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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Inhalt: Abg. Mischnick — stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses . . 4367 A Fragestunde (Drucksache IV/1614 [neu]) Frage des Abg. Seuffert: Lärmbelästigung beim Flugplatz Schleißheim Hopf, Staatssekretär 4367 B, D, 4368 A, B Seuffert (SPD) 4367 D Ertl (FDP) 4368 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 4368 A, B Frage des Abg. Dr. Steinmetz: Rechtsunwirksame Beförderungen in der früheren deutschen Wehrmacht Hopf, Staatssekretär 4368 C, D Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 4368 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Unbewohnte Einfamilienhäuser in Wahn Dr. Dollinger, Bundesminister . 4369 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4369 B, C Fragen des Abg. Dr. Aigner: Luitpold-Hütte in Amberg Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 4369 C, 4370 B, C, D, 4331 A, C, D, 4372 A Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4370 A, B, 4371 A, B, 4372 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Aktion Deutsch-Französische Freundschaft von Hase, Staatssekretär . . , 4372 B, C, D 4373 A Dr. Eppler (SPD) 4372 B Dr. Schäfer (SPD) 4372 C Dr. Mommer (SPD) 4372 C, D Frau Meermann (SPD) 4373 A Frage des Abg. Kaffka: Mit Moslems verheiratete deutsche Frauen Dr. Carstens, Staatssekretär . , 4373 B, C, D, 4374 A, B Kaffka (SPD) 4373 C Dr. Schäfer (SPD) 4373 C Jahn (SPD) 4373 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 4374 A, B Frage des Abg. Welslau: Einkommen einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern Blank, Bundesminister 4374 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Frage des Abg. Welslau: Eigenheimerwerb einer Arbeitnehmerfamilie mit drei Kindern bei 700 DM Einkommen Lücke, Bundesminister . 4374 D, 4375 A, C Welslau (SPD) 4375 A Dr. Schäfer (SPD) 4375 B, C Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 4375 D Frage der Abg. Frau Meermann: Verteilung der Mappe „Schwarz auf Weiß" Lücke, Bundesminister . . 4375 D, 4376 A Frau Meermann (SPD) . . 4375 D, 4376 A Frage des Abg. Dröscher: Uranerz-Verarbeitung im Steinautal Lenz, Bundesminister 4376 B, C Dröscher (SPD) 4376 B, C Frage des Abg. Dröscher: Verfälschtes Eigelb Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . 4376 D, 4377 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . 4376 D, 4377 A Dr. Roesch (SPD) 4377 A, B Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . 4377 B, C Frage des Abg. Folger: Bittere Mandeln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 4377 C, 4378 A Folger (SPD) . . . . . . . . . 4378 A Frage des Abg. Dröscher: Signalanlagen innerhalb von Ortsdurchfahrten Dr. Dahlgrün, Bundesminister 4378 B, C, D, 4379 A Dröscher (SPD) 4378 C, D Fragen des Abg. Seidel (Fürth):: Verlegung amerikanischer Anlagen aus dem Langwassergebiet der Stadt Nürnberg Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 4379 A, C Seidel (Fürth) (SPD) 4379 B, C Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksache IV/1584) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1963) (Drucksache IV/1486) Blank, Bundesminister 4379 D Dr. Franz (CDU/CSU) 4381 D Dr. Schellenberg (SPD) 4384 B Spitzmüller (FDP) 4387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Dr. Burgbacher, Scheppmann, Arendt [Wattenscheid], Dr. Aschoff u. Gen.) (Drucksache IV/1555) — Erste Beratung — 4390 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1567) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1568) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (SPD) (Drucksache IV/1569) — Erste Beratung — Seuffert (SPD) 4390 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4394 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4397 A Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller (SPD) . . 4400 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 4403 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (2. ÄndG-BEG) (Drucksache IV/1550) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Drucksache IV/1549) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4406 B, 4423 A Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 4411 C Hirsch (SPD) 4418 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 4424 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 III Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache IV/1473); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen IV/1613, zu IV/ 1613) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bleiß (SPD) . . . . 4427 A, 4433 B Drachsler (CDU/CSU) . . . . . . 4429 C Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 4431 D Dr. Eppler (SPD) . . . . 4434 A, 4435 B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 4434 D Mertes (FDP) . . . . . . . . . 4435 C Antrag betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SPD) (Drucksache IV/ 1494) Dr. Lohmar (SPD) . . . 4436 A, 4447 D Dr. Hahn (Heidelberg) (CDU/CSU) . 4439 A Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 4442 A Lenz, Bundesminister . . . . . . 4444 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. Mai 1961 mit der Republik Togo über die Förderung der Anlage von Kapital (Drucksache IV/592) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/884) — Zweite und dritte Beratung — 4448 C Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für feste Brennstoffe) (Drucksache IV/1612) 4448 D Entwurf eines Gesetzes über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörigen Nebenarms „Alte Süderelbe" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksache IV/1593) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Drucksache IV/1587) — Erste Beratung — . . 