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ID0409423600

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 94. Sitzung Bonn, den 6. November 1963 Inhalt: Eingeschlossene in Lengede . . . . . . 4299 A Die Abg. Bartsch und Härzschel treten in den Bundestag ein . . . . . . . . . 4299 A Abg. Dr. Müller-Emmert — Wahlmann .gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht 4299 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Bruse, Kraus und Weltner (Rinteln) 4299 B Fragestunde (Drucksache IV/1598) Frage des Abg. Dr. Furler: Einbeziehung der Gemeinde Büsingen in das deutsch-schweizerische Zollgebiet Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4300 A Frage des Abg. Dr. Eppler: Aktion „deutsch-französische Freundschaft" Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4300 C, D, 4301 A, B, C, D, 4302 A Dr. Eppler (SPD) . . . . . . . . 4300 C Börner (SPD) 4300 D, 4301 A Dr. Rinderspacher (SPD) . 4301 A, B, D, 4302 A Sänger (SPD) 4301 B Frau Meermann (SPD) . . . . . 4301 C Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 4301 D Fragen der Abg. Frau Dr. Kiep-Altenloh: Gesetz zur Regelung von Abzahlungsgeschäften Dr. Bucher, Bundesminister 4302 A, B, C, D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 4302 C, D Dr. Dörinkel (FDP) 4302 D Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Hausbrandversorgung Schmücker, Bundesminister 4303 A, B, C, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4303 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4303 C Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Nachrichtenansage der Deutschen Bundespost Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 4303 D, 4304 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 4304 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Verschmutzung der stehenden Gewässer durch Ölschleim Bargatzky, Staatssekretär . . . 4304 B, D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 4304 D Frau Dr. Kiep-Altenloh (FDP) . . 4304 D II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1963 Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gleichbehandlung der Schwerbeschädigten im öffentlichen Dienst Höcherl, Bundesminister 4305 A Frage des Abg. Gscheidle: Verfassungswidrige dienstliche Anordnungen Höcherl, Bundesminister . . . . 4305 B, C Gscheidle (SPD) 4305 C Frage des Abg. Sänger: Berücksichtigung der Zonenrandgebiete bei der Materialbeschaffung Höcherl, Bundesminister 4305 D, 4306 A Sänger (SPD) 4305 D, 4306 A Frage des Abg. Hammersen: Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Messen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4306 B, C Hammersen (FDP) 4306 B Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Haushaltsmittel für erhöhte Leistungen an Kriegsopfer, für Erhöhung des Kindergeldes und für Weihnachtszuwendungen an Bundesbeamte Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4306 C, D, 4307 A, B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) 4306 D, 4307 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4307 B Fragen des Abg. Hörmann: Freikarte für Rentner der Städtischen Verkehrsbetriebe Freiburg Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4307 B, C, 4308 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 4308 A Fragen des Abg. Faller: Einschränkung der Broteinfuhr aus der Schweiz . . . . . . . . . . . 4308 B Frage des Abg. Glüsing (Dithmarschen) : Zuckerrüben Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 4308 C, D, 4309 B, C, D Glüsing (Dithmarschen) (CDU/CSU) 4308 C, D, 4309 A Schwarz, Bundesminister 4308 D, 4309 A, B Sander (FDP) 4309 A Klinker (CDU/CSU) . . . . . 4309 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 4309 C, D Fragen des Abg. Rollmann: Ausfuhr von Schlachtpferden Schwarz, Bundesminister . 4309 D, 4310 A Rollmann (CDU/CSU) 4310 A Fragen des Abg. Ritzel: Erhöhung des Milchpreises Schwarz, Bundesminister . . . . 4310 B, C Ritzel (SPD) . . . .. . . . . . 4310 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bei Tiertransporten Schwarz, Bundesminister . 4310 D, 4311 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4311 A, B Frage des Abg. Stooß: Gefährdung des Erbsenanbaus . . . 4311 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Blank, Bundesminister . . . . 