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ID0409619200

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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Inhalt: Abg. Mischnick — stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . 4367 A Fragestunde (Drucksache IV/1614 [neu]) Frage des Abg. Seuffert: Lärmbelästigung beim Flugplatz Schleißheim Hopf, Staatssekretär 4367 B, D, 4368 A, B Seuffert (SPD) 4367 D Ertl (FDP) 4368 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 4368 A, B Frage des Abg. Dr. Steinmetz: Rechtsunwirksame Beförderungen in der früheren deutschen Wehrmacht Hopf, Staatssekretär 4368 C, D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 4368 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Unbewohnte Einfamilienhäuser in Wahn Dr. Dollinger, Bundesminister . 4369 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4369 B, C Fragen des Abg. Dr. Aigner: Luitpold-Hütte in Amberg Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4369 C, 4370 B, C, D, 4331 A, C, D, 4372 A Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4370 A, B, 4371 A, B, 4372 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Aktion Deutsch-Französische Freundschaft von Hase, Staatssekretär . . , 4372 B, C, D 4373 A Dr. Eppler (SPD) 4372 B Dr. Schäfer (SPD) 4372 C Dr. Mommer (SPD) 4372 C, D Frau Meermann (SPD) 4373 A Frage des Abg. Kaffka: Mit Moslems verheiratete deutsche Frauen Dr. Carstens, Staatssekretär . , 4373 B, C, D, 4374 A, B Kaffka (SPD) 4373 C Dr. Schäfer (SPD) 4373 C Jahn (SPD) 4373 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4374 A, B Frage des Abg. Welslau: Einkommen einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern Blank, Bundesminister 4374 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Frage des Abg. Welslau: Eigenheimerwerb einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern bei 700 DM Einkommen Lücke, Bundesminister . 4374 D, 4375 A, C Welslau (SPD) 4375 A Dr. Schäfer (SPD) 4375 B, C Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4375 D Frage der Abg. Frau Meermann: Verteilung der Mappe „Schwarz auf Weiß" Lücke, Bundesminister . . 4375 D, 4376 A Frau Meermann (SPD) . . 4375 D, 4376 A Frage des Abg. Dröscher: Uranerz-Verarbeitung im Steinautal Lenz, Bundesminister 4376 B, C Dröscher (SPD) 4376 B, C Frage des Abg. Dröscher: Verfälschtes Eigelb Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 4376 D, 4377 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . 4376 D, 4377 A Dr. Roesch (SPD) 4377 A, B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . 4377 B, C Frage des Abg. Folger: Bittere Mandeln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 4377 C, 4378 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 4378 A Frage des Abg. Dröscher: Signalanlagen innerhalb von Ortsdurchfahrten Dr. Dahlgrün, Bundesminister 4378 B, C, D, 4379 A Dröscher (SPD) 4378 C, D Fragen des Abg. Seidel (Fürth):: Verlegung amerikanischer Anlagen aus dem Langwassergebiet der Stadt Nürnberg Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4379 A, C Seidel (Fürth) (SPD) 4379 B, C Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksache IV/1584) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1963) (Drucksache IV/1486) Blank, Bundesminister 4379 D Dr. Franz (CDU/CSU) 4381 D Dr. Schellenberg (SPD) 4384 B Spitzmüller (FDP) 4387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Scheppmann, Arendt [Wattenscheid], Dr. Aschoff u. Gen.) (Drucksache IV/1555) — Erste Beratung — 4390 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1568) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1569) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) 4390 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4394 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4397 A Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller (SPD) . . 4400 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 4403 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG-BEG) (Drucksache IV/1550) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache IV/1549) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4406 B, 4423 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 4411 C Hirsch (SPD) 4418 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4424 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 III Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/1473); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1613, zu IV/ 1613) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) . . . . 4427 A, 4433 B Drachsler (CDU/CSU) . . . . . . 4429 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 4431 D Dr. Eppler (SPD) . . . . 4434 A, 4435 B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 4434 D Mertes (FDP) . . . . . . . . . 4435 C Antrag betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SPD) (Drucksache IV/ 1494) Dr. Lohmar (SPD) . . . 4436 A, 4447 D Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) . 4439 A Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 4442 A Lenz, Bundesminister . . . . . . 4444 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1961 mit der Republik Togo über die Förderung der Anlage von Kapital (Drucksache IV/592) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/884) — Zweite und dritte Beratung — 4448 C Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für feste Brennstoffe) (Drucksache IV/1612) 4448 D Entwurf eines Gesetzes über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörigen Nebenarms „Alte Süderelbe" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache IV/1593) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache IV/1587) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Offshore-Steuergesetzes (Drucksache IV/ 1589) — Erste Beratung — 4449 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Vereins für die bergbaulichen Interessen an der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbezirk mbH in Essen (Drucksachen IV/1389, IV/1610) 4449 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Logemann, Sander, Wächter u. Gen. betr. EWG-Agrarpreispolitik (Drucksachen IV/ 1258, IV/1611) 4449 C Nächste Sitzung 4449 D Anlagen 4451 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 4367 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) * 15. 11. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Arnold 15. 11. Dr. Atzenroth 15. 11. Bading 15. 11. Benda 14. 11. Bergmann * 14. 11. Berlin 20. 11. Birkelbach * 14. 11. Fürst von Bismarck 15. 11. Börner 15. 11. Dr. von Brentano 15. 11. Brese 16. 11. Burckardt 15. 11. Burgemeister 16. 11. Cramer 15. 11. Dr. Deist * 15. 11. Deringer 14. 11. Dr. Dichgans * 15. 11. Dopatka 18. 11. Dorn 14. 11. Frau Dr. Elsner * 15. 11. Etzel 15. 11. Fritsch 30. 11. Dr. Furler * 14. 11. Goldhagen 16. 11. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Hahn (Bielefeld) 15. 11. Hauffe 15. 11. Dr. Hesberg 14. 11. Holkenbrink 15. 11. Dr. Hoven 30. 11. Illerhaus * 14. 11. Kahn-Ackermann 15. 11. Kalbitzer 15. 11. Frau Kipp-Kaule 15. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 14. 11. Knobloch 15. 11. Kreitmeyer 16. 11. Kriedemann * 16. 11. Dr. Krümmer 14. 11. Leber 15. 11. Lenz (Brühl) * 15. 11. Dr. Löbe 15. 11. Dr. Löhr 15. 11. Lücker (München) * 15. 11. Mauk * 15. 11. Merten 16. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Metzger 21. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 11. Freiherr von Mühlen 24. 11. Müller (Aachen-Land) 16. 11. Müller (Remscheid) 15. 11. Neumann (Allensbach) 16. 11. Ollenhauer 31. 12. Pöhler 15. 11. Porten 15. 11. Porzner 15. 11. Rademacher * 15. 11. Frau Renger 15. 11. Richarts * 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 11. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin 16.11. Seifriz 15. 12. Storch* 15. 11. Frau Strobel * 15. 11. Dr. Supf 15. 11. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Walter 14. 11. Weber (Georgenau) 15. 11. Weinkamm 15. 11. Wellmann 16. 11. Wendelborn 15. 11. Dr. Wilhelmi 16. 11. Wischnewski * 15. 11. b) Urlaubsanträge Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 11. Dr. Müller-Hermann 15. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 8 erhält Artikel 1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes folgende Fassung: „Artikel 1 Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer Das Aufkommen an Mineralölsteuer, ,ausgenommen das Aufkommen aus der Besteuerung der 4452 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Schweröle und Reinigungsextrakte nach § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes, ist in Höhe von 55 von Hundert für Zwecke ides Straßenwesens zu verwenden." Bonn, den 14. November 1963 Ollenhauer unid Fraktion Anlage 3 Umdruck 357 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrags - Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satzgestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht,alsbald Vorschläge zu unterbreiten, die die Wiettbewerbsverzerrungen durch das Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien zu Lasten konkurrierender mittelständischer Betriebe beseitigen." Bonn, Iden 14. November 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Imle, Mertes und Genossen zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrages — Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satz gestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Wettbewerbsgleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber dem Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien sichergestellt werden kann." Bonn, den 14. November 1963 Dr. Imle Mertes Dr. Danz Deneke Dr. Emde Ertl Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Kohut Logemann Dr. Mälzig Margulies Murr Peters (Poppenbüll) Dr. Rieger (Köln) Dr. Rutschke Soetebier Zoglmann Anlage 5 Umdruck 358 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von .der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. zu prüfen, ob der 2. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen durch die starke Entwicklung der Motorisierung überholt und 2. gegebenenfalls bis zum 31. März 1964 einen modifizierten 2. Vierjahresplan vorzulegen, der es ermöglicht, unter voller Ausschöpfung der Straßenbaukapazität den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes an die Motorisierung anzupassen. Bonn, den 13. November 1963 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Helmut Artzinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das versuchen Sie doch hier mit Ihren Vorlagen.
    Wie sind nun die alten Vorstellungen, die die SPD in ihrem Regierungsprogramm entwickelt hat, hier im einzelnen entfaltet? Ich beginne mit der meines Erachtens bedeutungsvollsten Vorlage zur Änderung des Einkommensteuertarifs. Es besteht Einigkeit darüber, daß der jetzt noch gültige Tarif des Jahres 1958 reformbedürftig ist.
    Ich darf das an einigen Zahlen deutlich machen. Für das Jahr 1963 werden die Masseneinkommen, also Löhne, Gehälter, Renten, auf rund 173 Milliarden DM geschätzt. Das bedeutet einen Zuwachs von 62% gegenüber dem Jahre 1958. Herr Kollege Seuffert hat bereits darauf hingewiesen, daß überproportional zu diesem Ansteigen der Masseneinkommen das Lohnsteueraufkommen um 134 % gewachsen ist. Sie haben aber unterlassen, Herr Kollege Seuffert, darauf hinzuweisen, daß die veranlagten Einkommen von 1958 bis 1963 um 60 % gestiegen sind und die Steuerbelastung um 145 % gestiegen ist. Das muß man gerechterweise dazu sagen; denn es ist ja nicht so, daß die veranlagten Einkommen nur die großen Einkommen und die Lohnsteuerpflichtigen nur die kleinen Steuerzahler sind.