4449 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Offshore-Steuergesetzes (Drucksache IV/ 1589) — Erste Beratung — 4449 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Vereins für die bergbaulichen Interessen an der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbezirk mbH in Essen (Drucksachen IV/1389, IV/1610) 4449 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Logemann, Sander, Wächter u. Gen. betr. EWG-Agrarpreispolitik (Drucksachen IV/ 1258, IV/1611) 4449 C Nächste Sitzung 4449 D Anlagen 4451 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 4367 96. Sitzung Bonn, den 14. November 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) * 15. 11. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Arnold 15. 11. Dr. Atzenroth 15. 11. Bading 15. 11. Benda 14. 11. Bergmann * 14. 11. Berlin 20. 11. Birkelbach * 14. 11. Fürst von Bismarck 15. 11. Börner 15. 11. Dr. von Brentano 15. 11. Brese 16. 11. Burckardt 15. 11. Burgemeister 16. 11. Cramer 15. 11. Dr. Deist * 15. 11. Deringer 14. 11. Dr. Dichgans * 15. 11. Dopatka 18. 11. Dorn 14. 11. Frau Dr. Elsner * 15. 11. Etzel 15. 11. Fritsch 30. 11. Dr. Furler * 14. 11. Goldhagen 16. 11. Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Hahn (Bielefeld) 15. 11. Hauffe 15. 11. Dr. Hesberg 14. 11. Holkenbrink 15. 11. Dr. Hoven 30. 11. Illerhaus * 14. 11. Kahn-Ackermann 15. 11. Kalbitzer 15. 11. Frau Kipp-Kaule 15. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 14. 11. Knobloch 15. 11. Kreitmeyer 16. 11. Kriedemann * 16. 11. Dr. Krümmer 14. 11. Leber 15. 11. Lenz (Brühl) * 15. 11. Dr. Löbe 15. 11. Dr. Löhr 15. 11. Lücker (München) * 15. 11. Mauk * 15. 11. Merten 16. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Metzger 21. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 11. Freiherr von Mühlen 24. 11. Müller (Aachen-Land) 16. 11. Müller (Remscheid) 15. 11. Neumann (Allensbach) 16. 11. Ollenhauer 31. 12. Pöhler 15. 11. Porten 15. 11. Porzner 15. 11. Rademacher * 15. 11. Frau Renger 15. 11. Richarts * 15. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 11. Schoettle 31. 12. Dr. Seffrin 16.11. Seifriz 15. 12. Storch* 15. 11. Frau Strobel * 15. 11. Dr. Supf 15. 11. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. Walter 14. 11. Weber (Georgenau) 15. 11. Weinkamm 15. 11. Wellmann 16. 11. Wendelborn 15. 11. Dr. Wilhelmi 16. 11. Wischnewski * 15. 11. b) Urlaubsanträge Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 11. Dr. Müller-Hermann 15. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 8 erhält Artikel 1 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes folgende Fassung: „Artikel 1 Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer Das Aufkommen an Mineralölsteuer, ,ausgenommen das Aufkommen aus der Besteuerung der 4452 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1963 Schweröle und Reinigungsextrakte nach § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes, ist in Höhe von 55 von Hundert für Zwecke ides Straßenwesens zu verwenden." Bonn, den 14. November 1963 Ollenhauer unid Fraktion Anlage 3 Umdruck 357 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrags - Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satzgestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht,alsbald Vorschläge zu unterbreiten, die die Wiettbewerbsverzerrungen durch das Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien zu Lasten konkurrierender mittelständischer Betriebe beseitigen." Bonn, Iden 14. November 1963 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Imle, Mertes und Genossen zu Nummer 2 des Antrages des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: In Nr. 2 b) des Ausschußantrages — Drucksache IV/1613 — wird der letzte Satz gestrichen und als gesonderter Entschließungsantrag als Buchstabe c wie folgt gefaßt: „c) Die Bundesregierung wird ersucht, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Wettbewerbsgleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber dem Eigenverbrauchsprivileg der Raffinerien sichergestellt werden kann." Bonn, den 14. November 1963 Dr. Imle Mertes Dr. Danz Deneke Dr. Emde Ertl Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Kohut Logemann Dr. Mälzig Margulies Murr Peters (Poppenbüll) Dr. Rieger (Köln) Dr. Rutschke Soetebier Zoglmann Anlage 5 Umdruck 358 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von .der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Drucksachen IV/1473, IV/1613, zu IV/1613). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. zu prüfen, ob der 2. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen durch die starke Entwicklung der Motorisierung überholt und 2. gegebenenfalls bis zum 31. März 1964 einen modifizierten 2. Vierjahresplan vorzulegen, der es ermöglicht, unter voller Ausschöpfung der Straßenbaukapazität den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes an die Motorisierung anzupassen. Bonn, den 13. November 1963 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wenn ich vom Bund einen unangemessenen Kaufpreis bezahlte, würde das der Bevölkerung auch unverständlich sein. Wir tun alles, um eine schnelle Erledigung zu erreichen. Soweit bundeseigenes Gelände für die Läger zur Verfügung gestellt werden konnte, ist alles bereits sehr weit gediehen. Aber die Streitkräfte werden diese Läger nicht in Anspruch nehmen, ehe nicht der Luftlandeplatz vorhanden ist. Deshalb habe ich ein eminentes Interesse daran, auch die Frage des Luftlandeplatzes schnellstens in Ordnung zu bringen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Die weiteren Fragen werden am Freitag beantwortet.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Sechstes Rentenanpassungsgesetz — 6. RAG) (Drucksache IV/1584)
b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1963) (Drucksache IV/1486).
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt Ihnen den Sozialbericht