4311 C, D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 4311 D Fragen des Abg. Kubitza: Abwanderung von Fachkräften der Berufsberatung Blank, Bundesminister . . . . 4312 A, B Kubitza (FDP) 4312 A Frage des Abg. Josten: Erstellung von Soldatenheimen von Hassel, Bundesminister . . . 4312 B, D, 4313 A Josten (CDU/CSU) 4312 C Cramer (SPD) 4312 D, 4313 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache IV/1559) Dr. Schäfer (SPD) 4313 B Dr. Rinderspacher (SPD) 4313 D Wagner (CDU/CSU) 4314 B Dürr (FDP) 4314 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksache IV/1560) Pütz, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 4316 D Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1963 III Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Grundbuchverfahrens (Drucksache IV/351); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen IV/1580, zu IV/1580) — Zweite und dritte Beratung — 4317 B Entwurf eines Gesetzes über die Fortsetzung aufgelöster saarländischer Unternehmen (Drucksache IV/1481); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1564) — Zweite und dritte Beratung Kulawig (SPD) . . . . . . . . 4317 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache IV/1188); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache IV/1570) — Zweite und dritte Beratung — 4318 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Dezember 1961 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen (Drucksache IV/1431); Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses (Drucksache IV/1558) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4318 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 22. Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 usw. (Drucksache IV/1482) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4318 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. September 1962 zur Änderung des Abkommens vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (3. Änderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt) (Drucksache IV/1573) — Erste Beratung — . . . . 4318 D Entwurf eines Gesetzes 2u dem Übereinkommen vom 29. März 1962 zur Gründung einer Europäischen Organisation für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern (ELDO) (Drucksache IV/1581) — Erste Beratung — 4318 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Juni 1962 zur Gründung einer Europäischen WeltraumforschungsOrganisation (ESRO) (Drucksache IV/1582) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4319 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. November 1962 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache IV/1583) — Erste Beratung — . . . . . 4319 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten (Drucksache IV/1585) — Erste Beratung — 4319 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (Drucksache IV/1586) — Erste Beratung — . . . . . 4319 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Oktober 1962 mit Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache IV/1588) — Erste Beratung — 4319 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 114 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über den Heuervertrag der Fischer (Drucksache IV/1592) — Erste Beratung — . . . . . 4319 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 21. April 1961 über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Drucksache IV/1597) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 4319 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 17. Dezember 1962 über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens vom 21. April 1961 über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Drucksache IV/1595) — Erste Beratung — 4319 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1962 mit dem Großherzogtum Luxemburg über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden usw. (Drucksache IV/1596) — Erste Beratung — . . 4319 D Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern (Entwicklungshilfe-Steuergesetz) (Drucksache IV/1476) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 4319 D Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 4321 A Dr. Atzenroth (FDP) 4327 B Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . 4328 B Dr. Artzinger (CDU/CSU) . . . 4330 A IV Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1963 Antrag betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (SPD) (Drucksache IV/1351) Gscheidle (SPD) . . . . . . . . 