    (Abg. Seuffert: Es ist nur die Frage, wo man die Progression für erträglich hält! Daß wir sie in gewissen Bereichen nicht für erträglich halten, haben wir ja alle durch den Proportionalsatz dokumentiert!)

    — Gut, aber wir sind uns wohl darüber einig, daß die von Ihnen geschilderte Situation nicht nur den Lohnsteuerzahler trifft, sondern auch den Veranlagten, und zwar ganz genauso.
    Ich darf kurz die Merkmale des Einkommensteuertarifs 1958 noch einmal aufzählen: Freibetrag von 1680 DM, dann eine 20%ige Proportionalzone bis 8000 DM, von 8000 bis 110 000 DM Einkommen eine Progressionszone von 27,2 bis 51,9 %, schließlich eine weitere Proportionalzone mit dem Spitzensteuersatz von 53 %.
    Der Sprung von der Proportionalzone von 20 % bis zum Beginn der Progressionszone mit 27,2 % ist immer als ein bedenklicher Schönheitsfehler dieses Tarifs empfunden worden. Er leitet nämlich den Progressionsbereich auf einem zu hohen Niveau ein und begründet die Steilheit der Progression im ganzen. So haben wir nach diesen Tarif bereits bei 30 000 DM Einkommen eine Spitzenbelastung von 40 %.
    Wir dürfen nicht vergessen — und ich bin dem Herrn Ministerdankbar, daß er darauf so nachdrücklich hingewiesen hat —, daß die Einkommensteuerbelastung nicht die einzige Steuerbelalstung ist;

    (Zustimmung in der Mitte)

    wir müssen vielmehr die Dinge im Zusammenhang sehen.

    (Abg. Seuffert- Auch mit der Verbrauchsteuerbelastung der unteren Einkommen!)

    — Freilich; nur ist sie leider nicht so ganz einfach zu berechnen.

    (Ahg. Seuffert: Aber sie ist fühlbar!)

    Im Normalfall wird idas hohe Einkommen aus den gewerblichen Einkünften gebildet. Die gewerblichen Einkünfte sind aber zusätzlich mit Gewerbesteuer, Vermögensteuer, Kirchensteuer und Lastenausgleich belastet. Wir dürfen daher die Einkommensteuer nicht nur unter verteilungspolitischen Gesichtspunkten sehen, sondern müssen ,darauf achten, daß die Quellen für ein weiteres Wachstum unserer Wirtschaft nicht verstopft werden

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    unid daß genügend Eigenmittel nach der Besteuerung
    verbleiben, um Investitionen vornehmen zu können.
    Die heutige Belastung durch die Einkommensteuer sieht folgendermaßen aus. Heute sind noch 22 % der Steuerpflichtigen — 6 Millionen — völlig steuerfrei, wenn man von den indirekten Steuern absieht. Im Durchschnitt beträgt die Lohnsteuerbelastung 8 %. — Gut, Sie sagten 8,4 %, Herr Seuffert.



    Dr. Artzinger
    Unter 6000 DM Einkommen werden insgesamt aufgebracht 1500 Millionen DM; von 6000 bis 12 000 DM Einkommen werden aufgebracht 8,7 Milliarden DM, von 12 000 Ibis 25 000 DM Einkommen 5,6 Milliarden DM und bei mehr als 25 000 DM Einkommen 11,4 Milliarden DM. Da liegt also der Schwerpunkt.
    Nun sind für die Umstellung des Einkommensteuertarifs 1958 seit geraumer Zeit Vorschläge im Gespräch. Ich erinnere nur an den Bund der Steuerzahler, an das Institut Finanzen und Steuern und den vom Mittelstandskreis der CDU/CSU aufgegriffenen Vorschlag C dieses Instituts Finanzen und Steuern. Vor diesem Hintergrund muß man die Reformvorlage der SPD als eine von mehreren Möglichkeiten sehen.
    Der von den Sozialdemokraten vorgeschlagene Tarif sieht eine Erhöhung des Freibetrags urn 240 DM vor. Das allein würde einen Verzicht auf Steuern in Höhe von 800 Millionen DM jährlich bedeuten. Dann kommt wie bisher eine Proportionalzone bis 8000 DM. Es folgt eine gegenüber dem heutigen Tarif mildere Progression, die be zirka 100 000 DM die heutige Belastung erreicht und dann scharf weitergeht bis zu dem Spitzensteuersatz von 58 %. Bei einem Einkommen von 200 000 DM beispielsweise — immer für Ledige gerechnet — liegt dieser Tarif schon um 5000 DM höher als der Tarif 1958. Wir sind der Meinung, daß dieser Tarif, gedacht als Entlastung mittelständischer Einkommen, nicht das gewünschte Bild bietet.
    Wir halten eis auch für völlig unmöglich, den Spitzensteuersatz zu erhöhen. Auch für uns, meine Damen und Herren von der Opposition, ist der Spitzensteuersatz von 53 % kein Glaubensartikel. Auch wir können uns Situationen vorstellen, in denen eine Erhöhung dieses Satzes notwendig ist. Wir halten es aber für völlig unmöglich, in einem Gesetz, das Steuerermäßigungen bringt, der großen Masse Ermäßigungen zu geben und die berühmten 70 000 Einkommen, von denen Herr Seuffert sprach, zusätzlich zu belasten.

    (Abg. Seuffert: Warum. denn?!)

    — Herr Seuffert, das ist keine Frage der kleinen Zahl, sondern eine Frage der Gerechtigkeit und des Prinzips.

    (Abg. Seuffert: Genau wie unten! Ich bin genau der gleichen Meinung! Weitere Zurufe von der SPD.)

    Die SPD kennt die Gefahren, die mit einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes eingegangen werden müssen, genau.

    (Abg. Seuffert: Wir sind ja auch sehr vorsichtig!)

    Herr Kollege Dr. Möller hat sie in Essen klar angesprochen. Das ist zunächst die Gefahr der weiteren Entfernung von den Regelungen der EWG-Länder, die wir zweifellos herbeiführen würden. Herr Dr. Möller hat auch klar die Gefahr der Kapitalflucht angesprochen, die wir jetzt in Italien angesichts des drohenden Eintritts der Nenni-Sozialisten in die Regierung bestätigt sehen. Wir haben den Eindruck,
    daß hier wieder einmal aus weltanschaulichen Gründen etwas geleistet wurde, was wir nicht mitmachen können; denn diese egalitäre Tendenz hat nach unserer Meinung mit dem Ruf nach mehr Steuergerechtigkeit nur sehr wenig zu tun. Sie machen sich die austeilende Gerechtigkeit verdammt leicht. Wenn die Römer den Satz geprägt haben: „Jedem das Seine!". dann machen Sie daraus: „Jedem das Gleiche!", wenn auch mit Variationen.

