminister . . . . . . 4444 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1961 mit der Republik Togo über die Förderung der Anlage von Kapital (Drucksache IV/592) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/884) — Zweite und dritte Beratung — 4448 C Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für feste Brennstoffe) (Drucksache IV/1612) 4448 D Entwurf eines Gesetzes über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörigen Nebenarms „Alte Süderelbe" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache IV/1593) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache IV/1587) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Offshore-Steuergesetzes (Drucksache IV/ 1589) — Erste Beratung — 4449 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Vereins für die bergbaulichen Interessen an der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbezirk mbH in Essen (Drucksachen IV/1389, IV/1610) 4449 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Logemann, Sander, Wächter u. Gen. betr. EWG-Agrarpreispolitik (Drucksachen IV/ 1258, IV/1611) 4449 C Nächste Sitzung 4449 D Anlagen 4451 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 4367 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) * 15. 11. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Arnold 15. 11. Dr. Atzenroth 15. 11. Bading 15. 11. Benda 14. 11. Bergmann * 14. 11. Berlin 20. 11. Birkelbach * 14. 11. Fürst von Bismarck 15. 11. Börner 15. 11. Dr. von Brentano 15. 11. Brese 16. 11. Burckardt 15. 11. Burgemeister 16. 11. Cramer 15. 11. Dr. Deist * 15. 11. Deringer 14. 11. Dr. Dichgans * 15. 11. Dopatka 18. 11. Dorn 14. 11. Frau Dr. Elsner * 15. 11. Etzel 15. 11. Fritsch 30. 11. Dr. Furler * 14. 11. Goldhagen 16. 11. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Hahn (Bielefeld) 15. 11. Hauffe 15. 11. Dr. Hesberg 14. 11. Holkenbrink 15. 11. Dr. Hoven 30. 11. Illerhaus * 14. 11. Kahn-Ackermann 15. 11. Kalbitzer 15. 11. Frau Kipp-Kaule 15. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 14. 11. Knobloch 15. 11. Kreitmeyer 16. 11. Kriedemann * 16. 11. Dr. Krümmer 14. 11. Leber 15. 11. Lenz (Brühl) * 15. 11. Dr. Löbe 15. 11. Dr. Löhr 15. 11. Lücker (München) * 15. 11. Mauk * 15. 11. Merten 16. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Metzger 21. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 11. Freiherr von Mühlen 24. 11. Müller (Aachen-Land) 16. 11. Müller (Remscheid) 15. 11. Neumann (Allensbach) 16. 11. Ollenhauer 31. 12. Pöhler 15. 11. Porten 15. 11. Porzner 15. 11. Rademacher * 15. 11. Frau Renger 15. 11. Richarts * 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 11. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin 16.11. Seifriz 15. 12. Storch* 15. 11. Frau Strobel * 15. 11. Dr. Supf 15. 11. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Walter 14. 11. Weber (Georgenau) 15. 11. Weinkamm 15. 11. Wellmann 16. 11. Wendelborn 15. 11. Dr. Wilhelmi 16. 11. Wischnewski * 15. 11. b) Urlaubsanträge Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 11. Dr. Müller-Hermann 15. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 8 erhält Artikel 1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes folgende Fassung: „Artikel 1 Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer Das Aufkommen an Mineralölsteuer, ,ausgenommen das Aufkommen aus der Besteuerung der 4452 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Schweröle und Reinigungsextrakte nach § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes, ist in Höhe von 55 von Hundert für Zwecke ides Straßenwesens zu verwenden." Bonn, den 14. November 1963 Ollenhauer unid Fraktion Anlage 3 Umdruck 357 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrags - Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satzgestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht,alsbald Vorschläge zu unterbreiten, die die Wiettbewerbsverzerrungen durch das Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien zu Lasten konkurrierender mittelständischer Betriebe beseitigen." Bonn, Iden 14. November 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Imle, Mertes und Genossen zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrages — Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satz gestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Wettbewerbsgleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber dem Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien sichergestellt werden kann." Bonn, den 14. November 1963 Dr. Imle Mertes Dr. Danz Deneke Dr. Emde Ertl Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Kohut Logemann Dr. Mälzig Margulies Murr Peters (Poppenbüll) Dr. Rieger (Köln) Dr. Rutschke Soetebier Zoglmann Anlage 5 Umdruck 358 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von .der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. zu prüfen, ob der 2. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen durch die starke Entwicklung der Motorisierung überholt und 2. gegebenenfalls bis zum 31. März 1964 einen modifizierten 2. Vierjahresplan vorzulegen, der es ermöglicht, unter voller Ausschöpfung der Straßenbaukapazität den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes an die Motorisierung anzupassen. Bonn, den 13. November 1963 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Ulrich Lohmar