4330 C Höcherl, Bundesminister . . . . . 4332 A Dr. Bieringer (CDU/CSU) 4333 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 4334 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4335 A Antrag betr. Krankenpflege (SPD) (Drucksache IV/1405) Frau Dr. Hubert (SPD) 4335 D Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 4337 B Frau Engländer (CDU/CSU) . . . 4338 D Frau Dr. Heuser (FDP) 4340 A Frau Schanzenbach (SPD) . . . 4341 A Antrag betr. internationale Polizeikonvention (SPD) (Drucksache IV/1505) . . . 4341 D Antrag betr. Altersgrenze für Seeleute (Abg. Hermsdorf, Wehner u. Gen.) (Drucksache IV/1526 [neu]) 4342 A Antrag betr. Rüdesheimer Verkehrsproblem (Abg. Arndgen, Schwabe, Hammersen u. Gen.) (Drucksache IV/1530) . . . 4342 A Antrag betr. Auslieferung des ungarischen Staatsangehörigen Geza Gyöfri nach Frankreich (SPD) (Drucksache IV/1527) 4342 A Antrag betr. Rückführung von Argoud (SPD) (Drucksache IV/1528) Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 4342 B Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 4343 A Dr. Gradl (CDU/CSU) 4343 D Busse (FDP) 4346 A Erler (SPD) 4346 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres über den Antrag der Abg. Günther, Iven (Düren), Dr. Hoven u. Gen. betr. Öffnungszeiten beim Grenzübergang Wahlerscheid—Rocherath (Drucksachen IV/1367, IV/1566) 4347 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres zu den Mitteilungen des Bundesministers des Innern vom 15. Januar und 19. Februar 1963 zu dem Beschluß des Bundestages betr. Einführung der FünfTage-Woche in der Bundesverwaltung (Drucksachen IV/913, IV/1026, IV/1524) 4347 B Fünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Mate und tropische Hölzer) (Drucksache IV/1514) . . 4347 C Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente — gewerbliche Waren) (Drucksache IV/1515) 4347 C Siebente Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente — Agrarwaren) (Drucksache IV/ 1516) 4347 D Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Japanpapier) (Drucksache IV/1517) . . . 4347 D Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingente — Werkblei und Feinstzink) (Drucksache IV/1518) . . . . . . . 4347 D Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für Divinylbenzol) (Drucksache IV/1519) 4348 A Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Kakaomasse) (Drucksache IV/1520) 4348 A Siebzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für chemische Erzeugnisse usw.) (Drucksache IV/1521) 4348 A Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Wein) (Drucksache IV/1522) 4348 B Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollkontingent für gesalzenen Seelachs) (Drucksache IV/ 1523) 4348 B Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Zollaussetzung für gamma-Picolin und Cobalamine) (Drucksache IV/1600) . . . . . 4348 B Bericht des Außenhandelsausschusses über die Neunte und Zehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1460, IV/1461, IV/1545) 4348 C Bericht des Außenhandelsausschusses über die Elfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 und über die Verordnung zur Aufhebung der Angleichungszölle für Fondantmasse, Kekse und Waffeln (Drucksachen IV/1462, IV/1463, IV/1546) 4348 C Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1963 V Bericht des Außenhandelsausschusses über die Sechzehnte und Achtzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 (Drucksachen IV/1487, IV/1491, IV/1557) 4348 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Höfer-Kaserne in Homburg (Drucksachen IV/1378, IV/1511) . . . . . . 4348 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Fort-Kaserne in Landau (Drucksachen IV/ 1442, IV/1536) . . . . . . . . . . 4349 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des Industriehofes Eschwege (Drucksachen IV/1404, IV/1537) . . . . 4349 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Marine-Munitionsdepots in Kiel-Dietrichsdorf (Drucksachen IV/ 1440, IV/1538) 4349 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von bundeseigenem Gelände in Brunsbüttelkoog (Drucksachen IV/1465, IV/1539) . . . . 4349 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Lüttich-Kaserne in Göttingen (Drucksachen IV/1399, IV/1540) . . . . 