    Bundesminister Blank
    1963 vor über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderung des Volkseinkommens je Erwerbstätigen in dem vorausgegangenen Kalenderjahr und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung und zugleich damit den Entwurf eines Sechsten Rentenanpassungsgesetzes, der nicht nur eine Anpassung der Renten in den gesetzlichen Rentenversicherungen, sondern auch eine Anpassung der vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung vorsieht. Ich möchte Ihnen nicht die einzelnen Daten des Sozialberichts vortragen, sondern nur die für die Rentenanpassung entscheidenden Gesichtspunkte.
    Zunächst zur Finanzlage der Versicherungsträger! Im vergangenen Jahr habe ich zur Begründung des Fünften Rentenanpassungsgesetzes vorgetragen, daß die finanzielle Situation der Rentenversicherungen sowohl die fünfte als auch die sechste Rentenanpassung erlaube, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage zu unterschreiten. Auch in diesem Jahr kann ich mit Genugtuung feststellen, daß die Entwicklung der Beitragseinnahmen wiederum günstiger verlaufen ist, als in den Vorausschätzungen angenommen wurde. Die Einnahmensteigerung hat den sehr beträchtlichen Ausgabenzuwachs übertroffen. In erster Linie ist dies auf die Erhöhung der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter zurückzuführen. Die Mehreinnahmen erlauben es, die Vorausschätzungen über die finanzielle Lage der Rentenversicherungsträger weiter zu verbessern, so daß die Folgerungen, die im vergangenen Jahr gezogen werden konnten, in diesem Jahr mit noch größerer Sicherheit gezogen werden können und auch noch weitergehende Aussagen über die künftigen Rentenanpassungen erlauben. Der Sozialbericht 1963 kommt zu der gesicherten Aussage, daß sowohl in der Rentenversicherung der Arbeiter als auch in der Angestelltenversicherung die sechste und siebente Rentenanpassung durchgeführt werden können, ohne daß die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage unterschritten wird. Auch die achte Rentenanpassung wird nicht zu einer Unterschreitung des Rücklagesolls führen, die zu gesetzgeberischen Maßnahmen Anlaß geben könnte.
    Die uns heute vorliegenden Zahlen über die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherungen rechtfertigen die Annahme, daß im ganzen ersten Deckungsabschnitt das vom Gesetzgeber verlangte finanzielle Gleichgewicht gesichert ist. Der rechnerische Überschuß zwischen den Einnahmen und Ausgaben in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten ist von 1,4 Milliarden DM im Jahre 1960 auf 1,8 Milliarden DM im Jahre 1961 und auf mehr als 2 Milliarden DM im Jahre 1962 gestiegen. Auch für das laufende Geschäftsjahr ist mit einem Überschuß von mehr als 2 Milliarden DM zu rechnen. Damit wird das gesamte Bar- und Anlagevermögen dieser beiden Rentenversicherungen am Ende des Jahres 1963 mehr als 22 Milliarden DM betragen. Angesichts dieses Vermögens der Versicherungen, das als Rücklage gesetzlich vorgeschrieben ist, empfinde ich es als Beruhigung, daß auch bei weiteren Anpassungen im laufenden Deckungsabschnitt ein Rückgriff auf die Reserven nicht notwendig sein wird und daß die gegenwärtige und in naher Zukunft zu erwartende Finanzlage der Rentenversicherungen eine Beitragserhöhung — im jetzigen Augenblick jedenfalls - nicht erforderlich macht.
    Ich bin mir indessen darüber im klaren, daß die zu erwartenden Verschiebungen im Bevölkerungsaufbau unseres Landes zu einem späteren Zeitpunkt Überlegungen erfordern, auf welchem Wege das finanzielle Gleichgewicht aufrechterhalten werden kann. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es zweckmäßig, die weitere finanzielle Entwicklung abzuwarten. Von ihr wird es abhängen, ob, in welchem Ausmaße und mit welchen Mitteln eine Verstärkung des Finanzierungssystems erforderlich wird.
    Die weitere Frage, die sich bei dem Vorschlag einer sechsten Rentenanpassung ergibt, ist, wie sich die erneute Rentenanpassung in den Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einfügt. Nach Vorausberechnungen des Bundesarbeitsministeriums verursacht die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und der Geldleistungen aus der Unfallversicherung Mehrausgaben von mehr als 1,5 Milliarden DM im kommenden Jahr. Angesichts dieser nicht unbeträchtlichen Vermehrung der Konsumentenkaufkraft hat sich der Sozialbeirat mit der Frage auseinandergesetzt, ob nicht auch aus konjunkturpolitischen Erwägungen die Anpassung auf ein geringeres Ausmaß als den Anstieg der allgemeinen Bemessensgrundlage beschränkt werden sollte. Die Mehrheit der Beiratsmitglieder gab jedoch den sozialpolitischen Überlegungen den Vorrang und setzte sich für eine Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen um 8,2 v. H. ein.
    Auch für die Bundesregierung waren es die sozialpolitischen Gründe, die für den Vorschlag einer erneuten vollen Rentenanpassung den Ausschlag gegeben haben, zumal im Zeitpunkt der sechsten Rentenanpassung konjunkturpolitische Bedenken weniger stark in den Vordergrund treten als in dem einen oder anderen voraufgegangenen Jahr. Ferner entschärfen sich etwaige konjunkturpolitische Bedenken vor allem auch dadurch, daß die Mehraufwendungen von 1,5 Milliarden DM nicht schlagartig konsumwirksam werden, sondern, bedingt durch die Technik der Anpassung und den monatlichen Zahlungsrhythmus der Renten,

