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ID0409615500

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    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Inhalt: Abg. Mischnick — stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . 4367 A Fragestunde (Drucksache IV/1614 [neu]) Frage des Abg. Seuffert: Lärmbelästigung beim Flugplatz Schleißheim Hopf, Staatssekretär 4367 B, D, 4368 A, B Seuffert (SPD) 4367 D Ertl (FDP) 4368 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 4368 A, B Frage des Abg. Dr. Steinmetz: Rechtsunwirksame Beförderungen in der früheren deutschen Wehrmacht Hopf, Staatssekretär 4368 C, D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 4368 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Unbewohnte Einfamilienhäuser in Wahn Dr. Dollinger, Bundesminister . 4369 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4369 B, C Fragen des Abg. Dr. Aigner: Luitpold-Hütte in Amberg Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4369 C, 4370 B, C, D, 4331 A, C, D, 4372 A Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4370 A, B, 4371 A, B, 4372 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Aktion Deutsch-Französische Freundschaft von Hase, Staatssekretär . . , 4372 B, C, D 4373 A Dr. Eppler (SPD) 4372 B Dr. Schäfer (SPD) 4372 C Dr. Mommer (SPD) 4372 C, D Frau Meermann (SPD) 4373 A Frage des Abg. Kaffka: Mit Moslems verheiratete deutsche Frauen Dr. Carstens, Staatssekretär . , 4373 B, C, D, 4374 A, B Kaffka (SPD) 4373 C Dr. Schäfer (SPD) 4373 C Jahn (SPD) 4373 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4374 A, B Frage des Abg. Welslau: Einkommen einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern Blank, Bundesminister 4374 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Frage des Abg. Welslau: Eigenheimerwerb einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern bei 700 DM Einkommen Lücke, Bundesminister . 4374 D, 4375 A, C Welslau (SPD) 4375 A Dr. Schäfer (SPD) 4375 B, C Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4375 D Frage der Abg. Frau Meermann: Verteilung der Mappe „Schwarz auf Weiß" Lücke, Bundesminister . . 4375 D, 4376 A Frau Meermann (SPD) . . 4375 D, 4376 A Frage des Abg. Dröscher: Uranerz-Verarbeitung im Steinautal Lenz, Bundesminister 4376 B, C Dröscher (SPD) 4376 B, C Frage des Abg. Dröscher: Verfälschtes Eigelb Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 4376 D, 4377 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . 4376 D, 4377 A Dr. Roesch (SPD) 4377 A, B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . 4377 B, C Frage des Abg. Folger: Bittere Mandeln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 4377 C, 4378 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 4378 A Frage des Abg. Dröscher: Signalanlagen innerhalb von Ortsdurchfahrten Dr. Dahlgrün, Bundesminister 4378 B, C, D, 4379 A Dröscher (SPD) 4378 C, D Fragen des Abg. Seidel (Fürth):: Verlegung amerikanischer Anlagen aus dem Langwassergebiet der Stadt Nürnberg Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4379 A, C Seidel (Fürth) (SPD) 4379 B, C Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksache IV/1584) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1963) (Drucksache IV/1486) Blank, Bundesminister 4379 D Dr. Franz (CDU/CSU) 4381 D Dr. Schellenberg (SPD) 4384 B Spitzmüller (FDP) 4387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Scheppmann, Arendt [Wattenscheid], Dr. Aschoff u. Gen.) (Drucksache IV/1555) — Erste Beratung — 4390 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1568) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1569) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) 4390 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4394 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4397 A Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller (SPD) . . 4400 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 4403 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG-BEG) (Drucksache IV/1550) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache IV/1549) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4406 B, 4423 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 4411 C Hirsch (SPD) 4418 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4424 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 III Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/1473); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1613, zu IV/ 1613) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) . . . . 4427 A, 4433 B Drachsler (CDU/CSU) . . . . . . 4429 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 4431 D Dr. Eppler (SPD) . . . . 4434 A, 4435 B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 4434 D Mertes (FDP) . . . . . . . . . 4435 C Antrag betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SPD) (Drucksache IV/ 1494) Dr. Lohmar (SPD) . . . 4436 A, 4447 D Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) . 4439 A Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 4442 A Lenz, Bundesminister . . . . . . 