4349 C Antrag .des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der Graf-Goltz-Kaserne in Hamburg-Rahlstedt (Drucksache IV/1579) 4349 C Mündlicher Bericht des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. gesellschaftsrechtliche Neuordnung im Kernforschungszentrum Karlsruhe (Drucksachen IV/1211, IV/1561, IV/1562) 4349 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Gontrum (Drucksache IV/1547) . Bauer (Würzburg) (SPD) 4350 A Übersicht 17 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache IV/1535) 4351 C Nächste Sitzung 4351 D Anlage 4353 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1963 4299 94. Sitzung Bonn, den 6. November 1963 Stenographischer Bericht Beginn: 15.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 82. Sitzung Seite 4015 C Zeile 8 statt „Gesetzesvorlage" : Gesetzeslage; 92. Sitzung Seite 4239 B Zeile 7 von unten statt „Sachunkunde" : Sachkunde; Seite 4258 C Zeile 25 statt „Positiv" : positiv. Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1963 4353 Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 8. 11. Dr. Arndt (Berlin) 31. 12. Dr. Dr. h. c. Baade 8. 11. Dr.-Ing. Balke 6. 11. Bauer (Wasserburg) 8. 11. Bauer (Würzburg) 6. 11. Bauknecht 6. 11. Bergmann * 6. 11. Berlin 20. 11. Bewerunge 6. 11. Biermann 6. 11. Birkelbach * 8. 11. Dr. Birrenbach 9. 11. Dr. Bleiß 8. 11. Dr. von Brentano 8. 11. Buchstaller 8. 11. Dr. Danz 9. 11. Dopatka 8. 11. Eisenmann 6. 11. Even (Köln) 6. 11. Flämig 6. 11. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 6. 11. Dr. Frey (Bonn) 6. 11. 3) Fritsch 30.11. Gaßmann 8. 11. Gewandt 8. 11. Glombig 6. 11. Goldhagen 16. 11. Günther 8. 11. Haage (München) 6. 11. Hahn (Bielefeld) * 8. 11. Dr. von Haniel-Niethammer 6. 11. Hellenbrock 6. 11. Hörmann (Freiburg) 6. 11. Illerhaus * 8. 11. Jacobs 6. 11. Dr. Jaeger 9. 11. Kahn-Ackermann 15. 11. Frau Kipp-Kaule 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 9. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht 4bgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Klinker * 8. 11. Dr. Kopf 9. 11. Dr. Kreyssig * 6. 11. Kriedemann* 6. 11. Dr. Krümmer 6. 11. Leber 6. 11. Lenz (Brühl) * 6. 11. Lücker (München) * 8. 11. Mauk * 6. 11. Metzger 14. 11. Michels 7. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 8. 11. Dr. Morgenstern 9. 11. Freiherr von Mühlen 24. 11. Neumann (Allensbach) 9. 11. 011enhauer 31. 12. Paul 9. 11. Dr.-Ing. Philipp * 8. 11. Pöhler 9. 11. Richarts * 8. 11. Riegel (Göppingen) 8. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 11. Schultz 8. 11. Dr. Seffrin 6. 11. Dr. Starke 6. 11. Stooß 6. 11. Frau Strobel * 6. 11. Struve 6. 11. Dr. Süsterhenn 9. 11. Weber (Georgenau) 15. 11. Weinkamm* 8. 11. Werner 10. 11. Wienand 9. 11. Wischnewski 6. 11. Frau Zimmermann (Brackwede) 6. 11. b) Urlaubsanträge Freiherr zu Guttenberg 15. 12. Dr. Hoven 30. 11. Frau Renger 15. 11. Schoettle 31. 12. Seifriz 15. 12. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 15. 12. * Zur Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
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    Rede von Dr. Elinor Hubert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als im Mai 1957 in diesem Hohen Hause das Gesetz über die Krankenpflege angenommen wurde, versagte die sozialdemokratische Fraktion diesem Gesetz ihre Zustimmung, und zwar erstens deshalb, weil wir dieses Gesetz für völlig unzureichend hielten, um in der Bundesrepublik den Krankenschwestern eine einheitliche und den heutigen Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft entsprechende Ausbildung zu gewährleisten, zweitens, weil wir einen bloßen Schutz der Berufsbezeichnung für keiner gesetzlichen Regelung bedürftig hielten — denn dadurch wurde ja keineswegs verhindert, daß in zunehmendem Maße unausgebildete Kräfte in der Krankenpflege tätig wurden; und eine gute Ausbildung konnte sich auch schon vor dem Gesetz jeder auf eigene Verantwortung hin verschaffen —, und drittens, weil dieses Gesetz keinerlei Ansätze bot, um dem schon damals bestehenden Mangel an Krankenschwestern, an Krankenpflege überhaupt — auch an Krankenpflegern — irgendwie entgegenzuwirken.
    Die Entwicklung hat unsere Befürchtungen leider bestätigt. Unsere damaligen Vorstellungen werden inzwischen von vielen Seiten geteilt, nicht nur von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, sondern auch von den verschiedensten Schwesternverbänden.