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Problematik eines Forschungsgesetzes beschäftigt den Bundestag nicht zum erstenmal. Am 15. Mai dieses Jahres hat der Bundestag einstimmig die Bundesregierung aufgefordert, dem Hohen Hause ein solches Gesetz vorzulegen. Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen. Sie wird dafür ihre Gründe haben, und Herr Minister Lenz wird sie wahrscheinlich nachher darlegen.
    Aber meiner Fraktion lag daran, dem Bundestag erneut zu empfehlen, die Vorlage eines solchen Gesetzes zu verlangen. Wir glauben, daß die Entwicklung der Wissenschaftspolitik im letzten halben Jahr ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung noch dringlicher gemacht hat, als es vor einem halben Jahr schon war.
    Die Wissenschaftsförderung hat sich in den letzten Monaten so entwickelt, daß statt der Finanzierung nach dem zwischen Bund und Ländern ursprünglich vorgesehenen Schlüssel von 50 : 50 jetzt die Lasten im Verhältnis 2: 1 den Ländern aufgebürdet werden. Der Bund ist relativ in einem zunehmend geringeren Ausmaß an der Wissenschaftsfinanzierung beteiligt. Das ist kein Zufall und hängt auch nicht nur mit der Tatsache zusammen, daß Sie dieses Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern bisher noch nicht haben zustande bringen können. Es hängt auch nicht nur damit zusammen, daß einige Bundesländer in den Verhandlungen der letzten Monate ein Junktim hergestellt haben, indem sie sagten, die Klärung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer sei untrennbar mit der Frage der Wissenschaftsfinanzierung verbunden, und außerdem — so sagten einige Bundesländer — habe sich der Bund hier auf Grund einer einmal günstiger gewesenen finanziellen Situation in ein Aufgabengebiet gedrängt, in dem er eigentlich nichts zu suchen habe.
    Die Debatte im Bundestag über diese Meinung einiger Bundesländer wäre leichter, wenn nicht auch die Bundesregierung ihrerseits mehrfach Anlaß gegeben hätte, an ihrer Auffassung zur Wissenschaftspolitik und speziell zu ihrer Finanzierung erhebliche Zweifel zu hegen. So hat beispielsweise der Herr Bundesfinanzminister zu Zeiten der Regierung Adenauer und zu Zeiten der Regierung Erhard verschiedentlich öffentlich — und noch öfter offen, wenn auch nicht öffentlich — durchblicken lassen, daß er bereit sei, die Beteiligung des Bundes in der
    Wissenschaftspolitik auf dem Altar eines allgemeinen Friedensschlusses mit den Ländern zu opfern. Der Herr Bundeskanzler, der neue Bundeskanzler, hat in seiner Regierungserklärung in einigen allgemeinen Bemerkungen immerhin den Eindruck erweckt, ihm liege an einer Mitverantwortlichkeit des Bundes in der Wissenschaftspolitik. Der Herr Wissenschaftsminister schließlich hat zu keiner Zeit — wir freuen uns darüber — einen Zweifel daran gelassen, daß nach seiner Auffassung — wie sollte er sonst auch sein Amt ausüben?! — eine kontinuierliche Beteiligung des Bundes in der Sache und in der Finanzierung nicht in Frage gestellt werden kann.
    Aber das Ergebnis dieser vielen Verhandlungen, Veröffentlichungen, Stellungnahmen im letzten halben Jahr ist einfach dies: Wir können heute konstatieren, worüber sich die Bundesländer und die Bundesregierung nicht einig sind; aber niemand ist in der Lage, zu sagen, in welcher Weise sie sich einigen wollen, konkret gesprochen, ob, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Inhalt Verwaltungsabkommen einmal zustande kommen könnten.
    Nun, diese Situation hätte uns veranlassen können, zu sagen: Schön, wir wollen die Regierung bitten, sich um den Abschluß eines solchen Verwaltungsabkommens vielleicht nachdrücklicher als bisher zu bemühen. — Wir möchten uns jedoch darauf nicht beschränken, weil wir glauben, daß dies ein Versuch wäre, mit der berühmten weißen Salbe einer Wunde beizukommen, die damit nicht geheilt werden kann. Wir meinen, daß die Vorlage und Verabschiedung eines Forschungsförderungsgesetzes eine unerläßliche Voraussetzung dafür ist, die Beziehung zwischen Bund und Ländern in der Wissenschaftspolitik auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen, soweit der Bund in Betracht kommt, und dann auf dieser Grundlage eine kontinuierliche Zuzammenarbeit zu entwickeln.
    Wir befanden uns dabei in dieser unserer Absicht vor einem halben Jahr — ich erwähnte es bereits — in Übereinstimmung mit dem gesamten Hause und auch im Einklang mit dem Sprecher der Ministerpräsidentenkonferenz, dem Bayerischen Ministerpräsidenten Goppel, der in der Kulturdebatte am 13. Februar dieses Jahres ausdrücklich erklärt hat, er wünsche eine Fortsetzung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Wissenschaftspolitik.
    Das war — Sie wissen es — vor der Ministerpräsidentenkonferenz in Saarbrücken. In Saarbrücken ist die Front der Ministerpräsidenten auseinandergebrochen. Wir haben einen Vortrag zur Kenntnis nehmen müssen, den Herr Meyers, der „Landesvater" von Nordrhein-Westfalen, in Saarbrücken gehalten und in dem er sich dafür ausgesprochen hat, die Finanzierung wenigstens der neuen Universitäten ausschließlich den Ländern zu überlassen. Er hat in dieser Rede in Saarbrücken die Frage offen gelassen, ob sich der Bund an der Finanzierung der bestehenden Universitäten weiter beteiligen solle.