4444 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1961 mit der Republik Togo über die Förderung der Anlage von Kapital (Drucksache IV/592) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/884) — Zweite und dritte Beratung — 4448 C Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für feste Brennstoffe) (Drucksache IV/1612) 4448 D Entwurf eines Gesetzes über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörigen Nebenarms „Alte Süderelbe" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache IV/1593) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache IV/1587) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Offshore-Steuergesetzes (Drucksache IV/ 1589) — Erste Beratung — 4449 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Vereins für die bergbaulichen Interessen an der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbezirk mbH in Essen (Drucksachen IV/1389, IV/1610) 4449 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Logemann, Sander, Wächter u. Gen. betr. EWG-Agrarpreispolitik (Drucksachen IV/ 1258, IV/1611) 4449 C Nächste Sitzung 4449 D Anlagen 4451 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 4367 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) * 15. 11. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Arnold 15. 11. Dr. Atzenroth 15. 11. Bading 15. 11. Benda 14. 11. Bergmann * 14. 11. Berlin 20. 11. Birkelbach * 14. 11. Fürst von Bismarck 15. 11. Börner 15. 11. Dr. von Brentano 15. 11. Brese 16. 11. Burckardt 15. 11. Burgemeister 16. 11. Cramer 15. 11. Dr. Deist * 15. 11. Deringer 14. 11. Dr. Dichgans * 15. 11. Dopatka 18. 11. Dorn 14. 11. Frau Dr. Elsner * 15. 11. Etzel 15. 11. Fritsch 30. 11. Dr. Furler * 14. 11. Goldhagen 16. 11. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Hahn (Bielefeld) 15. 11. Hauffe 15. 11. Dr. Hesberg 14. 11. Holkenbrink 15. 11. Dr. Hoven 30. 11. Illerhaus * 14. 11. Kahn-Ackermann 15. 11. Kalbitzer 15. 11. Frau Kipp-Kaule 15. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 14. 11. Knobloch 15. 11. Kreitmeyer 16. 11. Kriedemann * 16. 11. Dr. Krümmer 14. 11. Leber 15. 11. Lenz (Brühl) * 15. 11. Dr. Löbe 15. 11. Dr. Löhr 15. 11. Lücker (München) * 15. 11. Mauk * 15. 11. Merten 16. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Metzger 21. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 11. Freiherr von Mühlen 24. 11. Müller (Aachen-Land) 16. 11. Müller (Remscheid) 15. 11. Neumann (Allensbach) 16. 11. Ollenhauer 31. 12. Pöhler 15. 11. Porten 15. 11. Porzner 15. 11. Rademacher * 15. 11. Frau Renger 15. 11. Richarts * 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 11. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin 16.11. Seifriz 15. 12. Storch* 15. 11. Frau Strobel * 15. 11. Dr. Supf 15. 11. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Walter 14. 11. Weber (Georgenau) 15. 11. Weinkamm 15. 11. Wellmann 16. 11. Wendelborn 15. 11. Dr. Wilhelmi 16. 11. Wischnewski * 15. 11. b) Urlaubsanträge Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 11. Dr. Müller-Hermann 15. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 8 erhält Artikel 1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes folgende Fassung: „Artikel 1 Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer Das Aufkommen an Mineralölsteuer, ,ausgenommen das Aufkommen aus der Besteuerung der 4452 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Schweröle und Reinigungsextrakte nach § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes, ist in Höhe von 55 von Hundert für Zwecke ides Straßenwesens zu verwenden." Bonn, den 14. November 1963 Ollenhauer unid Fraktion Anlage 3 Umdruck 357 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrags - Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satzgestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht,alsbald Vorschläge zu unterbreiten, die die Wiettbewerbsverzerrungen durch das Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien zu Lasten konkurrierender mittelständischer Betriebe beseitigen." Bonn, Iden 14. November 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Imle, Mertes und Genossen zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrages — Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satz gestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Wettbewerbsgleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber dem Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien sichergestellt werden kann." Bonn, den 14. November 1963 Dr. Imle Mertes Dr. Danz Deneke Dr. Emde Ertl Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Kohut Logemann Dr. Mälzig Margulies Murr Peters (Poppenbüll) Dr. Rieger (Köln) Dr. Rutschke Soetebier Zoglmann Anlage 5 Umdruck 358 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von .der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. zu prüfen, ob der 2. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen durch die starke Entwicklung der Motorisierung überholt und 2. gegebenenfalls bis zum 31. März 1964 einen modifizierten 2. Vierjahresplan vorzulegen, der es ermöglicht, unter voller Ausschöpfung der Straßenbaukapazität den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes an die Motorisierung anzupassen. Bonn, den 13. November 1963 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Franz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Sechste Rentenanpassungsgesetz ist in Verbindung mit dem Sozialbericht 1963 ein glänzendes Zeugnis für die großen sozialpolitischen Möglichkeiten, die in dem System der sozialen Marktwirtschaft liegen.