    Frau Dr. Hubert
    Meine Damen und Herren, nach Berechnungen, die von verschiedenen Seiten angestellt worden sind, haben wir heute einen Mangel von annähernd 30 000 Krankenschwestern. Während sich die Zahl der ausgebildeten Krankenschwestern in der Zeit von 1959 bis 1961 nur um etwa 1300 erhöht hat, hat sich die Zahl der unausgebildeten Kräfte um mehr als 3000, sogar um über 3400 gesteigert. Das Schlimme dabei ist, daß diese Pflegekräfte sehr ungleich in unseren Krankenhäusern verteilt sind. Es gibt Krankenhäuser, die gut mit ausgebildeten Krankenschwestern versorgt sind; es gibt aber gleichzeitig Krankenhäuser, in denen bis zu 50% unausgebildete Kräfte in der Pflege tätig sind. Wir sind der Meinung, daß das ein Zustand ist, der im Interesse unserer Kranken nicht länger tragbar ist.
    Auch die Ausbildung unserer Krankenschwestern ist außerordentlich uneinheitlich. Das konnte auf der Grundlage dieses Gesetzes auch kaum anders sein, da dieses Gesetz nur eine Mindestzahl von 400 Stunden Theorie vorsieht, während schon damals, als wir das Gesetz verabschiedeten, an manchen Schulen bis zu 800 Stunden erteilt wurden und man heute der Meinung ist, daß entsprechend den höheren Anforderungen eine Anzahl von mindestens 1200, ja, manche sagen sogar: 1500 Unterrichtsstunden notwendig ist. Daß diese erforderliche Stundenzahl für Theorie nicht in eine zweijährige Ausbildung hineingepreßt werden kann, ist inzwischen auch allgemein anerkannt worden. Man braucht dazu eine dreijährige Ausbildung; denn die Schwester ist ja heute in zunehmendem Maße die Mitarbeiterin des Arztes bei vielen sehr komplizierten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Wir erleben in den USA und in England immer häufiger, daß Schwestern sogar noch ein medizinisches Studium anschließen und daß ihnen da Teile ihrer Schwesternzeit angerechnet werden.
    Die Ziffer 1 unseres Antrages, den ich hier für meine Fraktion zu begründen habe und der die Bundesregierung auffordert, uns möglichst schnell eine Novellierung des zur Zeit bestehenden Krankenpflegegesetzes vorzulegen, bezieht sich auf die Anpassung der Ausbildung an die wissenschaftlichen Fortschritte. Wir sind der Meinung, das Examen sollte aus den eben von mir skizzierten Gründen erst nach dem dritten Jahr abgelegt werden müssen. An die Ausbildungseinrichtungen müssen ferner erhöhte Anforderungen gestellt werden.
    Es kommt aber auch darauf an, dem Mangel an Krankenschwestern zu begegnen, d. h. wir müssen mehr Menschen für den Beruf der Krankenschwester und des Krankenpflegers zu gewinnen suchen. Wir haben viele Begabungen unter unseren Volksschülerinnen, besonders auf dem Lande, wo die Möglichkeiten zu einer weitergehenden Schulbildung oft nicht gegeben sind. Diese jungen Menschen müssen wir für die Krankenpflege gewinnen. Wir sind uns wahrscheinlich alle darüber einig, daß für die Ausbildung der Krankenschwester ein Alter von 18, mindestens aber von 17 Jahren vorausgesetzt werden muß, nicht nur um der Krankenschwestern selbst willen, sondern auch um der Patienten willen. Es ist heute sehr oft so, daß die jungen Menschen in der Zeit zwischen der Schulentlassung und dem Ein-
    tritt in die Ausbildung in andere Berufe abwandern, ohne dann wieder in die Krankenpflege zurückzukehren. Wir müssen also diese Zwischenzeit sinnvoll überbrücken. Da wir der Meinung sind, daß für die erhöhten Anforderungen beim Examen überhaupt auch eine bessere Vorbildung notwendig ist, müssen die Volksschülerinnen in Schwesternvorschulen oder in Berufsfachschulen so weit gebracht werden, daß sie dann den Anforderungen an die Ausbildung gewachsen sind und die Zwischenzeit in sinnvoller Weise überwinden können. Sie können in dieser Zeit dann auch das Haushaltsjahr, das heute im Krankenpflegegesetz vorgeschrieben ist, in die Vorbildung schon einbauen und diese Zeit damit vielleicht verkürzen.