    Dr. Lohmar
    Seither haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer wechselseitig interpretiert und dementiert. Herr Kiesinger beispielsweise hat vor einigen Wochen Gelegenheit genommen, zu sagen, in Saarbrücken sei keineswegs einmütig von den Länderchefs die Auffassung vertreten worden, daß man den Bund aus einer gemeinsamen Wissenschaftsfinanzierung ausschließen wolle. Herr Kiesinger konnte leider nicht hinzufügen, daß man umgekehrt darüber einig gewesen sei, es so zu belassen, wie es sich im Wissenschaftsrat seither herausgebildet hat. Kurz gesagt, einen eindeutigen Standort der Ministerpräsidenten in dieser Frage der Zusammenarbeit heute auszumachen, ist schlechterdings unmöglich.
    Ich hielte es für die Entwicklung der Wissenschaftspolitik für mehr als hinderlich, wenn sich der Bundestag mit einer solchen Situation einfach abfände. Deshalb bitten wir zu überlegen, ob ein Forschungsförderungsgesetz uns nicht auf einen festeren Boden stellen kann.
    Lassen Sie mich eins klarstellen! Wir versprechen uns von einem solchen Forschungsförderungsgesetz keine bessere Qualität der Forschung in Deutschland. Wir möchten damit keine sachlichen, inhaltlichen Eingriffe des Staates in die freie Forschung außerhalb der staatlichen Auftragsforschung in die Wege leiten oder für die fernere Zukunft ins Auge fassen. Worum es geht, ist die, Bereitstellung von Bundesmitteln für nicht zur Bundesverwaltung gehörende Forschungseinrichtungen, um es eingrenzend zu sagen.
    Meine Damen und Herren, das zu tun, lag schon in der Absicht des Parlamentarischen Rates. Sie können die Stellungnahmen der Sprecher der CDU oder der SPD im Parlamentarischen Rat nachlesen. Alle waren sie einer Meinung darüber, daß die Mitverantwortlichkeit des Bundes in der Wissenschaftsförderung im Grundgesetz verankert werden müsse. Strittig war allein die Frage, ob eine Finanzierungskompetenz des Bundes ohne eine Gesetzgebungskompetenz gegeben sei oder nicht. Einige Abgeordnete des Parlamentarischen Rates haben diese Frage verneint und sich aus diesem Grunde mit allen anderen dafür entschieden, ausdrücklich auch eine Gesetzgebungskompetenz in Art. 74 Ziff. 13 vorzusehen, um damit zugleich eine Finanzierungskompetenz des Bundes zu begründen.
    Nun könnte man sagen: Bisher ist es ja auch mit den Haushaltsgesetzen mehr oder minder gut gegangen. Aber die haushaltsgesetzliche Grundlage für die Wissenschaftsfinanzierung ist nach unserer Auffassung aus zwei Gründen nicht ausreichend. Der erste Grund ist uns vom Kollegen Dr. Stoltenberg geliefert worden, der wiederholt darauf hingewiesen hat, daß nach seiner Meinung die Bereitstellung von Bundesmitteln für die Wissenschaftsfinanzierung in keiner Weise eine sachliche Mitverantwortlichkeit des Bundes in diesem Bereich auf die Dauer präjudiziere, sondern daß es sich — so wurde uns in den Haushaltsberatungen der letzten Jahre wiederholt von Herrn Stoltenberg als dem Sprecher seiner Fraktion versichert — hier um zeitlich begrenzte Dotationen des Bundes an die Länder handle, die bei gegebener Sachlage abgebaut werden könnten und müßten.
    Wir haben weiter in den letzten Jahren immer wieder eine dreifache Kürzung der für die Wissenschaftsförderung an sich notwendigen Mittel erlebt. Die erste Kürzung wurde den Wissenschaftlern in den Verhandlungen im Wissenschaftsrat abgehandelt, bevor der Vorschlag des Wissenschaftsrates überhaupt verabschiedet wurde, und zwar durch die ermahnenden Hinweise meist des Vertreters des Herrn Bundesfinanzministers auf die angespannte Finanzlage des Bundes.
    Die zweite Kürzung kam dann im Zuge der allgemeinen Abstriche zustande, und die dritte Kürzung bei den Baumaßnahmen, so daß in keinem der vergangenen Jahre die sachlich an sich notwendigen Mittel bereitgestellt werden konnten. Wir möchten den Bundesfinanzminister vor der Versuchung bewahren helfen, mit unsachgemäßen Argumenten hier Jahr für Jahr bei den Beratungen des Haushalts Abstriche auf einem Gebiet vornehmen zu können, das auch nach der Erklärung des neuen Bundeskanzlers einen hohen Rang im Rahmen der Ziele der Bundesregierung haben soll.
    Aus beiden Gründen glauben wir, daß ein Forschungsgesetz notwendig ist. Man mag sagen, diese Argumente reichten nicht aus, um gegenüber den Ländern den Entschluß zu begründen, ein solches Gesetz vorzulegen. Aber abgesehen davon, daß auch den Ländern an einer klaren Rechtsgrundlage auf seiten des Bundes gelegen sein sollte, deutet die zunehmende internationale Verflechtung der Forschung in ihrer Fragestellung, in ihrer Problematik, in ihrer Methodik und in den Organisationen, die dafür geschaffen worden sind, darauf hin, daß eine Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Gremien und internationalen Verhandlungen nur von der Bundesseite her wahrgenommen werden kann und daß man auch aus diesem Grunde eine Fixierung des Rahmens braucht, in dessen Grenzen sich der Bund bewegen kann.
    Schließlich hat die unterschiedliche finanzielle Stärke der Bundesländer dazu geführt, daß der Einheitlichkeit der Wissenschaft nicht mehr entsprochen wird. Der Kultusminister von Nordrhein-Westfalen erklärt selbstbewußt, selbstverständlich werde sich sein Land der Forderung, eine weitere Universität zu bauen, dann nicht entziehen, wenn der Wissenschaftsrat eine solche weitere Universität für notwendig halte. Er hat aber kein Wort darüber verloren, wie wir denn nun endlich zu einer Finanzierung der für Bremen, für Regensburg und für Konstanz — wo es etwas besser aussieht — vorgesehenen Universitäten kommen wollen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben zwar in Saarbrücken beschlossen, ihre Finanzminister zu bitten, sich einmal zu überlegen, ob man hier nicht durch einen horizontalen Finanzausgleich unter den Bundesländern sich gegenseitig helfen könne. Aber bisher haben wir keinen konkreten Hinweis gehört, wie denn eine solche wechselseitige Länderhilfe praktisch aussehen soll und was sie in harten Ziffern bedeutet.