    (Abg. Stingl: Jawohl!)




    Dr. Franz
    1,5 Milliarden DM mehr als bisher werden im Rahmen dieses Gesetzes unseren Rentnern zufließen.
    Es ist kein Geheimnis, daß es im. Sozialbeirat eine lebhafte Diskussion um eine eventuelle Beitragserhöhung in der Rentenversicherung um 1 % gegeben hat. Sie wissen, daß die Bundesregierung dieser Anregung nicht gefolgt ist. Es ging dabei nicht um eine Stärkung der finanziellen Grundlage der Rentenversicherung, sondern um den Gedanken, zugunsten der Rentner bei den aktiven Versicherten eine Kaufkraftabschöpfung vorzunehmen. Sie alle kennen das böse Wort, daß immer dann die Währung in Gefahr ist, wenn es um Renten und um Löhne geht. Was steckt hinter dieser hart umstrittenen Behauptung?
    Dahinter steckt, daß Löhne und Sozialleistungen von Jahr zu Jahr ein immer größerer Faktor im Rahmen des gesamten Volkseinkommens werden. Ich erinnere daran, daß der frühere Bundeswirtschaftsminister und heutige Bundeskanzler Dr. Erhard schon vor Jahren vorausgesagt hat, daß dieses Moment des sozialen Ausgleichs in seinem System liege. Löhne und Sozialleistungen werden von Jahr zu Jahr ein immer bedeutenderer Faktor im Rahmen des gesamten Volkseinkommens.
    Ein zweiter Gesichtspunkt ist der, daß Löhne und Sozialleistungen weit überwiegend konsumtiv verwendet werden. Das hängt nicht nur mit der zum Teil noch geringen Sparfähigkeit der Empfänger von Sozialleistungen und Löhnen zusammen. Wir wissen, daß ein sozialer Aufstieg auf gesunder Grundlage immer noch ein Erziehungsproblem ist. Das Stichwort „Konsumgeld durch Renten" war schon 1956 im Rahmen der Rentenreformdiskussion ein wesentlicher Streitpunkt. Die Rentner selber haben darauf im Jahre 1957 eine sehr ehrenhafte Antwort gegeben. Sie haben zumindest einen ganz großen Teil der Nachzahlungen damals gespart.
    Wenn es heute heißt, daß die 1,5 Milliarden DM, die im Rahmen der neuen Gesetze auf die Rentner zukommen, nicht kaufkraftneutral sind, dann darf ich sagen, daß wir die Pflicht haben, genau zu untersuchen, auf welche Sektoren der Nachfrage diese Gelder im wesentlichen wohl gelangen.

    (Abg. Stingl: Sehr gut!)

    Da stelle ich fest, daß diese Gelder nicht dort auftreten, wo wir seit Jahren die größte Konjunkturüberhitzung haben, nicht bei den Investitionen, nicht auf dem Baumarkt, sondern einesteils auf Märkten, die bisher noch keine Hochkonjunktur gekannt haben, oder dort — ich erwähne nur die Nahrungsmittel —, wo das Angebot jederzeit fast beliebig vermehrbar ist.
    Ich gebe ehrlich-zu, daß diese sechste Rentenanpassung auch bedeutende Schönheitsfehler hat. Der bedeutendste Schönheitsfehler ist für mich der, daß das sozialpolitisch wünschenswerte Ziel, die ausgefallene Anpassung nachzuholen, auch diesmal nicht erreicht worden ist. Ich sage: Es wäre ein sozialpolitisch wünschenswertes Ziel. Auf der anderen Seite kann ich mir sehr gut vorstellen, daß — und dafür werden wir heute in diesem Hause sicher noch Beispiele bekommen — die 20 Milliarden DM, die in den Tresoren der Rentenversicherung liegen, natürlich eine faszinierende Wirkung auf jene ausüben, die auf dem Gebiet der verteilenden Gerechtigkeit das Hauptanliegen unserer Sozialpolitik sehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich darf Ihnen aber ganz ehrlich sagen, daß der Ausfall der Anpassung und die Tatsache, daß wir sie nicht nachgeholt haben, nichts zu tun haben mit unserer Angst vor dem Kaufkraftstoß, sondern nur mit unserer Sorge um das Schicksal der Rentenversicherung überhaupt.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Zahlenunterlagen, die im Sozialbericht enthalten sind, zeigen uns, daß wir bis zum Ende des ersten Deckungsabschnitts 1966 die große Chance haben, die vorgeschriebenen Rücklagen in der Arbeiterversicherung zu fast 90 %, in der Angestelltenversicherung zu fast 100 % zu erreichen.
    Eines ist ja typisch für die gesamte Rentenversicherung: daß im Laufe der letzten Jahre der Kreis der Beitragszahler sich erheblich ausgeweitet hat und infolge der Steigerung der Nominallöhne eine indirekte Beitragserhöhung stattgefunden hat. Die Nachholung der Anpassung würde statt .der 1,5 Milliarden DM, die in diesem Gesetz stehen, allein für das Jahr 1964 3,25 Milliarden DM bedeuten. Allein für das Jahr 1964 — ich betone extra, daß diese Größenordnung nicht weitergerechnet worden ist — eine Verdoppelung! Was das bedeutet, wissen wir alle.
    Wir stellen fest, daß sich im Laufe dieses Jahres vor allem die Entwicklung der Löhne sichtbar abgeflacht hat. Die Auseinandersetzungen, die im Frühjahr dieses Jahres im Südwesten Deutschlands mit Metallarbeiterstreik und Aussperrung stattgefunden haben, haben ganz deutlich die Fragwürdigkeit eingebildeter Machtpositionen gezeigt. Auf der anderen Seite ist das wichtigste Element überhaupt die deutlich sichtbare Erschöpfung des deutschen Arbeitsmarktes und in etwa auch des Arbeitsmarktes der Länder, die uns bisher Arbeitskraftreserven geliefert haben.
    Man darf behaupten, daß die Rentenverläufe, die jetzt auf die Rentenversicherung zukommen, deutliche Spiegelbilder des deutschen Schicksals der letzten fünfzig Jahre sind. Die Auswirkungen zweier Kriege, einer Weltwirtschaftskrise, zweier Inflationen und des Lohnstopps während der Hitlerzeit gehen aus jedem einzelnen Rentenverlauf hervor. Dagegen steht, daß künftig von Jahr zu Jahr immer glattere Rentenverläufe mit gleichmäßig hohen Ansprüchen auf die Rentenversicherung zukommen werden, während die Einnahmesteigerung ihren Kulminationspunkt deutlich überschritten hat.
    Hinzu kommt noch, daß uns im nächsten Jahrzehnt die Auswirkungen der ungünstigen deutschen Alterspyramide in vollem Umfang treffen werden. Wir geben zu, daß die Rentenanpassung so etwas wie ein Gewohnheitsrecht geworden ist. Der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen, daß das Zurücksinken der Renten um die berühmten drei Jahre



