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    1088. Dank.\n: 1
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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Inhalt: Abg. Mischnick — stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . 4367 A Fragestunde (Drucksache IV/1614 [neu]) Frage des Abg. Seuffert: Lärmbelästigung beim Flugplatz Schleißheim Hopf, Staatssekretär 4367 B, D, 4368 A, B Seuffert (SPD) 4367 D Ertl (FDP) 4368 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 4368 A, B Frage des Abg. Dr. Steinmetz: Rechtsunwirksame Beförderungen in der früheren deutschen Wehrmacht Hopf, Staatssekretär 4368 C, D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 4368 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Unbewohnte Einfamilienhäuser in Wahn Dr. Dollinger, Bundesminister . 4369 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4369 B, C Fragen des Abg. Dr. Aigner: Luitpold-Hütte in Amberg Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4369 C, 4370 B, C, D, 4331 A, C, D, 4372 A Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4370 A, B, 4371 A, B, 4372 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Aktion Deutsch-Französische Freundschaft von Hase, Staatssekretär . . , 4372 B, C, D 4373 A Dr. Eppler (SPD) 4372 B Dr. Schäfer (SPD) 4372 C Dr. Mommer (SPD) 4372 C, D Frau Meermann (SPD) 4373 A Frage des Abg. Kaffka: Mit Moslems verheiratete deutsche Frauen Dr. Carstens, Staatssekretär . , 4373 B, C, D, 4374 A, B Kaffka (SPD) 4373 C Dr. Schäfer (SPD) 4373 C Jahn (SPD) 4373 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4374 A, B Frage des Abg. Welslau: Einkommen einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern Blank, Bundesminister 4374 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Frage des Abg. Welslau: Eigenheimerwerb einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern bei 700 DM Einkommen Lücke, Bundesminister . 4374 D, 4375 A, C Welslau (SPD) 4375 A Dr. Schäfer (SPD) 4375 B, C Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4375 D Frage der Abg. Frau Meermann: Verteilung der Mappe „Schwarz auf Weiß" Lücke, Bundesminister . . 4375 D, 4376 A Frau Meermann (SPD) . . 4375 D, 4376 A Frage des Abg. Dröscher: Uranerz-Verarbeitung im Steinautal Lenz, Bundesminister 4376 B, C Dröscher (SPD) 4376 B, C Frage des Abg. Dröscher: Verfälschtes Eigelb Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 4376 D, 4377 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . 4376 D, 4377 A Dr. Roesch (SPD) 4377 A, B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . 4377 B, C Frage des Abg. Folger: Bittere Mandeln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 4377 C, 4378 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 4378 A Frage des Abg. Dröscher: Signalanlagen innerhalb von Ortsdurchfahrten Dr. Dahlgrün, Bundesminister 4378 B, C, D, 4379 A Dröscher (SPD) 4378 C, D Fragen des Abg. Seidel (Fürth):: Verlegung amerikanischer Anlagen aus dem Langwassergebiet der Stadt Nürnberg Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4379 A, C Seidel (Fürth) (SPD) 4379 B, C Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksache IV/1584) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1963) (Drucksache IV/1486) Blank, Bundesminister 4379 D Dr. Franz (CDU/CSU) 4381 D Dr. Schellenberg (SPD) 4384 B Spitzmüller (FDP) 4387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Scheppmann, Arendt [Wattenscheid], Dr. Aschoff u. Gen.) (Drucksache IV/1555) — Erste Beratung — 4390 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1568) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1569) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) 4390 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4394 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4397 A Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller (SPD) . . 4400 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 4403 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG-BEG) (Drucksache IV/1550) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache IV/1549) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4406 B, 4423 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 4411 C Hirsch (SPD) 4418 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4424 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 III Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/1473); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1613, zu IV/ 1613) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) . . . . 