    Dr. Lohmar
    Überdies fragt man sich, warum man das Modell der sachlichen und finanziellen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich, ausgehend vom Wissenschaftsrat und den guten Erfahrungen, die wir dort gesammelt haben, aus prinzipiellen Gründen durch das Land-Länder-Modell ersetzen soll. Das ist eine wenig pragmatische Absicht. Es liegt näher, dieses Bund-Länder-Modell, fußend auf der Zusammenarbeit im Wissenschaftsrat, so zu festigen und zu fundieren, daß es zu einer ausreichenden und kontinuierlichen Wissenschaftspolitik und -förderung beitragen kann.
    Wir haben mit unserem Antrag — lassen Sie mich darauf noch einige wenige Sätze verwenden — nicht den Eindruck erwecken wollen, daß ein Forschungsförderungsgesetz ein ausführliches Kataloggesetz sein sollte. Wir möchten ein Rahmengesetz vorschlagen, das allerdings präzise absteckt, was vom Bund, von den Ländern oder von beiden gemeinsam in der Wissenschaftspolitik erwartet wird.

    (Abg. Wehner: Sehr gut!)

    Ich will zu den Punkten 1 bis 3 unserer Vorlage nichts mehr sagen. Sie sind aus dem, was ich angemerkt habe, klargeworden. Nur soviel noch: Koordiniert werden muß nicht nur die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Auch die Bundesregierung in sich hat bisher den Weg zur Koordinierung leider noch nicht beschritten.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Herr Minister Lenz hat immer noch nicht die Zuständigkeiten, die er eigentlich brauchte. Wir haben sozusagen drei Kultusminister innerhalb der Bundesregierung, alle drei in einem embryonalen Zustand, der eine etwas weiter entwickelt als die anderen, aber die beiden kleineren um so mehr bestrebt, sich auszuwachsen; Herr Kollege Dresbach, ich meine Herrn Heck und Herrn Höcherl. Das sollte die Bundesregierung bald ändern.
    Wir haben weiter einen regelmäßigen Lagebericht über die Situation der Wissenschaft vorgeschlagen, der von den zuständigen Organen des Bundes und der Länder gemeinsam erarbeitet werden soll und der etwa nach dem Beispiel des Grünen Berichts oder des Straßenbauplans dem Parlament regelmäßig einen Einblick in die Situation der Wissenschaft und in die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten der Wissenschaftspolitik geben soll. Das ist in der bisherigen Planung der Bundesregierung institutionell noch nicht sichtbar geworden.
    Herr Erler hat sich in seiner Antwort auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers schon den Vorschlag erlaubt, einmal zu erwägen, Herr Minister, ob man nicht eine Abteilung kür Bildungsplanung in Ihrem Hause einrichten sollte, die für eine solche Berichterstattung über das, was ist, und für die Entwicklung langfristiger Pläne für das, was werden soll, die notwendigen Arbeiten leisten könnte.
    Wir haben in England nicht nur bei den Sozialisten, sondern erfreulicherweise auch bei den Konservativen gerade in diesen Wochen zwei sehr interessante Berichte bekommen, den Taylor-Report und den Robbins-Report. Beide gehen in der Analyse der Lage der Bildungsinstitutionen und -möglichkeiten in Großbritannien und in der Entwicklung von Vorschlägen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien, über das hinaus, was in Deutschland bisher erarbeitet werden konnte, auch über die Planungen des Wissenschaftsrates, auch über die Bedarfsfeststellung der Kultusministerkonferenz, die wir beide in ihrem Wert nicht unterschätzen wollen. Ein Vergleich der deutschen Planungsunterlagen macht eben sichtbar, daß in der Bundesrepublik eine Verzahnung in der Betrachtung der Wissenschaft einerseits und des allgemeinen Bildungswesens andererseits bisher fehlt, weil wir keine institutionellen Möglichkeiten geschaffen haben, beides zusammen zu sehen.
    Lesen Sie den Aufsatz von Herrn Picht nach, in dem auf den Zusammenhang dieser Bereiche in einer wirklich alarmierenden Weise hingewiesen wird. Es ist deutlich, worum es uns dabei geht, wenn wir hier sowohl institutionelle Möglichkeiten innerhalb der Bundesregierung als auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern schaffen wollen.
    Lassen Sie mich abschließend Ihnen sagen, was uns mit unserem Antrag, ein Forschungsgesetz zu verlangen, in den letzten Wochen widerfahren ist. Mich haben einige Landesminister und manche Kollegen aus dem Bundestag gefragt: „Sagen Sie mal, was wollen Sie eigentlich mit dem Antrag? Gegen wen richtet sich der Antrag?" Ich glaube, daß diese Frage „Gegen wen richtet sich der Antrag?" kennzeichnend ist für die politisch und psychologisch verfahrene Situation, in der wir uns befinden. Ich möchte deshalb deutlich sagen: unser Antrag richtet sich gegen niemanden. Aber er hat einige, sagen wir, bevorzugte Adressaten. Wenn ich sie auf der Bundesebene und auf der Länderebene personifizieren darf, dann möchte ich sagen: es handelt sich um einen Antrag, der speziell an die Herren Dahlgrün und Meyers gerichtet ist.