    Dr. Franz
    sich in Zeiten einer abflachenden Lohnkurve so auswirkt, daß die Renten gegenüber den Löhnen aufholen. Das ist bei der heutigen Rentenanpassung der Fall.

    (Abg. Stingl:... und gewünscht!)

    — Und gewünscht. — Diese drei Jahre sollten eigentlich ein retardierendes Element sein. Sie sind jetzt ein korrigierendes Element geworden, im besten sozialpolitischen Sinne. Wir sind sehr glücklich darüber, daß wir heute mit bestem Gewissen sagen können, daß wir bis zum Ende des ersten Deckungsabschnitts eine alljährliche Anpassung vorzunehmen in der Lage sein werden.
    Dann aber müssen die Voraussetzungen neu geprüft werden. Wir alle haben schon in der Fachpresse und in hochinteressanten Vorträgen von Fachleuten gehört, daß möglicherweise — genau kann das niemand übersehen — im zweiten Deckungsabschnitt angesichts der ungünstigen Alterspyramide eine Beitragserhöhung in der Größenordnung von 14 bis 19 oder gar 20 % nötig sein könnte. Es gibt keinen Zweifel darüber, daß eine solche Notwendigkeit weitgehend unabhängig von parteipolitischer Einstellung ist. Wenn das Geld einmal gebraucht werden sollte, um die Rentenansprüche zu erfüllen, muß es eingehoben werden, ganz gleich wer die politische Verantwortung dafür zu tragen hat.
    Ich möchte nicht verschweigen, daß uns ein Element besonders große Sorgen bereitet. Es gibt gar keinen Zweifel darüber, daß wir in der Rentenhöhe im Vergleich zum Durchschnittsverdienst der heutigen aktiven Versicherten ein leichtes Absinken festzustellen haben. Das braucht nicht verschwiegen zu werden und bedeutet, daß wir zu dieser Stunde sozialpolitisch an einem Scheideweg stehen. Wir sind nicht damit zufrieden, daß die Masse unserer Versicherten heute eine verhältnismäßig große Möglichkeit hat, am allgemeinen Konsum teilzunehmen, und darüber hinaus keine andere Chance, als die sehr hoch gewordenen Beitragsverpflichtungen in den gesetzlichen Versicherungszweigen zu erfüllen. Das entspricht nicht unseren sozialpolitischen Vorstellungen. Wir wollen Spielraum haben. Nach unseren sozialpolitischen Vorstellungen soll zwischen dem Konsum und der Beitragsverpflichtung noch ein Spielraum für eine individuelle Gestaltung des einzelnen Schicksals bestehenbleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In diesem Sinne ist der Streit um die nachgeholte Anpassung, die etwa 2 Milliarden DM mehr kosten würde als das, was die Bundesregierung in dem sechsten Anpassungsgesetz vorschlägt, nur ein Symptom für sehr tiefgreifende sozialpolitische Entscheidungen.
    Wir schlagen ein anderes Verfahren vor. Wir sind der Meinung, daß die Rentengesetze von 1957 nunmehr eine ausreichende Laufzeit und Bewährungszeit gehabt haben. Wir stellen fest, daß jenes Werk manche soziale Härten, manche verfahrensrechtliche Schwierigkeiten aufweist. Wir sollten noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam eine Überarbeitung der Rentengesetze von 1957 vornehmen. Es ist kein
    Geheimnis, daß von der CDU-Fraktion schon sehr weitgehende Vorarbeiten zu diesem Zweck geleistet worden sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf das Kernproblem eingehen. 1957 sind wir davon ausgegangen, daß Beitragshöhe und Beitragszeit zwei gleichberechtigte Elemente bei der Berechnung der Altersrente sein sollten. Heute hat es sich herausgestellt, daß der Gesichtspunkt der Beitragszeit unter besonders gelagerten Umständen unterbewertet sein kann, nämlich dort, wo langjährige Versicherte aus dem Dienstleistungsbereich der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Hauswirtschaft trotz langjähriger Beitragszeit sehr niedrige Renten erhalten, weil die Entlohnung niedrig war und die Sachbezüge beitragsmäßig zu gering in Ansatz gebracht wurden. Wir sind der Auffassung, daß diesem Punkt bei der Überarbeitung der Rentengesetze — wobei ich ganz sicher bin, daß wir in diesem Hause eine einstimmige Entscheidung erreichen werden — allergrößte Sorgfalt gewidmet werden muß.

    (Beifall in der Mitte.)