    (Abg. Seuffert: Sprechen Sie doch mit Ihren Sozialausschüssen, Herr Artzinger!)

    — Darauf komme ich noch.
    Die austeilende Gerechtigkeit ist besonders schwierig in einem Progressionstarif zu verwirklichen. Ich darf Ihnen dazu mit freundlicher Genehmigung des Präsidenten aus dem Aufsatz von Gerloff im „Handbuch der Finanzwissenschaft" vorlesen. Es heißt wörtlich
    Die progressive Besteuerung läßt sich nicht einwandfrei begründen, geschweige denn einwandfrei durchführen. Nur soviel wissen wir, daß die proportionale Besteuerung den heute geltenden Gerechtigkeitsvorstellungen nicht entspricht, daß sie als Maßstab für die Besteuerung nicht gerecht ist; aber es kann nicht bewiesen werden, weiches Maß nun gerecht ist. Eine exakte Formel für eine nach Höhe und Verlauf objektiv richtige Progression gibt es nicht und kann es nicht geben.
    Sie werden mir daher erlauben, daß ich Ihren Progressionsverlauf, den Sie unter den Schlachtruf „mehr Steuergerechtigkeit!" stellen, als eine durch die Parteibrille gesehene Gerechtigkeit qualifiziere.
    Selbstverständlich durfte auch der Hinweis auf die hohen Steuersätze der Vereinigten Staaten nicht fehlen. Auch dazu zitiere ich einen Klassiker der Finanzwissenschaft, Professor Neumark in Frankfurt:
    Eine schematische Gegenüberstellung von Einkommensteuersätzen verschiedener Länder hat keinen Erkenntniswert. Sie läßt nicht erkennen, wie die Effektivbelastung durch den Tarif im Hinblick auf das Splitting, die Abschreibungs-
    und Bewertungspraxis gestaltet und wie sie sich mit der aus Ertrags-, Vermögensteuer und anderen Abgaben kombiniert. Gewiß ist der Marginalsatz und der formale Progressionsverlauf nicht ohne optisch-psychologische Bedeutung. Aber für die Beurteilung der realen Belastungswirkung des Spitzensatzes ist es entscheidend zu wissen, in welchem Maße jene Wirkung durch Begünstigungen ausgehöhlt wird — wie durch den in den USA üblichen Proportionalsatz für capital gains —, die bei den höheren Einkommen selbstverständlich eine ganz erhebliche Rolle spielen.
    Nun haben Sie, Herr Seuffert, — und den Fisch hätte ich mir auch nicht entgehen lassen! — auf die Entschließung unserer Sozialausschüsse verwiesen. Es heißt da wörtlich:
    Steigerung der Tarifprogression der Einkommensteuer für Großeinkommen anstatt der bisherigen abflachenden Progression.



    Dr. Artzinger
    Wenn Sie diesen Satz für eine Erhöhung des Spitzensatzes in Anspruch nehmen, dann haben Sie ihn entweder nicht richtig gelesen oder falsch verstanden. Da ist von einer Erhöhung des Spitzensatzes keine Rede, sondern von der Steigerung der Progression bei den Einkommen, die in der Spitze diesem Satz unterliegen. Das kann u. U. eine Plafondbestimmung sein.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Bitte, das ist eine rein technische Frage.

    (Abg. Seuffert: Wie verstehen denn Sie die Bestimmung?)

    — So nicht.

    (Abg. Seuffert: Ja, wie denn?)

    — Ja, so, wie ich Ihnen das ausgelegt habe, nicht anders. Nach Wortlaut und Sinn zielen diese Ausführungen nicht auf eine Erhöhung des Spitzensatzes. Schließlich haben wir ja die Damen und Herren unter uns, die diese Empfehlung beschlossen haben.

    (Zurufe der Abg. Seuffert und Wehner.)

    Der Eindruck, daß es sich bei den Vorlagen, speziell bei der Einkommensteuervorlage, der SPD um eine sehr parteipolitisch gefärbte Steuergerechtigkeit handele, verstärkt sich bei näherem Zusehen. Die stärksten Verbesserungen sind da angelegt, wo die meisten Stimmen zu holen sind.

    (Abg. Seuffert: Beim Masseneinkommen, natürlich!)

    — Ja freilich, natürlich; auf die 70 000 Bezieher hoher Einkommen kann man getrost verzichten.

    (Zuruf des Abg. Wehner.)

    — Nein, nein.

    (Abg. Wehner: Natürlich, Sie werfen mit Begriffen um, wie es Ihnen gerade paßt!)

    Sie haben dann den sogenannten Mittelstandsbogen nur sehr vorsichtig angekratzt. Wir sind der Meinung, daß die wünschenswerten Steuerermäßigungen nicht nur bis zu einem Einkommen von 24 000 DM reichen dürfen. Darüber hinaus

    (Zuruf von der SPD)

    — ja, ich weiß, ich habe den Tarif durchgerechnet — bleibt noch etwas übrig. Aber wir sind der Meinung, daß da doch etwas mehr getan werden muß, als Sie vorgesehen haben.