    (Abg. Dr. Martin: Und an Herrn Conrad in Wiesbaden!)

    — Nun ja, Sie werden mir erlauben, Herr Kollege Martin, daß ich mich an die Kleiderordnung halte und die Ministerpräsidenten vor den Landesministern erwähne.

    (Abg. Dr. Martin: Aber die Finanzminister haben doch das Abkommen zu Fall gebracht! Das ist die Kleiderordnung!)

    Uns bereitet Sorge — wenn ich das in einer etwas persönlichen Weise sagen darf —, daß sich der Wissenschaftsminister in seinem Bemühen, Ordnung in die Dinge zu bringen, allzu sehr auf die schwäbische Courtoisie verläßt. Wir haben jetzt bald Nikolaus, Herr Minister, und deshalb erlauben Sie mir, in einem Bild zu sprechen: Wenn Sie durch die Lande ziehen, auf der Bundes- und auf der Länderebene, ist es gut, als freundlicher Nikolaus eine Reihe von schönen Sachen in seinem Sack zu haben. Aber manchmal ist es auch nützlich, einen Knüppel in diesem Sack bereitzuhalten. Die tatsächlichen Front- und Fragestellungen verlaufen ja heute quer durch eine in sich uneinige Bundesregierung und quer durch die untereinander uneinigen



    Dr. Lohmar
    Bundesländer. Wenn wir uns im Bundestag, meine Damen und Herren, auf eine sachlich vernünftige Arbeitsgrundlage einigen, müßte es möglich sein, ein Forschungsförderungsgesetz zu verabschieden und auf dieser Basis eine Wissenschaftspolitik zu entwickeln, die ihren Namen verdient.

    (Beifall bei der SPD und in der Mitte.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hahn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwischen allen Fraktionen dieses Hauses besteht volle Einigkeit, daß wir eine ganz große Anstrengung machen müssen, die Wissenschaft zu fördern. Wir stehen an einem Punkt, an dem die Wissenschaftsförderung einen ganz neuen Stellenwert in der deutschen Politik gewinnen muß. Denn wenn auch die Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren aufgeweckt worden ist und insbesondere die Presse in dankenswerter Weise immer von neuem auf die Nöte und den höchst unbefriedigenden Zustand von Forschung, wissenschaftlicher Lehre und allgemeinem Bildungswesen hingewiesen hat, so ist doch vielen politisch Verantwortlichen noch nicht klar geworden, daß dies sehr harte Konsequenzen haben muß.
    Wir begrüßen deshalb diese Debatte im Deutschen Bundestag, und wir sind auch erfreut darüber, daß Herr Lohmar soeben zugegeben hat, daß hier nicht eine Gegnerschaft !zwischen den einzelnen Parteien besteht; denn es handelt sich hierbei um eine wahrhaft nationale Frage. Sie kann nur vom ganzen deutschen Volk und deshalb auch nur von allen Parteien gemeinsam gelöst werden. Der deutschen Wissenschaft wäre nicht gedient, ja, ihr würde Schaden zugefügt, wenn sie sich in die Auseinandersetzung der Parteien oder gar der Interessengruppen hineingerissen sähe. Wir müssen gerade gegenüber den Ansprüchen der Interessengruppen hervorheben, daß die deutsche Wissenschaft und das deutsche Bildungswesen keine Interessengruppen darstellen. Denn vom Rang der deutschen Wissenschaft hängt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Staates mit seiner Wirtschaft in der Welt ab. Durch unser Bildungswesen muß jedes deutsche Kind hindurch. Das Bildungswesen stellt die Leiter dar, auf dem es zur Leistung seines Lebens emporsteigt.
    Dieser Erkenntnis hat auch die Regierungserklärung von Bundeskanzler Erhard Rechnung getragen, wenn er feststellt, daß der Bildungspolitik im 20. Jahrhundert die gleiche Bedeutung zukommt wie der Sozialpolitik im 19. Jahrhundert. Die Bildungspolitik wird weithin über Zukunft und dais Schicksal unseres Volkes entscheiden. Die Sprecher aller drei Fraktionen haben sich in eindrucksvollen Ausführungen gerade zu diesem Teil der Regierungserklärung bekannt und sie unterstrichen.
    Auch wir geben zu, die bisherige Situation ist höchst unbefriedigend. Auch wir wissen, daß 1963 unsere Wünsche nicht erfüllt worden sind. Der Bundeshaushalt enthielt zwar die an sich eindrucksvoll erscheinende Zahl von 1,168 Milliarden DM; das sind etwa 2 % unseres Gesamthaushalts. Aber wir sind uns darüber klar, daß das noch keineswegs dem entspricht, was in Zukunft jährlich wird aufgebracht werden müssen. Für den Ausbau der bestehenden Hochschulen wurde statt der vom Wissenschaftsrat angeforderten 265 Millionen DM nur ein Betrag von 220 Milionen DM bewilligt. Dieser wurde noch durch zwei Sperren verringert, zunächst durch eine von 10 % für alle Ersteinrichtungen und dann durch eine von 20 % für alle Baumittel. Erst in letzter Stunde wurde die zweite Sperre aufgehoben. Aber wir befinden uns in großen Schwierigkeiten, das Geld in diesem Jahr nun noch so schnell auszugeben.
    Für 1964 sind vom Wissenschaftsrat 275 Millionen DM für den Ausbau der bestehenden Hochschulen angefordert worden, und es sollen dem Vernehmen nach 250 Millionen DM bewilligt werden, was auch tatsächlich den Ausgaben, die auf uns als Bund nach idem Verwaltungsabkommen zukommen würden, entsprechen würde. Wir sind aber besorgt dadurch, daß für die Neugründung der Universitäten bisher noch kein Pfennig vorgesehen ist und daß auch kein Leertitel im Haushaltsplan erscheint, der später einmal aufgefüllt werden könnte. Ebenso bleiben die Ansätze für die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft hinter den Wünschen zurück. Das entspricht auch unseren Vorstellungen in keiner Weise. Wir erkennen allerdings auch die Schwierigkeiten an, in denen sich die Bundesregierung in diesem Augenblick bei dem Ausgleich des Haushalts befindet.
    Wir wünschen sehr, daß all das, was in den letzten Wochen auf diesem Gebiet gesprochen worden ist, nicht nur Deklamationen für die Öffentlichkeit sind, sondern daß es zu Taten kommt. Dazu ist besonders notwendig, daß auch all die Abgeordneten, die keine Kulturpolitiker sind, die erhöhte Bedeutung der Wissenschaftsförderung erkennen und bereit sind, daraus Konsequenzen zu ziehen,

