Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Der Herr Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr hat den Landeplatz bei Bad Zwischenahn bereits am 2. August 1963 genehmigt. Eine Beteiligung des Bundes im Genehmigungsverfahren, die nicht vorgeschrieben ist, hat nicht stattgefunden. Auch eine Unterrichtung, die an sich vereinbart ist, ist seitens des Herrn Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr nicht erfolgt. Man vertritt in Hannover die Auffassung, daß durch die Lage des Landeplatzes — 5 km von dem Ort Bad Zwischenahn entfernt — und durch die Ausrichtung seiner Start- und Landebahn parallel zur Lage der Ortschaft, ferner durch Auflagen der Genehmigungsbehörde für die Flugbetriebsdurchführung sichergestellt worden sei, daß das Fremdenverkehrsgebiet von Bad Zwischenahn nicht beeinträchtigt wird. — Ob dies zutrifft, dürfte heute noch nicht abschließend beurteilt werden können.