    Wir sind aber nicht gewillt, diejenigen, die nur sechs oder acht Beitragsjahre aufzuweisen haben, in diesem Rahmen zu berücksichtigen. Wir dürfen nämlich die braven Beitragszahler, von denen wir die allermeisten in die Versicherungspflicht einbezogen haben, nicht dadurch strafen, daß wir hinterher die anderen durch einen Gnadenakt des Staates gleichstellen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Wir dürfen auch nicht durch einen Akt der Gesetzgebung die von bestimmten Interessentengruppen betriebene planmäßige Politik niedriger Beiträge mit einer Sockelrente belohnen. Ich möchte es einmal überspitzt ausdrücken. Wenn wir das täten, wenn wir am Ende eines Arbeitslebens den Mann, der 40 Jahre lang gezahlt hat, und die Frau, die vielleicht nur sechs oder acht Jahre lang gezahlt hat, gleichstellten, gäbe es, überspitzt ausgedrückt, nur eine logische Alternative: die gesamte soziale Rentenversicherung auf freiwilliger Basis durchzuführen, so daß jeder wählen könnte, ob er sich einen erdienten oder einen gesetzlich verankerten Anspruch sichern will.
    Zum erstenmal wird in diesem Jahre die Unfallversicherung angepaßt. Sie alle wissen, daß diese Maßnahme sehr, sehr umstritten gewesen ist. Auf der einen Seite war sich jeder darüber klar, daß die in dem Gesetz von 1957 vorgesehene Dynamisierung der Rente so etwas wie eine normative Wirkung auf andere Zweige der Sozialversicherung haben würde. Auf der anderen Seite kann ich mir einfach nicht vorstellen, daß in einem Wirtschaftssystem, dessen Kern eine unvorstellbare Dynamik ist, Renten auf dem Stand irgendeines früheren Jahres eingefroren werden könnten. Das ist sozialpolitisch undenkbar und auch wirtschaftspolitisch nicht sinnvoll.
    Ich habe schon gesagt: die Anpassung der Unfallversicherung ist ein Schritt in sozialpolitisches Neu-



    Dr. Franz
    land. Das bedeutet, daß wir bei den Ausschußberatungen über eine Reihe von Problemen, die in diesem Entwurf stecken, mit größter Unvoreingenommenheit werden reden müssen. Ich darf in diesem Zusammenhang nur sagen, daß über die 8,7 % noch gesprochen werden wird.
    Auch das sozialpolitisch so bedrängende Problem der Ortslöhne kann möglicherweise dadurch einer Lösung nahegebracht werden, daß der Bundesgesetzgeber die Länder anweist, die Ortslöhne heraufzusetzen. Dann stünde auch ihrer Anpassung nichts mehr im Wege.

    (Abg. Stingl: Hoffentlich funktioniert das bei den Ländern von allein!)

    — Herr Kollege Stingl, bringen Sie mich als Bayern nicht in Verlegenheit!

    (Heiterkeit in der Mitte.)

    Ich gebe ehrlich zu, es kann sein, daß wir in der Vergangenheit auf diesem oder jenem Teilgebiet durch Unterlassung gesündigt haben, daß die letzten Möglichkeiten, die in den Gesetzen lagen, vielleicht nicht hundertprozentig ausgeschöpft worden sind. Aber das Wort ist nicht ganz unberechtigt, daß fast alle Leistungen, die wir hier gesetzlich konzipiert haben, gewissermaßen auf die Hochkonjunktur zugeschnitten sind — das ist leider kein leeres Schlagwort — und daß die Bewährungsprobe all dieser Gesetze erst kommen wird; davon bin ich felsenfest überzeugt. Eines aber möchte ich verhindert wissen, nämlich das Unsozialste, was überhaupt denkbar wäre: daß irgendein sozialer Anspruch nur noch auf dem Papier steht und nicht erfüllt werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.) Das ist unsere größte Sorge.

    Ich beantrage, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schellenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Sechsten Rentenanpassungsgesetzes ist der erste Gesetzentwurf der neuen Bundesregierung. Es 'ist deshalb das Gegebene, diesen Gesetzentwurf mit den Maßstäben zu messen, die sich diese Bundesregierung selbst gesetzt hat; damit meine ich die Maßstäbe in der Erklärung der Bundesregierung über eine Sozialgesetzgebung aus einem Guß.
    Der Entwurf des Sechsten Rentenanpassungsgesetzes stützt sich auf den Sozialbericht. Das Material dieses Sozialberichts ist in seinem ersten Abschnitt — Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens — wie immer sehr instruktiv. Es fällt aber erstens auf, daß die Berechnungen des Sozialberichts über die durchschnittliche Einkommensentwicklung, die besonders für die Anpassung der Unfallrenten von Bedeutung ist, von dem Zahlenmaterial, das das Statistische Bundesamt neuerdings veröffentlicht hat, abweichen.
    Selbstverständlich lassen sich für diese Abweichung Gründe anführen. Politisch ist aber entscheidend, daß es offenbar an der notwendigen Koordinierung gefehlt hat; sonst hätte die Bundesregierung nicht den gesetzgebenden Körperschaften im Sozialbericht Zahlenmaterial vorlegen können, das sich von dem des Statistischen Bundesamtes unterscheidet.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Die Bundesregierung kann sich nicht damit entschuldigen, daß der Sozialbericht das Datum vom 28. September 1963 trägt, daß aber die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes erst im Oktoberheft von „Wirtschaft und Statistik" veröffentlicht wurden. Das Rentenanpassungsgesetz, in dem der unterschiedliche Anpassungssatz festgelegt ist, ist dem Bundestag nämlich unter dem 30. Oktober vorgelegt worden, also zu einem Zeitpunkt, in dem die neuen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bereits vorlagen.
    Wenn sich die Bundesregierung zu einer Sozialgesetzgebung aus einem Guß bekennt, dann muß sie erst einmal dafür sorgen, daß dem Hause über die gleichen sozialen Tatbestände auch das gleiche Material vorgelegt wird.
    Die Anpassung der Renten der Unfallversicherung richtet sich — Herr Kollege Franz hat es verdeutlicht — nach der Entwicklung der durchschnittlichen Lohnsumme von 1961 zu 1962. Nach dem Zahlenmaterial des Sozialberichts, auf dem das Rentenanpassungsgesetz basiert, beträgt dieser Steigerungssatz für die Unfallversicherung 8,7 v. H., nach dem Zahlenmaterial des Statistischen Bundesamtes aber 9 v. H.