    (Zustimmung in der Mitte)

    die sich auch in einer veränderten Bewertung der Wissenschaft im Haushalt auswirkt.
    Der Satz ist richtig, daß dem Aufbau der Verteidigung unserer Freiheit in der Bundeswehr der Aufbau unserer Wissenschaft und unseres Bildungswesens entsprechen muß. Beides ist für unsere Zukunft gleich wichtig. Dabei ist noch nichts darüber gesagt, wer für einen solchen Ausbau unserer Wissenschaft und unseres Bildungswesens zuständig ist. Es handelt sich in jedem Fall um eine notwendige Leistung unseres ganzen Volkes in allen seinen Gliedern.
    Wie stellt sich nun die Fraktion der CDU/CSU zur Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung? Es ist schon von meinem Vorredner ausgeführt worden, daß am 3. April dieses Jahres durch die Abgeordneten Holkenbrink, Dr. Huys und Dr. Kübler ein gemeinsamer Bericht vorgelegt worden ist, in dem ein solches Gesetz gefordert wurde, und wenn heute die SPD den Antrag auf Vorlage eines solchen Entwurfs stellt, so nimmt sie nur den Antrag des Kulturpolitischen Ausschusses unseres ganzen Hau-



    Dr. Hahn (Heidelberg)

    ses auf. Dein hat schon unser Haus einstimmig seine Zustimmung gegeben. Es ist also im Grunde nichts Neues, worüber wir verhandeln. Wir alle stimmen unserem eigenen Beschluß vom Mai und damit natürlich auch dem Antrag der SPD im Prinzip zu. Denn auch uns erscheint es als wünschenswert, ja als notwendig, daß die stetige und großzügige Förderung der Wissenschaft durch ein solches Gesetz sichergestellt wird.
    Trotzdem glauben wir in diesem Augenblick, um der Sache und das heißt um der Förderung der deutschen Wissenschaft willen die Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs zurückstellen zu müssen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wir hatten auch den Eindruck, daß der Antrag der SPD hier nur mit sehr großer Vorsicht und mit viel Vorbehalten begründet worden ist. Wir meinen, daß diese Zurückstellung notwendig ist, nicht deshalb, weil es uns mit der Förderung der deutschen Wissenschaft nicht wirklich ernst wäre. Wenn ich als Professor, und zwar als einer, der doch jahrelang verantwortlich die älteste deutsche Universität geleitet hat, dieses ausspreche, so wird man mir das gewiß glauben. Wir befinden uns mit unserem Wunsch, dieses Gesetz zunächst zurückzustellen, in vollem Einvernehmen etwa mit dem VDS, aber auch mit den leitenden Gremien der deutschen Wissenschaftsorganisationen, die sich auch ihrerseits nichts davon versprechen können, daß in diesem Augenblick dieses Gesetz durchgebracht wird. Wir haben nämlich allen Grund anzunehmen, daß zu diesem Zeitpunkt die Vorlage eines solchen Gesetzes die Förderung der deutschen Wissenschaft eher behindern, ja blockieren könnte. Es liegt uns aber nur an einem: daß der Wissenschaft wirksam und das heißt auf die beste Weise und so schnell wie möglich geholfen wird.

    (Zuruf von der SPD: Sagen Sie doch, wie!) — Ich werde gleich noch darauf kommen.


    (Abg. Wehner: Das ist ein Eiertanz!)