    (Abg. Stingl: Sehr richtig!)

    sich in gleichmäßige Beträge auf das ganze kommende Jahr verteilen werden. Die Bundesregierung vertritt daher die Auffassung, daß die im Rahmen des Sechsten Rentenanpassungsgesetzes vorgeschlagenen Rentenerhöhungen auch mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vereinbar sind. Der vorgelegte Entwurf eines Sechsten Rentenanpassungsgesetzes folgt den gleichen Grundsätzen, auf denen die vorausgegangenen fünf Rentenanpassungsgesetze beruhen. Er sieht für die Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, die auf Versicherungsfällen beruhen, die im Jahre 1962 und früher



    Bundesminister Blank
    eingetreten sind, eine Erhöhung um 8,2 v. H. vor. Damit sollen die Bestandsrenten um denselben Prozentsatz erhöht werden, um den die Neurenten des Jahres 1963 gegenüber denen des Jahres 1962 gestiegen sind. Mit der grundsätzlich gleichmäßigen Behandlung von Bestands- und Neurenten will der Entwurf dem entscheidenden Grundgedanken der Rentenreform, die Rentner im Ausmaß des Wachstums der Löhne und Gehälter an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen, erneut Wirkung verschaffen. Der zeitliche Abstand, der zwischen der Lohnentwicklung und der Entwicklung der Renten in den Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetzen festgelegt ist, hat allerdings zur Folge, daß sich die Renten in ihrer Höhe nach der Lohnentwicklung vergangener Jahre richten. Für das Sechste Rentenanpassungsgesetz ist die Lohnentwicklung in den Jahren 1959 bis 1961 maßgebend. In diesen drei Jahren sind die Löhne im Durchschnitt um 8,2 v. H. gestiegen. Um diesen Vom-Hundert-Satz sind jetzt auch die Bestandsrenten zu erhöhen, wenn die Rentner prozentual im gleichen Maße wie die Lohn- und Gehaltsempfänger an dem Produktivitätsfortschritt beteiligt sein sollen.
    Daß die Löhne im laufenden Jahr nicht in diesem Ausmaß steigen werden, darf nicht zu der Auffassung verleiten, die Renten würden den Löhnen vorauseilen. Sie folgen diesen vielmehr nach. Es handelt sich um eine mit zeitlichem Abstand parallele Entwicklung.
    Da sich die Beitragsbemessungsgrenze und damit die Höchstgrenze in allen drei Rentenversicherungen erhöht haben, ändern sich auch in diesem Jahr die nach der Versicherungsdauer gestaffelten individuellen Rentenhöchstbeträge. Das bedeutet, daß z. B. die Bestandsrenten, die in den Rentenversicherungen der Arbeiter und ;der Angestellten im Jahre 1957 noch auf 562,50 DM monatlich begrenzt waren, nunmehr vorn 1. Januar 1964 an auf 750 DM monatlich ansteigen werden.