    Daß wegen der ständigen Entwicklung der Medizin auch die Berufsfortbildung für Krankenschwestern gesetzlich festgelegt werden sollte, versteht sich fast von selber.
    Wenn man einen solchen Beruf anziehender gestalten will, müssen auch die notwendigen Aufstiegschancen vorhanden sein. Es müssen aber auch für die gehobenen Stellungen im Schwesternberuf — die leitenden Schwestern, die Schulschwestern -noch besondere Ausbildungen vorgesehen werden.
    Dennoch werden wir dem Mangel im Pflegeberuf nicht gerecht werden, wenn wir nicht der im Ausland schon lange vorhandenen Erkenntnis Rechnung tragen, daß auch in der Krankenpflege heute nicht mehr alle Aufgaben in einer Hand vereinigt werden können. Es gibt durchaus junge Leute, die Lust und Liebe dazu haben, kranke Menschen persönlich zu pflegen und zu versorgen, die aber die Anforderungen scheuen oder sich diesen Anforderungen nicht oder noch nicht gewachsen fühlen, die bei der heutigen anspruchsvollen Ausbildung der Vollschwestern gestellt werden müssen. Aus diesem Grunde sind wir der Meinung, daß wir den ausländischen Beispielen folgen sollten. In den angelsächsischen Ländern haben wir die sogenannte practical nurse; aber auch in der Schweiz, in Finnland und in anderen europäischen Ländern finden wir die Krankenpflegerin oder Hilfspflegerin oder Krankenhelferin, wie immer man sie nennen will. Der Name spielt keine Rolle; über ihn wird man sich leicht einigen können.
    Diese Kräfte sollen nach einjähriger Ausbildung in der Krankenpflege tätig werden. Es soll aber auch die Möglichkeit vorgesehen werden, daß die in einem Jahr ausgebildeten Krankenpflegerinnen später Vollschwestern werden können, indem sie, wenn sie persönlich dazu geeignet sind, in Sonderkursen dafür herangebildet werden.
    Dann einer der wichtigsten Punkte unseres Antrags: Dieses Krankenpflegegesetz darf nicht nur die Berufsbezeichnung schützen; denn dann verhindern wir nach wie vor nicht, daß in steigendem Maße ungelernte Kräfte tätig werden. Man soll nicht unterschätzen, was es für die persönliche Pflege bedeutet, ob eine Schwester auch im Betten und in der persönlichen Versorgung eines Kranken ausgebildet ist. Der Kranke kann sich ja nicht den Menschen aussuchen, von dem er gepflegt wird. Er weiß, wenn er im Krankenhaus ist, auch gar



    Frau Dr. Hubert
    nicht, ob die betreffende Person eine ausreichende Ausbildung hat oder nicht. Darum also Schutz der Berufsausübung!
    Es geht auch nicht an, daß geeigneter Nachwuchs aus finanziellen Gründen davon abgehalten wird, diesen so bedeutungsvollen und so verantwortungsvollen Beruf zu ergreifen. Aus diesem Grunde sind wir der Meinung, daß Bund und Länder in Zusammenarbeit dafür sorgen müssen, daß nicht nur die Ausbildung, sondern auch die berufsvorbereitende Schulbildung kostenlos ist und daß während dieser Zeit ein Ausbildungsgeld aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird. Ein Beruf, in dem wir einen solchen Mangel haben und der für unsere Volksgesundheit so lebensnotwendig ist — wenn dieser Mangel nicht behoben werden kann, könnte er unter Umständen eines Tages zum Zusammenbruch der ganzen Versorgung in den Krankenhäusern führen —, rechtfertigt auch größte finanzielle Anstrengungen, um Nachwuchs für diesen Beruf zu gewinnen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, aus den angeführten Gründen bitte ich Sie, unseren Antrag dem Ausschuß für Gesundheitswesen zu überweisen. Ich hoffe, daß wir ihn dort sehr zügig behandeln können, damit uns die Bundesregierung möglichst schnell einen in diese Richtung gehenden Entwurf einer Novelle zum Krankenpflegegesetz vorlegt.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Frau Bundesgesundheitsministerin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, den die SPD-Fraktion uns heute hier vorlegt, zerfällt für mich gewissermaßen in zwei Teile. Mit einem Teil — z. B. in den Ziffern 1, 2 und 5 — rennt er offene Türen ein, dem anderen Teil muß ich widersprechen.