4427 A, 4433 B Drachsler (CDU/CSU) . . . . . . 4429 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 4431 D Dr. Eppler (SPD) . . . . 4434 A, 4435 B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 4434 D Mertes (FDP) . . . . . . . . . 4435 C Antrag betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SPD) (Drucksache IV/ 1494) Dr. Lohmar (SPD) . . . 4436 A, 4447 D Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) . 4439 A Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 4442 A Lenz, Bundesminister . . . . . . 4444 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1961 mit der Republik Togo über die Förderung der Anlage von Kapital (Drucksache IV/592) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/884) — Zweite und dritte Beratung — 4448 C Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für feste Brennstoffe) (Drucksache IV/1612) 4448 D Entwurf eines Gesetzes über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörigen Nebenarms „Alte Süderelbe" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache IV/1593) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache IV/1587) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Offshore-Steuergesetzes (Drucksache IV/ 1589) — Erste Beratung — 4449 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Vereins für die bergbaulichen Interessen an der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbezirk mbH in Essen (Drucksachen IV/1389, IV/1610) 4449 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Logemann, Sander, Wächter u. Gen. betr. EWG-Agrarpreispolitik (Drucksachen IV/ 1258, IV/1611) 4449 C Nächste Sitzung 4449 D Anlagen 4451 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 4367 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) * 15. 11. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Arnold 15. 11. Dr. Atzenroth 15. 11. Bading 15. 11. Benda 14. 11. Bergmann * 14. 11. Berlin 20. 11. Birkelbach * 14. 11. Fürst von Bismarck 15. 11. Börner 15. 11. Dr. von Brentano 15. 11. Brese 16. 11. Burckardt 15. 11. Burgemeister 16. 11. Cramer 15. 11. Dr. Deist * 15. 11. Deringer 14. 11. Dr. Dichgans * 15. 11. Dopatka 18. 11. Dorn 14. 11. Frau Dr. Elsner * 15. 11. Etzel 15. 11. Fritsch 30. 11. Dr. Furler * 14. 11. Goldhagen 16. 11. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Hahn (Bielefeld) 15. 11. Hauffe 15. 11. Dr. Hesberg 14. 11. Holkenbrink 15. 11. Dr. Hoven 30. 11. Illerhaus * 14. 11. Kahn-Ackermann 15. 11. Kalbitzer 15. 11. Frau Kipp-Kaule 15. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 14. 11. Knobloch 15. 11. Kreitmeyer 16. 11. Kriedemann * 16. 11. Dr. Krümmer 14. 11. Leber 15. 11. Lenz (Brühl) * 15. 11. Dr. Löbe 15. 11. Dr. Löhr 15. 11. Lücker (München) * 15. 11. Mauk * 15. 11. Merten 16. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Metzger 21. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 11. Freiherr von Mühlen 24. 11. Müller (Aachen-Land) 16. 11. Müller (Remscheid) 15. 11. Neumann (Allensbach) 16. 11. Ollenhauer 31. 12. Pöhler 15. 11. Porten 15. 11. Porzner 15. 11. Rademacher * 15. 11. Frau Renger 15. 11. Richarts * 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 11. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin 16.11. Seifriz 15. 12. Storch* 15. 11. Frau Strobel * 15. 11. Dr. Supf 15. 11. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Walter 14. 11. Weber (Georgenau) 15. 11. Weinkamm 15. 11. Wellmann 16. 11. Wendelborn 15. 11. Dr. Wilhelmi 16. 11. Wischnewski * 15. 11. b) Urlaubsanträge Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 11. Dr. Müller-Hermann 15. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 8 erhält Artikel 1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes folgende Fassung: „Artikel 1 Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer Das Aufkommen an Mineralölsteuer, ,ausgenommen das Aufkommen aus der Besteuerung der 4452 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Schweröle und Reinigungsextrakte nach § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes, ist in Höhe von 55 von Hundert für Zwecke ides Straßenwesens zu verwenden." Bonn, den 14. November 1963 Ollenhauer unid Fraktion Anlage 3 Umdruck 357 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrags - Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satzgestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht,alsbald Vorschläge zu unterbreiten, die die Wiettbewerbsverzerrungen durch das Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien zu Lasten konkurrierender mittelständischer Betriebe beseitigen." Bonn, Iden 14. November 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Imle, Mertes und Genossen zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrages — Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satz gestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Wettbewerbsgleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber dem Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien sichergestellt werden kann." Bonn, den 14. November 1963 Dr. Imle Mertes Dr. Danz Deneke Dr. Emde Ertl Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Kohut Logemann Dr. Mälzig Margulies Murr Peters (Poppenbüll) Dr. Rieger (Köln) Dr. Rutschke Soetebier Zoglmann Anlage 5 Umdruck 358 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von .der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. zu prüfen, ob der 2. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen durch die starke Entwicklung der Motorisierung überholt und 2. gegebenenfalls bis zum 31. März 1964 einen modifizierten 2. Vierjahresplan vorzulegen, der es ermöglicht, unter voller Ausschöpfung der Straßenbaukapazität den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes an die Motorisierung anzupassen. Bonn, den 13. November 1963 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. August Dresbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Etwas Philologisches:: Finden Sie nicht, daß das Bild von dem Frontalangriff auf einen Bauch geradezu unanständig ist?

    (Heiterkeit.)



Rede von Walter Seuffert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Offen gestanden, ich finde es nicht so schrecklich unanständig.
Im übrigen: wenn ich auch noch nicht in der Lage bin, heute ein gemeinsames Programm mit den Sozialausschüssen der CDU seitens meiner Fraktion zu verkünden, so darf ich doch sagen, daß auch die übrigen — fast alle — Forderungen, die in der Stellungnahme der Sozialausschüsse enthalten sind, unsere Unterstützung finden. Sie werden damit rechnen müssen, daß wir diese Forderungen zu geeigneten Zeitpunkten — wir sind ja in unseren Entschließungen immerhin doch wohl noch etwas freier als die Sozialausschüsse der CDU — oder vielleicht auch zu einem vereinbarten Zeitpunkt dem Hause hier unterbreiten.
Nachdem wir also danach mit einer breiteren Zustimmung und Resonanz für unsere Anträge rechnen, möchte ich auf die Anträge im einzelnen näher eingehen. Ich darf mir wohl erlauben, sie zusammen zu begründen.
Da ist zunächst einmal der Antrag auf Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer. Meine Damen und Herren, es ist sehr an der Zeit, dieses Unikum, diesen Widersinn der degressiven Erhebung der Vermögensteuer, der Abhängigkeit vom
Einkommen im negativen Sinne, zu beseitigen. Es ist nicht mehr erträglich, daß derjenige mit hohem Einkommen und dann naturgemäß höherem Steuersatz weniger Vermögensteuer auf das gleiche Vermögen als derjenige zahlt, der ein viel niedrigeres Einkommen hat. Hier handelt es sich um einen notwendigen Schritt vor allen sonst möglichen und zur Debatte stehenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Vermögensbesteuerung, auch der Bewertung und der damit etwa zusammenhängenden Steuern. Er ist einfach unerläßlich. Wir sehen das nicht nur als eine Deckungsmaßnahme für diejenigen Steuersenkungen an, die wir für notwendig halten — offenbar im Einverständnis mit Ihnen —, sondern es geht einfach um die Beseitigung einer ganz ungerechten Systemwidrigkeit. Sie wissen ganz genau, daß man bei hohem Einkommen 50 % seiner Vermögensteuer von der Einkommensteuer zurückbekommt, bei einem Normaleinkommen aber höchstens 20%. Das geht nicht mehr so weiter. Jedenfalls ist es dann unerträglich, wenn diese Abzugsfähigkeit unbeschränkt für die höchsten Vermögen und die höchsten Beträge beibehalten wird, wie sie jetzt im Gesetz steht.