    (Abg. Stingl: Deshalb hat Herr Kollege Franz gesagt: Wir müssen über die Zahlen reden!)

    — Ja, wir müssen noch über sehr viel reden; aber ich hätte gewünscht, Herr Kollege Stingl, daß die Bundesregierung die Erkenntnisse des Statistischen Bundesamtes mindestens mit einem Satz erwähnt hätte, und das ist nicht geschehen.
    Diese Unterschiedlichkeit in dem Steigerungssatz von einerseits 8,7 % und andererseits 9 % wirkt sich auf rund 700 000 Unfallrenten aus.
    Ein zweiter Tatbestand steht im Widerspruch zu der von der Bundesregierung verkündeten „Sozialgesetzgebung aus einem Guß". Nach dem Sechsten Rentenanpassungsgesetz soll die Anpassung der Renten der Rentenversicherung 8,2 v. H. betragen, die Anpassung der Renten der Unfallversicherung 8,7 bzw. — nach Angaben des Statistischen Bundesamtes — 9 v. H. Natürlich kenne ich die Gründe für diese unterschiedlichen Anpassungssätze. Sozialpolitisch ist es aber nicht sinnvoll, wegen dieser unterschiedlichen Anpassungssätze für 200 000 Rentner, nämlich jene Rentner, bei denen Unfallrenten mit Renten der Rentenversicherung zusammentreffen, eine erneute Anwendung der Anrechnungs- und Ruhensvorschriften vorzunehmen. Das macht einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erforderlich und läßt sich eben nicht mit dem so 'schönen Grundsatz „Sozialpolitik aus einem Guß" vereinbaren.



    Dr. Schellenberg
    Wir Sozialdemokraten werden deshalb bei den Ausschußberatungen Vorschläge zur Änderung des Regierungsentwurfs vorlegen, damit eine erneute Anwendung von komplizierten Anrechnungsvorschriften, die sich aus diesen unterschiedlichen Anpassungssätzen ergeben, vermieden wird, im Interesse einer verwaltungstechnischen Vereinfachung und im Interesse der Menschen, um die es geht.

    (Abg. Dr. Franz: Aber Sie sind doch nicht gegen jede Anrechnung!)

    — Herr Kollege Franz, es muß jedenfalls unseres Erachtens eine Änderung des Entwurfs des Sechsten Anpassungsgesetzes erfolgen. Das habe ich angekündigt, und wir werden im Ausschuß im einzelnen die entsprechenden Anträge vorlegen; darauf können Sie sich verlassen.

    (Abg. Dr. Franz: Es ist nett, daß Sie dasein werden! — Heiterkeit.)

    — Ja, wenn produktiv gearbeitet wird, sind wir immer dabei.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nun zu einem anderen Problem. In der Regierungserklärung heißt es — das ist eine bedeutsame Verpflichtung — unter anderem, daß die Fortentwicklung der Sozialpolitik vorausschauend bedacht werden soll. Diese Auffassung wird von uns um so mehr geteilt, als es bisher mit der Vorausschau der Bundesregierung auf dem Gebiete der Rentenversicherung nicht immer gut bestellt war. Ich will Ihnen das beweisen. Bei jedem Sozialbericht, den wir bisher behandelt haben, mußte nämlich festgestellt werden, daß die Finanzlage der Rentenversicherung weit günstiger war, als die Bundesregierung sie vorausberechnet hatte.

    (Abg. Stingl: Sie kennen aber auch die Gründe!)