    Ein Referentenentwurf für eine Änderung des Krankenpflegegesetzes ist schon vor Wochen den beteiligten Fachkreisen zur Stellungnahme zugeschickt worden. Er ist auch inzwischen den Ländern und den beteiligten Bundesressorts zugegangen. In der Beratung des Krankenpflegegesetzes im Jahre 1957 waren die Auffassungen darüber, wie die Ausbildung der Krankenschwestern und der Krankenpfleger zu gestalten sei, sehr verschieden. Diese Auffassungen haben sich in den letzten sechs Jahren, seit das Gesetz in Kraft ist, abgeklärt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, in der die meisten Schwesternverbände vertreten sind, hat nach langen Vorarbeiten Vorschläge vorgelegt, die, wie mir scheint, eine gute Grundlage für eine Änderung der Ausbildung sind. Das hat es uns erleichtert, eine solche Neuregelung auch gesetzlich vorzubereiten.
    Darüber hinaus ist der Bundesgesundheitsrat um ein Votum zu den Fragen der Vor- und Ausbildung der Krankenschwestern gebeten worden. Wir hoffen, dieses Votum rechtzeitig zu bekommen, um es bei der endgültigen Fassung des von uns zu-
    nächst einmal zur Beratung vorgelegten Referentenentwurfs noch mit berücksichtigen zu können.
    Dieser Entwurf, der den Verbänden zugegangen ist, beruht in den grundsätzlichen Fragen der Vor-und Ausbildung auf ganz ähnlichen Vorstellungen wie denen, die der Antrag der SPD-Fraktion enthält. Ich möchte deshalb auch nicht im einzelnen auf diese Fragen eingehen. Was z. B. über die Pflegevorschulen gesagt worden ist, entspricht durchaus einer weitgehenden Praxis, wie sie insbesondere bisher von den größeren Schwesternschaften und Trägern entwickelt worden ist. Es entspricht auch den Vorstellungen, die wir vertreten.
    Der Entwurf, den wir vorgelegt haben, bezieht auch die Vorschläge ein, die in den Ziffern 5 und 6 des SPD-Antrags enthalten sind, nämlich die Regelung der zweiten Form der Pflegetätigkeit, der Tätigkeit der Pflegehilfskräfte. Dieser Beruf hat sich in der Praxis der letzten Jahre entwickelt. Es ist durchaus an der Zeit, ihm jetzt eine gewisse gesetzliche Regelung zu geben. Die Krankenhausgesellschaft hat die Notwendigkeit dieses Berufes bejaht und Richtlinien für die entsprechende Ausbildung und Tätigkeit ausgearbeitet. Der Zeitpunkt, dies nun auch vom Bundesgesetzgeber her mit aufzugreifen, scheint mir gegeben. Bei dem bedrückenden Personalmangel in der Krankenpflege wird man auf diese Kräfte nicht verzichten können.
    Zu einem Punkt möchte ich noch Stellung nehmen, nämlich zu Ziffer 7 des Antrags, zu der Frage, über die auch Frau Hubert ausführlich gesprochen hat: ob nicht nur die Berufsbezeichnung, sondern auch die Berufsausübung in der Krankenpflege geschützt werden soll. Das ist allerdings ein Punkt, in dem ich anderer Meinung bin. Die nach langen Debatten sowohl in den Ausschüssen wie im Plenum erarbeitete Stellungnahme des Parlaments bei Erlaß des Krankenpflegegesetzes 1957 vertrete ich auch heute noch. Es sprechen eine Reihe von Gründen dafür.