Wir haben deswegen vorgeschlagen, die Abzugsfähigkeit zu beschränken. Naheliegende Erwägungen über die Vermögensbildung bei kleinen Einkommen sprechen selbstverständlich dagegen, die Belastung der Bezieher von kleinen Einkommen auf das Vermögen, das sie sich gebildet haben, zu erhöhen. Wir schlagen deshalb vor, daß ein Betrag von 200 DM pro Steuerpflichtigen, pro Ehefrau und pro Kind, also pro Haushaltsangehörigen, weiterhin abzugsfähig bleibt. Das ist der Betrag, der einem Vermögen von 20 000 DM entspricht. Mit anderen Worten: über die im Vermögensteuergesetz vorgesehenen Freibeträge hinaus soll noch einmal der gleiche Betrag, wie bisher, durch die Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer begünstigt bleiben. Darüber hinaus aber soll die Begünstigung wegfallen. Ich glaube, das ist ein klares und vertretbares Prinzip.
Was die Körperschaftsteuer anlangt, so schlagen wir vor, den derzeitigen Ausschüttungssatz der Körperschaftsteuer von 15 % auf 30 % zu erhöhen. Das ist die Erhöhung, die die abnorm niedrige Belastung unserer großen Kapitalgesellschaften — denn nur für diese ist der Ausschüttungssatz von Bedeutung, das möchte ich immer wieder festhalten — im internationalen Vergleich wieder etwas vertretbarer machen wird. Es ist genau das, was angesichts der Rechtslage hinsichtlich der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen durchführbar ist. Ich brauche zu dieser Forderung deswegen eigentlich nicht viel zu sagen. Auch sie will nicht nur eine reine Deckungsmaßnahme herbeiführen, es ist vielmehr eine Forderung, die aus wirtschaftlichen und steuersystematischen Gründen unausweichlich ist.
Ich möchte sogar sagen, daß unsere eigene Industrie, unsere eigenen 'Gesellschaften diese Änderung brauchen, um die Nachteile abzufangen unid zu vermindern, die ihnen dm Verhältnis zu Unternehmen, welche ausländische Mutter- unid Holdinggesellschaften haben, erwachsen, und um dem Trend



Seuffert
entgegenzutreten, daß sich deutsche Obergesellschaften, Muttergesellschaften, Holdinggesellschaften in ausländische verwandeln.
Es ist nun einmal so, daß wir bei zunehmender internationaler Verflechtung auf die beim Unternehmen selbst anfallende Körperschaftsteuer angewiesen sind, um unseren angemessenen Anteil an den Steuern des Unternehmens zu bekommen; Die Besteuerung der ins Ausland gehenden Gewinne und Dividenden im Abzugswege reicht dazu nicht mehr ,aus angesichts der Lage, die sich durch die Doppelbesteuerungsabkommen ergibt. Wenn die EWG einmal weit genug ist und ihre internen Steuergrenzen beseitigt haben wird und wenn sie stark genug ist, in den Doppelbesteuerungsverträgen andere Abzugssätze durchzusetzen, wird eine andere Lage entstanden sein. In der heutigen Lage müssen wir uns auf die Körperschaftsteuer und nicht auf die Abzugssteuern verlassen. Wir müssen deswegen den Ausschüttungssatz heraufsetzen.
Meine Damen und Herren, nun zum Einkommensteuertarif selbst, der natürlich das breiteste Interesse in der Öffentlichkeit finden wird. Was wir vorschlagen, ist erstens eine Erhöhung des Freibetrags und zweitens eine Tarifverbesserung in den mittleren Einkommensschichten zwischen dem Ende des Proportionalsatzes, also 8000 bis 16 000 DM, und 100 000 DM Jahreseinkommen. Wir schlagen dagegen eine Tariferhöhung bei den sechsstelligen Einkommen vor.