    — Herr Kollege Stingl, die SPD hat bei jeder Diskussion über Finanzfragen diese günstigere Entwicklung vorausgesagt. Das kann man in jedem Protokoll nachlesen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wir haben also die Entwicklung vorausgesehen, aber die Bundesregierung hat — darauf muß ich hinweisen — in dem ersten Sozialbericht - ich nenne den ersten Sozialbericht, weil er der eingehendste war — für dieses Jahr 1963 einen Fehlbetrag für die Rentenversicherung von insgesamt 590 Millionen DM errechnet. Nach dem jetzt vorgelegten Sozialbericht 1963 wird sich jedoch für dieses Jahr ein Überschuß von über 2 Milliarden DM ergeben. Das sind doch erstaunliche Differenzen. Bisher mußte die Bundesregierung — meine Damen und Herren, das kann niemand bestreiten — bei jedem Sozialbericht ihre frühere Vorausberechnung korrigieren und zugeben, daß entgegen der Schätzung des Vorjahres doch noch weitere Anpassungen möglich seien.

    (Abg. Ruf: Das liegt doch in der Natur der Sache!)

    — Herr Kollege Ruf, das liegt nicht unbedingt in der
    Natur der Sache. Man kann einige Korrekturen
    selbstverständlich nicht immer mit Sicherheit ausscheiden. Aber wenn sie bei jedem der sechs Rentenanpassungsgesetze in so großem Umfange erforderlich sind, dann mußte man eben die Lehren aus der Entwicklung ziehen, und das vermissen wir.

    (Abg. Stingl: Und inflationäre Tendenzen einkalkulieren!)

    Zu einer dieser Berichtigungen ist die Bundesregierung auch jetzt beim Sechsten Rentenanpassungsgesetz, zum sechsten Male, genötigt. Sie bestätigt damit die Richtigkeit der sozialdemokratischen Beurteilung der Finanzlage.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir sprechen für die Zukunft die Erwartung aus — und haben die Hoffnung, daß Sie dem zustimmen —, daß die Vorausschau, die sich die Bundesregierung für die Sozialpolitik im allgemeinen vorgenommen hat, auch zu genaueren Vorausberechnungen in der Rentenversicherung führt.

    (Abg. Ruf: Und heute?)

    Auf Grund der günstigen Finanzentwicklung, die sich seit der Rentenreform vollzogen hat,

    (Abg. Stingl: Und die worauf beruht?)

    ist es durchaus möglich, das Sechste Rentenanpassungsgesetz ohne irgendwelche finanzwirtschaftlichen Bedenken zu verabschieden. Dabei sollte — darin stimme ich Herrn Kollegen Dr. Franz voll und ganz zu — in den Ausschußberatungen geprüft werden, inwieweit Härten und Ungerechtigkeiten bei dieser Anpassung beseitigt werden können. Sie haben dafür ein Beispiel genannt, die Ortslöhne. Es gibt noch weitere. Diese Dinge müssen wir nach unserer Auffassung jetzt bei der sechsten Anpassung sinnvoller regeln.
    Aber über die Beratung und Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs hinaus hat das Haus die politische Verpflichtung, auch die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Rentenversicherung für die weitere Zukunft mit großer Sorgfalt zu beobachten.

    (Abg. Dr. Franz: Sehr richtig!)

    Es ist ein Alarmzeichen, daß der Sozialbeirat in seinem Gutachten unter anderem folgendes ausführt — ich zitiere —:
    Der Sozialbeirat hat sich mit qualifizierter Mehrheit für eine baldige Erhöhung des Beitragssatzes ausgesprochen.
    Der Bundesarbeitsminister hat hier den Dank an den Sozialbeirat für seine Arbeit ausgesprochen. Dem können wir zustimmen. Aber zu diesem wichtigen Beschluß des Beirats hat der Bundesarbeitsminister kein Wort gesagt. Wenn wir Sozialdemokraten auch die pessimistische Auffassung der Mehrheit des Beirates nicht teilen, weil unseres Erachtens in diesem Beschluß die negativen Faktoren zu stark und günstige Momente zu gering bewertet wurden, so muß uns doch — das möchte ich ausdrücklich im Namen meiner Fraktion erklären — dieser Beschluß des Beirates zu besonderen Überlegungen veranlassen.

    (Abg. Dr. Franz: Eine Mahnung zur Sparsamkeit auf alle Fälle!)




    Dr. Schellenberg
    — Ich werde Ihnen sagen, in welcher Hinsicht Ermahnungen nötig sind. Darauf komme ich noch zu sprechen, selbstverständlich.
    Bei der weittragenden Bedeutung, die diese finanziellen Probleme unserer Rentenversicherung für die Beitragszahler und für die Rentner von heute, morgen und übermorgen haben, müssen nach Auffassung meiner Fraktion alle Argumente geprüft, alle Fakten zusammengetragen und jeder Sachverstand genutzt werden, Wir können es deshalb nicht zulassen, daß die Bundesregierung diesen schwerwiegenden Beschluß des von uns eingesetzten Sozialbeirates, wonach eine Erhöhung der Beiträge erforderlich sei, mit ganz wenigen Sätzen abtut.
    Schon vor einem Jahr hatten wir hier bei Vorlage der versicherungstechnischen Bilanz eine gründliche Erörterung aller Finanzfragen der Rentenversicherung in dem zuständigen Ausschuß gefordert. Dazu ist es leider bisher nicht gekommen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, und zwar deshalb nicht, weil die Mehrheit Beratungen über das Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetz — jene „ersprießlichen" Beratungen — für sinnvoller und dringlicher hielt als eine Auseinandersetzung mit den grundlegenden Finanzproblemen unserer Rentenversicherung. Das ist der Tatbestand.