    Erstmalig sieht das Sechste Rentenanpassungsgesetz auch eine Anpassung der vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen in der Unfallversicherung vor. Ausgehend von der Überlegung, daß der Verletzte ohne den Unfall in aller Regel an der weiterhin sich vollziehenden allgemeinen Lohnentwicklung teilgenommen hätte, hat der Gesetzgeber im Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vorgeschrieben, daß bei Veränderungen der durchschnittlichen Bruttolohn- und -gehaltssumme die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleitungen durch Gesetz angepaßt werden. Damit ist eine Berücksichtigung der jeweiligen Lohnverhältnisse während der Dauer des Rentenbezuges vorgeschrieben. Im Prinzip unterscheidet sich somit die Anpassung in der Unfallversicherung nicht von der in den Rentenversicherungen. Zu beachten ist jedoch, daß die Anpassung in der Unfallversicherung der jährlichen Lohnentwicklung mit einem zweijährigen Abstand folgt. Für die Anpassung der Renten in der Rentenversicherung ist dagegen die durchschnittliche Entwicklung in einem dreijährigen Zeitraum maßgebend. Aus dieser verschiedenartigen Berechnungsweise erklärt sich die unterschiedliche Höhe der Anpassungssätze. Im Endergebnis wird die Anpassung in der Unfallversicherung grundsätzlich zu der gleichen Anhebung der Renten führen wie die Anpassung in den Rentenversicherungen.
    Nach dem Entwurf sollen für Versicherungsfälle aus den Jahren 1961 und früher die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen um den Prozentsatz, der der Lohnentwicklung von 1961 auf 1962 entspricht, erhöht werden. Da sowohl die Renten aus der Rentenversicherung als auch die Unfallrenten zum gleichen Zeitpunkt angehoben werden, wirkt sich die Anpassung für Rentner, die Renten aus beiden Versicherungszweigen beziehen, günstiger aus als bisher.
    Hinsichtlich des technischen Ablaufs der Rentenanpassung sind keine von den Vorjahren abweichende Regelungen vorgesehen. Die Masse der anzupassenden Renten wird daher von den Rentenrechnungsstellen der Bundespost ohne Beteiligung der Versicherungsträger mit Hilfe elektronischer Rechengeräte umgerechnet werden können. Jeder Rentenempfänger erhält eine schriftliche Mitteilung über die Höhe seiner Rente. Die Post wird bestrebt sein, die angepaßte Rente vom 1. März 1964 an zu zahlen. Die Nachzahlungen für die Monate Januar und Februar 1964 sollen mit der Rente für März 1964 ausgezahlt werden.
    Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, an dieser Stelle einmal ein Wort des Dankes an die Deutsche Bundespost zu sagen

    (Beifall)

    und an die mit dieser Arbeit befaßten Bediensteten, die so prompt Jahr für Jahr unser politisches Wollen durch eine rechtzeitige Auszahlung an die Rentner in die Tat- umgesetzt haben.

    (Erneuter Beifall.)

    Nun bleibt mir noch, wie alljährlich, so auch in diesem Jahr, dem Sozialbeirat den Dank der Bundesregierung

    (Abg. Stingl: Und des Parlaments!)

    — zum Sprecher des Parlaments darf ich mich hier nicht selbst ernennen; ich überlasse das Ihnen, den Herren Abgeordneten — für sein nach eingehender und sorgfältigen Beratung erstattetes Gutachten auszusprechen.
    Die Bundesregierung bittet Sie, dem vorgelegten Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)