Daß sich die sehr mäßige Erhöhung des Freibetrags zusammen mit dem dem Hause bereits vorliegenden Antrag auf Erhöhung der Sonderausgabenpauschale fier Arbeitnehmer in erster Linie bei der Lohnsteuer auswirken wird, weil sich ja immer noch die Arbeitnehmereinkommen zu einem ganz überwiegenden Teil, nämlich bis zu 98%, in den Bereichen bewegen, in denen die Erhöhung eines Freibetrags die wirksamste Maßnahme für eine Steuersenkung ist, wissen wir und wollen wir.
Die Entwicklung der Lohnsteuer wird von uns schon seit längerer Zeit — wir haben das mehrfach zum Ausdruck gebracht — mit einiger Sorge betrachtet. Seit .der Einkommensteuerreform 1958 sind bereits 5 Millionen aus den unteren Einkommensschichten wieder steuerpflichtig geworden, und das sind hauptsächlich Arbeitnehmer. Ich habe dein Hause schon am 14. Manz 1962 vorgetragen, daß sich nach den damals vorliegenden Zahlen die Lohnsumme von 1958 bis 1962 um 54 %, die Lohnsteuer aber um 102 %, d. h. rund um das Doppelte, erhöht halt. Das hat dazu geführt, daß der Durchschnitt der Lohnsteuerbelastung auf ,das Lohn- und Gehaltseinkommen bereits 1962 auf 7,7 % angestiegen war. Aus dem Finanzbericht 1963 stelle ich nunmehr fest, daß er für dieses Jahr auf 8,4 % angesetzt wind. Ich stelle soeben aus den neuen Zahlen und aus dem Finanzbericht 1963 fest, daß die Lohnsumme von 1962 auf 1963 wieder um 5 %, die Lohnsteuer aber um 11,1 %, d. h. um das Doppelte, im Zuwachs angesetzt worden ist. Das ist einfach die Entwicklung.
Ich habe bereits im März 1962 das Hauls gefragt: welcher Erwerbszweig, welche sonstige Gruppe der
Wirtschaft würde es sich gefallen lassen, daß die Steuerbelastung, und zwar die automatisch an das Einkommen geknüpfte Steuerbelastung, in einem derartig hohen, verhältnismäßig höheren Maße ansteigt als die Erhöhung des Einkommens selbst?

(Abg. Dr. Artzinger: Die Veranlagten müssen es sich genauso gefallen lassen!)

— Verzeihen Sie, das ist nicht so automatisch! Ich spreche es auch ganz unbedenklich aus, daß wir derartige Entwicklungen bei dem Lohn- und Gehaltseinkommen, das immer noch nicht das Niveau erreicht hat, das es in seiner Belastbarkeit dem Veranlagteneinkommen gleichsetzen würde, milt wesentlich größerer Sorge betrachten.
Wir wollen also mit unseren Anträgen ganz bewußt gerade dieser Entwicklung in den niederen Einkommensschichten entgegentreten, und ich greife gleich auf die Gesichtspunkte vor, die für unsere weiteren Tarifvorschläge maßgebend gewesen sind. Wir haben einen neuen Formeltarif im Anschluß an die Erhöhung des Freibetrages, die wir beantragen, vorgelegt; nicht deshalb, weil die Formeltarife bei uns so schrecklich beliebt sind! Wenn man wieder eine übersichtlichere und klarere Formulierung der Tarife fände, wäre uns das durchaus erwünscht.
Wir haben Ihnen auch in Pressemitteilungen gewisse Beispielzahlen gegeben, die als solche gewertet werden sollten. Das sind Beispielzahlen, die für gewisse Fälle ermittelt worden sind; Sie wissen ja auch, daß wir zwei Tarife haben, in der Progessionskurve jedenfalls sehr verschieden liegende Tarife, den normalen Tarif für Ledige und den Splitting-Tarif. Wir haben Beispielzahlen gegeben, um die Tendenz klarzumachen, und aus diesen Zahlen ersehen Sie, daß der Schwerpunkt in der Einkommensschicht von 12 000 bis 20 000 DM jährlich liegt, das entspricht bei Verheirateten der Einkommensschicht von 24 000 bis 40 000 DM im Jahr. Wenn Sie sich daran erinnern, daß wir mit der Einkommensschicht bis 24 000 DM 98 % aller Arbeitnehmer und immerhin 81 % aller Veranlagten bereits erfaßt haben, wenn Sie sich weiter daran erinnern, daß die Einkommen bis 50 000 DM bereits. 92 % aller Veranlagten umfassen, so glaube ich, sagen zu dürfen, daß der von uns angesetzte Schwerpunkt richtig gewählt ist.