    (Beifall bei der SPD.)

    Infolgedessen konnte bis jetzt weder der Sozialbericht des Jahres 1961 noch die erste versicherungstechnische Bilanz im Ausschuß beraten werden. Wir sind der Auffassung, daß das im Hinblick auf den von mir zitierten Beschluß des Sozialbeirats nicht so weitergehen kann. Die Erörterung auch schwieriger Finanzfragen der Rentenversicherung darf nicht länger hinausgeschoben werden.
    In diesem Zusammenhang muß ich daran erinnern, daß die zweite versicherungstechnische Bilanz, die nach den gesetzlichen Vorschriften für den Stichtag 1. Januar 1961 zu erstellen ist, noch aussteht. Im Hinblick auf die erheblichen Finanzprobleme, die gelöst werden müssen, fordern wir deshalb, daß die Bundesregierung nunmehr die zweite versicherungstechnische Bilanz — per 1. Januar 1961 — den gesetzgebenden Körperschaften vorlegt.
    Ferner ist darauf hinzuweisen, daß der Bundesrat bei Kenntnisnahme dieses Sozialberichts die Bundesregierung gebeten hat, so bald wie möglich zur Klärung der voraussichtlichen längerfristigen Entwicklung der Rentenversicherung eine Reihe von Untersuchungen durchzuführen, beispielsweise über die durch die Kriegsfolgen bewirkte Beziehung zwischen der Zahl der Beitragszahler und der Zahl der Rentner. Die sozialdemokratische Fraktion wird diese Entschließung des Bundesrates aufnehmen, und wir werden auch vom Ausschuß aus darum bitten, daß diese Unterlagen baldmöglichst vorgelegt werden.
    Ich fasse zusammen. Vier Dinge müssen auf dem Gebiete der Rentenversicherung in finanzwirtschaftlicher Hinsicht geschehen:
    1. Die Zahlen der zukünftigen Sozialberichte sind so gründlich zu berechnen, daß die leidige Praxis von ständigen Berichtigungen auf ein Minimum beschränkt wird.
    2. Im Ausschuß muß unverzüglich auf Grund der bereits vorliegenden Unterlagen — nämlich Sozialbericht 1962 und jetzt Sozialbericht 1963, erste versicherungstechnische Bilanz — mit den Beratungen über die Finanzsituation unserer Rentenversicherung begonnen werden.
    3. Die Bundesregierung hat die zweite versicherungstechnische Bilanz beschleunigt vorzulegen.
    4. Der Auftrag des Bundesrates auf weitere finanzwirtschaftliche Untersuchungen sollte möglichst bald erfüllt werden.
    Herr Kollege Franz, Sie haben — dankenswerterweise, muß ich sagen — davon gesprochen, daß im Laufe dieser Legislaturperiode auch Härten und Ungerechtigkeiten der Rentenversicherung beseitigt werden sollten. Da sagen Sie uns nichts Neues. Wir haben in dieser Hinsicht in diesem Hause schon Anträge gestellt, die leider abgelehnt worden sind. Aber gerade wegen dieser Härten ist es besonders dringlich, alle finanzwirtschaftlichen Zusammenhänge sorgfältig zu prüfen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Stingl: Selbstverständlich, damit stimmen wir überein.)

    — Das muß etwaigen Änderungen vorangehen, dann sind wir einig.
    Zum Schluß möchte ich, damit keinerlei Mißverständnisse irgendwo aufkommen, folgendes sagen: Wenn wir Sozialdemokraten eine gründliche Erörterung von Finanzfragen der Rentenversicherung fordern, so stellen wir damit nicht im mindestens den Grundsatz der weiteren laufenden Anpassungen in Frage. Im Gegenteil, gerade weil wir das Prinzip der dynamischen Rente voll bejahen, wünschen wir zur unbedingten Gewährleistung der späteren Rentenleistung, daß alle finanziellen Zusammenhänge frühzeitig in gründlicher Weise geprüft werden, und zwar sowohl die positiven als auch die negativen Entwicklungstendenzen.
    Solche finanzwirtschaftlichen Überlegungen sollten zu einer Zeit angestellt werden, in der auf Grund der günstigen Finanzlage — über 20 Milliarden DM Vermögen! — kein unmittelbarer Anlaß zu Sorgen besteht, in einer Zeit also, in der man nicht dem Druck von Zwangsläufigkeiten ausgesetzt ist. Aber, meine Damen und Herren, wer den rechten Zeitpunkt für solche sinnvollen Überlegungen verstreichen und die Dinge treiben läßt, handelt kurzsichtig, und das sollte im Bereich der Rentenversicherung doch nicht geschehen. Im übrigen würde das auch schlecht zu den vorausschauenden Überlegungen passen, von denen in der Regierungserklärung gesprochen worden ist. Wir Sozialdemokraten jedenfalls — das möchte ich auch an dieser Stelle betonen — lassen uns in der Verantwortung für die finanzielle Sicherheit der deutschen Rentenversicherung von niemandem übertreffen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Ruf: Ich werde Sie daran erinnern!)