    (Abg. Wehner: Aber gleich!)

    Wir sind der Meinung, daß wir, gerade was den Einkommensteuertarif angeht, nun die Regierungsvorlage in Gottes Namen abwarten sollten und daß wir dann im Ausschuß natürlich über die Einzelheiten der Tarifgestaltung diskutieren müssen.
    Ich will es mit der Stellungnahme zu den übrigen Vorlagen der sozialdemokratischen Fraktion kurz machen. Was die Beseitigung des Vermögensteuerabzugs bei der Einkommensteuer betrifft, so hat der Herr Minister bereits darauf hingewiesen, daß das auch schon für mittlere Vermögen die. Folge hätte, daß die Einkommensteuerentlastung, die Sie nach Ihrem Tarif zubilligen, weitgehend aufgezehrt würde. Auch wir halten es für schlechterdings unmöglich, daß man mit der rechten Hand gibt, was man mit der linken zugleich wieder wegnimmt.
    Deshalb sind auch wir der Meinung, daß es notwendig ist, abzuwarten — wie Herr Staatssekretär Grund das vor den Steuerberatern ausgeführt hat —, wie sich die Vermögensteuer nach der Neubewertung von Grund und Boden gestaltet. Im Grundsatz wissen wir genauso wie Sie, daß der unbegrenzte und unmodifizierte Abzug bei Einkommen aller Größenordnungen regressiv wirkt und daß man sich da gescheiterweise etwas anderes einfallen lassen sollte.
    Zur Änderung der Körperschaftsteuer nur so viel. Wir sind der Meinung, daß der gespaltene Steuersatz auch heute noch seine Berechtigung hat. Er ist damals — darüber kann kein Zweifel bestehen -
    zur Förderung des Kapitalmarktes eingeführt worden, und wir meinen, daß dieses Motiv nach wie vor besteht.

    (Abg. Seuffert: Aber so weit gespalten?!)

    — Ja nun, so weit! 15 % Belastung der ausgeschütteten Gewinne bedeutet 23,5 % Effektivbelastung, und wenn Sie jetzt auf 30 % anheben, bedeutet das praktisch eine Belastung mit 47 %. Dann haben Sie überhaupt keinen Unterschied mehr zwischen nicht entnommenen oder nicht ausgeschütteten Gewinnen und den Ausschüttungen. So kann man es nicht machen, und im übrigen treffen Sie die personenbezogenen Kapitalgesellschaften genauso hart wie die Publikumsgesellschaften.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    — Doch; aber darüber können wir uns im einzelnen im Ausschuß unterhalten.
    Lassen Sie mich zusammenfassen. Wir sehen in den Vorlagen nur sehr bedingt konstruktive Vorschläge für die auch nach unserer Meinung erforderliche Änderung des Einkommensteuerrechts. Mit großen Erwartungen sehen wir nun der Regierungsvorlage, dem Steueränderungsgesetz 1964, entgegen, aber auch, Herr Minister, mit sehr konkreten und bestimmten eigenen Vorstellungen. Nach allem, was wir bisher über den Entwurf gehört haben, kommt er unseren Vorstellungen weit entgegen, so daß wir für den Augenblick nur den Wunsch haben, der Regierungsentwurf möge schnell vorgelegt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Möller.

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    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir völlig unverständlich, daß von meinem Herrn Vorredner der Versuch gemacht worden ist, unsere Steuervorlage mit weltanschaulichen Prinzipien in Übereinstimmung zu bringen. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß man eine Weltanschauung von so kleinem Format hat, das dazu führt, mit unseren Steueranträgen derartige Kombinationen vorzunehmen. Wir wollen die Realitäten einmal festhalten. Es kann doch für die sozialdemo-



    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    kratische Bundestagsfraktion nicht maßgebend sein, wann und wie oft die Bundesregierung erklärt hat, ein Steueränderungsgesetz vorlegen zu wollen, das unseren Vorstellungen entspreche. Wenn wir aus den Erfahrungen der Vergangenheit sagen könnten, daß für die Bundesregierung der Satz gilt: ein Mann, ein Wort!, dann könnte man abwarten und über einen solchen Ausgangspunkt durchaus diskutieren.

    (Abg. Wehner: Sehr gut!)

    Aber wenn wir uns mit der Finanz- und Steuerpolitik beschäftigen, dann muß ich feststellen, daß wir schon seit der Regierungserklärung des Jahres 1953 auf die Finanz- und Steuerreform warten, die uns jede Regierungserklärung angekündigt hat.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Sie können doch angesichts solcher Tatsachen nicht einfach darauf vertrauen, daß die Glaubhaftigkeit von Regierungserklärungen über jeden Zweifel erhaben sei; was die sozialdemokratische Bundestagsfraktion zu einem Stillhalteabkommen veranlassen müßte, das so lange dauern sollte, bis Sie im Jahre 1965 dann endlich den Zeitpunkt für gekommen erachten, Steuervorlagen und andere Vorlagen im Zeichen einer Neuwahl des Bundestages zu machen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, Sie haben schon des öfteren auf das Regierungsprogramm der SPD Bezug genommen, so daß ich wenigstens von einem Teil der Vertreter der Mehrheitsparteien annehmen muß, daß sie dieses Programm kennen und es gelesen haben. Dann haben sie auch gewußt, daß wir in diesem Programm klar zum Ausdruck gebracht haben, daß wir uns im Bundestag bemühen werden, Steuernovellierungen mit dem Ziel größerer Steuergerechtigkeit durchzusetzen. Nachdem nun von Ihrer Seite laufend solche Diskussionen geführt werden, allerdings mit zwei Zungen, sehen wir uns veranlaßt, hier im Deutschen Bundestag zu fragen: Wer hat denn nun beispielsweise in der CDU/CSU-Fraktion zu bestimmen, nach welcher Richtung Steuerpolitik gemacht wird, Sie, der Sie hier sprechen, oder Vertreter der Sozialausschüsse, die sich selbst melden können, um klarzustellen, wie ihre Beschlüsse aufgefaßt werden müssen? Auch ich habe beispielsweise aus dem Spiegel-Interview wirklich nicht entnehmen können, welche Auslegung man den Beschlüssen zu geben hat.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal]: Die müssen Sie besser lesen!)