Dazu kommt, daß gerade in den Bereichen, die wir hier als Schwerpunkt angesetzt haben — das brauche ich für die Kenner der Tarifformeln gar nicht auszuführen —, diejenigen Progessionsverzerrungen vorhanden sind, die in den Bereichen dieser Einkommen angesichts ihrer geringen Belastbarkeit besonders schmerzlich sind und die den berühmten Mittelstandsbauch — um dieses von Herrn Kollegen Dresbach kritisierte Bild doch noch einmal zu gebrauchen — darstellen.
Ich meine also, daß der Schwerpunkt so richtig gewählt wird, und auf dieses Ergebnis kommt es uns an. Es kommt uns natürlich auf das Ergebnis an und nicht auf irgendein System. Wenn Sie Gegenvorschläge zu machen haben, die etwa durch Senkung des Proportionalsatzes oder Ausdehnung



Seuffert
der Proportionalzone oder durch Kombination zwischen Senkung des Freibetrages und Änderungen in der Proportionalzone und Tarifänderungen dasselbe Ergebnis etwa noch besser erreichen, werden wir uns sehr gern darüber unterhalten.
Nun haben wir aber auch Tariferhöhungen vorgeschlagen, und zwar sehr mäßige Tariferhöhungen, die die Einkommen über 100 000 DM jährlich, also die sechsstelligen Einkommen, bis auf einen Spitzensatz — natürlich nicht Durchschnittssatz, nicht einmal beim höchsten Einkommen — von 58 % — statt bisher 53 % — heranführen sollen. Wir bleiben damit immer noch sehr wesentlich unter den Spitzensätzen, die in den Vereinigten Staaten, die in Großbritannien und in anderen Ländern gelten und dort ohne Schaden für die Wirtschaft vertragen werden. Es ist hier nur angestrebt, daß die Bundesrepublik etwas weniger Steuerparadies im internationalen Vergleich gerade für diese sehr hohen Einkommen wird; denn die berühmte These, daß die höchste Steuerbelastung — meistens sagt man sogar: der Welt — in der Bundesrepublik zu finden sei, gilt ja nun — man kann es nicht oft genug feststellen — ganz und gar nicht für die großen Gesellschaften und ganz und gar nicht für diese hohen Einkommen in der Bundesrepublik. Sie gilt in einigen Punkten durchaus für das normale Arbeitseinkommen; aber hier oben gilt sie nun einmal wirklich nicht.
Da werden — ich sehe es voraus — natürlich die Einwände kommen — sie sind in der Presse bereits angekündigt worden —, daß nun gerade diese Steuererhöhungen untragbar seien und zu unerträglichen wirtschaftlichen Auswirkungen führten. Ich möchte einmal feststellen, daß es sich um 70 000 Einkommen handelt, die davon betroffen sind, 70 000 Einkommen von insgesamt 23 Millionen Einkommen, die wir in der Bundesrepublik besteuern. Das sind rund 3 pro mille. Das heißt, von tausend Einkommen, die wir in der Bundesrepublik besteuern, sind etwa drei von diesen Steuererhöhungen betroffen. Ich weigere mich einfach, zu akzeptieren, daß das Wohl und Wehe einer Volkswirtschaft davon abhängig ist, daß diese 70 00 Einkommen, 3 vom Tausend der Einkommen, etwas mehr an Steuern zahlen sollen. Eine Wirtschaftskonzeption und eine Gesellschaftskonzeption, die davon ausginge, daß von diesen obersten 3 vom Tausend aller Einkommen das Wohl und Wehe der Wirtschaft abhängt, kann einfach nicht stimmen, mit der muß es schlimm bestellt sein.