    Das heißt, daß die jetzt aufgetretenen Hemmnisse nach Möglichkeit beseitigt werden und sich die Lage nicht noch weiter versteift und verfestigt. Letzteres könnte in der Tat durch die Vorlage eines solchen Gesetzes geschehen,
    Was ist die Begründung für diesen Standpunkt? Seit wir jenen Beschluß zur Vorlage eines Gesetzentwurfes gemeinsam im Bundestag faßten, ist es über die Kompetenzen von Bund und Ländern — Sie sind ja darauf eingegangen —, und zwar gerade auf dem Gebiete der Wissenschaftsförderung und des Bildungswesens, zu vielfachen Spannungen gekommen. Der noch nicht beigelegte sogenannte Steuerstreit hat ja einen kulturpolitischen Hintergrund. Die Einstellung der einzelnen Länder in diesem Streit ist zwar unterschiedlich, aber sie haben doch eine geschlossene Front gegenüber dem Bund gebildet, und im Vermittlungsausschuß sind sie dabei durch die Bundestagsmitglieder der SPD unterstützt worden. Das Fernsehurteil, gegen das Sie sich nicht gewandt haben, warnt uns außerdem. Auch gegen den von Bundesschatzminister Dollinger vorgelegten Gesetzentwurf zur Verwendung der Überschüsse des Volkswagenwerkes für die wissenschaftliche Forschung und für Institutionen des Bildungswesens hat der Bundesrat Einspruch erhoben und den Vermittlungsausschuß angerufen.
    Sprechen wir es klar aus: ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, durch den Bund erlassen, würde zu diesem Zeitpunkt die Spannungen zwischen Bund und Ländern nur verschärfen.

    (Abg. Dr. Schäfer: Oder klären!)

    Es würde gewiß nicht den Bundesrat passieren. Das hätte zur Folge, daß wir nicht nur unübersehbar viel Zeit verlieren würden, sondern dadurch auch der Wissenschaft nicht genützt würde.
    Der Streit um das Honnefer Modell und seine Reform warnt uns weiter. Es scheint mir hier jetzt nicht der Ort zu sein, um auf diese Materie im einzelnen einzugehen. Aber soviel ist sichtbar: durch die gegenteiligen Entscheidungen, die der Haushaltsausschuß des Bundestages und das Innenministerium auf der einen Seite und die Kultusminister der Länder auf der anderen Seite getroffen haben, ist die Regelung bereits um zwei Semester verzögert worden. Es ist noch nicht abzusehen, wann das Problem wirklich gelöst werden wird.
    Nun muß man sich aber auch darüber klar sein, daß die schweren Rückstände in der deutschen Wissenschaft, und zwar sowohl in der eigentlichen Forschung als auch in ihren Institutionen, ihren Grund nicht im Fehlen eines solchen Forschungsgesetzes haben, so gewiß ein solches Gesetz ihre Förderung sichern könnte. Hier tragen wir vielmehr an dem bösen Erbe der Vergangenheit. Der Wissenschaftsrat hat dies in seinen Empfehlungen vom Jahre 1960 dargestellt. Ich will Bekanntes nicht lange wiederholen und stelle deshalb nur ganz kurz fest: Wir tragen in der deutschen Wissenschaft schwer an den Folgen der Wissenschaftsfeindlichkeit des Nationalsozialismus, der die Bedeutung der Wissenschaft und des Bildungswesens völlig verkannte, weite Wissenschaftsgebiete, beonders in der Naturwissenschaft, bewußt verkümmern ließ und die besten Gelehrten aus Deutschland heraustrieb. Wir tragen weiter an den vielfältigen Folgen des Krieges, wobei wir an die Menschenverluste denken können, an die Zerstörung wissenschaftlicher Einrichtungen und die Isolierung vom internationalen Austausch. Schließlich denken wir an die anfänglichen Beschränkungen der Forschung auf verschiedenen Gebieten. Wir zahlen aber auch dafür, daß man im ganzen Westen erst Ende der 50er Jahre zur Erkenntnis der politischen, ja militärischen und wirtschaftlichen Bedeutung von Forschung und Bildungswesen kam. Das gilt erst recht für uns, die wir zunächst mit der Sicherung des elementaren Lebens beschäftigt waren. Schließlich sei noch an den Verlust aller ost- und mitteldeutschen Universitäten und Forschungsstätten erinnert. Und wenn es seit 1958 durch die Bildung des Deutschen Wissenschaftsrates und seit seinen Empfehlungen im Jahre 1960 zu einem wirklichen Neuansatz und zu einem erfreulichen Schritt vorwärts im Ausbau unserer wissenschaftlichen Hochschulen gekommen ist, so geschah das nicht durch ein Forschungsgesetz, sondern



    Dr. Hahn (Heidelberg)