    — Ach, Herr Dr. Schmidt, Sie dürfen sicher sein, daß ich ganz gut lesen kann. Ich will mich da nicht in einen Streit mit Ihnen einlassen.
    Ich würde überhaupt empfehlen, daß Sie einen Unterschied zwischen unseren Steuervorlagen machen. Von der einen Steuervorlage sagen Sie, sie gehe Ihnen nicht weit genug 'hinsichtlich der Beseitigung des Mittelstandsbogens und der Verbesserung der Steuerlage bei den unteren und mittleren Einkommen, die sehr nachdrücklich vom Bundesfinanzminister hier vorgetragen und sehr nachdrücklich von Ihnen immer wieder in der Öffentlichkeit gefordert worden ist.
    Auf Grund unserer Anträge haben Sie dann angekündigt, nun komme die Steuervorlage. Dazu empfehle ich Ihnen: Nehmen Sie mal die Donnerstagsausgaben der großen Zeitungen! Da werden Sie im Wirtschaftsteil lesen, was das doch für eine ausgezeichnete Sache sei, daß ,die Bundesregierung nun mit dem Steueränderungsgesetz den Mittelstandsbogen beseitigen und steuerliche Vergünstigungen für die unteren und mittleren Einkommen bringen werde, und auf der ersten, der politischen Seite werden Sie eine Meldung des Sprechers der Bundesregierung lesen, in der angekündigt wird, es sei nicht damit zu rechnen, daß schon für das Jahr 1964 solche Steuerwünsche realisiert werden könnten; wenn überhaupt, dann erst im Jahre 1965.
    Bei soviel Zwiespältigkeit müssen wir den Versuch unternehmen, der ganzen Sache einen realistischen Hintergrund zu geben.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Nun, wir müssen uns an Regierungserklärungen und an dem Bulletin der Bundesregierung orientieren, das beispielsweise für mich, Herr Dr. Schmidt, anscheinend ein besserer Lesestoff ist als für Sie. Da habe ich im Bulletin vom 10. April ein Interview mit dem Herrn Staatssekretär im Bundesfinanzministerium zur Kenntnis nehmen müssen. Nun könnte man sagen: Es ist nicht unbedingt wichtig, was für ein Interview ein Staatssekretär gibt. Aber wenn die Bundesregierung es im Bulletin veröffentlicht, dann müßte nach meiner Meinung auch die Opposition davon Kenntnis nehmen. Und was sagt Herr Staatssekretär Grund, Herr Bundesfinanzminister? Er sagt:
    Da aber nun die Haushaltslage zur Zeit außerordentlich schwierig ist, sind allgemeine Steuersenkungen wohl kaum vertretbar. Infolgedessen wird sich das Schwergewicht der Steuerpolitik, jegliche Reformarbeiten auf einen Steuerumbau, das heißt also, auf eine Verteilung, eine anderweitige Verteilung der Steuerlasten verlagern müssen.
    Meine Damen und Herren, das war am 10. April 1963. Wenn Sie von dieser Erklärung ausgehen, fällt Ihre ganze Argumentation gegen unsere Steueranträge zusammen wie ein Kartenhaus.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Herr Bundesfinanzminister hat nun erklärt, es sei gar nicht nötig, Steuernovellierungen zu bringen, die auch zu Steuermehrerträgen führten. Gut, ich nehme das zur Kenntnis, Herr Bundesfinanzminister. Dann ist aber für Sie die Steuerlage und die Haushaltslage nicht mehr so, wie es Ihr Staatssekretär im April dieses Jahres in diesem Interview zum Ausdruck gebracht hat, und Sie glauben, daß Bund und Länder die Steuerausfälle, die entstehen, wenn wir den Mittelstandsbogen beseitigen, zu tragen vermögen.
    Herr Artzinger, Sie haben erklärt — das haben Sie in einem Artikel sehr viel aggressiver gesagt, und ich freue mich, daß Sie hier wenigstens einen etwas