(Beifall bei der SPD.)

Ich darf bei dieser Gelegenheit etwas zur Einkommensentwicklung im ganzen sagen. Es wird in der Öffentlichkeit und manchmal auch in diesem Hause sehr viel von der großen Entwicklung geredet, die die unteren Einkommen, die Masseneinkommen, genommen haben. Es entsteht manchmal der Eindruck, daß die Lohneinkommen, die breiten Masseneinkommen, ganz unverhältnismäßig stark gewachsen seien. Ich darf Sie auf das sehr aufschlußreiche Referat verweisen, das Herr Klaus-Dieter Arndt auf unserer wirtschaftspolitischen Tagung in Essen kürzlich gehalten hat. In diesem Referat finden Sie mit den Quellen, die dazu gehören, einige Tatsachen zur
Einkommensentwicklung in der Bundesrepublik. Daraus geht hervor, daß in den Jahren von 1950 bis 1960 — und das sind die Jahre, in denen nicht nur gewisse Lohnbewegungen stattgefunden haben, sondern in denen auch die großen Rentenverbesserungen durchgeführt worden sind, in denen also tatsächlich Verbesserungen im Masseneinkommen erzielt wurden — das oberste Fünftel der Einkommen ungefähr in demselben Maße gestiegen ist wie das Einkommen des untersten Fünftels. Das Einkommen des untersten Fünftels hat sich auf das 2,3fache erhöht, das Einkommen des obersten Fünftels auf das 2,1 fache. Daß es natürlich sozial eine ganz verschiedene Bedeutung hat, ob sich das oberste Fünftel — etwa von 50 000 DM aufwärts — oder das unterste Fünftel, das unter 10 000 DM im Jahr liegt, auf das 2,3fache erhöht, brauche ich hier nicht auszuführen. Ich glaube, der Hinweis genügt, um darzutun, daß die Einkommensentwicklung in diesem Zeitraum und natürlich auch in den darauf folgenden Jahren in der Bundesrepublik die obersten Einkommen durchaus nicht vernachlässigt hat.
Bei Anwendung gleicher Berechnungsmethoden ergibt sich — eine weitere Feststellung aus diesem Referat —, daß in dem gleichen Zeitraum die Einkommensentwicklung in den Vereinigten Staaten von Amerika egalitärer, ausgeglichener und ausgleichender gewesen ist als in der Bundesrepublik. Dabei sind die Vereinigten Staaten das Land, das einigen geradezu als das Musterbild der Konzeption des free enterprise, des „Es helfe sich jeder selbst" und einer sehr geringen Rücksichtnahme auf soziale Ausgleichsmaßnahmen vorschwebt. — So viel also zur Begründung unseres Vorschlages auf Steuererhöhungen bei diesen 70 000 Einkommen.
Wenn hier die Frage aufgeworfen werden sollte, ob durch diese Tarifveränderung etwa neue Fragen in der Steuerbelastung zwischen Personal- und Kapitalgesellschaften, also im Verhältnis zwischen Körperschaftsteuer und Einkommensteuer aufträten, so möchte ich dazu folgendes sagen. Erstens: es ist kaum anzunehmen, daß, wenn ich auf der einen Seite den Spitzensatz der Einkommensteuer erhöhe und auf der anderen Seite die Belastung der Körperschaften durch Erhöhung des Ausschüttungssteuersatzes vermehre, durch diese auf beiden Seiten wirksamen Maßnahmen eine wesentliche Verschiebung in dem bisher bereits bestehenden Verhältnis der Besteuerung zwischen Personal- und Kapitalgesellschaften eintritt. Zweitens: wenn im Anschluß an diese notwendigen Maßnahmen die Diskussion über eine gleichmäßige Unternehmensbesteuerung — sprich: Betriebssteuer — wieder aufgegriffen würde, könnten wir das nur begrüßen und wären jederzeit dazu bereit. Dieses Problem, das tatsächlich immer besteht und vielleicht demnächst auf EWG-Ebene bestehen wird, kann eine Zeitlang durch legere Steuertarife in den Hintergrund gedrückt werden; auf ,die Dauer kann es nicht ganz verschwinden, und wir haben gar nichts dagegen, wenn man es neu diskutiert.