    Zunächst einmal ist eine Zeit des schwersten Mangels an Krankenschwestern, an Krankenpflegepersonal, keine geeignete Zeit, die Berufsausübung zu regeln, d. h. denjenigen, die nicht eine bestimmte Vorbildung nachweisen können, die Tätigkeit und die Mithilfe im Krankenhaus zu verbieten.
    Übrigens ist der Schwesternmangel, worauf immer wieder hingewiesen worden ist, keine Nachkriegserscheinung, auch keine besondere deutsche Erscheinung, sondern leider eine ziemlich weltweite Erscheinung, und es darf auch nicht vergessen werden, daß in vielen anderen Berufen ebenfalls Mangel besteht. Wir glauben aber nicht, daß wir dem Krankenhaus in seiner Notlage helfen, sondern wir glauben, daß wir ihm die Arbeit erschweren würden, wenn wir nunmehr Bestimmungen treffen wollten, die bestimmte 'Tätigkeiten der geprüften Krankenschwester vorbehalten und es verbieten, daß in der Station eingearbeitete Kräfte zu Hilfstätigkeiten, die auch Pflege sind, herangezogen werden, — Kräfte, die in vielen Krankenhäusern seit langem und mit guter Erfahrung tätig gewesen sind.
    Im Mai 1957 hat bei einer Debatte über diese Frage einer der Kollegen dies so ausgedrückt: Wenn



    Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt
    Sie im Krankenhaus das geschulte Pflegepersonal nicht zur Verfügung haben, und Sie verbieten die Beschäftigung eines anderen Menschen, der zur Hilfe bereit und in der Lage ist, dann fällt die Pflege eben aus. — Ich glaube, in einer Zeit eines so schweren Mangels müssen wir dem Krankenhaus eine gewisse Elastizität lassen, eine gewisse Verantwortung in der Heranziehung von Hilfskräften, die geeignet sind. Von keiner Seite, vor allem nicht von der Krankenhausgesellschaft oder von den Schwesternschaften, die in diesen Problemen erfahren sind, wird ein Schutz der Berufsausübung, der die Praxis des Krankenhauses in vieler Weise erschweren würde, verlangt.
    Es kommt noch etwas anderes dazu: daß es außerordentlich schwer ist, den Begriff der Krankenpflege so zu definieren, daß er in einem Verbotsgesetz eingeführt werden kann, das allen Personen außer denen mit einer bestimmten Vorbildung die Krankenpflege verbietet. Die Weltgesundheitsorganisation hat vor Jahren in einer Studie darauf hingewiesen, daß eine solche Verbotsgesetzgebung deshalb schwer möglich ist, weil sie eine Legaldefinition des Begriffs Krankenpflege erforderlich machen würde. Die Definition, die die Fraktion der SPD bei der Debatte im Jahre 1957 angeboten hat, ist so allgemein gehalten, daß sie zu den größten Schwierigkeiten in der Rechtsprechung führen würde. Hierüber sind sich wohl alle Juristen klar. Der Krankenpflegeberuf mit seinen vielfältigen Tätigkeiten ist nun einmal ein sehr umfassender Beruf, der zu ständigen Überschneidungen mit den Tätigkeiten anderer Berufe in der Gesundheitspflege führt. Das Krankenhaus stellt eine elastische Gemeinschaft dar. Es bedarf daher einer gewissen menschlichen Freiheit in der Zuweisung von Aufgaben und Tätigkeiten. Wir würden, wie ich schon sagte, dem Krankenhaus nicht helfen, sondern ihm seine Arbeit erschweren, wenn wir hier mit rechtlichen Stricken eingrenzen wollten, was allein die Schwester tun darf und was eine Hilfskraft ohne volle Ausbildung tun darf.
    Im übrigen bin ich mit Ihnen darin einig, daß die Schwesternausbildung einer Ergänzung und Hebung bedarf. Auch wir sind für die dreijährige Ausbildung. Wir sind auch der Meinung, daß die Ausbildung der Pflegehelferin geregelt werden muß. In der Praxis hat sich unseres Wissens niemals eine Schwierigkeit daraus ergeben, daß der ausschließliche Vorbehalt der Berufsausübung für die vollausgebildete Schwester nicht Gesetz geworden ist.