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    vornehmeren Ton in die Diskussion hineingebracht haben —, das reiche ja alles nicht. Wir betrachten solche Anträge nicht als einen Vorgang, den man mit einer Auktion vergleichen könnte. Wir müssen vielmehr aus der gesamten Finanzsituation heraus versuchen, Finanz- und Steuerpolitik zu machen. Da sind wir eben zu dem Ergebnis gekommen, daß unsere Steueranträge zu einem Weniger an Steuereinnahmen in Höhe von rund 1,4 Milliarden DM führen würden. Das ist die Mindestsumme; sie könnte also eher höher sein. Ich nehme die Mindestsumme wegen Ihrer Argumentation. Das reicht Ihnen also nicht, nun schön. Wenn wir darüber hinaus auch den Versuch unternommen hätten, die Proportionalzone noch zu verändern mit etwa 1 Milliarde DM, dann hätte ich nicht hören wollen, was Sie von den Regierungsparteien dann in Ihren Zeitungen, in der Öffentlichkeit und hier über diese Haltung der sozialdemokratischen Opposition zum Ausdruck gebracht hätten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nun gut, bringen Sie solche Anträge, Herr Artzinger, und ich garantiere Ihnen, daß sie sich über die Mehrheitsbildung in diesem Hause wundern werden.
    Nun sagen Sie, Sie hätten die Erhöhung der Freibeträge von 1680 auf 1920 DM nicht vorgenommen. Das entspricht gar nicht dem Vorwurf, den Sie an uns richten, daß wir aus weltanschaulichen Gründen Steuerpolitik machten und Steueranträge vorlegten. Denn die Steuerermäßigung, die dadurch eintritt, trifft doch alle. Das haben Sie anscheinend noch nicht gemerkt. Sie wollen es nicht, Sie wollen es nach Ihren Vorschlägen nicht machen.

    (Unruhe bei der CDU/CSU.)

    — Bitte, nach den Meldungen vom Juli 1963 über das Ergebnis der Beratungen Ihres Arbeitskreises „Haushalt und Finanzwirtschaft" mit Ihrem Arbeitskreis „Mittelstand", den Sie ja auch wohl kennen, ist ausdrücklich festgehalten: Erhöhung der Freibeträge nicht. Und Sie sagen, als wenn Sie es nicht wüßten, auch in Ihrem Artikel, der über den Deutschland-Union-Dienst verbreitet worden ist — den müssen Sie ja kennen, gucken Sie nach, ich habe ihn gerade nicht bei mir —, daß Sie das nicht wünschen. — Das ist also ein Betrag von rund einer halben Milliarde DM, der durchgehend allen denen gegeben wird, die steuerpflichtig sind, womit auch insoweit Ihre Argumentation nicht mehr stichhaltig ist.
    Nun, Herr Bundesfinanzminister, möchte ich die 70 000, von denen hier so oft die Rede ist, in Schutz nehmen, und zwar gegen die Unterstellung, daß die Erhöhung, wie sie in unseren Anträgen vorgesehen ist, zur Steuer- und Kapitalflucht führen würde.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Ich kann mir das nicht vorstellen. Wenn ich nach Ihren Berechnungen gehe, nämlich den Berechnungen, die der Herr Staatssekretär auf der Tagung des Bundes der Steuerberater vorgetragen hat, macht die Erhöhung in der Spitze um 1 % 30 Millionen DM. Fünf mal 30 Millionen sind 150 Millionen
    DM, und wegen dieser 150 Millionen DM sollen nun diese 70 000 Kapitalflucht in einem größeren Maß unternehmen, als das vielleicht jetzt schon der Fall gewesen ist? Ich muß sagen, ich kann da nicht mit und glaube es auch nicht, zumal ich der Meinung bin, daß die Bundesregierung mit dem Außenwirtschaftsgesetz vom 28. April 1961 die Möglichkeit hat, auf dem Wege über eine Rechtsverordnung volkswirtschaftlich schädlichen Kapitaltransfer abzuwehren. Also das, meine Damen und Herren, ist ganz sicher nicht in Ordnung, was Sie hier an Behauptungen aufstellen.
    Ich darf daher folgendes sagen. Soweit unsere Anträge, die eine Steuerentlastung bezwecken, hier besprochen worden sind, ist festzustellen: Sie haben uns zwei Vorwürfe gemacht. Erster Vorwurf: daß wir nicht warten, ibis eine Vorlage der Bundesregierung kommt oder ein Gesetzentwurf aus der Koalition.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Das ist Ihr gutes Recht!)

    — Dann besteht der Vorwurf nicht mehr, schön. Er wurde in der Debatte erhoben. Wenn Sie sich eines Besseren besinnen, in Ordnung; dieser Vorwurf besteht also nicht mehr.
    Zweiter Vorwurf! Sie sagen: Was die SPD mit dieser Entlastung von 1,4 Milliarden DM machen will, reicht nicht. Wir müssen noch eine wesentliche Ausdehnung der Proportionalzone durchsetzen, was insbesondere in den mittleren Bereichen des Einkommensteuertarifs eine wirkliche Entlastung bringt. Schön, darüber lassen wir mit uns reden. Aber dann setzen Sie sich doch bitte einmal in das berühmte stille Kämmerlein und entwerfen Sie einen Zusatzantrag zu unserer Gesetzesvorlage, der sich mit der Ausdehnung der Proportionalzone beschäftigt!

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich kann Ihnen versichern, daß Sie wohlwollendere, weil objektivere Kritik bei einem solchen Vorschlag finden, als wir sie mit unseren gutgemeinten Vorschlägen bei Ihnen finden können.
    Nun, meine Damen und Herren, noch ein kurzes Wort zu den anderen Anträgen, den Anträgen, die sich mit der Änderung im gespaltenen Körperschaftsteuensatz beschäftigen, und dem Antrag auf Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer.
    Die Verringerung der Spaltung zwischen Normalsatz und Vorzugssatz durch Erhöhung des Vorzugssatzes von 15 auf 30 v. H. hat — ich meine, auch das sollte der Herr Finanzminister bei seiner Stellungnahme beachten — eine Herabsetzung der Nachversteuerung bei Schachtelgesellschaften zur Folge. Nach unseren Errechnungen — wir gehen dabei von Ausschüttungen in Höhe von 5 Milliarden DM im Jahre 1963 aus — würde ohne diese Nachversteuerung die Mehrbelastung 750 Millionen DM betragen. Wenn Sie diese Nachversteuerung nun mit berücksichtigen, müssen Sie noch einmal etwa 250 Millionen DM absetzen. Dann bleibt als ein Betrag von 1/2 Milliarde DM.