Meine Damen und Herren, unsere Vorschläge dürfen nicht nur, wie ich dargetan habe, bei einem doch sicherlich großen Teil der Mehrheitsparteien auf Re-



Seuffert
sonanz hoffen, sondern sie sind auch sorgfältig abgewogen. Sie sind abgewogen in bezug auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern insofern, als sie nur gemeinsame Steuern des Bundes und des Landes betreffen und deswegen die Auswirkungen beim Bund und bei den Ländern genau nach dem noch festzusetzenden Anteil an diesen gemeinsamen Steuern auftreten. Wir brauchen uns also mit dem Steuerstreit zwischen Bund und Ländern, dieser ärgerlichen Veranstaltung, durch die wegen Ihrer, meine Damen und Herren von der Mehrheit und der Regierung, illusionistischen Behandlung die Frage des Steueranteils immer noch nicht geklärt ist, und mit Ihrer Weigerung, die Finanzreform ernsthaft anzupacken, in diesem Zusammenhang gar nicht zu beschäftigen.
Unsere Vorschläge sind auch finanziell abgewogen. Sie stellen das dar, was wir im Jahre 1964 für durchführbar und für tragbar halten. Wir haben uns natürlich im Rahmen unserer Möglichkeiten ein Bild über die Auswirkungen zu machen versucht. Wir haben uns sehr eingehende Untersuchungen darüber verschafft. Wir haben nicht alle Möglichkeiten eines Regierungsapparates; da ist vielleicht noch einiges zu klären, aber ich. will das Haus mit den Einzelheiten auch nicht befassen. Ich glaube nach diesen verantwortlichen Untersuchungen sagen zu können: wenn sich die Gesamtheit unserer Vorschläge — Steuerausfälle und Steuererhöhungen, die wir vorsehen — nicht bei etwa 1,5 Milliarden DM jährlich oder etwas darunter gegenseitig vollständig ausgleichen, so wird die Differenz doch etwas sein, was im Rahmen der Gesamtmasse durchaus zumutbar ist, was dreimal und fünfmal zumutbar ist, wenn man, wie der Herr Bundesfinanzminister laut Presse gesagt hat, bereit ist, seitens des Bundes und der Länder auf den Steuerzuwachs der nächsten Jahre zugunsten von Steuersenkungen zu verzichten.
Deswegen sind wir auch der Ansicht, daß diese Steuersenkungen im Rahmen des Gesamtprogramms im Jahre 1964 durchführbar sind, und wir beantragen das; wir sehen keinen Grund, auf 1965 zu verschieben. Wir werden über weitergehende Möglichkeiten, wie vorhin schon gesagt, sehr gerne sprechen. Aber das, was wir beantragen, kann man jetzt machen. Ich glaube, es ist besser zu verantworten, es jetzt und in diesem Ausmaß zu tun, als Projekte zu entwickeln, mit denen erst 1965 so ungefähr 3 Milliarden DM rund um den Schlitz der Wahlurne drapiert werden. Solche Projekte bestehen doch, Herr Bundesfinanzminister?
Das ist unsere Konzeption. Wir sind, wie gesagt, durchaus bereit, im Ausschuß über Einzelheiten zu diskutieren. Wir hoffen auf Ihre Zustimmung, meine Damen und Herren. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.