    durch das Verwaltungsabkommen vom 5. September 1957, das zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde. Dieses führte zu der erfreulichen Förderung unserer Wissenschaft.
    Wir halten es deshalb für geboten, daß der zweite Schritt nicht vor dem ersten gemacht wird. Mit anderen Worten: zuerst muß das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in dieser Frage geklärt werden. Es müssen die Gespräche auf höchster Ebene geführt werden, die der Bundeskanzler angekündigt hat. Diese Gespräche haben das Nahziel nicht nur des Finanzausgleichs, sondern auch der Inkraftsetzung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern. Dies hat die anteilige Beteiligung ,des Bundes am Ausbau bestehender Hochschulen und an der Finanzierung der großen wissenschaftlichen Organisationen zum Inhalt. Es müßte aber darüber hinaus auch zu einem Abkommen über die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Neugründung von Universitäten kommen.
    Erst als nächster Schritt ist dann ein Gesetz zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung überhaupt sinnvoll. Dieses Gesetz muß gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet werden. Nur so wird der verfassungsrechtlichen Situation Rechnung getragen, und nur so kann etwas entstehen, bei dem alle Verantwortlichen willig und energisch zusammenwirken.
    Wir wollen den leidigen Streit um die Kompetenzen nicht verschärfen,. sondern überwinden. Der Bundeskanzler hat richtig festgestellt, daß das deutsche Volk für einen solchen Kompetenzstreit kein Verständnis hat, am wenigstens, wenn er auf Kosten der Wissenschaft geht. Wir vertrauen darauf, daß die Länder sich nicht querlegen werden, wenn sie sehen, daß wir den Föderalismus nicht antasten, wohl aber ihn zu einer überzeugenden Wirkung bringen wollen. Erst unter diesen Voraussetzungen wird auch ein solches Gesetz die Gestalt erhalten können, die der auf uns zukommenden Situation in Forschung und Bildungswesen gerecht wird.
    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ein solches Gesetz nur den derzeitigen unbefriedigenden Zustand wiedergeben. Es wird einen minimalen Charakter tragen müssen, um nirgends auch nur den Verdacht aufkommen zu lassen, der Bund wolle irgend etwas, was ihm nicht zusteht, usurpieren. Dies würde aber einen entscheidenden Gesichtspunkt nicht zur Geltung kommen lassen, der sich erst allmählich durchzusetzen beginnt, nämlich die Interdependenz zwischen wissenschaftlicher Forschung auf höchster Ebene und dem gesamten Bildungs- und Schulwesen. Letztlich müssen der Universitätsaufbau und der Ausbau der Forschung auf der einen Seite und beispielsweise der Ausbau des Landschulwesens und auch des höheren Schulwesens auf der anderen Seite aufeinander abgestimmt werden. Alles ist auf das engste miteinander verzahnt.
    So bedarf es eines großen Wurfes, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Es kann nur Bund und Ländern gemeinsam gelingen. In jedem Falle werden ja die Länder doch die schwerste Last dabei zu tragen haben.
    Um dieses alles leisten zu können, scheint es uns nun allerdings doch gerechtfertigt, auch einige Vorschläge aus dem Antrag, den die SPD gestellt hat, aufzunehmen und zu unterstützen.
    Erstens. Wir werden nicht — da stimmen wir völlig mit Ihnen überein — ohne eine große Planung auskommen, die versucht, die künftige Entwicklung einzufangen. Wir wollen durch eine solche Planung keine Bevormundung der Forschung, sondern wir wollen lediglich das Bett schaffen, in dem der Strom der freien Forschung sich voll entfalten kann. Da aber die Planung die Interdependenz zwischen Wissenschaft und Schulwesen berücksichtigen muß, sollte sie gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführt werden. Die Bedarfsfeststellung 1961 bis 1970 der Kultusministerkonferenz gibt hierfür bereits die Basis ab. Gewiß ist das noch nicht das Ganze. Sie haben mit Recht auf den großzügigen Plan der konservativen Partei und Regierung in England hingewiesen. Wir galuben, daß die Kultusministerkonferenz und das Bundesforschungsministerium hier eine große gemeinsame Aufgabe haben.
    Zweitens. Als erster Schritt sollte der im Antrag angeregte Bericht über die Lage der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen regelmäßig erstattet werden, vielleicht nicht gerade jährlich, aber wenigstens alle zwei Jahre.
    Drittens. Besonderes Augenmerk ist in der Tat der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu widmen. Da sich das Honnefer Modell auf das eigentliche Studium bezieht, hört die Förderung insbesondere der Hochbegabten zu früh auf. Dem ist allein mit Habilitandenstipendien nicht beizukommen. Allerdings ist durch die erhebliche Vermehrung der wissenschaftlichen Assistentenstellen schon eine große Erleichterung auf diesem Gebiet eingetreten, und man sollte diesen Weg weiter beschreiten.
    Viertens. Schließlich wäre es ein erster Anfang, wenn wir in den Haushaltsplan 1964 im Blick auf die zu errichtenden neuen Hochschulen wenigstens den Leertitel „Bundesanteil zur Förderung von Universitätsneugründungen in den Ländern" aufnehmen könnten. Es ist ein Ruhmestitel für Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg — ich möchte aber auch Bayern nennen —, daß sie das Wagnis der Neugründung von Universitäten unternommen haben, auch wenn noch nicht geklärt ist, ob der Bund dabei helfen wird. Wir vermissen dagegen, daß man in Bremen einen solchen Beschluß bis zum heutigen Tage nicht zu fassen gewagt hat. Wir würden wünschen, daß auch andere Bundesländer diese Initiative entwickeln und nicht vor der eigenen Courage Angst bekommen. Wir könnten ihnen vielleicht schon durch einen solchen Leertitel, den wir in unseren Haushaltsplan aufnehmen, etwas Mut machen und zugleich dem eigenen Hause klarmachen, was auf uns alle hier zukommt.
    Das alles, was ich ausgesprochen habe, ist nur von dem einen Motiv diktiert: keine Deklamationen nach außen, keine Maßnahmen, die letztlich der Wissenschaft doch nicht weiterhelfen und politisch nicht



    Dr. Hahn (Heidelberg)

    durchführbar sind, kein neuer Streit zwischen Bund und Ländern. Dafür wollen wir die stärkste Bemühung wagen, daß Bund und Länder zusammenfinden und dann mit vereinten Kräften an das große Werk gehen. Wir sind überzeugt, damit am besten sowohl der deutschen Wissenschaft, der kommenden Generation, aber auch einem gesunden und lebensfähigen Föderalismus zu dienen.
    Wir bitten daher, den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zurückzustellen

    (Zuruf von der CDU/CSU: Überweisen!)

    und an den Ausschuß zu überweisen und zunächst die anderen Schritte, die ich empfohlen habe, zu gehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)