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    Wir haben uns mit diesem unserem Vorschlag, der in den Mittelstandskreisen der CDU/CSU und in den Mittelstandskreisen der FDP oft erörtert worden ist, unter anderem auf den Neumark-Bericht der EWG-Kommission — damit Sie es leichter haben, verweise ich auf Seite 66 — gestützt.
    Im übrigen hat Herr Kollege Seuffert schon hervorgehoben, daß mit dem jetzigen sogenannten gespaltenen Körperschaftsteuersatz die Besteuerung der Kapitalgesellschaften bei uns so niedrig ist wie in keinem anderen Staat. Sie, Herr Bundesfinanzminister, sind dann auch darauf eingegangen, daß unser Vorschlag die Steuernachteile inländischer Gesellschaften gegenüber Konzernen, die von ausländischen Mutter- und Holdinggesellschaften geführt werden, verringert.
    Von allen Rednern ist zum Ausdruck gebracht worden: Was die SPD will, ist eine Umverteilung, ist Sozialisierung des Eigentums, des Geldvermögens usw. usf. Ich möchte dazu etwas sagen, wenn ich noch eine Bemerkung hinsichtlich der Vermögensteuer machen darf. Sehen Sie einmal, Staatssekretär Grund hat auf dem eben erwähnten 15. Fachkongreß der Steuerberater in Köln am 21. Oktober hierzu gesagt — das schreibt der Industriekurier, ich kann mich auf diese Zeitung Ihnen gegenüber ja wohl berufen —:
    Interessant war noch der vorsichtige Hinweis, daß unter Umständen auch Überlegungen angestellt werden könnten, ob etwa der Vermögensteuertarif im Sinne einer progressiven Umgestaltung geändert werden sollte, aber nicht, wie Grund betont, um eine höhere Einnahme zu erzielen, sondern in erster Linie, um eine gerechtere Heranziehung der Vermögen zu erreichen.
    Sehen Sie, das ist ein Punkt, den wir in unseren bisherigen Diskussionen mit Nachdruck herausgestellt haben. Wir meinen, daß ohne eine Änderung in der Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer bei der Einkommensteuer jede Verschärfung des Vermögensteuertarifs sich nur zugunsten der höheren und höchsten Einkommen auswirken kann. Das ist doch sicherlich von niemandem gewollt. Deswegen unser Vorschlag, die Abzugsfähigkeit bezahlter Vermögensteuer bei der Einkommensteuer zu limitieren bei unveränderten Vermögensteuerfreibeträgen. Dadurch würde sich ein besseres Verhältnis von der nominellen zur effektiven Vermögensteuer ergeben. Das müßten eigentlich auch Sie, meine Damen und Herren, begrüßen, zumal diese gestaffelten Pauschbeträge insbesondere die kleinen und mittleren Vermögen begünstigen.
    Nun zum Schluß zu Ihrer Behauptung bezüglich der Investitionen und Selbstfinanzierung der Unternehmen und was da sonst noch in Frage kommt! Halten wir noch einmal die Steuerzahlen fest: Steuerminderung nach unseren Anträgen mindestens 1,4 Millionen DM, Steuermehreinnahmen — die wir aber nur zum Zwecke einer besseren Steuergerechtigkeit anstreben — nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums beim Spitzensteuersatz 150 Millionen DM, gespaltener Körperschaftsteuersatz — saldiert — 500 Millionen DM, Änderung bei der Vermögensteuer 250 Millionen DM, zusammen also 900 Millionen DM. Dieser Betrag könnte sich noch erhöhen bis zu einer Summe von 1,050 Milliarden DM. Wir wollen auch einmal festhalten, daß nach Meinung der Koalitionsparteien ein solcher Betrag von der Bundesregierung nicht benötigt wird, es sei auch unzweckmäßig, so zu verfahren. Wir wollen das auch im Hinblick auf andere Diskussionen festhalten, beispielsweise im Hinblick auf die Diskussion zur Kriegsopferversorgung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Und dann wollen wir Ihnen noch einmal die Zahlen über Investitionen und Selbstfinanzierung der Unternehmen nennen, wobei ich hinzufüge, daß diese Zahlen das Wohnungswesen nicht enthalten. Die Zahlen für 1963 sind geschätzt. Die Zahlen lauten also: Investitionen 1961 57,7, 1962 61,9, 1963 62,9 Milliarden DM; Eigenmittel 1961 38,7, 1962 40, 1963 42 Milliarden DM. Wenn Sie nur die Differenz von 1962 zu 1963 betrachten, dann können Sie nicht sagen, daß die von uns vorgelegten Anträge, mit denen eine größere Steuergerechtigkeit erreicht werden soll, zu einer Umverteilung des Vermögens führen würden, daß sie die Selbstfinanzierung beeinträchtigen könnten, daß durch sie die Investitionstätigkeit mit allen Wirkungen für die Inlandsproduktion und für den Außenhandel in Mitleidenschaft gezogen wird.
    Das alles stimmt nicht, meine Damen und Herren. Es paßt Ihnen nicht, daß die sozialdemokratische Fraktion Sie nun zwingt, in den nächsten Wochen und Monaten zu diesen Anträgen Stellung zu nehmen und zu sagen: wo wird Politik gemacht, außerhalb des Bundestages auf Konferenzen und Tagungen oder hier im Deutschen Bundestag?!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)